Ein gutes Leben für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Anforderungen an den Sozialraum und Herausforderungen in der Beratung
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Ein gutes Leben für Menschen mit Demenz und deren Angehörige Anforderungen an den Sozialraum und Herausforderungen in der Beratung Prof. Dr. habil. Thomas Klie, Evangelische Hochschule Freiburg Zweiter virtueller Fachtag des Kompetenzzentrum Demenz für das Land Brandenburg „Die Bedeutung des Sozialraums für ein gutes Leben mit Demenz“ am 9. Juni 2021 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 1
Ausgangspunkt: Recht auf Demenz • Wenn jeder Mensch Subjekt der Würde ist, die Würde des Menschen nicht an Leistungsfähigkeit gebunden ist und zum Wesenskern des Menschen gehört, dann macht der Achtungsanspruch von Menschen nicht halt vor der Demenz. Dies so zu sehen, ist eine der wesentlichen kulturellen Leistungen unserer Gesellschaft. Menschliche Würde ist nicht essentialistisch, sie ist eine Sache der Praxis. Wie Rainer Marten es formuliert, hat Kant die Bestimmung der Menschenwürde auf den falschen Weg gebracht, indem sie für ihn (nur) in der reinen, durch keinen Affekt beeinflussten Vernunft gegeben war. Nichts aber hat aus sich heraus Würde und Wert, nicht einmal Gold. Zu Würde und Wert gehört die Schätzung, eben die positive (Be-)Wertung und Würdigung. Würde wird erlebbar, geschieht im sozialen Miteinander – als Würdigung. Würde ereignet sich in sozialer Interaktion. Verstehen wir ein Leben mit Demenz als Lebensform, würdigen wir Menschen mit Demenz und realisieren wir diese Würdigung in unserer Lebensteilung, dann ist dies Ausdruck einer Anerkennung eines Lebens mit Demenz. In einer bunten Gesellschaft, in einer Gesellschaft, in der niemandem die Würde abgesprochen werden darf, gibt es ein Recht auf Demenz – eben als Lebensform. Dieses Recht auf Demenz bleibt nicht allein appellativ, es fordert alle: Familien, Freundeskreise, Nachbarn, Professionelle – aber auch den Staat in seiner Verantwortlichkeit, für den wirksamen Schutz von Menschenrechten und der Sicherung von Bedingungen, die Teilhabe ermöglichen. © AGP Sozialforschung 09.06.2021 2
Wesensmerkmale des Menschen Grundbefähigungen Sterblichkeit: Alle Menschen wissen um ihre Sterblichkeit und haben unter Leben: die Fähigkeit, ein lebenswertes Leben zu leben und nicht vorzeitig sterben normalen Umständen eine Abneigung gegen den Tod zu müssen Körperlichkeit: zur Körperlichkeit im Sinne eines gesunden Körpers gehören das Körperliche Integrität: diese umfasst die Fähigkeiten, sich guter Gesundheit zu Empfinden von Hunger und Durst, das Bedürfnis nach Schutz vor erfreuen und sich ausreichend zu ernähren, eine angemessene Unterkunft zu Natureinflüssen, aber auch den Übergriffen anderer Menschen, haben und gegen Gewalt und sexuelle Übergriffe geschützt zu sein Freude und Schmerz: Das Gefühl von Freude und Schmerz haben alle Gefühlserfahrung: umfasst die Fähigkeit, unnötigen Schmerz zu vermeiden, Menschen, erleben es aber kulturabhängig unterschiedlich freudevolle Erlebnisse zu haben und ohne traumatische Erlebnisse zu leben Sinne, Vorstellung und Denken: Ohne Wahrnehmung, Vorstellung und Denken Kognitive Fähigkeiten: umfassen die Fähigkeit, sich seiner fünf Sinne, seiner könnte der Mensch sich nicht in der Welt orientieren Phantasie und seiner intellektuellen Fähigkeiten zu bedienen Frühkindliche Entwicklung: Alle Menschen entwickeln