EINLADUNG zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2019, 20.00 Uhr in der Turnhalle zur Ortsbürgergemeindeversammlung vom ...
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EINLADUNG zur Einwohnergemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2019, 20.00 Uhr in der Turnhalle zur Ortsbürgergemeindeversammlung vom Freitag, 29. November 2019, 19.30 Uhr in der Turnhalle www.schmiedrued.ch
Inhaltsverzeichnis Traktandenliste der Einwohnergemeindeversammlung Seite 2 Traktandenliste der Ortsbürgergemeindeversammlung Seite 2 Berichte und Anträge zur Einwohnergemeindeversammlung Seite 3 Berichte und Anträge zur Ortsbürgergemeindeversammlung Seite 17 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Gerne laden wir Sie zu den Gemeindeversammlungen vom 29. November 2019 ein. In dieser Broschüre finden Sie die Erläuterungen mit Anträgen zu den einzelnen Geschäften. Weitere Informationen stehen Ihnen ab Freitag, 15. November 2019, zur Verfügung und können von der Webseite der Gemeinde – www.schmiedrued.ch, Rubrik «Aktuelles» – eingesehen und heruntergeladen werden. Auf Wunsch können diese Unterlagen auch bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden. Traktanden Einwohnergemeindeversammlung vom 29. November 2019, 20.00 Uhr 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Mai 2019 2. Einführung von Schulsozialarbeit an der Schule Schmiedrued 3. Bewilligung eines Mehrpensums für die Schulleitung an der Schule Schmiedrued 4. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 100‘000.00 für Umbauarbeiten im alten Teil des Feuerwehrmagazins für die Einrichtung des Werkhofs 5. Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 117‘800.00 als Anteil der Gemeinde Schmiedrued an die Sanierung der EMSRL-Technik der ARA Region Schöftland 6. Genehmigung folgender Kreditabrechnungen: 6.1. Neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr Rued 6.2. Sanierung Friedhof Schiltwald 6.3. Schaffung Arbeitszone Gebiet Chänelmatt 6.4. Erweiterung Kiesgrube Allmend 7. Genehmigung des Budgets 2020 mit einem Steuerfuss von unverändert 120 % 8. Mitteilungen und Verschiedenes Ortsbürgergemeindeversammlung vom 29. November 2019, 19.30 Uhr 1. Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 2. Genehmigung des Budgets 2020 3. Mitteilungen und Verschiedenes 2
Die Akten zu den traktandierten Geschäften liegen vom Freitag, 15. November bis Freitag, 29. November 2019, während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten in der Gemeindever- waltung zur Einsichtnahme auf. Der separate Stimmrechtsausweis im Format A5 (weiss) für die Einwohnergemeinde- versammlung und der separate Stimmrechtsausweis im Format A5 (grün) für die Ortsbürger- gemeindeversammlung sind an die Versammlung mitzunehmen und beim Eingang zum Versammlungslokal abzugeben. Vor den Gemeindeversammlungen, in der Zeit von 19.00 bis 20.00 Uhr, besteht die Möglichkeit, die neue Holzschnitzelheizung im Schulhaus zu besichtigen. Die Einwohner- gemeindeversammlung vor einem Jahr hat dem Verpflichtungskredit für den Ersatz der Anlage zugestimmt. Die neue Heizung konnte nach den Herbstferien in Betrieb genommen werden. Im Anschluss an die Einwohnergemeindeversammlung laden die Männerturner zum tradi- tionellen Raclette-Essen ein. Wir freuen uns, Sie an der Gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. Schmiedrued, Oktober 2019 Gemeinderat Schmiedrued 3
