Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg

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Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
Dokumentation
        für Eltern

           Einschlag 7
           Telefon Schulleitung S. Grünert             031 731 05 56
           Telefon Lehrerzimmer                        031 731 48 56
           E-Mail:                            sl@oszschwarzenburg.ch
           Homepage:                         www.oszschwarzenburg.ch

Februar 2021

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Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
 

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Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
Inhaltsverzeichnis
         Allgemeine     • Zusammenarbeit
      Informationen       Schule – Eltern/Eltern – Schule.............................. 5
                        • Schulmodell............................................................ 6
                        • Tagesschule
                        • Blockzeiten
                        • Absenzen und Dispensationen, Urlaube................ 7
                        • Hausordnung.......................................................... 8
                        • Integration Fördergruppe
                        • Themenwoche, Wander- und Schneesportlager.... 9

  Schulorganisation     Obligatorischer Unterricht
                        • Lektionentafel....................................................... 10
                        • Individuelle Vertiefung und Erweiterung IVE
                        • Natur, Mensch, Gesellschaften NMG
                        • Berufliche Orientierung BO
                        • Schnupperlehren ................................................. 11
                        • Hausaufgaben
                        • Fakultativer Unterricht.......................................... 12
                        • Angebot/ Allgemeine Informationen
                        • Schnupperkurs Italienisch

  Beurteilung, Be-      • Formative Beurteilung.......................................... 14
 urteilungsbericht,     • Summative Beurteilung
Schullaufbahnent-       • Prognostische Beurteilung
           scheide      • Beurteilungsbericht
                        • Portfolio „Personale Kompetenzen und
                          Schlüsselkompetenzen“....................................... 15
                        • Schullaufbahnentscheide
                        • Gymnasialer Unterricht GYM1
                        • Mittelschulen WMS, BMS IMS, GYM1

         Übersicht
Termine/Entscheide      7., 8. und 9. Klasse................................................. 16
         Übersicht
    Bildungsgänge       ............................................................................... 19

        Schulische      Umgang mit Menschen, Sachen, Drogen.............. 21
       Regelungen,      Umgang mit Verstössen gegen schulische............ 23
 Handlungsleitfaden     Regelungen

    Schulsozialarbeit   Angebote................................................................ 24
Bildungskommission      Grundsätze, Mitglieder........................................... 25
             Leitbild   ............................................................................... 26

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Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
 

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Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
Allgemeine Informationen

Zusammenarbeit      Der Lehrplan definiert die Zusammenarbeit zwi-
 Schule – Eltern/   schen Schule und Eltern wie folgt:
 Eltern – Schule    „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Schu-
                    le und die Lehrpersonen auf die Unterstützung
                    durch Eltern, Erziehungsberechtigte und Be-
                    hörden angewiesen. Die Zusammenarbeit von
                    Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten er-
                    gibt sich aus der gemeinsamen Verantwortung
                    für die Kinder und Jugendlichen. Sie verlangt
                    von beiden Seiten Gesprächs- und Informations-
                    bereitschaft und gegenseitige Achtung.“
                    Neben Elternabenden im Klassenverband zu
                    Beginn des ersten Semesters, bieten wir jedes
                    Jahr Standortgespräche von November bis Ja-
                    nuar an.
                    Ein grosses Anliegen bildet dabei das Befinden
                    des Kindes. Daneben steht im 7. Schuljahr die
                    richtige Niveau-Einstufung im Zentrum, in der 8.
                    und 9. Klasse die Berufswahl und Lehrstellen-
                    findung.
                    Ein wichtiger Bestandteil dieser Kontakte ist,
                    Klarheit über die Bildungs- und Erziehungsziele
                    zu schaffen, damit Probleme rechtzeitig erkannt
                    und geeignete Massnahmen eingeleitet werden
                    können.
                    Es ist uns ein grosses Anliegen, dass wir in
                    wichtigen Themen wie Rauchen, Schnupfen und
                    Alkoholkonsum am gleichen Strick ziehen. Die
                    Lehrpersonen sind jederzeit bereit, Anregungen
                    der Eltern entgegenzunehmen.
                    Bei auftretenden Problemen bitten wir Sie, di-
                    rekt mit der entsprechenden Lehrperson
                    Kontakt aufzunehmen.
                    Um Ihnen Einblick in den Schulalltag zu bieten,
                    führen wir jährlich eine Besuchswochen durch.

                    Die wichtigsten Formulare und Informationen
                    können Sie jederzeit auf unserer Homepage
                    www.oszschwarzenburg.ch unter „Services“ ab-
                    rufen. Sie finden Infos zu den aktuellen Schul-
                    anlässen, Termine zum laufenden Semester und

                    5
können mit den Lehrpersonen oder der Schullei-
              tung Kontakt aufnehmen.

