Doping im Sport Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018 - Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG
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Doping im Sport Ostschweizer Zahnärzteforum 18.1.2018 Dr. med. Patrik Noack, Zentrum für Medizin und Sport, Abtwil SG
Geschichte / Herkunft des Begriffs Doping • Erste Erwähnung: durch Buren in Südafrika schwerer Schnaps = Dop • Später: generelle Bezeichnung von stimulierenden Getränken der Buren • In England zu Beginn im Zusammenhang mit Aufputschmitteln bei Pferderennen • Anfang des 20. Jahrhunderts wurden dann auch Substanzen wie Kokain, Morphin, Strychnin und Koffein als „Dopingmittel“ bezeichnet. Mit der Erfindung synthetischer Hormone in den 1930er-Jahren hielt medikamentöses Doping Einzug in den Sport
Dopingkontrollen • Erste Dopingkontrolle: Im Jahre 1968 während den Olympischen Spielen in Grenoble und den Olympischen Spielen in Mexiko • Dopingkontrollen / Jahr in der Schweiz: • 1990: 850 Kontrollen / positiv 0.9% • 850 während den Wettkämpfen • 2009: 1690 Kontrollen / positiv 1.42% • 708 während den Wettkämpfen • 982 im Training
Dopingkontrollen • Dopingkontrollen / Jahr in der Schweiz: • 2015: 3393 Kontrolle / positiv 0.5% • 1193 während den Wettkämpfen • 2260 im Training
Dopingliste Antidopingschweiz • Die Dopingliste führt verbotene Wirkstoffe und Methoden, welche IMMER, d.h. in und ausserhalb von Wettkämpfen, unzulässig sind, auf (Ausnahmen vorhanden, z.B. Pseudoephedrin, Cortison, Ritalin, etc.) • Achtung: Nicht nur der Gebrauch sondern auch der Besitz wird bereits als Dopingvergehen geahndet
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Nicht genehmigte Substanzen • Jegliche pharmakologisch wirksame Substanz, die in den folgenden Abschnitten der Dopingliste nicht aufgeührt wird und derzeit nicht durch eine staatliche Gesundheitsbehörde für die therapeutische Anwendung beim Menschen zugelassen ist, ist jederzeit verboten • Beispiele: - Arzneimittel aus präklinischen oder klinischen Entwicklungen bzw. zurückgezogene Arzneimittel - Designer-Drogen - nur für den Veterinärbereich zugelassene Substanzen 11
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Anabolika • Wirken aufbauend z.B. durch Zunahme von Muskelmasse und Muskelkraft • Die chemische Struktur und die Wirkung der androgen- anabolen Steroidhormone leiten sich vom männlichen Sexualhormon Testosteron ab • Exogenen (körperfremden), nicht natürlich im Körper hergestellt • Endogenen (körpereigenen), natürlich im Körper hergestellt
Anabolika Nebenwirkungen • Schädigungen am Herz-Kreislauf-System • Lebererkrankungen bis hin zu Leberkrebs • Veränderung des Lipidstoffwechsels und als mögliche Folge Arterienverkalkung (Arteriosklerose) • Wassereinlagerung ins Gewebe • Psychische Veränderungen (Depression, Aggressivität, Libido, Sucht) • Vorzeitiger Wachstumsstopp bei Jugendlichen oder auch geschlechtsspezifische Nebenwirkungen 14
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • Erythropoiese stimulierende Wirkstoffe, z.B. Erythropoietin (EPO), Darbepoietin (dEPO), Methoxy Polyethylenglykol-Epoetin beta (CERA), Peginesatid (Hämatid), Stabilisatoren der Hypoxie induzierenden Faktoren (HIF) (z.B. Xenon, Argon)] • Choriongonadotropin (CG) und luteinisierendes Hormon (LH) und ihre Releasingfaktoren, nur für männliche Athleten
Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • Corticotropine (z.B. ACTH): regulieren die körpereigene Produktion von Cortison • Wachstumshormon (GH) und seine Releasingfaktoren sowie insulinähnlicher Wachstumsfaktor 1 (IGF-1). • Im Weiteren sind die folgenden Wachstumsfaktoren verboten: Fibroblasten-Wachstumsfaktoren (FGFs), der Hepatozyten-Wachstumsfaktor (HGF), mechanisch induzierte Wachstumsfaktoren (MGFs), Blutplättchen-Wachstumsfaktor (PDGF), vaskulär- endothelialer Wachstumsfaktor (VEGF) sowie alle anderen Wachstumsfaktoren...
