TMT Qualitätszeichen - Vergaberichtlinien für thermisch modifiziertes Holz Fassung 15.06.2012

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Qualitätszeichen
                       TMT

                               für
                           thermisch
                          modifiziertes
                              Holz

              Vergaberichtlinien

Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH
Zellescher Weg 24
D-01217 Dresden                                     Fassung
www.eph-dresden.de
                                                   15.06.2012
Vergaberichtlinien zum Qualitätszeichen TMT (Fassung vom 15.06.2012)   Seite 2 von 14
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§1       Gegenstand und Definition
(1) Gegenstand des "Qualitätszeichen TMT" ist thermisch modifiziertes Holz gemäß Definition in
    CEN/TS 15679:2007. Die Kurzbezeichnung ist "TMT" von thermally modified timber. Deutsch-
    sprachiges Synonym ist "Thermoholz".
(2) TMT ist Holz, das üblicherweise bei hohen Temperaturen im Bereich zwischen 160 °C und
    230 °C bei reduzierter Sauerstoffkonzentration behandelt wurde und bei dem wesentliche Ei-
    genschaften über den gesamten Holzquerschnitt dauerhaft verändert sind. Gegenüber natur-
    belassenem Holz zeichnet sich TMT allgemein durch dunklere Farbtöne, erhöhte Dimensions-
    stabilität, geringere Gleichgewichtsfeuchten sowie erhöhte Beständigkeit gegenüber holzzer-
    störenden Pilzen aus. Mit steigendem Temperaturniveau bei der thermischen Modifizierung
    nimmt in der Regel die Festigkeit des Holzes ab. Die Eigenschaften von TMT können je nach
    Holzart, Verfahren und Prozessparametern unterschiedlich sein.
(3) Das Qualitätszeichen TMT bezieht sich grundsätzlich auf ein spezifisches, durch Holzart, ggf.
    Sortierung, Hersteller bzw. Verfahren sowie Behandlungsintensität bzw. Behandlungsstufe
    (Hochtemperatur-Niveau) definiertes TMT-Sortiment, das in der Regel als Halbfertigerzeugnis
    vorliegt.

§2       Vergabe und Inhalt
(1) Das Qualitätszeichen TMT wird für Produkte vergeben,
        die der Definition für thermisch modifiziertes Holz nach § 1 entsprechen,
        deren Herstellung einer geprüften werkseigenen Produktionskontrolle unterliegt,
        deren Eigenschaften nach in § 5 festgelegten Prüfungen mit anerkannten bzw. genormten
         Prüfmethoden (siehe Anlage 2) bestimmt wurden,
        welche die Kriterien des Anforderungsprofils nach § 6 erfüllen und
        welche die vom Hersteller festgelegten Kriterien für die Holzqualität und deklarierte Eigen-
         schaftswerte und Qualitäten innerhalb bestimmter Toleranzbereiche einhalten.
(2) Die Vergabe erfolgt durch die Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH (EPH), Zel-
    lescher Weg 24, D-01217 Dresden. Das EPH ist eine europäisch notifizierte Stelle (notified bo-
    dy, Kennziffer 0766); das Prüflabor ist nach EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert.
Hinweis 1: Das Qualitätszeichen TMT dokumentiert unter anderem die Einhaltung bestimmter Mindestanforderungen
für ausgewählte, nach festgelegten Prüfmethoden bestimmte Eigenschaften von thermisch modifiziertem Holz.
Aus der Zertifizierung eines TMT-Sortimentes mit dem Qualitätszeichen TMT lässt sich jedoch nicht automatisch die
Eignung eines daraus hergestellten Endproduktes für jede, in der Praxis mögliche Verwendung ableiten. Die konkrete
Eignung sollte daher im Einzelfall anhand der Eigenschaftswerte geprüft werden.

