Die Einstellung von Unternehmen im Hinblick auf grenzüberschreitenden Handel und Verbraucherschutz
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The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Flash Eurobarometer Europäische Kommission Die Einstellung von Unternehmen im Hinblick auf grenzüberschreitenden Handel und Verbraucherschutz Untersuchung: Oktober 2006 Bericht: Dezember 2006 Flash Eurobarometer 186 – The Gallup Organization Die vorliegende Umfrage wurde von der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben und von der Generaldirektion Kommunikation koordiniert. Das vorliegende Dokument spiegelt nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wider. Die im Dokument ausgeführten Interpretationen und Meinungen bringen ausschließlich den Standpunkt der Autoren zum Ausdruck Zusammenfassung, Seite 1
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization Flash EB Serie Nr. 186 Die Einstellung von Unternehmen im Hinblick auf grenzüberschreitenden Handel & Verbraucherschutz Durchgeführt von The Gallup Organization Ungarn & Gallup Europa im Auftrag der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz Die Umfrage wurde vom Eurobarometer Team der Generaldirektion Kommunikation organisiert und durchgeführt. Das vorliegende Dokument spiegelt nicht den Standpunkt der Europäischen Kommission wider. Die im Dokument ausgeführten Interpretationen und Meinungen bringen ausschließlich den Standpunkt der Autoren zum Ausdruck THE GALLUP ORGANIZATION Seite 2
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Hauptergebnisse − Ein wesentlicher prozentualer Anteil der Einzelhändler in der EU ist zum aktuellen Zeitpunkt im grenzüberschreitenden Handel aktiv. Der E-Commerce scheint bei der Erschließung des Binnenmarkts für den Einzelhandel eine Schlüsselposition einzunehmen. Im Durchschnitt ist der Einzelhandelsbinnenmarkt jedoch weit davon entfernt, wie ein nationaler Binnenmarkt zu funktionieren: Einzelhändler, die grenzüberschreitenden Handel betreiben, sind meistens in wenigen anderen Mitgliedstaaten aktiv, lediglich fünf Prozent der Einzelhändler betreiben Handel mit zehn oder mehr Mitgliedstaaten. 48 % der Einzelhändler sind für den grenzüberschreitenden Handel zwar bereit, allerdings sind lediglich 29 % in diesem Bereich aktiv. 46 % der Einzelhändler sind für den grenzüberschreitenden Handel nicht bereit. − Obwohl die meisten EU-Einzelhändler (kleine und mittlere Unternehmen mit mindestens 10 Mitarbeitern repräsentieren 97 % der Stichprobe) den Verkauf an Kunden in Geschäften abwickeln, ist ein großer Anteil ebenso im Verkauf per Internet engagiert (57 %). − Zwei Drittel (66 %) der EU-Einzelhändler verkaufen ausschließlich auf ihrem inländischen Markt. Insgesamt sind drei von zehn Einzelhändlern in der EU (29 %) im grenzüberschreitenden Handel mit mindestens einem anderen EU-Land tätig und verwenden hierzu Fernvertriebsmethoden, allerdings wirbt lediglich einer von fünf Einzelhändlern (19 %) im Ausland. Unternehmen mit der stärksten Tendenz zum grenzüberschreitenden Handel sind die mittleren bzw. mittleren bis großen Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten über eine beschränkte Zahl von Verkaufsstellen sowie über wesentliche sprachliche Kapazitäten verfügen. − Im Gegensatz zu den aktuellen Verkaufsaktivitäten ist eine überraschend hohe Anzahl an Einzelhandelsunternehmen für den grenzüberschreitenden Handel „bereit“. Mindestens die Hälfte der EU-Einzelhändler (48 %) ist der Meinung, dass sie für den Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten bereit ist. 18 % sämtlicher EU-Einzelhändler sind ebenfalls der Meinung, dass sie für den Handel mit zehn oder mehr Mitgliedstaaten bereit sind, wobei lediglich fünf Prozent in diesem Bereich tatsächlich aktiv sind. − Das größte von den Einzelhändlern benannte Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel ist die Unsicherheit der Transaktionen (61 % der Befragten sind der Ansicht, dass es sich hier um ein ziemlich bedeutendes bzw. sehr bedeutendes Hindernis handelt). Andere Hindernisse sind fast genau so bedeutend: Einzelhändler sind besorgt im Hinblick auf die unterschiedlichen nationalen Steuervorschriften (58 %), die Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Lösung