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iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE)
iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF (DE)
iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE)
iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE)
Verkaufsprospekt
einschließlich Anlagebedingungen

BlackRock Asset Management Deutschland AG

i
                                                                Dezember 2018
Namen und Adressen

Kapitalverwaltungsgesellschaft
BlackRock Asset Management Deutschland AG
Lehnbachplatz 1
80333 München
Deutschland
Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858
Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958
info@iShares.de
www.iShares.de
AG München, HRB 134 527

Gesetzliche Vertreter
Dirk Schmitz
Alexander Mertz
Harald Klug
Peter Scharl

Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle)
State Street Bank GmbH
Brienner Straße 59
80333 München
Tel.: +49 (0) 89 55 878 100

Abschlussprüfer
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Niederlassung München
Rosenheimer Platz. 4
81620 München, Deutschland
Tel: +49 (0) 89 29036 – 0

Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der
Frankfurter Wertpapierbörse.
Commerzbank AG
Mainzer Landstr. 153
60327 Frankfurt am Main, Deutschland

Flow Traders B.V.
Jacob Bontiusplaats 9
1018 LL Amsterdam, Niederlande

BNP Paribas Arbitrage SNC
8, Rue de Sofia
75018 Paris, Frankreich

2
Verkaufsprospekt
einschließlich
Anlagebedingungen

Wertpapierkennnummer:
                                         Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er-
Bezeichnung                    WKN       folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der
iShares eb.rexx® Government    628 947   wesentlichen Anlegerinformationen und der
Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF              „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-
(DE)                                     dung mit den „Besonderen Anlagebedingun-
                                         gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An-
iShares eb.rexx® Government    628 948
                                         lagebedingungen sind im Anschluss an diesen
Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF
                                         Verkaufsprospekt abgedruckt.
(DE)
                                         Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich
iShares eb.rexx® Government    628 949
                                         vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist
Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF
                                         dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes-
(DE)
                                         sierten zusammen mit dem letzten veröffent-
iShares eb.rexx® Government    A0D 8Q3   lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen-
Germany 10.5+yr UCITS ETF                falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten
(DE)                                     Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos
                                         zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm
                                         die wesentlichen Anlegerinformationen recht-
                                         zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver-
                                         fügung zu stellen.
                                         Von diesem Verkaufsprospekt abweichende
                                         Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab-
                                         gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf
                                         der Basis von Auskünften oder Erklärungen,
                                         welche nicht in diesem Verkaufsprospekt
                                         bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio-
                                         nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf
                                         Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt
                                         wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah-
                                         resbericht und dem gegebenenfalls nach dem
                                         Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe-
                                         richt.

                                         Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften
                                         sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit
                                         einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
                                         Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die
                                         gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in
                                         deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis
                                         zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und
                                         dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
                                         gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz
                                         der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des
                                         Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft.
                                         Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende
                                         Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen,
                                         können auch vor einem zuständigen Gericht an
                                         ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung
                                         von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der
                                         Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
                                         Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
                                         bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal-
                                         tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt,
                                         bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile
                                         vor deren Vollstreckung.

                                                                                         3
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den        Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-            enthaltenen Informationen und das Angebot von in
schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung        diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen
steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-    im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in
legung anstrengen.                                      solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs-
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur         zulassung besteht.
Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer        Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb
Verbraucherschlichtungsstelle   verpflichtet.    Bei    in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften         US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell-
des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher         schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs-
die „Ombudsstelle für Investment-fonds“ des BVI         prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden
Bundesverband Investment und Asset Management           nicht gemäß dem United States Investment Com-
e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle       pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re-
anrufen. Die BlackRock Asset Management Deut-           gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer-
schland AG nimmt mit ihren Fonds an Streitbeile-        den nicht gemäß dem United States Securities Act
gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.      von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den
Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-          Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver-
mentfonds“ lauten:                                      einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile
                                                        des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten
     Büro der Ombudsstelle
                                                        Staaten noch einer US-Person oder auf deren
     BVI Bundesverband Investment und Asset
                                                        Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am
     Management e.V.
                                                        Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf.
     Unter den Linden 42
                                                        darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei-
     10117 Berlin
                                                        le weder im Auftrag von US-Personen erwerben
     Telefon: (030) 6449046-0
                                                        noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US-
     Telefax: (030) 6449046-29
                                                        Personen zählen natürliche Personen, wenn sie
     Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben.
     www.ombudsstelle-investmentfonds.de
                                                        US-Personen können auch Personen- oder Kapital-
Verbraucher sind natürliche Personen, die in den        gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den
Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-          Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats,
gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-          Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet
ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden      werden.
kann, die also zu Privatzwecken handeln.

Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli-
chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen können sich die Betei-
ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen
Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt,
Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388-
1919, schlichtung@bundesbank.de wenden.

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-
trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-
tronischem Wege zustande gekommen sind, kön-
nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit-
beilegungsplattform       der       EU       wenden
(www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt-
adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann
dabei folgende E-Mail angegeben werden: in-
fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit-
beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien
lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa-
len Schlichtungsstelle.

Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen.

Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros-
pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über-
setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche
Fassung.
Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist,
entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver-
kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi-
talanlagegesetzbuchs (KAGB).

Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen:

4
8.4.2. Optionsgeschäfte                   16
Inhalt.                                          8.4.3. Swaps                              16
                                                 8.4.4. Swaptions                          16
                                                 8.4.5. Credit Default Swaps               16
                                                 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte
                                                          Finanzinstrumente                16
                                                 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte   16
Namen und Adressen                       2
                                             9. Emittentengrenzen und
Wertpapierkennnummer:                    3       Anlagegrenzen                             17
                                             9.1. Emittentengrenzen                        17
1. Grundlagen                            8   9.2. Spezielle Anlagegrenze für
1.1. Verkaufsunterlagen und                      Wertpapiere                               17
    Offenlegung von Informationen        8   9.3. Spezielle Anlagegrenzen für
1.2. Anlagebedingungen und deren                 Bankguthaben                              17
    Änderungen                           8
                                             10. Wertpapier-Darlehens- und
2. Verwaltungsgesellschaft               8      Pensionsgeschäfte                17
2.1. Firma, Rechtsform und Sitz          8   10.1. Wertpapier-Darlehensgeschäfte 17
2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und          10.2. Pensionsgeschäfte             18
    Vorstand                             9
                                             11. Sicherheitenstrategie                     18
3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag         9   11.1. Arten der zulässigen
3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag       9       Sicherheiten                              18
3.2. Haftungsausschluss des                  11.2. Umfang der Besicherung                  19
    Lizenzgebers                         9   11.3. Strategie für Abschläge der
                                                 Bewertung (Haircut-Strategie)             19
4. Verwahrstelle                     10      11.4. Anlage von Barsicherheiten              19
4.1. Allgemeines                     10      11.5. Verwahrung von Wertpapieren
4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und                 als Sicherheit                            19
    Haupttätigkeit der Verwahrstelle 10
4.3. Unterverwahrung                 10      12. Leverage                                  19
4.4. Haftung der Verwahrstelle       11
4.5. Zusätzliche Informationen       11      13. Kreditaufnahme                            19

5. Auflagedatum, Laufzeit und                14. Bewertung                     19
    Anlageziel des Fonds                11   14.1. Allgemeine Regeln für die
5.1. Auflagedatum und Laufzeit          11       Vermögensbewertung            19
5.2. Anlageziel                         11   14.2. Besondere
5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels     11       Bewertungsregelungen für
                                                 einzelne Vermögensgegenstände 20
6. Anlagegrundsätze                     11
6.1. Allgemeines                        11   15. Wertentwicklung                           20
6.2. Indexbeschreibung                  12
6.3. Auswirkungen von                        16. Risikohinweise                            21
    Indexanpassungen                    12   16.1. Allgemeine Risiken einer
6.4. Voraussichtlicher Tracking Error   12       Fondsanlage                               21
                                                 16.1.1. Schwankung des Anteilwerts des
                                                          Fonds                            21
7. Faire Behandlung der Anleger
                                                 16.1.2. Beeinflussung der individuellen
    und Anteilklassen                   13                Performance durch steuerliche
                                                          Aspekte                          21
8. Anlageinstrumente im                          16.1.3. Rücknahmeaussetzung               21
    Einzelnen                           13       16.1.4. Änderung der Anlagebedingungen    22
8.1. Geldmarktinstrumente               13       16.1.5. Auflösung des Fonds               22
8.2. Bankguthaben                       15       16.1.6. Verschmelzung                     22
8.3. Wertpapiere                        15       16.1.7. Übertragung auf eine andere
8.4. Derivate                           15                Kapitalverwaltungsgesellschaft   22
    8.4.1. Terminkontrakte              16

                                                                                            5
16.1.8. Rentabilität und Erfüllung der           17. Erläuterung des Risikoprofils
             Anlageziele                        22
                                                        des Fonds                            28
    16.1.9. Spezifische Risiken bei
             Wertpapierindex-OGAW               22
                                                     18. Profil des typischen Anlegers 28
16.2. Risiko der negativen
    Wertentwicklung (Marktrisiko)               23   19. Anteile                             28
    16.2.1. Wertveränderungsrisiken             23
    16.2.2. Kapitalmarktrisiko                  23
                                                     20. Ausgabe und Rücknahme von
    16.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien      23
                                                        Anteilen                             28
    16.2.4. Zinsänderungsrisiko                 23
                                                     20.1. Ausgabe von Anteilen              28
    16.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 24      20.2. Rücknahme von Anteilen            28
    16.2.6. Risiken in Zusammenhang mit              20.3. Abrechnung bei Anteilausgabe
             Derivatgeschäften                  24
                                                         und -rücknahme                      28
    16.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und
             Optionsanleihen                 24
                                                     20.4. Aussetzung der
                                                         Anteilrücknahme                     29
    16.2.8. Risiken bei Wertpapier-
             Darlehensgeschäften                24
    16.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften      25   21. Liquiditätsmanagement               29
    16.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem
            Erhalt von Sicherheiten        25        22. Börsen und Märkte                   29
    16.2.11. Inflationsrisiko                   25   22.1. Allgemeines                       29
    16.2.12. Währungsrisiko                     25   22.2. Die Funktion der Designated
    16.2.13. Konzentrationsrisiko               25       Sponsors                            29
                                                     22.3. Die Risiken des Börsenhandels     30
16.3. Risiken der eingeschränkten
                                                     22.4. Ausgabe und Rücknahme von
    oder erhöhten Liquidität des
                                                         Anteilen über die Börse             30
    Fonds (Liquiditätsrisiko)                   25       22.4.1. Ausgabe von Anteilen am
    16.3.1. Risiko aus der Anlage in
                                                                  Sekundärmarkt              30
             Vermögensgegenstände               25
                                                         22.4.2. Rücknahme von Anteilen am
    16.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme         26
                                                                  Sekundärmarkt              30
    16.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben
             oder Zeichnungen                26
    16.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten      23. Portfoliotransparenzstrategie
             Regionen/Ländern                   26      und indikativer Net Asset
16.4. Kontrahentenrisiken inklusive                     Value                            31
    Kredit- und Forderungsrisiko                26   23.1. Portfoliotransparenzstrategie 31
    16.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei-     23.2. Indikativer Net Asset Value   31
             Risiken (außer zentrale
             Kontrahenten)                      26   24. Ausgabe- und
    16.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 26       Rücknahmepreise und Kosten           31
    16.4.3. Adressenausfallrisiken bei               24.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis       31
             Pensionsgeschäften                 26   24.2. Aussetzung der Errechnung des
    16.4.4. Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-       Ausgabe-/Rücknahmepreises           31
             Darlehensgeschäften               26
                                                     24.3. Ausgabeaufschlag                  31
16.5. Operationelle und sonstige                     24.4. Rücknahmeabschlag                 32
    Risiken des Fonds                           27   24.5. Veröffentlichung der Ausgabe-
    16.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen,
             Missstände oder Naturkatastrophen
                                                         und Rücknahmepreise                 32
                                               27    24.6. Kosten bei Ausgabe und
    16.5.2. Länder- oder Transferrisiko         27       Rücknahme der Anteile               32
    16.5.3. Rechtliche und politische Risiken   27
    16.5.4. Änderung der steuerlichen                25. Verwaltungs- und sonstige
             Rahmenbedingungen                  27      Kosten                               32
    16.5.5. FATCA und andere grenzüber-              25.1. Kostenpauschale                   32
             schreitende Meldesysteme           27   25.2. Sonstige Aufwendungen             32
    16.5.6. Schlüsselpersonenrisiko             27   25.3. Zusammensetzung der Total
    16.5.7. Verwahrrisiko                       27       Expense Ratio                       32
    16.5.8. Risiken aus Handels- und Clearing-       25.4. Abweichender Kostenausweis
             mechanismen (Abwicklungsrisiko) 27          durch Dritte                        33
    16.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 28       25.5. Vergütungspolitik                 33

