Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - für das OGAW-Sondervermögen mit der Bezeichnung: Kapitalverwaltungsgesellschaft: Union ...

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Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen - für das OGAW-Sondervermögen mit der Bezeichnung: Kapitalverwaltungsgesellschaft: Union ...
Verkaufsprospekt einschließlich
Anlagebedingungen
für das OGAW-Sondervermögen mit der Bezeichnung:
Pax Nachhaltig Global Fonds

 Kapitalverwaltungsgesellschaft:
 Union Investment Privatfonds GmbH
 Stand: 1. April 2021
Inhaltsverzeichnis
                                                            Seite                                                            Seite
Allgemeine Hinweise                                             1   Auslagerungen                                              30
Allgemeiner Teil                                                2   Interessenkonflikte                                        31
Grundlagen, Verkaufsunterlagen und Offenlegung von In-              Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften             32
formationen                                                    2    Jahres-/Halbjahresberichte und Wirtschaftsprüfer           39
Anlagebedingungen und deren Änderungen                         2    Zahlungen an die Anleger/Verbreitung der Berichte und
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                 3    sonstige Informationen                                     39
Gezeichnetes und eingezahltes Kapital, Eigenmittel sowie            Zusammenfassende Übersicht für übliche
zusätzliche Eigenmittel                                        3    betriebliche Anlegergruppen (Rechtslage ab dem
Verwahrstelle und Unterverwahrung                              3    01.01.2018)                                                40
Haftung der Verwahrstelle                                      4    Besonderer Teil                                            41
Zusätzliche Informationen zur Verwahrstelle, Unterverwah-           Sondervermögen, Auflegungsdatum und Laufzeit               41
rern und möglichen Interessenkonflikten                        4    Anteilklassen                                              41
Vertrieb sowie Vertriebsbeschränkungen                         4    Verwahrstelle                                              41
Wohlverhaltensregeln                                           4    Unterverwahrung                                            42
Risikohinweise                                                 5    Kontaktstelle                                              43
Besondere Risikohinweise                                      13    Risikoklasse des Sondervermögens                           43
Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds                      13    Besondere Risikohinweise zum Fonds                         43
Unterschiede zwischen dem Risikoprofil im Verkaufspro-              Anlageziel                                                 43
spekt und in den wesentlichen Anlegerinformationen            14    Profil des typischen Anlegers                              43
Anlagegrundsätze, Anlagegrenzen und Anlageziel                14    Anlagegrundsätze                                           44
Allgemeine Regelungen für den Erwerb von Vermögensge-               Die erwerbbaren Vermögensgegenstände im Einzelnen          44
genständen und Anlageinstrumenten                             15
                                                                    Ökologische und soziale Merkmale des Fonds gemäß Arti-
Sicherheitenstrategie                                         20    kel 8 der VO (EU) 2019/2088 („Offenlegungsverordnung“)     45
Kreditaufnahme                                                22    Derivate                                                   46
Regeln für die Vermögensbewertung                             22    Leverage                                                   48
Anteile                                                       23    Vertrieb und Mindestanlagesumme                            48
Ausgabe von Anteilen und Ausgabestelle                        23    Ausgabeaufschlag bzw. Ausgabekosten                        48
Rücknahme von Anteilen und Rücknahmestelle                    23    Rücknahmeabschlag                                          49
Abrechnung bei Anteilausgabe                                        Kosten                                                     49
und Anteilrücknahme, Bestätigung über die Auftragsaus-
                                                                    Geschäftsjahr und Ertragsverwendung                        49
führung                                                       23
                                                                    Weitere Auslagerungen                                      50
Aussetzung der Anteilrücknahme                                24
                                                                    Allgemeine Anlagebedingungen                               51
Liquiditätsmanagement                                         24
                                                                    Besondere Anlagebedingungen
Börsen und Märkte                                             25
                                                                    Pax Nachhaltig Global Fonds                                58
Faire Behandlung der Anleger                                  25
                                                                    Wertentwicklung des Sondervermögens                        63
Ausgabe- und Rücknahmepreis                                   25
                                                                    Vertriebs- und Zahlstellen                                 64
Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-/Rücknahmeprei-
ses                                                           25    Die von Union Investment verwalteten Investment-
                                                                    vermögen                                                   65
Veröffentlichung der Ausgabe- und Rücknahmepreise             26
                                                                    Kapitalverwaltungsgesellschaft, Gremien,
Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der Anteile                  26
                                                                    Abschluss- und Wirtschaftsprüfer                           66
Kosten                                                        26
                                                                    Fußnotenverzeichnis                                        67
Gesamtkostenquote                                             27
Abweichender Kostenausweis durch Vertriebsstellen             28
Vergütungspolitik                                             28
Besonderheiten beim Erwerb von Investmentanteilen             28
Teilinvestmentvermögen                                        29
Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge          29
Auflösung, Übertragung und Verschmelzung des Fonds            29
Allgemeine Hinweise
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an diesem OGAW-           Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat sich zur Teilnahme an
Sondervermögen erfolgt auf der Grundlage des Ver-           Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
kaufsprospekts, der wesentlichen Anlegerinformationen       verpflichtet.
und der „Allgemeinen Anlagebedingungen“ in Verbin-          Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für In-
dung mit den „Besonderen Anlagebedingungen“ in der          vestmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset
jeweils geltenden Fassung. Die „Allgemeinen Anlagebe-       Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle
dingungen“ und die „Besonderen Anlagebedingungen“           anrufen. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft nimmt an
sind in diesem Verkaufsprospekt abgedruckt.                 Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines Anteils        Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lau-
Interessierten sowie jedem Anleger des Fonds zusam-         ten:
men mit dem letzten veröffentlichten Jahresbericht so-      Büro der Ombudsstelle des BVI
wie dem gegebenenfalls nach dem Jahresbericht veröf-        Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
fentlichtem Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos       Unter den Linden 42
zur Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Erwerb        10117 Berlin
eines Anteils an dem Fonds Interessierten die wesentli-     Telefon: (030) 6449046-0
chen Anlegerinformationen rechtzeitig vor Vertrags-         Telefax: (030) 6449046-29
schluss kostenlos zur Verfügung zu stellen.                 E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Von diesem Verkaufsprospekt abweichende Auskünfte           www.ombudsstelle-investmentfonds.de
oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben werden. Jeder       Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Fonds zu einem
Kauf von Anteilen auf der Basis von Auskünften oder Er-     Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen
klärungen, welche nicht in dem Verkaufsprospekt oder        noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-
in den wesentlichen Anlegerinformationen enthalten          den kann, die also zu Privatzwecken handeln.
sind, erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der    Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder
Verkaufsprospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten     Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Wege zustande
Jahresbericht und dem gegebenenfalls nach dem Jahres-       gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-
bericht veröffentlichten Halbjahresbericht.                 Streitbeilegungsplattform der Europäischen Union (EU) wenden
Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind        (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Die Plattform ist selbst keine
in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deut-        Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich
schen Übersetzung zu versehen. Die Kapitalverwaltungs-      den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
gesellschaft wird ferner die gesamte Kommunikation          Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem
mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.             Streitbeilegungsverfahren unberührt.
