EIN RECHTLICHER LEITFADEN - für (werdende) Mütter und Väter - Beratungszentrum für Schwangere

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Beratungs-

                                                                                                                                                                    eine Einrichtung der Caritas
RECHTSINFORMATION                                                                                                                              zentrum für
                                                                                                                                               Schwangere

                                                                                                  EIN RECHTLICHER LEITFADEN
                                                                                             für (werdende) Mütter und Väter

                                                                                                                      Finanzielle Ansprüche
                    Beratungszentrum für Schwangere                                                         Arbeitsrechtliche Bestimmungen
                    Grabenstraße 39, 8010 Graz                                                                     Familienrechtliche Fragen
                    Tel: 0676/88015 400                                                                                         Jänner 2021
                    www.schwangerenberatung.at

                    eine Einrichtung der Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 1/11
VOR DER GEBURT
Grundsätzliche Informationen         Alle vor und nach der Geburt des Kindes vorgeschriebenen Mutter–Kind–Pass Untersuchungen müssen zeitgerecht durchgeführt und bestätigt werden. Dies ist
                                     auch wichtig für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Für Nicht-Versicherte gibt es u.a. die Möglichkeit, die M-K-P-Untersuchungen bei der Caritas
                                     Marienambulanz Graz, Tel. 0316/8015- 351 kostenfrei durchführen zu lassen. Damit die anfallenden Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse
                                     übernommen werden, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt krankenversichert sein und ein Leistungsanspruch bestehen (d.h. die Krankenversicherung
                                     muss zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls, das ist in der Regel 8 Wochen vor der Geburt, aufrecht bzw. eine etwaige Wartezeit erfüllt sein). In
                                     Zweifelsfällen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zur Abklärung vorab!
Persönliche Situation/Lage           Wann zu erledigen                           Was ist zu erledigen                                          Ansprüche
Unselbständig erwerbstätige Frauen   Nach Feststellung der Schwangerschaft       • Meldung der Schwangerschaft                                 Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, wie der
                                     durch den behandelnden Arzt/die             Die Schwangerschaft ist der/dem ArbeitgeberIn mit             besondere Kündigungsschutz, Verbot schwerer
                                     behandelnde Ärztin:                         Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins              körperlicher Arbeiten, Nachtarbeitsverbot, etc. sind ab
                                                                                 (ärztliche Bestätigung) zu melden.                            erfolgter Meldung von der/vom ArbeitgeberIn einzuhalten.
                                                                                                                                               Nähere Auskünfte dazu erteilt das zuständige
                                                                                                                                               Arbeitsinspektorat (www.arbeitsinspektion.gv.at)
Unselbständig erwerbstätige Frauen   8 Wochen vor dem errechneten                • Beantragung des Wochengeldes beim zuständigen               Wochengeld: gebührt grundsätzlich für die Zeit des
                                     Geburtstermin:                              Krankenversicherungsträger                                    Mutterschutzes als Ersatz für das entfallende Einkommen.
                                     Beginn der Mutterschutzfrist
                                     (grundsätzlich 8 Wochen vor bis 8           • Dazu erforderlich:                                          Höhe: entspricht in etwa dem durchschnittlichen
                                     Wochen nach der Geburt; Verlängerung        Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“          Nettoverdienst der letzten 13 Wochen vor Beginn der
                                     nach der Geburt bis auf 12 bzw. max. 16     (Formular) der/des Arbeitgebers/in.                           Schutzfrist zuzüglich eines prozentuellen Aufschlags für die
                                     Wochen bei Früh-/Mehrlings- und             Diese muss mit der ärztlichen Bestätigung des                 Sonderzahlungen.
                                     Kaiserschnittgeburt möglich).               Geburtstermins bei der Krankenkasse zu Beginn der             Auszahlung: monatlich im Nachhinein.
                                     Hier gilt ein absolutes                     Schutzfrist einlangen.
                                     Beschäftigungsverbot!
Selbständig erwerbstätige Frauen     3 Monate vor dem errechneten                • Meldung der Schwangerschaft an den zuständigen              Wochengeld (Betriebshilfe): Die Auszahlung erfolgt für
                                     Geburtstermin:                              Krankenversicherungsträger (SVS) mit der ärztlichen           die Dauer der Schutzfrist (siehe oben).
                                                                                 Bestätigung des voraussichtlichen Geburtstermins.
                                                                                 • Antrag auf Wochengeld/ Betriebshilfe
                                                                                 Grundsätzlich vorgesehen ist die Beschäftigung einer          Höhe: Das Wochengeld beträgt € 56,87 (2021) pro Tag.
                                                                                 Betriebshilfe (4 Tage oder 20 h/Woche). Bei Vorliegen
                                                                                 gewisser Voraussetzungen ist Wochengeld auch ohne
                                                                                 Einsatz einer Hilfskraft möglich.
Bäuerinnen                           3 Monate vor dem errechneten                • Meldung der Schwangerschaft an die zuständige               Betriebshilfe/Wochengeld: Anspruch auf eine
                                     Geburtstermin:                              Krankenkasse (mit ärztlicher Bestätigung des                  Mutterschaftsbetriebshilfe als Sachleistung oder
                                                                                 Geburtstermins).                                              Wochengeld in Höhe von € 56,87 (2021) pro Tag.
                                                                                 • Antrag auf Betriebshilfe/Wochengeld                         Nähere Auskünfte beim zuständigen
                                                                                 bei der SVS (Versicherungsanstalt der                         Krankenversicherungsträger oder der
                                                                                 Se l b s t s t än d i g e n ) .                               Landwirtschaftskammer.
Freie Dienstnehmerinnen              8 Wochen vor dem errechneten                • Beantragung des Wochengeldes bei der                        Die Höhe des Wochengelds ist einkommensabhängig, und
                                     Geburtstermin:                              zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher                       wird von der Sozialversicherungsanstalt nach Antragstellung
                                                                                 Bestätigung des Geburtstermins und einer                      ermittelt. Ausgangsbasis: Höhe des durchschnittlichen
                                                                                 Entgeltbestätigung der letzten 13 Wochen vor Beginn           Nettoverdienstes der letzten 13 Wochen vor der Schutzfrist.
                                                                                 der Schutzfrist.                                              Seit 2016 besteht auch ein Freistellungsanspruch in der
                                                                                                                                               Schutzfrist!

                                                         Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 2/11
Persönliche Situation/Lage                     Wann zu erledigen                          Was ist zu erledigen                                          Ansprüche
Geringfügig beschäftigte Frauen                8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes                                Für die Dauer der Schutzfrist gebührt Wochengeld in
Geringfügigkeitsgrenze 2021: mtl. € 475,86     Geburtstermin:                                                                                           der Höhe von täglich € 9,61(2021).
                                                                                          • Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für                    Voraussetzung: Abschluss einer Selbstversicherung
                                                                                          Wochengeld“ des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin                bei geringfügiger Beschäftigung nach §19a ASVG
                                                                                          mit ärztlicher Bestätigung des Geburtstermins                 (mtl. Versicherungsbeitrag € 67,18 für 2021)
                                                                                          muss beim zuständigen
                                                                                          Krankenversicherungsträger einlangen.                         Ab Beginn des Wochengeldbezuges entfällt dieser
                                                                                                                                                        monatliche Versicherungsbeitrag!

