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Renten-ETFs iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE) iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen BlackRock Asset Management Deutschland AG i Dezember 2018
Namen und Adressen Kapitalverwaltungsgesellschaft BlackRock Asset Management Deutschland AG Lehnbachplatz 1 80333 München Deutschland Tel: +49 (0) 89 42729 – 5858 Fax: +49 (0) 89 42729 – 5958 info@iShares.de www.iShares.de AG München, HRB 134 527 Gesetzliche Vertreter Dirk Schmitz Alexander Mertz Harald Klug Peter Scharl Verwahrstelle (Zahl- und Hinterlegungsstelle) State Street Bank GmbH Brienner Straße 59 80333 München Tel.: +49 (0) 89 55 878 100 Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Niederlassung München Rosenheimer Platz. 4 81620 München, Deutschland Tel: +49 (0) 89 29036 – 0 Designated Sponsor(s) bzgl. Listing an der Frankfurter Wertpapierbörse. Commerzbank AG Mainzer Landstr. 153 60327 Frankfurt am Main, Deutschland Flow Traders B.V. Jacob Bontiusplaats 9 1018 LL Amsterdam, Niederlande BNP Paribas Arbitrage SNC 8, Rue de Sofia 75018 Paris, Frankreich 2
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen Wertpapierkennnummer: Der Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen er- Bezeichnung WKN folgt auf der Basis des Verkaufsprospekts, der iShares eb.rexx® Government 628 947 wesentlichen Anlegerinformationen und der Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- (DE) dung mit den „Besonderen Anlagebedingun- gen“ in der jeweils gültigen Fassung. Die An- iShares eb.rexx® Government 628 948 lagebedingungen sind im Anschluss an diesen Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF Verkaufsprospekt abgedruckt. (DE) Dieser Verkaufsprospekt ist eine gesetzlich iShares eb.rexx® Government 628 949 vorgeschriebene Verkaufsunterlage und ist Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF dem am Erwerb eines Fondsanteils Interes- (DE) sierten zusammen mit dem letzten veröffent- iShares eb.rexx® Government A0D 8Q3 lichten Jahresbericht sowie dem gegebenen- Germany 10.5+yr UCITS ETF falls nach dem Jahresbericht veröffentlichten (DE) Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Daneben sind ihm die wesentlichen Anlegerinformationen recht- zeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur Ver- fügung zu stellen. Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte oder Erklärungen dürfen nicht ab- gegeben werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in diesem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen Anlegerinformatio- nen enthalten sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Dieser Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Jah- resbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröffentlichten Halbjahresbe- richt. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kapitalverwaltungsgesellschaft und dem Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Gesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsgesellschaft. Anleger, die Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwal- tungsgesellschaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. 3
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Die Verbreitung der in diesem Verkaufsprospekt Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- enthaltenen Informationen und das Angebot von in schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung diesem Verkaufsprospekt beschriebenen Anteilen steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- im Rahmen eines öffentlichen Vertriebs sind nur in legung anstrengen. solchen Ländern zulässig, in denen eine Vertriebs- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur zulassung besteht. Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Insbesondere sind die Anteile nicht für den Vertrieb Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei in den Vereinigten Staaten von Amerika oder an Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften US-Bürger bestimmt. Die Kapitalverwaltungsgesell- des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbraucher schaft und/oder der bzw. die in diesem Verkaufs- die „Ombudsstelle für Investment-fonds“ des BVI prospekt beschriebene(n) Fonds sind und werden Bundesverband Investment und Asset Management nicht gemäß dem United States Investment Com- e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle pany Act von 1940 in seiner gültigen Fassung re- anrufen. Die BlackRock Asset Management Deut- gistriert. Die Anteile des/der Fonds sind und wer- schland AG nimmt mit ihren Fonds an Streitbeile- den nicht gemäß dem United States Securities Act gungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. von 1933 in seiner gültigen Fassung oder nach den Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates der Ver- mentfonds“ lauten: einigten Staaten von Amerika registriert. Anteile des/der Fonds dürfen weder in den Vereinigten Büro der Ombudsstelle Staaten noch einer US-Person oder auf deren BVI Bundesverband Investment und Asset Rechnung angeboten oder verkauft werden. Am Management e.V. Erwerb von Anteilen Interessierte müssen ggf. Unter den Linden 42 darlegen, dass sie keine US-Person sind und Antei- 10117 Berlin le weder im Auftrag von US-Personen erwerben Telefon: (030) 6449046-0 noch an US-Personen weiterveräußern. Zu den US- Telefax: (030) 6449046-29 Personen zählen natürliche Personen, wenn sie Email: info@ombudsstelle-investmentfonds.de ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten haben. www.ombudsstelle-investmentfonds.de US-Personen können auch Personen- oder Kapital- Verbraucher sind natürliche Personen, die in den gesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß den Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- Territoriums oder einer US-Besitzung gegründet ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden werden. kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten aus der Anwendung des Bürgerli- chen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Betei- ligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 11 12 32 in 60047 Frankfurt, Tel.: 069/2388-1907 oder -1906, Fax: 069/2388- 1919, schlichtung@bundesbank.de wenden. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- tronischem Wege zustande gekommen sind, kön- nen sich Verbraucher auch an die Online-Streit- beilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontakt- adresse der Kapitalverwaltungsgesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: in- fo@ishares.de. Die Plattform ist selbst keine Streit- beilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationa- len Schlichtungsstelle. Die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren berührt nicht das Recht, die Gerichte anzurufen. Der in deutscher Sprache erstellte Verkaufspros- pekt wurde in eine oder mehrere Sprachen über- setzt. Rechtlich bindend ist allein die deutsche Fassung. Soweit nicht im Einzelfall etwas anders geregelt ist, entsprechen sämtliche Begriffe, die in diesem Ver- kaufsprospekt verwendet werden, denen des Kapi- talanlagegesetzbuchs (KAGB). Beschränkungen der Ausgabe von Anteilen: 4
