Einladung - Gemeinde Thalheim
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Gemeinde
Thalheim
Einladung
zur Einwohnergemeindeversammlung
vom Freitag, 22. November 2019, ca. 20.15 Uhr,
im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung
in der Turnhalle Thalheim
und
zur Ortsbürgergemeindeversammlung
vom Freitag, 22. November 2019,
im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung
Budget 2020Gemeindeversammlungen vom 22. November 2019
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung
Seiten
1. Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung
vom 17. Mai 2019 3
2. Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest der
Amtsperiode 2018/2021 3
3. Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest der Amts-
periode 2018/2021 3-4
4. Genehmigung Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung Bauamtsfahr-
zeug 4
5. Genehmigung Kreditabrechnung Ersatz Unterdorfbrunnen 5
6. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erweiterung der Schul-
räumlichkeiten (Umbau Vereinszimmer / Werkraum) über
CHF 100‘000 5
7. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erschliessung Brunnmatt
über CHF 95‘000 6
8. Genehmigung Projektierungskredit für die „Sanierung Oberdorf“
über CHF 60‘000 7-9
9. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des öffentli-
chen Zugangsbereichs beim Neubau Volg über CHF 80‘000 9
10. Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des öffentli-
chen Spielplatzes in der Breiti über CHF 50‘000 10
11. Genehmigung des Budgets 2020 mit einem Steuerfuss von 109% 11 - 17
12. Orientierung über den Finanzplan 2020-2023 17
13. Verschiedenes und Umfrage 18
Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung
Seiten
1. Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 17. Mai 2019 19
2. Genehmigung des Budgets 2020 19 - 20
3. Verschiedenes und Umfrage 21
-1-Auflage
Die Unterlagen zu den einzelnen Geschäften liegen vom 08. November bis
22. November 2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der
Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf oder können zum Teil auch von der
Gemeindehomepage www.gemeinde-thalheim.ch heruntergeladen werden.
Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei:
Montag 08.00 Uhr - 11.00 Uhr 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag 08.00 Uhr - 11.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr - 11.00 Uhr Nachmittag geschlossen
Donnerstag 08.00 Uhr - 11.00 Uhr 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr - 11.00 Uhr Nachmittag geschlossen
Wichtig
Bitte Schreibzeug (Kugelschreiber) für die Wahlen mitbringen.
-2-Traktandum 1: Genehmigung Protokoll der Einwohnergemeindever-
sammlung vom 17. Mai 2019
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. Mai 2019 wurde
durch die Finanzkommission geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll
liegt während der Auflagefrist zu den ordentlichen Bürostunden in der Gemein-
dekanzlei zur Einsicht auf.
Antrag: Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindever-
sammlung vom 17. Mai 2019.
Traktandum 2: Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats für den Rest
der Amtsperiode 2018/2021
Durch den Rücktritt von Tobias Graf ist im Gemeinderat ein Sitz vakant gewor-
den.
Gemäss Gemeindeordnung erfolgen die Wahlen der Gemeinde Thalheim in
der Gemeindeversammlung. Wählbar sind im ersten Wahlgang alle Stimmbe-
rechtigten. Es dürfen Wahlvorschläge gemacht und kurz begründet werden.
Die Wahl erfolgt geheim, also mit Wahlzetteln.
Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. In einem zweiten Wahlgang kön-
nen neue Vorschläge eingebracht werden und es entscheidet das relative
Mehr.
Der/die Gewählte hat unmittelbar nach Verkündung des Wahlresultates die
Annahme oder Ausschlagung der Wahl zu erklären.
Kandidaten, die an der Wahlversammlung nicht teilnehmen können, sind be-
rechtigt, ihre Wahlannahmeerklärung im Voraus abzugeben.
Der Vorsitz für die Ersatzwahl obliegt einem der gewählten Stimmenzähler.
Traktandum 3: Ersatzwahl eines Mitglieds der Schulpflege für den Rest
der Amtsperiode 2018/2021
Durch den Rücktritt von Heinz Däster per 31. Dezember 2019 ist in der Schulpfle-
ge Thalheim ein Sitz vakant geworden.
-3-Gemäss Gemeindeordnung erfolgen die Wahlen der Gemeinde Thalheim in
der Gemeindeversammlung. Wählbar sind im ersten Wahlgang alle Stimmbe-
rechtigten. Es dürfen Wahlvorschläge gemacht und kurz begründet werden.
Die Wahl erfolgt geheim, also mit Wahlzetteln.
Gewählt ist, wer das absolute Mehr erreicht. In einem zweiten Wahlgang kön-
nen neue Vorschläge eingebracht werden und es entscheidet das relative
Mehr.
Der/die Gewählte hat unmittelbar nach Verkündung des Wahlresultates die
Annahme oder Ausschlagung der Wahl zu erklären.
Kandidaten, die an der Wahlversammlung nicht teilnehmen können, sind be-
rechtigt, ihre Wahlannahmeerklärung im Voraus abzugeben.