Frauen, die eine Leistung nach dem             Nach Feststellung der Schwangerschaft      • Mitteilung an das Arbeitsmarktservice:                      Wochengeld: Die Höhe des Wochengeldes beträgt
Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen       durch den Arzt                             Meldung der Schwangerschaft/Bekanntgabe des                   180% des letzten Leistungsbezuges nach dem
                                                                                          Geburtstermins                                                Arbeitslosenversicherungsgesetz.

                                               8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes bei der zu-                    Für den Wochengeldantrag muss in der Regel keine
                                               Geburtstermin:                             ständigen Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung             Bezugsbestätigung des AMS vorgelegt werden, da die
                                                                                          des Geburtstermins                                            Krankenkassen grundsätzlich Zugriff auf die Daten haben.
Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen      8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes bei der                        Höhe des Wochengeldes:
• Wochengeld für ein weiteres zu               Geburtstermin:                             zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher                       entspricht generell der Höhe des davor bezogenen
erwartendes Kind gebührt nur dann, wenn                                                   Bestätigung des Geburtstermins.                               Kinderbetreuungsgeldes
für das Kind, für das nun
Kinderbetreuungsgeld bezogen wird,
Wochengeld bezogen wurde.

• Seit 1.3.2017 gebührt Wochengeld
zudem nur dann, wenn der Übertritt vom
Kinderbetreuungsgeld-Bezug in die
Schutzfrist direkt erfolgt.

Vorgezogenes (individuelles)                   Fachärzte für Frauenheilkunde sowie        • Beantragung des „vorgezogenen“ Wochengeldes                 Wochengeld:
Beschäftigungsverbot                           für Innere Medizin                         beim zuständigen Krankenversicherungsträger mit               Die Berechnung des Wochengeldes bei vorzeitigem
(Vorzeitiger Mutterschutz)                     können fachärztliche                       Freistellungszeugnis (Formular) und der „Arbeits- und         Mutterschutz ist grundsätzlich dieselbe wie beim
                                               Freistellungszeugnisse für ein             Entgeltbestätigung“ des Arbeitgebers/der                      regulären Wochengeld.
Bis Ende 2017 konnte nur die/der AmtsärztIn    individuelles Beschäftigungsverbot         Arbeitgeberin.
nach Vorlage einer fachärztlichen              ausstellen.
Bestätigung eine völlige/befristete            Voraussetzung: VORLIEGEN einer in der
Dienstfreistellung bzw. das Untersagen         Mutterschutzverordnung geregelten
jeglicher Beschäftigung schon vor Beginn der   medizinischen Indikation.
regulären Schutzfrist verfügen. Mit 1.1.2018
ist dies nur noch in besonderen Fällen
erforderlich.
               Hinweis: Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Sozialhilfe- & Mindestsicherungsbezieherinnen und Asylwerberinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld!

                                                                  Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 3/11
NACH DER GEBURT
Erledigungen                                    Wann zu erledigen                            Wo zu erledigen                                               Bedingungen/Erledigungen
Geburtsurkunde                                  Ausstellung/Abholung der                     • Beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes                 Notwendige Dokumente (in Original und Kopie)*:
                                                Geburtsurkunde:                                                                                            Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der
                                                                                                                                                           Mutter bzw. beider Elternteile, etw. Heirats-
Die Geburtsurkunde ist wichtig, auch um         möglichst bald nach der Geburt des            • Für Graz: Schmiedgasse 26, 8011 Graz                       /Partnerschaftsurkunde, allenfalls Nachweis der Auflösung
Leistungen und Ansprüche für das Kind (z.B.     Kindes, sobald die                              Tel. 0316/872-5152 und 5153                                der letzten Ehe/Scheidungsurteil, Meldezettel (falls kein
Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld etc.)    Geburtsklinik/Hebamme die                       Email: standesamt@stadt.graz.at                            inländischer Wohnsitz), Lichtbildausweis (z.B. Reisepass),
                                                Geburtsanzeige dem Standesamt                                                                              Nachweis akad. Grade (falls vorhanden)
beziehen bzw. geltend machen zu können.                                                                                                                    Ausländische Urkunden: in internationaler Ausfertigung
                                                übermittelt hat                                                                                            oder mit entsprechender Übersetzung sowie den (falls)
                                                                                             Bei Fragen empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit            vorgeschriebenen Beglaubigungen.
                                                                                             den MitarbeiterInnen des Standesamtes vor der                 * Von der Vorlage bestimmter Urkunden kann abgesehen
                                                                                             Geburt.*                                                      werden bei österreichischer Staatsbürgerschaft und
                                                                                                                                                           vollständiger Erfassung im ZPR.
Anmeldung des Wohnsitzes für das Baby           Spätestens drei Tage nach der                • Beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat                 Notwendige Unterlagen: der ausgefüllte Meldezettel
                                                Entlassung aus dem Krankenhaus:              Die Wohnsitzmeldung kann gleichzeitig mit der                 (bei späterer Meldung zusätzlich: Geburtsurkunde).
                                                                                             Anzeige der Geburt/beim Standesamt erfolgen, wenn             Der Meldezettel wird von der Mutter/den Eltern als
                                                                                             vorher ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde,             gesetzliche VertreterIn des Kindes und als
                                                                                                                                                           UnterkunftgeberIn unterschrieben.
                                                                                             sonst nach Entlassung aus der Klinik.
Mitversicherung (Krankenversicherung)           Möglichst bald nach der Geburt:              • Bei der zuständigen Krankenkasse, bei der die               Die Meldung der Geburt des Kindes an die
des Kindes                                                                                   Mutter und/oder der Vater pflicht- bzw. selbst                Krankenversicherung wird in der Regel, d.h. bei
                                                                                                                                                           aufrechter Krankenversicherung zumindest eines
                                                                                             krankenversichert ist/sind.                                   Elternteils bei der ÖGK, BVAEB oder SVS, vom
                                                                                                                                                           Standesamt durchgeführt. Andernfalls ist die Geburt
                                                                                                                                                           selbst bei der Versicherung zu melden. Sofern binnen 14
                                                                                                                                                           Tagen nach der Geburt keine e-card zugeschickt wird,
                                                                                                                                                           empfiehlt es sich, jedenfalls nachzufragen.
Fortbezug des Wochengeldes nach der Geburt      Bezugsdauer nach Geburt: grs. 8 Wochen       • Kontaktaufnahme mit der zuständigen                         Zur Berechnung der weiteren Bezugsdauer und
                                                (Verlängerung bei Früh–, Mehrlings-          Krankenkasse.                                                 Folgeauszahlung des Wochengeldes nach der Geburt ist
                                                oder Kaiserschnittgeburt auf 12 bis                                                                        die Übermittlung der Geburts-und
                                                                                                                                                           Aufenthaltsbestätigung des Krankenhauses an die
                                                max. 16 Wochen möglich).                                                                                   Krankenkasse erforderlich.
Vaterschaftsanerkennung (-feststellung)         Nach der Geburt des Kindes:                  • Beim zuständigen Standesamt                                 Das persönliche Erscheinen des Vaters und die Vorlage
bei nicht in aufrechter Ehe geborenen Kindern   Wenn die Eltern des Kindes nicht             Die Anerkennung der Vaterschaft kann grundsätzlich            folgender Dokumente (*) sind notwendig:
                                                                                                                                                           Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis;
                                                verheiratet sind, muss der Vater nach        beim zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes            Lichtbildausweis, Meldezettel;
ist Voraussetzung für Unterhaltsansprüche       der Geburt die Vaterschaft zu seinem         oder Wohnort des Vaters), aber auch Jugendamt,                bei ausländischen Staatsbürgern: zusätzlich
und Erbrecht des Kindes gegenüber dem           Kind anerkennen.                             Bezirksgericht oder Notar erfolgen.                           Reisepass/Personalausweis; für Asylberechtigte zusätzlich
Vater.                                                                                                                                                     Konventionspass, Asylbescheid, Erstinterview und
                                                                                             • Eine gerichtliche Feststellung der Vaterschaft muss         sämtliche vorhandene Unterlagen oder eidesstattliche
                                                                                             beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden.             Erklärungen.
Eltern, die nicht die österreichische           Der Aufenthaltstitel/die                     • Die Anmeldebescheinigung bzw. der Aufenthalts-              Für den Aufenthaltstitel/ die Anmeldebescheinigung des
Staatsbürgerschaft besitzen, müssen für ihr     Anmeldebescheinigung für das Kind            titel ist bei der Aufenthaltsbehörde bzw. der                 Kindes sind die im Antragsformular genannten
                                                                                                                                                           Dokumente erforderlich, wie u.a. die Geburtsurkunde,
Kind einen Aufenthaltstitel (für EWR-/EU-       soll möglichst bald nach der Geburt -        zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu beantragen.             Meldebescheinigung und grundsätzlich auch der
BürgerInnen: eine Anmeldebescheinigung)         spätestens bevor das Kind das 6.             • Für Graz: Steiermärkische Landesregierung, Referat          Reisepass des Kindes sowie die Aufenthaltsberechtigung/
beantragen.                                     Lebensmonat vollendet hat -                  Sicherheits- und Aufenthaltswesen, Paulustorg.4,              Anmeldebescheinigung der Mutter/Eltern.
                                                beantragt werden.                            8010 Graz, Tel. 0316/877-2072
Die Erstausstellung bestimmter Dokumente (insbes. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) innerhalb von 2 Jahren ab Geburt ist (seit 1.1.2008) gebührenbefreit.

