Doping im Sport Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018 - Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG

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Doping im Sport Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018 - Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG
Doping im Sport

    Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018

Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG
Doping im Sport Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018 - Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG
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Geschichte / Herkunft des Begriffs Doping

• Erste Erwähnung: durch Buren in Südafrika
   schwerer Schnaps = Dop

• Später: generelle Bezeichnung von stimulierenden
  Getränken der Buren

• In England zu Beginn im Zusammenhang mit
  Aufputschmitteln bei Pferderennen

• Anfang des 20. Jahrhunderts wurden dann auch
  Substanzen wie Kokain, Morphin, Strychnin und Koffein
  als „Dopingmittel“ bezeichnet. Mit der Erfindung
  synthetischer Hormone in den 1930er-Jahren hielt
  medikamentöses Doping Einzug in den Sport
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Dopingkontrollen

• Erste Dopingkontrolle:
  Im Jahre 1968 während den Olympischen Spielen in
   Grenoble und den Olympischen Spielen in Mexiko
• Dopingkontrollen / Jahr in der Schweiz:
   • 1990: 850 Kontrollen / positiv 0.9%
            • 850 während den Wettkämpfen
   • 2009: 1690 Kontrollen / positiv 1.42%
            • 708 während den Wettkämpfen
            • 982 im Training
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Dopingkontrollen

• Dopingkontrollen / Jahr in der Schweiz:
   • 2015: 3393 Kontrolle / positiv 0.5%
            • 1193 während den Wettkämpfen
            • 2260 im Training
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Dopingliste Antidopingschweiz

• Die Dopingliste führt verbotene Wirkstoffe und
  Methoden, welche IMMER, d.h. in und ausserhalb von
  Wettkämpfen, unzulässig sind, auf (Ausnahmen
  vorhanden, z.B. Pseudoephedrin, Cortison, Ritalin,
  etc.)

• Achtung: Nicht nur der Gebrauch sondern auch der
   Besitz wird bereits als Dopingvergehen geahndet
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Dopingliste

• www.antidoping.ch
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Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Nicht genehmigte Substanzen

• Jegliche pharmakologisch wirksame Substanz, die in den
  folgenden Abschnitten der Dopingliste nicht aufgeührt wird
  und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde
  für die therapeutische Anwendung beim Menschen
  zugelassen ist, ist jederzeit verboten

• Beispiele:
   - Arzneimittel aus präklinischen oder klinischen
    Entwicklungen bzw. zurückgezogene Arzneimittel
   - Designer-Drogen
   - nur für den Veterinärbereich zugelassene Substanzen

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Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Anabolika

• Wirken aufbauend
  z.B. durch Zunahme von Muskelmasse und Muskelkraft
• Die chemische Struktur und die Wirkung der androgen-
  anabolen Steroidhormone leiten sich vom männlichen
  Sexualhormon Testosteron ab
• Exogenen (körperfremden), nicht natürlich im Körper
  hergestellt
• Endogenen (körpereigenen), natürlich im Körper
  hergestellt
Anabolika

Nebenwirkungen
• Schädigungen am Herz-Kreislauf-System
• Lebererkrankungen bis hin zu Leberkrebs
• Veränderung des Lipidstoffwechsels und als mögliche
 Folge Arterienverkalkung (Arteriosklerose)
• Wassereinlagerung ins Gewebe
• Psychische Veränderungen (Depression, Aggressivität,
 Libido, Sucht)
• Vorzeitiger Wachstumsstopp bei Jugendlichen oder auch
 geschlechtsspezifische Nebenwirkungen

                                                          14
Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte
Wirkstoffe

• Erythropoiese stimulierende Wirkstoffe, z.B.
   Erythropoietin (EPO), Darbepoietin (dEPO), Methoxy
   Polyethylenglykol-Epoetin beta (CERA), Peginesatid
  (Hämatid), Stabilisatoren der Hypoxie induzierenden
   Faktoren (HIF) (z.B. Xenon, Argon)]

• Choriongonadotropin (CG) und luteinisierendes
  Hormon (LH) und ihre Releasingfaktoren, nur für
  männliche Athleten
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte
Wirkstoffe

• Corticotropine (z.B. ACTH): regulieren die
  körpereigene Produktion von Cortison

• Wachstumshormon (GH) und seine Releasingfaktoren
  sowie insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1 (IGF-1).

