Die Riester-Rente mit Investmentfonds

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Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Die Riester-Rente mit
Investmentfonds

       Bundesverband Investment
       und Asset Management e.V.
Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Vorwort

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

private Altersvorsorge ist mehr denn je eine unverzichtbare Säule des
Gesamtkonzepts Rente. Zwar wird auch zukünftig jeder, der in die
Rentenversicherung eingezahlt hat, eine Rente bekommen. Diese
gesetzliche Rente wird jedoch nicht ausreichen. Das System der
Altersvorsorge kann nur von Umlagefinanzierung und Kapitaldeckung
gemeinsam getragen werden.

Der Staat fördert seit dem Jahr 2002 den Aufbau einer kapitalgedeck-
ten Altersvorsorge, der Riester-Rente, durch direkte Zuschüsse und
Steuervorteile. Besonders attraktiv ist die Riester-Rente mit Invest-
mentfonds. Nicht nur der Kapitalerhalt wird garantiert. Auf lange Sicht
– und Altersvorsorge ist langfristiges Sparen – erwirtschaften gerade
Investmentfonds nachweislich die höchste Rendite. Und dieser Hebel
bleibt angesichts der demographischen Entwicklungen unverzichtbar,
um Versorgungslücken schließen zu können.

Mehr als 2,2 Millionen Bürger sorgen bereits mit Riester-Fondsspar-
plänen für das Alter vor. Diese große Nachfrage hat sich auch bei
den Bestellungen dieser Broschüre bemerkbar gemacht. Mit der nun
vorliegenden, aktualisierten Neuauflage möchten wir unter Berücksich-
tigung der im Jahr 2008 vorgenommenen Gesetzesänderungen die
wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Riester-Rente beantwor-
ten und zeigen, weshalb diese gerade mit Investmentfonds besonders
hohe Ertragsaussichten bietet.

Dr. Wolfgang Mansfeld
BVI-Präsident

                                                                          3
Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Inhalt

    Vorwort...............................................................................................3

    Allgemeines zur Riester-Rente...........................................................6

    • Was ist die Riester-Rente?...................................................................6

    • Wie hoch ist die Förderung?...............................................................6

    • Welche Anlageformen werden gefördert?..........................................7

    • Was hat es mit der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) auf sich?...........8

    • Welche Vorteile bietet die Riester-Rente mit Investmentfonds?...........8

    • Wer berät mich beim Abschluss von Riester-Fondssparplänen?...........9

    • Wie viele Verträge kann ich abschließen?.........................................10

    • Wer hat Anspruch auf Leistungen?...................................................10

    • Was sind die Fördergrundsätze?.......................................................10

    • Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?.....................................11

    • Kann ein angespartes Riester-Vermögen vererbt werden?................12

    • Lohnt sich die Riester-Rente für mich, auch wenn ich nur über

       ein niedriges Einkommen verfüge? . ................................................13

    Übersicht der zertifizierten Riester-Investmentprodukte..............14

    Die Einzahlungsphase.......................................................................16

    • Kann ich den Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?.......16

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Die Riester-Rente mit Investmentfonds
• Welche Eigenleistungen sind notwendig?.........................................16

• Was passiert, wenn weniger als der Mindest-Eigenbetrag

   gezahlt wird?...................................................................................17

• Was passiert, wenn ich mehr bezahle, als das aus Förderungs-

   gesichtspunkten heraus notwendig wäre („Überzahlen“)?...............17

• Kann ich den Vertrag während der Einzahlungsphase

   ruhen lassen?...................................................................................18

• Wie wird mein Riester-Vermögen bei Arbeitslosigkeit behandelt?.....18

• Was muss man tun, um die Zulage zu erhalten?...............................19

• Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug?...........................................19

Riester-Fonds – das sagt die Presse.................................................20

Die Auszahlungsphase......................................................................22

• Unterliegt die Riester-Rente der Abgeltungsteuer?............................22

• Wann beginnt die Auszahlungsphase?.............................................23

• Welche Auswirkungen hat die „Rente mit 67“?................................23

• Exkurs: Die „Rente mit 67“...............................................................24

• Wie funktionieren die Auszahlungen im Alter?.................................25

• Rechenbeispiel.................................................................................26

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Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Allgemeines zur Riester-Rente
    Was ist die Riester-Rente?
    Der Begriff Riester-Rente geht zurück auf den ehemaligen Arbeits- und
    Sozialminister Walter Riester, unter dessen Federführung 2001 ein Ge-
    setz zur Ergänzung der gesetzlichen Altersvorsorge verabschiedet wurde
    – die so genannte Riester-Rente. Das System der Sozialversicherungsren-
    ten wurde so durch eine private Förderrente, für die von den späteren
    Rentenbeziehern selbst Kapital gebildet wird, ergänzt.

