Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - Online-Informationsveranstaltung 4. August 2020 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds
in der Corona-Pandemie

Online-Informationsveranstaltung
4. August 2020 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Agenda
 1 Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?                                                                     03
 2 Wer kann Zugang zu den Stabilisierungsmaßnahmen erhalten?                                                        05
 3 Welche Instrumente stehen zur Verfügung?                                                                         08
 4 Wie läuft der Antragsprozess ab?                                                                                 13

                                                  Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                           04.08.2020 - 2
Was ist der
Wirtschafts-
stabilisierungs-
fonds?

         Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                  04.08.2020 - 3
Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?

                                         … Überwindung von Liquiditätsengpässen
                                         und durch Schaffung der Rahmenbedingung-
Der Wirtschafts-                         en für eine Stärkung der Kapitalbasis von
stabilisierungsfonds dient der           Unternehmen, deren Bestandsgefährdung
Stabilisierung von                       erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft,
                                         die technologische Souveränität, Versor-
Unternehmen der                          gungssicherheit, kritische Infrastrukturen
Realwirtschaft durch … StFG§ 16 Abs. 1   oder den Arbeitsmarkt hätte.“

                                                       Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                04.08.2020 - 4
Wer kann
Zugang zu den
Stabilisierungs-
maßnahmen
erhalten?

         Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                  04.08.2020 - 5
Zugangsvoraussetzungen (1/2)
                       Bilanzsumme > € 43 Mio.                                      mind. 2 Kriterien erfüllt in den letzten
                       Umsatzerlöse > € 50 Mio.                                        beiden bilanziell abgeschlossenen
                       Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) > 249                       Geschäftsjahren vor dem 01.01.2020

                       im Einzelfall*
                       Tätigkeit Sektor§55 Außenwirtschafts-                                        Kritische Infrastrukturen,
                                                                                         z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit,
Unternehmen      und   verordnung oder vergleichbare Bedeutung für                             Wasser, Luft- und Raumfahrt
                       Sicherheit oder Wirtschaft
     der                                                                                         z. B. hohe Wachstumsraten

Realwirtschaft         im Einzelfall*
                                                                               Bewertung durch private Kapitalgeber in
                       Start-ups mit Unternehmenswert ≥ € 50 Mio.                          mind. einer abgeschlossenen
                                                                                    Finanzierungsrunde seit 01.01.2017
                                                                             einschließlich des eingeworbenen Kapitals

                                                                    *nach eigenem Ermessen des WSF-Ausschusses

                                                                 Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                          04.08.2020 - 6
Zugangsvoraussetzungen (2/2)

Zum 31.12.2019 kein   Keine anderweitigen         Eigenständige
“Unternehmen in       Finanzierungs-              Fortführungsperspektive
Schwierigkeiten”      möglichkeiten verfügbar     nach Corona-Pandemie

Laut EU-Definition    •   Markt                   •        Finanzierungs-
                      •   Gesellschafter                   schwierigkeiten durch
                      •   Alternative Programme            Corona-Pandemie
                          von Bund oder Ländern            bedingt
                                                  •        Kein ungedeckter
                                                           Finanzbedarf laut
                                                           Mittelfristplanung

                                                      Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                               04.08.2020 - 7
Welche
Instrumente
stehen zur
Verfügung?

       Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                04.08.2020 - 8
Instrumente des WSF

                                 Garantien                               Rekapitalisierungs-
                        zur Absicherung von Krediten und                    maßnahmen
                            Kapitalmarktprodukten im
                              Fremdkapitalbereich               zur direkten Stärkung des Eigenkapitals

  Finanzierungsbedarf    Bürgschaft für Bankkredite
                                                                                Stille Beteiligung
      ≤ € 100 Mio.             (ab € 5 Mio.)

                                              Individuelle Strukturierung
  Finanzierungsbedarf
      > € 100 Mio.          im Rahmen der Vorgaben des Stabilisierungsfondsgesetzes sowie der
                            Durchführungsverordnung zum Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz

                                                             Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                      04.08.2020 - 9
Bürgschaft für Bankkredite

Art                Modifizierte quotale Ausfallbürgschaft bis zu 90% inkl. Zinsen für Neukredite
Anwendung          Keine Eignung von KfW-Sonderprogramm, Landes- oder Bundesbürgschaften
Verwendungszweck   Betriebsmittel und/oder Investitionen, keine Umschuldungen
Volumen            mind. € 5,0 Mio.    max • Doppeltes der Lohn- und Gehaltszahlungen einschl. Sozialabgaben oder
(min / max)                               • 25% der Umsatzerlöse des Kreditnehmers in 2019 oder
                                          • Finanzbedarf der kommenden 12 Monate
Laufzeit           maximal 5 Jahre
Sicherheiten       Sämtliche verfügbare und wirtschaftlich vertretbare – keine zusätzl. Sicherheiten für Kreditgeber
Bürgschafts-       1. Jahr: mind. 0,5 %             2./3. Jahr: mind. 1,0 %            ab 4. Jahr: mind. 2,0 %
provision          des verbliebenen Bürgschaftsbetrages zzgl. risikoabhängiger Aufschläge
Besondere          u.a. Vergütungsbeschränkungen, ggf. Ausschüttungs-/Dividendenverbote, Gesellschafterbeitrag,
Bedingungen        Aussetzung von Regeltilgungen auf Bankkredite bis Ende 2021, Festschreibung von Kreditlinien bis Ende
                   2022

                                                                                  Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                                          04.08.2020 - 10
Stille Beteiligung bis € 100 Mio.