• Im Weiteren sind die folgenden Wachstumsfaktoren
  verboten: Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGFs),
  der Hepatozyten-Wachstumsfaktor (HGF),
  mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs),
  Blutplättchen-Wachstumsfaktor (PDGF), vaskulär-
  endothelialer Wachstumsfaktor (VEGF) sowie alle
  anderen Wachstumsfaktoren...
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Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Beta-2-Agonisten

• Beta-2-Agonisten erweitern die Bronchien in den Lungen. Bei
  hoher Dosierung haben sie eine muskelaufbauende Wirkung.

• Nebenwirkungen
  - übermässiges Schwitzen, Unruhe, unkontrollierbare
    Muskelzuckungen (Tremor) und Herzrasen (Tachykardie)
  - Absenkung der Kalium-Konzentration im Blutserum
    (mögliche Folge: Herzrhythmusstörungen) oder eine
    Erhöhung der Glukosewerte durch verstärkten
    Glykogenabbau der Leber.

                                                                26
Beta-2-Agonisten

Neu seit 1.1.2010 bzw. 1.1.2011

• Salbutamol (Ventolin) und Salmeterol (Serevent und
  Seretide) sowie Formoterol (Oxis und Symbicort)
  zur Inhalation erlaubt, der Gebrauch muss allerdings
  im Rahmen von Dopingkontrolle deklariert werden

• Bei anderen Beta-2-Agonisten (z. B. Bricanyl) ist
  eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen
  Zwecken vorzulegen (ATZ)
Beta-2-Agonisten

• Athleten mit normaler Lungenfunktion zeigen unter SABA
  oder LABA keine Leistungsverbesserung!!! Aus diesem
  Grund sind Salbutamol und Salmeterol (seit 2010) sowie
  Formoterol (seit 2011) nicht mehr auf der Dopingliste der
  WADA

• ABER: festgelegte Inhalationslimiten und
  Urinkonzentrationen:
   - Salbutamol: 1600 ug/24 h; Urinkonzentration: 1000 ng/ml
   - Formoterol: 54 ug/24 h; Urinkonzentration: 40 ng/ml
   - Salmeterol: keine Limite
   - Kein Problem?
                                                               28
Fall Sundby

Salbutamol: 1600 ug/24 h; Urinkonzentration: 1000 ng/ml

                                                          29
Fall Froome

              30
Beta-2-Agonisten

MERKE: Urinkonzentration von inhaliertem Salbutamol und
Formoterol ist abhängig von Hydratationszustand!

                                                          31
B2-Agonisten

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Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Hormone und Stoffwechselmodulatoren

• Antiöstrogene: Substanzen werden zur
  Unterdrückung der Nebenwirkungen von Anabolika
  eingesetzt. Sie verhindern z.B. die Umwandlung des
  männlichen Sexualhormons Testosteron in das
  weibliche Hormon Östrogen.

• Bis Ende 2004 waren diese Substanzen nur bei
  Männern verboten, seit 2005 gilt dies auch für
  Frauen.
Hormone und Stoffwechselmodulatoren

                           Anmeldung für Konsultation
                           • Krafttraining „ärztlich
                             kontrolliert“
                           • Möchte unter „ärztlicher
                             Kontrolle abtrainieren“
                           • Kontrolle der Leberwerte
                           • Check Up
                           • Etc. ....
Hormone und Stoffwechselmodulatoren
Hormone und Stoffwechselmodulatoren
Hormone und Stoffwechselmodulatoren

Insulin

• Insulin ist ein körpereigenes Peptidhormon und gehört zu
  den verbotenen Dopingsubstanzen. Es senkt den
  Blutzuckerspiegel und beeinflusst auch den Fett- und
  Aminosäurestoffwechsel

• Nebenwirkungen: Insulin-Doping kann lebensgefährlich sein!
  Eine Überdosierung von künstlichem Insulin führt zu
  Herzklopfen, Unruhe und Zittern.