                                                     26. Teilfonds                           33

6
27. Regeln für die Ermittlung und        Überblick über die bestehenden
   Verwendung der Erträge         33     Anteilklassen                    45

28. Geschäftsjahr und                    37. Überblick über die bestehen-
   Ausschüttungen                   33      den Anteilklassen des Sonder-
28.1. Geschäftsjahr                 33      vermögens iShares eb.rexx®
28.2. Ausschüttungsmechanik         33      Government Germany 1.5-
                                            2.5yr UCITS ETF (DE)          45
29. Auflösung, Übertragung und
   Verschmelzung des Fonds          34   38. Überblick über die bestehen-
29.1. Allgemeines                   34      den Anteilklassen des Sonder-
29.2. Verfahren bei Auflösung des           vermögens iShares eb.rexx®
    Fonds                           34      Government Germany 2.5-
29.3. Übertragung des Fonds         34      5.5yr UCITS ETF (DE)          45
29.4. Verschmelzung                 34
29.5. Rechte der Anleger im Falle        39. Überblick über die bestehen-
    einer Verschmelzung             34      den Anteilklassen des Sonder-
                                            vermögens iShares eb.rexx®
30. Kurzangaben über für die                Government Germany 5.5-
   Anleger bedeutsame                       10.5yr UCITS ETF (DE)         45
   Steuervorschriften              35
30.1. Anteile im Privatvermögen          40. Überblick über die bestehen-
    (Steuerinländer)               35       den Anteilklassen des Sonder-
30.2. Anteile im Betriebsvermögen           vermögens iShares eb.rexx®
    (Steuerinländer)               36       Government Germany 10.5+yr
30.3. Steuerausländer              38       UCITS ETF (DE)                45
30.4. Solidaritätszuschlag         39
30.5. Kirchensteuer                39    Allgemeine Anlagebedingungen.    46
30.6. Ausländische Quellensteuer   39
30.7. Folgen der Verschmelzung von       Besondere Anlagebedingungen
    Investmentvermögen             39    für das OGAW-Sondervermögen
30.8. Automatischer Informations-        iShares eb.rexx® Government
    austausch in Steuersachen      39    Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF
30.9. FATCA und andere grenzüber-        (DE).                            53
    schreitende Meldesysteme       39
30.10. Hinweis                     40    Besondere Anlagebedingungen
                                         für das OGAW-Sondervermögen
31. Auslagerung                     40   iShares eb.rexx® Government
                                         Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF
32. Jahres- / Halbjahresberichte         (DE).                            56
   / Abschlussprüfer                40
                                         Besondere Anlagebedingungen
33. Zahlungen an die Anteilinha-         für das OGAW-Sondervermögen
   ber/Verbreitung der Berichte          iShares eb.rexx® Government
   und sonstige Informationen       40   Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF
                                         (DE).                            59
34. Weitere Investmentvermö-
   gen, die von der Gesellschaft         Besondere Anlagebedingungen
   verwaltet werden                 41   für das OGAW-Sondervermögen
                                         iShares eb.rexx® Government
35. Belehrung über das Recht des         Germany 10.5+yr UCITS ETF
   Käufers zum Widerruf nach             (DE).                            62
   § 305 KAGB
   (Haustürgeschäfte)            41

