Ehescheidung in der Landwirtschaft

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Ehescheidung in der Landwirtschaft
In Zusammenarbeit mit

                        S O N D E R T H E M A

Ehescheidung in
der Landwirtschaft
Ehescheidung in der Landwirtschaft
Autorinnen

                  Christine Burren              Editorial
              Christine Burren (Jahr-

                                                Eine gute Scheidung ist kein Zufall
              gang 1983) ­arbeitete
              von 2008 bis Januar
              2020 als Agronomin
              an der Berner Fach-
hochschule, Hochschule für Agrar-,
Forst- und Lebensmittelwissen-                  Ehescheidung ist ein schwieriges Thema. Trotzdem sollten Paare bereits vor
schaften (BFH-HAFL) und hat sich                der Heirat über die möglichen Folgen einer Trennung oder Scheidung sprechen;
im Rahmen ihrer Masterarbeit
vertieft mit dem Thema Eheschei-                das raten die beiden Fachfrauen Sandra Contzen und Christine Burren.
dungen in der Landwirtschaft
auseinandergesetzt. Seit Anfang
Februar ist sie als betriebswirt-

                                                                   W
schaftliche Beraterin am Inforama                                             enn sich ein Liebespaar         situationen und individuelle Wünsche
Rütti in Zollikofen (BE) tätig.                                               entscheidet zu heiraten,        wandeln. Folgendes kann zu einem
                                                                              sind Gespräche über eine        «Guten Miteinander» beitragen:
                                                                   mögliche Scheidung alles andere als        • Sich Zeit nehmen für gemeinsame
                  Sandra Contzen
              Dr. Sandra Contzen                                   willkommen. Mit dem Ja-Wort sind              Gespräche, um sich über Freuden,
              (Jahr­gang 1977)                                     die Vorstellung und der Wunsch ver-           Sorgen, Ängste, Erwartungen und
              ist Sozialwissenschaft-                              bunden, ein Leben lang zusammen­              Erlebnisse auszutauschen.
              lerin und forscht seit                               zubleiben. Wird das Thema trotzdem         • Ziele, Rollen, Verantwortungen, Auf­
              2006 an der BFH-                                     angesprochen, kann dies das Gegen-            gaben und Arbeitsabläufe von Zeit
HAFL zu Gender-, Generationen-                                     über verunsichern und misstrauisch            zu Zeit überprüfen und wenn nötig
und Familienaspekten sowie                                         machen.                                       neu aushandeln und vereinbaren.
Lebensqualität, Armut und sozialer                                 Dieses heikle Thema vor der Hochzeit       • Sich gegenseitig wertschätzen und
Ungleichheit in der Landwirtschaft.                                anzusprechen, hat aber durchaus sei-          unterstützen.
Ihr geo­graphischer Fokus liegt auf
                                                                   ne Berechtigung, denn aktuell werden       • Gemeinsam als Paar unterwegs sein
der Schweiz, wobei sie auch eine
                                                                   in der Schweiz zwei von fünf Ehen             und trotzdem unabhängig und selb-
umfassende Studie in Honduras
durchgeführt hat. Neben der For-                                   geschieden. Genaue Zahlen aus der             ständig als Person im Leben stehen.
schung ist Sandra Contzen in die                                   Landwirtschaft sind nicht bekannt.
Lehre involviert und betreut Semes-                                Tatsache ist aber, dass Ehescheidun-       Die Trennung kommt
ter-, ­Bachelor- und Masterarbeiten.                               gen auch in der Landwirtschaft vor-        schleichend
                                                                   kommen – Tendenz steigend.                 Erleidet die Ehe aus den unter-
Kontakt:
                                                                   Mit der Heirat wird der Vertrag abge-      schiedlichsten Gründen Schiffbruch,
Sandra Contzen
sandra.contzen@bfh.ch                                              schlossen, das Leben fortan gemein-        wird der Entscheid, sich zu tren-
+ 031 910 22 03                                                    sam zu bestreiten. In jedem anderen        nen und scheiden zu lassen, nicht
                                                                   Vertrag sind die Eintrittsklauseln,        von heute auf morgen gefällt. Der
                                                                   Kündigungsbedingungen und weite-           Leidensweg bis zum Zeitpunkt,
                                                                   ren Abmachungen klar                                     zu dem ein Ehegatte den
                                                                   definiert und vor Ab-
                                                                   schluss bekannt. Wieso
                                                                                               ««Mein Ratschlag
                                                                                                an Verheiratete?
                                                                                                                            definitiven Entschluss zur
                                                                                                                            Auflösung der Ehe fasst,
                                                                   also nicht auch bei der        Reden, reden,             kann Jahre ­dauern.
                                                                   Eheschliessung? Wes-                                     Ist die Trennung dann
                                                                                                   reden! Nicht
                                                                   halb nicht auch darüber                                  aber konkret und ausge-
    Impressum                                                                                    warten bis das
                                                                   sprechen? Welche Punk-                                   sprochen, bedeutet dies
    Diese Sonderbeilage «Ehe­scheidung in der                                                      Fass voll ist,
    Landwirtschaft» erscheint als im Abonne-
    ment inbegriffene Beilage zur UFA-Revue
    2/2020 und wurde in Zusammenarbeit mit
                                                                   te vor der Eheschlies­
                                                                   sung diskutiert werden         redet vorher»,    «       ein einschneidender Mo-
                                                                                                                            ment im Leben der gan-
    der BFH-HAFL erstellt und vom Bundesamt                        sollten, erfahren Sie auf                                zen Bauernfamilie. «Der
    für Landwirtschaft hauptfinanziert.                                                         sagte eine geschiedene
                                                                   den Seiten 4 und 5.                 Bäuerin.             schwierigste      Moment
    Heraus­geberin: fenaco Genossenschaft,
    Erlachstrasse 5, 3001 Bern                                                                                              war ganz klar der Auszug
    Redaktion: UFA-Revue: Markus Röösli,                           Ein gutes Miteinander während              aus der gemeinsamen Wohnung. Dann
    Christine Caron-Wickli / BFH-HAFL:                             der Ehe anstreben                          realisierst du es erst richtig, was Tren-
    Dr. Sandra Contzen, Christine Burren
                                                                   In der Ehe angekommen, ist dies al-        nung bedeutet», blickt eine betroffene
    Layout/Grafiken: Andri Cavegn,
    Stephan Rüegg, Matthias Lutz                                   les andere als ein Selbstläufer. Die       Bäuerin zurück. Insbesondere für die-
    Verlag: LANDI Medien, 8401 Winterthur,                         eheliche Partnerschaft muss gepflegt       jenige Person, welche den Hof verlässt,
    + 058 433 65 20
                                                                   werden und ist dauernden Verände-          in den meisten Fällen die Frau, bricht
    Druck: PMC, CH-8618 Oetwil am See
                                                                   rungen ausgesetzt, weil sich Lebens-       ein ganzes System zusammen. Denn

2                                                                                                                                UFA-REVUE 2 | 2020
Ehescheidung in der Landwirtschaft
Management

                                                                                                                                     Gemeinsame
                                                                                                                                     Gespräche sind für die
                                                                                                                                     Liebe wichtig.

der Bauernhof, auf dem die Familie          me Leben möglichst in allen Belangen
zusammenlebt, die Freizeit verbringt        getrennt. Da es über die Scheidung         Dank
und wichtige soziale Kontakte darüber       hinaus immer noch Kontaktpunkte            Dieses Sonderheft der UFA-Revue ist ein Resultat des Projektes Ehe-
laufen, ist oftmals auch Arbeitsort und     gibt, zum Beispiel die gemeinsamen         scheidungen in der Landwirtschaft der Berner Fachhochschule, Hoch-
dient nicht zuletzt als Lebensgrundla-      Kinder, schreibt das Gesetz vor, wel-      schule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (BFH-HAFL).

