Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis
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Vorwort Eingliederungsbericht 2017 Auf den nachstehenden Seiten legen wir wieder in einer Dreiteilung unser komplettes Eingliederungsmanagement offen. Wie bereits in den vergangenen Jahren stellen wir im Detail die mit Mitteln des Bundes, des Landes und unseren kommunal durchgeführten Maßnahmen in diesem Umsetzungsbericht vor. In diesem Berichtsjahr wurden durch unsere Beschäftigungsförderung erstmals über 30 einzelne Arbeitsmarktmaßnahmen organisiert. Insbesondere informieren wir wieder über die Anzahl der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Alters- und Herkunftsstruktur sowie die Aktivierungs- und Vermittlungserfolge. Das dreizehnte Jahr der kommunalen Trägerschaft des SGB II muss wiederum unter die Überschriften Übergang und Neuausrichtung gestellt werden. Die Aufbau- und Ablauforganisation, sowie die speziellen Prozesse im Kommunalen Jobcenter Main-Taunus im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Bleibeberechtigten wurden weiter angepasst. Mit dem Übergangsmanagement vom Bereich Asyl zum SGB II haben wir die neu in der Grundsicherung angekommenen Flüchtlinge in einen besonderen Beratungs- und Betreuungskontext aufgenommen. Die Arbeitsmarktintegration steht bei diesem Personenkreis selbstverständlich im Vordergrund, kann aber aufgrund der sprachlichen Problematik und den wenig ausgeprägten Qualifikation nur in einem geringen Maße durch eine direkte Vermittlung erfolgen. Hier sind also längere Schritte der Angleichungsqualifikation für den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig. Gleiches gilt auch für die Anerkennungsberatung der im Ausland erworbenen Abschlüsse, sowie die Kanalisierung der unterschiedlichsten Angebote für die Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten. Im Laufe des Berichtsjahres wurde die Zahl der Rechtskreiswechsler quasi verdoppelt, was zu entsprechenden Anpassungen der Existenzsicherung, aber vor allem auch der Maßnahmeplanung führen musste. Dieser Herausforderung sind wir auch dergestalt nachgekommen, dass wir verstärkt gezielte Fördermaßnahmen alleine für die Zielgruppe der Geflüchteten aufgelegt haben. Neben der Übergangsgestaltung für die Asylsuchenden hat das KJC auch in den anderen Bereichen eine Neuausrichtung erfahren. Die Zuständigkeit für die SGB II – Empfänger wurde weiter konsequent in eine Fallmanagement- und Leistungsgruppe in insgesamt drei Kundengruppen aufgeteilt. Kundengruppe I zuständig für U 30 und die Alleinerziehenden, Kundengruppe II Qualifizierung und Integration über 30 Jahren und Kundengruppe III Qualifizierung und Integration ab main-taunus-kreis Seite 3
Vorwort Eingliederungsbericht 2017 45 Jahren. Mit dieser an den Lebensphasen der Kunden orientierten Ausrichtung liegen wir eng bei deren individuellen Bedürfnissen und können entsprechend den bislang erworbenen beruflichen Erfahrungen unsere Vermittlungsstrategien zielgerichtet aufbauen. Mit diesen organisatorischen Maßnahmen sehen wir uns als Kommunales Jobcenter als mittlerweile wieder sehr gut aufgestellt an und haben auch die besondere Herausforderung der massiven Personalfluktuation bzw. des Personalmangels überwunden. Im Dezember 2017 konnten wir nach über zwei Jahren wieder einmal die Besetzung aller Planstellen vermelden. Sicherlich werden wir auch in Zukunft bei dem sehr anstrengenden Beratungs- und Betreuungsauftrag eine gewisse Personalfluktuation aufweisen, gehen aber aufgrund der nunmehr eingeleiteten Strategie zur Personalgewinnung, aber vor allem zur Personalentwicklung und -bindung, davon aus, dass wir zukünftig mit weniger Problemen zu kämpfen haben, wie in der Vergangenheit (über 50 Personalwechsel innerhalb von zwei Jahren). Im Rahmen des zunehmenden Personalkörpers konnte im Jahresverlauf deutlich die Aktivierungsquote und damit einhergehend die Integrationsquote gesteigert werden. Der Beschäftigungszuwachs in der Rhein-Main-Region ist weiterhin sehr hoch, der Arbeitsmarkt im Main-Taunus-Kreis befindet sich am Rande der Vollbeschäftigung, so dass die Voraussetzungen zur Integration auch für den Personenkreis der Langzeitarbeitslosen gestiegen sind. Zu beachten ist dabei aber weiterhin, dass in der Region überwiegend sehr gut ausgebildete Fachkräfte gesucht werden und wir diesem Anspruch mit unseren Langzeitarbeitslosen nur bedingt erfüllen. Fernerhin ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im Main-Taunus-Kreis, insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft, eine Vermittlung unserer Leistungsempfänger in eine komplett existenzsichernde Beschäftigung immer schwieriger. Durch den ergänzenden Leistungsbezug trotz sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-)Tätigkeit, besteht die Gefahr, dass diese besondere Gruppe der Langzeitleistungsbezieher bei uns weiter ansteigt. In einer möglichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für diesen Personenkreis, sehen wir auch in den nächsten Jahren einen unserer sozialpolitischen Hauptschwerpunkte. main-taunus-kreis Seite 4
Vorwort Eingliederungsbericht 2017 Mit einer Vermittlungszahl von 2.664 Menschen konnten wir im laufenden Berichtsjahr unser mit Abstand bestes Vermittlungsergebnis in unserer SGB II – Trägerschaft erzielen. Ausdifferenziert stellt sich die Vermittlung wie folgt dar: Vollzeit 1.094 Personen Teilzeit 711 Personen Minijobs 859 Personen Hierbei nutzen wir selbstverständlich auch die Möglichkeit der Beschäftigungs- aufnahme im Bereich der Zeitarbeit und sehen auch bei der Arbeitsaufnahme in einem Minijob die Chance auf eine Brückenfunktion. Menschen mit einer jahrelangen Arbeitslosigkeit können über die Präsenz bei den Unternehmen ihre vorhandene Leistungsfähigkeit überzeugend einbringen und daran anknüpfend, eine echte Vermittlungsperspektive entwickeln. Dass wir auch weiterhin bei unseren Vermittlungen in Beschäftigung eine echte Qualitätsarbeit abliefern, zeigt unsere im Durchschnitt mit 68,7% bundesweit mitführende Quote der Nachhaltig- keit. Auch der mit 29 Vermittlungen weiterhin geringe Anteil von Eingliederungs- zuschüssen bestätigt unsere engagierte Vermittlungsarbeit. An diesem „Allzeithoch“ werden wir uns in Zukunft messen müssen. Erneut hat der Main-Taunus-Kreis zur Deckung der Verwaltungskosten einen erheblichen Anteil der Eingliederungsmittel umgeschichtet. Hier gilt es auch weiterhin den dringenden Appell an den Bund zu richten, endlich wieder für auskömmliche Sach- und Verwaltungskosten zu sorgen. Ohne eine entsprech- ende finanzielle Ausstattung, kann die herausfordernde Arbeit für die Menschen im SGB II nicht adäquat von der kommunalen Seite erbracht werden. Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass mit dem Personenkreis der Geflüchteten, aber auch den Langzeitleistungsempfängern weiterhin langfristige Integrations- projekte zur Qualifikation durchzuführen sind. Mit dem Blick auf die zunehmende Digitalisierung und den veränderten Rahmenbedingungen in einer Arbeitswelt 4.0 bieten sich für diese Leistungsempfänger neue Integrationschancen, denen wir mit einer umfassenden Qualifizierungsoffensive begegnen müssen. Die hierfür benötigen Ressourcen gilt es daher bereitzustellen. Hofheim, den 05. April 2018 Joachim Werle Amtsleiter main-taunus-kreis Seite 5
Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017 VORWORT 3 INHALTSVERZEICHNIS 6 ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS 10 EINLEITUNG (Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises) 11 Finanzierung Kapitel 1 Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales 13 Extrakt der Geldmittelverwendung 14 Ziel und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) Kapitel 2 Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) 15 Potenzialanalyse 16 Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten 16 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation 17 Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten 17 Ressourcenbereich: Sozialverhalten 18 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation 18 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen 19 Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen 20 Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung 20 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit 21 main-taunus-kreis Seite 6
Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017 Maßnahmen mit Finanzierung aus Bundesmitteln Kapitel 3 Testierungsverfahren Maßnahme: Vita 45 Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ) 31 Maßnahme Job-Aktiv-Zentrum 37 Vermittlungsbudget 42 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereiche: Arbeitsverhalten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten Maßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (SAM) 44 Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: außerbetriebliche Ausbildung 26 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein 22 Maßnahme: Praktikum im Betrieb (PiB) 39 Bildungsgutschein 29 Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gemäß §16c SGB II 36 Einstiegsqualifizierung (EQ) 32 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Tisch und Teller 40 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: veranwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva) 43 Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten 24 Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: aufsuchende Hilfe (aH) 25 Ressourcenbereiche: Lebenspraktische Kompetenzen/ Rahmenbedingungen/ Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: Empowerment für geflüchtete Frauen 33 main-taunus-kreis Seite 7
Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II 35 Förderziele: Direktvermittlung/ Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und Prozessfähigkeit/ Sicherung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereiche: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten/ Arbeitsverhalten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten/ Leistungsfähigkeit/ Rahmenbedingungen/ Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: Startklar 47 Sonstige Förderung Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II 28 Altenpflege und Betreuung 23 Maßnahmen mit Finanzierung aus Landesmitteln Kapitel 4 Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Arbeit plus 50 Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach 52 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit 54 Maßnahme: Fit in den Beruf (FiB) 56 Maßnahme: JobAct Sprachkultur 59 Maßnahme Arbeit und Sprache 48 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge (KFF) 63 Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Maßnahme: Job Perspektive 61 main-taunus-kreis Seite 8
Inhaltsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017 Maßnahmen mit Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln Kapitel 5 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM) 65 Ressourcenbereich: Qualifikation/ Sozialverhalten/ Arbeitsverhalten Maßnahme: Deutsch und Alltagskompetenzen (DuAl) 69 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen Maßnahme: Schuldnerberatung 71 Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Maßnahme: Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, Arbeit (BELA) 67 Anhang Kapitel 6 Statistik: Jahresübersicht SGB II 73 Statistik: Vermittlungen in Arbeit 74 Unsere Kooperationspartner 75 Impressum 76 main-taunus-kreis Seite 9
Abkürzungsverzeichnis Eingliederungsbericht 2017 ALG I Arbeitslosengeld I ALG II Arbeitslosengeld II AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung BG Bedarfsgemeinschaft BMAS Bundesministerium für Arbeit und Soziales EGV Eingliederungsvereinbarung EGZ Eingliederungszuschuss eLb erwerbsfähiger Leistungsbezieher GSiG Grundsicherung HG Haushaltsgemeinschaft HLU Hilfe zum Lebensunterhalt KJC Kommunales Jobcenter JAZ Job-Aktiv-Zentrum MTK Main-Taunus-Kreis SGB Sozialgesetzbuch SGB II Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch SGB III Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung SGB XII Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ZRF Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung main-taunus-kreis Seite 10