36. Interessenskonflikte            42

                                                                           7
der BlackRock Asset Management Deutschland AG,
Verkaufsprospekt                                                      Lehnbachplatz 1, 80333 München, kostenlos er-
                                                                      hältlich.
                                                                      Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen
                                                                      dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und
                                                                      die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und
                                                                      Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö-
                                                                      gensgegenständen sind in elektronischer Form bei
1.         Grundlagen                                                 der Gesellschaft erhältlich.
Die      Sondervermögen      iShares     eb.rexx®                     Darüber hinaus sind weitere Informationen über
Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE),                          die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder
iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr                         dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge-
UCITS ETF (DE), iShares eb.rexx® Government                           sellschaft unter www.ishares.com einsehbar.
Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE), iShares
                                                                      1.2.    Anlagebedingungen und deren
eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS
ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds" genannt) sind                              Änderungen
Investmentvermögen       gemäß      der   Richtlinie                  Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des                        sen Verkaufsprospekt abgedruckt.
Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der                         Die Anlagebedingungen können von der Gesell-
Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend                        schaft geändert werden. Änderungen der Anlage-
bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in                        bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die
Wertpapieren     (OGAW)    (nachfolgend    „OGAW-                     BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des
Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs                    Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch
(KAGB). Sie werden von der BlackRock Asset                            den Aufsichtsrat der Gesellschaft.
Management Deutschland AG (im Folgenden
                                                                      Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes-
„Gesellschaft" genannt) verwaltet.1
                                                                      anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de
Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin,                     bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü-
das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge-                      tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem
legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli-                    Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla-
che Rechnung der Anleger unter Beachtung des                          gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger-
Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen,                      rechte betreffen, werden die Anleger außerdem
nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen-                            über ihre depotführenden Stellen mittels eines
ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft                       sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in
in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge-                         Papierform oder in elektronischer Form) informiert.
schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage                      Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte
gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah-                      der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die
men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit-                        Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der
tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine                  Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie
operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-                     weitere Informationen erlangt werden können.
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens-
                                                                      Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört
                                                                      ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
                                                                      Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen
In welche Vermögensgegenständen die Gesell-                           und Aufwendungserstattungen treten frühestens
schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und                        drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun-
welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat,                        desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung
ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen                           der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde.
Verordnungen, dem Investmentsteuergesetz („In-                        Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des
vStG“) und den Anlagebedingungen, die das                             Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der                        der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft
Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfas-                     und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass
sen einen allgemeinen und einen besonderen Teil                       die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile
(„Allgemeine Anlagebedingungen“ und „Be-                              in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit
sondere Anlagebedingungen“). Die Verwendung                           vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu-
der Anlagebedingungen für ein Sondervermögen                          tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö-
unterliegt der vorherigen Genehmigungspflicht                         gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-                    ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder
aufsicht („BaFin“).                                                   ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten
                                                                      vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu-
1.1.       Verkaufsunterlagen und Offen-                              nehmen.
           legung von Informationen
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin-                     2.      Verwaltungsgesellschaft
formationen, die Anlagebedingungen sowie die
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei                     2.1.    Firma, Rechtsform und Sitz
                                                                      Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe-
1    Die Sondervermögen werden zur besseren Lesbarkeit im
                                                                      ten BlackRock Asset Management Deutschland AG
     Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als      mit Sitz in München verwaltet.
     „der Fonds“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass
     die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes für jedes   Die BaFin hat der BlackRock Asset Management
     Sondervermögen gleichermaßen einschlägig sind.                   Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege-
                                                                      sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes

8
(„InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als         ETF- und Indexprodukte für Deutschland, Ös-
OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des          terreich & Osteuropa, zuvor Strategy Consul-
KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management          tant bei UniCredit und Allianz Global Investors.
Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer
Aktiengesellschaft (AG) gegründet.                    3.   Lizenzgeber und Lizenzver-
Die BlackRock Asset Management Deutschland AG         trag
darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex-
Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung          3.1.      Lizenzgeber und Lizenzvertrag
an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft
seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder-    Der eb.rexx® Government Germany 1.5 - 2.5,
vermögen sowie Gemischte Sondervermögen               eb.rexx® Government Germany 2.5 - 5.5, eb.rexx®
(Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder-     Government Germany 5.5 - 10.5 und der eb.rexx®
vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti-       Government Germany 10.5+ (im Folgenden
engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal-       "zugrunde liegender Index" genannt) (im Folgen-
ten.                                                  den „zugrunde liegender Index" genannt) sind als
                                                      Markenzeichen der Deutsche Börse AG (im Fol-
Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell-      genden „Lizenzgeber" genannt) eingetragen und
schaft demnach Investmentvermögen, einschließ-        dadurch gegen unzulässige Verwendung geschützt.
lich extern verwalteter Investmentaktiengesell-       Der Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des
schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten.         zugrunde liegenden Index als Basiswert für
Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-Kapi-    Kapitalmarktprodukte.2
talverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB bean-
tragt.                                                Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des
                                                      dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten.
2.2.    Eigenkapital, Aufsichtsrat und
                                                      3.2.      Haftungsausschluss des Li-
        Vorstand
                                                                zenzgebers
Das    Grundkapital   der  Gesellschaft   beträgt
EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge-     Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert,
zahlt.                                                gefördert,    verkauft   oder    vermarktet.   Der
                                                      Lizenzgeber ist mit der Gesellschaft abgesehen von
Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 34,4 Mio.       der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und
Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi-    der gestatteten Verwendung der Marke in
tal aus.                                              Zusammenhang mit der Namensnennung des
Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern:        Fonds in keiner Weise verbunden.
–   Stephen Cohen,                                    Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit
    BlackRock, Managing Director, Head of EMEA        noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden
    iShares,                                          Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt
–   Stacey Mullin,                                    jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder Un-
    BlackRock, Managing Director, Chief Operating     terbrechungen, die den zugrunde liegenden Index
    Officer (COO) EMEA und                            betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert weder di-
    als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß     rekt noch indirekt die Ergebnisse, welche die Ge-
    § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB                           sellschaft durch Verwendung des zugrunde liegen-
                                                      den Index oder der darin enthaltenen Daten erzielt.
–   Friedrich Merz (Vorsitzender),                    Er übernimmt keine direkte oder indirekte Garantie
    Rechtsanwalt, Düsseldorf.                         bzw. keine Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit,
Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss     Eignung oder Nutzung des zugrunde liegenden
die folgenden Personen als Mitglieder des Vor-        Index oder der darin enthaltenen Daten zu
stands ernannt:                                       bestimmten Zwecken.
–   Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des         Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen
    Vorstands der BlackRock Asset Management          haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig,
    Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands        nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu-
    der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft   grunde liegenden Index oder des darauf beruhen-
    mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter       den Fonds oder im Zusammenhang hiermit entste-
    Global Markets für Deutschland bei der Deut-      hen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für indi-
    schen Bank AG,                                    rekte Verluste, außerordentliche Verluste oder Fol-
–   Alexander Mertz, geb. 1973, BlackRock Ma-         geverluste (einschließlich entgangener Gewinne),
    naging Director, COO der BlackRock Asset Ma-      die sich auf den zugrunde liegenden Index oder
    nagement Deutschland AG, COO der iShares          den darauf beruhenden Fonds beziehen, selbst
    (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilge-   wenn der Lizenzgeber über die Geltendmachung
    sellschaftsvermögen, zuvor Head of Corporates     eines solchen Schadensersatzanspruches in Kennt-
    (Portfolio Management) bei der Deka Invest-       nis gesetzt worden ist.
    ment GmbH,                                        Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen
–   Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing        dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen
    Director, Leiter des institutionellen Kundenge-   keiner Drittpartei zugute.
    schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro-
    pa, zuvor Senior Vice President, Executive        2   Die Indizes werden zur besseren Lesbarkeit im
    Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA,            Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als
    und                                                   „der Index“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die
                                                          inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes, die sich auf
–   Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma-          den zugrunde liegenden Index beziehen, für jeden Index
    naging Director, Leiter des Geschäftsbereichs         gleichermaßen einschlägig sind.