Der Vorsitz für die Ersatzwahl obliegt dem Gemeindeammann.
Traktandum 4: Genehmigung Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung
Bauamtsfahrzeug
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 17. November 2017 wurde ein
Verpflichtungskredit für die Ersatzbeschaffung des Bauamtsfahrzeugs im Betrag
von brutto CHF 50‘000 inkl. MwSt. genehmigt.
Das alte Bauamtsfahrzeug (Jahrgang 1995) stand bis zum 24. Mai 2019 im Ein-
satz. Der Lieferant, die AMAG Automobil und Motoren AG, 5116 Schinznach-
Bad, wollte das alte Fahrzeug nicht eintauschen. Mittels Thalner Dorfziitig wurde
dieses zum Kauf angeboten und fand auch einen Abnehmer. Die Barzahlung
vom 13. Juni 2019 wurde als ausserordentlicher Ertrag in der Erfolgsrechnung
verbucht.
Gemäss Kreditabrechnung resultiert eine Kreditüberschreitung im Betrag von
CHF 537.50.
Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung Ersatzbeschaffung Bau-
amtsfahrzeug.
-4-Traktandum 5: Genehmigung Kreditabrechnung Ersatz Unterdorfbrunnen
An der Einwohnergemeindeversammlung vom 08. Juni 2018 wurde ein Ver-
pflichtungskredit für den Ersatz des Unterdorfbrunnens im Betrag von brutto
CHF 55‘000 inkl. MwSt. genehmigt.
Gemäss Kreditabrechnung resultiert eine minimale Kreditüberschreitung im Be-
trag von CHF 0.25.
Antrag: Genehmigung der Kreditabrechnung Ersatz Unterdorfbrunnen.
Traktandum 6: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erweiterung
der Schulräumlichkeiten (Umbau Vereinszimmer / Werk-
raum) über CHF 100‘000
Der Regierungsrat hat am 27. Juni 2018 den Aargauer Lehrplan der Volksschule
auf der Grundlage des Lehrplans 21 erlassen und die Stundentafel beschlossen.
Diese Umsetzung ist unter anderem auch mit Anforderungen an mehr Schul-
raum verbunden.
Mit den vorhandenen Räumlichkeiten stösst die Primarschule Thalheim an ihre
Grenzen. Ein Umbau des Vereinszimmers im Untergeschoss neben Turnhalle und
Werkraum bietet sich an und ist eine gute Lösung.
Aktuell sind Vereinszimmer und Werkraum nur optisch durch eine einfache
Schrankwand voneinander getrennt. Damit zwei vollwertige, autonome Schul-
zimmer entstehen, ist der Einbau einer Trennwand notwendig, welche den
Schallschutzanforderungen entspricht. Dieser Einbau bedingt weiterer Umbau-
massnahmen der elektrischen und sanitären Leitungen sowie eine Anpassung
der Fensterfront. Schliesslich ist das neue Schulzimmer mit dem notwendigen
Mobiliar auszurüsten, und auch im Werkraum ist die Anschaffung neuer Schrän-
ke notwendig.
Mit dem Umbau soll nach den Frühlingsferien 2020 begonnen werden können,
damit die neuen Schulräume zu Beginn des Schuljahres 2020 / 2021 zur Verfü-
gung stehen.
Antrag: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erweiterung der
Schulräumlichkeiten (Umbau Vereinszimmer / Werkraum) über
CHF 100‘000.
-5-Traktandum 7: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erschliessung
Brunnmatt über CHF 95‘000
Das Gebiet „Brunnmatt“ ist nicht vollständig erschlossen. Die Strassenparzelle 91
steht im Eigentum der Einwohnergemeinde Thalheim. Die befestigte Strasse en-
det auf Höhe der Liegenschaft 269, Parzelle 92.
Für die westliche Nachbarparzelle 90 liegt ein bewilligtes Bauvorhaben vor. Die
Zufahrt ist jedoch noch nicht erschlossen.
Das Ingenieurbüro Steinmann Ingenieure und Planer AG, 5200 Brugg, hat eine
einfache Kostenschätzung mit Kostenumlegung für die Erschliessung der Brunn-
matt vorgelegt. Diese beinhaltet:
Erneuerung und Neuerstellung Strasse „Brunnmatt“, Länge ca. 80 m, Breite
ca. 3 m mit Bundsteinabschlüssen
Erstellung Strassenentwässerung mit Ableitung in Kanalisationshaltung KS 4 - 5
Erstellung Wasserleitung in der Brunnmatt ab Hüslimatt im Kombigraben mit
Elektrizitätsversorgung Thalheim (EVT) und teilweise Entwässerung
Erstellung Kabelschutzrohr EVT in der Brunnmatt ab Hüslimatt im Kombigra-
ben mit Wasserleitung und teilweise Entwässerung
Die Kostenschätzung von +/- 25% zeigt inkl. MwSt. folgendes Bild:
a. Strasse (Länge 80 m, Breite 3 m) CHF 55‘900
b. Strassenentwässerung (PP NW 150) CHF 20‘700
c. Wasserleitung (PE Dn 50) CHF 9‘200
d. Elektrisch (PE NW 80) CHF 9‘200
Total inkl. MwSt. CHF 95‘000
Rund 2/3 der Kosten werden mittels Erschliessungsbeiträgen von den Grundei-
gentümern getragen.
