Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - für das OGAW-Sondervermögen mit der Bezeichnung: Kapitalverwaltungsgesellschaft: Union ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen für das OGAW-Sondervermögen mit der Bezeichnung: Pax Nachhaltig Global Fonds Kapitalverwaltungsgesellschaft: Union Investment Privatfonds GmbH Stand: 1. April 2021
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Allgemeine Hinweise 1 Auslagerungen 30 Allgemeiner Teil 2 Interessenkonflikte 31 Grundlagen, Verkaufsunterlagen und Offenlegung von In- Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften 32 formationen 2 Jahres-/Halbjahresberichte und Wirtschaftsprüfer 39 Anlagebedingungen und deren Änderungen 2 Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und Kapitalverwaltungsgesellschaft 3 sonstige Informationen 39 Gezeichnetes und eingezahltes Kapital, Eigenmittel sowie Zusammenfassende Übersicht für übliche zusätzliche Eigenmittel 3 betriebliche Anlegergruppen (Rechtslage ab dem Verwahrstelle und Unterverwahrung 3 01.01.2018) 40 Haftung der Verwahrstelle 4 Besonderer Teil 41 Zusätzliche Informationen zur Verwahrstelle, Unterverwah- Sondervermögen, Auflegungsdatum und Laufzeit 41 rern und möglichen Interessenkonflikten 4 Anteilklassen 41 Vertrieb sowie Vertriebsbeschränkungen 4 Verwahrstelle 41 Wohlverhaltensregeln 4 Unterverwahrung 42 Risikohinweise 5 Kontaktstelle 43 Besondere Risikohinweise 13 Risikoklasse des Sondervermögens 43 Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds 13 Besondere Risikohinweise zum Fonds 43 Unterschiede zwischen dem Risikoprofil im Verkaufspro- Anlageziel 43 spekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen 14 Profil des typischen Anlegers 43 Anlagegrundsätze, Anlagegrenzen und Anlageziel 14 Anlagegrundsätze 44 Allgemeine Regelungen für den Erwerb von Vermögensge- Die erwerbbaren Vermögensgegenstände im Einzelnen 44 genständen und Anlageinstrumenten 15 Ökologische und soziale Merkmale des Fonds gemäß Arti- Sicherheitenstrategie 20 kel 8 der VO (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“) 45 Kreditaufnahme 22 Derivate 46 Regeln für die Vermögensbewertung 22 Leverage 48 Anteile 23 Vertrieb und Mindestanlagesumme 48 Ausgabe von Anteilen und Ausgabestelle 23 Ausgabeaufschlag bzw. Ausgabekosten 48 Rücknahme von Anteilen und Rücknahmestelle 23 Rücknahmeabschlag 49 Abrechnung bei Anteilausgabe Kosten 49 und Anteilrücknahme, Bestätigung über die Auftragsaus- Geschäftsjahr und Ertragsverwendung 49 führung 23 Weitere Auslagerungen 50 Aussetzung der Anteilrücknahme 24 Allgemeine Anlagebedingungen 51 Liquiditätsmanagement 24 Besondere Anlagebedingungen Börsen und Märkte 25 Pax Nachhaltig Global Fonds 58 Faire Behandlung der Anleger 25 Wertentwicklung des Sondervermögens 63 Ausgabe- und Rücknahmepreis 25 Vertriebs- und Zahlstellen 64 Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmeprei- ses 25 Die von Union Investment verwalteten Investment- vermögen 65 Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise 26 Kapitalverwaltungsgesellschaft, Gremien, Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile 26 Abschluss- und Wirtschaftsprüfer 66 Kosten 26 Fußnotenverzeichnis 67 Gesamtkostenquote 27 Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen 28 Vergütungspolitik 28 Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen 28 Teilinvestmentvermögen 29 Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge 29 Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds 29
Allgemeine Hinweise Der Kauf und Verkauf von Anteilen an diesem OGAW- Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur Teilnahme an Sondervermögen erfolgt auf der Grundlage des Ver- Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle kaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen verpflichtet. und der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin- Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In- dung mit den „Besonderen Anlagebedingungen“ in der vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen Anlagebe- Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle dingungen“ und die „Besonderen Anlagebedingungen“ anrufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft nimmt an sind in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt. Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lau- Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusam- ten: men mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht so- Büro der Ombudsstelle des BVI wie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf- Bundesverband Investment und Asset Management e.V. fentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos Unter den Linden 42 zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb 10117 Berlin eines Anteils an dem Fonds Interessierten die wesentli- Telefon: (030) 6449046-0 chen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertrags- Telefax: (030) 6449046-29 schluss kostenlos zur Verfügung zu stellen. E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte www.ombudsstelle-investmentfonds.de oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er- Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten den kann, die also zu Privatzwecken handeln. sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres- gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online- bericht veröffentlichten Halbjahresbericht. Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (EU) wenden Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Die Plattform ist selbst keine in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deut- Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich schen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungs- den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle. gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Streitbeilegungsverfahren unberührt. Das Rechtsverhältnis zwischen Kapitalverwaltungsgesell- schaft und Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun- gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Ka- pitalverwaltungsgesellschaft ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsge- sellschaft aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in ei- nem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwaltungsgesell- schaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstre- ckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen. 1
