Die Riester-Rente mit Investmentfonds
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Vorwort Liebe Leserinnen, liebe Leser, private Altersvorsorge ist mehr denn je eine unverzichtbare Säule des Gesamtkonzepts Rente. Zwar wird auch zukünftig jeder, der in die Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Rente bekommen. Diese gesetzliche Rente wird jedoch nicht ausreichen. Das System der Altersvorsorge kann nur von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung gemeinsam getragen werden. Der Staat fördert seit dem Jahr 2002 den Aufbau einer kapitalgedeck- ten Altersvorsorge, der Riester-Rente, durch direkte Zuschüsse und Steuervorteile. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente mit Invest- mentfonds. Nicht nur der Kapitalerhalt wird garantiert. Auf lange Sicht – und Altersvorsorge ist langfristiges Sparen – erwirtschaften gerade Investmentfonds nachweislich die höchste Rendite. Und dieser Hebel bleibt angesichts der demographischen Entwicklungen unverzichtbar, um Versorgungslücken schließen zu können. Mehr als 2,2 Millionen Bürger sorgen bereits mit Riester-Fondsspar- plänen für das Alter vor. Diese große Nachfrage hat sich auch bei den Bestellungen dieser Broschüre bemerkbar gemacht. Mit der nun vorliegenden, aktualisierten Neuauflage möchten wir unter Berücksich- tigung der im Jahr 2008 vorgenommenen Gesetzesänderungen die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Riester-Rente beantwor- ten und zeigen, weshalb diese gerade mit Investmentfonds besonders hohe Ertragsaussichten bietet. Dr. Wolfgang Mansfeld BVI-Präsident 3
Inhalt Vorwort...............................................................................................3 Allgemeines zur Riester-Rente...........................................................6 • Was ist die Riester-Rente?...................................................................6 • Wie hoch ist die Förderung?...............................................................6 • Welche Anlageformen werden gefördert?..........................................7 • Was hat es mit der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) auf sich?...........8 • Welche Vorteile bietet die Riester-Rente mit Investmentfonds?...........8 • Wer berät mich beim Abschluss von Riester-Fondssparplänen?...........9 • Wie viele Verträge kann ich abschließen?.........................................10 • Wer hat Anspruch auf Leistungen?...................................................10 • Was sind die Fördergrundsätze?.......................................................10 • Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?.....................................11 • Kann ein angespartes Riester-Vermögen vererbt werden?................12 • Lohnt sich die Riester-Rente für mich, auch wenn ich nur über ein niedriges Einkommen verfüge? . ................................................13 Übersicht der zertifizierten Riester-Investmentprodukte..............14 Die Einzahlungsphase.......................................................................16 • Kann ich den Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?.......16 4
• Welche Eigenleistungen sind notwendig?.........................................16 • Was passiert, wenn weniger als der Mindest-Eigenbetrag gezahlt wird?...................................................................................17 • Was passiert, wenn ich mehr bezahle, als das aus Förderungs- gesichtspunkten heraus notwendig wäre („Überzahlen“)?...............17 • Kann ich den Vertrag während der Einzahlungsphase ruhen lassen?...................................................................................18 • Wie wird mein Riester-Vermögen bei Arbeitslosigkeit behandelt?.....18 • Was muss man tun, um die Zulage zu erhalten?...............................19 • Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug?...........................................19 Riester-Fonds – das sagt die Presse.................................................20 Die Auszahlungsphase......................................................................22 • Unterliegt die Riester-Rente der Abgeltungsteuer?............................22 • Wann beginnt die Auszahlungsphase?.............................................23 • Welche Auswirkungen hat die „Rente mit 67“?................................23 • Exkurs: Die „Rente mit 67“...............................................................24 • Wie funktionieren die Auszahlungen im Alter?.................................25 • Rechenbeispiel.................................................................................26 5