sich aus Bedürftigkeit Vertrauen: bedeutet die Fähigkeit zur Bindung an Dinge oder Personen, zur und Abhängigkeit n einem Prozess zu einer eigenständigen Person Liebe, Trauer, Dankbarkeit oder Sehnsucht Praktische Vernunft: es gehört zum Wesen des Menschen, Situationen zu Vorstellung des Guten: umfasst die Fähigkeit, eine Auffassung des Guten und bewerten und seine Handlungen zu planen eines guten Lebens zu entwickeln, Verbundenheit mit anderen Menschen: Menschen leben immer bezogen auf Sozialität: umfasst die Fähigkeit zur sozialen Interaktion, sich mit anderen zu andere, benötigen Anerkennung und haben das Gefühl der Anteilnahme und identifizieren und das Gefühl, die Achtung anderer zu haben des Mitleids Verbundenheit mit anderen Arten und der Natur: Ökologische Verbundenheit: umfasst die Fähigkeit zur Anteilnahme für und in Beziehung zu Tieren, Pflanzen und zur Welt der Natur zu leben Humor und Spiel: Wenn Kinder nicht lachen oder spielen, gilt das als Zeichen Freizeitgestaltung: umfasst die Fähigkeit zu lachen, zu spielen und erholsame einer Störung. Der Mensch strebt nach Erholung Tätigkeiten zu genießen Getrenntsein: Jeder Mensch ist ein Individuum mit eigenen Gefühlen und Vereinzelung: meint die Fähigkeit, das eigene Leben und nicht das von jemandem individuellen Merkmalen und Selbstachtung. anderen zu leben (Autonomie) Subjektorientierte Qualitätssicherung Klie/Büscher © AGP Sozialforschung 09.06.2021 4
Six senses: Nolan • Sicherheit hinsichtlich der essenziellen, physiologischen und psychologischen Bedürfnisse sowie vor Bedrohung, Schaden oder Schmerz (hier gibt es Parallelen zum Verständnis von Körperlichkeit und körperlicher Integrität bei Nussbaum) • Kontinuität in der persönlichen Biografie und eine konsistente und reibungslose Versorgung innerhalb etablierter Pflegebeziehungen durch bekannte Pflegepersonen (bei diesem Kriterium finden sich Überschneidungen mit Nussbaum’s Verbundenheit mit anderen Menschen und der Sozialität) • Zugehörigkeit durch die Bildung und/oder Aufrechterhaltung bedeutsamer und gegenseitiger Beziehungen (dieses Kriterium verweist ebenfalls auf die Verbundenheit mit anderen Menschen und die Sozialität) • Zielgerichtetheit hinsichtlich der Fähigkeit, Ziele und Herausforderungen zu identifizieren sowie Ermessensspielraum für eigene Entscheidungen zu haben (dieses Kriterium weist sowohl Parallelen zur Verbundenheit mit anderen Menschen und der Sozialität wie auch zur praktischen Vernunft und der Vorstellung des Guten auf sowie zum Getrenntsein und der Vereinzelung auf) • Etwas erreichen können im Hinblick auf bedeutsame Ziele und wertgeschätzte Beiträge (dabei besteht am ehesten ein Bezug zur praktischen Vernunft und Vorstellung des Guten) sowie • Bedeutsamkeit im Sinne der Anerkennung und Wertschätzung als Person und des Gefühls der Wichtigkeit der eigenen Existenz und Handlungen (bei diesem Kriterium bestehen wieder die Parallelen zur Verbundenheit mit anderen Menschen und der Sozialität). © AGP Sozialforschung 09.06.2021 5
Qualität in der häuslichen Pflege 1. Qualität professionellen Pflegehandelns 2. Partizipative Aushandlung und Vereinbarung von Zielen und Maßnahmen in Hilfeplänen 3. Individuelle Pflegebedürftigkeit und Teilhabe als Ausgangspunkt zur Einschätzung von Pflegequalität 4. Objektive und subjektive Parameter der Lebensqualität 5. Lokale Infrastruktur Subjektorientierte Qualitätssicherung Klie/Büscher © AGP Sozialforschung 09.06.2021 7
