Dokumentation für Eltern - Gemeinde Schwarzenburg
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Dokumentation für Eltern Einschlag 7 Telefon Schulleitung S. Grünert 031 731 05 56 Telefon Lehrerzimmer 031 731 48 56 E-Mail: sl@oszschwarzenburg.ch Homepage: www.oszschwarzenburg.ch Februar 2021 1
Inhaltsverzeichnis Allgemeine • Zusammenarbeit Informationen Schule – Eltern/Eltern – Schule.............................. 5 • Schulmodell............................................................ 6 • Tagesschule • Blockzeiten • Absenzen und Dispensationen, Urlaube................ 7 • Hausordnung.......................................................... 8 • Integration Fördergruppe • Themenwoche, Wander- und Schneesportlager.... 9 Schulorganisation Obligatorischer Unterricht • Lektionentafel....................................................... 10 • Individuelle Vertiefung und Erweiterung IVE • Natur, Mensch, Gesellschaften NMG • Berufliche Orientierung BO • Schnupperlehren ................................................. 11 • Hausaufgaben • Fakultativer Unterricht.......................................... 12 • Angebot/ Allgemeine Informationen • Schnupperkurs Italienisch Beurteilung, Be- • Formative Beurteilung.......................................... 14 urteilungsbericht, • Summative Beurteilung Schullaufbahnent- • Prognostische Beurteilung scheide • Beurteilungsbericht • Portfolio „Personale Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen“....................................... 15 • Schullaufbahnentscheide • Gymnasialer Unterricht GYM1 • Mittelschulen WMS, BMS IMS, GYM1 Übersicht Termine/Entscheide 7., 8. und 9. Klasse................................................. 16 Übersicht Bildungsgänge ............................................................................... 19 Schulische Umgang mit Menschen, Sachen, Drogen.............. 21 Regelungen, Umgang mit Verstössen gegen schulische............ 23 Handlungsleitfaden Regelungen Schulsozialarbeit Angebote................................................................ 24 Bildungskommission Grundsätze, Mitglieder........................................... 25 Leitbild ............................................................................... 26 3
Allgemeine Informationen Zusammenarbeit Der Lehrplan definiert die Zusammenarbeit zwi- Schule – Eltern/ schen Schule und Eltern wie folgt: Eltern – Schule „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben sind die Schu- le und die Lehrpersonen auf die Unterstützung durch Eltern, Erziehungsberechtigte und Be- hörden angewiesen. Die Zusammenarbeit von Schule, Eltern und Erziehungsberechtigten er- gibt sich aus der gemeinsamen Verantwortung für die Kinder und Jugendlichen. Sie verlangt von beiden Seiten Gesprächs- und Informations- bereitschaft und gegenseitige Achtung.“ Neben Elternabenden im Klassenverband zu Beginn des ersten Semesters, bieten wir jedes Jahr Standortgespräche von November bis Ja- nuar an. Ein grosses Anliegen bildet dabei das Befinden des Kindes. Daneben steht im 7. Schuljahr die richtige Niveau-Einstufung im Zentrum, in der 8. und 9. Klasse die Berufswahl und Lehrstellen- findung. Ein wichtiger Bestandteil dieser Kontakte ist, Klarheit über die Bildungs- und Erziehungsziele zu schaffen, damit Probleme rechtzeitig erkannt und geeignete Massnahmen eingeleitet werden können. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass wir in wichtigen Themen wie Rauchen, Schnupfen und Alkoholkonsum am gleichen Strick ziehen. Die Lehrpersonen sind jederzeit bereit, Anregungen der Eltern entgegenzunehmen. Bei auftretenden Problemen bitten wir Sie, di- rekt mit der entsprechenden Lehrperson Kontakt aufzunehmen. Um Ihnen Einblick in den Schulalltag zu bieten, führen wir jährlich eine Besuchswochen durch. Die wichtigsten Formulare und Informationen können Sie jederzeit auf unserer Homepage www.oszschwarzenburg.ch unter „Services“ ab- rufen. Sie finden Infos zu den aktuellen Schul- anlässen, Termine zum laufenden Semester und 5