von Beschwerden und Konflikten (57 %), die Befolgung unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen zur Regelung von Geschäften mit Endverbrauchern (55 %), die Schwierigkeiten in der Gewährleistung eines effizienten After-Sales-Service (55 %), und schließlich, im Hinblick auf die aus der grenzüberschreitenden Lieferung resultierenden Zusatzkosten (51 %). Lediglich die sich aus den Sprachunterschieden ergebenden Kosten werden als weniger bedeutendes Hindernis angesehen (43 %). − Einzelhändler ohne direkte Erfahrung im grenzüberschreitenden Handel haben im Hinblick auf mögliche Hindernisse gegenüber der Aufnahme des grenzüberschreitenden Handels weitaus größere Bedenken, als Einzelhändler mit Erfahrung im grenzüberschreitenden Handel. − Die Einzelhändler sind der Ansicht, dass eine einheitliche Regelung der Geschäfte mit den Endverbrauchern innerhalb der EU zu einem Anstieg des grenzüberschreitenden Handels führen würde: 43 % der Einzelhändler sind der Meinung, dass sie ihre grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten verstärken würden (28 % sagen einen geringen Anstieg und 15 % einen wesentlichen Anstieg voraus). Einzelhändler, die E-Commerce einsetzen, zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht im grenzüberschreitenden Handel aktiv Zusammenfassung, Seite 3
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization sind, zeigen sich im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen einer solchen Harmonisierung optimistisch (47 %), Einzelhändler mit grenzüberschreitender E- Commerce-Erfahrung sind sogar noch optimistischer (59 %). − Im Hinblick auf die Kosten für die Übereinstimmung mit nationalen Verbrauchergesetzen tendieren Einzelhändler, die für den grenzüberschreitenden Handel bereit sind (diesen jedoch nicht ausüben) dazu, diesen Kosten eine bedeutendere Rolle beizumessen: 44 % schätzen diese Kosten als hoch ein (eher hohe bzw. sehr hohe Kosten), während 33 % die Kosten für niedrig bzw. unbedeutend halten. − Die Mehrheit der EU-Einzelhändler ist nicht sicher, wo sie Informationen zu den Verbraucherregelungen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten erhalten kann (62 %). Seite 4
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Einführung Für den Aufbau des Binnenmarkts hat die EU-Politik einen langen Weg zurückgelegt. Auf diese Weise ist ein blühender Business-to-Business (B2B) Binnenmarkt entstanden – was im Hinblick auf die Geschäfte mit Endverbrauchern (Einzelhandel) leider nicht der Fall ist, da dieser Geschäftsbereich hauptsächlich auf nationaler Ebene abgewickelt wird. Das bedeutet, dass ein Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeit, der 58 % des EU-Bruttoinlandsprodukts ausmacht, noch nicht vollständig integriert ist und damit nicht den Wettbewerbskräften des größten Marktes der Welt untersteht. Ein Mangel an Verbrauchervertrauen, jedoch ebenfalls der mangelnde Wille bei Unternehmen, grenzübergreifende Angebote an die Verbraucher zu richten, schränkt die Möglichkeiten der Verbraucher, vom Binnenmarkt zu profitieren, ein. Zur Beurteilung des grenzüberschreitenden Einzelhandels hat die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz Führungskräfte aus Einzelhandelsunternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern zu ihrer Erfahrung im grenzüberschreitenden Handel sowie zu ihrer Meinung zu bestimmten Maßnahmen zum Verbraucherschutz befragt. Insgesamt wurden zwischen dem 6. und dem 27. Oktober 2006 in den 25 Ländern der EU sowie in Norwegen im Rahmen einer Flash Eurobarometer Umfrage 6.606 Führungskräfte befragt. (Mit Eurobarometer 252 wird die Meinung der Verbraucher zu grenzüberschreitenden Einkäufen und zum Verbraucherschutz im Binnenmarkt analysiert). Die Stichprobe wurde nach dem Zufallsprinzip in Übereinstimmung mit zwei Kriterien – Landes- und Unternehmensgröße – innerhalb bestimmter Tätigkeitsbereiche gezogen, die in der Regel eine beträchtliche Aktivität des Einzelhandels aufweisen (siehe Liste der berücksichtigten Sektoren im Anhang des vollständigen Berichts) und in denen ebenso Fernvertriebsmethoden eingesetzt werden können. Dem vollständigen Bericht sind ebenfalls technische Anmerkungen beigefügt, mit denen erklärt wird, auf welche Weise Gallup und seine Partnerinstitute die Umfrage durchgeführt haben. Bei 85 % der befragten Unternehmen handelt es sich um kleine Unternehmen (10-49 Mitarbeiter) und bei 12 % um mittlere Unternehmen (50-249 Mitarbeiter). 90 % sind unabhängige Unternehmen, 3 % sind Muttergesellschaften von mulinationalen Gruppen und weitere 7 % Mitglieder einer multinationalen Gruppe. Zusammenfassung, Seite 5