                                                                                                                        9
4.       Verwahrstelle                                   Deutschland (CBF)       State Street Bank Interna-
                                                                                 tional GmbH, München
4.1.    Allgemeines                                      Euroclear/Vereinigte    State Street Bank & Trust
Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und          Staaten von Amerika     Company, Boston
der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der
                                                         Finnland                SEB Merchant Banking,
Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds
                                                                                 Helsinki
hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr-
stelle beauftragt.                                       Frankreich/Niederlan-   Deutsche Bank, Amster-
Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen-           de/Belgien/Portugal     dam
stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei
                                                         Griechenland            BNP Paribas Securities
Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer-
                                                                                 Services, S.C.A., Athen
den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell-
schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän-            Hong Kong               Standard Chartered Bank
den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun-                                (Hong Kong) Ltd., Hong
gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen-                                    Kong
stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage-
bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut-          Israel                  Bank Hapoalim B.M., Tel
haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit                               Aviv
Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver-          Italien                 Deutsche Bank S.p.A.,
wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn                                   Mailand
die Anlage mit den Anlagebedingungen und den
Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr-        Japan                   HSBC Corporation, Tokio
stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und
                                                         Kanada                  State Street Bank & Trust
Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher,
                                                                                 Company, Toronto
dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so-
wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des        Neuseeland              HSBC Bank, Auckland
KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent-
sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge-        Norwegen                SEB Merchant Banking,
meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten                                  Oslo
Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen          Österreich              UniCredit Bank Austria AG,
Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher,                           Wien
dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften
des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver-             Polen                   Bank Handlowy w Warsza-
wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre                                   wie S.A., Warschau
Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech-
                                                         Rumänien                Citibank Europe plc, Buka-
nung des Fonds durch die Gesellschaft und sie hat
                                                                                 rest
sicher zu stellen, dass die Sicherheiten für Wertpa-
pier-Darlehen wirksam bestellt und jederzeit vor-        Schweden                Skandinaviska Enskilda
handen sind.                                                                     Banken, Stockholm

4.2.    Firma, Rechtsform, Sitz und                      Schweiz                 Credit Suisse AG, Zürich
        Haupttätigkeit der Verwahr-                      Singapur                Citibank N.A., Singapore
        stelle
                                                         Slowenien               UniCredit Banka Slovenija,
Für den Fonds hat die State Street Bank Internati-
                                                                                 Ljubljana
onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße
59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle        Spanien                 Deutsche Bank S.A.E.,
übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti-                               Madrid
tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist
das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge-             Tschechien              Československá Obchodní
schäft.                                                                          Banka, A.S., Prag

Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder         Ungarn                  UniCredit Bank Hungary
direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun-                              Zrt., Budapest
den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher
                                                         Vereinigtes König-      State Street Bank & Trust
keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr-
                                                         reich                   Company, London
stelle und der Gesellschaft.

4.3.    Unterverwahrung                                  Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön-
Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein-        nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver-
zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un-          wahrstelle erfragt werden.
terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für         Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds
die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt:       kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili-
                                                         gung an einem oder mehreren Unterverwahrern
Land                     Name des Unterverwah-           kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter-
                         rers                            verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun-
                                                         den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi-
Australien               HSBC Bank, Sydney               schen der Verwahrstelle und den oben genannten
Dänemark                 Skandinaviska Enskilda          Unterverwahrern.
                         Banken AB, Kopenhagen