                                                               38
Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe

• Diuretika: fördern die Ausscheidung von Urin.

• Probenezid: hemmt bei vielen Substanzen die
  Ausscheidung über die Niere.

• Plasmaexpander (Albumin, Dextrane, HES): erhöhen
  den Flüssigkeitsgehalt des Plasmas und führen zu
  einer Senkung eines erhöhten Hämatokritwertes.

• Achtung: Blutdruck-Medikamente!
Dopingliste
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Manipulation von Blut und Blutbestandteilen

• Das Verabreichen oder Wiedereinführen jeglicher
  Menge an autologem, allogenem (homologem) oder
  heterologem Blut oder roter Blutkörperchen jeglicher
  Herkunft ins Kreislaufsystem
• Künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports
  oder der Abgabe von Sauerstoff, einschliesslich, aber
  nicht beschränkt auf Perfluorochemikalien, Efaproxiral
  (RSR13) und veränderte Hämoglobinprodukte.
  Ausgenommen davon ist die Supplementation mit
  Sauerstoff
• Jegliche Form von intravaskulärer Manipulation von Blut
  oder Blutbestandteilen durch physikalische oder
  chemische Methoden
Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
Dopingliste II:
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Chemische und physikalische Manipulation

•   Verfälschung oder die versuchte Verfälschung

•   Das Ziel ist, die Integrität und Gültigkeit einer Probe
    zu verändern

• Beispiele:
     Katheterisierung
     Austausch der Urinprobe
     Veränderung der Urinprobe (z.B. Proteasen)
Chemische und physikalische Manipulation
 • Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von
   mehr als 50 ml pro 6 Stunden, es sein denn sie
   werden berechtigterweise im Rahmen einer
   Hospitalisierung oder während klinischen Unter-
   suchungen verabreicht.
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Dopingliste II:
Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S0: Nicht genehmigte Substanzen
• S1: Anabolika
• S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und
      verwandte Wirkstoffe
• S3: Beta-2-Agonisten
• S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren
• S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe
• M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
• M2: Chemische und physikalische Manipulation
• M3: Gendoping
Gendoping

• Die folgenden Methoden zur möglichen Steigerung der
  sportlichen Leistung sind verboten:
   - Die Übertragung von Nukleinsäurepolymeren oder Analoga
    der Nukleinsäuren
   - Die Verwendung von normalen oder genetisch veränderten
    Zellen
• Darunter wird eine medizinisch nicht indizierte Verwendung
  von Genen, Bestandteilen von Genen und/oder Zellen
  verstanden, die potentiell die sportliche Leistung erhöhen
  kann.
Gendoping
Dopingliste
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S6: Stimulanzien
• S7: Narkotika
• S8: Cannabinoide
• S9: Glucokortikoide
Stimulanzien

• Stimulanzien rufen eine erhöhte körperliche und geistige
  Aktivität hervor. Sie verhindern das Gefühl von Müdigkeit und
  steigern so die Leistungsfähigkeit
• Beispiele: Amphetamin, Ephedrin, Strychnin, etc.
• Zu den Stimulanzien gehören auch illegale Drogen wie
  Kokain und Ecstasy
• Stimulanzien sind im Wettkampf verboten
Stimulanzien

Merke

• Pseudoephedrin (Pretuval) ist verboten, wenn seine
  Konzentration im Urin 150 mg/ml übersteigt