Allgemeines zur Riester-Rente Was ist die Riester-Rente? Der Begriff Riester-Rente geht zurück auf den ehemaligen Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, unter dessen Federführung 2001 ein Ge- setz zur Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge verabschiedet wurde – die so genannte Riester-Rente. Das System der Sozialversicherungsren- ten wurde so durch eine private Förderrente, für die von den späteren Rentenbeziehern selbst Kapital gebildet wird, ergänzt. Seit dem 1. Januar 2002 fördert der Staat Ihre private Altersvorsorge mittels Zulagen bzw. Steuerfreiheit der Anlagebeträge – je nachdem was für Sie günstiger ist. Anders ausgedrückt: Wer für die Altersvorsorge privat Geld zurücklegt, bekommt vom Staat einiges dazu – und zwar nicht wenig. Voraussetzung ist, dass Sie einen bestimmten Teil Ihres Einkom- mens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge investieren. Wer dies tut, erhält vom Staat Zulagen in Form einer Grundzulage und darüber hinaus für jedes Kind, für das ein Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage. Wie hoch ist die Förderung? Seit dem Jahr 2008 beträgt die Riester-Grundzulage 154 Euro pro Jahr, die Kinderzulage wurde auf 185 Euro pro Kind und Jahr angehoben und für jedes seit 2008 neugeborene Kind beträgt die Förderung sogar 300 Euro pro Jahr. Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Die maximale Höhe des Sonderausgabenabzugs wurde 2008 auf 2.100 Euro 6
erhöht. Die volle staatliche Förderung Riester-Förderung zahlt sich aus Endvermögen eines Riester-Fondssparplanes (in Euro) erhält aber nur der, der auch die Ledig Verheiratet, Verheiratet, Verheiratet, geforderten Mindestbeiträge auf- keine Kinder zwei Kinder drei Kinder bringt. Diese sind wiederum abhängig ca.170.500 vom persönlichen Einkommen und belaufen sich seit 2008 auf 4 Prozent 158.847 146.277 des Vorjahreseinkommens. Maximal 121.110 108.526 müssen 2.100 Euro selbst in den Riester-Vertrag eingezahlt werden, aber abzüglich der Zulagen. Vorteil: Vorteil: Vorteil: Vorteil: +8% +17% +40% +56% Durch die staatlichen Zulagen peppen Endvermögen bei Einzahlung von Vermögensanteil, der sich durch Riester-Sparer ihre Rendite enorm auf. 2100 Euro (seit 2008) pro Jahr Eigenbeiträge bildet Annahmen: Arbeitnehmer sollten keinesfalls auf Riester-Fondssparplan über 30 Jahre; Beginn 2008; durchschnittliche jährliche Wertentwick- lung: 6,0%; Einzahlung jeweils Höchstbetrag: Förderbeiträge gelten als zugeflossen am diesen „Rendite-Turbo“ verzichten. Jahresultimo; Förderbeiträge für Kinder werden nur in den ersten 20 Jahren gezahlt. Beispiel: Ein verheirateter Familienva- Quelle: BVI ter mit zwei Kindern kommt durch die staatlichen Zulagen nach 30-jährigem Sparen in einen Riester-Fondsver- trag auf ein Endvermögen von etwa 170.500 Euro – ohne Förderung wären es nur rund drei Viertel (etwa 121.110 Euro) davon. Welche Anlageformen werden gefördert? Gefördert werden Sparpläne über Investmentfonds, Banksparpläne und Versicherungsprodukte. Das jeweilige Angebot muss staatlich zertifiziert sein. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist unter anderem, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge ein- schließlich der Zulagen zur Verfügung stehen. Ein Verlustrisiko besteht für den Sparer nicht. Zuständig für die Zertifizierung ist übrigens die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 7
Was hat es mit der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) auf sich? Wer eine selbstgenutzte Wohnung oder ein Haus erwerben will, kann dazu Kapital, das er in einem staatlich geförderten Altersvorsorgever- trag angespart hat, entnehmen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass die Riester-Rente grundsätzlich die gesetzliche Rente ergänzen soll, die in den nächsten Jahren immer weiter reduziert wird. Wer im Alter im selbstgenutzten Wohneigentum wohnt, spart zwar Miete. Allerdings kann gespartes Kapitalvermögen im Alter ebenfalls dafür herangezogen werden. Und auch für andere Bedürfnisse. Denn das im Wohneigentum gebundene Vermögen ist recht unflexibel und kann kaum als Auszahl- plan genutzt werden. Wenn ein Umzug zu Kindern oder in ein Senioren- stift angedacht wird, müsste ein Verkauf erwogen werden. Schließlich kann der Wert des Wohneigentums steigen oder fallen. Ge- förderte Immobilien dürfen darüber hinaus nicht vermietet oder durch Förderbeiträge modernisiert werden. Beim Verkauf des Wohneigentums bleibt zudem die Förderung nur dann erhalten, wenn der geförderte Betrag erneut in den Kauf einer Immobilie oder in einen Riester-Vertrag fließt. Welche Vorteile bietet die Riester- Rente mit Investmentfonds? Über Investmentfonds erschließen Sie sich die lukrativste Möglichkeit der Kapitalanlage – einfach, sicher und bequem. Im langfristigen Vergleich haben sich Aktienfonds gegenüber Sparbuch, Anleihen oder Versicherungsproduk- ten nachweislich als die ertragreichere Geld- anlage erwiesen. Die mit der hohen Rendite