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization Grenzüberschreitender Handel bei EU-Einzelhändlern Die meisten Einzelhändler verkaufen ihre Güter auf traditionelle Weise in Geschäften an die Verbraucher (79 %), eine bedeutende Zahl der EU-Einzelhandelsunternehmen ist allerdings ebenfalls im Internethandel aktiv (57 %). Dieser prozentuale Anteil liefert einen Anhaltspunkt für das potentielle Wachstum des grenzüberschreitenden Handels. Im Durchschnitt nutzen Einzelhändler mindestens zwei Absatzkanäle (2,05), wobei ein Drittel (33 %) der EU-Einzelhändler ihre Produkte und Dienstleistungen über drei und mehr Kanäle anbieten. Vom Einzelhandel genutzte Absatzkanäle Direktverkauf im Einzelhandel (z.B. Ladenlokale) 79 e-Commerce / Internet 57 Mailorder / Versand 27 Telefonverkauf / Call-Center 22 Verkauf über Vertreter beim Kunden zu Hause 21 0% 25% 50% 75% 100% Quelle: FLASH EB 186 Oktober 2006 Q1. Nutzen Sie irgendeinen der folgenden Absatzkanäle für den Einzelhandel? GALLUP % EU25 Bei einer Analyse der durchschnittlichen Zahl von Fernvertriebskanälen (das heißt: E-Commerce, Versandhandel, Telefonverkauf oder Verkauf über Vertreter beim Kunden zu Hause), die vom Einzelhandel genutzt werden, ergibt sich, dass ein durchschnittlicher EU-Einzelhändler den Verbrauchern mindestens eine Fernvertriebsmethode (1,26) anbietet. Die Einzelhändler in Slowenien (1,84), der Tschechischen Republik (1,82) und Österreich (1,72) nutzen die Fernvertriebskanäle am stärksten, während in Belgien (0,77), Finnland (0,77) und Frankreich (0,82) ein geringeres Interesse an der Nutzung dieser Kanäle vorhanden ist. Einzelhändler, die bereits grenzüberschreitenden Handel über Fernvertriebskanäle betreiben, sind begeistert über die positiven Auswirkungen und die Möglichkeiten, die sich durch den E-Commerce für ihr Unternehmen ergeben, 50 % sind der Ansicht, dass das Internet diesen Handelszweig für sie sehr viel interessanter macht. Zwei Drittel (66 %) der EU-Einzelhändler verkaufen ausschließlich auf ihrem inländischen Markt. Einer von zehn EU-Einzelhändlern (9 %) geben an, in mindestens drei anderen EU-Mitgliedstaaten Güter an die Endverbraucher zu verkaufen. Dieser Anteil beträgt in Malta 20 % und in Luxemburg 15 %, in Finnland sind es dagegen lediglich 3 %. Seite 6
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Aktueller grenzüberschreitender Verkauf an Endverbraucher Verkauf in mindestens einem anderen EU-Land Verkauf nur an Kunden in [Land] 1 00 87 83 85 80 76 71 73 73 71 74 75 70 71 67 69 66 65 64 64 59 60 60 59 56 56 56 52 51 50 47 46 46 44 45 46 42 38 39 36 34 33 31 30 30 29 28 28 28 26 26 25 25 24 24 23 25 20 18 17 12 12 14 7 16 7 1 9 8 0 2 2 4 9 5 2 4 7 3 1 3 1 11 3 5 4 5 2 0 0 4 0 CY DE BE EE SE LU HU EU15 EU25 ES EU10 LV NO SK DK UK CZ NL EL PL AT MT LT PT FR IE SI FI IT Quelle: FLASH EB 186 Oktober 2006 Q6. In wie viele EU-Länder verkaufen Sie zur Zeit grenzüberschreitend an Endverbraucher? GALLUP % nach Ländern Insgesamt geben drei von zehn der in der EU befragten Unternehmen (29 %) an, mit mindestens einem anderen EU-Land grenzüberschreitenden Handel zu treiben. Wie weiter oben ausgeführt, geben 9 % an, dass sie in drei oder mehr Länder verkaufen, derselbe Anteil, der Eurobarometer gegenüber einen grenzüberschreitenden Handel mit Verbrauchern in zwei EU-Mitgliedstaaten angibt sowie 12 %, die mit einem anderen EU-Land Handel treiben. Diese Aktivitäten sind in den neuen Mitgliedstaaten weniger ausgeprägt (24 %), als in den EU15 (30 %). Im Hinblick auf den durchschnittlichen Anteil des grenzüberschreitenden Handels pro Vertriebskanal wurden die Antworten nicht gewichtet, um den Marktanteil der Befragten widerzuspiegeln; zudem wurden ausschließlich Unternehmen befragt, die den entsprechenden Kanal auch tatsächlich nutzen. Aus diesem Grund wird der durchschnittliche Anteil des grenzüberschreitenden Handels