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Amtliches Bekanntmachungsblatt Jahrgang 24 29. Januar 2021 Ausgabe 1/21 der Gemeinden Grieben, Lüdersdorf, Menzendorf, Roduchelstorf, Selmsdorf, Siemz-Niendorf, der Stadt Dassow sowie der Stadt Schönberg im Amt Schönberger Land Ist der Februar trocken und kalt, kommt im März die Hitze bald. Postwurfsendung sämtliche Haushalte Die nächste Ausgabe erscheint am 26. Februar 2021.
2 29. Januar 2021 • Woche 4 Amt Schönberger Land Wichtige Informationen der Verwaltung Verwaltung: Amt Schönberger Land Anschrift: Am Markt 15, 23923 Schönberg Telefon: 038828 330-0 Die nächste Ausgabe Fax: 038828 330-175 Uns Amtsblatt E-Mail: Web: Online-Dienste: info@schoenberger-land.de www.schoenberger-land.de https://www.schoenberger-land.de/online erscheint am Mängelmelder: https://schoenberger-land.de/mängelmelder 26. Februar 2021 Allgemeine Öffnungszeiten: Annahmeschluss Mo. - Do. 09:00 - 12:00 Uhr für redaktionelle Beiträge Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. geschlossen und Anzeigen ist (Posteingang im Verlag) Besondere Öffnungszeiten des Standesamtes: nach vorheriger Terminvereinbarung 16. Februar 2021. Mo., Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr Di. u. Do. 14:00 - 18:00 Uhr Besondere Öffnungszeiten der Wohngeldstelle: Di. u. Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Sprechstunde der Schiedspersonen Impressum Die Bürgerinnen und Bürger des Amtes haben die Möglichkeit, Beratungstermine tele- fonisch oder per E-Mail zu vereinbaren. Mitteilungsblatt mit öffentlichen Telefon: 0163 5070542/E-Mail: schiedsstelle@schoenberger-land.de Bekanntmachungen der Gemeinden und Städte des Amtes Schönberger Land. Rufnummernverzeichnis: Herausgeber, Druck und Verlag: Amtskasse 330 - 1201, 1203 und 1211 LINUS WITTICH Medien KG Anlagenbuchhaltung 330 - 1206 Röbeler Straße 9, 17209 Sietow, Telefon 039931/57 90, Fax 039931/5 79-30 Anliegerbescheinigungen 330 - 1214 E-Mail: info@wittich-sietow.de Bauanträge 330 - 1401 www.wittich.de Bauleitplanung 330 - 1410 und 1411 Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürgerinformation 330 - 1107 Amt Schönberger Land Buß- und Verwarngelder 330 - 1305 Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Einwohnermeldeamt 330 - 1303, 1304 und 1307 Mike Groß (V. i. S. d. P.) Finanzverwaltung 330 - 1200 und 1208 unter Anschrift des Verlages. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Jan Gohlke Fischereischeine 330 - 1305 unter Anschrift des Verlages. Feuerwehren 330 - 1311 Gebäudemanagement 330 - 1406 Anzeigen: anzeigen@wittich-sietow.de Gewerbeamt 330 - 1309 Auflage: 9.800 Exemplare Gewässer 330 - 1412 Erscheinung: monatlich, jeweils zum letzten Freitag eines Monats Grünanlagen/Bäume 330 - 1403 Hochbauinvestition 330 - 1405 und 1416 Namentlich gekennzeichnete Artikel geben Informationstechnik 330 - 1106 die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröf- Kindertageseinrichtungen 330 - 1109 fentlichungen und Fremdbeilagen gelten un- Kommunale Grundstücke (Kauf/Pacht) 330 - 1408 sere allgemeinen Geschäftsbedingungen und Ordnungsamt 330 - 1300 und 1310 unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht Personalabteilung 330 - 1110 und 1111 gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt Rechnungsprüfung 330 - 1601 oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert wer- Schulverwaltung 330 - 1103 den. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Spielplätze 330 - 1412 auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausge- Stadtsanierung 330 - 1410 schlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS- Standesamt 330 - 1110 und 1111 Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus in 4c-Farben gemischt. Dabei können Farb- Steuerabteilung 330 - 1204 und 1205 abweichungen auftreten, genauso wie bei un- Straßenbeleuchtung 330 - 1413 terschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb Straßenunterhaltung 330 - 1412 können wir für eine genaue Farbwiedergabe Straßenverkehr (StVO) 330 - 1301 keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Tiefbau 330 - 1402 Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nut- Vergabestelle 330 - 1104 zungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Vermietung kommunaler Liegenschaften330 - 1407 und 1409 Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung Vollstreckung 330 - 1202 liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit Wahlen/Organisation 330 - 1101 schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Winterdienst 330 - 1301 Wohngeldstelle 330 - 1308 zentrale Dienste 330 - 1107 zentraler Sitzungsdienst 330 - 1102 und 1108
Amt Schönberger Land 29. Januar 2021 • Woche 4 3 §7 Weitere Vorschriften Die Darstellung von Investitionen oder Investitionsförderungs- maßnahmen in den Teilfinanzhaushalten hat nach § 4 Abs. 13 GemHVO-Doppik einzeln zu erfolgen, wenn a) diese sich über mehrere Haushaltsjahre erstrecken oder b) Einzelmaßnahmen jeweils einem Wert ab 10.000 EUR ent- sprechen. Erheblich bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 1 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Haushaltssatzung Betrag dann, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aufwendungen übersteigt. Erheblich des Amtes Schönberger Land bzw. wesentlich im Sinne des § 48 Abs. 2 Nr. 2 (Erforderlichkeit für das Haushaltsjahr 2021 einer Nachtragshaushaltssatzung) ist ein Betrag, wenn er 4 % des Gesamtbetrages der ordentlichen und außerordentlichen Aufgrund der § 45 i. V. m. § 47 der Kommunalverfassung des Auszahlungen übersteigt. Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss des Erhebliche Mehraufwendungen bzw. -auszahlungen im Sinne des Amtsausschusses vom 15.12.2020 und nach Bekanntgabe der § 48 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V (Erforderlichkeit einer Nachtragshaus- rechtsaufsichtlichen Entscheidung zu den genehmigungspflich- haltssatzung) liegen vor, wenn sie im Einzelfall größer sind als 4 tigen Festsetzungen folgende Haushaltssatzung erlassen: % der gesamten Aufwendungen des Ergebnishaushaltes bzw. der gesamten ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen §1 des Finanzhaushaltes. Ergebnis- und Finanzhaushalt Im Sinne des § 48 Abs. 3 Ziffer 1 KV M-V gelten unabweisbare Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird Mehrauszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- 1. im Ergebnishaushalt auf maßnahmen als geringfügig, wenn sie 1 % der Gesamtinvestiti- einen Gesamtbetrag der Erträge von 4.745.000 EUR onen nicht überschreiten. einen Gesamtbetrag der Aufwendun- Eine Erläuterung wesentlicher Ansätze von ordentlichen Erträgen gen auf 5.130.100 EUR und Aufwendungen sowie ordentlichen Ein- und Auszahlungen in ein Jahresergebnis nach Verände- den Teilhaushalten hat nach § 4 Abs. 15 Ziff. 4 GemHVO-Doppik rung der Rücklagen von -270.700 EUR zu erfolgen, soweit sie von den Ansätzen des Vorjahres um 10 2. im Finanzhaushalt auf % von den ordentlichen Erträgen bzw. Aufwendungen sowie den a) einen Gesamtbetrag der laufenden ordentlichen Einzahlungen bzw. Auszahlungen eines Teilhaus- Einzahlungen von 4.729.000 EUR haltes abweichen; dies gilt, soweit es sich mindestens um eine einen Gesamtbetrag der laufenden Abweichung von 10.000 EUR handelt. Auszahlungen1 von 5.064.800 EUR Wirtschaftlichkeitsberechnung für Investitionen und Investitions- einen jahresbezogenen Saldo der förderungsmaßnahmen laufenden Ein- und Auszahlungen Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gelten als von -335.800 EUR erheblich, wenn sie 500.000 € übersteigen. Festlegungen zu § b) einen Gesamtbetrag der Einzahlun- 9 Abs. 3 GemHVO-Doppik der Geringfügigkeitsgrenzen, inner- gen aus der Investitionstätigkeit von 0 EUR halb derer Investitionen, Investitionsförderungsmaßnahmen und einen Gesamtbetrag der Auszahlun- Verpflichtungsermächtigungen auch ohne Vorlage von Plänen, gen aus der Investitionstätigkeit von 365.000 EUR Kostenberechnungen, Investitions-zeitplänen und Erläuterungen einen Saldo aus Ein- und Auszahlun- veranschlagt werden dürfen. gen aus der Investitionstätigkeit von -365.000 EUR Die Geringfügigkeitsgrenze im Sinne des § 9 Abs. 3 GemHVO- festgesetzt. Doppik beträgt 100.000 €. §2 §8 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Bewirtschaftungsregeln Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförde- 1. