Einführung in die Raumplanung - Online-Veranstaltung Teil 2 Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung ...
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Einführung in die Raumplanung Online-Veranstaltung Teil 2 Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung Samuel Kissling, Leiter Recht, EspaceSuisse Damian Jerjen, Direktor, EspaceSuisse 11. November 2020
Einführung in die Raumplanung 11., 18. und 25. November 2020 Damian Jerjen, Direktor EspaceSuisse EspaceSuisse 11. November 2020 Inhalt Mittwoch, 11. November 2020 Wer ist EspaceSuisse? Die knappe Ressource Boden Grundsätze der Raumplanung MITTAGSPAUSE 12:15 bis 13:45 Uhr Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung EspaceSuisse 2
Kantonale Planung Raumplanungssystem in der Schweiz EspaceSuisse 3 Inhalt Mittwoch, 11. November 2020 Wer ist EspaceSuisse? Die knappe Ressource Boden Grundsätze der Raumplanung MITTAGSPAUSE 12:15 bis 13:45 Uhr Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung EspaceSuisse 4
Bundesplanung Raumplanungssystem in der Schweiz EspaceSuisse 5 Tripartites Instrument Raumkonzept Schweiz Strategie für eine nachhaltige Raumentwicklung Grundlage für die räumliche Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen, Gemeinden Orientierungsrahmen/ Entscheidungshilfe EspaceSuisse 6
Raumkonzept Schweiz Übersicht Leitidee Ziele Strategien / Handlungsansätze Vielfalt. Ziel 1 Strategie 1 _Siedlungsqualität Handlungsräume, polyzentrisches Netz Ziel 2 Solidarität. _Ressourcen Strategie 2 Ziel 3 Siedlungen, Landschaften _Mobilität Wettbewerbs- Ziel 4 Strategie 3 fähigkeit. _Wettbewerbsfähigkeit Verkehr, Energie, Ziel 5 Raumentwicklung _Solidarität EspaceSuisse 7 Strategie 1 Handlungsräume bilden und das polyzentrische Netz von Städten und Gemeinden stärken Metropolitanräume Hauptstadtregion klein- und mittelstädtisch geprägte Räume alpine Handlungsräume bestehende Kooperationen Partnerschaften zwischen Handlungs- räumen, Städten und Agglomerationen Vernetzung ländlicher Zentren Grenzlage nutzen EspaceSuisse 8
Strategie 2 Siedlungen und Landschaften aufwerten Urbaner Raum verdichten Suburbaner Raum eingrenzen, verdichten, aufwerten Raum vor Zersiedlung schützen ländliche Zentren stärken grosse, zusammenhängende Landwirtschaftsgebiete erhalten touristische Nutzungen im Gleichgewicht mit Landschaft entwickeln herausragende Landschaften erhalten vielseitige Funktionen der Gewässer fördern Grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern: Siedlung/Landschaft bzw. Natur/Tourismus → Rechtliche Umsetzung über die RPG-Revision EspaceSuisse 9 Strategie 3 Verkehr, Energie und Raumentwicklung aufeinander abstimmen Verkehrsverbindungen zwischen grossen Zentren verbessern Agglomerationsverkehr optimieren, Einzugsgebiet grosser Zentren erschliessen Anbindung der ländlichen Zentren und alpinen Tourismuszentren sicherstellen Konflikte Transit, nat./reg. Verkehr regeln Anbindung Europa sicherstellen EspaceSuisse 10
Bundesplanung Raumplanungssystem in der Schweiz EspaceSuisse 11 Sachplanung des Bundes Bundesverfassung – raumwirksam? EspaceSuisse 12
Bundesplanung Ausnahmsweise Zuständigkeit des Bundes für gewisse Vorhaben von nationaler Bedeutung. EspaceSuisse 13 Bundesplanung Zuständigkeit des Bundes Umfassende Zuständigkeit Geteilte Zuständigkeit Militärwesen (Art. 60 BV) Landschaftsschutz Nationalstrassen (Art. 83 BV) Windenergie Eisenbahn, Luftfahrt (Art. 87 BV) Transitplätze für Fahrende Kernenergie (Art. 90 BV) Sportanlagen (Finanzierung) Energietransport (Art. 91 BV) (….) Asylwesen (Art. 121 Abs. 1 BV) KONZEPTE SACHPLANUNG EspaceSuisse 14
