Förderprogramme Erdgas- und Elektromobilität 2021 - preiswert zuverlässig umweltfreundlich - Stadtwerke Marburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Förderprogramme Erdgas- und Elektromobilität 2021 GEPRÜFTE QUALITÄT HERAUSRAGENDER Regionalversorger dtgv.de 2020/21 Prüfung 09/2020, Service, Tarifoptionen, Nachhaltigkeit & regionales Engagement Strom Gas preiswert zuverlässig umweltfreundlich
Erdgas-Kraftfahrzeuge Die Förderung von Erdgas-Kraftfahrzeugen der Stadtwerke Marburg hat seit dem Jahr 2004 eine erfreulich gute Resonanz gefunden. Wir konnten dazu beitragen, dass mehr als 300 Erdgasfahrzeuge in Marburg und im Land- kreis Marburg-Biedenkopf neu zugelassen wurden. Diese Entscheidung möchten wir weiter unterstützen. Daher bieten die Stadtwerke diese Förderung auch bis Ende 2021 weiterhin an. Was wird gefördert? Gefördert wird die Neuanschaffung von Erdgas-Kraftfahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Was wird nicht gefördert? Gebrauchte Erdgas-Kraftfahrzeuge oder der Kauf eines bereits umgerüsteten Erdgas-Kraftfahrzeuges sowie mit Autogas betriebene Fahrzeuge werden nicht gefördert. Wer wird gefördert? Alle Haushaltskundinnen und -kunden der Stadtwerke Marburg GmbH, mit einem Premium-Vertrag für Strom oder Gas, können die freiwillige Förderung der Stadtwerke Marburg GmbH zum Kauf eines Erdgas-Kraftfahrzeu- ges beantragen. In den Genuss der Förderung können nur Privatpersonen kommen. Unternehmen/ Gewerbetreibende sind aus- geschlossen. Wie wird gefördert? Pro Antragsteller/in wird die Anschaffung von einem Fahrzeug mit einem Zuschuss von 200 Euro gefördert. Laufzeit der Förderaktion Die Förderaktion wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein vorzeitiges Ende tritt ein, sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Unsere Erdgastankstelle - Hier können Sie rund um die Uhr Erdgas tanken B3 hn La rstr. ime lhe ßsee Gro . Str er erg r Str. ss elb Gi Capple el ek Kr Am B3 Erdgastankstelle Lahn Südspange Belte rshä sstr. user str. ung geh Um B3 Betrieb mit EC- oder Kundenkarte Die Stadtwerke-Kundenkarte ist in der Abteilung Einkauf Telefon (06421) 205-221 der Stadtwerke Marburg er- hältlich. Die Zahlung erfolgt bequem einen Monat später per Lastschrift. 2
Elektrofahrzeuge und Lademöglichkeiten Vorteile eines Elektrofahrzeugs • Umweltfreundliche Bezugsquellen (100 % Ökostrom) • Wartung und Instandhaltung sind wesentlich preisgünstiger als bei anderen Fahrzeugantrieben • Wirtschaftliche Abhängigkeit von Öl wird verringert • Keine oder wenige Fahrverbotszonen für Elektrofahrzeuge • Schnellere Entwicklung von Stadtfahrzeugen • je nach Fahrzeugart Steuerbefreiung bis Ende 2030 (für Zulassungen bis Ende 2025) Ziel der Förderaktion Durch die Unterstützung batteriebetriebener Elektrofahrzeuge besteht bereits heute die Möglichkeit, Emis- sionen aus dem Individualverkehr, vor allem in Städten, zu senken. Deshalb hat die Stadtwerke Marburg GmbH in den letzten Jahren die nötigen Vorbereitungen getroffen und eine Ausweitung der öffentlichen Lad- einfrastruktur in Form neuer Stromtankstellen in Marburg und den umliegenden Netzgebieten der Stadtwer- ke Marburg erreicht. An allen diesen Tankstellen kann Ökostrom der Stadtwerke Marburg getankt werden. Eine genaue Auflistung und Darstellung der Tankstellen auf einer Karte finden sie weiter unten. Genaue- re Informationen zum Tanken an diesen Elektrotankstellen sowie einen Verweis auf die Preise finden Sie auf der nächsten Seite. So können Elektrofahrzeuge auch