EIN RECHTLICHER LEITFADEN - für (werdende) Mütter und Väter - Beratungszentrum für Schwangere

Die Seite wird erstellt Hortensia Behrendt
 
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RECHTSINFORMATION

                                                                                           EIN RECHTLICHER LEITFADEN
                                                                              für (werdende) Mütter und Väter

                                                                                                                           Finanzielle Ansprüche
                    Beratungszentrum für Schwangere
                    Grabenstraße 39, 8010 Graz                                                 Arbeitsrechtliche Bestimmungen
                    Tel: 0316/8015 400
                    www.schwangerenberatung.at
                                                                                                                 Familienrechtliche Fragen

                    eine Einrichtung der
                                                                                                                                                   Jänner 2018

                                           Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 1/11
VOR DER GEBURT
Grundsätzliche Informationen         Alle vor und nach der Geburt des Kindes vorgeschriebenen Mutter–Kind–Pass Untersuchungen müssen zeitgerecht durchgeführt und bestätigt werden. Dies ist
                                     auch wichtig für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Für Nicht-Versicherte gibt es u.a. die Möglichkeit, die M-K-P-Untersuchungen bei der Caritas
                                     Marienambulanz Graz, Tel. 0316/8015- 351 kostenfrei durchführen zu lassen. Damit die anfallenden Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse
                                     übernommen werden, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt krankenversichert sein und ein Leistungsanspruch bestehen (dh die Krankenversicherung muss
                                     zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls = in der Regel 8 Wochen vor der Geburt aufrecht bzw. etwaige Wartezeit erfüllt sein). In Zweifelsfällen
                                     empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zur Abklärung vorab!
Persönliche Situation/Lage           Wann zu erledigen                           Was ist zu erledigen                                         Ansprüche
Unselbständig erwerbstätige Frauen   Nach Feststellung der Schwangerschaft       • Meldung der Schwangerschaft                                Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, wie der
                                     durch den behandelnden Arzt/die             Die Schwangerschaft ist dem/der ArbeitgeberIn mit            besonderer Kündigungsschutz, Verbot schwerer
                                     behandelnde Ärztin:                         Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins             körperlicher Arbeiten, Nachtarbeitsverbot, etc. sind ab
                                                                                 (ärztliche Bestätigung) zu melden.                           erfolgter Meldung vom/von der ArbeitgeberIn einzuhalten.
                                                                                                                                              Nähere Auskünfte dazu erteilt das zuständige
                                                                                                                                              Arbeitsinspektorat.
Unselbständig erwerbstätige Frauen   8 Wochen vor dem errechneten                • Beantragung des Wochengeldes beim zuständigen              Wochengeld: gebührt grundsätzlich für die Zeit des
                                     Geburtstermin:                              Krankenversicherungsträger                                   Mutterschutzes als Ersatz für das entfallende Einkommen.
                                     Beginn der Mutterschutzfrist (=8 Wo.
                                     vor bis 8 Wo. nach der Geburt, die sich     • Dazu erforderlich:                                         Höhe: entspricht in etwa dem durchschnittlichen
                                     aber durch eine Früh-, Mehrlingsgeburt      Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“         Nettoverdienst der letzten 13 Wochen zuzüglich eines
                                     bzw. Kaiserschnitt auf 12 bis maximal 16    (Formular) der/des Arbeitgebers/in.                          prozentuellen Aufschlags für die Sonderzahlungen.
                                     Wochen verlängern kann). Hier gilt ein      Diese muss mit der ärztlichen Bestätigung des
                                     absolutes Beschäftigungsverbot!             Geburtstermins bei der Krankenkasse zu Beginn der            Auszahlung: monatlich im Nachhinein.
                                                                                 Schutzfrist einlangen.
Selbständig erwerbstätige Frauen     3 Monate vor dem errechneten                • Meldung der Schwangerschaft an den zuständigen             Wochengeld (Betriebshilfe): Die Auszahlung erfolgt für
                                     Geburtstermin:                              Krankenversicherungsträger gemeinsam mit der                 die Dauer der Schutzfrist (siehe oben).
                                                                                 ärztlichen Bestätigung der Schwangerschaft.
                                                                                 • Antrag auf Wochengeld/ Betriebshilfe
                                                                                 Grundsätzlich vorgesehen ist die Beschäftigung einer         Höhe: Das Wochengeld beträgt € 53,96 (2018) pro Tag.
                                                                                 Betriebshilfe (4 Tage oder 20 h/Woche). Bei Vorliegen
                                                                                 gewisser Voraussetzungen wird Wochengeld auch
                                                                                 ohne Einsatz einer Hilfskraft zur Entlastung
                                                                                 ausbezahlt.
Bäuerinnen                           3 Monate vor dem errechneten                • Meldung der Schwangerschaft an die zuständige              Betriebshilfe/Wochengeld: Anspruch auf eine
                                     Geburtstermin:                              Krankenkasse (mit ärztlicher Bestätigung des                 Mutterschaftsbetriebshilfe während der Schutzfrist
                                                                                 Geburtstermins).                                             als Sachleistung oder
                                                                                 • Antrag auf Betriebshilfe/Wochengeld                        Wochengeld in Höhe von € 53,96 (2018) pro Tag.
                                                                                 bei der Versicherungsanstalt der Bauern.                     Nähere Auskünfte beim Krankenversicherungs-
                                                                                                                                              träger oder der Landwirtschaftskammer.
Freie Dienstnehmerinnen              8 Wochen vor dem errechneten                • Beantragung des Wochengeldes                               Höhe des Wochengelds: einkommensabhängig, ca. in
                                     Geburtstermin:                              bei der zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher              Höhe des durchschnittlichen – von der
                                                                                 Bestätigung des Geburtstermins und einer                     Sozialversicherungsanstalt ermittelten –
                                                                                 Entgeltbestätigung der letzten 13 Wochen vor Beginn          Nettoverdienstes der letzten 13 Wochen vor der
                                                                                 der Schutzfrist.                                             Geburt. Seit 2016 auch Freistellungsanspruch in Schutzfrist!