Raumplanungsgesetz Art. 13 RPG «Konzepte und Sachpläne» 1 Der Bund erarbeitet Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können; er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne und stimmt sie aufeinander ab. 2 Erarbeitet mit den Kantonen zusammen und gibt ihnen seine Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben rechtzeitig bekannt. EspaceSuisse 15 Instrumente des Bundes Konzepte und Sachpläne Die Konzepte und Sachpläne sind die wichtigsten Raumplanungsinstrumente des Bundes. Der Bund zeigt in den Konzepten und Sachplänen, wie er seine eigenen raumwirksamen Aufgaben in einem bestimmten Sach- oder Themenbereich wahrnimmt. Konzepte und Sachpläne werden in Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen erarbeitet. Sie unterstützen die raumplanerischen Bestrebungen der Behörden aller Stufen. EspaceSuisse 16
Instrumente des Bundes Konzepte und Sachpläne Ziele Sachziele Sachplan Konzept Raumordnungsziele Generelle Anweisungen zu berücksichtigende Interessen Einzusetzende Mittel Prioritätenordnung (Massnahmen) Räumlich konkrete Anweisungen Standort, räumliche Abstimmung (Objektblatt) Realisierungsvoraussetzungen Arbeitsprogramm EspaceSuisse 17 Bundesplanung Überblick Konzepte Landschaftskonzept Schweiz (1997, 2020 aktualisiert) Nationales Sportanlagenkonzept (1996, in Umsetzung) Konzept Windenergie (2017) Konzept Gütertransport auf der Schiene (2017) Konzept Transitplätze (für Fahrende) (in Erarbeitung) EspaceSuisse 18
Bundesplanung Überblick Sachpläne Sachplan Fruchtfolgeflächen FFF (1992, 2020 angepasst) Sachplan Verkehr SPV Teil Schiene SIS (2010) Teil Luftfahrt SIL (2000, z.T. in Umsetzung) Teil Strasse SIN (2006, in Vernehmlassung) Teil Schifffahrt SIF (2015, in Bearbeitung) Sachplan Militär (2017) Sachplan Geologisches Tiefenlager (2008, in Bearbeitung) Sachplan Übertragungsleitungen SÜL (2001, in Umsetzung, wird überführt in Sachplan Energie SEN) Sachplan Asyl SPA (2017) EspaceSuisse 19 Landschaftskonzept Schweiz Aktualisierung LKS 2020 Ein umfassender Landschaftsbegriff …Landschaft umfasst den gesamten Raum, also sowohl die ländlichen als auch verstädterten und städtischen Gebiete der Schweiz. Landschaften wandeln sich stetig, sei dies aufgrund natürlicher Prozesse, menschlicher Aktivitäten und Eingriffe oder einer sich verändernden Wahrnehmung und Bewertung. Damit wird Landschaft zum Spiegel naturgeschichtlicher und kultureller Entwicklungen eines Gebietes. Sie umfasst die räumlichen Aspekte der Baukultur (➞ Baukultur) und der Biodiversität, insbesondere die Vielfalt der wertvollen natürlichen und naturnahen Lebensräume und ihre räumliche Vernetzung (➞ Ökologische Infrastruktur). Diese natürlichen und kulturellen Werte prägen die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft grundlegend. Wo im LKS der Begriff «Landschaft» verwendet wird, wird Landschaft in diesem umfassenden Sinn verstanden. EspaceSuisse 20
Bundesplanung Sachplan Übertragungsleitungen SÜL EspaceSuisse 21 Sachplan Übertragungsleitungen SÜL Planungsgebiet Im Sachplanverfahren werden Bedarf und Korridorvarianten von Leitungsprojekten beurteilt, allfällige Konflikte identifiziert und Lösungsmöglichkeiten dafür erarbeitet sowie der bestgeeignete Korridor für geplante Leitungsbauvorhaben bestimmt. EspaceSuisse 22