Einleitung Eingliederungsbericht 2017 Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises Mit rund 222 km² ist der Main-Taunus-Kreis der flächenmäßig kleinste und mit 232.848 Einwohnern der am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 1.049 Einwohner/km². Die Verteilung nach Altersgruppen stellt sich wie folgt dar: Bevölkerung -nach Altersgruppen- 149.220 160.000 140.000 unter 6 120.000 100.000 6 bis unter 15 80.000 49.147 15 bis unter 65 60.000 65 oder mehr 21.091 40.000 13.390 20.000 0 Stichtag: 31.12.2015 Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets westlich von Frankfurt am Main bzw. östlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu den wirtschaftsstärksten Landkreisen bundesweit. Zum Kreis gehören 9 Städte und 3 Gemeinden, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus. Mit einer SGB II Arbeitslosenquote von 2,2 % liegt der Main-Taunus-Kreis unter dem bundes- und hessenweiten Durchschnitt (Bund 3,6 % / Hessen 3,2 %). Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammen- gefasst. Seither ist das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) für die Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Beratung und Unterstützung bei der Arbeitssuche von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) zuständig. Die Beratung und Betreuung erfolgt durch das Fallmanagement. Zum Stand am 31.12.2017 gab es 2.727 arbeitslose Personen im Landkreis. main-taunus-kreis Seite 11
Einleitung Eingliederungsbericht 2017 Kommunen im Main-Taunus-Kreis – Rechtskreis SGB II 2 SGB II Berichtsmonat Dezember 2017 Be- völker- schwer- 55 ung ALO- Kommunen behin- unter bis 20161 Arbeits- Hilfs- Männer Frauen nicht derte 25 unter (15 - 64 lose quote deutsch 2 Men- Jahre 65 Jahre) schen3 Jahre Bad Soden 13.777 188 1,6% 99 89 91 12 18 18 Eppstein 8.746 137 1,9% 81 56 74 5 12 15 Eschborn 13.560 264 2,3% 141 123 137 17 12 35 Flörsheim 13.931 296 2,6% 155 141 140 23 31 20 Hattersheim 17.934 583 3,9% 293 290 311 44 72 46 Hochheim 11.101 184 2,0% 83 101 69 18 28 24 Hofheim 25.604 362 1,7% 187 175 160 34 40 41 Kelkheim 18.006 248 1,7% 129 119 126 16 33 34 Kriftel 7.175 96 1,6% 58 38 54 11 9 10 Liederbach 5.646 89 1,9% 46 43 50 5 11 8 Schwalbach 9.333 226 2,9% 113 113 111 13 23 25 Sulzbach 5.931 54 1,1% 30 24 20 4 6 10 MTK 150.744 2.727 2,2% 1.415 1.312 1.343 202 295 286 1 Bevölkerungsdaten: Die Bevölkerungsdaten zum 31.12.2017 lagen noch nicht vor, deshalb wurde hier der Stichtag 31.12.2016 verwendet. 2 ALO-Hilfsquote SGB II: Die Arbeitslosenquoten für den Rechtskreis SGB II im MTK liegen für die Kommunen nicht vor. Aus diesem Grund beruhen die ALO-Hilfsquoten für die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Erwerbspersonen wurden von der Gesamtzahl für den MTK heruntergebrochen und dienen hier als Grundlage für die Berechnung der ALO-Hilfsquoten SGB II für die Kommunen.// Quelle: Arbeitslosenzahlen SGB II MTK und ALO-Hilfsquote SGB II, eigene Auswertung und eigene Berechnung, Dezember 2017, Abweichungen zur BA sind möglich. // Altersgrenze: Seit dem 01.01.2012 sind die Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 von der stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB VI) von 65 auf 67 Jahre betroffen. Diese Personenanzahl ist bisher marginal. 3 Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 sowie schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen mit einem GdB ab 30 bis unter 50, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen bzw. behalten können. Arbeitslose sind nicht verpflichtet die Agentur für Arbeit über einen GdB zu informieren, wenn dieser keine Auswirkungen auf die Vermittlung hat. Der Bestand an schwerbehinderten Arbeitslosen könnte daher untererfasst sein. main-taunus-kreis Seite 12
Finanzierung Eingliederungsbericht 2017 Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales Transferleistungen Bundeserstattungen 2017: 67,17 Mio. € Arbeitslosengeld II Kosten der Unterkunft und Sozialgeld 2017: 30,08 Mio. € 2017: 4,25 Mio. € 2017: 37,09 Mio. € 12,94 Mio. € Bund • Qualifizierungsmaßnahmen 17,14 Mio. € MTK • Lohnkostenzuschüsse • Arbeitsgelegenheiten usw. Flankierende Maßnahmen Verwaltungsbudget 2017: 0,33 Mio. € Finanzierung der Personal- und Sachkosten • Kinderbetreuungskosten • Schuldnerberatung 2017: 9,37 Mio. € • Psychosoziale Betreuung 11,05 Mio. € Gesamtkosten Kommunale 1,68 Mio. € Kommunale Anteile (15,2%) Eingliederungs- 9,37 Mio. € Verwaltungskosten ohne KFA Sonstige leistungen: 7,56 Mio. € zugewiesene Bundesmittel Transferleistungen 2017: 0,47 Mio. € 1,4 Mio. € aus Eingl.-mittel umgebucht Arbeitsmarkt- 0,41 Mio. € zusätzl. Kreismittel 2017: 1,30 Mio. € maßnahmen Reine Kreismittel Landesmittel Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 0,64 Mio. € Kleine Pauschale LAG Integration von Bleibeberechtigten ausl. Flüchtlingen 4,24 Mio. € Die entstehenden Aufwendungen werden überwiegend durch Bundesmittel, einen geringen Anteil an Landesmitteln sowie sonstigen Erträgen gedeckt. Vom MTK wurden für Arbeitsmarktmaßnahmen 0,47 Millionen Euro bereitgestellt. main-taunus-kreis Seite 13
Finanzierung Eingliederungsbericht 2017 Extrakt der Geldmittelverwendung Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden vom Bund und den Kommunen finanziert. Der Bund kommt auf für Leistungen zum Lebensunterhalt, für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Verwaltungskosten. Das Kommunale Jobcenter (KJC) übernimmt die Kosten der Unterkunft und weitere soziale Leistungen zur Eingliederung, die durch Betreuung und Beratung entstehen. Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 424 Leistungsträger in Jobcenter und zugelassene kommunale Träger findet über einen Indikator statt, der den Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbs- fähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen berücksichtigt. Durch die Eingliederungsmittelverordnung wird bestimmt, dass als ergänzender Maßstab die Grundsicherungsquote bei der Verteilung zu berücksichtigen ist, die aus dem Quotienten der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Zahl der zivilen Erwerbspersonen gebildet wird. Die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungsmaßnahmen sind in Kapitel 3 Abschnitt 1 des SGB II unter den §§ 16 bis 16h zu finden: § 16 Leistungen zur Eingliederung § 16 a Kommunale Eingliederungsleistungen § 16 b Einstiegsgeld § 16 c Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen § 16 d Arbeitsgelegenheiten § 16 e Förderung von Arbeitsverhältnissen § 16 f Freie Förderung § 16 g Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit § 16 h Förderung schwer zu erreichender junger Menschen main-taunus-kreis Seite 14
