DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren - Eine Herausforderung für Sportverbände und Sportvereine Stand: 14. Januar 2013

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DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren - Eine Herausforderung für Sportverbände und Sportvereine Stand: 14. Januar 2013
DOSB l Sport bewegt!

   DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren
Eine Herausforderung für Sportverbände
                      und Sportvereine
                     Stand: 14. Januar 2013
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Alle Lastschriftgläubiger in Deutsch-     für bestehende schriftliche Einzugs-
land – also auch die Sportorganisatio-    ermächtigungen erfreulicherweise
nen und Sportvereine – stehen in den      gelungen.
nächsten Monaten vor einer besonde-
ren Herausforderung: Soweit sie vom       Unabhängig davon bringt die Umstel-
01. Februar 2014 an Forderungen per       lung auf das SEPA-Lastschriftverfahren
Lastschrift einziehen wollen, kann dies   aber weitere Aufgaben für die Sport-
nur noch über das neue SEPA-Last-         organisationen und Sportvereine mit
schriftverfahren (SEPA = Single Euro      sich. Nachfolgend sind die wichtigsten
Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge   Punkte aufgelistet, die von allen Last-
einer im Frühjahr 2012 in Kraft getre-    schrifteinreichern zu beachten sind:
tenen Verordnung des Europäischen
Parlaments, der sogenannten „SEPA-        1. Gläubiger-Identifikationsnum-
Verordnung“. In dieser Verordnung            mer beantragen
wurde der 01.02.2014 als Enddatum
für die nationalen Lastschrift- und       Alle Lastschriftgläubiger benötigen
Überweisungsverfahren festgelegt.         zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift-
                                          verfahren eine Gläubiger-Identifika-
Der Deutsche Olympische Sportbund         tionsnummer (Gläubiger-ID), die auf
(DOSB) hat sich gemeinsam mit ande-       elektronischem Weg bei der Deutschen
ren Organisationen und Verbänden          Bundesbank beantragt werden muss.
dafür eingesetzt, dass für bestehende     Ausführliche Informationen und das
Einzugsermächtigungen keine neuen         Formular zur Beantragung der Gläubi-
SEPA-Lastschriftmandate eingeholt         ger-ID finden sie unter
werden müssen. Dies ist in Deutsch-       www.glaeubiger-id.bundesbank.de.
land durch die im Juli 2012 erfolgte
Anpassung der Allgemeinen Geschäfts-      Wir empfehlen, die Gläubiger-ID mög-
bedingungen (AGB) der Kreditinstitute     lichst frühzeitig zu beantragen.

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2. Inkasso-Vereinbarung mit                bürokratiearmen Konvertierung in
   Kreditinstitut                          IBAN und BIC sollten sich die Sportor-
                                           ganisationen/Sportvereine von ihren
Mit der Zuteilung einer Gläubiger-ID ist   Hausbanken und Herstellern von Buch-
keine Zulassung zum Einzug von Last-       haltungs- bzw. Vereinsverwaltungs-
schriften im SEPA-Lastschriftverfahren     software möglichst frühzeitig beraten
verbunden. Diese Inkasso-Vereinbarung      lassen.
ist zwischen dem kontoführenden Kre-
ditinstitut und der Sportorganisation/     Auf den BIC kann ab Februar 2014
dem Sportverein abzuschließen.             bei inländischen Überweisungen und
                                           Lastschriften und ab Februar 2016
3. Konvertierung in IBAN und BIC           bei grenzüberschreitenden Zahlungen
                                           verzichtet werden.
Während im Einzugsermächtigungsver-
fahren als Kundenkennung Kontonum-         4. Buchhaltungssoftware/Vereins-
mer und Bankleitzahl verwendet wer-           verwaltungssoftware
den, sind im SEPA-Lastschriftverfahren
die internationale Bankkontonummer         Mit den Herstellern der Buchhaltungs-
IBAN (International Bank Account           und Vereinsverwaltungssysteme sollte
Number) und der BIC (Bank Identifier       zeitnah geklärt werden, wann diese
Code) zu verwenden.                        SEPA-fähige Versionen ihrer Produkte
                                           bereitstellen und welche Umstellungs-
Für die Einreicher von SEPA-Lastschrif-    arbeiten durch die Sportorganisation/
ten ist es daher notwendig, ihren          den Sportverein ggf. erforderlich sind.
Bestand an nationalen Kontonummern         Hier sollten sie auch klären, ob zusätzli-
und Bankleitzahlen in IBAN und BIC         che Kosten (z.B. für Lizenzen, Schulun-
zu überführen. Wegen einer möglichst       gen, etc.) anfallen.