                                                         Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 2/11
Persönliche Situation/Lage                       Wann zu erledigen                          Was ist zu erledigen                                         Ansprüche
Geringfügig beschäftigte Frauen                  8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes                               Wochengeld: Für die Dauer der Schutzfrist gebührt
                                                 Geburtstermin:                             • Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ des                  Wochengeld in der Höhe von täglich € 9,12 (2018).
                                                                                            Arbeitgebers/der Arbeitgeberin mit ärztlicher                Voraussetzung: Zur geringfügigen Beschäftigung
                                                                                            Bestätigung des Geburtstermins muss beim                     w u r d e eine Selbstversicherung nach §19a ASVG
                                                                                            zuständigen Krankenversicherungsträger                       (mtl. Versicherungsbeitrag € 61,83 für 2018)
                                                                                            einlangen.                                                   abgeschlossen. . Ab Beginn des Wochengeldbezuges
                                                                                                                                                         entfällt der Versicherungsbeitrag für die
                                                                                                                                                         Selbstversicherung!
Frauen, die eine Leistung nach dem               Nach Feststellung der Schwangerschaft      • Mitteilung an das Arbeitsmarktservice:                     Wochengeld: Die Höhe des Wochengeldes beträgt
Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen         durch den Arzt                             Meldung der Schwangerschaft/Bekanntgabe des                  180% des letzten Leistungsbezuges nach dem
                                                                                            Geburtstermins                                               Arbeitslosenversicherungsgesetz.
                                                 8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes bei der zu-                   Für den Wochengeldantrag muss in der Regel keine
                                                 Geburtstermin:                             ständigen Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung            Bezugsbestätigung des AMS vorgelegt werden, da die
                                                                                            des Geburtstermins                                           Krankenkassen grs. Zugriff auf die Daten haben.

Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen        8 Wochen vor dem errechneten               • Beantragung des Wochengeldes bei der                       Höhe des Wochengeldes:
• Wochengeld für ein weiteres zu                 Geburtstermin:                             zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher                      entspricht generell der Höhe des davor bezogenen
erwartendes Kind gebührt nur dann, wenn                                                     Bestätigung des Geburtstermins.                              Kinderbetreuungsgeldes
für das Kind, für das nun
Kinderbetreuungsgeld bezogen wird,
Wochengeld bezogen wurde
• Seit 1.3.2017 zudem nur dann, wenn der
Übertritt vom KGB-Bezug in die Schutzfrist
direkt erfolgt (gilt für alle KGB-
Bezieherinnen, mit (erneutem) Mutterschutz
ab dem 1.3.2017)

Vorgezogenes (individuelles)                     Fachärzte für Frauenheilkunde sowie        • Beantragung des „vorgezogenen“ Wochengeldes                Wochengeld:
Beschäftigungsverbot                             Innere Medizin können fachärztliche        bei der zuständigen Krankenkasse mit                         Die Berechnung des vorgezogenen Wochengeldes ist
(Vorzeitiger Mutterschutz)                       Freistellungszeugnisse für ein             Freistellungszeugnis (Formular) und der „Arbeits- und        dieselbe wie beim regulären Wochengeld und
                                                 individuelles Beschäftigungsverbot         Entgeltbestätigung“ des Arbeitgebers/der                     entspricht dem Durchschnittsgehalt der letzten 13
Bis Ende 2017 konnte nur der Amtsarzt/die        ausstellen. Voraussetzung: VORLIEGEN       Arbeitgeberin.                                               Wochen bzw. der letzten 3 Monate zuzüglich eines
Amtsärztin nach Vorlage einer fachärztlichen     einer in der Mutterschutzverordnung                                                                     prozentuellen Aufschlags für die Sonderzahlungen.
Bestätigung eine völlige/befristete              geregelten medizinischen Indikation.
Dienstfreistellung/Untersagen jeglicher
Beschäftigung auch schon vor Beginn der          Für Dienstnehmerinnen, die unter das
regulären Schutzfrist verfügen. Mit 1.1.2018     Beschäftigungsverbot nach dem
ist dieser Weg – Befund vom Facharzt und         Tabakgesetz fallen, besteht ab der         Bei Dienstfreistellung nach dem Tabakgesetz ist für
Freistellungszeugnis vom Amtsarzt- nur noch in   Bekanntgabe der Schwangerschaft            die Beantragung des Wochengeldes bei der
besonderen Fällen ( in denen die auf das         Anspruch auf Dienstfreistellung.           Krankenkasse ein e i g e n e s vom Dienstgeber
MSchG gestützte MSchVO nicht gilt)                                                          ausgefülltes Formular vorzulegen.
erforderlich.
        Hinweis: Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Sozialhilfebezieherinnen, Mindestsicherungsbezieherinnen und Asylwerberinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld!

