Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis

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Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis
Eingliederungsbericht 2017
für den Main-Taunus-Kreis

                            main-taunus-kreis
Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis
Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis
Vorwort                                                 Eingliederungsbericht 2017

Auf den nachstehenden Seiten legen wir wieder in einer Dreiteilung unser
komplettes Eingliederungsmanagement offen. Wie bereits in den vergangenen
Jahren stellen wir im Detail die mit Mitteln des Bundes, des Landes und unseren
kommunal durchgeführten Maßnahmen in diesem Umsetzungsbericht vor. In
diesem Berichtsjahr wurden durch unsere Beschäftigungsförderung erstmals
über 30 einzelne Arbeitsmarktmaßnahmen organisiert. Insbesondere informieren
wir wieder über die Anzahl der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die
Alters- und Herkunftsstruktur sowie die Aktivierungs- und Vermittlungserfolge.

Das dreizehnte Jahr der kommunalen Trägerschaft des SGB II muss wiederum
unter die Überschriften Übergang und Neuausrichtung gestellt werden.
Die Aufbau- und Ablauforganisation, sowie die speziellen Prozesse im
Kommunalen Jobcenter Main-Taunus im Zusammenhang mit der Bearbeitung der
Bleibeberechtigten wurden weiter angepasst. Mit dem Übergangsmanagement
vom Bereich Asyl zum SGB II haben wir die neu in der Grundsicherung
angekommenen       Flüchtlinge   in   einen   besonderen    Beratungs-     und
Betreuungskontext aufgenommen. Die Arbeitsmarktintegration steht bei diesem
Personenkreis selbstverständlich im Vordergrund, kann aber aufgrund der
sprachlichen Problematik und den wenig ausgeprägten Qualifikation nur in einem
geringen Maße durch eine direkte Vermittlung erfolgen. Hier sind also längere
Schritte der Angleichungsqualifikation für den allgemeinen Arbeitsmarkt nötig.
Gleiches gilt auch für die Anerkennungsberatung der im Ausland erworbenen
Abschlüsse, sowie die Kanalisierung der unterschiedlichsten Angebote für die
Verbesserung der sprachlichen Fähigkeiten. Im Laufe des Berichtsjahres wurde
die Zahl der Rechtskreiswechsler quasi verdoppelt, was zu entsprechenden
Anpassungen der Existenzsicherung, aber vor allem auch der Maßnahmeplanung
führen musste. Dieser Herausforderung sind wir auch dergestalt nachgekommen,
dass wir verstärkt gezielte Fördermaßnahmen alleine für die Zielgruppe der
Geflüchteten aufgelegt haben.

Neben der Übergangsgestaltung für die Asylsuchenden hat das KJC auch in den
anderen Bereichen eine Neuausrichtung erfahren. Die Zuständigkeit für die SGB
II – Empfänger wurde weiter konsequent in eine Fallmanagement- und
Leistungsgruppe in insgesamt drei Kundengruppen aufgeteilt. Kundengruppe I
zuständig für U 30 und die Alleinerziehenden, Kundengruppe II Qualifizierung und
Integration über 30 Jahren und Kundengruppe III Qualifizierung und Integration ab

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Vorwort                                                   Eingliederungsbericht 2017

45 Jahren. Mit dieser an den Lebensphasen der Kunden orientierten Ausrichtung
liegen wir eng bei deren individuellen Bedürfnissen und können entsprechend den
bislang erworbenen beruflichen Erfahrungen unsere Vermittlungsstrategien
zielgerichtet aufbauen.

Mit diesen organisatorischen Maßnahmen sehen wir uns als Kommunales
Jobcenter als mittlerweile wieder sehr gut aufgestellt an und haben auch die
besondere Herausforderung der massiven Personalfluktuation bzw. des
Personalmangels überwunden. Im Dezember 2017 konnten wir nach über zwei
Jahren wieder einmal die Besetzung aller Planstellen vermelden.
Sicherlich werden wir auch in Zukunft bei dem sehr anstrengenden Beratungs-
und Betreuungsauftrag eine gewisse Personalfluktuation aufweisen, gehen aber
aufgrund der nunmehr eingeleiteten Strategie zur Personalgewinnung, aber vor
allem zur Personalentwicklung und -bindung, davon aus, dass wir zukünftig mit
weniger Problemen zu kämpfen haben, wie in der Vergangenheit (über 50
Personalwechsel innerhalb von zwei Jahren).

Im Rahmen des zunehmenden Personalkörpers konnte im Jahresverlauf deutlich
die Aktivierungsquote und damit einhergehend die Integrationsquote gesteigert
werden. Der Beschäftigungszuwachs in der Rhein-Main-Region ist weiterhin sehr
hoch, der Arbeitsmarkt im Main-Taunus-Kreis befindet sich am Rande der
Vollbeschäftigung, so dass die Voraussetzungen zur Integration auch für den
Personenkreis der Langzeitarbeitslosen gestiegen sind. Zu beachten ist dabei
aber weiterhin, dass in der Region überwiegend sehr gut ausgebildete Fachkräfte
gesucht werden und wir diesem Anspruch mit unseren Langzeitarbeitslosen nur
bedingt erfüllen. Fernerhin ist aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten im
Main-Taunus-Kreis, insbesondere im Bereich der Kosten der Unterkunft, eine
Vermittlung unserer Leistungsempfänger in eine komplett existenzsichernde
Beschäftigung immer schwieriger. Durch den ergänzenden Leistungsbezug trotz
sozialversicherungspflichtiger (Vollzeit-)Tätigkeit, besteht die Gefahr, dass diese
besondere Gruppe der Langzeitleistungsbezieher bei uns weiter ansteigt. In einer
möglichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für diesen Personenkreis,
sehen wir auch in den nächsten Jahren einen unserer sozialpolitischen
Hauptschwerpunkte.

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Vorwort                                                  Eingliederungsbericht 2017

Mit einer Vermittlungszahl von 2.664 Menschen konnten wir im laufenden
Berichtsjahr unser mit Abstand bestes Vermittlungsergebnis in unserer SGB II –
Trägerschaft erzielen. Ausdifferenziert stellt sich die Vermittlung wie folgt dar:

Vollzeit 1.094 Personen    Teilzeit 711 Personen    Minijobs 859 Personen

Hierbei nutzen wir selbstverständlich auch die Möglichkeit der Beschäftigungs-
aufnahme im Bereich der Zeitarbeit und sehen auch bei der Arbeitsaufnahme in
einem Minijob die Chance auf eine Brückenfunktion. Menschen mit einer
jahrelangen Arbeitslosigkeit können über die Präsenz bei den Unternehmen ihre
vorhandene Leistungsfähigkeit überzeugend einbringen und daran anknüpfend,
eine echte Vermittlungsperspektive entwickeln. Dass wir auch weiterhin bei
unseren Vermittlungen in Beschäftigung eine echte Qualitätsarbeit abliefern, zeigt
unsere im Durchschnitt mit 68,7% bundesweit mitführende Quote der Nachhaltig-
keit. Auch der mit 29 Vermittlungen weiterhin geringe Anteil von Eingliederungs-
zuschüssen bestätigt unsere engagierte Vermittlungsarbeit. An diesem
„Allzeithoch“ werden wir uns in Zukunft messen müssen.