Das Rechtsverhältnis zwischen Kapitalverwaltungsgesell-
schaft und Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehun-
gen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der Ka-
pitalverwaltungsgesellschaft ist Gerichtsstand für
Klagen des Anlegers gegen die Kapitalverwaltungsge-
sellschaft aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver-
braucher sind (siehe die folgende Definition) und in ei-
nem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem
zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben.
Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich
nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die
Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw.
der Insolvenzordnung. Da die Kapitalverwaltungsgesell-
schaft inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner
Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstre-
ckung.
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den
Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten
oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein
Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.

                                                                                                                                1
Allgemeiner Teil
                                                                        Zusätzliche Informationen über die Anlagegrenzen des Risikoma-
 Dieser Verkaufsprospekt setzt sich aus einem Allgemeinen und
                                                                        nagements des Fonds, die Risikomanagementmethoden und die
 einem Besonderen Teil zusammen. Im Allgemeinen Teil werden
                                                                        jüngsten Entwicklungen bei den Risiken und Renditen der wich-
 allgemeine Regelungen für von Union Investment Privatfonds
                                                                        tigsten Kategorien von Vermögensgegenständen sind bei Union
 GmbH verwaltete OGAW-Sondervermögen dargestellt. Im Be-
                                                                        Investment, Tel.: 069 58998-6060, E-Mail: service@union-
 sonderen Teil werden von den allgemeinen Regelungen abwei-
                                                                        investment.de sowie bei der Kontaktstelle – sofern eine solche im
 chende oder darüber hinausgehende Regelungen für das in die-
                                                                        Besonderen Teil des Verkaufsprospekts ausgewiesen ist – in elek-
 sem Verkaufsprospekt beschriebene OGAW-Sondervermögen
                                                                        tronischer oder schriftlicher Form erhältlich. Die Gesellschaft hat
 aufgeführt.
                                                                        zudem Verfahren geschaffen, um mögliche Beschwerden von An-
                                                                        teilinhabern angemessen und prompt zu bearbeiten. Nähere Infor-
                                                                        mationen zu diesen Verfahren können auf der Homepage von Uni-
Grundlagen, Verkaufsunterlagen und
                                                                        on Investment im Internet unter privatkunden.union-
Offenlegung von Informationen                                           investment.de eingesehen oder direkt bei der Gesellschaft oder
Das im vorliegenden Verkaufsprospekt beschriebene OGAW-Son-             der Kontaktstelle – sofern eine solche im Besonderen Teil des Ver-
dervermögen (nachfolgend auch „Fonds“ oder „Sondervermö-                kaufsprospekts ausgewiesen ist – angefordert werden.
gen“) ist ein Investmentvermögen gemäß der Richtlinie                   Sofern die Gesellschaft einzelnen Anlegern weitere Informationen
2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.            zum Fonds, insbesondere über die Vermögensgegenstände im
Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschrif-       Fondsportfolio und deren Wertentwicklung, übermittelt, wird sie
ten betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen              diese Informationen zeitgleich allen Anlegern des Fonds auf An-
in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW-Richtlinie“) im Sinne des            forderung zur Verfügung stellen. Anleger können diese Informatio-
Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). Es wird von Union Investment           nen bei Union Investment, Tel.: 069 58998-6060, in elektroni-
Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, (nachfolgend „Gesell-              scher Form erhalten.
schaft” oder „Union Investment“) verwaltet.                             Falls ein Anlageausschuss gebildet wurde, finden Sie Angaben
Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapital im eigenen Na-     hierzu im Abschnitt „Vertriebs- und Zahlstellen“ am Schluss die-
men für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger nach dem                 ses Verkaufsprospekts.
Grundsatz der Risikomischung in den nach dem KAGB zugelasse-
nen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen                Anlagebedingungen und deren Ände-
an. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmasse der Gesellschaft.
                                                                        rungen
Der Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalanlage gemäß ei-
ner festgelegten Anlagestrategie im Rahmen einer kollektiven Ver-       Die Anlagebedingungen des Fonds sind in diesem Verkaufspro-
mögensverwaltung mittels der bei ihm eingelegten Mittel be-             spekt abgedruckt.
schränkt; eine operative Tätigkeit und eine aktive unternehmeri-        Die Anlagebedingungen können von der Gesellschaft geändert
sche Bewirtschaftung der gehaltenen Vermögensgegenstände ist            werden. Änderungen der Anlagebedingungen bedürfen der Ge-
ausgeschlossen. In welche Vermögensgegenstände die Gesell-              nehmigung durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsätze
schaft das Kapital anlegen darf und welche Bestimmungen sie da-         des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung des Aufsichtsrates
bei zu beachten hat, ergibt sich aus dem KAGB, den dazugehöri-          der Gesellschaft. Änderungen der Anlagegrundsätze des Fonds
gen Verordnungen sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfol-             sind nur unter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft den
gend „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Rechtsver-            Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne weitere Kosten vor
hältnis zwischen den Anlegern und der Gesellschaft regeln. Die          dem Inkrafttreten der Änderungen zurückzunehmen oder ihre An-
Anlagebedingungen umfassen einen Allgemeinen und einen Be-              teile gegen Anteile an Investmentvermögen mit vergleichbaren
sonderen Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Besonde-             Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, sofern derartige In-
re Anlagebedingungen” - nachfolgend auch „AABen“ und                    vestmentvermögen von der Gesellschaft oder einem anderen Un-
„BABen“ genannt). Anlagebedingungen für ein Publikums-Invest-           ternehmen aus ihrem Konzern verwaltet werden.
mentvermögen müssen vor deren Verwendung von der Bundesan-              Die vorgesehenen Änderungen werden im Bundesanzeiger und
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) genehmigt werden.       darüber hinaus in einer hinreichend verbreiteten Wirtschafts- oder
Der Verkaufsprospekt, die Anlagebedingungen, die wesentlichen           Tageszeitung oder auf der Homepage von Union Investment im In-
Anlegerinformationen sowie die aktuellen Jahres- und Halbjahres-        ternet unter privatkunden.union-investment.de bekannt gemacht.