Traktanden der Einwohnergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Mai 2019 An der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Mai 2019 in der Turnhalle haben von insge- samt 867 Stimmberechtigten deren 44 teilgenommen (5.07 %). Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Zustimmung zum Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2018 3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2018 4. Zusicherung Einwohnerbürgerrecht an Çetta Valerian, geb. 2003, Schulstrasse 272 5. Zusicherung Einwohnerbürgerrecht an Çetta Valerina, geb. 2003, Schulstrasse 272 6. Zusicherung Einwohnerbürgerrecht an Hajdaraj Eljana, geb. 2002, Hirschweid 424 7. Zustimmung zur Aufhebung Spesen- und Vergütungsreglement Gemeinderat und Schulpflege 8. Zustimmung zum Wasserreglement, samt Tarifanhang 9. Zustimmung zum Abwasserreglement, samt Tarifanhang Antrag: Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Mai 2019 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Einführung von Schulsozialarbeit an der Schule Schmiedrued Die heutige Gesellschaft ist geprägt von stetigen Veränderungen. Internet, soziale Netzwerke, technischer Fortschritt und ein immenses Freizeitangebot beeinflussen das gesellschaftliche Leben genau so wie beispielsweise der Hang zur Konsumgesellschaft, die Gewalt unter Jugendlichen oder die zunehmende Kriminalität. Diese Veränderungen wirken sich auch auf die Familie als kleinste Einheit der Gesellschaft aus. Vertraute Werte und Normen wie ein gemeinsames Essen, gemeinsame Freizeitaktivitäten oder der Gedankenaustausch innerhalb der Familie verlieren zunehmend an Bedeutung. Die Möglichkeit und Bereitschaft, Fragen und Probleme der Kinder im familiären Rahmen zu erörtern und zu lösen, ist nicht mehr überall selbstverständlich. Auch die Erwerbstätigkeit beider Elternteile, sei dies aufgrund der wirtschaftlichen Situation oder um den angestrebten Lebensstandard zu erreichen, führt zuweilen dazu, dass Eltern den erzieherischen Auftrag nur noch ungenügend erfüllen können und Kindern die nötige Aufmerksamkeit und Zuwendung fehlt. Bricht eine Familie durch eine Scheidung gar auseinander, stellt dies für alle Familienmit- glieder und vor allem für die Kinder ein einschneidendes Erlebnis dar. 4
Schulleitung und Lehrpersonen haben festgestellt, dass sich aus solchen Veränderungen entstandene familiäre Schwierigkeiten und Probleme bei Kindern und Jugendlichen vermehrt auf die Schule auswirken. Schüler, welche sich nicht mehr auf den Unterricht konzentrieren können und Lehrpersonen, welche sich erst in zweiter Linie ihrem Hauptauftrag der Wissensvermittlung widmen können, weil zuerst die familiären und persönlichen Probleme der Kinder gelöst werden müssen, sind die Folge. Mit der Einführung der Schulsozialarbeit (SSA) soll dieser Entwicklung entgegen getreten werden. Die Schulsozialarbeit als Berufsfeld der Sozialen Arbeit engagiert sich auf folgenden Wirkungsebenen: Ebene Kinder und Jugendliche Die Schulsozialarbeit hat zum Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und ihrem Erwachsenwerden zu unterstützen und zu begleiten. Sie fördert die sozialen Kompetenzen, den konstruktiven Umgang der Kinder und Jugendlichen mit Konflikten und ihren persön- lichen oder sozialen Problemen. Sie unterstützt die Entwicklung einer sozialen Verant- wortung der Kinder und Jugendlichen und leistet Integrations- und Präventionsarbeit. Das Beratungsangebot ist niederschwellig, d.h. für die Schülerinnen und Schüler leicht zugänglich. Ebene Schulleitung und Lehrpersonen Die Schulsozialarbeit entlastet die Schulleitung und Lehrpersonen durch Unterstützung und Zusammenarbeit bei persönlichen und sozialen Fragen der Schülerinnen und Schüler. Dies beinhaltet auch Interventionen in Klassen, die Unterstützung in der Elternarbeit, themen- spezifische Klassenarbeiten, etc. Ebene Schulhaus (-Kultur) Die Schulsozialarbeit leistet einen Beitrag zur Gesundheitsförderung, Prävention, Früher- kennung und zu einer positiven Schulhauskultur. Die SSA-Beratungsperson «wacht» über Themen wie: Interkulturelle Kommunikation, Integration, Rassismus, Suchtverhalten, Gesetzliches, Liebe/Sexualität, Gewalt und Umgang miteinander, Mobbing, Berufswahl und Lehrstellensuche. Sie kann eine Auseinandersetzung zu diesen Themen anregen und die Schulleitung zu den beschriebenen Themen beraten und unterstützen. Ebene Umfeld Die Schulsozialarbeit