                                                                    Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 3/11
NACH DER GEBURT
Erledigungen                                        Wann zu erledigen                           Wo zu erledigen                                              Bedingungen/Erledigungen
Geburtsurkunde                                      Ausstellung/Abholung der                    • Beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes                Notwendige Dokumente: Geburtsurkunde der
                                                    Geburtsurkunde: möglichst bald nach                                                                      Mutter/Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
                                                                                                                                                             bzw. beider Elternteile, Heiratsurkunde, allenfalls
Die Geburtsurkunde ist wichtig, um Ansprüche        der Geburt des Kindes, sobald die           • Für Graz: Schmiedgasse 26, 8011 Graz                       Nachweis der Auflösung der letzten Ehe/Scheidungs-
für das Kind (z.B. Familienbeihilfe etc.) geltend   Geburtsklinik/Hebamme die                     Tel. 0316/872-5152 und 5153                                urteil, (Meldezettel).
machen zu können.                                   Geburtsanzeige dem Standesamt                 Email: standesamt@stadt.graz.at                            Ausländische Urkunden in internationaler Ausfertigung
                                                    übermittelt hat                                                                                          oder mit entsprechender Übersetzung sowie den (falls)
                                                                                                                                                             vorgeschriebenen Beglaubigungen.
Anmeldung des Wohnsitzes für das Baby               Spätestens drei Tage nach der               • Beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat                Notwendige Unterlagen: der ausgefüllte Meldezettel
                                                    Entlassung aus dem Krankenhaus:             Die Wohnsitzmeldung kann gleichzeitig mit der                und die Geburtsurkunde des Kindes.
                                                                                                Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen wenn             Der Meldezettel wird von der Mutter/den Eltern als
                                                                                                                                                             gesetzliche VertreterIn des Kindes und als
                                                                                                vorher ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde,            UnterkunftgeberIn unterschrieben.
                                                                                                sonst binnen 3 Tagen nach Entlassung aus der Klinik.
Mitversicherung (Krankenversicherung)               Möglichst bald nach der Geburt:             • Bei der zuständigen Krankenkasse, bei der die              Die Meldung an die Krankenkasse wird in der Regel vom
des Kindes                                                                                      Mutter und/oder der Vater krankenversichert                  Standesamt durchgeführt. Falls der Vater nicht aus der
                                                                                                                                                             Geburtsurkunde hervorgeht, muss für eine Mitver-
                                                                                                ist/sind.                                                    sicherung mit dem Vater ein Vaterschaftsnachweis
                                                                                                                                                             erbracht werden.
Fortbezug des Wochengeldes nach der Geburt          Wochengeldbezugsdauer:                      • Übermittlung der Geburtsurkunde und                        Zur Berechnung der Bezugsdauer und weiteren
                                                    bis 8 Wochen nach der Geburt;               Krankenhausaufenthaltsbestätigung an die                     Auszahlung des Wochengeldes nach der Geburt ist die
                                                                                                                                                             Übermittlung der Geburts-und Aufenthaltsbestätigung
                                                    Verlängerung des Wochengeld-                Krankenkasse.                                                des Krankenhauses an die Krankenkasse erforderlich.
                                                    bezuges bei Früh–/ Mehrlings-
                                                    geburten/Kaiserschnitt auf 12 –max.
                                                    16 Wochen.
Vaterschaftsanerkennung (bei unehelicher            Nach der Geburt des Kindes:                 • Beim zuständigen Standesamt                                Das persönliche Erscheinen des Vaters und die Vorlage
Geburt)                                             Wenn die Eltern des Kindes nicht            Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim                    folgender Dokumente sind notwendig: Geburtsurkunde,
                                                                                                                                                             Lichtbildausweis, Meldezettel,
                                                    verheiratet sind, muss der Vater nach       zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes oder           Staatsbürgerschaftsnachweis; bei ausländischen
                                                    der Geburt die Vaterschaft zu seinem        Wohnort des Vaters), beim Jugendamt bzw.                     Staatsbürgern ist zusätzlich der Reisepass erforderlich.
                                                    Kind anerkennen.                            Bezirksgericht oder auch bei einem Notar erfolgen.           Die Vaterschaftsanerkennung (allenfalls auch –
                                                                                                                                                             feststellung) ist Voraussetzung für einen
                                                                                                                                                             Unterhaltsanspruch und das Erbrecht des Kindes
                                                                                                                                                             gegenüber dem Vater.
Eltern, die nicht die österreichische               Die Aufenthaltsberechtigung für das         • Die Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthalts-                 Für den Aufenthaltstitel/ die Anmeldebescheinigung des
Staatsbürgerschaft besitzen, müssen für ihr         Kind soll möglichst bald nach der           berechtigung ist bei der Aufenthaltsbehörde (Graz)           Kindes ist grundsätzlich der Reisepass des Kindes und die
                                                                                                                                                             Aufenthaltsberechtigung/ Anmeldebescheinigung der
Kind einen Aufenthaltstitel (für EWR-               Geburt - spätestens bevor das Kind          bzw. bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu           Mutter/Eltern erforderlich.
BürgerInnen: eine Anmeldebescheinigung)             das 6. Lebensmonat vollendet hat -          beantragen.
beantragen.                                         beantragt werden.                           • Für Graz: Stmk. Landesregierung, Referat
                                                                                                Sicherheits- und Aufenthaltswesen, Paulustorg.4,
                                                                                                8010 Graz, Tel. 0316/877-2072
  Die Erstausstellung bestimmter Dokumente (insbes. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) innerhalb von 2 Jahren ab Geburt ist (seit 1.1.08) gebührenbefreit.

                                                                        Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 4/11
Ansprüche                                      Wann zu erledigen                           Wo zu erledigen                                 Bedingungen/Anspruchsberechtigte
FAMILIENBEIHILFE                               •seit Mai 2015 ist (für Inlandsgeburten)    • Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt            • Österreichische Staatsbürgerschaft / Anmeldebescheinigung oder
                                               grundsätzlich keine Antragstellung mehr                                                     Aufenthaltstitel (NAG-Karte) bzw. Asylberechtigung für zumindest
                                                                                           • Für Graz: Finanzamt Graz - Stadt,             einen Elternteil (Mutter) und Kind
Höhe der Familienbeihilfe:                     erforderlich.                                 C.v. Hötzendorfstraße 14-18
ab Geburt € 114.-                                                                            8010 Graz                                     • Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland, Wohnsitz oder
ab 3 Jahren € 121,90                           •Dokumente (wie jedenfalls (!) bei nicht-     Tel. 050 233 233 (österreichweit)             ständiger Aufenthalt in Österreich
ab 10 Jahren € 141,50                          österreichischen Eltern die
ab 19 Jahren € 165,10                                                                                                                      • generell für minderj. Kinder; ab Vollendung des 18.Ljh nur unter
                                               Aufenthaltsberechtigung bzw.                                                                ausdrücklich gesetzlich geregelten Voraussetzungen.
Durch die Geschwisterstaffel erhöht sich die   Anmeldebescheinigung des
monatliche FBH                                 Antragstellers/der Antragstellerin und                                                      • vorrangiger Anspruch des überwiegend haushaltsführenden
für 2 Kinder, um € 7,10 pro Kind               des Kindes) sind nur noch nach                                                              Elternteils .
für 3 Kinder, um € 17,40 pro Kind
für 4 Kinder um € 26,50 pro Kind               Aufforderung vorzulegen.
für 5 Kinder um € 32.- pro Kind
für 6 Kinder um je € 35,70 pro Kind            •nur in besonderen Fällen (zB bei
für 7 & mehr Kinder um € 52.- pro Kind.        Auslandsgeburten) ist weiterhin eine
Zusätzlich wird pro Kind ein                   Antragstellung erforderlich.
Kinderabsetzbetrag in Höhe von mtl. € 58,40
ausbezahlt.                                    •Mehrlingsgeburten: 2 Anträge (falls
                                               Antragstellung erforderlich)
Im September kommen zusätzlich € 100 für
jedes Kind im Alter von 6-15 Jahren zur
Auszahlung.

Die Erhöhung bei erheblicher Behinderung
beträgt für 2018 mtl. 155,90.

                                                                                                                                           Pauschalvarianten:
                                                                                           Fragen zum laufenden Bezug bitte an die
KINDERBETREUUNGSGELD FÜR GEBURTEN BIS          auslaufend                                  zuständige Krankenkasse bzw. den                30 + 6 (bis zum 30. Lebensmonat des Kindes, bis zum 36.
28.2.2017 („KGB-alt“)                                                                      Sozialversicherungsträger richten!              Lebensmonat, wenn auch der andere Elternteil mindestens 6 Mon.
                                                                                                                                           KBG bezieht): €14,53 tgl. = € 436,00 mtl./
                                               Ein gleichzeitiger Bezug von                                                                20 + 4 Mon. / € 20,80 tgl. = € 624,00 mtl.
                                               Kinderbetreuungsgeld (bei Wechsel)                                                          15 + 3 Mon. / € 26,60 tgl. = € 800,00 mtl.
                                               durch beide Elternteile/ein                                                                 12 + 2 Mon. / € 33,00 tgl. = € 1.000,00 mtl.
                                               Partnerschaftsbonus ist für Geburten bis                                                    Zuverdienstgrenze: grs. € 16.200 bzw. 60 % der maßgeblichen
                                               28.02.2017 nicht möglich.                                                                   Einkünfte (lt. EStbescheid) des letzten Jahres vor der Geburt.
                                                                                                                                           Einkommensabhängige Variante:
                                                                                                                                           Voraussetzung: Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen
                                               Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld                                                           Tätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt. 12 + 2 Mon. /
                                               sowie Härtefallverlängerung (nahezu                                                         Höhe 80 % vom Wochengeld bzw. fiktiven Wochengeld / Höhe max.
                                                                                                                                           € 66 tgl. / = ca. € 2.000 mtl.
                                               analog) siehe „KBG neu“
                                                                                                                                           Zuverdienstgrenze: 6.800,- pro Jahr (Wert seit 1.1.2017)
            Achtung Sonderregeln bei grenzüberschreitende Fällen innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz für Familienleistungen! Siehe: www.bmfj.gv.at .