Gutes Leben mit Demenz? • Emotionale Kompetenzen von Menschen mit Demenz – Sehen: 77 % der Angehörigen, 48 % der BürgerInnen ohne Erfahrungen in der Begleitung von Menschen mit Demenz • Menschen mit Demenz besitzen Humor – Bejahen: 49 % der Angehörigen, 17 % der BürgerInnen ohne Erfahrungen in der Begleitung von Menschen mit Demenz © AGP Sozialforschung 09.06.2021 8
Wo am besten leben mit Demenz? • Nur 26 % aller Befragten halten den eigenen Haushalt für den besten Ort • 20 % präferieren eine örtlich nah gelegene Wohngruppe • 16 % präferieren gute Pflegeheime • 15 % würden den Haushalt von Angehörigen bevorzugen • Eine relative Mehrheit hat keine Antwort parat • Tatsächlich: – 2/3 der Menschen mit Demenz werden von Angehörigen versorgt • 65 % ausschließlich von ihnen – 1/3 lebt in Heimen – Etwa 1,8 % leben in Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage, Juli 2017 Wohngruppen © AGP Sozialforschung 09.06.2021 10
Wer sollte an Betreuung und Pflege beteiligt sein? • Familie weiterhin „Pflegestelle der Nation?“ • Hohe Akzeptanz professioneller Pflege – aber geringe Nachfrage • Immerhin: 15/21 % interessiert an 24-Stunden- Pflege (meist osteuropäische Haushaltshilfen) • Ehrenamt: spielt kaum eine Rolle Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage, Juli 2017 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 11
Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage, Juli 2017 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 12
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Regionale Unterschiede • Mehr Krankenhausfälle pro Demenzpatient in ländlichen Räumen • Mehr Antidementiva und Psychoanaleptika im Osten • Mehr Psycholeptika und Antipsychotika im Süden und Westen © AGP Sozialforschung 09.06.2021 14
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Demenz – und nun? Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage, Juli 2017 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 16
Durchschnittlich 4 Jahre früheres Versterben von Demenzerkrankten im Osten (Ø: 82,5 Jahre) gegenüber z.B. Baden-Württemberg (Ø: 86,8 Jahre) Bundesland Ø-Sterbealter Die Ø Lebenserwartung Demenzpa enten ↓ zwischen Ost und West unterscheidet sich dagegen Bremen 87,36 nur noch marginal. Im Jahr Baden-Württemberg 86,80 2010 betrug diese für Hamburg 86,33 Frauen im Osten 82,6 Jahre und im Westen 82,8 Jahre Nordrhein-Westfalen 86,15 und für Männer im Osten Hessen 86,07 76,6 Jahre und im Westen Bayern 86,04 78,0 Jahre. Niedersachsen 85,94 Deutschlandweit liegen bei Rheinland-Pfalz 85,93 der Lebenserwartung tendenziell hoch Saarland 85,92 entwickelte Regionen in Schleswig-Holstein 85,40 Bezug auf die Berlin 84,03 Lebenserwartung vorn, wobei eine kleinräumigere Sachsen 83,40 Analyse einem Thüringen 82,15 Flickenteppich gleicht. Mecklenburg- Vorpommern 82,13 (https://www.welt.de/newsticker/news1/ article146698621/Ost-West-Kluft-bei- Brandenburg 82,08 Lebenserwartung-verschwindet.html) Sachsen-Anhalt 81,39 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 17 17
Höherer Anteil an Demenzpatienten mit Psychoanaleptika im Osten der Bundesrepublik Bundesland Ø-Anteil von Demenzpatienten mit Zu den Psychoanalep ka ↓ Psychoanaleptika Mecklenburg- gehören Wirkstoffe, die Vorpommern 62,67 % im zentralen Brandenburg 60,69 % Nervensystem Sachsen 56,30 % stimulierend wirken. Bayern 53,08 % Neben den bei Saarland 52,35 % Alzheimer-Demenz Nordrhein-Westfalen 52,20 % eingesetzten Sachsen-Anhalt 50,63 % Antidementiva, die das Rheinland-Pfalz 50,46 % Fortschreiten der Baden-Württemberg 49,72 % Demenz verzögern sollen, sind Thüringen 49,71 % Antidepressiva zur Berlin 49,44 % Behandlung von Hamburg 49,28 % depressiven sowie Hessen 47,54 % Panik- oder Angst- Niedersachsen 46,97 % Störungen die wichtigsten Schleswig-Holstein 45,94 % Indikationsgruppen. Bremen 32,49 % © AGP Sozialforschung 09.06.2021 18 18