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF) Seit Ende 2012 arbeitet das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises mit der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung: „ZRF“. Diese fokussiert die Stärken der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihre individuelle Direktvermittlung. Sollte eine Direktvermittlung nicht möglich sein, erfolgt eine Konzentration auf die Stärkung eines jeweiligen Förder- bzw. Entwicklungsziels. Die Förderziele (Direktvermittlung“, „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“, „Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“) stehen gleichberechtigt nebeneinander. Bei der Bearbeitung der Förderziele wird bewusst in kleinen Schritten vorgegangen. Das heißt, es wird ein Entwicklungsziel nach dem anderen bearbeitet. Die Entwicklungsziele entsprechen den zu stärkenden Ressourcenbereichen, die den vier Förderzielen zugeordnet sind (vgl. Tabelle 1 / ZRF-Matrix). Die Entwicklungsziele sind inhaltlich spezifisch. Der Erfolg der Zielerreichung ist anhand der Definition der Merkmale messbar. Sie sind realistisch und akzeptiert, weil sie zwischen Fallmanager/Fallmanagerin und erwerbsfähigem Leistungsberechtigten/erwerbsfähiger Leistungsberechtigten im Profiling- Gespräch entwickelt und festgelegt wurden. Darüber hinaus gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung, der diese terminiert. Die Fallsteuerung ist ein zyklischer, kein linearer Prozess. Der/die erwerbsfähige Leistungsberechtigte wird immer wieder von neuem mit „frischem Blick“ im Profiling betrachtet. Hierbei wird eine partnerschaftliche und transparente Zielentwicklung zur Arbeitsintegration verfolgt, die alle Akteure miteinschließt. Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis sieht dabei die Bestimmung des Ziels im Rahmen des Profilings mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als seine Aufgabe. Der externe Maßnahmeträger hat die Verantwortung, das vom Kommunalen Jobcenter Main-Taunus-Kreis bestimmte Ziel umzusetzen. Er ist für den Weg / die Methode, die der Zielerreichung dient, verantwortlich. Aufgrund der konsequent ressourcen- und zielorientiert durchgeführten Fallsteuerung steht bei allen Maßnahmen die Stärkung eines vereinbarten Entwicklungszieles im Vordergrund, jedoch ohne die Gesamtpersönlichkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Auge zu verlieren. In der folgenden ZRF-Matrix sind die vier Förderziele sowie die dazugehörigen Ressourcenbereiche bzw. Entwicklungsziele abgebildet. main-taunus-kreis Seite 15
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Herstellung der Herstellung der Stabilisierung Förderziele / Direkt- Wettbewerbs- Prozess- der Erwerbs- Ressourcenbereiche vermittlung fähigkeit fähigkeit fähigkeit Bewerbungs- und Entwicklungsziel Stellensuchverhalten Qualifikation Entwicklungsziel Arbeitsverhalten Entwicklungsziel Sozialverhalten Entwicklungsziel Arbeitsmotivation Entwicklungsziel Rahmenbedingungen Entwicklungsziel Lebenspraktische Entwicklungsziel Kompetenzen Mitwirkung in der Entwicklungsziel Fallsteuerung Leistungsfähigkeit Entwicklungsziel körperlich, pysisch Potenzialanalyse Inhalt einer Potenzialanalyse ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der Qualifikation sowie spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und - bereitschaft von weiteren für die Vermittlung erforderlichen Persönlichkeits- merkmalen. Die gesamthafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse erfolgt in der Standortbestimmung gemeinsam mit den Kunden. Förderziel: Direktvermittlung Hierbei geht es um die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Konkret geht es um die Stärk- ung des Ressourcenbereichs Bewerbungs- und Stellensuchverhalten. Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Als Bewerbungs- und Stellensuchverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) sich eigenständig, zielgerichtet und qualitativ angemessen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu bemühen. main-taunus-kreis Seite 16
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Der Ressourcenbereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten kann an den folgenden sechs Merkmalsbereichen gut erfasst werden: Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen Qualität der Bewerbungsunterlagen Nutzung potenzieller Bewerbungskanäle Selbstmarketing Eigenbemühungen zur Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern Zugriff auf berufsrelevante soziokulturelle Netzwerke Das Entwicklungsziel Direktvermittlung lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über vollständige, der jeweiligen Stellenausschreibung angemessene Bewerbungsunterlagen und ist befähigt, eigenständig Stellenausschreibungen auf unterschiedlichen Wegen aufzufinden. FÖRDERZIEL: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Kunde potenziellen Arbeitgebern zur formalen Erledigung der Arbeitsaufgaben anbieten kann. Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten Als Arbeitsverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), (wechselnde) Anforderungen einer Arbeitsstelle zu erfüllen und sich den jeweiligen Gegebenheiten eines Arbeitgebers anzupassen. Ergänzend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsverhalten an folgenden Merkmalsbereichen gut verstehen lässt: Gewissenhaftigkeit Pünktlichkeit Selbständigkeit im Arbeitsverhalten Durchhaltevermögen strukturierte Arbeitsweise Flexibilität main-taunus-kreis Seite 17