Sachplan Übertragungsleitungen SÜL Planungskorridor EspaceSuisse 23 Bundesplanung Verbindlichkeit des Sachplans Sachpläne sind behördenverbindlich: Berücksichtigung im Plangenehmigungsverfahren in der Richtplanung Konkretisierung der räumlichen Abstimmung, Formulierung flankierender Massnahmen… in der Nutzungsplanung ev. Anpassung der Bau- und Zonenordnung bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen z.B. Rodungsbewilligungen, Ausnahmen ausserhalb der Bauzonen EspaceSuisse 24
Kein Diktat «von oben» Gegenstromprinzip in der Raumplanung Richtpläne Kantone Bereinigungsverfahren Art. 6 ff. RPG Art. 7 und 12 RPG Sachpläne Bund Art. 13 RPG Nutzungs-/ Sondernutzungspläne Gemeinden Art. 14 ff. RPG Baubewilligung Art. 22 RPG bzw. Plangenehmigung EspaceSuisse 25 Inhalt Mittwoch, 11. November 2020 Wer ist EspaceSuisse? Die knappe Ressource Boden Grundsätze der Raumplanung MITTAGSPAUSE 12:15 bis 13:45 Uhr Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung EspaceSuisse 26
Kantonale Planung Der kantonale Richtplan EspaceSuisse 2 Bundesplanung Raumplanungssystem in der Schweiz EspaceSuisse 28
Kantonaler Richtplan Blick vom höchsten Berg «Die Sicht des Richtplanes ist diejenige vom höchsten Berg im Kanton aus. Von dort vermag man zwar den Dorfbrunnen und die einzelnen Menschen nicht mehr zu erkennen. Dagegen fallen grosse Zustände und Ereignisse wie die Siedlungen, Wälder oder der Lärm von der Nationalstrasse auf. Aus dieser Distanz kann man die Zusammenhänge überblicken und über die kommunalen, regionalen und kantonalen Grenzen hinaus eine Gesamtschau entwickeln, gestützt auf die dann einzelne Massnahmen getroffen werden können.» Thomas Pfisterer, ehemaliger Baudirektor des Kantons Aargau EspaceSuisse 3 Kantonaler Richtplan Drehscheibe der räumlichen Koordination Landschaft / Natur Landwirtschaft Siedlung Verkehr Versorgung EspaceSuisse 30
Bundesgesetz über die Raumplanung Art. 8 RPG Mindestinhalt der Richtpläne 1 Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt: a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll; b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden; c. in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen. 2Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im Richtplan. EspaceSuisse 31 Grundlagen Kantonale Raumkonzepte EspaceSuisse 9
EspaceSuisse 33 © ARE 2017 Bundesgesetz über die Raumplanung Art. 8 RPG Mindestinhalt der Richtpläne 1 Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt: a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll; b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden; c. in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen. 2Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im Richtplan. EspaceSuisse 34
Kantonaler Richtplan Aufgaben / Funktionen Gesamtheitliche kantonale Sicht auf die räumliche Entwicklung Steuerung und Koordination raumwirksamer Tätigkeiten von erheblicher Bedeutung Vorgaben für die nachfolgende detaillierte Nutzungsplanung aus kantonaler Sicht Wahrung von Ermessens- und Handlungsspielräumen […] EspaceSuisse 6 Kantonaler Richtplan Aufgaben / Funktionen Instrument der Vorsorge: frühzeitige Weichenstellung aus einer breiten, überörtlichen und ressort-übergreifenden Optik Vermeidung von Konflikten Einbezug der Bevölkerung: Demokratische Legitimation, Schaffung von Transparenz, Erhöhung der Akzeptanz raumwirksamer Vorhaben Instrument der Zusammenarbeit zwischen den Kantonen und im Verhältnis Bund und Kantone, Bereinigungsverfahren (Art. 7 Abs. 2 und Art. 12 RPG) EspaceSuisse 6