können mit den Lehrpersonen oder der Schullei- tung Kontakt aufnehmen. Schulmodell Das Oberstufenzentrum führt das Schulmodell 3a (Manuel). Wir bieten in den Fachbereichen Deutsch, Französisch und Mathematik Niveau- unterricht an. Dieser erfolgt in Real- oder Se- kundarklassen. Besucht eine Schülerin/ein Schüler in zwei von drei Fächern die Sekundarstufe, wird sie/er in eine Sekundarklasse eingeteilt. Besucht eine Schülerin/ein Schüler in einem oder keinem der drei Fächer die Sekundarstufe, wird sie/er in eine Realklasse eingeteilt. Tagesschule Die Gemeinde bietet die verschiedenen Module der Tagesschule an. SchülerInnen können nach der Fertigstellung des Stundenplans angemel- det werden. Ein betreuter Mittagstisch findet je- den Tag statt. Melden Sie Absenzen Ihres Kindes bitte bis spätestens 08.00 Uhr telefonisch oder per SMS über die Nummer 077 464 64 69 vom Mittags- tisch ab. Die Lehrpersonen besorgen die Abmeldungen Ihres Kindes bei Klassenausflügen oder Schul- verlegungen. Blockzeiten Die ersten vier Lektionen am Morgen werden als Blockzeiten gestaltet, soweit Fakultativangebote oder das Raumangebot dies nicht verunmögli- chen. Die Schule organisiert während dieser Zeit die Betreuung der Schülerinnen und Schü- ler, auch wenn Lehrpersonen ausfallen. Ab der 5. Lektion können Schülerinnen und Schüler bei einem Unterrichtsausfall nach Hause entlassen werden. 6
Absenzen, Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist der Schule Dispensationen, vor Unterrichtsbeginn über die Telefonnummer Urlaube 031 731 48 56 (Lehrerzimmer) zu melden. Für alle Abwesenheiten ist eine schriftliche Ent- schuldigung erforderlich. • Wie Sie wissen, können Sie Ihr Kind an fünf Halbtagen pro Schuljahr (einzeln oder zusam- menhängend) vom Unterricht dispensieren lassen. Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag über den beabsichtigten Bezug schriftlich zu benachrichtigen. Die Schülerin/ der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff selbständig aufzuarbeiten. • Wir empfehlen Ihnen, bis zur letzten Schul- woche nur 4 Halbtage zu beziehen, damit unvorhergesehene Absenzen auch ganz am Schluss noch abgedeckt werden können! • Wenn Ihr Kind beispielsweise wegen wichti- ger Familienereignisse oder der Teilnahme an wichtigen sportlichen oder kulturellen Anläs- sen die Schule nicht besuchen kann, soll die Abwesenheit über die Halbtage geregelt wer- den. • Darüber hinaus müssen Dispensationsgesu- che bis spätestens vier Wochen vor Abwe- senheitsbeginn schriftlich an die Schulleitung gerichtet werden. • Urlaube direkt vor oder nach den Ferien (z.B. wegen Flugreisedaten) werden zwischen dem 7. und 9. Schuljahr nur einmal bewilligt. • Für Schnupperlehren ist dem Gesuch der El- tern ein Aufgebot/ eine Bestätigung der zu be- suchenden Institution/Firma beizulegen. • Wenn sich ein Kind im Verlauf des Unterrich- tes krank fühlt, meldet es sich bei der unter- richtenden Lehrperson oder im Lehrerzimmer ab und geht nach Hause. • Schülerinnen und Schüler, die ohne Abmel- dung die Schule verlassen, erhalten einen Verweis (vgl. S. 23). • Unentschuldigte Absenzen haben eine Anzei- ge beim zuständigen Richteramt zur Folge. 7