                                                                     Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 4/11
FAMILIENBEIHILFE UND KINDERBETREUUNGSGELD
Ansprüche                                    Wann zu erledigen                              Wo zu erledigen                                  Bedingungen/Anspruchsberechtigte
FAMILIENBEIHILFE
                                             •Seit Mai 2015 ist (für Inlandsgeburten)       • Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt             • Österreichische Staatsbürgerschaft / Anmeldebescheinigung oder
                                                                                                                                             Aufenthaltstitel (NAG-Karte) bzw. Asylberechtigung für zumindest
Höhe der Familienbeihilfe:                   grundsätzlich keine Antragstellung mehr        • Für Graz:                                      einen Elternteil (Mutter) und Kind
ab Geburt € 114.-                            erforderlich.                                    Finanzamt Graz - Stadt,
ab 3 Jahren € 121,90                                                                          C.v.Hötzendorfstraße 14-18                     • Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland, Wohnsitz oder
ab 10 Jahren € 141,50                                                                         8010 Graz                                      ständiger Aufenthalt in Österreich
ab 19 Jahren € 165,10                        •Dokumente (wie jedenfalls (!) bei nicht-
                                                                                              Tel. 050 233 233 (österreichweit)
                                             österreichischen Eltern die
Durch die Geschwisterstaffel erhöht sich     Aufenthaltsberechtigung bzw.                                                                    • gebührt generell für minderjährige Kinder unabhängig des
die monatliche FBH                           Anmeldebescheinigung des                                                                        Einkommens der Eltern; ab Vollendung des 18.Lebensjahres nur
für 2 Kinder, um € 7,10 pro Kind             Antragstellers/der Antragstellerin und des                                                      unter ausdrücklich gesetzlich geregelten Voraussetzungen.
für 3 Kinder, um € 17,40 pro Kind
für 4 Kinder um € 26,50 pro Kind             Kindes) sind nur noch nach Aufforderung
                                                                                                                                             • vorrangiger Anspruch des überwiegend haushaltsführenden
für 5 Kinder um € 32.- pro Kind              vorzulegen.
                                                                                                                                             Elternteils; leben die Eltern getrennt, steht die Familienbeihilfe
für 6 Kinder um je € 35,70 pro Kind
für 7 & mehr Kinder um € 52.- pro Kind.                                                                                                      grundsätzlich dem Elternteil zu, bei dem das Kind lebt.
                                             •Nur in besonderen Fällen (z.B. bei
Zusätzlich wird pro Kind ein                 Auslandsgeburten) ist weiterhin eine
Kinderabsetzbetrag in Höhe von mtl. €        Antragstellung erforderlich.                                                                    •Hinweis: Die angegebenen Beträge gelten grundsätzlich für Kinder,
58,40 ausbezahlt.                                                                                                                            die sich ständig in Österreich aufhalten.*
Im September kommen zusätzlich € 100.- für   •Bei Mehrlingsgeburten: 2 Anträge (falls
jedes Kind im Alter von 6-15 Jahren zur      Antragstellung erforderlich!)
                                                                                                                                             Sonderregeln gelten bei grenzüberschreitenden Fällen innerhalb der
Auszahlung.
                                                                                                                                             EU/des EWR und der Schweiz.
Die Erhöhung bei erheblicher Behinderung
beträgt seit 1.1.2018 mtl. 155,90.