abseits der heimischen Ladestation aufgeladen werden. Aber auch zu Hause unterstützen wir Sie beim Schaffen einer Lademöglichkeit für Ihr Elektrofahrzeug (näheres ab Seite 4). Unsere Elektrotankstellen - Hier können Sie rund um die Uhr Strom tanken Lahntal-Sterzhausen Marburg Münchhausen Oberdorfer Straße 1 Am Krekel 55 Marburger Straße 81 Wetter Gemeindeverwaltung Stadtwerke Marburg Gemeindeverwaltung Bahnhofstraße 17 Cölbe 2 Ladepunkte 4 Ladepunkte 2 Ladepunkte Bahnübergang Kasseler Straße 88 Frauenbergstraße 20 2 Ladepunkte Gemeindeverwaltung Oberhessische Presse 2 Ladepunkte 2 Ladepunkte Münchhausen Gießener Straße 13 ÖKOSTROM Wohratal Gisselberg ÖKOSTROM Wohratal Halsdorfer Straße 56 Gemeindeverwaltung TANKSTELLE ÖKOSTROM 4 Ladepunkte ÖKOSTROM TANKSTELLE TANKSTELLE 2 Ladepunkte Liebigstraße 39 Wetter TANKSTELLE Friedrichsplatz Cölbe Rauschenberg Rauschenberg 2 Ladepunkte ÖKOSTROM Marktstraße 2 Neue Kasseler Straße 1 Lahntal TANKSTELLE ÖKOSTROM Marktplatz Hauptbahnhof 2 Ladepunkte 2 Ladepunkte TANKSTELLE Kirchhain ÖKOSTROM Neue Kasseler Straße 66 Autohaus Wahl Kirchain Marburg TANKSTELLE 2 Ladepunkt ÖKOSTROM Am Bahnhof 9 Amöneburg (nur E-Fahrrad) Bahnhof Savignystraße 2 TANKSTELLE ÖKOSTROM 4 Ladefächer, kostenfrei Stadthalle Weimar TANKSTELLE 2 Ladepunkte ÖKOSTROM Ebsdorfergrund Softwarecenter 1 ÖKOSTROM Amöneburg Lohra TANKSTELLE TTZ ÖKOSTROM Am Markt 1 Stadtverwaltung TANKSTELLE 2 Ladepunkte ÖKOSTROM Fronhausen 2 Ladepunkte TANKSTELLE Sommerbadstraße 41 TANKSTELLE Aquamar 2 Ladepunkte Ebsdorfergrund Fronhausen Dreihäuser Straße 12 Lohra Bahnhofstraße 44 Bürgerhaus Heinrich-Naumann-Weg 2 Weimar Bahnhof 2 Ladepunkte Gemeindeverwaltung Alte Bahnhofstraße 31 2 Ladepunkte 2 Ladepunkte Gemeindeverwaltung 2 Ladepunkte 3
Betrieb mit Ladeschlüssel Co-branding Für den Zugang zu den Tankstellen der Stadtwerke Marburg GmbH benötigen Sie entweder einen Ladeschlüs- sel in Form eines Chips von unserem Partner PlugSurfing oder Sie wählen den Weg über die kostenlose Handy App. Den Chip von PlugSurfing für die Freischaltung der Ladesäule erhalten Sie für den Preis von 5,95 Euro (brutto) während der Öffnungszeiten in unserem Kundenzentrum Am Krekel 55. Ein direkter Zugang an den E-Lade- säulen selbst ist mit der Handy App ‚PlugSurfing-Wir laden Ihr Elektroauto‘ (Android) bzw. ‚Plugsurfing- Überall Laden‘ (iOS) möglich. Sowohl bei der Nutzung des Ladeschlüssels als auch bei der Verwendung der App ist eine Registrierung bei Plug-Surfing notwendig in der Sie eine Zahlungsmethode hinterlegen müssen. Der Preis pro Kilowattstunde ist auf der Internetseite der Stadtwerke Marburg GmbH aufgeführt. Betrieb durch Park & Charge Marburg Sommerbadstraße 41, AquaMar Schwimmbad Pilgrimmstein 17, Parkhaus Lademöglichkeiten Wir möchten Sie gerne beim Laden Ihres Elektrofahrzeugs auch zu Hause unterstützen und bieten daher qualitativ hochwertige Wandladeboxen der Firma Mennekes für unsere Kunden zum vergünstigten Preis an. Das Traditi- onsunternehmen Mennekes aus dem Sauerland hat sich schon früh für den Ausbau und die Entwicklung der Elektromobilität stark gemacht und in die Entwicklung passender Produkte investiert. Heute ist die Firma der weltweit führende Hersteller von Ladesteckern und hat im Portfolio die passenden Ladelösungen für alle Bereiche in höchster Qualität. Im Jahr 2018 wurde das Unternehmen mit dem Plus X Award zur Fachhandelsmarke des Jahres gekürt und beim ADAC Systemvergleich Wallboxen 2018 konnte die Lade- box MENNEKES AMTRON Xtra 22 die strengen