Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.

Die Seite wird erstellt Santiago Haupt
 
WEITER LESEN
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
Ein Job,
                      Viele
                      Rechte.
                        Praktische Infos und Tipps
                        rund um das Thema Arbeit.

                                                     Hol das Beste für dich raus.
                                                                                1

EinJob_vieleRechte_2014.indd 11
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                           03.10.14
                                                                                    4/12/2013 8:13:44 10:53
                                                                                                      AM
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
Wer Bescheid Weiss, ist Besser dran

 Du verdienst neben der Schule dein eigenes Geld, besserst dir dein Taschengeld mit einem Ferialjob auf oder schnupperst bei einem
 Pflichtpraktikum in die Arbeitswelt? Dann solltest du wissen, welcher Vertrag der beste für dich ist und wie viel du mindestens verdienen
 solltest. Wie sieht es eigentlich mit Urlaub und Versicherung aus?

 Hier findest du wichtige Tipps und alle Infos zu deinen Rechten.
 Denn wer Bescheid weiß, ist besser dran – die AK Wien unterstützt dich dabei!

                        Deine Rechte im Job                          3
                        Arbeiten in den Ferien – das steht dir zu    4
                        Pflichtpraktikum                             5
                        Volontariat                                  5
                        Andere Vertragsformen                        6
                        Werkvertrag                                  7
                        Geringfügige Beschäftigung                   9
                        Dein Job – darauf sollst du achten           11

                 2        wien.arbeiterkammer.at

EinJob_vieleRechte_2014.indd 22
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                         03.10.14
                                                                                                                                  4/12/2013 8:13:44 10:53
                                                                                                                                                    AM      12sei
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
deine rechte iM joB
                                                                          arBeitsvertrag oder auch „echter dienstvertrag“:
                                                                          Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeberln
                                                                          und ArbeitnehmerIn. Der/Die ArbeitnehmerIn verpflichtet sich zur
                                                                          Erbringung einer Arbeitsleistung, der/die Arbeitgeberln zur Bezah-
                                                                          lung des Lohnes oder Gehalts. Ob ein Arbeitsvertrag schriftlich
                                                                          oder mündlich abgeschlossen wird, ist egal. Sollte kein schriftlicher
                                                                          Arbeitsvertrag vorliegen, so muss der/die ArbeitgeberIn einen Dienst-
                                                                          zettel ausstellen. Ausnahme: die Beschäftigungsdauer beträgt
                                                                          maxi mal11Monat.
                                                                          maximal      Monat.

                                                                          urlauBsanspruch:
                                                                          Pro Arbeitsjahr hast du Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub.
                                                                          In den ersten 6 Monaten erwirbst du den Urlaub anteilig, das heißt
                                                                          2 Arbeitstage
                                                                          2,5 Werktage pro Monat. Der Urlaubsanspruch darf während des
                                                                          aufrechten Arbeitsverhältnisses nicht „abgekauft“ werden. Offene
                                                                          Urlaubstage müssen jedoch bei Beendigung der Beschäftigung
                                                                          ausbezahlt werden (= Urlaubsersatzleistung).

                                                                          arBeitszeit und ÜBerstunden:
                                                                           Die Normalarbeitszeit für Jugendliche beträgt grundsätzlich 40 h
        pro Woche. Wenn es keine geregelte Arbeitszeit gibt, sollten die freien Tage im Vorhinein festgelegt werden. Überstunden sind für unter
        18-Jährige nicht erlaubt. Wenn du allerdings Überstunden leistest, gilt für dich wie für alle anderen: Überstunden müssen mit einem
        Zuschlag von mindestens 50 Prozent bezahlt werden.

        Überstunden liegen vor, wenn die Normalarbeitszeit von 8 h pro Tag bzw. 40 h pro Woche überschritten wird. Dabei gilt: Maximal zwei
        am Tag, fünf in der Woche.

        Achtung: Es gibt
        Achtung:    gibt bei
                         bei den
                             den Arbeitsregelungen viele viele
                                 Arbeitszeitregelungen   Ausnahmen!
                                                               Ausnahmen!

        Bezahlung:
        Für die Bezahlung gilt zumindest der Kollektivvertragslohn. Bei Fehlen eines Kollektivvertrags hast du ein ortsübliches Entgelt
        zu bekommen (schriftliche Vereinbarung!).