KINDERBETREUUNGSGELD (KBG)                   • Antragstellung ab Geburt des Kindes          • Antragstellung mittels eigenem                 Allgemeine Voraussetzungen:
                                                                                            Antragsformular bei der zuständigen              • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
Für Geburten ab 1.3.2017 stehen 2                                                           Krankenkasse im Original.                        • Lebensmittelpunkt von Antragsteller und Kind in Österreich
                                             Wird immer nur für das jüngste Kind                                                             • gemeinsamer Hauptwohnsitz und Haushalt mit dem Kind
Systeme zur Wahl:
                                             gewährt (d.h. bei Geburt eines weiteren                                                         • bei getrennt lebenden Eltern: zusätzlich Obsorgeberechtigung für
                                             Kindes während des KBG-Bezuges endet                                                            das Kind und Bezug der FBH selbst!
                                             dieser spätestens mit dem Tag vor der                                                           • Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
                                                                                            Vorlage des Nachweises der ersten 5
Das sog. „Kinderbetreuungsgeld-Konto“        Geburt des jüngeren Kindes)!                                                                    • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
                                                                                            Mutter-Kind-Pass Untersuchungen und              • Nicht-ÖsterreicherInnen: Anmeldebescheinigung oder
(Pauschalsystem)
                                                                                            der ersten Untersuchung des                      Aufenthaltstitel (NAG- Karte) bzw. Asylberechtigung
sowie
                                             •Bei Bezug von Wochengeld ruht das             Neugeborenen bei der Antragstellung!
die einkommensabhängige Variante, bei
                                             Kinderbetreuungsgeld bis Ende des              (Bei nichtrechtzeitiger Vorlage :
der zusätzliche Voraussetzungen
                                             Wochengeldbezuges, außer es ist                Reduktion des KBG um € 1300.- pro                Durch das Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalleistung
(Erwerbstätigkeitserfordernis!) vorliegen
                                             geringer als das KBG (dann nur                 (beziehendem) Elternteil!)                       wird die Betreuungsleistung der Eltern anerkannt und
müssen.
                                             teilweise Ruhen und Auszahlung des                                                              teilweise abgegolten. Das pauschale Kinderbetreuungsgeld
                                                                                            Die weiteren Mutter-Kind-Pass-
                                             Differenzbetrages zusätzlich) oder KBG-                                                         erhalten Eltern unabhängig von einer vor der Geburt des
                                                                                            Untersuchungen sind (bei sonstiger
                                             Bezug des Vaters (vor Geburt!).                                                                 Kindes ausgeübten Erwerbstätigkeit.
                                                                                            Reduktion des KBG!) bis zum 15.
                                                                                                                                             • Die Gesamtsumme beträgt rd. € 12.366.- für einen
                                                                                            Lebensmonat nachzuweisen.
                                                                                                                                             Elternteil, wenn beide Eltern KBG beziehen, bis zu rd €
                                                                                                                                             15.449.-, wobei rd. € 3.083.- dem zweiten Bezieher

                                                                    Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 5/11
Für beide KBG-Varianten gilt:                                                                                                                 unübertragbar vorbehalten sind)
                                                                                                                                              •Die Bezugsdauer beim KBG- Konto ist innerhalb eines
• Partnerschaftsbonus: bei (annähernd)                                                                                                        vorgegebenen Rahmens ab Geburt des Kindes flexibel
                                              •Mehrlingsgeburten:                            Bei Wahl des KBG als Konto ist kann die
gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50                                                                                                    wählbar:
                                              pro Mehrlingskind Zuschlag von 50% der         Bezugsdauer 1 x pro Kind geändert werden         àFür einen Elternteil: 365 bis 851 Tage (= ca. 12 -28 Monate)
oder 60:40) Antragstellung mittels Formular
                                              gewählten KBG-Pauschalvariante                 Der Antrag dazu ist spätestens 91 Tage vor       à Für beide Elternteile gemeinsam: 456 bis 1.063 Tage (= ca.
in Höhe von einmalig € 500.- pro Elternteil                                                  Ablauf der ursprünglich gewählten Dauer zu
möglich.                                      gewährt.                                                                                        15-35 Monate), dabei sind 20% vom Gesamtausmaß, d.h. in
                                                                                             stellen.
 • Familienzeitbonus: für erwerbstätige       Beim einkommensabhängigen KBG gibt                                                              der kürzesten Variante 91 Tage, in der längsten 212 Tage, dem
Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt   es keinen Zuschlag für Mehrlinge !                                                              zweiten Elternteil unübertragbar vorbehaltenen
des Kindes (binnen 91 Tagen danach)                                                                                                           Zu beachten:* mind. 61 Tage pro Block
                                                                                                                                                            * nicht in Anspruch genommene Tage verfallen
intensiv und ausschließlich der Familie
widmen, und ihre Erwerbstätigkeit im                                                                                                          •Bezugshöhe: € 33,88 tgl. bis € 14,53 tgl. , d.h. die Höhe ergibt sich
                                                                                                                                              aus der individuell gewählten Leistungsdauer und je länger die
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber                                                             Bei Wahl des KBG als Konto ist weiters eine      Bezugsdauer ist, desto geringer ist der Tagesbetrag.
unterbrechen, ist ein Familienzeitbonus in                                                   Verlängerung der Bezugsdauer beim KBG-           Ein Zuverdienst ist möglich, solange die jährliche Zuverdienstgrenze
Höhe von € 22,60 täglich für einen            Die Wahl zwischen den Systemen                 Konto in Härtefällen (Wegfall des                dafür eingehalten wird: € 16.200 bzw. 60 % der maßgeblichen
ununterbrochenen Zeitraum von 28-31 Tage      (Konto oder einkommensabhängig) ist            gemeinsamen Haushaltes mit dem anderen           Einkünfte (lt. Einkommenssteuerbescheid) des letzten Jahres vor der
möglich (wobei eine Anrechnung auf ein        bei Antragstellung zu treffen und bindet       Elternteil durch z.B. dessen Tod,                Geburt.
etwaig später vom Vater bezogenes KBG         auch den anderen Elternteil. Einmalige         Inhaftierung, ../bzw. auch für
erfolgt!)                                     Änderung binnen 14 Tagen ab Erstantrag         Alleinerzieherinnen, wenn sie seit mind. 4
                                                                                             Monate getrennt leben, ihr Einkommen €           KBG als Ersatz des Erwerbseinkommens
• Möglichkeit des gleichzeitigen              aber möglich.
                                                                                             1.400.- (durchschnittliches maximales            (Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld):
Bezugs des KBG durch beide Eltern für                                                                                                         Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen einer in Österreich
bis zu 31 Tage anlässlich des                                                                Nettoeinkommen in den letzten 4
                                                                                             Monaten) nicht übersteigt und die                ausgeübten, durchgehenden, kranken- und
erstmaligen Wechsels.                                                                                                                         pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit in den 182
                                                                                             Festsetzung des Unterhalts beantragt
                                              Bei abwechselndem Bezug muss der               wurde, jedoch noch kein UH bezogen wird.)        Kalendertagen unmittelbar vor Geburt bzw. vor dem
                                              zweite Elternteil einen eigenen Antrag ca.     für 91 Tage möglich. Hierzu muss                 Mutterschutz (Ausnahme: Unterbrechungen bis zu 14 Tagen)
Während des Bezugs von KBG ist die/der        1 Monat vor dem Wechsel stellen! Falls         fristgerecht ein Antrag auf                      sowie ein aufrechtes DV bei der Geburt.
BezieherIn automatisch                        die Eltern sich beim Bezug abwechseln,         Bezugsverlängerung beim zuständigen              Mutterschutz/gesetzliche Karenz gelten als Erwerbstätigkeit,
krankenversichert. Achtung: Diese             können - aus Anlass des erstmaligen            Krankenversicherungsträger gestellt              wenn unmittelbar davor mind. 6 Monate gearbeitet wurde
Krankenversicherung endet mit dem             Wechsels- ausnahmsweise beide                  werden.                                          und das Dienstverhältnis aufrecht ist.
letzten Tag des Bezugs!                       Elternteile bis zu 31 Tage gleichzeitig KBG                                                     Bezugsdauer: 365 (+61) Tage Bezugshöhe: max. 66.- täglich
                                              beziehen. Die Anspruchsdauer verkürzt                                                           Eine jährliche Zuverdienstgrenze von € 7.300.- (ab 1.1.2020) ist
                                              sich dann um diese Tage.                                                                        einzuhalten!
Beihilfe zum pauschalen                       Beantragung der Beihilfe                       • Antragstellung mittels eigenem                 Höhe der KBG-Beihilfe: € 6,06 tgl. (ca. € 181,00 mtl.)
Kinderbetreuungsgeld als Konto                gemeinsam mit dem                              Antragsformular bei der zuständigen              Der die Beihilfe beziehende Elternteil darf ein Einkommen von bis zu
                                              Kinderbetreuungsgeld:                          Krankenkasse.                                    € 7.300.- pro Jahr (Wert ab 1.1.2020) erzielen, der andere im
                                              Diese Beihilfe gebührt für insgesamt 12                                                         Haushalt lebende Elternteil max. € 16.200/Jahr. Alleinstehende
                                              Monate ab Antragstellung, parallel zum                                                          Elternteile müssen eine Urkunde vorlegen, aus welcher der
                                              Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.                                                               andere Elternteil hervorgeht, oder eine entsprechende Erklärung
                                                                                                                                              abgeben. Diese Beihilfe muss grundsätzlich nicht zurückbezahlt
                                                                                                                                              werden! (Wichtig aber: Beachten der Zuverdienstgrenzen!)
  Infoline KBG unter der Tel.: 0800 240 014. Weitere Informationen /Online-Rechner als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Variante www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at.
         Weitere Familienleistungen des Landes Steiermark/Österreich, die im Hinblick auf die familiäre Situation eventuell möglich sind, siehe: www.zweiundmehr.steiermark.at