der Einzelhändler pro Verkaufskanal angegeben und nicht der gesamte Anteil von grenzüberschreitendem Handel im Vergleich mit dem gesamten Handel. Die höchsten Anteile an grenzüberschreitendem Handel in Ladengeschäften ergeben sich in Malta und Zypern. In Malta wird 29 % des Erlöses der Geschäfte von Besuchern erwirtschaftet, in Zypern beträgt diese Zahl 24 %. Die Einzelhändler in Belgien verlassen sich ebenfalls auf Einnahmen, die mit Hilfe von Touristen oder anderen EU-Ausländern (22 %) erwirtschaftet werden, in Luxemburg beträgt diese Zahl 20 %. Die Einzelhändler in Spanien schätzen, dass ungefähr 17 Cents eines jeden Euro von Besuchern aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgegeben werden. In Slowenien (2 % des Erlöses der Einzelhändler wird auf ausländische Quellen zurückgeführt), Finnland (3 %), Schweden (3 %), Dänemark (4 %), Norwegen (4 %) und Deutschland (5 %) erreicht der mit Hilfe von ausländischen Besuchern erwirtschaftete Ertrag dagegen keine nennenswerte Größe. Führungskräfte aus EU-Einzelhandelsunternehmen, die Fernvertriebsmethoden nutzen, schätzen, dass ungefähr 15 % des Ertrags, der über Fernvertriebskanäle erwirtschaftet wird, von Kunden aus anderen EU-Ländern stammt. Im Hinblick auf den per Fernvertrieb erzielten Erlös ist der Anteil höchsten in Malta (48 %) und Zypern (37 %), sowie mit ungefähr 30 % in Griechenland, der Tschechischen Republik, Österreich und Litauen. Gleichzeitig wird dieser Anteil von einigen Führungskräften als sehr gering angegeben, insbesondere in Luxemburg (4 %), Finnland (4 %) und Portugal (3 %). Die Einzelhändler beschränken ihr Fernvertriebsangebot nicht auf EU-Länder. Allerdings nutzen sie am ehesten die vom EU-Binnenmarkt angebotenen Vorteile. Addiert man den mit Hilfe von Zusammenfassung, Seite 7
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization grenzüberschreitendem Handel außerhalb der EU erzielten Ertrag zu den Einnahmen, die mit grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU realisiert werden, ergibt sich, dass ungefähr ein Viertel (27 %) des mit Fernverkäufen erzielten Ertrags aus grenzüberschreitendem Handel stammt. In anderen Worten, lediglich 73 % aller Verkäufe per E-Commerce, Call-Center, Versandhandel oder Vertreterbesuche innerhalb der EU werden im Inland realisiert. Kleine Unternehmen weisen in der Regel einen etwas höheren Anteil an Verkäufen im Inland auf, als mittlere und große Unternehmen (26 % aller grenzüberschreitenden Transaktionen bei kleinen Unternehmen und 31 % bei mittleren und großen Unternehmen). Grenzüberschreitender Handel ist insbesondere bedeutungsvoll für Unternehmen, die über Verkaufsstellen in verschiedenen EU-Ländern verfügen: Insgesamt wird 46 % des Ertrags aus Fernvertriebskanälen nicht im Inland erwirtschaftet. Bereit für den grenzüberschreitenden Handel mit … Im Gegensatz zu den aktuellen Verkaufsaktivitäten ist eine überraschend WN/KA; 6% mehr als 10 EU- hohe Anzahl an Ländern; 18% Einzelhandelsunternehmen für den grenzüberschreitenden Handel „bereit“. Beinahe die Hälfte der EU-Einzelhändler (48% - ohne Unterschied zwischen den Nur bereit zum Handel 4-10; 12% EU10 und den EU15) sind der Meinung, in [Land]; 46% dass für den Verkauf an Verbraucher in anderen Mitgliedstaaten mit der Hilfe von Fernvertriebkanälen bereit sind. 2-3; 13% Unternehmen mit der höchsten 1 EU-Land; 5% Bereitschaft zum grenzüberschreitenden Handel sind die mittleren bzw. mittleren bis großen Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten über eine beschränkte Zahl von Verkaufsstellen sowie über wesentliche sprachliche Kapazitäten verfügen. Dies zeigt das Potential für die Entwicklung des Binnenmarkts. Der Anteil an Einzelhändlern, die zwar bereit sind für den grenzüberschreitenden Handel, diesen jedoch nicht ausüben, ist im Vergleich zu denjenigen Einzelhändlern, die zum aktuellen Zeitpunkt grenzüberschreitenden Handel abwickeln, besonders hoch in Irland (35 %), Finnland (36 %), dem Vereinigten Königreich (32 %) und Polen (34 %). Im Durchschnitt sind 24 % der EU-Einzelhändler der Ansicht, für den grenzüberschreitenden Handel bereit zu sein, ohne diesen jedoch zu betreiben. Im Hinblick auf die Sprachfertigkeiten weist das Bereitschaftsniveau in der EU ein polarisiertes Muster