Verkaufsprospekt AXA Investmentfonds - und Anlagebedingungen Ausgabe Januar 2014

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Verkaufsprospekt AXA Investmentfonds - und Anlagebedingungen Ausgabe Januar 2014
Verkaufsprospekt
AXA Investmentfonds

                                  und Anlagebedingungen
                                   Ausgabe Januar 2014

Kapitalverwaltungsgesellschaft:
AXA Investment Managers
Deutschland GmbH
Verkaufsprospekt
              und Anlagebedingungen

AXA Investmentfonds
AXA Renten Euro

AXA Deutschland

AXA Europa

AXA Welt

AXA Investment Managers Deutschland GmbH
Im MediaPark 8a, 50670 Köln

Ausgabe Januar 2014

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AXA INVESTMENTFONDS

    Hinweis zum Verkaufsprospekt

    Der Kauf und Verkauf von Anteilen an           Von dem Verkaufsprospekt abweichende         gen sind und werden auch nicht gemäß
    den in diesem Verkaufsprospekt beschrie-       Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht      dem United States Securities Act von
    benen Sondervermögen erfolgt auf Basis         abgegeben werden. Jeder Kauf und Ver-        1933 in seiner gültigen Fassung oder
    des Verkaufsprospekts, der wesentlichen        kauf von Anteilen auf der Basis von Aus-     nach den Wertpapiergesetzen eines Bun-
    Anlegerinformationen und der Allgemei-         künften oder Erklärungen, welche nicht in    desstaates der Vereinigten Staaten von
    nen Anlagebedingungen in Verbindung            dem Verkaufsprospekt bzw. in den jewei-      Amerika registriert. Anteile der Sonder-
    mit den Besonderen Anlagebedingungen           ligen wesentlichen Anlegerinformationen      vermögen dürfen weder in den Vereinig-
    in der jeweils geltenden Fassung. Die All-     enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf    ten Staaten noch einer US-Person oder
    gemeinen Anlagebedingungen und die             Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt     auf deren Rechnung angeboten oder
    Besonderen Anlagebedingungen sind im           wird ergänzt durch den jeweils letzten       verkauft werden. Antragsteller müs-
    Anschluss an diesen Verkaufsprospekt           Jahresbericht und dem gegebenenfalls         sen gegebenenfalls darlegen, dass sie
    abgedruckt.                                    nach dem Jahresbericht veröffentlichten      ­keine US-Person sind und Anteile weder
                                                   Halbjahresbericht.                           im Auftrag von US-Personen erwerben
    Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb                                                      noch an US-Personen weiterveräußern.
    eines Anteils Interessierten zusammen          Anlagebeschränkungen                         US-Personen sind Personen, die Staats­
    mit dem letzten veröffentlichten Jahres-       für US-Personen                              angehörige der USA sind oder dort ihren
    bericht sowie dem gegebenenfalls nach          Die AXA Investment Managers Deutsch-         Wohnsitz haben und/oder dort steuer-
    dem Jahresbericht veröffentlichtem Halb-       land GmbH und/oder die in diesem Ver-        pflichtig sind. US-Personen können auch
    jahresbericht auf Verlangen kostenlos zur      kaufsprospekt beschriebenen Sonder-          Personen- oder Kapitalgesellschaften
    Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm         vermögen sind und werden nicht gemäß         sein, die gemäß den Gesetzen der USA
    die jeweiligen wesentlichen Anlegerinfor-      dem United States Investment Company         bzw. eines US-Bundesstaats, Territori-
    mationen rechtzeitig vor Vertragsschluss       Act von 1940 in seiner gültigen Fassung      ums oder einer US-Besitzung gegründet
    kostenlos zur Verfügung zu stellen.            registriert. Die Anteile der Sondervermö-    werden.

    Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung

    Durch den Erwerb der Anteile wird der An-       Bei Streitigkeiten im Zusammenhang          Bei Streitigkeiten aus der Anwendung
    leger Miteigentümer der vom jeweiligen          mit Vorschriften des Kapitalanlage-         der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz­
    Sondervermögen gehaltenen Vermögens-            gesetzbuchs können Verbraucher die          buches betreffend Fernabsatzverträge
    gegenstände nach Bruchteilen. Er kann          „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des       über Finanzdienstleistungen können sich
    über die Vermögensgegenstände nicht             BVI Bundesverband Investment und Asset      die Beteiligten auch an die Schlichtungs-
    verfügen. Mit den Anteilen sind keine           Management e.V. anrufen. Das Recht, die     stelle der Deutschen Bundesbank wen-
    Stimmrechte verbunden.                          Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe-    den. Das Recht, die Gerichte anzurufen,
                                                    rührt.                                      bleibt hiervon unberührt.
    Dem Vertragsverhältnis zwischen AXA
    Investment Managers Deutschland GmbH           Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle           Die Kontaktdaten lauten:
    (nachfolgend „Gesellschaft“) und dem           für Investmentfonds“ des BVI Bundes-         Schlichtungsstelle der Deutschen
    Anleger sowie den vorvertraglichen Bezie-      verband Investment und Asset Manage-         Bundesbank,
    hungen wird deutsches Recht zugrunde           ment e.V. lauten:                            Postfach 11 12 32
    gelegt. Der Sitz der Gesellschaft ist Ge-      Büro der Ombudsstelle                        60047 Frankfurt,
    richtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver-    BVI Bundesverband Investment und             Telefon: (0 69) 23 88-19 07 oder -19 06
    tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen     Asset Management e.V.                        Telefax: (0 69) 23 88-19 19
    allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.       Unter den Linden 42                          Email: schlichtung@bundesbank.de
    Sämtliche Veröffentlichungen und Werbe-        10117 Berlin
    schriften sind in deutscher Sprache abzufas-   Telefon: (0 30) 6 44 90 46-0
    sen oder mit einer deutschen Übersetzung       Telefax: (0 30) 6 44 90 46-29
    zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner      Email:
    die gesamte Kommunikation mit ihren            info@ombudsstelle-investmentfonds.de
    Anlegern in deutscher Sprache führen.          www.ombudsstelle-investmentfonds.de

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FIRMENSPIEGEL

Firmenspiegel
Stand Dezember 2013

Kapitalverwaltungsgesellschaft:          Geschäftsführung:

AXA Investment Managers                  Gerald W. Springer
Deutschland GmbH                         Uwe Diehl
Im MediaPark 8a, 50670 Köln              Matthias Leube
                                         Christoph Mölleken
Telefon: (02 21) 65 05 - 50 00
                                         Achim Stranz
Telefax: (02 21) 65 05 - 60 00

Handelsregister Köln (HRB 6842)
                                         Verwahrstelle:
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital:
EUR 5,14 Mio.                            State Street Bank GmbH
Haftendes Eigenkapital: EUR 5,14 Mio.    Brienner Str. 59, 80333 München
(Stand 31. Dezember 2012)
                                         Gezeichnetes und eingezahltes
                                         Eigenkapital: EUR 108 Mio.
                                         Haftendes Eigenkapital:
Gesellschafter:
                                         EUR 1.339,5 Mio.
AXA Investment Managers S. A., Paris     (Stand: 31. Dezember 2012)
AXA Assurances IARD Mutuelle, Paris