Hausordnung Im Moment besuchen über 240 SchülerInnen unsere Schule. Damit der Schulbetrieb funkti- oniert, müssen einige Regeln eingehalten wer- den, die in der Hausordnung festgelegt sind: • Wir verlangen, dass die Schülerinnen und Schüler in den Schulräumen Hausschuhe tra- gen, da wir dem Hauswart zusätzliche Arbeit ersparen wollen. • Wer ausserhalb eines bestimmten Umkreises um Schwarzenburg wohnt, darf ein Motorfahr- rad benützen. • Während und ausserhalb der Schulzeit sind auf dem ganzen Schulareal das Rauchen und der Konsum/Besitz von Alkohol und anderen Drogen (auch Schnupftabak) für Schülerinnen und Schüler verboten. • Handys und andere elektronische Geräte sind während des Unterrichts ausgeschaltet und nicht sichtbar. Sie sind auf dem ganzen Schulareal während der Unterrichtszeit nicht hörbar. • Es ist verboten, ohne die Erlaubnis von Lehr- personen während der Unterrichtszeit auf dem Schulareal zu filmen oder zu fotografieren. • Bei Verstössen gegen diese Regelungen kom- men die Bestimmungen der an unserer Schule geltenden Disziplinarordnung zur Anwendung. Störungen des Unterrichts durch Handys füh- ren zu einem Verweis (vgl. S. 23). Wir verweisen auf die gesundheitliche Schädi- gung, wenn Handys in Funktion „auf stumm ge- schaltet“ den ganzen Tag von den Jugendlichen auf dem Körper getragen werden. Integrative Schülerinnen und Schüler, die eine besondere Förderung Förderung brauchen, werden im entsprechen- den Fach oder in mehreren Fächern von heil- pädagogisch ausgebildeten Lehrpersonen un- terstützt. Diese Förderung erfolgt in Absprache mit den entsprechenden Fachlehrpersonen im Rahmen des Klassenunterrichts, in Kleingrup- pen oder in begründeten Fällen einzeln auch ausserhalb des Klassenzimmers. 8
Themenwoche, Grundsätzlich findet im August jedes Schuljah- Wanderlager, res eine Woche statt, in der ein besonderes The- Schneesportlager ma konzentriert bearbeitet wird. Die Themen- woche der 8. Klasse wird als Wanderlager ohne schulisches Programm durchgeführt. Im Februar vor der Sportwoche findet die Be- rufswahl- und Gesundheitswoche der 7. und 8. Klassen statt. Mit allen 9. Klassen führen wir in dieser Zeit ein Schneesportlager durch. Die Finanzierung erfolgt teilweise durch Beiträge der Gemeinde und dem Erlös der Papiersamm- lungen. Die Restkosten sind durch die Eltern zu tragen. Um die Eltern vor grossen Zahlungen zu be- wahren, werden von der Schule 4 mal pro Jahr 25 Franken für die Reisekasse eingezogen. Die Teilnahme an diesem Angebot ist fakultativ. 9
Schulorganisation Obligatorischer Unterricht 3. Zyklus Lektionentafel Fächer 7. 8. 9. Deutsch 4 5* 4 Französisch 3 3 3 Englisch 3 3 2 Mathematik 5 5 4 Individuelle Vertiefung und Erweiterung IVE 3 3 NMG: Natur und Technik (NT) 3 2 3 NMG: Wirtschaft , Arbeit, Haushalt (WAH) 2 2 1 NMG: Räume, Zeiten, Gesellschaften (RZG) 3 2 3 NMG: Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG) 2 1 2 Gestalten 4 4 4 Musik 2 2 2 Bewegung und Sport 3 3 3 Berufliche Orientierung 1* Medien und Informatik 1 1 Total Lektionen 35 35 35 Individuelle Ver- Im 8. und 9. Schuljahr sind im Rahmen des ob- tiefung und Erweite- ligatorischen Unterrichts 3 Lektionen der IVE rung (IVE) zu besuchen. Das Unterrichtsgefäss ermöglicht den Schülerinnen und Schülern, in den Fachbe- reichen Sprachen und Mathematik individuelle Schwerpunkte zur Vertiefung von Grundansprü- chen sowie zur Erweiterung der Kompetenzen zu setzen. Die IVE dient ebenfalls der Vorberei- tung auf das zukünftige Berufsfeld oder auf den Übertritt in eine weiterführende Schule der Se- kundarstufe II. Natur, Mensch, Der Fachbereich NMG umfasst die vier Berei- Gesellschaft (NMG) che