auf. In bestimmten Mitgliedstaaten gehört die Mehrsprachigkeit zur Norm. An der Tabellenspitze rangieren Luxemburg und Malta, wo in den Unternehmen im Allgemeinen mindestens zwei Sprachen gesprochen werden, zusammen mit drei weiteren Ländern, in denen 90 % der Einzelhändler in der Lage sind, ihr Geschäft in mehr als nur einer Sprache abzuwickeln (Österreich, Zypern und Finnland). Am Tabellenende befinden sich Länder – wie zum Beispiel das Vereinigte Königreich und Irland – in denen man sich auf die allgemeine Verbreitung der eigenen Landessprache verlässt. In diesen Ländern sind ungefähr sieben von zehn Einzelhändlern in der Lage, Geschäfte lediglich auf Englisch abzuwickeln. Insgesamt werben 19 % der EU-Einzelhändler auf Märkten, auf denen sie nicht „physisch“ präsent sind. Fünf Prozent der EU-Einzelhändler werben in mehr als 10 Mitgliedstaaten für ihren grenzüberschreitenden Handel. Im Durchschnitt geben EU-Einzelhändler, die im grenzüberschreitenden Handel aktiv sind, 14 % ihres Marketingbudgets für die Werbung für Fernverkäufe in andere Mitgliedstaaten aus. Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel Seite 8
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Ein beträchtlicher Anteil der EU-Einzelhändler zeigt kein Interesse (zwischen 25 % und 28 % sämtlicher Befragten auf der Ebene der EU25) an der Entwicklung des grenzüberschreitenden Handels. Die Führungskräfte dieser Unternehmen lehnten es oft ab, über Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel zu sprechen, weil sie diese Hindernisse für irrelevant halten. Im Rahmen der weiter unten ausgeführten Analyse der praktischen und legalen Hindernisse präsentieren wir lediglich die Ergebnisse von Unternehmen, die die Möglichkeit, sich am grenzüberschreitenden Handel zu beteiligen, nicht unmittelbar zurückgewiesen haben. Das größte von den Einzelhändlern benannte Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel ist die Unsicherheit der Transaktionen (61 % der Befragten mit zumindest einem minimalen Interesse am grenzüberschreitenden Handel sind der Ansicht, dass es sich hier um ein ziemlich bedeutendes bzw. sehr bedeutendes Hindernis handelt). Andere Hindernisse sind fast genau so bedeutend: Einzelhändler sind besorgt im Hinblick auf die unterschiedlichen nationalen Steuervorschriften (58 %), die Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Lösung von Beschwerden und Konflikten (57 %), die Befolgung unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen zur Regelung von Geschäften mit Endverbrauchern (55 %), die Schwierigkeiten in der Gewährleistung eines effizienten After-Sales- Service (55 %), und schließlich, im Hinblick auf die aus der grenzüberschreitenden Lieferung resultierenden Zusatzkosten (51 %). Lediglich die sich aus den Sprachunterschieden ergebenden Kosten werden als weniger bedeutendes Hindernis angesehen (43 %). Eine Analyse der Antworten zeigt deutlich, dass das größte Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel in den Bedenken besteht, dass diese Aktivität ein höheres Risiko für Betrug und Zahlungsprobleme birgt: 40 % der Einzelhändler sind der Meinung, dass es sich hier um ein sehr bedeutendes Hindernis für den grenzüberschreitenden Handel handelt. Praktische Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel B2C Eher Völlig Eher Sehr WN/KA unbedeutend unbedeutend bedeutend bedeutend Höheres Risiko von Betrug und ausbleibender Zahlung im 15 10 21 40 13 genzüberschreitenden Handel Zusatzkosten für die Einhaltung unterschiedlicher nationaler 16 13 28 30 13 Steuervorschriften (Umsatzsteuer etc.) Größere Schwierigkeiten für die Behandlung von Beschwerden 16 13 28 29 14 und Konflikten im Ausland Zusatzkosten für die Befolgung unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen zur Regelung von Geschäften mit 16 14 31 24 14 Endverbrauchern Größere Schwierigkeiten, einen effizienten After-Sales-Service 19 12 26 29 14 sicherzustellen Zusatzkosten für grenzüberschreitende Lieferung 18 16 27 24 15 Kosten, die aus Sprachunterschieden resultieren 24 20 23 20 13 Quelle: FLASH EB 186 Oktober 2006 Q15. […] Bitte sagen Sie mir, wie bedeutend die folgenden Hemmnise für den grenzüberschreitenden Verkauf sind.. GALLUP % EU25, Basis: Befragte, die nicht spontan