Verkaufsprospekt AXA Investmentfonds - und Anlagebedingungen Ausgabe Januar 2014
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Verkaufsprospekt AXA Investmentfonds und Anlagebedingungen Ausgabe Januar 2014 Kapitalverwaltungsgesellschaft: AXA Investment Managers Deutschland GmbH
Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen AXA Investmentfonds AXA Renten Euro AXA Deutschland AXA Europa AXA Welt AXA Investment Managers Deutschland GmbH Im MediaPark 8a, 50670 Köln Ausgabe Januar 2014 3
AXA INVESTMENTFONDS Hinweis zum Verkaufsprospekt Der Kauf und Verkauf von Anteilen an Von dem Verkaufsprospekt abweichende gen sind und werden auch nicht gemäß den in diesem Verkaufsprospekt beschrie- Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht dem United States Securities Act von benen Sondervermögen erfolgt auf Basis abgegeben werden. Jeder Kauf und Ver- 1933 in seiner gültigen Fassung oder des Verkaufsprospekts, der wesentlichen kauf von Anteilen auf der Basis von Aus- nach den Wertpapiergesetzen eines Bun- Anlegerinformationen und der Allgemei- künften oder Erklärungen, welche nicht in desstaates der Vereinigten Staaten von nen Anlagebedingungen in Verbindung dem Verkaufsprospekt bzw. in den jewei- Amerika registriert. Anteile der Sonder- mit den Besonderen Anlagebedingungen ligen wesentlichen Anlegerinformationen vermögen dürfen weder in den Vereinig- in der jeweils geltenden Fassung. Die All- enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf ten Staaten noch einer US-Person oder gemeinen Anlagebedingungen und die Risiko des Käufers. Der Verkaufsprospekt auf deren Rechnung angeboten oder Besonderen Anlagebedingungen sind im wird ergänzt durch den jeweils letzten verkauft werden. Antragsteller müs- Anschluss an diesen Verkaufsprospekt Jahresbericht und dem gegebenenfalls sen gegebenenfalls darlegen, dass sie abgedruckt. nach dem Jahresbericht veröffentlichten keine US-Person sind und Anteile weder Halbjahresbericht. im Auftrag von US-Personen erwerben Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb noch an US-Personen weiterveräußern. eines Anteils Interessierten zusammen Anlagebeschränkungen US-Personen sind Personen, die Staats mit dem letzten veröffentlichten Jahres- für US-Personen angehörige der USA sind oder dort ihren bericht sowie dem gegebenenfalls nach Die AXA Investment Managers Deutsch- Wohnsitz haben und/oder dort steuer- dem Jahresbericht veröffentlichtem Halb- land GmbH und/oder die in diesem Ver- pflichtig sind. US-Personen können auch jahresbericht auf Verlangen kostenlos zur kaufsprospekt beschriebenen Sonder- Personen- oder Kapitalgesellschaften Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm vermögen sind und werden nicht gemäß sein, die gemäß den Gesetzen der USA die jeweiligen wesentlichen Anlegerinfor- dem United States Investment Company bzw. eines US-Bundesstaats, Territori- mationen rechtzeitig vor Vertragsschluss Act von 1940 in seiner gültigen Fassung ums oder einer US-Besitzung gegründet kostenlos zur Verfügung zu stellen. registriert. Die Anteile der Sondervermö- werden. Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung Durch den Erwerb der Anteile wird der An- Bei Streitigkeiten im Zusammenhang Bei Streitigkeiten aus der Anwendung leger Miteigentümer der vom jeweiligen mit Vorschriften des Kapitalanlage- der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz Sondervermögen gehaltenen Vermögens- gesetzbuchs können Verbraucher die buches betreffend Fernabsatzverträge gegenstände nach Bruchteilen. Er kann „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des über Finanzdienstleistungen können sich über die Vermögensgegenstände nicht BVI Bundesverband Investment und Asset die Beteiligten auch an die Schlichtungs- verfügen. Mit den Anteilen sind keine Management e.V. anrufen. Das Recht, die stelle der Deutschen Bundesbank wen- Stimmrechte verbunden. Gerichte anzurufen, bleibt hiervon unbe- den. Das Recht, die Gerichte anzurufen, rührt. bleibt hiervon unberührt. Dem Vertragsverhältnis zwischen AXA Investment Managers Deutschland GmbH Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle Die Kontaktdaten lauten: (nachfolgend „Gesellschaft“) und dem für Investmentfonds“ des BVI Bundes- Schlichtungsstelle der Deutschen Anleger sowie den vorvertraglichen Bezie- verband Investment und Asset Manage- Bundesbank, hungen wird deutsches Recht zugrunde ment e.V. lauten: Postfach 11 12 32 gelegt. Der Sitz der Gesellschaft ist Ge- Büro der Ombudsstelle 60047 Frankfurt, richtsstand für Streitigkeiten aus dem Ver- BVI Bundesverband Investment und Telefon: (0 69) 23 88-19 07 oder -19 06 tragsverhältnis, sofern der Anleger keinen Asset Management e.V. Telefax: (0 69) 23 88-19 19 allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Unter den Linden 42 Email: schlichtung@bundesbank.de Sämtliche Veröffentlichungen und Werbe- 10117 Berlin schriften sind in deutscher Sprache abzufas- Telefon: (0 30) 6 44 90 46-0 sen oder mit einer deutschen Übersetzung Telefax: (0 30) 6 44 90 46-29 zu versehen. Die Gesellschaft wird ferner Email: die gesamte Kommunikation mit ihren info@ombudsstelle-investmentfonds.de Anlegern in deutscher Sprache führen. www.ombudsstelle-investmentfonds.de 4
FIRMENSPIEGEL Firmenspiegel Stand Dezember 2013 Kapitalverwaltungsgesellschaft: Geschäftsführung: AXA Investment Managers Gerald W. Springer Deutschland GmbH Uwe Diehl Im MediaPark 8a, 50670 Köln Matthias Leube Christoph Mölleken Telefon: (02 21) 65 05 - 50 00 Achim Stranz Telefax: (02 21) 65 05 - 60 00 Handelsregister Köln (HRB 6842) Verwahrstelle: Gezeichnetes und eingezahltes Kapital: EUR 5,14 Mio. State Street Bank GmbH Haftendes Eigenkapital: EUR 5,14 Mio. Brienner Str. 59, 80333 München (Stand 31. Dezember 2012) Gezeichnetes und eingezahltes Eigenkapital: EUR 108 Mio. Haftendes Eigenkapital: Gesellschafter: EUR 1.339,5 Mio. AXA Investment Managers S. A., Paris (Stand: 31. Dezember 2012) AXA Assurances IARD Mutuelle, Paris Wirtschaftsprüfer: Aufsichtsrat: PricewaterhouseCoopers Pierre Vaquier Aktiengesellschaft Aufsichtsratsvorsitzender Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Directeur Général Moskauer Straße 19, 40227 Düsseldorf AXA Real Estate Investment Managers S.A., Paris Zuständige Aufsichtsbehörde: Stephan Heitz Bundesanstalt für Präsident des Verwaltungsrats der Finanzdienstleistungsaufsicht AXA Investment Managers Schweiz AG Marie-Curie-Str. 24–28, 60439 Frankfurt Colette Bowe nicht unternehmensgebundene Aufsichtsrätin bei verschiedenen am Kapitalmarkt und in anderen Branchen tätigen Unternehmen 5