    Seit dem 1. Januar 2002 fördert der Staat Ihre private
    Altersvorsorge mittels Zulagen bzw. Steuerfreiheit der
    Anlagebeträge – je nachdem was für Sie günstiger ist. Anders
    ausgedrückt: Wer für die Altersvorsorge privat Geld zurücklegt,
    bekommt vom Staat einiges dazu – und zwar nicht wenig.
    Voraussetzung ist, dass Sie einen bestimmten Teil Ihres Einkom-
    mens in den Aufbau einer privaten zusätzlichen Altersvorsorge
    investieren. Wer dies tut, erhält vom Staat Zulagen in Form einer
    Grundzulage und darüber hinaus für jedes Kind, für das ein
    Kindergeldanspruch besteht, eine Kinderzulage.

    Wie hoch ist die Förderung?

    Seit dem Jahr 2008 beträgt die Riester-Grundzulage 154
    Euro pro Jahr, die Kinderzulage wurde auf 185 Euro pro
    Kind und Jahr angehoben und für jedes seit 2008 neugeborene
    Kind beträgt die Förderung sogar 300 Euro pro Jahr. Riester-Sparer unter
    25 Jahren erhalten einmalig eine um 200 Euro erhöhte Grundzulage. Die
    maximale Höhe des Sonderausgabenabzugs wurde 2008 auf 2.100 Euro

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Die Riester-Rente mit Investmentfonds
erhöht. Die volle staatliche Förderung      Riester-Förderung zahlt sich aus
                                            Endvermögen eines Riester-Fondssparplanes (in Euro)
erhält aber nur der, der auch die
                                                  Ledig             Verheiratet,           Verheiratet,           Verheiratet,
geforderten Mindestbeiträge auf-
                                                                    keine Kinder           zwei Kinder            drei Kinder
bringt. Diese sind wiederum abhängig                                                                                                     ca.170.500
vom persönlichen Einkommen und
belaufen sich seit 2008 auf 4 Prozent              158.847
                                                                          146.277
des Vorjahreseinkommens. Maximal                                                                 121.110
                                                                                                                       108.526
müssen 2.100 Euro selbst in den
Riester-Vertrag eingezahlt werden,
aber abzüglich der Zulagen.
                                                 Vorteil:               Vorteil:               Vorteil:               Vorteil:
                                                  +8%                    +17%                   +40%                   +56%
Durch die staatlichen Zulagen peppen
                                            Endvermögen bei Einzahlung von                Vermögensanteil, der sich durch
Riester-Sparer ihre Rendite enorm auf.      2100 Euro (seit 2008) pro Jahr                Eigenbeiträge bildet

                                            Annahmen:
Arbeitnehmer sollten keinesfalls auf        Riester-Fondssparplan über 30 Jahre; Beginn 2008; durchschnittliche jährliche Wertentwick-
                                            lung: 6,0%; Einzahlung jeweils Höchstbetrag: Förderbeiträge gelten als zugeflossen am
diesen „Rendite-Turbo“ verzichten.          Jahresultimo; Förderbeiträge für Kinder werden nur in den ersten 20 Jahren gezahlt.

Beispiel: Ein verheirateter Familienva-     Quelle: BVI

ter mit zwei Kindern kommt durch die
staatlichen Zulagen nach 30-jährigem Sparen in einen Riester-Fondsver-
trag auf ein Endvermögen von etwa 170.500 Euro – ohne Förderung
wären es nur rund drei Viertel (etwa 121.110 Euro) davon.

Welche Anlageformen werden gefördert?
Gefördert werden Sparpläne über Investmentfonds, Banksparpläne und
Versicherungsprodukte. Das jeweilige Angebot muss staatlich zertifiziert
sein. Voraussetzung für eine Zertifizierung ist unter anderem, dass zu
Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge ein-
schließlich der Zulagen zur Verfügung stehen. Ein Verlustrisiko besteht
für den Sparer nicht. Zuständig für die Zertifizierung ist übrigens die
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

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Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Was hat es mit der Eigenheimrente („Wohn-Riester“) auf sich?
Wer eine selbstgenutzte Wohnung oder ein Haus erwerben will, kann
dazu Kapital, das er in einem staatlich geförderten Altersvorsorgever-
trag angespart hat, entnehmen. Dabei gilt es jedoch zu bedenken, dass
die Riester-Rente grundsätzlich die gesetzliche Rente ergänzen soll, die
in den nächsten Jahren immer weiter reduziert wird. Wer im Alter im
selbstgenutzten Wohneigentum wohnt, spart zwar Miete. Allerdings
kann gespartes Kapitalvermögen im Alter ebenfalls dafür herangezogen
werden. Und auch für andere Bedürfnisse. Denn das im Wohneigentum
gebundene Vermögen ist recht unflexibel und kann kaum als Auszahl-
plan genutzt werden. Wenn ein Umzug zu Kindern oder in ein Senioren-
stift angedacht wird, müsste ein Verkauf erwogen werden. Schließlich
             kann der Wert des Wohneigentums steigen oder fallen. Ge-
                 förderte Immobilien dürfen darüber hinaus nicht vermietet
                    oder durch Förderbeiträge modernisiert werden. Beim
                      Verkauf des Wohneigentums bleibt zudem die
                        Förderung nur dann erhalten, wenn der geförderte
                           Betrag erneut in den Kauf einer Immobilie oder
                               in einen Riester-Vertrag fließt.