        KolleKtivvertrag:
        Der Kollektivvertrag wird jährlich von den Gewerkschaften und den Interessenvertretungen der ArbeitgeberInnen verhandelt. Er regelt
        unter anderem die Höhe des Gehalts bzw. Lohns, Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld sowie die Bestimmungen bezüglich Arbeitszeit
        und -bedingungen.

        sozialversicherung:
        Dein/Deine ArbeitgeberIn muss dich bereits vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden. Nur dann hast du eine Kranken-,
        Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sowie eine Insolvenzentgeltsicherung. Zu Arbeitsbeginn und -ende musst du von
        deinem/deiner ArbeitgeberIn eine Kopie der An- bzw. Abmeldung bei der Sozialversicherung erhalten.
                                                                                                         wien.arbeiterkammer.at      3

EinJob_vieleRechte_2014.indd 33
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                            03.10.14
                                                                                                                                     4/12/2013 8:13:52 10:53
                                                                                                                                                       AM
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
arBeiten in den Ferien –
 das steht dir zu
         FerialjoB
         Ferialjobber sind ArbeiterInnen oder Angestellte,
         die während der Ferien arbeiten. Sie haben ein
         „normales“ Arbeitsverhältnis.

         diese rechte hast du:
         Für Ferialjobber gelten bei Bezahlung, Arbeitszeit,
         Überstunden, Urlaub und Sozialversicherung die
         „normalen“ arbeitsrechtlichen Vorschriften (siehe Seite 3).

         arBeitsvertrag:
         Beginn und Ende der Beschäftigung sollten schriftlich
         im Arbeitsvertrag fixiert sein. Ebenso die genaue
         Tätigkeit, Arbeitszeit und die Höhe des Lohnes/Gehalts.

         Bezahlung:
         Für die Bezahlung gilt zumindest der Kollektivvertrags-
         lohn. Bei Fehlen eines Kollektivvertrags hast du
         ein ortsübliches Entgelt zu bekommen. 700 bis 1.000 Euro
         brutto sollte der Ferialjob auf jeden Fall bringen.

         urlauBszuschuss und Weihnachtsgeld:
         Ob dir ein Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld zusteht, ergibt sich aus den jeweiligen Bestimmungen des Kollektivvertrags.
         Am Ende der Beschäftigung steht dir auch Geld für nicht verbrauchte Urlaubstage zu (Urlaubsersatzleistung).
         Und du musst monatlich eine Lohnabrechnung erhalten.

         arBeitszeit:
         Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darfst du nicht mehr als 8 h täglich und 40 h pro Woche arbeiten.
         Unter gewissen Voraussetzungen ist jedoch eine andere Verteilung der Wochenarbeitszeit zulässig. Insbesondere für das
         Hotel- und Gastgewerbe gibt es Ausnahmebestimmungen.

         sozialversicherung:
         Der/Die ArbeitgeberIn muss dich bereits vor Arbeitsbeginn bei der Sozialversicherung anmelden und dir eine Kopie
         dieser Anmeldung aushändigen.

                 4        wien.arbeiterkammer.at

EinJob_vieleRechte_2014.indd 44
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                        03.10.14
                                                                                                                                 4/12/2013 8:13:54 10:53
                                                                                                                                                   AM
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
tipps Während des FerialjoBs
           •     Regelmäßig genaue Arbeitsaufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie die genauen Tätigkeiten
                 führen und aufbewahren, um – wenn nötig – die Dauer und Art der Arbeitsleistung nachweisen zu können.

           •     Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen nicht unterschreiben!

           tipps nach ende des FerialjoBs
           •     Keine – meist klein gedruckte – Verzichtserklärung unterschreiben!

           •     Wenn zustehendes Entgelt nicht ausbezahlt wurde (z. B. Lohn, Überstunden, Urlaubsersatzleistung),
                 solltest du den/die Arbeitgeberln umgehend und schriftlich per Einschreiben zur Nachzahlung auffordern.
                 Vorsicht: Wer zu lange wartet, kann aufgrund von Verfallsbestimmungen Geld verlieren.