                                         Wirtschaftsprüfer:
Aufsichtsrat:
                                         PricewaterhouseCoopers
Pierre Vaquier                           Aktiengesellschaft
Aufsichtsratsvorsitzender                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Directeur Général                        Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf
AXA Real Estate Investment Managers
S.A., Paris
                                         Zuständige Aufsichtsbehörde:
Stephan Heitz
                                         Bundesanstalt für
Präsident des Verwaltungsrats der
                                         Finanzdienstleistungsaufsicht
AXA Investment Managers Schweiz AG
                                         Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt

Colette Bowe
nicht unternehmensgebundene
Aufsichtsrätin bei verschiedenen am
Kapitalmarkt und in anderen Branchen
tätigen Unternehmen

                                                                                              5
AXA INVESTMENTFONDS

    Inhalt
    Hinweis zum Verkaufsprospekt  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  4                Liquidität der Fonds (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . .  14
    Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . .  4                               Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . .  14
    Firmenspiegel  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  5           Risiko durch Finanzierungsliquidität . . . . . . . . . . . . . .  14
    Grundlagen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9          Risiken durch vermehrte Rückgaben
                                                                                                    oder Zeichnungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14
       Die Sondervermögen (die Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9
                                                                                                    Risiko bei Feiertagen in bestimmten
       Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen  . .  9
                                                                                                    Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
       Anlagebedingungen und deren Änderungen  . . . . . . . . . . .  9                         Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und
    Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9            Forderungsrisiko  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
       Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  9                  Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken
       Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigenkapital  . . . . . .  10                             (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
    Verwahrstelle, Firma, Rechtsform und Sitz  . . . . . . . . . . . . .  10                        Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . .  15

       Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10                Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften . . . . .  15
                                                                                                    Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
       Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
                                                                                                    Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
       Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung  . . . . . . . . . . .  10
                                                                                                Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . .  15
    Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  10
                                                                                                    Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände
       Risiken einer Fondsanlage  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11                   oder Naturkatastrophen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  15
           Schwankung des Fondsanteilwerts  . . . . . . . . . . . . . .  11                         Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           Beeinflussung des individuellen Ergebnisses                                              Rechtliche und politische Risiken  . . . . . . . . . . . . . . .  16
           durch steuerliche Aspekte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11                   Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen,
           Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . 11                        steuerliches Risiko  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           Änderung der Anlagepolitik oder                                                          Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           der Anlagebedingungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11                   Verwahrrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           Auflösung der Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11                Risiken aus Handels- und Clearing­mechanismen
           Übertragung aller Vermögensgegenstände                                                   (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           eines Fonds auf einen anderen Investmentfonds                                     Erläuterung des Risikoprofils der Fonds . . . . . . . . . . . . . . .  16
           (Verschmelzung)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  11        Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele                                        Profil des typischen Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  16
           des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12      Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . .  17
       Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds                                          Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17
       (Marktrisiko)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12       Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17
           Wertveränderungsrisiken  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12                   Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  17
           Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12               Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  18
           Kursänderungsrisiko von Aktien  . . . . . . . . . . . . . . . .  12                      Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  19
           Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12                Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt­-
                                                                                                    instrumente auch unter Einsatz von Derivaten
           Kursänderungsrisiko von Wandel- und
                                                                                                    sowie Bankguthaben  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
           Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  12
                                                                                                        Allgemeine Anlagegrenzen  . . . . . . . . . . . . . . . . . .  20
           Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . .  12
                                                                                                        Anlagegrenze für Schuldverschreibungen
           Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . .  13
                                                                                                        mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . .  20
           Risiken bei Pensionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . .  13                           Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . .  20
           Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang                                                      Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . .  21
           von Sicherheiten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
                                                                                                        Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten  . . . . . .  21
           Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  13
                                                                                                    Sonstige Vermögensgegenstände und deren
           Währungsrisiko  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14              Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  21
           Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14               Investmentanteile  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
           Risiken im Zusammenhang mit der Investition                                              Derivate  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  22
           in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  14                   Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23
           Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . .  14                             Optionsgeschäfte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23
       Risiken der eingeschränkten oder erhöhten                                                        Swaps  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23

6
Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23       Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung
            Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23            der Erträge, Geschäftsjahr  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
            In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente  . . . .  23                          Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
            OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  23               Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . .  29
        Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 24                     Ertragsverwendung und Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . .  30
        Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24           Auflösung und Verschmelzung der Fonds  . . . . . . . . . . . . . .  31
    Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24              Voraussetzungen für die Auflösung der Fonds . . . . . . . . .  31
        Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . .  24                    Verfahren bei Auflösung der Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . .  31
        Umfang der Besicherung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  24                  Voraussetzungen für die Verschmelzung der Fonds . . . . .  31
        Strategie für Abschläge der Bewertung                                                  Rechte der Anleger bei der Verschmelzung der Fonds . . .  31
        (Haircut-Strategie)  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25        Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  32
        Anlage von Barsicherheiten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25               Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  32
    Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25          Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . .  32
    Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25                Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer)  . . . . . . . . . .  33
    Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25             Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren,
                                                                                                  Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
        Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . .  25
                                                                                                  Stillhalterprämien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  33
            An einer Börse zugelassene /
                                                                                                  Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge . . . . . . . . . .  33
            an einem organisierten Markt gehandelte
            Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25                      Negative steuerliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  34
            Nicht an Börsen notierte oder an organisierten                                        Substanzauskehrungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  34
            Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder                                          Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene  . . . . . . . . . .  34
            Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs  . .  25                                Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer)  . . . . . . . .  34
        Besondere Regeln für die Bewertung einzelner                                              Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren,
        Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25                      Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus
            Nichtnotierte Schuldverschreibungen und                                               Stillhalterprämien  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  34
            Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  25                    Zinsen und zinsähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . .  35
            Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . .  26                         In- und ausländische Dividenden . . . . . . . . . . . . . . . .  35
            Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile                                           Negative steuerliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  35
            und Darlehen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26               Substanzauskehrungen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  35
            Auf ausländische Währung lautende                                                     Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene  . . . . . . . . . .  35
            Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26                   Steuerausländer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
    Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26                 Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26      Kirchensteuer  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
    Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . .  26                         Ausländische Quellensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
        Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26               Ertragsausgleich  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
        Rücknahme von Anteilen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  26                  Gesonderte Feststellung, Außenprüfung . . . . . . . . . . . . .  36
        Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme  . . . . .  26                             Zwischengewinnbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  36
        Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . 27                      Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen . . . . . . .  37
    Liquiditätsmanagement  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27                 Transparente, semitransparente und intransparente
                                                                                               Besteuerung  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  37
    Börsen und Märkte  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  27
                                                                                               EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung . . . . . . . .  37
    Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . .  28
                                                                                            Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
    Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
                                                                                            Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte
    Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und
                                                                                            und sonstige Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
    Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
                                                                                            Weitere von der Gesellschaft verwaltete
    Ausgabeaufschlag  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
                                                                                            Investmentvermögen  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
    Rücknahmeabschlag  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
                                                                                            Recht des Käufers zum Widerruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  38
    Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . .  28
                                                                                            Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen  . . . . . . . . .  39
Kosten  . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
                                                                                            Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  40
    Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile  . . . . . .  28
                                                                                            Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  48
    Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . .  28
    Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . .  29
    Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .  29
01 Allgemeine Hinweise
ALLGEMEINE HINWEISE