Antrag: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erschliessung
Brunnmatt über CHF 95‘000.
-6-Traktandum 8: Genehmigung Projektierungskredit für die „Sanierung
Oberdorf“ über CHF 60‘000
Ausgangslage
Die öffentlichen Strassen im Oberdorf sind nicht mehr in einem guten Zustand.
Die Beläge weisen Risse auf und sind stellenweise brüchig. Auch die Werkleitun-
gen haben ihre Lebensdauer erreicht und müssen ersetzt werden. Bei den Was-
serleitungen besteht die Gefahr von Rohrbrüchen. Die Kanalisationsleitungen
sind aufgrund ihres Alters undicht oder beschädigt und erfüllen die Anforderun-
-7-gen des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) bezüglich Dichtheit nicht mehr.
Auch bei den Stromleitungen besteht Handlungsbedarf.
Die Bushaltestelle „Dorfplatz“ entspricht nicht den Anforderungen des Behinder-
tengleichstellungsgesetzes (BehiG). Das BehiG ist im Jahr 2004 in Kraft getreten
und fordert die behindertengerechte Ausgestaltung des öffentlichen Raums bis
2023. Dazu zählen auch die Bushaltestellen. Dabei müssen sowohl die Einstiegssi-
tuation (Höhe und Breite der Kante) als auch der Zugang zur Haltestelle niveau-
frei sein.
Unter dem Dorfplatz und der angrenzenden Freifläche hinter dem Pfarrhaus ver-
läuft der eingedolte Thalbach. Gemäss Baugesetz (BauG) sind eingedolte Ge-
wässer, wenn es nach Abwägung aller Interessen zumutbar ist, wieder offen zu
legen.
Ziele
Durch eine Gesamterneuerung der Strassen und Werkleitungen im Oberdorf
können folgende Ziele erreicht werden:
Eine attraktive Gestaltung des Strassen- und Freiraums rund um den Dorfplatz
Die Werterhaltung der Infrastruktur
Eine grössere Versorgungssicherheit durch neue Wasser- und Stromleitungen
Mit dem Gewässerschutzgesetz konforme Kanalisationsleitungen
Eine mit dem Behindertengleichstellungsgesetz konforme Bushaltestelle
Planungsinhalte
Im Rahmen eines Bauprojektes wird der Zustand sämtlicher Werke im Detail er-
fasst. Für die Beurteilung der Kanalisation werden Kanalfernsehaufnahmen
durchgeführt, und der Strassenaufbau wird mittels Kernbohrungen untersucht.
Für die Platzgestaltung werden Varianten ausgearbeitet und mit den Anforde-
rungen der verschiedenen Nutzungsansprüche verglichen. Die Machbarkeit ei-
ner Bachöffnung ist zu prüfen.
Der Projektperimeter umfasst die Strassen Oberdorf, Kirchgasse und Gässli. Das
Bauprojekt beinhaltet Pläne über sämtliche erforderlichen Baumassnahmen, ei-
nen technischen Bericht und einen Kostenvoranschlag.
Kosten und Finanzierung
Für die Zustandsaufnahmen und die Ausarbeitung des Bauprojektes wird mit
Kosten von rund CHF 60‘000 gerechnet. Im Kostenvoranschlag des Bauprojektes
werden die Gesamtkosten für die Baumassnahmen inkl. Nebenkosten, Honorare
und Unvorhergesehenes ausgewiesen. Die Finanzierung erfolgt gemäss den
entsprechenden Reglementen der Gemeinde Thalheim.
-8-Weiterer Planungsablauf
Nach Ausarbeitung des Bauprojektes und auf der Grundlage des Kostenvoran-
schlages ist anschliessend ein Verpflichtungskredit für die weiteren Projektpha-
sen bis zur Ausführung durch die Gemeindeversammlung zu genehmigen.
Je nach Verlauf des Bewilligungsverfahrens und der Bauarbeiten ist mit einem
Realisierungsbeginn ab Herbst 2021 zu rechnen.
Antrag: Genehmigung Projektierungskredit für die „Sanierung Ober-
dorf“ über CHF 60‘000.
Traktandum 9: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des
öffentlichen Zugangsbereichs beim Neubau Volg über
CHF 80‘000
Im Gebiet „Breiti“ wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet, welchen den Gemein-
derat am 20. Juli 2012 beschlossen, und welchem das Departement Bau, Ver-
kehr und Umwelt am 22. Mai 2013 zugestimmt hat. Dort wurde im östlichen Teil
neben dem für einen Volg-Laden vorgesehenen Bauplatz ein öffentlicher Zu-
gangsbereich festgelegt.