                            «
ge. Der zurückbleibende                                  che Punkte die Ehegat-        Das Projekt bezweckte zum einen, eine ausführliche Datengrundlage
Mann muss sich plötz-            42 Prozent der          ten im Scheidungsfall in
                                                                                       über Ehescheidungen in der Schweizer Landwirtschaft zu generieren.
                                                                                       Zum andern sollten die Resultate in ein Hilfsmittel für landwirtschaftli-
lich auch um die Arbei-        an der Umfrage            einem Vertrag, der so-        che Familien und Ehepaare münden, welches sie beim Scheidungspro-
ten der wegziehenden            Teilnehmenden            genannten Scheidungs-         zess unterstützt und fachlich informiert. Im Projekt waren als Praxis-
Partnerin kümmern und              haben sich            konvention, zu regeln         partner mit dabei: Ueli Straub (Agridea), Agnes Schneider (Mediation),
                                                                                       Irene Koch (Anwältin), Silvia Hohl (Landwirtschaftliche Beratung und
deren Rolle übernehmen.         innerhalb eines          haben. Lesen Sie dazu
                                                                                       Bildung; pensioniert) und Karin Mattmann-Beerli (Treuhand). Ver-
Körperliche und emotio-        Jahres nach der           die Seiten 12 bis 15 und      schiedene Institutionen hatten beratend und zur Qualitätssicherung
nale Überbelastung sind        Trennung schei-           erfahren Sie, wie ge-         Einsitz in der Projektbegleitgruppe: Bundesamt für Landwirtschaft
damit vorprogrammiert.            den lassen.            schiedene Bäuerinnen          (BLW); Agriexpert Schweizer Bauernverband (SBV), Schweizer Bäuerin-
Was die Trennung recht-                                  und Bauern die Folgen         nen- und Landfrauenverband (SBLV); Departement Soziale Arbeit der
                               Dennoch dauerte                                         Berner Fachhochschule. Das Projekt wurde vom Bundesamt für Land-
lich wie auch finanziell                                 der Scheidung geregelt
                              es im Durchschnitt                                       wirtschaft und von der Fondation Sur-la-Croix finanziert. An dieser
bedeutet und welche                                      haben und welche Aus-         Stelle gilt den beiden Institutionen ein herzlicher Dank.
                                zwei Jahre vom
Massnahmen getroffen                                     wirkungen diese insbe-
werden müssen, erfahren          Zeitpunkt der           sondere auch auf den
                               Trennung bis zur
                                                «
Sie auf Seite 6.                                         Landwirtschaftsbetrieb
                                   Scheidung             gehabt haben.               fe für die Erarbeitung der Scheidungs-
Unterschiedliche                                                                     konvention. Welche Möglichkeiten es
                               Quelle: Umfrage zum
Wege führen                                              Hilfe in Anspruch           gibt und weiterführende Informatio-
                              Projekt «Ehescheidun-
zur Scheidung                   gen in der Landwirt-     nehmen                      nen dazu finden Sie auf den Seiten
Soll eine Ehe nach der          schaft», HAFL 2019       Eine Trennung und eine      9 bis 11.
Trennungsphase defini-                                   Scheidung lasten schwer     Die Mehrheit der Betriebsleitenden
tiv aufgelöst werden, ist eine Schei-       auf den betroffenen Personen. Wie        und der Eigentümer in der Schweizer
dung unumgehbar. Dazu stehen den            sich dies im Einzelfall auswirkt, ist    Landwirtschaft sind Männer. Deshalb
Ehegatten grundsätzlich drei Wege           sehr unterschiedlich. Es ist deshalb     wir in diesem Heft, falls nicht anders
zur Verfügung. Welche diese sind,           wichtig, dass betroffene Personen        erwähnt, vom Mann als Eigentümer
wird auf den Seiten 7 und 8 genauer         frühzeitig professionelle Hilfe in An-   und Betriebsleiter und von der Frau
beschrieben. Mit der Scheidung wird         spruch nehmen. Sei dies für eigene       als Nichteigentümerin und Nichtbe-
die Ehe aufgelöst und das gemeinsa-         psychologische Aspekte oder aber Hil-    triebsleiterin ausgegangen.         n

UFA-REVUE 2 | 2020                                                                                                                                             3
Management

Rechtliche Grundlagen

Was vor der Heirat zu beachten ist
Das Zivilgesetzbuch (ZGB) enthält verschiedene Gesetzesartikel für den Scheidungsfall.
Deren Auswirkungen auf den Einzelfall können je nach Situation sehr unterschiedlich sein.
Deshalb ist es wichtig, sich bereits vor der Eheschliessung mit der Ehescheidung auseinanderzusetzen.

                               M
                                            it der Eheschliessung wer-          Errungenschaftsbeteiligung                     • Aufbewahrung der letz­ten eigen-
                                            den Paare zur sogenannten           als häufigste Rechtsform                         ständigen Steuererklärungen vor
                                            «ehelichen Gemeinschaft».           Die Errungenschaftsbeteiligung ent-              der Eheschliessung.
                                Sie unterstehen damit dem Eherecht,             steht automatisch bei der zivilrecht-          • Führen von getrennten Bankkonten
                                und beide Ehegatten haben dies­                 lichen Eheschliessung und wird in der            für Eigengut und falls möglich für
                                bezüglich die gleichen persönlichen             gesamten Bevölkerung, also auch in               Errungenschaft jedes Ehegatten.
                                ­Rechte und Pflichten. Das heisst unter         der Landwirtschaft, am häufigsten ge-          • Nach Bedarf gegenseitige Voll-
                                 anderem, dass...                               wählt. Es wird zwischen Eigengut und             machten einzelner Konten regeln.
                                 • ... sich die Ehegatten gegenseitig           Errungenschaft jedes Ehegatten un-             • Veränderungen des Eigengutes
                                    verpflichten, zum Wohl ihrer ehe-           terschieden. Eigengut bezeichnet das             ­lückenlos nachweisen (Belege auf-
                                    lichen Gemeinschaft und zur Sorge           Vermögen, das er oder sie in die Ehe              bewahren).
                                    für die Kinder gemeinsam beizutra-          einbringt oder während der Ehe durch           • Investitionen des einen Ehegatten­
                                    gen;                                        Erbschaft oder Schenkung erhält. Die              in Vermögenswerte des anderen
                                • ... sie zusammen für den Unterhalt            Errungenschaft hingegen stellt das                Ehe­gatten schriftlich festhalten und
                                    der Familie sorgen, jede Person             Vermögen dar, das während der Ehe                 gegen­sei­tig anerkennen (Dar­le­hens­
                                    nach ihren Kräften;                         gemeinsam erwirtschaftet wird. Da im              vertrag).
                                • .... sich jeder Ehegatte verpflichtet,        Scheidungsfall das Geld eine zentrale          • Notwendigkeit des Abschlusses
                                    der anderen Person Auskunft über            Rolle spielt, gilt es, folgende Punkte           eines Ehevertrages klären (siehe
                                    das eigene Einkommen, das Vermö-            zu beachten:                                      nächster Punkt).
                                    gen und die Schulden zu geben.
                                 Das Ehegüterrecht – ein Teilaspekt
                                 des Eherechts – regelt die vermögens-
                                 rechtlichen Folgen einer Eheschlies­            Wenn sich Paare in der Landwirtschaft scheiden lassen
                                 sung. Die zukünftigen Ehegatten                 Die Landwirtschaft nimmt im Schweizer         gesetz über das bäuerliche Bodenrecht
                                 können zwischen drei Güterständen               Recht eine Sonderstellung ein. Deshalb        (BGBB), erfolgt die Bewertung des Betriebes
                                 auswählen: Errungenschaftsbeteili-              gilt es, verschiedene Aspekte bereits bei     bei einer Scheidung im Normalfall zum
                                 gung, Gütergemeinschaft und Güter-              der Eheschliessung speziell zu beachten.      Ertragswert, welcher je nach Region auch
                                                                                                                               amtlicher Wert genannt wird. Der Ertrags-
                                 trennung.
                                                                                                                               wert wird gemäss den Vorgaben eines de-
                                                                                 Eigentümer/in des Betriebs
                                                                                                                               taillierten Reglements geschätzt, welcher
                                                                                 Eigentümer oder Eigentümerin ist derje-       auf den bei landesüblicher Bewirtschaftung
                                                                                 nige Ehegatte, welcher im Grundbuch als       erzielbaren Erträgen basiert. Der Ertrags-
                                                                                 solcher aufgeführt ist. Welcher Gütermas­se
    Scheidungen in der Landwirtschaft                                            der Betrieb im Güterstand der Errungen-
                                                                                                                               wert ist deshalb tiefer als der Verkehrswert.
                                                                                                                               Dies führt dazu, dass auf Investitionen in
    In 35 % der Fälle waren sich beide Ehegatten bei der Ehe­-                   schaftsbeteiligung zugeordnet wird,           ein landwirtschaftliches Gewerbe regelmäs­
    schlies­sung nicht über die rechtlichen Konsequenzen ihres Güter-            hängt davon ab, ob er in die Ehe einge-       sig ein Minderwert entsteht. Das heisst,
    stands bewusst.                                                              bracht oder erst während der Ehe gekauft      dass der Ertragswert nicht um denselben Be-
                                                                                 wurde. Bei einem Kauf während der Ehe         trag steigt, welcher effektiv investiert wurde.
    In 89 % der Fälle ist der Mann als Alleineigentümer                          ist entscheidend, aus welcher Gütermas­
    im Grundbuch gemeldet.                                                       se die Hauptfinanzierung stammt.
                                                                                                                               Investitionen des Ehegatten
    Zum Zeitpunkt der Scheidung erfolgte die Zuteilung des Landwirt-             ➞ Merkblatt Agridea 2014:
                                                                                                                               Investiert die Nichteigentümer-Ehegattin
    schaftsbetriebes in 84 % in das Eigengut des Mannes.                           «Mein» und «Dein» in der Ehe
                                                                                                                               Geld in den Betrieb des Ehegatten (Eigen-
    55 %     der Befragten haben grössere Investitionen über Fr. 10 000.–                                                      gut oder Errungenschaft) hat sie im Schei-
    nirgends schriftlich festgehalten.                                           Bewertung und Auswirkungen                    dungsfall Anrecht auf den vollen Betrag
                                  Quelle: Umfrage zum Projekt «Ehescheidungen    Handelt es sich beim Betrieb um ein land-     (Nennwertgarantie). Sie muss jedoch be-
                                        in der Landwirtschaft», BFH-HAFL 2019    wirtschaftliches Gewerbe gemäss Bundes-       weisen können, dass das Geld für Investiti-

4                                                                                                                                                   UFA-REVUE 2 | 2020
Management                                                                                                           Ihre
                                                                                                                                                                    r ne      Ihre        Pass
                                                                                                                                                                        uen        V
                                                                                                                                                                              Lebe ersiche en Sie
                                                                                                                                                                                   nssi      ru
                                                                                                                                                                                        tuat ngen
                                                                                                                                                                                            ion
                                                                                                                         iden Sie
                                                                                                           Mit uns verme
                                                                                                                                                                                                an!