Schulmodell   Das Oberstufenzentrum führt das Schulmodell
              3a (Manuel). Wir bieten in den Fachbereichen
              Deutsch, Französisch und Mathematik Niveau-
              unterricht an. Dieser erfolgt in Real- oder Se-
              kundarklassen.
              Besucht eine Schülerin/ein Schüler in zwei von
              drei Fächern die Sekundarstufe, wird sie/er in
              eine Sekundarklasse eingeteilt.
              Besucht eine Schülerin/ein Schüler in einem
              oder keinem der drei Fächer die Sekundarstufe,
              wird sie/er in eine Realklasse eingeteilt.

Tagesschule   Die Gemeinde bietet die verschiedenen Module
              der Tagesschule an. SchülerInnen können nach
              der Fertigstellung des Stundenplans angemel-
              det werden. Ein betreuter Mittagstisch findet je-
              den Tag statt.

              Melden Sie Absenzen Ihres Kindes bitte bis
              spätestens 08.00 Uhr telefonisch oder per SMS
              über die Nummer 077 464 64 69 vom Mittags-
              tisch ab.
              Die Lehrpersonen besorgen die Abmeldungen
              Ihres Kindes bei Klassenausflügen oder Schul-
              verlegungen.

Blockzeiten   Die ersten vier Lektionen am Morgen werden als
              Blockzeiten gestaltet, soweit Fakultativangebote
              oder das Raumangebot dies nicht verunmögli-
              chen. Die Schule organisiert während dieser
              Zeit die Betreuung der Schülerinnen und Schü-
              ler, auch wenn Lehrpersonen ausfallen. Ab der
              5. Lektion können Schülerinnen und Schüler bei
              einem Unterrichtsausfall nach Hause entlassen
              werden.

              6
Absenzen,    Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule
Dispensationen,   vor Unterrichtsbeginn über die Telefonnummer
       Urlaube    031 731 48 56 (Lehrerzimmer) zu melden.
                  Für alle Abwesenheiten ist eine schriftliche Ent-
                  schuldigung erforderlich.

                  • Wie Sie wissen, können Sie Ihr Kind an fünf
                    Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusam-
                    menhängend) vom Unterricht dispensieren
                    lassen. Die Klassenlehrperson ist spätestens
                    am Vortag über den beabsichtigten Bezug
                    schriftlich zu benachrichtigen. Die Schülerin/
                    der Schüler ist verpflichtet, den versäumten
                    Unterrichtsstoff selbständig aufzuarbeiten.
                  • Wir empfehlen Ihnen, bis zur letzten Schul-
                    woche nur 4 Halbtage zu beziehen, damit
                    unvorhergesehene Absenzen auch ganz am
                    Schluss noch abgedeckt werden können!
                  • Wenn Ihr Kind beispielsweise wegen wichti-
                    ger Familienereignisse oder der Teilnahme an
                    wichtigen sportlichen oder kulturellen Anläs-
                    sen die Schule nicht besuchen kann, soll die
                    Abwesenheit über die Halbtage geregelt wer-
                    den.
                  • Darüber hinaus müssen Dispensationsgesu-
                    che bis spätestens vier Wochen vor Abwe-
                    senheitsbeginn schriftlich an die Schulleitung
                    gerichtet werden.
                  • Urlaube direkt vor oder nach den Ferien (z.B.
                    wegen Flugreisedaten) werden zwischen dem
                    7. und 9. Schuljahr nur einmal bewilligt.
                  • Für Schnupperlehren ist dem Gesuch der El-
                    tern ein Aufgebot/ eine Bestätigung der zu be-
                    suchenden Institution/Firma beizulegen.
                  • Wenn sich ein Kind im Verlauf des Unterrich-
                    tes krank fühlt, meldet es sich bei der unter-
                    richtenden Lehrperson oder im Lehrerzimmer
                    ab und geht nach Hause.
                  • Schülerinnen und Schüler, die ohne Abmel-
                    dung die Schule verlassen, erhalten einen
                    Verweis (vgl. S. 23).
                  • Unentschuldigte Absenzen haben eine Anzei-
                    ge beim zuständigen Richteramt zur Folge.