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Das Entwicklungsziel zum Arbeitsverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der Lage, Absprachen und Termine gewissenhaft einzuhalten und wenn erforderlich, auch sorgfältig vorzubereiten. Auch bei unvorhergesehenen Aufgaben ist es ihnen möglich, Prioritäten zu setzen, um Termine einhalten zu können. Ihnen übertragene Aufträge können sie zuverlässig und eigenständig bearbeiten. Kurz- und langfristige Ziele können sie realistisch und klar definieren; Teilziele werden sinnvoll der Reihe nach abgearbeitet. Des Weiteren verfügen die erwerbsfähigen Leistungsbezieher über ein hohes Maß an Selbstorganisation, Zuverlässigkeit und Flexibilität. Ressourcenbereich: Sozialverhalten Als Sozialverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des Kunden, Beziehungen zu unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Kontexten erfolgreich aufzubauen und zu festigen. Ferner geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Sozialverhalten an folgenden Merkmalsbereichen definieren lässt: Kommunikationsfähigkeit (insbesondere Darstellung der eigenen Biografie) Verhaltensreflexion Kompromissbereitschaft Durchsetzungsvermögen Das Entwicklungsziel zum Sozialverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) in der Lage, ihr Verhalten zu reflektieren, eigene Vorstellungen angemessen durchzusetzen und auch Kompromisse einzugehen. Des Weiteren verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über einen Zuwachs an angemessener Kommunikationsfähigkeit und ist in der Lage, seine Biografie verständlich darzustellen. Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation Als Arbeitsmotivation bezeichnet man den Willen und die Bereitschaft des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, ein Direktvermittlungskunde zu werden. Weiterhin geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Arbeitsmotivation an fünf Merkmalsbereichen gut erfassen lässt: Lern- und Weiterbildungsbereitschaft Arbeitsortflexibilität Arbeitsplatzflexibilität main-taunus-kreis Seite 18
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Einstellung zur Arbeit realistisches Berufsziel/Zielorientierung Das Entwicklungsziel zur Arbeitsmotivation lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation für ihre berufliche Integration. Sie erkennen selbst, wo Handlungsbedarf besteht, sind flexibel und können ohne Anstoß von Außenstehenden Aufgaben erledigen und Lösungsstrategien für ihre Integration in Arbeit selbständig entwickeln und nachweislich durchführen. FÖRDERZIEL: Herstellung der Prozessfähigkeit Dabei geht es um die Erarbeitung einer Berufsperspektive und die Verbesserung der Möglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), ein Direktvermittlungskunde zu werden. Konkret geht es dort um die Stärkung der Ressourcenbereiche Lebenspraktische Kompetenzen und Rahmenbedingungen. Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen Als Rahmenbedingungen bezeichnet man die Kontextbedingungen der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erfüllt sein müssen, um an der Integration in Arbeit und/oder an Integrationsaktivitäten mitzuwirken. Anknüpfend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Rahmenbedingungen an zehn Merkmalsbereichen gut erfassen lässt: Wohnsituation finanzielle Situation Eintragung im Führungszeugnis laufende Gerichtsverfahren Betreuung von Kindern und Familienangehörigen Alleinerziehend Möglichkeit zur Schichtarbeit Möglichkeit zur Wochenendarbeit Führerschein Auto main-taunus-kreis Seite 19
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Das Entwicklungsziel Rahmenbedingungen lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die Finanzen und die Wohnsituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) geregelt. Auch weitere Grundvoraussetzungen wie laufende Gerichtsverfahren, Eintragungen im Führungszeugnis, Führerschein und Betreuungsverpflichtungen sind soweit bearbeitet und geregelt, dass die Arbeitsintegration, möglichst auch mit Schichten und an Wochenenden, angestrebt werden kann. Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Als Lebenspraktische Kompetenzen bezeichnet man die Fähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigter (eLb), in Alltagssituationen sicher und selbstständig zurechtzukommen. Auf diese Weise geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich Lebenspraktische Kompetenzen an sieben Merkmalsbereichen gut erfassen lässt: persönliches Auftreten sprachliche Ausdrucksweise äußeres Erscheinungsbild Hygiene Tagesstruktur Umgang mit Geld Selbststrukturierung Das Entwicklungsziel zur Lebenspraktische Kompetenz lässt sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) über Selbststruktur und eine geregelte Tagesstruktur. Durch das Erlernen des Umgangs mit geringen finanziellen Mitteln sind die Ansprüche der Kunden an seine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst und verstanden. Das persönliche Auftreten der Leistungsbezieher ist selbstsicher und die sprachliche Ausdrucksweise kompetent. Die Kunden haben zudem ein angenehmes und gepflegtes Erscheinungsbild. Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Unter dem Punkt Mitwirkung in der Fallsteuerung versteht man die Fähigkeit und Bereitschaft der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), seine Rechte und Pflichten im Rechtskreis SGB II anzuerkennen und seine daraus resultierendes aktives und selbstverantwortliches Verhalten im Integrationsprozess in Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement anzunehmen und auszufüllen. main-taunus-kreis Seite 20
ZRF Eingliederungsbericht 2017 Bereitschaft zur Zusammenarbeit Akzeptanz des SGB II als Übergangssystem Anerkennung der Rechte und Pflichten im SGB II-Bezug. FÖRDERZIEL: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit Hierbei geht es um die Betreuung und Unterstützung von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) mit Unterstutzungsbedarf im Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit. Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit Als Leistungsfähigkeit bezeichnet man die psychische und physische Fähigkeit der Kunden, einer für sie passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den Integrationsaktivitäten mitzuwirken. Eingeschlossen sind (-körperlich und -psychisch) folgende sechs Merkmalsbereichen für den Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit: Art der Behinderung Grad der Behinderung Gesundheitliche Einschränkungen körperlicher Art Gesundheitliche Einschränkungen psychischer Art Konzentrationsfähigkeit Kognitive Einschränkungen Das Entwicklungsziel zur Leistungsfähigkeit lasst sich wie folgt beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher konzentrationsfähig. Kognitive Fähigkeiten wurden gestärkt und gesundheitliche Einschränkungen psychischer- und/oder körperlicher Art wurden positiv beeinflusst. main-taunus-kreis Seite 21