8.4.2. Optionsgeschäfte 16 Inhalt. 8.4.3. Swaps 16 8.4.4. Swaptions 16 8.4.5. Credit Default Swaps 16 8.4.6. In Wertpapieren verbriefte Finanzinstrumente 16 8.4.7. Over-the-counter (OTC)-Geschäfte 16 Namen und Adressen 2 9. Emittentengrenzen und Wertpapierkennnummer: 3 Anlagegrenzen 17 9.1. Emittentengrenzen 17 1. Grundlagen 8 9.2. Spezielle Anlagegrenze für 1.1. Verkaufsunterlagen und Wertpapiere 17 Offenlegung von Informationen 8 9.3. Spezielle Anlagegrenzen für 1.2. Anlagebedingungen und deren Bankguthaben 17 Änderungen 8 10. Wertpapier-Darlehens- und 2. Verwaltungsgesellschaft 8 Pensionsgeschäfte 17 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz 8 10.1. Wertpapier-Darlehensgeschäfte 17 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und 10.2. Pensionsgeschäfte 18 Vorstand 9 11. Sicherheitenstrategie 18 3. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 11.1. Arten der zulässigen 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag 9 Sicherheiten 18 3.2. Haftungsausschluss des 11.2. Umfang der Besicherung 19 Lizenzgebers 9 11.3. Strategie für Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) 19 4. Verwahrstelle 10 11.4. Anlage von Barsicherheiten 19 4.1. Allgemeines 10 11.5. Verwahrung von Wertpapieren 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und als Sicherheit 19 Haupttätigkeit der Verwahrstelle 10 4.3. Unterverwahrung 10 12. Leverage 19 4.4. Haftung der Verwahrstelle 11 4.5. Zusätzliche Informationen 11 13. Kreditaufnahme 19 5. Auflagedatum, Laufzeit und 14. Bewertung 19 Anlageziel des Fonds 11 14.1. Allgemeine Regeln für die 5.1. Auflagedatum und Laufzeit 11 Vermögensbewertung 19 5.2. Anlageziel 11 14.2. Besondere 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels 11 Bewertungsregelungen für einzelne Vermögensgegenstände 20 6. Anlagegrundsätze 11 6.1. Allgemeines 11 15. Wertentwicklung 20 6.2. Indexbeschreibung 12 6.3. Auswirkungen von 16. Risikohinweise 21 Indexanpassungen 12 16.1. Allgemeine Risiken einer 6.4. Voraussichtlicher Tracking Error 12 Fondsanlage 21 16.1.1. Schwankung des Anteilwerts des Fonds 21 7. Faire Behandlung der Anleger 16.1.2. Beeinflussung der individuellen und Anteilklassen 13 Performance durch steuerliche Aspekte 21 8. Anlageinstrumente im 16.1.3. Rücknahmeaussetzung 21 Einzelnen 13 16.1.4. Änderung der Anlagebedingungen 22 8.1. Geldmarktinstrumente 13 16.1.5. Auflösung des Fonds 22 8.2. Bankguthaben 15 16.1.6. Verschmelzung 22 8.3. Wertpapiere 15 16.1.7. Übertragung auf eine andere 8.4. Derivate 15 Kapitalverwaltungsgesellschaft 22 8.4.1. Terminkontrakte 16 5
16.1.8. Rentabilität und Erfüllung der 17. Erläuterung des Risikoprofils Anlageziele 22 des Fonds 28 16.1.9. Spezifische Risiken bei Wertpapierindex-OGAW 22 18. Profil des typischen Anlegers 28 16.2. Risiko der negativen Wertentwicklung (Marktrisiko) 23 19. Anteile 28 16.2.1. Wertveränderungsrisiken 23 16.2.2. Kapitalmarktrisiko 23 20. Ausgabe und Rücknahme von 16.2.3. Kursänderungsrisiko bei Aktien 23 Anteilen 28 16.2.4. Zinsänderungsrisiko 23 20.1. Ausgabe von Anteilen 28 16.2.5. Risiko von negativen Habenzinsen 24 20.2. Rücknahme von Anteilen 28 16.2.6. Risiken in Zusammenhang mit 20.3. Abrechnung bei Anteilausgabe Derivatgeschäften 24 und -rücknahme 28 16.2.7. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen 24 20.4. Aussetzung der Anteilrücknahme 29 16.2.8. Risiken bei Wertpapier- Darlehensgeschäften 24 16.2.9. Risiken bei Pensionsgeschäften 25 21. Liquiditätsmanagement 29 16.2.10. Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten 25 22. Börsen und Märkte 29 16.2.11. Inflationsrisiko 25 22.1. Allgemeines 29 16.2.12. Währungsrisiko 25 22.2. Die Funktion der Designated 16.2.13. Konzentrationsrisiko 25 Sponsors 29 22.3. Die Risiken des Börsenhandels 30 16.3. Risiken der eingeschränkten 22.4. Ausgabe und Rücknahme von oder erhöhten Liquidität des Anteilen über die Börse 30 Fonds (Liquiditätsrisiko) 25 22.4.1. Ausgabe von Anteilen am 16.3.1. Risiko aus der Anlage in Sekundärmarkt 30 Vermögensgegenstände 25 22.4.2. Rücknahme von Anteilen am 16.3.2. Risiko durch Kreditaufnahme 26 Sekundärmarkt 30 16.3.3. Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Zeichnungen 26 16.3.4. Risiko bei Feiertagen in bestimmten 23. Portfoliotransparenzstrategie Regionen/Ländern 26 und indikativer Net Asset 16.4. Kontrahentenrisiken inklusive Value 31 Kredit- und Forderungsrisiko 26 23.1. Portfoliotransparenzstrategie 31 16.4.1. Adressenausfallrisiko / Gegenpartei- 23.2. Indikativer Net Asset Value 31 Risiken (außer zentrale Kontrahenten) 26 24. Ausgabe- und 16.4.2. Risiko durch zentrale Kontrahenten 26 Rücknahmepreise und Kosten 31 16.4.3. Adressenausfallrisiken bei 24.1. Ausgabe- und Rücknahmepreis 31 Pensionsgeschäften 26 24.2. Aussetzung der Errechnung des 16.4.4. Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Ausgabe-/Rücknahmepreises 31 Darlehensgeschäften 26 24.3. Ausgabeaufschlag 31 16.5. Operationelle und sonstige 24.4. Rücknahmeabschlag 32 Risiken des Fonds 27 24.5. Veröffentlichung der Ausgabe- 16.5.1. Risiken durch kriminelle Handlungen, Missstände oder Naturkatastrophen und Rücknahmepreise 32 27 24.6. Kosten bei Ausgabe und 16.5.2. Länder- oder Transferrisiko 27 Rücknahme der Anteile 32 16.5.3. Rechtliche und politische Risiken 27 16.5.4. Änderung der steuerlichen 25. Verwaltungs- und sonstige Rahmenbedingungen 27 Kosten 32 16.5.5. FATCA und andere grenzüber- 25.1. Kostenpauschale 32 schreitende Meldesysteme 27 25.2. Sonstige Aufwendungen 32 16.5.6. Schlüsselpersonenrisiko 27 25.3. Zusammensetzung der Total 16.5.7. Verwahrrisiko 27 Expense Ratio 32 16.5.8. Risiken aus Handels- und Clearing- 25.4. Abweichender Kostenausweis mechanismen (Abwicklungsrisiko) 27 durch Dritte 33 16.5.9. Risiko von Anlagebeschränkungen 28 25.5. Vergütungspolitik 33 26. Teilfonds 33 6
