DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren - Eine Herausforderung für Sportverbände und Sportvereine Stand: 14. Januar 2013
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DOSB l Sport bewegt! DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren Eine Herausforderung für Sportverbände und Sportvereine Stand: 14. Januar 2013
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Alle Lastschriftgläubiger in Deutsch- für bestehende schriftliche Einzugs- land – also auch die Sportorganisatio- ermächtigungen erfreulicherweise nen und Sportvereine – stehen in den gelungen. nächsten Monaten vor einer besonde- ren Herausforderung: Soweit sie vom Unabhängig davon bringt die Umstel- 01. Februar 2014 an Forderungen per lung auf das SEPA-Lastschriftverfahren Lastschrift einziehen wollen, kann dies aber weitere Aufgaben für die Sport- nur noch über das neue SEPA-Last- organisationen und Sportvereine mit schriftverfahren (SEPA = Single Euro sich. Nachfolgend sind die wichtigsten Payments Area) erfolgen. Dies ist Folge Punkte aufgelistet, die von allen Last- einer im Frühjahr 2012 in Kraft getre- schrifteinreichern zu beachten sind: tenen Verordnung des Europäischen Parlaments, der sogenannten „SEPA- 1. Gläubiger-Identifikationsnum- Verordnung“. In dieser Verordnung mer beantragen wurde der 01.02.2014 als Enddatum für die nationalen Lastschrift- und Alle Lastschriftgläubiger benötigen Überweisungsverfahren festgelegt. zur Teilnahme am SEPA-Lastschrift- verfahren eine Gläubiger-Identifika- Der Deutsche Olympische Sportbund tionsnummer (Gläubiger-ID), die auf (DOSB) hat sich gemeinsam mit ande- elektronischem Weg bei der Deutschen ren Organisationen und Verbänden Bundesbank beantragt werden muss. dafür eingesetzt, dass für bestehende Ausführliche Informationen und das Einzugsermächtigungen keine neuen Formular zur Beantragung der Gläubi- SEPA-Lastschriftmandate eingeholt ger-ID finden sie unter werden müssen. Dies ist in Deutsch- www.glaeubiger-id.bundesbank.de. land durch die im Juli 2012 erfolgte Anpassung der Allgemeinen Geschäfts- Wir empfehlen, die Gläubiger-ID mög- bedingungen (AGB) der Kreditinstitute lichst frühzeitig zu beantragen. l3
2. Inkasso-Vereinbarung mit bürokratiearmen Konvertierung in Kreditinstitut IBAN und BIC sollten sich die Sportor- ganisationen/Sportvereine von ihren Mit der Zuteilung einer Gläubiger-ID ist Hausbanken und Herstellern von Buch- keine Zulassung zum Einzug von Last- haltungs- bzw. Vereinsverwaltungs- schriften im SEPA-Lastschriftverfahren software möglichst frühzeitig beraten verbunden. Diese Inkasso-Vereinbarung lassen. ist zwischen dem kontoführenden Kre- ditinstitut und der Sportorganisation/ Auf den BIC kann ab Februar 2014 dem Sportverein abzuschließen. bei inländischen Überweisungen und Lastschriften und ab Februar 2016 3. Konvertierung in IBAN und BIC bei grenzüberschreitenden Zahlungen verzichtet werden. Während im Einzugsermächtigungsver- fahren als Kundenkennung Kontonum- 4. Buchhaltungssoftware/Vereins- mer und Bankleitzahl verwendet wer- verwaltungssoftware den, sind im SEPA-Lastschriftverfahren die internationale Bankkontonummer Mit den Herstellern der Buchhaltungs- IBAN (International Bank Account und Vereinsverwaltungssysteme sollte Number) und der BIC (Bank Identifier zeitnah geklärt werden, wann diese Code) zu verwenden. SEPA-fähige Versionen ihrer Produkte bereitstellen und welche Umstellungs- Für die Einreicher von SEPA-Lastschrif- arbeiten durch die Sportorganisation/ ten ist es daher notwendig, ihren den Sportverein ggf. erforderlich sind. Bestand an nationalen Kontonummern Hier sollten sie auch klären, ob zusätzli- und Bankleitzahlen in IBAN und BIC che Kosten (z.B. für Lizenzen, Schulun- zu überführen. Wegen einer möglichst gen, etc.) anfallen. 4l
