EIN RECHTLICHER LEITFADEN - für (werdende) Mütter und Väter - Beratungszentrum für Schwangere
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RECHTSINFORMATION EIN RECHTLICHER LEITFADEN für (werdende) Mütter und Väter Finanzielle Ansprüche Beratungszentrum für Schwangere Grabenstraße 39, 8010 Graz Arbeitsrechtliche Bestimmungen Tel: 0316/8015 400 www.schwangerenberatung.at Familienrechtliche Fragen eine Einrichtung der Jänner 2018 Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 1/11
VOR DER GEBURT Grundsätzliche Informationen Alle vor und nach der Geburt des Kindes vorgeschriebenen Mutter–Kind–Pass Untersuchungen müssen zeitgerecht durchgeführt und bestätigt werden. Dies ist auch wichtig für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Für Nicht-Versicherte gibt es u.a. die Möglichkeit, die M-K-P-Untersuchungen bei der Caritas Marienambulanz Graz, Tel. 0316/8015- 351 kostenfrei durchführen zu lassen. Damit die anfallenden Entbindungskosten von der zuständigen Krankenkasse übernommen werden, muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt krankenversichert sein und ein Leistungsanspruch bestehen (dh die Krankenversicherung muss zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls = in der Regel 8 Wochen vor der Geburt aufrecht bzw. etwaige Wartezeit erfüllt sein). In Zweifelsfällen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger zur Abklärung vorab! Persönliche Situation/Lage Wann zu erledigen Was ist zu erledigen Ansprüche Unselbständig erwerbstätige Frauen Nach Feststellung der Schwangerschaft • Meldung der Schwangerschaft Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes, wie der durch den behandelnden Arzt/die Die Schwangerschaft ist dem/der ArbeitgeberIn mit besonderer Kündigungsschutz, Verbot schwerer behandelnde Ärztin: Bekanntgabe des voraussichtlichen Geburtstermins körperlicher Arbeiten, Nachtarbeitsverbot, etc. sind ab (ärztliche Bestätigung) zu melden. erfolgter Meldung vom/von der ArbeitgeberIn einzuhalten. Nähere Auskünfte dazu erteilt das zuständige Arbeitsinspektorat. Unselbständig erwerbstätige Frauen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes beim zuständigen Wochengeld: gebührt grundsätzlich für die Zeit des Geburtstermin: Krankenversicherungsträger Mutterschutzes als Ersatz für das entfallende Einkommen. Beginn der Mutterschutzfrist (=8 Wo. vor bis 8 Wo. nach der Geburt, die sich • Dazu erforderlich: Höhe: entspricht in etwa dem durchschnittlichen aber durch eine Früh-, Mehrlingsgeburt Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld“ Nettoverdienst der letzten 13 Wochen zuzüglich eines bzw. Kaiserschnitt auf 12 bis maximal 16 (Formular) der/des Arbeitgebers/in. prozentuellen Aufschlags für die Sonderzahlungen. Wochen verlängern kann). Hier gilt ein Diese muss mit der ärztlichen Bestätigung des absolutes Beschäftigungsverbot! Geburtstermins bei der Krankenkasse zu Beginn der Auszahlung: monatlich im Nachhinein. Schutzfrist einlangen. Selbständig erwerbstätige Frauen 3 Monate vor dem errechneten • Meldung der Schwangerschaft an den zuständigen Wochengeld (Betriebshilfe): Die Auszahlung erfolgt für Geburtstermin: Krankenversicherungsträger gemeinsam mit der die Dauer der Schutzfrist (siehe oben). ärztlichen Bestätigung der Schwangerschaft. • Antrag auf Wochengeld/ Betriebshilfe Grundsätzlich vorgesehen ist die Beschäftigung einer Höhe: Das Wochengeld beträgt € 53,96 (2018) pro Tag. Betriebshilfe (4 Tage oder 20 h/Woche). Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen wird Wochengeld auch ohne Einsatz einer Hilfskraft zur Entlastung ausbezahlt. Bäuerinnen 3 Monate vor dem errechneten • Meldung der Schwangerschaft an die zuständige Betriebshilfe/Wochengeld: Anspruch auf eine Geburtstermin: Krankenkasse (mit ärztlicher Bestätigung des Mutterschaftsbetriebshilfe während der Schutzfrist Geburtstermins). als Sachleistung oder • Antrag auf Betriebshilfe/Wochengeld Wochengeld in Höhe von € 53,96 (2018) pro Tag. bei der Versicherungsanstalt der Bauern. Nähere Auskünfte beim Krankenversicherungs- träger oder der Landwirtschaftskammer. Freie Dienstnehmerinnen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes Höhe des Wochengelds: einkommensabhängig, ca. in Geburtstermin: bei der zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher Höhe des durchschnittlichen – von der Bestätigung des Geburtstermins und einer Sozialversicherungsanstalt ermittelten – Entgeltbestätigung der letzten 13 Wochen vor Beginn Nettoverdienstes der letzten 13 Wochen vor der der Schutzfrist. Geburt. Seit 2016 auch Freistellungsanspruch in Schutzfrist! Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 2/11