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III § 45 SGB III ermöglicht Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Möglich sind Maßnahmen mit folgenden Zielen: 1. der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, 2. der Feststellung, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs- hemmnissen, 3. der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung, 4. der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder 5. der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. Mit dem Ausstellen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines für eine Aktivierung erfolgt eine verbindliche finanzielle Förderzusage. Der/Die Berechtigte muss einen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Bildungsträger auswählen. Im Kalenderjahr 2017 wurde für die Aktivierung die Nutzung des Instruments Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein weiter deutlich ausgebaut. Es wurden insgesamt 202 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst, wovon 31 zu einer Vermittlung in Arbeit führten. Dabei handelt es sich um 21 sozialversicherungspflichtige und 10 geringfügige Beschäftigungen. Das ist ein enormer Anstieg zum Vorjahr, in dem 125 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst wurden. Der reine Vermittlungsgutschein wird für die Inanspruchnahme eines privaten Arbeitsvermittlers ausgestellt. In diesem Fall erhält der zugelassene private Arbeitsvermittler eine Vermittlungsprämie von bis zu 2.000 € unter der Voraussetzung, dass die geförderte Person in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelt wird. Die Prämienzahlung erfolgt in zwei Raten. Die erste Rate wird nach sechswöchiger Beschäftigung und die zweite Rate wird nach sechsmonatiger Beschäftigung ausgezahlt. Die Anzahl der Vermittlungsgutscheine ist zum Vorjahr von 62 auf 51 gesunken. Die Prämienzahlung ist von 9 auf 11 leicht angestiegen. main-taunus-kreis Seite 22
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Sonstige Förderung Beratungsangebot: Altenpflege und Betreuung nach § 53c SGB XI Eine Aufgabe der Kommunalen Jobcenter ist die Sicherung von Fachkräften. Gerade im Bereich der Altenpflege ist seit Längerem ein deutlicher Fachkräfte- mangel zu verzeichnen, der sich in Zukunft aufgrund der demografischen Entwicklung noch verschärfen wird. Daher sind in diesem Bereich besondere Anstrengungen erforderlich, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Das Beratungsangebot „Altenpflege und Betreuung nach 53c, SGB XI“ leistet hier einen (kleinen) Beitrag dazu. Es begleitet und unterstützt eLb, die an einer Tätigkeit im Altenpflegebereich oder als Betreuungskraft interessiert sind und einen erhöhten Beratungsbedarf haben und ergänzt somit die Beratungstätigkeit des Fallmanagements. Ein Erfahrungswert ist, dass gerade Menschen in der mittleren Lebensphase ein besonderes Interesse für eine Tätigkeit im pflegerischen Bereich oder im Betreuungsbereich entwickeln. Oft orientieren sich insbesondere Frauen beruflich nach der Familienphase neu oder entwickelten durch familiäre Pflegeerfahrungen Interesse an dieser Tätigkeit. Ein weiterer Aspekt ist die kultursensible Pflege. Ältere Menschen mit Migrationshintergrund bedürfen einer Pflege, die die besonderen kulturspezifischen Eigenheiten berücksichtigt. Fachkräfte, die über diesen Hintergrund verfügen, können diesen Anforderungen ganz besonders gerecht werden. Daher gilt es, diesen Personenkreis verstärkt zu bewerben und durch geeignete Fördermaßnahmen zu unterstützen. Im Laufe des Kalenderjahres 2017 wurden 24 Personen beraten. In zwei Fällen war der Besuch eines Deutschkurses der nächste Schritt. Eine Kundin begann nach der dreimonatigen Beratung eine Tätigkeit als Pflegehilfskraft. Insgesamt wurden im Amt für Arbeit und Soziales acht Bildungsgutscheine für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ausgestellt. Eine Kundin begann die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin, eine weitere befindet sich im Bewerbungsprozess für die einjährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin. Insgesamt kann man konstatieren, dass mehr Kundinnen und Kunden für eine Tätigkeit als Betreuungskraft denn als pflegerische Fachkraft geeignet sind. main-taunus-kreis Seite 23
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um die sogenannten 1-Euro-Jobs gemäß § 16d SGB II. Die eLb, die in den Arbeitsgelegenheiten eingesetzt sind, erhalten eine Mehraufwandsentschädigung, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird. Die Mehraufwandsentschädigung wird aus Bundesmittel finanziert; es gibt keine Fallpauschale für den Träger. Beim Main-Taunus-Kreis beträgt die Mehraufwandsentschädigung 1,00 € je geleisteter Stunde. Die monatliche Mehraufwandsentschädigung und damit auch die maximale Stundenzahl ist auf 120,00 € begrenzt. Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist, die Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der angesprochene Personenkreis ist als arbeitsmarktfern einzustufen. Es findet keine Qualifizierung statt. Leistungen zur Eingliederung, die unmittelbar die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen, haben Vorrang gegenüber den Arbeitsgelegenheiten. Um Arbeitsgelegenheiten schaffen zu können, sind die gesetzlich verankerten Merkmale Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität zu erfüllen. Im Main-Taunus-Kreis werden ca. 30 Arbeitsgelegenheiten bereitgestellt. Die Träger sind kommunale Einrichtungen sowie andere gemeinnützige Organisationen im gesamten Main-Taunus-Kreis. 2017 waren zwei Personen in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Beide Zuweisungen gelten bis ins Kalenderjahr 2018. Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Modellprojektes Arbeit & Sprache werden in dem Bericht zu Arbeit & Sprache aufgeführt. main-taunus-kreis Seite 24