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bzw. -aus- rungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. zahlungen sowie die Aufwendungen und Auszahlungen für Leiharbeit werden innerhalb des Gesamthaushaltes für §3 gegenseitig deckungsfähig erklärt; diesbezügliche Mehrer- Verpflichtungsermächtigungen träge bzw. Mehreinzahlungen erhöhen die Aufwands- bzw. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. Auszahlungsansätze entsprechend. Die benannten Ansät- §4 ze sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bzw. Auszahlungen des Gesamthaushaltes. Sie sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen bzw. Auszah- Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der lungen der einzelnen Teilhaushalte. Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 400.000 EUR 2. Die Aufwendungen für Abschreibungen werden innerhalb des §5 Gesamthaushaltes für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Sie Amtsumlage sind nicht deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen des Gesamthaushaltes bzw. der einzelnen Teilhaushalte. Die Amtsumlage wird auf 15 v. H. der Umlagegrundlagen fest- 3. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten können nicht gesetzt. zur Deckung von Mehraufwendungen oder zur Kompensation §6 von Mindererträgen eingesetzt werden. Mehrerträge aus der Stellen gemäß Stellenplan Auflösung von Sonderposten können für Mehraufwendungen Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt aus Abschreibungen verwendet werden. 61,25 Vollzeitäquivalente (VzÄ). 4. Aufwendungen bzw. Auszahlungen, denen zweckgebunde- _______________ ne Erträge bzw. Einzahlungen gegenüberstehen, sind nicht 1einschließlich Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsför- gegenseitig deckungsfähig mit den übrigen Aufwendungen derungsmaßnahmen bzw. Auszahlungen.
4 29. Januar 2021 • Woche 4 Amt Schönberger Land 5. Zweckgebundene Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen be- Möglichkeit des § 28 Abs. 2 des Grundsteuergesetztes Gebrauch rechtigen zu zweckentsprechenden Mehraufwendungen bzw. gemacht haben, wird die Grundsteuer 2020 in einem Betrag am 1. Mehrauszahlungen. Juli 2020 fällig. Sollten sich die Besteuerungsgrundlagen ändern, 6. Auszahlungsansätze für ordentliche Auszahlungen mit Aus- werden durch das Amt Schönberger Land Änderungsbescheide nahme der Personal- und Versorgungsauszahlungen sind erstellt. jeweils innerhalb der Teilhaushalte einseitig deckungsfähig Gemäß § 12a des Kommunalabgabengesetzes gilt gleiches für mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungs- die Hunde- und Zweitwohnungssteuer sowie für die Kleineinlei- maßnahmen. In diesen Fällen ist der geplante Aufwands- terabgabe. ansatz in Höhe der Auszahlung zu sperren. Die gesperrten Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfest- Beträge können den Ansatz für Abschreibungen entsprechend setzung treten die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen erhöhen. ein, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid 7. Innerhalb der Produkte sind die Haushaltsansätze für Inves- zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb titionsauszahlungen gegenseitig deckungsfähig. eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Wider- 8. Mehreinzahlungen aus veranschlagten Investitionszuwendun- spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amtsvorsteher gen berechtigen zu Mehrauszahlungen für Investitionen und des Amtes Schönberger Land, Am Markt 15, 23923 Schönberg Investitionsförderungsmaßnahmen innerhalb des Produktes. einzulegen. 9. Ansätze für Instandhaltungsmaßnahmen werden für über- Bitte beachten Sie: tragbar erklärt. Die Übertragungen sind auf das Notwendige Die Einlegung eines Widerspruchs ändert nichts an der fristge- zu beschränken. Sie bleiben längstens bis zum Ende des rechten Zahlungspflicht. folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Falls Sie das Bankeinzugsverfahren nutzen möchten, können Sie den Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates Nachrichtliche Angaben: im Internet unter www.schoenberger-land.de verwenden. Eine 1. Zum Ergebnishaushalt formlose Erteilung ist ebenfalls möglich. Das Ergebnis zum 31. Dezember des Haus- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Gramkow (Tel.:038828/330- haltsjahres beträgt voraussichtlich 1.829.856 EUR 1204, E-Mail: c.gramkow@schoenberger-land.de) oder Frau Kort 2. Zum Finanzhaushalt (Tel.: 038828/330-1205, E-Mail: r.kort@schoenberger-land.de). Der Saldo der laufenden Ein- und Auszah- lungen zum 31. Dezember des Haushalts- Schönberg, 11.01.2021 jahres beträgt voraussichtlich 1.382.669 EUR gez. Lenschow 3. Zum Eigenkapital Amtsvorsteher Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen Dezember des Haushaltsjahres beträgt mit Ablauf des 18.01.2021 amtlich bekannt gemacht. voraussichtlich 2.738.428 EUR Schönberg, den 28.12.2020 Amt Schönberger Land gez. Lenschow (Siegel) Der Amtsvorsteher Amtsvorsteher Hinweis: Stellenausschreibung Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Absatz 2 KV M-V der Rechts- Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 28.12.2020 angezeigt wor- qualifizierte und motivierte Mitarbeitende, denen wir vielfältige, den. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen. abwechslungsreiche Aufgaben, umfangreiche Weiterbildungs- Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 möglichkeiten und ein gutes Miteinander bieten. wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 04.01.2021 bis Bei uns erwartet Sie eine vielfältige Tätigkeit als 18.01.2021 während der Sprechzeiten im Amt Schönberger Land, Sachbearbeiter/in in der Bauleitplanung (m/w/d) Amtsgebäude in Dassow, Grevesmühlener Straße 17 b in Dassow öffentlich aus. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin. Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Schönberg, den 28.12.2020 Zu Ihren wesentlichen Aufgaben gehören gez. Lenschow • Vorprüfung und komplexes Führen von Bauleitverfahren, Amtsvorsteher Klären von Verfahrensfragen • Verfahren für Bauleitpläne und andere Raumpläne abwi- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen ckeln (u. a. Beschlussvorlagen, TÖB- und Bürgerbetei- mit Ablauf des 28.12.2020 amtlich bekannt gemacht. ligungen koordinieren, Stellungnahmen prüfen, Abwä- gungsvorschläge erarbeiten, Ausgleichsmaßnahmen zuordnen und sichern) Amt Schönberger Land • Eigenständige konzeptionelle Entwicklungsmöglichkeiten - Der Amtsvorsteher - für Kommunen sowie Standortvorschläge für bauliche oder andere Nutzungen erarbeiten Bekanntmachung zu Mehrjahresbescheiden • Beratung von Bürgern und Kommunen über Planungs- des Amtes Schönberger Land recht und Schaffung von Baurecht Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetztes (GrStG) kann für sol- • Führen und koordinieren von Abstimmungsgesprächen che Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr die gleiche Steuer mit Planungsbehörden, Versorgungsträgern und beteilig- (Grundsteuer) wie im Vorjahr zu entrichten haben, die Grundsteuer ten Fachplanern und Kommunen durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Gemäß • Vorbereitung und Vergabe von freiberuflichen Leistungen, dieser Bestimmung wird mit dieser öffentlichen Bekanntmachung deren Kontrolle und Abwicklung die Grundsteuer A sowie die Grundsteuer B für 2021, soweit für • Stellungnahmen Planvorhaben Dritter vorbereiten, Mitwir- diese Zeit kein schriftlicher Steuerbescheid ergangen ist, in der kung an überörtlichen Planungen zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer wird mit den • Prüfung der Einhaltung von Festsetzungen der Bebau- Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August ungspläne und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der
Amt Schönberger Land 29. Januar 2021 • Woche 4 5 • Städtebauliche und öffentlich-rechtliche Verträge erarbei- • ein versierter Umgang mit Standard-Software und die ten (Rahmenverträge, Durchführungsverträge, Folgekos- Fähigkeit zur schnellen Einarbeitung in die eingesetzten tenverträge) Softwareprodukte und Anwendungen • Führen und koordinieren von Abstimmungsgesprächen mit • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Vorhabenträgern und Investoren • Führerschein Klasse B • Vertretung der gemeindlichen Interessen • Bereitschaft zum Sitzungsdienst in den Abendstunden • Ortsplanungs- und Stadtentwicklungsplanung allgemein Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit erfolgen. Der Arbeits- sowie Konzeptentwicklung platz ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Bei • Stadtsanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen bearbeiten entsprechenden Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwün- • Vorbereitung, Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichs- schen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen und Ersatzmaßnahmen (Ökokonten) einschließlich deren werden kann. Koordinierung, Projektzuordnung und Verkauf Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er- Was wir bieten: reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmög- Neben einer umfassenden Einarbeitung bieten wir Ihnen einen lichkeiten sind wir behilflich. sicheren Arbeitsplatz und zusätzliche soziale Leistungen wie z. B. Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, flexible an Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Men- Betreuungsbedarfen ausgerichtete Arbeitszeiten, Aufstiegs- und schen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher Entwicklungsmöglichkeiten, zusätzliche Rentenversicherung Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe (ZMV) sowie anderes mehr. der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Vor- Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebens- aussetzungen in die Entgeltgruppe 11 TVöD. lauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 14.02.2021 an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu senden. Die Bewer- Was sollten Sie unbedingt mitbringen? bung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbung Ein abgeschlossenes Hochschulstudium in den Fachrichtungen per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Stadt- und Regionalplanung, Raumplanung oder alternativ eine Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r mit II. Angestellten- Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese prüfung, eine Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachwirt/in bzw. nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. Verwaltungsbetriebswirt/in und mindestens eine 3-jährige Be- Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, rufserfahrung in einem Büro für Stadt- und Regionalplanung oder bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. im Bereich der Bauleitplanung in der öffentlichen Verwaltung. Kontakt: Was wäre darüber hinaus vorteilhaft? Amt Schönberger Land, Fachbereich I • Fachkenntnisse im Bau- und Planungsrecht sowie in der Am Markt 15 in 23923 Schönberg Landes- und Regionalplanung und im Vergaberecht Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 • eine klar strukturierte, zuverlässige, selbständige und effizi- E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de ente Arbeitsweise • Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie • ein sicheres und überzeugendes Auftreten im Umgang mit der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Bürgern, Behörden und sonstigen Dritten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Amt Schönberger Land Der Amtsvorsteher Stellenausschreibung Für unser stetig wachsendes Aufgabenspektrum suchen wir qualifizierte und motivierte Mitarbeitende, denen wir vielfältige, ab- wechslungsreiche Aufgaben, umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten und ein gutes Miteinander bieten. Bei uns erwarten Sie vielfältige Tätigkeiten als Sachbearbeiter/in Allgemeine Verwaltung (m/w/d) Diese Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Was wäre darüber hinaus vorteilhaft? • Berufserfahrung in der öffentlichen Verwaltung Ihre Aufgaben: • eine gut strukturierte, selbständige und systematische Ar- Der Arbeitseinsatz kann in allen Fachbereichen des Amtes beitsweise Schönberger Land erfolgen. • ein freundliches und sicheres Auftreten Was wir bieten: • ein versierter Umgang mit Standard-Software und die Fähigkeit Neben einer umfassenden Einarbeitung bieten wir Ihnen einen zur schnellen Einarbeitung in die eingesetzten Softwarepro- sicheren Arbeitsplatz und zusätzliche soziale Leistungen wie dukte und Anwendungen z. B. Maßnahmen des Gesundheitsmanagements, flexible an • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit Betreuungsbedarfen ausgerichtete Arbeitszeiten, Aufstiegs- und • Führerschein Klasse B Entwicklungsmöglichkeiten, zusätzliche Rentenversicherung Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit erfolgen und ist zu- (ZMV) sowie anderes mehr. nächst für 12 Monate befristet. Der Arbeitsplatz ist grundsätzlich Die Eingruppierung erfolgt bei Erfüllung der persönlichen Vor- für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Bei entsprechenden aussetzungen in die Entgeltgruppe 5 TVöD. Bewerbungen wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen Was sollten Sie unbedingt mitbringen? der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann. Eine abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungs- Im Amt Schönberger Land befinden sich alle Schularten in er- fachangestellte/r oder Kaufmann/Kauffrau für Bürokommuni- reichbarer Nähe. Bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsmög- kation lichkeiten sind wir behilflich.