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5. Geschäftsausstattung                     dem Zahlungsempfänger und seinem
                                            Zahlungsdienstleister. Das SEPA-Last-
Auf Briefbögen, Geschäftspapieren,          schiftmandat muss schriftlich erteilt
Faltblättern, Berichten, Internetseiten,    werden. Eine elektronische Signatur ist
etc. ist eventuell die Bankverbindung       noch nicht möglich.
(Kontonummer, Bankleitzahl) angege-
ben. Denken sie daran, bei Neuaufla-        Die verbindlichen Mandatstexte kön-
gen die neuen Kontokennungen IBAN           nen bei den jeweiligen Hausbanken
und BIC zu berücksichtigen.                 der Sportorganisationen/Sportvereine
                                            angefordert werden.
6. SEPA-Lastschriftmandat
                                            Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss
Die bisherigen Regelungen zur Er-           eine eindeutige Mandatsreferenz erhal-
teilung einer Einzugsermächtigung           ten. Die Mandatsreferenz ist ein vom
werden durch das sogenannte SEPA-           Zahlungsempfänger individuell ver-
Lastschriftmandat abgelöst. Dieses          gebenes Kennzeichen eines Mandats
ermächtigt den Zahlungsempfänger,           (z.B. Mitgliedsnummer, Kundenummer,
den fälligen Betrag vom Konto des Zah-      Rechnungsnummer, …) und ermöglicht
lungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich    in Verbindung mit der Gläubiger-Iden-
wird das Kreditinstitut des Zahlungs-       tifikationsnummer dessen eindeutige
pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift   Identifizierung.
angewiesen.
                                            Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat ist
Die Vorgaben zur Form der Man-              eine unautorisierte Lastschrift, d.h. eine
datserteilung, einschließlich etwaiger      unautorisierte Kontobelastung, die vom
Änderungen des Mandats, ergeben             Zahler innerhalb von 13 Monaten nach
sich aus den Regelungen in der jewei-       der Kontobelastung zurückgegeben
ligen Inkassovereinbarung zwischen          werden kann.

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Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grund-     8. Vorabinformation (Pre-Notifica-
sätzlich unbefristet bis zum Widerruf         tion) der Zahlungspflichtigen
durch den Zahlungspflichtigen. Wird
allerdings binnen 36 Monaten seit dem      Der Zahlungspflichtige muss mindes-
letzten Lastschrifteinzug keine Folge-     tens 14 Tage vor Fälligkeit (sofern mit
lastschrift vom Zahlungsempfänger          dem Zahlungspflichtigen keine andere
eingereicht, verfällt das Mandat. Sofern   Frist vereinbart wurde) der ersten Sepa-
nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge     Lastschriftabbuchung über Betrag und
durchgeführt werden sollen, muss der       Fälligkeitstermin informiert werden.
Zahlungsempfänger ein neues Last-          Bei wiederkehrenden Lastschriften mit
schriftmandat vom Zahlungspflichtigen      gleichen Lastschriftbeträgen genügt
einholen.                                  eine einmalige Unterrichtung des
                                           Zahlungspflichtigen vor dem ersten
7. SEPA-Mandatsverwaltung                  Lastschrifteinzug sowie die Angabe der
                                           nächsten Fälligkeitstermine. Auch peri-
Alle SEPA-Lastschriftmandate müs-          odische Angaben des Fälligkeitstermins
sen von den Sportorganisationen/           sind möglich (z.B.: „Der Vereinsbeitrag
Sportvereinen in einer SEPA-Mandats-       in Höhe von 30,00 Euro wird jeweils
verwaltung organisiert werden. Jeder       am 1. Arbeitstag eines Kalenderviertel-
aus einem SEPA-Lastschriftmandat re-       jahres eingezogen.“). Die Vorabinfor-
sultierender Lastschrifteinzug und jede    mation muss die Gläubiger-ID und die
Rücklastschrift müssen elektronisch        Mandatsreferenz enthalten.
nachvollziehbar sein.
                                           Problematisch ist in diesen Fällen,
Die Mandatsverwaltung erfordert hohe       wenn der Zahlungspflichtige (z.B. das
Sorgfalt und eine auf die Zahlungsströ-    Mitglied des Sportvereins) nicht mit
me der Sportorganisation/des Sportver-     dem Kontoinhaber übereinstimmt. In
eins angepasste Buchhaltungs-/Vereins-     diesen Fällen muss grundsätzlich der
verwaltungssoftware.                       Kontoinhaber über die bevorstehende