§3       Ablauf
(1) Auf der Grundlage der Vergaberichtlinien wird ein Angebot erstellt. Nach Erteilung des Auftra-
    ges erfolgen die Überprüfung der werkseigenen Produktionskontrolle, die Probenahme und die
    Erstprüfung. Im Ergebnis wird ein Überwachungsbericht zur Erstprüfung erstellt.
(2) Wurden das Fertigungsstätten-Audit als auch die Erstprüfung mit positiven Ergebnissen abge-
    schlossen, wird das Qualitätszeichen TMT durch ein Zertifikat (Urkunde) vergeben.
(3) In Verbindung mit der Übergabe des Überwachungsberichtes zur Erstprüfung und des Zertifi-
    kats sind ein Überwachungs- und ein Zeichennutzungsvertrag abzuschließen.
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(4) Der Zeichennutzungsvertrag enthält die Bestimmungen über die Verwendung des Zeichens.
    Mit dem Überwachungsvertrag unterzieht sich der Hersteller der regelmäßigen Fremdüberwa-
    chung durch einen unabhängigen Dritten.
      Der Überwachungsvertrag enthält auch Bestimmungen, wie bei Abweichungen zu verfahren
      ist. Die Überwachungsprüfungen erfolgen einmal jährlich (jedoch die biologische Prüfung alle 3
      Jahre); über die Ergebnisse wird ein Überwachungsbericht erstellt. Wurden die Anforderungen
      erfüllt, wird die Zertifizierung bestätigt; wurden sie nicht erfüllt, wird eine Nachfrist, z. B. für
      Nachprüfungen, gestellt. Sind auch diese negativ, wird die Zertifizierung ausgesetzt bzw. zu-
      rückgezogen. Dies gilt auch, wenn keine Überwachungsprüfungen durchgeführt wurden.

§4        Voraussetzungen beim Hersteller
(1) Das Sortiment, auf das sich das Qualitätszeichen TMT bezieht, muss aus einer Regelprodukti-
    on mit geprüfter werkseigener Produktionskontrolle stammen. Der Nachweis erfolgt in der Re-
    gel durch ein Fertigungsstätten-Audit.
(2) Das Fertigungsstätten-Audit wird durch das EPH oder dessen Beauftragte nach einer Checklis-
    te (mitgeltendes Dokument) durchgeführt. Hierbei werden folgende Mindestanforderungen an
    die werkseigene Produktionskontrolle überprüft:
         Anlage und Prozess müssen eine konstante Produktqualität gewährleisten.
         Die Aufzeichnung der Prozessparameter muss automatisch erfolgen.
         Die Kennzeichnung der Chargen erfolgt mit Datum und Chargen-Nummer (siehe § 7)
         Änderungen und Abweichungen bei Anlage und Prozess sind schriftlich zu dokumentieren.
         Für den Umgang mit Reklamationen müssen Regeln festgelegt sein.
(3) Das Fertigungsstätten-Audit kann verkürzt werden, wenn der Hersteller bereits durch andere
    Qualitätssicherungssysteme zertifiziert und überwacht ist, z. B. durch
         ein Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (QMS) nach ISO 9001 (siehe Hinweis 2),
         eine Überwachung gemäß der "ThermoWood® Production and product quality control" der
          International Thermowood Association,
         eine Überwachung gemäß der "National assessment directive for the KOMO® product cer-
          tificate Timber modification".
(4) Die Qualität des Ausgangsmaterials und die Prozessüberwachung wird durch den Hersteller im
    Rahmen seiner werkseigenen Produktionskontrolle abgesichert.
Hinweis 2: Die Beratung zum Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 können als gesonderte Leis-
tung der Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH erbracht werden. Das Fertigungsstätten-Audit bzw. die
Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems können durch das Institut für Holztechnologie Dresden gemeinnützige
GmbH erfolgen. Diese Leistungen sind gesondert zu vereinbaren.

§5        Prüfungen
5.1       Prüfumfang und Verwendungsbereiche
(1) Die Prüfungen umfassen eine Erstprüfung sowie regelmäßige Fremdüberwachungsprüfungen.
    Die Prüfungen sind durch Prüfberichte belegt, die Bestandteil des Vergabezertifikates sind.
(2) Die erforderlichen Prüfungen ergeben sich aus den Verwendungsbereichen gemäß Tabelle 1.
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(3) Sind nur bestimmte Verwendungsbereiche vorgesehen bzw. ausgelobt, sind diese anzugeben
    (siehe § 7).
Tabelle 1: Verwendungsbereiche Qualitätszeichen TMT und notwendige Prüfungen
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Verwendungsbereiche in den
                                                                                              Dauerhaftigkeit*
Gebrauchsklassen gemäß                       Kategorie      physikalische
EN 335:2006                                                                   Emission     CEN/TS       CEN/TS
                                                            Eigenschaften
                                                                                           15083-1      15083-2