Riester-Rente mit Investmentfonds. von Aktienfonds verbundenen kurzfristigen Die Vorteile auf einen Blick: Schwankungen werden auf lange Sicht – und Geld vom Staat Altersvorsorge ist langfristig ausgerichtet Maximale Ertragschancen – mehr als ausgeglichen, und die Kapitalga- Kein Verlustrisiko rantie minimiert das Risiko. Investmentfonds Lebenslange Zusatzrente werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl Vererbbarkeit auf Ehepartner ohne Verlust der staatlichen Förderung direkt als auch indirekt (über fondsgebunde- ne Produkte) eingesetzt. Die Angebote der Hartz IV-sicher Investmentgesellschaften kombinieren die ren- ditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen Investment beispielsweise in Rentenfonds und Offene Immobilienfonds. Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumen- regel: „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhän- gigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. Zur Wahl stehen Konzep- te, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen. Wer berät mich beim Abschluss von Riester-Fondssparplänen? Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem Gespräch mit dem Anlageberater des Vertrauens erfolgen. Eine Liste aktueller Fondsangebote mit Riester-Förderung finden Sie auf den Seiten 14 und 15. Weitere Informationen zu Riester-Fondsprodukten stellt der BVI unter www.bvi.de (Rubrik: Altersvorsorge / staatlich geförderte Altersvorsorge) zur Verfügung. 9
Wie viele Verträge kann ich abschließen? Die Zulage kann für maximal zwei Verträge in einem Jahr beantragt wer- den. Sie wird dann entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge geleisteten Beiträge verteilt. Wer hat Anspruch auf Leistungen? Zum geförderten Personenkreis zählen alle, die Pflichtbeiträge zur gesetz- lichen Rentenversicherung zahlen. Dies sind Arbeitnehmer, Versicherte während Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, versicherte geringfügig Beschäftigte, Arbeitslosen- oder Krankengeldbezieher sowie versi- cherungspflichtige Selbstständige. Einen abgeleiteten Anspruch auf Förderung haben Ehepartner, wenn einer der beiden zulagenberechtigt ist. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte sind in die Förderung einbezogen. Auch Bezieher einer Rente oder Versorgung wegen vollständiger Erwerbsminderung bzw. Dienstunfähigkeit gehören zum Kreis der Förderberechtigten, sofern sie unmittelbar vor Bezug der Erwerbsminderungsrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenver- sicherung gezahlt haben. Nicht anspruchsberechtigt sind zum Beispiel Selbstständige, freiwillig Versicherte sowie Pflichtversicherte in berufs- ständischen Versorgungseinrichtungen. Was sind die Fördergrundsätze? Gefördert werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kredit- instituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom 60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Darüber hinaus kann unter 10
bestimmten Bedingungen gefördertes Kapital zum Kauf sowie zur Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums im Rahmen der sogenannten Eigenheimrente entnommen werden. Bei allen geförderten Anlagen – eine Ausnahme bildet die Eigenheimren- te – muss zugesagt sein, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge (einschließlich der Zulagen) zur Verfügung stehen. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der BaFin (Zertifi- zierungsstelle) vor Angebotsbeginn zu bestätigen. Einerseits müssen Altersvorsorgeprodukte den Vorsorgesparer vor Verlustrisiken schützen; andererseits würden zu detaillierte Garantievorgaben die Innovationsfä- higkeit der Anbieter im Keime ersticken. Der Gesetzgeber hat bei den von Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebo- tenen Riester-Produkten einen vernünftigen Mittelweg beschritten. Damit hat er ein angemessenes Sicherheitsnetz eingezogen, ohne damit die Produktgestaltung zu sehr einzuschränken. Lediglich bei Kauf bzw. Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums mit gefördertem Kapital der Riester-Rente gilt es, die Risiken genau abzuschätzen, um dann im Alter nicht mit leeren Händen dazustehen. Schließlich können Immobilien in einigen Jahren oder Jahrzehnten in zahl- reichen Regionen Deutschlands kaum zu verkaufen sein. Gibt es eine Obergrenze für die Förderung? Neben der Grundzulage in festen Euro-Beträgen können Altersvorsor- gebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abgezogen werden. Die Höchstgrenze bleibt seit 2008 festgeschrieben auf 2.100 Euro.