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                                             Web-Dossier                                                   Lücken: komp
                                             Sämtliche und zusätzliche Informa-
                                             tionen zum Thema sind auch auf                                beraten!
                                             der Webseite www.ufarevue.ch ➞
                                             Dossier «Scheidung in der Land-
                                             wirtschaft» verfügbar.

Ehevertrag regelt                    Ehegatten festgehalten oder der
Abweichungen                         Landwirtschaftsbetrieb zu Eigen-
Mit einem Ehevertrag können die      gut erklärt werden, um spätere
von der Errungenschafts-                          Streitigkeiten bezüg-
beteiligung abweichen-
den Güterstände der
                               «
                            «Ich bin über-
                              zeugt, wir
                                                  lich Gütermassen­
                                                  zugehörigkeit zu ver-
Gütergemeinschaft oder                            hindern.
                              hätten es
Gütertrennung verein-
                           können, wenn
bart oder es kön­­nen Ab-                         «Mein und Dein
änderungen der Errun-
                             wir gewollt          in der Ehe»
genschaftsbeteiligung       hätten. Aber          Detaillierte Informa-                        Salat Lollo rot | © Agrisano

vorgenommen werden.          wenn einer           tionen zu den persön-                                                                              Für die Landwirtschaft!
Die vertraglichen Abma- nicht mehr will, lichen Rechten und                                                                                          Alle Versicherungen aus einer Hand.
chungen können nicht dann kannst du Pflichten, zu vermö-
willkürlich festgelegt       nichts mehr          gensrechtlichen As-
                                               «
                                                                                                                                                     Regionalstelle kontaktieren
werden. Das Gesetz gibt       machen»,            pekten und zum Ab-                                                                                 und Termin vereinbaren!
vor, was zulässig ist, und                        weichen von der Norm
die Rechtsgültigkeit des       erzählte ein       mittels Ehevertrag sind
Ehevertrags muss notari-   geschiedener Bauer.    im Agridea-Merkblatt
ell beurkundet werden.                            2014, «Mein» und
                                                                                                                              Schritt für Schritt.
Unter anderem kann mittels           «Dein» in der Ehe, www.agridea.ch,
Ehevertrag das Eigengut beider       enthalten.                        n

                                                                                                                              Bodenständig.
                                                                                                                              Von hier. Für Sie.
onen und nicht für den Unterhalt der       von ihrem Mann auf seinem Betrieb
Familie verwendet wurde. Aus diesem        angestellt ist, muss beim Erreichen
Grund empfiehlt es sich, grosse Geld-      einer Lohnsumme von Fr. 21'330./Jahr
flüsse zur Finanzierung von Investitio-    nicht obligatorisch in der beruflichen
nen schriftlich zu dokumentieren. Das      Vorsorge (BVG) versichert werden. Und
kann z. B. mittels Ablage des Konto-       es muss keine obligatorische Taggeld-
auszugs oder einfachen Darlehensver-       versicherung für sie abgeschlossen
trags mit Unterschrift erfolgen.           werden. Arbeitet eine Bäuerin auf
➞ Agriexpert, UFA-Revue 2011:              dem Betrieb mit, sollten deshalb ihr
  Erspartes der Ehefrau investieren        Rechtsstatus und ihre damit verbun-
  (siehe Web-Dossier)                      dene soziale Absicherung im Detail
                                           geklärt werden. Der Bäuerin bzw. dem
                                           Betriebsleiterehepaar stehen verschie-
Soziale Absicherung                        dene rechtliche Modelle für die Mit-
Verglichen mit anderen KMU-Familien-       arbeit bzw. Zusammenarbeit zur Aus-
betrieben nimmt die Landwirtschaft         wahl.
bezüglich sozialer Absicherung der Ehe­-   ➞ Sonderthema UFA-Revue 2013:
frau als Angestellte im Betrieb eine         Bäuerinnen haben Rechte –
Sonderstellung ein. Eine Bäckersfrau,        Rechtsstatus der Bäuerin (siehe
welche von ihrem Mann angestellt ist,        Web-Dossier)
hat Anrecht auf sämtliche Sozialleistun-   ➞ Vergleich soziale Absicherung
gen einer unselbständig erwerbenden          KMU vs. Landwirtschaft (siehe
Person. Eine Bäuerin hingegen, welche        Web-Dossier)                     n

UFA-REVUE 2 | 2020                                                                                                                                                                                5
Management

Trennungsvereinbarung

Getrennte Wege zu gehen, hat Folgen
Das Schwierigste am ganzen Scheidungsverlauf ist der Ent-
scheid, sich zu trennen. Wichtig ist dabei, sich genügend Zeit zu
geben und ausgehandelte Entscheide schriftlich festzuhalten.

E
      röffnet ein Ehegatte die Trennung   reits heute sind die Ehegatten mit der
      oder kommt der Entscheid ge-        Trennung separat steuerpflichtig.
      meinsam zustande, führt dies un-
weigerlich zu einer Ausnahmesituati-      Entscheide in Vereinbarung
on. Der Entscheid, getrennte Wege zu      schriftlich festhalten
gehen, ist der zentralste und schwie-     Für die Trennungszeit, welche der
rigste Schritt im ganzen Scheidungs-      Vorläufer oder die Probezeit für die       Was bei der Trennung zu regeln ist
verlauf. Die Ehegatten durchlaufen ein    spätere, endgültige Scheidung ist,
                                                                                     Wohnung und Hausrat:
Wechselbad der Gefühle: Wut, Ver-         müssen verschiedene Punkte geregelt
                                                                                     • Zuteilung der ehelichen Wohnung während der Trennungszeit
zweiflung, Hilflosigkeit, Angst, Trauer   werden (siehe Box). Die dazu notwen-       • Aufteilung des gemeinsamen Hausrates und Mobiliar
bis hin zu Erleichterung. Dabei ist es    digen Entscheide sind in einer Tren-
wichtig, dass sich die Ehegatten genü-    nungsvereinbarung festzuhalten, die        Kinder:
                                                                                     • Einigung über die Wohnsituation der Kinder
gend Zeit geben, diesen Schritt zu ver-   unterschiedlich aussehen kann:
                                                                                     • Zuteilung der Obhut (tägliche Betreuung) der Kinder
arbeiten und nicht unüberlegt han-        • Mündlich, keine schriftlichen Ab-        • Regelung des Besuchsrechts während der Trennungszeit
deln. Eine einvernehmliche Trennung         machungen: Nicht empfohlen, da           • Einigung über Alimentenzahlungen für die Kinder
gelingt nur, wenn die betroffenen           bei Unklarheiten oder Konflikten
                                                                                     Unterhalt:
Partner einen guten Umgang und eine         keine schriftlichen Beweise vor­
                                                                                     • Abklärung, ob Unterhaltszahlungen für einen der Ehegatten
faire Kommunikation miteinander             liegen.                                    notwendig sind
pflegen. Das Ziel ist es, miteinander     • Private, schriftliche Trennungsver-
im Gespräch zu bleiben und den Kon-         einbarung zwischen den Ehegatten:        Steuern:
flikt eigenverantwortlich zu lösen.         Kostengünstige Variante, wenn sich       • Meldung über die Trennung bei der Gemeinde, damit die
                                                                                       getrennte Besteuerung rückwirkend auf den 1. Januar des Jahres
Schliesslich geht es um die eigene Zu-      die Ehegatten in allen Punkten einig
                                                                                       der Trennung gemacht werden kann
kunft und jene der Familie, insbeson-       sind.
dere auch der Kinder.                     • Schriftliche Trennungsvereinbarung       Vermögen:
                                            mit Genehmigung durch das Ge-            • Individuelle Abklärungen treffen
Gemeinsamer Haushalt                        richt (Eheschutzgericht): Notwen-        • Allenfalls vorhandene Vollmachten neu regeln
auflösen, ist der erste Schritt             dig, wenn staatliche Leistungen
Trennung bedeutet vorerst einmal            wie Alimenteninkasso, Bevorschus-
nur, dass die beiden Ehegatten den          sungen oder Sozialhilfe bezogen          Was bei der Trennung zu beachten ist
gemeinsamen Haushalt auflösen. Am           werden.                                  Was für die Trennungszeit vereinbart wird, kann unter Umständen
Zivilstand ändert sich nichts. Die Ehe-   • Bei der Anrufung des Gerichts, wel-      bei einem späteren Scheidungsurteil herangezogen werden. Verzichtet
gatten gelten weiterhin als verheira-       che in jedem Fall kostenpflichtig ist,   beispielsweise die Frau in der Trennungszeit auf Unterhaltszahlungen
tet. Sie bleiben zudem gegenseitig          wird grundsätzlich zwischen zwei         für sich selbst, wird es schwierig, diese bei der Scheidung wieder
                                                                                     einzufordern. Hat sich während einer längeren Trennungszeit gezeigt,
unterstützungspflichtig und besitzen        Varianten unterschieden:
                                                                                     dass sie ohne diese Zahlungen auskommt, wird sich das Gericht auf
das gemeinsame Sorgerecht für ihre          1. Die Ehegatten haben gemein-           die tatsächlich gelebte Lebenssituation stützen.
Kinder.                                        sam eine schriftliche Trennungs-      Die Lebenshaltungskosten werden am bisherigen Lebensstandard
Die gegenseitige Erbberechtigung und           vereinbarung erstellt und lassen      der Familie berechnet. Reichen die finanziellen Mittel nach der Tren-
die sozialversicherungsrechtlichen An­         diese vom Gericht genehmigen.         nung nicht für die Finanzierung zweier Haushalte mit dem bisherigen
sprüche bleiben heute während der           2. Die Ehegatten können sich in der      Lebensstandard aus, müssen beide Parteien Abstriche machen. Als
                                                                                     Beweismittel für den Lebensstandard werden die Privatausgaben in
Trennungszeit ebenfalls bestehen.              Trennungsvereinbarung nicht ei-
                                                                                     der Buchhaltung herangezogen.
Mit der Revision des Erbrechtes sind           nigen und rufen das Gericht auf,
                                                                                     Besteht die Gefahr, dass ein Ehegatte während der Trennungszeit ge-
Bestrebungen im Gang, dass der Erb­            um die streitigen Punkte im Rah-
                                                                                     meinsames Vermögen verschwinden lässt, empfiehlt sich eine soforti-
anspruch zukünftig bereits während             men eines Eheschutzverfahrens         ge Gütertrennung.
der Trennungszeit entfällt. Aber be-           zu regeln.                      n

