Die Ärztekammer Sachsen - Anhalt - Körperschaft öffentlichen Rechts

 
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Die Ärztekammer Sachsen - Anhalt - Körperschaft öffentlichen Rechts
Die Ärztekammer Sachsen - Anhalt
                  Körperschaft öffentlichen Rechts

                               Dr. med. Rüdiger Schöning
                               Ärztlicher Geschäftsführer der
                               Ärztekammer Sachsen-Anhalt

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Körperschaft öffentlichen Rechts

               ist eine

                          - mitgliedschaftlich verfasste
                          - unabhängig vom Wechsel der Mitglieder bestehende
                          - Organisation, die ihre
                          - Rechtssubjektivität einem
                          - Hoheitsakt verdankt

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Selbstverwaltungskörperschaft

               staatliche Aufgaben werden von den Betroffenen

                       - eigenverantwortlich geregelt werden, weil sie aus der

                       - staatlichen Verwaltungshierarchie ausgegliedert und

                       - rechtsfähigen Organisationen übertragen wurden

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Ärztekammer -                      Aufgaben

1.         Entwicklung von Satzungen (Satzung der ÄK, Berufsordnung, Weiterbildungsordnung)
2.         Abnahme von Prüfungen (Facharzt, Schwerpunkt, Zusatzbezeichnung)
3.         Überwachung der Berufsausübung
4.         Fortbildung
5.         Qualitätssicherung
6.         Ethikkommission
7.         Vertretung der Berufsinteressen der Ärzte
8.         Unterstützung ÖGD, fachliche Mitwirkung bei Gesetzgebung
9.         Vermittlung von Streitigkeiten unter Ärzten sowie zwischen Arzt und Patient

Folie-Nr.: 4
Ärztekammer -                        Aufgaben (2)

       10. Einrichtung Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Klärung von
           Behandlungsfehlern
       11. Ausbildung MFA
       12. Herausgeber Ärzteblatt (Sachsen-Anhalt)
       13. Melde- und Beitragswesen
       14. Führen der Ärztestatistik
       15. Betrieb von Sozialeinrichtungen für Ärzte (Sozialwerk)

Folie-Nr.: 5
Mitgliedschaft

               verpflichtend für

               - alle Ärztinnen und Ärzte, die in Sachsen-Anhalt ihren Beruf ausüben
   oder
               - falls sie nicht ihren Beruf ausüben, ihren Hauptwohnsitz in S-A haben

               Anmeldung innerhalb eines Monats! (Meldebogen)

Folie-Nr.: 6
Was muss ich bei der Anmeldung vorlegen?

    Approbation bzw. Berufserlaubnis

    Urkunden über die Verleihung des akademischen Grades bzw. Titels

    Urkunden über Gebiets-, Teilgebiets- und Schwerpunktbezeichnungen bzw.
           Zusatzbezeichnungen

Folie-Nr.: 7
Arztausweis

        Auf Wunsch (schriftlich, telefonisch oder per e-mail) – 2 Passbilder erforderlich

        Kostenlos

        Gültigkeit 3 Jahre

       _________________________________________________________________

                Ärzteblatt
                - offizielles Mitteilungsblatt
                - Lieferung kostenlos an Postadresse
Folie-Nr.: 8
Landes- bzw. Geschäftsstellen
               der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

     Doctor – Eisenbart – Ring 2
     39120 Magdeburg                                 Tel.: 0391 60 54 6
                                                     info@aeksa.de

     Am Kirchtor 9
     06108 Halle                                     Tel.: 0345 38 80 936
                                                     bs-hal@aeksa.de

     Akazienwäldchen 8
     06844 Dessau                                    Tel: 0340 21 31 75
                                                     bs-de@aeksa.de

Folie-Nr.: 9
Organe der Ärztekammer Sachsen-Anhalt

                   Kammerversammlung als höchstes
                    Organ (37 Mitglieder)

                Wahlbezirk Nord:                       5 Sitze
                Wahlbezirk Ost:                        5 Sitze
                Wahlbezirk Süd:                        6 Sitze
                Wahlbezirk West:                       6 Sitze
                Wahlbezirk Halle:                      8 Sitze
                Wahlbezirk Magdeburg:                  7 Sitze

                Legislaturperiode 5 Jahre

Folie-Nr.: 10
Kammerversammlung wählt
                (aus ihren Reihen)

           Präsidentin: Dr. med. Simone Heinemann-Meerz

           Vizepräsidentin: Dr. med. Lutz Lindemann-Sperfeld

           7 Vorstandsmitglieder

           3 Leiter der Geschäftsstellen Magdeburg/Halle/Dessau

Folie-Nr.: 11
Abteilungen/Referate der Ärztekammer

      Rechtsabteilung
            (Berufsordnung, Weiterbildungsordnung, Patientenbeschwerden, Beratung der
            Mitglieder, Beratung der Geschäftsführung sowie der Abteilungen und Referate)