Grundlagen                                                           einen Allgemeinen und einen Besonde-                              auf der Homepage der Gesellschaft
                                                                     ren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“                          (www.axa-im.de) bekannt gemacht. Wenn
Die Sondervermögen (die Fonds)                                       und „Besondere Anlagebedingungen“).                               die Änderungen Vergütungen und Auf-
Die Sondervermögen                                                   Anlagebedingungen für ein Publikums-                              wandserstattungen, die aus den Fonds
                                                                     Investmentvermögen müssen vor deren                               entnommen werden dürfen, oder die Anla-
AXA Renten Euro                                                      Verwendung von der Bundesanstalt für                              gegrundsätze der Fonds oder wesentliche
AXA Deutschland                                                      Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“)                           Anlegerrechte betreffen, werden die Anle-
AXA Europa                                                           genehmigt werden. Die Fonds gehören                               ger außerdem über ihre depotführenden
AXA Welt                                                             nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.                        Stellen in Papierform oder elektronischer
                                                                                                                                       Form (sogenannter „dauerhafter Daten-
 (nachfolgend „Fonds“1)) sind Organis-                               Verkaufsunterlagen und Offenlegung                                träger“) informiert. Diese Information um-
 men für gemeinsame Anlagen, die von                                 von Informationen                                                 fasst die wesentlichen Inhalte der geplan-
 einer Anzahl von Anlegern Kapital ein-                              Der Verkaufsprospekt sowie die jewei­                             ten Änderungen, ihre Hintergründe, die
 sammeln, um es gemäß einer festge-                                  ligen wesentlichen Anlegerinformationen,                          Rechte der Anleger in Zusammenhang
 legten Anlagestrategie zum Nutzen die-                              die Anlagebedingungen sowie die aktuel-                           mit der Änderung sowie einen Hinweis
 ser Anleger zu investieren (nachfolgend                             len Jahres- und Halbjahresberichte sind                           darauf, wo und wie weitere Informationen
„Investmentvermögen“). Die Fonds sind                                kostenlos erhältlich bei AXA Investment                           erlangt werden können.
 Investmentvermögen gemäß der Richt­                                 Managers Deutschland GmbH, Bleich-                                Die Änderungen treten frühestens am
 linie 2009/65/EG des Europäischen Parla-                            straße 2 – 4, 60313 Frankfurt am Main.                            Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 ments und des Rates vom 13. Juli 2009                               Zusätzliche Informationen über die                                Änderungen von Regelungen zu den Ver-
 zur Koordinierung der Rechts- und Verwal-                           Anlage­grenzen des Risikomanagements                              gütungen und Aufwendungserstattungen
 tungsvorschriften betreffend bestimmte                              der Fonds, die Risikomanagementmetho-                             treten frühestens drei Monate nach ihrer
 Organismen für gemeinsame Anlagen                                   den und die jüngsten Entwicklungen bei                            Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit
 in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“)                                den Risiken und Renditen der wichtigsten                          Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit-
 im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs                               Kategorien von Vermögensgegenständen                              punkt bestimmt wurde. Änderungen der
 (nachfolgend „KAGB“). Sie werden von                                sind in elektronischer oder schriftlicher                         bisherigen Anlagegrundsätze der Fonds
 der AXA Investment Managers Deutsch-                                Form bei der Gesellschaft erhältlich.                             treten ebenfalls frühestens drei Monate
 land GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“)                                                                                                nach Bekanntmachung in Kraft.
 verwaltet. Die Fonds wurden für unbe-                               Anlagebedingungen und deren
 stimmte Dauer jeweils aufgelegt:                                    Änderungen
                                                                     Die jeweiligen Anlagebedingungen sind im                          Verwaltungsgesellschaft
AXA Renten Euro am 1. September 1977                                 Anschluss an diesen Verkaufsprospekt ab-
AXA Deutschland am 23. Mai 1989                                      gedruckt. Anlagebedingungen können von                            Firma, Rechtsform und Sitz
AXA Europa am 14. Januar 1998                                        der Gesellschaft geändert werden. Ände-                           Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwal-
AXA Welt am 27. Januar 1989                                          rungen der Anlagebedingungen bedürfen                             tungsgesellschaft im Sinne des KAGB in
                                                                     der Genehmigung durch die BaFin. Ände-                            der Rechtsform einer Gesellschaft mit
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingeleg-                          rungen der Anlagegrundsätze der Fonds                             beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma
te Kapital im eigenen Namen für gemein-                              bedürfen zusätzlich der Zustimmung                                der Gesellschaft lautet AXA Investment
schaftliche Rechnung der Anleger des                                 durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft.                          Managers Deutschland GmbH. Die Ge-
jeweiligen Fonds nach dem Grundsatz                                  Änderungen der Anlagegrundsätze der                               sellschaft hat ihren Sitz in Köln.
der Risikomischung in den nach dem                                   Fonds sind nur unter der Bedingung zuläs-                         Die AXA Investment Managers Deutsch-
KAGB zugelassenen Vermögensgegen-                                    sig, dass die Gesellschaft den Anlegern                           land GmbH wurde am 30. April 1971
ständen gesondert vom eigenen Vermö-                                 anbietet, ihre Anteile entweder ohne weite-                       als Rheinische Kapitalanlagegesellschaft
gen in Form von Sondervermögen an. In                                re Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände-                         m.b.H. gegründet, die am 31. März 1998
welche Vermögensgegenständen die Ge-                                 rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile                           in AXA Colonia Kapitalanlagegesellschaft
sellschaft die Gelder der Anleger anlegen                            gegen Anteile an Investmentvermögen mit                           mbH umbenannt wurde und seit dem
darf und welche Bestimmungen sie dabei                               vergleichbaren Anlagegrundsätzen kosten-                          31. Juli 2000 als AXA Investment Mana-
zu beachten hat, ergibt sich aus dem                                 los umzutauschen, sofern derartige Invest­                        gers Deutschland GmbH firmiert.
KAGB, den dazugehörigen Verordnungen                                 mentvermögen von der Gesellschaft oder                            Die Gesellschaft darf seit 14. Oktober
und den jeweiligen Anlagebedingungen,                                einem anderen Unternehmen aus ihrem                               1994 neben Wertpapier-Investmentver-
die das Rechtsverhältnis zwischen den                                Konzern verwaltet werden.                                         mögen auch Geldmarkt-Investmentvermö-
Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die                            Die vorgesehenen Änderungen werden                                gen, seit 7. Oktober 1998 Dachfonds und
Anlagebedingungen umfassen jeweils                                   im Bundesanzeiger und darüber hinaus                              seit 6. September 1999 auch Immobilien-

1)   Wird in diesem Verkaufsprospekt von dem Begriff „Fonds“ im Singular Gebrauch gemacht und beziehen sich die in diesem Zusammenhang gemachten Angaben nicht auf einen bestimmten Fonds, so gelten
     die Ausführungen für alle Fonds, die Gegenstand dieses Verkaufsprospektes sind.