Erneut hat der Main-Taunus-Kreis zur Deckung der Verwaltungskosten einen
erheblichen Anteil der Eingliederungsmittel umgeschichtet. Hier gilt es auch
weiterhin den dringenden Appell an den Bund zu richten, endlich wieder für
auskömmliche Sach- und Verwaltungskosten zu sorgen. Ohne eine entsprech-
ende finanzielle Ausstattung, kann die herausfordernde Arbeit für die Menschen
im SGB II nicht adäquat von der kommunalen Seite erbracht werden. Hierbei ist
insbesondere zu berücksichtigen, dass mit dem Personenkreis der Geflüchteten,
aber auch den Langzeitleistungsempfängern weiterhin langfristige Integrations-
projekte zur Qualifikation durchzuführen sind. Mit dem Blick auf die zunehmende
Digitalisierung und den veränderten Rahmenbedingungen in einer Arbeitswelt 4.0
bieten sich für diese Leistungsempfänger neue Integrationschancen, denen wir
mit einer umfassenden Qualifizierungsoffensive begegnen müssen. Die hierfür
benötigen Ressourcen gilt es daher bereitzustellen.

Hofheim, den 05. April 2018

Joachim Werle
Amtsleiter

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Inhaltsverzeichnis                                   Eingliederungsbericht 2017

VORWORT                                                                    3

INHALTSVERZEICHNIS                                                         6

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS                                                      10

EINLEITUNG (Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises)                          11

Finanzierung
Kapitel 1

Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales                   13

Extrakt der Geldmittelverwendung                                           14

Ziel und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF)
Kapitel 2

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF)                        15

Potenzialanalyse                                                           16

Förderziel: Direktvermittlung
Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten                    16

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation                                           17
Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten                                        17
Ressourcenbereich: Sozialverhalten                                         18
Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation                                       18

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit
Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen                                       19
Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen                            20
Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung                         20

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit                                      21

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Maßnahmen mit Finanzierung aus Bundesmitteln
Kapitel 3

Testierungsverfahren
Maßnahme: Vita                                                                     45

Förderziel: Direktvermittlung
Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten
Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ)                                             31
Maßnahme Job-Aktiv-Zentrum                                                         37
Vermittlungsbudget                                                                 42

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereiche: Arbeitsverhalten/ Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten
Maßnahme: Wettbewerbsfähigkeit (SAM)                                     44

Ressourcenbereich: Qualifikation
Maßnahme: außerbetriebliche Ausbildung                                             26
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein                                            22
Maßnahme: Praktikum im Betrieb (PiB)                                               39
Bildungsgutschein                                                                  29
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen gemäß §16c SGB II                   36
Einstiegsqualifizierung (EQ)                                                       32
Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation
Maßnahme: Tisch und Teller                                                         40

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit
Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen
Maßnahme: veranwortungsbewusst, individuell, vielseitig, alltagstauglich (viva)    43
Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten                                                     24

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung
Maßnahme: aufsuchende Hilfe (aH)                                                   25

Ressourcenbereiche: Lebenspraktische Kompetenzen/ Rahmenbedingungen/
Mitwirkung in der Fallsteuerung
Maßnahme: Empowerment für geflüchtete Frauen                       33

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Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit
Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemäß § 44a SGB II                         35

Förderziele: Direktvermittlung/ Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit und
Prozessfähigkeit/ Sicherung der Erwerbsfähigkeit
Ressourcenbereiche: Bewerbungs- u. Stellensuchverhalten/ Arbeitsverhalten/
Arbeitsmotivation/ Sozialverhalten/ Leistungsfähigkeit/ Rahmenbedingungen/
Lebenspraktische Kompetenzen
Maßnahme: Startklar                                                  47

Sonstige Förderung
Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II                                    28
Altenpflege und Betreuung                                                    23

Maßnahmen mit Finanzierung aus Landesmitteln
Kapitel 4

Förderziel: Direktvermittlung
Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten
Maßnahme: Arbeit plus                                                        50
Maßnahme: Ausbildungsmarktcoach                                              52

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation
Maßnahme: Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender in Teilzeit              54
Maßnahme: Fit in den Beruf (FiB)                                             56
Maßnahme: JobAct Sprachkultur                                                59
Maßnahme Arbeit und Sprache                                                  48

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation
Maßnahme: Kompetenzfeststellung für Flüchtlinge (KFF)                        63

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation
Maßnahme: Job Perspektive                                                    61

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Inhaltsverzeichnis                                     Eingliederungsbericht 2017

Maßnahmen mit Finanzierung aus kommunalen Eingliederungsmitteln
Kapitel 5

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten
Maßnahme: Ausbildungsvorbereitende Maßnahme (AvM)                            65

Ressourcenbereich: Qualifikation/ Sozialverhalten/ Arbeitsverhalten
Maßnahme: Deutsch und Alltagskompetenzen (DuAl)                              69

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit
Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen
Maßnahme: Schuldnerberatung                                                  71

Förderziel: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit
Maßnahme: Beratung, Entwicklung, Lebensorientierung, Arbeit (BELA)           67

Anhang
Kapitel 6

Statistik: Jahresübersicht SGB II                                            73

Statistik: Vermittlungen in Arbeit                                           74

Unsere Kooperationspartner                                                   75

Impressum                                                                    76

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Eingliederungsbericht 2017 - für den Main-Taunus-Kreis
Abkürzungsverzeichnis                               Eingliederungsbericht 2017

ALG I       Arbeitslosengeld I

ALG II      Arbeitslosengeld II

AZAV        Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
            Arbeitsförderung

BG          Bedarfsgemeinschaft

BMAS        Bundesministerium für Arbeit und Soziales

EGV         Eingliederungsvereinbarung

EGZ         Eingliederungszuschuss

eLb         erwerbsfähiger Leistungsbezieher

GSiG        Grundsicherung

HG          Haushaltsgemeinschaft

HLU         Hilfe zum Lebensunterhalt

KJC         Kommunales Jobcenter

JAZ         Job-Aktiv-Zentrum

MTK         Main-Taunus-Kreis

SGB         Sozialgesetzbuch

SGB II      Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
            Sozialgesetzbuch Zweites Buch

SGB III     Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung

SGB XII     Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei
            Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes
            Buch

ZRF         Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung

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Einleitung                                                     Eingliederungsbericht 2017

Kurzportrait des Main-Taunus-Kreises

Mit rund 222 km² ist der Main-Taunus-Kreis der flächenmäßig kleinste und mit
232.848 Einwohnern der am zweitdichtesten besiedelte Landkreis Deutschlands.
Die Bevölkerungsdichte liegt bei 1.049 Einwohner/km².

Die Verteilung nach Altersgruppen stellt sich wie folgt dar:

                     Bevölkerung -nach Altersgruppen-
                                          149.220
         160.000
         140.000
                                                                unter 6
         120.000
         100.000                                                6 bis unter 15
         80.000                                 49.147          15 bis unter 65
         60.000                                                 65 oder mehr
                                 21.091
         40.000         13.390
         20.000
               0                                         Stichtag: 31.12.2015

Der Main-Taunus-Kreis liegt im Kern des Rhein-Main-Gebiets westlich von
Frankfurt am Main bzw. östlich der Landeshauptstadt Wiesbaden und gehört zu
den wirtschaftsstärksten Landkreisen bundesweit. Zum Kreis gehören 9 Städte
und 3 Gemeinden, Kreisstadt ist Hofheim am Taunus.

Mit einer SGB II Arbeitslosenquote von 2,2 % liegt der Main-Taunus-Kreis unter
dem bundes- und hessenweiten Durchschnitt (Bund 3,6 % / Hessen 3,2 %).