Innenräume, trocken bzw. gelegent-             TMT
                                                                  X               X
lich feucht, bis Gebrauchsklasse 2            interior
Außenbereich bis Gebrauchsklasse               TMT
3.1 gemäß EN 335 (bewittert, au-
                                              exterior            X                            X
ßerhalb des Erdkontaktes, mäßig
beansprucht)                                 (UC 3.1)

Außenbereich bis Gebrauchsklasse               TMT
3.2 EN 335 (bewittert, außerhalb des          exterior            X                            X
Erdkontaktes, stark beansprucht)             (UC 3.2)
                                               TMT
Außenbereich bis Gebrauchsklasse
                                           exteriorPlus           X                            X            X
4 (mit Erdkontakt)
                                              (UC 4)
*) Es ist bekannt, dass die natürliche Dauerhaftigkeit gegen holzzerstörende Pilze mit der Behandlungstemperatur zu-
nimmt. Liegen Prüfergebnisse zur Dauerhaftigkeit für ein definiertes Sortiment vor, kann TMT des gleichen Sortiments,
das mit einer höheren Behandlungstemperatur vergütet wurde, ohne weitere Prüfung ebenfalls dieser Dauerhaftigkeits-
klasse zugeordnet werden. Soll eine höhere Dauerhaftigkeitsklasse angegeben werden, ist diese nachzuweisen.

5.2     Probenahme
(1) Die Probenahme erfolgt in Absprache mit dem EPH durch deren Mitarbeiter oder Beauftragte.
(2) Das Untersuchungsmaterial wird vom Hersteller kostenfrei zur Verfügung gestellt und muss
    zum Zeitpunkt der Probenahme in ausreichender Menge (s. u.) vorhanden sein.
(3) Der Hersteller hat den AN zu informieren, sobald das Material verfügbar ist, um einen Termin
    für die Probenahme abzusprechen.
(4) Das Untersuchungsmaterial muss noch im Original-Kammerstapel vorliegen bzw. darf noch
    nicht entstapelt sein, um eine zufällige Probenahme aus dem Stapel zu ermöglichen.
(5) Alle Probestücke müssen einzeln gekennzeichnet und der Charge zugeordnet sein.

5.3     Erstprüfung
5.3.1 Materialbedarf
(1) Für die Erstprüfung sind Proben aus drei verschiedenen Produktionschargen (Kammerladun-
    gen) zu entnehmen. Dabei ist genügend Material für sämtliche Prüfungen zu entnehmen, auch
    für den Fall, dass zunächst nur ausgewählte Prüfungen, z. B. zur Dauerhaftigkeit, beauftragt
    und durchgeführt werden. Damit wird gewährleistet, dass alle für die Zertifizierung erforderli-
    chen Prüfungen an den gleichen Chargen erfolgen.
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(2) Physikalische Prüfungen (TMT interior + TMT exterior): je Charge 5 Bretter oder Kanthölzer
    wahlweise in einer Länge von 1,20 m bei einer Querschnittshöhe bis 60 mm, 1,60 m bei einer
    Querschnittshöhe bis 80 mm bzw. 1,90 m bei einer Querschnittshöhe bis 100 mm.
    Davon 12 Prüfkörper für die Prüfung nach EN 408, 6 für weitere Prüfungen (Brinellhärte,
    Gleichgewichtsfeuchte usw.). Die Biegeprüfung nach EN 408 kann auch senkrecht zur Breitsei-
    te des Querschnitts erfolgen (nach EN 408 wird üblicherweise hochkant geprüft), wenn das
    Produkt normalerweise so eingesetzt wird, z.B. bei Terrassendielen.
(3) Chemische Prüfungen (TMT interior): je Charge 1 m².
(4) Biologische Prüfungen (TMT exterior): je Charge 6 lfm (z.B. 1,20 m lange Abschnitte von je 5
    Brettern), sägerau oder gehobelt, mindestens 25 mm dick;
(5) Für biologische Prüfungen TMT exteriorPlus zusätzlich je Charge 4 lfm, sägerau oder gehobelt,
    mindestens 25 mm dick.
(6) Im Rahmen der Erstprüfung verbleiben 3 Probestücke je Charge (z. B. Brett, Bohle, Kantholz,
    Palisade/Pfahl) beim Hersteller als Rückstellmuster. Die Rückstellmuster sind vor Licht und
    Feuchte geschützt aufzubewahren.