berichte sind kostenlos in elektronischer oder schriftlicher Form er-   Sofern im Besonderen Teil dieses Verkaufsprospekts die Homepa-
hältlich bei Union Investment, der Verwahrstelle, der Kontaktstel-      ge einer Kontaktstelle ausgewiesen ist, werden diese Änderungen
le – sofern eine solche im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts        auch dort veröffentlicht. Betreffen die Änderungen Vergütungen
ausgewiesen ist – sowie den am Schluss des Verkaufsprospektes           und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds entnommen wer-
genannten Vertriebs- und Zahlstellen.                                   den dürfen, oder die Anlagegrundsätze des Fonds oder wesentli-

                                                                                                                                           2
che Anlegerrechte, werden die Anleger außerdem über ihre depot-      über außerhalb der Gesellschaft ausgeübte Hauptfunktionen der
führenden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem In-       Geschäftsführer und Aufsichtsräte, wenn diese für die Gesell-
formationen für eine den Zwecken der Informationen angemesse-        schaft von Bedeutung sind, finden Sie am Schluss dieses Verkaufs-
ne Dauer gespeichert, einsehbar und unverändert wiedergegeben        prospekts. Sich ergebende Änderungen können den regelmäßig
werden, etwa in Papierform oder in elektronischer Form (so ge-       zu erstellenden Jahres- bzw. Halbjahresberichten entnommen
nannter „dauerhafter Datenträger“). Diese Information umfasst        werden. Ferner finden Sie Angaben über weitere von der Gesell-
die wesentlichen Inhalte der geplanten Änderungen, ihre Hinter-      schaft verwaltete Investmentvermögen am Schluss dieses Ver-
gründe, die Rechte der Anleger in Zusammenhang mit der Ände-         kaufsprospektes.
rung sowie einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Informatio-
nen erlangt werden können. Die Änderungen treten frühestens          Gezeichnetes und eingezahltes Kapi-
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
Regelungen zu den Vergütungen und Aufwendungserstattungen
                                                                     tal, Eigenmittel sowie zusätzliche Ei-
treten frühestens drei Monate nach ihrer Bekanntmachung in           genmittel
Kraft, wenn nicht mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeit-
                                                                     Angaben über das gezeichnete und eingezahlte Kapital sowie die
punkt bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen Anlagegrund-
                                                                     Eigenmittel gemäß § 1 Absatz 19 Ziffer 9 KAGB in Verbindung
sätze des Fonds treten ebenfalls frühestens drei Monate nach Be-
                                                                     mit Artikel 72 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 von Union In-
kanntmachung in Kraft.
                                                                     vestment finden Sie im Abschnitt „Kapitalverwaltungsgesell-
                                                                     schaft, Gremien, Abschluss- und Wirtschaftsprüfer“ dieses Ver-
Kapitalverwaltungsgesellschaft                                       kaufsprospektes.
Union Investment Privatfonds GmbH (Legal Entity Identifier (LEI):    Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, die sich durch die
529900GA24GZU77QD356) mit Sitz in Frankfurt am Main ist              Verwaltung von AIF ergeben und auf berufliche Fahrlässigkeit ih-
eine Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) im Sinne des KAGB          rer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen sind, abgedeckt
und wurde am 26. Januar 1956 gegründet. Sie hat die Rechts-          durch zusätzliche Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Pro-
form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Seit        zent des Werts der Portfolios aller verwalteten AIF, wobei dieser
dem 23. Januar 2002 firmiert die Kapitalverwaltungsgesellschaft      Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese sind von den
unter dem Namen Union Investment Privatfonds GmbH; bis zu            im Abschnitt „Kapitalverwaltungsgesellschaft, Gremien, Ab-
diesem Zeitpunkt lautete die Firma Union-Investment-Gesell-          schluss- und Wirtschaftsprüfer“ dieses Verkaufsprospekts ausge-
schaft mbH.                                                          wiesenen Eigenmittel der Gesellschaft mit umfasst.
Die Gesellschaft verfügt über eine Erlaubnis als OGAW-Kapitalver-
waltungsgesellschaft und als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft      Verwahrstelle und Unterverwahrung
nach dem KAGB, welches am 22. Juli 2013 das Investmentgesetz
                                                                     Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und der Verwah-
(InvG) abgelöst hat.
                                                                     rung von Investmentvermögen vor. Mit der Verwahrung der Ver-
Sie darf die nachfolgend genannten Arten von inländischen Invest-    mögensgegenstände des Sondervermögens hat die Gesellschaft
mentvermögen verwalten:                                              ein Kreditinstitut als Verwahrstelle beauftragt.
• OGAW-Sondervermögen gemäß § 192 ff. KAGB                           Die Verwahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in geson-
• Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 ff. KAGB                 derten Depots bzw. auf Sperrkonten / Sperrdepots. Bei Vermö-
                                                                     gensgegenständen, die nicht verwahrt werden können, prüft die
• Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß § 347 KAGB i.V.m. §            Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesellschaft Eigentum an die-
   87 InvG in der bis zum 21. Juli 2013 geltenden Fassung            sen Vermögensgegenständen erworben hat. Sie überwacht, ob
• Offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen        die Verfügungen der Gesellschaft über die Vermögensgegenstän-
   gemäß § 284 KAGB, die in Vermögensgegenstände i.S.d. §            de den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedingungen ent-
   284 Absatz 2 Nr. 2a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren      sprechen. Die Anlage in Bankguthaben bei einem anderen Kredit-
• Allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282              institut sowie Verfügungen über solche Bankguthaben sind nur
   KAGB – unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283                mit Zustimmung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstelle
   KAGB – die in Vermögensgegenstände i.S.d. §§ 284 Absatz           muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage bzw. Verfügung
   2 Nr. 2a), b), c), d), g) und i) KAGB investieren.                mit den Anlagebedingungen und den Vorschriften des KAGB ver-
Darüber hinaus verfügt die Gesellschaft über die Erlaubnis für die   einbar ist.
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Ab-      Falls die Verwahrstelle ihre Verwahraufgaben auf einen oder meh-
satz 11 des Kreditwesengesetz (KWG) angelegter Vermögen für          rere Unterverwahrer ausgelagert hat, sind die übertragenen Auf-
andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfoliover-   gaben unter Benennung des jeweiligen Unterverwahrers sowie ge-
waltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung        gebenenfalls durch die Übertragung sich ergebener Interessenkon-
gemäß § 20 Absatz 3 Nr. 2 KAGB).                                     flikte im Besonderen Teil des Verkaufsprospekts im Abschnitt „Un-
Weitere Angaben über die Gesellschafter, über die Zusammenset-       terverwahrung“ beschrieben.
zung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, sowie Angaben            Ferner hat die Verwahrstelle insbesondere folgende Aufgaben:

                                                                                                                                          3
• Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds,                      dern zum Kauf angeboten oder verkauft werden, in de-
                                                                    nen ein solches Angebot oder ein solcher Verkauf zuläs-
• Sicherstellung, dass die Ausgabe und Rücknahme der Anteile
   sowie die Wertermittlung der Anteile den Vorschriften des        sig ist. Hierzu ist eine entsprechende Vertriebserlaubnis
   KAGB und den Anlagebedingungen des Fonds entsprechen,            durch die zuständige Aufsichtsbehörde erforderlich.