Allgemeines zur Riester-Rente Kann ein angespartes Riester-Vermögen vererbt werden? Im Todesfall vor Eintritt in den Ruhestand gehen die Ansprüche auf die Erben über. Wenn der Vertragsinhaber in der Auszahlungsphase stirbt, hängt die Vererbbarkeit des Vermögens von den vertraglichen Vereinba- rungen ab. Sofern hier – wie bei Riester-Fonds üblich – ein Auszahlplan mit Teilkapitalverrentung vorgesehen ist und der Vertragsinhaber vor Eintritt des 85. Lebensjahres stirbt, steht in der Regel vererbbares Kapital zur Verfügung. Bei zusammen veranlagten Ehegatten kann das Altersvorsorgevermögen auf einen Altersvorsorgevertrag übertragen werden – bis dahin erhaltene Zulagen und etwaige steuerliche Vorteile sind nicht zurückzuzahlen. Da- bei ist es unerheblich, ob der Vertrag bereits läuft oder erst mit Übertragung ab- geschlossen wird und ob der überlebende Ehegatte selbst zum begünstigten Personenkreis gehört oder nicht. Bei anderer Erbfol- ge sind allerdings die bisher gewährten Zulagen und etwaige angefallene steuerliche Vorteile grundsätzlich zurückzuzahlen. 12
Übersicht der zertifizierten Riester-Produkte Lohnt sich die Riester-Rente für mich, auch wenn ich nur über ein niedriges Einkommen verfüge? Ja. Gerade für „Geringverdiener“ lohnt sich die Riester-Rente, denn sie bietet die Chance, im Alter nicht von staatlichen Transferleistungen abhängig zu sein und eine eigenverantwortliche und finanziell selbst- ständige Lebensgestaltung verfolgen zu können. Ein Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die mit einem Teilzeitjob ein Jahresgehalt von 15.000 Euro erwirtschaftet, müsste für die Höchstför- derung im Monat 50 Euro in die Riester-Rente einbringen. Davon muss sie selbst aber nur 6,33 Euro im Monat aufbringen – den Rest erhält sie aus staatlichen Zuschüssen. Und eine solche Sparleistung lohnt sich: Wer 30 Jahre lang in einen deutschen Aktienfonds monatlich 50 Euro einzahlt, kann mit einem Endvermögen von im Schnitt 53.063 Euro rech- nen*. Hieraus könnten über 20 Jahre monatlich 345 Euro entnommen werden (bei Kapitalverzehr und 5,0 Prozent p.a. in der Auszahlungspha- se). Zwar sieht die Riester-Rente keinen reinen Auszahlplan vor, denn es muss eine aufgeschobene Leibrente berücksichtigt werden, das Beispiel zeigt aber, was durch dauerhaftes Sparen mit Investmentfonds erreicht werden kann. Zudem könnte eine Mutter nach der Erziehungsphase wieder mehr arbeiten. *(gemäß BVI-Sparplanstatistik per 31. Dezember 2008)
Allianz-dit Fondsvorsorge (Zertifizierungsnummer: 003605) Mit der Allianz-dit Fondsvorsorge investiert der Anleger in einen von vier Fonds, der seiner Altersklasse entspricht und auf den entsprechenden Rentenbeginn ausgerichtet ist. Zunächst halten die Fondsmanager den Anteil an Aktien im Fonds so hoch wie möglich. Je näher das Rentenalter rückt, umso stärker erhöhen sie dann den Anteil risikoärmerer, festverzinslicher Wertpapiere gegenüber Aktien. Tel.: 0 92 81 / 72 20 · www.allianzglobalinvestors.de cominvest Riester-FörderDepot (Zertifizierungs-Nr.: 003967) Die cominvest setzt auf einen Mix aus Renten und Aktien. Ein indivi- duell ermittelter Beitragsteil wird in einen Rentenfonds investiert. In welchen Fonds der Restbetrag investiert wird, kann der Anleger selbst entscheiden: Zur Auswahl stehen drei Aktienfonds mit unterschiedlicher regionaler Ausrichtung. In den letzten fünf Jahren der Ansparphase wird systematisch aus dem Aktienfonds in weniger riskante Fonds umgeschichtet. Tel.: 0 89 / 46 26 85 25 · www.cominvest.de · www.foerderdepot.de Deka-BonusRente (Zertifizierungsnummer: 003604) Die Deka-BonusRente wird individuell auf den Kunden bezüglich seines Eintrittsalters beziehungsweise der Dauer der Ansparphase ausgerichtet. Der Riester-Fonds- sparplan bietet jedem Kunden so lange wie möglich die Ertragschancen einer Aktienanlage. Rückt das Rentenalter näher, reduziert die DekaBank systematisch die Aktienquote und sichert über schwankungsärmere Anlageformen das aufgebaute Vorsorgevermögen. Tel.: 0 69 / 7 14 76 52 · www.deka.de 14