27. Regeln für die Ermittlung und Überblick über die bestehenden Verwendung der Erträge 33 Anteilklassen 45 28. Geschäftsjahr und 37. Überblick über die bestehen- Ausschüttungen 33 den Anteilklassen des Sonder- 28.1. Geschäftsjahr 33 vermögens iShares eb.rexx® 28.2. Ausschüttungsmechanik 33 Government Germany 1.5- 2.5yr UCITS ETF (DE) 45 29. Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 34 38. Überblick über die bestehen- 29.1. Allgemeines 34 den Anteilklassen des Sonder- 29.2. Verfahren bei Auflösung des vermögens iShares eb.rexx® Fonds 34 Government Germany 2.5- 29.3. Übertragung des Fonds 34 5.5yr UCITS ETF (DE) 45 29.4. Verschmelzung 34 29.5. Rechte der Anleger im Falle 39. Überblick über die bestehen- einer Verschmelzung 34 den Anteilklassen des Sonder- vermögens iShares eb.rexx® 30. Kurzangaben über für die Government Germany 5.5- Anleger bedeutsame 10.5yr UCITS ETF (DE) 45 Steuervorschriften 35 30.1. Anteile im Privatvermögen 40. Überblick über die bestehen- (Steuerinländer) 35 den Anteilklassen des Sonder- 30.2. Anteile im Betriebsvermögen vermögens iShares eb.rexx® (Steuerinländer) 36 Government Germany 10.5+yr 30.3. Steuerausländer 38 UCITS ETF (DE) 45 30.4. Solidaritätszuschlag 39 30.5. Kirchensteuer 39 Allgemeine Anlagebedingungen. 46 30.6. Ausländische Quellensteuer 39 30.7. Folgen der Verschmelzung von Besondere Anlagebedingungen Investmentvermögen 39 für das OGAW-Sondervermögen 30.8. Automatischer Informations- iShares eb.rexx® Government austausch in Steuersachen 39 Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF 30.9. FATCA und andere grenzüber- (DE). 53 schreitende Meldesysteme 39 30.10. Hinweis 40 Besondere Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen 31. Auslagerung 40 iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr UCITS ETF 32. Jahres- / Halbjahresberichte (DE). 56 / Abschlussprüfer 40 Besondere Anlagebedingungen 33. Zahlungen an die Anteilinha- für das OGAW-Sondervermögen ber/Verbreitung der Berichte iShares eb.rexx® Government und sonstige Informationen 40 Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE). 59 34. Weitere Investmentvermö- gen, die von der Gesellschaft Besondere Anlagebedingungen verwaltet werden 41 für das OGAW-Sondervermögen iShares eb.rexx® Government 35. Belehrung über das Recht des Germany 10.5+yr UCITS ETF Käufers zum Widerruf nach (DE). 62 § 305 KAGB (Haustürgeschäfte) 41 36. Interessenskonflikte 42 7
der BlackRock Asset Management Deutschland AG, Verkaufsprospekt Lehnbachplatz 1, 80333 München, kostenlos er- hältlich. Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen dieses Fonds, die Risikomanagementmethoden und die jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wichtigsten Kategorien von Vermö- gensgegenständen sind in elektronischer Form bei 1. Grundlagen der Gesellschaft erhältlich. Die Sondervermögen iShares eb.rexx® Darüber hinaus sind weitere Informationen über Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE), die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr dessen Wertentwicklung auf der Webseite der Ge- UCITS ETF (DE), iShares eb.rexx® Government sellschaft unter www.ishares.com einsehbar. Germany 5.5-10.5yr UCITS ETF (DE), iShares 1.2. Anlagebedingungen und deren eb.rexx® Government Germany 10.5+yr UCITS ETF (DE) (im Folgenden „der Fonds" genannt) sind Änderungen Investmentvermögen gemäß der Richtlinie Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des sen Verkaufsprospekt abgedruckt. Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Die Anlagebedingungen können von der Gesell- Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend schaft geändert werden. Änderungen der Anlage- bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in bedingungen bedürfen der Genehmigung durch die Wertpapieren (OGAW) (nachfolgend „OGAW- BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze des Richtlinie") im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs Fonds bedürfen zusätzlich der Genehmigung durch (KAGB). Sie werden von der BlackRock Asset den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Management Deutschland AG (im Folgenden Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundes- „Gesellschaft" genannt) verwaltet.1 anzeiger und darüber hinaus unter www.iShares.de Die Verwaltung des Fonds besteht vor allem darin, bekannt gemacht. Wenn die Änderungen Vergü- das von den Anlegern bei der Gesellschaft einge- tungen und Aufwandserstattungen, die aus dem legte Kapital im eigenen Namen für gemeinschaftli- Fonds entnommen werden dürfen, oder die Anla- che Rechnung der Anleger unter Beachtung des gegrundsätze des Fonds oder wesentliche Anleger- Grundsatzes der Risikomischung in verschiedenen, rechte betreffen, werden die Anleger außerdem nach dem KAGB zugelassenen Vermögensgegen- über ihre depotführenden Stellen mittels eines ständen gesondert vom Vermögen der Gesellschaft sogenannten dauerhaften Datenträgers (z.B. in in Form von Sondervermögen anzulegen. Der Ge- Papierform oder in elektronischer Form) informiert. schäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage Diese Information umfasst die wesentlichen Inhalte gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im Rah- der geplanten Änderungen, ihre Hintergründe, die men einer kollektiven Vermögensverwaltung mit- Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der tels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; eine Änderung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- weitere Informationen erlangt werden können. sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögens- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach gegenstände ist ausgeschlossen. Der Fonds gehört ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen In welche Vermögensgegenständen die Gesell- und Aufwendungserstattungen treten frühestens schaft die Gelder der Anleger anlegen darf und drei Monate nach ihrer Bekanntmachung im Bun- welche Bestimmungen sie dabei zu beachten hat, desanzeiger in Kraft, wenn nicht mit Zustimmung ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehörigen der BaFin ein früherer Zeitpunkt bestimmt wurde. Verordnungen, dem Investmentsteuergesetz („In- Änderungen der bisherigen Anlagegrundsätze des vStG“) und den Anlagebedingungen, die das Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen umfas- und sind nur unter der Bedingung zulässig, dass sen einen allgemeinen und einen besonderen Teil die Gesellschaft den Anlegern anbietet, ihre Anteile („Allgemeine Anlagebedingungen“ und „Be- in Anteile eines anderen Investmentvermögens mit sondere Anlagebedingungen“). Die Verwendung vergleichbaren Anlagegrundsätzen kostenlos umzu- der Anlagebedingungen für ein Sondervermögen tauschen, sofern ein derartiges Investmentvermö- unterliegt der vorherigen Genehmigungspflicht gen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs- ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet wird, oder aufsicht („BaFin“). ihnen anbietet, ihre Anteile ohne weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzu- 1.1. Verkaufsunterlagen und Offen- nehmen. legung von Informationen Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerin- 2. Verwaltungsgesellschaft formationen, die Anlagebedingungen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind bei 2.1. Firma, Rechtsform und Sitz Der Fonds wird von der am 23.10.2000 gegründe- 1 Die Sondervermögen werden zur besseren Lesbarkeit im ten BlackRock Asset Management Deutschland AG Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als mit Sitz in München verwaltet. „der Fonds“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes für jedes Die BaFin hat der BlackRock Asset Management Sondervermögen gleichermaßen einschlägig sind. Deutschland AG eine Erlaubnis als Kapitalanlagege- sellschaft im Sinne des Investmentgesetzes 8