                                                                     Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 6/11
STEUERRECHTLICHES
Ansprüche                                     Wann zu erledigen                               Wo zu erledigen                                  Bedingungen/Anspruchsberechtigte
Familienbonus Plus:                           W ährend des Kalenderjahres bei                 Im laufenden Kalenderjahr bei der/dem            •vermindert die Steuerlast solange man Familienbeihilfe
• Steuerabsetzbetrag, der die Steuerlast      der/dem ArbeitgeberIn (Formular E               ArbeitgeberIn.                                   für mindestens ein Kind bezieht um bis zu € 125.- mtl. (d.h.
(Lohnsteuer) unmittelbar reduzieren kann      30) oder nach Ablauf des                         Nach Ablauf des Kalenderjahres beim             bis zu € 1.500.- pro Kind/Jahr) bzw.
•ersetzt die steuerliche Abzugsfähigkeit      Kalenderjahres im Rahmen der                    zuständigen Finanzamt.                           Ist bei Fortbezug der Familienbeihilfe nach Vollendung
von Kinderbetreuungskosten und                Arbeitnehmerveranlagung bzw.                                                                     des 18. Lebensjahres des Kindes ein reduzierter Betrag (bis
Kinderfreibetrag ab 1.1.2019                  Steuererklärung (Formular E 1 bzw. L1                                                            zu 41,68 €mtl./d.h. bis zu 500.- p.a.) möglich
                                              und Lk1) zu beantragen.                                                                          • kann zwischen (Ehe-)Partnern aufgeteilt werden oder nur
AlleinerzieherInnen/ Alleinverdienende, die                                                                                                    von einem Elternteil alleine bezogen werden
keine oder nur eine geringe Steuer zahlen,                                                                                                     • Sonderregeln gelten für getrennt lebenden Elternteile
können künftig einen sog.                                                                                                                      (Kriterien: Nicht-/Vorliegen einer Einigung über die
Kindermehrbetrag in Höhe von maximal                                                                                                           Aufteilung / Leisten der Unterhaltspflicht/
250.- pro Kind und Jahr geltend machen.                                                                                                        Aufkommen für Großteil der Kinderbetreuungskosten)
AlleinerzieherInnenabsetzbetrag               W ährend des Kalenderjahres bei                 Im laufenden Kalenderjahr bei der/dem            Höhe : € 494,00 jährlich bei einem Kind
                                              der/dem ArbeitgeberIn oder                      ArbeitgeberIn.                                           € 669,00 jährlich bei 2 Kindern
                                              nach Ablauf des Kalenderjahres im               Nach Ablauf des Kalenderjahres beim                      € 889,00 jährlich bei 3 Kindern
                                              Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung              zuständigen Finanzamt.                                   € 220,00 jährlich für jedes weitere Kind
                                              bzw. Steuererklärung zu beantragen.                                                              Voraussetzung: Der Absetzbetrag steht jenen Steuerpflichtigen
                                              Bei geringem Einkommen ist eine                                                                  zu, die mehr als 6 Monate im Jahr nicht in einer Ehe- oder
                                              Direktauszahlung möglich.                                                                        Lebensgemeinschaft leben und in diesem Zeitraum für
                                                                                                                                               mindestens ein Kind Familienbeihilfe beziehen.
AlleinverdienerInnenabsetzbetrag              (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag)         (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag)          Höhe der Beträge: (siehe AlleinerzieherInnenabsetzbetrag)
                                                                                                                                               Als Alleinverdiener gelten jene Steuerpflichtige, die mehr als 6
                                                                                                                                               Monate im Kalenderjahr mit einem Ehe-/Partner zusammenleben
                                                                                                                                               und dabei FBH für mindestens ein Kind beziehen.
                                                                                                                                               EK-Grenze für die/den Ehe-/PartnerIn: € 6.000.- pro Jahr
Mehrkindzuschlag                              Nach Ablauf des Kalenderjahres im               Beim zuständigen Finanzamt geltend zu            Voraussetzungen: Bezug von FBH für 3 und/oder mehr Kinder,
                                              Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung              machen.                                          niedriges Familieneinkommen (max. 55.000.- pro Jahr/Grundlage:
                                              bzw. Steuererklärung zu beantragen.                                                              Einkommen des Vorjahres)
                                              Wird kein steuerpflichtiges Einkommen                                                            Höhe: € 20,00 monatlich für das 3. und jedes weitere Kind
                                              bezogen, Antragstellung mit Formular E 4.
Unterhaltsabsetzbetrag                        Nach Ablauf des Kalenderjahres im               Beim zuständigen Finanzamt geltend zu            Höhe: monatlich € 29,20 für das erste Kind
                                              Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung              machen.                                                            € 43,80 für das zweite Kind
                                              bzw. Steuererklärung zu beantragen.             Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht nur                         € 58,40 für das 3. und jedes weitere Kind
                                                                                              dann zu, wenn der gesetzlichen                   •nachweisliche gesetzliche Unterhaltszahlungen für zumindest ein
                                                                                              Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang          nicht haushaltszugehöriges Kind durch die/den Steuerpflichtige/n
                                                                                              entsprochen wurde. Andernfalls wird der          • die/der Steuerpflichtige (& die/der(Ehe-)PartnerIn im Haushalt)
                                                                                              Unterhaltsabsetzbetrag entsprechend              dürfen für dieses Kind keine Familienbeihilfe beziehen.
                                                                                              gekürzt.
Nähere Informationen zu Familienleistungen (auch für vergangene Kalenderjahre) siehe www.frauen-familien-jugend.bka.gv.at/familie/finanzielle-unterstuetzungen bzw. www.bmf.gv.at