      Weiterbildung
            (Weiterbildungsbefugnisse, Weiterbildungsstätte, Prüfung von Anträgen auf
            Führung von Bezeichnungen, Zulassung zur Prüfung, Organisation der Prüfung,
            Betreuung der Fach- und Prüfungskommissionen, Ausstellung von Urkunden,
            Beratung der Ärzte)

Folie-Nr.: 12
Abteilungen/Referate der Ärztekammer (2)

          Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung
          Qualitätssicherung
          Ärztliche Stelle Röntgen
          Ärztliche Stelle Nuklearmedizin
          Ärztliche Stelle Strahlentherapie

          Projektgeschäftsstelle

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Abteilungen/Referate der Ärztekammer (3)
                  Redaktion Ärzteblatt
                  Medizinische Fachangestellte
                  Informatik/Meldewesen
                  Beitragswesen

Folie-Nr.: 14
Weiterbildung

Folie-Nr.: 15
Nomenklatur

       Ausbildung = Studium
       Weiterbildung = Qualifikation zum Facharzt/ZB/SP
       Fortbildung = kontinuierlich (arbeits)lebenslänglich durch zertifizierte FB-
       Veranstaltungen

       Fortbildungspflicht mit Beginn der fachärztlichen Tätigkeit
       (vorher freiwillig)

Folie-Nr.: 16
Weiterbildungsordnung der Ärztekammer
         Sachsen-Anhalt

       Beschlossen von der Kammerversammlung am 16.04.2005
       Geändert durch den Beschluss der Kammerversammlung vom 12.11.2005
       Geändert durch den Beschluss der Kammerversammlung vom 04.11.2006
       Geändert durch den Beschluss der Kammerversammlung vom 03.11.2007
       Neu gefasst durch den Beschluss der Kammerversammlung vom 06.11.2010

Folie-Nr.: 17
§ 2 Struktur der WBO

                Der erfolgreiche Abschluss der WB führt

          - zur Facharztbezeichnung in einem Gebiet

          - zur Schwerpunktbezeichnung im Schwerpunkt eines Gebietes

          - zur Zusatzbezeichnung

Folie-Nr.: 18
Schwerpunkt

                    Facharztkompetenz
                     Facharzt
                                                              Zusatz-
                                                               WB

                Gebiet: ……………

Folie-Nr.: 19
Zulassung als Weiterbildungsstätte (§ 6)

        Universitäts- oder Hochschulklinik (generell)

        Auf Antrag eine Einrichtung der ärztlichen Versorgung (auch Praxis)

Folie-Nr.: 20
Dokumentation der Weiterbildung (§8)

 Der in WB befindliche Arzt hat die abgeleisteten vorgeschriebenen WB- Inhalte
       zu dokumentieren (Abs.1)

 Der WBB führt
                     - nach jedem WB- Abschnitt
                     - spätestens mindestens einmal jährlich § 8 (1)

       Gespräch mit Beurteilung des Standes der WB, schriftliche Dokumentation!
       Schriftliche Darlegung von Defiziten! § 8 (2)
       Dokumentation ist dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen § 8 (2)

Folie-Nr.: 21
Weiterbildungsbefugnis

       Voraussetzungen § 5 (2)
-      Befugnis wird auf Antrag bei der Ärztekammer erteilt
           o Antrag muss gegliedertes Programm für WB enthalten
           o das gegliederte WB- Programm muss dem WBA ausgehändigt werden!

-      er muss selbst die Bezeichnung führen (§ 5 Abs. 2)
-      fachliche und persönliche Eignung (§ 5 Abs. 2)
-      mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der eigenen Weiterbildung (§ 5 Abs. 2)
-      WB nur an zugelassener Weiterbildungsstätte (§ 5 Abs. 1)
-      Befugnis kann zeitlich und umfänglich befristet sein
-      Verpflichtung des Befugten zur Teilnahme an Evaluation und
       Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 5 Abs. 6)

Folie-Nr.: 22
weitere Pflichten des Weiterbildungsbefugten

 persönliche Leitung der Weiterbildung §5 (3)

 grundsätzlich ganztags § 5 (3)

 Inhaltliche Gestaltung entsprechend der Weiterbildungsordnung

 Bestätigung der Richtigkeit der Dokumentation des in Weiterbildung
       befindlichen Arztes

 Meldung von Veränderung der Voraussetzungen (Leistungsstatistik, personelle
       u. materielle Ausstattung…) § 5 (4)

 Verpflichtung, an Evaluationen und Qualitätssicherungsmaßnahmen der
       Ärztekammer teilzunehmen § 5 (6)

Folie-Nr.: 23
Pflicht zur Zeugnisausstellung (§9)

 Einzelne Darlegung der erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten

 Ausführliche Stellungsnahme zur fachlichen Eignung

 Darlegung des zeitlichen Umfangs

 Die Pflicht gilt nach Beendigung der Befugnis fort!