(„InvG“) erteilt. Insofern gilt die Erlaubnis als ETF- und Indexprodukte für Deutschland, Ös- OGAW-Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des terreich & Osteuropa, zuvor Strategy Consul- KAGB als erteilt. Die BlackRock Asset Management tant bei UniCredit und Allianz Global Investors. Deutschland AG wurde in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft (AG) gegründet. 3. Lizenzgeber und Lizenzver- Die BlackRock Asset Management Deutschland AG trag darf seit dem 22. Dezember 2000 Wertpapierindex- Sondervermögen verwalten. Nach der Anpassung 3.1. Lizenzgeber und Lizenzvertrag an das Investmentgesetz durfte die Gesellschaft seit dem 30. Juli 2004 Richtlinienkonforme Sonder- Der eb.rexx® Government Germany 1.5 - 2.5, vermögen sowie Gemischte Sondervermögen eb.rexx® Government Germany 2.5 - 5.5, eb.rexx® (Nichtrichtlinienkonforme Wertpapierindex-Sonder- Government Germany 5.5 - 10.5 und der eb.rexx® vermögen) sowie fremdverwaltete Investmentakti- Government Germany 10.5+ (im Folgenden engesellschaften gemäß § 94 Abs. 4 InvG verwal- "zugrunde liegender Index" genannt) (im Folgen- ten. den „zugrunde liegender Index" genannt) sind als Markenzeichen der Deutsche Börse AG (im Fol- Seit dem Inkrafttreten des KAGB darf die Gesell- genden „Lizenzgeber" genannt) eingetragen und schaft demnach Investmentvermögen, einschließ- dadurch gegen unzulässige Verwendung geschützt. lich extern verwalteter Investmentaktiengesell- Der Lizenzgeber vergibt Lizenzen zur Nutzung des schaften gemäß der OGAW-Richtlinie verwalten. zugrunde liegenden Index als Basiswert für Die Gesellschaft hat keine Erlaubnis als AIF-Kapi- Kapitalmarktprodukte.2 talverwaltungsgesellschaft nach dem KAGB bean- tragt. Die Gesellschaft hat das Recht zur Nutzung des dem Fonds zugrunde liegenden Index erhalten. 2.2. Eigenkapital, Aufsichtsrat und 3.2. Haftungsausschluss des Li- Vorstand zenzgebers Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 5 Mio. Dieser Betrag wurde vollständig einge- Der Fonds wird vom Lizenzgeber weder gesponsert, zahlt. gefördert, verkauft oder vermarktet. Der Lizenzgeber ist mit der Gesellschaft abgesehen von Das haftende Eigenkapital beträgt EUR 34,4 Mio. der Lizenzierung des zugrunde liegenden Index und Es stehen keine Einlagen auf das gezeichnete Kapi- der gestatteten Verwendung der Marke in tal aus. Zusammenhang mit der Namensnennung des Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern: Fonds in keiner Weise verbunden. – Stephen Cohen, Der Lizenzgeber garantiert weder für die Richtigkeit BlackRock, Managing Director, Head of EMEA noch die Vollständigkeit des zugrunde liegenden iShares, Index und der darin enthaltenen Daten. Er lehnt – Stacey Mullin, jede Haftung für Fehler, Auslassungen oder Un- BlackRock, Managing Director, Chief Operating terbrechungen, die den zugrunde liegenden Index Officer (COO) EMEA und betreffen, ab. Der Lizenzgeber garantiert weder di- als unabhängiges Aufsichtsratsmitglieds gemäß rekt noch indirekt die Ergebnisse, welche die Ge- § 18 Abs. 3 Satz 1 KAGB sellschaft durch Verwendung des zugrunde liegen- den Index oder der darin enthaltenen Daten erzielt. – Friedrich Merz (Vorsitzender), Er übernimmt keine direkte oder indirekte Garantie Rechtsanwalt, Düsseldorf. bzw. keine Haftung bezüglich der Vermarktbarkeit, Der Aufsichtsrat hat durch einstimmigen Beschluss Eignung oder Nutzung des zugrunde liegenden die folgenden Personen als Mitglieder des Vor- Index oder der darin enthaltenen Daten zu stands ernannt: bestimmten Zwecken. – Dirk Schmitz, geb. 1971, Vorsitzender des Unbeschadet der vorstehenden Ausführungen Vorstands der BlackRock Asset Management haftet der Lizenzgeber, soweit gesetzlich zulässig, Deutschland AG, Vorsitzender des Vorstands nicht für etwaige Schäden, die aufgrund des zu- der iShares (DE) I Investmentaktiengesellschaft grunde liegenden Index oder des darauf beruhen- mit Teilgesellschaftsvermögen, zuvor Leiter den Fonds oder im Zusammenhang hiermit entste- Global Markets für Deutschland bei der Deut- hen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für indi- schen Bank AG, rekte Verluste, außerordentliche Verluste oder Fol- – Alexander Mertz, geb. 1973, BlackRock Ma- geverluste (einschließlich entgangener Gewinne), naging Director, COO der BlackRock Asset Ma- die sich auf den zugrunde liegenden Index oder nagement Deutschland AG, COO der iShares den darauf beruhenden Fonds beziehen, selbst (DE) I Investmentaktiengesellschaft mit Teilge- wenn der Lizenzgeber über die Geltendmachung sellschaftsvermögen, zuvor Head of Corporates eines solchen Schadensersatzanspruches in Kennt- (Portfolio Management) bei der Deka Invest- nis gesetzt worden ist. ment GmbH, Etwaige Vereinbarungen oder Absprachen zwischen – Harald Klug, geb. 1977, BlackRock Managing dem Lizenzgeber und der Gesellschaft kommen Director, Leiter des institutionellen Kundenge- keiner Drittpartei zugute. schäfts für Deutschland, Österreich & Osteuro- pa, zuvor Senior Vice President, Executive 2 Die Indizes werden zur besseren Lesbarkeit im Office, PIMCO LLC, Newport Beach, CA, USA, Verkaufsprospekt nicht in der Mehrzahl genannt, sondern als und „der Index“ bezeichnet. Dadurch wird auch klargestellt, dass die inhaltlichen Ausführungen des Verkaufsprospektes, die sich auf – Peter Scharl (CFA), geb. 1977, BlackRock Ma- den zugrunde liegenden Index beziehen, für jeden Index naging Director, Leiter des Geschäftsbereichs gleichermaßen einschlägig sind. 9