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Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Beta-2-Agonisten • Beta-2-Agonisten erweitern die Bronchien in den Lungen. Bei hoher Dosierung haben sie eine muskelaufbauende Wirkung. • Nebenwirkungen - übermässiges Schwitzen, Unruhe, unkontrollierbare Muskelzuckungen (Tremor) und Herzrasen (Tachykardie) - Absenkung der Kalium-Konzentration im Blutserum (mögliche Folge: Herzrhythmusstörungen) oder eine Erhöhung der Glukosewerte durch verstärkten Glykogenabbau der Leber. 26
Beta-2-Agonisten Neu seit 1.1.2010 bzw. 1.1.2011 • Salbutamol (Ventolin) und Salmeterol (Serevent und Seretide) sowie Formoterol (Oxis und Symbicort) zur Inhalation erlaubt, der Gebrauch muss allerdings im Rahmen von Dopingkontrolle deklariert werden • Bei anderen Beta-2-Agonisten (z. B. Bricanyl) ist eine Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken vorzulegen (ATZ)
Beta-2-Agonisten • Athleten mit normaler Lungenfunktion zeigen unter SABA oder LABA keine Leistungsverbesserung!!! Aus diesem Grund sind Salbutamol und Salmeterol (seit 2010) sowie Formoterol (seit 2011) nicht mehr auf der Dopingliste der WADA • ABER: festgelegte Inhalationslimiten und Urinkonzentrationen: - Salbutamol: 1600 ug/24 h; Urinkonzentration: 1000 ng/ml - Formoterol: 54 ug/24 h; Urinkonzentration: 40 ng/ml - Salmeterol: keine Limite - Kein Problem? 28
Fall Sundby Salbutamol: 1600 ug/24 h; Urinkonzentration: 1000 ng/ml 29
Fall Froome 30
Beta-2-Agonisten MERKE: Urinkonzentration von inhaliertem Salbutamol und Formoterol ist abhängig von Hydratationszustand! 31
B2-Agonisten 32
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Hormone und Stoffwechselmodulatoren • Antiöstrogene: Substanzen werden zur Unterdrückung der Nebenwirkungen von Anabolika eingesetzt. Sie verhindern z.B. die Umwandlung des männlichen Sexualhormons Testosteron in das weibliche Hormon Östrogen. • Bis Ende 2004 waren diese Substanzen nur bei Männern verboten, seit 2005 gilt dies auch für Frauen.
Hormone und Stoffwechselmodulatoren Anmeldung für Konsultation • Krafttraining „ärztlich kontrolliert“ • Möchte unter „ärztlicher Kontrolle abtrainieren“ • Kontrolle der Leberwerte • Check Up • Etc. ....
Hormone und Stoffwechselmodulatoren
Hormone und Stoffwechselmodulatoren
Hormone und Stoffwechselmodulatoren Insulin • Insulin ist ein körpereigenes Peptidhormon und gehört zu den verbotenen Dopingsubstanzen. Es senkt den Blutzuckerspiegel und beeinflusst auch den Fett- und Aminosäurestoffwechsel • Nebenwirkungen: Insulin-Doping kann lebensgefährlich sein! Eine Überdosierung von künstlichem Insulin führt zu Herzklopfen, Unruhe und Zittern. 38
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • Diuretika: fördern die Ausscheidung von Urin. • Probenezid: hemmt bei vielen Substanzen die Ausscheidung über die Niere. • Plasmaexpander (Albumin, Dextrane, HES): erhöhen den Flüssigkeitsgehalt des Plasmas und führen zu einer Senkung eines erhöhten Hämatokritwertes. • Achtung: Blutdruck-Medikamente!
Dopingliste Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • Das Verabreichen oder Wiedereinführen jeglicher Menge an autologem, allogenem (homologem) oder heterologem Blut oder roter Blutkörperchen jeglicher Herkunft ins Kreislaufsystem • Künstliche Erhöhung der Aufnahme, des Transports oder der Abgabe von Sauerstoff, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Perfluorochemikalien, Efaproxiral (RSR13) und veränderte Hämoglobinprodukte. Ausgenommen davon ist die Supplementation mit Sauerstoff • Jegliche Form von intravaskulärer Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen durch physikalische oder chemische Methoden
Manipulation von Blut und Blutbestandteilen
Dopingliste II: Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Chemische und physikalische Manipulation • Verfälschung oder die versuchte Verfälschung • Das Ziel ist, die Integrität und Gültigkeit einer Probe zu verändern • Beispiele: Katheterisierung Austausch der Urinprobe Veränderung der Urinprobe (z.B. Proteasen)
Chemische und physikalische Manipulation • Intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 50 ml pro 6 Stunden, es sein denn sie werden berechtigterweise im Rahmen einer Hospitalisierung oder während klinischen Unter- suchungen verabreicht.
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Dopingliste II: Jederzeit verbotene Wirkstoffe & Methoden • S0: Nicht genehmigte Substanzen • S1: Anabolika • S2: Peptidhormone, Wachstumsfaktoren und verwandte Wirkstoffe • S3: Beta-2-Agonisten • S4: Hormone und Stoffwechselmodulatoren • S5: Diuretika und andere maskierende Wirkstoffe • M1: Manipulation von Blut und Blutbestandteilen • M2: Chemische und physikalische Manipulation • M3: Gendoping
Gendoping • Die folgenden Methoden zur möglichen Steigerung der sportlichen Leistung sind verboten: - Die Übertragung von Nukleinsäurepolymeren oder Analoga der Nukleinsäuren - Die Verwendung von normalen oder genetisch veränderten Zellen • Darunter wird eine medizinisch nicht indizierte Verwendung von Genen, Bestandteilen von Genen und/oder Zellen verstanden, die potentiell die sportliche Leistung erhöhen kann.