                                                                   Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 5/11
Ansprüche                                     Wann zu erledigen                             Wo zu erledigen                                 Bedingungen/Anspruchsberechtigte
KINDERBETREUUNGSGELD für Geburten             • ab der Geburt des Kindes und ,immer         • Antragstellung mittels eigenem                Voraussetzungen:
ab 1.3.2017                                   nur für das jüngste Kind                      Antragsformular bei der zuständigen             • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind
Für Geburten ab 1.3.2017 treten neue                                                        Krankenkasse.                                   • Lebensmittelpunkt von Antragsteller und Kind in Österreich
                                              (dh bei Geburt eines weiteren Kindes                                                          • gemeinsamer Hauptwohnsitz und Haushalt mit dem Kind
Regelungen in Kraft. Es gibt weiterhin 2      während des KGB-Bezuges endet dieser                                                          • bei getrennt lebenden Eltern: zusätzlich Obsorgeberechtigung für
Systeme:                                      spätestens mit Geburt des jüngeren                                                            das Kind und Bezug der FBH selbst!
Die vier Pauschalvarianten werden in ein      Kindes)                                                                                       • Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen
                                                                                            Für Geburten ab 1.3.2017 hat der
sog. „Kinderbetreuungsgeld-Konto“                                                                                                           • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
umgewandelt.                                                                                Nachweis der 5 Mutter-Kind-Pass-                • Nicht-ÖsterreicherInnen: Anmeldebescheinigung oder
                                              •Bei Bezug von Wochengeld ruht das            Untersuchungen und der ersten                   Aufenthaltstitel (NAG- Karte) bzw. Asylberechtigung
Die einkommensabhängige Variante
                                              Kinderbetreuungsgeld bis Ende des             Untersuchung des Neugeborenen gleich
bleibt bestehen. Das Erwerbstätigkeits-
                                              Wochengeldbezuges, außer es ist               bei der Antragstellung zu erfolgen. Bei         Kinderbetreuungsgeld als Konto:
erfordernis wird angepasst.
                                              geringer als das KBG (dann nur                nichtrechtzeitiger Vorlage erfolgt eine         •Gesamtsumme: € 12.366,20 für einen Elternteil, wenn beide
                                              teilweise Ruhen und Auszahlung des            Reduktion des KGB um € 1300.- pro               Eltern KGB beziehen bis zu € 15.449,28 (dabei 3.083,08 dem
                                              Differenzbetrages zusätzlich) oder KBG-       (beziehendem) Elternteil.                       zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten!)
Für beide Varianten gilt:
                                              Bezug des Vaters (vor Geburt!).                                                               • Bezugsdauer (mind. 61 Tage pro Block) innerhalb eines
• Partnerschaftsbonus: bei (annähernd)
                                                                                                                                            vorgegebenen Rahmens ab Geburt des Kindes flexibel
gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50                                                   Die restlichen Untersuchungen sind
                                                                                                                                            wählbar:
oder 60:40) gebührt dieser in Höhe einer      •Mehrlingsgeburten:                           (bei sonstiger Reduktion des KGB!) bis
                                                                                                                                             365 bis 851 Tagen (= ca 12 bis 28 Monate) für 1 Elternteil
Einmalzahlung von € 500.- pro Elternteil      pro Mehrlingskind Zuschlag von 50% der        zum 15. Lebensmonat nachzuweisen.
                                                                                                                                            456 bis 1.063 Tage (= ca 15 bis 35 Monate) bei
 • Familienzeitbonus: für erwerbstätige       gewählten KBG-Pauschalvariante                                                                Inanspruchnahme durch beide Elternteile
Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt   gewährt.                                                                                      •Vom Gesamtbetrag sind 20% dem zweiten Elternteil
des Kindes (binnen 91 Tagen danach)           Beim einkommensabhängigen KGB gibt                                                            unübertragbar vorbehalten (= in der kürzesten Variante 91
intensiv und ausschließlich der Familie       es keinen Zuschlag für Mehrlinge !                                                            Tage, in der längsten 212 Tage). Nicht in Anspruch
widmen, und ihre Erwerbstätigkeit im                                                                                                        genommene Tage verfallen dabei!
Einvernehmen mit dem Arbeitgeber                                                                                                            • Bezugsdauer kann 1 x pro Kind geändert werden (Antrag
unterbrechen, ist ein Bonus iHv €22,60 tgl.                                                                                                 spätestens 91 Tage vor Ablauf der urspr. gewählten Dauer)
für einen ununterbrochenen Zeitraum von       Wahl zwischen den Systemen (Konto                                                             •Bezugshöhe: € 33,88 tgl. (kürzeste Variante) bis € 14,53 tgl.
28-31 Tage möglich (wobei eine Anrechnung     oder einkommensabhängig) ist bei                                                              (längste Variante), dh die Höhe ergibt sich aus der individuell
auf ein etwaig später vom Vater bezogenes     Antragstellung zu treffen und bindet                                                          gewählten Leistungsdauer und je länger die Bezugsdauer,
KBG erfolgt!)                                 auch den anderen Elternteil. Einmalige                                                        desto geringer der Tagesbetrag
• Möglichkeit des gleichzeitigen              Änderung binnen 14 Tagen ab
Bezugs des KBG durch beide Eltern für         Erstantrag aber möglich.                                                                      Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens(
bis zu 31 Tage anlässlich des erstmaligen                                                                                                   einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld):
Wechsels                                      Bei abwechselndem Bezug muss der                                                              Vorliegen einer in Österreich ausgeübten, durchgehenden,
                                              zweite Elternteil einen eigenen Antrag                                                        kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit
                                              ca. 1 Monat vor dem Wechsel stellen!                                                          in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt/des
                                                                                                                                            Mutterschutzes
Während des Bezugs von KBG ist die/der
BezieherIn automatisch                                                                                                                      (Ausnahme Unterbrechungen bis zu 14 Tagen innerhalb des
krankenversichert. Achtung: Diese                                                                                                           Beobachtungszeitraums), das DV muss bei der Geburt aufrecht
Krankenversicherung endet mit dem                                                                                                           sein). Mutterschutz/ges. Karenz gelten als Erwerbstätigkeit, wenn
letzten Tag des Bezugs!                                                                                                                     man unmittelbar davor mindestens 6 Monate gearbeitet hat und
                                                                                                                                            das Dienstverhältnis aufrecht ist.