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Höherer Anteil an Demenzpatienten mit Antidementiva im Osten der Bundesrepublik Bundesland Ø-Anteil von Demenzpatienten mit Antidementiva gehören An demen va ↓ zur Gruppe der Mecklenburg- Psychoanaleptika und Vorpommern 45,26 % sind bei Alzheimer- Brandenburg 39,06 % Demenz indiziert. Sie Sachsen 37,79 % sollen das Fortschreiten Sachsen-Anhalt 34,16 % der Demenz verzögern. Thüringen 31,31 % Die Arzneistoffe sind Saarland 31,22 % Acetylcholinesterase- Nordrhein-Westfalen 26,71 % Inhibitoren und NMDA- Berlin 26,61 % Antagonisten, wobei kein wesentlicher Bayern 26,57 % Wirkungsunterschied Rheinland-Pfalz 26,35 % zwischen den Hessen 25,14 % Präparaten besteht. Hamburg 24,32 % Baden-Württemberg 24,29 % Niedersachsen 22,74 % Schleswig-Holstein 22,02 % Bremen 11,31 % © AGP Sozialforschung 09.06.2021 20 20
Höherer Anteil an Demenzpatienten mit Psycholeptika im Südwesten der Bundesrepublik Bundesland Ø-Anteil von Demenzpatienten mit Zur Indikationsgruppe Psycholep ka ↓ der Psycholeptika gehören Wirkstoffe, die Rheinland-Pfalz 56,63 % überwiegend dämpfend Nordrhein-Westfalen 56,19 % auf bestimmte Baden-Württemberg 55,67 % Funktionen des Bayern 55,23 % zentralen Saarland 54,83 % Nervensystems wirken. Hessen 52,25 % Neuroleptika/Antipsychotika Schleswig-Holstein 52,07 % werden primär zur Behandlung von Wahnvorstellungen Niedersachsen 51,20 % eingesetzt und haben überdies Hamburg 48,96 % wie auch die Anxiolytika und Sedativa eine beruhigende Sachsen-Anhalt 48,22 % Wirkung. Insofern werden sämtliche Mittel auch zur Bremen 46,87 % Therapie bei Unruhe, Ängsten Mecklenburg- und Erregungszuständen Vorpommern 46,51 % eingesetzt. In diesem Sachsen 46,37 % Zusammenhang werden sie häufig auch in Altersheimen Thüringen 46,37 % verordnet. Brandenburg 45,03 % Berlin 44,46 % © AGP Sozialforschung 09.06.2021 21 21
Weiterhin große regionale Unterschiede © AGP Sozialforschung 09.06.2021 22
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Die zwei Organisationsverständnisse zum Pflegekompetenzzentrum Pflegekompetenzzentrum •(Teil-) Umwandlung von Krankenhäusern als örtliche •Nutzung von räumlichen- und personellen Infrastruktureinrichtung im Ressourcen Rahmen der •Bedarfsdeckung: Aufbau örtlich und regional nicht verfügbarer Infrastrukturen in der Langzeitpflege Daseinsvorsorge Pflegekompetenzzentrum •Strukturen und Prozesse der Case als Case Managementorganisation Managementorganisation •wirksame Fallsteuerung der Daseinsvorsorge •Systematische Infrastrukturentwicklung 24 © AGP Sozialforschung 09.06.2021 24
Kernfunktionen des Pflegekompetenzzentrums Beratung und Case Management Einrichtungen der Langzeitpflege Medizinische Angebote Selbsthilfe und Engagement • kommunale Beratung gem. § 71 SGB • Kurzzeitpflege (solitär) gem. § 42 SGB • MVZ/ haus-, zahn- und heimärztliche • Selbsthilfegruppen XII XI Versorgung § 28 SGB V • Freiwilligenagentur • Pflegeberatung gem. § 7a SGB XI • Tages- und Nachtpflege gem. § 41 • Physiotherapie, Ergotherapie, § 32 • Alzheimergesellschaft • palliativ Beratung gem. § 39b SGB V SGB XI SGB V • Hospizgruppe • Pflegekurse gem. § 45 SGB XI • vollstationäre Einrichtung gem. § 43 • SAPV gem. § 37b SGB V • ggf integriert in Pflegestütz-punkt SGB XI gem. § 7c SGB XI • ambulanter Pflegedienst © AGP Sozialforschung 09.06.2021 25