                                   Welche Vorteile bietet die Riester-
                                 Rente mit Investmentfonds?
                         Über Investmentfonds erschließen Sie sich
                       die lukrativste Möglichkeit der Kapitalanlage –
                        einfach, sicher und bequem. Im langfristigen
                         Vergleich haben sich Aktienfonds gegenüber
                          Sparbuch, Anleihen oder Versicherungsproduk-
                          ten nachweislich als die ertragreichere Geld-
                          anlage erwiesen. Die mit der hohen Rendite
Die Riester-Rente mit Investmentfonds
Riester-Rente mit Investmentfonds.
von Aktienfonds verbundenen kurzfristigen            Die Vorteile auf einen Blick:

Schwankungen werden auf lange Sicht – und             Geld vom Staat
Altersvorsorge ist langfristig ausgerichtet           Maximale Ertragschancen
– mehr als ausgeglichen, und die Kapitalga-           Kein Verlustrisiko
rantie minimiert das Risiko. Investmentfonds
                                                      Lebenslange Zusatzrente
werden im Rahmen der Riester-Rente sowohl
                                                      Vererbbarkeit auf Ehepartner ohne Verlust der staatlichen Förderung
direkt als auch indirekt (über fondsgebunde-
ne Produkte) eingesetzt. Die Angebote der             Hartz IV-sicher

Investmentgesellschaften kombinieren die ren-
ditestarke Anlage in Aktienfonds mit dem auch kurzfristig wertstabilen
Investment beispielsweise in Rentenfonds und Offene Immobilienfonds.
Der Aktien(fonds)anteil bei einem Riester-Fondsangebot kann durch das
Lebensalter des Anlegers bestimmt sein. In diesem Fall gilt die Daumen-
regel: „Je jünger der Anleger, desto höher der Aktienanteil“. Gemanagte
Fondssparpläne können auch vorsehen, dass der Aktienanteil in Abhän-
gigkeit von der aktuellen Marktlage variiert. Zur Wahl stehen Konzep-
te, bei denen die eigentliche Fondsauswahl ausschließlich durch die
Investmentgesellschaft erfolgt sowie Angebote, bei denen der Anleger
Einfluss auf die konkrete Fondsauswahl nehmen kann. Damit wird den
unterschiedlichen Bedürfnissen der Anleger Rechnung getragen.

Wer berät mich beim Abschluss von Riester-Fondssparplänen?
Die konkrete Auswahl eines Riester-Fondsprodukts sollte in einem
Gespräch mit dem Anlageberater des Vertrauens erfolgen. Eine Liste
aktueller Fondsangebote mit Riester-Förderung finden Sie auf den Seiten
14 und 15. Weitere Informationen zu Riester-Fondsprodukten stellt der
BVI unter www.bvi.de (Rubrik: Altersvorsorge / staatlich geförderte
Altersvorsorge) zur Verfügung.

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Wie viele Verträge kann ich abschließen?
     Die Zulage kann für maximal zwei Verträge in einem Jahr beantragt wer-
     den. Sie wird dann entsprechend dem Verhältnis der auf diese Verträge
     geleisteten Beiträge verteilt.

     Wer hat Anspruch auf Leistungen?
     Zum geförderten Personenkreis zählen alle, die Pflichtbeiträge zur gesetz-
     lichen Rentenversicherung zahlen. Dies sind Arbeitnehmer, Versicherte
     während Kindererziehungszeiten, Pflegepersonen, Menschen mit
     Behinderungen, die in Werkstätten arbeiten, versicherte geringfügig
     Beschäftigte, Arbeitslosen- oder Krankengeldbezieher sowie versi-
     cherungspflichtige Selbstständige. Einen abgeleiteten Anspruch auf
     Förderung haben Ehepartner, wenn einer der beiden zulagenberechtigt
     ist. Auch Angestellte im öffentlichen Dienst sowie aktive Beamte sind in
     die Förderung einbezogen. Auch Bezieher einer Rente oder Versorgung
     wegen vollständiger Erwerbsminderung bzw. Dienstunfähigkeit gehören
     zum Kreis der Förderberechtigten, sofern sie unmittelbar vor Bezug der
     Erwerbsminderungsrente Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenver-
     sicherung gezahlt haben. Nicht anspruchsberechtigt sind zum Beispiel
     Selbstständige, freiwillig Versicherte sowie Pflichtversicherte in berufs-
     ständischen Versorgungseinrichtungen.