6                                                                                                                                     UFA-REVUE 2 | 2020
Management

Scheidungsverfahren

Scheidung – welche Möglichkeiten gibt es?
Eine Scheidung wird immer mit einem Scheidungsurteil durch das Gericht abgeschlossen.
Welches Verfahren zur Anwendung kommt, hängt davon ab, ob sich die Ehegatten über die
Scheidung einig sind und wie sie die Folgen geregelt haben.

F
     ür die Scheidung und das -urteil                  des beruflichen Vorsorgeguthabens                 wie weit die noch verheirateten Ehe-
     müssen die Ehegatten persönlich                   sowie die Klärung der Übernahme der               gatten sich einigen können. Im stritti-
     beim Gericht erscheinen. Was in                   Gerichtskosten und allfälliger Prozess­           gen Verfahren entscheidet das Gericht
der Trennungsvereinbarung für die                      entschädigung hinzu.                              über diejenigen Folgen, über welche
Trennungszeit geregelt wurde, muss bei                                                                   sich die Parteien nicht einvernehmlich
der Scheidung nun definitiv und end-                   Drei unterschiedliche Verfahren                   einigen können.
gültig ausgehandelt und die sogenann-                  Den Ehegatten stehen drei unter-
ten «Scheidungsfolgen» in der Schei-                   schiedliche Scheidungsverfahren of-               1. Scheidung auf gemeinsames
dungskonvention festgehalten werden.                   fen. Die folgende Darstellung zeigt                  Begehren mit Einigung
Neben Unterhalts- und Betreuungs-                      die verschiedenen Verfahrensschritte              Bei einer Scheidung auf gemeinsames
pflichten kommen nun insbesondere                      und deren Kombinationsmöglichkei-                 Begehren mit umfassender Einigung
die Aufteilung des Vermögens (güter-                   ten. Welches Verfahren zur Anwen-                 hat das Gericht vor allem eine prü-
rechtliche Auseinandersetzung) und                     dung kommt, hängt davon ab, ob und                fende Funktion. Mittels gemeinsa-

  Die drei Scheidungsvarianten in der Übersicht
                                                                  Scheidungsverfahren

 Scheidung auf gemeinsames Begehren                                                                                   Scheidungsklage

  • Scheidungsbegehren           1         • Scheidungsbegehren              2                            3 Einigungsverhandlung vor Gericht
                                           • Teileinigung über Nebenfolgen
  • Vollständige Einigung über
    Nebenfolgen                            • Erklärung, Gericht soll verbl.
                                             Nebenfolgen regeln
                                                                                                         Ehegatten leben mehr als 2 Jahre getrennt

  Getrennte und gemeinsame                 Getrennte und gemeinsame
  Anhörung zu:                             Anhörung zu:
                                                                                            Zustandekommen Einigung          Keine Einigung
  • Scheidungspunkt                        • Scheidungspunkt
  • Nebenfolgen                            • Geeinigte Nebenfolgen
                                                                                                                          Stellung von Anträgen
                                                                                                                              durch Parteien
  • Überzeugung Gericht über                   Parteien stellen Antrag zu
    Scheidungswillen                            Nebenfolgen, über die
  • Überzeugung Gericht, dass                   sie sich nicht einig sind
    Vereinbarung auf freiem
    Willen beruht
  • Prüfung Kinderbelange
  • Genehmigung Vereinbarung

                                            Nachträgliche
        Scheidungsurteil                                             Keine
                                            Einigung über                                                                 Scheidungsurteil über
         (Genehmigung                                               Einigung
                                            strittige Schei-                                                             Nebenfolgen/Scheidung
     Scheidungskonvention)
                                             dungspunkte
Quelle: Zur Verfügung gestellte, abgeänderte Darstellung von Bürgi Nägeli Rechtsanwälte, Zürich.

UFA-REVUE 2 | 2020                                                                                                                                                7
Management

                                                                                                                      Scheidungs-Codex
                                                                                                                      Scheiden tut weh! Damit in dieser Situ-
                                                                                                                      ation aber nicht überreagiert und unge-
                                                                                                                      recht gehandelt wird, gilt es, folgenden
                                                                                                                      Verhaltenskodex einzuhalten:
                                                                                                                      • Ehrlich zueinander sein und einen
                                                                                                                        respektvollen Umgang miteinander
                                                                                                                        pflegen.
                                                                                                                      • Ehegatte bei den Kindern nicht
                                                                                                                        schlecht machen und Kinder nicht
                                                                                                                        unnötig beeinflussen.
                                                                                                                      • Keine Einmischung der neuen
                                                                                                                        ­Lebenspartnerin/des neuen Lebens­
                                                                                                                         partners in den Scheidungsprozess.
                                                                                                                      • Die Kinder stufengerecht über den
                                                                                                                        Stand der Dinge informieren.
                                                                                                                      • Sich bewusst sein, dass mit der
                                                                                                                        Scheidung die Ehe aufgelöst wird,
                                                                                                                        die beiden Ehegatten jedoch ein
                                                                                                                        Leben lang Eltern der Kinder bleiben.
                                                                                                                        Die Kinder sollen unter der
                                                                                                                        ­Scheidung der Eltern nicht leiden.