                                                                      Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 7/11
Sozialrechtliches (Auswahl)
Ansprüche                              Wann zu erledigen                                  Wo zu erledigen                                  Bedingungen/Anspruchsberechtigte
Rezeptgebührenbefreiung                Eine Rezeptgebührenbefreiung ist u. a.             Der Antrag auf Rezeptgebühren-                   Einkommensgrenzen (Familiennettoeinkommen) 2021:
                                       bei niedrigem (Familien-)Einkommen                 befreiung ist bei der zuständigen                Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 1000,48
                                       möglich.                                           Krankenkasse zu stellen.                         (€ 1.150,55 bei erhöhtem Medikamentenbedarf)
                                                                                                                                           Paare: € 1.578,36 (€ 1.815,11 bei erhöhtem
                                       Rezeptgebühr für 2021: € 6,50                                                                       Medikamentenbedarf); Erhöhungsbetrag pro im
                                                                                                                                           Haushalt lebendem Kind € 154,37.
GIS-Gebührenbefreiung                  Die GIS-Gebührenbefreiung ist u. a. bei            Die Antragsformulare sind in                     Haushalts-Nettoeinkommens- Richtsätze (2021):
                                       s oz i ale r H ilf sb ed ürfti gkeit b zw.         Gemeindeämtern, Raiffeisenbanken,                Alleinstehende: bis € 1120,54 (Ehe)Paare: bis € 1.767,76
                                       niedrigem (Familien-)Einkommen möglich.            Bezirksämtern oder GIS- Stellen                  Erhöhungsbetrag pro weitere Person: € 172,89
                                                                                          erhältlich.                                      Weitere Voraussetzungen: www.gis.at

Wohnunterstützung:                     Die Wohnunterstützung kann ab Bezug der            Die Wohnunterstützung ist beim Amt der           Voraussetzung für den WBH-Bezug ist:
                                       Wohnung /Bestehen eines aufrechten                 Steiermärkischen Landesregierung,                •Mietwohnung und Hauptwohnsitz in der Steiermark
                                       Mietverhältnisses beantragt werden.                Referat Beihilfen und Sozialservice,             • schriftlicher Hauptmietvertrag (wenn vor dem 11.11.2017
                                                                                          Burggasse 7-9, 8010 Graz, Tel. 0316/877-         abgeschlossen mit Vergebührungsnachweis )
                                       (Gewährung der Förderung möglich ab 1. des         37 48 zu beantragen.                             • Volljährigkeit
                                       Monats der Antragstellung, wenn zu diesem          Auch online-Anträge sind möglich (siehe          • österreichische Staatsbürgerschaft (und gleichgestellte wie z.B.
                                       Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Mietverhältnis    www.soziales.steiermark.at                       EU-Bürger); Drittstaatsangehörige mit „Daueraufenthalt EU“
                                       besteht und die vollständigen Unterlagen bis zum                                                    •Einhaltung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen
                                       15. des laufenden Monats eingelangt sind, sonst                                                     •Haushaltseinkommen/max. Vermögen im Rahmen der Richtlinien
                                       mit dem der Vorlage der vollständigen Unterlagen                                                    •Bewilligung für max. 1 Jahr (danach Antrag auf
                                       folgenden Monatsersten).                                                                            Weitergewährung möglich),kein Rechtsanspruch.
Mindestsicherung                       Wenn der Lebensbedarf aus eigenem                  Zuständig für die Abwicklung ist das             Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes (2021):
                                       Einkommen bzw. eigenen Mitteln nicht               zuständige Gemeindeamt/Magistrat                 1. Alleinstehende/Alleinerzieh. € 949,46 (Grundbetrag)
                                       gedeckt werden kann.                               bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde.              2. Volljährige, die mit einer anderen volljährigen Person im
                                                                                                                                           gemeinsamen Haushalt leben, erhalten
                                                                                                                                           a) pro Person € 712,10 (75 % des Grundbetrages)
                                       Die Mindeststandards können zwölfmal               Für Graz:
                                                                                                                                           b) ab der 3. Person € 474,73 (50 % des Grundbetrages)
                                       pro Jahr, von Minderjährigen 14mal (im             Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz            3. für Minderjährige mit Anspruch auf FBH :
                                       März, Juni, Sept. und Dez. zusätzliche             Tel. 0316/872- 6402, www.graz.at                 a) für das 1. bis 3. Kind € 170,90
                                       Sonderzahlung von 50 %) bezogen werden.
                                                                                                                                           b) ab dem 4. Kind € 142,42

Sozialhilfe                            Grundsätzlich, wenn bei aufrechtem                 Für Graz: Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011       SH-Richtsätze:
Soforthilfe, Hilfe zur Sicherung des   Hauptwohnsitz in Graz mitsamt einer                Graz (siehe oben)                                Alleinunterstützte € 579.-
Lebensbedarfs/in besonderen Notlagen   Berechtigung zu einem mehr als 3-                  Hinweis: Wer die Voraussetzung für die           Haupt-/ oder Mitunterstützte in der Haushaltsgemeinschaft € 528.-
                                       monatigen Aufenthalt eine finanzielle              Mindestsicherung erfüllt, hat keinen Anspruch    Mitunterstützte im Haushalt ohne FBH € 353.-/mit FBH € 184.-
                                       Notlage (analog oben) besteht.                     auf SH!                                          Im Februar und August: zusätzlich je einmalig € 51.- für Energiekosten.