                                                                    Zum Vertrieb durch Dritte ist zusätzlich die Erlaubnis der
• Sicherstellung, dass bei den für gemeinschaftliche Rechnung       Gesellschaft erforderlich.
   der Anleger getätigten Geschäften der Gegenwert innerhalb
   der üblichen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,                 Die Gesellschaft und/oder der Fonds sind und werden
                                                                    nicht gemäß dem United States Investment Company
• Sicherstellung, dass die Erträge des Fonds nach den Vorschrif-    Act von 1940 in seiner gültigen Fassung registriert. Die
   ten des KAGB und nach den Anlagebedingungen verwendet
                                                                    Anteile des Fonds sind und werden nicht gemäß dem
   werden,
                                                                    United States Securities Act von 1933 in seiner gültigen
• Überwachung von Kreditaufnahmen durch die Gesellschaft            Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Bun-
   für Rechnung des Fonds sowie gegebenenfalls Zustimmung           desstaates der Vereinigten Staaten von Amerika regis-
   zur Kreditaufnahme, soweit es sich nicht um valutarische
                                                                    triert. Anteile des Fonds dürfen weder in den Vereinig-
   Überziehungen handelt,
                                                                    ten Staaten noch einer US-Person oder auf deren Rech-
• Sicherstellung, dass Sicherheiten für Wertpapier-Darlehen         nung angeboten oder verkauft werden. Am Erwerb von
   rechtswirksam bestellt und jederzeit vorhanden sind.             Anteilen Interessierte müssen gegebenenfalls darlegen,
Die Aufgaben der Verwahrstelle hat das im Besonderen Teil des       dass sie keine US-Person sind und Anteile weder im Auf-
Verkaufsprospekts (Abschnitt „Verwahrstelle“) genannte Kreditin-    trag von US-Personen erwerben noch an US-Personen
stitut übernommen.                                                  weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen natürliche
                                                                    Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den Vereinigten
Haftung der Verwahrstelle                                           Staaten haben. US-Personen können auch Personen-
                                                                    oder Kapitalgesellschaften sein, wenn sie etwa gemäß
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Vermögensgegenstän-
                                                                    den Gesetzen der USA bzw. eines US-Bundesstaats, Terri-
de verantwortlich, die von ihr oder mit ihrer Zustimmung von ei-
                                                                    toriums oder einer US-Besitzung gegründet wurden.
ner anderen Stelle verwahrt werden. Im Falle des Verlustes eines
solchen Vermögensgegenstandes haftet die Verwahrstelle gegen-
über dem Fonds und dessen Anlegern, es sei denn der Verlust ist     Wohlverhaltensregeln
auf Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle     Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, die vom BVI Bundesverband
zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermö-      Investment und Asset Management e.V., Frankfurt am Main, ver-
gensgegenstandes bestehen, haftet die Verwahrstelle grundsätz-      öffentlichten Wohlverhaltensregeln zu beachten. Diese Wohlver-
lich nur, wenn sie ihre Verpflichtungen nach den Vorschriften des   haltensregeln formulieren einen Standard guten und verantwor-
KAGB mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.                       tungsvollen Umgangs mit dem Kapital und den Rechten der Anle-
                                                                    ger. Sie stellen dar, wie die Kapitalverwaltungs- bzw. Verwal-
Zusätzliche Informationen zur Ver-                                  tungsgesellschaften den gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber
wahrstelle, Unterverwahrern und                                     Anlegern nachkommen und wie sie deren Interessen Dritten ge-
                                                                    genüber vertreten. Soweit sich aus diesen Anforderungen ein An-
möglichen Interessenkonflikten                                      passungsbedarf für den Verkaufsprospekt ergibt, so werden diese
Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den Anlegern Informa-    bei Neudruck berücksichtigt werden.
tionen auf dem neuesten Stand zur Verwahrstelle und ihren Pflich-   Die Gesellschaft hat zudem eine Strategie aufgestellt, in der fest-
ten, zu den Unterverwahrern sowie zu möglichen Interessenkon-       gelegt ist, wann und wie die Stimmrechte, die mit den Vermö-
flikten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Verwahrstelle oder    gensgegenständen in den von ihr verwalteten Fonds verbunden
der Unterverwahrer.                                                 sind, ausgeübt werden sollen, damit diese ausschließlich zum Nut-
Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anlegern Informatio-    zen des oder der betreffenden Fonds ausgeübt werden. Eine Kurz-
nen zu den Gründen, aus denen sie sich für das im Besonderen        beschreibung dieser Strategie kann auf der Homepage der Gesell-
Teil des Verkaufsprospekts (Abschnitt „Verwahrstelle“) genannte     schaft im Internet unter privatkunden.union-investment.de einge-
Kreditinstitut als Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.         sehen oder direkt bei Union Investment angefordert werden.
                                                                    Die Gesellschaft ist darüber hinaus verpflichtet, im besten Interes-
Vertrieb sowie Vertriebsbeschränkun-                                se der von ihr verwalteten Fonds zu handeln, wenn sie für diese
                                                                    Handelsentscheidungen ausführt oder Handelsaufträge zur Aus-
gen                                                                 führung an Dritte weiterleitet. Dabei sind angemessene Maßnah-
Die am Schluss des Verkaufsprospektes aufgeführten Vertriebs-       men zu ergreifen, um das bestmögliche Ergebnis für den jeweili-
und Zahlstellen haben den Vertrieb des Fonds bzw. der Anteilklas-   gen Fonds zu erzielen, wobei sie den Kurs, die Kosten, die Ge-
sen übernommen.                                                     schwindigkeit und Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Ab-
                                                                    rechnung, den Umfang und die Art des Auftrags sowie alle sonsti-
Die ausgegebenen Anteile des Fonds dürfen nur in Län-

                                                                                                                                       4
gen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte zu berücksich-     Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage
tigen hat. Vor diesem Hintergrund hat die Gesellschaft Grundsät-     in ein OGAW-Sondervermögen typischerweise verbunden sind.
ze festgelegt, die ihr die Erzielung des bestmöglichen Ergebnisses   Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das
unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte gestatten. In-       vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger ge-
formationen über diese Grundsätze und über wesentliche Ände-         plante Haltedauer der Fondsanlage auswirken.
rungen der Grundsätze können auf der Homepage der Gesell-            Schwankung des Fondsanteilwertes
schaft im Internet unter privatkunden.union-investment.de einge-
sehen oder direkt bei Union Investment angefordert werden.           Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert des Fonds, ge-
                                                                     teilt durch die Anzahl der in den Verkehr gelangten Anteile. Der
Die Gesellschaft hat ferner Maßnahmen ergriffen, um Anleger vor      Wert des Fonds entspricht dabei der Summe der Marktwerte aller
Nachteilen zu schützen, die durch das sogenannte „market tra-        Vermögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich der Summe
ding“ entstehen können. Hierunter werden kurzfristige Umsätze        der Marktwerte aller Verbindlichkeiten des Fonds. Der Fondsan-
in Anteilen verstanden, die die Wertentwicklung eines Sonderver-     teilwert ist daher von dem Wert der im Fonds gehaltenen Vermö-
mögens aufgrund der Größe und Häufigkeit der Umsätze durch           gensgegenstände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds
auf Ebene des Sondervermögens anfallende Transaktionskosten          abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögensgegenstände oder
beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund werden die Anteilumsät-      steigt der Wert der Verbindlichkeiten, so fällt der Fondsanteil-
ze einerseits regelmäßig beobachtet und ausgewertet, anderer-        wert.