Organisationsentwicklung des PKZ POLITIK / PARADIGMEN + WISSEN normative Vorgaben: Würde, Selbstbestim- mung, Vorrang ambulant vor stationär organisatorische Vorgaben Bund + EU: Gesetzgebung, Rechtsverordnungen Die Case Finanzierung: (Wettbewerbsrecht), Verwaltungsvorschriften, w i s s en s re l e v a n te Pflegeversicherung Er f a hr un g e n au s de n Fä l l e n Krankenversicherung Land: Vorhaltung einer leistungsfähigen, finanzielle Beteiligung der zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlich en Management- Bedarfsanalyse: Länder pflegerischen Versorgungsstruktur (§ 9 SGB XI) aus den Einzelfälle n Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und abgeleitete Bedarfe Strukturvorgaben: Entlastungsleistungen organisation des der Nutzer bzw. ehemaliges Krankenhaus Kommunen: örtliche Gremien nach LPflG und Stakeholder PSG III, § 45c Abs. 5 SGB XI, Feststellungen zur (pflegebedürftige Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur in Sicherstellungsauftrags Menschen im Alter, regionalen Gremien, Aufgaben aus §§ 61 ff SGB nach § 69 SGB XI Pflegekompetenz- ihre Angehörigen, XII, 71 SGB XII und allg. Daseinsvorsorge Bestands- s y st e mr el e v an te E rk e n nt n i ss e ZUGÄNGE MIT IHREN ehrenamtliche und interessierte analyse zentrale Verwaltung des Paradigmen + Wissen: Sozialraumorientierung, INFORMATIONEN Erhalt der Häuslichkeit, Stand pflegerischen Personen in der Wissens- PKZ zentrums Kommune, Anbieter) management Wissens au s d en F äl l en MDK u. andere Begutachtungsstellen Politikentwicklung durch das PKZ Krankenhausentlassunge n STRATEGISCHE EBENE KOMMUNEN (SOZIALPLANUNG) Weiterentwicklung der Pflegeinfrastruktur; Sozialmonitoring, PFLEGEKASSEN amb. Regeldienste / Dienste / Pflegeinfrastruktur, quantitativer und qualitativer Anbieter niedergelassene sozialräumliche Koordination; Sozial- und Gesundheitsbericht- erstattung, Inte gration in Sadt- und Dorfentwicklung, Förderung Sicherstellungsauftrag, Zulassung von ambulanten und Ärzte stationären Pflegeeinrichtungen, Schnittstelle zw. SGB V und XI von Engagemen t Steuerung Koordinierung der flächendeckenden Versorgung Bürger + Angehörige der lokalen Sozialräumliche Koordinierung Akteure ungesteuerter stationäre Einrichtungen Koordination im Pflegekompetenzzentrum Zugang (Pflege / Gesundheit) Entscheidungen auf der operationalen bzw. Einzelfallebene, wenn die generellen Regelungen nicht greifen ANGEBOTSENTWICKLUNG UND -STEUERUNG IM RAHMEN DER KOMMUNALEN DASEINSFÜRSORGE (VERKNÜPFUNG VON PFLEGE UND TEILHABE) Pflegestützpunkt/Pflegeberatung ind. Lösungen für die bürgerschaftliches Dienste u. Einrichtungen gesetzl. vorgesehene primär Betroffenen und Engagement / tertiärer öffentl., freier oder Unterstützungsleistungen ihre informellen Netze Sektor gewerblicher Träger Finanzierung Dienst-, inkl. § 45 XI Selbsthilfegruppen ambulante Pflege Sach- und VERSORGUNGSORGANISATION Projekte Nachbarschaftshilfe med. und zahnmed. Geldleistungen (SGB XI) Wirkungsanalyse / Controlling Fallabgabe an Einzelve reinbarungen Seelsorge Versorgung komm. Leistungen (SGB Klärungsphase Case Management Regelversorgung möglich Budgets ... Hilfsmittel XII) ... ... SAPV ... REGELVERSORGUNG (sektorenübergreifendes) sektorenübergreifendes Assessment Assessment (Care + Cure) i n te rd is z i p l i n är e, fl ex i b i li sie r te , b ud g e ti er te Versorgungslücken Hilfeplanung (in An g eb o te im Ra hm en d e r E in ze l fa llh i l f e in de n Pflegeheim B er e i c he n: Ge s un d he i t , P fl e g e , W oh ne n, Fallkonferenzen) extern intern Vermittlung W I ED ERA UF - Ei nk o mm en , T e i l h ab e, M ob il i tä t… u nt er Vermittlung Steuerung N A HM E D E S C M B er ü c k si c h t ig un g d ig ita l e r H il fe s ys t em e Inanspruchnahme der Verhinderungs- u. Leistungserbringung Linking (Aufbau und Maßnahmen Kurzzeitpflege Anpassung der Maßnahmen) Koordinierte extern intern Anpassungsschwierigkeiten Tages- und maßnahmeninternes Monitoring Nachtpflege Monitoring extern intern ( Qualitätssicherung) unzureichende Effektivität / amb. Regeldienste Effizienz Langzeitfall od. extern intern Langzeitfall Beendigung (LZF) Dienste / Anbieter maßnahmeninternes extern intern Monitoring in LZF Monitoring in LZF (Qualitätssicherung) niedergelassene Ärzte extern intern Informationen Beendigung Ehrenamt Prozesse im Fallverlauf 26 Nachbarschaftshilfe Nutzung der Evaluation Erkenntnisse für den © AGP Sozialforschung sytemsteuerungsrelevante Erkenntnisse aus der Evaluation Qualifizierungsmix Bildungsstätte Informationen 09.06.2021 26
Pflegefachliche Begleitung für alle: Fachpflegerische Steuerung und bedarfsdeckende Leistungen der „Behandlungspflege“ Steuerung des Pflegeprozesses und „Behandlungspflege“ Leistungsort und Arrangement unabhängig Heilkundeübertragung sicherstellen Lösung 1: Erweiterung des § Lösung 2: Für Pflegebedürftige Eigenes Verordnungsrecht für 37 SGB V als eigenständige als Leistung der Pflegekassen Hilfsmittel, Wundversorgung Leistungsnorm für Fachpflege in gesonderter Leistungsnorm pp © AGP Sozialforschung 09.06.2021 27
Innovationen fördern, Sektorengrenzen überwinden: Das Leistungsrecht flexibilisieren • Pflege • Pflegeleistungen auf • Sicherstellung der • Zielvereinbarung Leistungskomplexe Fach- und Assistenzleistungsstunden Persönliches Budget Sachleistungsbudget • Unterstützung bei Zeitbasis erbracht Gesamtversorgung • Case Management Einschränkungen und abgerechnet • Basis: Profi Bürger basiert der • Assistenzleistungen Technikmix • Einkauf von Pflege- Selbstständigkeit nach Zeit • Sozialraumbezogen und • Mobilität, Hygiene, • Stundenbasis Assistenzleitungen Ernährung pp • Nachtpauschalen • Assistenz • Individuelle und gruppenbezogene Aktivitäten Sektorenübergreifend © AGP Sozialforschung 09.06.2021 28
Strukturreform mit Finanzierungreform verbinden GKV: Fachpflegerische Steuerung und bedarfsdeckende Leistungen der „Behandlungspflege“ (Alternativ: für Pflegebedürftige leistungsnorm im SGB XI) SPV: Sektorenübergreifende, einheitliche Leistungspakete für Pflege und Assistenz, Alternativ/kombinierbar: Pflegezeitgeld Sockelfinanzierung durch Versicherte - Absicherung durch Pflegevorsorgeversicherung Wohnen und Hauswirtschaft privat bzw. Sozialhilfe EStG/ SGB IX: Steuerfinanzierter Nachteilsausgleich anstelle des Pflegegeldes (Paralelle Kindergeld) © AGP Sozialforschung 09.06.2021 29
Effektive Governance vor Ort: Steuerungsebenen und Infrastrukturverantwortung profilieren Infrastrukturmonitoring und -entwicklung Monitoring Care Management Vernetzung Fallsteuerung Hilfe-und Assessment (NBA) Beratung und Case Planung Identifizierung von Pflegeplanung durch durch MDK Management Versorgungslücken Pflegefachkräfte © AGP Sozialforschung 09.06.2021 30