Desinteresse am grenzüberschreitenden Handel geäußert haben Die Zusatzkosten für die Einhaltung unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen zur Regelung von Geschäften mit Endverbrauchern werden von 24 % der Einzelhändler ebenfalls als sehr bedeutendes Hindernis angesehen, weitere 31 % sind der Ansicht, dass es sich hier um ein „eher bedeutendes“ Hindernis handelt. Die aus der grenzüberschreitenden Lieferung resultierenden Zusatzkosten stellen für 24 % der Einzelhändler ebenfalls ein sehr wichtiges Hindernis dar. Im Gegensatz zu den weiter oben gemachten Beobachtungen, wo Sprachfertigkeiten von den Führungskräften als grundlegende Voraussetzung für die Abwicklung von grenzüberschreitendem Handel betrachtet werden, halten die Zusammenfassung, Seite 9
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization Einzelhändler die mit diesem Aspekt verbundenen Kosten für das am wenigsten bedeutende Hindernis (lediglich 20 % halten dieses Hindernis für bedeutend). Die Hindernisse erscheinen für Einzelhändler, die bereits im grenzüberschreitenden Handel aktiv sind, weniger bedeutend. Im Hinblick auf die einzelnen Aspekte neigen Einzelhändler ohne direkte Erfahrung im grenzüberschreitenden Handel stärker zu Bedenken, als Einzelhändler, die mit dieser Vertriebsform vertraut sind. In den meisten Fällen sind bei Einzelhändlern aus der Gruppe, die zwar für den grenzüberschreitenden Handel bereit ist, diesen jedoch noch nicht betreibt, die Bedenken stärker, als bei Einzelhändlern, die für den grenzüberschreitenden Handel in andere Mitgliedstaaten nicht bereit sind. Zwischen den Einzelhändlern, die im grenzüberschreitenden Handel aktiv sind und denjenigen, die für den grenzüberschreitenden Handel lediglich bereit sind, ergeben sich die stärksten Differenzen im Hinblick auf die Bedenken hinsichtlich der Übereinstimmung mit den unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen und Steuervorschriften (23 % der aktiven Händler halten dies für ein sehr wichtiges Hindernis gegenüber 37 % der für den Handel „bereiten“ Einzelhändler) sowie hinsichtlich des Betrugs (33 % gegenüber 47 %). Die Differenz übersteigt ebenfalls 10 Prozentpunkte bei der Beurteilung der Probleme bei der Bereitstellung des After-Sales-Service (dieser Aspekt wird von 21 % der Einzelhändler, die grenzüberschreitenden Handel betreiben sowie von 33 % derjenigen, die für diesen bereit sind, als bedeutendes Hindernis angesehen). Die Abweichungen in den Gesetzen zur Regelung der Geschäfte mit Endverbrauchern gehören zu den Gründen, von denen die Einzelhändler von grenzüberschreitendem Handel abgehalten werden. Es wurden sieben Beispiele für die Unterschiede in den Gesetzen zur Regelung der Geschäfte mit Endverbrauchern untersucht. Für jedes Beispiel wurde eine kurze Erklärung bereitgestellt, um die Bedeutung für die Befragten eindeutig zu machen. Rechtliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden Handel B2C Eher unbedeutend Völlig unbedeutend Eher bedeutend Sehr bedeutend WN/KA Unterschiede im Fall, dass es versäumt wurde, Informationen 24 18 27 20 10 weiterzugeben Unterschiede in den Mitgliedsländern in ihrer Gesetzgebung in Bezug auf Güter, die nicht in Übereinstimmung mit dem 26 17 26 20 11 Verbrauchervertrag sind Unterschiede in der Behandlung der Kosten für den Rückversand 27 18 26 19 10 Unterschiede in der Definition von Lieferung 26 19 25 20 11 Unterschiede in der Weise, wie Verbraucher ihr Recht auf 28 21 25 17 10 Vertragswiderruf ausführen können Unterschiede bei den Informationen, die dem Konsumenten 28 22 25 16 9 gegeben werden müssen Unterschiede in der Dauer der Widerrufsfrist 31 21 22 16 10 Quelle: Q13. […] Wie bedeutend sind diese als Hemmnis für den grenzüberschreitenden Vertrieb? Um Missverständnisse zu FLASH EB 186 Oktober 2006 vermeiden, werde ich Ihnen zu jedem Faktor eine kurze Erklärung geben. GALLUP % EU25, Basis: Befragte, die nicht spontan Desinteresse am grenzüberschreitenden Handel geäußert haben Die Befragten zeigten im Hinblick auf die unterschiedlichen gesetzlichen Aspekte keine großen Abweichungen in ihrer Meinung. Es scheint, dass die Unterschiede in den Regelungen, die das Unterlassen der Bereitstellung von Information oder Güter, die nicht mit den vertraglichen Vereinbarungen übereinstimmen betreffen, etwas mehr Bedenken bei den Einzelhändlern hervorrufen, als die Unterschiede in der Dauer der Widerrufsfristen, wobei die Unterschiede jedoch alles andere, als dramatisch sind. Bereits im grenzüberschreitenden Handel tätige Einzelhändler zeigen im Hinblick auf die vorgestellten Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen weniger Bedenken im Vergleich zu Einzelhändlern, die in diesem Bereich über keine Erfahrung verfügen. Die für den Seite 10