           •    Wenn du im
                Wenn      im ganzen Jahr weniger als 11.000
                                                      10.000 Euro
                                                             Euro verdient
                                                                  verdient hast, aber Lohnsteuer abgezogen wurde, kannst
                                                                                                                   kannst du
                                                                                                                          du diese
                                                                                                                             diese
                innerhalb  der nächsten fünf  Jahre mit einem Lohnsteuerausgleich   vom  Finanzamt  zurückverlangen.
                innerhalb der nächsten fünf Jahre mit einem Lohnsteuerausgleich vom Finanzamt zurückverlangen.
                Das „L1“-
                Das  „L1“-Formular
                           Formularfür
                                    fürdie
                                        dieArbeitnehmerveranlagung
                                            Arbeitnehmerveranlagungerhälst
                                                                       kannstdu
                                                                              dudirekt
                                                                                  auf wien.arbeiterkammer.at
                                                                                       beim Finanzamt.       downloaden.

               pFlichtpraKtiKuM
               SchülerInnen und StudentenInnen, die aufgrund schulrechtlicher Vorschriften ein Praktikum absolvieren müssen,
               nennt man PflichtpraktikantInnen. In den Lehrplänen ist festgeschrieben, wie lange im Betrieb welche
               praktischen Arbeiten verrichtet werden müssen. Ein Pflichtpraktikum kann, muss aber kein Arbeitsverhältnis sein.

               volontariat
               VolontärInnen sind SchülerInnen und StudentenInnen, die ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch einen
               Betrieb kennenlernen wollen. Der/Die VolontärIn ist an keine Arbeitszeiten gebunden und ist nicht in den Betrieb eingegliedert.

               Bezahlung:
               Da keine Arbeitsverpflichtung besteht, gibt es auch keinen Anspruch auf Entgelt. Fallweise wird dem Volontär allerdings
               ein Taschengeld bezahlt.

               Achtung: Oft liegen echte Arbeitsverhältnisse vor, die fälschlicherweise als Volontariat oder Praktikum bezeichnet werden!

                                                                                                            wien.arbeiterkammer.at     5

EinJob_vieleRechte_2014.indd 55
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                              03.10.14
                                                                                                                                       4/12/2013 8:13:54 10:53
                                                                                                                                                         AM
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
andere vertragsForMen

                                                                Es existieren verschiedene Vertragsverhältnisse, die sich meist durch
                                                                unterschiedliche Verpflichtungen, Rechte und Absicherung unterscheiden.

                                                                   Freier dienstvertrag

                                                                   unterschied zuM arBeitsvertrag:
                                                                   Beim freien Dienstvertrag gibt es keine oder nur eine sehr geringe
                                                                   „persönliche Abhängigkeit“. In der Regel darfst du dich bei der Arbeits-
                                                                   leistung vertreten lassen.

                                                                   sozialversicherungsBeiträge:
                                                                   Es müssen – bis auf winzige Details – die gleichen Beiträge bezahlt
                                                                   werden wie bei einem Arbeitsvertrag.
                                                                   Es besteht das Recht auf Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensi-
                                                                   onsversicherung, Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentgeltsicherung.

                                                                   Achtung: Oft liegen echte Arbeitsverhältnisse vor, die fälschlicherweise
                                                                   als freie Dienstverträge bezeichnet werden!

             Beispiel FÜr einen Freien dienstvertrag:
             Dein Job ist die Dateneingabe in einen Computer. Du arbeitest von zu Hause aus,
             an deinem Computer bei freier Zeiteinteilung. 1x im Monat triffst du dich mit deinem/deiner
             ArbeitgeberIn zu einem Meeting.

                 6        wien.arbeiterkammer.at

EinJob_vieleRechte_2014.indd 66
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                            03.10.14
                                                                                                                                     4/12/2013 8:13:57 10:53
                                                                                                                                                       AM      12sei
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
WerKvertrag
                                                                         WerkvertragsnehmerIn bist du, wenn du dich verpflichtest, ein
                                                                         bestimmtes Werk herzustellen.

                                                                         arBeitszeit und -ort:
                                                                         Du schließt einen Werkvertrag ab, bei dem nicht vorgeschrieben ist,
                                                                         wann, wo und wie du arbeitest.

                                                                         Bezahlung:
                                                                         Abrechnung auf Stundenbasis oder Bezahlung für die Fertigstellung
                                                                         des vereinbarten Werkes.

                                                                         sozialversicherung:
                                                                         Anders als beim freien Dienstvertrag arbeitest du selbstständig und
                                                                         musst dich selbst bei der Gewerblichen Sozialversicherung melden.

                                                                         steuer:
                                                                         Du musst
                                                                         Bei      Einkommens-
                                                                             Übersteigen        undGrenzen
                                                                                         bestimmter Umsatzsteuer
                                                                                                           musstabführen.
                                                                                                                 Du Einkommens-
                                                                         und Umsatzsteuer abführen.