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung Maßnahme: Aufsuchende Hilfe (aH) Zielgruppe für die aufsuchende Hilfe sind Leistungsberechtigte, die trotz mehrfacher Einladung/Aufforderung durch das Fallmanagement Termine nicht wahrnehmen und sich damit ihrer Mitwirkungspflicht entziehen. Das Ziel der Maßnahme ist die Kontaktaufnahme zum Fallmanagement, die Klärung der Vermeidungshaltung und eine künftige zuverlässige Zusammenarbeit. Das Ziel soll erreicht werden, in dem der beauftragte Träger die Teilnehmenden im häuslichen Bereich aufsucht und einen persönlichen Kontakt herstellt. Dadurch sollen die Teilnehmenden zur Mitarbeit in der Fallsteuerung motiviert werden. Im Bedarfsfall werden sie zum Termin im Fallmanagement begleitet. Die aufsuchende Hilfe startete am 01.06.2015 und wurde auf Grund der gemachten Erfahrungen zum 01.06.2016 neu aufgelegt. 2017 wurde auf Grund des anhaltend positiven Verlaufes ab dem 01.06.2017 die Verlängerungsoption für weitere 12 Monate gezogen. Auch in 2018 wird es eine neue Ausschreibung mit den bewährten Inhalten geben. Die Maßnahmelaufzeit beträgt wiederum zwölf Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden. Es stehen 30 wiederbesetzbare Plätze zur Verfügung. 20 Plätze für die reguläre Verweildauer von sechs Wochen und 10 für begründete Verlängerungen für bis zu weitere 6 Wochen. Im Jahre 2017 wurden 181 Leistungsberechtigte per Verwaltungsakt in die auf- suchende Hilfe zugewiesen. In 147 Fällen wurde das Maßnahmeziel, die Kontakt- aufnahme zum Fallmanagement, erreicht (= ~81 % Zielerreichung). Verlängert wurden auf Empfehlung des Trägers und mit Zustimmung des Fallmanagements 56 Maßnahmen. 26 Zuweisungen gehen bis ins Kalenderjahr 2018. Aufsuchende Hilfe 200 181 Zuweisungen 150 147 davon verlängert 100 50 56 Kontaktaufnahmen (= Ziel der Maßnahme) 0 main-taunus-kreis Seite 25
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Außerbetriebliche Ausbildung Mit dem Angebot einer außerbetrieblichen Ausbildung geht der Main-Taunus- Kreis (MTK) seit 2005 einen Weg, der sich in dieser Form von anderen Kommunalen Jobcentern abhebt. Bewusst setzt sich der MTK für eine langfristig gesicherte berufliche Zukunft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, die aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und ihrer Biographie chancenlos auf dem ersten Ausbildungsmarkt sind und denen ein lückenloser Übergang von Schule und Beruf aufgrund ihrer bestehenden Hemmnisse nicht gelingt. Im Rahmen eines Modellprojektes wurde mit der AEG Signum GmbH, später Signum GmbH, ein Träger gefunden, der zu diesem Zeitpunkt bereits über langjährige Erfahrungen in dem Sektor der außerbetrieblichen Ausbildung verfügte und weitere Zentren in Berlin und Essen bis heute betreibt. Der Träger startete mit einer Gesamtfläche von rd. 2300 qm mit gewerblich- technischen Ausbildungen in drei Berufen und einer Berufsvorbereitung. Hierzu standen insgesamt acht Ausbildungsmeister und Sozialpädagogen zur Verfügung. War das Zentrum von Beginn an voll ausbildungsfähig, so erfolgten dennoch gemeinsam mit den Jugendlichen eine Reihe von technischen und infra- strukturellen Ausbauten in den Folgemonaten. Dies hatte neben der Vermittlung praxisorientierter Ausbildungsinhalte den Vorteil, dass eine hohe Identifikation mit dem Zentrum geschaffen werden konnte. Im Zuge des Modellcharakters konnte fortlaufend auf aktuelle Bedarfe und Trends des Arbeitsmarktes eingegangen werden. So wurde das Angebot weiterer Ausbildungsberufe insbesondere im kaufmännischen Bereich geschaffen. Die Ausbildungsfläche wurde durch die steigende Nachfrage 2009 um 350 qm erweitert. Seit 2008 erfolgten aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der außerbe- trieblichen Ausbildung und einer gleichbleibenden problematischen Situation für Jugendliche und junge Erwachsene, die „durchs Raster fallen“, entsprechende öffentliche Ausschreibungen der Maßnahme. Die anfangs für bis zu 25- jährige angedachte Maßnahme wurde aufgrund des Bedarfs auch für Ältere geöffnet. Die Praxis zeigt, dass die Personengruppe der 25 bis 35- jährigen häufig über keinen Berufsabschluss verfügt. main-taunus-kreis Seite 26
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Die durchschnittliche Abschlussquote der Teilnehmenden beträgt 50%. Betrachtet man fernerhin die Ergebnisse der abgeschlossenen Jahrgänge, so lässt sich auch feststellen, dass von den Teilnehmenden an der Maßnahme durchschnittlich 75 % aus dem Sozialleistungsbezug ausscheiden. Es wird deutlich, dass trotz Abbruchs oder Nichtbestehen der Abschlussprüfungen durch die Erfahrungen im Arbeitsleben ein Großteil der über 570 Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnte. Im Dezember 2017 befanden sich insgesamt 113 Personen in Ausbildung. Im Ausbildungsjahr 2017 konnten 40 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 bis 37 Jahren eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form aufnehmen. Im handwerklichen Bereich erlernen dreizehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Elektroanlagenmonteur/Elektromonteurin (ELAN) und fünf Teilnehmer den Beruf Metallbauer (MEBA). Im kaufmännischen Bereich erlernen zwölf Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Verkäufer/Verkäuferin (VKEH) und zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Kaufmann/Kauffrau für Bürokommunikation (BÜMA). Aus dem aktuellen Jahrgang wechselte ein Teilnehmer nach kurzer Zeit von der Ausbildung zum MEBA in die Ausbildung zum ELAN. Zwei Teilnehmer schieden aus persönlichen Gründen durch Eigenkündigung aus dem Ausbildungsverhältnis aus. Außerbetriebliche Ausbildung 40 Zuweisungen 40 (Gesamt) 35 30 ELAN 25 VKEH 20 15 13 BÜMA 10 12 10 5 5 MEBA 0 main-taunus-kreis Seite 27
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Sonstige Förderung Maßnahme: Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) wurden erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb), die auf absehbare Zeit keine Chance hatten, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden, eine Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet. Inhalt der Förderung war ein Ausgleich für die Minderleistung des eLb infolge von besonders schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungs- zuschuss. Ohne diese Dauerförderung ist für diesen Personenkreis keine Integration am regulären Arbeitsmarkt möglich. Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspflichtige (ohne Arbeitslosen- versicherung) Beschäftigungsverhältnis wurde mit maximal 75 Prozent bezuschusst, sodass für den Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 Prozent aufzuwenden ist. Nach der ersten Förderphase von maximal 24 Monaten war zu entscheiden, ob der eLb auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird und jede Chance genutzt wird, einen Wechsel zu unterstützen. In 2017 gab es keine neuen Fälle. Lediglich in 8 Fällen werden die laufenden Verpflichtungen mit einem monatlichen BEZ von 65 Prozent zu Ende geführt. Bei 2 Personen endete die Bezuschussung durch den Wechsel in den laufenden Rentenbezug und 1 Person beendete das geförderte Beschäftigungsverhältnis auf eigenen Wunsch. Beschäftigungszuschuss 8 8 Förderungen (Gesamt) 6 5 Dauerförderung 4 3 vorzeitig 2 beendete Förderungen 0 main-taunus-kreis Seite 28