Können sich die Ehe-
gatten nicht einigen,
entscheidet am Ende             mer und getrennter Anhörung wird           Kinder werden ab dem sechsten Le-        den Ehegatten durch das Gericht ab-
das Gericht.                    abgeklärt, ob das Scheidungsgesuch         bensjahr vom Gericht angehört.           genommen und muss schlussendlich
                                und die Scheidungsfolgen auf freiem        Eine umfassende Einigung setzt vo-       durch beide Ehegatten akzeptiert
                                Willen beider Ehegatten beruhen.           raus, dass die Ehegatten in der Lage     werden. Die psychische Belastung
                                Das Gericht hinterfragt die gemach-        sind, zusammen zu kooperieren und        darf jedoch nicht unterschätzt wer-
                                ten Vereinbarungen zwischen den            sämtliche Scheidungsfolgen miteinan-     den. Bis zum Gerichtsentscheid blei-
                                Ehegatten mit Ausnahme von zwei            der zu diskutieren und einvernehmlich    ben einige Scheidungsfolgen unge-
                                Punkten nicht. Von Gesetzes wegen          auszuhandeln. Die Ehegatten können       klärt und ungewiss.
                                ist es aber verpflichtet, sich die Tei-    so vollumfänglich selbst entscheiden,
                                lung der beruflichen Vorsorge und die      wie sie die Scheidungsfolgen definie-    3. Scheidung auf Klage
                                Klärung der Kinderbelange im Detail        ren. Der Gang zum Gericht ist damit      Bei einer Scheidung auf Klage kann ein
                                anzuschauen und zu beurteilen. Das         rein formeller Natur.                    Ehegatte gegen den Willen des ande-
                                Gericht kann je nach Beurteilung der                                                ren die Scheidung nach einer zwei-
                                Situation andere Entscheide treffen,       2. Scheidung auf gemeinsames             jährigen Trennungszeit durchsetzen.
                                als in der Vereinbarung festgehalten.         Begehren mit Teileinigung             Beim ersten Gerichtstermin handelt
                                                                           Bei einer Scheidung auf gemeinsa-        es sich um eine Einigungsverhandlung.
                                                                           mes Begehren mit einer Teileinigung      Damit wird versucht, einen langwieri-
                                                                           kommt es ebenfalls zur gemeinsa-         gen und kostenintensiven Prozess zu
                                                                           men und getrennten Anhörung. Für         verhindern. Kann eine Einigung erzielt
    Was bei der Scheidung von Gesetzes                                     die Scheidungsfolgen, über die sich      werden, wird das Verfahren als einver-
    wegen zu regeln ist                                                    die Ehegatten im Vorfeld nicht eini-     nehmliche Scheidung abgeschlossen.
    Im Scheidungsfall sind die Ehegatten verpflichtet, folgende Punkte     gen konnten, können beide Parteien       Ohne Einigung der Ehegatten kommt
    verbindlich zu regeln:                                                 Anträge mit ihren Forderungen stel-      es zu einem strittigen Verfahren mit
    • Güterrechtliche Auseinandersetzung (Aufteilung des Vermögens)        len. Das Gericht macht darauf einen      zweifachem Schriftenwechsel und ei-
    • Zuweisung der ehelichen Wohnung                                      Einigungsversuch. Kommt es zu kei-       ner Hauptverhandlung. Dabei wer-
    • Aufteilung beruflicher Vorsorgeguthaben                              ner Einigung, entscheidet das Gericht    den in der Regel von beiden Partnern
    • Nachehelicher Unterhalt                                              über die strittigen Punkte und fällt     Anwälte eingesetzt. Am Ende einer
    • Elternrechte und -pflichten, die Kinder betreffen (Sorgerecht,       ein Urteil.                              solchen Auseinandersetzung fällt das
      Obhut, Besuchsrecht etc.)                                            Die Teileinigung hat den Vorteil, dass   Gericht ein Scheidungsurteil. Dieses
    • Kinder- und Betreuungsunterhalt                                      eine neutrale Stelle über die stritti-   Verfahren ist sehr kostenintensiv. Es
    • Gerichtskosten und Parteientschädigung                               gen Punkte entscheidet, so dass zer-     besteht aber die Möglichkeit bei feh-
     Weitere Informationen: Agridea Merkblatt 4, 2014, Trennung +
                                                                           mürbende Diskussionen und lange          lenden finanziellen Mitteln, einen An-
    S­ cheidung in der Bauernfamilie, www.agridea.ch (siehe Web-Dossier)   Verhandlungen vermieden werden           trag für unentgeltliche Rechtshilfe zu
                                                                           können. Der Entscheid wird den bei-      stellen.                            n

8                                                                                                                                      UFA-REVUE 2 | 2020
Management

Hilfe

Professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
Die Landwirtschaft ist bezüglich der Ehescheidung ein Sonderfall. Es ist deshalb
umso wichtiger, dass beide Ehepartner im Fall einer Trennung ihre Rechte
und Pflichten kennen. Dabei wird empfohlen, professionelle Hilfe beizuziehen.

A
        ufgrund der starken Verflech­                                                         Verwandten, Bekannten und Nach­
        tung verschiedener Lebens­               Scheidungs-Hotline                           barn sind nicht mit professioneller
        bereiche in der Landwirtschaft,                                                       ­Hilfe zu verwechseln. Diesen Personen
                                                 Am Montag, 16. März 2020, erhalten
ist es wichtig, dass die betroffenen             Bäuerinnen und Bauern von zwei An­
                                                                                               fehlen die nötige Unabhängigkeit, Di­
Personen die Konsequenzen von den                waltspersonen kostenlos telefonische          stanz und das spezifische Wissen, um
­Entscheidungen, die im Rahmen der               Auskunft zum Thema Scheidungen in             fundiert unterstützen zu können.
 Trennung und Scheidung getroffen
 ­                                               der Landwirtschaft. Die Hotline ist           Grundsätzlich wird unterschieden
 werden, genau kennen und nicht un­              zwischen 8.00 – 12.00 und                     zwischen personenbezogener, psy­
                                                 13.30 – 17.30 Uhr geöffnet.
 überlegt Abmachungen für die Zu­                                                              chologischer Hilfe und Hilfe für die
                                                 Telefon 031 848 51 28
 kunft eingehen. Das bedingt zum ei­                                                           Erarbeitung der Trennungsvereinba­
 nen, dass beide Ehegatten in guter                                                            rung bzw. Scheidungskonvention.
 psychischer Verfassung sind, um Ent­          nen zustehen, und die Pflichten, wel­
 scheide aus eigenem Willen fällen zu          che sie übernehmen müssen. Dazu ist            Personenbezogene Hilfe
 können. Zum andern ist es nötig, dass         es notwendig, professionelle Hilfe bei­        Unter psychologische Hilfe fallen As­
 beide die Rechte kennen, welche ih­           zuziehen. Ratschläge und Tipps von             pekte rund um die eigene Psyche, die

Informieren – wann immer möglich
Ehescheidung in der Landwirtschaft             Eheleute in landwirtschaftlichen Betrieben     Was raten Sie persönlich einem
– wo drückt der Schuh?                         beschreibt nur einen Teil des Problems.        ­bäuerlichen Ehepaar, wenn eine ge-
Anne Challandes: In der Landwirtschaft         Von Belang sind auch die finanziellen und      meinsame Zukunft unmöglich er-
besteht zwischen Vermögenswerten, Ein­         unterhaltsrechtlichen Fragen.                  scheint?
kommen und Investitionen oft keine klare                                                      Challandes: Wenn eine Trennung unum­
Trennung und teilweise liegen nur unvoll­      Welche Unterstützung bietet Ihr                gänglich ist, erachte ich es als vernünftig,
ständige Unterlagen vor. Bei einer Schei­      Verband an?                                    sich bei einer kompetenten Fachperson
dung kann die güterrechtliche Auseinander­     Challandes: Auf unserer Homepage unter         beraten zu lassen. Manchmal sollten vom          Anne Challandes
setzung erheblich komplizierter sein, als es   der Rubrik «Frau und Mann» bieten wir Infos,   Gericht Schutz- oder vorübergehende              Anwältin, Bäuerin,
in der Theorie erscheinen mag und zu prob­     die sich mit Fragen zu den Themenfeldern       Massnahmen angeordnet werden. Wenn               Präsidentin
lembeladenen, ja dramatischen Situationen      Paarbeziehung, Ehe und deren Auflösung         dies noch möglich ist, dann ist es sinnvoll,     Schweizerischer
führen. Trennung und Scheidung haben in        sowie Auswirkungen auf das Vermögen befas­     während des Trennungs- und Scheidungs­           Bäuerinnen- und
verschiedenen Bereichen einschneidende         sen. Über «Hilfe und Unterstützung» können     verfahrens eine angemessene Kommuni­             Landfrauenverband
Auswirkungen und in den meisten Fällen ist     Personen, die Hilfe benötigen, mit kompe­      kation zwischen den Ehegatten aufrecht­
                                                                                                                                               2052 Fontainemelon
es der Nichteigentümer, der mit tiefgreifen­   tenten Fachleuten Verbindung aufnehmen.        zuerhalten, damit die Angelegenheit
                                                                                                                                               Tel. 032 853 57 73.
den Veränderungen konfrontiert wird.           Wir weisen jedoch bei jeder möglichen          einvernehmlich geregelt werden kann.
                                               Gelegenheit darauf hin, wie hilfreich Ge­      Dies ist umso wichtiger, wenn Kinder da
Welcher Stellenwert hat das Thema              spräche und vorgängige Regelungen zwi­         sind, die vor konfliktbeladenen Beziehun­
«Ehescheidung» in Ihrem Verband?               schen den Eheleuten sind, bevor es zu einer    gen zwischen den Eltern geschützt wer­
Challandes: Dies ist ein wichtiges und         Eskalation kommt. Die Aspekte des Zusam­       den sollten, da sie sonst in einen nur
zentrales Thema von uns. Die aktuelle          menlebens und der Ehe werden in der Aus­       schwer zu ertragenden Loyalitätskonflikt
Debatte über die soziale Absicherung der       bildung zur Bäuerin ebenfalls behandelt.       geraten.

UFA-REVUE 2 | 2020                                                                                                                                               9
Management

                                                                          Die zu Rate gezogene Fachperson soll nicht nur in Scheidungsfragen ein Profi sein,
                                                                          sondern sich auch in der Landwirtschaft auskennen.