                          Beispiel FÜr einen WerKvertrag:
                          Wenn sich jemand bei einem Schneidermeister einen Anzug nähen lässt, entsteht zwischen
                          dem Schneidermeister und dem Besteller ein Werkvertrag. Zwischen dem Gesellen, der den
                          Anzug tatsächlich näht, und dem Schneidermeister besteht aber ein Arbeitsvertrag.

                                                                                                              wien.arbeiterkammer.at     7

7 AM   EinJob_vieleRechte_2014.indd 77
       12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                         03.10.14
                                                                                                                                         4/12/2013 8:13:58 10:53
                                                                                                                                                           AM
Ein Job, Viele Rechte - Hol das Beste für dich raus.
EinJob_vieleRechte_2014.indd 88
12seiter-job_Druck_150908-1.indd          03.10.14
                                   4/12/2013 8:14:05 10:53
                                                     AM
geringFÜgige BeschäFtigung
                                                                            Geringfügig beschäftigt ist, wer bei regelmäßiger Beschäftigung
                                                                            Geringfügig
                                                                            (Dienstverhältnis für
                                                                            (Dienstverhältnis für mindestens
                                                                                                   einen Monateinen oder Monat
                                                                                                                         für unbestimmte      Zeit) nicht
                                                                                                                                  oder für unbestimmte
                                                                            mehrnicht
                                                                            Zeit) als 349,01  Euro
                                                                                       mehr als      im Monat
                                                                                                  395,31     Euro verdient.
                                                                                                                  im MonatOder     wer bei
                                                                                                                             verdient.  Oder fallweiser
                                                                                                                                               wer bei
                                                                            Beschäftigung
                                                                            fallweiser     (Dienstverhältnis
                                                                                       Beschäftigung               kürzer als kürzer
                                                                                                         (  Dienstverhältnis  ein Monat)    nicht
                                                                                                                                      als ein     mehr
                                                                                                                                               Monat  ) als
                                                                            durchschnittlich 26,80     Euro   pro Arbeitstag  und   insgesamt
                                                                            nicht mehr als 30,35 Euro pro Arbeitstag und pro Monat höchstens     höchstens
                                                                            349,01 Euro
                                                                            395,31  Euro verdient.
                                                                                         verdient. (  (Die
                                                                                                      Stand Geringfügigkeitsgrenze     gilt auch, wenn du
                                                                                                               2014; die Geringfügigkeitsgrenze
                                                                            mehrere Jobs gleichzeitig angenommen hast.) (Stand 2008)
                                                                            ändert sich jeweils zum 1.1. eines jeden Jahres.)

        urlauB:
        Du hast das Recht auf Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Pflegefreistellung, Abfertigung und, wenn es der Kollektivvertrag
        vorsieht, auch einen Anspruch auf Sonderzahlung (Urlaubszuschuss und Weihnachtsgeld).

        arBeitszeit:
        Das Ausmaß der Arbeitszeit und die Lage der Arbeitszeit sind zwischen Arbeitnehmerln und Arbeitgeberln – am besten schriftlich –
        zu vereinbaren. Der/Die Arbeitgeberln muss einen Dienstzettel ausstellen. Tut er/sie das nicht, kannst du einen verlangen.

        versicherung:
        Jede geringfügig
        Jede   geringfügig beschäftigte
                            beschäftigte Person
                                           Person ist
                                                    ist von
                                                        von dem/der
                                                            dem/der ArbeitgeberIn
                                                                     ArbeitgeberIn bei
                                                                                     bei der
                                                                                         der Gebietskrankenkasse
                                                                                             Gebietskrankenkasse zu  zu melden.
                                                                                                                        melden. Der/Die
                                                                                                                                Der/Die Arbeitgeberln
                                                                                                                                          Arbeitgeberln
        hat  Beiträge  zur Unfallversicherung    zu  entrichten. Du bist also unfallversichert. Geringfügig Beschäftigte   können  sich
        hat Beiträge zur Unfallversicherung zu entrichten. Du bist also nur unfallversichert. Geringfügig Beschäftigte können sich aber aber freiwillig
        selbst krankenversichern.
        freiwillig selbst kranken- undDaspensionsversichern.
                                           ist kein Problem, wennDas du  bei deinen
                                                                     ist kein       Eltern
                                                                              Problem,     mitversichert
                                                                                        wenn             bist.Eltern
                                                                                              du bei deinen    Arbeitslosenversichert
                                                                                                                     mitversichert bist.bist du
                                                                                                                                         Arbeitslosen-
        allerdings in
        versichert     keinem
                     bist       Fall!
                          du allerdings in keinem Fall!

