EIN RECHTLICHER LEITFADEN - für (werdende) Mütter und Väter - Beratungszentrum für Schwangere
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Beratungs- eine Einrichtung der Caritas RECHTSINFORMATION zentrum für Schwangere EIN RECHTLICHER LEITFADEN für (werdende) Mütter und Väter Finanzielle Ansprüche Beratungszentrum für Schwangere Arbeitsrechtliche Bestimmungen Grabenstraße 39, 8010 Graz Familienrechtliche Fragen Tel: 0676/88015 400 Jänner 2021 www.schwangerenberatung.at eine Einrichtung der Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 1/11
VOR DER GEBURT Grundsätzliche Informationen Alle vor und nach der Geburt des Kindes vorgeschriebenen Mutter–Kind–Pass Untersuchungen müssen zeitgerecht durchgeführt und bestätigt werden. Dies ist auch wichtig für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Für Nicht-Versicherte gibt es u.a. die Möglichkeit, die M-K-P-Untersuchungen bei der Caritas Marienambulanz Graz, Tel. 0316/8015- 351 kostenfrei durchführen zu lassen. Damit die anfallenden Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt krankenversichert sein und ein Leistungsanspruch bestehen (d.h. die Krankenversicherung muss zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, das ist in der Regel 8 Wochen vor der Geburt, aufrecht bzw. eine etwaige Wartezeit erfüllt sein). In Zweifelsfällen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zur Abklärung vorab! Persönliche Situation/Lage Wann zu erledigen Was ist zu erledigen Ansprüche Unselbständig erwerbstätige Frauen Nach Feststellung der Schwangerschaft • Meldung der Schwangerschaft Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, wie der durch den behandelnden Arzt/die Die Schwangerschaft ist der/dem ArbeitgeberIn mit besondere Kündigungsschutz, Verbot schwerer behandelnde Ärztin: Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins körperlicher Arbeiten, Nachtarbeitsverbot, etc. sind ab (ärztliche Bestätigung) zu melden. erfolgter Meldung von der/vom ArbeitgeberIn einzuhalten. Nähere Auskünfte dazu erteilt das zuständige Arbeitsinspektorat (www.arbeitsinspektion.gv.at) Unselbständig erwerbstätige Frauen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes beim zuständigen Wochengeld: gebührt grundsätzlich für die Zeit des Geburtstermin: Krankenversicherungsträger Mutterschutzes als Ersatz für das entfallende Einkommen. Beginn der Mutterschutzfrist (grundsätzlich 8 Wochen vor bis 8 • Dazu erforderlich: Höhe: entspricht in etwa dem durchschnittlichen Wochen nach der Geburt; Verlängerung Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“ Nettoverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der nach der Geburt bis auf 12 bzw. max. 16 (Formular) der/des Arbeitgebers/in. Schutzfrist zuzüglich eines prozentuellen Aufschlags für die Wochen bei Früh-/Mehrlings- und Diese muss mit der ärztlichen Bestätigung des Sonderzahlungen. Kaiserschnittgeburt möglich). Geburtstermins bei der Krankenkasse zu Beginn der Auszahlung: monatlich im Nachhinein. Hier gilt ein absolutes Schutzfrist einlangen. Beschäftigungsverbot! Selbständig erwerbstätige Frauen 3 Monate vor dem errechneten • Meldung der Schwangerschaft an den zuständigen Wochengeld (Betriebshilfe): Die Auszahlung erfolgt für Geburtstermin: Krankenversicherungsträger (SVS) mit der ärztlichen die Dauer der Schutzfrist (siehe oben). Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins. • Antrag auf Wochengeld/ Betriebshilfe Grundsätzlich vorgesehen ist die Beschäftigung einer Höhe: Das Wochengeld beträgt € 56,87 (2021) pro Tag. Betriebshilfe (4 Tage oder 20 h/Woche). Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen ist Wochengeld auch ohne Einsatz einer Hilfskraft möglich. Bäuerinnen 3 Monate vor dem errechneten • Meldung der Schwangerschaft an die zuständige Betriebshilfe/Wochengeld: Anspruch auf eine Geburtstermin: Krankenkasse (mit ärztlicher Bestätigung des Mutterschaftsbetriebshilfe als Sachleistung oder Geburtstermins). Wochengeld in Höhe von € 56,87 (2021) pro Tag. • Antrag auf Betriebshilfe/Wochengeld Nähere Auskünfte beim zuständigen bei der SVS (Versicherungsanstalt der Krankenversicherungsträger oder der Se l b s t s t än d i g e n ) . Landwirtschaftskammer. Freie Dienstnehmerinnen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes bei der Die Höhe des Wochengelds ist einkommensabhängig, und Geburtstermin: zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher wird von der Sozialversicherungsanstalt nach Antragstellung Bestätigung des Geburtstermins und einer ermittelt. Ausgangsbasis: Höhe des durchschnittlichen Entgeltbestätigung der letzten 13 Wochen vor Beginn Nettoverdienstes der letzten 13 Wochen vor der Schutzfrist. der Schutzfrist. Seit 2016 besteht auch ein Freistellungsanspruch in der Schutzfrist! Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 2/11