Persönliche Situation/Lage Wann zu erledigen Was ist zu erledigen Ansprüche Geringfügig beschäftigte Frauen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes Wochengeld: Für die Dauer der Schutzfrist gebührt Geburtstermin: • Die „Arbeits- und Entgeltbestätigung“ des Wochengeld in der Höhe von täglich € 9,12 (2018). Arbeitgebers/der Arbeitgeberin mit ärztlicher Voraussetzung: Zur geringfügigen Beschäftigung Bestätigung des Geburtstermins muss beim w u r d e eine Selbstversicherung nach §19a ASVG zuständigen Krankenversicherungsträger (mtl. Versicherungsbeitrag € 61,83 für 2018) einlangen. abgeschlossen. . Ab Beginn des Wochengeldbezuges entfällt der Versicherungsbeitrag für die Selbstversicherung! Frauen, die eine Leistung nach dem Nach Feststellung der Schwangerschaft • Mitteilung an das Arbeitsmarktservice: Wochengeld: Die Höhe des Wochengeldes beträgt Arbeitslosenversicherungsgesetz beziehen durch den Arzt Meldung der Schwangerschaft/Bekanntgabe des 180% des letzten Leistungsbezuges nach dem Geburtstermins Arbeitslosenversicherungsgesetz. 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes bei der zu- Für den Wochengeldantrag muss in der Regel keine Geburtstermin: ständigen Krankenkasse mit ärztlicher Bestätigung Bezugsbestätigung des AMS vorgelegt werden, da die des Geburtstermins Krankenkassen grs. Zugriff auf die Daten haben. Frauen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen 8 Wochen vor dem errechneten • Beantragung des Wochengeldes bei der Höhe des Wochengeldes: • Wochengeld für ein weiteres zu Geburtstermin: zuständigen Krankenkasse mit ärztlicher entspricht generell der Höhe des davor bezogenen erwartendes Kind gebührt nur dann, wenn Bestätigung des Geburtstermins. Kinderbetreuungsgeldes für das Kind, für das nun Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, Wochengeld bezogen wurde • Seit 1.3.2017 zudem nur dann, wenn der Übertritt vom KGB-Bezug in die Schutzfrist direkt erfolgt (gilt für alle KGB- Bezieherinnen, mit (erneutem) Mutterschutz ab dem 1.3.2017) Vorgezogenes (individuelles) Fachärzte für Frauenheilkunde sowie • Beantragung des „vorgezogenen“ Wochengeldes Wochengeld: Beschäftigungsverbot Innere Medizin können fachärztliche bei der zuständigen Krankenkasse mit Die Berechnung des vorgezogenen Wochengeldes ist (Vorzeitiger Mutterschutz) Freistellungszeugnisse für ein Freistellungszeugnis (Formular) und der „Arbeits- und dieselbe wie beim regulären Wochengeld und individuelles Beschäftigungsverbot Entgeltbestätigung“ des Arbeitgebers/der entspricht dem Durchschnittsgehalt der letzten 13 Bis Ende 2017 konnte nur der Amtsarzt/die ausstellen. Voraussetzung: VORLIEGEN Arbeitgeberin. Wochen bzw. der letzten 3 Monate zuzüglich eines Amtsärztin nach Vorlage einer fachärztlichen einer in der Mutterschutzverordnung prozentuellen Aufschlags für die Sonderzahlungen. Bestätigung eine völlige/befristete geregelten medizinischen Indikation. Dienstfreistellung/Untersagen jeglicher Beschäftigung auch schon vor Beginn der Für Dienstnehmerinnen, die unter das regulären Schutzfrist verfügen. Mit 1.1.2018 Beschäftigungsverbot nach dem ist dieser Weg – Befund vom Facharzt und Tabakgesetz fallen, besteht ab der Bei Dienstfreistellung nach dem Tabakgesetz ist für Freistellungszeugnis vom Amtsarzt- nur noch in Bekanntgabe der Schwangerschaft die Beantragung des Wochengeldes bei der besonderen Fällen ( in denen die auf das Anspruch auf Dienstfreistellung. Krankenkasse ein e i g e n e s vom Dienstgeber MSchG gestützte MSchVO nicht gilt) ausgefülltes Formular vorzulegen. erforderlich. Hinweis: Studentinnen, Schülerinnen, Hausfrauen, Sozialhilfebezieherinnen, Mindestsicherungsbezieherinnen und Asylwerberinnen haben keinen Anspruch auf Wochengeld! Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 3/11
NACH DER GEBURT Erledigungen Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Erledigungen Geburtsurkunde Ausstellung/Abholung der • Beim Standesamt des Geburtsortes des Kindes Notwendige Dokumente: Geburtsurkunde der Geburtsurkunde: möglichst bald nach Mutter/Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter bzw. beider Elternteile, Heiratsurkunde, allenfalls Die Geburtsurkunde ist wichtig, um Ansprüche der Geburt des Kindes, sobald die • Für Graz: Schmiedgasse 26, 8011 Graz Nachweis der Auflösung der letzten Ehe/Scheidungs- für das Kind (z.B. Familienbeihilfe etc.) geltend Geburtsklinik/Hebamme die Tel. 0316/872-5152 und 5153 urteil, (Meldezettel). machen zu können. Geburtsanzeige dem Standesamt Email: standesamt@stadt.graz.at Ausländische Urkunden in internationaler Ausfertigung übermittelt hat oder mit entsprechender Übersetzung sowie den (falls) vorgeschriebenen Beglaubigungen. Anmeldung des Wohnsitzes für das Baby Spätestens drei Tage nach der • Beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat Notwendige Unterlagen: der ausgefüllte Meldezettel Entlassung aus dem Krankenhaus: Die Wohnsitzmeldung kann gleichzeitig mit der und die Geburtsurkunde des Kindes. Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen wenn Der Meldezettel wird von der Mutter/den Eltern als gesetzliche VertreterIn des Kindes und als vorher ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde, UnterkunftgeberIn unterschrieben. sonst binnen 3 Tagen nach Entlassung aus der Klinik. Mitversicherung (Krankenversicherung) Möglichst bald nach der Geburt: • Bei der zuständigen Krankenkasse, bei der die Die Meldung an die Krankenkasse wird in der Regel vom des Kindes Mutter und/oder der Vater krankenversichert Standesamt durchgeführt. Falls der Vater nicht aus der Geburtsurkunde hervorgeht, muss für eine Mitver- ist/sind. sicherung mit dem Vater ein Vaterschaftsnachweis erbracht werden. Fortbezug des Wochengeldes nach der Geburt Wochengeldbezugsdauer: • Übermittlung der Geburtsurkunde und Zur Berechnung der Bezugsdauer und weiteren bis 8 Wochen nach der Geburt; Krankenhausaufenthaltsbestätigung an die Auszahlung des Wochengeldes nach der Geburt ist die Übermittlung der Geburts-und Aufenthaltsbestätigung Verlängerung des Wochengeld- Krankenkasse. des Krankenhauses an die Krankenkasse erforderlich. bezuges bei Früh–/ Mehrlings- geburten/Kaiserschnitt auf 12 –max. 16 Wochen. Vaterschaftsanerkennung (bei unehelicher Nach der Geburt des Kindes: • Beim zuständigen Standesamt Das persönliche Erscheinen des Vaters und die Vorlage Geburt) Wenn die Eltern des Kindes nicht Die Anerkennung der Vaterschaft kann beim folgender Dokumente sind notwendig: Geburtsurkunde, Lichtbildausweis, Meldezettel, verheiratet sind, muss der Vater nach zuständigen Standesamt (Geburtsort des Kindes oder Staatsbürgerschaftsnachweis; bei ausländischen der Geburt die Vaterschaft zu seinem Wohnort des Vaters), beim Jugendamt bzw. Staatsbürgern ist zusätzlich der Reisepass erforderlich. Kind anerkennen. Bezirksgericht oder auch bei einem Notar erfolgen. Die Vaterschaftsanerkennung (allenfalls auch – feststellung) ist Voraussetzung für einen Unterhaltsanspruch und das Erbrecht des Kindes gegenüber dem Vater. Eltern, die nicht die österreichische Die Aufenthaltsberechtigung für das • Die Anmeldebescheinigung bzw. Aufenthalts- Für den Aufenthaltstitel/ die Anmeldebescheinigung des Staatsbürgerschaft besitzen, müssen für ihr Kind soll möglichst bald nach der berechtigung ist bei der Aufenthaltsbehörde (Graz) Kindes ist grundsätzlich der Reisepass des Kindes und die Aufenthaltsberechtigung/ Anmeldebescheinigung der Kind einen Aufenthaltstitel (für EWR- Geburt - spätestens bevor das Kind bzw. bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu Mutter/Eltern erforderlich. BürgerInnen: eine Anmeldebescheinigung) das 6. Lebensmonat vollendet hat - beantragen. beantragen. beantragt werden. • Für Graz: Stmk. Landesregierung, Referat Sicherheits- und Aufenthaltswesen, Paulustorg.4, 8010 Graz, Tel. 0316/877-2072 Die Erstausstellung bestimmter Dokumente (insbes. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Reisedokument) innerhalb von 2 Jahren ab Geburt ist (seit 1.1.08) gebührenbefreit. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 4/11
Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte FAMILIENBEIHILFE •seit Mai 2015 ist (für Inlandsgeburten) • Beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt • Österreichische Staatsbürgerschaft / Anmeldebescheinigung oder grundsätzlich keine Antragstellung mehr Aufenthaltstitel (NAG-Karte) bzw. Asylberechtigung für zumindest • Für Graz: Finanzamt Graz - Stadt, einen Elternteil (Mutter) und Kind Höhe der Familienbeihilfe: erforderlich. C.v. Hötzendorfstraße 14-18 ab Geburt € 114.- 8010 Graz • Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland, Wohnsitz oder ab 3 Jahren € 121,90 •Dokumente (wie jedenfalls (!) bei nicht- Tel. 050 233 233 (österreichweit) ständiger Aufenthalt in Österreich ab 10 Jahren € 141,50 österreichischen Eltern die ab 19 Jahren € 165,10 • generell für minderj. Kinder; ab Vollendung des 18.Ljh nur unter Aufenthaltsberechtigung bzw. ausdrücklich gesetzlich geregelten Voraussetzungen. Durch die Geschwisterstaffel erhöht sich die Anmeldebescheinigung des monatliche FBH Antragstellers/der Antragstellerin und • vorrangiger Anspruch des überwiegend haushaltsführenden für 2 Kinder, um € 7,10 pro Kind des Kindes) sind nur noch nach Elternteils . für 3 Kinder, um € 17,40 pro Kind für 4 Kinder um € 26,50 pro Kind Aufforderung vorzulegen. für 5 Kinder um € 32.- pro Kind für 6 Kinder um je € 35,70 pro Kind •nur in besonderen Fällen (zB bei für 7 & mehr Kinder um € 52.- pro Kind. Auslandsgeburten) ist weiterhin eine Zusätzlich wird pro Kind ein Antragstellung erforderlich. Kinderabsetzbetrag in Höhe von mtl. € 58,40 ausbezahlt. •Mehrlingsgeburten: 2 Anträge (falls Antragstellung erforderlich) Im September kommen zusätzlich € 100 für jedes Kind im Alter von 6-15 Jahren zur Auszahlung. Die Erhöhung bei erheblicher Behinderung beträgt für 2018 mtl. 155,90. Pauschalvarianten: Fragen zum laufenden Bezug bitte an die KINDERBETREUUNGSGELD FÜR GEBURTEN BIS auslaufend zuständige Krankenkasse bzw. den 30 + 6 (bis zum 30. Lebensmonat des Kindes, bis zum 36. 28.2.2017 („KGB-alt“) Sozialversicherungsträger richten! Lebensmonat, wenn auch der andere Elternteil mindestens 6 Mon. KBG bezieht): €14,53 tgl. = € 436,00 mtl./ Ein gleichzeitiger Bezug von 20 + 4 Mon. / € 20,80 tgl. = € 624,00 mtl. Kinderbetreuungsgeld (bei Wechsel) 15 + 3 Mon. / € 26,60 tgl. = € 800,00 mtl. durch beide Elternteile/ein 12 + 2 Mon. / € 33,00 tgl. = € 1.000,00 mtl. Partnerschaftsbonus ist für Geburten bis Zuverdienstgrenze: grs. € 16.200 bzw. 60 % der maßgeblichen 28.02.2017 nicht möglich. Einkünfte (lt. EStbescheid) des letzten Jahres vor der Geburt. Einkommensabhängige Variante: Voraussetzung: Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld Tätigkeit in den letzten 6 Monaten vor der Geburt. 12 + 2 Mon. / sowie Härtefallverlängerung (nahezu Höhe 80 % vom Wochengeld bzw. fiktiven Wochengeld / Höhe max. € 66 tgl. / = ca. € 2.000 mtl. analog) siehe „KBG neu“ Zuverdienstgrenze: 6.800,- pro Jahr (Wert seit 1.1.2017) Achtung Sonderregeln bei grenzüberschreitende Fällen innerhalb der EU/des EWR und der Schweiz für Familienleistungen! Siehe: www.bmfj.gv.at . Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 5/11
Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte KINDERBETREUUNGSGELD für Geburten • ab der Geburt des Kindes und ,immer • Antragstellung mittels eigenem Voraussetzungen: ab 1.3.2017 nur für das jüngste Kind Antragsformular bei der zuständigen • Anspruch und Bezug der Familienbeihilfe für das Kind Für Geburten ab 1.3.2017 treten neue Krankenkasse. • Lebensmittelpunkt von Antragsteller und Kind in Österreich (dh bei Geburt eines weiteren Kindes • gemeinsamer Hauptwohnsitz und Haushalt mit dem Kind Regelungen in Kraft. Es gibt weiterhin 2 während des KGB-Bezuges endet dieser • bei getrennt lebenden Eltern: zusätzlich Obsorgeberechtigung für Systeme: spätestens mit Geburt des jüngeren das Kind und Bezug der FBH selbst! Die vier Pauschalvarianten werden in ein Kindes) • Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen Für Geburten ab 1.3.2017 hat der sog. „Kinderbetreuungsgeld-Konto“ • Einhaltung der Zuverdienstgrenze umgewandelt. Nachweis der 5 Mutter-Kind-Pass- • Nicht-ÖsterreicherInnen: Anmeldebescheinigung oder •Bei Bezug von Wochengeld ruht das Untersuchungen und der ersten Aufenthaltstitel (NAG- Karte) bzw. Asylberechtigung Die einkommensabhängige Variante Kinderbetreuungsgeld bis Ende des Untersuchung des Neugeborenen gleich bleibt bestehen. Das Erwerbstätigkeits- Wochengeldbezuges, außer es ist bei der Antragstellung zu erfolgen. Bei Kinderbetreuungsgeld als Konto: erfordernis wird angepasst. geringer als das KBG (dann nur nichtrechtzeitiger Vorlage erfolgt eine •Gesamtsumme: € 12.366,20 für einen Elternteil, wenn beide teilweise Ruhen und Auszahlung des Reduktion des KGB um € 1300.- pro Eltern KGB beziehen bis zu € 15.449,28 (dabei 3.083,08 dem Differenzbetrages zusätzlich) oder KBG- (beziehendem) Elternteil. zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten!) Für beide Varianten gilt: Bezug des Vaters (vor Geburt!). • Bezugsdauer (mind. 61 Tage pro Block) innerhalb eines • Partnerschaftsbonus: bei (annähernd) vorgegebenen Rahmens ab Geburt des Kindes flexibel gleicher Aufteilung des KBG-Bezuges (50:50 Die restlichen Untersuchungen sind wählbar: oder 60:40) gebührt dieser in Höhe einer •Mehrlingsgeburten: (bei sonstiger Reduktion des KGB!) bis 365 bis 851 Tagen (= ca 12 bis 28 Monate) für 1 Elternteil Einmalzahlung von € 500.- pro Elternteil pro Mehrlingskind Zuschlag von 50% der zum 15. Lebensmonat nachzuweisen. 456 bis 1.063 Tage (= ca 15 bis 35 Monate) bei • Familienzeitbonus: für erwerbstätige gewählten KBG-Pauschalvariante Inanspruchnahme durch beide Elternteile Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt gewährt. •Vom Gesamtbetrag sind 20% dem zweiten Elternteil des Kindes (binnen 91 Tagen danach) Beim einkommensabhängigen KGB gibt unübertragbar vorbehalten (= in der kürzesten Variante 91 intensiv und ausschließlich der Familie es keinen Zuschlag für Mehrlinge ! Tage, in der längsten 212 Tage). Nicht in Anspruch widmen, und ihre Erwerbstätigkeit im genommene Tage verfallen dabei! Einvernehmen mit dem Arbeitgeber • Bezugsdauer kann 1 x pro Kind geändert werden (Antrag unterbrechen, ist ein Bonus iHv €22,60 tgl. spätestens 91 Tage vor Ablauf der urspr. gewählten Dauer) für einen ununterbrochenen Zeitraum von Wahl zwischen den Systemen (Konto •Bezugshöhe: € 33,88 tgl. (kürzeste Variante) bis € 14,53 tgl. 28-31 Tage möglich (wobei eine Anrechnung oder einkommensabhängig) ist bei (längste Variante), dh die Höhe ergibt sich aus der individuell auf ein etwaig später vom Vater bezogenes Antragstellung zu treffen und bindet gewählten Leistungsdauer und je länger die Bezugsdauer, KBG erfolgt!) auch den anderen Elternteil. Einmalige desto geringer der Tagesbetrag • Möglichkeit des gleichzeitigen Änderung binnen 14 Tagen ab Bezugs des KBG durch beide Eltern für Erstantrag aber möglich. Kinderbetreuungsgeld als Ersatz des Erwerbseinkommens( bis zu 31 Tage anlässlich des erstmaligen einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld): Wechsels Bei abwechselndem Bezug muss der Vorliegen einer in Österreich ausgeübten, durchgehenden, zweite Elternteil einen eigenen Antrag kranken- und pensionsversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit ca. 1 Monat vor dem Wechsel stellen! in den 182 Kalendertagen unmittelbar vor der Geburt/des Mutterschutzes Während des Bezugs von KBG ist die/der BezieherIn automatisch (Ausnahme Unterbrechungen bis zu 14 Tagen innerhalb des krankenversichert. Achtung: Diese Beobachtungszeitraums), das DV muss bei der Geburt aufrecht Krankenversicherung endet mit dem sein). Mutterschutz/ges. Karenz gelten als Erwerbstätigkeit, wenn letzten Tag des Bezugs! man unmittelbar davor mindestens 6 Monate gearbeitet hat und das Dienstverhältnis aufrecht ist. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 6/11