        Achtung: Wenn
        Achtung:  Wenn dudu mehrere
                             mehrereJobs
                                       Jobsnebeneinander
                                             nebeneinanderhast
                                                            hastund
                                                                 unddie
                                                                     diezusammengerechneten
                                                                         zusammengerechnetenEinkommen  die Geringfügigkeitsgrenze
                                                                                               Einkommen   die Geringfügigkeitsgrenze
        überschreiten, bist du verpflichtend kranken- und pensionsversichert und musst am Ende des Kalenderjahres  die Beiträge
        überschreiten, bist du verpflichtend kranken- und pensionsversichert und musst im nächsten Jahr die Beiträge           zur
                                                                                                                        zur Sozial-
        Sozialversicherung nachzahlen.
        versicherung nachzahlen (ca. 15 %).
                                                                                                                   wien.arbeiterkammer.at        9

EinJob_vieleRechte_2014.indd 99
12seiter-job_Druck_150908-1.indd                                                                                                                        03.10.14
                                                                                                                                                 4/12/2013 8:14:07 10:53
                                                                                                                                                                   AM
EinJob_vieleRechte_2014.indd 10
12seiter-job_Druck_150908-1.indd 10          03.10.14
                                      4/12/2013 8:14:10 10:53
                                                        AM      12sei
dein joB –
                          darauF solltest du achten:
                          BeiM BeWerBungsgespräch
                          • Welches Dienstverhältnis? (Arbeitsverhältnis, freies Dienstverhältnis)
                          • Verdienst, Arbeitszeit, genaue Tätigkeit und Kollektivvertrag erfragen

                          zuM arBeitsBeginn
                          • Dienstzettel oder Arbeitsvertrag
                          • Kopie der Anmeldung bei der Sozialversicherung

                          Während des arBeitsverhältnisses
                          • Stundenaufzeichnungen führen (Überstunden!)
                          • Urlaubsaufzeichnungen führen
                          • laufende Lohnabrechnungen aufbewahren

                          aM ende
                          • Lohn- und Gehaltszettel
                          • Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag
                          • Urlaubsersatzleistungen (Auszahlung bei nicht
                            konsumiertem Urlaub)
                          • Kopie der Abmeldung bei der Sozialversicherung

                             Kennst du METIS?
                             Sie gibt dir Antwort auf wichtige Fragen rund um deinen Job:
                             wien.arbeiterkammer.at/metis

                                                                                                     www.wien.arbeiterkammer.at   11

EinJob_vieleRechte_2014.indd 11
12seiter-job_Druck_150908-1.indd 11                                                                                                      03.10.14
                                                                                                                                  4/12/2013 8:14:11 10:53
                                                                                                                                                    AM
du hast noch Fragen?
                                      Wir helfen dir gerne weiter.

                                      Kammer für arbeiter und angestellte für Wien
                                      prinz eugen straße 20-22, 1040 Wien

                                      telefon: (01) 501 65 - 0
                                      wien.arbeiterkammer.at

                       Medieninhaber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien,
                       Prinz Eugen Straße 20-22, 1040 Wien, Telefon: (01) 501 65 0
                       Hersteller: Bösmüller Printmanagement GmbH & Co. KG, 1020 Wien
                       Titelfoto: ©  Lisi Specht
                       Medieninhaber und Herausgeber: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien,
                       Prinz Eugen
                       Diesen  FlyerStraße 20- 22, Du
                                     bekommst      1040 Wien,
                                                      auch    Tel.:der
                                                           unter    (01)Telefonnummer
                                                                         501 65 - 0   (01) 310 00 10 459
                       Hersteller: Ueberreuter
                       Artikelnummer:    459 Print GmbH, 2100 Korneuburg, Industriestraße 1
                       Stand: Oktober 2014
                       Diesen Flyer bekommst du auch unter der Telefonnummer (01) 310 00 10 459.
                       Offenlegung
                       Artikelnummergem.
                                     459 §   25 MedienG:
                       siehe
                       Stand:wien.arbeiterkammer.at/impressum
                               September 2008

                                                                                                           Hol das Beste für dich raus.
 12

EinJob_vieleRechte_2014.indd 12
12seiter-job_Druck_150908-1.indd 12                                                                                                          03.10.14
                                                                                                                                      4/12/2013 8:14:11 10:53
                                                                                                                                                        AM
Sie können auch lesen