Gendoping
Dopingliste Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden • S6: Stimulanzien • S7: Narkotika • S8: Cannabinoide • S9: Glucokortikoide
Stimulanzien • Stimulanzien rufen eine erhöhte körperliche und geistige Aktivität hervor. Sie verhindern das Gefühl von Müdigkeit und steigern so die Leistungsfähigkeit • Beispiele: Amphetamin, Ephedrin, Strychnin, etc. • Zu den Stimulanzien gehören auch illegale Drogen wie Kokain und Ecstasy • Stimulanzien sind im Wettkampf verboten
Stimulanzien Merke • Pseudoephedrin (Pretuval) ist verboten, wenn seine Konzentration im Urin 150 mg/ml übersteigt • Die folgenden Substanzen, die im Überwachungs- programm 2014 enthalten sind (Bupropion, Koffein, Nikotin, Phenylephrin (Neocitran), Phenylpropanolamin, Pipradrol, Synephrin), sind nicht verboten 54
Medikamente mit Pseudoephedrin
Medikamentendatenbank
Dopingliste III: Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden • S6: Stimulanzien • S7: Narkotika • S8: Cannabinoide • S9: Glucokortikoide
Narkotika • Narkotika sind starke Schmerzmittel aus der Klasse der Opiate • Beispiele: Morphin, Heroin oder Methadon
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Dopingliste Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden • S6: Stimulanzien • S7: Narkotika • S8: Cannabinoide • S9: Glucokortikoide
Cannabinoide • Beispiele: Cannabis, Haschisch und Marihuana • Seit dem 1. Januar 2004 sind Cannabinoide in allen Sportarten an Wettkämpfen verboten • Seit 2004 betreffen die Hälfte aller Dopingfälle den Missbrauch von Cannabis
Dopingliste Im Wettkampf verbotene Wirkstoffe & Methoden • S6: Stimulanzien • S7: Narkotika • S8: Cannabinoide • S9: Glucokortikoide
Glucokortikoide
Dopingliste - In gewissen Sportarten verbotene Wirkstoffe • P1: Alkohol • P2: Betablocker
Alkohol
Betablocker • Betablocker wirken beruhigend auf Herz und Kreislauf, verhindern Nervosität und Muskelzittern • Wenn nichts anderes bestimmt ist, sind Betablocker im Wettkampf in den folgenden Sportarten verboten: Automobilsport (FIA), Billard [alle Disziplinen] (WCBS), Bogenschiessen (WA) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Dart (WDF), Golf (IGF), Schiessen (ISSF, IPC) [auch ausserhalb des Wettkampfes verboten], Ski (FIS) [Skisprung, Free Style Sprung / Halfpipe sowie Snowboard Halfpipe / big air].
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) • Anwendung verbotener Wirkstoffe oder verbotener Methoden • Antrag wird von ATZ-Kommission von Antidoping Schweiz geprüft • Seit dem 1.1.2010 gibt es keine abgekürzten Ausnahmebewilligungen zu therapeutischen Zwecken mehr, d.h. es muss immer ein Standardantrag gestellt werden (Bearbeitungszeit ca. 3 Wochen) • Asthma-Behandlungen mit Salbutamol und Salmeterol zur Inhalation brauchen seit dem 1.1.2010 keine ATZ mehr, Formoterol seit dem 1.1.2012
Ausnahmebewilligung zu therapeutischen Zwecken (ATZ) 71
Informationsquellen
Medikamentendatenbank
Informationsquellen 74
Informationsquellen 75
Informationsquellen: Supplemente
Informationsquellen: Supplemente
Beispiel: Koffein • Ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr auf der Liste der verbotenen Substanzen aufgeführt • Die Welt-Anti-Dopingagentur (WADA) hat die Dopinglabors angewiesen, die Koffeinspiegel weiterhin zu messen, damit die Entwicklung der Koffeineinnahme beobachtet werden kann
Supplemente - Fazit • Supplemente können mit Dopingsubstanzen verunreinigt sein • Die Informationsquelle über ein Supplement muss unabhängig sein von der Verkaufsquelle. Informationen von Herstellern sind häufig einseitig ausgelegt • Vertrauenswürdige Informationsquellen - Deutsch: Supplementguide von Antidoping Schweiz - Deutsch: PDF Swiss Athletic Forum 2011 - Englisch: Australian Institute of Sports - Englisch: PDF National Athletic Trainers‘ Association - Quelle: Swiss Sports Nutrition Society (www.ssns.ch) 79
Verunreinigte Supplemente 80
81
82
Fragen?
84
Danke für die Aufmerksamkeit
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