Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-Kfz - (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) - BKK-Verband

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Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-Kfz - (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) - BKK-Verband
Bundesverband Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.V. (BKK)

 Beurteilung und Hinweise
             zum
 vorliegenden Fachkonzept
       der Stufe 3 i-Kfz
(Internetbasierte Fahrzeugzulassung)

    BKK, Berlin, den 23. Oktober 2017
Beurteilung und Hinweise zum vorliegenden Fachkonzept der Stufe 3 i-Kfz - (Internetbasierte Fahrzeugzulassung) - BKK-Verband
Inhaltsverzeichnis
      1.    Der BKK – Überblick

      2.    Tätigkeitsschwerpunkte

      3.    Informationen zu Kfz-Zulassungen

      4.    Leistungen der Fahrzeugdienstleister

      5.    Zusammenfassung des Fachkonzeptes der Stufe 3 i-Kfz

      6.    Vorteile des deutschen Zulassungswesens

      7.    Schwachstellen, Risiken und Gefahren des Fachkonzeptes

      8.    Negative Auswirkungen bei Umsetzung des aktuellen Fachkonzeptes

      9.    Alternative Vorschläge für internetbasierte Fahrzeugzulassungen

      10. Zusammenfassung

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Der BKK - Überblick

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                                                           Interessenvertretung für:
                                                           § Mehr als 20.000 Beschäftigte in über
                                                              • 2.200 Prägebetriebsstellen und
                                                              • 1.000 Kfz-Zulassungsdiensten sowie
                                                              • bei Herstellern der Kfz-Kennzeichenrohlinge,
                                                                reflektierenden Folie, von Aluminium und
                                                                Heißprägefolien
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Tätigkeitsschwerpunkte

 Unsere Aufgaben

             § Interessenvertretung und Beratung bei der Gestaltung,
               Änderung und Neuregelung von gesetzlichen Vorschriften

             § Mitwirkung an der Verbesserung von behördlichen
               Abläufen bei der Fahrzeugzulassung in Zusammenarbeit
               mit den Gebietskörperschaften

             § Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr und
               der Fälschungssicherheit von Kfz-Kennzeichen

             § Einführung neuer Kennzeichensysteme in Zusammenarbeit
               mit den Ministerien und Behörden (z.B. retroreflektierende
               Kennzeichen, EURO-Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen,
               Wechselkennzeichen)

             § Mitgestaltung der DIN 74069 im VDA

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Informationen zu Kfz-Zulassungen

   Zulassungsvorgänge in Deutschland 2016
   Gesamtvolumen: 23,7 Millionen

Angaben in Millionen
Quelle: KBA (sofern Zahlen verfügbar)

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Informationen zu Kfz-Zulassungen

 Anteil der Zulassungsvorgänge durch Fahrzeugdienstleister
 „Zwei von drei Zulassungen werden schon heute im Kundenauftrag von Dienstleistern ausgeführt“

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                                                                            (Schätzung)

                                                                                                        Andere
                                                                                                 35 %

                                                                                  65 %

                                                                 Fahrzeugdienstleister

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Leistungen der Fahrzeugdienstleiter

  Von Fahrzeugdienstleistern übernommene Aufgaben

         Individuelle Serviceleistungen bei der
           Kfz-Zulassung für den Kunden:

         § Online-Erfassung und -Pflege von Zulassungsdaten
         § Prüf- und Kontrollaufgaben

         § Authentifizierung von Fahrzeugen

         § Herstellung der Kfz-Kennzeichen

         § Abhol- und Lieferdienste

         § Montage der Kennzeichen

         § Zusatzdienstleistungen
           (Lieferung von Kennzeichenrahmen und Zubehör)

         § Dokumenten-Management

         § Individuelle Kundenkommunikation

         § Fahrzeugüberführungen

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Zusammenfassung des Fachkonzeptes Stufe 3 I-Kfz

 Zusammenfassung der wesentlichen Punkte
 des Fachkonzeptes
  Geplant sind:
  § Eine teilautomatisierte, internetbasierte Antragsbearbeitung bei
    Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung ohne
    Kennzeichenmitnahme eines Fahrzeuges.

  § Eine automatisierte, internetbasierte Antragsbearbeitung bei
    Umschreibung, Adressänderung und Ausserbetriebsetzung eines
    Fahrzeuges mit automatisiertem Verwaltungsakt bei gleichzeitigem
    Wegfall der Umkennzeichnungspflicht im ersten Verkaufsfall und
    Aufgabe des Regionalprinzips.

  Für insgesamt 11 weitere Zulassungsverfahren (z.B. Wechselkennzeichen,
  rote Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Mehrstufen-Typgenehmigung,
  Kurzzeitkennzeichen, etc.) gibt es aktuelle keine Lösungsmöglichkeiten mit
  Hilfe der internetbasierten Fahrzeugzulassung.