Beihilfe zum pauschalen Beantragung der Beihilfe • Antragstellung mittels eigenem Höhe der KBG-Beihilfe: € 6,06 tgl. (ca. € 181,00 mtl.) Kinderbetreuungsgeld als Konto gemeinsam mit dem Antragsformular bei der zuständigen Voraussetzungen/Einkommensgrenzen: - für Kinder, die nach dem 1.1.2010 Kinderbetreuungsgeld: Krankenkasse. Der Beihilfe beziehende Elternteil darf ein Einkommen geboren wurden Diese Beihilfe gebührt für insgesamt 12 bis € 6.800,- pro Jahr (Wert ab 1.1.2017) erzielen, der andere im Monate ab Antragstellung, parallel zum Haushalt lebende Elternteil max. € 16.200/Jahr. Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Alleinstehende Elternteile müssen eine Urkunde vorlegen, aus welcher der andere Elternteil hervorgeht, oder eine entsprechende Erklärung abgeben. Diese Beihilfe muss grundsätzlich (Ausnahme: Nichteinhalten der Zuverdienstgrenze) nicht zurückbezahlt werden! Härtefallregelung – Verlängerung der Erstreckung des Der Antrag auf • Wegfall des gemeinsamen Haushaltes (durch Tod, Erkrankung, Bezugsdauer beim KGB-Konto in Härtefällen Kinderbetreuungsgeldbezuges für Bezugsverlängerung ist bei der Haft, Wegweisung des anderen Elternteils dh gerichtlich oder Die Verlängerung der Anspruchsdauer maximal 91 Tage zuständigen Krankenkasse zu behördlich festgestellte häusliche Gewalt, oder einen Aufenthalt im in Härtefällen wird für Geburten ab stellen. Frauenhaus), wodurch der andere Elternteil kein KBG beziehen 1.3.2017 von 2 Monate auf 91 Tage kann. erhöht und ist nur noch für BezieherInnen des KGB als Konto • Alleinerzieherinnen, wenn sie seit mind. 4 Mon. getrennt möglich. Die Einkommensgrenze von leben, ihr Einkommen unter € 1.400.- (maximales 1.200.- wurde angehoben. Nettoeinkommen in den letzten 4 Monaten) liegt und die Festsetzung des Unterhalts beantragt wurde, jedoch noch kein UH bezogen wird. Informationen zum Kinderbetreuungsgeld mitsamt Online-Rechner als Entscheidungshilfe für die Wahl der passenden Variante unter www.bmfj.gv.at . Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 7/11
Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte Rezeptgebührenbefreiung Eine Rezeptgebührenbefreiung ist u . a. Der Antrag auf Rezeptgebühren- Einkommensgrenzen (Familiennettoeinkommen) 2018: bei niedrigem (Familien-)Einkommen befreiung ist bei der zuständigen Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 909,42 möglich. Krankenkasse zu stellen. (€ 1.045,83 bei erhöhtem Medikamentenbedarf) Paare: € 1.363,52 (€ 1.568,05 bei erhöhtem Rezeptgebühr für 2018: € 6.- Medikamentenbedarf); Erhöhungsbetrag pro mitversichertem Kind € 140,32. GIS-Gebührenbefreiung Die GIS-Gebührenbefreiung ist bei niedrigem Die Antragsformulare sind in Einkommensgrenzen: (Familien-) Einkommen möglich. Gemeindeämtern, Raiffeisenbanken, Alleinstehende: Nettoeinkommen bis € 1018,55 Bezirksämtern oder GIS- Stellen (Ehe)Paare: Nettoeinkommen bis € 1.527,14 erhältlich. Erhöhungsbetrag pro weitere Person: € 157,16 AlleinerzieherInnenabsetzbetrag Der AlleinerzieherInnenabsetzbetrag ist Der Absetzbetrag ist beim zuständigen Höhe des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages: nach Ablauf des Kalenderjahres im Finanzamt bzw. über den/die € 494,00 jährlich bei einem Kind Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung ArbeitgeberIn geltend zu machen. € 669,00 jährlich bei 2 Kindern zu beantragen. € 889,00 jährlich bei 3 Kindern Erfolgt keine Veranlagung, ist der € 220,00 jährlich für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Der/die AlleinerzieherInnenabsetzbetrag mit BezieherIn muss mind. 1 Kind haben und länger als 6 Monate einem gesonderten Formular (L 1) zu im Jahr nicht in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft gelebt beantragen. haben sowie für mind. 7 Monate Anspruch auf FBH für zumindest 1 Kind. AlleinverdienerInnenabsetzbetrag Der AlleinverdienerInnenabsetzbetrag ist Der Absetzbetrag ist beim zuständigen Höhe des AlleinverdienerInnenabsetzbetrages: Beträge siehe nach Ablauf des Kalenderjahres im Rahmen Finanzamt bzw. über den/die AlleinerzieherInnenabsetzbetrag. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmerveranlagung bzw. ArbeitgeberIn geltend zu machen. zumindest ein Kind in der Familie lebt und das Steuererklärung zu beantragen. Wird kein PartnerInneneinkommen nicht höher als € 6.000,- ist. oder nur ein geringes Einkommen Weiters Anspruch auf FBH für mind. 7 Monate für zumindest 1 Kind. bezogen, erfolgt die Auszahlung als Steuergutschrift/Negativsteuer. Mehrkindzuschlag Der Mehrkindzuschlag ist nach Ablauf des Dieser Zuschlag ist beim zuständigen Höhe des Mehrkindzuschlages: Kalenderjahres im Rahmen der Finanzamt geltend zu machen. Wird kein € 20,00 für das 3. und jedes weitere Kind bei gleichzeitigem Bezug Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1 steuerpflichtiges Einkommen bezogen, der Familienbeihilfe für mind. 3 Kinder. Höchstgrenze des oder E1) zu beantragen. hat die Antragstellung mittels Formular Familieneinkommens: max. € 55.000.