     Was sind die Fördergrundsätze?
     Gefördert werden bestimmte, von Investmentgesellschaften, Kredit-
     instituten und Versicherungen angebotene Produkte, aus denen vom
     60. Lebensjahr oder vom Beginn einer Altersrente des Anlegers an ein
     lebenslanges monatliches Einkommen fließt. Darüber hinaus kann unter

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bestimmten Bedingungen gefördertes Kapital zum Kauf sowie zur
Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums im Rahmen der
sogenannten Eigenheimrente entnommen werden. Bei allen
geförderten Anlagen – eine Ausnahme bildet die Eigenheimren-
te – muss zugesagt sein, dass zu Beginn der Auszahlungsphase
mindestens die eingezahlten Beiträge (einschließlich der Zulagen) zur
Verfügung stehen. Ob die angebotenen Altersvorsorgeprodukte die
vorgeschriebenen Förderkriterien erfüllen, ist von der BaFin (Zertifi-
zierungsstelle) vor Angebotsbeginn zu bestätigen. Einerseits müssen
Altersvorsorgeprodukte den Vorsorgesparer vor Verlustrisiken schützen;
andererseits würden zu detaillierte Garantievorgaben die Innovationsfä-
higkeit der Anbieter im Keime ersticken. Der Gesetzgeber hat bei den von
Investmentgesellschaften, Kreditinstituten und Versicherungen angebo-
tenen Riester-Produkten einen vernünftigen Mittelweg beschritten. Damit
hat er ein angemessenes Sicherheitsnetz eingezogen, ohne damit die
Produktgestaltung zu sehr einzuschränken. Lediglich bei Kauf
bzw. Entschuldung selbstgenutzten Wohneigentums
mit gefördertem Kapital der Riester-Rente gilt es, die
Risiken genau abzuschätzen, um dann im Alter nicht
mit leeren Händen dazustehen. Schließlich können
Immobilien in einigen Jahren oder Jahrzehnten in zahl-
reichen Regionen Deutschlands kaum zu verkaufen sein.

Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?
Neben der Grundzulage in festen Euro-Beträgen können Altersvorsor-
gebeiträge zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben abgezogen
werden. Die Höchstgrenze bleibt seit 2008 festgeschrieben auf
2.100 Euro.
Allgemeines zur Riester-Rente

     Kann ein angespartes Riester-Vermögen vererbt werden?
     Im Todesfall vor Eintritt in den Ruhestand gehen die Ansprüche auf die
     Erben über. Wenn der Vertragsinhaber in der Auszahlungsphase stirbt,
     hängt die Vererbbarkeit des Vermögens von den vertraglichen Vereinba-
     rungen ab. Sofern hier – wie bei Riester-Fonds üblich – ein Auszahlplan mit
     Teilkapitalverrentung vorgesehen ist und der Vertragsinhaber vor Eintritt
                              des 85. Lebensjahres stirbt, steht in der Regel
                                 vererbbares Kapital zur Verfügung.

                                    Bei zusammen veranlagten Ehegatten
                                      kann das Altersvorsorgevermögen auf
                                      einen Altersvorsorgevertrag übertragen
                                      werden – bis dahin erhaltene Zulagen
                                            und etwaige steuerliche Vorteile
                                               sind nicht zurückzuzahlen. Da-
                                                 bei ist es unerheblich, ob der
                                                   Vertrag bereits läuft oder
                                                    erst mit Übertragung ab-
                                                    geschlossen wird und ob
                                                    der überlebende Ehegatte
                                                    selbst zum begünstigten
                                                    Personenkreis gehört oder
                                                  nicht. Bei anderer Erbfol-
                                               ge sind allerdings die bisher
                                           gewährten Zulagen und etwaige
                                         angefallene steuerliche Vorteile
                                         grundsätzlich zurückzuzahlen.

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Übersicht der zertifizierten Riester-Produkte

Lohnt sich die Riester-Rente für mich, auch wenn ich nur über ein
niedriges Einkommen verfüge?
Ja. Gerade für „Geringverdiener“ lohnt sich die Riester-Rente, denn sie
bietet die Chance, im Alter nicht von staatlichen Transferleistungen
abhängig zu sein und eine eigenverantwortliche und finanziell selbst-
ständige Lebensgestaltung verfolgen zu können. Ein Beispiel: Eine
alleinerziehende Mutter von zwei Kindern, die mit einem Teilzeitjob ein
Jahresgehalt von 15.000 Euro erwirtschaftet, müsste für die Höchstför-
derung im Monat 50 Euro in die Riester-Rente einbringen. Davon muss
sie selbst aber nur 6,33 Euro im Monat aufbringen – den Rest erhält sie
aus staatlichen Zuschüssen. Und eine solche Sparleistung lohnt sich:
Wer 30 Jahre lang in einen deutschen Aktienfonds monatlich 50 Euro
einzahlt, kann mit einem Endvermögen von im Schnitt 53.063 Euro rech-
nen*. Hieraus könnten über 20 Jahre monatlich 345 Euro entnommen
werden (bei Kapitalverzehr und 5,0 Prozent p.a. in der Auszahlungspha-
se). Zwar sieht die Riester-Rente keinen reinen Auszahlplan vor, denn es
muss eine aufgeschobene Leibrente berücksichtigt werden, das Beispiel
zeigt aber, was durch dauerhaftes Sparen mit Investmentfonds
erreicht werden kann. Zudem könnte eine Mutter nach der
Erziehungsphase wieder mehr arbeiten.