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz grenzüberschreitenden Handel „nicht bereiten” Einzelhändler beantworten diese Fragen mit der geringsten Euphorie: Sie tendieren stärker als andere zu der Ansicht, dass sie nicht wissen, wie wichtig diese Unterschiede in der Gesetzgebung für den grenzüberschreitenden Handel sein könnten. Um die verschiedenen Meinungen zusammenzufassen, wurden alle Einzelhändler nach den Kosten befragt, die im Zusammenhang mit der Einhaltung von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen zur Regelung der Geschäfte mit Endverbrauchern entstehen. Fünfzehn Prozent der Einzelhändler mit Aktivitäten im grenzüberschreitenden Handel sind sich nicht sicher über die Höhe der Kosten, die im Zusammenhang mit der Einhaltung von unterschiedlichen nationalen Gesetzgebungen zur Regelung der Geschäfte mit Endverbrauchern entstehen. Dies deutet wahrscheinlich auf ein mangelhaftes Bewusstsein für die Unterschiede in der nationalen Gesetzgebung hin, ebenso, wie der Umstand, dass eine Vollstreckung bei grenzüberschreitenden Aktivitäten für Verbraucherverbände schwierig ist. Im grenzüberschreitenden Handel aktive Einzelhändler sind ebenfalls nicht sonderlich besorgt im Hinblick auf die Kosten für die gesetzliche Übereinstimmung; Einzelhändler, die sich als bereit bezeichnen (sich allerdings noch nicht am grenzüberschreitenden Handel beteiligen) neigen dazu, diesen Kosten einen höheren Stellenwert beizumessen. In den EU25 sind die Meinungen gleichermaßen aufgeteilt in „hoch“ (49 %) und „niedrig“ (51 %) eingeschätzte Kosten, allerdings ist die Intensität bei der Gruppe „niedrig“ höher – hier wählen mehr Einzelhändler die extrem niedrige Antwort (d. h. die Kosten sind vernachlässigbar) im Vergleich zu der extrem hohen Antwort (d. h. die Kosten sind sehr hoch). Ein Drittel der EU-Einzelhändler, die keine Meinung hierzu haben (34 %), betrachten diese Kosten für vernachlässigbar und ungefähr einer von sieben Einzelhändlern (14 %) hält diese Kosten für sehr hoch. Zusammenfassung, Seite 11
Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz The Gallup Organization Maßnahmen zur Ermöglichung des grenzüberschreitenden Handels Die Einzelhändler sind also der Meinung, dass die Harmonisierung der Gesetzgebungen zur Regelung der Geschäfte mit Endverbrauchern innerhalb der EU zu einer Verstärkung ihrer Aktivitäten im grenzüberschreitenden Handel führen würde. Die Meinungen sind ähnlich im Hinblick auf einen möglichen Anstieg des Vertriebs per Internet (27 % erwarten einen leichten Handelsanstieg und 15 % einen bedeutenden Anstieg) und den Betrag, der für die Werbung für Verbraucher im Ausland aufzuwenden ist (24 % erwarten einen leichten Anstieg und 12 % einen bedeutenden Anstieg.) Einzelhändler, die sich an grenzüberschreitendem Handel beteiligen, neigen zu der Ansicht – unaufgefordert, da diese Antwort nicht als Option vorgegeben war – dass sich „nichts ändern würde“. Die Mehrheit ist allerdings der Meinung, dass eine solche Harmonisierung der gesetzlichen Regelungen sich leicht (oder sogar wesentlich) auf ihren grenzüberschreitenden Handel auswirken könnte (53 %). Diejenigen Einzelhändler, die für den grenzüberschreitenden Handel bereit sind, sich an diesem allerdings noch nicht beteiligen, sind im Hinblick auf die möglichen positiven Auswirkungen einer gesetzlichen Harmonisierung sogar noch optimistischer. Einzelhändler, die für die Teilnahme am grenzüberschreitenden Handel nicht bereit sind, erwarten im Allgemeinen keine Auswirkungen (46 %) und tendieren sehr viel stärker dazu, zu diesen Angelegenheiten keine Meinung zu haben (21 %). Auf der Ebene der Länder sind die Einzelhändler in Irland, Portugal und Griechenland im Hinblick auf die möglichen positiven Auswirkungen einer gesetzlichen Harmonisierung auf ihren grenzüberschreitenden Handel besonders optimistisch. Diese Meinung wird in mittleren und großen Unternehmen in geringfügig stärkerem Maße vertreten (49 % gehen von einer möglichen Intensivierung ihres grenzüberschreitenden Handels aus, in kleineren Unternehmen sind nur 43 % dieser Ansicht). 