Übersicht der zertifizierten Riester-Investmentprodukte DWS RiesterRente Premium (Zertifizierungsnummer: 003837) Die DWS RiesterRente Premium bietet neben einer Beitragsgaran- tie hohe Aktienquoten und tagesgenaue, automatische Umschich- tungen des Vorsorgekapitals. Die Konten werden individuell gemanagt, um so viel Rente wie möglich zu erwirtschaften. Zudem können Kunden einmal erreichte Höchststände ihres Vorsorge- vermögens ab dem 55. Lebensjahr sichern, um so ihre Renten vor Marktturbulenzen zu schützen. Tel.: 0 18 03 / 10 11 10 00* · www.dws.de *9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen. HANSAgeneration-Plan (Zertifizierungsnummer: 003073) Der HANSAgeneration-Plan orientiert sich an den Lebensphasen des Anlegers und basiert deshalb auf vier Dachfonds mit unter- schiedlich hohen Aktienfondsquoten. Zu Beginn der Ansparphase werden die Dachfonds mit den höheren Aktienfondsquoten und zum Ende die Dachfonds mit den höheren Renten- und Offenen Immobilienfondsquoten eingesetzt. Tel.: 0 18 03 / 33 01 10* · www.hansainvest.de *9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen. UniProfiRente (Zertifizierungnummer: 003680) Bei der UniProfiRente/4P sind die Beiträge und Zulagen zum Ren- tenbeginn garantiert. Durch ein spezielles Modell ist je nach Depotsituation eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich. So werden die Ertragschancen eines Riester-Fondssparplans am besten genutzt. Auf Wunsch können die erzielten Erträge vor Ren- tenbeginn kostenfrei in einen Rentenfonds umgeschichtet und gesichert werden. Tel.: 0 18 03 / 95 95 01* · www.union-investment.de *9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen. 15
Die Einzahlungsphase Kann ich den Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln? Ja, mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende können Sie Ihren bisherigen Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Das Guthaben des alten Vertrages wird dann direkt auf den neuen Vertrag übertragen. Ebenso wenig, wie die Lebenssituationen aller künftigen Rentner vergleichbar sind, gibt es ein einzelnes Produkt, das allen verschiedenen Lebenssituationen gleichermaßen gerecht wird. Die Riester-Rente setzt auf den mündigen Vorsorgesparer. Gefördert werden neben privater kapitalgedeckter Vorsorge auch Betriebsrenten in Form von Direktver- sicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bestehende Verträge können ebenfalls gefördert werden, wenn sie die gesetzlichen Voraus- setzungen erfüllen. Aber: Sie können den Vertrag nicht abtreten oder verpfänden lassen. Welche Eigenleistungen sind notwendig? Um die Zulage zu erhalten, sind im Gesetz Mindest-Eigenbeiträge vorgesehen. Sie setzen sich zusammen aus Eigenbeiträgen und Zulagen. Voraussetzung für die maximalen Zulagen ist, einen Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresein- kommens für das Jahr 2008 in den Sparvertrag einzubringen, maximal aber den jährlichen Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro. Beispiel: liegt das Einkommen eines verheirateten Riester-Sparers (Alleinverdiener) mit zwei Kindern bei 40.000 Euro, sind 1.600 Euro einzuzahlen. Davon hat der Arbeitnehmer 922 Euro aufzubringen (1.600 – 2 x 154 – 2 x 185). 16
Staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente che förd atliche stu jährli ng eru ng in E mmen e a Spa endig Höc e st 1) Förderquote in Prozent 2) uro rlich hst rlei ko Ohne Steuervorteil in der Sparphase und ohne w Ein Not jäh Berücksichtigung der Steuer im Alter 30.000 1.046 154 13 Alleinstehender 52.500 (oder mehr) 1.946 154 7 Ehepaar 30.000 892 308 25 (einer berufstätig) 52.500 (oder mehr) 1.792 308 15 Paar mit zwei Kindern 30.000 522 678 56 (einer berufstätig) 3) 52.500 (oder mehr) 1.422 678 32 Paar mit zwei Kindern 2x 30.000 1.722 678 28 (beide berufstätig) 3) 2x 52.500 (oder mehr) 3.522 678 16 1)Jahresbruttoeinkommen, 1) 2) 2) Summe aus Zulage und eigenem Beitrag kann als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Seit 2008 bis zu 2.100 Euro. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, wird die Differenz ausbezahlt. Alle Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. 3) 3) Fördersumme seit 2008 maximal 185 Euro je Kind. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, zahlt der Staat eine Zulage von 300 Euro jährlich. Quelle: Deutsche Rentenversicherung Was passiert, wenn weniger als der Mindest-Eigenbetrag gezahlt wird? Wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindest-Eigenbeitrag leistet, wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung ermittelt sich nach dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum Mindest-Eigenbeitrag. Was passiert, wenn ich mehr bezahle, als das aus Förderungs- gesichtspunkten heraus notwendig wäre („Überzahlen“)? Das Geld wird wie jeder andere Beitrag auch investiert. Auch hier ist der hundertprozentige Beitragserhalt bei Rentenbeginn garantiert. Anders als bei den regulären Beiträgen, gilt aber eine andere steuerliche Re- 17
gelung. Da der Beitrag nicht steuerlich begünstigt oder staatlich gefördert war, kommt die nachgelagerte Besteuerung nicht zur Anwendung. Statt dessen wird die Auszahlung besteuert wie eine Lebensversicherung. Dabei sind nur 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen den eingezahlten Beträgen und dem Endvermögen zu versteuern, wenn die Auszahlung ab einem Alter von 60 Jahren und nach mindestens zwölf Jahren Vertrags- laufzeit erfolgt. Kann ich den Vertrag während der Einzahlungsphase ruhen lassen? Ja, es besteht die Möglichkeit, den Vertrag ruhen zu lassen. Der Vor- sorgesparer muss den Anbieter informieren, wenn er diese Mög- lichkeit in Anspruch nehmen will. Allerdings werden durch fehlende Einzahlungen die späteren Auszah- lungen entsprechend gemindert. Wie wird mein Riester-Vermögen bei Arbeitslosigkeit behandelt? Die Riester-Rente stellt staatlich gefördertes Altersvorsorgevermögen dar. Solange das Vermögen nicht „schädlich verwendet“ wird, gilt es als geschütztes Vermögen. Es fließt daher nach derzeiti- 18
gem Stand nicht in die Ermittlung des verwertbaren Vermögens von Arbeitslosengeld II-Empfängern ein. Was muss man tun, um die Zulage zu erhalten? Am bequemsten ist die Beantragung der Zulage per Dauerzulagenan- trag: Der Anleger beauftragt den Anbieter einmalig, den Zulagenantrag für ihn zu stellen, und teilt ihm anschließend nur noch relevante Verän- derungen seiner persönlichen Verhältnisse mit (z.B. Geburt eines Kin- des). Dadurch wird das Verfahren für den Anleger erheblich bequemer, und die wesentlichen Fehlerquellen sind für die Zukunft ausgeräumt. Ansonsten kann die Zulage auch auf einem speziellen Formular inner- halb