Persönliche Situation/Lage Wann zu erledigen Was ist zu erledigen Ansprüche Geringfügig beschäftigte Frauen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes Für die Dauer der Schutzfrist gebührt Wochengeld in Geringfügigkeitsgrenze 2021: mtl. € 475,86 Geburtstermin: der Höhe von täglich € 9,61(2021). • Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Voraussetzung: Abschluss einer Selbstversicherung Wochengeld“ des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin bei geringfügiger Beschäftigung nach §19a ASVG mit ärztlicher Bestätigung des Geburtstermins (mtl. Versicherungsbeitrag € 67,18 für 2021) muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger einlangen. Ab Beginn des Wochengeldbezuges entfällt dieser monatliche Versicherungsbeitrag! Frauen, die eine Leistung nach dem Nach Feststellung der Schwangerschaft • Mitteilung an das Arbeitsmarktservice: Wochengeld: Die Höhe des Wochengeldes beträgt Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen durch den Arzt Meldung der Schwangerschaft/Bekanntgabe des 180% des letzten Leistungsbezuges nach dem Geburtstermins Arbeitslosenversicherungsgesetz. 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes bei der zu- Für den Wochengeldantrag muss in der Regel keine Geburtstermin: ständigen Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung Bezugsbestätigung des AMS vorgelegt werden, da die des Geburtstermins Krankenkassen grundsätzlich Zugriff auf die Daten haben. Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes bei der Höhe des Wochengeldes: • Wochengeld für ein weiteres zu Geburtstermin: zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher entspricht generell der Höhe des davor bezogenen erwartendes Kind gebührt nur dann, wenn Bestätigung des Geburtstermins. Kinderbetreuungsgeldes für das Kind, für das nun Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, Wochengeld bezogen wurde. • Seit 1.3.2017 gebührt Wochengeld zudem nur dann, wenn der Übertritt vom Kinderbetreuungsgeld-Bezug in die Schutzfrist direkt erfolgt. Vorgezogenes (individuelles) Fachärzte für Frauenheilkunde sowie • Beantragung des „vorgezogenen“ Wochengeldes Wochengeld: Beschäftigungsverbot für Innere Medizin beim zuständigen Krankenversicherungsträger mit Die Berechnung des Wochengeldes bei vorzeitigem (Vorzeitiger Mutterschutz) können fachärztliche Freistellungszeugnis (Formular) und der „Arbeits- und Mutterschutz ist grundsätzlich dieselbe wie beim Freistellungszeugnisse für ein Entgeltbestätigung“ des Arbeitgebers/der regulären Wochengeld. Bis Ende 2017 konnte nur die/der AmtsärztIn individuelles Beschäftigungsverbot Arbeitgeberin. nach Vorlage einer fachärztlichen ausstellen. Bestätigung eine völlige/befristete Voraussetzung: VORLIEGEN einer in der Dienstfreistellung bzw. das Untersagen Mutterschutzverordnung geregelten jeglicher Beschäftigung schon vor Beginn der medizinischen Indikation. regulären Schutzfrist verfügen. Mit 1.1.2018 ist dies nur noch in besonderen Fällen erforderlich. Hinweis: Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Sozialhilfe- & Mindestsicherungsbezieherinnen und Asylwerberinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld! Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 3/11
NACH DER GEBURT Erledigungen Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Erledigungen Geburtsurkunde Ausstellung/Abholung der • Beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes Notwendige Dokumente (in Original und Kopie)*: Geburtsurkunde: Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter bzw. beider Elternteile, etw. Heirats- Die Geburtsurkunde ist wichtig, auch um möglichst bald nach der Geburt des • Für Graz: Schmiedgasse 26, 8011 Graz /Partnerschaftsurkunde, allenfalls Nachweis der Auflösung Leistungen und Ansprüche für das Kind (z.B. Kindes, sobald die Tel. 0316/872-5152 und 5153 der letzten Ehe/Scheidungsurteil, Meldezettel (falls kein Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc.) Geburtsklinik/Hebamme die Email: standesamt@stadt.graz.at inländischer Wohnsitz), Lichtbildausweis (z.B. Reisepass), Geburtsanzeige dem Standesamt Nachweis akad. Grade (falls vorhanden) beziehen bzw. geltend machen zu können. Ausländische Urkunden: in internationaler Ausfertigung übermittelt hat oder mit entsprechender Übersetzung sowie den (falls) Bei Fragen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit vorgeschriebenen Beglaubigungen. den MitarbeiterInnen des Standesamtes vor der * Von der Vorlage bestimmter Urkunden kann abgesehen Geburt.* werden bei österreichischer Staatsbürgerschaft und vollständiger Erfassung im ZPR. Anmeldung des Wohnsitzes für das Baby Spätestens drei Tage nach der • Beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat Notwendige Unterlagen: der ausgefüllte Meldezettel Entlassung aus dem Krankenhaus: Die Wohnsitzmeldung kann gleichzeitig mit der (bei späterer Meldung zusätzlich: Geburtsurkunde). Anzeige der Geburt/beim Standesamt erfolgen, wenn Der Meldezettel wird von der Mutter/den Eltern als vorher ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde, gesetzliche VertreterIn des Kindes und als UnterkunftgeberIn unterschrieben. sonst nach Entlassung aus der Klinik. Mitversicherung (Krankenversicherung) Möglichst bald nach der Geburt: • Bei der zuständigen Krankenkasse, bei der die Die Meldung der Geburt des Kindes an die des Kindes Mutter und/oder der Vater pflicht- bzw. selbst Krankenversicherung wird in der Regel, d.h. bei aufrechter Krankenversicherung zumindest eines krankenversichert ist/sind. Elternteils bei der ÖGK, BVAEB oder SVS, vom Standesamt durchgeführt. Andernfalls ist die Geburt selbst bei der Versicherung