Art                 Typisch stille Beteiligung (nachrangig im Insolvenz- / Liquidationsfall, vorrangig vor anderem
                    Eigenkapital)
Anwendung           Planerische Erreichbarkeit einer wieder eigenständigen Finanzierungsfähigkeit
Verwendungszweck    Betriebsmittel und/oder Investitionen, keine Umschuldungen
Volumen             Max. € 100 Mio. – Minimum von      • Eigenkapitalverzehr infolge der Corona-Pandemie und
(min / max)                                            • Höhe des Eigenkapitals zum 31.12.2019

Laufzeit            Grundsätzlich maximal 7 Jahre (börsennotierte Unternehmen 6 Jahre), ggf. länger bei Verlustaufholung
Rückzahlung         Endfällig oder pro rata
Gewinnbeteiligung   1. Jahr: 4,0%      2./3. Jahr: 4,5%       4./5. Jahr: 5,0%       6./7. Jahr: 7,0%       ab 8. Jahr: 9,5%
                    Fällig zum 30.06. des Folgejahres; zahlbar nur bei positivem Jahresergebnis, sonst Nachzahlung
Besondere           u.a. Vergütungsbeschränkungen, Ausschüttungs-/Dividendenverbote, Gesellschafterbeitrag, Aussetzung
Bedingungen         von Regeltilgungen auf Bankkredite bis Ende 2021, Festschreibung von Kreditlinien bis Ende 2022, keine
                    aggressive Expansionsstrategie

                                                                                  Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                                          04.08.2020 - 11
Individuelle Strukturierung

                      Modifizierte quotale Ausfallbürgschaft bis zu 90% zu Bankkrediten als Standardfall
                      (Investitionen und Betriebsmittel; Darlehen oder Kreditlinien einschließlich Avalen,
    Garantien         Akkreditiven, Derivaten etc.)
                      Bis zu 90 % Garantien zu nicht nachrangigen Kapitalmarktinstrumenten (Anleihen)

                      Hybride Finanzinstrumente: Nachrangdarlehen, Genussscheine, stille Beteiligungen (HGB
                      und IFRS), Wandel-/Optionsanleihen, …
                      Vorzugsbeteiligungen: Vorzugsaktien/-beteiligungen ohne Stimmrecht
Rekapitalisierungs-
                      Beteiligung mit Vollstimmrecht: Übernahme oder Erwerb von Aktien/Beteiligungen mit
   maßnahmen          (vollem) Stimmrecht
                      Start-Ups: Marktübliche Rekapitalisierungsmaßnahmen wie z. B. offene Beteiligungen
                      und/oder Instrumente mit Wandlungsrecht

                                                                      Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                              04.08.2020 - 12
Wie läuft der
Antragsprozess
ab?

        Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                04.08.2020 - 13
Phase 1: Von der Anfrage bis zum Antrag

Liquiditätsbedarf
   infolge der
                            Anfrage               Erstsichtung                             WSF-Antrag
     Corona-
    Pandemie

Zugangsvoraus-      Anfrage über Online-    Klärung von Rückfragen, bei positiver Erstsichtung
   setzungen         Formular, E-Mail, …   Nachforderung von Unter- und mit Unterzeichnung
voraussichtlich       bei Bedarf zuvor      lagen, Vorab-Prüfungen, der Kostenübernahme-
    gegeben         Vorgespräch mit PwC      Abstimmung mit BMWi            erklärung
 (s. Vorseiten)         und ggf. Bank

                                                             Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                     04.08.2020 - 14
Phase 2: Vom Antrag bis zur Umsetzung

                                                    Vertragsdoku-
     Antragsprüfung            Entscheidung         mentation und                               Umsetzung
                                                   -unterzeichnung

    Detaillierte Prüfung      Abhängig vom     Vertragserstellung durch                      Auszahlung,
sämtlicher Zugangsvoraus-   Produkt/Volumen:        Finanzagentur                        Berichterstattung,
 setzungen, betriebs- und         KfW                                                         Zins- und
   volkswirtschaftliche       BMWi & BMF                                                 Tilgungsleistungen
  Analyse, Strukturierung    WSF-Ausschuss

                                                                 Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                                                                         04.08.2020 - 15
Sie haben weitere Fragen?

wsf-info@bmwi.bund.de

                Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie -
                                                                        04.08.2020 - 16
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