                             Sich möglichst früh beraten lassen
                             Ehescheidung in der Landwirtschaft           schwierig, darüber zu informieren, betrifft    entsprechenden Wissen beigezogen. Unse­
                             – wo drückt der Schuh?                       es doch immer die ganz private Seite           re Dienstleistung richtet sich an Ehepaare,
                             Martin Goldenberger: Der Schuh               des Bauernehepaares. Ausserdem sind die        die eine einvernehmliche Scheidung beab­
                             drückt überall, an allen Seiten und Enden!   Gegebenheiten bei jeder Scheidung              sichtigen. Ziel ist es, eine Scheidungsver­
                             Funktioniert das Zusammenleben, kann es      verschieden, weshalb pauschale Aussagen        einbarung zu erstellen, welche sowohl den
                             eine wunderbare und bereichernde Zeit        kaum möglich sind. Die Agriexpert-­            Vorstellungen der Ehegatten als auch den
                             sein, gemeinsam einen Betrieb aufzubau­      Fachpersonen schreiben laufend Artikel         gesetzlichen Grundlagen entspricht.
Martin Goldenberger
                             en und zu entwickeln. Scheitert die Bezie­   und halten Vorträge dazu.
Leiter Agriexpert            hung, scheitert das ganze System Famili­                                                    Was raten Sie persönlich einem bäu-
Schweizer                    enbetrieb. Der wunde Punkt liegt meist       Welche Unterstützung bietet Ihr                erlichen Ehepaar, wenn eine gemein-
Bauernverband                darin, dass die Eheleute zulange warten,     Verband an?                                    same Zukunft unmöglich erscheint?
5201 Brugg                   bis sie sich aussprechen. Erfahrungsge­      Goldenberger: SBV Agriexpert bietet            Goldenberger: In einem Gespräch sind
Tel. 056 462 51 11           mäss ist eine für beide Seiten tragbare      Bäuerinnen und Bauern seit Jahren eine         die Wünsche und Bedürfnisse bzw. das
                             Lösung möglich, wenn bereits in einem        kompetente Beratung zu allen Fragen des        Nichterfüllen derselben offen zu legen.
                             frühen Stadium der Trennung die Bera­        Familienrechts an. Dazu gehören Verträge       Danach gilt es, die neuen Ziele zu formu­
     Mehr zum Thema          tung einsetzen kann.                         mit Konkubinatspaaren sowie alle Facetten      lieren und den Weg festzulegen, wie die
     «Ehescheidungen»                                                     einer Eheschliessung, Trennung oder Ehe­       Trennung/Scheidung vonstattengehen
     von Anne Challandes
                             Welcher Stellenwert hat das Thema            scheidung. Heute beschäftigt Agriexpert        soll. Dabei ist ganz wichtig, dass mit dem
     und Martin Golden­
                             «Ehescheidung» in Ihrem Verband?             vier Juristen – darunter drei Frauen –, wel­   Vollzug der einvernehmlichen Scheidung
     berger im Web-Dossier
     ➞ www.ufarevue.ch       Goldenberger: Der Schweizer Bauern­          che die Parteien bei einer Scheidung bera­     eine Person/Organisation beauftragt wird,
     ➞ Dossier Scheidung     verband (SBV) beschäftigt sich seit Jahren   ten. Sind agronomische Fragen zu bearbei­      zu welcher beide, Frau und Mann, das
                             mit der Thematik. Es ist aber recht          ten, wird intern eine Person mit dem           Vertrauen haben.

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Management

emotionale Verfassung sowie die­            welche sich nicht nur in Scheidungs­
Verarbeitung der Trennung. In die­          fragen auskennt, sondern auch spezi­                             Wo finde ich Beratungspersonen?
sem Zusammenhang können als erste           fische Kenntnisse der Landwirtschaft                             Persönliche/psychologische Beratung
An­l aufstellen Ehe- und Familienbera­      aufweist.                                                        ➞ Allgemein:
tungsstellen in der Umge­b ung kon­         Bei der Wahl der Fachperson ist es                               • Eheberatungsstellen der Gemeinden oder der Kantone
taktiert werden. Sie werden die wei­        wichtig, das es auch zwischenmensch­                             • Sozialdienste der Gemeinden
teren Schritte und Kontakte zu den          lich stimmt. Schliesslich ist eine                               • Beratungsstellen der Kirchen
spezifischen Fachpersonen in die            Scheidung ein zentrales Ereignis im                              ➞ Landwirtschaftsspezifisch:
Wege leiten.                                Leben, bei dem wichtige Entscheide
                                                                                                             • Bäuerliches Sorgentelefon, Tel. 041 820 02 15
                                            für die weitere Zukunft gefällt wer­                               www.baeuerliches-sorgentelefon.ch
Hilfsangebote bei Scheidung                 den. Wenn kein Vertrauen zur Fach­
Um für alle Beteiligten eine objektive      person aufgebaut werden kann, lohnt
                                                                                                             Rechtsberatung
und faire Lösung zu finden, empfiehlt       es sich deshalb immer, die Beratungs­                            ➞ Allgemein:
es sich, eine Fachperson beizuziehen,       person zu wechseln.               n                             • Kantonale Verzeichnisse der Anwältinnen und Anwälte
                                                                                                             ➞ Landwirtschaftsspezifisch:
                                                                                                             • Kantonale und private landwirtschaftliche
                                                                                                               Beratungsstellen und Verbände
                                                                                                             • Beratung Schweizer Bauernverband Agriexpert
                                                                                                               ➞ www.agriexpert.ch ➞ Dienstleistungen ➞ Recht
                                                                                                             • Coaches/MediatorInnen oder RechtsanwältInnen
                                                                                                               in der Landwirtschaft und im ländlichen Raum
                                                                                                               www.landfrauen.ch ➞ Frau & Mann ➞ Hilfe & Unter­
                                                                                                               stützung
                                                                                                             • Hofkonflikt – Netzwerk Mediation im ländlichen Raum;
                                                                                                               Mediatorinnen und Mediatoren mit landwirtschaftlichem
                                                                                                               Fachwissen ➞ www.hofkonflikt.ch

 Fachpersonen und -stellen, deren Methoden und Rollen bei der Trennung und Scheidung
                          Mediator/in                  Landwirtschaftliche         Getrennte/r                    Gemeinsame/r                 Unentgeltliche
                                                       Beratungsperson             Anwalt/Anwältin                Anwalt/Anwältin              Rechtshilfe
 Vorgehen/Methode         Hilfe zur Lösungsfindung     Vorgehen wird von           Konsequentes Eintreten         Prüfung von Rechtsfragen     Prüfung von Rechtsfragen
                                                       der Beratungsperson         für die Forderung und
                                                       festgelegt                  Rechte der Kundin/des
                                                                                   Kunden
 Fokus                    Lösung von Konfliktsitua­    Ausarbeitung gemeinsa­      Wahrung der Interessen         Auftrag zur Ausarbeitung     Liegen im Interesse der
                          tionen                       mer Trennungsverein­        der Kundin/des Kunden          einer gemeinsamen            Kunden
                                                       barung oder Scheidungs­                                    Trennungs- oder Schei­
                                                       konvention                                                 dungsvereinbarung
 Themenbereiche           • Kinder                     • Unterhalt                 Liegen im Interesse der        Liegen im Interesse der      Liegen im Interesse der
                          • Kommunikation              • Aufteilung des            Kundin/des Kunden              Kunden                       Kunden
                          • Finanzielle Aspekte          Vermögens
                          • Ausarbeitung der           • Ausarbeitung der
                            Trennungsvereinbarung/       Trennungsvereinbarung/
                            Scheidungskonvention         Scheidungskonvention
 Rolle der Fachperson     Unabhängig und neutral,      Unabhängig und neutral,     Vertritt die Interessen der     Bei der Beratung beider     Gibt zeitlich begrenzt
                          führt durch die Sitzungen.   führt durch die Sitzungen   Kundin/des Kunden               Ehegatten tritt die         unabhängige und neutrale
                          Befähigt die Kundin/den                                                                 ­Anwaltsperson unab­         Auskünfte zu grundsätzli­
                          Kunden, selber Lösungen                                                                  hängig und neutral auf      chen Rechts­fragen
                          zu finden                                                                                und ist unparteiisch
 Voraussetzungen          Nur einvernehmliche          Nur einvernehmliche         Einvernehmliche                Nur einvernehmliche          Sowohl für gemeinsame
                          Scheidungen                  Scheidungen                 Scheidungen und                Scheidungen                  wie auch für die Beratung
                                                                                   «Kampfscheidungen»                                          einer Partei nutzbar
 Kosten                   ca. 150 Fr./h                ca. 80 Fr./h                ca. 250 Fr./h                  ca. 250 Fr./h                kostenlos
 Weitere Beratungs-­                                   Beratungsangebot bei der                                   Beratungsangebot bei
 möglichkeiten zum The-                                Eheschliessung                                             der Eheschliessung
 ma Ehe und Scheidung

UFA-REVUE 2 | 2020                                                                                                                                                       11
Management

Folgen I

Die Folgen der Scheidung
Die Regelungen der Scheidungsfolgen sind entscheidend für das weitere Leben der Betroffenen.
Doch was passiert im Scheidungsfall mit den Kindern, mit dem Landwirtschaftsbetrieb? Und was ist
mit Unterhaltszahlungen? Die von der BFH-HAFL durchgeführte Studie gibt Antworten.

