Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen - WOHNBAUFÖRDERUNG - Land Oberösterreich
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WOHNBAUFÖRDERUNG Alarmanlagen für Eigenheime, Eigentums- und Mietwohnungen Stand: November 2018 Wohnbau Landesregierung www.land-oberoesterreich.gv.at Oberösterreich
IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Land Oberösterreich | Amt der Oö. Landesregierung | Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung, 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 | Tel. 0732-7720-14151 | e-mail: wo.post@ooe.gv.at | www.land-oberoesterreich.gv.at Redaktion: Mag. Irene Simader, Andrea Enzenhofer | Grafik und Text: Walter Fellermayr | Fotos: Adobe Stock, eigene | Druck: Fa. Haider Manuel 2. Auflage | November 2018 | Informationen zum Datenschutz finden Sie unter: https: //www.land-oberoesterreich.gv.at/datenschutz
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Willkommen bei der Oö. Wohnbauförderung Alarmanlagen schaffen Sicherheit Die eigenen vier Wände sollen Sicherheit und Geborgenheit bieten. Um dies auch beständig zu gewährleisten, ist der Einbau einer Alarmanlage eine wirksame Möglichkeit mit hohem Abschreckungspotential und somit einer hohen präventiven Wirkung. Das Land Oberösterreich trägt mit der Förderung von Alarmanlagen dazu bei, mehr Schutz vor Einbruch für Wohnungen und Eigenheime zu schaffen. Machen Sie Ihr Eigenheim sicherer mit dem Land OÖ Mag. Thomas Stelzer Dr. Manfred Haimbuchner Landeshauptmann Landeshauptmann-Stv. 3
Wohnb@uförderung Einbau einer Alarmanlage Allgemeines zur Förderung: Die Wohnung oder das Eigenheim muss als Hauptwohnsitz durch die Eigentümer bzw. die Mieter ge- nützt werden. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerechten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM zu bestätigen. Es werden nur Alarmanlagen gefördert, die durch ein Unternehmen eingebaut wur- den, welches die hierfür erforderliche gewerberechtliche Befugnis hat. Wo wird die Förderung beantragt? Die Förderung können Sie bei der Abteilung Wohnbauförderung, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, beantragen. Das dazu erforderliche Formular SGD-Wo/E-23 finden Sie auf unserer Homepage: www.land-oberoesterreich.gv.at > Themen > Bauen und Wohnen > Förderungen > Formulare. Für Auskünfte stehen Ihnen unsere Beratungsstelle (Tel. 0732/7720- 14143) und die für den Bereich zuständigen Bearbeiter während der Kun- dendienstzeit von 8 bis 12 Uhr gerne zur Verfügung. Wie ist der Förderungsablauf? Ansuchen um Förderung: •• Sie müssen den Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der Abteilung Wohnbauförderung einreichen. •• Zum Zeitpunkt der Antragsstellung darf die Rechnung maximal 2 Jahre alt sein. Prüfung Ihres Förderungsansuchens: •• Die förderrechtliche Prüfung erfolgt durch die Abteilung Wohnbauförderung. Bewilligung Ihres Förderungsansuchens: •• Der entscheidungsreife Antrag wird der Oö. Landesregierung zur Bewilligung vorgelegt. •• Der Wohnbaureferent, Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred Haimbuchner, übermittelt Ihnen nach Bewilligung die Zusage über die Höhe des Zuschusses, der Ihnen für den Einbau der Anlage gewährt wird. 4
Wohnbau Landesregierung Oberösterreich Wer wird gefördert? Gefördert werden Eigentümer/Mieter von Eigenheimen, Eigentumswohnungen und Mietwohnungen. Was wird gefördert? Der Einbau von Alarmanlagen, die der ÖNORM EN 50130 (alle Teile) und ÖNORM EN 50131 (alle Teile) und ÖNORM EN 50136 (alle Teile) entsprechen. Das ausführende befugte Unternehmen, welches die Alarmanlage eingebaut hat, hat den fachgerech- ten Einbau und die Einhaltung der ÖNORM mittels eines Installations-Attestes, das von der Homepage der Wirtschaftskammer unter nachfolgendem Link heruntergeladen werden kann, zu bestätigen. https://www.wko.at/branchen/ooe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/ Alarmanlagenfoerderung.html Anlagen zur Videoüberwachung werden nicht gefördert. 5
Wohnb@uförderung Einbau einer Alarmanlage Wie und in welcher Höhe wird gefördert? Es werden 30 Prozent der anerkannten Investitionskosten (brutto), maximal 1.000 Euro in Form eines Direktzuschusses gefördert. Wie hoch darf Ihr Einkommen sein und wie wird dieses berechnet? Ihr Jahreseinkommen (dazu gezählt wird auch das Einkommen eines im gemeinsamen Haushalt leben- den Ehegatten, Lebensgefährten oder eingetragenen Partners) darf folgende Einkommensgrenzen nicht übersteigen: 37.000 Euro 1 Person 55.000 Euro 2 Personen +5.000 Euro pro weitere Person im Haushalt ohne Einkommen +5.000 Euro bei Alimentationsverpflichtung pro Kind Das Jahreshaushaltseinkommen besteht aus den Bruttoeinkünften abzüglich der Werbungskosten (z.B. Sozialversicherung, Pendlerpauschale etc.) gemäß § 16 Einkommensteuergesetz 1988 und der ein- behaltenen Lohnsteuer. Familienbeihilfe, Unterhaltszahlungen für Kinder, gesetzlich geregelte Waisenrenten, Pflegegelder und Abfertigungen zählen nicht zum Einkommen; Kinderbetreuungsgeld und Wochengeld zählen zum Ein- kommen. Grundsätzlich reicht der Einkommensnachweis des vorangegangenen Kalenderjahres aus. Bei Bedarf kann das Durchschnittseinkommen der letzten 3 Jahre zum Erreichen der Einkommensgrenzen heran- gezogen werden. 6
Falls Sie noch Fragen zur Förderung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an: 0732-7720-14143 Schreiben Sie uns eine email: wo.post@ooe.gv.at Besuchen Sie uns im Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at Ihr Manfred Haimbuchner 7
Detaillierte Informationen zu den Förderungen der Oö. Wohnbauförderung sowie die Richtlinien und Formulare finden Sie auch unter: www.land-oberoesterreich.gv.at Land Oberösterreich Direktion Soziales und Gesundheit Abteilung Wohnbauförderung 4021 Linz, Bahnhofplatz 1 Wohnbau Tel. 0732-7720-14143 Landesregierung email: 8 wo.post@ooe.gv.at Oberösterreich
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