10
4.4.    Haftung der Verwahrstelle                     auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich
                                                      unberücksichtigt.
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö-
gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu-       Detaillierte Informationen über den zugrunde
stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer-       liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei
den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines     dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer
solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver-         Form erhältlich.
wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei
denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des     6.        Anlagegrundsätze
Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen.
Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-        6.1.      Allgemeines
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr-        1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds
stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich-       nur folgende Vermögensgegenstände erwerben:
tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes-
                                                           a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB,
tens fahrlässig nicht erfüllt hat.
                                                           b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB,
4.5.    Zusätzliche Informationen                          c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB,
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den             d) Derivate gemäß § 197 KAGB,
Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand              Etwaige Einschränkungen der Erwerbbarkeit er-
zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un-          geben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedin-
terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-            gungen“ und den „Besonderen Anlagebedin-
flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der              gungen“.
Verwahrstelle oder der Unterverwahrer.
                                                      2. Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß
                                                         § 196 und sonstigen Anlageinstrumenten ge-
5.   Auflagedatum, Laufzeit und                          mäß § 198 KAGB ist ausgeschlossen.
Anlageziel des Fonds                                  3. Die oben genannten Vermögensgegenstände
                                                         dürfen für Rechnung des Fonds erworben
5.1.    Auflagedatum und Laufzeit                        werden, wenn diese darauf gerichtet sind, unter
Die Fonds wurden am 28.09.2005 für unbestimmte           Wahrung einer angemessenen Risikomischung
Dauer aufgelegt.                                         den zugrunde liegenden Index nachzubilden.
Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen         4. Daneben darf die Gesellschaft bis zu 10 Prozent
des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile          des Wertes des Fonds in nicht im Index enthal-
als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die        tene Wertpapiere und Bankguthaben investie-
Anleger können über die Vermögensgegenstände             ren. Hierfür sind die für den Fonds gehaltene
nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm-       Wertpapiere und Bankguthaben sowie die Be-
rechte verbunden.                                        träge, die die Gesellschaft als Pensionsnehmer
                                                         gezahlt hat, zusammen zu rechnen.
5.2.    Anlageziel
                                                      5. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin
Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer      anerkannt und erfüllt die im Folgenden genann-
Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des          ten Voraussetzungen des KAGB:
zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird
                                                           –   Die Zusammensetzung des Index ist hinrei-
eine exakte und vollständige Nachbildung des
                                                               chend diversifiziert,
zugrunde liegenden Index angestrebt.
                                                           –   Der Index stellt eine adäquate Bezugs-
Grundlage hierfür ist der passive Management-
                                                               grundlage für den Markt, auf den er sich be-
ansatz. Er beinhaltet im Gegensatz zum aktiven
                                                               zieht, dar,
Managementansatz das Prinzip, dass die Entschei-
dungen über den Erwerb oder die Veräußerung von            –   Der Index wird in angemessener Weise ver-
Vermögenswerten und die jeweilige Gewichtung                   öffentlicht.
dieser Vermögenswerte im Fonds durch den zu-          Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord-
grunde liegenden Index vorgegeben werden. Der         nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla-
passive Managementansatz und der Handel der An-       ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis
teile über die Börse führen zu einer Begrenzung       1. Januar 2020 bei der europäischen Wertpapier-
der Verwaltungskosten sowie der Transaktions-         aufsichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein öffent-
kosten, die dem Fonds belastet werden.                liches Register von Administratoren von Referenz-
                                                      werten und von Referenzwerten beantragen. Im
5.3.    Erreichbarkeit des Anlageziels                Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses Ver-
Es kann keine Zusicherung gemacht werden,             kaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht im
dass das Anlageziel erreicht wird.                    öffentlichen Register von Administratoren von
Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung     Referenzwerten und von Referenzwerten bei der
des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass     europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA
es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein       aufgeführt.
mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen          Das öffentliche Register von Administratoren von
Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt             Referenzwerten und von Referenzwerten des euro-
werden. So wird unter anderem unterstellt, dass       päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann
beim Erwerb und bei der Veräußerung von               unter www.esma.europa.eu eingesehen werden.
Wertpapieren      keinerlei     Transaktionskosten    Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan
anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des     aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt
zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und        hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde
teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd

                                                                                                        11
liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht     Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit
mehr bereitgestellt wird.                            einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die
Die Angaben über die Zusammensetzung des zu-         Zusammensetzung des Index wird monatlich
grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss   überprüft und am letzten Handelstag im Monat
oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres    angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index
im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb-      (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der
jahresbericht des Fonds enthalten.                   Website des Indexanbieters unter http://www.dax-
                                                     indices.com verfügbar.
Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie-
genden Index und der dadurch möglichen               6.3.    Auswirkungen von Indexan-
Überschreitung bestimmter Aussteller- und
                                                             passungen
Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko-
mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt.         Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde
                                                     liegenden Index wird angestrebt, dass das
6.2.    Indexbeschreibung                            Fondsmanagement sämtliche Änderungen in der
Der eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5 Index        Zusammensetzung und Gewichtung des zugrunde
misst die Wertentwicklung von deutschen Staat-       liegenden Index nachvollzieht.
sanleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-      Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu
handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 1,5    beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds
und 2,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro     angepasst werden soll und ob eine Anpassung
denominierte Anleihen mit einem ausstehenden         unter Beachtung des Anlageziels angemessen ist.
Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in
den Index aufgenommen. Die Gewichtung der            6.4.    Voraussichtlicher Tracking Er-
Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit             ror
einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die     Der Tracking Error wird definiert als die annuali-
Zusammensetzung des Index wird monatlich             sierte Standardabweichung der Differenz zwischen
überprüft und am letzten Handelstag im Monat         den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie-
angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index            genden Index. Der erwartete Tracking Error des
(einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der    Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto-
Website des Indexanbieters unter http://www.dax-     gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie-
indices.com verfügbar.                               genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Der eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5 Index        Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment-
misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-      vermögen handeln und Anteile an solchen Invest-
anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-       mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen
handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 2,5    halten, haben häufig ein besonderes Interesse an
und 5,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro     dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem
denominierte Anleihen mit einem ausstehenden         längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe-
Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in          renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie-
den Index aufgenommen. Die Gewichtung der            genden Index über den angestrebten Anlagezeit-
Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit     raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die
einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die     tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines
Zusammensetzung des Index wird monatlich             Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt
überprüft und am letzten Handelstag im Monat         ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach-
angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index            bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu-
(einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der    und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola-
Website des Indexanbieters unter http://www.dax-     tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der
indices.com verfügbar.                               Bewertung       eines    Index-Investmentvermögens
Der eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5             beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen.
Index misst die Wertentwicklung von deutschen        Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest-
Staatsanleihen die an der Eurex Bonds® Plattform     mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode
gehandelt werden und eine Restlaufzeit zwischen      abhängen. Generell liefern historische Daten Hin-
5,5 und 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in     weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung
Euro denominierte Anleihen mit einem ausstehen-      einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine
den Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden         physische Nachbildung; dieselben Daten deuten
in den Index aufgenommen. Die Gewichtung der         jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische
Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit     Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt
einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die     als eine synthetische Nachbildung.
Zusammensetzung des Index wird monatlich
                                                     Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der
überprüft und am letzten Handelstag im Monat
                                                     voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen
angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index
                                                     zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi-
(einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der
                                                     ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi-
Website des Indexanbieters unter http://www.dax-
                                                     tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In-
indices.com verfügbar.
                                                     dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich
Der eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index          der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit-
misst die Wertentwicklung von deutschen Staats-      punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem
anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge-       Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error
handelt werden und eine Restlaufzeit von mindes-     sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des
tens 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro   Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir-
denominierte Anleihen mit einem ausstehenden         ken. Die Auswirkungen können abhängig von den
Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in
den Index aufgenommen. Die Gewichtung der