• Die folgenden Substanzen, die im Überwachungs-
  programm 2014 enthalten sind (Bupropion, Koffein, Nikotin,
  Phenylephrin (Neocitran), Phenylpropanolamin, Pipradrol,
  Synephrin), sind nicht verboten

                                                               54
Medikamente mit Pseudoephedrin
Medikamentendatenbank
Dopingliste III:
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden

 • S6: Stimulanzien
 • S7: Narkotika
 • S8: Cannabinoide
 • S9: Glucokortikoide
Narkotika

• Narkotika sind starke Schmerzmittel aus der Klasse der
  Opiate

• Beispiele: Morphin, Heroin oder Methadon
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Dopingliste
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S6: Stimulanzien
• S7: Narkotika
• S8: Cannabinoide
• S9: Glucokortikoide
Cannabinoide

• Beispiele: Cannabis, Haschisch und Marihuana

• Seit dem 1. Januar 2004 sind Cannabinoide in allen
  Sportarten an Wettkämpfen verboten

• Seit 2004 betreffen die Hälfte aller Dopingfälle den
  Missbrauch von Cannabis
Dopingliste
Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden

• S6: Stimulanzien
• S7: Narkotika
• S8: Cannabinoide
• S9: Glucokortikoide
Glucokortikoide
Dopingliste - In gewissen Sportarten verbotene Wirkstoffe

•   P1: Alkohol
•   P2: Betablocker
Alkohol
Betablocker

• Betablocker wirken beruhigend auf Herz und Kreislauf,
  verhindern Nervosität und Muskelzittern
• Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Betablocker im
  Wettkampf in den folgenden Sportarten verboten:
  Automobilsport (FIA), Billard [alle Disziplinen] (WCBS),
  Bogenschiessen (WA) [auch ausserhalb des Wettkampfes
  verboten], Dart (WDF), Golf (IGF), Schiessen (ISSF, IPC)
  [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Ski (FIS)
  [Skisprung, Free Style Sprung / Halfpipe sowie Snowboard
  Halfpipe / big air].
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

• Anwendung verbotener Wirkstoffe oder verbotener
  Methoden
• Antrag wird von ATZ-Kommission von Antidoping
  Schweiz geprüft
• Seit dem 1.1.2010 gibt es keine abgekürzten
  Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken
  mehr, d.h. es muss immer ein Standardantrag gestellt
  werden (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen)
• Asthma-Behandlungen mit Salbutamol und Salmeterol
  zur Inhalation brauchen seit dem 1.1.2010 keine ATZ
  mehr, Formoterol seit dem 1.1.2012
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ)

                                                       71
Informationsquellen
Medikamentendatenbank
Informationsquellen

                      74
Informationsquellen

                      75
Informationsquellen: Supplemente
Informationsquellen: Supplemente
Beispiel: Koffein

• Ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr auf der Liste der
  verbotenen Substanzen aufgeführt

• Die Welt-Anti-Dopingagentur (WADA) hat die Dopinglabors
  angewiesen, die Koffeinspiegel weiterhin zu messen, damit
  die Entwicklung der Koffeineinnahme beobachtet werden
  kann
Supplemente - Fazit

• Supplemente können mit Dopingsubstanzen verunreinigt
  sein
• Die Informationsquelle über ein Supplement muss
  unabhängig sein von der Verkaufsquelle. Informationen von
  Herstellern sind häufig einseitig ausgelegt
• Vertrauenswürdige Informationsquellen
  - Deutsch: Supplementguide von Antidoping Schweiz
  - Deutsch: PDF Swiss Athletic Forum 2011
  - Englisch: Australian Institute of Sports
  - Englisch: PDF National Athletic Trainers‘ Association
  - Quelle: Swiss Sports Nutrition Society (www.ssns.ch)

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Verunreinigte Supplemente

                            80
81
82
Fragen?
84
Danke für die Aufmerksamkeit
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