Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - Online-Informationsveranstaltung 4. August 2020 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
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Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie Online-Informationsveranstaltung 4. August 2020 von 16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Agenda 1 Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds? 03 2 Wer kann Zugang zu den Stabilisierungsmaßnahmen erhalten? 05 3 Welche Instrumente stehen zur Verfügung? 08 4 Wie läuft der Antragsprozess ab? 13 Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 2
Was ist der Wirtschafts- stabilisierungs- fonds? Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 3
Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds? … Überwindung von Liquiditätsengpässen und durch Schaffung der Rahmenbedingung- Der Wirtschafts- en für eine Stärkung der Kapitalbasis von stabilisierungsfonds dient der Unternehmen, deren Bestandsgefährdung Stabilisierung von erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versor- Unternehmen der gungssicherheit, kritische Infrastrukturen Realwirtschaft durch … StFG§ 16 Abs. 1 oder den Arbeitsmarkt hätte.“ Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 4
Wer kann Zugang zu den Stabilisierungs- maßnahmen erhalten? Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 5
Zugangsvoraussetzungen (1/2) Bilanzsumme > € 43 Mio. mind. 2 Kriterien erfüllt in den letzten Umsatzerlöse > € 50 Mio. beiden bilanziell abgeschlossenen Beschäftigte (Jahresdurchschnitt) > 249 Geschäftsjahren vor dem 01.01.2020 im Einzelfall* Tätigkeit Sektor§55 Außenwirtschafts- Kritische Infrastrukturen, z. B. Energie, Verkehr, Gesundheit, Unternehmen und verordnung oder vergleichbare Bedeutung für Wasser, Luft- und Raumfahrt Sicherheit oder Wirtschaft der z. B. hohe Wachstumsraten Realwirtschaft im Einzelfall* Bewertung durch private Kapitalgeber in Start-ups mit Unternehmenswert ≥ € 50 Mio. mind. einer abgeschlossenen Finanzierungsrunde seit 01.01.2017 einschließlich des eingeworbenen Kapitals *nach eigenem Ermessen des WSF-Ausschusses Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 6
Zugangsvoraussetzungen (2/2) Zum 31.12.2019 kein Keine anderweitigen Eigenständige “Unternehmen in Finanzierungs- Fortführungsperspektive Schwierigkeiten” möglichkeiten verfügbar nach Corona-Pandemie Laut EU-Definition • Markt • Finanzierungs- • Gesellschafter schwierigkeiten durch • Alternative Programme Corona-Pandemie von Bund oder Ländern bedingt • Kein ungedeckter Finanzbedarf laut Mittelfristplanung Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 7
Welche Instrumente stehen zur Verfügung? Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 8
Instrumente des WSF Garantien Rekapitalisierungs- zur Absicherung von Krediten und maßnahmen Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich zur direkten Stärkung des Eigenkapitals Finanzierungsbedarf Bürgschaft für Bankkredite Stille Beteiligung ≤ € 100 Mio. (ab € 5 Mio.) Individuelle Strukturierung Finanzierungsbedarf > € 100 Mio. im Rahmen der Vorgaben des Stabilisierungsfondsgesetzes sowie der Durchführungsverordnung zum Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 9