AXA INVESTMENTFONDS Inhalt Hinweis zum Verkaufsprospekt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Liquidität der Fonds (Liquiditätsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . 14 Wichtigste Rechtliche Auswirkungen der Vertragsbeziehung . . . 4 Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände . . . . 14 Firmenspiegel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Risiko durch Finanzierungsliquidität . . . . . . . . . . . . . . 14 Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Die Sondervermögen (die Fonds) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Risiko bei Feiertagen in bestimmten Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Informationen . . 9 Regionen/Ländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Anlagebedingungen und deren Änderungen . . . . . . . . . . . 9 Kontrahentenrisiken inklusive Kredit- und Verwaltungsgesellschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Forderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-Risiken Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Eigenkapital . . . . . . 10 (außer zentrale Kontrahenten) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Verwahrstelle, Firma, Rechtsform und Sitz . . . . . . . . . . . . . 10 Risiko durch zentrale Kontrahenten . . . . . . . . . . . . . . 15 Unterverwahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften . . . . . 15 Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Haftung der Verwahrstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Darlehensgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung . . . . . . . . . . . 10 Operationelle und sonstige Risiken des Fonds . . . . . . . . 15 Risikohinweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände Risiken einer Fondsanlage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 oder Naturkatastrophen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schwankung des Fondsanteilwerts . . . . . . . . . . . . . . 11 Länder- oder Transferrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Beeinflussung des individuellen Ergebnisses Rechtliche und politische Risiken . . . . . . . . . . . . . . . 16 durch steuerliche Aspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Änderung der steuerlichen Rahmenbedingungen, Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . 11 steuerliches Risiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Änderung der Anlagepolitik oder Schlüsselpersonenrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 der Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Verwahrrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Auflösung der Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Risiken aus Handels- und Clearingmechanismen Übertragung aller Vermögensgegenstände (Abwicklungsrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 eines Fonds auf einen anderen Investmentfonds Erläuterung des Risikoprofils der Fonds . . . . . . . . . . . . . . . 16 (Verschmelzung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Erhöhte Volatilität . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Profil des typischen Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 des Anlegers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Anlageziele, -strategie, -grundsätze und -grenzen . . . . . . . . . 17 Risiken der negativen Wertentwicklung des Fonds Anlageziel und -strategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 (Marktrisiko) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Wertveränderungsrisiken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Wertpapiere . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 Kapitalmarktrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Geldmarktinstrumente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Kursänderungsrisiko von Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Zinsänderungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Anlagegrenzen für Wertpapiere und Geldmarkt- instrumente auch unter Einsatz von Derivaten Kursänderungsrisiko von Wandel- und sowie Bankguthaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Optionsanleihen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Allgemeine Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften . . . 12 Anlagegrenze für Schuldverschreibungen Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften . . . . . . . 13 mit besonderer Deckungsmasse . . . . . . . . . . . . . . 20 Risiken bei Pensionsgeschäften . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten . . . . . . . . 20 Risiken im Zusammenhang mit dem Empfang Kombination von Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . 21 von Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten . . . . . . 21 Inflationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Sonstige Vermögensgegenstände und deren Währungsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Anlagegrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Konzentrationsrisiko . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Risiken im Zusammenhang mit der Investition Derivate . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 in Investmentanteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Risiken aus dem Anlagespektrum . . . . . . . . . . . . . . . 14 Optionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 6
Swaptions . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Wertentwicklung, Ermittlung und Verwendung Credit Default Swaps . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 der Erträge, Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente . . . . 23 Wertentwicklung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 OTC-Derivatgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Ermittlung der Erträge, Ertragsausgleichsverfahren . . . . . 29 Wertpapier-Darlehensgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr . . . . . . . . . . . . . . 30 Pensionsgeschäfte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Auflösung und Verschmelzung der Fonds . . . . . . . . . . . . . . 31 Sicherheitenstrategie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Voraussetzungen für die Auflösung der Fonds . . . . . . . . . 31 Arten der zulässigen Sicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . 24 Verfahren bei Auflösung der Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 Umfang der Besicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Voraussetzungen für die Verschmelzung der Fonds . . . . . 31 Strategie für Abschläge der Bewertung Rechte der Anleger bei der Verschmelzung der Fonds . . . 31 (Haircut-Strategie) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Auslagerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Anlage von Barsicherheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Interessenskonflikte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 Kreditaufnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften . . . . . . . . . 32 Hebelwirkung (Leverage) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Anteile im Privatvermögen (Steuerinländer) . . . . . . . . . . 33 Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung . . . . . 25 Stillhalterprämien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 An einer Börse zugelassene / Zinsen, Dividenden und sonstige Erträge . . . . . . . . . . 33 an einem organisierten Markt gehandelte Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Negative steuerliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Substanzauskehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Märkten gehandelte Vermögensgegenstände oder Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene . . . . . . . . . . 34 Vermögensgegenstände ohne handelbaren Kurs . . 25 Anteile im Betriebsvermögen (Steuerinländer) . . . . . . . . 34 Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Gewinne aus Termingeschäften und Erträge aus Nichtnotierte Schuldverschreibungen und Stillhalterprämien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 Schuldscheindarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Zinsen und zinsähnliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Optionsrechte und Terminkontrakte . . . . . . . . . . . . 26 In- und ausländische Dividenden . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Bankguthaben, Festgelder, Investmentanteile Negative steuerliche Erträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 und Darlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Substanzauskehrungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 Auf ausländische Währung lautende Veräußerungsgewinne auf Anlegerebene . . . . . . . . . . 35 Vermögensgegenstände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Steuerausländer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Teilinvestmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Solidaritätszuschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Anteile . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Kirchensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . 26 Ausländische Quellensteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Ausgabe von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Ertragsausgleich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Rücknahme von Anteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Gesonderte Feststellung, Außenprüfung . . . . . . . . . . . . . 36 Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme . . . . . 26 Zwischengewinnbesteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 Aussetzung der Anteilrücknahme . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Folgen der Verschmelzung von Sondervermögen . . . . . . . 37 Liquiditätsmanagement . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 Transparente, semitransparente und intransparente Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Börsen und Märkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 EU-Zinsrichtlinie / Zinsinformationsverordnung . . . . . . . . 37 Faire Behandlung der Anleger und Anteilklassen . . . . . . . 28 Wirtschaftsprüfer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Ausgabe- und Rücknahmepreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Zahlungen an die Anleger / Verbreitung der Berichte Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- und und sonstige Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rücknahmepreises . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Weitere von der Gesellschaft verwaltete Ausgabeaufschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Investmentvermögen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Rücknahmeabschlag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Recht des Käufers zum Widerruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise . . . 28 Allgemeine und Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . 39 Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Allgemeine Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile . . . . . . 28 Besondere Anlagebedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 48 Verwaltungs- und sonstige Kosten . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen . . . 29 Gesamtkostenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29
01 Allgemeine Hinweise
ALLGEMEINE HINWEISE Grundlagen einen Allgemeinen und einen Besonde- auf der Homepage der Gesellschaft ren Teil („Allgemeine Anlagebedingungen“ (www.axa-im.de) bekannt gemacht. Wenn Die Sondervermögen (die Fonds) und „Besondere Anlagebedingungen“). die Änderungen Vergütungen und Auf- Die Sondervermögen Anlagebedingungen für ein Publikums- wandserstattungen, die aus den Fonds Investmentvermögen müssen vor deren entnommen werden dürfen, oder die Anla- AXA Renten Euro Verwendung von der Bundesanstalt für gegrundsätze der Fonds oder wesentliche AXA Deutschland Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) Anlegerrechte betreffen, werden die Anle- AXA Europa genehmigt werden. Die Fonds gehören ger außerdem über ihre depotführenden AXA Welt nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Stellen in Papierform oder elektronischer Form (sogenannter „dauerhafter Daten- (nachfolgend „Fonds“1)) sind Organis- Verkaufsunterlagen und Offenlegung träger“) informiert. Diese Information um- men für gemeinsame Anlagen, die von von Informationen fasst die wesentlichen Inhalte der geplan- einer Anzahl von Anlegern Kapital ein- Der Verkaufsprospekt sowie die jewei ten Änderungen, ihre Hintergründe, die sammeln, um es gemäß einer festge- ligen wesentlichen Anlegerinformationen, Rechte der Anleger in Zusammenhang legten Anlagestrategie zum Nutzen die- die Anlagebedingungen sowie die aktuel- mit der Änderung sowie einen Hinweis ser Anleger zu investieren (nachfolgend len Jahres- und Halbjahresberichte sind darauf, wo und wie weitere Informationen „Investmentvermögen“). Die Fonds sind kostenlos erhältlich bei AXA Investment erlangt werden können. Investmentvermögen gemäß der Richt Managers Deutschland GmbH, Bleich- Die Änderungen treten frühestens am linie 2009/65/EG des Europäischen Parla- straße 2 – 4, 60313 Frankfurt am Main. Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. ments und des Rates vom 13. Juli 2009 Zusätzliche Informationen über die Änderungen von Regelungen zu den Ver- zur Koordinierung der Rechts- und Verwal- Anlagegrenzen des Risikomanagements gütungen und Aufwendungserstattungen tungsvorschriften betreffend bestimmte der Fonds, die Risikomanagementmetho- treten frühestens drei Monate nach ihrer Organismen für gemeinsame Anlagen den und die jüngsten Entwicklungen bei Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht mit in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) den Risiken und Renditen der wichtigsten Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit- im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Kategorien von Vermögensgegenständen punkt bestimmt wurde. Änderungen der (nachfolgend „KAGB“). Sie werden von sind in elektronischer oder schriftlicher bisherigen Anlagegrundsätze der Fonds der AXA Investment Managers Deutsch- Form bei der Gesellschaft erhältlich. treten ebenfalls frühestens drei Monate land GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) nach Bekanntmachung in Kraft. verwaltet. Die Fonds wurden für unbe- Anlagebedingungen und deren stimmte Dauer jeweils aufgelegt: Änderungen Die jeweiligen Anlagebedingungen sind im Verwaltungsgesellschaft AXA Renten Euro am 1. September 1977 Anschluss an diesen Verkaufsprospekt ab- AXA Deutschland am 23. Mai 1989 gedruckt. Anlagebedingungen können von Firma, Rechtsform und Sitz AXA Europa am 14. Januar 1998 der Gesellschaft geändert werden. Ände- Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwal- AXA Welt am 27. Januar 1989 rungen der Anlagebedingungen bedürfen tungsgesellschaft im Sinne des KAGB in der Genehmigung durch die BaFin. Ände- der Rechtsform einer Gesellschaft mit Die Gesellschaft legt das bei ihr eingeleg- rungen der Anlagegrundsätze der Fonds beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma te Kapital im eigenen Namen für gemein- bedürfen zusätzlich der Zustimmung der Gesellschaft lautet AXA Investment schaftliche Rechnung der Anleger des durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Managers Deutschland GmbH. Die Ge- jeweiligen Fonds nach dem Grundsatz Änderungen der Anlagegrundsätze der sellschaft hat ihren Sitz in Köln. der Risikomischung in den nach dem Fonds sind nur unter der Bedingung zuläs- Die AXA Investment Managers Deutsch- KAGB zugelassenen Vermögensgegen- sig, dass die Gesellschaft den Anlegern land GmbH wurde am 30. April 1971 ständen gesondert vom eigenen Vermö- anbietet, ihre Anteile entweder ohne weite- als Rheinische Kapitalanlagegesellschaft gen in Form von Sondervermögen an. In re Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände- m.b.H. gegründet, die am 31. März 1998 welche Vermögensgegenständen die Ge- rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile in AXA Colonia Kapitalanlagegesellschaft sellschaft die Gelder der Anleger anlegen gegen Anteile an Investmentvermögen mit mbH umbenannt wurde und seit dem darf und welche Bestimmungen sie dabei vergleichbaren Anlagegrundsätzen kosten- 31. Juli 2000 als AXA Investment Mana- zu beachten hat, ergibt sich aus dem los umzutauschen, sofern derartige Invest gers Deutschland GmbH firmiert. KAGB, den dazugehörigen Verordnungen mentvermögen von der Gesellschaft oder Die Gesellschaft darf seit 14. Oktober und den jeweiligen Anlagebedingungen, einem anderen Unternehmen aus ihrem 1994 neben Wertpapier-Investmentver- die das Rechtsverhältnis zwischen den Konzern verwaltet werden. mögen auch Geldmarkt-Investmentvermö- Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die Die vorgesehenen Änderungen werden gen, seit 7. Oktober 1998 Dachfonds und Anlagebedingungen umfassen jeweils im Bundesanzeiger und darüber hinaus seit 6. September 1999 auch Immobilien- 1) Wird in diesem Verkaufsprospekt von dem Begriff „Fonds“ im Singular Gebrauch gemacht und beziehen sich die in diesem Zusammenhang gemachten Angaben nicht auf einen bestimmten Fonds, so gelten die Ausführungen für alle Fonds, die Gegenstand dieses Verkaufsprospektes sind. 9
AXA INVESTMENTFONDS Investmentvermögen verwalten. Die Gesell bzw. Verfügung mit den jeweiligen Anla- ■■ State Street Bank and Trust Company, schaft darf OGAW-Investmentvermögen gebedingungen und den Vorschriften des Vereinigtes Königreich verwalten. KAGB vereinbar ist. ■■ State Street Bank London, Daneben hat die Verwahrstelle insbeson- Vereinigtes Königreich Geschäftsführung, Aufsichtsrat und dere folgende Aufgaben: Folgende Interessenkonflikte könnten Eigenkapital ■■ Ausgabe und Rücknahme der Anteile sich aus dieser Übertragung ergeben: Nähere Angaben über die Geschäftsfüh- der Fonds, ■■ Der Unterverwahrer ist ein mit der Ver- rung, die Zusammensetzung des Auf- ■■ Sicherzustellen, dass die Ausgabe wahrstelle verbundenes Unternehmen. sichtsrates und den Gesellschafterkreis, und Rücknahme der Anteile sowie die sowie über die Höhe des eingezahlten Anteilwertermittlung den Vorschriften Haftung der Verwahrstelle Kapitals und des haftenden Eigenkapitals des KAGB und den Anlagebedingun- Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für der Gesellschaft finden Sie im Firmen gen der Fonds entsprechen, alle Vermögensgegenstände, die von spiegel des Verkaufsprospektes. ■■ Sicherzustellen, dass bei den für ge- ihr oder mit ihrer Zustimmung von einer Die Gesellschaft hat die Berufshaftungs- meinschaftliche Rechnung der Anleger anderen Stelle verwahrt werden, verant- risiken, die sich durch die Verwaltung von getätigten Geschäften der Gegenwert wortlich. Im Falle des Verlustes eines Investmentvermögen ergeben, die nicht innerhalb der üblichen Fristen in ihre solchen Vermögensgegenstandes haftet der OGAW-Richtlinie entsprechen, soge- Verwahrung gelangt, die Verwahrstelle gegenüber dem jewei nannte alternative Investmentvermögen ■■ Sicherzustellen, dass die Erträge ligen Fonds und dessen Anlegern, außer (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche der Fonds nach den Vorschriften des der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb Fahrlässigkeit ihrer Organe oder Mitar- KAGB und nach den jeweiligen Anlage- des Einflussbereichs der Verwahrstelle beiter zurückzuführen sind, abgedeckt bedingungen verwendet werden, zurückzuführen. Für Schäden, die nicht durch Eigenmittel in Höhe von wenigs- ■■ Überwachung von Kreditaufnahmen im Verlust eines Vermögensgegenstan- tens 0,01 % des Werts der Portfolios aller durch die Gesellschaft für Rechnung des bestehen, haftet die Verwahrstelle verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jähr- der Fonds sowie gegebenenfalls Zu- grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- lich überprüft und angepasst wird. Diese stimmung zur Kreditaufnahme, tungen nach den Vorschriften des KAGB Eigenmittel sind von dem angegebenen ■■ Sicherzustellen, dass Sicherheiten für mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. haftenden Eigenkapital umfasst. Wertpapierdarlehen rechtswirksam be stellt und jederzeit vorhanden sind. Haftungsfreistellung bei Unterverwahrung Verwahrstelle, Firma, Unterverwahrung Für den Verlust eines beim Unterverwah- Rechtsform und Sitz Die Verwahrstelle hat die Verwahrung der rer verwahrten Vermögensgegenstands für Rechnung der Fonds gehaltenen und kann sich die Verwahrstelle von ihrer Das KAGB sieht eine Trennung der Ver- an ausländischen Börsen