*(gemäß BVI-Sparplanstatistik
per 31. Dezember 2008)
Allianz-dit Fondsvorsorge (Zertifizierungsnummer: 003605)

                                   Mit der Allianz-dit Fondsvorsorge investiert der Anleger in einen
                                   von vier Fonds, der seiner Altersklasse entspricht und auf den
     entsprechenden Rentenbeginn ausgerichtet ist. Zunächst halten die Fondsmanager den Anteil
     an Aktien im Fonds so hoch wie möglich. Je näher das Rentenalter rückt, umso stärker erhöhen
     sie dann den Anteil risikoärmerer, festverzinslicher Wertpapiere gegenüber Aktien.

     Tel.: 0 92 81 / 72 20 · www.allianzglobalinvestors.de

                                   cominvest Riester-FörderDepot (Zertifizierungs-Nr.: 003967)

                                   Die cominvest setzt auf einen Mix aus Renten und Aktien. Ein indivi-
                                   duell ermittelter Beitragsteil wird in einen Rentenfonds investiert. In
     welchen Fonds der Restbetrag investiert wird, kann der Anleger selbst entscheiden: Zur Auswahl
     stehen drei Aktienfonds mit unterschiedlicher regionaler Ausrichtung. In den letzten fünf Jahren
     der Ansparphase wird systematisch aus dem Aktienfonds in weniger riskante Fonds umgeschichtet.
     Tel.: 0 89 / 46 26 85 25 · www.cominvest.de · www.foerderdepot.de

                                   Deka-BonusRente (Zertifizierungsnummer: 003604)

                                   Die Deka-BonusRente wird individuell auf den Kunden bezüglich
     seines Eintrittsalters beziehungsweise der Dauer der Ansparphase ausgerichtet. Der Riester-Fonds-
     sparplan bietet jedem Kunden so lange wie möglich die Ertragschancen einer Aktienanlage.
     Rückt das Rentenalter näher, reduziert die DekaBank systematisch die Aktienquote und sichert
     über schwankungsärmere Anlageformen das aufgebaute Vorsorgevermögen.

     Tel.: 0 69 / 7 14 76 52 · www.deka.de

14
Übersicht der zertifizierten Riester-Investmentprodukte

                                          DWS RiesterRente Premium (Zertifizierungsnummer: 003837)

                                          Die DWS RiesterRente Premium bietet neben einer Beitragsgaran-
                                          tie hohe Aktienquoten und tagesgenaue, automatische Umschich-
tungen des Vorsorgekapitals. Die Konten werden individuell gemanagt, um so viel Rente wie
möglich zu erwirtschaften. Zudem können Kunden einmal erreichte Höchststände ihres Vorsorge-
vermögens ab dem 55. Lebensjahr sichern, um so ihre Renten vor Marktturbulenzen zu schützen.
Tel.: 0 18 03 / 10 11 10 00* · www.dws.de
*9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen.

                                           HANSAgeneration-Plan (Zertifizierungsnummer: 003073)

                                           Der HANSAgeneration-Plan orientiert sich an den Lebensphasen
                                           des Anlegers und basiert deshalb auf vier Dachfonds mit unter-
schiedlich hohen Aktienfondsquoten. Zu Beginn der Ansparphase werden die Dachfonds mit den
höheren Aktienfondsquoten und zum Ende die Dachfonds mit den höheren Renten- und Offenen
Immobilienfondsquoten eingesetzt.
Tel.: 0 18 03 / 33 01 10* · www.hansainvest.de
*9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen.

                                           UniProfiRente (Zertifizierungnummer: 003680)

                                           Bei der UniProfiRente/4P sind die Beiträge und Zulagen zum Ren-
                                           tenbeginn garantiert. Durch ein spezielles Modell ist je nach
Depotsituation eine Aktienquote von bis zu 100 Prozent möglich. So werden die Ertragschancen
eines Riester-Fondssparplans am besten genutzt. Auf Wunsch können die erzielten Erträge vor Ren-
tenbeginn kostenfrei in einen Rentenfonds umgeschichtet und gesichert werden.
Tel.: 0 18 03 / 95 95 01* · www.union-investment.de
*9 Cent/Minute aus dem Festnetz der Dt. Telekom; Mobilfunkpreise können abweichen.