zu melden. Sofern binnen 14 Tagen nach der Geburt keine e-card zugeschickt wird, empfiehlt es sich, jedenfalls nachzufragen. Fortbezug des Wochengeldes nach der Geburt Bezugsdauer nach Geburt: grs. 8 Wochen • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Zur Berechnung der weiteren Bezugsdauer und (Verlängerung bei Früh–, Mehrlings- Krankenkasse. Folgeauszahlung des Wochengeldes nach der Geburt ist oder Kaiserschnittgeburt auf 12 bis die Übermittlung der Geburts-und Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses an die max. 16 Wochen möglich). Krankenkasse erforderlich. Vaterschaftsanerkennung (-feststellung) Nach der Geburt des Kindes: • Beim zuständigen Standesamt Das persönliche Erscheinen des Vaters und die Vorlage bei nicht in aufrechter Ehe geborenen Kindern Wenn die Eltern des Kindes nicht Die Anerkennung der Vaterschaft kann grundsätzlich folgender Dokumente (*) sind notwendig: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis; verheiratet sind, muss der Vater nach beim zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes Lichtbildausweis, Meldezettel; ist Voraussetzung für Unterhaltsansprüche der Geburt die Vaterschaft zu seinem oder Wohnort des Vaters), aber auch Jugendamt, bei ausländischen Staatsbürgern: zusätzlich und Erbrecht des Kindes gegenüber dem Kind anerkennen. Bezirksgericht oder Notar erfolgen. Reisepass/Personalausweis; für Asylberechtigte zusätzlich Vater. Konventionspass, Asylbescheid, Erstinterview und • Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft muss sämtliche vorhandene Unterlagen oder eidesstattliche beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Erklärungen. Eltern, die nicht die österreichische Der Aufenthaltstitel/die • Die Anmeldebescheinigung bzw. der Aufenthalts- Für den Aufenthaltstitel/ die Anmeldebescheinigung des Staatsbürgerschaft besitzen, müssen für ihr Anmeldebescheinigung für das Kind titel ist bei der Aufenthaltsbehörde bzw. der Kindes sind die im Antragsformular genannten Dokumente erforderlich, wie u.a. die Geburtsurkunde, Kind einen Aufenthaltstitel (für EWR-/EU- soll möglichst bald nach der Geburt - zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Meldebescheinigung und grundsätzlich auch der BürgerInnen: eine Anmeldebescheinigung) spätestens bevor das Kind das 6. • Für Graz: Steiermärkische Landesregierung, Referat Reisepass des Kindes sowie die Aufenthaltsberechtigung/ beantragen. Lebensmonat vollendet hat - Sicherheits- und Aufenthaltswesen, Paulustorg.4, Anmeldebescheinigung der Mutter/Eltern. beantragt werden. 8010 Graz, Tel. 0316/877-2072 Die Erstausstellung bestimmter Dokumente (insbes. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) innerhalb von 2 Jahren ab Geburt ist (seit 1.1.2008) gebührenbefreit. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 4/11
FAMILIENBEIHILFE UND KINDERBETREUUNGSGELD Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte FAMILIENBEIHILFE •Seit Mai 2015 ist (für Inlandsgeburten) • Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt • Österreichische Staatsbürgerschaft / Anmeldebescheinigung oder Aufenthaltstitel (NAG-Karte) bzw. Asylberechtigung für zumindest Höhe der Familienbeihilfe: grundsätzlich keine Antragstellung mehr • Für Graz: einen Elternteil (Mutter) und Kind ab Geburt € 114.- erforderlich. Finanzamt Graz - Stadt, ab 3 Jahren € 121,90 C.v.Hötzendorfstraße 14-18 • Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland, Wohnsitz oder ab 10 Jahren € 141,50 8010 Graz ständiger Aufenthalt in Österreich ab 19 Jahren € 165,10 •Dokumente (wie jedenfalls (!) bei nicht- Tel. 050 233 233 (österreichweit) österreichischen Eltern die Durch die Geschwisterstaffel erhöht sich Aufenthaltsberechtigung bzw. • gebührt generell für minderjährige Kinder unabhängig des die monatliche FBH Anmeldebescheinigung des Einkommens der Eltern; ab Vollendung des 18.Lebensjahres nur für 2 Kinder, um € 7,10 pro Kind Antragstellers/der Antragstellerin und des unter ausdrücklich gesetzlich geregelten Voraussetzungen. für 3 Kinder, um € 17,40 pro Kind für 4 Kinder um € 26,50 pro Kind Kindes) sind nur noch nach Aufforderung • vorrangiger Anspruch des überwiegend haushaltsführenden für 5 Kinder um € 32.- pro Kind vorzulegen. Elternteils; leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe für 6 Kinder um je € 35,70 pro Kind für 7 & mehr Kinder um € 52.- pro Kind. grundsätzlich dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt. •Nur in besonderen Fällen (z.B. bei Zusätzlich wird pro Kind ein Auslandsgeburten) ist weiterhin eine Kinderabsetzbetrag in Höhe von mtl. € Antragstellung erforderlich. •Hinweis: Die angegebenen Beträge gelten grundsätzlich für Kinder, 58,40 ausbezahlt. die sich ständig in Österreich aufhalten.* Im September kommen zusätzlich € 100.