                                                                    Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 6/11
Beihilfe zum pauschalen                     Beantragung der Beihilfe                      • Antragstellung mittels eigenem                Höhe der KBG-Beihilfe: € 6,06 tgl. (ca. € 181,00 mtl.)
Kinderbetreuungsgeld als Konto              gemeinsam mit dem                             Antragsformular bei der zuständigen             Voraussetzungen/Einkommensgrenzen:
- für Kinder, die nach dem 1.1.2010         Kinderbetreuungsgeld:                         Krankenkasse.                                   Der Beihilfe beziehende Elternteil darf ein Einkommen
geboren wurden                              Diese Beihilfe gebührt für insgesamt 12                                                       bis € 6.800,- pro Jahr (Wert ab 1.1.2017) erzielen, der andere im
                                            Monate ab Antragstellung, parallel zum                                                        Haushalt lebende Elternteil max. € 16.200/Jahr.
                                            Bezug des Kinderbetreuungsgeldes.
                                                                                                                                          Alleinstehende Elternteile müssen eine Urkunde vorlegen, aus
                                                                                                                                          welcher der andere Elternteil hervorgeht, oder eine
                                                                                                                                          entsprechende Erklärung abgeben.

                                                                                                                                          Diese Beihilfe muss grundsätzlich (Ausnahme:
                                                                                                                                          Nichteinhalten der Zuverdienstgrenze) nicht zurückbezahlt
                                                                                                                                          werden!

Härtefallregelung – Verlängerung der        Erstreckung des                               Der Antrag auf                                   • Wegfall des gemeinsamen Haushaltes (durch Tod, Erkrankung,
Bezugsdauer beim KGB-Konto in Härtefällen   Kinderbetreuungsgeldbezuges für               Bezugsverlängerung ist bei der                  Haft, Wegweisung des anderen Elternteils dh gerichtlich oder
Die Verlängerung der Anspruchsdauer         maximal 91 Tage                               zuständigen Krankenkasse zu                     behördlich festgestellte häusliche Gewalt, oder einen Aufenthalt im
in Härtefällen wird für Geburten ab                                                       stellen.                                        Frauenhaus), wodurch der andere Elternteil kein KBG beziehen
1.3.2017 von 2 Monate auf 91 Tage                                                                                                         kann.
erhöht und ist nur noch für
BezieherInnen des KGB als Konto                                                                                                           • Alleinerzieherinnen, wenn sie seit mind. 4 Mon. getrennt
möglich. Die Einkommensgrenze von                                                                                                         leben, ihr Einkommen unter € 1.400.- (maximales
1.200.- wurde angehoben.                                                                                                                  Nettoeinkommen in den letzten 4 Monaten) liegt und die
                                                                                                                                          Festsetzung des Unterhalts beantragt wurde, jedoch noch
                                                                                                                                          kein UH bezogen wird.

                     Informationen zum Kinderbetreuungsgeld mitsamt Online-Rechner als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Variante unter www.bmfj.gv.at .

                                                                  Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 7/11
Ansprüche                             Wann zu erledigen                               Wo zu erledigen                                 Bedingungen/Anspruchsberechtigte
Rezeptgebührenbefreiung               Eine Rezeptgebührenbefreiung ist u . a.         Der Antrag auf Rezeptgebühren-                  Einkommensgrenzen (Familiennettoeinkommen) 2018:
                                      bei niedrigem (Familien-)Einkommen              befreiung ist bei der zuständigen               Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 909,42
                                      möglich.                                        Krankenkasse zu stellen.                        (€ 1.045,83 bei erhöhtem Medikamentenbedarf)
                                                                                                                                      Paare: € 1.363,52 (€ 1.568,05 bei erhöhtem
                                      Rezeptgebühr für 2018: € 6.-                                                                    Medikamentenbedarf);
                                                                                                                                      Erhöhungsbetrag pro mitversichertem Kind € 140,32.
GIS-Gebührenbefreiung                 Die GIS-Gebührenbefreiung ist bei niedrigem     Die Antragsformulare sind in                    Einkommensgrenzen:
                                      (Familien-) Einkommen möglich.                  Gemeindeämtern, Raiffeisenbanken,               Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 1018,55
                                                                                      Bezirksämtern oder GIS- Stellen                 (Ehe)Paare: Nettoeinkommen bis € 1.527,14
                                                                                      erhältlich.                                     Erhöhungsbetrag pro weitere Person: € 157,16
AlleinerzieherInnenabsetzbetrag       Der AlleinerzieherInnenabsetzbetrag ist         Der Absetzbetrag ist beim zuständigen           Höhe des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages:
                                      nach Ablauf des Kalenderjahres im               Finanzamt bzw. über den/die                     € 494,00 jährlich bei einem Kind
                                      Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung              ArbeitgeberIn geltend zu machen.                € 669,00 jährlich bei 2 Kindern
                                      zu beantragen.                                                                                  € 889,00 jährlich bei 3 Kindern
                                                                                      Erfolgt keine Veranlagung, ist der              € 220,00 jährlich für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Der/die
                                                                                      AlleinerzieherInnenabsetzbetrag mit             BezieherIn muss mind. 1 Kind haben und länger als 6 Monate
                                                                                      einem gesonderten Formular (L 1) zu             im Jahr nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt
                                                                                      beantragen.                                     haben sowie für mind. 7 Monate Anspruch auf FBH für
                                                                                                                                      zumindest 1 Kind.
AlleinverdienerInnenabsetzbetrag      Der AlleinverdienerInnenabsetzbetrag ist        Der Absetzbetrag ist beim zuständigen           Höhe des AlleinverdienerInnenabsetzbetrages: Beträge siehe
                                      nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen        Finanzamt bzw. über den/die                     AlleinerzieherInnenabsetzbetrag. Voraussetzung ist, dass
                                      der Arbeitnehmerveranlagung bzw.                ArbeitgeberIn geltend zu machen.                zumindest ein Kind in der Familie lebt und das
                                      Steuererklärung zu beantragen. Wird kein                                                        PartnerInneneinkommen nicht höher als € 6.000,- ist.
                                      oder nur ein geringes Einkommen                                                                 Weiters Anspruch auf FBH für mind. 7 Monate für zumindest 1 Kind.
                                      bezogen, erfolgt die Auszahlung als
                                      Steuergutschrift/Negativsteuer.
Mehrkindzuschlag                      Der Mehrkindzuschlag ist nach Ablauf des        Dieser Zuschlag ist beim zuständigen            Höhe des Mehrkindzuschlages:
                                      Kalenderjahres im Rahmen der                    Finanzamt geltend zu machen. Wird kein          € 20,00 für das 3. und jedes weitere Kind bei gleichzeitigem Bezug
                                      Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1            steuerpflichtiges Einkommen bezogen,            der Familienbeihilfe für mind. 3 Kinder. Höchstgrenze des
                                      oder E1) zu beantragen.                         hat die Antragstellung mittels Formular         Familieneinkommens: max. € 55.000.-
                                                                                      E 4 zu erfolgen.
Unterhaltsabsetzbetrag                Wer nachweislich für ein nicht im               Der Unterhaltsabsetzbetrag ist im               Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages:
                                      Haushalt lebendes Kind Unterhalt                Rahmen der Arbeitnehmer-                        Für das 1. Kind € 29,20
                                      zahlt, hat Anspruch auf einen                   veranlagung bzw. Steuererklärung                Für das 2. Kind € 43,80
                                      monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag.             geltend beim zuständigen Finanzamt              Für das 3. Kind und weitere Kinder € 58,40
                                      Der/Die Steuerpflichtige oder                   geltend zu machen.
                                      seine/ihr (Ehe-)PartnerIn darf für das
                                      Kind keine Familienbeihilfe beziehen.
       Nähere Informationen zu Familienbeihilfe, Absetzbeträgen, dem Kinderfreibetrag (s. nächste Seite) sowie dem Mehrkindzuschlag auf www.bmf.gv.at sowie www.bmfj.gv.at.