4. Verwahrstelle Deutschland (CBF) State Street Bank Interna- tional GmbH, München 4.1. Allgemeines Euroclear/Vereinigte State Street Bank & Trust Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und Staaten von Amerika Company, Boston der Verwahrung von Sondervermögen vor. Mit der Finnland SEB Merchant Banking, Verwahrung der Vermögensgegenstände des Fonds Helsinki hat die Gesellschaft ein Kreditinstitut als Verwahr- stelle beauftragt. Frankreich/Niederlan- Deutsche Bank, Amster- Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegen- de/Belgien/Portugal dam stände in Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Griechenland BNP Paribas Securities Vermögensgegenständen, die nicht verwahrt wer- Services, S.C.A., Athen den können, prüft die Verwahrstelle, ob die Gesell- schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenstän- Hong Kong Standard Chartered Bank den erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügun- (Hong Kong) Ltd., Hong gen der Gesellschaft über die Vermögensgegen- Kong stände den Vorschriften des KAGB und den Anlage- bedingungen entsprechen. Die Anlage in Bankgut- Israel Bank Hapoalim B.M., Tel haben bei einem anderen Kreditinstitut ist nur mit Aviv Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Ver- Italien Deutsche Bank S.p.A., wahrstelle muss ihre Zustimmung erteilen, wenn Mailand die Anlage mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. Die Verwahr- Japan HSBC Corporation, Tokio stelle übernimmt insbesondere die Ausgabe und Kanada State Street Bank & Trust Rücknahme der Anteile des Fonds, sie stellt sicher, Company, Toronto dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile so- wie die Anteilwertermittlung den Vorschriften des Neuseeland HSBC Bank, Auckland KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds ent- sprechen, sie stellt sicher, dass bei den für ge- Norwegen SEB Merchant Banking, meinschaftliche Rechnung der Anleger getätigten Oslo Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Österreich UniCredit Bank Austria AG, Fristen in ihre Verwahrung gelangt, sie stellt sicher, Wien dass die Erträge des Fonds nach den Vorschriften des KAGB und nach den Anlagebedingungen ver- Polen Bank Handlowy w Warsza- wendet werden, sie überwacht bzw. erteilt ihre wie S.A., Warschau Zustimmung zur Aufnahme von Krediten für Rech- Rumänien Citibank Europe plc, Buka- nung des Fonds durch die Gesellschaft und sie hat rest sicher zu stellen, dass die Sicherheiten für Wertpa- pier-Darlehen wirksam bestellt und jederzeit vor- Schweden Skandinaviska Enskilda handen sind. Banken, Stockholm 4.2. Firma, Rechtsform, Sitz und Schweiz Credit Suisse AG, Zürich Haupttätigkeit der Verwahr- Singapur Citibank N.A., Singapore stelle Slowenien UniCredit Banka Slovenija, Für den Fonds hat die State Street Bank Internati- Ljubljana onal GmbH mit Sitz in München, Brienner Straße 59, 80333 München, die Funktion der Verwahrstelle Spanien Deutsche Bank S.A.E., übernommen. Die Verwahrstelle ist ein Kreditinsti- Madrid tut nach deutschem Recht. Ihre Haupttätigkeit ist das Einlagengeschäft sowie das Wertpapierge- Tschechien Československá Obchodní schäft. Banka, A.S., Prag Die Gesellschaft ist mit der Verwahrstelle weder Ungarn UniCredit Bank Hungary direkt noch indirekt gesellschaftsrechtlich verbun- Zrt., Budapest den. Aus Sicht der Gesellschaft bestehen daher Vereinigtes König- State Street Bank & Trust keine Interessenkonflikte zwischen der Verwahr- reich Company, London stelle und der Gesellschaft. 4.3. Unterverwahrung Weitere Unterverwahrer in anderen Ländern kön- Die Verwahrstelle hat die Verwahraufgaben in ein- nen kostenlos bei der Gesellschaft oder der Ver- zelnen Ländern auf ein anderes Unternehmen (Un- wahrstelle erfragt werden. terverwahrer) übertragen. Die Unterverwahrer für Aufgrund ihrer Verwaltungstätigkeit für den Fonds die verschiedenen Länder lauten derzeit wie folgt: kann es für Rechnung des Fonds zu einer Beteili- gung an einem oder mehreren Unterverwahrern Land Name des Unterverwah- kommen. Die Gesellschaft selbst ist mit den Unter- rers verwahrstellen gesellschaftsrechtlich nicht verbun- den. Es bestehen keine Interessenkonflikte zwi- Australien HSBC Bank, Sydney schen der Verwahrstelle und den oben genannten Dänemark Skandinaviska Enskilda Unterverwahrern. Banken AB, Kopenhagen 10
4.4. Haftung der Verwahrstelle auf den Anteilpreis des Fonds auswirken, gänzlich unberücksichtigt. Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermö- gensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer Zu- Detaillierte Informationen über den zugrunde stimmung von einer anderen Stelle verwahrt wer- liegenden Index sind bei der Gesellschaft oder bei den, verantwortlich. Im Falle des Verlustes eines dem Lizenzgeber in schriftlicher oder elektronischer solchen Vermögensgegenstandes haftet die Ver- Form erhältlich. wahrstelle dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist auf Ereignisse außerhalb des 6. Anlagegrundsätze Einflussbereichs der Verwahrstelle zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- 6.1. Allgemeines gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahr- 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds stelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre Verpflich- nur folgende Vermögensgegenstände erwerben: tungen nach den Vorschriften des KAGB mindes- a) Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, tens fahrlässig nicht erfüllt hat. b) Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, 4.5. Zusätzliche Informationen c) Bankguthaben gemäß § 195 KAGB, Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den d) Derivate gemäß § 197 KAGB, Anlegern Informationen auf dem neuesten Stand Etwaige Einschränkungen der Erwerbbarkeit er- zur Verwahrstelle und deren Pflichten, zu den Un- geben sich aus den „Allgemeinen Anlagebedin- terverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- gungen“ und den „Besonderen Anlagebedin- flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der gungen“. Verwahrstelle oder der Unterverwahrer. 2. Der Erwerb von Investmentanteilen gemäß § 196 und sonstigen Anlageinstrumenten ge- 5. Auflagedatum, Laufzeit und mäß § 198 KAGB ist ausgeschlossen. Anlageziel des Fonds 3. Die oben genannten Vermögensgegenstände dürfen für Rechnung des Fonds erworben 5.1. Auflagedatum und Laufzeit werden, wenn diese darauf gerichtet sind, unter Die Fonds wurden am 28.09.2005 für unbestimmte Wahrung einer angemessenen Risikomischung Dauer aufgelegt. den zugrunde liegenden Index nachzubilden. Die Anleger sind an den Vermögensgegenständen 4. Daneben darf die Gesellschaft bis zu 10 Prozent des Fonds entsprechend der Anzahl ihrer Anteile des Wertes des Fonds in nicht im Index enthal- als Miteigentümer nach Bruchteilen beteiligt. Die tene Wertpapiere und Bankguthaben investie- Anleger können über die Vermögensgegenstände ren. Hierfür sind die für den Fonds gehaltene nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimm- Wertpapiere und Bankguthaben sowie die Be- rechte verbunden. träge, die die Gesellschaft als Pensionsnehmer gezahlt hat, zusammen zu rechnen. 