6 29. Januar 2021 • Woche 4 Amt Schönberger Land Bewerbungen von schwerbehinderten und gleichgestellten Men- Wird die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht, schen sind ausdrücklich erwünscht. Sie werden bei gleicher bitte darauf hinweisen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe der Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung berücksichtigt. Kontakt: Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebens- Amt Schönberger Land, Fachbereich I lauf, Tätigkeitsnachweis, Zeugniskopien) sind bis zum 14.02.2021 Am Markt 15 in 23923 Schönberg an den Fachbereich I - Zentrale Dienste zu senden. Die Bewer- Tel.-Nr.: 038828 330-1110 oder 1111 bung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Bei Bewerbung E-Mail: bewerbung@schoenberger-land.de per E-Mail bitte ausschließlich Anhänge im pdf-Format einreichen. Andere Office-Dokumente können nicht verarbeitet werden. Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie Schriftliche Unterlagen sind in Kopie zu übersenden, da diese der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens vernichtet werden. im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Amt Schönberger Land Wahlhelfer/innen gesucht Das Jahr geht dem Ende entgegen und schon im nächsten Jahr stehen wieder Wahlen an. So wird im April/ Mai 2021 der Landrat oder die Landrätin des Kreises Nordwestmecklenburg gewählt. Im Herbst 2021 finden die Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Ohne Wahlhelfer/innen können die Wahlen nicht durchgeführt werden. Es sind im Amt Schönberger Land voraussichtlich mehr als 20 Brief- und Urnenwahlbezirke zu besetzen. Die Wahlvorstände bestehen je Wahllokal aus: • einem Wahlvorsteher/einer Wahlvorsteherin • dem stellvertretenden Wahlvorsteher/der stellvertretenden Wahlvorsteherin • einem Schriftführer/einer Schriftführerin • dem stellvertretenden Schriftführer/der stellvertretenden Schriftführerin und • Beisitzern und Beisitzerinnen. Der Wahlvorstand hat hauptsächlich folgende Aufgaben zu erfüllen: • er hat die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl zu gewährleisten • überprüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses • gibt die Stimmzettel aus • vermerkt die Stimmabgabe im Wählerverzeichnis • gibt die Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels frei und • ermittelt und stellt das Wahlergebnis fest. Die Wahlen finden immer sonntags statt. Die Wahlräume haben von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Danach erfolgt die Auszählung. Je nach Umfang der Wahl kann die Feststellung des Wahlergebnisses mehrere Stunden dauern. Die Wahlhelfer/innen erhalten ein Erfrischungsgeld und werden vor- und nach- mittags verpflegt. Die Wahlhelfer/innen sind ehrenamtlich tätig. Wahlvorstände und Schriftführer werden jeweils gesondert durch das Amt geschult und so auf den Wahltag vorbereitet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird es spezielle Hygienekonzepte für die Wahlräume geben. Gerade der Schutz der Wahlhelfer/innen steht dabei im Fokus. Sie möchten die Wahlen als Wahlhelfer/in unterstützen? Dann melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail beim Amt Schönberger Land: Telefon: 038828 330-1101, Herr Horstmann E-Mail: wahlen@schoenberger-land.de Weitere Informationen zu den Wahlen erhalten Sie auf unserer Webseite https://schoenberger-land.de/wahlen2021
Amt Schönberger Land 29. Januar 2021 • Woche 4 7 Bestätigungsvermerk und Prüfbericht des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Dassow vom 14.10.2020 über die Prüfung des Jahresabschlusses 2018 der Stadt Dassow Der Jahresabschluss 2018 der Stadt Dassow zum 31.12.2018 Nach unserer Beurteilung auf der Grundlage der bei der Prüfung wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow gewonnenen Erkenntnisse und uns erteilten Auskünfte entspre- geprüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Dassow chen der Jahresabschluss und die dem Jahresabschluss erläutern- hat das Ergebnis in seinem Bericht über die Prüfung des Jah- den Anlagen den Vorschriften des § 60 KV MV und der §§ 24 bis resabschlusses 2018 (i. d. F. vom 30.09.2020) der Stadt Dassow 48 sowie der §§ 50 bis 53 GemHVO-Doppik sowie den sie ergän- zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungs- zenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen vermerk erteilt. und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bestätigungsvermerk Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Dassow. Gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz (KPG) obliegt die ört- liche Prüfung dem Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde. Im Ergebnis unserer Prüfung stellen wir zu den wirtschaftlichen Die örtliche Prüfung umfasst gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 5 und Verhältnisse der Stadt Dassow ergänzend fest: 8 des Kommunalprüfungsgesetzes M-V auch die Prüfung des Das Vermögen (Bilanzsumme) Jahresabschlusses, der Anlagen zum Jahresabschluss sowie die beträgt zum 31. Dezember 2018 T€ 35.623,3 Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Auf- Die Eigenkapitalquote beträgt grund dieser rechtlichen Bestimmungen haben wir den Jahresab- zum 31. Dezember 2018 % 45,6 schluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, den Das wirtschaftliche Eigenkapital Teilrechnungen, der Bilanz, dem Anhang sowie den Anlagen zum (unter Einbeziehung der Sonderposten) Jahresabschluss - unter Einbeziehung des Rechnungswesens der beträgt zum Gesamtvermögen zum 31. Dezember 2018 % 93,9 Stadt Dassow Langfristige Kreditverbindlichkeiten für das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2018 bis zum 31. Dezember bestehen zum 31. Dezember 2018 2018 geprüft. in Höhe von T€ 1.960,7 Das Rechnungswesen und der Jahresabschluss sowie die Anla- Die Verbindlichkeitenquote (kurzfristiges und langfristiges Fremdkapital) gen zum Jahresabschluss gemäß § 60 KV M-V und der §§ 24 bis 53 beträgt zum 31. Dezember 2018 % 6,1 GemHVO-Doppik wurde von der Verwaltung des Amtes Schönber- ger Land unter Gesamtverantwortung des Amtsvorstehers und der Die Stadt Dassow ist zum Bilanzstichtag nicht überschuldet. Bürgermeisterin erstellt. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit bestehen nicht. der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss sowie der Anlagen zum Jahresabschluss unter Das Jahresergebnis vor Veränderung Einbeziehung des Rechnungswesens und der wirtschaftlichen der Rücklagen 2018 beträgt: T€ - 1.533,2 Verhältnisse der Stadt Dassow abzugeben. Entnahmen aus den Rücklagen erfolgten Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung unter Beachtung des in Höhe von T€ 460,5 § 3 a KPG vorgenommen. Die Prüfung haben wir so geplant und Zweckgebundene Ergebnisrücklagen durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die wurden gebildet in Höhe von T€ 0,0 Darstellung des durch den Jahresabschluss und die Anlagen zum Das Jahresergebnis 2018 beträgt nach Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi- Veränderung der Rücklagen T€ - 1.072,7 ger Buchführung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Der Ergebnisvortrag Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit aus Haushaltsvorjahren beträgt T€ 1.072,7 erkannt werden. Bei der Feststellung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnis- Im Haushaltsjahr 2018 ist der Haushaltsausgleich gemäß § 16 se über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Das- Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung unter der Be- sow sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. rücksichtigung des Ergebnisvortrages gegeben. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungs- legungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise Die Finanzrechnung 2018 weist einen Saldo für die Angaben im Rechnungswesen, in der Buchführung, im der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus in Höhe von: T€ - 1.529,1 Jahresabschluss und in den Anlagen zum Jahresabschluss über- aus dem Vorjahr sind gemäß § 16 Abs. 2 wiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Für die Stadt GemHVO-Doppik vorzutragen T€ 3.604,6 Dassow besorgt die Amtsverwaltung des Amtes Schönberger die planmäßigen Tilgungen Land gemäß § 127 Abs. 2 KV M-V die Kassengeschäfte und führt für Investitionskredite betragen in 2018 T€ 191,9 das Rechnungswesen. Es verbleibt ein Saldo in Höhe von T€ 1.883,6 Die Prüfung des Rechnungswesens wurde im Umfang auf ein erforderliches Maß bezogen. Die Prüfung wurde insbesondere Im Haushaltsjahr 2018 ist ein Haushaltsausgleich in der Finanz- die Feststellung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit, die rechnung, gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik, unter der Erteilung der Kassenanordnung, das eigene Rechnungswesen Berücksichtigung der planmäßigen Tilgung und der vorzutragen- der Stadt Dassow, die Berücksichtigung von Entscheidungen des den Beträge aus dem Vorjahres, gegeben. Bürgermeisters hinsichtlich des Rechnungswesens einbezogen. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie- Die Investitionsauszahlungen rungsvorschriften und der wesentlichen Einschätzung der Verwal- betragen in 2018 T€ 2.489,8 tung der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung Sie sind im Haushaltsjahr 2018 finanziert des Jahresabschlusses und der Anlagen zum Jahresabschluss. durch Investitionseinzahlungen T€ 1.689,8 Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichende Aufnahme von investiven Krediten T€ 800,0 sichere Grundlage für die Beurteilung bildet. durch Eigenkapital T€ 0,0 Unsere Prüfung hat zu keinen größeren wesentlichen Einwen- Die Investitionskredite haben unter Berück- dungen geführt. sichtigung der Tilgung zugenommen um T€ 608,4
8 29. Januar 2021 • Woche 4 Amt Schönberger Land Die liquiden Mittel haben insgesamt gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Aufbewahrung genommen abgenommen um T€ 1.715,6 hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. (3) Alle in einem Haushalt oder in einem Betrieb aufgenommenen Der Haushaltsausgleich für die Stadt Dassow ist gemäß § 16 Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. Abs. 2 GemHVO-Doppik in der Ergebnisrechnung und in der (4) Halten mehrere Personen einen oder mehrere Hunde, so sind Finanzrechnung gegeben. sie Gesamtschuldner. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dassow geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstan- §3 dungen. Haftung Über die Feststellungen hinaus hat die Prüfung keine Besonderhei- Ist der Halter eines Hundes nicht zugleich der Eigentümer, so ten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamt- Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung von größerer Bedeutung sind. schuldner. Dassow, den 14.10.2020 §4 Beginn und Ende der Steuerpflicht, Entstehung der Steuerschuld gez. Herr Stefan Westphal (1) Die Steuer ist eine Jahresaufwandsteuer. Sie entsteht am 1. Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses Januar des Kalenderjahres oder im Laufe des Jahres mit dem der Stadt Dassow Ersten des Monats, in dem die Hundehaltung in der Stadt Schön- Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am berg beginnt. Die Steuerschuld entsteht frühestens mit Ablauf des 14.10.2020 beschlossen, der Stadtvertretung Dassow die Fest- Kalendermonats, in dem der Hund das Alter von vier Monaten stellung des Jahresabschlusses 2018 für den Zeitraum vom 01. erreicht hat. Januar bis zum 31. Dezember 2018 der Stadt Dassow in der Fas- (2) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem sung vom 30.09.2020 zu empfehlen. Der Bestätigungsvermerk die Hundehaltung endet. und der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlussprüfung (3) Für das laufende Steuerjahr entsteht die Steuerpflicht nur ein- 2018 wurden der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 17.12.2020 mal, wenn an die Stelle eines verendeten oder getöteten Hundes, bekanntgegeben. für den die Steuerpflicht bereits besteht, bei dem selben Halter Der Bestätigungsvermerk und der Bericht über die Prüfung des ein anderer steuerpflichtiger Hund tritt. Jahresabschluss 2018 der Stadt Dassow werden hiermit öffentlich (4) Wurde das Halten eines Hundes für das Steuerjahr oder für bekannt gemacht. einen Teil des Steuerjahres bereits in einer anderen Gemeinde Der Prüfbericht und der Bestätigungsvermerk liegen zur Ein- der Bundesrepublik Deutschland besteuert, so ist die erhobene sichtnahme vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an für sieben Steuer anzurechnen, die für das Steuerjahr nach dieser Satzung Werktage in der Amtsverwaltung des Amtes Schönberger Land zu zahlen ist. Dabei bleiben Mehrbeträge, die durch andere Steu- in Schönberg, Am Markt 15, Vorderhaus, Zimmer 13 zu den Öff- ersätze entstehen, außer Betracht. Sie werden nicht erstattet. nungszeiten öffentlich aus. §5 Dassow, 19.01.2021 Steuermaßstab und Steuersatz gez. Frau Annett Pahl (1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr Bürgermeisterin - für den 1. Hund 50,00 EUR Stadt Dassow - für den 2. Hund 70,00 EUR Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen - für den 3. und jeden weiteren Hund 90,00 EUR mit Ablauf des 18.01.2021 amtlich bekannt gemacht. - für den 1. gefährlichen Hund 500,00 EUR - für den 2. gefährlichen Hund 750,00 EUR Satzung der Stadt Schönberg - für den 3. und jeden weiteren gefährlichen Hund 1.000,00 EUR über die Erhebung einer Hundesteuer (2) Der Begriff gefährlicher Hund bestimmt sich nach § 2 der vom 10. Dezember 2020 Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehal- Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das terverordnung - HundehVO M-V) in der jeweils gültigen Fassung. Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Legt der Hundehalter eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 3 Satz Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V S. 777), geän- 4 HundehVO M-V vor, erfolgt keine Besteuerung als gefährlicher dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV Hund. Für gefährliche Hunde erfolgt keine Steuerbefreiung (§ 6) S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes des und Steuerermäßigung (§ 7) gemäß dieser Satzung. Weiterhin Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung wird für gefährliche Hunde keine Züchtersteuer (§ 8) gewährt. der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), (3) Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 6 gewährt wird, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. (GVOBl. M-V S. 166, 179) wird nach Beschlussfassung durch (4) Hunde, für die die Steuer nach § 7 ermäßigt wird, gelten als die Stadtvertretung Schönberg vom 15.10.2020 nachfolgende 1. Hunde. Satzung erlassen: (5) Besteht die Steuerpflicht nicht während des ganzen Kalen- derjahres, so ermäßigt sich die Steuer auf den der Dauer der Vormerkung: Steuerpflicht entsprechenden Teilbetrag. Sofern in der nachfolgenden Satzung die männliche Form gewählt wurde, umfasst diese auch die weibliche Form. §6 Steuerbefreiung §1 Steuergegenstand (1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für (1) Steuergegenstand ist das Halten eines über vier Monate alten 1. Blindenbegleithunde; Hundes im Stadtgebiet. 2. Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, §2 schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt wer- Steuerschuldner den; die Steuerbefreiung wird von der Vorlage des Schwerbe- (1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. hindertenausweises mit den dort eingetragenen Merkzeichen „Bl“, „aG“, „Gl“, „G“ und „H“ abhängig gemacht; (2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat. Das gilt gleichermaßen für Wirtschaftsbetriebe, 3. Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Gesellschaften, Vereine oder Genossenschaften. Als Hundehalter Aufgaben benötigt werden;
Amt Schönberger Land 29. Januar 2021 • Woche 4 9 4. Sanitäts- oder Rettungshunde, die von anerkannten Sanitäts- pflichtigen beansprucht werden. oder Zivilschutzeinrichtungen gehalten werden; (3) Die Steuervergünstigung wird nicht gewährt, wenn 5. Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in 1. Hunde, für die eine Steuervergünstigung beantragt worden ist, Tierheimen o. ä. Einrichtungen untergebracht worden sind; für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind; 6. Hunde, die zur Bewachung von Herden gehalten werden oder 2. der Halter der Hunde in den letzten fünf Jahren wegen Tier- die von Berufsjägern zur Ausübung der Jagd benötigt werden. quälerei rechtskräftig bestraft worden ist. §7 § 10 Steuerermäßigungen Fälligkeit der Steuer Die Steuer nach § 5 Abs. 1 dieser Satzung wird auf Antrag um die (1) Steuerjahr ist das Kalenderjahr. Die Steuer wird als Jahres- Hälfte ermäßigt für Hunde, die steuer festgesetzt und ist zum 01.07. fällig. 1. zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden, welche von (2) Beginnt die Steuerpflicht im Laufe des Kalenderjahres, so dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 300 m entfernt wird die anteilige Steuer für das Kalenderjahr einen Monat nach liegen; Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. 2. von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheines (3) Die für einen Zeitraum nach Beendigung der Steuerpflicht ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder gezahlte Steuer wird erstattet. des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, soweit die Hundehaltung nicht steuerfrei ist; für Hunde, die zur Ausübung § 11 der Jagd gehalten werden, tritt die Steuerermäßigung nur ein, Anzeigepflicht wenn sie die Brauchbarkeitsprüfung nach Jagdhundebrauch- (1) Wer im Gebiet der Stadt einen über vier Monate alten Hund hält, barkeitsverordnung - JagdHBVO M-V) vom 16. August 2012, in hat dies der Stadt Schönberg innerhalb von 14 Kalendertagen nach der jeweils gültigen Fassung mit Erfolg abgelegt haben; Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige 3. ständig an Bord von Binnenschiffen gehalten werden; Alter erreicht hat, anzuzeigen. 4. von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes (2) Endet die Hundehaltung bzw. ändern oder entfallen die Vor- oder von Einzelwächtern zur Ausübung des Wachdienstes aussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist die- benötigt werden; ses innerhalb von 14 Kalendertagen mitzuteilen. Wird diese Frist 5. zur Bewachung von landwirtschaftlichen Gehöften dienen; versäumt, so kann die Hundesteuer entgegen § 4 Abs. 2 dieser Satzung bis zum Endes des Kalendermonats erhoben werden, 6. von Artisten oder Schaustellern zur Berufsausübung benötigt in dem die Abmeldung eingeht. werden; (3) Eine Verpflichtung nach Absatz 1 und 2 besteht nicht, wenn 7. als Schutzhunde gehalten oder verwendet werden. Das mit feststeht, dass die Hundehaltung vor den Zeitpunkt, an dem die dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf nicht älter als Steuerpflicht beginnt, aufgegeben wird. Wird ein Hund veräußert zwei Jahre sein; alle zwei Jahre ist diese Steuerermäßigung unter Vorlage eines gültigen Prüfungszeugnisses erneut zu oder verschenkt, so sind in der Anzeige nach Absatz 2 der Name beantragen. und die Anschrift des neuen Halters anzugeben. § 12 §8 Steuermarken Züchtersteuer (1) Jeder Hundehalter erhält nach der Anmeldung eines Hundes (1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei reinrassige Hunde der gleichen Rasse im zuchtfähigen Alter, darunter eine Hündin, einen Steuerbescheid und eine Steuermarke. Bei Festsetzung die zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für Hunde der Züchtersteuer erhält der Hundehalter zwei Steuermarken. dieser Rasse in der Form der Züchtersteuer erhoben. (2) Der Hundehalter ist verpflichtet, den Beauftragten der Stadt (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken eine gültige Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Verlust gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5. der Steuermarke wird dem Hundehalter auf Antrag eine Ersatz- (3) Die Vergünstigung wird nicht gewährt, wenn in zwei aufeinan- marke gegen eine Verwaltungsgebühr ausgehändigt. derfolgenden Kalenderjahren Hunde nicht gezüchtet worden sind. (3) Bei Abmeldung eines Hundes ist die Steuermarke an die Stadt (4) Vor Gewährung der Ermäßigung ist vom Züchter folgende/r zurückgegeben. Verpflichtung/Nachweis vorzulegen: § 13 1. Die Hunde werden in geeigneten, den Erfordernissen des Ordnungswidrigkeiten Tierschutzes entsprechenden Unterkünften untergebracht. Zuwiderhandlungen gegen die §§ 11 und 12 sind Ordnungswid- 2. Es werden ordnungsgemäß Bücher über den Bestand, den rigkeiten nach § 17 des Kommunalabgabengesetztes des Landes Erwerb und die Veräußerung der Hunde geführt. Mecklenburg-Vorpommern und können mit einer Geldbuße bis 3. Änderungen im Hundebestand werden innerhalb von 14 Ka- zu 10.000 EUR geahndet werden. lendertagen der Stadt schriftlich angezeigt. 