                                                                                                             15
Die Einzahlungsphase
     Kann ich den Anbieter während der Vertragslaufzeit wechseln?
     Ja, mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende können Sie
     Ihren bisherigen Vertrag kündigen und einen neuen abschließen. Das
     Guthaben des alten Vertrages wird dann direkt auf den neuen Vertrag
     übertragen.

     Ebenso wenig, wie die Lebenssituationen aller künftigen Rentner
     vergleichbar sind, gibt es ein einzelnes Produkt, das allen verschiedenen
     Lebenssituationen gleichermaßen gerecht wird. Die Riester-Rente setzt
     auf den mündigen Vorsorgesparer. Gefördert werden neben privater
     kapitalgedeckter Vorsorge auch Betriebsrenten in Form von Direktver-
     sicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Bestehende Verträge
     können ebenfalls gefördert werden, wenn sie die gesetzlichen Voraus-
     setzungen erfüllen. Aber: Sie können den Vertrag nicht abtreten oder
     verpfänden lassen.

     Welche Eigenleistungen sind notwendig?
     Um die Zulage zu erhalten, sind im Gesetz Mindest-Eigenbeiträge
     vorgesehen. Sie setzen sich zusammen aus Eigenbeiträgen und Zulagen.
     Voraussetzung für die maximalen Zulagen ist, einen Sparbetrag von
     mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresein-
     kommens für das Jahr 2008 in den Sparvertrag einzubringen, maximal
     aber den jährlichen Förderhöchstbetrag von 2.100 Euro. Beispiel: liegt
     das Einkommen eines verheirateten Riester-Sparers (Alleinverdiener) mit
     zwei Kindern bei 40.000 Euro, sind 1.600 Euro einzuzahlen. Davon hat
     der Arbeitnehmer 922 Euro aufzubringen (1.600 – 2 x 154 – 2 x 185).

16
Staatliche Zuschüsse zur Riester-Rente

                                                                      che

                                                           förd atliche
                                                           stu jährli

                                                                   ng
                                                               eru
                                                              ng
                             in E mmen

                                                               e

                                                               a
                                                  Spa endig

                                                  Höc e st
                                      1)

                                                                       Förderquote in Prozent 2)
                                  uro

                                                      rlich
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                                 ko

                                                                       Ohne Steuervorteil in der Sparphase und ohne
                                                      w
                             Ein

                                                  Not

                                                  jäh
                                                                       Berücksichtigung der Steuer im Alter

                             30.000                1.046      154           13
 Alleinstehender
                             52.500 (oder mehr)    1.946      154           7

 Ehepaar
                             30.000                  892      308           25
 (einer berufstätig)
                             52.500 (oder mehr)    1.792      308           15

 Paar mit zwei Kindern       30.000                  522      678           56
 (einer berufstätig) 3)
                             52.500 (oder mehr)    1.422      678           32

Paar mit zwei Kindern
                          2x 30.000                1.722      678           28
(beide berufstätig) 3)
                          2x 52.500 (oder mehr)    3.522      678           16
1)Jahresbruttoeinkommen,
1)                          2)
                             2) Summe aus Zulage und eigenem Beitrag kann als Sonderausgabe bei der Einkommenssteuer geltend

gemacht werden. Seit 2008 bis zu 2.100 Euro. Ist der Steuervorteil höher als die Zulage, wird die Differenz ausbezahlt. Alle
Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert. 3)    3) Fördersumme seit 2008 maximal 185 Euro je

Kind. Für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurden, zahlt der Staat eine Zulage von 300 Euro jährlich.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung

Was passiert, wenn weniger als der Mindest-Eigenbetrag
gezahlt wird?
Wenn der Zulageberechtigte nicht den Mindest-Eigenbeitrag leistet,
wird die Zulage entsprechend gekürzt. Die Höhe der Kürzung ermittelt
sich nach dem Verhältnis der gezahlten Altersvorsorgebeiträge zum
Mindest-Eigenbeitrag.

Was passiert, wenn ich mehr bezahle, als das aus Förderungs-
gesichtspunkten heraus notwendig wäre („Überzahlen“)?
Das Geld wird wie jeder andere Beitrag auch investiert. Auch hier ist der
hundertprozentige Beitragserhalt bei Rentenbeginn garantiert. Anders
als bei den regulären Beiträgen, gilt aber eine andere steuerliche Re-

                                                                                                                               17
gelung. Da der Beitrag nicht steuerlich begünstigt oder staatlich
     gefördert war, kommt die nachgelagerte Besteuerung nicht
     zur Anwendung. Statt dessen wird die Auszahlung
     besteuert wie eine Lebensversicherung. Dabei sind
     nur 50 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen
     den eingezahlten Beträgen und dem Endvermögen zu
     versteuern, wenn die Auszahlung ab einem Alter von
     60 Jahren und nach mindestens zwölf Jahren Vertrags-
     laufzeit erfolgt.