                                D
                                         ie Regelungen der Scheidungs-        als Knacknuss: Dies ist einerseits auf       Lückenlose Dokumentation
                                         folgen sind für beide Ehegat-        die Bewertung des Betriebes zum Er-          Damit niemand aufgrund einer Schei-
                                         ten verbindlich und können           tragswert und die damit verbundene           dung den Betrieb mittellos verlässt,
                                 nur bedingt abgeändert werden. In            Wertminderung getätigter Investiti-          müssen zwingend Vorkehrungen ge­
                                 Gesprächen mit Landwirten und Bäu-           onen zurückzuführen. Andererseits            troffen werden, wie eine lückenlose
                                 erinnen, ob betroffen von einer Tren-        sind es nicht schriftlich festgehalte-       Dokumentation aller Darlehen oder
                                 nung oder nicht, tauchen viele Fragen        ne Darlehen oder ­Investitionen der          Investitionen, sozialrechtliche Absi-
                                 zu den Folgen einer Scheidung auf.           Nichteigentümerehegattin. Eine wei-          cherungen oder allfällige Entlohnung
                                 Die meisten Fragen drehen sich um            tere Herausforderung                                           der betrieblichen
                                 den Betrieb und die dafür getätigten
                                 Investitionen, die Zukunft der Kinder
                                                                              stellen nicht entlohnte
                                                                              Arbeitsleistungen der
                                                                                                          « «Für die Kinder war
                                                                                                              es nie ein grosses
                                                                                                                                             Mitarbeit . Diese
                                                                                                                                             Vorkehrungen sind
                                 und die Unterhaltszahlungen – das            Nichteigentümerehe- Problem. Sie konnten vor der Eheschlies­
                                 zeigt eine an der BFH-HAFL durchge-          gattin im Gewerbe des zwischen uns hin- und sung bzw. bei Verän-
                                 führte Studie.                               Eigentümerehegatten                                            derungen während
                                                                                                             herswitchen, wann
                                                                              dar, die erheblich über                                        der Ehejahre zu tref-
                                                                                                               sie wollten. Wir
                                 Landwirtschaftsbetrieb                       den in einer Bauernehe                                         fen, zum Beispiel bei
                                                                                                                Eltern wohnen
                                 als Knacknuss                                zu erwartenden Beitrag                                         der Geburt oder
                                 Kommt es aufgrund einer Scheidung            an den Unterhalt der
                                                                                                           einfach nicht mehr in beim Auszug von
                                 zur Aufteilung des Vermögens – der           Familie hinausgehen.           der gleichen Woh-               Kindern. Deshalb
                                 sogenannten güterrechtlichen Ausei-          Das Ziel sollte sein, dass    nung. Im Gegenteil,              sollte das Thema
                                 nandersetzung – behält bei der Errun-        weder die Ehefrau den          mittlerweile finden             «Folgen einer Schei-
                                 genschaftsbeteiligung jeder Ehegatte         Hof mittellos verlässt, sie es sogar cool, dass dung» während der
                                 sein Eigengut, also das Vermögen,            ohne für ihre Mitarbeit sie zwei verschiedene Ehe immer wieder
                                 welches er oder sie in die Ehe einge-
                                 bracht oder während der Ehe durch
                                                                              entschädigt zu werden,
                                                                              noch der Ehemann den
                                                                                                               Zimmer haben»,     «          zwischen den Ehe-
                                                                                                                                             gatten thematisiert
                                 eine Erbschaft oder Schenkung er-            Hof verkaufen muss,            erzählte ein geschiedener       werden. Beide Part-
                                 halten hat. Hingegen wird das Ver-           weil ihn die Ausgleichs-                 Bauer.                ner sollten aktiv In-
                                 mögen, das während der Ehe ge-               forderungen der Ehe-                                           formationen einhol-
                                 meinsam erwirtschaftet wurde, die            frau dazu zwingen.                           ten und für ihre Situation angepasste
                                 Errungenschaft, je hälftig geteilt.          Aufgrund dieses Spannungsfeldes wird         Vorkehrungen treffen. Damit wird
                                 Das klingt einfach und logisch, er-          gemäss BFH-HAFL-Studie bei Schei-            das Risiko einer Scheidung fassbarer
                                 weist sich in der Landwirtschaft aber        dungen in der Landwirtschaft häufiger        und kann in der Betriebsführung
                                                                              als in der übrigen Bevölkerung gestrit-      bzw. in der strategischen Planung
                                                                              ten. Das heisst, dass es in der Land-        einkalkuliert werden. Durch die offe-
                                                                              wirtschaft in rund zwei von zehn Fällen      ne Auseinandersetzung mit mögli-
     Scheidungen in der Landwirtschaft                                        zu einem strittigen Verfahren kommt,         chen Scheidungsfolgen wird es den
     54 % der Betriebsleiter haben nach der Scheidung das Arbeits­            einer sogenannten Kampfscheidung,            Ehepartnern auch immer wieder be-
     pensum erhöht, ohne fremde Hilfe in Anspruch zu nehmen.                  was doppelt so häufig ist wie in der üb-     wusst, wie wichtig die Beziehungsar-
     In 50 % waren sich die Ehegatten nach der Scheidung keinen               rigen Bevölkerung. Die Aufteilung des        beit für eine krisenresistente Ehe ist.
     nachehelichen Unterhalt schuldig.                                        Vermögens ist auch derjenige Schei-
                                                                              dungspunkt, über den 53 Prozent der          Kinder stark mit Hof verbunden
     42 % der Frauen, welche den Hof verlassen haben, suchten sich            Umfrageteilnehmen­den am längsten            Die Betreuung der Kinder wird in der
     eine neue Arbeitsstelle, weil sie bis anhin auf dem Betrieb gearbeitet
     haben.                                                                   diskutierten und verhandelten, bis sie       Landwirtschaft sehr unterschiedlich
                                                                              zu einer Lösung kamen.                       geregelt. Viele Kinder sind stark mit

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Management

dem Hof verbunden, weil sie da auf-        menbleiben und ausharren ist deshalb                    Wer geht? Wer bleibt? Und wo wohnen die Kinder?
gewachsen sind und ihren Lebens-           keine optimale Lösung.
mittelpunkt haben, aber auch weil sie
selbst Tiere halten oder der Betrieb       Keine universell geltenden
ihnen unzählige B     ­eschäftigungs-      Richtwerte für Unterhalt
und Erlebnismöglichkeiten bietet.          Grundsätzlich muss jeder Ehegatte
­Obwohl gemäss BFH-HAFL Umfrage            nach der Scheidung selbst für seinen
 in 57 Prozent der Fälle die Mutter die    Lebensunterhalt und seine Altersvor-
 Obhut über die Kinder nach der Schei-     sorge aufkommen. Ist ein Ehegatte
 dung erhält, kommt in jeder vierten       dazu nicht in der Lage, muss ihm der
 Bauernfamilie die wechselnde Obhut        andere Ehegatte einen angemessenen
 in unterschiedlicher Ausprägung zwi-      Beitrag leisten.
 schen beiden Elternteilen zur Anwen-      Universell geltende Richtwerte für die     Wer muss wem wie viel Unterhalt
 dung. In 14 Prozent der Fälle hat der     Unterhaltszahlungen gibt es nicht. Je-     bezahlen?
 Vater die alleinige Obhut über die        der Scheidungsfall ist einzeln zu prü-     Die Höhe und Dauer der Unterhaltszahlungen hängen von
 Kinder, welche auf dem Hof wohnen         fen. Die BFH-HAFL-Studie zeigt aber,       verschiedenen Kriterien ab. Dazu gehören unter anderem:
 blieben.                                  dass geschiedene Bäuerinnen und            • Die Aufgabenteilung während der Ehe: Wer in welchem Umfang
 Kinder leiden nicht zwangsläufig unter    Bauern generell bestrebt sind, eigen-        erwerbstätig war bzw. sich um den Haushalt und die Kinder
 einer vollzogenen Trennung und Schei-     ständig zu sein. So berichtete eine          gekümmert hat, beeinflusst die Zumutbarkeit und Chancen­
                                                                                        beurteilung des beruflichen Wiedereinstiegs.
 dung. Für sie kann es eine Erleichte-     geschiedene Bäuerin: «Ich habe mich
 rung sein, wenn durch die Trennung        lange nicht getraut zu gehen, weil ich     • Die Dauer der Ehe.

 Ruhe einkehrt und sie nicht mehr täg-     grosse Existenzangst hatte und allein      • Der Lebensstandard während der Ehe kann zu Forderungen der
 lich zwischen den Fronten der streiten-   dastehen würde. Also habe ich zuge-          «Besitzstandwahrung» führen.

 den Eltern stehen. Dazu erzählte eine     wartet, bis ich eine Arbeit gefunden       • Das Alter und die Gesundheit der Ehegatten beeinflussen den
 Bäuerin: «Es ist der richtige Weg ge-     hatte.»                                      Entscheid, ob überhaupt einer Erwerbstätigkeit nachgegangen
                                                                                        werden kann.
 wesen, dass ich von dort weggegangen      Entsprechend weist die Studie auf,
 bin, auch für meine Kinder. Wir wären     dass alle Personen, die den Hof ver-       • Einkommen und Vermögen der Ehegatten.

 dort wegen den ganzen Streitereien        lassen haben und zuvor nicht auswärts      • Der Umfang und die Dauer des von den Ehegatten noch zu
 kaputt gegangen.»                         erwerbstätig waren, eine Anstellung          leistenden Betreuungsaufwands für die Kinder.