- E 4 zu erfolgen. Unterhaltsabsetzbetrag Wer nachweislich für ein nicht im Der Unterhaltsabsetzbetrag ist im Höhe des Unterhaltsabsetzbetrages: Haushalt lebendes Kind Unterhalt Rahmen der Arbeitnehmer- Für das 1. Kind € 29,20 zahlt, hat Anspruch auf einen veranlagung bzw. Steuererklärung Für das 2. Kind € 43,80 monatlichen Unterhaltsabsetzbetrag. geltend beim zuständigen Finanzamt Für das 3. Kind und weitere Kinder € 58,40 Der/Die Steuerpflichtige oder geltend zu machen. seine/ihr (Ehe-)PartnerIn darf für das Kind keine Familienbeihilfe beziehen. Nähere Informationen zu Familienbeihilfe, Absetzbeträgen, dem Kinderfreibetrag (s. nächste Seite) sowie dem Mehrkindzuschlag auf www.bmf.gv.at sowie www.bmfj.gv.at. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 8/11
Ansprüche Wann zu erledigen Wo zu erledigen Bedingungen/Anspruchsberechtigte Kinderfreibetrag Der Kinderfreibetrag ist nach Ablauf des Erstmals geltend zu machen ist der Höhe des Kinderfreibetrages (ab dem Jahr 2016): Kalenderjahres im Rahmen der Kinderfreibetrag für 2009. Anspruch Bei Beanspruchung des KFB durch nur einen Elternteil stehen für Arbeitnehmerveranlagung bzw. haben Eltern, die Lohn- bzw. jedes Kind, für das mehr als 6 Monate FBH bezogen wurde, € 440.- Einkommensteuererklärung zu Einkommensteuer zahlen; der pro Jahr zu. Beantragen beide Elternteile den KFB, dann beträgt beantragen. Kinderfreibetrag verringert die dieser jeweils € 300.- (dh gesamt 600.-) Steuerbemessungsgrundlage. Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten Kinderbetreuungskosten können für Steuerliche Absetzbarkeit dieser Kosten Voraussetzungen und Höhe: Es müssen max. € 2.300,00 an Kinder, die das 10. Lebensjahr noch nicht (auch rückwirkend mit Jänner Kinderbetreuungskosten in einer öffentlichen oder privaten vollendet haben und für behinderte 2009). Betreuungseinrichtung angefallen sein und für das betreffende Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht Zu berücksichtigen im Rahmen von Kind muss mehr als 6 Mon. im Jahr der Kinderabsetzbetrag bezogen vollendet haben, abgesetzt werden. Arbeitnehmerveranlagung bzw. worden sein. Diese Kosten sind als „außergewöhnliche Belastungen“ Einkommensteuererklärung. absetzbar. Wohnunterstützung: Die Wohnunterstützung kann ab Bezug der Die Wohnunterstützung ist beim Amt der Voraussetzung für den WBH-Bezug ist: Wohnung /Bestehen eines aufrechten Steiermärkischen Landesregierung, •Mietwohnung und Hauptwohnsitz in der Steiermark Mietverhältnisses beantragt werden. Referat Beihilfen und Sozialservice, •vergebührter schriftlicher Hauptmietvertrag (oder (Gewährung der Förderung möglich ab 1. Burgg. 7-9, 8010 Graz, Tel. 0316/877-37 Einzahlungsbeleg), des Monats der Antragstellung, wenn zu 48 zu beantragen. • grs. Volljährigkeit des Förderungswerbers, diesem Zeitpunkt bereits ein aufrechtes Auch online-Anträge sind möglich (siehe • österreichische Staatsbürgerschaft (und gleichgestellte), Eu- Mietverhältnis besteht und die www. soziales.steiermark.at Soziale Bürger; Drittstaatsangehörige mindestens 5-jähriger Aufenthalt vollständigen Unterlagen bis zum 15. des Leistungen Wohnunterstützung ) und Zugang zum Arbeitsmarkt laufenden Monats eingelangt sind, sonst •Einhaltung der monatlichen Zahlungsverpflichtungen mit dem der Vorlage der vollst. Unterlagen •Haushaltseinkommen/max. Vermögen im Rahmen der Richtlinien folgenden Monatsersten). Bewilligung für max. 1 Jahr (Antrag auf Weitergewährung möglich), kein Rechtsanspruch. Mindestsicherung Wenn der Lebensbedarf aus eigenem Zuständig für die Abwicklung ist das Mindeststandards zur Deckung des Lebensunterhaltes: Einkommen bzw. eigenen Mitteln nicht zuständige Gemeindeamt/Magistrat 1. Alleinstehende/Alleinerzieh. € 863,04 (Grundbetrag) gedeckt werden kann. bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde. 2. Volljährige, die mit einer anderen volljährigen Person im gms. Haushalt leben, erhalten a) pro Person € 647,28 (75 % d. G.) b) ab der 3. Person € 431,52 (50 % d. G.) Die Mindeststandards können zwölfmal Für Graz: 3. für Minderjährige mit Anspruch auf FBH : pro Jahr, von Minderjährigen 14mal (im Sozialamt, Schmiedgasse 26, 8011 Graz a) für das 1. bis 3. Kind € 155,35 März, Juni, Sept. und Dez. zusätzliche Tel. 0316/872- 6402 b) ab dem 4. Kind € 129,46 Sonderzahlung von 50 %) bezogen werden. Sozialhilfe Grs. wenn bei aufrechtem Hauptwohnsitz in Siehe oben: Schmiedgasse 26, 8011 Graz SH-Richtsätze: Graz mitsamt einer Berechtigung zu einem Hinweis: Wer die Voraussetzung für die Alleinunterstützte € 579.- mehr als 3-monatigen Aufenthalt eine Mindestsicherung erfüllt, hat keinen Haupt-/ oder Mitunterstützte in der Haushaltsgemeinschaft € 528.- finanzielle Notlage (analog oben) besteht Anspruch auf SH! Mitunterstützte im Haushalt ohne FBH € 353.-/mit FBH € 184.- Im Februar und August: zusätzlich je einmalig € 51.- für Energiekosten. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 9/11