Allgemeiner Teil Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma- Dieser Verkaufsprospekt setzt sich aus einem Allgemeinen und nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die einem Besonderen Teil zusammen. Im Allgemeinen Teil werden jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich- allgemeine Regelungen für von Union Investment Privatfonds tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind bei Union GmbH verwaltete OGAW-Sondervermögen dargestellt. Im Be- Investment, Tel.: 069 58998-6060, E-Mail: service@union- sonderen Teil werden von den allgemeinen Regelungen abwei- investment.de sowie bei der Kontaktstelle – sofern eine solche im chende oder darüber hinausgehende Regelungen für das in die- Besonderen Teil des Verkaufsprospekts ausgewiesen ist – in elek- sem Verkaufsprospekt beschriebene OGAW-Sondervermögen tronischer oder schriftlicher Form erhältlich. Die Gesellschaft hat aufgeführt. zudem Verfahren geschaffen, um mögliche Beschwerden von An- teilinhabern angemessen und prompt zu bearbeiten. Nähere Infor- mationen zu diesen Verfahren können auf der Homepage von Uni- Grundlagen, Verkaufsunterlagen und on Investment im Internet unter privatkunden.union- Offenlegung von Informationen investment.de eingesehen oder direkt bei der Gesellschaft oder Das im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene OGAW-Son- der Kontaktstelle – sofern eine solche im Besonderen Teil des Ver- dervermögen (nachfolgend auch „Fonds“ oder „Sondervermö- kaufsprospekts ausgewiesen ist – angefordert werden. gen“) ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informationen 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. zum Fonds, insbesondere über die Vermögensgegenstände im Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif- Fondsportfolio und deren Wertentwicklung, übermittelt, wird sie ten betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen diese Informationen zeitgleich allen Anlegern des Fonds auf An- in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW-Richtlinie“) im Sinne des forderung zur Verfügung stellen. Anleger können diese Informatio- Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Es wird von Union Investment nen bei Union Investment, Tel.: 069 58998-6060, in elektroni- Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesell- scher Form erhalten. schaft” oder „Union Investment“) verwaltet. Falls ein Anlageausschuss gebildet wurde, finden Sie Angaben Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Na- hierzu im Abschnitt „Vertriebs- und Zahlstellen“ am Schluss die- men für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem ses Verkaufsprospekts. Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelasse- nen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen Anlagebedingungen und deren Ände- an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft. rungen Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß ei- ner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Ver- Die Anlagebedingungen des Fonds sind in diesem Verkaufspro- mögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel be- spekt abgedruckt. schränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri- Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Ge- ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesell- nehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze schaft das Kapital anlegen darf und welche Bestimmungen sie da- des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrates bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri- der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfol- sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den gend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver- Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre An- Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Be- teile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren sonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besonde- Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige In- re Anlagebedingungen” - nachfolgend auch „AABen“ und vestmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Un- „BABen“ genannt). Anlagebedingungen für ein Publikums-Invest- ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden. mentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesan- Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden. darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentlichen Tageszeitung oder auf der Homepage von Union Investment im In- Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahres- ternet unter privatkunden.union-investment.de bekannt gemacht. berichte sind kostenlos in elektronischer oder schriftlicher Form er- Sofern im Besonderen Teil dieses Verkaufsprospekts die Homepa- hältlich bei Union Investment, der Verwahrstelle, der Kontaktstel- ge einer Kontaktstelle ausgewiesen ist, werden diese Änderungen le – sofern eine solche im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts auch dort veröffentlicht. Betreffen die Änderungen Vergütungen ausgewiesen ist – sowie den am Schluss des Verkaufsprospektes und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen wer- genannten Vertriebs- und Zahlstellen. den dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli- 2
che Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre depot- über außerhalb der Gesellschaft ausgeübte Hauptfunktionen der führenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem In- Geschäftsführer und Aufsichtsräte, wenn diese für die Gesell- formationen für eine den Zwecken der Informationen angemesse- schaft von Bedeutung sind, finden Sie am Schluss dieses Verkaufs- ne Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben prospekts. Sich ergebende Änderungen können den regelmäßig werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (so ge- zu erstellenden Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen nannter „dauerhafter Datenträger“). Diese Information umfasst werden. Ferner finden Sie Angaben über weitere von der Gesell- die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hinter- schaft verwaltete Investmentvermögen am Schluss dieses Ver- gründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Ände- kaufsprospektes. rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio- nen erlangt werden können. Die Änderungen treten frühestens Gezeichnetes und eingezahltes Kapi- am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen tal, Eigenmittel sowie zusätzliche Ei- treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in genmittel Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit- Angaben über das gezeichnete und eingezahlte Kapital sowie die punkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrund- Eigenmittel gemäß § 1 Absatz 19 Ziffer 9 KAGB in Verbindung sätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Be- mit Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von Union In- kanntmachung in Kraft. vestment finden Sie im Abschnitt „Kapitalverwaltungsgesell- schaft, Gremien, Abschluss- und Wirtschaftsprüfer“ dieses Ver- Kapitalverwaltungsgesellschaft kaufsprospektes. Union Investment Privatfonds GmbH (Legal Entity Identifier (LEI): Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die 529900GA24GZU77QD356) mit Sitz in Frankfurt am Main ist Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässigkeit ih- eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des KAGB rer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt und wurde am 26. Januar 1956 gegründet. Sie hat die Rechts- durch zusätzliche Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro- form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Seit zent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser dem 23. Januar 2002 firmiert die Kapitalverwaltungsgesellschaft Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese sind von den unter dem Namen Union Investment Privatfonds GmbH; bis zu im Abschnitt „Kapitalverwaltungsgesellschaft, Gremien, Ab- diesem Zeitpunkt lautete die Firma Union-Investment-Gesell- schluss- und Wirtschaftsprüfer“ dieses Verkaufsprospekts ausge- schaft mbH. wiesenen Eigenmittel der Gesellschaft mit umfasst. Die Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalver- waltungsgesellschaft und als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft Verwahrstelle und Unterverwahrung nach dem KAGB, welches am 22. Juli 2013 das Investmentgesetz Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah- (InvG) abgelöst hat. rung von Investmentvermögen vor. Mit der Verwahrung der Ver- Sie darf die nachfolgend genannten Arten von inländischen Invest- mögensgegenstände des Sondervermögens hat die Gesellschaft mentvermögen verwalten: ein Kreditinstitut als Verwahrstelle beauftragt. • OGAW-Sondervermögen gemäß § 192 ff. KAGB Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in geson- • Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB derten Depots bzw. auf Sperrkonten / Sperrdepots. Bei Vermö- gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die • Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB i.V.m. § Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an die- 87 InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung sen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob • Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstän- gemäß § 284 KAGB, die in Vermögensgegenstände i.S.d. § de den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen ent- 284 Absatz 2 Nr. 2a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren sprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kredit- • Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 institut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur KAGB – unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle KAGB – die in Vermögensgegenstände i.S.d. §§ 284 Absatz muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung 2 Nr. 2a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren. mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB ver- Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über die Erlaubnis für die einbar ist. Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Ab- Falls die Verwahrstelle ihre Verwahraufgaben auf einen oder meh- satz 11 des Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen für rere Unterverwahrer ausgelagert hat, sind die übertragenen Auf- andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfoliover- gaben unter Benennung des jeweiligen Unterverwahrers sowie ge- waltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung gebenenfalls durch die Übertragung sich ergebener Interessenkon- gemäß § 20 Absatz 3 Nr. 2 KAGB). flikte im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts im Abschnitt „Un- Weitere Angaben über die Gesellschafter, über die Zusammenset- terverwahrung“ beschrieben. zung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, sowie Angaben Ferner hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben: 3
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, dern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in de- nen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zuläs- • Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile sowie die Wertermittlung der Anteile den Vorschriften des sig ist. Hierzu ist eine entsprechende Vertriebserlaubnis KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen, durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich. Zum Vertrieb durch Dritte ist zusätzlich die Erlaubnis der • Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung Gesellschaft erforderlich. der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Die Gesellschaft und/oder der Fonds sind und werden nicht gemäß dem United States Investment Company • Sicherstellung, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschrif- Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die ten des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem werden, United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bun- für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung desstaates der Vereinigten Staaten von Amerika regis- zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um valutarische triert. Anteile des Fonds dürfen weder in den Vereinig- Überziehungen handelt, ten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rech- • Sicherstellung, dass Sicherheiten für Wertpapier-Darlehen nung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind. Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen, Die Aufgaben der Verwahrstelle hat das im Besonderen Teil des dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auf- Verkaufsprospekts (Abschnitt „Verwahrstelle“) genannte Kreditin- trag von US-Personen erwerben noch an US-Personen stitut übernommen. weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten Haftung der Verwahrstelle Staaten haben. US-Personen können auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän- den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Terri- de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von ei- toriums oder einer US-Besitzung gegründet wurden. ner anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen- über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist Wohlverhaltensregeln auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, die vom BVI Bundesverband zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö- Investment und Asset Management e.V., Frankfurt am Main, ver- gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz- öffentlichten Wohlverhaltensregeln zu beachten. Diese Wohlver- lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des haltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwor- KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. tungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anle- ger. Sie stellen dar, wie die Kapitalverwaltungs- bzw. Verwal- Zusätzliche Informationen zur Ver- tungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber wahrstelle, Unterverwahrern und Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten ge- genüber vertreten. Soweit sich aus diesen Anforderungen ein An- möglichen Interessenkonflikten passungsbedarf für den Verkaufsprospekt ergibt, so werden diese Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informa- bei Neudruck berücksichtigt werden. tionen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflich- Die Gesellschaft hat zudem eine Strategie aufgestellt, in der fest- ten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon- gelegt ist, wann und wie die Stimmrechte, die mit den Vermö- flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder gensgegenständen in den von ihr verwalteten Fonds verbunden der Unterverwahrer. sind, ausgeübt werden sollen, damit diese ausschließlich zum Nut- Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio- zen des oder der betreffenden Fonds ausgeübt werden. Eine Kurz- nen zu den Gründen, aus denen sie sich für das im Besonderen beschreibung dieser Strategie kann auf der Homepage der Gesell- Teil des Verkaufsprospekts (Abschnitt „Verwahrstelle“) genannte schaft im Internet unter privatkunden.union-investment.de einge- Kreditinstitut als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. sehen oder direkt bei Union Investment angefordert werden. Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, im besten Interes- Vertrieb sowie Vertriebsbeschränkun- se der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für diese Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträge zur Aus- gen führung an Dritte weiterleitet. Dabei sind angemessene Maßnah- Die am Schluss des Verkaufsprospektes aufgeführten Vertriebs- men zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den jeweili- und Zahlstellen haben den Vertrieb des Fonds bzw. der Anteilklas- gen Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die Ge- sen übernommen. schwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Ab- rechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonsti- Die ausgegebenen Anteile des Fonds dürfen nur in Län- 4
gen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu berücksich- Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage tigen hat. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft Grundsät- in ein OGAW-Sondervermögen typischerweise verbunden sind. ze festgelegt, die ihr die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte gestatten. In- vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger ge- formationen über diese Grundsätze und über wesentliche Ände- plante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. rungen der Grundsätze können auf der Homepage der Gesell- Schwankung des Fondsanteilwertes schaft im Internet unter privatkunden.union-investment.de einge- sehen oder direkt bei Union Investment angefordert werden. Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, ge- teilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der Die Gesellschaft hat ferner Maßnahmen ergriffen, um Anleger vor Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller Nachteilen zu schützen, die durch das sogenannte „market tra- Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe ding“ entstehen können. Hierunter werden kurzfristige Umsätze der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan- in Anteilen verstanden, die die Wertentwicklung eines Sonderver- teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö- mögens aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze durch gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds auf Ebene des Sondervermögens anfallende Transaktionskosten abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund werden die Anteilumsät- steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteil- ze einerseits regelmäßig beobachtet und ausgewertet, anderer- wert. seits wurden interne Regelungen für Mitarbeiter der Gesellschaft erlassen, die eine Veräußerung von Fondsanteilen innerhalb von Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steu- kurzen Zeiträumen verbieten. erliche Aspekte Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den in- Risikohinweise dividuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe- Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen des sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Si- Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise tuation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen steuerli- zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt chen Berater wenden. enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Ein- Risiko der Änderung der Anlagepolitik oder der Anlage- tritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- bedingungen nommen oder zusammen mit anderen Umständen die Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte- der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte der Anleger be- nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswir- Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie ken. kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell- schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände- Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindli- rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die chen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbunde- seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ne Risiko verändern. ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Risiko einer verspäteten Information durch das depot- Fonds investiertes Kapital teilweise verlieren. Wertzu- führende Kreditinstitut wächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Um Anlegern die Ausübung von Rechten aus ihren im Depot ver- Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine wahrten Anteilen zu ermöglichen, leiten Kreditinstitute ihnen be- Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Ka- stimmte Informationen weiter. Dazu zählen z.B. Informationen pital hinaus besteht nicht. über Fondsmaßnahmen wie Verschmelzungen von Investmentver- Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver- mögen oder Verlängerung der Laufzeit eines Investmentvermö- kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei- gens. Durch eine späte Bereitstellung der Informationen und/oder aufgrund von Postlaufzeiten kann es dazu kommen, dass eine re- ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschie- levante Information den Anleger nicht rechtzeitig oder so spät er- dene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt reicht, dass ihm für eine Entscheidung (wie z.B. die Annahme ei- werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, nes kostenlosen Umtauschangebots) und einen entsprechenden in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, ent- Auftrag an das depotführende Kreditinstitut nur sehr wenig Zeit hält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ih- verbleibt. Die dem Anleger zur Verfügung stehende Zeit wird in res Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung der Regel aus organisatorischen Gründen durch das depotführen- bei Eintritt einzelner Risiken. de Kreditinstitut weiter verkürzt. Dies birgt für den Anleger das Ri- 1. Risiken einer Fondsanlage siko einer übereilten Entscheidung unter Zeitdruck oder schlimms- 5
tenfalls den faktischen Ausschluss von der Ausübung seiner Rech- an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleich- te. baren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft Risiko der Änderung des Risikoprofils oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Invest- mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet. Der Anleger hat damit zu rechnen, dass sich das ausgewiesene Ri- Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig sikoprofil eines Fonds jederzeit ändern kann. Auf die Ausführun- eine erneute Investitionsentscheidung treffen. gen im Abschnitt "Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds" des Allgemeinen Teils des Verkaufsprospekts wird verwiesen. Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investment- Risiko der Aussetzung der Anteilrücknahme vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anle- Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig ausset- ger mit Steuern belastet werden, etwa wenn der Wert der erhalte- zen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus- nen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Zeit- setzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erfor- punkt der Anschaffung. derlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in die- Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwal- sem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Kri- tungsgesellschaft sen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun- Die Gesellschaft kann das Verwaltungs- und Verfügungsrecht gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts be- über den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft einträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesell- übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie schaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rah- Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der men der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal- Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zu- tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige. rückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun- bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei kön- gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An- nen Ertragssteuern anfallen. teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger lie- Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen ge- gen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme. wünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rück- fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine nahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm- folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kün- ten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlage- digt, um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht da- erfolgs des Fonds. Anleger könnten einen niedrigeren als den ur- her das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht rea- sprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Ein bei Erwerb von lisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapi- Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung tals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insge- von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem insbe- samt verloren gehen. sondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage redu- Risiko der Auflösung des Fonds zieren oder sogar aufzehren. Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu 2. Risiken der negativen Wertentwicklung kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der des Fonds (Marktrisiko) Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver- einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen. wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet wer- investierte Kapital auswirken. den. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsver- fahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann Wertveränderungsrisiken der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmelzung) auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge- genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des sich unterschiedlich entwickeln. Fonds auf ein anderes OGAW-Sondervermögen übertragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem Fall entweder zurückgeben Kapitalmarktrisiko oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt Investmentvermögens wird oder - soweit möglich - gegen Anteile insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wie- 6
derum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den je- Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige weiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent- Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen. Entsprechend wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale können auch Anlagen liquider Mitteln bei Zugrundelegung eines Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. anderen Zinssatzes als des Euribors sowie Anlagen liquider Mittel Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Verän- in ausländischer Währung unter Berücksichtigung der Leitzinsen derungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines ausländischer Zentralbanken zu einer negativen Verzinsung füh- Austellers (nachfolgend auch Emittent genannt) zurückzuführen ren. sein. Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen Kursänderungsrisiko von Aktien Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwick- und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs- lung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher ab- schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der hängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risi- Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklun- ken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können gen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung be- sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Opti- einflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Un- onsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das ternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies Recht einräumen, dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nomi- gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen nalbetrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzu- kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisier- dienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem ten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Ver- entsprechenden Aktienkurs abhängig. änderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Ter- so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine star- minkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: ke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren • Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Ver- Kursschwankungen führen. luste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können. Zinsänderungsrisiko Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglich- • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Opti- onsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich keit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeit- der Wert und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Ge- punkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die sellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen eben- dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert- falls Verluste erleiden. papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Ren- dite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Deri- nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschied- vaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutra- lich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzei- lisiert (geschlossen) werden. ten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürze- Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim un- ren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Rendi- mittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisi- ten als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geld- ko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein. marktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von ma- • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben kön- ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie nen sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lau- erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen ge- tender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Rest- zahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen be- laufzeit unterschiedlich entwickeln. steht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von Risiko von negativen Habenzinsen Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Markt- preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstel- niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der le oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz Bankguthaben ist oftmals ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro- minus der eingenommenen Optionsprämie. pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge, • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell- so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz 7
zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und tersicherung. Werden erhaltene Sicherheiten bei einer anderen dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fällig- Einrichtung als der Verwahrstelle des Fonds verwahrt, besteht zu- keit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verlus- dem das Risiko, dass diese bei Ausfall des Entleihers gegebenen- te erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter- falls nicht sofort bzw. nicht in vollem Umfang verwertet werden minkontrakts nicht bestimmbar. können. • Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegenge- Soweit die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Barsi- schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden. cherheiten erhält, besteht ein Ausfallrisiko bezüglich des maßgeb- • Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künf- lichen kontoführenden Kreditinstituts. tige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegen- Die Gesellschaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfü- ständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich gungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wert- im Nachhinein als unrichtig erweisen. papier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesell- • Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstän- schaft will das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das de können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht ge- Darlehensgeschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus kauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünsti- zur Umbuchung der verliehenen Wertpapiere auf das Depot des gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden. Fonds abwarten, bevor ein Verkaufsauftrag erteilt werden kann und wodurch in dieser Zeit ein Verlust für den Fonds entstehen Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter kann. (OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftreten: Risiken bei Pensionsgeschäften • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesell- schaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbe- Gibt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds Wertpapiere, Geld- nen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern marktinstrumente oder Investmentanteile in Pension, so verkauft kann. sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag zum Ende ei- ner vereinbarten Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann auf- grund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht mög- vom Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird lich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden sein. bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Bei Pensionsgeschäften besteht das Risiko, dass bis zum Zeitpunkt des Rückkaufs des Pen- Derivate können alternativ zur Absicherung von Kapitalmarktrisi- sionspapiers Marktbewegungen dazu führen, dass der vom Pensi- ken oder zu Investitionszwecken eingesetzt werden. Dabei kön- onsnehmer gezahlte Kaufpreis nicht mehr dem Wert der Pensions- nen wie bei einer Direktanlage in Wertpapieren offene Aktien-, papiere entspricht. Der Pensionsnehmer trägt dann ein Kontrahen- Zinsänderungs-, Bonitäts- und Währungsexposures aufgebaut tenrisiko in Höhe der Differenz, wenn der Wert der in Pension ge- werden. Diese „Exposures" müssen sich nicht in der jeweiligen nommenen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investment- Vermögensanlage eines Fonds widerspiegeln; insofern können anteile unter den von ihm gezahlten Kaufpreis fällt. Der Pensions- sich die Risiken im Fonds bei Abschluss solcher Geschäfte erhö- geber trägt dann ein Kontrahentenrisiko in Höhe der Differenz, hen. wenn der Wert der in Pension gegebenen Wertpapiere, Geld- Risiken bei Darlehen über Wertpapiere, Geldmarktinstru- marktinstrumente oder Investmentanteile über den von ihm ver- mente und Investmentanteile einnahmten Kaufpreis steigt. Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen Zur Vermeidung des Ausfalls eines Vertragspartners während der über Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile, Laufzeit eines Pensionsgeschäfts muss sich die Gesellschaft ausrei- so überträgt sie diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been- chende Sicherheiten stellen lassen. Bei einem Ausfall des Vertrags- digung des Geschäfts Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder In- partners hat die Gesellschaft ein Verwertungsrecht hinsichtlich vestmentanteile in gleicher Art, Menge und Güte zurück über- der gestellten Sicherheiten. Ein Verlustrisiko für den Fonds kann trägt (nachfolgend „Wertpapier-Darlehen“ genannt). Auch wenn daraus folgen, dass die gestellten Sicherheiten etwa wegen der Darlehensnehmer zur Stellung von Sicherheiten in einem Um- steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpapiere, Geld- fang verpflichtet ist, der mindestens dem Kurswert der verliehe- marktinstrumente und Investmentanteile nicht mehr ausreichen, nen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile um den Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft der vollen nebst etwaiger Erträge hieraus und einem marktüblichen Auf- Höhe nach abzudecken. schlag hierauf entspricht, und darüber hinaus zusätzliche Sicher- Die Besicherung des vorstehend beschriebenen Kontrahentenrisi- heiten zu leisten hat, wenn eine Verschlechterung seiner wirt- kos bedarf einer separaten Vereinbarung zwischen der Gesell- schaftlichen Verhältnisse eintritt, besteht das Risiko, dass das Son- schaft und dem jeweiligen Kontrahenten. Eine solche Vereinba- dervermögen aufgrund von Wertveränderungen bei den Sicherhei- rung hat die Gesellschaft mit allen für Pensionsgeschäfte in Frage ten und/oder den verliehenen Vermögensgegenständen untersi- kommenden Kontrahenten abgeschlossen. In diesen Vereinbarun- chert ist. Ferner besteht das Risiko, dass ein Darlehensnehmer ei- gen ist geregelt, dass das vorstehend beschriebene Kontrahenten- ner Nachschusspflicht zur Stellung von Sicherheiten nicht nach- risiko aus Pensionsgeschäften einen Mindestbetrag erreichen kommt, sodass der bestehende Rückübertragungsanspruch bei muss, bis Sicherheiten zu stellen sind. Die Besicherung erfolgt in Ausfall des Vertragspartners nicht vollumfänglich abgesichert ist. dem Fall durch die Übereignung von Wertpapieren. Das vom Son- In solchen Fällen besteht ein Kontrahentenrisiko in Höhe der Un- 8