Folie-Nr.: 24
Zulassung zur Prüfung

 Muss durch den WBA beantragt werden
 Voraussetzung: Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen durch
                - Zeugnisse
                - Nachweise
                - Logbuch

Folie-Nr.: 25
Aktueller Weiterbildungsgang zum Facharzt für
                     Allgemeinmedizin (ab 01.1.2011)

                     1. Abschnitt - Stationäre WB

                                      36 Monate

                     18 Stationäre Basisweiterbildung im Gebiet Innere
                        Medizin (mindestens 6 Monatsabschnitte)
                                                           muss

                          Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
                     18   (auch ambulant und in 3 Monatsabschnitten)
                              -  davon 6 Monate Chirurgie (muss)
                              -  grundsätzlich 6 Monate Kinder- und Jugendmedizin
                              3                 3                        3          3

Gebiete der unmittelbaren Patientenversorgung: Anästhesiologie, Augenheilkunde, Chirurgie,
Frauenheilkunde u. Geburtshilfe, HNO, Haut- u. Geschlechtskrankheiten, Humangenetik, Innere Medizin u. Allgemeinmedizin,
Kinder- u. Jugendmedizin, Kinder- u. Jugendpsychiatrie u. –psychotherapie, MKG-Chirurgie, Neurochirurgie, Neurologie,
                                                                                                         Version:,
Physikalische u. Rehabilitative Medizin, Psychiatrie u. Psychotherapie, Psychosomatische Med. u. Psychotherapie           0.0
Strahlentherapie, Urologie                                                                               Erstellt:
                                                                                                           Freigegeben:   23. Januar 2008
2. Abschnitt – Ambulante Weiterbildung

                       24 Monate ambulante hausärztliche Versorgung

                  18                               Allgemeinmedizin
                               (bei entsprechender WB-Befugnis zum Teil an MVZ ableistbar)

                        Können bei einem hausärztlichen Internisten mit einer WB-Befugnis in der
                        ambulanten hausärztlichen Versorgung absolviert werden

                  6

         + 80 Stunden Kurs- WB Psychosomatische Grundversorgung
Folie-Nr.: 27
Förderung von Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich
KOSTA

-      Seit 1. Januar 2010 neue Vereinbarung zur Förderung der WB in der AM in der
       ambulanten und stationären Versorgung zwischen DKG – KBV – Spitzenverband Bund
       der Krankenkassen

-      im Einvernehmen Verband der Privaten Krankenversicherung

-      im Benehmen Bundesärztekammer

Folie-Nr.: 28
KOordinierungs
                    STelle für die Weiterbildung zum Facharzt für
                                    Allgemeinmedizin

                Beirat:
                -   Kassenärztliche Vereinigung
                -   Ärztekammer
                -   Hausärzteverband SA
                -   Institut für Allgemeinmedizin
                -   Krankenhausgesellschaft

Folie-Nr.: 29
Aufgabenverteilung

                 Kassenärztliche Vereinigung
           -     systematische Erfassung der WBA (Vergabe LANR)
           -     Fördermittelaufbringung/Zuweisung
           -     Organisation von Weiterbildungsverbünden im niedergelassenen Bereich
           -     Treffen der Verantwortlichen der WB- Verbünde aus Niederlassungen
           -     Bereitstellung von WB- Stellen in Vertragsarztpraxen

                 Ärztekammer
           -     Zulassung von WB- Stellen
           -     Erteilung von Weiterbildungsbefugnissen
           -     Kontrolle der Weiterbildungsinhalte (Logbücher)
           -     Fortbildung und Kontrolle der Weiterbildungsbefugten,Beratung von Studenten u.a.
                 Weiterbildungswilligen (Quereinsteiger)

                Institut für Allgemeinmedizin
           -     Steigerung der Anzahl von Weiterbildungsassistenten
           -     Tutorien
           -     Enge Zusammenarbeit mit KOSTA

Folie-Nr.: 30
Förderbeträge

 Ambulanter Bereich 3.500 €
-      Drohende Unterversorgung: + 250 €
-      Bestehende Unterversorgung: + 500 €

 Stationärer Bereich: 1020 Gebiet Innere Medizin
                                   1750 anderes Gebiet der unmittelb. PV

Folie-Nr.: 31
Fragen ?

Folie-Nr.: 32
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