Die Geländeneigung ab Hauptstrasse zum Volg soll mit breiten Treppenstufen
versehen werden. Der Platz wird gekiest, es werden Bäume gepflanzt und Sitz-
gelegenheiten angebracht. Dieser Platz, zusammen mit dem Unterdorfbrunnen
auf der anderen Strassenseite, soll zum Verweilen einladen.
Anschliessend ist eine Reihe Parkplätze vorgesehen, welche von Volg und Öf-
fentlichkeit gemeinsam genutzt werden. Vorläufig ist keine Bewirtschaftung die-
ser Parkplätze geplant.
Der Gemeinderat hatte in allen Planungsphasen in Aussicht gestellt, dass er der
Gemeindeversammlung für einen Kostenbeitrag zur Gestaltung dieses Platzes
einen Kreditantrag unterbreiten wird.
Für die Gestaltung des Platzes sind rund CHF 128‘000 vorgesehen. Davon fallen
CHF 48‘000.00 für die Bauherrschaft (Firma Immo Treier AG) an, und die Einwoh-
nergemeinde Thalheim hat CHF 80‘000.00 zu übernehmen.
Antrag: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des öf-
fentlichen Zugangsbereichs beim Neubau Volg über
CHF 80‘000.
-9-Traktandum 10: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des
öffentlichen Spielplatzes in der Breiti über CHF 50‘000
Im Gebiet „Breiti“ wurde ein Gestaltungsplan erarbeitet, welchen den Gemein-
derat am 20. Juli 2012 beschlossen, und welchem das Departement Bau, Ver-
kehr und Umwelt am 22. Mai 2013 zugestimmt hat.
Nördlich des Volg ist ein „Bereich Grünfläche für Spielen und Erholen, Möglich-
keit für Bushaltestelle in beide Richtungen“ vorgesehen (LIG 57). In der Zwi-
schenzeit wurde im Rahmen des Projektes «Hauptstrasse K474» vom Kanton eine
Bushaltestelle realisiert. Im Moment steht ein provisorisches Wartehaus, welches
demnächst durch eine Holzkonstruktion mit angebautem Velounterstand ersetzt
wird. Diese Kosten sind Bestandteil des genehmigten Verpflichtungskredits zur
Erschliessung des Gebietes Breiti.
Auf der verbleibenden Fläche hat die Bauherrschaft den Spielplatz für die öst-
lich des Volg geplanten Mehrfamilienhäuser geplant. Der Gemeinderat sieht
nun die Möglichkeit dort einen Naturspielplatz zu erstellen, der sowohl für die
Bewohner der Mehrfamilienhäuser, als auch für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Er sieht darin eine einmalige Möglichkeit zur weiteren Aufwertung des Unterdorf-
zentrums.
Für die Erstellung des Naturspielplatzes sind rund Fr. 75‘000 vorgesehen. Davon
fallen Fr. 25‘000.00 für die Bauherrschaft (Firma Immo Treier AG) an, welche für
die drei Mehrfamilienhäuser an geeigneter Lage einen kindergerechten Spiel-
platz zu erstellen hat. Die Einwohnergemeinde Thalheim hat Fr. 50‘000.00 zu
übernehmen.
Nach Erstellung des Spielplatzes soll diese Parzelle unentgeltlich ins Eigentum
der Einwohnergemeinde Thalheim übergehen. Dafür hat die Einwohnerge-
meinde künftig die Kosten für den Unterhalt des Spielplatzes zu übernehmen.
Sollte die Gemeinde diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt anderweitig nut-
zen wollen, so kann sie sich mit einem noch vertraglich zu vereinbarenden Be-
trag aus der Pflicht, den Spielplatz den Bewohnern der Überbauung zur Verfü-
gung zu stellen, herauskaufen, d.h. die Überbauung muss dann auf ihrem Ge-
lände auf eigene Kosten einen Ersatz erstellen.
Antrag: Genehmigung Verpflichtungskredit für die Gestaltung des öf-
fentlichen Spielplatzes in der Breiti über CHF 50‘000.
- 10 -Traktandum 11: Genehmigung des Budgets 2020 mit einem Steuerfuss
von 109%
Erläuterungen zum Budget 2020
Das Budget 2020 schliesst bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 109% aus-
geglichen ab.