Kantonaler Richtplan Instrument der Vorsorge EspaceSuisse 7 Kantonaler Richtplan (Langfristige) Vorsorge In dieser Industriezone in Schlieren will ein Investor Wohnungen realisieren. Die Zürcher Baudirektion aber klemmt. Es sei Zeit, der Industrie Platz zu sichern, heisst es. Florian Niedermann EspaceSuisse 10
EspaceSuisse 39 Inhalt Form des Richtplans Richtplankarte 1:50‘000 kartographisch darstellbarer Richtplaninhalt und Ausgangslage Richtplantext nach Sachbereichen und Einzelvorhaben geordnet, Richtplanbeschluss und Zusatzinformationen Erläuterungen Zusammenhänge, Planungsablauf, Zusammenarbeit EspaceSuisse 11
Inhalt Themen Siedlung: Siedlungsstruktur / -typen, Flächenbedarf, Umweltvorsorge und Siedlungsqualität Verkehr: Lenkung künftiger Verkehrsbedürfnisse (Strasse, Schiene, Luft und Wasser) Natur und Landschaft: Landwirtschaft, Wald, Schutzgebiete, Naturgefahren Ver- und Entsorgung: Abfall- und Abwasserentsorgung, Wasser- und Energieversorgung, Kommunikation EspaceSuisse 12 Teilrevision RPG 2012 Mindestinhalt Bereich Siedlung (Art. 8a RPG) Grösse und Verteilung der Siedlungsfläche Abstimmung Siedlung und Verkehr, Sicherstellung einer rationellen und flächensparenden Erschliessung Hochwertige Siedlungsentwicklung nach innen Sicherstellung, dass Bauzonen den Anforderungen von Artikel 15 RPG entsprechen Stärkung der Siedlungserneuerung EspaceSuisse 13
Richtplan Kanton Zug 3 1 1. Potentielle Erweiterungsgebiete 2. Siedlungsbegrenzungen 2 3. Gebiet für Verdichtung EspaceSuisse Richtplan Kanton Zürich (alt) EspaceSuisse
EspaceSuisse Google Maps Bundesgesetz über die Raumplanung Art. 8 RPG Mindestinhalt der Richtpläne 1 Jeder Kanton erstellt einen Richtplan, worin er mindestens festlegt: a. wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll; b. wie die raumwirksamen Tätigkeiten im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung aufeinander abgestimmt werden; c. in welcher zeitlichen Folge und mit welchen Mitteln vorgesehen ist, die Aufgaben zu erfüllen. 2Vorhaben mit gewichtigen Auswirkungen auf Raum und Umwelt bedürfen einer Grundlage im Richtplan. EspaceSuisse 46
Teilrevision RPG 2012 Planungspflicht Kriterien UVP-Pflicht Grosse Flächenbeanspruchung Erzeugung grosser Verkehrsströme Verursachung grosser Umweltbelastungen Abstimmungsbedarf auf kantonaler Ebene EspaceSuisse 19 Planungspflichtige Einzelvorhaben Verkehrssicherheitszentrum Vendlincourt JU Verkehrssicherheitszentrum und Rennpiste auf 25 Hektaren ohne raumplanerische Abstimmung im kantonalen Richtplan BGE 137 II 254 EspaceSuisse 18
Planungspflichtige Einzelvorhaben Windpark Schwyberg FR Windpark im kantonalen Richtplan ungenügend abgestimmt. Bild: Schwyberg Energie AG Urteil BGer 1C_346/2014 vom 26. Oktober 2016 (Plaffeien/Plasselb FR) EspaceSuisse 20 EspaceSuisse 50
Kantonale Richtplanung Stand der Abstimmung Vororientierungen: Vorhaben, die noch vage sind, Abstimmungsbedarf zeichnet sich erst ab. → Information Zwischenergebnisse: Vorhaben, deren Abstimmung begonnen, aber noch nicht abgeschlossen ist (offene Fragen, weiteres Vorgehen); → Aufträge zum Verfahren / weiteren Vorgehen Festsetzungen: Vorhaben, die räumlich abgestimmt sind (Detailplanung noch erforderlich); → erfolgte räumliche Abstimmung EspaceSuisse 26 Beispiel Richtplan St. Gallen Festsetzung EspaceSuisse 26
Beispiel Richtplan St. Gallen Zwischenergebnis EspaceSuisse 27 Beispiel Richtplan St. Gallen Vororientierung EspaceSuisse 28