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Hausordnung     Im Moment besuchen über 240 SchülerInnen
                unsere Schule. Damit der Schulbetrieb funkti-
                oniert, müssen einige Regeln eingehalten wer-
                den, die in der Hausordnung festgelegt sind:

                • Wir verlangen, dass die Schülerinnen und
                  Schüler in den Schulräumen Hausschuhe tra-
                  gen, da wir dem Hauswart zusätzliche Arbeit
                  ersparen wollen.
                • Wer ausserhalb eines bestimmten Umkreises
                  um Schwarzenburg wohnt, darf ein Motorfahr-
                  rad benützen.
                • Während und ausserhalb der Schulzeit sind
                  auf dem ganzen Schulareal das Rauchen und
                  der Konsum/Besitz von Alkohol und anderen
                  Drogen (auch Schnupftabak) für Schülerinnen
                  und Schüler verboten.
                • Handys und andere elektronische Geräte
                  sind während des Unterrichts ausgeschaltet
                  und nicht sichtbar. Sie sind auf dem ganzen
                  Schulareal während der Unterrichtszeit nicht
                  hörbar.
                • Es ist verboten, ohne die Erlaubnis von Lehr-
                  personen während der Unterrichtszeit auf dem
                  Schulareal zu filmen oder zu fotografieren.
                • Bei Verstössen gegen diese Regelungen kom-
                  men die Bestimmungen der an unserer Schule
                  geltenden Disziplinarordnung zur Anwendung.
                  Störungen des Unterrichts durch Handys füh-
                  ren zu einem Verweis (vgl. S. 23).

                Wir verweisen auf die gesundheitliche Schädi-
                gung, wenn Handys in Funktion „auf stumm ge-
                schaltet“ den ganzen Tag von den Jugendlichen
                auf dem Körper getragen werden.

  Integrative   Schülerinnen und Schüler, die eine besondere
  Förderung     Förderung brauchen, werden im entsprechen-
                den Fach oder in mehreren Fächern von heil-
                pädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen un-
                terstützt. Diese Förderung erfolgt in Absprache
                mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im
                Rahmen des Klassenunterrichts, in Kleingrup-
                pen oder in begründeten Fällen einzeln auch
                ausserhalb des Klassenzimmers.

                8
Themenwoche,     Grundsätzlich findet im August jedes Schuljah-
    Wanderlager,   res eine Woche statt, in der ein besonderes The-
Schneesportlager   ma konzentriert bearbeitet wird. Die Themen-
                   woche der 8. Klasse wird als Wanderlager ohne
                   schulisches Programm durchgeführt.
                   Im Februar vor der Sportwoche findet die Be-
                   rufswahl- und Gesundheitswoche der 7. und 8.
                   Klassen statt. Mit allen 9. Klassen führen wir in
                   dieser Zeit ein Schneesportlager durch.
                   Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Beiträge
                   der Gemeinde und dem Erlös der Papiersamm-
                   lungen. Die Restkosten sind durch die Eltern zu
                   tragen.
                   Um die Eltern vor grossen Zahlungen zu be-
                   wahren, werden von der Schule 4 mal pro Jahr
                   25 Franken für die Reisekasse eingezogen. Die
                   Teilnahme an diesem Angebot ist fakultativ.

                   9
Schulorganisation
                         Obligatorischer Unterricht
                                                                            3. Zyklus
      Lektionentafel     Fächer
                                                                       7.      8.       9.
                         Deutsch                                       4       5*       4
                         Französisch                                   3       3        3
                         Englisch                                      3       3        2
                         Mathematik                                    5       5        4
                         Individuelle Vertiefung und Erweiterung IVE           3        3
                         NMG: Natur und Technik (NT)                   3       2        3
                         NMG: Wirtschaft , Arbeit, Haushalt (WAH)      2       2        1
                         NMG: Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG)      3       2        3
                         NMG: Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG)    2       1        2
                         Gestalten                                     4       4        4
                         Musik                                         2       2        2
                         Bewegung und Sport                            3       3        3
                         Berufliche Orientierung                               1*
                         Medien und Informatik                         1                1
                         Total Lektionen                               35      35       35

     Individuelle Ver-   Im 8. und 9. Schuljahr sind im Rahmen des ob-
tiefung und Erweite-     ligatorischen Unterrichts 3 Lektionen der IVE
           rung (IVE)    zu besuchen. Das Unterrichtsgefäss ermöglicht
                         den Schülerinnen und Schülern, in den Fachbe-
                         reichen Sprachen und Mathematik individuelle
                         Schwerpunkte zur Vertiefung von Grundansprü-
                         chen sowie zur Erweiterung der Kompetenzen
                         zu setzen. Die IVE dient ebenfalls der Vorberei-
                         tung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den
                         Übertritt in eine weiterführende Schule der Se-
                         kundarstufe II.

   Natur, Mensch,        Der Fachbereich NMG umfasst die vier Berei-
Gesellschaft (NMG)       che Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit,
                         Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaf-
                         ten (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft
                         (ERG).