5. Geschäftsausstattung dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Das SEPA-Last- Auf Briefbögen, Geschäftspapieren, schiftmandat muss schriftlich erteilt Faltblättern, Berichten, Internetseiten, werden. Eine elektronische Signatur ist etc. ist eventuell die Bankverbindung noch nicht möglich. (Kontonummer, Bankleitzahl) angege- ben. Denken sie daran, bei Neuaufla- Die verbindlichen Mandatstexte kön- gen die neuen Kontokennungen IBAN nen bei den jeweiligen Hausbanken und BIC zu berücksichtigen. der Sportorganisationen/Sportvereine angefordert werden. 6. SEPA-Lastschriftmandat Jedes SEPA-Lastschriftmandat muss Die bisherigen Regelungen zur Er- eine eindeutige Mandatsreferenz erhal- teilung einer Einzugsermächtigung ten. Die Mandatsreferenz ist ein vom werden durch das sogenannte SEPA- Zahlungsempfänger individuell ver- Lastschriftmandat abgelöst. Dieses gebenes Kennzeichen eines Mandats ermächtigt den Zahlungsempfänger, (z.B. Mitgliedsnummer, Kundenummer, den fälligen Betrag vom Konto des Zah- Rechnungsnummer, …) und ermöglicht lungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich in Verbindung mit der Gläubiger-Iden- wird das Kreditinstitut des Zahlungs- tifikationsnummer dessen eindeutige pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift Identifizierung. angewiesen. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat ist Die Vorgaben zur Form der Man- eine unautorisierte Lastschrift, d.h. eine datserteilung, einschließlich etwaiger unautorisierte Kontobelastung, die vom Änderungen des Mandats, ergeben Zahler innerhalb von 13 Monaten nach sich aus den Regelungen in der jewei- der Kontobelastung zurückgegeben ligen Inkassovereinbarung zwischen werden kann. l5
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt grund- 8. Vorabinformation (Pre-Notifica- sätzlich unbefristet bis zum Widerruf tion) der Zahlungspflichtigen durch den Zahlungspflichtigen. Wird allerdings binnen 36 Monaten seit dem Der Zahlungspflichtige muss mindes- letzten Lastschrifteinzug keine Folge- tens 14 Tage vor Fälligkeit (sofern mit lastschrift vom Zahlungsempfänger dem Zahlungspflichtigen keine andere eingereicht, verfällt das Mandat. Sofern Frist vereinbart wurde) der ersten Sepa- nachfolgend erneute Lastschrifteinzüge Lastschriftabbuchung über Betrag und durchgeführt werden sollen, muss der Fälligkeitstermin informiert werden. Zahlungsempfänger ein neues Last- Bei wiederkehrenden Lastschriften mit schriftmandat vom Zahlungspflichtigen gleichen Lastschriftbeträgen genügt einholen. eine einmalige Unterrichtung des Zahlungspflichtigen vor dem ersten 7. SEPA-Mandatsverwaltung Lastschrifteinzug sowie die Angabe der nächsten Fälligkeitstermine. Auch peri- Alle SEPA-Lastschriftmandate müs- odische Angaben des Fälligkeitstermins sen von den Sportorganisationen/ sind möglich (z.B.: „Der Vereinsbeitrag Sportvereinen in einer SEPA-Mandats- in Höhe von 30,00 Euro wird jeweils verwaltung organisiert werden. Jeder am 1. Arbeitstag eines Kalenderviertel- aus einem SEPA-Lastschriftmandat re- jahres eingezogen.“). Die Vorabinfor- sultierender Lastschrifteinzug und jede mation muss die Gläubiger-ID und die Rücklastschrift müssen elektronisch Mandatsreferenz enthalten. nachvollziehbar sein. Problematisch ist in diesen Fällen, Die Mandatsverwaltung erfordert hohe wenn der Zahlungspflichtige (z.B. das Sorgfalt und eine auf die Zahlungsströ- Mitglied des Sportvereins) nicht mit me der Sportorganisation/des Sportver- dem Kontoinhaber übereinstimmt. In eins angepasste Buchhaltungs-/Vereins- diesen Fällen muss grundsätzlich der verwaltungssoftware. Kontoinhaber über die bevorstehende 6l