5.3.2 Holzqualität und weitere deklarierte Eigenschaftswerte
(1) Mit den zu erfüllenden Mindestanforderungen (siehe 6.1) soll zunächst die prinzipielle Verar-
    beitbarkeit, unabhängig vom konkreten Verwendungszweck, sichergestellt werden.
(2) Der TMT-Hersteller hat Kriterien für die Gütesortierung des Ausgangsmaterials festzulegen
    oder anzugeben, welche Sortierqualität verwendet wird. Dies gilt nicht für die Lohnbehandlung.
(4) In Absprache mit dem Hersteller können weitere Kriterien für die Holzqualität festgelegt oder
    zusätzliche Eigenschaften ermittelt werden. Diese sind zu deklarieren und gelten im Weiteren
    als nachzuweisende Anforderungswerte.
(5) Die Einhaltung der weiteren Kriterien und Werte wird im Rahmen der Überwachung überprüft
    und die Ergebnisse im Überwachungsbericht festgehalten.

5.3.3 Physikalische Eigenschaften
(1) Folgende Prüfungen physikalischer Eigenschaften sind bei der Erstprüfung obligatorisch:
       Rohdichte (in Anlehnung an EN 323)
       Biegefestigkeit, Biege-E-Modul (in Anlehnung an EN 408)
       Bruchschlagarbeit (in Anlehnung an DIN 52189-1)
       Brinell-Härte (in Anlehnung an EN 1534; radial, tangential oder auf der Breitfläche)
       Gleichgewichtsfeuchte im Klima 20/30, 20/65, 20/85 [°C/%] nach EN 13183-1
       Differenzielle Quellung q (DIN 52 184, EN 1610)
       Maximales Quellmaß max und Quellungsvergütung (ant-shrinking efficiency, ASE) für ra-
        diale und tangentiale Richtung (DIN 52 184, IHD-Arbeitsanweisung AA-20-38)
(2) Für TMT interior ist zusätzlich die Gleichgewichtsfeuchte im Klima 23/50 [°C/%] zu prüfen.
(3) Optional können weitere physikalisch-mechanische Eigenschaften geprüft werden, z. B. um
    herstellerseitig zu deklarierende Kennwerte zu ermitteln. Das können sein:
       Gleichgewichtsfeuchte im Klima 23/80, 20/95, 23/50 [°C/%]
       Quellungskoeffizient h
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       Scherfestigkeit parallel zur Faserrichtung
       Wärmeleitfähigkeit  [W/mK] nach EN 12664
       Farbkoordinaten (CIELab-System) nach DIN 6174
(4) Die Prüfergebnisse sind mit Mittelwert und Variationskoeffizient v [%] anzugeben.

Hinweis 3: Für tragende und aussteifende Anwendungen im Bauwesen ist ein bauaufsichtlich vorgeschriebener Ver-
wendbarkeitsnachweis erforderlich. Festigkeitswerte, die an kleinen, fehlerfreien proben ermittelt wurden, dürfen nicht
ohne Weiteres zur Berechnung von Konstruktionen verwendet werden.

5.3.4 Emission (nur TMT interior)
(1) Die Prüfung erfolgt nach dem Schema des AgBB (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung
    von Bauprodukten) durch Kammerprüfung (EN 717-1:2004) an einer Charge.
(2) Parallel erfolgt an drei Chargen eine Prüfung mit der Mikrokammer als Vergleichsgrundlage für
    die Überwachungsprüfungen.
(3) Mit der Erfüllung der Anforderungen des AgBB-Schemas kann das geprüfte Produkt als für die
    Anwendung in Innenräumen geeignet erklärt werden.
(4) Sobald die Bestimmung bzw. Bewertung des Geruchs in das AgBB-Schema aufgenommen
    wird, so sind auch entsprechende Geruchsmessungen bzw. -bestimmungen durchzuführen.