Mit dem vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden
die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen
Leistung Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II) zusammen-
gefasst.

Seither ist das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis (KJC) für die
Leistungsgewährung der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem
Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie die Beratung und Unterstützung
bei der Arbeitssuche von erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb) zuständig. Die
Beratung und Betreuung erfolgt durch das Fallmanagement. Zum Stand am
31.12.2017 gab es 2.727 arbeitslose Personen im Landkreis.

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Einleitung                                                             Eingliederungsbericht 2017

Kommunen im Main-Taunus-Kreis – Rechtskreis SGB II
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                                        SGB II Berichtsmonat Dezember 2017
                Be-
              völker-                                                    schwer-                 55
                ung               ALO-
 Kommunen                                                                 behin-       unter    bis
               20161     Arbeits- Hilfs-
                                           Männer   Frauen
                                                              nicht
                                                                           derte        25     unter
              (15 - 64     lose   quote                      deutsch
                                    2                                      Men-        Jahre    65
               Jahre)                                                     schen3               Jahre

Bad Soden     13.777       188    1,6%       99       89       91          12           18      18
Eppstein       8.746       137    1,9%       81       56       74           5           12      15
Eschborn      13.560       264    2,3%      141      123      137          17           12      35
Flörsheim     13.931       296    2,6%      155      141      140          23           31      20
Hattersheim   17.934       583    3,9%      293      290      311          44           72      46
Hochheim       11.101      184    2,0%       83      101       69          18           28      24
Hofheim       25.604       362    1,7%      187      175      160          34           40      41
Kelkheim      18.006       248    1,7%      129      119      126          16           33      34
Kriftel        7.175        96    1,6%       58       38       54          11            9      10
Liederbach     5.646        89    1,9%      46        43       50           5           11       8
Schwalbach     9.333       226    2,9%      113      113       111         13           23      25
Sulzbach       5.931        54    1,1%      30       24        20           4            6      10
MTK           150.744    2.727    2,2%      1.415   1.312    1.343        202          295     286

1
 Bevölkerungsdaten: Die Bevölkerungsdaten zum 31.12.2017 lagen noch nicht vor,
deshalb wurde hier der Stichtag 31.12.2016 verwendet.
2
  ALO-Hilfsquote SGB II: Die Arbeitslosenquoten für den Rechtskreis SGB II im MTK
liegen für die Kommunen nicht vor. Aus diesem Grund beruhen die ALO-Hilfsquoten für
die Kommunen auf eigenen Berechnungen. Die zivilen Erwerbspersonen wurden von
der Gesamtzahl für den MTK heruntergebrochen und dienen hier als Grundlage für die
Berechnung der ALO-Hilfsquoten SGB II für die Kommunen.// Quelle:
Arbeitslosenzahlen SGB II MTK und ALO-Hilfsquote SGB II, eigene Auswertung und
eigene Berechnung, Dezember 2017, Abweichungen zur BA sind möglich. //
Altersgrenze: Seit dem 01.01.2012 sind die Personen ab dem Geburtsjahrgang 1947 von
der stufenweise Anhebung des Renteneintrittsalters (Regelaltersgrenze nach § 35 SGB
VI) von 65 auf 67 Jahre betroffen. Diese Personenanzahl ist bisher marginal.
3
 Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 50 sowie
schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Personen mit einem GdB ab 30 bis
unter 50, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten
Arbeitsplatz nicht erlangen bzw. behalten können. Arbeitslose sind nicht verpflichtet die
Agentur für Arbeit über einen GdB zu informieren, wenn dieser keine Auswirkungen
auf die Vermittlung hat. Der Bestand an schwerbehinderten Arbeitslosen könnte daher
untererfasst sein.

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Finanzierung                                                        Eingliederungsbericht 2017

Finanzierungsübersicht des Amtes für Arbeit und Soziales

         Transferleistungen                               Bundeserstattungen
             2017: 67,17 Mio. €

 Arbeitslosengeld II         Kosten der Unterkunft
  und Sozialgeld
                              2017: 30,08 Mio. €                 2017: 4,25 Mio. €
 2017: 37,09 Mio. €             12,94 Mio. € Bund          • Qualifizierungsmaßnahmen
                                17,14 Mio. € MTK           • Lohnkostenzuschüsse
                                                           • Arbeitsgelegenheiten usw.

Flankierende Maßnahmen                                          Verwaltungsbudget
      2017: 0,33 Mio. €                                          Finanzierung der
                                                             Personal- und Sachkosten
 • Kinderbetreuungskosten
 • Schuldnerberatung                                              2017: 9,37 Mio. €
 • Psychosoziale Betreuung
                                                         11,05 Mio. € Gesamtkosten
                                   Kommunale             1,68 Mio. € Kommunale Anteile (15,2%)
                                   Eingliederungs-       9,37 Mio. € Verwaltungskosten ohne KFA
     Sonstige                      leistungen:           7,56 Mio. € zugewiesene Bundesmittel
 Transferleistungen                2017: 0,47 Mio. €     1,4 Mio. € aus Eingl.-mittel umgebucht
                                    Arbeitsmarkt-       0,41 Mio. € zusätzl. Kreismittel
  2017: 1,30 Mio. €                   maßnahmen

                             Reine Kreismittel

                                        Landesmittel
                      Ausbildungs- und Qualifizierungsbudget 0,64 Mio. €
     Kleine Pauschale LAG Integration von Bleibeberechtigten ausl. Flüchtlingen 4,24 Mio. €

Die entstehenden Aufwendungen werden überwiegend durch Bundesmittel, einen
geringen Anteil an Landesmitteln sowie sonstigen Erträgen gedeckt.

Vom MTK wurden für Arbeitsmarktmaßnahmen 0,47 Millionen Euro bereitgestellt.

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Finanzierung                                                Eingliederungsbericht 2017

Extrakt der Geldmittelverwendung

Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II werden
vom Bund und den Kommunen finanziert. Der Bund kommt auf für Leistungen
zum Lebensunterhalt, für Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt und
die Verwaltungskosten.

Das Kommunale Jobcenter (KJC) übernimmt die Kosten der Unterkunft und
weitere soziale Leistungen zur Eingliederung, die durch Betreuung und Beratung
entstehen.

Die Verteilung der Haushaltsmittel auf die 424 Leistungsträger in Jobcenter und
zugelassene kommunale Träger findet über einen Indikator statt, der den
Finanzbedarf der Träger in Abhängigkeit vom regionalen Anteil der erwerbs-
fähigen Hilfebedürftigen und dem regionalen Problemdruck in den Kreisen
berücksichtigt.

Durch die Eingliederungsmittelverordnung wird bestimmt, dass als ergänzender
Maßstab die Grundsicherungsquote bei der Verteilung zu berücksichtigen ist, die
aus dem Quotienten der Zahl der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Zahl der
zivilen Erwerbspersonen gebildet wird.