                                                              Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 8/11
Ansprüche                                  Wann zu erledigen                               Wo zu erledigen                                 Bedingungen/Anspruchsberechtigte
Kinderfreibetrag                           Der Kinderfreibetrag ist nach Ablauf des        Erstmals geltend zu machen ist der              Höhe des Kinderfreibetrages (ab dem Jahr 2016):
                                           Kalenderjahres im Rahmen der                    Kinderfreibetrag für 2009. Anspruch             Bei Beanspruchung des KFB durch nur einen Elternteil stehen für
                                           Arbeitnehmerveranlagung bzw.                    haben Eltern, die Lohn- bzw.                    jedes Kind, für das mehr als 6 Monate FBH bezogen wurde, € 440.-
                                           Einkommensteuererklärung zu                     Einkommensteuer zahlen; der                     pro Jahr zu. Beantragen beide Elternteile den KFB, dann beträgt
                                           beantragen.                                     Kinderfreibetrag verringert die                 dieser jeweils € 300.- (dh gesamt 600.-)
                                                                                           Steuerbemessungsgrundlage.
Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten   Kinderbetreuungskosten können für               Steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten         Voraussetzungen und Höhe: Es müssen max. € 2.300,00 an
                                           Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht       (auch rückwirkend mit Jänner                    Kinderbetreuungskosten in einer öffentlichen oder privaten
                                           vollendet haben und für behinderte              2009).                                          Betreuungseinrichtung angefallen sein und für das betreffende
                                           Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht       Zu berücksichtigen im Rahmen von                Kind muss mehr als 6 Mon. im Jahr der Kinderabsetzbetrag bezogen
                                           vollendet haben, abgesetzt werden.              Arbeitnehmerveranlagung bzw.                    worden sein. Diese Kosten sind als „außergewöhnliche Belastungen“
                                                                                           Einkommensteuererklärung.                       absetzbar.

Wohnunterstützung:                         Die Wohnunterstützung kann ab Bezug der         Die Wohnunterstützung ist beim Amt der          Voraussetzung für den WBH-Bezug ist:
                                           Wohnung /Bestehen eines aufrechten              Steiermärkischen Landesregierung,               •Mietwohnung und Hauptwohnsitz in der Steiermark
                                           Mietverhältnisses beantragt werden.             Referat Beihilfen und Sozialservice,            •vergebührter schriftlicher Hauptmietvertrag (oder
                                           (Gewährung der Förderung möglich ab 1.          Burgg. 7-9, 8010 Graz, Tel. 0316/877-37         Einzahlungsbeleg),
                                           des Monats der Antragstellung, wenn zu          48 zu beantragen.                               • grs. Volljährigkeit des Förderungswerbers,
                                           diesem Zeitpunkt bereits ein aufrechtes         Auch online-Anträge sind möglich (siehe         • österreichische Staatsbürgerschaft (und gleichgestellte), Eu-
                                           Mietverhältnis besteht und die                  www. soziales.steiermark.at  Soziale           Bürger; Drittstaatsangehörige mindestens 5-jähriger Aufenthalt
                                           vollständigen Unterlagen bis zum 15. des        Leistungen Wohnunterstützung )                 und Zugang zum Arbeitsmarkt
                                           laufenden Monats eingelangt sind, sonst                                                         •Einhaltung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen
                                           mit dem der Vorlage der vollst. Unterlagen                                                      •Haushaltseinkommen/max. Vermögen im Rahmen der Richtlinien
                                           folgenden Monatsersten).
                                                                                                                                           Bewilligung für max. 1 Jahr (Antrag auf Weitergewährung
                                                                                                                                           möglich), kein Rechtsanspruch.
Mindestsicherung                           Wenn der Lebensbedarf aus eigenem               Zuständig für die Abwicklung ist das            Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes:
                                           Einkommen bzw. eigenen Mitteln nicht            zuständige Gemeindeamt/Magistrat                1. Alleinstehende/Alleinerzieh. € 863,04 (Grundbetrag)
                                           gedeckt werden kann.                            bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde.             2. Volljährige, die mit einer anderen volljährigen Person im gms.
                                                                                                                                           Haushalt leben, erhalten a) pro Person € 647,28 (75 % d. G.)
                                                                                                                                                             b) ab der 3. Person € 431,52 (50 % d. G.)
                                           Die Mindeststandards können zwölfmal            Für Graz:
                                                                                                                                           3. für Minderjährige mit Anspruch auf FBH :
                                           pro Jahr, von Minderjährigen 14mal (im          Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz
                                                                                                                                           a) für das 1. bis 3. Kind € 155,35
                                           März, Juni, Sept. und Dez. zusätzliche          Tel. 0316/872- 6402                             b) ab dem 4. Kind € 129,46
                                           Sonderzahlung von 50 %) bezogen werden.
Sozialhilfe                                Grs. wenn bei aufrechtem Hauptwohnsitz in       Siehe oben: Schmiedgasse 26, 8011 Graz          SH-Richtsätze:
                                           Graz mitsamt einer Berechtigung zu einem        Hinweis: Wer die Voraussetzung für die          Alleinunterstützte € 579.-
                                           mehr als 3-monatigen Aufenthalt eine            Mindestsicherung erfüllt, hat keinen            Haupt-/ oder Mitunterstützte in der Haushaltsgemeinschaft € 528.-
                                           finanzielle Notlage (analog oben) besteht       Anspruch auf SH!                                Mitunterstützte im Haushalt ohne FBH € 353.-/mit FBH € 184.-
                                                                                                                                           Im Februar und August: zusätzlich je einmalig € 51.- für Energiekosten.