ARBEITSRECHTLICHE BESTIMMUNGEN Elternkarenz und Elternteilzeit Anspruch/Voraussetzungen Meldung Dauer/Durchführung KARENZ (Elternkarenz, Karenzurlaub) Rechtsanspruch auf Karenz Die Karenz muss dem/der ArbeitgeberIn Karenz beginnt grundsätzlich frühestens nach Ende der gemäß MSchG bzw. VKG („arbeitsrechtlicher Anspruch auf zeitgerecht schriftlich bekannt gegeben Mutterschutzfrist bzw. im Anschluss an die Karenz des Dienstfreistellung gegen Entfall der Bezüge“) werden. anderen Elternteil und endet spätestens mit Vollendung besteht bei aufrechtem Dienst- bzw. des 2. Lebensjahres des Kindes (Ausnahme: Lehrverhältnis (DienstnehmerInnen, Meldefrist für den 1. Karenzteil: aufgeschobene Karenz bis 3 Monate bis zum HeimarbeiterInnen und Beamte/Vertrags- Mutter bis Ende der Schutzfrist 7.Geburtstag oder späteren Schuleintritt). bedienstete des Bundes/der Länder, nicht Vater: innerhalb von 8 Wochen nach Sofern beim ersten Meldezeitpunkt nicht bereits die aber freie DienstnehmerInnen). Maximaldauer der Karenz in Anspruch genommen Entbindung wurde, besteht einmalig die Möglichkeit, die Karenz Seit 2016 haben auch Pflegeeltern (auch ohne Meldefrist für den 2./3. Karenzteil: durch eine weitere Meldung zu verlängern. Diese Adoptionsabsicht) Anspruch auf Karenz (und Meldung bis spätestens 3 Monate vor Ablauf Meldung muss spätestens 3 Monate – bei kürzerer Elternteilzeit) und das VKG gilt auch für des Karenzteils des anderen Elternteils Karenz 2 Monate - vor Ende des ersten Karenzteiles dem/ der ArbeitgeberIn schriftlich bekannt gegeben eingetragene PartnerInnen/Lebensgefährten (Meldung zwischen 4. und 3. Monat vor werden. bei medizinisch unterstützter Fortpflanzung. Karenzbeginn wegen des Kündigungs- und Karenz kann entweder ausschließlich von einem oder Entlassungsschutz empfohlen). von beiden Elternteilen abwechselnd in Anspruch Während der Karenz besteht ein Kündigungs- genommen werden. Der Elternteil, der Karenz in und Entlassungsschutz. Der Kündigungsschutz Anspruch nimmt, muss mit dem Kind im Seit 2016 besteht die Möglichkeit einer späteren gemeinsamen Haushalt leben. Die Karenz kann dauert bei Inanspruchnahme von Karenz bis 4 Inanspruchnahme einer Karenz des zweiten zweimal zwischen den Eltern geteilt werden. Ein Wochen nach deren Ende (ohne Inanspruch- Elternteils auch dann, wenn der andere Elternteil Karenzteil muss mindestens 2 Monate betragen. nahme von Karenz 4 Monate nach der keinen Anspruch auf Karenz hat. Auch gilt die Entbindung). Meldefrist von 3 Monaten vor Antritt. Beim 1. Wechsel kann 1 Monat Karenz gleichzeitig Während der Karenz darf grundsätzlich nur bis ( A u s n a h m e ! ) von beiden Elternteilen in Anspruch zur Geringfügigkeitsgrenze (€ 438,05/2018) genommen werden. In diesem Fall endet die Karenz dazuverdient werden (Ausnahme f. 13 Wo p.a). jedoch ein Monat früher. ELTERNTEILZEIT Durch die Elternteilzeit erhalten Eltern für eine Ist der Beginn einer Teilzeitbeschäftigung Rechtsanspruch auf Elternteilzeit längstens bis zum 7. gewisse Zeit nach oder auch statt einer Karenz unmittelbar im Anschluss an die Geburtstag des Kindes, wenn im Betrieb regelmäßig mehr als 20 Personen beschäftigt sind und dass einen Anspruch auf Reduzierung bzw. Mutterschutzfrist beabsichtigt, so ist dies Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Antritts der Änderung ihrer Arbeitszeit. Die rechtliche dem/der DienstgeberIn schriftlich bis Elternteilzeit mind. 3 Jahre gedauert hat. Andernfalls: Durchsetzbarkeit des Teilzeitanspruchs und die spätestens zum Ende der Schutzfrist )bzw. 8 Möglichkeit der Vereinbarung einer Teilzeitbeschäfti- Maximaldauer hängen von der Betriebsgröße Wochen nach der Geburt bekannt zu geben. gung bis zum Ablauf des 4. Lebensjahres des Kindes. und der Dauer der Beschäftigungszeit ab. Beginn: frühestens nach Ende der Mutterschutzfrist. Eine spätere Teilzeitbeschäftigung ist Die Mindestdauer beträgt 2 Monate. Unbedingt Allgemeine Voraussetzung für den Anspruch dem/der DienstgeberIn spätestens 3 erforderlich ist für Geburten ab 1.1.2016 eine auf Elternteilzeit ist der gemeinsame Haushalt Monate (bzw. falls zwischen dem Beginn der Reduktion der ursprünglichen Arbeitszeit um 20 % und Elternteilzeit und dem Ende der Schutzfrist ein Mindeststundenausmaß von 12 Wochenstunden mit dem Kind oder eine Obsorge (nach §§ 177/4 (Bandbreite). oder 179 ABGB) für das Kind. weniger als 3 Monate liegen, Meldezeitpunkt Sowohl der/die DienstnehmerIn als auch der/die s.oben) vor dem geplanten Antritt der ArbeitgeberIn können je einmal eine Änderung Kündigungsschutz besteht bis 4 Wochen nach Teilzeitbeschäftigung schriftlich mitzuteilen. ( Ä n d e r u n g d e s A u s m a ß e s , d e r L a g e oder die Beendigung der Elternteilzeit, spätestens vorzeitige Beendigung) der Elternteilzeit verlangen. aber mit Vollendung des 4. Lebensjahres des Der schriftliche Antrag auf Elternteilzeit muss Kindes. Im Anschluss an die ETZ: Elternteilzeit können beide Elternteile gleichzeitig Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Rechtsanspruch auf Rückkehr zum beanspruchen, kein Anspruch aber, wenn der Teilzeitbeschäftigung zu umfassen. andere Elternteil in Karenz ist. ursprünglichen Beschäftigungsausmaß. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 10/11