- für •Bei Mehrlingsgeburten: 2 Anträge (falls jedes Kind im Alter von 6-15 Jahren zur Antragstellung erforderlich!) Sonderregeln gelten bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der Auszahlung. EU/des EWR und der Schweiz. Die Erhöhung bei erheblicher Behinderung beträgt seit 1.1.2018 mtl. 155,90. KINDERBETREUUNGSGELD (KBG) • Antragstellung ab Geburt des Kindes • Antragstellung mittels eigenem Allgemeine Voraussetzungen: Antragsformular bei der zuständigen • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind Für Geburten ab 1.3.2017 stehen 2 Krankenkasse im Original. • Lebensmittelpunkt von Antragsteller und Kind in Österreich Wird immer nur für das jüngste Kind • gemeinsamer Hauptwohnsitz und Haushalt mit dem Kind Systeme zur Wahl: gewährt (d.h. bei Geburt eines weiteren • bei getrennt lebenden Eltern: zusätzlich Obsorgeberechtigung für Kindes während des KBG-Bezuges endet das Kind und Bezug der FBH selbst! dieser spätestens mit dem Tag vor der • Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen Vorlage des Nachweises der ersten 5 Das sog. „Kinderbetreuungsgeld-Konto“ Geburt des jüngeren Kindes)! • Einhaltung der Zuverdienstgrenze Mutter-Kind-Pass Untersuchungen und • Nicht-ÖsterreicherInnen: Anmeldebescheinigung oder (Pauschalsystem) der ersten Untersuchung des Aufenthaltstitel (NAG- Karte) bzw. Asylberechtigung sowie •Bei Bezug von Wochengeld ruht das Neugeborenen bei der Antragstellung! die einkommensabhängige Variante, bei Kinderbetreuungsgeld bis Ende des (Bei nichtrechtzeitiger Vorlage : der zusätzliche Voraussetzungen Wochengeldbezuges, außer es ist Reduktion des KBG um € 1300.- pro Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung (Erwerbstätigkeitserfordernis!) vorliegen geringer als das KBG (dann nur (beziehendem) Elternteil!) wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und müssen. teilweise Ruhen und Auszahlung des teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld Die weiteren Mutter-Kind-Pass- Differenzbetrages zusätzlich) oder KBG- erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des Untersuchungen sind (bei sonstiger Bezug des Vaters (vor Geburt!). Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit. Reduktion des KBG!) bis zum 15. • Die Gesamtsumme beträgt rd. € 12.366.- für einen Lebensmonat nachzuweisen. Elternteil, wenn beide Eltern KBG beziehen, bis zu rd € 15.449.-, wobei rd. € 3.083.- dem zweiten Bezieher Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 5/11
Für beide KBG-Varianten gilt: unübertragbar vorbehalten sind) •Die Bezugsdauer beim KBG- Konto ist innerhalb eines • Partnerschaftsbonus: bei (annähernd) vorgegebenen Rahmens ab Geburt des Kindes flexibel •Mehrlingsgeburten: Bei Wahl des KBG als Konto ist kann die gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50 wählbar: pro Mehrlingskind Zuschlag von 50% der Bezugsdauer 1 x pro Kind geändert werden àFür einen Elternteil: 365 bis 851 Tage (= ca. 12 -28 Monate) oder 60:40) Antragstellung mittels Formular gewählten KBG-Pauschalvariante Der Antrag dazu ist spätestens 91 Tage vor à Für beide Elternteile gemeinsam: 456 bis 1.063 Tage (= ca. in Höhe von einmalig € 500.- pro Elternteil Ablauf der ursprünglich gewählten Dauer zu möglich. gewährt. 15-35 Monate), dabei sind 20% vom Gesamtausmaß, d.h. in stellen. • Familienzeitbonus: für erwerbstätige Beim einkommensabhängigen KBG gibt der kürzesten Variante 91 Tage, in der längsten 212 Tage, dem Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt es keinen Zuschlag für Mehrlinge ! zweiten Elternteil unübertragbar vorbehaltenen des Kindes (binnen 91 Tagen danach) Zu beachten:* mind. 61 Tage pro Block * nicht in Anspruch genommene Tage verfallen intensiv und ausschließlich der Familie widmen, und ihre Erwerbstätigkeit im •Bezugshöhe: € 33,88 tgl. bis € 14,53 tgl. , d.h. die Höhe ergibt sich aus der individuell gewählten Leistungsdauer und je länger die Einvernehmen mit dem Arbeitgeber Bei Wahl des KBG als Konto ist weiters eine Bezugsdauer ist, desto geringer ist der Tagesbetrag. unterbrechen, ist ein Familienzeitbonus in Verlängerung der Bezugsdauer beim KBG- Ein Zuverdienst ist möglich, solange die jährliche Zuverdienstgrenze Höhe von € 22,60 täglich für einen Die Wahl zwischen den Systemen Konto in Härtefällen (Wegfall des dafür eingehalten wird: € 16.200 bzw. 60 % der maßgeblichen ununterbrochenen Zeitraum von 28-31 Tage (Konto oder einkommensabhängig) ist gemeinsamen Haushaltes mit dem anderen Einkünfte (lt. Einkommenssteuerbescheid) des letzten Jahres vor der möglich (wobei eine Anrechnung auf ein bei Antragstellung zu treffen und bindet Elternteil durch z.B. dessen Tod, Geburt. etwaig später vom Vater bezogenes KBG auch den anderen Elternteil. Einmalige Inhaftierung, ../bzw. auch für erfolgt!) Änderung binnen 14 Tagen ab Erstantrag Alleinerzieherinnen, wenn sie seit mind. 4 Monate getrennt leben, ihr Einkommen € KBG als Ersatz des Erwerbseinkommens • Möglichkeit des gleichzeitigen aber möglich. 1.400.