Kantonaler Richtplan Verbindlichkeit Der kantonale Richtplan ist behördenverbindlich. Zu berücksichtigen im Rahmen von Beurteilungs- und Handlungsspielräumen (Ermessen). Nur Gemeinden können Richtpläne anfechten (Autonomiebeschwerde). Private können sich nur indirekt gegen den Richtplan wehren, indem sie den Nutzungsplan anfechten und den (zugrunde liegenden) Richtplan in Frage stellen. EspaceSuisse 28 Raumplanerischer Stufenbau Ermessenspielraum nimmt ab Die Nutzungsplanung hat sich grundsätzlich an den Festlegungen der vorgängig abgeschlossenen und behördenverbindlich erklärten Richtplanung auszurichten. EspaceSuisse 29
Kantonaler Richtplan Anpassungen Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine gesamthaft bessere Lösung möglich, so werden die Richtpläne normalerweise angepasst (operative Ebene). Änderungsinteresse muss die Interessen an unveränderter Fortgeltung des Plans überwiegen. Eine gesamthafte Überprüfung und Überarbeitung erfolgt in der Regel alle 10 Jahre. EspaceSuisse 30 Kantonaler Richtplan Verfahren Beschluss der kantonalen Behörde (Regierung, Parlament) Genehmigung durch den Bundesrat EspaceSuisse 32
Änderung Teilrevision RPG 2012 Stärkung des kantonalen Richtplans als Koordinations- und Steuerungsinstrument Erarbeitung eines kantonalen Raumkonzeptes Umschreibung der Anforderungen an den Mindestinhalt des Richtplans im Bereich Siedlungsentwicklung als Vorgaben für die kommunale Planung: Verteilung der Siedlungsfläche im Kanton Abstimmung Siedlung und Verkehr Hochwertige Siedlungsentwicklung nach Innen Bauzonendimensionierung Festlegung von Grobstandorten für grosse EspaceSuisse Einzelvorhaben mit erheblichen Auswirkungen 34 Teilrevision RPG 2012 Übergangsrecht Richtplanung Anpassung Richtplan innert fünf Jahren, d.h. bis 30. April 2019. Bis zur Genehmigung des Richtplans durch den Bundesrat besteht ein Bauzonenmoratorium: Kantonale Bauzonenfläche darf nicht vergrössert werden. Nach Ablauf der Frist sind keine Neueinzonungen mehr zulässig (verschärftes Bauzonenmoratorium). EspaceSuisse 35
EspaceSuisse EspaceSuisse 37
Inhalt Mittwoch, 11. November 2020 Wer ist EspaceSuisse? Die knappe Ressource Boden Grundsätze der Raumplanung MITTAGSPAUSE 12:15 bis 13:45 Uhr Instrumente der Raumplanung Bundesplanung Kantonale Planung Wald und Raumplanung EspaceSuisse 63 EspaceSuisse 64
Der Wald in der Raumplanung Verweis auf Waldgesetzgebung Art.18 Abs. 3 RPG: «Das Waldareal ist durch die Forstgesetzgebung umschrieben und geschützt.» Bundesgesetz über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991 Kantonale Waldgesetze z.B. Waldgesetz des Kantons Zürich (LS 921.1) EspaceSuisse 65 Waldfunktionen Schutzfunktion EspaceSuisse 66
Waldfunktionen Soziale (Wohlfahrts-)Funktion EspaceSuisse 67 Waldfunktionen Nutzfunktion EspaceSuisse 68
Waldfunktionen Schutz- Wohlfahrts- Nutz- funktion funktion funktion EspaceSuisse 69 Waldgesetz Grundzüge Bundesrechtliches Walderhaltungsgebot Art. 77 BV und WaG Waldbegriff Art. 2 WaG Gebot der Walderhaltung Art. 3 WaG Rodungsverbot und Ausnahmen Art. 5 WaG EspaceSuisse 70
Was ist Wald? Waldbegriff (Art. 2 Abs. 1 WaG, Art. 1 WaV) Wald = Flächen mit Waldbäumen oder -sträuchern, die Waldfunktionen übernehmen und: die kantonalen Mindestanforderungen bzgl. Fläche (200-800 m2), Breite (10-12 m) und Alter (10-20 Jahre) erfüllen, oder besondere Wohlfahrts- und Schutzfunktionen wahrnehmen. EspaceSuisse 71 Begriffe Dynamischer Waldbegriff Bestockte Flächen, welche die genannten Voraus- setzungen nicht erfüllen, sind kein Wald im rechtlichen Sinn (Art. 2 Abs. 3 WaG): isolierte Baum- und Strauchgruppen; Hecken und Alleen; Garten-, Grün- und Parkanlagen; Baumschulen. Aber: Verwilderte Parkanlagen oder Baumschulen können zu Wald werden; bestehender Wald kann sich ausdehnen. dynamischer Waldbegriff EspaceSuisse 72