          Berufliche     Die Schule hat die Aufgabe, den Prozess zu initi-
  Orientierung (BO)      ieren, zu begleiten und zu unterstützen. An The-
                         men aus der Berufs- und Arbeitswelt wird in allen
                         drei Zyklen gearbeitet. Thematische Schwer-
                         punkte können in den Kompetenzbereichen des
                         Faches Deutsch (*) eingearbeitet werden.
                         Die Berufswahlvorbereitung erfolgt in enger Zu-
                         sammenarbeit mit den Eltern. In der 7. Klasse

                         10
geht es darum, sich selber und die Berufswelt
                  kennen zu lernen. Der/die Berufsberater/in neh-
                  men Anmeldungen erst ab Anfang 8. Klasse
                  entgegen. Wir bitten die Eltern, gerade im Be-
                  reich der Berufswahl rechtzeitig die notwendi-
                  gen Schritte einzuleiten und ihr Kind durch diese
                  sehr wichtige Zeit intensiv zu begleiten.
                  Als Unterstützung bieten wir die Möglichkeit
                  über die Homepage ein Kurzgespräch vor Ort zu
                  organisieren. Die Daten finden Sie unter Schü-
                  lerInnen/Kurzgespräch.
                  Die Lehrstellensuche ist Sache der Eltern und
                  der Jugendlichen.

Schnupperlehren   Grundsätzlich finden die Schnupperlehren in
                  der unterrichtsfreien Zeit statt. In der 8. und
                  9. Klasse ist das Schnuppern in besonderen
                  Fällen auch während der Schulzeit möglich.
                  Legen Sie bitte dem Gesuch an die Schullei-
                  tung eine Bestätigung des Lehrbetriebes bei.

  Hausaufgaben    Hausaufgaben dienen der Vor- oder Nachberei-
                  tung des Unterrichts. Von der Aufgabenstellung
                  her soll es den SchülerInnen möglich sein, die-
                  se ohne Unterstützung oder Hilfe der Eltern zu
                  lösen. Insbesondere beim Erlernen von Fremd-
                  sprachen ist es unerlässlich, ausserhalb der Un-
                  terrichtszeit die nötigen Kenntnisse zu vertiefen.

                  11
Fakultativer Unterricht

                                                          3. Zyklus
                      Wahlfach                       7.      8.       9.
                      Schnupperkurs Italienisch     12L
                      Italienisch                            2        2
                      Steelband                      1       1        1
                      Schülerband                    1       1        1
                      Tanz                           1       1        1
                      Robotik                        1       1        1
                      Tastaturschreiben              1       1        1
                      Trickfilm                      1       1        1

Angebot/Allgemeine    Voraussetzung für die Zulassung und den Be-
     Informationen    such eines fakultativen Fachs ist das Interesse
                      der Schülerin oder des Schülers und die Bereit-
                      schaft zur aktiven Teilnahme am Unterricht. Ein
                      Austritt ist nur auf Ende des Schuljahres mög-
                      lich.
                      Die Anzahl der Fakultativlektionen ist be-
                      schränkt. Wir müssen uns bei grossen Anmelde-
                      zahlen vorbehalten, Ihr Kind einem Auswahl-
                      verfahren zu unterziehen.
                      Schülerinnen und Schüler, deren mangelnde
                      Motivation und Arbeitshaltung den Unterricht
                      stören, können jederzeit vom Besuch eines Fa-
                      kultativfachs ausgeschlossen werden.
                      Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit
                      der SchülerInnen gilt ein Richtwert von 38 Lek-
                      tionen. Eine Dispensation von Lektionen des
                      obligatorischen Unterrichts (35 Lektionen) als
                      Kompensation für den Besuch von zusätzlichen
                      Fakultativfächern ist nicht gestattet. Wenn mehr
                      als 38 Lektionen belegt werden, geben die El-
                      tern mit der Unterschrift ihre Einwilligung.

    Schnupperkurs     In der 7. Klasse kann ein Schnupperkurs von 12
        Italienisch   Lektionen im Fach Italienische besucht werden.
                      Ab der 8. Klasse wird die dritte Fremdsprache
                      ganzjährig angeboten.

                      12
13
Beurteilung/Beurteilungsbericht
                      Schullaufbahnentscheide

        Formative     Die wichtigsten Ergebnisse der formativen Beur-
       Beurteilung    teilung erlauben über einen längeren Zeitraum
                      hinweg den Einblick in den Lernprozess und lie-
                      fern wichtige Grundlagen für Standortgespräche
                      und prognostische Beurteilungen.

       Summative      Die summative Beurteilung ist eine bilanzieren-
       Beurteilung    de Beurteilung in Form einer Rückschau. Sie
                      gibt Auskunft über den Lernerfolg zu einem be-
                      stimmten Zeitpunkt und orientiert sich an diffe-
                      renzierten und transparenten Kriterien.
                      Die summative Beurteilung umfasst folgende
                      drei Beurteilungsgegenstände:
                      • Produkt
                      • Lernkontrolle
                      • Lernprozess

     Prognostische    Die prognostische Beurteilung ist für Schullauf-
        Beurteilung   bahnentscheide (Promotion, Selektion, Berufs-
                      und Schulwahl) von Bedeutung. Sie prüft, ob die
                      Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme
                      an einem nächsten Abschnitt in der Bildungs-
                      laufbahn gegeben sind.
                      Die prognostische Beurteilung stützt sich auf die
                      bisherigen formativen und summativen Beurtei-
                      lungen.