Testvorgaben mit der Note „sehr gut“ erfüllen. Welche Wandladeboxen werden angeboten? Angeboten wird zum einen die Mennekes Wandladebox AMTRON Xtra standartmäßig mit 11 kW Ladeleistung. Die Box können Sie über uns jedoch auch mit 22 kW Ladeleistung beziehen, unter der Vorraussetzung der Zustimmung Ihres Netzbetreibers. Die AMTRON Xtra lässt sich mittels der zugehörigen App optimal in Ihr Smart-Home integrieren (z. B. Kommunikation mit Photovoltaikanlage). Zudem können Sie umfängliche Details zu Ihrem Ladeverhalten über die AMTRON Xtra abrufen. Zum anderen bieten wir Ihnen seit Mitte 2019 auch die einfach gestaltete AMTRON Compact mit einer Ladeleistung von 3,7 bzw. 11 kW für ein unkompliziertes Laden an. Die gewünschte Ladeleistung wird bei dieser Box durch den Installateur eingestellt. Seit Ende 2020 bieten wir zudem die Boxen AMTRON Professional 22 und Premium 11 an. Diese Wandladeboxen können unsere Kundinnen und Kunden zum Vorteilspreis über uns beziehen: AMTRON Xtra 11 AMTRON Xtra 22 AMTRON Compact 3,7 bzw. 11 AMTRON Professional 22 AMTRON Premium 11 Wer wird unterstützt? Alle Kundinnen und Kunden (Privatpersonen als auch Unternehmen) der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Premium-Vertrag für Strom, können eine der oben beschriebenen Wandladebox über uns beziehen und mit Haus- haltsstrom über den bestehenden Zähler betreiben. Alternativ bieten wir Ihnen die Boxen auch in Verbindung mit unserem günstigen Tarif Premium e-Mobil an. Hier- bei handelt es sich um einen unterbrechbaren Tarif, für den ein separater Zähler und ein Rundsteuerempfänger gesetzt werden muss. Weitere Details zum Tarif finden Sie online auf unserer Internetseite im Bereich Stromtarife. 4
Ablauf Genauere Informationen zum Ablauf, zur Installation sowie nötige Unterlagen wie den Kaufvertrag und die ak- tuellen Preise finden Sie auf unserer Produktseite Elektromobilität im Internet unter: www.stadtwerke-marburg.de. Für weitere Informationen oder Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Herrn Keßler unter 06421-205 613. Technische Details AMTRON Xtra - Ladung nach Mode 3 (IEC 61851) Optional: - Steckvorrichtungen nach IEC 62196 - Ladesteckdose Typ 2 - Integrierte Kabelaufhängung - fest angeschlagenes Ladekabel Typ 2 - Statusinformation per LED-Infofeld - fest angeschlagenes Ladekabel Typ 1 - Multifunktionstaster mit Stopp- und Reset-Funktion, FI-Test und -Wiedereinschalten (wenn FI vorhanden) - Entriegelungsfunktion bei Stromausfall (nur bei Geräten mit Ladesteckdose Typ 2) - Gehäuse aus AMELAN® - Anschlussfertig verdrahtet Bei uns „Am Krekel 55“ in Marburg können - Integration in das Heimnetzwerk Sie gerne die Mennekes AMTRON Xtra und über WLAN / LAN Compact begutachten. Melden Sie sich hier- - Charge APP (kostenlos erhältlich) für einfach in unserem Kundenzentrum vor Ort oder vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 06421-205 613. AMTRON Compact - Ladung nach Mode 3 (IEC 61851) - Steckvorrichtungen nach IEC 62196 - Integrierte Kabelaufhängung - Fest angeschlagenes Ladekabel Typ 2 - Statusinformation per LED-Infofeld - Anschlussfertig verdrahtet - Temperaturüberwachung - Sleep-Modus für einen reduzierten Stand-By Verbrauch (ca. 1 W) - muss an Fehlerstromschutzschalter (FI [Typ A]) angeschlossenen werden Des Weiteren haben wir die Wandladestationen Premium und Professional im Pro- gramm. Für detailliertere Informationen sehen Sie nach unter www.stadtwerke-marburg.de/produkte/elektromobilitaet Gewerbekunden und Kommunen Für Gewerbekunden