Die gesetzlichen Regelungen für die Eingliederungsmaßnahmen sind in Kapitel 3
Abschnitt 1 des SGB II unter den §§ 16 bis 16h zu finden:

§ 16         Leistungen zur Eingliederung

§ 16 a       Kommunale Eingliederungsleistungen

§ 16 b       Einstiegsgeld

§ 16 c       Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen

§ 16 d       Arbeitsgelegenheiten

§ 16 e       Förderung von Arbeitsverhältnissen

§ 16 f       Freie Förderung

§ 16 g       Förderung bei Wegfall der Hilfebedürftigkeit

§ 16 h       Förderung schwer zu erreichender junger Menschen

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ZRF                                                        Eingliederungsbericht 2017

Ziel- und Ressourcenorientierte Fallsteuerung (ZRF)

Seit Ende 2012 arbeitet das Kommunale Jobcenter des Main-Taunus-Kreises mit
der Ziel- und Ressourcenorientierten Fallsteuerung: „ZRF“. Diese fokussiert die
Stärken der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und ihre individuelle
Direktvermittlung. Sollte eine Direktvermittlung nicht möglich sein, erfolgt eine
Konzentration auf die Stärkung eines jeweiligen Förder- bzw. Entwicklungsziels.
Die Förderziele (Direktvermittlung“, „Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit“,
„Herstellung der Prozessfähigkeit“ und „Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit“)
stehen gleichberechtigt nebeneinander.

Bei der Bearbeitung der Förderziele wird bewusst in kleinen Schritten
vorgegangen. Das heißt, es wird ein Entwicklungsziel nach dem anderen
bearbeitet. Die Entwicklungsziele entsprechen den zu stärkenden
Ressourcenbereichen, die den vier Förderzielen zugeordnet sind (vgl. Tabelle 1 /
ZRF-Matrix).

Die Entwicklungsziele sind inhaltlich spezifisch. Der Erfolg der Zielerreichung ist
anhand der Definition der Merkmale messbar. Sie sind realistisch und akzeptiert,
weil     sie  zwischen     Fallmanager/Fallmanagerin       und    erwerbsfähigem
Leistungsberechtigten/erwerbsfähiger Leistungsberechtigten im Profiling-
Gespräch entwickelt und festgelegt wurden. Darüber hinaus gibt es einen
zeitlichen Rahmen für die Zielerreichung, der diese terminiert.

Die Fallsteuerung ist ein zyklischer, kein linearer Prozess. Der/die erwerbsfähige
Leistungsberechtigte wird immer wieder von neuem mit „frischem Blick“ im
Profiling betrachtet. Hierbei wird eine partnerschaftliche und transparente
Zielentwicklung zur Arbeitsintegration verfolgt, die alle Akteure miteinschließt.
Das Kommunale Jobcenter Main-Taunus-Kreis sieht dabei die Bestimmung des
Ziels im Rahmen des Profilings mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten als
seine Aufgabe. Der externe Maßnahmeträger hat die Verantwortung, das vom
Kommunalen Jobcenter Main-Taunus-Kreis bestimmte Ziel umzusetzen. Er ist für
den Weg / die Methode, die der Zielerreichung dient, verantwortlich.

Aufgrund der konsequent ressourcen- und zielorientiert durchgeführten
Fallsteuerung steht bei allen Maßnahmen die Stärkung eines vereinbarten
Entwicklungszieles im Vordergrund, jedoch ohne die Gesamtpersönlichkeit des
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten aus dem Auge zu verlieren.

In der folgenden ZRF-Matrix sind die vier Förderziele sowie die dazugehörigen
Ressourcenbereiche bzw. Entwicklungsziele abgebildet.

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ZRF                                                                  Eingliederungsbericht 2017

                                          Herstellung der    Herstellung der     Stabilisierung
   Förderziele /           Direkt-        Wettbewerbs-         Prozess-          der Erwerbs-
Ressourcenbereiche       vermittlung         fähigkeit          fähigkeit          fähigkeit

 Bewerbungs- und
                       Entwicklungsziel
Stellensuchverhalten

    Qualifikation                         Entwicklungsziel

  Arbeitsverhalten                        Entwicklungsziel

  Sozialverhalten                         Entwicklungsziel

 Arbeitsmotivation                        Entwicklungsziel

Rahmenbedingungen                                            Entwicklungsziel

  Lebenspraktische
                                                             Entwicklungsziel
    Kompetenzen
 Mitwirkung in der
                                                             Entwicklungsziel
   Fallsteuerung
 Leistungsfähigkeit
                                                                                Entwicklungsziel
 körperlich, pysisch

Potenzialanalyse
Inhalt einer Potenzialanalyse ist die Feststellung von beruflichen und persönlichen
Merkmalen wie Qualifikation, Kenntnisse, Berufserfahrung, Aktualität der
Qualifikation sowie spezielle Kenntnisse der Weiterbildungsfähigkeit und -
bereitschaft von weiteren für die Vermittlung erforderlichen Persönlichkeits-
merkmalen. Die gesamthafte Betrachtung von Stärken- und Potenzialanalyse
erfolgt in der Standortbestimmung gemeinsam mit den Kunden.

Förderziel: Direktvermittlung
Hierbei geht es um die Vermittlung erwerbsfähiger Leistungsberechtigter (eLb) in
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Konkret geht es um die Stärk-
ung des Ressourcenbereichs Bewerbungs- und Stellensuchverhalten.

Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten
Als Bewerbungs- und Stellensuchverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) sich eigenständig, zielgerichtet und
qualitativ angemessen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu
bemühen.

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ZRF                                                         Eingliederungsbericht 2017

Der Ressourcenbereich Bewerbungs- und Stellensuchverhalten kann an den
folgenden sechs Merkmalsbereichen gut erfasst werden:

   Vollständigkeit der Bewerbungsunterlagen
   Qualität der Bewerbungsunterlagen
   Nutzung potenzieller Bewerbungskanäle
   Selbstmarketing
   Eigenbemühungen zur Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern
   Zugriff auf berufsrelevante soziokulturelle Netzwerke

Das Entwicklungsziel Direktvermittlung lässt sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme verfügt der erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb)
über vollständige, der jeweiligen Stellenausschreibung angemessene
Bewerbungsunterlagen und ist befähigt, eigenständig Stellenausschreibungen auf
unterschiedlichen Wegen aufzufinden.

FÖRDERZIEL: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation
Fachliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die der Kunde potenziellen Arbeitgebern
zur formalen Erledigung der Arbeitsaufgaben anbieten kann.

Ressourcenbereich: Arbeitsverhalten
Als Arbeitsverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb), (wechselnde) Anforderungen einer Arbeitsstelle zu
erfüllen und sich den jeweiligen Gegebenheiten eines Arbeitgebers anzupassen.
Ergänzend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich
Arbeitsverhalten an folgenden Merkmalsbereichen gut verstehen lässt:

   Gewissenhaftigkeit
   Pünktlichkeit
   Selbständigkeit im Arbeitsverhalten
   Durchhaltevermögen
   strukturierte Arbeitsweise
   Flexibilität

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ZRF                                                         Eingliederungsbericht 2017

Das Entwicklungsziel zum Arbeitsverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
in der Lage, Absprachen und Termine gewissenhaft einzuhalten und wenn
erforderlich, auch sorgfältig vorzubereiten. Auch bei unvorhergesehenen
Aufgaben ist es ihnen möglich, Prioritäten zu setzen, um Termine einhalten zu
können. Ihnen übertragene Aufträge können sie zuverlässig und eigenständig
bearbeiten. Kurz- und langfristige Ziele können sie realistisch und klar definieren;
Teilziele werden sinnvoll der Reihe nach abgearbeitet. Des Weiteren verfügen die
erwerbsfähigen Leistungsbezieher über ein hohes Maß an Selbstorganisation,
Zuverlässigkeit und Flexibilität.