Natur und Technik (NT), Wirtschaft, Arbeit, Haushalt (WAH), Räume, Zeiten, Gesellschaf- ten (RZG) und Ethik, Religionen, Gemeinschaft (ERG). Berufliche Die Schule hat die Aufgabe, den Prozess zu initi- Orientierung (BO) ieren, zu begleiten und zu unterstützen. An The- men aus der Berufs- und Arbeitswelt wird in allen drei Zyklen gearbeitet. Thematische Schwer- punkte können in den Kompetenzbereichen des Faches Deutsch (*) eingearbeitet werden. Die Berufswahlvorbereitung erfolgt in enger Zu- sammenarbeit mit den Eltern. In der 7. Klasse 10
geht es darum, sich selber und die Berufswelt kennen zu lernen. Der/die Berufsberater/in neh- men Anmeldungen erst ab Anfang 8. Klasse entgegen. Wir bitten die Eltern, gerade im Be- reich der Berufswahl rechtzeitig die notwendi- gen Schritte einzuleiten und ihr Kind durch diese sehr wichtige Zeit intensiv zu begleiten. Als Unterstützung bieten wir die Möglichkeit über die Homepage ein Kurzgespräch vor Ort zu organisieren. Die Daten finden Sie unter Schü- lerInnen/Kurzgespräch. Die Lehrstellensuche ist Sache der Eltern und der Jugendlichen. Schnupperlehren Grundsätzlich finden die Schnupperlehren in der unterrichtsfreien Zeit statt. In der 8. und 9. Klasse ist das Schnuppern in besonderen Fällen auch während der Schulzeit möglich. Legen Sie bitte dem Gesuch an die Schullei- tung eine Bestätigung des Lehrbetriebes bei. Hausaufgaben Hausaufgaben dienen der Vor- oder Nachberei- tung des Unterrichts. Von der Aufgabenstellung her soll es den SchülerInnen möglich sein, die- se ohne Unterstützung oder Hilfe der Eltern zu lösen. Insbesondere beim Erlernen von Fremd- sprachen ist es unerlässlich, ausserhalb der Un- terrichtszeit die nötigen Kenntnisse zu vertiefen. 11
Fakultativer Unterricht 3. Zyklus Wahlfach 7. 8. 9. Schnupperkurs Italienisch 12L Italienisch 2 2 Steelband 1 1 1 Schülerband 1 1 1 Tanz 1 1 1 Robotik 1 1 1 Tastaturschreiben 1 1 1 Trickfilm 1 1 1 Angebot/Allgemeine Voraussetzung für die Zulassung und den Be- Informationen such eines fakultativen Fachs ist das Interesse der Schülerin oder des Schülers und die Bereit- schaft zur aktiven Teilnahme am Unterricht. Ein Austritt ist nur auf Ende des Schuljahres mög- lich. Die Anzahl der Fakultativlektionen ist be- schränkt. Wir müssen uns bei grossen Anmelde- zahlen vorbehalten, Ihr Kind einem Auswahl- verfahren zu unterziehen. Schülerinnen und Schüler, deren mangelnde Motivation und Arbeitshaltung den Unterricht stören, können jederzeit vom Besuch eines Fa- kultativfachs ausgeschlossen werden. Für die maximale wöchentliche Unterrichtszeit der SchülerInnen gilt ein Richtwert von 38 Lek- tionen. Eine Dispensation von Lektionen des obligatorischen Unterrichts (35 Lektionen) als Kompensation für den Besuch von zusätzlichen Fakultativfächern ist nicht gestattet. Wenn mehr als 38 Lektionen belegt werden, geben die El- tern mit der Unterschrift ihre Einwilligung. Schnupperkurs In der 7. Klasse kann ein Schnupperkurs von 12 Italienisch Lektionen im Fach Italienische besucht werden. Ab der 8. Klasse wird die dritte Fremdsprache ganzjährig angeboten. 12