und Kommunen bieten wir qualitativ hochwertige Standladesäulen vom Typ Mennekes Smart SN und Smart T mit integrierter Hausanschlusssäule im Mietmodell an. Nehmen Sie bei Interesse einfach Kontakt zu uns auf. Planung Mennekes Smart SN 22 Errichtung Technische Details Bereitstellung - Ladung nach Mode 3 (IEC 61851) Wartung und - Ladesteckdose 2x Typ 2, 2 x SCHUKO® Instandhaltung Stadtwerke Kunde Marburg - Ladeleistung 2 x 22 kW Nutzer der Versicherung Eigentümer u. Ladesäule Betriebsführer der - Ladesteckdose Schutzart IP44 Technische Ladesäule Betriebsführung - robustes Gehäuse aus Stahlblech, elektroly- tisch verzinkt, grundiert und pulverbeschichtet. Monatliches Entgelt 5
Elektroautos Was wird gefördert? Alle neuen Elektrofahrzeuge, die folgende Kriterien erfüllen: Sie haben eine Straßenzulassung, verfügen über mindestens 5,0 Kilowatt Nennleistung und kosten in der An- schaffung höchstens 45.000 Euro brutto. Was wird nicht gefördert? Alle Fahrzeuge, die selbst gebaut, gebraucht, umgebaut sind oder Elektrofahrzeuge mit einer Leistung von weni- ger als 5,0 Kilowatt Nennleistung oder einem Anschaffungspreis von über 45.000 Euro brutto. Elektrofahrzeuge ohne Straßenzulassung und Hybridfahrzeuge bzw. Elektrohybrid Plug-In-Fahrzeuge werden nicht gefördert. Wer wird gefördert? Alle Haushaltskundinnen und -kunden der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Premium-Vertrag für Strom, können die freiwillige Förderung der Stadtwerke Marburg GmbH zum Kauf eines Elektrofahrzeugs beantragen sobald die Rechnung und der Fahrzeugschein vorliegen. In den Genuss der Förderung können nur Privatpersonen kommen, Unternehmen/ Gewerbetreibende sind aus- geschlossen. Wie wird gefördert? Pro Antragsteller/in wird die Anschaffung von höchstens einem Fahrzeug mit einem Zuschuss von 200 Euro gefördert. Laufzeit der Förderaktion Die Förderaktion wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein vorzeitiges Ende tritt ein, sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Elektroroller & -motorräder Was wird gefördert? Alle neuen Elektroroller, die folgende Kriterien erfüllen: Sie haben eine Straßenzulassung und verfügen über eine Nennleistung zwischen 1,0 und 20,0 Kilowatt. Alle neuen Elektromotorräder, die folgende Kriterien erfüllen: Sie haben eine Straßenzulassung und verfügen über mindestens 20,0 Kilowatt Nennleistung. Was wird nicht gefördert? Alle Fahrzeuge, die selbst gebaut, gebraucht, umgebaut sind oder Elektroroller & -motorräder, die die oben beschriebenen Nennleistungen unterschreiten. Elektroroller & -motorräder ohne Straßenzulassung und Hybrid- fahrzeuge werden nicht gefördert. Wer wird gefördert? Alle Haushaltskundinnen und -kunden der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Premium-Vertrag für Strom, können die freiwillige Förderung der Stadtwerke Marburg GmbH zum Kauf eines Elektrofahrzeugs beantragen sobald die Rechnung und der Fahrzeugschein vorliegen. In den Genuss der Förderung können nur Privatpersonen kommen, Unternehmen/ Gewerbetreibende sind aus- geschlossen. Wie wird gefördert? Pro Antragsteller/in wird die Anschaffung von höchstens einem Elektromotorrad oder -roller mit einem Zuschuss von 10% des Anschaffungsbetrages bis zu einem maximalen Förderbetrag von 100 Euro (E-Roller) bzw. 200 Euro (E-Motorrad) gefördert. Laufzeit der Förderaktion Die Förderaktion wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein vorzeitiges Ende tritt ein, sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 6