                                                                                                                                                                                                       9
AXA INVESTMENTFONDS

     Investmentvermögen verwalten. Die Gesell­    bzw. Verfügung mit den jeweiligen Anla-     ■■ State Street Bank and Trust Company,
     schaft darf OGAW-Investmentvermögen          gebedingungen und den Vorschriften des         Vereinigtes Königreich
     verwalten.                                   KAGB vereinbar ist.                         ■■ State Street Bank London,

                                                  Daneben hat die Verwahrstelle insbeson-        Vereinigtes Königreich
     Geschäftsführung, Aufsichtsrat und           dere folgende Aufgaben:                     Folgende Interessenkonflikte könnten
     ­Eigenkapital                                ■■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile        sich aus dieser Übertragung ergeben:
     Nähere Angaben über die Geschäftsfüh-           der Fonds,                               ■■ Der Unterverwahrer ist ein mit der Ver-

     rung, die Zusammensetzung des Auf-           ■■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe           wahrstelle verbundenes Unternehmen.
     sichtsrates und den Gesellschafterkreis,        und Rücknahme der Anteile sowie die
     sowie über die Höhe des eingezahlten            Anteilwertermittlung den Vorschriften    Haftung der Verwahrstelle
     Kapitals und des haftenden Eigenkapitals        des KAGB und den Anlagebedingun-         Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für
     der Gesellschaft finden Sie im Firmen­          gen der Fonds entsprechen,               alle Vermögensgegenstände, die von
     spiegel des Verkaufsprospektes.              ■■ Sicherzustellen, dass bei den für ge-    ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer
     Die Gesellschaft hat die Berufshaftungs-        meinschaftliche Rechnung der Anleger     anderen Stelle verwahrt werden, verant-
     risiken, die sich durch die Verwaltung von      getätigten Geschäften der Gegenwert      wortlich. Im Falle des Verlustes eines
     Investmentvermögen ergeben, die nicht           innerhalb der üblichen Fristen in ihre   solchen Vermögensgegenstandes haftet
     der OGAW-Richtlinie entsprechen, soge-          Verwahrung gelangt,                      die Verwahrstelle gegenüber dem jewei­
     nannte alternative Investmentvermögen        ■■ Sicherzustellen, dass      die Erträge   ligen Fonds und dessen Anlegern, außer
     (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche         der Fonds nach den Vorschriften des      der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb
     Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitar-         KAGB und nach den jeweiligen Anlage-     des Einflussbereichs der Verwahrstelle
      beiter zurückzuführen sind, abgedeckt          bedingungen verwendet werden,            zurückzuführen. Für Schäden, die nicht
     durch Eigenmittel in Höhe von wenigs-        ■■ Überwachung von Kreditaufnahmen          im Verlust eines Vermögensgegenstan-
     tens 0,01 % des Werts der Portfolios aller      durch die Gesellschaft für Rechnung      des bestehen, haftet die Verwahrstelle
     verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jähr-      der Fonds sowie gegebenenfalls Zu-       grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-
     lich überprüft und angepasst wird. Diese        stimmung zur Kreditaufnahme,             tungen nach den Vorschriften des KAGB
     Eigenmittel sind von dem angegebenen         ■■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für   mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.
     haftenden Eigenkapital umfasst.                 Wertpapierdarlehen rechtswirksam be­
                                                     stellt und jederzeit vorhanden sind.     Haftungsfreistellung bei
                                                                                              Unterverwahrung
     Verwahrstelle, Firma,                        Unterverwahrung                             Für den Verlust eines beim Unterverwah-
     Rechtsform und Sitz                          Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der    rer verwahrten Vermögensgegenstands
                                                  für Rechnung der Fonds gehaltenen und       kann sich die Verwahrstelle von ihrer
     Das KAGB sieht eine Trennung der Ver-        an ausländischen Börsen zugelassenen        Haftung befreien, so dass der Unterver-
     waltung und der Verwahrung von Sonder-       oder in ausländische Märkte einbezo-        wahrer anstelle der Verwahrstelle für den
     vermögen vor. Mit der Verwahrung der         genen ausländischen Vermögensgegen-         Verlust eines solchen Vermögensgegen-
     Vermögensgegenstände der Fonds hat           stände auf die State Street Bank & Trust    stands haftet. Ersatzansprüche wegen
     die Gesellschaft die State Street Bank       Company, USA (nachfolgend „Unterver-        des Verlusts eines beim Unterverwahrer
     GmbH mit Sitz in München, Brienner           wahrer“), übertragen. Der Unterverwahrer    verwahrten Vermögensgegenstands kön-
     Straße 59, als Verwahrstelle beauftragt.     hat seinerseits die folgenden Unterneh-     nen von der Gesellschaft und den Anle-
     Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut     men in bestimmten ausländischen Märk-       gern in diesem Fall nur gegen den Unter-
     nach deutschem Recht. Ihre Haupttätig-       ten beauftragt, die Vermögensgegenstän-     verwahrer geltend gemacht werden. Dies
     keit ist das Einlagengeschäft sowie das      de dort zu verwahren:                       gilt entsprechend für die Verwahrung von
     Wertpapiergeschäft.                          ■■ BNP Paribas Securities Services,         Vermögensgegenständen durch die im
     Die Verwahrstelle verwahrt die Vermö-           Griechenland                             Abschnitt „Unterverwahrung“ genannten
     gensgegenstände in Sperrdepots bzw.          ■■ Credit Suisse AG, Schweiz                Unternehmen.
     auf Sperrkonten und überwacht, ob die        ■■ Deutsche Bank A.G. Amsterdam,            Die Verwahrstelle hat derzeit keine Ver-
     Verfügungen der Gesellschaft über die           Niederlande                              einbarungen getroffen, um ihre Haftung
     Vermögensgegenstände den Vorschriften        ■■ Deutsche Bank Aktiengesellschaft,        auf einen Unterverwahrer zu übertragen.
     des KAGB und den jeweiligen Anlagebedin-        Österreich
     gungen entsprechen. Die Anlage von Ver-      ■■ Deutsche Bank S.P.A., Italien

     mögensgegenständen in Bankguthaben           ■■ Deutsche Bank SA, Spanien                Risikohinweise
     bei einem anderen Kreditinstitut, sowie      ■■ HSBC, Japan

     Verfügungen über solche Bankguthaben         ■■ HSBC Bank Australia Ltd, Australien      Vor der Entscheidung über den Kauf
     sind nur mit Zustimmung der Verwahrstel-     ■■ Skandinaviska Enskilada Banken,          von Anteilen an den Fonds sollten Anle-
     le zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre        Finnland                                 ger die nachfolgenden Risikohinweise
     Zustimmung erteilen, wenn die Anlage         ■■ Standard Chartered Bank, Hongkong        zusammen mit den anderen in diesem