5.3.5 Biologische Dauerhaftigkeit
(1) Die biologische Dauerhaftigkeit ist die entscheidende Eigenschaft für den Einsatz im Außenbe-
    reich und wesentliches Merkmal von TMT, in dem der Grad der Modifizierung zum Ausdruck
    kommt. Grundlage der Prüfung und Bewertung ist EN 350-1. Abweichend von dieser werden
    als Prüfnormen CEN/TS 15083 Teil 1 bzw. 2 herangezogen. Die Dauerhaftigkeitsklasse ergibt
    sich aus dem ungünstigsten von 6 Einzelergebnissen (zwei Prüfpilze  drei Chargen).
(2) Die Dauerhaftigkeit ist für die Kategorien TMT exterior und TMT exteriorPlus zu ermitteln. Für
    TMT interior ist sie zu empfehlen, da die Dauerhaftigkeit im Rahmen der CE-Kennzeichnung
    (EN 14342) für Parkette und Holzfußböden zu klassifizieren ist.
(3) Die Erstprüfung umfasst folgende Prüfungen:
       Bestimmung der Beständigkeit gegen Basidiomyzeten nach CEN/TS 15083-1:2005 nach
        vorheriger Auswaschbeanspruchung nach EN 84:1997
       Prüfung nach CEN/TS 15083-1:2005, jedoch ohne Auswaschbeanspruchung, als Ver-
        gleichsgrundlage für die Überwachungsprüfungen,
       Bestimmung der Beständigkeit gegen Moderfäulepilze nach CEN/TS 15083-2:2005 (nur
        TMT exteriorPlus).
(4) Es ist anzustreben, parallel Freilandprüfungen (EN 252:1989, Doppellagentest) durchzuführen.
    Bei Vorliegen von Freilandprüfergebnissen sind diese im Produktdatenblatt anzugeben. Die Al-
    terung vor den biologischen Laborprüfungen sollte anstelle der Auswaschbeanspruchung nach
    EN 84 bevorzugt durch Bewitterung nach CEN/TS 15397:2006 erfolgen.
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5.4   Fremdüberwachung
5.4.1 Jährliche Fremdüberwachung
(1) Im Rahmen der jährlichen Fremdüberwachung werden geprüft:
         Holzqualität
         Biegefestigkeit, Biege-E-Modul (in Anlehnung an DIN 52186, EN 408)
         Rohdichte (DIN 52182, EN 408)
         Max. Quellmaß und ASE für radiale und tangentiale Richtung (DIN 52184, AA-20-38)
(2) Aus zwei Chargen sind jeweils 10 lfm Probestücke (Bretter, Brettabschnitte) bzw. mindestens 5
    verschiedene Probestücke zu entnehmen. Für die Probenahme gilt Abs. 5.2 analog.
(3) Die weitere Benutzung des „Qualitätszeichen TMT“ wird bestätigt, wenn jeder Wert nicht mehr
    als 10 % vom Ergebnis der Erstprüfung abweicht (arithmetisches Mittel der Einzelwerte).

5.4.2 Jährliche Fremdüberwachung zur Emission (Kategorie „interior)
(1) Für die Kategorie „interior“ ist zusätzlich zu den unter 5.4.1 genannten Prüfungen die Emission
    mit der Mikrokammer analog der Erstprüfung zu ermitteln.
(2) Aus zwei Chargen sind je 2 Proben zu entnehmen, die eine Fläche von jeweils mindestens
    80×80 mm² haben.
(3) Die weitere Benutzung des „Qualitätszeichen TMT“ für die Kategorie „interior“ wird bestätigt,
    wenn die in der Erstprüfung mit der Mikrokammer ermittelten Werte nicht überschritten werden.

5.4.3 Fremdüberwachung zur Dauerhaftigkeit (Kategorien „exterior“ und „exteriorPlus“)
(1) Für die Kategorien „exterior“ und „exteriorPlus“ ist alle drei Jahre zusätzlich zu den unter 5.4.1
    genannten Prüfungen die Dauerhaftigkeit nach CEN/TS 15083-1 (ohne Auswaschbeanspru-
    chung) zu ermitteln.
(2) Aus zwei Chargen sind jeweils 5 Probestücke (Bretter, Brettabschnitte) von mindestens 1 m
    Länge zu entnehmen. Für die Probenahme gilt Abs. 5.2 analog.
(3) Die weitere Benutzung des „Qualitätszeichen TMT“ wird bestätigt, wenn das Ergebnis der
    Dauerhaftigkeitsprüfung (beide Chargen) den Anforderungen (siehe 6.5) entspricht.