von zwei Jahren beantragt werden. Der Antrag wird bei dem An- bieter eingereicht, an den auch die Vorsorgebeiträge geleistet wurden. Der Antrag wird dann an das Zulagenamt, die zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, weitergeleitet. Dort wird die Zulage ermittelt und auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug? Die gezahlten Beiträge können bis zu den Höchstgrenzen als Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerer- klärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann, ob über den Anspruch auf Zulage hinaus noch ein steuerlicher Vorteil durch Sonderausgabenabzug möglich ist. Ist der Sonder- ausgabenabzug günstiger als die gewährte Zulage, erhalten Sie zusätzlich einen Steuervorteil. Die „Günstigerprüfung“ führt das Finanzamt automatisch durch, Sie brauchen nur die Anlage(n) AV mit den Bescheinigungen Ihres Riester-Anbieters beizulegen. 19
Riester-Fonds – das sagt die Presse „Obwohl die Versicherungen mit einem Anteil von fast 80 Prozent an sämtlichen Verträgen die bei den Bundesbürgern beliebteste Form der Riester-Vorsorge sind, eignen sie sich nicht für alle Sparer. Schließlich sind die Kosten sehr hoch und Verträge relativ unflexibel. Lukrativer sind Riester-Fondssparpläne. Diese bieten von allen Riester-Produkten die besten Renditechancen (…)“ Die Welt, 15. Dezember 2007 „Riester-Fondssparpläne bieten von allen Riester-Produkten die besten Renditechancen.“ FINANZtest 11/2007 „Für viele Verbraucher ist „Riestern“ mit reinen, darauf spezialisierten Fondssparplänen (...) sogar empfehlenswerter. Schon deshalb, weil die Versicherung die unflexibelste und teuerste Variante ist.“ stern 42/2007 20
„Die größte Chance auf eine stattliche Rendite bieten die Investmentfonds.“ Focus 47/2007 „Die Fondsbranche (trägt) maßgeblich zum Aufschwung der Riester- Rente bei. Bereits jeder vierte neu abgeschlossene Riester-Vertrag entfällt inzwischen auf Investmentsparpläne. Bemerkenswert ist, dass hier der Lebenszyklusansatz in der Realität erfolgreich arbeitet. Junge Riester-Verträge weisen Aktienquoten von deutlich über 90 Prozent auf – ohne Einschränkungen bei der Sicherheit, denn die vom Anbieter geforderte Garantie der eingezahlten Beiträge wird selbstverständlich gewährleistet.“ Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Oktober 2007 21
Die Auszahlungsphase Unterliegt die Riester-Rente der Abgeltungsteuer? Nein. Zum Hintergrund: Kapitalerträge aus der Riester-Rente lösen keine Steuerpflicht in der Ansparphase aus. Bei der Riester- Rente sammelt der Vorsorgesparer sein Vorsorgekapital faktisch aus unver- steuertem Einkommen an. Besteuert werden dagegen die Leistungen, die der Vorsorgesparer aus seinem Altersvorsorgevertrag bezieht (nach- gelagerte Besteuerung). Dies ist eine sachgerechte Lösung, denn diese Leistungen stellen in das Rentenalter verlagertes Einkommen dar. Für den Vorsorgesparer hat dies den Vorteil, dass die Besteuerung in eine Phase fällt, in der er sehr wahrscheinlich einem gerin- geren persönlichen Steuersatz unterliegt als während der Ansparphase. Das Fundament ist also solide: Flexibilität, Sicherheit und angemessene steuerli- che Behandlung. 22