     Kann ich den Vertrag während der
     Einzahlungsphase ruhen lassen?
     Ja, es besteht die Möglichkeit, den
     Vertrag ruhen zu lassen. Der Vor-
     sorgesparer muss den Anbieter
     informieren, wenn er diese Mög-
     lichkeit in Anspruch nehmen will.
     Allerdings werden durch fehlende
     Einzahlungen die späteren Auszah-
     lungen entsprechend gemindert.

     Wie wird mein Riester-Vermögen
     bei Arbeitslosigkeit behandelt?
     Die Riester-Rente stellt staatlich
     gefördertes Altersvorsorgevermögen
     dar. Solange das Vermögen nicht
     „schädlich verwendet“ wird, gilt es
     als geschütztes Vermögen. Es
     fließt daher nach derzeiti-

18
gem Stand nicht in die Ermittlung des verwertbaren Vermögens von
Arbeitslosengeld II-Empfängern ein.

Was muss man tun, um die Zulage zu erhalten?
Am bequemsten ist die Beantragung der Zulage per Dauerzulagenan-
trag: Der Anleger beauftragt den Anbieter einmalig, den Zulagenantrag
für ihn zu stellen, und teilt ihm anschließend nur noch relevante Verän-
derungen seiner persönlichen Verhältnisse mit (z.B. Geburt eines Kin-
des). Dadurch wird das Verfahren für den Anleger erheblich bequemer,
und die wesentlichen Fehlerquellen sind für die Zukunft ausgeräumt.

Ansonsten kann die Zulage auch auf einem speziellen Formular inner-
halb von zwei Jahren beantragt werden. Der Antrag wird bei dem An-
bieter eingereicht, an den auch die Vorsorgebeiträge geleistet wurden.
 Der Antrag wird dann an das Zulagenamt, die zentrale Zulagenstelle
  für Altersvermögen, weitergeleitet. Dort wird die Zulage ermittelt und
   auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen.

    Wie erfolgt der Sonderausgabenabzug?
     Die gezahlten Beiträge können bis zu den Höchstgrenzen als
      Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerer-
       klärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft dann,
       ob über den Anspruch auf Zulage hinaus noch ein steuerlicher
       Vorteil durch Sonderausgabenabzug möglich ist. Ist der Sonder-
      ausgabenabzug günstiger als die gewährte Zulage, erhalten Sie
   zusätzlich einen Steuervorteil. Die „Günstigerprüfung“ führt das
Finanzamt automatisch durch, Sie brauchen nur die Anlage(n) AV mit
den Bescheinigungen Ihres Riester-Anbieters beizulegen.

                                                                           19
Riester-Fonds – das sagt die Presse

     „Obwohl die Versicherungen mit einem Anteil von fast 80 Prozent an
     sämtlichen Verträgen die bei den Bundesbürgern beliebteste Form der
     Riester-Vorsorge sind, eignen sie sich nicht für alle Sparer. Schließlich
     sind die Kosten sehr hoch und Verträge relativ unflexibel. Lukrativer sind
     Riester-Fondssparpläne. Diese bieten von allen Riester-Produkten die
     besten Renditechancen (…)“
                                                  Die Welt, 15. Dezember 2007

     „Riester-Fondssparpläne bieten von allen Riester-Produkten die besten
     Renditechancen.“
                                                            FINANZtest 11/2007

     „Für viele Verbraucher ist „Riestern“ mit reinen, darauf spezialisierten
     Fondssparplänen (...) sogar empfehlenswerter. Schon deshalb, weil die
     Versicherung die unflexibelste und teuerste Variante ist.“
                                                                  stern 42/2007

20
„Die größte Chance auf eine stattliche Rendite bieten die
Investmentfonds.“
                                                            Focus 47/2007

„Die Fondsbranche (trägt) maßgeblich zum Aufschwung der Riester-
Rente bei. Bereits jeder vierte neu abgeschlossene Riester-Vertrag
entfällt inzwischen auf Investmentsparpläne. Bemerkenswert ist, dass
hier der Lebenszyklusansatz in der Realität erfolgreich arbeitet. Junge
Riester-Verträge weisen Aktienquoten von deutlich über 90 Prozent
auf – ohne Einschränkungen bei der Sicherheit, denn die vom Anbieter
geforderte Garantie der eingezahlten Beiträge wird selbstverständlich
gewährleistet.“

                      Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17. Oktober 2007

                                                                            21
Die Auszahlungsphase
     Unterliegt die Riester-Rente
     der Abgeltungsteuer?
     Nein. Zum Hintergrund: Kapitalerträge aus
     der Riester-Rente lösen keine Steuerpflicht
     in der Ansparphase aus. Bei der Riester-
     Rente sammelt der Vorsorgesparer sein
     Vorsorgekapital faktisch aus unver-
     steuertem Einkommen an. Besteuert
     werden dagegen die Leistungen,
     die der Vorsorgesparer aus seinem
     Altersvorsorgevertrag bezieht (nach-
     gelagerte Besteuerung).
     Dies ist eine sachgerechte Lösung,
     denn diese Leistungen stellen in das
     Rentenalter verlagertes Einkommen
     dar. Für den Vorsorgesparer hat dies den
     Vorteil, dass die Besteuerung in eine Phase
     fällt, in der er sehr wahrscheinlich einem gerin-
     geren persönlichen Steuersatz unterliegt
     als während der Ansparphase.
     Das Fundament ist also solide:
     Flexibilität, Sicherheit und
     angemessene steuerli-
     che Behandlung.