Bürgschaft für Bankkredite Art Modifizierte quotale Ausfallbürgschaft bis zu 90% inkl. Zinsen für Neukredite Anwendung Keine Eignung von KfW-Sonderprogramm, Landes- oder Bundesbürgschaften Verwendungszweck Betriebsmittel und/oder Investitionen, keine Umschuldungen Volumen mind. € 5,0 Mio. max • Doppeltes der Lohn- und Gehaltszahlungen einschl. Sozialabgaben oder (min / max) • 25% der Umsatzerlöse des Kreditnehmers in 2019 oder • Finanzbedarf der kommenden 12 Monate Laufzeit maximal 5 Jahre Sicherheiten Sämtliche verfügbare und wirtschaftlich vertretbare – keine zusätzl. Sicherheiten für Kreditgeber Bürgschafts- 1. Jahr: mind. 0,5 % 2./3. Jahr: mind. 1,0 % ab 4. Jahr: mind. 2,0 % provision des verbliebenen Bürgschaftsbetrages zzgl. risikoabhängiger Aufschläge Besondere u.a. Vergütungsbeschränkungen, ggf. Ausschüttungs-/Dividendenverbote, Gesellschafterbeitrag, Bedingungen Aussetzung von Regeltilgungen auf Bankkredite bis Ende 2021, Festschreibung von Kreditlinien bis Ende 2022 Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 10
Stille Beteiligung bis € 100 Mio. Art Typisch stille Beteiligung (nachrangig im Insolvenz- / Liquidationsfall, vorrangig vor anderem Eigenkapital) Anwendung Planerische Erreichbarkeit einer wieder eigenständigen Finanzierungsfähigkeit Verwendungszweck Betriebsmittel und/oder Investitionen, keine Umschuldungen Volumen Max. € 100 Mio. – Minimum von • Eigenkapitalverzehr infolge der Corona-Pandemie und (min / max) • Höhe des Eigenkapitals zum 31.12.2019 Laufzeit Grundsätzlich maximal 7 Jahre (börsennotierte Unternehmen 6 Jahre), ggf. länger bei Verlustaufholung Rückzahlung Endfällig oder pro rata Gewinnbeteiligung 1. Jahr: 4,0% 2./3. Jahr: 4,5% 4./5. Jahr: 5,0% 6./7. Jahr: 7,0% ab 8. Jahr: 9,5% Fällig zum 30.06. des Folgejahres; zahlbar nur bei positivem Jahresergebnis, sonst Nachzahlung Besondere u.a. Vergütungsbeschränkungen, Ausschüttungs-/Dividendenverbote, Gesellschafterbeitrag, Aussetzung Bedingungen von Regeltilgungen auf Bankkredite bis Ende 2021, Festschreibung von Kreditlinien bis Ende 2022, keine aggressive Expansionsstrategie Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 11
Individuelle Strukturierung Modifizierte quotale Ausfallbürgschaft bis zu 90% zu Bankkrediten als Standardfall (Investitionen und Betriebsmittel; Darlehen oder Kreditlinien einschließlich Avalen, Garantien Akkreditiven, Derivaten etc.) Bis zu 90 % Garantien zu nicht nachrangigen Kapitalmarktinstrumenten (Anleihen) Hybride Finanzinstrumente: Nachrangdarlehen, Genussscheine, stille Beteiligungen (HGB und IFRS), Wandel-/Optionsanleihen, … Vorzugsbeteiligungen: Vorzugsaktien/-beteiligungen ohne Stimmrecht Rekapitalisierungs- Beteiligung mit Vollstimmrecht: Übernahme oder Erwerb von Aktien/Beteiligungen mit maßnahmen (vollem) Stimmrecht Start-Ups: Marktübliche Rekapitalisierungsmaßnahmen wie z. B. offene Beteiligungen und/oder Instrumente mit Wandlungsrecht Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 12
Wie läuft der Antragsprozess ab? Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 13
Phase 1: Von der Anfrage bis zum Antrag Liquiditätsbedarf infolge der Anfrage Erstsichtung WSF-Antrag Corona- Pandemie Zugangsvoraus- Anfrage über Online- Klärung von Rückfragen, bei positiver Erstsichtung setzungen Formular, E-Mail, … Nachforderung von Unter- und mit Unterzeichnung voraussichtlich bei Bedarf zuvor lagen, Vorab-Prüfungen, der Kostenübernahme- gegeben Vorgespräch mit PwC Abstimmung mit BMWi erklärung (s. Vorseiten) und ggf. Bank Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 14
Phase 2: Vom Antrag bis zur Umsetzung Vertragsdoku- Antragsprüfung Entscheidung mentation und Umsetzung -unterzeichnung Detaillierte Prüfung Abhängig vom Vertragserstellung durch Auszahlung, sämtlicher Zugangsvoraus- Produkt/Volumen: Finanzagentur Berichterstattung, setzungen, betriebs- und KfW Zins- und volkswirtschaftliche BMWi & BMF Tilgungsleistungen Analyse, Strukturierung WSF-Ausschuss Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 15
Sie haben weitere Fragen? wsf-info@bmwi.bund.de Webcast: Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds in der Corona-Pandemie - 04.08.2020 - 16
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