Ressourcenbereich: Sozialverhalten
Als Sozialverhalten bezeichnet man die Fähigkeit des Kunden, Beziehungen zu
unterschiedlichen Personen in unterschiedlichen Kontexten erfolgreich
aufzubauen und zu festigen. Ferner geht man davon aus, dass sich der
Ressourcenbereich Sozialverhalten an folgenden Merkmalsbereichen definieren
lässt:

   Kommunikationsfähigkeit (insbesondere Darstellung der eigenen Biografie)
   Verhaltensreflexion
   Kompromissbereitschaft
   Durchsetzungsvermögen

Das Entwicklungsziel zum Sozialverhalten lässt sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb)
in der Lage, ihr Verhalten zu reflektieren, eigene Vorstellungen angemessen
durchzusetzen und auch Kompromisse einzugehen. Des Weiteren verfügt der
erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) über einen Zuwachs an angemessener
Kommunikationsfähigkeit und ist in der Lage, seine Biografie verständlich
darzustellen.

Ressourcenbereich: Arbeitsmotivation
Als Arbeitsmotivation bezeichnet man den Willen und die Bereitschaft des
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, ein Direktvermittlungskunde zu werden.
Weiterhin geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich
Arbeitsmotivation an fünf Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

   Lern- und Weiterbildungsbereitschaft
   Arbeitsortflexibilität
   Arbeitsplatzflexibilität

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   Einstellung zur Arbeit
   realistisches Berufsziel/Zielorientierung

Das Entwicklungsziel zur Arbeitsmotivation lässt sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) über ein hohes Maß an Eigeninitiative und Motivation für ihre berufliche
Integration. Sie erkennen selbst, wo Handlungsbedarf besteht, sind flexibel und
können ohne Anstoß von Außenstehenden Aufgaben erledigen und
Lösungsstrategien für ihre Integration in Arbeit selbständig entwickeln und
nachweislich durchführen.

FÖRDERZIEL: Herstellung der Prozessfähigkeit
Dabei geht es um die Erarbeitung einer Berufsperspektive und die Verbesserung
der Möglichkeiten der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), ein
Direktvermittlungskunde zu werden. Konkret geht es dort um die Stärkung der
Ressourcenbereiche Lebenspraktische Kompetenzen und Rahmenbedingungen.

Ressourcenbereich: Rahmenbedingungen
Als Rahmenbedingungen bezeichnet man die Kontextbedingungen der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erfüllt sein müssen, um an der
Integration in Arbeit und/oder an Integrationsaktivitäten mitzuwirken.
Anknüpfend geht man davon aus, dass sich der Ressourcenbereich
Rahmenbedingungen an zehn Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

   Wohnsituation
   finanzielle Situation
   Eintragung im Führungszeugnis
   laufende Gerichtsverfahren
   Betreuung von Kindern und Familienangehörigen
   Alleinerziehend
   Möglichkeit zur Schichtarbeit
   Möglichkeit zur Wochenendarbeit
   Führerschein
   Auto

    main-taunus-kreis                                                 Seite 19
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Das Entwicklungsziel Rahmenbedingungen lässt sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme sind die Finanzen und die Wohnsituation der
erwerbsfähigen     Leistungsberechtigten (eLb) geregelt. Auch weitere
Grundvoraussetzungen wie laufende Gerichtsverfahren, Eintragungen im
Führungszeugnis, Führerschein und Betreuungsverpflichtungen sind soweit
bearbeitet und geregelt, dass die Arbeitsintegration, möglichst auch mit Schichten
und an Wochenenden, angestrebt werden kann.

Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen
Als Lebenspraktische Kompetenzen bezeichnet man die Fähigkeit der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigter (eLb), in Alltagssituationen sicher und
selbstständig zurechtzukommen. Auf diese Weise geht man davon aus, dass sich
der    Ressourcenbereich    Lebenspraktische    Kompetenzen      an    sieben
Merkmalsbereichen gut erfassen lässt:

   persönliches Auftreten
   sprachliche Ausdrucksweise
   äußeres Erscheinungsbild
   Hygiene
   Tagesstruktur
   Umgang mit Geld
   Selbststrukturierung

Das Entwicklungsziel zur Lebenspraktische Kompetenz lässt sich wie folgt
beschreiben: Mit Beendigung der Maßnahme verfügen die erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten (eLb) über Selbststruktur und eine geregelte
Tagesstruktur. Durch das Erlernen des Umgangs mit geringen finanziellen Mitteln
sind die Ansprüche der Kunden an seine wirtschaftlichen Verhältnisse angepasst
und verstanden. Das persönliche Auftreten der Leistungsbezieher ist selbstsicher
und die sprachliche Ausdrucksweise kompetent. Die Kunden haben zudem ein
angenehmes und gepflegtes Erscheinungsbild.

Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung
Unter dem Punkt Mitwirkung in der Fallsteuerung versteht man die Fähigkeit und
Bereitschaft der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb), seine Rechte und
Pflichten im Rechtskreis SGB II anzuerkennen und seine daraus resultierendes
aktives und selbstverantwortliches Verhalten im Integrationsprozess in
Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement anzunehmen und auszufüllen.

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ZRF                                                      Eingliederungsbericht 2017

   Bereitschaft zur Zusammenarbeit
   Akzeptanz des SGB II als Übergangssystem
   Anerkennung der Rechte und Pflichten im SGB II-Bezug.

FÖRDERZIEL: Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit
Hierbei geht es um die Betreuung und Unterstützung von erwerbsfähigen
Leistungsbeziehern (eLb) mit Unterstutzungsbedarf im Ressourcenbereich
Leistungsfähigkeit.

Ressourcenbereich: Leistungsfähigkeit
Als Leistungsfähigkeit bezeichnet man die psychische und physische Fähigkeit
der Kunden, einer für sie passenden Arbeit nachzugehen bzw. alternativ an den
Integrationsaktivitäten mitzuwirken.
Eingeschlossen sind (-körperlich und -psychisch) folgende sechs
Merkmalsbereichen für den Ressourcenbereich Leistungsfähigkeit:

   Art der Behinderung
   Grad der Behinderung
   Gesundheitliche Einschränkungen körperlicher Art
   Gesundheitliche Einschränkungen psychischer Art
   Konzentrationsfähigkeit
   Kognitive Einschränkungen

Das Entwicklungsziel zur Leistungsfähigkeit lasst sich wie folgt beschreiben: Mit
Beendigung der Maßnahme sind die erwerbsfähigen Leistungsbezieher
konzentrationsfähig. Kognitive Fähigkeiten wurden gestärkt und gesundheitliche
Einschränkungen psychischer- und/oder körperlicher Art wurden positiv
beeinflusst.

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Finanzierung: Bundesmittel                                  Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation

Maßnahme: Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach § 45 SGB III
§ 45 SGB III ermöglicht Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung für Ausbildungssuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitsuchende und Arbeitslose. Möglich sind Maßnahmen mit folgenden Zielen:

1. der Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. der Feststellung, der Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungs-
   hemmnissen,
3. der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung,
4. der Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit oder
5. der Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme.

Mit dem Ausstellen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheines für eine
Aktivierung erfolgt eine verbindliche finanzielle Förderzusage. Der/Die
Berechtigte muss einen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung
Arbeitsförderung (AZAV) zugelassenen Bildungsträger auswählen.