22
Wann beginnt die Auszahlungsphase?
Der Beginn der Auszahlungsphase wird im Altersvorsorgevertrag gere-
gelt. Vorgesehen sein muss, dass die Leistungen nicht vor Vollendung
des 60. Lebensjahres erbracht werden (siehe auch „Rente mit 67“).
Alternativ möglich sind der Beginn einer Altersrente des Sparers oder
einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Startsignal für die
Auszahlungen.

Welche Auswirkungen hat die „Rente mit 67“ ?
Analog zur Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen
Rentenversicherung um zwei Jahre, wird auch das Alter für den frühest-
möglichen Auszahlungszeitpunkt der Riester-Verträge generell um zwei
Jahre angehoben. Das bedeutet, dass beispielsweise alle nach dem
31. Dezember 2011 abgeschlossenen Riester-Fondssparpläne nicht vor
Vollendung des 62. Lebensjahres oder einer vor Vollendung des 62.
Lebensjahres beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssi-
cherungssystem des Vertragspartners ausgezahlt werden dürfen. Für
alle Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 abgeschlossen wurden oder
werden, bleibt es bei der bisherigen Regelung, dass eine Auszahlung ab
dem 60. Lebensjahr erfolgen kann. Sofern die Anpassung eines „alten“
   Vertrages an das neue Rentenbezugsalter gewünscht sein sollte,
              kann diese im gegenseitigen Einvernehmen vorgenom-
                       men werden.

                                                                          23
Exkurs: Die „Rente mit 67“

     Im März 2007 haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur An-
     passung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung
                 beschlossen. Kernelement dieses Gesetzes ist die schritt-
                      weise Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.
                         Betroffen von der Erhöhung des Renteneintrittsal-
                          ters sind alle ab dem Jahrgang 1947 geborenen
                           Personen, die in der gesetzlichen Rentenversi-
                            cherung versichert sind. Ab dem Jahr 2012 wird
                            die Regelaltersgrenze stufenweise angehoben,
                            bis im Jahr 2029 das Eintrittsalter von 67 Jahren
                            erreicht ist. Versicherte, die 1964 oder später
                           geboren sind, werden dann in der Regel bis zum
                          67. Lebensjahr arbeiten müssen.

24
Wie funktionieren die Auszahlungen im Alter?
Die Auszahlung muss überwiegend in Form einer lebenslangen Leibren-
te oder eines Auszahlplans erfolgen. Der Auszahlplan kann zugesagte
gleichbleibende oder steigende monatliche Beträge vorsehen. Bei Ab-
schluss des Auszahlplans mit Investmentfonds wird zudem eine aufge-
schobene Leibrentenversicherung erworben. Diese Rentenversicherung
stellt ab der Vollendung des 85. Lebensjahres eine Rente in Höhe der
aus dem Auszahlplan zugesagten Zahlungen sicher.

Maximal 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals können zu
Beginn der Auszahlungsphase entnommen werden. Alternativ kann
das angesparte geförderte Altersvorsorgekapital zu Beginn der Auszah-
lungsphase auch zur Entschuldung selbstgenutzten Wohnei-
gentums verwendet werden.

                                                                        25
Rechenbeispiel
       So berechnen Sie Ihren Eigenbeitrag zur Riester-Rente, um die
                    Förderung in voller Höhe zu erhalten:

         4% des Vorjahreseinkommens, höchstens aber 2.100 Euro
                    (bei Verheirateten beide Einkommen)

                                  Minus

     staatliche Zulagen (154 Euro, bei Verheirateten mal zwei, 185 Euro
               je Kind, 300 Euro je Kind ab Geburtsjahr 2008)

                                       =

                                 Eigenbeitrag

     Das Finanzamt wird eine „Günstigerprüfung“ im Rahmen der Einkommens-
     steuererklärung durchführen. Dadurch kann es zu weiteren Entlastungen
26   kommen.
Herausgeber:
BVI Bundesverband Investment
und Asset Management e.V.
Eschenheimer Anlage 28
60318 Frankfurt am Main
Telefon 069 / 15 40 90 - 0
Telefax 069 / 5 97 14 06
info@bvi.de
www.bvi.de

Redaktion:
Andreas Fink, Felix Fortelka,
Panagiotis Siskos

Layout, Satz und Druck:
Druck- und Verlagshaus
Zarbock GmbH & Co. KG,
Frankfurt am Main

Stand: Februar 2009
ISBN: 978-3-937790-20-6

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Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
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