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Schwachstellen, Risiken und Gefahren des Fachkonzeptes

 Vorteile des deutschen Zulassungswesens:

 •    Seit vielen Jahren erwiesenermaßen eines der besten und sichersten
      Systeme weltweit

 •    Dient vielen anderen Ländern als Vorbild

 •    Geringe Anzahl von nicht versicherten Fahrzeugen

 •    Sehr schnelle Aufklärung von Verstößen und Delikten im Straßenverkehr

 •    Der Ortsbezug beim Kfz- Kennzeichen fördert die Rücksichtnahme
      gegenüber den Fahrern von ortsfremden Fahrzeugen

 •    Jede Kfz-Zulassung wird in den örtlichen Behörden im Rahmen der
      Zulassung mit hoheitlicher Siegelung überprüft

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Schwachstellen, Risiken und Gefahren des Fachkonzeptes

 Schwachstellen, Risiken und Gefahren des Fachkonzeptes

  1.   Die alte ZBI und ZBII verbleibt beim Fahrzeughalter (Gefahr des Missbrauchs)
  2.   Die Umkennzeichnungspflicht entfällt zusätzlich auch beim Halterwechsel
  3.   Abkehr vom Regionalprinzip
       (siehe hierzu auch die Studie zur Kennzeichenliberalisierung von Prof. Ralf Borchert).
  4.   Die missbräuchliche Verwendung der per Post / Paketdienst dem Halter zugesandten Siegel auf
       Siegelträgern, die vom Halter eigenhändig auf die Kfz-Kennzeichen geklebt werden.
  5.   Die bisherige hoheitliche Siegelung durch die Kfz-Zulassungsstelle erfolgt zukünftig auf einem
       Siegelträger an Stelle der Kennzeichen
  6.   Keine Abschreckung durch die neu festgelegte Ordnungsstrafen (da zu gering)
  7.   Wegfall der amtlichen Kontrolle, ob die Kennzeichen den Vorschriften und insbesondere
       der Anlage 4 FZV entsprechen (Schrift, Abmessungen, etc.)
  8.   Fehlende Sichtbarkeit und Erkennbarkeit der Durchführung des Verwaltungsaktes für den Halter
       und auf den Kennzeichen
  9.   In den Zulassungsbezirken entstehen Probleme durch die Mitnahme der Kennzeichen mit
       begrenzten Nummernkreisen

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Negative Auswirkungen bei Umsetzung des aktuellen Fachkonzeptes

 Negative Auswirkungen bei Umsetzung des aktuellen Fachkonzeptes
  1.       Gefährdung der inneren Sicherheit
       -    Versand der Siegel auf Siegelträgern
       -    Übertragung der Siegel vom Siegelträger auf die Kfz-Kennzeichen durch den Halter
       -    Auch nicht normgerechte Kennzeichen (Größe u. Schrift) können in Umlauf gebracht werden
       -    Verzicht auf eine Ummeldung durch den neuen Halter aufgrund der Kennzeichenmitnahme
       -    Keine Überprüfung der ordnungsgemäßen Zulassung eines Kraftfahrzeugs
       -    Der Abschluss eines Zulassungsvorgangs ist nicht erkennbar / optisch prüfbar
       -    Tor für kriminelle Handlungen unter Einbeziehung gefälschter Kennzeichen
            HINWEIS: Bei den Kurzzeitkennzeichen wurden in der Vergangenheit dem Beantragenden schon einmal die
            Siegel zum eigenhändigen Aufkleben auf die Kurzzeitkennzeichen von den Kfz-Zulassungsstellen übergeben.
            Aufgrund des großen Missbrauchs wurde dieses Verfahren aber mit der „zweiten Verordnung zur Änderung
            der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Oktober
            2014“ rückgängig gemacht und das Aufkleben der Siegel wieder den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Kfz-
            Zulassungsstelle übertragen.

  2.       Verfahren ist rechtlich bedenklich /unzulässig
           (Siehe im Auftrag des BKK erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Winfried Kluth vom Juni 2017.)

  3.       Aus für ein Stück „Heimatverbundenheit“
           (Siehe Studie „Kennzeichenliberalisierung“ von Prof. Dr. Ralf Borchert (Heilbronn) zum Thema
           Ortsverbundenheit und Kfz-Kennzeichen.)

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Negative Auswirkungen bei Umsetzung des aktuellen Fachkonzeptes

 4.   Gefährdung von tausenden Arbeitsplätzen
      Durch den Wegfall der Umkennzeichnungspflicht bei Halterwechsel sind ca. 15.000 – 20.000 Arbeitsplätze in
      Deutschland akut gefährdet, da sich über 60 % des Kennzeichenbedarfes in Deutschland aus
      Fahrzeugummeldungen ergeben.