- (durchschnittliches maximales (Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld): Bezugs des KBG durch beide Eltern für Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer in Österreich bis zu 31 Tage anlässlich des Nettoeinkommen in den letzten 4 Monaten) nicht übersteigt und die ausgeübten, durchgehenden, kranken- und erstmaligen Wechsels. pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den 182 Festsetzung des Unterhalts beantragt Bei abwechselndem Bezug muss der wurde, jedoch noch kein UH bezogen wird.) Kalendertagen unmittelbar vor Geburt bzw. vor dem zweite Elternteil einen eigenen Antrag ca. für 91 Tage möglich. Hierzu muss Mutterschutz (Ausnahme: Unterbrechungen bis zu 14 Tagen) Während des Bezugs von KBG ist die/der 1 Monat vor dem Wechsel stellen! Falls fristgerecht ein Antrag auf sowie ein aufrechtes DV bei der Geburt. BezieherIn automatisch die Eltern sich beim Bezug abwechseln, Bezugsverlängerung beim zuständigen Mutterschutz/gesetzliche Karenz gelten als Erwerbstätigkeit, krankenversichert. Achtung: Diese können - aus Anlass des erstmaligen Krankenversicherungsträger gestellt wenn unmittelbar davor mind. 6 Monate gearbeitet wurde Krankenversicherung endet mit dem Wechsels- ausnahmsweise beide werden. und das Dienstverhältnis aufrecht ist. letzten Tag des Bezugs! Elternteile bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG Bezugsdauer: 365 (+61) Tage Bezugshöhe: max. 66.- täglich beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt Eine jährliche Zuverdienstgrenze von € 7.300.- (ab 1.1.2020) ist sich dann um diese Tage. einzuhalten! Beihilfe zum pauschalen Beantragung der Beihilfe • Antragstellung mittels eigenem Höhe der KBG-Beihilfe: € 6,06 tgl. (ca. € 181,00 mtl.) Kinderbetreuungsgeld als Konto gemeinsam mit dem Antragsformular bei der zuständigen Der die Beihilfe beziehende Elternteil darf ein Einkommen von bis zu Kinderbetreuungsgeld: Krankenkasse. € 7.300.- pro Jahr (Wert ab 1.1.2020) erzielen, der andere im Diese Beihilfe gebührt für insgesamt 12 Haushalt lebende Elternteil max. € 16.200/Jahr. Alleinstehende Monate ab Antragstellung, parallel zum Elternteile müssen eine Urkunde vorlegen, aus welcher der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. andere Elternteil hervorgeht, oder eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Beihilfe muss grundsätzlich nicht zurückbezahlt werden! (Wichtig aber: Beachten der Zuverdienstgrenzen!) Infoline KBG unter der Tel.: 0800 240 014. Weitere Informationen /Online-Rechner als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Variante www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at. Weitere Familienleistungen des Landes Steiermark/Österreich, die im Hinblick auf die familiäre Situation eventuell möglich sind, siehe: www.zweiundmehr.steiermark.at Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 6/11
STEUERRECHTLICHES Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte Familienbonus Plus: W ährend des Kalenderjahres bei Im laufenden Kalenderjahr bei der/dem •vermindert die Steuerlast solange man Familienbeihilfe • Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast der/dem ArbeitgeberIn (Formular E ArbeitgeberIn. für mindestens ein Kind bezieht um bis zu € 125.- mtl. (d.h. (Lohnsteuer) unmittelbar reduzieren kann 30) oder nach Ablauf des Nach Ablauf des Kalenderjahres beim bis zu € 1.500.- pro Kind/Jahr) bzw. •ersetzt die steuerliche Abzugsfähigkeit Kalenderjahres im Rahmen der zuständigen Finanzamt. Ist bei Fortbezug der Familienbeihilfe nach Vollendung von Kinderbetreuungskosten und Arbeitnehmerveranlagung bzw. des 18. Lebensjahres des Kindes ein reduzierter Betrag (bis Kinderfreibetrag ab 1.1.2019 Steuererklärung (Formular E 1 bzw. L1 zu 41,68 €mtl./d.h. bis zu 500.- p.a.) möglich und Lk1) zu beantragen. • kann zwischen (Ehe-)Partnern aufgeteilt werden oder nur AlleinerzieherInnen/ Alleinverdienende, die von einem Elternteil alleine bezogen werden keine oder nur eine geringe Steuer zahlen, • Sonderregeln gelten für getrennt lebenden Elternteile können künftig einen sog. (Kriterien: Nicht-/Vorliegen einer Einigung über die Kindermehrbetrag in Höhe von maximal Aufteilung / Leisten der Unterhaltspflicht/ 250.- pro Kind und Jahr geltend machen. Aufkommen für Großteil der Kinderbetreuungskosten) AlleinerzieherInnenabsetzbetrag W ährend des Kalenderjahres bei Im laufenden Kalenderjahr bei der/dem Höhe : € 494,00 jährlich bei einem Kind der/dem ArbeitgeberIn oder ArbeitgeberIn. € 669,00 jährlich bei 2 Kindern nach Ablauf des Kalenderjahres im Nach Ablauf des Kalenderjahres beim € 889,00 jährlich bei 3 Kindern Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung zuständigen Finanzamt. € 220,00 jährlich für jedes weitere Kind bzw. Steuererklärung zu beantragen. Voraussetzung: Der Absetzbetrag steht jenen Steuerpflichtigen Bei geringem Einkommen ist eine zu, die mehr als 6 Monate im Jahr nicht in einer Ehe- oder Direktauszahlung möglich. Lebensgemeinschaft leben und in diesem Zeitraum für mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen. AlleinverdienerInnenabsetzbetrag (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag) (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag) Höhe der Beträge: (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag) Als Alleinverdiener gelten jene Steuerpflichtige, die mehr als 6 Monate im Kalenderjahr mit einem Ehe-/Partner zusammenleben und dabei FBH für mindestens ein Kind beziehen. EK-Grenze für die/den Ehe-/PartnerIn: € 6.000.- pro Jahr Mehrkindzuschlag Nach Ablauf des Kalenderjahres im Beim zuständigen Finanzamt geltend zu Voraussetzungen: Bezug von FBH für 3 und/oder mehr Kinder, Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machen. niedriges Familieneinkommen (max. 55.000.