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Abbuchung informiert werden. Liegen        l Erstlastschriften/Einmallastschriften
vom Kontoinhaber keine Adressdaten           müssen spätestens 5 Tage vor Fällig-
vor, bleibt nur die Möglichkeit, den         keit dem Kreditinstitut des Zahlungs-
Vertragspartner anzuschreiben und um         pflichtigen vorliegen.
die Adressdaten des Kontoinhabers          l Folgelastschriften müssen spätestens
zu bitten. In das Anschreiben könnte         2 Tage vor Fälligkeit dem Kreditinsti-
ein Hinweis aufgenommen werden,              tut des Zahlungspflichtigen vorliegen.
dass der Zahlungspflichtige die Pflicht    l Die Widerspruchsfrist für den
übernimmt, den Kontoinhaber über die         Zahlungspflichtigen für autorisierte
anstehende Kontobelastung mit Betrag         Lastschriften beträgt 8 Wochen ab
und Fälligkeitstermin zu informieren,        dem Belastungstag.
falls er die Adressdaten nicht mitteilt.   l Die Widerspruchsfrist für den Zah-
                                             lungspflichtigen für nicht autorisierte
9. Fristen                                   Lastschriften beträgt 13 Monate ab
                                             dem Belastungstag.
Nach den SEPA-Richtlinien müssen die
Lastschriften fristgerecht bei den Kre-    10. Überleitung bestehender
ditinstituten eingereicht werden, d.h.         Einzugsermächtigungen
innerhalb einer bestimmten Anzahl von
Arbeitstagen vor dem Fälligkeitstermin.    Durch eine Änderung der Allgemeinen
Auch hier sind verschiedene Kriterien      Geschäftsbedingungen der Kreditins-
und Vorschriften zu berücksichtigen,       titute wurde im Juli 2012 die Rechts-
z.B. ob es sich um die erste oder eine     grundlage dafür geschaffen, dass für
wiederkehrende Zahlung handelt. Hier       bestehende schriftliche Einzugser-
einige wesentliche Fristen, die im SEPA-   mächtigungen keine neuen SEPA-
Lastschriftverfahren einzuhalten sind:     Mandate eingeholt werden müssen.
                                           Damit ist eine wesentliche Grundlage
                                           dafür geschaffen worden, eine rechts-
                                           sichere und möglichst bürokratiearme

                                                                                 l7
Umstellung vom bisherigen Einzugser-      11. Weiterführende Links
mächtigungsverfahren auf das SEPA-
Lastschriftverfahren zu erreichen.        Ergänzende detaillierte Informationen
                                          zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren
Zu beachten ist, dass in diesen „Über-    finden Sie auch auf den folgenden
leitungsfällen“ die Zahlungspflichtigen   Internetseiten:
von den Sportorganisationen/Sportver-
einen vor dem ersten Einzug über das      Deutsche Bundesbank:
SEPA-Lastschriftmandat in Textform        www.sepadeutschland.de
von dem Systemwechsel unter Angabe        www.glaeubiger-id.bundesbank.de.
der Gläubiger-ID und der Mandatsrefe-
renz informiert werden müssen. Diese      Die Deutsche Kreditwirtschaft:
Information kann auch als Teil einer      http://www.die-deutsche-kreditwirt-
Vorabinformation über den ersten SEPA     schaft.de/uploads/media/121126_DK-
Lastschrifteinzug erfolgen (siehe auch    SEPA_FAQ_v2.5_Stand_11-2012.pdf
8.).
                                          Sparkassen-Finanzgruppe:
Gegebenenfalls müssen Sportorgani-        http://www.sparkasse.de/privatkunden/
sationen/Sportvereine auf Nachfrage       konto-karte/sepa/sepa-lastschrift.html
ihrer Hausbanken die Unterrichtung der
Zahlungspflichtigen in geeigneter Form    http://www.sparkasse.de/firmenkun-
nachweisen.                               den/konto-karte/sepa/index.html

                                          Bankenverband:
                                          http://bankenverband.de/presse/presse-
                                          infos/einfacher-uebergang-zur-sepa-
                                          lastschrift-2013-einzugsermaechtigun-
                                          gen-gelten-weiter

8l
Deutsche Bank:
https://www.deutsche-bank.de/pbc/gk-
zahlungsverkehr-sepa.html

Commerzbank:
https://www.firmenkunden.commerz-
bank.de/de/international/zahlungsver-
kehr/sepa/start.htm

https://www.firmenkunden.commerz-
bank.de/files/brochures/_de/sepa.pdf

Bitkom:
http://www.bitkom.org/files/docu-
ments/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf

Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es bis zum Stichtag
01.02.2014 einige wichtige Aufgaben zu erledigen gilt. Da für diese all-
gemeinen Hinweise keine rechtliche Gewähr übernommen werden kann,
empfehlen wir allen Sportorganisationen/Sportvereinen, sich frühzeitig
einerseits von ihren Hausbanken und andererseits von den Herstellern der
Buchhaltungs- bzw. Vereinsverwaltungssoftware hinsichtlich der durch
das neue SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Umstellungsarbeiten
beraten zu lassen. Da das SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute genutzt
werden kann, sollte in diesen Beratungen auch ein für die Sportorganisati-
on/den Sportverein möglichst optimaler Umstellungszeitpunkt festgelegt
werden.

                                                                        l9
Notizen

10 l
Impressum
Titel: DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren – eine Herausforderung für Sportverbände und
Sportvereine
Herausgeber: Deutscher Olympischer SportBund l Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt am Main l Tel. +49 (0) 69 / 67 00 0 l Fax +49 (0) 69 / 67 49 06
E-Mail office@dosb.de l www.dosb.de
Deutscher Olympischer SportBund l Otto-Fleck-Schneise 12 l 60528 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69 / 67 00 0 l Fax +49 (0) 69 / 67 49 06 l www.dosb.de l E-Mail office@dosb.de
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