dervermögen im Zusammenhang mit Pensionspapieren zu tragen- anleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf- de Kontrahentenrisiko besteht mithin maximal in Höhe des vorste- zeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankgutha- hend beschriebenen Mindestbetrages. ben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und Ein Kontrahentenrisiko kann auch dann bestehen, wenn die Ge- Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung sellschaft dem Kontrahenten Sicherheiten gestellt hat, dieser auf- des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in grund von Wertveränderungen bei der Sicherheit und/oder den voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für Pensionspapieren übersichert ist, die Gesellschaft aber mangels den Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück ge- Erreichen des vorgenannten Mindestbetrages noch nicht die Rück- währt werden müssen. Dann müsste der Fonds die bei den Sicher- übertragung der gestellten Sicherheiten im entsprechenden Um- heiten erlittenen Verluste tragen. fang beanspruchen kann oder der Kontrahent die Rückübertra- Leveragerisiko gung gestellter Sicherheiten vertragswidrig verweigert. Leverage ist jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investiti- Der Umfang des Kontrahentenrisikos beträgt ungeachtet des Vor- onsgrad des Fonds durch Kreditaufnahme, Wertpapier-Darlehen, stehenden maximal fünf Prozent des Wertes des Fonds bzw. zehn Pensionsgeschäfte, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen Prozent des Wertes des Fonds, wenn der Vertragspartner ein Kre- oder auf andere Weise erhöht. Hierdurch können sich das Marktri- ditinstitut mit Sitz in der EU oder in einem Vertragsstaat des Ab- sikopotential und damit auch das Verlustrisiko entsprechend erhö- kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder hen; es besteht das Risiko, dass sich die Ertragschancen nicht ver- in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichtsbestimmungen wirklichen lassen und Verluste entstehen. gelten, ist. Verbriefungsrisiko Soweit die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Barsi- Eine Verbriefung ist eine Transaktion oder Struktur, bei der das cherheiten erhält, besteht ein Ausfallrisiko bezüglich des maßgeb- mit einer Forderung oder einem Pool von Forderungen verbunde- lichen kontoführenden Kreditinstituts. ne Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird. Die im Rahmen dieser Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere, Geldmarktinstru- Transaktion oder dieser Struktur getätigten Zahlungen hängen mente oder Investmentanteile während der Geschäftslaufzeit an von der Erfüllung der Forderung oder der im Pool enthaltenen For- Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der Wert- derungen ab. Die Rangfolge der Tranchen entscheidet über die verluste veräußern wollen, so kann sie dies nur durch die Aus- Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion übung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündi- oder der Struktur. gung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für den Fonds Bei der Bündelung von Forderungen in neuen Transaktionen oder einhergehen. Auch kann dem Fonds in einem solchen Fall da- Strukturen, die am Markt veräußert werden können, werden Risi- durch ein Verlust entstehen, dass die Gesellschaft den üblichen ken aus den ursprünglichen Forderungen vollständig oder zumin- Abwicklungszyklus zur Umbuchung der Wertpapiere, Geldmarktin- dest teilweise weitergegeben, was im Hinblick auf die bestehen- strumente und Investmentanteile auf das Depot des Fonds abwar- den Risikostrukturen zu einem Transparenzverlust und hiermit ver- ten muss, bevor ein Verkaufsauftrag erteilt werden kann. Zudem bunden zu einer Verminderung des Risikobewusstseins führen kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende kann. Ein vollständiger oder teilweiser Ausfall zugrunde liegender Aufschlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die Forderungen kann den Marktwert und/oder die Handelbarkeit der Wiederanlage der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat. Transaktionen oder Strukturen stark beeinträchtigen und zu ei- Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder nem teilweisen oder vollständigen Wertverlust führen. Investmentanteile in Pension, so kauft sie diese und muss sie am Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbrie- Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis nebst ei- fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden, nem Aufschlag wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt. nur noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5 Die in Pension genommenen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente Prozent des Volumens der Verbriefung als so genannten Selbstbe- und Investmentanteile dienen als Sicherheiten für die Bereitstel- halt zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft lung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Wertsteige- ist daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur rungen der Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investment- Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermögen anteile kommen dem Fonds nicht zugute. befinden, die diesen EU-Standards nicht entsprechen. Im Rahmen Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherhei- dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft gezwungen ten sein, solche Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund recht- Die Gesellschaft erhält für Derivategeschäfte, Wertpapier-Darle- licher Vorgaben für Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften hens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene und Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft sol- oder in Pension gegebene Wertpapiere, Geldmarktinstrumente che im Fonds gehaltenen Verbriefungspositionen nicht oder nur oder Investmentanteile können im Wert steigen. Die erhaltenen Si- mit starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzöge- cherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Liefe- rung verkaufen kann. rungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegen- Inflationsrisiko über dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken. Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögens- Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staats- gegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermö- 9
Sie können auch lesen