Düsseldorfer Versicherungsrechtstag Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste - Oktober 2020 Dr. Ingo Weckmann, LL.M.

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Düsseldorfer Versicherungsrechtstag Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste - Oktober 2020 Dr. Ingo Weckmann, LL.M.
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

13. Düsseldorfer Versicherungsrechtstag
Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste

30. Oktober 2020
Dr. Ingo Weckmann, LL.M.
Düsseldorfer Versicherungsrechtstag Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste - Oktober 2020 Dr. Ingo Weckmann, LL.M.
„Spannungsfeld von
Innovation und Regulierung“
Agenda

1. Grundlagen
   a) Definitionen
   b) Normen
2. Herausforderungen aus Unternehmenssicht
   a) Allgemeine Hinweise
   b) Sammelprüfung
   c) Sub-Delegation
3. Fazit
                                      Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste, Dr. Ingo Weckmann, LL.M.   30. Oktober 2020   3
1. Grundlagen
   a) Definition: Cloud-Dienste
   § 2 Abs. 11 Nr. 3 BSIG
    „… den Zugang zu einem skalierbaren und elastischen Pool gemeinsam nutzbarer Rechenressourcen ermöglichen (Cloud-
    Computing-Dienste).“
   VAIT Rn. 65
    „Dies gilt auch für Ausgliederungen von solchen IT-Dienstleistungen, die dem Unternehmen durch ein
    Dienstleistungsunternehmen über ein Netz bereitgestellt werden (z. B. Rechenleistung, Speicherplatz, Plattformen oder
    Software) und deren Angebot, Nutzung und Abrechnung dynamisch und an den Bedarf angepasst über definierte
    technische Schnittstellen sowie Protokolle erfolgen (Cloud-Dienstleistungen).“
   Begriffsbestimmung in den EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter
    „Dienste, die mithilfe von Cloud-Computing erbracht werden, also einem Modell, das ortsunabhängigen, komfortablen und
    bedarfsgesteuerten Netzwerkzugriff auf einen gemeinsamen Pool konfigurierbarer Rechenressourcen ermöglicht (wie
    Netzwerke, Server, Speicher, Anwendungen und Services) und sich schnell sowie mit minimalem Verwaltungsaufwand
    oder minimaler Interaktion des Dienstleisters bereitstellen lässt;“
 Zugang über Netzwerk zu einem Pool, der dynamisch konfiguriert werden kann

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1. Grundlagen
   a) Definition: (aufsichtsrechtlich relevante) Ausgliederung
   § 7 Nr. 2 VAG
    „Ausgliederung: eine Vereinbarung jeglicher Form zwischen einem Versicherungsunternehmen und einem Dienstleister,
    auf Grund derer der Dienstleister direkt oder durch weitere Ausgliederung einen Prozess, eine Dienstleistung oder eine
    Tätigkeit erbringt, die ansonsten vom Versicherungsunternehmen selbst erbracht werden würde; bei dem
    Dienstleister kann es sich um ein beaufsichtigtes oder nicht beaufsichtigtes Unternehmen handeln.“
   § 32 Abs. 1 VAG
    „Ein Versicherungsunternehmen, das Funktionen oder Versicherungstätigkeiten ausgliedert, bleibt für die Erfüllung
    aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Anforderungen verantwortlich.“

   § 7 Nr. 9 VAG
    „Funktion: eine interne Kapazität innerhalb der Geschäftsorganisation zur Übernahme praktischer Aufgaben;“

 Kerngeschäft von Versicherungsunternehmen („wirtschaftlich-funktionaler Zusammenhang“)

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1. Grundlagen
   b) Normen
    Phase 1: Vorbereitung (Generelle Analyse, Klassifizierung, Outsourcing Report, Auswahl)

   Allgemein
    −   § 32 VAG
    −   Art. 274 DVO SII
    −   MaGo
    −   EIOPA Leitlinien zum Governance-System (inkl. Erläuterungen)
    −   BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

   Cloud
    −   VAIT
    −   EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter (inkl. Erläuterungen): Nr. 1, 2, 6, 7, 8, 9
    −   BaFin Merkblatt - Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter

   In Planung
    −   Art. 7 Nr. 1 lit. a) FISG-RefE
    −   Aktualisierung von MaGo und VAIT
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1. Grundlagen
   b) Normen
    Phase 1: Vorbereitung (Generelle Analyse, Klassifizierung, Ausgliederungsbericht, Auswahl)

   § 32 Abs. 3 RefE VAG 2020
    „Bei der Ausgliederung wichtiger von Funktionen und Versicherungstätigkeiten haben Versicherungsunternehmen
    außerdem sicherzustellen, dass wesentliche Beeinträchtigungen der Qualität der Geschäftsorganisation, eine übermäßige
    Steigerung des operationellen Risikos sowie eine Gefährdung der kontinuierlichen und zufriedenstellenden Dienstleistung
    für die Versicherungsnehmer vermieden werden.“
   Begründung
    „Die Ergänzung in § 32 Absatz 3 erweitert die Anforderungen an die Geschäftsorganisation von
    Versicherungsunternehmen in Fällen von Ausgliederungen von Funktionen und Versicherungstätigkeiten. Die Streichung
    des Wortes „wichtiger“ bewirkt, dass die Pflichten der Versicherungsunternehmen auch bei allen weiteren Ausgliederungen
    bestehen.“
   Auswirkungen: Aufhebung der Unterscheidung von wichtiger und einfacher Ausgliederung?
   Reaktion auf VGH Kassel v. 30.04.2020 – 6 A 2158/18, wonach BaFin-Befugnisse nicht auf eine
    Missstands-, sondern auf eine tatbestandsgebundene Legalitätsaufsicht gerichtet sind.
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1. Grundlagen
   b) Normen
    Phase 2: Beginn (Vertragsabschluss, BaFin-Anzeige, faktische Einbindung in den Prozess)

   Allgemein
    −   Art. 274 Abs. 4 DVO SII
    −   § 32 Abs. 4 VAG
    −   MaGo
    −   BaFin Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

   Cloud
    −   EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter (inkl. Erläuterungen): Nr. 4, 10, 11, 13
    −   EIOPA Leitlinien zur Sicherheit und Governance der Informations- und Kommunikationstechnologie (inkl. Erläuterungen): Nr. 25
    −   BaFin Merkblatt - Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter

   In Planung
    −   Art. 7 Nr. 4 FISG-RefE (§ 47 Abs. 8a und 9 RefE VAG 2020: Anzeigepflichten über jede vollzogene Ausgliederung und deren Änderungen)
    −   Aktualisierung MaGo (Konsultation EbAV: Form und Inhalt der Ausgliederungsvereinbarung)
    −   Hinweis im Verordnungsentwurf „digital operational resilience for the financial sector“ (DORA): Standardvertragsklauseln für Cloud-Dienste
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1. Grundlagen
   b) Normen
    Phase 3: Durchführung (Überwachung, Dokumentation, ggf. Ausgliederungsbeauftragter)

   Allgemein
    −   Art. 274 Abs. 3, 5 DVO SII
    −   § 32 Abs. 3 VAG
    −   MaGo

   Cloud
    −   VAIT
    −   EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter (inkl. Erläuterungen): Nr. 5, 11, 12, 14
    −   (BaFin Merkblatt - Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter)

   In Planung
    −   Art. 29 ff. DORA: Überwachungsrechtsrahmen für ESA (u.a. Informations- und Auskunftsrechte sowie Zugangs- und Prüfungsrechte ggü. IKT-
        Anbieter; zudem Folgemaßnahmen der zuständigen Behörden)

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1. Grundlagen
   b) Normen
    Phase 4: Beendigung (Überführung der Dienstleistung, BaFin-Anzeige)

   Allgemein
    −   Art. 274 Abs. 5 DVO SII
    −   § 32 Abs. 3 VAG
    −   MaGo

   Cloud
    −   EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter (inkl. Erläuterungen): Nr. 15 („…sicherstellen, dass der Cloud-Anbieter das Unternehmen
        bei der Übertragung der ausgelagerten Daten, Systeme oder Anwendungen an einen anderen Dienstleister oder direkt an das Unternehmen
        angemessen unterstützt;“)
    −   (BaFin Merkblatt - Orientierungshilfe zu Auslagerungen an Cloud-Anbieter)