Beurteilungsbericht   Die Noten im Beurteilungsbericht sind ein Instru-
                      ment zur Kommunikation der Beurteilung von
                      Leistungen der Schülerinnen und Schüler und
                      das Ergebnis eines professionellen Ermessens-
                      entscheids durch die Lehrpersonen. Sie basie-
                      ren nicht auf Berechnungen von Durchschnitten.
                      Zeitpunkte für Schullaufbahnentscheide und Be-
                      urteilungsberichte:
                      • Ende des 7., 8., und 9. Schuljahres
                      • Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymna-
                        sium oder eine andere weiterführende Schule
                        besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahn-
                        entscheide (prognostische Beurteilung) Mitte
                        des 8. bzw. 9. Schuljahres.

                      14
Für die Promotion zählen sämtliche obligatori-
                       sche Fächer. Für einen genügenden Semester-
                       bericht auf der Sekundarstufe dürfen höchstens
                       drei Fächer eine Note unter 4 aufweisen, dabei
                       darf höchstens eines der Fächer Deutsch, Fran-
                       zösisch oder Mathematik betroffen sein.

 Portfolio personale   Die Einschätzung der personalen sowie der
  Kompetenzen und      Schlüsselkompetenzen werden am Ende des 7.,
Schlüsselkompeten-     8. und 9. Schuljahres auf einem separaten For-
                 zen   mular ohne Verfügungscharakter ausgewiesen.
                       Den Schlüsselkompetenzen wird in der Arbeits-
                       welt eine besonders grosse Bedeutung beige-
                       messen.

 Schullaufbahnent-     Beschwerdefähige individuelle Schullaufbah-
           scheide     nentscheide sind in der ganzen Volksschule
                       grundsätzlich jederzeit möglich und können für
                       einzelne Schülerinnen und Schüler individuell
                       getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll
                       ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können
                       während des Schuljahres z.B. in eine besondere
                       Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein hö-
                       heres oder tieferes Niveau wechseln, wenn dies
                       die Schulleitung verfügt.

      Gymnasialer      SchülerInnen, die sich Mitte der 8. oder 9. Klas-
   Unterricht GYM1     se für den gymnasialen Unterricht qualifizieren,
                       besuchen das erste gymnasiale Ausbildungsjahr
                       GYM1 an einem Gymnasium in Köniz oder Bern.

    Mittelschulen:     In den Monaten September und Oktober finden
 GYM1, WMS, BMS,       verschiedene Informationsveranstaltungen statt.
              IMS      Die Daten und weitere Informationen dazu fin-
                       den Sie auf unserer Homepage.
                       Die Anmeldung für den Besuch einer Mittelschu-
                       le erfolgt online bis am 1. Dezember. Wir emp-
                       fehlen die Anmeldung bei allen infrage kommen-
                       den Schulen. Abmeldungen zu einem späteren
                       Zeitpunkt sind immer noch möglich. Eine ver-
                       spätete Anmeldung nach dem 1. Dezember ist
                       nur noch mit einer Prüfung möglich! Ende Janu-
                       ar erfolgen die Schullaufbahnentscheide für die
                       Zulassung zu den angemeldeten Mittelschulen.
                       Allfällige Prüfungen erfolgen Mitte März.

                       15
Übersicht Termine/Entscheide

Kl.         Zeit           Entscheidung/Anlass              Bemerkungen

                           Entscheid für Fachrichtung       Technisches Gestalten oder textiles
                           Gestalten für 7. – 9. Klasse     Gestalten
            Februar/März
6. Klasse

                           Verbindliche Anmeldung
                           für den fakultativen             Anmeldungen gelten für 1 Jahr
                           Unterricht 7. Klasse

                           Stundenpläne und Infor-
            April/Mai      mationen zum neuen               Briefversand
                           Schuljahr

            Aug./Sept.     Elternabende

            Nov. - Jan     Standortgespräche

                                                                                             Individuelle Schullaufbahnentscheide
                           Verbindliche Anmeldung für
                           den fakultativen Unterricht
                                                            Anmeldungen gelten für
            Februar        8. Klasse:
                                                            1 Jahr
                           •     Fakultativfächer
7. Klasse

                           •     Italienisch

                           Elternabend BIZ
            Mai/Juni
                           Klassenbesuche im BIZ

                           Abgabe:
                           •   Beurteilungsbericht
            Juli           •   Portfolio Personale Kompe-
                               tenzen und Schlüsselkompe-
                               tenzen