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Beurteilung/Beurteilungsbericht Schullaufbahnentscheide Formative Die wichtigsten Ergebnisse der formativen Beur- Beurteilung teilung erlauben über einen längeren Zeitraum hinweg den Einblick in den Lernprozess und lie- fern wichtige Grundlagen für Standortgespräche und prognostische Beurteilungen. Summative Die summative Beurteilung ist eine bilanzieren- Beurteilung de Beurteilung in Form einer Rückschau. Sie gibt Auskunft über den Lernerfolg zu einem be- stimmten Zeitpunkt und orientiert sich an diffe- renzierten und transparenten Kriterien. Die summative Beurteilung umfasst folgende drei Beurteilungsgegenstände: • Produkt • Lernkontrolle • Lernprozess Prognostische Die prognostische Beurteilung ist für Schullauf- Beurteilung bahnentscheide (Promotion, Selektion, Berufs- und Schulwahl) von Bedeutung. Sie prüft, ob die Voraussetzungen für die erfolgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der Bildungs- laufbahn gegeben sind. Die prognostische Beurteilung stützt sich auf die bisherigen formativen und summativen Beurtei- lungen. Beurteilungsbericht Die Noten im Beurteilungsbericht sind ein Instru- ment zur Kommunikation der Beurteilung von Leistungen der Schülerinnen und Schüler und das Ergebnis eines professionellen Ermessens- entscheids durch die Lehrpersonen. Sie basie- ren nicht auf Berechnungen von Durchschnitten. Zeitpunkte für Schullaufbahnentscheide und Be- urteilungsberichte: • Ende des 7., 8., und 9. Schuljahres • Für Schülerinnen und Schüler, die das Gymna- sium oder eine andere weiterführende Schule besuchen wollen, erfolgen die Schullaufbahn- entscheide (prognostische Beurteilung) Mitte des 8. bzw. 9. Schuljahres. 14
Für die Promotion zählen sämtliche obligatori- sche Fächer. Für einen genügenden Semester- bericht auf der Sekundarstufe dürfen höchstens drei Fächer eine Note unter 4 aufweisen, dabei darf höchstens eines der Fächer Deutsch, Fran- zösisch oder Mathematik betroffen sein. Portfolio personale Die Einschätzung der personalen sowie der Kompetenzen und Schlüsselkompetenzen werden am Ende des 7., Schlüsselkompeten- 8. und 9. Schuljahres auf einem separaten For- zen mular ohne Verfügungscharakter ausgewiesen. Den Schlüsselkompetenzen wird in der Arbeits- welt eine besonders grosse Bedeutung beige- messen. Schullaufbahnent- Beschwerdefähige individuelle Schullaufbah- scheide nentscheide sind in der ganzen Volksschule grundsätzlich jederzeit möglich und können für einzelne Schülerinnen und Schüler individuell getroffen werden, wenn es nötig und sinnvoll ist. Einzelne Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres z.B. in eine besondere Klasse oder auf der Sekundarstufe I in ein hö- heres oder tieferes Niveau wechseln, wenn dies die Schulleitung verfügt. Gymnasialer SchülerInnen, die sich Mitte der 8. oder 9. Klas- Unterricht GYM1 se für den gymnasialen Unterricht qualifizieren, besuchen das erste gymnasiale Ausbildungsjahr GYM1 an einem Gymnasium in Köniz oder Bern. Mittelschulen: In den Monaten September und Oktober finden GYM1, WMS, BMS, verschiedene Informationsveranstaltungen statt. IMS Die Daten und weitere Informationen dazu fin- den Sie auf unserer Homepage. Die Anmeldung für den Besuch einer Mittelschu- le erfolgt online bis am 1. Dezember. Wir emp- fehlen die Anmeldung bei allen infrage kommen- den Schulen. Abmeldungen zu einem späteren Zeitpunkt sind immer noch möglich. Eine ver- spätete Anmeldung nach dem 1. Dezember ist nur noch mit einer Prüfung möglich! Ende Janu- ar erfolgen die Schullaufbahnentscheide für die Zulassung zu den angemeldeten Mittelschulen. Allfällige Prüfungen erfolgen Mitte März. 15
Übersicht Termine/Entscheide Kl. Zeit Entscheidung/Anlass Bemerkungen Entscheid für Fachrichtung Technisches Gestalten oder textiles Gestalten für 7. – 9. Klasse Gestalten Februar/März 6. Klasse Verbindliche Anmeldung für den fakultativen Anmeldungen gelten für 1 Jahr Unterricht 7. Klasse Stundenpläne und Infor- April/Mai mationen zum neuen Briefversand Schuljahr Aug./Sept. Elternabende Nov. - Jan Standortgespräche Individuelle Schullaufbahnentscheide Verbindliche Anmeldung für den fakultativen Unterricht Anmeldungen gelten für Februar 8. Klasse: 1 Jahr • Fakultativfächer 7. Klasse • Italienisch Elternabend BIZ Mai/Juni Klassenbesuche im BIZ Abgabe: • Beurteilungsbericht Juli • Portfolio Personale Kompe- tenzen und Schlüsselkompe- tenzen 16