steht den Eltern als Anlaufstelle bei Erziehungsfragen zur Verfügung und arbeitet auch mit regionalen sowie lokalen Beratungsstellen und Behörden zusammen. Sie trägt dazu bei, dass durch Vernetzung und Information Probleme früher angegangen werden können. Die Schulsozialarbeit besteht im Kanton Aargau seit über 20 Jahren, zu Beginn mit Schwerpunkt in den Ballungszentren und Agglomerationen. Weil die eingangs erwähnte Entwicklung auch ländliche Regionen erreicht hat, wurde die Schulsozialarbeit in den letzten Jahren vermehrt auch in kleineren Gemeinden eingeführt. An unserer Schule werden seit längerer Zeit immer wieder Situationen festgestellt, in denen sich Schwierigkeiten und Probleme der Kinder und Jugendlichen im Schulalltag ausgewirkt haben. 5
Durch die altersdurchmischten Klassen sind gerade die Klassenlehrpersonen enorm gefordert, um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden und ihren Bildungsauftrag erfüllen zu können. Die nötigen Ressourcen (Zeit, fachliche Ausbildung zur Lösung von sozialen Problemen im Umfeld der Kinder und Eltern) sind an der Schule jedoch nicht bzw. nicht mehr im notwendigen Mass vorhanden. Die Schulpflege/Schulleitung ist aufgrund dieser Entwicklung mit dem Antrag an den Gemeinderat gelangt, an der Schule Schmiedrued ebenfalls das Angebot der Schulsozialarbeit einzuführen. In der bestehenden Schulsozialarbeits-Organisation der Gemeinden Kirchleerau, Moosleerau, Reitnau, Schlossrued und Staffelbach, wo die Schulsozialarbeit per 1. Januar 2013 eingeführt wurde, wird auf Beginn des Schuljahres 2020/21 das von der dann aufgehobenen Kreisschule Oberstufe Oberes Suhrental beanspruchte Pensum frei. Das Stellenpensum von etwas mehr als 12 % kann von der Schule Schmiedrued «übernommen» werden. Gemäss den Empfehlungen des Departements Bildung, Kultur und Sport wird für 70 Schülerinnen und Schüler ein 10-Prozent-Pensum eines Schulsozialarbeiters eingesetzt. Die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit sind von der Einwohnergemeinde Staffelbach ange- stellt. Die angeschlossenen Gemeinden beteiligen sich an den Kosten entsprechend der beanspruchten Stellenprozente. Für die Gemeinde Schmiedrued ist mit jährlichen Kosten von Fr. 15‘000.00 zu rechnen. Im Schulhaus Schmiedrued wird der für unsere Gemeinde zuständigen Schulsozialarbeiterin ein Arbeitsplatz/Arbeitsraum bereitgestellt. Antrag: Der Einführung der Schulsozialarbeit an der Schule Schmiedrued mit gleichzeitiger Bewilligung der damit entstehenden jährlichen Kosten von derzeit Fr. 15‘000.00 sei zuzustimmen. Traktandum 3 Bewilligung eines Mehrpensums für die Schulleitung an der Schule Schmiedrued Seit Einführung der geleiteten Schulen ab dem Jahr 2003 nehmen die Schulleitungen eine Schlüsselfunktion im Schulsystem des Kantons Aargau ein. Mit der zunehmenden Professionali- sierung der Aargauer Schulen erfahren die Schulleitungen in dieser anspruchsvollen Funktion eine hohe zeitliche Belastung. Neben der Führungsverantwortung für die ihnen unterstellten Lehrpersonen, der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung an der Schule, der Organisation und Administration des Schulbetriebs sowie der Information und Kommunikation, stehen die Schulleitungen auch in der Führungsverantwortung für die Umsetzung kantonaler Reformmass- nahmen und kommunaler Schul- und Unterrichtsentwicklungsprojekte. Daneben haben sich im Vergleich zu 2003 mit der Stärkung der Verantwortung der Gemeinden für ihre Schulen zahlreiche Aufgaben in den aufwandsintensivsten Arbeitsbereichen wie beispielsweise der Personalführung oder der pädagogischen Schulführung von der Schulpflege zur Schulleitung verlagert. Dabei wurde in verschiedenen Zusammenhängen dargelegt, dass die 6