                                     16
Kl.         Zeit           Entscheidung/Anlass                  Bemerkungen

            Aug./Sept.     Elternabende

                           Regionale Infoanlässe GYM1
            September/
                           Tage der offenen Türen an den
            Oktober
                           Gymnasien, WMS, IMS, BMS, FMS

            Nov. - Jan     Standortgespräche

                           Anmeldeschluss für den gymnasia-

                                                                                            Individuelle Schullaufbahnentscheide
            1. Dezember                                         Online-Anmeldung
                           len Unterricht

            Ende Januar    Qualifikation GYM1

                           Verbindliche Anmeldung GYM1          Online-Anmeldung
8. Klasse

                           Prüfungsanmeldung GYM1               Schulwahl, Schwerpunkt-
                                                                fach, Kunstfach, dritte
                                                                Sprache, zweisprachige
                                                                Bildungsgänge, Talentför-
            Februar
                           Verbindliche Anmeldung               derungsklasse.
                           für den fakultativen Unterricht 9.
                           Klasse:
                           •     Fakultativfächer               Anmeldungen gelten für
                           •     Italienisch                    1 Jahr

            März - Mai     Schnupperwoche für Realklassen

                           Abgabe:
                           •   Beurteilungsbericht
            Juli           •   Portfolio Personale Kompe-
                               tenzen und Schlüsselkompe-
                               tenzen

            Aug./Sept.     Elternabende

                           Regionale Infoanlässe GYM1 Tage
            September/
                           der offenen Türen an den Gymnasi-
            Oktober
                           en, WMS, IMS, BMS, FMS
                                                                                            Individuelle Schullaufbahnentscheide

            Nov. - Jan.    Standortgespräche

                           Anmeldeschluss:
                           Wirtschaftsmittelschule (WMS),
                           Fachmittelschule (FMS),
            1. Dezember                                         Online-Anmeldung
9. Klasse

                           Berufsmaturitätsschule (BMS),
                           Informatikmittelschule (IMS) und
                           GYM1 an die Schulleitung

                           Schullaufbahnentscheide und
            31. Januar -   definitive Anmeldung: BMS, FMS,
                                                                Online-Anmeldung
            10.Febrar      WMS, IMS, GYM1, ev. Prüfungsan-
                           meldungen

                           Abgabe:
                           •   Beurteilungsbericht
            Juli           •   Portfolio Personale Kompe-
                               tenzen und Schlüsselkompe-
                               tenzen

                                      17
18
Übersicht Bildungsgänge

                                                                                                                     Schuljahr nach Harmos
                                                         Fachhochsch.
 Alter

                                                                                                        Studium

                                                                        Fachhochsch.

                                                                                         Fachhochsch.
 20                                                     BMS 2

 19

 18                        Berufslehre                                                                   GYM4               14

                                                                        BMS 1
                                                                                        WMS
 17                                                                                     FMS              GYM3               13
                                                                                        IMS
 16           10.Schulj.                                                                                 GYM2               12

                                                                                                        Qual. GYM1

 15      IF                  Real                       Sek                                              GYM1                11

                                                                                                        Qual. GU
                                                                                                              GYM1

 14      IF                  Real                                                      Sek                                  10

 13      IF                  Real                                                      Sek                                         9

 12                                                                                                                                8
                                         Primarschule
  11                                                                                                                               7

IF: Integrative Förderung: Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem
Förderbedarf.
Qualifikation für den gymnasialen Unterricht (Qual.GYM1): In den Fächern
D, F, M, NMG werden je Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten
beurteilt. 6 von 8 Beurteilungen müssen erfüllt sein.
BMS = Berufsmaturitätsschule, WMS = Wirtschaftsmittelschule, FMS =
Fachmittelschule, IMS = Informatikmittelschule.

                                 19
Schulische Regelungen

               An unserer Schule legen Schülerinnen und
               Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Hauswarte und
               Mitglieder der Bildungskommission besonderen
               Wert darauf,

               • dass alle Menschen respektiert werden;
               • dass alle in die Gemeinschaft Schule integriert
                 werden;
               • und dass auch alle bereit sind, sich in die Schu-
                 le als Gemeinschaft integrieren zu lassen.

               „Die Schülerinnen und Schüler haben die Re-
               geln der Schule für das Zusammenleben einzu-
               halten sowie die Anordnungen der Lehrperso-
               nen und der Schulleitung zu befolgen“ (Art. 28
               Volksschulgesetz).

     Umgang    Auf folgende drei Bereiche legen wir besonde-
mit Menschen   ren Wert:

               Wir tolerieren an unserer Schule weder offene
               noch versteckte Gewalt wie

               • körperliche und verbale Gewalt (Schlägereien,
                 Beschimpfungen...);
               • jegliche Form von Rassismus;
               • jegliche Form von sexueller Belästigung.