§6        Anforderungsprofil
6.1       Holzqualität
(1) Die Bewertung der Holzqualität erfolgt an den Probestücken für die mechanisch-physikalischen
    Prüfungen (15 Stücke bei Erstprüfung bzw. 10 Stücke bei Überwachungsprüfung). Die Bewer-
    tung der Innenrisse erfolgt visuell nach dem Auftrennen zum Ausformen der Prüfkörper.
(2) Die Anforderungen an die Holzqualität von TMT als Halbfertigerzeugnis gelten als erfüllt, wenn
         die Probestücke keine Markröhre aufweisen,
         mindestens 80 % der Probestücke frei von Innenrissen sind,
         die Probestücke auf mindestens 80 % der Gesamtlänge verwertbar, d. h. frei von äußerlich
          sichtbaren durchgehenden Trocknungsrissen sind (ausgenommen Mikrorisse).
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6.2     Herstellerspezifische, eigendeklarierte Eigenschaftswerte
Soweit festgelegt, sind die vom Hersteller eigendeklarierten Eigenschaftswerte innerhalb von Tole-
ranzgrenzen einzuhalten.

6.3     Physikalische Eigenschaften
Sofern die Verwendung des Sortiments für Parkett und Holzfußböden vorgesehen ist, muss bei
TMT aus Laubholz die mittlere Brinell-Härte mindestens 10 N/mm² betragen (Anforderung an eine
freie Klasse für massive Laubholzdielen nach EN 13629:2002).
6.4     Emissionen
(1) Es müssen die in Tabelle 2 genannten Anforderungen des AgBB-Schemas erfüllt werden.
(2) Anforderungen zum Geruch sind einzuhalten, sobald diese in das AgBB-Schema aufgenom-
    men wurden.

Tabelle 2: Anforderungen des AgBB-Schemas (Stand 2008)
                                                Emissionswert (Kammerprüfung) nach
          Parameter
                                             3 Tagen                              28 Tagen
            TVOC                            10 mg/m³                            1,0 mg/m³
            SVOC                                -                               0,1 mg/m³
        R =  Ci/NIKi                            -                                   1
       VOC ohne NIK                             -                               0,1 mg/m³
        Kanzerogene                       0,01 mg/m³                          0,001 mg/m³

6.5     Dauerhaftigkeit
(1) Produkte, die für die Verwendung im Außenbereich bis einschließlich Gebrauchsklasse 3.1
    gemäß EN 335 (bewittert, ohne Erdkontakt, mäßige Beanspruchung) ausgelobt werden, müs-
    sen bei Prüfung nach CEN/TS 15083-1 mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 3 (mäßig dau-
    erhaft) erreichen.
(2) Produkte, die für die Verwendung im Außenbereich bis einschließlich Gebrauchsklasse 3.2
    gemäß EN 335 (bewittert, ohne Erdkontakt, starke Beanspruchung) ausgelobt werden, müssen
    bei Prüfung nach CEN/TS 15083-1 und CEN/TS 15083-2 mindestens die Dauerhaftigkeitsklas-
    se 2 (dauerhaft) erreichen.
(3) Produkte, die für die Verwendung im Außenbereich bis einschließlich Gebrauchsklasse 4 ge-
    mäß EN 335 (im Erdkontakt oder Kontakt mit Süßwasser) ausgelobt werden, müssen bei Prü-
    fung nach CEN/TS 15083-1 und CEN/TS 15083-2 mindestens die Dauerhaftigkeitsklasse 1
    (sehr dauerhaft) erreichen.
(4) Die Anforderungen (1) bis (3) entsprechen der DIN 68800-1:2011-10, Abs. 6.8.2, Tabelle 4.