Im Kalenderjahr 2017 wurde für die Aktivierung die Nutzung des Instruments
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein weiter deutlich ausgebaut. Es wurden
insgesamt 202 Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine eingelöst, wovon 31 zu
einer Vermittlung in Arbeit führten. Dabei handelt es sich um 21
sozialversicherungspflichtige und 10 geringfügige Beschäftigungen. Das ist ein
enormer Anstieg zum Vorjahr, in dem 125 Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine eingelöst wurden.

Der reine Vermittlungsgutschein wird für die Inanspruchnahme eines privaten
Arbeitsvermittlers ausgestellt. In diesem Fall erhält der zugelassene private
Arbeitsvermittler eine Vermittlungsprämie von bis zu 2.000 € unter der
Voraussetzung, dass die geförderte Person in ein sozialversicherungspflichtiges
Beschäftigungsverhältnis vermittelt wird. Die Prämienzahlung erfolgt in zwei
Raten. Die erste Rate wird nach sechswöchiger Beschäftigung und die zweite
Rate wird nach sechsmonatiger Beschäftigung ausgezahlt.

Die Anzahl der Vermittlungsgutscheine ist zum Vorjahr von 62 auf 51 gesunken.
Die Prämienzahlung ist von 9 auf 11 leicht angestiegen.

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Finanzierung: Bundesmittel                               Eingliederungsbericht 2017

Sonstige Förderung

Beratungsangebot: Altenpflege und Betreuung nach § 53c SGB XI
Eine Aufgabe der Kommunalen Jobcenter ist die Sicherung von Fachkräften.
Gerade im Bereich der Altenpflege ist seit Längerem ein deutlicher Fachkräfte-
mangel zu verzeichnen, der sich in Zukunft aufgrund der demografischen
Entwicklung noch verschärfen wird. Daher sind in diesem Bereich besondere
Anstrengungen erforderlich, um dem Fachkräftemangel zu begegnen.

Das Beratungsangebot „Altenpflege und Betreuung nach 53c, SGB XI“ leistet hier
einen (kleinen) Beitrag dazu. Es begleitet und unterstützt eLb, die an einer
Tätigkeit im Altenpflegebereich oder als Betreuungskraft interessiert sind und
einen erhöhten Beratungsbedarf haben und ergänzt somit die Beratungstätigkeit
des Fallmanagements. Ein Erfahrungswert ist, dass gerade Menschen in der
mittleren Lebensphase ein besonderes Interesse für eine Tätigkeit im
pflegerischen Bereich oder im Betreuungsbereich entwickeln. Oft orientieren sich
insbesondere Frauen beruflich nach der Familienphase neu oder entwickelten
durch familiäre Pflegeerfahrungen Interesse an dieser Tätigkeit. Ein weiterer
Aspekt ist die kultursensible Pflege. Ältere Menschen mit Migrationshintergrund
bedürfen einer Pflege, die die besonderen kulturspezifischen Eigenheiten
berücksichtigt. Fachkräfte, die über diesen Hintergrund verfügen, können diesen
Anforderungen ganz besonders gerecht werden. Daher gilt es, diesen
Personenkreis verstärkt zu bewerben und durch geeignete Fördermaßnahmen zu
unterstützen.

Im Laufe des Kalenderjahres 2017 wurden 24 Personen beraten.

In zwei Fällen war der Besuch eines Deutschkurses der nächste Schritt. Eine
Kundin begann nach der dreimonatigen Beratung eine Tätigkeit als
Pflegehilfskraft. Insgesamt wurden im Amt für Arbeit und Soziales acht
Bildungsgutscheine für die Qualifizierung zur Betreuungskraft ausgestellt. Eine
Kundin begann die dreijährige Ausbildung zur Altenpflegerin, eine weitere
befindet sich im Bewerbungsprozess für die einjährige Ausbildung zur
Altenpflegehelferin.

Insgesamt kann man konstatieren, dass mehr Kundinnen und Kunden für eine
Tätigkeit als Betreuungskraft denn als pflegerische Fachkraft geeignet sind.

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Finanzierung: Bundesmittel                               Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit
Ressourcenbereich: Lebenspraktische Kompetenzen

Maßnahme: Arbeitsgelegenheiten
Bei den Arbeitsgelegenheiten handelt es sich um die sogenannten 1-Euro-Jobs
gemäß § 16d SGB II.

Die eLb, die in den Arbeitsgelegenheiten eingesetzt sind, erhalten eine
Mehraufwandsentschädigung, die zusätzlich zum Arbeitslosengeld II gezahlt wird.

Die Mehraufwandsentschädigung wird aus Bundesmittel finanziert; es gibt keine
Fallpauschale für den Träger.

Beim Main-Taunus-Kreis beträgt die Mehraufwandsentschädigung 1,00 € je
geleisteter Stunde. Die monatliche Mehraufwandsentschädigung und damit auch
die maximale Stundenzahl ist auf 120,00 € begrenzt.

Ziel der Arbeitsgelegenheiten ist, die Beschäftigungsfähigkeit der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Der angesprochene
Personenkreis ist als arbeitsmarktfern einzustufen.

Es findet keine Qualifizierung statt.

Leistungen zur Eingliederung, die unmittelbar die Aufnahme einer
Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützen, haben Vorrang
gegenüber den Arbeitsgelegenheiten.

Um Arbeitsgelegenheiten schaffen zu können, sind die gesetzlich verankerten
Merkmale Zusätzlichkeit, öffentliches Interesse und Wettbewerbsneutralität zu
erfüllen. Im Main-Taunus-Kreis werden ca. 30 Arbeitsgelegenheiten bereitgestellt.

Die Träger sind kommunale Einrichtungen sowie andere gemeinnützige
Organisationen im gesamten Main-Taunus-Kreis.

2017 waren zwei Personen in eine Arbeitsgelegenheit zugewiesen. Beide
Zuweisungen gelten bis ins Kalenderjahr 2018.

Die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen des Modellprojektes Arbeit & Sprache
werden in dem Bericht zu Arbeit & Sprache aufgeführt.

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Finanzierung: Bundesmittel                               Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Prozessfähigkeit
Ressourcenbereich: Mitwirkung in der Fallsteuerung

Maßnahme: Aufsuchende Hilfe (aH)
Zielgruppe für die aufsuchende Hilfe sind Leistungsberechtigte, die trotz
mehrfacher Einladung/Aufforderung durch das Fallmanagement Termine nicht
wahrnehmen und sich damit ihrer Mitwirkungspflicht entziehen. Das Ziel der
Maßnahme ist die Kontaktaufnahme zum Fallmanagement, die Klärung der
Vermeidungshaltung und eine künftige zuverlässige Zusammenarbeit. Das Ziel
soll erreicht werden, in dem der beauftragte Träger die Teilnehmenden im
häuslichen Bereich aufsucht und einen persönlichen Kontakt herstellt. Dadurch
sollen die Teilnehmenden zur Mitarbeit in der Fallsteuerung motiviert werden. Im
Bedarfsfall werden sie zum Termin im Fallmanagement begleitet.

Die aufsuchende Hilfe startete am 01.06.2015 und wurde auf Grund der
gemachten Erfahrungen zum 01.06.2016 neu aufgelegt. 2017 wurde auf Grund des
anhaltend positiven Verlaufes ab dem 01.06.2017 die Verlängerungsoption für
weitere 12 Monate gezogen. Auch in 2018 wird es eine neue Ausschreibung mit
den bewährten Inhalten geben. Die Maßnahmelaufzeit beträgt wiederum zwölf
Monate und kann einmalig um 12 Monate verlängert werden. Es stehen 30
wiederbesetzbare Plätze zur Verfügung. 20 Plätze für die reguläre Verweildauer
von sechs Wochen und 10 für begründete Verlängerungen für bis zu weitere 6
Wochen.