                                                                  Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 8/11
ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Elternkarenz und Elternteilzeit Anspruch/Voraussetzungen                                                Meldung                                               Dauer/Durchführung
KARENZ (Elternkarenz, Karenzurlaub)                Rechtsanspruch auf Karenz besteht bei                Die Karenz muss dem/der ArbeitgeberIn                 Beginn: Karenz beginnt grundsätzlich frühestens nach
arbeitsrechtlicher Anspruch auf                    aufrechtem Dienst- bzw. Lehrverhältnis               zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben               Ende der Mutterschutzfrist bzw. im Anschluss an die
Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge        (DienstnehmerInnen, HeimarbeiterInnen und            werden.                                               Karenz des anderen Elternteil und
gemäß Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenz-        Beamte/Vertrags-bedienstete des Bundes/der           Meldefrist für den 1. Karenzteil:                     endet spätestens mit Vollendung des 2. Lebensjahres
Gesetz. Seit 2016 Rechtsanspruch auch für          Länder, nicht aber freie DienstnehmerInnen).         Mutter: bis Ende der Schutzfrist                      des Kindes (Ausnahme: aufgeschobene Karenz bis 3
Pflegeeltern (mit/ohne Adoptionsabsicht).                                                               Vater: binnen 8 Wochen nach der Geburt des            Monate bis zum 7.Geburtstag oder späteren
                                                                                                        Kindes                                                Schuleintritt).
                                                   Der Elternteil, der Karenz in Anspruch nimmt,
                                                   muss mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt            Meldefrist für den 2./3. Karenzteil:
Karenz kann von einem oder von beiden                                                                   Meldung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf        Sofern beim ersten Meldezeitpunkt nicht bereits die
                                                   leben.
Elternteilen abwechselnd in Anspruch                                                                    des Karenzteils des anderen Elternteils           Maximaldauer der Karenz in Anspruch genommen
genommen werden; sie ist dann zweimal                                                                   (Meldung zwischen 4. und 3. Monat vor             wurde, besteht einmalig die Möglichkeit, die Karenz
zwischen den Eltern teilbar. Ein Karenzteil muss   Während der Karenz besteht ein Kündigungs-                                                             durch eine weitere Meldung zu verlängern.
                                                                                                        Karenzbeginn wegen des Kündigungs- und
mindestens 2 Monate betragen. Beim 1.              und Entlassungsschutz (bis 4 Wochen nach                                                               Diese Meldung muss jedoch spätestens 3 Monate –
                                                                                                        Entlassungsschutz empfohlen).
Wechsel kann 1 Monat Karenz gleichzeitig           deren Ende bzw. ohne Inanspruchnahme von                                                               bei kürzerer Karenz 2 Monate - vor Ende der bis dahin
(Ausnahme!)von beiden Elternteilen in Anspruch     Karenz 4 Monate nach der Entbindung).
                                                                                                        Seit 2016 besteht die Möglichkeit einer späteren gemeldeten Karenzzeit der/dem ArbeitgeberIn
genommen werden. In diesem Fall endet die          Während der Karenz darf grundsätzlich (13-                                                             schriftlich bekannt gegeben werden.
                                                                                                        Inanspruchnahme einer Karenz des zweiten
Karenz jedoch ein Monat früher.                    Wochen-Ausnahme!) nur bis zur
                                                                                                        Elternteils auch dann, wenn der andere Elternteil
                                                   Geringfügigkeitsgrenze dazuverdient werden.
                                                                                                        keinen Anspruch auf Karenz hat.( Meldefrist: 3
                                                                                                        Monaten vor Antritt).
Freistellung für Väter anlässlich der Geburt des   Eigener (von Elternkarenz) unabhängiger              1.Vorankündigung: spätestens 3 Monate vor         Beginn: ab dem Tag der Geburt des Kindes folgenden
Kindes/„PAPAMONAT“                                 Rechtsanspruch auf Freistellung von der              errechnetem Geburtstermin                         Kalendertag bis Ende des Beschäftigungsverbots
Seit 1.9.2019 für alle unselbstständig             Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts                                                             Voraussetzung: gemeinsamer Haushalt mit dem Kind,
erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft                                                            2. Verständigung von der Geburt und Meldung       rechtzeitige Vorankündigung sowie fristgerechte Meldung
                                                   Kündigungs- und Entlassungsschutz (ab                                                                  des konkreten Antritts
(bislang nur für Beschäftigte im öffentlichen                                                           des konkreten Antrittszeitpunkts binnen einer
                                                   Vorankündigung, max. aber 4 Monate vor
Dienst und aufgrund best. Kollektivverträge)                                                            Woche danach (beim Versäumen, Verlust des         Eine finanzielle Absicherung während der
                                                   errechnetem Geburtstermin bis 4 Wochen nach
                                                                                                        Rechtsanspruchs, Zustimmung erforderlich)         Inanspruchnahme ist eventuell mit dem Familienzeitbonus
                                                   der Freistellung)
                                                                                                                                                          möglich.
ELTERNTEILZEIT                                     Allgemeine Voraussetzung: gemeinsamer                Bei beabsichtigtem Beginn unmittelbar im              Ein Rechtsanspruch (längstens) bis zum 7. Geburtstag des
Durch die Elternteilzeit erhalten Eltern für       Haushalt mit dem Kind oder eine Obsorge (nach        Anschluss an die Mutterschutzfrist, ist dies          Kindes besteht, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 20
eine gewisse Zeit nach oder auch statt einer       §§ 177/4 oder 179 ABGB) für das Kind.                dem/der DienstgeberIn schriftlich bis                 Personen beschäftigt sind und das Arbeitsverhältnis mind.
Karenz einen Anspruch auf Reduzierung bzw.                                                              spätestens zum Ende der Schutzfrist ) bzw. 8          3 Jahre gedauert hat. Andernfalls: Möglichkeit der
                                                   Kündigungsschutz besteht bis 4 Wochen nach           Wochen nach der Geburt bekannt zu geben.              Vereinbarung einer Teilzeitbeschäftigung bis zum Ablauf
Änderung ihrer Arbeitszeit. Die rechtliche
                                                   Beendigung der Elternteilzeit, endet                                                                       des 4. Lebensjahres des Kindes.
Durchsetzbarkeit des Teilzeitanspruchs und                                                              Eine spätere Elternteilzeit ist dem/der
                                                   spätestens aber mit Vollendung des 4.                                                                      Beginn: frühestens nach Ende der Mutterschutzfrist.
die Maximaldauer hängen von der                                                                         DienstgeberIn spätestens 3 Monate (bzw. falls
                                                   Lebensjahres des Kindes.                                                                                   Mindestdauer: 2 Monate. Unbedingt erforderlich für
Betriebsgröße und der Dauer der                                                                         zwischen dem Beginn der Elternteilzeit und
Beschäftigungszeit ab.                             Im Anschluss an die Elternteilzeit:                  dem Ende der Schutzfrist weniger als 3 Monate         Geburten ab 1.1.2016: Reduktion der urspr. Arbeitszeit
Elternteilzeit können beide Elternteile            Rechtsanspruch auf Rückkehr zum                      liegen, Meldezeitpunkt s. oben) vor dem               um 20 % und mind. 12 Wochenstunden (Bandbreite).
gleichzeitig beanspruchen.                         ursprünglichen Beschäftigungsausmaß.                 geplanten Antritt der Teilzeitbeschäftigung           Der/die DienstnehmerIn bzw. der/die ArbeitgeberIn
Kein Anspruch besteht aber, wenn der andere                                                             schriftlich mitzuteilen.                              können je 1 x eine Änderung (Änderung des Ausmaßes,
Elternteil in Karenz ist!                                                                               Der Antrag muss Beginn, Dauer, Ausmaß                 der Lage oder die vorzeitige Beendigung) der
                                                                                                        und Lage der Teilzeit umfassen.                       Elternteilzeit verlangen.