5.2. Anlageziel 5. Der zugrunde liegende Index ist von der BaFin Der Fonds strebt als Anlageziel die Erzielung einer anerkannt und erfüllt die im Folgenden genann- Wertentwicklung an, die der Wertentwicklung des ten Voraussetzungen des KAGB: zugrunde liegenden Index entspricht. Hierzu wird – Die Zusammensetzung des Index ist hinrei- eine exakte und vollständige Nachbildung des chend diversifiziert, zugrunde liegenden Index angestrebt. – Der Index stellt eine adäquate Bezugs- Grundlage hierfür ist der passive Management- grundlage für den Markt, auf den er sich be- ansatz. Er beinhaltet im Gegensatz zum aktiven zieht, dar, Managementansatz das Prinzip, dass die Entschei- dungen über den Erwerb oder die Veräußerung von – Der Index wird in angemessener Weise ver- Vermögenswerten und die jeweilige Gewichtung öffentlicht. dieser Vermögenswerte im Fonds durch den zu- Daneben und in Übereinstimmung mit der Verord- grunde liegenden Index vorgegeben werden. Der nung (EU) 2016/1011 des Europäischen Parla- passive Managementansatz und der Handel der An- ments und des Rates, kann der Lizenzgeber bis teile über die Börse führen zu einer Begrenzung 1. Januar 2020 bei der europäischen Wertpapier- der Verwaltungskosten sowie der Transaktions- aufsichtsbehörde ESMA die Aufnahme in ein öffent- kosten, die dem Fonds belastet werden. liches Register von Administratoren von Referenz- werten und von Referenzwerten beantragen. Im 5.3. Erreichbarkeit des Anlageziels Zeitpunkt der letzten Überarbeitung dieses Ver- Es kann keine Zusicherung gemacht werden, kaufsprospekts war der Lizenzgeber noch nicht im dass das Anlageziel erreicht wird. öffentlichen Register von Administratoren von Der vollständigen Nachbildung der Wertentwicklung Referenzwerten und von Referenzwerten bei der des zugrunde liegenden Index steht entgegen, dass europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA es sich bei dem zugrunde liegenden Index um ein aufgeführt. mathematisches Konstrukt handelt, bei dessen Das öffentliche Register von Administratoren von Berechnung bestimmte Annahmen unterstellt Referenzwerten und von Referenzwerten des euro- werden. So wird unter anderem unterstellt, dass päischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA kann beim Erwerb und bei der Veräußerung von unter www.esma.europa.eu eingesehen werden. Wertpapieren keinerlei Transaktionskosten Daneben hat die Gesellschaft einen Notfallplan anfallen. Außerdem bleiben bei der Berechnung des aufgestellt, in dem sie Maßnahmen niedergelegt zugrunde liegenden Index Verwaltungskosten und hat, die sie ergreifen würde, wenn der zugrunde teilweise Steuerzahlungen, die sich wertmindernd 11
liegende Index sich wesentlich ändert oder nicht Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit mehr bereitgestellt wird. einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die Die Angaben über die Zusammensetzung des zu- Zusammensetzung des Index wird monatlich grunde liegenden Index sind ferner für den Schluss überprüft und am letzten Handelstag im Monat oder für die Mitte des jeweiligen Geschäftsjahres angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index im letzten bekannt gemachten Jahres- oder Halb- (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der jahresbericht des Fonds enthalten. Website des Indexanbieters unter http://www.dax- indices.com verfügbar. Aufgrund der Bindung an den zugrunde lie- genden Index und der dadurch möglichen 6.3. Auswirkungen von Indexan- Überschreitung bestimmter Aussteller- und passungen Anlagegrenzen gilt der Grundsatz der Risiko- mischung für diesen Fonds nur eingeschränkt. Zur möglichst exakten Nachbildung des zugrunde liegenden Index wird angestrebt, dass das 6.2. Indexbeschreibung Fondsmanagement sämtliche Änderungen in der Der eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5 Index Zusammensetzung und Gewichtung des zugrunde misst die Wertentwicklung von deutschen Staat- liegenden Index nachvollzieht. sanleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- Es liegt im Ermessen des Fondsmanagements, zu handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 1,5 beurteilen, in welchem Zeitrahmen der Fonds und 2,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro angepasst werden soll und ob eine Anpassung denominierte Anleihen mit einem ausstehenden unter Beachtung des Anlageziels angemessen ist. Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in den Index aufgenommen. Die Gewichtung der 6.4. Voraussichtlicher Tracking Er- Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit ror einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die Der Tracking Error wird definiert als die annuali- Zusammensetzung des Index wird monatlich sierte Standardabweichung der Differenz zwischen überprüft und am letzten Handelstag im Monat den Renditen eines Fonds und des zugrunde lie- angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index genden Index. Der erwartete Tracking Error des (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der Fonds bezieht sich auf die monatlichen Netto- Website des Indexanbieters unter http://www.dax- gesamtrenditen des Fonds und des zugrunde lie- indices.com verfügbar. genden Index über einen Zeitraum von 3 Jahren. Der eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5 Index Anleger, die regelmäßig mit Index-Investment- misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- vermögen handeln und Anteile an solchen Invest- anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- mentvermögen nur wenige Tage oder Wochen handelt werden und eine Restlaufzeit zwischen 2,5 halten, haben häufig ein besonderes Interesse an und 5,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro dieser Kennzahl. Für langfristige Anleger mit einem denominierte Anleihen mit einem ausstehenden längeren Anlagehorizont ist meist die Trackingdiffe- Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in renz zwischen dem Fonds und dem zugrunde lie- den Index aufgenommen. Die Gewichtung der genden Index über den angestrebten Anlagezeit- Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit raum wichtiger. Die Trackingdifferenz misst die einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die tatsächliche Differenz zwischen den Renditen eines Zusammensetzung des Index wird monatlich Fonds und den Renditen des Index (d.h., wie exakt überprüft und am letzten Handelstag im Monat ein Fonds seinen zugrunde liegenden Index nach- angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index bildet). Der Tracking Error misst hingegen die