   In Planung
    −   Art. 7 Nr. 4 FISG-RefE (§ 47 Abs. 8a und 9 RefE VAG 2020: Anzeigepflichten über jede vollzogene Ausgliederung und deren Änderungen)

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2. Herausforderungen aus Unternehmenssicht
   a) Allgemeine Hinweise
   Aufeinanderprallen der Kulturen
    −   Selbstverständnis der Anbieter
    −   Beispiel: Das Sammeln von Daten
    „Seit einem Bericht des Repräsentantenhauses über die Aktivität von Online-Plattformen wächst die Ansicht, dass sie
    reguliert werden müssen, zumal es ernsthafte Bedenken hinsichtlich der Rolle der Online-Plattformen für die Zukunft
    unseres demokratischen Systems gibt.“
    Anthony Gardner, europapolitischer Berater von Joe Biden (Quelle: Steingarts Morning Briefing vom 28. Oktober 2020)

   Marktsituation
    −   Starke Marktposition der Anbieter
    −   Prognose: Wachsende Nutzung von Cloud-Diensten
   Vertragsgestaltung
    −   Umfangreiche sowie komplexe Vertragswerke (Rahmenvertrag)
    −   Anzeigepflicht nach § 47 Nr. 8 VAG: Absicht einer Ausgliederung

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2. Herausforderungen aus Unternehmenssicht
   b) Sammelprüfung
   Aktuelle Ausgangslage
    −   Starke Marktposition der Anbieter
    −   Prognose: Wachsende Nutzung von Cloud-Diensten
     Individuelle Prüfungen nicht effizient und teilweise ressourcentechnisch schwer darstellbar
   Digitale Finanzstrategie der EU-Kommission vom 24. September 2020
    −   Bis Ende 2022: „European cloud services marketplace“  Zugang zu alternativen Anbietern
    −   EU-Cybersicherheitsagentur (ENISA) soll ein Zertifizierungssystem für die Cybersicherheit von Cloud-Diensten entwickeln
   Anforderung
    −   Zwar Zulässigkeit eines Rückgriffs auf Zertifizierungen Dritter
    −   Aber unabhängige Beurteilung der Risiken  „Zertifikate zertifizieren“  Vor-Ort-Prüfung
   GDV-Initiative
    −   Kooperationsmodell als Branchenlösung
    −   Prüfung durch ein spezialisiertes Unternehmen
                                                                          Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste, Dr. Ingo Weckmann, LL.M.   30. Oktober 2020   12
2. Herausforderungen aus Unternehmenssicht
   b) Sammelprüfung
   Ablauf

                                             Quelle: GDV   30. Oktober 2020   13
2. Herausforderungen aus Unternehmenssicht
   c) Sub-Delegation
   Aktuelle Ausgangslage
    −   Selbstverständnis der Anbieter
    −   Starke Marktposition der Anbieter
     Intensive Vertragsverhandlungen
   Anforderung
    Die Sub-Delegation einer wichtigen Funktion oder Versicherungstätigkeit muss von der gesamten Geschäftsleitung oder
    zumindest vom zuständigen Geschäftsleiter vorab genehmigt werden, MaGo Rn. 291 Satz 2
   Möglichkeit
    Gewährleistung, dass das Unternehmen in den Fällen, in denen ein Cloud-Anbieter bei einem Dienstleister, an den
    Aufgaben weiterausgelagert wurden, oder bei weiterausgelagerten Dienstleistungen Änderungen beabsichtigt, die sich
    nachteilig auf die Risikobewertung der vereinbarten Dienstleistungen auswirken würden, das Recht hat, Widerspruch
    gegen derartige Änderungen einzulegen und/oder den Vertrag zu beenden bzw. aus dem Vertrag auszusteigen,
    EIOPA Leitlinien zum Outsourcing an Cloud-Anbieter 13
   Abhilfe durch Standardvertragsklauseln?
                                                                      Versicherungsaufsicht über Cloud-Dienste, Dr. Ingo Weckmann, LL.M.   30. Oktober 2020   14
„Um eine effektive Regulierung zu
gewährleisten, sollte es ein in sich
stimmiges Ausgliederungsregime
geben.“
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