10
ALLGEMEINE HINWEISE

Verkaufsprospekt enthaltenen Informatio­      werte aller Vermögensgegenstände im          ändern. Durch eine Änderung der Anlage­
nen sorgfältig lesen und diese bei ihrer      Fondsvermögen abzüglich der Summe            bedingungen können auch den Anleger
Anlageentscheidung berücksichtigen. Der       der Marktwerte aller Verbindlichkeiten       betreffende Regelungen geändert wer-
Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken   des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher     den. Die Gesellschaft kann etwa durch
kann für sich genommen oder zusammen          von dem Wert der im jeweiligen Fonds         eine Änderung der Anlagebedingungen
mit anderen Umständen die Wertentwick-        gehaltenen Vermögensgegenstände und          die Anlagepolitik der Fonds ändern oder
lung der Fonds bzw. der in den jeweiligen     der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds     sie kann die den Fonds zu belastenden
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstän-          abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö­       Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann
de nachteilig beeinflussen und sich da-       gensgegenstände oder steigt der Wert         die Anlagepolitik zudem innerhalb des
mit auch nachteilig auf den Anteilwert        der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds­   gesetzlich und vertraglich zulässigen
auswirken.                                    anteilwert.                                  Anlagespektrums und damit ohne Än-
Veräußert der Anleger Anteile an den                                                       derung der Anlagebedingungen und
Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die          Beeinflussung des individuellen Ergeb-       deren Genehmigung durch die BaFin
Kurse der in dem jeweiligen Fonds befind-     nisses durch steuerliche Aspekte             ändern. Hierdurch kann sich das mit
lichen Vermögensgegenstände gegenüber         Die steuerliche Behandlung von Kapital­      dem jeweiligen Fonds verbundene Risiko­
dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefal-     erträgen hängt von den individuellen         verändern.
len sind, so erhält er das von ihm in den     Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab
jeweiligen Fonds investierte Kapital nicht    und kann künftig Änderungen unterwor-        Auflösung der Fonds
oder nicht vollständig zurück. Der Anle-      fen sein. Für Einzelfragen – insbesondere    Der Gesellschaft steht das Recht zu, die
ger könnte sein in den Fonds investiertes     unter Berücksichtigung der individuellen     Verwaltung der Fonds zu kündigen. Die
Kapi­tal teilweise oder in Einzelfällen so-   steuerlichen Situation – sollte sich der     Gesellschaft kann die Fonds nach Kün­
gar ganz verlieren. Wertzuwächse können       Anleger an seinen persönlichen Steuer-       digung der Verwaltung ganz auflösen.
nicht garantiert werden. Das Risiko des       berater wenden.                              Das Verfügungsrecht über die Fonds geht
Anlegers ist auf die angelegte Summe                                                       nach einer Kündigungsfrist von sechs
beschränkt. Eine Nachschusspflicht über       Aussetzung der Anteilrücknahme               Monaten auf die Verwahrstelle über. Für
das vom Anleger investierte Kapital hin-      Die Gesellschaft darf die Rücknahme          den Anleger besteht daher das Risiko,
aus besteht nicht.                            der Anteile eines oder mehrerer Fonds        dass er die von ihm geplante Haltedauer
Neben den nachstehend oder an anderer         zeitweilig aussetzen, sofern außerge-        nicht realisieren kann. Bei dem Übergang
Stelle des Verkaufsprospekts beschrie-        wöhnliche Umstände vorliegen, die eine       der Fonds auf die Verwahrstelle können
benen Risiken und Unsicherheiten kann         Aussetzung unter Berücksichtigung der        den Fonds andere Steuern als deutsche
die Wertentwicklung der Fonds durch ver-      Interessen der jeweiligen Anleger erfor­     Ertragssteuern belastet werden. Wenn
schiedene weitere Risiken und Unsicher-       derlich erscheinen lassen. Außergewöhn-      die Fondsanteile nach Beendigung des
heiten beeinträchtigt werden, die derzeit     liche Umstände in diesem Sinne können        Liquidationsverfahrens aus dem Depot
nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in       z. B. wirtschaftliche oder politische Kri-   des Anlegers ausgebucht werden, kann
der die nachfolgenden Risiken aufgeführt      sen und Rücknahmeverlangen in außer-         der Anleger mit Ertragssteuern belastet
werden, enthält weder eine Aussage über       gewöhnlichem Umfang sein sowie die           werden.
die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch   Schließung von Börsen oder Märkten,
über das Ausmaß oder die Bedeutung bei        Handelsbeschränkungen oder sonstige          Übertragung aller Vermögensgegen-
Eintritt einzelner Risiken.                   Faktoren, die die Ermittlung des Anteil-     stände eines Fonds auf einen anderen
                                              werts beeinträchtigen. Der Anleger kann      Investmentfonds (Verschmelzung)
Risiken einer Fondsanlage                     seine Anteile während dieses Zeitraums       Die Gesellschaft kann sämtliche Vermö-
Im Folgenden werden die Risiken darge-        nicht zurückgeben. Auch im Fall einer        gensgegenstände eines Fonds auf einen
stellt, die mit einer Anlage in einen OGAW    Aussetzung der Anteilrücknahme kann          anderen OGAW übertragen. Der Anleger
typischerweise verbunden sind. Diese          der Anteilwert sinken; z. B. wenn die        kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurück-
Risiken können sich nachteilig auf den        Gesellschaft gezwungen ist, Vermögens­       geben, (ii) behalten mit der Folge, dass er
Anteilwert, auf das vom Anleger inves-        gegenstände während der Aussetzung           Anleger des übernehmenden OGAW wird,
tierte Kapital sowie auf die vom Anleger      der Anteilrücknahme unter Verkehrs-          (iii) oder gegen Anteile an einem offenen
geplante Haltedauer der Fondsanlage           wert zu veräußern. Der Anteilwert nach       Publikums-Investmentvermögen mit ver-
auswirken.                                    Wieder­aufnahme der Anteilrücknahme          gleichbaren Anlagegrundsätzen umtau-
                                              kann niedriger liegen, als derjenige vor     schen, sofern die Gesellschaft oder ein
Schwankung des Fondsanteilwerts               Aussetzung der Rücknahme.                    mit ihr verbundenes Unternehmen ein
Der Fondsanteilwert berechnet sich aus                                                     solches Investment­   vermögen mit ver-
dem Wert des jeweiligen Fonds, geteilt        Änderung der Anlagepolitik oder der          gleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet.
durch die Anzahl der in den Verkehr ge-       Anlagebedingungen                            Dies gilt entsprechend, wenn die Gesell-
langten Anteile. Der Wert des Fonds           Die Gesellschaft kann die Anlagebe­          schaft sämtliche Vermögensgegenstände
entspricht dabei der Summe der Markt-         dingungen mit Genehmigung der BaFin          eines anderen offenen Publikums-Invest-