Zu- (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der und Abnahme der Trackingdifferenz (d. h. die Vola- Website des Indexanbieters unter http://www.dax- tilität der Trackingdifferenz). Anleger sollten bei der indices.com verfügbar. Bewertung eines Index-Investmentvermögens Der eb.rexx® Government Germany 5.5-10.5 beide Kennzahlen in Erwägung zu ziehen. Index misst die Wertentwicklung von deutschen Der Tracking Error kann von der vom Index-Invest- Staatsanleihen die an der Eurex Bonds® Plattform mentvermögen gewählten Nachbildungsmethode gehandelt werden und eine Restlaufzeit zwischen abhängen. Generell liefern historische Daten Hin- 5,5 und 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in weise darauf, dass eine synthetische Nachbildung Euro denominierte Anleihen mit einem ausstehen- einen niedrigeren Tracking Error erzeugt als eine den Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden physische Nachbildung; dieselben Daten deuten in den Index aufgenommen. Die Gewichtung der jedoch oft auch darauf hin, dass eine physische Anleihen ergibt sich gemäß Ihres Marktwertes mit Nachbildung eine geringere Trackingdifferenz ergibt einer Obergrenze von 30 Prozent pro Anleihe. Die als eine synthetische Nachbildung. Zusammensetzung des Index wird monatlich Der voraussichtliche Tracking Error basiert auf der überprüft und am letzten Handelstag im Monat voraussichtlichen Volatilität der Abweichungen angepasst. Weitere Einzelheiten zum Index zwischen den Renditen des Fonds und den Rendi- (einschließlich seiner Bestandteile) sind auf der ten des zugrunde liegenden Index. Das Liquidi- Website des Indexanbieters unter http://www.dax- tätsmanagement, die Transaktionskosten bei In- indices.com verfügbar. dexanpassungen sowie Unterschiede hinsichtlich Der eb.rexx® Government Germany 10.5+ Index der Bewertungsmethodik und des Bewertungszeit- misst die Wertentwicklung von deutschen Staats- punkts zwischen Fonds und zugrunde liegendem anleihen die an der Eurex Bonds® Plattform ge- Index können sich ebenfalls auf den Tracking Error handelt werden und eine Restlaufzeit von mindes- sowie auf die Differenz zwischen den Renditen des tens 10,5 Jahren aufweisen. Auschliesslich in Euro Fonds und des zugrunde liegenden Index auswir- denominierte Anleihen mit einem ausstehenden ken. Die Auswirkungen können abhängig von den Volumen von mindestens EUR 4 Mrd. werden in den Index aufgenommen. Die Gewichtung der 12
zugrunde liegenden Umständen positiv oder nega- die Anleger dieser neuen Anteilklasse belastet tiv sein. werden. Ferner kann der Fonds auch aufgrund von Quellen- Die Gesellschaft hat die Anleger des Fonds fair zu steuern, die vom Fonds auf Anlageerträge zu zah- behandeln. Sie darf im Rahmen der Steuerung len sind, einen Tracking Error aufweisen. Das Aus- ihres Liquiditätsrisikos und der Rücknahme von maß des aufgrund von Quellensteuern entstehen- Anteilen die Interessen eines Anlegers oder einer den Tracking Errors hängt von verschiedenen Fak- Gruppe von Anlegern nicht über die Interessen toren ab wie z. B. vom Fonds bei verschiedenen eines anderen Anlegers oder einer anderen Anle- Steuerbehörden gestellten Rückerstattungsanträ- gergruppe stellen. gen, Steuererleichterungen des Fonds im Rahmen Zu den Verfahren, mit denen die Gesellschaft die eines Doppelbesteuerungsabkommens oder auf- faire Behandlung der Anleger sicherstellt, siehe grund von getätigten Wertpapier-Darlehensge- Abschnitt „ Abrechnung bei Anteilausgabe schäften. und -rücknahme“ sowie „Liquiditätsmanagement“. Der voraussichtliche Tracking Error für den Fonds 8. Anlageinstrumente im Ein- beträgt: zelnen iShares eb.rexx® Government Germany 1.5-2.5yr UCITS ETF (DE): 0,10% 8.1. Geldmarktinstrumente 1. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds in iShares eb.rexx® Government Germany 2.5-5.5yr Geldmarktinstrumente investieren. Geldmarkt- UCITS ETF (DE): 0,10% instrumente sind Instrumente, die üblicherwie- se auf dem Geldmarkt gehandelt werden sowie verzinsliche Wertpapiere, die zum Zeitpunkt iShares eb.rexx® Government Germany 5.5- ihres Erwerbs für den Fonds eine Laufzeit bzw. 10.5yr UCITS ETF (DE): 0,10% Restlaufzeit von höchstens 397 Tagen haben. Sofern Ihre Laufzeit länger als 397 Tage ist, iShares eb.rexx® Government Germany 10.5+yr muss ihre Verzinsung regelmäßig, mindestens UCITS ETF (DE): 0,05% einmal in 397 Tagen, marktgerecht angepasst werden. Geldmarktinstrumente sind auch In- strumente, deren Risikoprofil dem Risikoprofil Anleger sollten beachten, dass es sich dabei nur solcher Wertpapiere entspricht. Für den Fonds um Schätzwerte für den Tracking Error unter nor- dürfen Geldmarktinstrumente erworben wer- malen Marktbedingungen handelt und diese damit den, wenn sie: nicht als feste Grenzen zu verstehen sind. a) an einer Börse in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union („EU“) oder in einem 7. Faire Behandlung der Anle- anderen Vertragsstaat des Abkommens über ger und Anteilklassen den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) zum Handel zugelassen oder dort an einem Der Fonds kann aus verschiedenen Anteilklassen anderen organisierten Markt zugelassen bestehen, das heißt die ausgegebenen Anteile oder in diesen einbezogen sind, haben unterschiedliche Ausgestaltungsmerkmale, je nachdem zu welcher Klasse sie gehören. Die b) ausschließlich an einer Börse außerhalb der bestehenden Anteilklassen sind in dem „Überblick Mitgliedstaaten der EU oder außerhalb der über die bestehenden Anteilklassen" vor den „All- anderen Vertragsstaaten des Abkommens gemeinen Anlagebedingungen" in diesem Verkaufs- über den EWR zum Handel zugelassen oder prospekt zu finden. dort an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, Die Anteilklassen können sich hinsichtlich der sofern die Wahl dieser Börse oder dieses Ertragsverwendung, des Ausgabeaufschlags, des organisierten Marktes von der BaFin zuge- Rücknahmeabschlags, der Verwaltungsvergütung, lassen ist, der Mindestanlagesumme, der Währung des Anteilswerts oder einer Kombination dieser c) von der EU, dem Bund, einem Sonderver- Merkmale unterscheiden. mögen des Bundes, einem Land, einem an- deren Mitgliedstaat oder einer anderen zen- Aufgrund der unterschiedlichen Ausgestaltung kann tralstaatlichen, regionalen oder lokalen Ge- das wirtschaftliche Ergebnis, das der Anleger mit bietskörperschaft oder der Zentralbank seinem Investment in den Fonds erzielt, variieren, eines Mitgliedstaats der EU, der Europäi- je nachdem, zu welcher Anteilklasse die von ihm schen Zentralbank oder der Europäischen erworbenen Anteile gehören. Investitionsbank, einem Drittstaat oder, so- Das gilt sowohl für die Rendite, die der Anleger vor fern dieser ein Bundesstaat ist, einem Glied- einer Besteuerung der Erträge erzielt, als auch für staat dieses Bundesstaates oder von einer die Rendite nach einer Besteuerung der Erträge. internationalen öffentlich-rechtlichen Ein- Der Erwerb von Vermögensgegenständen ist nur richtung, der mindestens ein Mitgliedstaat einheitlich für den ganzen Fonds zulässig, er kann der EU angehört, begeben oder garantiert nicht für eine einzelne Anteilklasse oder Gruppen werden, von Anteilklassen erfolgen. d) von einem Unternehmen begeben werden, Werden weitere Anteilklassen gebildet, bleiben die dessen Wertpapiere auf den unter a) und b) Rechte der Anleger, die Anteile aus bestehenden bezeichneten Märkten gehandelt werden, Anteilklassen erworben haben davon jedoch unbe- e) von einem Kreditinstitut, das nach den im rührt. Mit den Kosten, die anlässlich der Einführung Recht der EU festgelegten Kriterien einer einer Anteilklasse anfallen, dürfen ausschließlich 13