Kl. Zeit Entscheidung/Anlass Bemerkungen Aug./Sept. Elternabende Regionale Infoanlässe GYM1 September/ Tage der offenen Türen an den Oktober Gymnasien, WMS, IMS, BMS, FMS Nov. - Jan Standortgespräche Anmeldeschluss für den gymnasia- Individuelle Schullaufbahnentscheide 1. Dezember Online-Anmeldung len Unterricht Ende Januar Qualifikation GYM1 Verbindliche Anmeldung GYM1 Online-Anmeldung 8. Klasse Prüfungsanmeldung GYM1 Schulwahl, Schwerpunkt- fach, Kunstfach, dritte Sprache, zweisprachige Bildungsgänge, Talentför- Februar Verbindliche Anmeldung derungsklasse. für den fakultativen Unterricht 9. Klasse: • Fakultativfächer Anmeldungen gelten für • Italienisch 1 Jahr März - Mai Schnupperwoche für Realklassen Abgabe: • Beurteilungsbericht Juli • Portfolio Personale Kompe- tenzen und Schlüsselkompe- tenzen Aug./Sept. Elternabende Regionale Infoanlässe GYM1 Tage September/ der offenen Türen an den Gymnasi- Oktober en, WMS, IMS, BMS, FMS Individuelle Schullaufbahnentscheide Nov. - Jan. Standortgespräche Anmeldeschluss: Wirtschaftsmittelschule (WMS), Fachmittelschule (FMS), 1. Dezember Online-Anmeldung 9. Klasse Berufsmaturitätsschule (BMS), Informatikmittelschule (IMS) und GYM1 an die Schulleitung Schullaufbahnentscheide und 31. Januar - definitive Anmeldung: BMS, FMS, Online-Anmeldung 10.Febrar WMS, IMS, GYM1, ev. Prüfungsan- meldungen Abgabe: • Beurteilungsbericht Juli • Portfolio Personale Kompe- tenzen und Schlüsselkompe- tenzen 17
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Übersicht Bildungsgänge Schuljahr nach Harmos Fachhochsch. Alter Studium Fachhochsch. Fachhochsch. 20 BMS 2 19 18 Berufslehre GYM4 14 BMS 1 WMS 17 FMS GYM3 13 IMS 16 10.Schulj. GYM2 12 Qual. GYM1 15 IF Real Sek GYM1 11 Qual. GU GYM1 14 IF Real Sek 10 13 IF Real Sek 9 12 8 Primarschule 11 7 IF: Integrative Förderung: Für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf. Qualifikation für den gymnasialen Unterricht (Qual.GYM1): In den Fächern D, F, M, NMG werden je Sachkompetenz sowie Arbeits- und Lernverhalten beurteilt. 6 von 8 Beurteilungen müssen erfüllt sein. BMS = Berufsmaturitätsschule, WMS = Wirtschaftsmittelschule, FMS = Fachmittelschule, IMS = Informatikmittelschule. 19
Schulische Regelungen An unserer Schule legen Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrpersonen, Hauswarte und Mitglieder der Bildungskommission besonderen Wert darauf, • dass alle Menschen respektiert werden; • dass alle in die Gemeinschaft Schule integriert werden; • und dass auch alle bereit sind, sich in die Schu- le als Gemeinschaft integrieren zu lassen. „Die Schülerinnen und Schüler haben die Re- geln der Schule für das Zusammenleben einzu- halten sowie die Anordnungen der Lehrperso- nen und der Schulleitung zu befolgen“ (Art. 28 Volksschulgesetz). Umgang Auf folgende drei Bereiche legen wir besonde- mit Menschen ren Wert: Wir tolerieren an unserer Schule weder offene noch versteckte Gewalt wie • körperliche und verbale Gewalt (Schlägereien, Beschimpfungen...); • jegliche Form von Rassismus; • jegliche Form von sexueller Belästigung. Umgang Unser Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler mit Sachen dazu anzuhalten, zu eigenem und fremdem Ei- gentum Sorge zu tragen. Mutwillige Sachbeschädigungen und Entwen- dungen müssen geahndet werden. Die Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise ihre gesetzlichen Vertreter haften für verursachte Schäden. Zur Wiedergutmachung bei Sachbe- schädigungen sollen Schülernnen und Schüler zusätzlich einen angemessenen Arbeitseinsatz leisten. 20