                                                                                                                                           11
AXA INVESTMENTFONDS

     mentvermögen auf einen der in diesem         Kapitalmarktrisiko                             dazu, dass die aktuelle Rendite des fest-
     Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds         Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von        verzinslichen Wertpapiers in etwa dem
     überträgt. Der Anleger muss daher im         Finanzprodukten hängt insbesondere von         aktuellen Marktzins entspricht. Diese
     Rahmen der Übertragung vorzeitig eine        der Entwicklung der Kapitalmärkte ab,          Kursschwankungen fallen jedoch je nach
     erneute Investitionsentscheidung treffen.    die wiederum von der allgemeinen Lage          (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wert-
     Bei einer Rückgabe der Anteile können        der Weltwirtschaft sowie den wirtschaft-       papiere unterschiedlich aus. Festverzins-
     Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um-       lichen und politischen Rahmenbedingun-         liche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten
     tausch der Anteile in Anteile an einem       gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst      haben geringere Kursrisiken als festver­
     Investmentvermögen mit vergleichbaren        wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung       zinsliche Wertpapiere mit längeren Lauf-
     Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit       insbesondere an einer Börse können             zeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit
     Steuern belastet werden, etwa, wenn der      auch irrationale Faktoren wie Stimmun-         kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber
     Wert der erhaltenen Anteile höher ist als    gen, Meinungen und Gerüchte einwirken.         in der Regel geringere Renditen als fest-
     der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt     Schwankungen der Kurs- und Marktwerte          verzinsliche Wertpapiere mit längeren
     der Anschaffung.                             können auch auf Veränderungen der Zins-        Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besit-
                                                  sätze, Wechselkurse oder der Bonität           zen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von
     Rentabilität und Erfüllung der Anlage-       eines Emittenten zurückzuführen sein.          maximal 397 Tagen tendenziell geringere
     ziele des Anlegers                                                                          Kursrisiken. Daneben können sich die
     Es kann nicht garantiert werden, dass        Kursänderungsrisiko von Aktien                 Zinssätze verschiedener, auf die gleiche
     der Anleger seinen gewünschten Anlage-       Aktien unterliegen erfahrungsgemäß star-       Währung lautender zinsbezogener Finanz­
     erfolg erreicht. Der Anteilwert des jewei­   ken Kursschwankungen und somit auch            instrumente mit vergleichbarer Restlauf-
     ligen Fonds kann fallen und zu Verlusten     dem Risiko von Kursrückgängen. Diese           zeit unterschiedlich entwickeln.
     beim Anleger führen. Es bestehen keine       Kursschwankungen werden insbesonde-
     Garantien der Gesellschaft oder Dritter      re durch die Entwicklung der Gewinne           Kursänderungsrisiko von Wandel- und
     hinsichtlich einer bestimmten Mindest-       des emittierenden Unternehmens sowie           Optionsanleihen
     zahlungszusage bei Rückgabe oder eines       die Entwicklungen der Branche und der          Wandel- und Optionsanleihen verbriefen
     bestimmten Anlageerfolgs des Fonds.          gesamtwirtschaftlichen Entwicklung be-         das Recht, die Anleihe in Aktien umzu-
     Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter     einflusst. Das Vertrauen der Marktteil-        tauschen oder Aktien zu erwerben. Die
     Ausgabeaufschlag kann zudem, insbe-          nehmer in das jeweilige Unternehmen            Entwicklung des Werts von Wandel- und
     sondere bei nur kurzer Anlagedauer den       kann die Kursentwicklung ebenfalls be-         Optionsanleihen ist daher abhängig von
     Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar    einflussen. Dies gilt insbesondere bei         der Kursentwicklung der Aktie als Basis-
     aufzehren. Anleger könnten einen nied-       Unternehmen, deren Aktien erst über            wert. Die Risiken der Wertentwicklung der
     rigeren als den ursprünglich angelegten      einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder      zugrunde liegenden Aktien können sich
     Betrag zurückerhalten.                       einem anderen organisierten Markt zuge-        daher auch auf die Wertentwicklung der
                                                  lassen sind; bei diesen können bereits         Wandel- und Optionsanleihe auswirken.
     Risiken der negativen Wertentwicklung        geringe Veränderungen von Prognosen zu         Optionsanleihen, die dem Emittenten das
     des Fonds (Marktrisiko)                      starken Kursbewegungen führen. Ist bei         Recht einräumen dem Anleger statt der
     Nachfolgend werden die Risiken dar-          einer Aktie der Anteil der frei handelbaren,   Rückzahlung eines Nominalbetrags eine
     gestellt, die mit der Anlage in einzelne     im Besitz vieler Aktionäre befindlichen        im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien
     Vermögensgegenstände durch die Fonds         Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig,      anzudienen (Reverse Convertibles), sind
     einhergehen. Diese Risiken können die        so können bereits kleinere Kauf- und Ver-      in verstärktem Maße von dem entspre-
     Wertentwicklung der Fonds bzw. der in        kaufsaufträge eine starke Auswirkung auf       chenden Aktienkurs abhängig.
     den Fonds gehaltenen Vermögensgegen-         den Marktpreis haben und damit zu höhe-
     stände beeinträchtigen und sich damit        ren Kursschwankungen führen.                   Risiken im Zusammenhang mit
     nachteilig auf den jeweiligen Anteilwert                                                    Derivatgeschäften
     und auf das vom Anleger investierte          Zinsänderungsrisiko                            Die Gesellschaft darf für die Fonds Derivat­
     Kapital auswirken.                           Mit der Investition in festverzinsliche        geschäfte abschließen. Der Kauf und Ver-
                                                  Wertpapiere ist die Möglichkeit verbun-        kauf von Optionen sowie der Abschluss
     Wertveränderungsrisiken                      den, dass sich das Marktzinsniveau             von Terminkontrakten oder Swaps sind
     Die Vermögensgegenstände, in die die         ändert, das im Zeitpunkt der Begebung          mit folgenden Risiken verbunden:
     Gesellschaft für Rechnung der jeweiligen     eines Wertpapiers besteht. Steigen die         ■■   Kursänderungen des Basiswertes kön-
     Fonds investiert, unterliegen Risiken. So    Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum                nen den Wert eines Optionsrechts oder
     können Wertverluste auftreten, indem         Zeitpunkt der Emission, so fallen i. d. R.          Terminkontraktes vermindern. Vermin-
     der Marktwert der Vermögensgegen­            die Kurse der festverzinslichen Wert­               dert sich der Wert bis zur Wertlosig-
     stände gegenüber dem Einstandspreis          papiere. Fällt dagegen der Marktzins, so            keit, kann die Gesellschaft gezwungen
     fällt oder Kassa- und Terminpreise sich      steigt der Kurs festverzinslicher Wert-             sein, die erworbenen Rechte verfallen
     unterschiedlich entwickeln.                  papiere. Diese Kursentwicklung führt                zu lassen. Durch Wertänderungen des