- pro Jahr/Grundlage: bzw. Steuererklärung zu beantragen. Einkommen des Vorjahres) Wird kein steuerpflichtiges Einkommen Höhe: € 20,00 monatlich für das 3. und jedes weitere Kind bezogen, Antragstellung mit Formular E 4. Unterhaltsabsetzbetrag Nach Ablauf des Kalenderjahres im Beim zuständigen Finanzamt geltend zu Höhe: monatlich € 29,20 für das erste Kind Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung machen. € 43,80 für das zweite Kind bzw. Steuererklärung zu beantragen. Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur € 58,40 für das 3. und jedes weitere Kind dann zu, wenn der gesetzlichen •nachweisliche gesetzliche Unterhaltszahlungen für zumindest ein Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang nicht haushaltszugehöriges Kind durch die/den Steuerpflichtige/n entsprochen wurde. Andernfalls wird der • die/der Steuerpflichtige (& die/der(Ehe-)PartnerIn im Haushalt) Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend dürfen für dieses Kind keine Familienbeihilfe beziehen. gekürzt. Nähere Informationen zu Familienleistungen (auch für vergangene Kalenderjahre) siehe www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen bzw. www.bmf.gv.at Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 7/11
Sozialrechtliches (Auswahl) Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte Rezeptgebührenbefreiung Eine Rezeptgebührenbefreiung ist u. a. Der Antrag auf Rezeptgebühren- Einkommensgrenzen (Familiennettoeinkommen) 2021: bei niedrigem (Familien-)Einkommen befreiung ist bei der zuständigen Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 1000,48 möglich. Krankenkasse zu stellen. (€ 1.150,55 bei erhöhtem Medikamentenbedarf) Paare: € 1.578,36 (€ 1.815,11 bei erhöhtem Rezeptgebühr für 2021: € 6,50 Medikamentenbedarf); Erhöhungsbetrag pro im Haushalt lebendem Kind € 154,37. GIS-Gebührenbefreiung Die GIS-Gebührenbefreiung ist u. a. bei Die Antragsformulare sind in Haushalts-Nettoeinkommens- Richtsätze (2021): s oz i ale r H ilf sb ed ürfti gkeit b zw. Gemeindeämtern, Raiffeisenbanken, Alleinstehende: bis € 1120,54 (Ehe)Paare: bis € 1.767,76 niedrigem (Familien-)Einkommen möglich. Bezirksämtern oder GIS- Stellen Erhöhungsbetrag pro weitere Person: € 172,89 erhältlich. Weitere Voraussetzungen: www.gis.at Wohnunterstützung: Die Wohnunterstützung kann ab Bezug der Die Wohnunterstützung ist beim Amt der Voraussetzung für den WBH-Bezug ist: Wohnung /Bestehen eines aufrechten Steiermärkischen Landesregierung, •Mietwohnung und Hauptwohnsitz in der Steiermark Mietverhältnisses beantragt werden. Referat Beihilfen und Sozialservice, • schriftlicher Hauptmietvertrag (wenn vor dem 11.11.2017 Burggasse 7-9, 8010 Graz, Tel. 0316/877- abgeschlossen mit Vergebührungsnachweis ) (Gewährung der Förderung möglich ab 1. des 37 48 zu beantragen. • Volljährigkeit Monats der Antragstellung, wenn zu diesem Auch online-Anträge sind möglich (siehe • österreichische Staatsbürgerschaft (und gleichgestellte wie z.B. Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Mietverhältnis www.soziales.steiermark.at EU-Bürger); Drittstaatsangehörige mit „Daueraufenthalt EU“ besteht und die vollständigen Unterlagen bis zum •Einhaltung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen 15. des laufenden Monats eingelangt sind, sonst •Haushaltseinkommen/max. Vermögen im Rahmen der Richtlinien mit dem der Vorlage der vollständigen Unterlagen •Bewilligung für max. 1 Jahr (danach Antrag auf folgenden Monatsersten). Weitergewährung möglich),kein Rechtsanspruch. Mindestsicherung Wenn der Lebensbedarf aus eigenem Zuständig für die Abwicklung ist das Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes (2021): Einkommen bzw. eigenen Mitteln nicht zuständige Gemeindeamt/Magistrat 1. Alleinstehende/Alleinerzieh. € 949,46 (Grundbetrag) gedeckt werden kann. bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde. 2. Volljährige, die mit einer anderen volljährigen Person im gemeinsamen Haushalt leben, erhalten a) pro Person € 712,10 (75 % des Grundbetrages) Die Mindeststandards können zwölfmal Für Graz: b) ab der 3. Person € 474,73 (50 % des Grundbetrages) pro Jahr, von Minderjährigen 14mal (im Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz 3. für Minderjährige mit Anspruch auf FBH : März, Juni, Sept. und Dez. zusätzliche Tel. 0316/872- 6402, www.graz.at a) für das 1. bis 3. Kind € 170,90 Sonderzahlung von 50 %) bezogen werden. b) ab dem 4. Kind € 142,42 Sozialhilfe Grundsätzlich, wenn bei aufrechtem Für Graz: Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011 SH-Richtsätze: Soforthilfe, Hilfe zur Sicherung des Hauptwohnsitz in Graz mitsamt einer Graz (siehe oben) Alleinunterstützte € 579.- Lebensbedarfs/in besonderen Notlagen Berechtigung zu einem mehr als 3- Hinweis: Wer die Voraussetzung für die Haupt-/ oder Mitunterstützte in der Haushaltsgemeinschaft € 528.- monatigen Aufenthalt eine finanzielle Mindestsicherung erfüllt, hat keinen Anspruch Mitunterstützte im Haushalt ohne FBH € 353.-/mit FBH € 184.- Notlage (analog oben) besteht. auf SH! Im Februar und August: zusätzlich je einmalig € 51.- für Energiekosten. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 8/11
ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN Elternkarenz und Elternteilzeit Anspruch/Voraussetzungen Meldung Dauer/Durchführung KARENZ (Elternkarenz, Karenzurlaub) Rechtsanspruch auf Karenz besteht bei Die Karenz muss dem/der ArbeitgeberIn Beginn: Karenz beginnt grundsätzlich frühestens nach arbeitsrechtlicher Anspruch auf aufrechtem Dienst- bzw. Lehrverhältnis zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben Ende der Mutterschutzfrist bzw. im Anschluss an die Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge (DienstnehmerInnen, HeimarbeiterInnen und werden. Karenz des anderen Elternteil und gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenz- Beamte/Vertrags-bedienstete des Bundes/der Meldefrist für den 1. Karenzteil: endet spätestens mit Vollendung des 2. Lebensjahres Gesetz. Seit 2016 Rechtsanspruch auch für Länder, nicht aber freie DienstnehmerInnen). Mutter: bis Ende der Schutzfrist des Kindes (Ausnahme: aufgeschobene Karenz bis 3 Pflegeeltern (mit/ohne Adoptionsabsicht). Vater: binnen 8 Wochen nach der Geburt des Monate bis zum 7.Geburtstag oder späteren Kindes Schuleintritt). Der Elternteil, der Karenz in Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt Meldefrist für den 2./3. Karenzteil: Karenz kann von einem oder von beiden Meldung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf Sofern beim ersten Meldezeitpunkt nicht bereits die leben. Elternteilen abwechselnd in Anspruch des Karenzteils des anderen Elternteils Maximaldauer der Karenz in Anspruch genommen genommen werden; sie ist dann zweimal (Meldung zwischen 4. und 3. Monat vor wurde, besteht einmalig die Möglichkeit, die Karenz zwischen den Eltern teilbar. Ein Karenzteil muss Während der Karenz besteht ein Kündigungs- durch eine weitere Meldung zu verlängern. Karenzbeginn wegen des Kündigungs- und mindestens 2 Monate betragen. Beim 1. und Entlassungsschutz (bis 4 Wochen nach Diese Meldung muss jedoch spätestens 3 Monate – Entlassungsschutz empfohlen). Wechsel kann 1 Monat Karenz gleichzeitig deren Ende bzw. ohne Inanspruchnahme von bei kürzerer Karenz 2 Monate - vor Ende der bis dahin (Ausnahme!)von beiden Elternteilen in Anspruch Karenz 4 Monate nach der Entbindung). Seit 2016 besteht die Möglichkeit einer späteren gemeldeten Karenzzeit der/dem ArbeitgeberIn genommen werden. In diesem Fall endet die Während der Karenz darf grundsätzlich (13- schriftlich bekannt gegeben werden. Inanspruchnahme einer Karenz des zweiten Karenz jedoch ein Monat früher. Wochen-Ausnahme!) nur bis zur Elternteils auch dann, wenn der andere Elternteil Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden. keinen Anspruch auf Karenz hat.( Meldefrist: 3 Monaten vor Antritt). Freistellung für Väter anlässlich der Geburt des Eigener (von Elternkarenz) unabhängiger 1.Vorankündigung: spätestens 3 Monate vor Beginn: ab dem Tag der Geburt des Kindes folgenden Kindes/„PAPAMONAT“ Rechtsanspruch auf Freistellung von der errechnetem Geburtstermin Kalendertag bis Ende des Beschäftigungsverbots Seit 1.9.2019 für alle unselbstständig Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts Voraussetzung: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind, erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft 2. Verständigung von der Geburt und Meldung rechtzeitige Vorankündigung sowie fristgerechte Meldung Kündigungs- und Entlassungsschutz (ab des konkreten Antritts (bislang nur für Beschäftigte im öffentlichen des konkreten Antrittszeitpunkts binnen einer Vorankündigung, max. aber 4 Monate vor Dienst und aufgrund best. Kollektivverträge) Woche danach (beim Versäumen, Verlust des Eine finanzielle Absicherung während der errechnetem Geburtstermin bis 4 Wochen nach Rechtsanspruchs, Zustimmung erforderlich) Inanspruchnahme ist eventuell mit dem Familienzeitbonus der Freistellung) möglich. ELTERNTEILZEIT Allgemeine Voraussetzung: gemeinsamer Bei beabsichtigtem Beginn unmittelbar im Ein Rechtsanspruch (längstens) bis zum 7. Geburtstag des Durch die Elternteilzeit erhalten Eltern für Haushalt mit dem Kind oder eine Obsorge (nach Anschluss an die Mutterschutzfrist, ist dies Kindes besteht, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 20 eine gewisse Zeit nach oder auch statt einer §§ 177/4 oder 179 ABGB) für das Kind. dem/der DienstgeberIn schriftlich bis Personen beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis mind. Karenz einen Anspruch auf Reduzierung bzw. spätestens zum Ende der Schutzfrist ) bzw. 8 3 Jahre gedauert hat. Andernfalls: Möglichkeit der Kündigungsschutz besteht bis 4 Wochen nach Wochen nach der Geburt bekannt zu geben. Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung bis zum Ablauf Änderung ihrer Arbeitszeit. Die rechtliche Beendigung der Elternteilzeit, endet des 4. Lebensjahres des Kindes. Durchsetzbarkeit des Teilzeitanspruchs und Eine spätere Elternteilzeit ist dem/der spätestens aber mit Vollendung des 4. Beginn: frühestens nach Ende der Mutterschutzfrist. die Maximaldauer hängen von der DienstgeberIn spätestens 3 Monate (bzw. falls Lebensjahres des Kindes. Mindestdauer: 2 Monate. Unbedingt erforderlich für Betriebsgröße und der Dauer der zwischen dem Beginn der Elternteilzeit und Beschäftigungszeit ab. Im Anschluss an die Elternteilzeit: dem Ende der Schutzfrist weniger als 3 Monate Geburten ab 1.1.2016: Reduktion der urspr. Arbeitszeit Elternteilzeit können beide Elternteile Rechtsanspruch auf Rückkehr zum liegen, Meldezeitpunkt s. oben) vor dem um 20 % und mind. 12 Wochenstunden (Bandbreite). gleichzeitig beanspruchen. ursprünglichen Beschäftigungsausmaß. geplanten Antritt der Teilzeitbeschäftigung Der/die DienstnehmerIn bzw. der/die ArbeitgeberIn Kein Anspruch besteht aber, wenn der andere schriftlich mitzuteilen. können je 1 x eine Änderung (Änderung des Ausmaßes, Elternteil in Karenz ist! Der Antrag muss Beginn, Dauer, Ausmaß der Lage oder die vorzeitige Beendigung) der und Lage der Teilzeit umfassen. Elternteilzeit verlangen. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 9/11