zugelassenen Haftung befreien, so dass der Unterver- waltung und der Verwahrung von Sonder- oder in ausländische Märkte einbezo- wahrer anstelle der Verwahrstelle für den vermögen vor. Mit der Verwahrung der genen ausländischen Vermögensgegen- Verlust eines solchen Vermögensgegen- Vermögensgegenstände der Fonds hat stände auf die State Street Bank & Trust stands haftet. Ersatzansprüche wegen die Gesellschaft die State Street Bank Company, USA (nachfolgend „Unterver- des Verlusts eines beim Unterverwahrer GmbH mit Sitz in München, Brienner wahrer“), übertragen. Der Unterverwahrer verwahrten Vermögensgegenstands kön- Straße 59, als Verwahrstelle beauftragt. hat seinerseits die folgenden Unterneh- nen von der Gesellschaft und den Anle- Die Verwahrstelle ist ein Kreditinstitut men in bestimmten ausländischen Märk- gern in diesem Fall nur gegen den Unter- nach deutschem Recht. Ihre Haupttätig- ten beauftragt, die Vermögensgegenstän- verwahrer geltend gemacht werden. Dies keit ist das Einlagengeschäft sowie das de dort zu verwahren: gilt entsprechend für die Verwahrung von Wertpapiergeschäft. ■■ BNP Paribas Securities Services, Vermögensgegenständen durch die im Die Verwahrstelle verwahrt die Vermö- Griechenland Abschnitt „Unterverwahrung“ genannten gensgegenstände in Sperrdepots bzw. ■■ Credit Suisse AG, Schweiz Unternehmen. auf Sperrkonten und überwacht, ob die ■■ Deutsche Bank A.G. Amsterdam, Die Verwahrstelle hat derzeit keine Ver- Verfügungen der Gesellschaft über die Niederlande einbarungen getroffen, um ihre Haftung Vermögensgegenstände den Vorschriften ■■ Deutsche Bank Aktiengesellschaft, auf einen Unterverwahrer zu übertragen. des KAGB und den jeweiligen Anlagebedin- Österreich gungen entsprechen. Die Anlage von Ver- ■■ Deutsche Bank S.P.A., Italien mögensgegenständen in Bankguthaben ■■ Deutsche Bank SA, Spanien Risikohinweise bei einem anderen Kreditinstitut, sowie ■■ HSBC, Japan Verfügungen über solche Bankguthaben ■■ HSBC Bank Australia Ltd, Australien Vor der Entscheidung über den Kauf sind nur mit Zustimmung der Verwahrstel- ■■ Skandinaviska Enskilada Banken, von Anteilen an den Fonds sollten Anle- le zulässig. Die Verwahrstelle muss ihre Finnland ger die nachfolgenden Risikohinweise Zustimmung erteilen, wenn die Anlage ■■ Standard Chartered Bank, Hongkong zusammen mit den anderen in diesem 10
ALLGEMEINE HINWEISE Verkaufsprospekt enthaltenen Informatio werte aller Vermögensgegenstände im ändern. Durch eine Änderung der Anlage nen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Fondsvermögen abzüglich der Summe bedingungen können auch den Anleger Anlageentscheidung berücksichtigen. Der der Marktwerte aller Verbindlichkeiten betreffende Regelungen geändert wer- Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher den. Die Gesellschaft kann etwa durch kann für sich genommen oder zusammen von dem Wert der im jeweiligen Fonds eine Änderung der Anlagebedingungen mit anderen Umständen die Wertentwick- gehaltenen Vermögensgegenstände und die Anlagepolitik der Fonds ändern oder lung der Fonds bzw. der in den jeweiligen der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds sie kann die den Fonds zu belastenden Fonds gehaltenen Vermögensgegenstän- abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermö Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann de nachteilig beeinflussen und sich da- gensgegenstände oder steigt der Wert die Anlagepolitik zudem innerhalb des mit auch nachteilig auf den Anteilwert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fonds gesetzlich und vertraglich zulässigen auswirken. anteilwert. Anlagespektrums und damit ohne Än- Veräußert der Anleger Anteile an den derung der Anlagebedingungen und Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Beeinflussung des individuellen Ergeb- deren Genehmigung durch die BaFin Kurse der in dem jeweiligen Fonds befind- nisses durch steuerliche Aspekte ändern. Hierdurch kann sich das mit lichen Vermögensgegenstände gegenüber Die steuerliche Behandlung von Kapital dem jeweiligen Fonds verbundene Risiko dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefal- erträgen hängt von den individuellen verändern. len sind, so erhält er das von ihm in den Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab jeweiligen Fonds investierte Kapital nicht und kann künftig Änderungen unterwor- Auflösung der Fonds oder nicht vollständig zurück. Der Anle- fen sein. Für Einzelfragen – insbesondere Der Gesellschaft steht das Recht zu, die ger könnte sein in den Fonds investiertes unter Berücksichtigung der individuellen Verwaltung der Fonds zu kündigen. Die Kapital teilweise oder in Einzelfällen so- steuerlichen Situation – sollte sich der Gesellschaft kann die Fonds nach Kün gar ganz verlieren. Wertzuwächse können Anleger an seinen persönlichen Steuer- digung der Verwaltung ganz auflösen. nicht garantiert werden. Das Risiko des berater wenden. Das Verfügungsrecht über die Fonds geht Anlegers ist auf die angelegte Summe nach einer Kündigungsfrist von sechs beschränkt. Eine Nachschusspflicht über Aussetzung der Anteilrücknahme Monaten auf die Verwahrstelle über. Für das vom Anleger investierte Kapital hin- Die Gesellschaft darf die Rücknahme den Anleger besteht daher das Risiko, aus besteht nicht. der Anteile eines oder mehrerer Fonds dass er die von ihm geplante Haltedauer Neben den nachstehend oder an anderer zeitweilig aussetzen, sofern außerge- nicht realisieren kann. Bei dem Übergang Stelle des Verkaufsprospekts beschrie- wöhnliche Umstände vorliegen, die eine der Fonds auf die Verwahrstelle können benen Risiken und Unsicherheiten kann Aussetzung unter Berücksichtigung der den Fonds andere Steuern als deutsche die Wertentwicklung der Fonds durch ver- Interessen der jeweiligen Anleger erfor Ertragssteuern belastet werden. Wenn schiedene weitere Risiken und Unsicher- derlich erscheinen lassen. Außergewöhn- die Fondsanteile nach Beendigung des heiten beeinträchtigt werden, die derzeit liche Umstände in diesem Sinne können Liquidationsverfahrens aus dem Depot nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in z. B. wirtschaftliche oder politische Kri- des Anlegers ausgebucht werden, kann der die nachfolgenden Risiken aufgeführt sen und Rücknahmeverlangen in außer- der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden, enthält weder eine Aussage über gewöhnlichem Umfang sein sowie die werden. die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch Schließung von Börsen oder Märkten, über das Ausmaß oder die Bedeutung bei Handelsbeschränkungen oder sonstige Übertragung aller Vermögensgegen- Eintritt einzelner Risiken. Faktoren, die die Ermittlung des Anteil- stände eines Fonds auf einen anderen werts beeinträchtigen. Der Anleger kann Investmentfonds (Verschmelzung) Risiken