Aufsicht unterstellt ist, oder einem Kredit- diese Geldmarktinstrumente gelten weiterhin institut, das Aufsichtsbestimmungen, die die folgenden Anforderungen, es sei denn, sie nach Auffassung der BaFin denjenigen des sind von der Europäischen Zentralbank oder der Rechts der EU gleichwertig sind, unterliegt Zentralbank eines Mitgliedstaates der EU bege- und diese einhält, begeben oder garantiert ben oder garantiert: werden, a) Werden sie von einer unter c) (mit Aus- f) von anderen Emittenten begeben werden nahme der Europäischen Zentralbank) ge- und es sich bei dem jeweiligen Emittenten nannten Einrichtungen begeben oder garan- i) um ein Unternehmen mit einem Eigen- tiert müssen angemessene Informationen kapital von mindestens 10 Millionen Euro über die Emission bzw. das Emissionspro- handelt, das seinen Jahresabschluss gramm oder über die rechtliche und finan- nach der Richtlinie der EU über den Jah- zielle Situation des Emittenten vor der Emis- resabschluss von Kapitalgesellschaften sion des Geldmarktinstruments vorliegen. erstellt und veröffentlicht, b) Werden sie von einem im EWR beaufsichtig- ii) um einen Rechtsträger handelt, der in- ten Kreditinstitut begeben oder garantiert nerhalb einer eine oder mehrere bör- (s.o. unter e)), so müssen angemessene sennotierte Gesellschaften umfassenden Informationen über die Emission bzw. das Unternehmensgruppe für die Finanzier- Emissionsprogramm oder über die rechtliche ung dieser Gruppe zuständig ist, oder und finanzielle Situation des Emittenten vor der Emission des Geldmarktinstruments iii) um einen Rechtsträger handelt, der vorliegen, die in regelmäßigen Abständen Geldmarktinstrumente emittiert, die und bei signifikanten Begebenheiten aktuali- durch Verbindlichkeiten unterlegt sind siert werden. Zudem müssen über die Emis- durch Nutzung einer von einer Bank ein- sion bzw. das Emissionsprogramm Daten geräumten Kreditlinie. Dies sind Pro- (z.B. Statistiken) vorliegen, die eine ange- dukte, bei denen Kreditforderungen von messene Bewertung der mit der Anlage Banken in Wertpapieren verbrieft werden verbundenen Kreditrisiken ermöglichen. (sogenannte Asset Backed Securities). c) Werden sie von einem Kreditinstitut bege- 2. Sämtliche genannten Geldmarktinstrumente ben, das außerhalb des EWR Aufsichtsbe- dürfen nur erworben werden, wenn sie liquide stimmungen unterliegt, die nach Ansicht der sind und sich ihr Wert jederzeit genau be- BaFin denjenigen des Rechts der EU gleich- stimmten lässt. Liquide sind Geldmarktinstru- wertig sind, so ist eine der folgende Voraus- mente, die sich innerhalb hinreichend kurzer setzungen zu erfüllen: Zeit mit begrenzten Kosten veräußern lassen. Hierbei ist die Verpflichtung der Gesellschaft zu Das Kreditinstitut unterhält einen Sitz in ei- berücksichtigen, Anteile am Fonds auf Verlang- nem zur sogenannten Zehnergruppe (Zu- en der Anleger zurückzunehmen und hierfür in sammenschluss der wichtigsten wesent- der Lage zu sein, solche Geldmarktinstrumente lichen Industrieländer – G10) gehörenden entsprechend kurzfristig zu veräußern. Für die OECD-Land. Geldmarktinstrumente muss zudem ein exaktes Das Kreditinstitut verfügt mindestens über und verlässliches Bewertungssystem existieren, ein Rating mit einer Benotung, die als so- das die Ermittlung des Nettobestandswerts des genanntes „Investment-Grade“ qualifiziert. Geldmarktinstruments ermöglicht und auf Als „Investmentgrade“ bezeichnet man eine Marktdaten oder Bewertungsmodellen basiert Benotung mit „BBB“ bzw. „Baa“ oder besser (einschließlich Systemen, die auf fortgeführten im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung Anschaffungskosten beruhen). Das Merkmal der durch eine Agentur. Liquidität gilt für Geldmarktinstrumente als er- Mittels einer eingehenden Analyse des füllt, wenn diese an einem organisierten Markt Emittenten kann nachgewiesen werden, innerhalb des EWR zugelassen oder in diesen dass die für das Kreditinstitut geltenden einbezogen sind oder an einem organisierten Aufsichtsbestimmungen mindestens so Markt außerhalb des EWR zugelassen oder in streng sind wie die des Rechts der EU. diesen einbezogen sind, sofern die BaFin die d) Für die übrigen Geldmarktinstrumente, die Wahl dieses Marktes zugelassen hat. Dies gilt nicht an einer Börse notiert oder einem nicht, wenn der Gesellschaft Hinweise vorlie- geregelten Markt zum Handel zugelassen gen, die gegen die hinreichende Liquidität der sind (siehe oben unter c), d) und f)), müs- Geldmarktinstrumente sprechen. sen angemessene Informationen über die Emission bzw. das Emissionsprogramm 3. Für Geldmarktinstrumente, die nicht an einer sowie über die rechtliche und finanzielle Börse notiert oder an einem geregelten Markt Situation des Emittenten vor der Emission zum Handel zugelassen sind (siehe oben unter des Geldmarktinstruments vorliegen, die in c) bis f)), muss zudem die Emission oder der regelmäßigen Abständen und bei signifikan- Emittent dieser Instrumente Vorschriften über ten Begebenheiten aktualisiert und durch den Einlagen- und den Anlegerschutz unter- qualifizierte, vom Emittenten weisungsunab- liegen. So müssen für diese Geldmarktinstru- hängige Dritte, geprüft werden. Zudem mente angemessene Informationen vorliegen, müssen über die Emission bzw. das Emis- die eine angemessene Bewertung der mit den sionsprogramm Daten (z.B. Statistiken) Instrumenten verbundenen Kreditrisiken er- vorliegen, die eine angemessene Bewertung möglichen und die Geldmarktinstrumente müs- der mit der Anlage verbundenen Kreditrisi- sen frei übertragbar sein. Die Kreditrisiken kön- ken ermöglicht. nen etwa durch eine Kreditwürdigkeitsprüfung einer Rating-Agentur bewertet werden. Für 14
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