                                                                   Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 9/11
ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
Elternkarenz und Elternteilzeit       Anspruch/Voraussetzungen                            Meldung                                               Dauer/Durchführung
KARENZ (Elternkarenz, Karenzurlaub)   Rechtsanspruch auf Karenz                           Die Karenz muss dem/der ArbeitgeberIn             Karenz beginnt grundsätzlich frühestens nach Ende der
gemäß MSchG bzw. VKG                  („arbeitsrechtlicher Anspruch auf                   zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben           Mutterschutzfrist bzw. im Anschluss an die Karenz des
                                      Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge“)       werden.                                           anderen Elternteil und endet spätestens mit Vollendung
                                      besteht bei aufrechtem Dienst- bzw.                                                                   des 2. Lebensjahres des Kindes (Ausnahme:
                                      Lehrverhältnis (DienstnehmerInnen,                  Meldefrist für den 1. Karenzteil:                 aufgeschobene Karenz bis 3 Monate bis zum
                                      HeimarbeiterInnen und Beamte/Vertrags-              Mutter bis Ende der Schutzfrist                   7.Geburtstag oder späteren Schuleintritt).
                                      bedienstete des Bundes/der Länder, nicht            Vater: innerhalb von 8 Wochen nach                Sofern beim ersten Meldezeitpunkt nicht bereits die
                                      aber freie DienstnehmerInnen).                                                                        Maximaldauer der Karenz in Anspruch genommen
                                                                                          Entbindung                                        wurde, besteht einmalig die Möglichkeit, die Karenz
                                      Seit 2016 haben auch Pflegeeltern (auch ohne        Meldefrist für den 2./3. Karenzteil:              durch eine weitere Meldung zu verlängern. Diese
                                      Adoptionsabsicht) Anspruch auf Karenz (und          Meldung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf        Meldung muss spätestens 3 Monate – bei kürzerer
                                      Elternteilzeit) und das VKG gilt auch für           des Karenzteils des anderen Elternteils           Karenz 2 Monate - vor Ende des ersten Karenzteiles
                                                                                                                                            dem/ der ArbeitgeberIn schriftlich bekannt gegeben
                                      eingetragene PartnerInnen/Lebensgefährten           (Meldung zwischen 4. und 3. Monat vor             werden.
                                      bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung.        Karenzbeginn wegen des Kündigungs- und            Karenz kann entweder ausschließlich von einem oder
                                                                                          Entlassungsschutz empfohlen).                     von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch
                                      Während der Karenz besteht ein Kündigungs-                                                            genommen werden. Der Elternteil, der Karenz in
                                      und Entlassungsschutz. Der Kündigungsschutz                                                           Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im
                                                                                          Seit 2016 besteht die Möglichkeit einer späteren gemeinsamen Haushalt leben. Die Karenz kann
                                      dauert bei Inanspruchnahme von Karenz bis 4         Inanspruchnahme einer Karenz des zweiten          zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Ein
                                      Wochen nach deren Ende (ohne Inanspruch-            Elternteils auch dann, wenn der andere Elternteil Karenzteil muss mindestens 2 Monate betragen.
                                      nahme von Karenz 4 Monate nach der                  keinen Anspruch auf Karenz hat. Auch gilt die
                                      Entbindung).                                        Meldefrist von 3 Monaten vor Antritt.             Beim 1. Wechsel kann 1 Monat Karenz gleichzeitig
                                      Während der Karenz darf grundsätzlich nur bis                                                         ( A u s n a h m e ! ) von beiden Elternteilen in Anspruch
                                      zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 438,05/2018)                                                            genommen werden. In diesem Fall endet die Karenz
                                      dazuverdient werden (Ausnahme f. 13 Wo p.a).                                                          jedoch ein Monat früher.
ELTERNTEILZEIT                        Durch die Elternteilzeit erhalten Eltern für eine   Ist der Beginn einer Teilzeitbeschäftigung            Rechtsanspruch auf Elternteilzeit längstens bis zum 7.
                                      gewisse Zeit nach oder auch statt einer Karenz      unmittelbar im Anschluss an die                       Geburtstag des Kindes, wenn im Betrieb regelmäßig
                                                                                                                                                mehr als 20 Personen beschäftigt sind und dass
                                      einen Anspruch auf Reduzierung bzw.                 Mutterschutzfrist beabsichtigt, so ist dies           Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der
                                      Änderung ihrer Arbeitszeit. Die rechtliche          dem/der DienstgeberIn schriftlich bis                 Elternteilzeit mind. 3 Jahre gedauert hat. Andernfalls:
                                      Durchsetzbarkeit des Teilzeitanspruchs und die      spätestens zum Ende der Schutzfrist )bzw. 8           Möglichkeit der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäfti-
                                      Maximaldauer hängen von der Betriebsgröße           Wochen nach der Geburt bekannt zu geben.              gung bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes.
                                      und der Dauer der Beschäftigungszeit ab.                                                                  Beginn: frühestens nach Ende der Mutterschutzfrist.
                                                                                          Eine spätere Teilzeitbeschäftigung ist                Die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Unbedingt
                                      Allgemeine Voraussetzung für den Anspruch           dem/der DienstgeberIn spätestens 3                    erforderlich ist für Geburten ab 1.1.2016 eine
                                      auf Elternteilzeit ist der gemeinsame Haushalt      Monate (bzw. falls zwischen dem Beginn der            Reduktion der ursprünglichen Arbeitszeit um 20 % und
                                                                                          Elternteilzeit und dem Ende der Schutzfrist           ein Mindeststundenausmaß von 12 Wochenstunden
                                      mit dem Kind oder eine Obsorge (nach §§ 177/4                                                             (Bandbreite).
                                      oder 179 ABGB) für das Kind.                        weniger als 3 Monate liegen, Meldezeitpunkt
                                                                                                                                                Sowohl der/die DienstnehmerIn als auch der/die
                                                                                          s.oben) vor dem geplanten Antritt der                 ArbeitgeberIn können je einmal eine Änderung
                                      Kündigungsschutz besteht bis 4 Wochen nach          Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitzuteilen.        ( Ä n d e r u n g d e s A u s m a ß e s , d e r L a g e oder die
                                      Beendigung der Elternteilzeit, spätestens                                                                 vorzeitige Beendigung) der Elternteilzeit verlangen.
                                      aber mit Vollendung des 4. Lebensjahres des         Der schriftliche Antrag auf Elternteilzeit muss
                                      Kindes. Im Anschluss an die ETZ:                                                                          Elternteilzeit können beide Elternteile gleichzeitig
                                                                                          Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der
                                      Rechtsanspruch auf Rückkehr zum                                                                           beanspruchen, kein Anspruch aber, wenn der
                                                                                          Teilzeitbeschäftigung zu umfassen.                    andere Elternteil in Karenz ist.
                                      ursprünglichen Beschäftigungsausmaß.