Gesamtergebnis Budget 2020
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 25‘500
Ergebnis aus Finanzierung -25‘500
Ausserordentlicher Ertrag 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 0
ERFOLGSRECHNUNG Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
Total Erfolgsrechnung 4‘004‘400 4‘004‘400 3‘973‘950 3‘973‘950 4‘427‘884 4‘427‘884
Allgemeine Verwaltung 571‘800 79‘150 585‘650 88‘700 601‘757 119‘343
Nettoaufwand 492‘650 496‘950 482‘414
Öffentliche Ordnung und 268‘000 40‘000 248‘050 34‘450 282‘441 38‘621
Sicherheit, Verteidigung
Nettoaufwand 228‘000 213‘600 243‘820
Bildung 1‘002‘250 24‘250 892‘750 18‘750 811‘258 3‘600
Nettoaufwand 978‘000 874‘000 807‘658
Kultur, Sport und Freizeit 72‘350 10‘950 92‘800 10‘500 72‘069 10‘752
Nettoaufwand 61‘400 82‘300 61‘317
Gesundheit 238‘900 0 215‘000 0 216‘167 0
Nettoaufwand 238‘900 215‘000 216‘167
Soziale Sicherheit 326‘600 22‘250 336‘200 33‘700 338‘790 82‘156
Nettoaufwand 304‘350 302‘500 256‘634
Verkehr 189‘550 0 192‘400 0 155‘187 2‘304
Nettoaufwand 189‘550 192‘400 152‘883
Umweltschutz und Raum- 459‘200 410‘500 437‘600 388‘800 502‘583 411‘349
ordnung
Nettoaufwand 48‘700 48‘800 91‘234
Volkswirtschaft 569‘000 575‘600 568‘400 549‘000 560‘676 552‘652
Nettoaufwand 6‘600 19‘400 8‘024
Finanzen und Steuern 306‘750 2‘841‘700 405‘100 2‘850‘050 886‘954 3‘207‘106
Nettoertrag 2‘534‘950 2‘444‘950 2‘320‘152
- 11 -Allgemeine Verwaltung
Nettoaufwand Budget 2020 492‘650
Nettoaufwand Budget 2019 496‘950
Nettoaufwand Rechnung 2018 482‘414
Der geringere Minderaufwand im Vergleich zum Budget 2019 ist auf tiefere Kos-
ten beim Liegenschaftsunterhalt zurückzuführen.
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Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung
Nettoaufwand Budget 2020 228‘000
Nettoaufwand Budget 2019 213‘600
Nettoaufwand Rechnung 2018 243‘820
In der Funktion „Rechtswesen“ ist der Kostenanteil für den Kinder- und Erwach-
senen Schutzdienst (KESD) im Vergleich zum Budget 2019 um rund CHF 13‘250
gestiegen. In der Funktion „Feuerwehr“ ist mit höheren Ausbildungskosten für
das neue Tanklöschfahrzeug zu rechnen.
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Bildung
Nettoaufwand Budget 2020 978‘000
Nettoaufwand Budget 2019 874‘000
Nettoaufwand Rechnung 2018 807‘658
Die Gemeindebeiträge an die Kreisschule Schenkenbergertal sind aufgrund der
höheren Schülerzahlen aus Thalheim und dem Austritt von Schinznach-Bad aus
dem Kreisverband gestiegen. Im Zusammenhang mit der Umsetzung Lehrplan
21 entstehen im Bereich Primarstufe initiale Mehrkosten für die Einführung Infor-
matikunterricht mit Tablets. Ebenfalls gestiegen sind die Kosten der Besoldungs-
anteile an den Kanton.
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Kultur, Sport und Freizeit
Nettoaufwand Budget 2020 61‘400
Nettoaufwand Budget 2019 82‘300
Nettoaufwand Rechnung 2018 61‘317
Das Budget 2020 entspricht in etwa der Rechnung 2018. Das Budget 2019 bein-
haltete einmalige Infrastrukturaufwendungen im Bereich Liegenschaften und
Bibliothek. Bei der Funktion „Sport“ ist wiederum ein freiwilliger Beitrag an die Be-
triebskosten des Schwimmbads Schinznach berücksichtigt.
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- 12 -Gesundheit
Nettoaufwand Budget 2020 238‘900
Nettoaufwand Budget 2019 215‘000
Nettoaufwand Rechnung 2018 216‘167
In den Funktionen Krankenpflege ist auch aufgrund von Gesetzesänderungen
und Gerichtsurteilen, die zusätzlich Pflegekosten auf die Gemeinden verlagern,
mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Dies hat Auswirkungen auf den Kosten-
beitrag an die ambulante und stationäre Kranken- und Altenpflege.
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Soziale Sicherheit
Nettoaufwand Budget 2020 304‘350
Nettoaufwand Budget 2019 302‘500
Nettoaufwand Rechnung 2018 256‘634
Im Jahr 2020 wird der traditionelle, alle 2 Jahre stattfindende, Seniorenausflug
durchgeführt. Der Gemeindeanteil an den kantonalen Restkosten der Sonder-
schulung befindet sich in etwa im Rahmen des Budget 2019. Das Budget 2020
basiert auf der Annahme von 2 asylsuchenden Personen. Der Grossteil der Kos-
ten für Asylsuchende ist durch Beiträge von Bund und Kanton abgedeckt.
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Verkehr
Nettoaufwand Budget 2020 189‘550
Nettoaufwand Budget 2019 192‘400
Nettoaufwand Rechnung 2018 152‘883
Mit dem Budget 2020 ist die Erneuerung der Strassenbeleuchtung, 4. Etappe,
vorgesehen. Durch die erfolgten Investitionen im Bereich Strassensanierung
steigt im Vergleich zur Rechnung 2018 in dieser Funktion auch der Aufwand für
die vorgeschriebenen Abschreibungen.