seits wurden interne Regelungen für Mitarbeiter der Gesellschaft
erlassen, die eine Veräußerung von Fondsanteilen innerhalb von       Beeinflussung des individuellen Ergebnisses durch steu-
kurzen Zeiträumen verbieten.                                         erliche Aspekte
                                                                     Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen hängt von den in-
Risikohinweise                                                       dividuellen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann
                                                                     künftig Änderungen unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbe-
Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen des                  sondere unter Berücksichtigung der individuellen steuerlichen Si-
Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise               tuation – sollte sich der Anleger an seinen persönlichen steuerli-
zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt                  chen Berater wenden.
enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese
bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Ein-               Risiko der Änderung der Anlagepolitik oder der Anlage-
tritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge-           bedingungen
nommen oder zusammen mit anderen Umständen die                       Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit Genehmigung
Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds gehalte-                 der BaFin ändern. Dadurch können auch Rechte der Anleger be-
nen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und                 troffen sein. Die Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der
sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswir-                Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie
ken.                                                                 kann die dem Fonds zu belastenden Kosten erhöhen. Die Gesell-
                                                                     schaft kann die Anlagepolitik zudem innerhalb des gesetzlich und
Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem
                                                                     vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit ohne Ände-
Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindli-
                                                                     rung der Anlagebedingungen und deren Genehmigung durch die
chen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt
                                                                     BaFin ändern. Hierdurch kann sich das mit dem Fonds verbunde-
seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von
                                                                     ne Risiko verändern.
ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht
vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den                   Risiko einer verspäteten Information durch das depot-
Fonds investiertes Kapital teilweise verlieren. Wertzu-              führende Kreditinstitut
wächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des                Um Anlegern die Ausübung von Rechten aus ihren im Depot ver-
Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine                wahrten Anteilen zu ermöglichen, leiten Kreditinstitute ihnen be-
Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Ka-               stimmte Informationen weiter. Dazu zählen z.B. Informationen
pital hinaus besteht nicht.                                          über Fondsmaßnahmen wie Verschmelzungen von Investmentver-
Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Ver-                mögen oder Verlängerung der Laufzeit eines Investmentvermö-
kaufsprospekts beschriebenen Risiken und Unsicherhei-                gens. Durch eine späte Bereitstellung der Informationen und/oder
                                                                     aufgrund von Postlaufzeiten kann es dazu kommen, dass eine re-
ten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschie-
                                                                     levante Information den Anleger nicht rechtzeitig oder so spät er-
dene weitere Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt
                                                                     reicht, dass ihm für eine Entscheidung (wie z.B. die Annahme ei-
werden, die derzeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge,
                                                                     nes kostenlosen Umtauschangebots) und einen entsprechenden
in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, ent-
                                                                     Auftrag an das depotführende Kreditinstitut nur sehr wenig Zeit
hält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ih-
                                                                     verbleibt. Die dem Anleger zur Verfügung stehende Zeit wird in
res Eintritts noch über das Ausmaß oder die Bedeutung
                                                                     der Regel aus organisatorischen Gründen durch das depotführen-
bei Eintritt einzelner Risiken.
                                                                     de Kreditinstitut weiter verkürzt. Dies birgt für den Anleger das Ri-
1. Risiken einer Fondsanlage                                         siko einer übereilten Entscheidung unter Zeitdruck oder schlimms-

                                                                                                                                        5
tenfalls den faktischen Ausschluss von der Ausübung seiner Rech-      an einem offenen Publikums-Investmentvermögen mit vergleich-
te.                                                                   baren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern die Gesellschaft
Risiko der Änderung des Risikoprofils                                 oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen ein solches Invest-
                                                                      mentvermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen verwaltet.
Der Anleger hat damit zu rechnen, dass sich das ausgewiesene Ri-      Der Anleger muss daher im Rahmen der Übertragung vorzeitig
sikoprofil eines Fonds jederzeit ändern kann. Auf die Ausführun-      eine erneute Investitionsentscheidung treffen.
gen im Abschnitt "Erläuterungen zum Risikoprofil des Fonds" des
Allgemeinen Teils des Verkaufsprospekts wird verwiesen.               Bei einer Rückgabe der Anteile können Ertragssteuern anfallen.
                                                                      Bei einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem Investment-
Risiko der Aussetzung der Anteilrücknahme                             vermögen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen kann der Anle-
Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Anteile zeitweilig ausset-    ger mit Steuern belastet werden, etwa wenn der Wert der erhalte-
zen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aus-        nen Anteile höher ist als der Wert der alten Anteile zum Zeit-
setzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erfor-      punkt der Anschaffung.
derlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände in die-          Übertragung des Fonds auf eine andere Kapitalverwal-
sem Sinne können z.B. sein: wirtschaftliche oder politische Kri-
                                                                      tungsgesellschaft
sen, Rücknahmeverlangen in außergewöhnlichem Umfang sowie
die Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbeschränkun-           Die Gesellschaft kann das Verwaltungs- und Verfügungsrecht
gen oder sonstige Faktoren, die die Ermittlung des Anteilwerts be-    über den Fonds auf eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft
einträchtigen. Daneben kann die BaFin anordnen, dass die Gesell-      übertragen. Der Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie
schaft die Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies im        auch die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber im Rah-
Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit erforderlich ist. Der   men der Übertragung entscheiden, ob er die neue Kapitalverwal-
Anleger kann seine Anteile während dieses Zeitraums nicht zu-         tungsgesellschaft für ebenso geeignet hält wie die bisherige.
rückgeben. Auch im Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme          Wenn er in den Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert
kann der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft gezwun-       bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückgeben. Hierbei kön-
gen ist, Vermögensgegenstände während der Aussetzung der An-          nen Ertragssteuern anfallen.
teilrücknahme unter Verkehrswert zu veräußern. Der Anteilwert         Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele des Anlegers
nach Wiederaufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger lie-           Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger seinen ge-
gen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknahme.                      wünschten Anlageerfolg erreicht. Der Anteilwert des Fonds kann
Einer Aussetzung kann ohne erneute Wiederaufnahme der Rück-           fallen und zu Verlusten beim Anleger führen. Es bestehen keine
nahme der Anteile direkt eine Auflösung des Sondervermögens           Garantien der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer bestimm-
folgen, z.B. wenn die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kün-      ten Mindestzahlung bei Rückgabe oder eines bestimmten Anlage-
digt, um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger besteht da-       erfolgs des Fonds. Anleger könnten einen niedrigeren als den ur-
her das Risiko, dass er die von ihm geplante Haltedauer nicht rea-    sprünglich angelegten Betrag zurückerhalten. Ein bei Erwerb von
lisieren kann und dass ihm wesentliche Teile des investierten Kapi-   Anteilen entrichteter Ausgabeaufschlag bzw. ein bei Veräußerung
tals für unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder insge-      von Anteilen entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem insbe-
samt verloren gehen.                                                  sondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg einer Anlage redu-
Risiko der Auflösung des Fonds                                        zieren oder sogar aufzehren.

Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Fonds zu      2. Risiken der negativen Wertentwicklung
kündigen. Die Gesellschaft kann den Fonds nach Kündigung der             des Fonds (Marktrisiko)
Verwaltung ganz auflösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds
                                                                      Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die mit der Anlage in
geht nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf die Ver-
                                                                      einzelne Vermögensgegenstände durch den Fonds einhergehen.
wahrstelle über. Für den Anleger besteht daher das Risiko, dass
                                                                      Diese Risiken können die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im
er die von ihm geplante Haltedauer nicht realisieren kann. Bei
                                                                      Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beeinträchtigen und
dem Übergang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
                                                                      sich damit nachteilig auf den Anteilwert und auf das vom Anleger
Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteuern belastet wer-
                                                                      investierte Kapital auswirken.
den. Wenn die Fondsanteile nach Beendigung des Liquidationsver-
fahrens aus dem Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann            Wertveränderungsrisiken
der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.                       Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft für Rechnung
Übertragung aller Vermögensgegenstände des Fonds                      des Fonds investiert, unterliegen Risiken. So können Wertverluste
auf ein anderes Investmentvermögen (Verschmelzung)                    auftreten, indem der Marktwert der Vermögensgegenstände ge-
                                                                      genüber dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Terminpreise
Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegenstände des              sich unterschiedlich entwickeln.
Fonds auf ein anderes OGAW-Sondervermögen übertragen. Der
Anleger kann seine Anteile in diesem Fall entweder zurückgeben        Kapitalmarktrisiko
oder behalten mit der Folge, dass er Anleger des übernehmenden        Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt
Investmentvermögens wird oder - soweit möglich - gegen Anteile        insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wie-

                                                                                                                                        6
derum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den             Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der Europäischen
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den je-           Zentralbank können sowohl kurz-, mittel- als auch langfristige
weiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursent-          Bankguthaben eine negative Verzinsung erzielen. Entsprechend
wicklung insbesondere an einer Börse können auch irrationale            können auch Anlagen liquider Mitteln bei Zugrundelegung eines
Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.              anderen Zinssatzes als des Euribors sowie Anlagen liquider Mittel
Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können auch auf Verän-            in ausländischer Währung unter Berücksichtigung der Leitzinsen
derungen der Zinssätze, Wechselkurse oder der Bonität eines             ausländischer Zentralbanken zu einer negativen Verzinsung füh-
Austellers (nachfolgend auch Emittent genannt) zurückzuführen           ren.
sein.                                                                   Kursänderungsrisiko von Wandel- und Optionsanleihen
Kursänderungsrisiko von Aktien                                          Wandel- und Optionsanleihen verbriefen das Recht, die Anleihe
Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen             in Aktien umzutauschen oder Aktien zu erwerben. Die Entwick-
und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kurs-               lung des Werts von Wandel- und Optionsanleihen ist daher ab-
schwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der              hängig von der Kursentwicklung der Aktie als Basiswert. Die Risi-
Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklun-            ken der Wertentwicklung der zugrunde liegenden Aktien können
gen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung be-          sich daher auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und Opti-
einflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Un-       onsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die dem Emittenten das
ternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies         Recht einräumen, dem Anleger statt der Rückzahlung eines Nomi-
gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen         nalbetrags eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien anzu-
kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisier-           dienen (Reverse Convertibles), sind in verstärktem Maße von dem
ten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Ver-       entsprechenden Aktienkurs abhängig.
änderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen.              Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften
Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler
Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig,        Der Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Ter-
so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine star-        minkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
ke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren             • Durch die Verwendung von Derivaten können potenzielle Ver-
Kursschwankungen führen.                                                   luste entstehen, die unter Umständen nicht vorhersehbar sind
                                                                           und sogar die Einschusszahlungen überschreiten können.
Zinsänderungsrisiko
Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglich-    • Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Opti-
                                                                           onsrechts oder Terminkontraktes vermindern. Vermindert sich
keit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau ändert, das im Zeit-
                                                                           der Wert und wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Ge-
punkt der Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die
                                                                           sellschaft gezwungen sein, die erworbenen Rechte verfallen
Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission,
                                                                           zu lassen. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde
so fallen i.d.R. die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt
                                                                           liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen eben-
dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wert-
                                                                           falls Verluste erleiden.
papiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Ren-
dite des festverzinslichen Wertpapiers in etwa dem aktuellen            • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimmtes Instrument zu
Marktzins entspricht. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je              einem gegebenen Zeitpunkt kann fehlen. Eine Position in Deri-
nach (Rest-)Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschied-        vaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich neutra-
lich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzei-         lisiert (geschlossen) werden.
ten haben geringere Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere        • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des
mit längeren Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürze-           Fondsvermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim un-
ren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel geringere Rendi-            mittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Verlustrisi-
ten als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten. Geld-        ko kann bei Abschluss des Geschäfts nicht bestimmbar sein.
marktinstrumente besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von ma-        • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht
ximal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. Daneben kön-            ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie
nen sich die Zinssätze verschiedener, auf die gleiche Währung lau-         erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen ge-
tender zinsbezogener Finanzinstrumente mit vergleichbarer Rest-            zahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen be-
laufzeit unterschiedlich entwickeln.                                       steht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme von
Risiko von negativen Habenzinsen                                           Vermögenswerten zu einem höheren als dem aktuellen Markt-
                                                                           preis, oder zur Lieferung von Vermögenswerten zu einem
Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei der Verwahrstel-
                                                                           niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist. Der
le oder anderen Banken für Rechnung des Fonds an. Für diese
                                                                           Fonds erleidet dann einen Verlust in Höhe der Preisdifferenz
Bankguthaben ist oftmals ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro-
                                                                           minus der eingenommenen Optionsprämie.
pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich einer bestimmten
Marge entspricht. Sinkt der Euribor unter die vereinbarte Marge,        • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass die Gesell-
so führt dies zu negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto.            schaft für Rechnung des Fonds verpflichtet ist, die Differenz

                                                                                                                                           7
zwischen dem bei Abschluss zugrunde gelegten Kurs und               tersicherung. Werden erhaltene Sicherheiten bei einer anderen
    dem Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung bzw. Fällig-          Einrichtung als der Verwahrstelle des Fonds verwahrt, besteht zu-
    keit des Geschäftes zu tragen. Damit würde der Fonds Verlus-        dem das Risiko, dass diese bei Ausfall des Entleihers gegebenen-
    te erleiden. Das Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter-     falls nicht sofort bzw. nicht in vollem Umfang verwertet werden
    minkontrakts nicht bestimmbar.                                      können.
• Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegenge-             Soweit die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Barsi-
    schäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.                   cherheiten erhält, besteht ein Ausfallrisiko bezüglich des maßgeb-
• Die von der Gesellschaft getroffenen Prognosen über die künf-         lichen kontoführenden Kreditinstituts.
    tige Entwicklung von zugrunde liegenden Vermögensgegen-             Die Gesellschaft hat während der Geschäftsdauer keine Verfü-
    ständen, Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten können sich          gungsmöglichkeit über verliehene Wertpapiere. Verliert das Wert-
    im Nachhinein als unrichtig erweisen.                               papier während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesell-
• Die den Derivaten zugrunde liegenden Vermögensgegenstän-              schaft will das Wertpapier insgesamt veräußern, so muss sie das
    de können zu einem an sich günstigen Zeitpunkt nicht ge-            Darlehensgeschäft kündigen und den üblichen Abwicklungszyklus
    kauft bzw. verkauft werden oder müssen zu einem ungünsti-           zur Umbuchung der verliehenen Wertpapiere auf das Depot des
    gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.                         Fonds abwarten, bevor ein Verkaufsauftrag erteilt werden kann
                                                                        und wodurch in dieser Zeit ein Verlust für den Fonds entstehen
Bei außerbörslichen Geschäften, sogenannten over-the-counter
                                                                        kann.
(OTC)–Geschäfte, können folgende Risiken auftreten:
                                                                        Risiken bei Pensionsgeschäften
• Es kann ein organisierter Markt fehlen, so dass die Gesell-
    schaft die für Rechnung des Fonds am OTC-Markt erworbe-             Gibt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds Wertpapiere, Geld-
    nen Finanzinstrumente schwer oder gar nicht veräußern               marktinstrumente oder Investmentanteile in Pension, so verkauft
    kann.                                                               sie diese und verpflichtet sich, sie gegen Aufschlag zum Ende ei-
                                                                        ner vereinbarten Laufzeit zurückzukaufen. Der zum Laufzeitende
• Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) kann auf-
    grund der individuellen Vereinbarung schwierig, nicht mög-          vom Verkäufer zu zahlende Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird
    lich bzw. mit erheblichen Kosten verbunden sein.                    bei Abschluss des Geschäftes festgelegt. Bei Pensionsgeschäften
                                                                        besteht das Risiko, dass bis zum Zeitpunkt des Rückkaufs des Pen-
Derivate können alternativ zur Absicherung von Kapitalmarktrisi-
                                                                        sionspapiers Marktbewegungen dazu führen, dass der vom Pensi-
ken oder zu Investitionszwecken eingesetzt werden. Dabei kön-
                                                                        onsnehmer gezahlte Kaufpreis nicht mehr dem Wert der Pensions-
nen wie bei einer Direktanlage in Wertpapieren offene Aktien-,
                                                                        papiere entspricht. Der Pensionsnehmer trägt dann ein Kontrahen-
Zinsänderungs-, Bonitäts- und Währungsexposures aufgebaut
                                                                        tenrisiko in Höhe der Differenz, wenn der Wert der in Pension ge-
werden. Diese „Exposures" müssen sich nicht in der jeweiligen
                                                                        nommenen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investment-
Vermögensanlage eines Fonds widerspiegeln; insofern können
                                                                        anteile unter den von ihm gezahlten Kaufpreis fällt. Der Pensions-
sich die Risiken im Fonds bei Abschluss solcher Geschäfte erhö-
                                                                        geber trägt dann ein Kontrahentenrisiko in Höhe der Differenz,
hen.
                                                                        wenn der Wert der in Pension gegebenen Wertpapiere, Geld-
Risiken bei Darlehen über Wertpapiere, Geldmarktinstru-                 marktinstrumente oder Investmentanteile über den von ihm ver-
mente und Investmentanteile                                             einnahmten Kaufpreis steigt.
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ein Darlehen            Zur Vermeidung des Ausfalls eines Vertragspartners während der
über Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile,          Laufzeit eines Pensionsgeschäfts muss sich die Gesellschaft ausrei-
so überträgt sie diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been-         chende Sicherheiten stellen lassen. Bei einem Ausfall des Vertrags-
digung des Geschäfts Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder In-         partners hat die Gesellschaft ein Verwertungsrecht hinsichtlich
vestmentanteile in gleicher Art, Menge und Güte zurück über-            der gestellten Sicherheiten. Ein Verlustrisiko für den Fonds kann
trägt (nachfolgend „Wertpapier-Darlehen“ genannt). Auch wenn            daraus folgen, dass die gestellten Sicherheiten etwa wegen
der Darlehensnehmer zur Stellung von Sicherheiten in einem Um-          steigender Kurse der in Pension gegebenen Wertpapiere, Geld-
fang verpflichtet ist, der mindestens dem Kurswert der verliehe-        marktinstrumente und Investmentanteile nicht mehr ausreichen,
nen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder Investmentanteile            um den Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft der vollen
nebst etwaiger Erträge hieraus und einem marktüblichen Auf-             Höhe nach abzudecken.
schlag hierauf entspricht, und darüber hinaus zusätzliche Sicher-       Die Besicherung des vorstehend beschriebenen Kontrahentenrisi-
heiten zu leisten hat, wenn eine Verschlechterung seiner wirt-          kos bedarf einer separaten Vereinbarung zwischen der Gesell-
schaftlichen Verhältnisse eintritt, besteht das Risiko, dass das Son-   schaft und dem jeweiligen Kontrahenten. Eine solche Vereinba-
dervermögen aufgrund von Wertveränderungen bei den Sicherhei-           rung hat die Gesellschaft mit allen für Pensionsgeschäfte in Frage
ten und/oder den verliehenen Vermögensgegenständen untersi-             kommenden Kontrahenten abgeschlossen. In diesen Vereinbarun-
chert ist. Ferner besteht das Risiko, dass ein Darlehensnehmer ei-      gen ist geregelt, dass das vorstehend beschriebene Kontrahenten-
ner Nachschusspflicht zur Stellung von Sicherheiten nicht nach-         risiko aus Pensionsgeschäften einen Mindestbetrag erreichen
kommt, sodass der bestehende Rückübertragungsanspruch bei               muss, bis Sicherheiten zu stellen sind. Die Besicherung erfolgt in
Ausfall des Vertragspartners nicht vollumfänglich abgesichert ist.      dem Fall durch die Übereignung von Wertpapieren. Das vom Son-
In solchen Fällen besteht ein Kontrahentenrisiko in Höhe der Un-

                                                                                                                                         8
dervermögen im Zusammenhang mit Pensionspapieren zu tragen-           anleihen hoher Qualität oder in Geldmarktfonds mit kurzer Lauf-
de Kontrahentenrisiko besteht mithin maximal in Höhe des vorste-      zeitstruktur anlegen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankgutha-
hend beschriebenen Mindestbetrages.                                   ben verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staatsanleihen und
Ein Kontrahentenrisiko kann auch dann bestehen, wenn die Ge-          Geldmarktfonds können sich negativ entwickeln. Bei Beendigung
sellschaft dem Kontrahenten Sicherheiten gestellt hat, dieser auf-    des Geschäfts könnten die angelegten Sicherheiten nicht mehr in
grund von Wertveränderungen bei der Sicherheit und/oder den           voller Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesellschaft für
Pensionspapieren übersichert ist, die Gesellschaft aber mangels       den Fonds in der ursprünglich gewährten Höhe wieder zurück ge-
Erreichen des vorgenannten Mindestbetrages noch nicht die Rück-       währt werden müssen. Dann müsste der Fonds die bei den Sicher-
übertragung der gestellten Sicherheiten im entsprechenden Um-         heiten erlittenen Verluste tragen.