einer Fondsanlage seine Anteile während dieses Zeitraums Die Gesellschaft kann sämtliche Vermö- Im Folgenden werden die Risiken darge- nicht zurückgeben. Auch im Fall einer gensgegenstände eines Fonds auf einen stellt, die mit einer Anlage in einen OGAW Aussetzung der Anteilrücknahme kann anderen OGAW übertragen. Der Anleger typischerweise verbunden sind. Diese der Anteilwert sinken; z. B. wenn die kann seine Anteile in diesem Fall (i) zurück- Risiken können sich nachteilig auf den Gesellschaft gezwungen ist, Vermögens geben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anteilwert, auf das vom Anleger inves- gegenstände während der Aussetzung Anleger des übernehmenden OGAW wird, tierte Kapital sowie auf die vom Anleger der Anteilrücknahme unter Verkehrs- (iii) oder gegen Anteile an einem offenen geplante Haltedauer der Fondsanlage wert zu veräußern. Der Anteilwert nach Publikums-Investmentvermögen mit ver- auswirken. Wiederaufnahme der Anteilrücknahme gleichbaren Anlagegrundsätzen umtau- kann niedriger liegen, als derjenige vor schen, sofern die Gesellschaft oder ein Schwankung des Fondsanteilwerts Aussetzung der Rücknahme. mit ihr verbundenes Unternehmen ein Der Fondsanteilwert berechnet sich aus solches Investment vermögen mit ver- dem Wert des jeweiligen Fonds, geteilt Änderung der Anlagepolitik oder der gleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. durch die Anzahl der in den Verkehr ge- Anlagebedingungen Dies gilt entsprechend, wenn die Gesell- langten Anteile. Der Wert des Fonds Die Gesellschaft kann die Anlagebe schaft sämtliche Vermögensgegenstände entspricht dabei der Summe der Markt- dingungen mit Genehmigung der BaFin eines anderen offenen Publikums-Invest- 11
AXA INVESTMENTFONDS mentvermögen auf einen der in diesem Kapitalmarktrisiko dazu, dass die aktuelle Rendite des fest- Verkaufsprospekt beschriebenen Fonds Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von verzinslichen Wertpapiers in etwa dem überträgt. Der Anleger muss daher im Finanzprodukten hängt insbesondere von aktuellen Marktzins entspricht. Diese Rahmen der Übertragung vorzeitig eine der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, Kursschwankungen fallen jedoch je nach erneute Investitionsentscheidung treffen. die wiederum von der allgemeinen Lage (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wert- Bei einer Rückgabe der Anteile können der Weltwirtschaft sowie den wirtschaft- papiere unterschiedlich aus. Festverzins- Ertragssteuern anfallen. Bei einem Um- lichen und politischen Rahmenbedingun- liche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten tausch der Anteile in Anteile an einem gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst haben geringere Kursrisiken als festver Investmentvermögen mit vergleichbaren wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung zinsliche Wertpapiere mit längeren Lauf- Anlagegrundsätzen kann der Anleger mit insbesondere an einer Börse können zeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit Steuern belastet werden, etwa, wenn der auch irrationale Faktoren wie Stimmun- kürzeren Laufzeiten haben demgegenüber Wert der erhaltenen Anteile höher ist als gen, Meinungen und Gerüchte einwirken. in der Regel geringere Renditen als fest- der Wert der alten Anteile zum Zeitpunkt Schwankungen der Kurs- und Marktwerte verzinsliche Wertpapiere mit längeren der Anschaffung. können auch auf Veränderungen der Zins- Laufzeiten. Geldmarktinstrumente besit- sätze, Wechselkurse oder der Bonität zen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von Rentabilität und Erfüllung der Anlage- eines Emittenten zurückzuführen sein. maximal 397 Tagen tendenziell geringere ziele des Anlegers Kursrisiken. Daneben können sich die Es kann nicht garantiert werden, dass Kursänderungsrisiko von Aktien Zinssätze verschiedener, auf die gleiche der Anleger seinen gewünschten Anlage- Aktien unterliegen erfahrungsgemäß star- Währung lautender zinsbezogener Finanz erfolg erreicht. Der Anteilwert des jewei ken Kursschwankungen und somit auch instrumente mit vergleichbarer Restlauf- ligen Fonds kann fallen und zu Verlusten dem Risiko von Kursrückgängen. Diese zeit unterschiedlich entwickeln. beim Anleger führen. Es bestehen keine Kursschwankungen werden insbesonde- Garantien der Gesellschaft oder Dritter re durch die Entwicklung der Gewinne Kursänderungsrisiko von Wandel- und hinsichtlich einer bestimmten Mindest- des emittierenden Unternehmens sowie Optionsanleihen zahlungszusage bei Rückgabe oder eines die Entwicklungen der Branche und der Wandel- und Optionsanleihen verbriefen bestimmten Anlageerfolgs des Fonds. gesamtwirtschaftlichen Entwicklung be- das Recht, die Anleihe in Aktien umzu- Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter einflusst. Das Vertrauen der Marktteil- tauschen oder Aktien zu erwerben. Die Ausgabeaufschlag kann zudem, insbe- nehmer in das jeweilige Unternehmen Entwicklung des Werts von Wandel- und sondere bei nur kurzer Anlagedauer den kann die Kursentwicklung ebenfalls be- Optionsanleihen ist daher abhängig von Erfolg einer Anlage reduzieren oder sogar einflussen. Dies gilt insbesondere bei der Kursentwicklung der Aktie als Basis- aufzehren. Anleger könnten einen nied- Unternehmen, deren Aktien erst über wert. Die Risiken der Wertentwicklung der rigeren als den ursprünglich angelegten einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder zugrunde liegenden Aktien können sich Betrag zurückerhalten. einem anderen organisierten Markt zuge- daher auch auf die Wertentwicklung der lassen sind; bei diesen können bereits Wandel- und Optionsanleihe auswirken. Risiken der negativen Wertentwicklung geringe Veränderungen von Prognosen zu Optionsanleihen, die dem Emittenten das des Fonds (Marktrisiko) starken Kursbewegungen führen. Ist bei Recht einräumen dem Anleger statt der Nachfolgend werden die Risiken dar- einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, Rückzahlung eines Nominalbetrags eine gestellt, die mit der Anlage in einzelne im Besitz vieler Aktionäre befindlichen im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien Vermögensgegenstände durch die Fonds Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, anzudienen (Reverse Convertibles), sind einhergehen. Diese Risiken können die so können bereits kleinere Kauf- und Ver- in verstärktem Maße von dem entspre- Wertentwicklung der Fonds bzw. der in kaufsaufträge eine starke Auswirkung auf chenden Aktienkurs abhängig. den Fonds gehaltenen Vermögensgegen- den Marktpreis haben und damit zu höhe- stände beeinträchtigen und sich damit ren Kursschwankungen führen. Risiken im Zusammenhang mit nachteilig auf den jeweiligen Anteilwert Derivatgeschäften und auf das vom Anleger investierte Zinsänderungsrisiko