Umgang mit Drogen Wir sind grundsätzlich der Überzeugung, dass das Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Drogen für Jugendliche im Schulalter be- sonders schädlich sind. Wir verbieten deshalb • das Rauchen, • den Konsum und Besitz von Schnupftabak Snus und Alkohol, • sowie den Konsum, Besitz und Handel von ille- galen Drogen auf dem Schulareal und in unmittelbarer Nähe, während und ausserhalb der Schulzeit und an Schulanlässen (Exkursionen, Lager, Reisen, Konzerte, etc.). Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrper- sonen haben unter Leitung der Jugendarbeiter der Fachstelle Jugend gemeinsam eine rauch- freie Zone rings um das Oberstufenzentrum fest- gelegt, in der von Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.30 Uhr nicht geraucht werden darf. Bei illegalen Drogen werden Eltern, Schullei- tung und Bildungskommission sofort informiert. Zusätzlich können Fachstellen (Arzt, Beratungs- stellen) beigezogen werden. Im Falle von Han- del erfolgt sofort eine Meldung an die Polizei be- ziehungsweise ans Jugendrichteramt. Versicherung Das Krankenkassen- und Unfallversicherungs- obligatorium hat dazu geführt, dass alle Eltern eine Unfallversicherung für ihre Kinder ab- schliessen müssen. Die Gemeinde Schwarzen- burg hat in der Folge darauf verzichtet, eine se- parate Unfallversicherung für die SchülerInnen abzuschliessen. Sollte in Folge eines Unfalles einer Familie ein Selbstbehalt entstehen, kann dieser bei der Ge- meindekasse zurückgefordert werden. 21
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Handlungsleitfaden Bei einem Verstoss gegen die schulischen Re- gelungen reagiert die Klassenlehrperson nach dem vorgegebenen Handlungsleitfaden. Je nach Schwere eines Vorfalles können einzelne Schritte übersprungen werden. Das Verlassen des Schulareals während der Pause, der Konsum von Alkohol und Drogen, das Rauchen und Schnupfen auf dem Schulare- al, Störungen des Unterrichts durch Handys und dreimal zu spät zum Unterricht erscheinen wer- den immer mit einem Verweis geahndet. Wenn der Unterricht ständig und mehrmals pro Lektion gestört wird, kann nach einer Verwar- nung ein Verweis erteilt werden. Nach 6 Monaten ohne weitere Vorfälle wird um eine Stufe (Verweis) reduziert. 1. Verweis Gespräch zwischen Klassenlehrperson und Schülerin/Schüler. Der Verweis wird in einem Protokoll festgehalten. 2. Verweis Klassenlehrperson nimmt mit den Eltern Kontakt auf, die das Gespräch mit Unterschrift bestäti- gen. Eine Kopie des Protokolls wird der Schul- leitung übergeben. 3. Verweis Gespräch zwischen Schulleitung, Klassenlehr- person, Eltern und Schülerin/Schüler. Das Ge- spräch wird im Protokoll festgehalten und eine Kopie der Bildungskommission übergeben. Die Schulleitung und das Klassenteam beschliessen mögliche Konsequenzen: Fachstellen einschal- ten, keine Teilnahme an speziellen Schulanläs- sen, Eintrag in der Semesterbeurteilung, keine Gewährung eines allfälligen 10. Schuljahres etc. 4. Verweis Gespräch zwischen Bildungskommission, Schulleitung, Klassenlehrperson, Eltern und Schülerin/Schüler. Weitere mögliche Massnah- men werden eingeleitet: Fachstellen einschal- ten, Versetzung, Unterrichtsausschluss etc. Das Gespräch wird im Protokoll festgehalten. 23