Im Jahre 2017 wurden 181 Leistungsberechtigte per Verwaltungsakt in die auf-
suchende Hilfe zugewiesen. In 147 Fällen wurde das Maßnahmeziel, die Kontakt-
aufnahme zum Fallmanagement, erreicht (= ~81 % Zielerreichung). Verlängert
wurden auf Empfehlung des Trägers und mit Zustimmung des Fallmanagements
56 Maßnahmen. 26 Zuweisungen gehen bis ins Kalenderjahr 2018.

                               Aufsuchende Hilfe

         200

                    181                            Zuweisungen
          150
                                       147         davon verlängert
         100

          50              56                       Kontaktaufnahmen
                                                   (= Ziel der Maßnahme)
           0

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Finanzierung: Bundesmittel                                 Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation

Maßnahme: Außerbetriebliche Ausbildung
Mit dem Angebot einer außerbetrieblichen Ausbildung geht der Main-Taunus-
Kreis (MTK) seit 2005 einen Weg, der sich in dieser Form von anderen
Kommunalen Jobcentern abhebt. Bewusst setzt sich der MTK für eine langfristig
gesicherte berufliche Zukunft von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein, die
aufgrund ihrer formalen Qualifikationen und ihrer Biographie chancenlos auf dem
ersten Ausbildungsmarkt sind und denen ein lückenloser Übergang von Schule
und Beruf aufgrund ihrer bestehenden Hemmnisse nicht gelingt.

Im Rahmen eines Modellprojektes wurde mit der AEG Signum GmbH, später
Signum GmbH, ein Träger gefunden, der zu diesem Zeitpunkt bereits über
langjährige Erfahrungen in dem Sektor der außerbetrieblichen Ausbildung
verfügte und weitere Zentren in Berlin und Essen bis heute betreibt.

Der Träger startete mit einer Gesamtfläche von rd. 2300 qm mit gewerblich-
technischen Ausbildungen in drei Berufen und einer Berufsvorbereitung. Hierzu
standen insgesamt acht Ausbildungsmeister und Sozialpädagogen zur Verfügung.
War das Zentrum von Beginn an voll ausbildungsfähig, so erfolgten dennoch
gemeinsam mit den Jugendlichen eine Reihe von technischen und infra-
strukturellen Ausbauten in den Folgemonaten. Dies hatte neben der Vermittlung
praxisorientierter Ausbildungsinhalte den Vorteil, dass eine hohe Identifikation mit
dem Zentrum geschaffen werden konnte.

Im Zuge des Modellcharakters konnte fortlaufend auf aktuelle Bedarfe und Trends
des Arbeitsmarktes eingegangen werden. So wurde das Angebot weiterer
Ausbildungsberufe insbesondere im kaufmännischen Bereich geschaffen. Die
Ausbildungsfläche wurde durch die steigende Nachfrage 2009 um 350 qm
erweitert.

Seit 2008 erfolgten aufgrund der sehr guten Erfahrungen mit der außerbe-
trieblichen Ausbildung und einer gleichbleibenden problematischen Situation für
Jugendliche und junge Erwachsene, die „durchs Raster fallen“, entsprechende
öffentliche Ausschreibungen der Maßnahme.

Die anfangs für bis zu 25- jährige angedachte Maßnahme wurde aufgrund des
Bedarfs auch für Ältere geöffnet. Die Praxis zeigt, dass die Personengruppe der
25 bis 35- jährigen häufig über keinen Berufsabschluss verfügt.

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Finanzierung: Bundesmittel                             Eingliederungsbericht 2017

Die durchschnittliche Abschlussquote der Teilnehmenden beträgt 50%.
Betrachtet man fernerhin die Ergebnisse der abgeschlossenen Jahrgänge, so
lässt sich auch feststellen, dass von den Teilnehmenden an der Maßnahme
durchschnittlich 75 % aus dem Sozialleistungsbezug ausscheiden. Es wird
deutlich, dass trotz Abbruchs oder Nichtbestehen der Abschlussprüfungen durch
die Erfahrungen im Arbeitsleben ein Großteil der über 570 Teilnehmerinnen und
Teilnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß fassen konnte.

Im Dezember 2017 befanden sich insgesamt 113 Personen in Ausbildung.

Im Ausbildungsjahr 2017 konnten 40 Jugendliche und junge Erwachsene im Alter
von 18 bis 37 Jahren eine Ausbildung in außerbetrieblicher Form aufnehmen.

Im handwerklichen Bereich erlernen dreizehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen
den Beruf Elektroanlagenmonteur/Elektromonteurin (ELAN) und fünf Teilnehmer
den Beruf Metallbauer (MEBA). Im kaufmännischen Bereich erlernen zwölf
Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Verkäufer/Verkäuferin (VKEH) und
zehn Teilnehmer und Teilnehmerinnen den Beruf Kaufmann/Kauffrau für
Bürokommunikation (BÜMA).

Aus dem aktuellen Jahrgang wechselte ein Teilnehmer nach kurzer Zeit von der
Ausbildung zum MEBA in die Ausbildung zum ELAN. Zwei Teilnehmer schieden
aus persönlichen Gründen durch Eigenkündigung aus dem Ausbildungsverhältnis
aus.

                         Außerbetriebliche Ausbildung

          40                                             Zuweisungen
                    40                                   (Gesamt)
          35
          30                                             ELAN

          25
                                                         VKEH
          20
          15
                              13                         BÜMA
          10                       12
                                        10
           5                                 5
                                                         MEBA
           0

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Sonstige Förderung

Maßnahme: Beschäftigungszuschuss gemäß § 16e SGB II
Mit dem Beschäftigungszuschuss (BEZ) nach § 16e Sozialgesetzbuch (SGB)
Zweites Buch (II) wurden erwerbsfähigen Leistungsbeziehern (eLb), die auf
absehbare Zeit keine Chance hatten, einen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt zu finden, eine Möglichkeit zur Teilhabe am Erwerbsleben eröffnet.

Inhalt der Förderung war ein Ausgleich für die Minderleistung des eLb infolge von
besonders schweren Vermittlungshemmnissen durch einen Beschäftigungs-
zuschuss. Ohne diese Dauerförderung ist für diesen Personenkreis keine
Integration am regulären Arbeitsmarkt möglich.

Das auf Dauer geförderte sozialversicherungspflichtige (ohne Arbeitslosen-
versicherung) Beschäftigungsverhältnis wurde mit maximal 75 Prozent
bezuschusst, sodass für den Arbeitgeber eine Eigenleistung von nur 25 Prozent
aufzuwenden ist.

Nach der ersten Förderphase von maximal 24 Monaten war zu entscheiden, ob
der eLb auf dem ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen wird und jede Chance
genutzt wird, einen Wechsel zu unterstützen.

In 2017 gab es keine neuen Fälle. Lediglich in 8 Fällen werden die laufenden
Verpflichtungen mit einem monatlichen BEZ von 65 Prozent zu Ende geführt.

Bei 2 Personen endete die Bezuschussung durch den Wechsel in den laufenden
Rentenbezug und 1 Person beendete das geförderte Beschäftigungsverhältnis auf
eigenen Wunsch.