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Umweltschutz und Raumordnung
Nettoaufwand Budget 2020 48‘700
Nettoaufwand Budget 2019 48‘800
Nettoaufwand Rechnung 2018 91‘234
Unter dieser Funktion werden nebst Friedhof, Umweltschutz und Raumordnung
auch die Eigenwirtschaftsbetriebe (Spezialfinanzierungen) Wasserwerk, Abwas-
serbeseitigung und Abfallwirtschaft geführt. Für diese Spezialfinanzierungen
werden separate Ergebnisse ausgewiesen.
- 13 -Ergebnis Wasserwerk Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Ergebnis aus betrieblicher Tätig- 37‘650 42‘650 46‘710
keit
Ergebnis aus Finanzierung 800 -3‘650 -2‘700
Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 38‘450 39‘000 44‘010
Für das Jahr 2020 wird ein Ertragsüberschuss von CHF 38‘450 budgetiert. In der
Position Unterhalt Tiefbauten ist nach wie vor mit grösseren Kosten für die Behe-
bung von Leitungsbrüchen zu rechnen.
Ergebnis Abwasserbeseitigung Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Ergebnis aus betrieblicher Tätig- 32‘200 26‘150 60‘997
keit
Ergebnis aus Finanzierung 4‘050 250 1‘152
Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 36‘250 26‘400 59‘845
Für das Jahr 2020 wird ein Ertragsüberschuss von CHF 36‘250 budgetiert. Im Be-
triebsbeitrag REWAS 2020 (Regionaler Wasser- und Abwasserverband Schen-
kenbergertal) ist die seit 2016 neu zu entrichtende Bundesabgabe für die Elimi-
nation von Mikroverunreinigungen im Umfang von CHF 9 pro Einwohner enthal-
ten (Kosten CHF 7‘480).
Ergebnis Abfallwirtschaft Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Ergebnis aus betrieblicher Tätig- 7‘900 11‘800 12‘325
keit
Ergebnis aus Finanzierung 0 -150 -66
Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 7‘900 11‘650 12‘259
Für das Jahr 2020 wird ein Ertragsüberschuss von CHF 7‘900 budgetiert. Die Kos-
ten für die Grüngutentsorgung machen rund 17% der Gesamtkosten aus und
werden anteilig durch die Haushaltsgrundgebühren gedeckt.
Friedhof
Mit dem Budget 2020 sind keine ausserordentlichen Kosten geplant und die
Ausgaben bewegen sich im Bereich des Budgets 2019.
Volkswirtschaft
Nettoaufwand Budget 2020 6‘600
Nettoaufwand Budget 2019 19‘400
Nettoaufwand Rechnung 2018 8‘024
In der Funktion Landwirtschaft/Strukturverbesserungen sind für den Flurwegun-
terhalt auf Gemeindegebiet nach den grossen Investitionen noch Kosten von
CHF 10‘000 eingerechnet. Der geplante Unterhalt der Drainagen wird mit CHF
6‘500 veranschlagt.
- 14 -Die Funktionen „8711 Elektrizitätswerk-Elektrizitätsnetz“ und „8712 Elektrizitäts-
werk-Stromhandel“ werden als Eigenwirtschaftsbetrieb (Spezialfinanzierungen)
mit eigenem Ergebnis geführt.
Ergebnis Elektrizitätswerk Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Ergebnis aus betrieblicher Tätig- 66‘450 50‘550 29‘176
keit
Ergebnis aus Finanzierung 2‘200 350 1‘747
Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 68‘650 50‘900 30‘924
Das Elektrizitätswerk schliesst mit einem geplanten Ertragsüberschuss von
CHF 68‘650 ab. Die Konzessionsgebühr des Elektrizitätswerks an die Gemeinde
wird mit CHF 16‘000 veranschlagt. Geplante Erneuerungen und Unterhaltsarbei-
ten am Verteilnetz verursachen Gesamtkosten im Umfang von rund CHF 35‘000.
Aufgrund des geschätzten Mehrverbrauchs und moderaten Preisanpassungen
erhöht sich der Gesamtumsatz Stromhandel im Vergleich zum Budget 2019 um
rund CHF 34‘000.
Finanzen und Steuern
Nettoertrag Budget 2020 2‘534‘950
Nettoertrag Budget 2019 2‘444‘950
Nettoertrag Rechnung 2018 2‘320‘152
Die ordentlichen Gemeindesteuern 2020 werden auf CHF 2‘088‘400 budgetiert.
Auf die Veranlagung der Gewinn- und Kapitalsteuern von juristischen Personen
(Budget CHF 43‘000) hat die Gemeinde keinen Einfluss. Diese Budgetannahme
basiert auf Vorjahreswerten und der aktuellen Entwicklung.