Kommunale Handlungsebene stärken: Governancestrukturen und -kulturen vor Ort qualifizieren Beratung und Case Management Planung Care Management Wohnort- und Sozialraumbezogen Monitoring – durch Länder gewährleistet Netzwerkaufbau Sektorenübergreifend (Partizipative) Planungsverpflichtung Pflegekonferenzen In Pflege- und Teilhabestützpunkten Altenhilfe, Pflege und Teilhabe Infrastrukturdefizite beheben Unter Einbeziehung des Erwachsenenschutzes Quartiers- und Dorfarbeit Regionale Versorgungszentren Örtliche Sorgekultur stärken bei Infrastrukturdefiziten eigene Angebote wohnortnahe Koordination entwickeln Wohnortnahe Versorgungsangebote Genossenschaftlich / kommunal © AGP Sozialforschung 09.06.2021 31
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Quartiersarbeit © AGP Sozialforschung 09.06.2021 33
Infrastrukturentwicklung und Finanzierung: Markt ordnen, Investitionen in Innovationen fördern Märkte mit Blick auf das „gesellschaftspolitisch • Fehlentwicklungen des Pflegemarktes entgegentreten Erwünschte“ optimal regulieren • Bedarfs- und Präferenzorientierte Wohn- und Versorgungslandschaften fördern Rückbindung in kommunal angelegte Pflegestrukturplanung und konzeptionelle • Einschränkung des Kontrahierungszwanges Ausrichtung auf hybride und • Konzeptionelle Vorhaben (etwa Sozialraumorientierung) sektorenübergreifende Versorgungsstrukturen Chancengleichheit auf dem Kapitalmarkt für • Konzentrationsprozesse auf dem Pflegemarkt steuern gewerbliche, frei-gemeinnützige Träger und • Bürgschaften für kleine Träger (Hermes) Initiativen • Formenvielfalt ermöglichen • Ende der zeitlich begrenzten und überregulierten Projektförderung Innovationsförderung im Sinne • Förderung von Innovationsfähigkeit vor Ort durch Landesmittel und Kompetenzstrukturen wohlfahrtspluralistischer Konzepte vor Ort © AGP Sozialforschung 09.06.2021 34
Ausblick: Leitbild Caring Community Wiener Thesen zu Caring Communities Caring Communities orientieren sich an der Frage nach dem guten Leben; für alle BürgerInnen, bis zuletzt Die Sorgende Gemeinde ist schon da! … und kein Konzept „von außen“ Caring Communities sind keine rückwärtsgewandte Romantisierung von Gemeinschaft und Familie, sondern der gesellschaftliche Gegenentwurf zur Vertriebswirtschaflichung und Taylorisierung aller Lebensbereiche Caring Communities bringen die existentiellen Erfahrungen der BürgerInnen mit Fragen nach angemessenen politischen Rahmenbedingungen der Sorge in Beziehung Caring Communities streben danach, die Demokratisierung der Sorge zu fördern, durch breite Beteiligung der BürgerInnen und der Co-Kreation von Sorgenetzen Caring Communities widmen sich dem ungedeckten und „versteckten“ Bedarf nach Sorge und Unterstützung Klie/ Schuchter/ Wegleitner 2018 Ohne Strukturreform der Wohn- und Versorgungslandschaft gelingt es •unserer Gesellschaft nicht, der personalen Würde des Alters eine angemessene Form des Wohnens und der gelingenden Teilhabe am normalen sozialen Miteinander zu geben. (Schulz-Nieswandt 2020) © AGP Sozialforschung 09.06.2021 35
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit Kontakt Prof. Dr. Thomas Klie thomas.klie@agp-freiburg.de www.agp-freiburg.de © AGP Sozialforschung 09.06.2021 36
Literatur © AGP Sozialforschung 09.06.2021 37
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