                            Beschäftigungszuschuss

             8
                        8                             Förderungen
                                                      (Gesamt)
             6

                                    5                 Dauerförderung
             4

                                         3            vorzeitig
             2
                                                      beendete
                                                      Förderungen
             0

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Finanzierung: Bundesmittel                                 Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation

Maßnahme: Bildungsgutschein
Für die Durchführung einer beruflichen Weiterbildung können Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer durch Ausstellung eines Bildungsgutscheines nach § 81 SGB III
finanziell gefördert werden.

Der Bildungsgutschein ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu zählt
unter anderem, dass vor Teilnahmebeginn ein Beratungsgespräch durch das
kommunale Jobcenter stattfinden muss. Dadurch wird sichergestellt, dass die
Qualifizierung in einem arbeitsmarktpolitisch sinnvollen Tätigkeitsfeld stattfindet.
Weiterhin wird die Beschäftigungsprognose nach Abschluss der Qualifizierung
geprüft. Arbeitslosigkeit allein begründet nicht die Notwendigkeit der
Weiterbildung.

Ziel ist, die Arbeitnehmer durch berufliche Qualifikation an die derzeitigen
Anforderungen des Arbeitsmarktes heranzuführen und eine anschließende
Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen.

Mit Ausstellung des Bildungsgutscheines erfolgt eine verbindliche finanzielle
Förderzusage für eine bestimmte Qualifikation.

Der Bildungsgutschein kann bei jedem Bildungsträger eingelöst werden, der für
die geforderte Qualifikation eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und
Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) hat.

Im Jahr 2017 wurden 54 Bildungsgutscheine ausgestellt, wovon 48 Gutscheine
eingelöst wurden. Im Vergleich zum Vorjahr (57 ausgestellte Bildungsgutscheine)
ist die Anzahl nahezu unverändert.

Die Ausgaben für die eingelösten Bildungsgutscheine beliefen sich in 2017 auf
148.823,32 € und sind zu 2016 mit insgesamt 221.193,70 € deutlich zurück-
gegangen.

Insgesamt 17 Qualifizierungen wurden erfolgreich abgeschlossen und 3 vorzeitig
beendet. In 28 Fällen geht die Qualifizierung in 2018 weiter. Bei 7 Personen führte
der Bildungsgutschein zur Aufnahme einer Beschäftigung.

Im Kalenderjahr 2017 lag der Förderschwerpunkt auf Qualifizierungen in den
Bereichen der Pflege und Betreuung, im Personen- und Güterverkehr und für den
Luftverkehr. Außerdem wurden mehrere Bleibeberechtigte bei der Anerkennung

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Finanzierung: Bundesmittel                                             Eingliederungsbericht 2017

ihrer Approbation unterstützt. Damit wird auf den Bedarf des regionalen
Arbeitsmarktes eingegangen.

                Bildungsgutscheine -nach Sparten-
                                                                   ausgestellte
        60                                                         Bildungsgutscheine

                54                                                 Gesundheitswesen
        50

        40                                                         Personen- und
                                                                   Güterverkehr
        30                                                         Sprache
        20                        21
                                                     7             Kaufmännisch
        10
                             10             8    8
                                                                   Sonstige
         0

                 Bildungsgutscheine -nach Jahren-
        60
                                       57
        50                                               54
                                                45            48
        40
                                                                              Gutscheine
        30       33                                                           ausgestellt
                        26
        20                                                                    Gutscheine
                                                                              eingelöst
        10

         0
                 2015                   2016             2017

  main-taunus-kreis                                                                    Seite 30
Finanzierung: Bundesmittel                               Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Direktvermittlung
Ressourcenbereich: Bewerbungs- und Stellensuchverhalten

Maßnahme: Eingliederungszuschuss (EGZ)
Arbeitgeber können bei Einstellung eines förderbedürftigen Arbeitnehmers im
SGB II-Leistungsbezug einen Zuschuss zum monatlichen Arbeitsentgelt erhalten.
Mit der Förderung soll dem Arbeitgeber die zu erwartende Minderleistung aus-
geglichen werden. Es handelt sich um eine Ermessensleistung des kommunalen
Jobcenters. Die Leistung ist vorab vom Arbeitgeber zu beantragen. Für die
Bewilligung müssen eine erschwerte Vermittlung wegen in seiner Person liegen-
der Gründe sowie ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsvertrag vorliegen.

Förderhöhe und Förderdauer richten sich nach den bestehenden Hemmnissen
und den Anforderungen an den jeweiligen Arbeitsplatz. Für behinderte und
schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Wie in den Vorjahren wurde dieses Förderinstrument zur Eingliederung in den
ersten Arbeitsmarkt wegen einer weiterhin guten Wirtschaftslage eher restriktiv
angewandt. So konnte auch einem möglichen Mitnahmeeffekt von einzelnen
Arbeitgebern vorgebeugt werden.

Mit 32 bewilligten Eingliederungszuschüssen ist die Höhe der geförderten
Beschäftigungsverhältnisse zum Vorjahr gleich geblieben. Es fanden
Einstellungen in unterschiedlichen Berufszweigen statt.

                Eingliederungszuschuss -Berufsbereiche-
                                                  Eingliederungszuschüs
         35                                       se (Gesamt)
                                                  Büro/Verwaltung
         30       32
                                                  Handwerk/Technik
         25
                                                  sonstige
         20
                                                  Pflege-
          15                                      /Betreuungkräfte
                                                  Sicherheitsgewerbe
          10
                        8   8                     Lager/Logistik
          5                     5             2
                                    3   3 3       Gesundheitswesen
          0

   main-taunus-kreis                                                   Seite 31
Finanzierung: Bundesmittel                              Eingliederungsbericht 2017

Förderziel: Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit
Ressourcenbereich: Qualifikation

Maßnahme: Einstiegsqualifizierung (EQ)
Arbeitgeber können bei Durchführung einer betrieblichen Einstiegsqualifizierung
nach § 54a Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) einen monatlichen Zuschuss
bis zu 231,00 € zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen
Gesamtsozialversicherungsbeitrag zur monatlichen Vergütung erhalten.

Die betriebliche Einstiegsqualifizierung ist ein sozialversicherungspflichtiges
Praktikum und richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 25
Jahren mit individuellen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch
nach den jährlichen bundesweiten Nachvermittlungsaktionen bis zum 30.09.
keinen Ausbildungsplatz gefunden haben.

Eine Förderung ab dem 01.08. ist nur in begründeten Einzelfällen möglich. Die
Förderung wird für die Dauer von mindestens 6 Monate bis längstens 12 Monate
bewilligt.

Ziel ist es, die Jugendlichen an die betrieblichen Aufgaben heranzuführen und
ihnen darüber hinaus Fertigkeiten, Kenntnisse sowie fachspezifische und soziale
Kompetenzen zu vermitteln.

Bei gleichzeitiger Teilnahme am Berufsschulunterricht kann bei Beginn eines
anschließenden Arbeitsverhältnisses eine Anrechnung der Einstiegsqualifizierung
auf die Ausbildungszeit erfolgen.

Im aktuellen Berichtsjahr wurden insgesamt 24 Einstiegsqualifizierungen mit
einem Zuschuss unterstützt. In 7 Fällen endete die Einstiegsqualifizierung
vorzeitig.

Insgesamt konnten 3 Jugendliche ein reguläres Ausbildungsverhältnis aufnehmen,
in 2 Fällen wurde die erforderliche Ausbildungsreife nicht erreicht und 12
Förderfälle werden in das Berichtsjahr 2018 übernommen.

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