FAMILIENRECHTLICHE FRAGEN Bestimmungen Wo zu erledigen Bedingungen Name des Kindes Sind die Eltern des Kindes nicht verheiratet Gewählt wird der Familienname durch Das Recht auf Namensbestimmung besteht nur erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. s c h r i f t l i c h e Erklärung gegenüber dem einmal. Soll der Nachname noch einmal geändert Es kann für das Kind auch der Nachname des Standesbeamten/der Standesbeamtin. werden, muss eine Namensänderung beantragt Vaters oder ein aus beiden Familiennamen werden. gebildeter Doppelname gewählt werden. Ehelich geborene Kinder erhalten den (Dies gilt auch für den Vornamen, der in etwa Familiennamen der Eltern. Bei verheirateten binnen eines Monats nach der Geburt bestimmt Eltern, die keinen gemeinsamen werden sollte.) Familiennamen führen, kann der Familienname (auch Doppelname) eines Elternteils, oder ein aus den Familiennamen beider Elternteile gebildeter Doppelname bestimmt werden. Elterliche Rechte/Obsorge Verheiratete Eltern haben gemeinsam die Sind die Eltern nicht verheiratet besteht die Die Obsorge für ein Kind umfasst die Pflege und Obsorge für ihr Kind. Sind die Eltern des Kindes Möglichkeit durch eine persönliche und Erziehung sowie die rechtliche Vertretung und nicht verheiratet, kommt der Mutter gemeinsame Erklärung vor dem Standesbeamten/ Vermögensverwaltung des Kindes. grundsätzlich die alleinige Obsorge zu. Jedoch der Standesbeamtin oder durch einen Antrag bei kann durch eine persönliche und gemeinsame Gericht die gemeinsame Obsorge herzustellen. Erklärung vor dem Standesbeamten oder durch einen Antrag bei Gericht die gemeinsame Der uneheliche Vater kann auch von sich aus (s. Obsorge hergestellt werden. Der Vater, der nicht Bestimmungen) die gemeinsame oder alleinige mit der Mutter verheiratet ist, kann die Obsorge bei Gericht beantragen. gemeinsame, oder alleinige Obsorge bei Gericht beantragen. Unterhaltsanspruch Beide Eltern sind verpflichtet für den Unterhalt Eltern eines unehelichen Kindes können Der Unterhaltsanspruch ist abhängig von Alter und des Kindes zu sorgen. Die Unterhaltspflicht selbstständig und einvernehmlich die Höhe der Bedürfnissen des Kindes, den Einkommens- verhältnissen sowie etwaigen weiteren entsteht mit der Geburt (gegenüber Mutter Unterhaltszahlung für das Kind festlegen. Kommt es Unterhaltspflichten. Es werden 2 Berechnungsarten und Vater, wenn verheiratet) oder bei zwischen den Eltern zu keiner einvernehmlichen herangezogen: unverheirateten Eltern f ü r d e n V a t e r mit Unterhaltsregelung, kann beim zuständigen Prozentsätze vom Einkommen: Bezirksgericht ein Antrag auf 0 bis 6 Jahre: 16 % des Einkommens der Anerkennung/Feststellung der Vaterschaft. 6 bis 10 Jahre: 18 % des Einkommens Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Unterhaltsfestsetzung gestellt werden. Eine 10 bis 15 Jahre: 20 % des Einkommens Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Unterhaltsvereinbarung kann auch am Jugendamt Durchschnittsbedarf/Regelbedarfssätze (2016/17): Der Elternteil, der nicht im gemeinsamen getroffen werden. Der Elternteil, in dessen Haushalt bis 3 Jahre: € 204.- bis 6 Jahre: € 262,- Haushalt mit dem Kind lebt, ist zur Leistung des das Kind lebt, hat die Möglichkeit, dem Kinder- und bis 10 Jahre: € 337,- bis 15 Jahre: € 385,- Jugendhilfeträger eine Vollmacht zur Wenn die Unterhaltsleistung ausfällt, leistet der Staat Unterhalts in Geld verpflichtet. in gewissen Fällen einen Unterhaltsvorschuss. Hereinbringung des Unterhaltes zu erteilen. Recht auf persönlichen Kontakt Der Elternteil, der nicht mit dem Kind im Eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Bei der Ausübung des Kontaktrechtes ist auf die gemeinsamen Haushalt lebt, hat das Recht auf Eltern ist anzustreben. Wird keine Einigung erzielt, Bedürfnisse des Kindes Rücksicht zu nehmen. Die (früher Besuchsrecht) kann ein Antrag beim zuständigen Bezirksgericht persönlichen Kontakt mit dem Kind. auf Festlegung einer Regelung des Kontaktrechts (vereinbarte oder festgelegte) Regelung soll dem Wohl gestellt werden. des Kindes dienen. Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 11/11
Dieser Leitfaden dient nur zur Orientierung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Informationen im Detail bei den zuständigen Behörden und gesetzlichen Interessensvertretungen. IMPRESSUM Eigentümerin und Herausgeberin: Beratungszentrum für Schwangere Grabenstraße 39, 8010 Graz Tel: 0316/8015 400 www.schwangerenberatung.at Beratungszentrum für Schwangere, Grabenstraße 39, 8010 Graz, Tel: 0316/8015 400, www.schwangerenberatung.at, Seite 12/11
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