     Umgang    Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler
  mit Sachen   dazu anzuhalten, zu eigenem und fremdem Ei-
               gentum Sorge zu tragen.
               Mutwillige Sachbeschädigungen und Entwen-
               dungen müssen geahndet werden.
               Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise
               ihre gesetzlichen Vertreter haften für verursachte
               Schäden. Zur Wiedergutmachung bei Sachbe-
               schädigungen sollen Schülernnen und Schüler
               zusätzlich einen angemessenen Arbeitseinsatz
               leisten.

               20
Umgang mit Drogen   Wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass
                    das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol
                    und Drogen für Jugendliche im Schulalter be-
                    sonders schädlich sind. Wir verbieten deshalb

                    • das Rauchen,
                    • den Konsum und Besitz von Schnupftabak
                      Snus und Alkohol,
                    • sowie den Konsum, Besitz und Handel von ille-
                      galen Drogen

                    auf dem Schulareal und in unmittelbarer Nähe,
                    während und ausserhalb der Schulzeit und an
                    Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Reisen,
                    Konzerte, etc.).

                    Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrper-
                    sonen haben unter Leitung der Jugendarbeiter
                    der Fachstelle Jugend gemeinsam eine rauch-
                    freie Zone rings um das Oberstufenzentrum fest-
                    gelegt, in der von Montag bis Freitag von 07.00
                    bis 17.30 Uhr nicht geraucht werden darf.
                    Bei illegalen Drogen werden Eltern, Schullei-
                    tung und Bildungskommission sofort informiert.
                    Zusätzlich können Fachstellen (Arzt, Beratungs-
                    stellen) beigezogen werden. Im Falle von Han-
                    del erfolgt sofort eine Meldung an die Polizei be-
                    ziehungsweise ans Jugendrichteramt.

     Versicherung   Das Krankenkassen- und Unfallversicherungs-
                    obligatorium hat dazu geführt, dass alle Eltern
                    eine Unfallversicherung für ihre Kinder ab-
                    schliessen müssen. Die Gemeinde Schwarzen-
                    burg hat in der Folge darauf verzichtet, eine se-
                    parate Unfallversicherung für die SchülerInnen
                    abzuschliessen.
                    Sollte in Folge eines Unfalles einer Familie ein
                    Selbstbehalt entstehen, kann dieser bei der Ge-
                    meindekasse zurückgefordert werden.

                    21
22
Handlungsleitfaden

             Bei einem Verstoss gegen die schulischen Re-
             gelungen reagiert die Klassenlehrperson nach
             dem vorgegebenen Handlungsleitfaden. Je
             nach Schwere eines Vorfalles können einzelne
             Schritte übersprungen werden.
             Das Verlassen des Schulareals während der
             Pause, der Konsum von Alkohol und Drogen,
             das Rauchen und Schnupfen auf dem Schulare-
             al, Störungen des Unterrichts durch Handys und
             dreimal zu spät zum Unterricht erscheinen wer-
             den immer mit einem Verweis geahndet.
             Wenn der Unterricht ständig und mehrmals pro
             Lektion gestört wird, kann nach einer Verwar-
             nung ein Verweis erteilt werden.
             Nach 6 Monaten ohne weitere Vorfälle wird um
             eine Stufe (Verweis) reduziert.

1. Verweis   Gespräch zwischen Klassenlehrperson und
             Schülerin/Schüler. Der Verweis wird in einem
             Protokoll festgehalten.

2. Verweis   Klassenlehrperson nimmt mit den Eltern Kontakt
             auf, die das Gespräch mit Unterschrift bestäti-
             gen. Eine Kopie des Protokolls wird der Schul-
             leitung übergeben.

3. Verweis   Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenlehr-
             person, Eltern und Schülerin/Schüler. Das Ge-
             spräch wird im Protokoll festgehalten und eine
             Kopie der Bildungskommission übergeben. Die
             Schulleitung und das Klassenteam beschliessen
             mögliche Konsequenzen: Fachstellen einschal-
             ten, keine Teilnahme an speziellen Schulanläs-
             sen, Eintrag in der Semesterbeurteilung, keine
             Gewährung eines allfälligen 10. Schuljahres etc.

4. Verweis   Gespräch     zwischen      Bildungskommission,
             Schulleitung, Klassenlehrperson, Eltern und
             Schülerin/Schüler. Weitere mögliche Massnah-
             men werden eingeleitet: Fachstellen einschal-
             ten, Versetzung, Unterrichtsausschluss etc. Das
             Gespräch wird im Protokoll festgehalten.

             23
Schulsozialarbeit

           Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges
           Beratungsangebot für alle Schülerinnen und
           Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Sie bietet Un-
           terstützung bei persönlichen und sozialen Pro-
           blemen in der Schule sowie im Alltag und hilft
           ihnen bei der Suche nach Lösungen.