                                                          Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 10/11
FAMILIENRECHTLICHE FRAGEN
                                 Bestimmungen                                            Wo zu erledigen                                              Bedingungen
Name des Kindes                  Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet            Gewählt wird der Familienname durch                          Das Recht auf Namensbestimmung besteht nur
                                 erhält das Kind den Nachnamen der Mutter.               s c h r i f t l i c h e Erklärung gegenüber dem              einmal. Soll der Nachname noch einmal geändert
                                 Es kann für das Kind auch der Nachname des              Standesbeamten/der Standesbeamtin.                           werden, muss eine Namensänderung beantragt
                                 Vaters oder ein aus beiden Familiennamen                                                                             werden.
                                 gebildeter Doppelname gewählt werden.
                                 Ehelich geborene Kinder erhalten den
                                                                                         (Dies gilt auch für den Vornamen, der in etwa
                                 Familiennamen der Eltern. Bei verheirateten
                                                                                         binnen eines Monats nach der Geburt bestimmt
                                 Eltern, die keinen gemeinsamen
                                                                                         werden sollte.)
                                 Familiennamen führen, kann der Familienname
                                 (auch Doppelname) eines Elternteils, oder ein
                                 aus den Familiennamen beider Elternteile
                                 gebildeter Doppelname bestimmt werden.
Elterliche Rechte/Obsorge        Verheiratete Eltern haben gemeinsam die                 Sind die Eltern nicht verheiratet besteht die                Die Obsorge für ein Kind umfasst die Pflege und
                                 Obsorge für ihr Kind. Sind die Eltern des Kindes        Möglichkeit durch eine persönliche und                       Erziehung sowie die rechtliche Vertretung und
                                 nicht verheiratet, kommt der Mutter                     gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten/                 Vermögensverwaltung des Kindes.
                                 grundsätzlich die alleinige Obsorge zu. Jedoch          der Standesbeamtin oder durch einen Antrag bei
                                 kann durch eine persönliche und gemeinsame              Gericht die gemeinsame Obsorge herzustellen.
                                 Erklärung vor dem Standesbeamten oder durch
                                 einen Antrag bei Gericht die gemeinsame                 Der uneheliche Vater kann auch von sich aus (s.
                                 Obsorge hergestellt werden. Der Vater, der nicht        Bestimmungen) die gemeinsame oder alleinige
                                 mit der Mutter verheiratet ist, kann die                Obsorge bei Gericht beantragen.
                                 gemeinsame, oder alleinige Obsorge bei Gericht
                                 beantragen.
Unterhaltsanspruch               Beide Eltern sind verpflichtet für den Unterhalt        Eltern eines unehelichen Kindes können                       Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von Alter und
                                 des Kindes zu sorgen. Die Unterhaltspflicht             selbstständig und einvernehmlich die Höhe der                Bedürfnissen des Kindes, den Einkommens-
                                                                                                                                                      verhältnissen sowie etwaigen weiteren
                                 entsteht mit der Geburt (gegenüber Mutter               Unterhaltszahlung für das Kind festlegen. Kommt es           Unterhaltspflichten. Es werden 2 Berechnungsarten
                                 und Vater, wenn verheiratet) oder bei                   zwischen den Eltern zu keiner einvernehmlichen               herangezogen:
                                 unverheirateten Eltern f ü r d e n V a t e r mit        Unterhaltsregelung, kann beim zuständigen                    Prozentsätze vom Einkommen:
                                                                                         Bezirksgericht ein Antrag auf                                0 bis 6 Jahre: 16 % des Einkommens
                                 der Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft.                                                                        6 bis 10 Jahre: 18 % des Einkommens
                                 Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das   Unterhaltsfestsetzung gestellt werden. Eine
                                                                                                                                                      10 bis 15 Jahre: 20 % des Einkommens
                                 Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag.           Unterhaltsvereinbarung kann auch am Jugendamt                Durchschnittsbedarf/Regelbedarfssätze (2016/17):
                                 Der Elternteil, der nicht im gemeinsamen                getroffen werden. Der Elternteil, in dessen Haushalt         bis 3 Jahre: € 204.- bis 6 Jahre: € 262,-
                                 Haushalt mit dem Kind lebt, ist zur Leistung des        das Kind lebt, hat die Möglichkeit, dem Kinder- und          bis 10 Jahre: € 337,- bis 15 Jahre: € 385,-
                                                                                         Jugendhilfeträger eine Vollmacht zur                         Wenn die Unterhaltsleistung ausfällt, leistet der Staat
                                 Unterhalts in Geld verpflichtet.                                                                                     in gewissen Fällen einen Unterhaltsvorschuss.
                                                                                         Hereinbringung des Unterhaltes zu erteilen.
Recht auf persönlichen Kontakt   Der Elternteil, der nicht mit dem Kind im               Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den               Bei der Ausübung des Kontaktrechtes ist auf die
                                 gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf            Eltern ist anzustreben. Wird keine Einigung erzielt,         Bedürfnisse des Kindes Rücksicht zu nehmen. Die
(früher Besuchsrecht)                                                                    kann ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht
                                 persönlichen Kontakt mit dem Kind.                      auf Festlegung einer Regelung des Kontaktrechts              (vereinbarte oder festgelegte) Regelung soll dem Wohl
                                                                                         gestellt werden.                                             des Kindes dienen.

                                                                Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 11/11
Dieser Leitfaden dient nur zur Orientierung.

                                                                                            Alle Angaben sind ohne Gewähr.

                                                                                            Informationen im Detail bei den zuständigen
                                                                                            Behörden und gesetzlichen Interessensvertretungen.

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                                  Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 12/11
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