DSGVO / GDPR TDA Symposium '17 Hülchrath - Kurt Stempfle
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Segmente und Branchen Bereich Public - fidelis.Personal – die HR-Lösung für alle Bereiche der strategischen Personalarbeit - Speziell für Non-Profit Organisationen - Deckt alle relevantenTarife vom TVöD über TV-L bis hin zur AVR ab 5
Segmente und Branchen Bereich Public Payroll Personalbeschaffung Personalverwaltung Personalentwicklung Von der Personalbeschaffung über die Personalverwaltung und Personalabrechnung kann der komplette Mitarbeiter-Lebenszyklus abgedeckt werden. Abgerundet mit innovativen Lösungen - Strategisches Personal-Controlling (HR Analyse) - Digitalisierung (elektronische Personalakte, Dokumentenerzeugung, formularbasierte Workflows) - ESS/MSS (Portal) 6
Geltungsbereich und Umsetzung Alle Unternehmen weltweit, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten Tritt am 25.05.2018 in Kraft 8
Geltungsbereich und Umsetzung Keine gefestigten Interpretations- bzw. Auslegungshilfen: EuGH-Rechtsprechung bezieht sich auf Richtlinie 95/46/EG Stellungnahmen/Orientierungshilfen des Europäischen Datenschutzausschusses müssen erst noch formuliert werden Kommentierungen aus der Literatur existieren noch nicht. Unternehmen werden sich anfangs einer großen Rechtsunsicherheit bei der Auslegung der EU-DS-GVO stellen müssen. Eine unterschiedliche Auslegungspraxis in den Mitgliedstaaten muss durch den Europäischen Datenschutzausschuss und den EuGH nivelliert werden. 9
Maßnahmen Bewusstsein: Entscheidungsträger und Schlüsselpersonen sind sich der Tragweite der DSGVO bewusst. Transparenz: Vertrauen: Wir müssen nicht nur Sicherheit und Privatsphäre sicherstellen, dass die sind nicht nur ein Daten geschützt sind, Technologie- und sondern müssen auch offen Compliance-Thema, kommunizieren über das, sondern immer wichtiger für was wir tun, um Kunden, - die Schaffung von Mitarbeiterdaten zu Vertrauen in eine digitale schützen. Welt. 10
Welche Bereiche sind betroffen? Organisationsmanagement: • Marketing, Vertrieb • Personalmanagement IT (Anwendungen, Tools, Cloudverarbeitung Software): /Services: • Rechtmäßigkeit der • Produktfunktionen Services • Rechtmäßigkeit der • Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Softwarewartung / • Softwareentwicklung Erweiterungen 11
DSGVO / GDPR: Um was geht es? Unterscheidung zwischen Kategorien von Daten Umfang: 1. Personenbezogene Daten: Angaben über eine natürliche Person, die direkt oder indirekt unter Bezugnahme auf eine Kennung identifiziert werden kann. Technologiebasierte Identifikatoren wie MAC- und IPAdressen gelten als personenbezogene Daten. 2. Sensible personenbezogene Daten: personenbezogene Daten, die diskriminierend genutzt werden können und mit größerer Sorgfalt behandelt werden müssen als andere persönliche Daten (z. B. Rasse oder ethnische Herkunft, biometrische oder Gesundheitsdaten) 3. Pseudonyme Daten: Daten geben die Identität des Betroffenen nicht direkt an, es kann aber auch eine Person durch Vereinigung mit zusätzlichen Informationen identifiziert werden Nicht zum Umfang Gehören: 4. Anonyme Daten: Informationen, die nicht mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zusammenhängen, oder Daten, die keine Identifizierung zulassen 12
Prinzipien der Datenverarbeitung (Art. 5 DSGVO) Rechenschafts- Daten- Speicher- Integrität & Rechtmäßigkeit Zweckbindung Richtigkeit pflicht minimierung begrenzung Vertraulichkeit (Accountability) 13
Datenschutzfolgeabschätzung Erfordernis abhängig von Art, Umfang und Zwecken eingesetzter Technologie Insbesondere bei: Durchführen von • Bewertung persönlicher Aspekte, inkl. Profiling. Privacy Impact Assessments • Verarbeitung besonderer Daten gem. Art. 9 Abs. 1 • Überwachung öffentlich zugängiger Bereiche Konsultation der Aufsichtsbehörde, wenn ohne getroffene Maßnahmen ein hohes Risiko bestünde (Art. 36) 14
Zulässigkeit der Datenverarbeitung? Einwilligung Gesetzliche Regelung Vertragserfüllung Zweckänderung 15
Datenminimierung / Datensparsamkeit Menge: Quantität der Datensätze, Datenfelder Umfang der Verarbeitung: Anzahl Prozessschritte für die Zweckerreichung benötigt werden Speicherdauer: Aufbewahrungsfristen, relevant für die Zweckerreichung Zugänglichkeit der Informationen: Reduktion der Zugriffsmöglichkeiten Konfigurir Veröffenlichu Wird Konfigurir barkeit ng von barkeit Rechtever erreicht optionaler optionaler waltung Daten durch: Prozess (Zugriffsbegr Datenfelde schritte enzung) 16