12
ALLGEMEINE HINWEISE

     einem Swap zugrunde liegenden Ver-            oder müssen zu einem ungünstigen           digungsrechts tun. Die vorzeitige Kün­
     mögenswertes kann ein Fonds eben-             Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden.    digung des Geschäfts kann mit finanziellen
     falls Verluste erleiden.                   ■■ Durch die Verwendung von Derivaten         Einbußen für den jeweiligen Fonds einher-
■■   Durch die Hebelwirkung von Optio-             können potenzielle Verluste entstehen,     gehen. Zudem kann sich herausstellen,
     nen kann der Wert des jeweiligen              die unter Umständen nicht vorher­          dass der zum Laufzeitende zu zahlende
     Fondsvermögens stärker beeinflusst            sehbar sind und sogar die Einschuss-       Aufschlag höher ist als die Erträge, die
     werden, als dies beim unmittelbaren           zahlungen überschreiten können.            die Gesellschaft durch die Wiederanlage
     Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das    Bei außerbörslichen Geschäften, soge­         der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet
     Verlustrisiko kann bei Abschluss des       nannten over-the-counter (OTC)-Ge­            hat.
     Geschäfts nicht bestimmbar sein.           schäften, können folgende Risiken auf-        Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in
■■   Ein liquider Sekundärmarkt für ein         treten:                                       Pension, so kauft sie diese und muss
     bestimmtes Instrument zu einem ge-         ■■ Es kann ein organisierter Markt fehlen,    sie am Ende einer Laufzeit wieder ver-
     gebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine           so dass die Gesellschaft die für Rech-     kaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits
     Position in Derivaten kann dann unter         nung des Fonds am OTC-Markt erwor-         bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die
     Umständen nicht wirtschaftlich neutra-        benen Finanzinstrumente schwer oder        in Pension genommenen Wertpapiere
     lisiert (geschlossen) werden.                 gar nicht veräußern kann.                  dienen als Sicherheiten für die Bereitstel-
■■   Der Kauf von Optionen birgt das Risi­ko,   ■■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts         lung der Liquidität an den Vertragspartner.
     dass die Option nicht ausgeübt wird,          (Glattstellung) kann aufgrund der          Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere
     weil sich die Preise der Basiswerte           individuellen Vereinbarung schwierig,      kommen dem jeweiligen Fonds nicht zu-
     nicht wie erwartet entwickeln, so dass        nicht möglich oder mit erheblichen         gute.
     die vom Fonds gezahlte Optionsprämie          Kosten verbunden sein.
     verfällt. Beim Verkauf von Optionen                                                      Risiken im Zusammenhang mit dem
     besteht die Gefahr, dass der Fonds         Risiken bei Wertpapier-Darlehens­             Empfang von Sicherheiten
     zur Abnahme von Vermögenswerten            geschäften                                    Die Gesellschaft erhält für Derivat­
     zu einem höheren als dem aktuellen         Gewährt die Gesellschaft für Rechnung         geschäfte, Wertpapierdarlehens- und
     Marktpreis, oder zur Lieferung von Ver-    der Fonds ein Darlehen über Wertpapie-        Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate,
     mögenswerten zu einem niedrigeren als      re, so überträgt sie diese an einen Dar-      verliehene Wertpapiere oder in Pension
     dem aktuellen Marktpreis verpflichtet      lehensnehmer, der nach Beendigung des         gegebene Wertpapiere können im Wert
     wird. Der Fonds erleidet dann einen        Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art,        steigen. Die gestellten Sicherheiten könn-
     Verlust in Höhe der Preisdifferenz         Menge und Güte zurück überträgt (Wert-        ten dann nicht mehr ausreichen, um den
     minus der eingenommenen Options­           papierdarlehen). Die Gesellschaft hat         Lieferungs- bzw. Rückübertragungsan-
     prämie.                                    während der Geschäftsdauer keine Ver-         spruch der Gesellschaft gegenüber dem
■■   Bei Terminkontrakten besteht das           fügungsmöglichkeit über verliehene Wert-      Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.
     Risi­ko, dass die Gesellschaft für Rech-   papiere. Verliert das Wertpapier während      Die Gesellschaft kann Barsicherheiten
     nung des jeweiligen Fonds verpflichtet     der Dauer des Geschäfts an Wert und die       auf Sperrkonten, in Staatsanleihen hoher
     ist, die Differenz zwischen dem bei        Gesellschaft will das Wertpapier insge-       Qualität oder in Geldmarktfonds mit kur-
     Abschluss zugrunde gelegten Kurs           samt veräußern, so muss sie das Darle-        zer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kredit­
     und dem Marktkurs zum Zeitpunkt            hensgeschäft kündigen und den üblichen        institut, bei dem die Bankguthaben ver-
     der Glattstellung bzw. Fälligkeit des      Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein       wahrt werden, kann jedoch ausfallen.
     Geschäftes zu tragen. Damit würde          Verlustrisiko für den jeweiligen Fonds ent-   Staatsanleihen und Geldmarktfonds
     der Fonds Verluste erleiden. Das Risi-     stehen kann.                                  können sich negativ entwickeln. Bei Be-
     ko des Verlusts ist bei Abschluss des                                                    endigung des Geschäfts könnten die an-
     Terminkontrakts nicht bestimmbar.          Risiken bei Pensionsgeschäften                gelegten Sicherheiten nicht mehr in voller
■■   Der gegebenenfalls erforderliche Ab-       Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pen-     Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der
     schluss eines Gegengeschäfts (Glatt-       sion, so verkauft sie diese und verpflich-    Gesellschaft für den jeweiligen Fonds in
     stellung) ist mit Kosten verbunden.        tet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende       der ursprünglich gewährten Höhe wieder
■■   Die von der Gesellschaft getroffenen       der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum          zurück gewährt werden müssen. Die Ge-
     Prognosen über die künftige Entwick-       Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende        sellschaft kann dann verpflichtet sein, für
     lung von zugrunde liegenden Vermö-         Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei        Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf
     gensgegenständen, Zinssätzen, Kur-         Abschluss des Geschäftes festgelegt.          den gewährten Betrag aufzustocken und
     sen und Devisenmärkten können sich         Sollten die in Pension gegebenen Wert-        somit den durch die Anlage erlittenen Ver-
     im Nachhinein als unrichtig erweisen.      papiere während der Geschäftslaufzeit         lust auszugleichen.
■■   Die den Derivaten zugrunde liegenden       an Wert verlieren und die Gesellschaft
     Vermögensgegenstände können zu             sie zur Begrenzung der Wertverluste           Inflationsrisiko
     einem an sich günstigen Zeitpunkt          veräußern wollen, so kann sie dies nur        Die Inflation beinhaltet ein Abwertungs-
     nicht gekauft bzw. verkauft werden         durch die Ausübung des vorzeitigen Kün-       risiko für alle Vermögensgegenstände.