 5.   Mindereinnahmen für die öffentliche Hand
      Hier sind erhebliche Steuermindereinnahmen bei der Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftssteuer zu erwarten.
      Zusätzlich findet eine Entwertung der Höchstmieten im Sondermarkt für Kfz-Kennzeichen-Prägestellen statt.

 6.   Höherer Verwaltungsaufwand
      Verlagerung von Kontrollaufgaben der Zulassungsbehörden auf die Polizei und Ordnungsbehörden.

 7. Problem begrenzter Nummernkreise
      Die Kennzeichenmitnahme führt zu Problemen mit den Nummernkreisen in den
      Zulassungsbezirken.

 8.   Abkehr von geplanten europäischen Regelungen
      Ein lebenslanges Kennzeichen wurde von der Europäischen Kommission in ihrem Verwaltungsentwurf vom 04.
      April 2012 – COM(2012) 164 – wegen negativer Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit (technische
      Untersuchungen) und wegen möglicher Kfz-Kriminalität abgelehnt.

 9.   Weniger Rücksicht im Straßenverkehr
      Aufgrund des Wegfalls des Regionalprinzips sind auswärtige Fahrzeughalter nicht mehr erkennbar und dadurch
      wird auch die Rücksichtnahme auf diese entfallen.

 10. Wegfall der Sozialkontrolle
      Dem Nachbarn fällt heute ein fremdes Kennzeichen eher auf, z.B. aufgrund fehlender Ummeldung nach Zuzug
      in die Nachbarschaft oder bei Fahrerflucht.

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Alternative Vorschläge für internetbasierte Fahrzeugzulassungen

 Alternativer Vorschlag für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung
 Als Alternative zu den beschriebenen Abläufen im Fachkonzept ist die nachfolgend aufgeführte
 Lösung denkbar, unter Abwägung der Vorteile eines internetbasierten Verfahrens mit den Risiken
 und Gefahren bezüglich der inneren Sicherheit:
 •   Sofortiges Losfahren durch ein zweistufiges Verfahren
 •   Möglichkeit der Nutzung des Fahrzeuges durch den neuen Halter mit den alten Kennzeichen
     nach einer Fahrzeugummeldung (z.B. bis zu 7 Tagen).
 •   Einführen eines Vorgangscodes (QR-Code oder Barcode) für den Online-Antragsteller der den
     Folgeprozess auf der Zulassungsstelle beschleunigt
 •   Vorlage der neuen Kennzeichen zusammen mit dem Vorgangscode am Schalter für
     internetbasierte Zulassungen (Fast Lane) oder direkt am Ausgabeschalter der zuständigen
     Zulassungsstelle.
 •   Kontrolle der Kennzeichen und Siegelung durch Mitarbeiter/in der Zulassungsstelle. Dadurch
     bleibt der hoheitliche Verwaltungsakt der Siegelung im Amt weiterhin gewährleistet. Ausgabe der
     neuen Fahrzeugdokumente (ZB-I und ZB-II) an den neuen Halter
 •    Der neue Halter begeht eine Ordnungswidrigkeit wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen bei der
      zuständigen Kfz-Zulassungsstelle erscheinen (automatischer Hinweis per EDV).
 HINWEIS: Auch bei anderen sicherheitsrelevanten Dokumenten, Unterlagen und Vorgängen
          (z.B. Personalausweis, Reisepass, Ummeldung Wohnsitz, etc.) ist ein persönliches
          Erscheinen erforderlich. Warum will man bei den Kfz-Zulassungen darauf
          verzichten ?

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Zusammenfassung

 Auf einen Blick

   § Die bereits heute vorhandenen Fahrzeugdienstleister verfügen über ein
     langjähriges Know-How in allen Dienstleistungsbereichen der Kfz-Zulassung.

   § Sie bieten passgenaue, qualitativ hochwertige und
     kostengünstige Dienstleistungslösungen für eine internetbasierte
     Fahrzeugzulassung.

   § Die Lösungen werden bereits heute erfolgreich praktiziert und können
     problemlos in das neue System integriert werden.

   § Von der Lösung profitieren alle: die Kunden und die Behörden.

   § Sowohl eine Repräsentanz der Dienstleister im Online-Portal
     als auch deren Zertifizierung müssen sichergestellt werden.

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Wir freuen uns auf die weitere
       Zusammenarbeit!

           Kontakt
           Bundesverband Kraftfahrzeug-Kennzeichen e.V.
           Uwe Glomb
           - Rechtsanwalt und Notar -
           Kurfürstendamm 57
           10707 Berlin

           Tel.: 030 / 319 91 81-0
           Fax: 030 / 319 91 81-29

           E-Mail: info@bkk-verband.de
           www.bkk-verband.de
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