FAMILIENRECHTLICHE FRAGEN Bestimmungen Wo zu erledigen Bedingungen Name des Kindes Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet Gewählt wird der Familienname durch Das Recht auf Namensbestimmung besteht nur erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. s c h r i f t l i c h e Erklärung gegenüber dem einmal. Soll der Nachname noch einmal geändert Es kann für das Kind auch der Nachname des Standesbeamten/der Standesbeamtin. werden, muss eine Namensänderung beantragt Vaters oder ein aus beiden Familiennamen werden. gebildeter Doppelname gewählt werden. Ehelich geborene Kinder erhalten den Dies gilt auch für den Vornamen, der binnen Familiennamen der Eltern. Bei verheirateten eines Monats nach der Geburt bestimmt Eltern, die keinen gemeinsamen werden sollte. Familiennamen führen, kann der Familienname (auch Doppelname) eines Elternteils, oder ein aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeter Doppelname bestimmt werden. Obsorge Verheiratete Eltern haben gemeinsam die Sind die Eltern nicht verheiratet, besteht die Die Obsorge für ein Kind umfasst die Pflege und Obsorge für ihr Kind. Möglichkeit durch eine persönliche und Erziehung sowie die rechtliche Vertretung und Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet, gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten/ Vermögensverwaltung des Kindes. kommt der Mutter grundsätzlich die alleinige der Standesbeamtin die gemeinsame Obsorge Obsorge zu. Jedoch kann durch eine persönliche herzustellen. und gemeinsame Erklärung vor dem Andernfalls ist für die Beantragung der Standesbeamten oder durch einen Antrag bei gemeinsamen Obsorge/Änderung des/der Gericht die gemeinsame Obsorge hergestellt Obsorgeverhältnisse/s ein Antrag beim Bezirksgericht werden. Der Vater, der nicht mit der Mutter zu stellen. verheiratet ist, kann die gemeinsame/nötigenfalls sogar alleinige Obsorge bei Gericht beantragen. Unterhaltsanspruch Beide Eltern sind verpflichtet für den Unterhalt Eltern eines unehelichen Kindes können Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von Alter und des Kindes zu sorgen. Die Unterhaltspflicht selbstständig und einvernehmlich die Höhe der Bedürfnissen des Kindes, den Einkommens- verhältnissen sowie etwaigen weiteren entsteht mit der Geburt (gegenüber Mutter Unterhaltszahlung für das Kind festlegen. Unterhaltspflichten der Eltern. Es werden 2 und Vater, wenn verheiratet) oder bei Berechnungsarten herangezogen: unverheirateten Eltern für den Vater mit der Kommt es zwischen den Eltern zu keiner einvernehmlichen Unterhaltsregelung, kann beim Prozentsätze vom Einkommen: Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft. 0 bis 6 Jahre: 16 % des Einkommens zuständigen Bezirksgericht ein Antrag auf 6 bis 10 Jahre: 18 % des Einkommens Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem Unterhaltsfestsetzung gestellt werden. Eine 10 bis 15 Jahre: 20 % des Einkommens er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Unterhaltsvereinbarung kann auch am Jugendamt Durchschnittsbedarf/Regelbedarfssätze (2019/20): getroffen werden. Der Elternteil, in dessen Haushalt bis 3 Jahre: € 213.- bis 6 Jahre: € 274.- Beitrag. bis 10 Jahre: € 352.- bis 15 Jahre: € 402.- das Kind lebt, hat die Möglichkeit, dem Kinder- und Der Elternteil, der nicht im gemeinsamen Jugendhilfeträger eine Vollmacht zur Wenn die Unterhaltsleistung ausfällt, leistet der Staat Haushalt mit dem Kind lebt, ist zur Leistung des Hereinbringung des Unterhaltes zu erteilen. in gewissen Fällen einen Unterhaltsvorschuss. Unterhalts in Geld verpflichtet. Recht auf persönlichen Kontakt Der Elternteil, der nicht mit dem Kind im Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Bei der Ausübung des Kontaktrechtes ist auf die gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf Eltern ist anzustreben. Wird keine Einigung erzielt, Bedürfnisse des Kindes Rücksicht zu nehmen. Die (früher: Besuchsrecht) kann ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht persönlichen Kontakt mit dem Kind. auf Regelung des Kontaktrechts gestellt werden. (vereinbarte oder festgelegte) Regelung soll dem Wohl des Kindes dienen. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 10/11
Dieser Leitfaden dient nur zur Orientierung und als begleitende Unterlage für ein individuelles Beratungsgespräch. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Weitere Informationen bei den zuständigen Behörden und gesetzlichen Interessensvertretungen. IMPRESSUM Eigentümerin und Herausgeberin: Beratungszentrum für Schwangere Grabenstraße 39, 8010 Graz Tel: 0676/88015 400 www.schwangerenberatung.at Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 11/11
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