Begriffe Beispiel dynamischer Waldbegriff 1969 Kauf von Bauland um Parzelle 186 zu vergrössern Seit 1965 Christbaum- kultur 1980 Baumfällung für Wohnhaus mit Magazin und Werkhof Waldfeststellungs- verfahren Ersatzaufforstung EspaceSuisse [BGE 111 Ib 300 Oberägeri ZG] 73 Waldgrenze Ausnahme vom dynamischen Waldbegriff Bei Erlass oder Revisionen von Nutzungsplänen wird die Waldgrenze gegenüber Bauzonen verbindlich festgelegt und im Nutzungsplan eingetragen (= statischer Waldbegriff). Waldfeststellungsverfahren Seit der Revision 2012 auch in Gebieten mit zunehmender Waldfläche, die im Richtplan ausgeschieden sind. EspaceSuisse 74
Waldgrenze Waldfeststellungsverfahren Ob Wald vorliegt und wo die Waldgrenzen sind, wird regelmässig durch das zuständige Kreisforstamt festgestellt und im Kanton Aargau beispielsweise im Waldgrenzenplan (statisch) festgehalten. EspaceSuisse 75 Nutzungsplanung und Wald Statische Waldgrenze Grenzziehung seit 2013 auch gegenüber Nichtbauzonen möglich, wenn im Richtplan verankert. Wald Landwirtschaftszone Bauzone Waldgrenze aufgrund Waldfeststellungsverfahren 76 EspaceSuisse
Kantone Kantonsweite statische Waldgrenzen Thurgau: Kantonaler Richtplan 2.7 A Aargau: Änderung im kantonalen Waldgesetz (auch im Richtplan AG, Kapitel L 4.1) EspaceSuisse 77 Beispiel Waldgrenzenplan im Kanton Aargau EspaceSuisse 78
Chêne Bougeries GE Entscheid Waldfeststellung LForêts-GE > 500 m2 Waldfeststellungsverfahren > 12 m breit > 15 Jahre Beispiel 3 1 2339 m2 10-25 m breit 30 – >50 Jahre 4 2 429 m2 2 30 m breit >50 Jahre 3 2076 m2 9-13 m breit >50 Jahre 4 822 m2 1 4-6 m breit EspaceSuisse >80 Jahre 79 Bauten und Anlagen im Wald Grundsätzliches Rodungsverbot Rodung = dauernde oder vorübergehende Zweckentfremdung von Waldboden EspaceSuisse 80
Bauten und Anlagen im Wald Gebot der Walderhaltung (Art. 3 und 5 WaG) Grundsatz: quantitativer und qualitativer Schutz des Waldes. Rodungsbewilligung = Ausnahmebewilligung: überwiegende Interessen (Interessenabwägung) Standortgebundenheit Voraussetzungen Raumplanung sachlich erfüllt keine erhebliche Gefährdung der Umwelt Berücksichtigung des Natur- und Heimatschutzes Folgen einer Rodung: Ersatzaufforstung, in bestimmten Fällen Natur- und Landschaftsschutzmassnahmen (Art. 7 WaG) EspaceSuisse 81 Schema Bauten und Anlagen im Wald Bewilligungspflichtige Bauvorhaben im Wald Forstliche Zwecke nichtforstliche Zwecke Kleinbauten Ausnahmebew. Planungspflicht Kleinanlagen möglich Nutzungs- od. Sondernutzungs -plan + Rodungsbew. Baubewilligung Ausnahmebew. Ausnahmebew. Baubewilligung RPG 22 + Anhörung RPG 24 + Einv. RPG 24 + RPG 22 Forstbehörde Forstbehörde Rodungsbew. Keine Rodungsbewilligung Rodungsbewilligung EspaceSuisse 82
Rodung Rodungen für Einzelvorhaben Kehrichtverbrennungsanlage Grosssägerei in und Feuerwehrstützpunkt im Domat-Ems GR Bremgartenwald Bern EspaceSuisse 83 Rodung Busse und Strafrecht Wädenswil Obergericht des Kantons Zürich vom Sommer 2011 (unveröffentlicht) EspaceSuisse 84 Quelle: Zürichsee Zeitung, 24.12.2010
Wald und Siedlungsentwicklung Rodungen für Siedlungszwecke «Waldstadt Bremer»: Rodung von rund 34 ha Wald zur Schaffung von Wohnraum für 6’000 bis 8’000 Personen EspaceSuisse 85 Rodungen für Siedlungszwecke vom Bundesgericht ausnahmsweise bejaht: in Gemeinden mit sehr grossem Waldanteil und wenig offenem Land, sofern ohne Inanspruchnahme von Waldboden eine den Anforderungen der Raumplanung entsprechende bauliche Entwicklung nicht möglich wäre. Es genügt dabei nicht, die bewaldeten Flächen dem offenen Land gegenüber- zustellen. Das öffentliche Interesse an der Rodungs-bewilligung muss raumplanerisch ausgewiesen sein. EspaceSuisse 86