Hinweis 4: Die Interpretation der Ergebnisse biologischer Prüfungen und die die daraus zu ziehenden Schlüsse erfor-
dern eine gründliche Kenntnis des Holzschutzes. Wenn keine Ergebnisse von Freilandversuchen zur Verfügung stehen,
ist aufgrund der Ergebnisse von Laborprüfungen eine vorläufige Klassifikation der Dauerhaftigkeit möglich (siehe DIN
EN 350-1, Abs. 6.2 Natürliche Dauerhaftigkeit gegen holzzerstörende Pilze).
Vergaberichtlinien zum Qualitätszeichen TMT (Fassung vom 15.06.2012)                  Seite 10 von 14

§ 7 Benutzung des Zeichens
(1) Die Zeichenbenutzung ist im Zeichennutzungsvertrag festgelegt. Die Wort-Bild-Marke (Anlage
    1 Abb. 1) enthält die registrierte Wort-Bild-Marke (TMT und stilisierter Baum als Logo des
    EPH). Das Siegel (Anlage 1 Abb. 2) enthält weiterhin die Angabe der Kategorie (Anwendungs-
    bereich) sowie der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstelle in Form der E-Mail-Adresse.
(2) Auf der Verpackungseinheit sind zusätzlich folgende Angaben zu machen:
        Holzart
        Behandlungstemperatur bzw. Behandlungsstufe
        Produktionsdatum und Chargen-Nummer
        Name oder Code des Herstellers
(3) Der Hersteller hat den Kunden auf Verlangen die vollständigen Prüfergebnisse auf geeignete
    Weise zur Kenntnis zu geben (z. B. Prüfzeugnis, Produktdatenblatt, technisches Merkblatt).

§8       Zeichen- bzw. Markenschutz
(1) Die Wort-Bild-Marke "TMT" (Anlage 1 Abb. 1) ist als EU-Gemeinschaftsmarke per 30.01.2006
    unter Nr. 004879433 registriert. Das Siegel (Anlage 1 Abb. 2) ist eine Marke der Entwicklungs-
    und Prüflabor Holztechnologie GmbH.
(2) Die Benutzung der Abkürzung „TMT“ steht frei, jedoch ist deren Nennung im Zusammenhang
    mit der Zertifizierung von thermisch modifiziertem Holz nur über das "Qualitätszeichen TMT"
    zulässig und marken- und wettbewerbsrechtlich geschützt. Gegen eine unzulässige Nutzung
    durch Dritte werden Maßnahmen ergriffen.

§9       Gültigkeit
(1) Die Gültigkeit des Qualitätszeichens TMT wird durch die jährliche Überwachungsprüfung um
    jeweils ein Jahr verlängert. Nach Ablauf von fünf Jahren nach der Erstprüfung entscheidet die
    Überwachungsstelle, ob eine erneute Erstprüfung erforderlich ist bzw. ob und welche Prüfun-
    gen zusätzlich zu den Überwachungsprüfungen durchzuführen sind.
(2) Das Qualitätszeichen TMT gilt, solange die Kriterien des Qualitätszeichens erfüllt und keine
    wesentlichen Änderungen an Verfahren und Anlagentechnik vorgenommen werden.
(3) Änderungen an Verfahren und Anlage sind unverzüglich der Überwachungsstelle zu melden.
    Werden diese als wesentlich bewertet, ist erneut eine Erstprüfung gemäß § 5 durchzuführen.
(4) Werden bei einer Überwachungsprüfung die Anforderungen nicht erfüllt, ist zunächst nach
    Überprüfung und Korrektur, z. B. der Prozessparameter, eine Nachprüfung möglich. Die Nach-
    erfüllungsfrist richtet sich nach dem erforderlichen Zeitbedarf für die notwendigen Prüfungen.
(5) Werden die Anforderungen auch weiterhin nicht erfüllt, erlischt die Gültigkeit des Qualitätszei-
    chens. Der Hersteller darf dieses dann nicht mehr benutzen oder damit werben.