63 % der Einzelhändler, die der Meinung sind, dass die Einhaltung von unterschiedlichen Gesetzgebungen wesentliche Zusatzkosten verursacht, sind ebenfalls der Ansicht, dass eine gesetzliche Harmonisierung zu einer Intensivierung ihrer grenzüberschreitenden Handelsaktivitäten führen würde. Die Einzelhändler in Norwegen, Estland und Ungarn sind im Hinblick auf die positiven Auswirkungen einer solchen Maßnahme auf ihren grenzüberschreitenden Handel am wenigsten zuversichtlich. Für die Einzelhändler ist es von grundlegender Bedeutung, über die unterschiedlichen Gesetze, die die Geschäfte mit Endverbrauchern regeln, informiert zu sein. Die Mehrheit der EU- Einzelhändler ist nicht sicher, wo sie Informationen zu den Verbrauchergesetzen in den unterschiedlichen Mitgliedstaaten erhalten können (62 %). Allerdings ist ein Drittel (35 %) der Ansicht, dass sie wissen, an wen sie sich bei Bedarf wenden können. Am zuversichtlichsten sind die Einzelhändler im Hinblick auf die Beschaffung solcher Informationen in Österreich (61 %), Malta (55 %) und der Slowakischen Republik (47 %). Die am wenigsten informierten Einzelhändler befinden sich in Norwegen (15 %), den Niederlanden (18 %), Dänemark (23 %), Schweden (24 %) und Frankreich (25 %). Etwas über die Hälfte (53 %) der Einzelhändler, die grenzüberschreitenden Handel betreiben, geben an, nicht zu wissen, wo derartige Information zu beschaffen ist. Kleine Einzelhändler haben im Hinblick auf solche Informationen etwas weniger Kenntnisse als mittlere und große Unternehmen. Aktuelle Maßnahmen der EU – Euro Info Centres (EIC) und European Consumer Centres (ECC) – sind nicht allgemein bekannt (Nennung ohne Aufforderung von 0,4 % und 0,8 % der EU-Einzelhändler). Seite 12
The Gallup Organization Flash EB Nr. 186 – Grenzüberschreitender Handel und Verbraucherschutz Mechanismen zur außergerichtlichen Streitbeilegung Mit der letzten Frage wurden die Führungskräfte zu ihrer Erfahrung mit der außergerichtlichen Streitbeilegung befragt. Haben Sie bereits Mechanismen zur Lediglich wenige Einzelhändler nutzen außergerichtlichen Streitbeilegung genutzt? diese Mechanismen auf der Ebene der EU (nur 3 % nutzen die außergerichtliche Streitbeilegung regelmäßig und 13 % 5 3 geben an, Erfahrung mit der 13 außergerichtlichen Streitbeilegung zu haben.) Die Gründe dafür, dass von der 41 außergerichtlichen Streitbeilegung kein Gebrauch gemacht wird, sind ebenso darin zu sehen, dass diese bei Einzelhändlern 39 nicht bekannt ist (41 %), so wie darin, dass Einzelhändler kein Interesse an deren Ja, nutze diese Mechanismen regelmäßig Einsatz zeigen (39 % nutzen diese Ja, habe sie genutzt Mechanismen nicht, „kennen jedoch Nein, aber mir sind solche Mechanismen bekannt solche“). Nein, kenne solche Mechanismen nicht Die Einzelhändler in Norwegen haben die größte praktische Erfahrung mit der außergerichtlichen Streitbeilegung (32 %), aber auch dort nutzen lediglich wenige der Befragten diese regelmäßig (2 %). Ein ähnliches Muster ergibt sich in Malta, wo zwar 25 % der Einzelhändler über Erfahrung mit der außergerichtlichen Streitbeilegung verfügen, diese allerdings nur von 2 % der Einzelhändler regelmäßig genutzt wird. In Luxemburg (10 %) und Belgien verlässt man sich dagegen relativ häufig auf eine außergerichtliche Streitbeilegung. Die Länder mit der geringsten Erfahrung im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung sind Ungarn (7 %), die Niederlande (9 %) und Estland (10 %). Mittlere und große Unternehmen haben mehr Erfahrung mit der außergerichtlichen Streitbeilegung, als kleine Unternehmen (19 % gegenüber 15 %) und wenden diese ebenfalls häufiger regelmäßig an (5 % gegenüber 3 %) – allerdings sind die Unterschiede nicht bedeutend. Die Nutzung einer außergerichtlichen Streitbeilegung ist bei keinem Unternehmenssegment der EU-Einzelhändler verbreitet. Zusammenfassung, Seite 13
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