 Aber auch wenn Differenzen in der         finden konnten. Sie zeigt weiter, dass     • Die berufliche Ausbildung und die Erwerbsaussichten der
                                                                                        Ehegatten sowie der vermutete Aufwand für den beruflichen
 Ehe nicht offen ausgetragen werden,       am häufigsten nachehelicher Unterhalt
                                                                                        Wiedereinstieg ausserhalb des Landwirtschaftsbetriebes
 spüren Kinder sehr gut, wenn es zwi-      geschuldet wird, wenn noch minder-           der anspruchsberechtigten Person, in den meisten Fällen der
 schen den Eltern nicht mehr harmo-        jährige Kinder da sind, die betreut wer-     Bäuerin.
 niert. Nur den Kindern zuliebe zusam-     den müssen.                          n

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Management

Folgen II

Zugunsten des Betriebes verzichten?
Bei einer Scheidung in der Landwirtschaft kann der Betrieb in den allermeisten Fällen in der Familie
gehalten werden. Gemäss einer Umfrage der BFH-HAFL führt in 83 Prozent der Fälle ein Ehegatte
den Betrieb weiter. Da der Betrieb ein zentrales Element der Bauernfamilie darstellt, wird bei einer
Scheidung oft versucht, dessen innerfamiliäres Fortbestehen zu gewährleisten.

                            D
                                    ie Angst, dass ein Landwirt-    raterin, spezialisiert auf Scheidungen           einer Kampfscheidung. In vielen die-
                                    schaftsbetrieb aufgrund einer   in der Landwirtschaft.                           ser Fälle habe schon vorher eine hohe
                                    Scheidung verkauft werden       Wenn ein Betrieb an eine Drittper-               Überschuldung bestanden, oder die
                            muss, ist in den meisten Fällen unbe-   son verkauft werden müsse, sei das               Ehegattin habe sehr viel Eigengut in
                            gründet, wie die BFH-HAFL-Studie        in der Regel im Zusammenhang mit                 den Betrieb eingegeben. Silvia Hohl:
                            zeigt. Insgesamt wurden 60 Fälle un-                                                     «Bei einvernehmlichen Scheidungen
                            tersucht; in 83 Prozent der Fälle                                                        wird immer mit Blick auf die betrof-
                            konnte ein Ehegatte den Betrieb wei-                                                     fene Familie und die Weiterexistenz
                            terführen. Andere gaben ihn an die        BFH-HAFL-Studie                                von beiden Partnern nach Lösungen
                            jüngere Generation ab oder verpach-       «Getrennte Wege                                gesucht, um einen Verkauf an Dritte
                            teten ihn an Dritte. In keinem Fall       gehen»                                         zu vermeiden.»
                            musste der Betrieb ausserhalb der Fa-     Die Datengrundlage über Scheidungen
                            milie verkauft werden. «In der Praxis     in der Landwirtschaft basiert auf einer        Verzicht hat hohen Stellenwert
                            kennt man ganz wenige Fälle, in de-       schriftlichen Umfrage, welche Christine        Gleichzeitig zeigte die Studie deut-
                                                                      Burren im Rahmen ihrer Masterarbeit
                            nen ein Betrieb im Rahmen einer                                                          lich, dass das Thema Verzicht in ei-
                                                                      mit 60 geschiedenen Bäuerinnen und
                            Scheidung an Drittpersonen verkauft       Bauern durchgeführt hat.                       ner landwirtschaftlichen Scheidung
                            werden musste», weiss Silvia Hohl,        Burren Christine, 2019. Getrennte Wege         einen hohen Stellenwert hat. Insge-
                            pensionierte landwirtschaftliche Be-      gehen – Ehescheidungen in der Landwirt-        samt 72 Prozent der Befragten haben
                                                                      schaft. Masterarbeit. Berner Fachhochschule,
                                                                      Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmit-
                                                                      telwissenschaften HAFL, Zollikofen (siehe
                                                                      Web-Dossier).

Aufgrund der Scheidung
den Betrieb aufgeben?
In den meisten Fällen
bleibt der Betrieb in der
Familie.

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Management

angegeben, in der Scheidungskon-
vention bewusst auf eigene An-
                                          durch Druck oder gar Drohungen ent-
                                          stand. Eine Antwort liefert die Umfra-
                                                                                        «
                                                                                        «Geschämt habe ich mich nicht, nein.
                                                                                   Ich habe auch nicht das Gefühl gehabt, dass ich
sprüche verzichtet zu haben. Der          ge nicht; in der Beratungspraxis sind
                                                                                       da grosse Fehler gemacht habe und viel
Grossteil von ihnen hat zugunsten         jedoch alle diese Formen bekannt.
                                                                                      anders hätte machen können. Es ist jetzt
der Hofkontinuität verzichtet, bzw.
um der nachfolgenden Generation           Eigene Bedürfnisse vor den                      einfach so gekommen, wie es ist»,                   «
keine Steine in den Weg zu legen.         Betrieb stellen
                                                                                                    erzählte ein geschiedener Bauer.
Ob ein Verzicht auch wirklich not-        Experten raten deshalb: Weder soll
wendig war, um den                                     die Exehegattin den Hof
Betrieb innerhalb der
Familie zu erhalten,      « «Im Moment lebe
                              ich stark in der
                                                       mittellos verlassen noch
                                                       der Exehemann den Be-
kann aufgrund der vor-                                 trieb aufgrund von fi-      Leben nach einer Scheidung
liegenden Daten nicht
                            Gegenwart. Sicher nanziellen Forderungen
                                                                                   Scheiden tut weh – sehr weh! Denn das Leben wird mit dem einschnei-
beantwortet werden.          nicht mehr in der         verkaufen müssen.           denden Prozess komplett über den Haufen geworfen. Viele Verände-
Gemäss der Studie           Vergangenheit. Ich Wichtig ist in einem ers-           rungen stehen an, die gemeistert werden müssen. Als besonders nega-
würden sich aber ei-         bin wirklich jetzt        ten Schritt, dass eine      tiv empfinden die geschiedenen Bäuerinnen und Bauern den Verlust
                            dort angekommen, saubere und faire gü-                 des Familienalltags. Die Frauen, die in den allermeisten Fällen den Hof
nige Befragte rückbli-
ckend bei der Schei-
dung mehr zur Wehr
                                                 «
                            wo ich hinwollte», terrechtliche Auseinan-
                                                       dersetzung durchgeführt
                                                                                   verlassen, kämpfen zudem mit dem Verlust des bäuerlichen Umfeldes.
                                                                                   Männer, die auf dem Hof zurückbleiben, sind einer höheren Arbeitsbe-
                                                                                   lastung ausgesetzt.
setzen oder nicht mehr            erzählte ein         wird.                       Allen Schwierigkeiten zum Trotz sind vier von fünf von der BFH-HAFL
auf finanzielle Forde-        geschiedener Bauer.      In einem zweiten Schritt    befragten geschiedenen Bäuerinnen und Bauern nach der Scheidung mit
rungen verzichten.                                     kann zugunsten des Be-      ihrer allgemeinen Situation zufrieden oder sehr zufrieden. Die Zufrieden-
Wenig erstaunt das Resultat, dass         triebes, der Kinder oder des Exehe-      heit steigt, je länger die Scheidung zurückliegt. Unabhängig davon, wie
                                                                                   viel Zeit seit der Scheidung vergangen ist, blicken über 80% positiv in
Bäuerinnen, welche den Betrieb ver-       gatten eine Justierung vorgenommen
                                                                                   die Zukunft. Wenn eine Person sicher ist, dass die Beziehung nicht mehr
lassen, eine 3,3-mal höhere Wahr-         werden. Hier gilt aber: Keine Partei     zu retten ist, macht ein zu langes Ausharren in der Ehe aus Angst vor der
scheinlichkeit aufweisen, dass sie auf    soll die eigenen, teilweise existen-     Scheidung und ihren Folgen also keinen Sinn, wie auch eine geschiede-
Ansprüche verzichten, als die Land-       tiellen Bedürfnisse hinter die Be-       ne Bäuerin zu bedenken gab: «Ich hätte den Schritt schon viel früher
wirte. Die Frage bleibt offen, ob der     triebskontinuität stellen, sondern       machen und nicht so lange ausharren sollen. Da war ich noch jünger
                                                                                   und hätte beruflich bessere Chancen gehabt!» Eine Scheidung kann auch
Verzicht dieser Personen aus eige-        umgekehrt, die eigenen Bedürfnisse
                                                                                   ein Neuanfang bedeuten: 44 % der befragten Frauen und 71% der Män-
nem Willen geschah, auf Grund ei-         sollen – wenigstens für einmal – Pri-    ner leben gemäss Studie wieder in einer neuen Partnerschaft.
nes Kompromisses zustande kam oder        orität haben.                       n

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