Aufgrund der laufend neu ermittelten Kennzahlen kann die Gemeinde Thalheim
mit einem verminderten Finanzausgleich 2020 im Betrag von CHF 422‘000 rech-
nen. Dazu kommen noch CHF 19‘200 (Einwohnerbasierend) aus der Optimie-
rung der Aufgabenteilung und Neuordnung des Finanzausgleichs hinzu. Die in-
terne Verzinsung für Guthaben zwischen der Einwohnergemeinde und der Orts-
bürgergemeinde erfolgt per 01.01.2020 zu einem Zinssatz von 0.5%.
Die höheren Abschreibungen, welche durch die getätigten Investitionen ent-
stehen, machen sich im Ergebnis bemerkbar. Die Abschreibungen auf dem
Verwaltungsvermögen sind mit CHF 274‘400 (Vorjahr 2018: CHF 219‘182) budge-
tiert.
Das Budget 2020 schliesst trotz vereinzelt steigenden Kosten dank Sparbemü-
hungen und Finanzausgleich ausgeglichen ab.
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- 15 -Erläuterungen zur Investitionsrechnung 2020
Gemäss kantonaler Regelung liegt die Aktivierungsgrenze für Investitionen für
Thalheim mit unter 1‘000 Einwohnern bei CHF 25‘000.
Investitionsrechnung Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Ausgaben Einnah- Ausgaben Einnah- Ausgaben Einnah-
men men men
Total Investitionen 2‘009‘625 2‘009‘625 926‘500 926‘500 3‘354‘343 3‘354‘343
Öffentliche Ordnung und 276‘125 195‘500 145‘000 72‘500 0 0
Sicherheit, Verteidigung
Bildung 210‘000 0 0 0 0 0
Verkehr 380‘900 178‘000 50‘000 300‘000 2‘033‘625 181‘383
Umweltschutz und Raum- 219‘900 500‘000 45‘000 314‘000 532‘583 279‘002
ordnung
Volkswirtschaft 49‘200 0 0 0 319‘428 8‘320
Finanzen 873‘500 1‘136‘125 686‘500 240‘000 468‘705 2‘885‘637
Die Investitionsrechnung 2020 weist folgende geplante Investitionen aus:
Funktion Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung:
Restbetrag Ersatz Tanklöschfahrzeug und Vergütung Aargauische Gebäu-
deversicherung
Funktion Bildung / Freizeit
Umbau Vereinszimmer/Werkraum in zwei Schulzimmer (inkl. Möblierung)
Breite: Öffentlicher Platz
Breite: Allg. Spielplatz
Funktion Verkehr:
K474: Einmündung Oberdorf
Breite: Erstellung def. Buswartehaus
Breite: Abschluss Strassenbau
Kreditantrag: Sanierung Oberdorf/Kirchgasse (Projektierung, Teilbetrag Sa-
nierung)
Kreditantrag: Erschliessung Brunnmatt
Perimeterbeiträge Erschliessungsarbeiten Häuptli
Funktion Umweltschutz und Raumordnung:
Kreditantrag: Sanierung Oberdorf/Kirchgasse (Projektierung, Teilbetrag
Sanierungen) Wasser/Abwasser
Kreditantrag: Erschliessung Brunnmatt (Wasser/Abwasser)
Teilbetrag Überarbeitung der kommunalen Nutzungsplanung
- 16 - Perimeterbeiträge Erschliessungsarbeiten Häuptli (Wasser, Abwasser)
Funktion Volkswirtschaft:
Kreditantrag: Sanierung Oberdorf/Kirchgasse (Projektierung, Teilbetrag
Sanierungen) Leitungen EVT
Funktion Finanzen:
In dieser Funktion sind keine Investitionen geplant. Die eingetragenen Werte
dienen lediglich für den Ausgleich der Investitionsrechnung (Aktivier-
te/Passivierte Einnahmen und Ausgaben).
Antrag: Genehmigung des Budgets 2020 mit einem Steuerfuss von
109 %.
Traktandum 12: Orientierung über den Finanzplan 2020-2023
Gemäss den gesetzlichen Vorschriften (§ 86a Gemeindegesetz) haben die
Gemeinden für eine umfassende auf die zukünftigen Aufgaben ausgerichtete
Finanzplanung zu sorgen.
Der Finanzplan ist zugleich Planungs- und Führungsinstrument der Exekutive
(Gemeinderat) und Informationsmittel für die Stimmbürgerinnen und Stimmbür-
ger. Er ist nicht verbindlich und ist deshalb auch nicht durch die Legislative zu
genehmigen.
Er soll eine mögliche Entwicklung der finanziellen Möglichkeiten aufzeigen, vor
allem um
a) die sich abzeichnenden Aufgaben (=Ausgaben/Aufwendungen) zu erken-
nen,
b) den Ausgaben und Aufwendungen die mutmassliche Entwicklung der Ein-
nahmen und Erträge gegenüber zu stellen,
c) die mutmassliche Entwicklung von Vermögen und Verschuldung aufzuzei-
gen und somit
d) eine sachliche Diskussion unter Einbezug möglicher Alternativen zu erlauben.