                                                                        Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 9/11
FAMILIENRECHTLICHE FRAGEN
                         Bestimmungen                                                 Wo zu erledigen                                                Bedingungen
Name des Kindes                  Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet         Gewählt wird der Familienname durch                            Das Recht auf Namensbestimmung besteht nur
                                 erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.            s c h r i f t l i c h e Erklärung gegenüber dem                einmal. Soll der Nachname noch einmal geändert
                                 Es kann für das Kind auch der Nachname des           Standesbeamten/der Standesbeamtin.                             werden, muss eine Namensänderung beantragt
                                 Vaters oder ein aus beiden Familiennamen                                                                            werden.
                                 gebildeter Doppelname gewählt werden.
                                 Ehelich geborene Kinder erhalten den
                                                                                      Dies gilt auch für den Vornamen, der binnen
                                 Familiennamen der Eltern. Bei verheirateten
                                                                                      eines Monats nach der Geburt bestimmt
                                 Eltern, die keinen gemeinsamen
                                                                                      werden sollte.
                                 Familiennamen führen, kann der Familienname
                                 (auch Doppelname) eines Elternteils, oder ein
                                 aus den Familiennamen beider Elternteile
                                 gebildeter Doppelname bestimmt werden.
Obsorge                          Verheiratete Eltern haben gemeinsam die              Sind die Eltern nicht verheiratet, besteht die                 Die Obsorge für ein Kind umfasst die Pflege und
                                 Obsorge für ihr Kind.                                Möglichkeit durch eine persönliche und                         Erziehung sowie die rechtliche Vertretung und
                                 Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet,        gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten/                   Vermögensverwaltung des Kindes.
                                 kommt der Mutter grundsätzlich die alleinige         der Standesbeamtin die gemeinsame Obsorge
                                 Obsorge zu. Jedoch kann durch eine persönliche       herzustellen.
                                 und gemeinsame Erklärung vor dem                     Andernfalls ist für die Beantragung der
                                 Standesbeamten oder durch einen Antrag bei           gemeinsamen Obsorge/Änderung des/der
                                 Gericht die gemeinsame Obsorge hergestellt           Obsorgeverhältnisse/s ein Antrag beim Bezirksgericht
                                 werden. Der Vater, der nicht mit der Mutter          zu stellen.
                                 verheiratet ist, kann die
                                 gemeinsame/nötigenfalls sogar alleinige
                                 Obsorge bei Gericht beantragen.
Unterhaltsanspruch               Beide Eltern sind verpflichtet für den Unterhalt     Eltern eines unehelichen Kindes können                         Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von Alter und
                                 des Kindes zu sorgen. Die Unterhaltspflicht          selbstständig und einvernehmlich die Höhe der                  Bedürfnissen des Kindes, den Einkommens-
                                                                                                                                                     verhältnissen sowie etwaigen weiteren
                                 entsteht mit der Geburt (gegenüber Mutter            Unterhaltszahlung für das Kind festlegen.                      Unterhaltspflichten der Eltern. Es werden 2
                                 und Vater, wenn verheiratet) oder bei                                                                               Berechnungsarten herangezogen:
                                 unverheirateten Eltern für den Vater mit der         Kommt es zwischen den Eltern zu keiner
                                                                                      einvernehmlichen Unterhaltsregelung, kann beim                 Prozentsätze vom Einkommen:
                                 Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft.                                                                           0 bis 6 Jahre: 16 % des Einkommens
                                                                                      zuständigen Bezirksgericht ein Antrag auf
                                                                                                                                                     6 bis 10 Jahre: 18 % des Einkommens
                                 Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem       Unterhaltsfestsetzung gestellt werden. Eine                    10 bis 15 Jahre: 20 % des Einkommens
                                 er das Kind betreut, leistet dadurch seinen          Unterhaltsvereinbarung kann auch am Jugendamt                  Durchschnittsbedarf/Regelbedarfssätze (2019/20):
                                                                                      getroffen werden. Der Elternteil, in dessen Haushalt           bis 3 Jahre: € 213.- bis 6 Jahre: € 274.-
                                 Beitrag.                                                                                                            bis 10 Jahre: € 352.- bis 15 Jahre: € 402.-
                                                                                      das Kind lebt, hat die Möglichkeit, dem Kinder- und
                                 Der Elternteil, der nicht im gemeinsamen
                                                                                      Jugendhilfeträger eine Vollmacht zur                           Wenn die Unterhaltsleistung ausfällt, leistet der Staat
                                 Haushalt mit dem Kind lebt, ist zur Leistung des
                                                                                      Hereinbringung des Unterhaltes zu erteilen.                    in gewissen Fällen einen Unterhaltsvorschuss.
                                 Unterhalts in Geld verpflichtet.
Recht auf persönlichen Kontakt   Der Elternteil, der nicht mit dem Kind im            Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den                 Bei der Ausübung des Kontaktrechtes ist auf die
                                 gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf         Eltern ist anzustreben. Wird keine Einigung erzielt,           Bedürfnisse des Kindes Rücksicht zu nehmen. Die
(früher: Besuchsrecht)                                                                kann ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht
                                 persönlichen Kontakt mit dem Kind.                   auf Regelung des Kontaktrechts gestellt werden.                (vereinbarte oder festgelegte) Regelung soll dem Wohl
                                                                                                                                                     des Kindes dienen.

                                                              Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 10/11
Dieser Leitfaden dient nur zur Orientierung und als
                                                                                            begleitende Unterlage für ein individuelles
                                                                                            Beratungsgespräch.
                                                                                            Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen
                                                                                            vorbehalten.
                                                                                            Weitere Informationen bei den zuständigen
                                                                                            Behörden und gesetzlichen
                                                                                            Interessensvertretungen.

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www.schwangerenberatung.at        Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0676/88015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 11/11
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