Die besten Mitarbeiter finden und langfristig binden - Firmenpensionen exklusiv für die IT-Branche

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Die besten Mitarbeiter finden und langfristig binden - Firmenpensionen exklusiv für die IT-Branche
Die besten Mitarbeiter
finden und langfristig binden

       Firmenpensionen exklusiv
              für die IT-Branche

                                   1
Die besten Mitarbeiter finden und langfristig binden - Firmenpensionen exklusiv für die IT-Branche
Kostenneutrale Firmenpensionen für                                                                        Vorteile für Ihre Mitarbeiter                            Vorteile für Sie als Arbeitgeber
die IT-Branche                                                                                            · Eine attraktive Pensionsvorsorge zur Absicherung       · Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungs-
                                                                                                            des Lebensstandards im Alter.                            system steigert die Attraktivität Ihres Unterneh-
Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglichte der IT-KV 2012 Firmenpensionen ohne                                                                            mens.
Zusatzkosten umzusetzen. Das bedeutet, dass bestehende Gehaltsbestandteile „brutto-für-netto“             · Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung.
in einen Beitrag zur Pensionskasse umgelenkt werden können. Davon profitieren Arbeitgeber und                                                                      · Bis zu 30,8% Lohnnebenkosten für die eingezahl-
Arbeitnehmer.                                                                                             · „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbei-          ten Beiträge einsparen! Für Gehaltsbestandteile,
                                                                                                            träge sind von der Lohnsteuer und von Sozialver-         die in die Pensionskasse einbezahlt werden fallen
                                                                                                            sicherungsbeiträgen befreit.                             keine Lohnnebenkosten an.
Mit dem IT-Kollektivvertrag können Sie als Arbeit-
geber ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell                                                          · KESt- und KÖSt- freie Veranlagung durch die            · Einfache Abwicklung, da der administrative Auf-
einrichten und sparen dabei die Lohnnebenkosten                                                             Pensionskasse.                                           wand bei der Pensionskasse liegt.
für jene Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskas-                 IT-KV:
se umgelenkt werden.                                             Firmenpensionen                          · Die Einkommensteuer wird erst in der Pensions-
                                                                                                            auszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogres-
Ihre Mitarbeiter können auf freiwilliger Basis am                      ohne                                 sion in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiv-
                                                                                                                                                                           Steuerliche Vorteile
Pensionsmodell teilnehmen und „brutto-für-netto“
                                                                  Zusatzkosten!                             einkommen.
für die Pension vorsorgen. Daher ergibt sich aus der                                                                                                                        für Unternehmen
Gehaltsumwandlung eine deutlich höhere Leistung                                                           · Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Leistung
als bei einer privaten Vorsorge.                                                                            direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im                und Mitarbeiter!
                                                                                                            Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt.

Wie funktioniert das Modell für Kollektivverträge konkret?

1 D
   as Unternehmen entschließt sich, den Mitar-         § 19a Beiträge an Pensionskassen
  beitern die Teilnahme an der steuerbegünstigten       (Auszug aus IT-KV)
  Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automa-
  tischer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers!).           (1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im
                                                        Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge
2 U
   nternehmen und Betriebsrat schließen eine           für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle
  Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne          eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder
  Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelverein-      der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils An-
  barung abgeschlossen.                                 spruch besteht, leisten.

3 Die Berater der VBV informieren die Mitarbeiter       (2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen,
  über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen         dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags
  von Informationsveranstaltungen.                      festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der
                                                        jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeit-
4 D
   ie Mitarbeiter entscheiden individuell, ob sie am   geberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls
  Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsum-           zur Auszahlung gelangen müssen.
  wandlung teilnehmen wollen.

5 Das Unternehmen leistet Pensionskassenbei-
  träge für jene Mitarbeiter, die sich zu einer Teil-
  nahme entschlossen haben.
Die besten Mitarbeiter finden und langfristig binden - Firmenpensionen exklusiv für die IT-Branche
Die Vorteile in Zahlen
Vergleich private Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen versus
Pensionskasse über Gehaltsumwandlung:
Arbeitnehmer, männlich, 35 Jahre alt, Bruttojahresgehalt: EUR 48.000,–,
jährlicher Pensionskassenbeitrag über Gehaltsumwandlung EUR 2.100,–.
Im Vergleich dazu private Vorsorge EUR 1.085,73 jährlich (entspricht EUR 2.100,– des Bruttojahresgehalts).
Beitragssteigerung: jeweils 3% pro Jahr.

 Vergleich                                            Private Vorsorge                                   Pensionskasse
                                                      aus dem versteuerten Einkommen                     über Gehaltsumwandlung

 Wie geht das?
 Aufwand Arbeitgeber                                  EUR      2.747,68                                  EUR       2.100,00
 Lohnnebenkosten                                      EUR      -647,68                                   EUR           -0,00
 Versicherungssteuer (2,5%)                           EUR         -0,00                                  EUR          -51,22
                                                      EUR     2.100,00                                   EUR       2.048,78
                                                      Bruttogehaltsbestandteil                           als Pensionskassenbeitrag
 Ertrag Arbeitnehmer
 Brutto-Beitrag                                       EUR       2.100,00                                 EUR          2.048,78
 - Abzüge (SV, LSt.)                                  EUR      -1.014,27
                                                      EUR       1.085,73
                                                      Netto-Gehaltsbestandteil;                          KESt- und KÖSt-freie Veranlagung
                                                      Privat in eine Veranlagung                         mit 4% Ertrag durch die Pensions-
                                                      mit 4% Ertrag (abzüglich KESt)                     kasse

 Alterspension bei Pensionsantritt mit 65 mit einem Witwen-/Witwerübergang von 30%
 Jahrespension                                        EUR        3.069,60                                EUR          8.276,86
 Steuersatz 42%                                       EUR           -0,00                                EUR         -3.476,28

 Jahresnettopension                                   EUR 3.069,60                                       EUR 4.800,58                   +56%

Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Die Inhalte beziehen sich auf die
Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Erstellung und können sich danach jederzeit ändern. Eine andere abweichende steuer-
bzw. sozialversicherungsrechtliche Auslegung durch die Behörde ist möglich. Eine Haftung oder Garantie für die Rich-
tigkeit der zu Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Dem Pensionskassenmodell
wurde ein Rechnungszins von 2,0% zugrunde gelegt. Dieser gilt für alle Verträge, die ab 1.1.2020 geschlossen werden.
Bei dem Vergleich handelt es sich um die beispielhafte Gegenüberstellung beispielhafter Erträge einer privaten Veranlagung einerseits und eines
Pensionskassenmodells andererseits. Alle dargestellten Leistungen sind unverbindliche Hochrechnungsergebnisse, bei denen aufgrund veränderter
Sterblichkeits- oder Invaliditätsverhältnisse bzw. veränderter wirtschaftlicher Einflüsse Änderungen möglich sind. Das Bespiel kann nicht auf die konkre-
ten Verhältnisse des Kunden übertragen werden und ersetzt die individuelle Beratung nicht.

Bei personenbezogenen Bezeichnungen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Bezeichnung gewählt. Diese beziehen sich selbstver-
ständlich auch auf das weibliche Geschlecht. Fotos: iStockphoto.com, AdobeStock

                                                                                                                                          Stand: 08/2020

                                                    Obere Donaustraße 49-53              1020 Wien                      Firmensitz Wien FN 68567i
                                                    Tel.: 01/240 10-0                    E-Mail: sales@vbv.at           Handelsgericht Wien
                                                    Fax: 01/240 10-7261                  www.vbv.at
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