Information der Betroffenen Zu schaffende Transparenz soll es dem Einzelnen ermöglichen, Es ist eine Transparenz herzustellen die es dem Einzelnen ermöglicht zu erkennen, wer was wann wozu über ihn erhebt, verarbeitet und / oder speichert. speichert! • Informationspflicht wird ausgebaut. • Speicherdauer • Betroffenenrechte • Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde • Auskunft zu "Profiling“ • Zweckbestimmung • Kontaktdaten DSB • Legitimation für Datenverarbeitung • Empfänger der Daten • Lösch- Aufbewahrungsfristen, Sperrung • Vervollständigung (neu) • Datenübertragbarkeit (neu) • Nur Daten über die betroffene Person, keine Daten anderer Personen! 17
Dokumentationspflicht Sicherheitskonzept Zwecke & Rechtsgrundlagen Prozessbeschreibungen Datenschutzfolgeabschätzungen Dies wird erreicht durch: Tätigkeitsnachweise Ausgefüllte Checklisten, Formulare Automatische Protokolle Befolgen allein reicht nicht aus. Es muss alles nachgewiesen werden d.h. Aufwändige Dokumentation / Formalismus 18
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten §30 Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten Art. 37 DS-GVO Zwecke der Verarbeitung Art. 5 Abs. 1 Lit. b) DS-GVO Kategorien betroffener Personen Art. 6 DS-GVO Kategorien personenbezogener Daten Art. 6 DS-GVO Kategorien von Empfängern Art. 6 DS-GVO Drittstaatentransfer: Empfängerland oder internationale Organisation Art. 44- 46 DS-GVO Drittstaatentransfer: Garantien Art. 45-47 DS-GVO Löschfristen (nur Verantwortlicher) Art. 5 Abs. 1 Lit. e) DS-GVO 19
Datenlöschen Wenn kein Zweck mehr gegeben ist Wenn keine Aufbewahrungsfristen mehr gegeben sind Dies wird erreicht durch: Löschprozesse in der Software implementieren Aufbewahrungs- Löschfristen definieren Standardisierte Löschzyklen vorsehen 20
Auftragsverarbeiter Neue Pflichten für Auftragnehmer Erweiterung der datenschutzrechtlichen Verantwortung auf den Auftragnehmer Haftungsrisiko für Auftragnehmer erheblich erweitert – gesamtschuldnerische Haftung (Art. 79) • Einsatz von Subunternehmern Zustimmungserfordernis für Einsatz von Subunternehmen und Informationspflicht bei Änderungen Auftragnehmer übernimmt die Pflichten des Auftraggebers gegenüber seinen Subunternehmen 21
IT-Sicherheitsmanagement Regelmäßig überprüfen: • IT-Sicherheit (z.B. Geräte, Programme, Passwörter, unberechtigte Nutzung) • Gebäudesicherheit (z.B. Zutritt, Brandschutz) • Organisatorische Regeln (z.B. Verantwortlichkeiten, Abläufe) • Sicherstellung von: • Vertraulichkeit • Integrität • Verfügbarkeit • Belastbarkeit der System 22
Öffnungsklauseln / BDSG-Neu Beschäftigtendatenschutz Datenschutzbeauftragte Verarbeitung sensibler Daten Teilweise Einschränkung der Betroffenenrechte Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem BDSG 23
Meldepflicht: Wann • Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten • Verletzung der Sicherheit, die zur Folge hat, dass personenbezogene Daten : zufällig oder unrechtmäßig zerstört werden, verloren gehen, verändert werden Unbefugt offenbart werden Zugang gewährt wird, übermittelt werden, gespeichert werden oder anderweitig verarbeitet werden. 24
Ablauf Meldepflicht Verantwortliche/ - Jede Datenpanne Auftraggeber - Dokumentation Abschätzung - Für Rechte und Freiheiten Risiko Wenn Risiko hoch oder - Art der Panne konkret vorhanden, - Folgen der Panne dann - Anzahl der Betroffenen besteht Pflicht zur Meldung - unternommene Maßnahmen 25
Meldeprozess • Alarmierungskette festlegen • PR / Marketing • Zuständigkeiten (Krisenkommunikation, und Abläufe Betroffene definieren informieren) • Datenschutzbeauftragter (gesetzlicher • Vertretungsregeln Ansprechpartner der & Rufbereitschaft Aufsichtsbehörde) festlegen • IT & IT-Sicherheit Unternehmensführung 26
DSGVO / GDPR: Bußgelder Bis zu 4% des globalen Jahresumsatzes oder bis zu 20 Mio. Euro. Aufsichtsbehörden müssen Bußen verhängen! Beweislast = Unternehmer 27
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 28
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