Die besten Mitarbeiter finden und langfristig binden - Firmenpensionen exklusiv für die IT-Branche
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Kostenneutrale Firmenpensionen für Vorteile für Ihre Mitarbeiter Vorteile für Sie als Arbeitgeber die IT-Branche · Eine attraktive Pensionsvorsorge zur Absicherung · Ein flexibleres, modernes Gesamtvergütungs- des Lebensstandards im Alter. system steigert die Attraktivität Ihres Unterneh- Als erster Kollektivvertrag in Österreich ermöglichte der IT-KV 2012 Firmenpensionen ohne mens. Zusatzkosten umzusetzen. Das bedeutet, dass bestehende Gehaltsbestandteile „brutto-für-netto“ · Höhere Leistungen als bei privater Veranlagung. in einen Beitrag zur Pensionskasse umgelenkt werden können. Davon profitieren Arbeitgeber und · Bis zu 30,8% Lohnnebenkosten für die eingezahl- Arbeitnehmer. · „Brutto-für-netto“ ansparen: Pensionskassenbei- ten Beiträge einsparen! Für Gehaltsbestandteile, träge sind von der Lohnsteuer und von Sozialver- die in die Pensionskasse einbezahlt werden fallen sicherungsbeiträgen befreit. keine Lohnnebenkosten an. Mit dem IT-Kollektivvertrag können Sie als Arbeit- geber ohne Zusatzkosten ein Firmenpensionsmodell · KESt- und KÖSt- freie Veranlagung durch die · Einfache Abwicklung, da der administrative Auf- einrichten und sparen dabei die Lohnnebenkosten Pensionskasse. wand bei der Pensionskasse liegt. für jene Gehaltsbestandteile, die in die Pensionskas- IT-KV: se umgelenkt werden. Firmenpensionen · Die Einkommensteuer wird erst in der Pensions- auszahlungsphase fällig, in der die Steuerprogres- Ihre Mitarbeiter können auf freiwilliger Basis am ohne sion in der Regel niedriger ausfällt als beim Aktiv- Steuerliche Vorteile Pensionsmodell teilnehmen und „brutto-für-netto“ Zusatzkosten! einkommen. für die Pension vorsorgen. Daher ergibt sich aus der für Unternehmen Gehaltsumwandlung eine deutlich höhere Leistung · Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf Leistung als bei einer privaten Vorsorge. direkt gegen die Pensionskasse und sind somit im und Mitarbeiter! Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. Wie funktioniert das Modell für Kollektivverträge konkret? 1 D as Unternehmen entschließt sich, den Mitar- § 19a Beiträge an Pensionskassen beitern die Teilnahme an der steuerbegünstigten (Auszug aus IT-KV) Pensionsvorsorge zu ermöglichen (kein automa- tischer Rechtsanspruch des Arbeitnehmers!). (1) Gemäß § 26 Z 7 EStG können Arbeitgeber im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern Beiträge 2 U nternehmen und Betriebsrat schließen eine für Arbeitnehmer an Pensionskassen anstelle Betriebsvereinbarung ab. In Unternehmen ohne eines Teiles des bisher gezahlten Gehalts oder Betriebsrat wird eine schriftliche Einzelverein- der Gehaltserhöhungen, auf die jeweils An- barung abgeschlossen. spruch besteht, leisten. 3 Die Berater der VBV informieren die Mitarbeiter (2) In diesem Zusammenhang ist sicherzustellen, über alle Möglichkeiten und Details im Rahmen dass die in den §§ 15 ff des Kollektivvertrags von Informationsveranstaltungen. festgelegten Mindestgrundgehälter (inkl. der jährlichen KV-Erhöhungen) neben den Arbeit- 4 D ie Mitarbeiter entscheiden individuell, ob sie am geberbeiträgen an Pensionskassen jedenfalls Pensionskassenmodell im Wege der Gehaltsum- zur Auszahlung gelangen müssen. wandlung teilnehmen wollen. 5 Das Unternehmen leistet Pensionskassenbei- träge für jene Mitarbeiter, die sich zu einer Teil- nahme entschlossen haben.
Die Vorteile in Zahlen Vergleich private Vorsorge aus dem versteuerten Einkommen versus Pensionskasse über Gehaltsumwandlung: Arbeitnehmer, männlich, 35 Jahre alt, Bruttojahresgehalt: EUR 48.000,–, jährlicher Pensionskassenbeitrag über Gehaltsumwandlung EUR 2.100,–. Im Vergleich dazu private Vorsorge EUR 1.085,73 jährlich (entspricht EUR 2.100,– des Bruttojahresgehalts). Beitragssteigerung: jeweils 3% pro Jahr. Vergleich Private Vorsorge Pensionskasse aus dem versteuerten Einkommen über Gehaltsumwandlung Wie geht das? Aufwand Arbeitgeber EUR 2.747,68 EUR 2.100,00 Lohnnebenkosten EUR -647,68 EUR -0,00 Versicherungssteuer (2,5%) EUR -0,00 EUR -51,22 EUR 2.100,00 EUR 2.048,78 Bruttogehaltsbestandteil als Pensionskassenbeitrag Ertrag Arbeitnehmer Brutto-Beitrag EUR 2.100,00 EUR 2.048,78 - Abzüge (SV, LSt.) EUR -1.014,27 EUR 1.085,73 Netto-Gehaltsbestandteil; KESt- und KÖSt-freie Veranlagung Privat in eine Veranlagung mit 4% Ertrag durch die Pensions- mit 4% Ertrag (abzüglich KESt) kasse Alterspension bei Pensionsantritt mit 65 mit einem Witwen-/Witwerübergang von 30% Jahrespension EUR 3.069,60 EUR 8.276,86 Steuersatz 42% EUR -0,00 EUR -3.476,28 Jahresnettopension EUR 3.069,60 EUR 4.800,58 +56% Alle Angaben wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt und geprüft. Die Inhalte beziehen sich auf die Rechtslage zum Zeitpunkt ihrer Erstellung und können sich danach jederzeit ändern. Eine andere abweichende steuer- bzw. sozialversicherungsrechtliche Auslegung durch die Behörde ist möglich. Eine Haftung oder Garantie für die Rich- tigkeit der zu Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Dem Pensionskassenmodell wurde ein Rechnungszins von 2,0% zugrunde gelegt. Dieser gilt für alle Verträge, die ab 1.1.2020 geschlossen werden. Bei dem Vergleich handelt es sich um die beispielhafte Gegenüberstellung beispielhafter Erträge einer privaten Veranlagung einerseits und eines Pensionskassenmodells andererseits. Alle dargestellten Leistungen sind unverbindliche Hochrechnungsergebnisse, bei denen aufgrund veränderter Sterblichkeits- oder Invaliditätsverhältnisse bzw. veränderter wirtschaftlicher Einflüsse Änderungen möglich sind. Das Bespiel kann nicht auf die konkre- ten Verhältnisse des Kunden übertragen werden und ersetzt die individuelle Beratung nicht. Bei personenbezogenen Bezeichnungen wurde aus Gründen der besseren Lesbarkeit die männliche Bezeichnung gewählt. Diese beziehen sich selbstver- ständlich auch auf das weibliche Geschlecht. Fotos: iStockphoto.com, AdobeStock Stand: 08/2020 Obere Donaustraße 49-53 1020 Wien Firmensitz Wien FN 68567i Tel.: 01/240 10-0 E-Mail: sales@vbv.at Handelsgericht Wien Fax: 01/240 10-7261 www.vbv.at
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