Elektrofahrräder Unbeschwerte Radtouren in der Natur unserer schönen Marburger Hei- matregion genießen oder schnell den Einkauf mit dem Rad erledigen? Das ist mittlerweile ganz einfach, mit einem Minimum an Kraftaufwand möglich - dank elektrisch betriebener Fahrräder. Ein Fahrrad kann das Auto schon auf vielen Strecken ersetzen, mit einem zusätzlichen Elektro- motor wird die Reichweite hierbei noch stark erhöht. Zudem weist es wei- tere Vorteile gegenüber dem Auto auf. Es ist wesentlich wendiger und braucht weniger Platz beim Parken, was insbesondere in der Innenstadt einen großen Pluspunkt darstellt. Ebenso ist ein Elektrofahrrad leiser als ein Auto und produziert keine Abgase. Es braucht auch viel weniger Ener- gie als ein Auto und spart damit Geld bei jeder Fahrt. Fahrradfahrer sind zudem an der frischen Luft und tun etwas für ihre Gesundheit - mit Spaß und Muskelkraft! Immer mehr Menschen möchten diese Vorteile nutzen und sich ohne gro- ße Anstrengung, kostengünstig, aktiv und umweltbewusst fortbewegen. Hierbei unterstützen die Stadtwerke Marburg ihre Stromkundinnen und -kunden mit einer Förderung von Elektrofahrrädern oder Pedelecs, die genau diese Eigenschaften vereinen. Seit 2014 konnten wir so mit einer unserer beliebtesten Förderungen weit über 1000 Kundinnen und Kunden bei der Anschaffung Ihrer Elektrofahr- räder oder Pedelecs unterstützen. Der Unterschied zwischen Elektrofahrrädern und Pedelecs liegt in der Kraftunterstützung. Bei einem Elektrofahr- rad, auch E-Bike genannt, wirken Motor und Muskelkraft unabhängig voneinander. Über einen Drehgriff am Lenker wird wie bei einem Mofa die Motorleistung geregelt. Beim Pedelec (der Begriff leitet sich von “Pedal Electric Cycle” ab) wird hingegen die Motorunterstützung nur freigegeben, wenn auch die Pedale getreten wer- den. Pedelecs haben den Vorteil, dass sie, im Gegensatz zu Elektrofahrrädern, zulassungsfrei sind. Was wird gefördert? Gefördert werden alle Elektrofahrräder (E-Bikes), Pedelecs und S-Pedelces (Speed-Pedal Electric Cycle) mit zusätzlichem Tretantrieb, die neu gekauft wurden und eine Motorleistung von maximal 500 Watt aufweisen. Was wird nicht gefördert? Es werden keine gebrauchten Räder sowie keine Elektroräder ohne Tretantrieb (wie E-Roller oder E-Scooter) gefördert. Von der Förderung ausgeschlossen sind auch Räder ohne direkte Verbindung der Pedale zum Hinterrad (z.B. E-Rockit) und solche mit einer Motorleistung von über 500 Watt. Teilweise fallen diese Räder unter die Förderung Elektro- roller und -motorräder. Vergleichen Sie hierzu Seite 4 dieses Förderprogramms. Wer wird gefördert? Alle Haushaltskundinnen und -kunden der Stadtwerke Marburg GmbH mit einem Premium-Vertrag für Strom, können die freiwillige Förderung der Stadtwerke Marburg GmbH zum Kauf eines Elektrofahrzeugs beantragen sobald die Rechnung und der Fahrzeugschein vorliegen. In den Genuss der Förderung können nur Privatpersonen kommen, Unternehmen/ Gewerbetreibende sind aus- geschlossen. Wie wird gefördert? Pro Antragsteller/in wird die Anschaffung von einem Fahrrad mit einem Zuschuss von 50 Euro gefördert. Laufzeit der Förderaktion Die Förderaktion wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. Ein vorzeitiges Ende tritt ein, sobald das Förderbudget ausgeschöpft ist. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. 7