fang beanspruchen kann oder der Kontrahent die Rückübertra-           Leveragerisiko
gung gestellter Sicherheiten vertragswidrig verweigert.               Leverage ist jede Methode, mit der die Gesellschaft den Investiti-
Der Umfang des Kontrahentenrisikos beträgt ungeachtet des Vor-        onsgrad des Fonds durch Kreditaufnahme, Wertpapier-Darlehen,
stehenden maximal fünf Prozent des Wertes des Fonds bzw. zehn         Pensionsgeschäfte, in Derivate eingebettete Hebelfinanzierungen
Prozent des Wertes des Fonds, wenn der Vertragspartner ein Kre-       oder auf andere Weise erhöht. Hierdurch können sich das Marktri-
ditinstitut mit Sitz in der EU oder in einem Vertragsstaat des Ab-    sikopotential und damit auch das Verlustrisiko entsprechend erhö-
kommens über den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) oder            hen; es besteht das Risiko, dass sich die Ertragschancen nicht ver-
in einem Drittstaat, in dem gleichwertige Aufsichtsbestimmungen       wirklichen lassen und Verluste entstehen.
gelten, ist.
                                                                      Verbriefungsrisiko
Soweit die Gesellschaft für Rechnung des Sondervermögens Barsi-
                                                                      Eine Verbriefung ist eine Transaktion oder Struktur, bei der das
cherheiten erhält, besteht ein Ausfallrisiko bezüglich des maßgeb-
                                                                      mit einer Forderung oder einem Pool von Forderungen verbunde-
lichen kontoführenden Kreditinstituts.
                                                                      ne Kreditrisiko in Tranchen unterteilt wird. Die im Rahmen dieser
Sollten die in Pension gegebenen Wertpapiere, Geldmarktinstru-        Transaktion oder dieser Struktur getätigten Zahlungen hängen
mente oder Investmentanteile während der Geschäftslaufzeit an         von der Erfüllung der Forderung oder der im Pool enthaltenen For-
Wert verlieren und die Gesellschaft sie zur Begrenzung der Wert-      derungen ab. Die Rangfolge der Tranchen entscheidet über die
verluste veräußern wollen, so kann sie dies nur durch die Aus-        Verteilung der Verluste während der Laufzeit der Transaktion
übung des vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige Kündi-     oder der Struktur.
gung des Geschäfts kann mit finanziellen Einbußen für den Fonds
                                                                      Bei der Bündelung von Forderungen in neuen Transaktionen oder
einhergehen. Auch kann dem Fonds in einem solchen Fall da-
                                                                      Strukturen, die am Markt veräußert werden können, werden Risi-
durch ein Verlust entstehen, dass die Gesellschaft den üblichen
                                                                      ken aus den ursprünglichen Forderungen vollständig oder zumin-
Abwicklungszyklus zur Umbuchung der Wertpapiere, Geldmarktin-
                                                                      dest teilweise weitergegeben, was im Hinblick auf die bestehen-
strumente und Investmentanteile auf das Depot des Fonds abwar-
                                                                      den Risikostrukturen zu einem Transparenzverlust und hiermit ver-
ten muss, bevor ein Verkaufsauftrag erteilt werden kann. Zudem
                                                                      bunden zu einer Verminderung des Risikobewusstseins führen
kann sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende
                                                                      kann. Ein vollständiger oder teilweiser Ausfall zugrunde liegender
Aufschlag höher ist als die Erträge, die die Gesellschaft durch die
                                                                      Forderungen kann den Marktwert und/oder die Handelbarkeit der
Wiederanlage der erhaltenen Barmittel erwirtschaftet hat.
                                                                      Transaktionen oder Strukturen stark beeinträchtigen und zu ei-
Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere, Geldmarktinstrumente oder         nem teilweisen oder vollständigen Wertverlust führen.
Investmentanteile in Pension, so kauft sie diese und muss sie am
                                                                      Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen verbriefen (Verbrie-
Ende einer Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis nebst ei-
                                                                      fungspositionen) und nach dem 1. Januar 2011 emittiert wurden,
nem Aufschlag wird bereits bei Geschäftsabschluss festgelegt.
                                                                      nur noch erwerben, wenn der Forderungsschuldner mindestens 5
Die in Pension genommenen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente
                                                                      Prozent des Volumens der Verbriefung als so genannten Selbstbe-
und Investmentanteile dienen als Sicherheiten für die Bereitstel-
                                                                      halt zurückbehält und weitere Vorgaben einhält. Die Gesellschaft
lung der Liquidität an den Vertragspartner. Etwaige Wertsteige-
                                                                      ist daher verpflichtet, im Interesse der Anleger Maßnahmen zur
rungen der Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Investment-
                                                                      Abhilfe einzuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermögen
anteile kommen dem Fonds nicht zugute.
                                                                      befinden, die diesen EU-Standards nicht entsprechen. Im Rahmen
Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherhei-                 dieser Abhilfemaßnahmen könnte die Gesellschaft gezwungen
ten                                                                   sein, solche Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund recht-
Die Gesellschaft erhält für Derivategeschäfte, Wertpapier-Darle-      licher Vorgaben für Banken, Kapitalverwaltungsgesellschaften
hens- und Pensionsgeschäfte Sicherheiten. Derivate, verliehene        und Versicherungen besteht das Risiko, dass die Gesellschaft sol-
oder in Pension gegebene Wertpapiere, Geldmarktinstrumente            che im Fonds gehaltenen Verbriefungspositionen nicht oder nur
oder Investmentanteile können im Wert steigen. Die erhaltenen Si-     mit starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Verzöge-
cherheiten könnten dann nicht mehr ausreichen, um den Liefe-          rung verkaufen kann.
rungs- bzw. Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft gegen-          Inflationsrisiko
über dem Kontrahenten in voller Höhe abzudecken.
                                                                      Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögens-
Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperrkonten, in Staats-     gegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermö-

                                                                                                                                          9
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