Schulsozialarbeit Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Beratungsangebot für alle Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrpersonen. Sie bietet Un- terstützung bei persönlichen und sozialen Pro- blemen in der Schule sowie im Alltag und hilft ihnen bei der Suche nach Lösungen. Angebote Beratung, Unterstützung von Schülerinnen und Schülern bei: • Konflikten zu Hause oder in der Schule, • Problemen in der Alltagsbewältigung, • persönlichen Sorgen und Nöten. Beratung der Eltern bei: • Sorgen um das Kind, • Krisen und Konfliktsituationen. Unterstützung der Lehrpersonen bei: • Sorgen um die Entwicklung des Kindes, • Konfliktsituationen und Kommunikationspro- blemen, • Verhaltensauffälligkeiten . In begründeten Fällen kann die Schulsozialar- beit Jugendliche unterstützen bei • der Lehrstellensuche • Bewerbungsschreiben Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Die Ge- spräche sind vertraulich. Der Schulsozialarbeiter untersteht der Schweigepflicht. Kontakt (Montag bis Freitag): Beat Fund Schulsozialarbeiter Tel. 031 731 48 67, Natel 079 899 61 05 beat.fund@schwarzenburg.ch 24
Bildungskommission (Biko) Grundsätze Die Bildungskommission befasst sich als zentrale Behörde mit sämtlichen Schulan- gelegenheiten gemäss den Vorschriften des Volksschulgesetzes(VSG), der Volksschulver- ordnung (VSV) und des Kindergartengesetzes (KGS). Die strategischen und operativen Aufgaben werden in Zusammenarbeit mit den Schullei- tungen definiert und festgehalten. Die Bildungskommission delegiert sämtliche operativen Aufgaben an die Schulleitungen, insbesondere die Anstellung und Entlassung von Lehrpersonen sowie die Schullaufbahnent- scheide. Mitglieder Barbara Mischler (Präsidentin) Niklaus Gilgen (Vizepräsident) Ursula Siegenthaler Anja Gallagher-Syfig Jeshua Dreyfus René Reber Jona Friederich Daniela Lässer (Fachbereichsleiterin Bildung/ Sekretärin Biko) 25
Leitbild Methodisch- • Wir sind eine Schule, welche leistungs- und pädagogische Ziele: lernorientiert ist. Die Schülerinnen und Schüler fordern – fördern – kennen die Unterrichtsziele. Leitplanken setzen • Wir bereiten die Schülerinnen und Schüler op- timal aufs Berufsleben und die weiterführen- den Schulen vor. • Wir respektieren einander. • Wir tragen Sorge zum Material und gestalten das Schulhaus als Raum, in dem es allen wohl ist. • Wir versuchen mit geeigneten Lernformen die individuelle Förderung zu ermöglichen und die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Arbeiten anzuleiten. • Wir fördern die Sozialkompetenz durch ge- meinsame Anlässe (Projektwochen, Klassen- lager, Sporttage, Skilager, Schulfeste usw.). Elternmitarbeit: • Wir suchen den Kontakt zu den Eltern und füh- informativ – ren ein Standortgespräch pro Jahr gemeinsam engagiert mit den Eltern und Jugendlichen durch. Einmal jährlich haben die Eltern die Gelegenheit, wäh- rend der Besuchswoche den Schulalltag zu er- leben. • Wir führen Elternabende zu den Themen Schuleintritt in die Oberstufe für zukünftige siebte Klassen, Berufswahl und BIZ und wei- terführende Schulen durch. • Wir informieren die Eltern über die Ziele des Unterrichts am obligatorischen Elternabend je- des Schuljahres. • Wir arbeiten bei Problemen mit Schülerinnen und Schülern mit den Eltern zusammen. • Wir wünschen uns Eltern, die ihre Erziehungs- funktion wahrnehmen. 26
Kollegium/ • Wir arbeiten in den verschiedenen Fächern Zusammenarbeit: zusammen und tauschen Unterrichtsmateria- gemeinsam – lien aus. offen – initiativ • Wir unterstützen die Abwarte in ihrer Arbeit. • Wir erziehen die uns anvertrauten SchülerIn- nen nach gemeinsam festgelegten Grundsät- zen. • Wir bemühen uns um die Weiterentwicklung der Schule und die Qualitätssicherung im Un- terricht. 27
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