Abbuchung informiert werden. Liegen l Erstlastschriften/Einmallastschriften vom Kontoinhaber keine Adressdaten müssen spätestens 5 Tage vor Fällig- vor, bleibt nur die Möglichkeit, den keit dem Kreditinstitut des Zahlungs- Vertragspartner anzuschreiben und um pflichtigen vorliegen. die Adressdaten des Kontoinhabers l Folgelastschriften müssen spätestens zu bitten. In das Anschreiben könnte 2 Tage vor Fälligkeit dem Kreditinsti- ein Hinweis aufgenommen werden, tut des Zahlungspflichtigen vorliegen. dass der Zahlungspflichtige die Pflicht l Die Widerspruchsfrist für den übernimmt, den Kontoinhaber über die Zahlungspflichtigen für autorisierte anstehende Kontobelastung mit Betrag Lastschriften beträgt 8 Wochen ab und Fälligkeitstermin zu informieren, dem Belastungstag. falls er die Adressdaten nicht mitteilt. l Die Widerspruchsfrist für den Zah- lungspflichtigen für nicht autorisierte 9. Fristen Lastschriften beträgt 13 Monate ab dem Belastungstag. Nach den SEPA-Richtlinien müssen die Lastschriften fristgerecht bei den Kre- 10. Überleitung bestehender ditinstituten eingereicht werden, d.h. Einzugsermächtigungen innerhalb einer bestimmten Anzahl von Arbeitstagen vor dem Fälligkeitstermin. Durch eine Änderung der Allgemeinen Auch hier sind verschiedene Kriterien Geschäftsbedingungen der Kreditins- und Vorschriften zu berücksichtigen, titute wurde im Juli 2012 die Rechts- z.B. ob es sich um die erste oder eine grundlage dafür geschaffen, dass für wiederkehrende Zahlung handelt. Hier bestehende schriftliche Einzugser- einige wesentliche Fristen, die im SEPA- mächtigungen keine neuen SEPA- Lastschriftverfahren einzuhalten sind: Mandate eingeholt werden müssen. Damit ist eine wesentliche Grundlage dafür geschaffen worden, eine rechts- sichere und möglichst bürokratiearme l7
Umstellung vom bisherigen Einzugser- 11. Weiterführende Links mächtigungsverfahren auf das SEPA- Lastschriftverfahren zu erreichen. Ergänzende detaillierte Informationen zum neuen SEPA-Lastschriftverfahren Zu beachten ist, dass in diesen „Über- finden Sie auch auf den folgenden leitungsfällen“ die Zahlungspflichtigen Internetseiten: von den Sportorganisationen/Sportver- einen vor dem ersten Einzug über das Deutsche Bundesbank: SEPA-Lastschriftmandat in Textform www.sepadeutschland.de von dem Systemwechsel unter Angabe www.glaeubiger-id.bundesbank.de. der Gläubiger-ID und der Mandatsrefe- renz informiert werden müssen. Diese Die Deutsche Kreditwirtschaft: Information kann auch als Teil einer http://www.die-deutsche-kreditwirt- Vorabinformation über den ersten SEPA schaft.de/uploads/media/121126_DK- Lastschrifteinzug erfolgen (siehe auch SEPA_FAQ_v2.5_Stand_11-2012.pdf 8.). Sparkassen-Finanzgruppe: Gegebenenfalls müssen Sportorgani- http://www.sparkasse.de/privatkunden/ sationen/Sportvereine auf Nachfrage konto-karte/sepa/sepa-lastschrift.html ihrer Hausbanken die Unterrichtung der Zahlungspflichtigen in geeigneter Form http://www.sparkasse.de/firmenkun- nachweisen. den/konto-karte/sepa/index.html Bankenverband: http://bankenverband.de/presse/presse- infos/einfacher-uebergang-zur-sepa- lastschrift-2013-einzugsermaechtigun- gen-gelten-weiter 8l
Deutsche Bank: https://www.deutsche-bank.de/pbc/gk- zahlungsverkehr-sepa.html Commerzbank: https://www.firmenkunden.commerz- bank.de/de/international/zahlungsver- kehr/sepa/start.htm https://www.firmenkunden.commerz- bank.de/files/brochures/_de/sepa.pdf Bitkom: http://www.bitkom.org/files/docu- ments/BITKOM_SEPA-Leitfaden.pdf Die oben genannten Punkte machen deutlich, dass es bis zum Stichtag 01.02.2014 einige wichtige Aufgaben zu erledigen gilt. Da für diese all- gemeinen Hinweise keine rechtliche Gewähr übernommen werden kann, empfehlen wir allen Sportorganisationen/Sportvereinen, sich frühzeitig einerseits von ihren Hausbanken und andererseits von den Herstellern der Buchhaltungs- bzw. Vereinsverwaltungssoftware hinsichtlich der durch das neue SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Umstellungsarbeiten beraten zu lassen. Da das SEPA-Lastschriftverfahren bereits heute genutzt werden kann, sollte in diesen Beratungen auch ein für die Sportorganisati- on/den Sportverein möglichst optimaler Umstellungszeitpunkt festgelegt werden. l9
Notizen 10 l
Impressum Titel: DOSB l SEPA-Lastschriftverfahren – eine Herausforderung für Sportverbände und Sportvereine Herausgeber: Deutscher Olympischer SportBund l Otto-Fleck-Schneise 12 60528 Frankfurt am Main l Tel. +49 (0) 69 / 67 00 0 l Fax +49 (0) 69 / 67 49 06 E-Mail office@dosb.de l www.dosb.de
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