An der Einwohnergemeindeversammlung wird der Finanzplan Thalheim münd-
lich erläutert. Er liegt in der Gemeindekanzlei auf und kann bei Bedarf bezogen
werden.
- 17 -Traktandum 13: Verschiedenes und Umfrage
Unter diesem Traktandum haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die
Möglichkeit, das Anfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend zu machen.
Thalheim, im Oktober 2019
GEMEINDERAT THALHEIM
Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:
Roland Frauchiger Barbara Tenisch
- 18 -Ortsbürgergemeindeversammlung
vom 22. November 2019
Traktandum 1: Genehmigung Protokoll der Ortsbürgergemeindever-
sammlung vom 17. Mai 2019
Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 17. Mai 2019 wurde
durch die Finanzkommission geprüft und für in Ordnung befunden. Das Protokoll
liegt während der Auflagefrist zu den ordentlichen Bürostunden in der Gemein-
dekanzlei zur Einsicht auf.
Antrag: Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindever-
sammlung vom 17. Mai 2019.
Traktandum 2: Genehmigung des Budgets 2020
Erläuterungen zum Budget 2020
Infolge einer Anpassung des Gemeindegesetzes per 01.01.2019 wird in der Er-
folgsrechnung der Ortsbürgergemeinde auf das separate Ergebnis der Funktion
Waldwirtschaft als sogenannte Spezialfinanzierung verzichtet. Damit weist die
Erfolgsrechnung nur noch ein Ergebnis aus.
Die Erfolgsrechnung der Ortsbürgergemeinde weist mit dem Budget 2020 einen
Ertragsüberschuss von CHF 18‘000 aus.
Gesamtergebnis Budget 2020
Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 11‘700
Ergebnis aus Finanzierung 6‘300
Ausserordentlicher Ertrag 0
Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 18‘000
ERFOLGSRECHNUNG Budget 2020 Budget 2019 Rechnung 2018
Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag
Total Erfolgsrechnung 19‘500 19‘500 13‘300 13‘300 55‘728 55‘728
Allgemeine Verwaltung 1‘500 450 2‘600 450 1‘100 445.00
Nettoertrag/-aufwand 1‘050 2‘150 655
Volkswirtschaft 0 13‘200 0 7‘400 49‘852 49‘852
Nettoertrag/-aufwand 13‘200 7‘400
- 19 -Finanzen 18‘000 5‘850 10‘700 5‘450 4‘775 5‘430
Nettoertrag/-aufwand 12‘150 5‘250 655
Allgemeine Verwaltung
Nettoaufwand Budget 2020 1‘050
Nettoaufwand Budget 2019 2‘150
Nettoaufwand Rechnung 2018 655
Die Verwaltungsentschädigung an die Einwohnergemeinde beträgt CHF 1‘500.
An Pachtzinsen aus dem Verwaltungsvermögen sind Erträge von CHF 450 bud-
getiert.
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Volkswirtschaft
Nettoertrag Budget 2020 13‘200
Nettoertrag Budget 2019 7‘400
Nettoaufwand Rechnung 2018 0
Der Ertrag der Forstwirtschaft besteht aus dem vom Forstbetrieb Homberg-
Schenkenberg budgetierten Gewinn für das Betriebsjahr 2020 (CHF 13‘200),
welcher im Verhältnis der durch den Forstbetrieb bewirtschafteten anrechen-
baren Waldfläche auf die Vertragspartner verteilt wird.
Waldfläche
Waldfläche (eingebracht in Forstbetrieb Homberg-Schenkenberg): ha 194.06
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Finanzen
Nettoertrag Budget 2020 12‘150
Nettoertrag Budget 2019 5‘250
Nettoertrag Rechnung 2018 655
Das Kontokorrent mit der Einwohnergemeinde wird mit 0.5% verzinst und ergibt
einen Zinsertrag von CHF 5‘200.
An Mietzinsen aus dem Finanzvermögen ist ein Betrag von CHF 650 budgetiert.
Antrag: Genehmigung des Budgets 2020.
- 20 -Traktandum 3: Verschiedenes und Umfrage
Unter diesem Traktandum haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die
Möglichkeit, das Anfrage-, Vorschlags- und Antragsrecht geltend zu machen.
Thalheim, im Oktober 2019
GEMEINDERAT THALHEIM
Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:
Roland Frauchiger Barbara Tenisch
- 21 -NOTIZEN
NOTIZEN
NOTIZEN
P.P.
5112 Thalheim
Die Post CH AG
Einwohnergemeinde Thalheim
Stimmrechtsausweis
zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung vom
Freitag, 22. November 2019, ca. 20.15 Uhr,
in der Turnhalle Thalheim
Zur Beachtung!
Dieser Ausweis ist durch den Stimmberechtigten an der Gemeindever-
sammlung vom 22. November 2019 abzugeben.Sie können auch lesen