Antragsformular zum Förderprogramm “Erdgas- und Elektromobilität” Bitte den Förderantrag vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben ausfüllen. Angaben zum Antragsteller __________________________________________ __________________________________________ _______________ Vorname, Name, Firma E-Mail-Adresse Kundennummer __________________________________________ __________________________________________ _______________ PLZ, Ort Straße, Hausnummer Telefon Förderart und -betrag Ich möchte folgende Förderung aus dem Förderprogramm nutzen (bitte ankreuzen): ☐ Elektrofahrrad ☐ Elektroroller ☐ Elektromotorrad ☐ Elektroauto ☐ Erdgasfahrzeug 50 € 100 € (max.10%) 200 € (max.10%) 200 € 200 € Fahrzeug-/Fahrraddaten (Erdgas KFZ nur 1. Zeile) Kennzeichen_______________ Kaufpreis o. MwSt.____________ Fabrikat/Typ__________________________________ Reichweite_________________ Kapazität (Ah)________________ Leistung (kW)_________________________________ Das Fahrzeug wurde bei folgendem Händler gekauft __________________________________________ __________________________________________ _______________ Name des Händlers Anschrift Telefon Die Förderung soll auf folgendes Konto ausbezahlt werden __________________________________________ __________________________________________________________ Kontoinhaber/in Name der Bank IBAN:__ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ BIC: __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ Prüfziffer BLZ Kontonummer (10 stellig, ggf. vorne mit Nullen auffüllen) Die Bedingungen aus dem Förderprogramm Elektro- und Erdgasmobilität sind mir bekannt. Ich versichere, dass die hier von mir gemachten Angaben in- klusive der vorgelegten Unterlagen richtig und vollständig sind. Mir ist auch bekannt, dass kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung besteht und die Förderung nur gewährt werden kann, soweit Mittel im Rahmen des Förderbudgets der Stadtwerke Marburg GmbH zur Verfügung stehen. Nach Inan- spruchnahme der Förderung bleibt der zugrundegelegte Premium-Vertrag für mindestens zwei Jahre bestehen, andernfalls behalten sich die Stadtwerke eine anteilige Rückforderung vor. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Förderung nur erfolgt, wenn nicht ein gleichartiger Zuschuss eines anderen Energieversorgungsunternehmens beantragt bzw. bereits ausgezahlt wurde. Berücksichtigt werden Anträge für Fahrzeuge die zwischen dem 01.02.2021 und dem 31.12.2021 erworben wurden, entscheidend für die Förderung ist das Datum der Rechnung. Für die Beantragung der Förderung müssen der Fahrzeug- schein sowie die Rechnung vorliegen. Der Förderantrag muss spätestens 2 Monate nach Zulassung des Fahrzeugs vom Antragsteller vorgelegt werden. Die Informationspflichten nach Artikel 13 der EU-Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://www.stadtwerke-marburg.de/fileadmin/Datenschutz/ Infopflichten_Kundenservice.pdf und geben wir Ihnen hiermit zur Kenntnis. ____________________ ___________________________________ _____________________________________________ Ort, Datum Unterschrift Antragsteller Unterschrift Kontoinhaber/in (wenn abweichend) Erforderliche Unterlagen • Vom Antragsteller/in vollständig ausgefülltes Antragsformular • Kopie der Rechnung und Zahlungsbestätigung • Kopie des Personalausweis • Kopie des Fahrzeugscheins/-briefs (ausgenommen Elektrofahrräder) Stadtwerke Marburg GmbH - Kundenzentrum - Am Krekel 55, 35039 Marburg Telefon (0 64 21) 2 05 5 05, Telefax (0 64 21) 2 05 2 33, kundenzentrum@swmr.de Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 8:00 - 18:00 Uhr www.stadtwerke-marburg.de Wir drucken auf 100% Recyclingpapier. Stand 01.2021
Sie können auch lesen