Dresden, 15.06.2012

Dr. rer. silv. Wolfram Scheiding
Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie GmbH
Überwachungsstelle TMT
 +49 (351) 4662-280
+49 (162) 26 96 332
scheiding@ihd-dresden.de
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Anlage 1:                        Muster Wort-Bild-Marke "TMT" und Siegel "Qualitätszeichen TMT"
Anlage 2:                        Normative Verweise
Mitgeltende Dokumente:           Kostenkalkulation
                                 Checkliste zur Erstinspektion
                                 Formular für Probenahme
                                 Zeichennutzungsvertrag
                                 Fremdüberwachungsvertrag

Weitere Informationen:           www.eph-dresden.de               www.tmt.ihd-dresden.de
Vergaberichtlinien zum Qualitätszeichen TMT (Fassung vom 15.06.2012)            Seite 12 von 14

Anlage 1

                                     Abb. 1: Wort-Bild-Marke "TMT"

                               Abb. 2: Siegel "Qualitätszeichen TMT" (Muster)
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Anlage 2: Normative Verweise

EN 84:1997-05
Holzschutzmittel - Beschleunigte Alterung von behandeltem Holz vor biologischen Prüfungen - Auswasch-
beanspruchung

EN ISO 179-1:2001-06
Kunststoffe - Bestimmung der Charpy-Schlageigenschaften - Teil 1: Nichtinstrumentierte Schlagzähigkeits-
prüfung (ISO 179-1:2000); Deutsche Fassung EN ISO 179-1:2000

EN 252:1989
Holzschutzmittel; Freiland-Prüfverfahren zur Bestimmung der relativen Schutzwirkung eines Holzschutzmit-
tels im Erdkontakt

EN 323:1993
Holzwerkstoffe; Bestimmung der Rohdichte

EN 335-1:2006-10
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen. Teil 1: Allgemeines

EN 335-2:2006-10
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Definition der Gebrauchsklassen - Teil 2: Anwendung bei
Vollholz

DIN EN 350-1:1994-10
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz - Teil 1: Grundsätze für
die Prüfung und Klassifikation der natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz

EN 408:2004-08
Holzbauwerke - Bauholz für tragende Zwecke und Brettschichtholz - Bestimmung einiger physikalischer und
mechanischer Eigenschaften

EN 717-1:2004
Holzwerkstoffe - Bestimmung der Formaldehydabgabe - Teil 1: Formaldehydabgabe nach der Prüfkammer-
Methode

EN 1534:2000-04
Parkett und andere Holzfußböden - Bestimmung des Eindruckwiderstandes (Brinell) - Prüfmethode; Deut-
sche Fassung EN 1534:2000

DIN 6174:2007-10
Farbmetrische Bestimmung von Farbmaßzahlen und Farbabständen im angenähert gleichförmigen CIELAB-
Farbenraum

ISO 9001:2008-11
Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen

EN 12664:2001
Wärmetechnisches Verhalten von Baustoffen und Bauprodukten - Bestimmung des Wärmedurchlasswider-
standes nach dem Verfahren mit dem Plattengerät und dem Wärmestrommessplatten-Gerät - Trockene und
feuchte Produkte mit mittlerem und niedrigem Wärmedurchlasswiderstand

EN 13183-1:2002
Feuchtegehalt eines Stückes Schnittholz - Teil 1: Bestimmung durch Darrverfahren

EN 13629:2002
Holzfußböden - Massive Laubholzdielen

EN 14342:2005+A1:2008
Parkett und Holzfußböden - Eigenschaften, Bewertung der Konformität und Kennzeichnung
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CEN/TS 15083-1:2005-10
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Bestimmung der natürlichen Dauerhaftigkeit von Vollholz ge-
gen holzzerstörende Pilze, Prüfverfahren - Teil 1: Basidiomyceten,

CEN/TS 15083-2:2005-10
Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten - Bestimmung der natürlichen Dauerhaftigkeit von Vollholz ge-
gen holzzerstörende Pilze, Prüfverfahren - Teil 2: Moderfäulepilze

CEN/TS 15397:2006-01-01
Holzschutzmittel - Verfahren zur natürlichen Vorkonditionierung ohne Erdkontakt für behandelte Holz-
Prüfkörper vor biologischer Laborprüfung

CEN/TS 15679:2008-03
Thermisch modifiziertes Holz - Definitionen und Eigenschaften

EN ISO/IEC 17025:2005
Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien

DIN 52184:1979-05
Prüfung von Holz; Bestimmung der Quellung und Schwindung

DIN 52189-1:1981-12
Prüfung von Holz; Schlagbiegeversuch; Bestimmung der Bruchschlagarbeit
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