Die Gesellschaft darf für die Fonds Derivat Kapital auswirken. Mit der Investition in festverzinsliche geschäfte abschließen. Der Kauf und Ver- Wertpapiere ist die Möglichkeit verbun- kauf von Optionen sowie der Abschluss Wertveränderungsrisiken den, dass sich das Marktzinsniveau von Terminkontrakten oder Swaps sind Die Vermögensgegenstände, in die die ändert, das im Zeitpunkt der Begebung mit folgenden Risiken verbunden: Gesellschaft für Rechnung der jeweiligen eines Wertpapiers besteht. Steigen die ■■ Kursänderungen des Basiswertes kön- Fonds investiert, unterliegen Risiken. So Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum nen den Wert eines Optionsrechts oder können Wertverluste auftreten, indem Zeitpunkt der Emission, so fallen i. d. R. Terminkontraktes vermindern. Vermin- der Marktwert der Vermögensgegen die Kurse der festverzinslichen Wert dert sich der Wert bis zur Wertlosig- stände gegenüber dem Einstandspreis papiere. Fällt dagegen der Marktzins, so keit, kann die Gesellschaft gezwungen fällt oder Kassa- und Terminpreise sich steigt der Kurs festverzinslicher Wert- sein, die erworbenen Rechte verfallen unterschiedlich entwickeln. papiere. Diese Kursentwicklung führt zu lassen. Durch Wertänderungen des 12
ALLGEMEINE HINWEISE einem Swap zugrunde liegenden Ver- oder müssen zu einem ungünstigen digungsrechts tun. Die vorzeitige Kün mögenswertes kann ein Fonds eben- Zeitpunkt gekauft bzw. verkauft werden. digung des Geschäfts kann mit finanziellen falls Verluste erleiden. ■■ Durch die Verwendung von Derivaten Einbußen für den jeweiligen Fonds einher- ■■ Durch die Hebelwirkung von Optio- können potenzielle Verluste entstehen, gehen. Zudem kann sich herausstellen, nen kann der Wert des jeweiligen die unter Umständen nicht vorher dass der zum Laufzeitende zu zahlende Fondsvermögens stärker beeinflusst sehbar sind und sogar die Einschuss- Aufschlag höher ist als die Erträge, die werden, als dies beim unmittelbaren zahlungen überschreiten können. die Gesellschaft durch die Wiederanlage Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Bei außerbörslichen Geschäften, soge der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet Verlustrisiko kann bei Abschluss des nannten over-the-counter (OTC)-Ge hat. Geschäfts nicht bestimmbar sein. schäften, können folgende Risiken auf- Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in ■■ Ein liquider Sekundärmarkt für ein treten: Pension, so kauft sie diese und muss bestimmtes Instrument zu einem ge- ■■ Es kann ein organisierter Markt fehlen, sie am Ende einer Laufzeit wieder ver- gebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine so dass die Gesellschaft die für Rech- kaufen. Der Rückkaufpreis wird bereits Position in Derivaten kann dann unter nung des Fonds am OTC-Markt erwor- bei Geschäftsabschluss festgelegt. Die Umständen nicht wirtschaftlich neutra- benen Finanzinstrumente schwer oder in Pension genommenen Wertpapiere lisiert (geschlossen) werden. gar nicht veräußern kann. dienen als Sicherheiten für die Bereitstel- ■■ Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, ■■ Der Abschluss eines Gegengeschäfts lung der Liquidität an den Vertragspartner. dass die Option nicht ausgeübt wird, (Glattstellung) kann aufgrund der Etwaige Wertsteigerungen der Wertpapiere weil sich die Preise der Basiswerte individuellen Vereinbarung schwierig, kommen dem jeweiligen Fonds nicht zu- nicht wie erwartet entwickeln, so dass nicht möglich oder mit erheblichen gute. die vom Fonds gezahlte Optionsprämie Kosten verbunden sein. verfällt. Beim Verkauf von Optionen Risiken im Zusammenhang mit dem besteht die Gefahr, dass der Fonds Risiken bei Wertpapier-Darlehens Empfang von Sicherheiten zur Abnahme von Vermögenswerten geschäften Die Gesellschaft erhält für Derivat zu einem höheren als dem aktuellen Gewährt die Gesellschaft für Rechnung geschäfte, Wertpapierdarlehens- und Marktpreis, oder zur Lieferung von Ver- der Fonds ein Darlehen über Wertpapie- Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, mögenswerten zu einem niedrigeren als re, so überträgt sie diese an einen Dar- verliehene Wertpapiere oder in Pension dem aktuellen Marktpreis verpflichtet lehensnehmer, der nach Beendigung des gegebene Wertpapiere können im Wert wird. Der Fonds erleidet dann einen Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, steigen. Die gestellten Sicherheiten könn- Verlust in Höhe der Preisdifferenz Menge und Güte zurück überträgt (Wert- ten dann nicht mehr ausreichen, um den minus der eingenommenen Options papierdarlehen). Die Gesellschaft hat Lieferungs- bzw. Rückübertragungsan- prämie. während der Geschäftsdauer keine Ver- spruch der Gesellschaft gegenüber dem ■■ Bei Terminkontrakten besteht das fügungsmöglichkeit über verliehene Wert- Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. Risiko, dass die Gesellschaft für Rech- papiere. Verliert das Wertpapier während Die Gesellschaft kann Barsicherheiten nung des jeweiligen Fonds verpflichtet der Dauer des Geschäfts an Wert und die auf Sperrkonten, in Staatsanleihen hoher ist, die Differenz zwischen dem bei Gesellschaft will das Wertpapier insge- Qualität oder in Geldmarktfonds mit kur- Abschluss zugrunde gelegten Kurs samt veräußern, so muss sie das Darle- zer Laufzeitstruktur anlegen. Das Kredit und dem Marktkurs zum Zeitpunkt hensgeschäft kündigen und den üblichen institut, bei dem die Bankguthaben ver- der Glattstellung bzw. Fälligkeit des Abwicklungszyklus abwarten, wodurch ein wahrt werden, kann jedoch ausfallen. Geschäftes zu tragen. Damit würde Verlustrisiko für den jeweiligen Fonds ent- Staatsanleihen und Geldmarktfonds der Fonds Verluste erleiden. Das Risi- stehen kann. können sich negativ entwickeln. Bei Be- ko des Verlusts ist bei Abschluss des endigung des Geschäfts könnten die an- Terminkontrakts nicht bestimmbar. Risiken bei Pensionsgeschäften gelegten Sicherheiten nicht mehr in voller ■■ Der gegebenenfalls erforderliche Ab- Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pen- Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der schluss eines Gegengeschäfts (Glatt- sion, so verkauft sie diese und verpflich- Gesellschaft für den jeweiligen Fonds in stellung) ist mit Kosten verbunden. tet sich, sie gegen Aufschlag nach Ende der ursprünglich gewährten Höhe wieder ■■ Die von der Gesellschaft getroffenen der Laufzeit zurückzukaufen. Der zum zurück gewährt werden müssen. Die Ge- Prognosen über die künftige Entwick- Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende sellschaft kann dann verpflichtet sein, für lung von zugrunde liegenden Vermö- Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Rechnung des Fonds die Sicherheiten auf gensgegenständen, Zinssätzen, Kur- Abschluss des Geschäftes festgelegt. den gewährten Betrag aufzustocken und sen und Devisenmärkten können sich Sollten die in Pension gegebenen Wert- somit den durch die Anlage erlittenen Ver- im Nachhinein als unrichtig erweisen. papiere während der Geschäftslaufzeit lust auszugleichen. ■■ Die den Derivaten zugrunde liegenden an Wert verlieren und die Gesellschaft Vermögensgegenstände können zu sie zur Begrenzung der Wertverluste Inflationsrisiko einem an sich günstigen Zeitpunkt veräußern wollen, so kann sie dies nur Die Inflation beinhaltet ein Abwertungs- nicht gekauft bzw. verkauft werden durch die Ausübung des vorzeitigen Kün- risiko für alle Vermögensgegenstände. 13