4. Im Falle einer Veräußerung wird der Name und die Anschrift § 14 des Erwerbers der Stadt unverzüglich mitgeteilt. Inkrafttreten 5. Mitgliedsnachweis in einer Hundezüchtervereinigung. Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. (5) Wird ein Punkt der Verpflichtung nicht erfüllt, entfällt die Er- Schönberg, den 10. Dezember 2020 mäßigung. gez. Stephan Korn (Dienstsiegel) §9 Bürgermeister Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigungen) Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Form- (1) Der Antrag auf Steuervergünstigung (Steuerbefreiung oder vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 der Steuerermäßigung) ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme KV M-V nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntma- des Hundes, bei bereits steuerpflichtigen Hunden mindestens zwei chung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Steuervergünstigung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder wirksam werden soll, schriftlich bei der Stadt Schönberg zu stel- Bekanntmachungsvorschriften. len. Eine rückwirkende Steuervergünstigung wird nicht gewährt. (2) In den Fällen einer Steuervergünstigung kann jeder Ermäßi- Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen gungs-/Befreiungsgrund nur für jeweils einen Hund des Steuer- mit Ablauf des 29.12.2020 amtlich bekannt gemacht.
10 29. Januar 2021 • Woche 4 Amt Schönberger Land Satzung über die Erhebung - dritte und weitere Wohnung im Stadtgebiet; einer Zweitwohnungsteuer - ferner die aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnung ei- in der Stadt Schönberg nes nicht dauernd getrenntlebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet; vom 10. Dezember 2020 - Räume in Frauenhäuser (Zufluchtswohnungen). Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V §4 2011, S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli Steuermaßstab 2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1 bis 3 des Kommunalabga- (1) Die Steuerschuld wird nach dem jährlichen Mietaufwand be- bengesetzes M-V (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung rechnet. Der jährliche Mietaufwand ist das Gesamtentgelt, das vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juni 2019 (GVOBl. M-V S. 190) vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der hat die Stadtvertretung der Stadt Schönberg in ihrer Sitzung am Entstehung der Steuerschuld für ein Jahr zu entrichten hat (Jah- 15. Oktober 2020 folgende Satzung beschlossen: resnettokaltmiete). §1 (2) An der Stelle des Betrages nach Absatz 1 gilt als jährlicher Allgemeines Mietaufwand die ortsübliche Miete für solche Wohnungen, die Die Stadt Schönberg erhebt eine Zweitwohnungssteuer. eigengenutzt, ungenutzt zum vorübergehenden Gebrauch oder unentgeltlich überlassen sind. Die ortsübliche Miete wird in An- §2 lehnung an die Jahresnettokaltmiete geschätzt, die für Räume Steuergegenstand gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig (1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung gezahlt wird. im Stadtgebiet. (2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die jemand neben seiner §5 Hauptwohnung für seinen persönlichen Lebensbedarf oder den Steuersatz persönlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder für mindes- Die Steuer beträgt 10 v. H. des jährlichen Mietaufwandes. tens zwei Monate im Jahr innehat. Hauptwohnung ist die vorwie- §6 gend benutzte, auch außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Entstehen und Ende der Steuerpflicht, Fälligkeit der Steuerschuld Deutschland liegende Wohnung des Einwohners. (1) Die Zweitwohnungssteuer ist eine Jahressteuer. Steuerjahr (3) Eine Zweitwohnung muss nach ihrer Beschaffenheit wenigs- ist das Kalenderjahr. tens vorübergehend die Führung eines Haushalts ermöglichen. (2) Die Steuerpflicht entsteht am 1. Januar des jeweiligen Jahres, Das Vorhalten der hierfür notwendigen Ausstattungen lediglich frühestens jedoch mit Inkrafttreten dieser Satzung. Ist eine Woh- als Gemeinschaftseinrichtung (z. B. hinsichtlich der Kochgele- nung erst nach dem 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres als genheit, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung) steht einer Zweitwohnung zu beurteilen, so entsteht die Steuerpflicht am ers- Steuerpflicht nicht entgegen. ten Tag des darauffolgenden Kalendermonats. Die Steuerpflicht §3 endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die steuerpflichtige Steuerpflichtiger Wohnung aufgegeben wird. (1) Steuerpflichtig ist der Inhaber einer im Stadtgebiet liegenden (3) Sind mehrere Personen, die nicht zu einer Familie gehören, Zweitwohnung. gemeinschaftlich Inhaber einer Zweitwohnung, so kann die Ge- (2) Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inhaber einer Zweit- samtsteuer durch die Anzahl der Inhaber geteilt und für den ein- wohnung, so sind sie Gesamtschuldner. zelnen Inhaber entsprechend anteilig festgesetzt werden. Die (3) Minderjährige Zweitwohnungsinhaber unterliegen nicht der Bestimmung des § 3 Abs. 2 bleibt unberührt. Steuerpflicht. (4) Die Steuer wird in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Feb- (4) Von der Steuerpflicht ausgenommen sind: ruar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für die Vergan- - Gartenlauben im Sinne des § 3 Abs. 2 und § 20a des Bun- genheit nachzuzahlende Steuerbeträge werden innerhalb eines deskleingartengesetzes (BKleingG) vom 28.02.1983 (BGBl. I Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. S. 210 in er jeweils gültigen Fassung; eine Ausnahme bilden §7 diejenigen Gartenlauben, für die vor dem Wirksamwerden Anzeigepflicht des Beitritts der DDR zur BRD (vor dem 03.10.1990) ein recht (1) Das Innehaben einer Zweitwohnung oder deren Aufgabe ist bestand, diese dauernd zu Wohnzwecken zu benutzen und für der Gemeinde innerhalb einer Woche anzuzeigen. die nach § 20a Nr. 8 BKleingG dieses Recht weiter besteht; (2) Der Inhaber der Zweitwohnung ist verpflichtet, der Gemeinde - Wohnungen, die von freien Trägern der Wohlfahrtspflege aus alle erforderlichen Angaben zur Ermittlung des Mietaufwandes therapeutischen oder sozialpädagogischen Gründen entgelt- gem. § 4 zu machen. lich oder unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden; §8 - Wohnungen, die von Trägern der öffentlichen oder der freien Ordnungswidrigkeiten Jugendhilfe entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung ge- (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Steuerpflichtiger oder bei stellt werden und Erziehungszwecken dienen; Wahrnehmung der Angelegenheit eines Steuerpflichtigen leicht- - Wohnungen in Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, fertig die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Men- 1. über steuerrechtlich erheblich Tatsachen unrichtige oder un- schen dienen; vollständige Angaben macht oder - Zweitwohnung, die nachweislich ganz oder überwiegend zum 2. die Gemeinde pflichtwidrig über steuerrechtlich erhebliche Zwecke der Einkommenserzielung (Geld- oder Vermögensan- Tatsachen in Unkenntnis lässt und dadurch Steuern verkürzt lage) gehalten werden. Eine ganz oder überwiegende Haltung oder nicht gerechtfertigte Steuervorteile für sich oder einen zur Einkommenserzielung liegt vor, wenn die Zweitwohnung anderen erlangt. Die Strafbestimmungen bei Vorsatz nach § unter solchen objektiven Gesamtumständen innegehabt wird, 16 KAG M-V bleiben unberührt. die erkennen lassen, dass eine Eigennutzung der Zweitwoh- (2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder leichtfertig nung durch den Inhaber oder dessen Angehörige nur für einen Zeitraum von weniger als 2 Monate im Kalenderjahr 1. Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind vorgesehen ist; oder
Amt Schönberger Land 29. Januar 2021 • Woche 4 11 2. der Anzeigepflicht über Innehaben oder Aufgabe der Zweit- 2. Satzung zur Änderung der Satzung wohnung nicht nachkommt. der Stadt Schönberg über die Erhebung Zuwiderhandlungen gegen § 7 sind Ordnungswidrigkeiten nach von Gebühren zur Deckung der Verbands- § 17 KAG M-V. beiträge des Wasser- und Bodenverbandes (3) Gemäß § 17 Abs. 3 KAG M-V kann eine Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro, die Ord- Stepenitz-Maurine vom 12.01.2021 nungswidrigkeit nach Abs. 2 mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklen- Euro geahndet werden. burg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung §9 vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777 ff.), geändert durch Artikel 1 Datenübermittlung von der Meldebehörde des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467); der §§ 1, 2, 4 (1) Die Meldebehörde übermittelt der Steuerbehörde zur Sicherung und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg- des gleichmäßigen Vollzugs der Zweitwohnungssteuersatzung bei Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung Einzug eines Einwohners, der sich mit Nebenwohnung meldet, vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch gemäß § 31 Landesmeldegesetz M-V (LMG M-V) die folgenden Artikel 4 des Gesetzes vom 9. April 2020 (GVOBl. M-V S. 166, personenbezogenen Daten des Einwohners: 179) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässe- - Familiennamen runterhaltungsverbänden (GUVG) vom 4. August 1992 (GVOBl. - Frühere Namen M-V S. 458), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V S. 338) wird nach Beschlussfassung durch - Vornamen die Stadtvertretung Schönberg vom 17.12.2020 nachfolgende 2. - Doktorgrad Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Schönberg über - Ordensnamen/Künstlernamen die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge - Tag und Ort der Geburt des Wasser- und Bodenverbandes Stepenitz-Maurine erlassen: - Geschlecht - Gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrad, Artikel 1 Anschrift, Tag der Geburt, Sterbetag) Änderung der Satzung - Staatsangehörigkeit einschließlich der nach § 3 Abs. 2 Nr. 9 Die Satzung der Stadt Schönberg über die Erhebung von Ge- LMG M-V gespeicherten Daten bühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bo- - Gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Neben- denverbandes Stepenitz-Maurine vom 04.12.2018 wird wie folgt wohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere geändert: Anschrift im Inland Der § 3 Abs. 2 (Gebührenmaßstab und Gebührensatz) erhält - Tag des Einzugs folgende Fassung: - Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zu- „Die Gebühr beträgt ab dem Jahr 2021 20,66 €/ha. Die Berech- sätzlich Tag und Ort der Eheschließung oder Begründung nung der Gebühren erfolgt pro m². der Lebenspartnerschaft Zu- und Abschläge auf den Gebührensatz sind gemäß Anlage 1 - Übermittlungssperren dieser Satzung zu berücksichtigen.“ - Sterbetag und -ort. Artikel 2 Zu den Anschriftendaten gehören folgende Angaben: Postleitzahl, Inkrafttreten Ort, Straße, Hausnummer, Hausnummernzusatz, Wohnungs- Diese Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft. nummer, Adresszusatz, Ortsteil der Haupt- und Nebenwohnung. Beim Auszug, Tod, Namensänderung, Änderung beziehungsweise Schönberg, den 12.01.2021 nachträglichem bekannt werden der Anschrift der Hauptwoh- gez. Stephan Korn (Dienstsiegel) nung oder Einrichtung einer Auskunftssperre werden die Verän- Bürgermeister derungen übermittelt. Wird die Haupt- oder alleinige Wohnung zur Nebenwohnung, gilt dies als Einzug; wird die Nebenwohnung Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Form- zur Haupt- oder alleinigen Wohnung, gilt dies als Auszug. Eine vorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 Datenübermittlung findet auch dann statt, wenn die Anmeldung der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern von Nebenwohnungen nachgeholt wird. nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung (2) Die Meldebehörde übermittelt der Steuerbehörde unabhän- nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt gig von der regelmäßigen Datenübermittlung die in Absatz 1 ge- nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Be- nannten Daten derjenigen Einwohner und Einwohnerinnen, die kanntmachungsvorschriften. im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Satzung in der Stadt Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Grevesmühlen bereits mit Nebenwohnung gemeldet sind. § 10 Zu- und Abschläge auf den Gebührensatz Inkrafttreten Nutzungsart Zuschlag in % Abschlag in % Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft. Wohnbaufläche 350 - Schönberg, den 10. Dezember 2020 Bergbaubetrieb, Tagebau, Grube, gez. Stephan Korn (Dienstsiegel) Steinbruch - - Bürgermeister Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche - - Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder Verkehrsfläche 350 - Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße gemäß Landwirtschaftliche - - § 5 Abs. 5 KV M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Fläche Bekanntmachung geltend gemacht werden. Diese Frist gilt nicht - Ackerland für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekannt- - Grünland machungsvorschriften. - Gartenland Im Internet unter www.schoenberger-land.de/Bekanntmachungen - Weingarten mit Ablauf des 29.12.2020 amtlich bekannt gemacht. - Obstplantage
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