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Bildungsgutschein Für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Ausstellung eines Bildungsgutscheines nach § 81 SGB III finanziell gefördert werden. Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt unter anderem, dass vor Teilnahmebeginn ein Beratungsgespräch durch das kommunale Jobcenter stattfinden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die Qualifizierung in einem arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Tätigkeitsfeld stattfindet. Weiterhin wird die Beschäftigungsprognose nach Abschluss der Qualifizierung geprüft. Arbeitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der Weiterbildung. Ziel ist, die Arbeitnehmer durch berufliche Qualifikation an die derzeitigen Anforderungen des Arbeitsmarktes heranzuführen und eine anschließende Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen. Mit Ausstellung des Bildungsgutscheines erfolgt eine verbindliche finanzielle Förderzusage für eine bestimmte Qualifikation. Der Bildungsgutschein kann bei jedem Bildungsträger eingelöst werden, der für die geforderte Qualifikation eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hat. Im Jahr 2017 wurden 54 Bildungsgutscheine ausgestellt, wovon 48 Gutscheine eingelöst wurden. Im Vergleich zum Vorjahr (57 ausgestellte Bildungsgutscheine) ist die Anzahl nahezu unverändert. Die Ausgaben für die eingelösten Bildungsgutscheine beliefen sich in 2017 auf 148.823,32 € und sind zu 2016 mit insgesamt 221.193,70 € deutlich zurück- gegangen. Insgesamt 17 Qualifizierungen wurden erfolgreich abgeschlossen und 3 vorzeitig beendet. In 28 Fällen geht die Qualifizierung in 2018 weiter. Bei 7 Personen führte der Bildungsgutschein zur Aufnahme einer Beschäftigung. Im Kalenderjahr 2017 lag der Förderschwerpunkt auf Qualifizierungen in den Bereichen der Pflege und Betreuung, im Personen- und Güterverkehr und für den Luftverkehr. Außerdem wurden mehrere Bleibeberechtigte bei der Anerkennung main-taunus-kreis Seite 29
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 ihrer Approbation unterstützt. Damit wird auf den Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes eingegangen. Bildungsgutscheine -nach Sparten- ausgestellte 60 Bildungsgutscheine 54 Gesundheitswesen 50 40 Personen- und Güterverkehr 30 Sprache 20 21 7 Kaufmännisch 10 10 8 8 Sonstige 0 Bildungsgutscheine -nach Jahren- 60 57 50 54 45 48 40 Gutscheine 30 33 ausgestellt 26 20 Gutscheine eingelöst 10 0 2015 2016 2017 main-taunus-kreis Seite 30
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Direktvermittlung Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ) Arbeitgeber können bei Einstellung eines förderbedürftigen Arbeitnehmers im SGB II-Leistungsbezug einen Zuschuss zum monatlichen Arbeitsentgelt erhalten. Mit der Förderung soll dem Arbeitgeber die zu erwartende Minderleistung aus- geglichen werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung des kommunalen Jobcenters. Die Leistung ist vorab vom Arbeitgeber zu beantragen. Für die Bewilligung müssen eine erschwerte Vermittlung wegen in seiner Person liegen- der Gründe sowie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag vorliegen. Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den bestehenden Hemmnissen und den Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplatz. Für behinderte und schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden. Wie in den Vorjahren wurde dieses Förderinstrument zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wegen einer weiterhin guten Wirtschaftslage eher restriktiv angewandt. So konnte auch einem möglichen Mitnahmeeffekt von einzelnen Arbeitgebern vorgebeugt werden. Mit 32 bewilligten Eingliederungszuschüssen ist die Höhe der geförderten Beschäftigungsverhältnisse zum Vorjahr gleich geblieben. Es fanden Einstellungen in unterschiedlichen Berufszweigen statt. Eingliederungszuschuss -Berufsbereiche- Eingliederungszuschüs 35 se (Gesamt) Büro/Verwaltung 30 32 Handwerk/Technik 25 sonstige 20 Pflege- 15 /Betreuungkräfte Sicherheitsgewerbe 10 8 8 Lager/Logistik 5 5 2 3 3 3 Gesundheitswesen 0 main-taunus-kreis Seite 31
Finanzierung: Bundesmittel Eingliederungsbericht 2017 Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit Ressourcenbereich: Qualifikation Maßnahme: Einstiegsqualifizierung (EQ) Arbeitgeber können bei Durchführung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung nach § 54a Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) einen monatlichen Zuschuss bis zu 231,00 € zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur monatlichen Vergütung erhalten. Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges Praktikum und richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren mit individuellen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den jährlichen bundesweiten Nachvermittlungsaktionen bis zum 30.09. keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Eine Förderung ab dem 01.08. ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Die Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 Monate bis längstens 12 Monate bewilligt. Ziel ist es, die Jugendlichen an die betrieblichen Aufgaben heranzuführen und ihnen darüber hinaus Fertigkeiten, Kenntnisse sowie fachspezifische und soziale Kompetenzen zu vermitteln. Bei gleichzeitiger Teilnahme am Berufsschulunterricht kann bei Beginn eines anschließenden Arbeitsverhältnisses eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf die Ausbildungszeit erfolgen. Im aktuellen Berichtsjahr wurden insgesamt 24 Einstiegsqualifizierungen mit einem Zuschuss unterstützt. In 7 Fällen endete die Einstiegsqualifizierung vorzeitig. Insgesamt konnten 3 Jugendliche ein reguläres Ausbildungsverhältnis aufnehmen, in 2 Fällen wurde die erforderliche Ausbildungsreife nicht erreicht und 12 Förderfälle werden in das Berichtsjahr 2018 übernommen. main-taunus-kreis Seite 32
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