Wann beginnt die Auszahlungsphase? Der Beginn der Auszahlungsphase wird im Altersvorsorgevertrag gere- gelt. Vorgesehen sein muss, dass die Leistungen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erbracht werden (siehe auch „Rente mit 67“). Alternativ möglich sind der Beginn einer Altersrente des Sparers oder einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Startsignal für die Auszahlungen. Welche Auswirkungen hat die „Rente mit 67“ ? Analog zur Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung um zwei Jahre, wird auch das Alter für den frühest- möglichen Auszahlungszeitpunkt der Riester-Verträge generell um zwei Jahre angehoben. Das bedeutet, dass beispielsweise alle nach dem 31. Dezember 2011 abgeschlossenen Riester-Fondssparpläne nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres oder einer vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssi- cherungssystem des Vertragspartners ausgezahlt werden dürfen. Für alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden oder werden, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Auszahlung ab dem 60. Lebensjahr erfolgen kann. Sofern die Anpassung eines „alten“ Vertrages an das neue Rentenbezugsalter gewünscht sein sollte, kann diese im gegenseitigen Einvernehmen vorgenom- men werden. 23
Exkurs: Die „Rente mit 67“ Im März 2007 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur An- passung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung beschlossen. Kernelement dieses Gesetzes ist die schritt- weise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre. Betroffen von der Erhöhung des Renteneintrittsal- ters sind alle ab dem Jahrgang 1947 geborenen Personen, die in der gesetzlichen Rentenversi- cherung versichert sind. Ab dem Jahr 2012 wird die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben, bis im Jahr 2029 das Eintrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Versicherte, die 1964 oder später geboren sind, werden dann in der Regel bis zum 67. Lebensjahr arbeiten müssen. 24
Wie funktionieren die Auszahlungen im Alter? Die Auszahlung muss überwiegend in Form einer lebenslangen Leibren- te oder eines Auszahlplans erfolgen. Der Auszahlplan kann zugesagte gleichbleibende oder steigende monatliche Beträge vorsehen. Bei Ab- schluss des Auszahlplans mit Investmentfonds wird zudem eine aufge- schobene Leibrentenversicherung erworben. Diese Rentenversicherung stellt ab der Vollendung des 85. Lebensjahres eine Rente in Höhe der aus dem Auszahlplan zugesagten Zahlungen sicher. Maximal 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals können zu Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. Alternativ kann das angesparte geförderte Altersvorsorgekapital zu Beginn der Auszah- lungsphase auch zur Entschuldung selbstgenutzten Wohnei- gentums verwendet werden. 25
Rechenbeispiel So berechnen Sie Ihren Eigenbeitrag zur Riester-Rente, um die Förderung in voller Höhe zu erhalten: 4% des Vorjahreseinkommens, höchstens aber 2.100 Euro (bei Verheirateten beide Einkommen) Minus staatliche Zulagen (154 Euro, bei Verheirateten mal zwei, 185 Euro je Kind, 300 Euro je Kind ab Geburtsjahr 2008) = Eigenbeitrag Das Finanzamt wird eine „Günstigerprüfung“ im Rahmen der Einkommens- steuererklärung durchführen. Dadurch kann es zu weiteren Entlastungen 26 kommen.
Herausgeber: BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Eschenheimer Anlage 28 60318 Frankfurt am Main Telefon 069 / 15 40 90 - 0 Telefax 069 / 5 97 14 06 info@bvi.de www.bvi.de Redaktion: Andreas Fink, Felix Fortelka, Panagiotis Siskos Layout, Satz und Druck: Druck- und Verlagshaus Zarbock GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main Stand: Februar 2009 ISBN: 978-3-937790-20-6 27
Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Eschenheimer Anlage 28 · 60318 Frankfurt am Main Telefon 069 / 15 40 90 - 0 · Telefax 069 / 5 97 14 06 info@bvi.de · www.bvi.de
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