AXA INVESTMENTFONDS Dies gilt auch für die in den Fonds ge- zudem zeitweise die Rücknahme der An- an einer Börse zugelassen oder an einem haltenen Vermögensgegenstände. Die In- teile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft anderen organisierten Markt zugelassen flationsrate kann über dem Wertzuwachs daran gehindert, die Anteile an dem Ziel- oder in diesen einbezogen sind. Diese Ver- der Fonds liegen. fonds zu veräußern, indem sie diese zur mögensgegenstände können gegebenen Auszahlung des Rücknahmepreises bei falls nur mit hohen Preisabschlägen, Währungsrisiko der Verwaltungsgesellschaft oder Ver- zeitlicher Verzögerung oder gar nicht Vermögenswerte der Fonds können in einer wahrstelle des Zielfonds zurückgibt. weiterveräußert werden. Auch an einer anderen Währung als der jeweiligen Börse zugelassene Vermögensgegen- Fondswährung angelegt sein. Die Fonds Risiken aus dem Anlagespektrum stände können abhängig von der Markt- erhalten die Erträge, Rückzahlungen Unter Beachtung der durch das Gesetz lage, dem Volumen, dem Zeitrahmen und und Erlöse aus solchen Anlagen in der und die jeweiligen Anlagebedingungen den geplanten Kosten gegebenenfalls anderen Währung. Fällt der Wert dieser vorgegebenen Anlagegrundsätze und nicht oder nur mit hohen Preisabschlägen Währung gegenüber der jeweiligen Fonds- -grenzen, die für die Fonds einen sehr veräußert werden. Obwohl für die Fonds währung, so reduziert sich der Wert sol- weiten Rahmen vorsehen, kann die tat- nur Vermögensgegenstände erworben cher Anlagen und somit auch der Wert sächliche Anlagepolitik auch darauf aus- werden dürfen, die grundsätzlich jederzeit des Fondsvermögens. gerichtet sein, schwerpunktmäßig Ver- liquidiert werden können, kann nicht aus- mögensgegenstände z. B. nur weniger geschlossen werden, dass diese zeitwei- Konzentrationsrisiko Branchen, Märkte oder Regionen/Länder se oder dauerhaft nur unter Realisierung Erfolgt eine Konzentration der Anlage in zu erwerben. Diese Konzentration auf von Verlusten veräußert werden können. bestimmte Vermögensgegenstände oder wenige spezielle Anlagesektoren kann Märkte, dann ist der Fonds von der Ent- mit Risiken (z. B. Marktenge, hohe Risiko durch Finanzierungsliquidität wicklung dieser Vermögensgegenstände Schwankungsbreite innerhalb bestimm- Die Gesellschaft darf für Rechnung der oder Märkte besonders stark abhängig. ter Konjunkturzyklen) verbunden sein. Fonds Kredite aufnehmen. Es besteht Über den Inhalt der Anlagepolitik infor- das Risiko, dass die Gesellschaft keinen Risiken im Zusammenhang mit der miert der Jahresbericht nachträglich für entsprechenden Kredit oder diesen nur Investition in Investmentanteile das abgelaufene Berichtsjahr. zu ungünstigen Konditionen aufneh- Die Risiken der Investmentvermögen, deren men kann. Kredite mit einer variablen Anteile für die Fonds erworben werden Risiken der eingeschränkten oder Verzinsung können sich durch steigen- (sogenannte „Zielfonds“), stehen in erhöhten Liquidität der Fonds de Zinssätze zudem negativ auswirken. engem Zusammenhang mit den Risiken (Liquiditätsrisiko) Unzureichende Finanzierungsliquidität der in diesen Zielfonds enthaltenen Ver- Nachfolgend werden die Risiken darge- kann sich auf die Liquidität der Fonds mögensgegenstände bzw. der von diesen stellt, die die Liquidität der Fonds beein- auswirken, mit der Folge, dass die Gesell- Zielfonds verfolgten Anlagestrategien. trächtigen können. Dies kann dazu führen, schaft gezwungen sein kann, Vermögens- Da die Manager der einzelnen Zielfonds dass die Fonds ihren Zahlungsverpflich- gegenstände vorzeitig oder zu schlechte- voneinander unabhängig handeln, kann tungen vorübergehend oder dauerhaft ren Konditionen als geplant zu veräußern. es aber auch vorkommen, dass mehrere nicht nachkommen können bzw. dass die Zielfonds gleiche oder einander entgegen Gesellschaft die Rückgabeverlangen von Risiken durch vermehrte Rückgaben gesetzte Anlagestrategien verfolgen. Anlegern vorübergehend oder dauerhaft oder Zeichnungen Hierdurch können bestehende Risiken nicht erfüllen kann. Der Anleger könnte Durch Kauf- und Verkaufsaufträge von kumulieren, und eventuelle Chancen gegebenenfalls die von ihm geplante Halte Anlegern fließt dem jeweiligen Fondsver- können sich gegeneinander aufheben. dauer nicht realisieren und ihm könnte mögen Liquidität zu bzw. vom Fondsver- Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht das investierte Kapital oder Teile hiervon mögen Liquidität ab. Die Zu- und Abflüsse möglich, das Management der Zielfonds für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung können nach Saldierung zu einem Netto- zu kontrollieren. Deren Anlageentschei- stehen. Durch die Verwirklichung der zu- oder -abfluss der liquiden Mittel des dungen müssen nicht zwingend mit den Liquiditätsrisiken könnte zudem der Fonds führen. Dieser Nettozu- oder -abfluss Annahmen oder Erwartungen der Gesell- Nettoinventarwert des jeweiligen Fonds kann den Fondsmanager veranlassen, schaft übereinstimmen. Der Gesellschaft und damit der Anteilwert sinken, etwa Vermögensgegenstände zu kaufen oder wird die aktuelle Zusammensetzung der wenn die Gesellschaft gezwungen ist, bei zu verkaufen, wodurch Transaktionskosten Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt entsprechender gesetzlicher Zulässigkeit, entstehen. Dies gilt insbesondere, wenn sein. Entspricht die Zusammensetzung Vermögensgegenstände für den Fonds durch die Zu- oder Abflüsse eine von der nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, unter Verkehrswert zu veräußern. Gesellschaft für den jeweiligen Fonds vor- so kann sie gegebenenfalls erst deut- gesehene Quote liquider Mittel über- bzw. lich verzögert reagieren, indem sie Ziel- Risiko aus der Anlage in Vermögens unterschritten wird. Die hierdurch entste- fondsanteile zurückgibt. gegenstände henden Transaktionskosten werden dem Offene Investmentvermögen, an denen Für die Fonds dürfen auch Vermögens jeweiligen Fondsvermögen belastet und die Fonds Anteile erwerben, könnten gegenstände erworben werden, die nicht können die Wertentwicklung des Fonds 14
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