12
zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega-        die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet
tiv sein.                                              werden.
Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen-       Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu
steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah-       behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung
len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus-     ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von
maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen-         Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer
den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak-       Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen
toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen         eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle-
Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ-        gergruppe stellen.
gen, Steuererleichterungen des Fonds im Rahmen         Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die
eines Doppelbesteuerungsabkommens oder auf-            faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe
grund von getätigten Wertpapier-Darlehensge-           Abschnitt „     Abrechnung bei Anteilausgabe
schäften.                                              und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“.

Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds      8.    Anlageinstrumente im Ein-
beträgt:                                               zelnen
iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr
UCITS ETF (DE): 0,10%                                  8.1.    Geldmarktinstrumente
                                                       1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in
iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr             Geldmarktinstrumente investieren. Geldmarkt-
UCITS ETF (DE): 0,10%                                     instrumente sind Instrumente, die üblicherwie-
                                                          se auf dem Geldmarkt gehandelt werden sowie
                                                          verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt
iShares eb.rexx® Government         Germany    5.5-       ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit bzw.
10.5yr UCITS ETF (DE): 0,10%                              Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben.
                                                          Sofern Ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist,
iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr               muss ihre Verzinsung regelmäßig, mindestens
UCITS ETF (DE): 0,05%                                     einmal in 397 Tagen, marktgerecht angepasst
                                                          werden. Geldmarktinstrumente sind auch In-
                                                          strumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil
Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur          solcher Wertpapiere entspricht. Für den Fonds
um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor-          dürfen Geldmarktinstrumente erworben wer-
malen Marktbedingungen handelt und diese damit            den, wenn sie:
nicht als feste Grenzen zu verstehen sind.
                                                          a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der
                                                             Europäischen Union („EU“) oder in einem
7.    Faire Behandlung der Anle-                             anderen Vertragsstaat des Abkommens über
ger und Anteilklassen                                        den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“)
                                                             zum Handel zugelassen oder dort an einem
Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen
                                                             anderen organisierten Markt zugelassen
bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile
                                                             oder in diesen einbezogen sind,
haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale,
je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die             b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der
bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick             Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der
über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All-            anderen Vertragsstaaten des Abkommens
gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs-              über den EWR zum Handel zugelassen oder
prospekt zu finden.                                          dort an einem anderen organisierten Markt
                                                             zugelassen oder in diesen einbezogen sind,
Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der
                                                             sofern die Wahl dieser Börse oder dieses
Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des
                                                             organisierten Marktes von der BaFin zuge-
Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung,
                                                             lassen ist,
der Mindestanlagesumme, der Währung des
Anteilswerts oder einer Kombination dieser                c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver-
Merkmale unterscheiden.                                      mögen des Bundes, einem Land, einem an-
                                                             deren Mitgliedstaat oder einer anderen zen-
Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann
                                                             tralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge-
das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit
                                                             bietskörperschaft oder der Zentralbank
seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren,
                                                             eines Mitgliedstaats der EU, der Europäi-
je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm
                                                             schen Zentralbank oder der Europäischen
erworbenen Anteile gehören.
                                                             Investitionsbank, einem Drittstaat oder, so-
Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor         fern dieser ein Bundesstaat ist, einem Glied-
einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für          staat dieses Bundesstaates oder von einer
die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge.              internationalen öffentlich-rechtlichen Ein-
Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur                 richtung, der mindestens ein Mitgliedstaat
einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann           der EU angehört, begeben oder garantiert
nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen            werden,
von Anteilklassen erfolgen.
                                                          d) von einem Unternehmen begeben werden,
Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die           dessen Wertpapiere auf den unter a) und b)
Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden              bezeichneten Märkten gehandelt werden,
Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe-
                                                          e) von einem Kreditinstitut, das nach den im
rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung
                                                             Recht der EU festgelegten Kriterien einer
einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich

                                                                                                       13
Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kredit-   diese Geldmarktinstrumente gelten weiterhin
            institut, das Aufsichtsbestimmungen, die       die folgenden Anforderungen, es sei denn, sie
            nach Auffassung der BaFin denjenigen des       sind von der Europäischen Zentralbank oder der
            Rechts der EU gleichwertig sind, unterliegt    Zentralbank eines Mitgliedstaates der EU bege-
            und diese einhält, begeben oder garantiert     ben oder garantiert:
            werden,                                        a) Werden sie von einer unter c) (mit Aus-
     f) von anderen Emittenten begeben werden                 nahme der Europäischen Zentralbank) ge-
        und es sich bei dem jeweiligen Emittenten             nannten Einrichtungen begeben oder garan-
      i)       um ein Unternehmen mit einem Eigen-            tiert müssen angemessene Informationen
               kapital von mindestens 10 Millionen Euro       über die Emission bzw. das Emissionspro-
               handelt, das seinen Jahresabschluss            gramm oder über die rechtliche und finan-
               nach der Richtlinie der EU über den Jah-       zielle Situation des Emittenten vor der Emis-
               resabschluss von Kapitalgesellschaften         sion des Geldmarktinstruments vorliegen.
               erstellt und veröffentlicht,                b) Werden sie von einem im EWR beaufsichtig-
      ii)      um einen Rechtsträger handelt, der in-         ten Kreditinstitut begeben oder garantiert
               nerhalb einer eine oder mehrere bör-           (s.o. unter e)), so müssen angemessene
               sennotierte Gesellschaften umfassenden         Informationen über die Emission bzw. das
               Unternehmensgruppe für die Finanzier-          Emissionsprogramm oder über die rechtliche
               ung dieser Gruppe zuständig ist, oder          und finanzielle Situation des Emittenten vor
                                                              der Emission des Geldmarktinstruments
     iii)      um einen Rechtsträger handelt, der
                                                              vorliegen, die in regelmäßigen Abständen
               Geldmarktinstrumente     emittiert,  die
                                                              und bei signifikanten Begebenheiten aktuali-
               durch Verbindlichkeiten unterlegt sind
                                                              siert werden. Zudem müssen über die Emis-
               durch Nutzung einer von einer Bank ein-
                                                              sion bzw. das Emissionsprogramm Daten
               geräumten Kreditlinie. Dies sind Pro-
                                                              (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine ange-
               dukte, bei denen Kreditforderungen von
                                                              messene Bewertung der mit der Anlage
               Banken in Wertpapieren verbrieft werden
                                                              verbundenen Kreditrisiken ermöglichen.
               (sogenannte Asset Backed Securities).
                                                           c) Werden sie von einem Kreditinstitut bege-
2. Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente
                                                              ben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe-
   dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide
                                                              stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der
   sind und sich ihr Wert jederzeit genau be-
                                                              BaFin denjenigen des Rechts der EU gleich-
   stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru-
                                                              wertig sind, so ist eine der folgende Voraus-
   mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer
                                                              setzungen zu erfüllen:
   Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen.
   Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu          Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in ei-
   berücksichtigen, Anteile am Fonds auf Verlang-             nem zur sogenannten Zehnergruppe (Zu-
   en der Anleger zurückzunehmen und hierfür in               sammenschluss der wichtigsten wesent-
   der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumente              lichen Industrieländer – G10) gehörenden
   entsprechend kurzfristig zu veräußern. Für die             OECD-Land.
   Geldmarktinstrumente muss zudem ein exaktes                Das Kreditinstitut verfügt mindestens über
   und verlässliches Bewertungssystem existieren,             ein Rating mit einer Benotung, die als so-
   das die Ermittlung des Nettobestandswerts des              genanntes „Investment-Grade“ qualifiziert.
   Geldmarktinstruments ermöglicht und auf                    Als „Investmentgrade“ bezeichnet man eine
   Marktdaten oder Bewertungsmodellen basiert                 Benotung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser
   (einschließlich Systemen, die auf fortgeführten            im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung
   Anschaffungskosten beruhen). Das Merkmal der               durch eine Agentur.
   Liquidität gilt für Geldmarktinstrumente als er-           Mittels einer eingehenden Analyse des
   füllt, wenn diese an einem organisierten Markt             Emittenten kann nachgewiesen werden,
   innerhalb des EWR zugelassen oder in diesen                dass die für das Kreditinstitut geltenden
   einbezogen sind oder an einem organisierten                Aufsichtsbestimmungen       mindestens     so
   Markt außerhalb des EWR zugelassen oder in                 streng sind wie die des Rechts der EU.
   diesen einbezogen sind, sofern die BaFin die            d) Für die übrigen Geldmarktinstrumente, die
   Wahl dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt              nicht an einer Börse notiert oder einem
   nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vorlie-              geregelten Markt zum Handel zugelassen
   gen, die gegen die hinreichende Liquidität der             sind (siehe oben unter c), d) und f)), müs-
   Geldmarktinstrumente sprechen.                             sen angemessene Informationen über die
                                                              Emission bzw. das Emissionsprogramm
3. Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer
                                                              sowie über die rechtliche und finanzielle
   Börse notiert oder an einem geregelten Markt
                                                              Situation des Emittenten vor der Emission
   zum Handel zugelassen sind (siehe oben unter
                                                              des Geldmarktinstruments vorliegen, die in
   c) bis f)), muss zudem die Emission oder der
                                                              regelmäßigen Abständen und bei signifikan-
   Emittent dieser Instrumente Vorschriften über
                                                              ten Begebenheiten aktualisiert und durch
   den Einlagen- und den Anlegerschutz unter-
                                                              qualifizierte, vom Emittenten weisungsunab-
   liegen. So müssen für diese Geldmarktinstru-
                                                              hängige Dritte, geprüft werden. Zudem
   mente angemessene Informationen vorliegen,
                                                              müssen über die Emission bzw. das Emis-
   die eine angemessene Bewertung der mit den
                                                              sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken)
   Instrumenten verbundenen Kreditrisiken er-
                                                              vorliegen, die eine angemessene Bewertung
   möglichen und die Geldmarktinstrumente müs-
                                                              der mit der Anlage verbundenen Kreditrisi-
   sen frei übertragbar sein. Die Kreditrisiken kön-
                                                              ken ermöglicht.
   nen etwa durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung
   einer Rating-Agentur bewertet werden. Für

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