Beispiel Chêne-Bougeries Rodungen für Siedlungszwecke Denkbar können Rodungsbewilligungen – aufgrund sorgfältiger Interessenabwägungen – für kleinere Siedlungsarrondierungen sein. Parzelle: 3,6 ha Rodungsfläche: 2’340 m2 (Sektor 1) [BGE 1A.232/2006, Chêne-Bougeries GE] EspaceSuisse 87 Beispiel Chêne-Bougeries Rodung Ein erheblicher Eingriff, aber geringe Rodungsfläche. Die Lage des Verwaltungsgebäudes ermöglicht den Bau vieler zusätzlicher Wohnungen (Lärmschutz) und die Beibehaltung von Bäumen im hinteren Teil des Grundstücks. Grosse Wohnungsnot in Genf (vorliegend: sozialer Wohnungsbau). EspaceSuisse 88
EspaceSuisse 89 Balsberg Kloten ZH Rodung kleinerer Waldflächen für Siedlungszwecke? Beispiel: Waldareal in Kloten Balsberg, Fläche rund zwei Hektaren. Der Standort ist ausgezeichnet erschlossen. EspaceSuisse 90
Rodung für grössere Siedlungsgebiete Zusammenfassung Bisher wurden keine solchen Rodungsbewilligungen erteilt. Weiterentwicklung der Rechtsprechung ist nicht ausgeschlossen, da interpretationsbedürftige, unbestimmte Rechtsbegriffe und Interessenabwägungen veränderten Wertungen unterliegen. Der Spielraum für Rodungsbewilligungen zu Siedlungszwecken ist unter dem geltenden Recht sehr eng. EspaceSuisse 91 Lockerung der Rodungsvoraussetzungen Entwurf Waldgesetz 1989 Art. 12 Abs. 1 WaG-Entwurf: Besteht nach umfassender Abwägung ein grosses öffentliches Interesse daran, Wald künftig in eine Nutzungszone nach den Artikeln 14 -18 des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) einzubeziehen, so weisen die Kantone dies in ihren Richtplänen aus. heftige Diskussionen in den beiden Räten; „Schicksalsartikel“ des neuen Gesetzes; Gegner befürchteten eine «schwerwiegende Aufweichung des Waldschutzes» Verzicht auf eine Lockerung der Rodungsvoraussetzungen über den Richtplan. EspaceSuisse 92
Lockerung der Rodungsvoraussetzungen Gesamthafte statt sektorielle Betrachtung Ein Vorpreschen beim Wald über eine Lockerung der Rodungsvoraussetzungen ohne Berücksichtigung der übrigen Nutzungsbedürfnisse, könnte dazu führen, dass man den heutigen hohen Waldschutz verliert, ohne etwas für die übrigen Nutzungen insbesondere die Kulturlanderhaltung zu gewinnen! EspaceSuisse 93 Lockerung der Rodungsvoraussetzungen Hoher Stellenwert des Waldes Folgen einer Lockerung der heutigen Rodungsvoraussetzungen? Der Wald ist Siedlungstrenngürtel, Gestaltungselement, Erholungs- und Freizeitraum in einem dichtbesiedelten Land. EspaceSuisse 94
Hoher Stellenwert des Waldes Damit übernimmt der Wald Aufgaben, die sich mit raum- planerischen Instrumenten nur schwer bewerkstelligen lassen… Richtplan Kanton Zug: Siedlungsabgrenzungen EspaceSuisse 95 Wald – ein emotionales Thema Die Wertschätzung des Waldes in der Bevölkerung ist sehr gross. Bevölkerungsumfrage «Waldmonitoring soziokulturell» der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL zeigt 85% Zustimmung zum heutigen Rodungsverbot Zurückhaltung ist angezeigt, soll eine Gesetzesrevision nicht in einem Scherbenhaufen enden. Überlegungen, Wald in die raumplanerische Interessenabwägung einzubeziehen sind kein Grund, das Thema Wald und Raumplanung zu tabuisieren! EspaceSuisse 96
Besten Dank EspaceSuisse 97
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