Angebote   Beratung, Unterstützung von Schülerinnen
           und Schülern bei:

           • Konflikten zu Hause oder in der Schule,
           • Problemen in der Alltagsbewältigung,
           • persönlichen Sorgen und Nöten.

           Beratung der Eltern bei:

           • Sorgen um das Kind,
           • Krisen und Konfliktsituationen.

           Unterstützung der Lehrpersonen bei:

           • Sorgen um die Entwicklung des Kindes,
           • Konfliktsituationen und Kommunikationspro-
             blemen,
           • Verhaltensauffälligkeiten .

           In begründeten Fällen kann die Schulsozialar-
           beit Jugendliche unterstützen bei

           • der Lehrstellensuche
           • Bewerbungsschreiben

           Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Die Ge-
           spräche sind vertraulich. Der Schulsozialarbeiter
           untersteht der Schweigepflicht.

           Kontakt (Montag bis Freitag):
           Beat Fund
           Schulsozialarbeiter
           Tel. 031 731 48 67, Natel 079 899 61 05
           beat.fund@schwarzenburg.ch

           24
Bildungskommission (Biko)

Grundsätze    Die Bildungskommission befasst sich als
              zentrale Behörde mit sämtlichen Schulan-
              gelegenheiten gemäss den Vorschriften des
              Volksschulgesetzes(VSG), der Volksschulver-
              ordnung (VSV) und des Kindergartengesetzes
              (KGS).

              Die strategischen und operativen Aufgaben
              werden in Zusammenarbeit mit den Schullei-
              tungen definiert und festgehalten.

              Die Bildungskommission delegiert sämtliche
              operativen Aufgaben an die Schulleitungen,
              insbesondere die Anstellung und Entlassung
              von Lehrpersonen sowie die Schullaufbahnent-
              scheide.

 Mitglieder   Barbara Mischler (Präsidentin)
              Niklaus Gilgen (Vizepräsident)
              Ursula Siegenthaler
              Anja Gallagher-Syfig
              Jeshua Dreyfus
              René Reber
              Jona Friederich
              Daniela Lässer (Fachbereichsleiterin Bildung/
              Sekretärin Biko)

              25
Leitbild

        Methodisch-    • Wir sind eine Schule, welche leistungs- und
pädagogische Ziele:      lernorientiert ist. Die Schülerinnen und Schüler
 fordern – fördern –     kennen die Unterrichtsziele.
 Leitplanken setzen    • Wir bereiten die Schülerinnen und Schüler op-
                         timal aufs Berufsleben und die weiterführen-
                         den Schulen vor.
                       • Wir respektieren einander.
                       • Wir tragen Sorge zum Material und gestalten
                         das Schulhaus als Raum, in dem es allen wohl
                         ist.
                       • Wir versuchen mit geeigneten Lernformen die
                         individuelle Förderung zu ermöglichen und die
                         Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem
                         Arbeiten anzuleiten.
                       • Wir fördern die Sozialkompetenz durch ge-
                         meinsame Anlässe (Projektwochen, Klassen-
                         lager, Sporttage, Skilager, Schulfeste usw.).

    Elternmitarbeit:   • Wir suchen den Kontakt zu den Eltern und füh-
        informativ –     ren ein Standortgespräch pro Jahr gemeinsam
           engagiert     mit den Eltern und Jugendlichen durch. Einmal
                         jährlich haben die Eltern die Gelegenheit, wäh-
                         rend der Besuchswoche den Schulalltag zu er-
                         leben.
                       • Wir führen Elternabende zu den Themen
                         Schuleintritt in die Oberstufe für zukünftige
                         siebte Klassen, Berufswahl und BIZ und wei-
                         terführende Schulen durch.
                       • Wir informieren die Eltern über die Ziele des
                         Unterrichts am obligatorischen Elternabend je-
                         des Schuljahres.
                       • Wir arbeiten bei Problemen mit Schülerinnen
                         und Schülern mit den Eltern zusammen.
                       • Wir wünschen uns Eltern, die ihre Erziehungs-
                         funktion wahrnehmen.

                       26
Kollegium/      • Wir arbeiten in den verschiedenen Fächern
Zusammenarbeit:         zusammen und tauschen Unterrichtsmateria-
   gemeinsam –          lien aus.
  offen – initiativ   • Wir unterstützen die Abwarte in ihrer Arbeit.
                      • Wir erziehen die uns anvertrauten SchülerIn-
                        nen nach gemeinsam festgelegten Grundsät-
                        zen.
                      • Wir bemühen uns um die Weiterentwicklung
                        der Schule und die Qualitätssicherung im Un-
                        terricht.

                      27
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