                                                                                                                                            13
AXA INVESTMENTFONDS

     Dies gilt auch für die in den Fonds ge-      zudem zeitweise die Rücknahme der An-         an einer Börse zugelassen oder an einem
     haltenen Vermögensgegenstände. Die In-       teile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft    anderen organisierten Markt zugelassen
     flationsrate kann über dem Wertzuwachs       daran gehindert, die Anteile an dem Ziel-     oder in diesen einbezogen sind. Diese Ver-
     der Fonds liegen.                            fonds zu veräußern, indem sie diese zur       mögensgegenstände können gegebenen­
                                                  Auszahlung des Rücknahmepreises bei           falls nur mit hohen Preisabschlägen,
     Währungsrisiko                               der Verwaltungsgesellschaft oder Ver-         zeitlicher Verzögerung oder gar nicht
     Vermögenswerte der Fonds können in einer     wahrstelle des Zielfonds zurückgibt.          weiterveräußert werden. Auch an einer
     anderen Währung als der jeweiligen                                                         Börse zugelassene Vermögensgegen-
     Fondswährung angelegt sein. Die Fonds         Risiken aus dem Anlagespektrum               stände können abhängig von der Markt-
     erhalten die Erträge, Rückzahlungen           Unter Beachtung der durch das Gesetz         lage, dem Volumen, dem Zeitrahmen und
     und Erlöse aus solchen Anlagen in der         und die jeweiligen Anlagebedingungen         den geplanten Kosten gegebenenfalls
     anderen Währung. Fällt der Wert dieser        vorgegebenen Anlagegrundsätze und            nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen
     Währung gegenüber der jeweiligen Fonds-      -grenzen, die für die Fonds einen sehr        veräußert werden. Obwohl für die Fonds
     währung, so reduziert sich der Wert sol-      weiten Rahmen vorsehen, kann die tat-        nur Vermögensgegenstände erworben
     cher Anlagen und somit auch der Wert          sächliche Anlagepolitik auch darauf aus-     werden dürfen, die grundsätzlich jederzeit
     des Fondsvermögens.                           gerichtet sein, schwerpunktmäßig Ver-        liquidiert werden können, kann nicht aus-
                                                   mögensgegenstände z. B. nur weniger          geschlossen werden, dass diese zeitwei-
     Konzentrationsrisiko                          Branchen, Märkte oder Regionen/Länder        se oder dauerhaft nur unter Realisierung
     Erfolgt eine Konzentration der Anlage in      zu erwerben. Diese Konzentration auf         von Verlusten veräußert werden können.
     bestimmte Vermögensgegenstände oder           wenige spezielle Anlagesektoren kann
     Märkte, dann ist der Fonds von der Ent-       mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe           Risiko durch Finanzierungsliquidität
     wicklung dieser Vermögensgegenstände          Schwankungsbreite innerhalb bestimm-         Die Gesellschaft darf für Rechnung der
     oder Märkte besonders stark abhängig.         ter Konjunkturzyklen) verbunden sein.        Fonds Kredite aufnehmen. Es besteht
                                                   Über den Inhalt der Anlagepolitik infor-     das Risiko, dass die Gesellschaft keinen
     Risiken im Zusammenhang mit der               miert der Jahresbericht nachträglich für     entsprechenden Kredit oder diesen nur
     Investition in Investmentanteile              das abgelaufene Berichtsjahr.                zu ungünstigen Konditionen aufneh-
     Die Risiken der Investmentvermögen, deren                                                  men kann. Kredite mit einer variablen
     Anteile für die Fonds erworben werden        Risiken der eingeschränkten oder              Verzinsung können sich durch steigen-
     (sogenannte „Zielfonds“), stehen in          erhöhten Liquidität der Fonds                 de Zinssätze zudem negativ auswirken.
     engem Zusammenhang mit den Risiken           (Liquiditätsrisiko)                           Unzureichende     Finanzierungsliquidität
     der in diesen Zielfonds enthaltenen Ver-     Nachfolgend werden die Risiken darge-         kann sich auf die Liquidität der Fonds
     mögensgegenstände bzw. der von diesen        stellt, die die Liquidität der Fonds beein-   auswirken, mit der Folge, dass die Gesell-
     Zielfonds verfolgten Anlagestrategien.       trächtigen können. Dies kann dazu führen,     schaft gezwungen sein kann, Vermögens-
     Da die Manager der einzelnen Zielfonds       dass die Fonds ihren Zahlungsverpflich-       gegenstände vorzeitig oder zu schlechte-
     voneinander unabhängig handeln, kann         tungen vorübergehend oder dauerhaft           ren Konditionen als geplant zu veräußern.
     es aber auch vorkommen, dass mehrere         nicht nachkommen können bzw. dass die
     Zielfonds gleiche oder einander entgegen­    Gesellschaft die Rückgabeverlangen von        Risiken durch vermehrte Rückgaben
     gesetzte Anlagestrategien verfolgen.         Anlegern vorübergehend oder dauerhaft         oder Zeichnungen
     Hierdurch können bestehende Risiken          nicht erfüllen kann. Der Anleger könnte       Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von
     kumulieren, und eventuelle Chancen           gegebenenfalls die von ihm geplante Halte­    Anlegern fließt dem jeweiligen Fondsver-
     können sich gegeneinander aufheben.          dauer nicht realisieren und ihm könnte        mögen Liquidität zu bzw. vom Fondsver-
     Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht   das investierte Kapital oder Teile hiervon    mögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse
     möglich, das Management der Zielfonds        für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung      können nach Saldierung zu einem Netto-
     zu kontrollieren. Deren Anlageentschei-      stehen. Durch die Verwirklichung der          zu- oder -abfluss der liquiden Mittel des
     dungen müssen nicht zwingend mit den         Liquiditätsrisiken könnte zudem der           Fonds führen. Dieser Nettozu- oder -abfluss
     Annahmen oder Erwartungen der Gesell-        Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds        kann den Fondsmanager veranlassen,
     schaft übereinstimmen. Der Gesellschaft      und damit der Anteilwert sinken, etwa         Vermögensgegenstände zu kaufen oder
     wird die aktuelle Zusammensetzung der        wenn die Gesellschaft gezwungen ist, bei      zu verkaufen, wodurch Transaktionskosten
     Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt      entsprechender gesetzlicher Zulässigkeit,     entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn
     sein. Entspricht die Zusammensetzung         Vermögensgegenstände für den Fonds            durch die Zu- oder Abflüsse eine von der
     nicht ihren Annahmen oder Erwartungen,       unter Verkehrswert zu veräußern.              Gesellschaft für den jeweiligen Fonds vor-
     so kann sie gegebenenfalls erst deut-                                                      gesehene Quote liquider Mittel über- bzw.
     lich verzögert reagieren, indem sie Ziel-    Risiko aus der Anlage in Vermögens­           unterschritten wird. Die hierdurch entste-
     fondsanteile zurückgibt.                     gegenstände                                   henden Transaktionskosten werden dem
     Offene Investmentvermögen, an denen          Für die Fonds dürfen auch Vermögens­          jeweiligen Fondsvermögen belastet und
     die Fonds Anteile erwerben, könnten          gegenstände erworben werden, die nicht        können die Wertentwicklung des Fonds

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