aktuelle Bemessung der Schulleitungspensen der effektiven Arbeitszeit der Schulleitungen zu wenig Rechnung trägt. Die vom kantonalen Departement Bildung, Kultur und Sport im Jahr 2016 durchgeführte Arbeitsplatzanalyse hielt fest, dass Schulleitungen durchschnittlich Überzeit von ungefähr 10 % leisten. Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat an der Sitzung vom 3. September 2019 folglich entschieden, die Schulleitungspensen um kantonal durchschnittlich 10 % zu erhöhen. Die Pensumsanpassung tritt jedoch erst auf den 1. August 2021 in Kraft. Die Pensen der Schulleitungen sind nach den aktuellen Berechnungsgrundlagen abhängig von der Schülerzahl. Der Schule Schmiedrued steht ein Pensum von 40 % zur Verfügung. Die Schulleiterin wird von einer Sekretärin mit einem Pensum von 25 % unterstützt. Aufgrund von verschiedenen Faktoren reicht das Schulleitungspensum an unserer Schule nicht aus, um die anfallenden Arbeiten und Aufgaben bedarfs- und sachgerecht zu erledigen. Die aufgelaufene grosse Anzahl an Überstunden können durch unsere Schulleiterin nicht kompensiert werden. An der Schule Schmiedrued muss im nächsten Jahr überdies die externe Schulevaluation (ESE) durchgeführt werden. Diese Überprüfung verursacht bei der Schulleitung schon in der Vorbereitungsphase einen beträchtlichen Mehraufwand. Auch die Einführung des neuen Aargauer Lehrplans Volksschule und die Ressourcierung Volksschule ab dem Schuljahr 2020/21 fordert die Schulleitungen zusätzlich. Die schon längere Zeit andauernde zeitliche Überlastung der Schulleiterin, welche trotz sehr effizienter Arbeitsweise nicht reduziert werden kann, haben Schulpflege und Gemeinderat zur Handlung veranlasst. Da das Problem akut besteht, kann nicht bis zur allgemeinen, kantons- weiten Erhöhung des Arbeitspensums der Schulleitungen per 1. August 2021 zugewartet werden. Es ist vorgesehen, das Schulleitungspensum in Schmiedrued befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2021 um 10 % zu erhöhen. Dieses Mehrpensum inkl. Soziallasten muss von der Gemeinde alleine finanziert werden. Es ist mit einem Kostenaufwand von ca. Fr. 10‘000.00 pro Jahr zu rechnen. Antrag: Das von der Gemeinde Schmiedrued zu finanzierende Mehrpensum für die Schulleitung von rund Fr. 10‘000.00 pro Jahr sei befristet für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2021 zu bewilligen. Traktandum 4 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 100‘000.00 für Umbauarbeiten im alten Teil des Feuerwehrmagazins für die Einrichtung des Werkhofs Das Bauamtsmagazin der Gemeinde Schmiedrued ist derzeit noch im ehemaligen Gemeinde- haus untergebracht. Mit dem Verkauf der Liegenschaft, welcher von der Gemeindeversammlung am 23. November 2018 bewilligt und im Mai 2019 vollzogen wurde, musste sich der Gemeinderat über die Neuorganisation des Werkhofs Gedanken machen. In der Zwischenzeit sind verschiedene Varianten geprüft worden. 7
Der alte Teil des Feuerwehrmagazins an der Dorfstrasse wird von der Feuerwehr Rued praktisch nicht mehr genutzt, bzw. die noch ausgeübten Nutzungen können andernorts so organisiert werden, dass die Räumlichkeiten in diesem Teil des Magazins von der Feuerwehr nicht mehr in Anspruch genommen werden müssen. Die Einrichtung des Werkhofs wurde in der Folge auf dieses praktisch Brach liegende Gebäude konzentriert. Mit dem beigezogenen Architekturbüro sind verschiedene Nutzungsvarianten geprüft und bis ins Detail abgeklärt worden. Dem Gemeinderat war es bei den Überlegungen wichtig, nur so viel in das Gebäude zu investieren, damit eine sinnvolle, alltagstaugliche Nutzung durch das Bauamt ermöglicht werden kann. An der Gebäudehülle werden keine Änderungen vorgenommen. Von Aussen wird nur der Ersatz der Garagentore sichtbar sein. Die geplanten baulichen Massnahmen sind in der folgenden Zusammenstellung mit den geschätzten Kosten aufgelistet: Abbruch-, Rückbau- und Instandsetzungsarbeiten Fr. 9‘500.00 Ersatz Garagentore durch Sektionaltore, neue Innentüre, Schliessanlage Fr. 13‘000.00 Neue Deckenverkleidung Fr. 15‘000.00 Elektroinstallationen, inkl. Erneuerung der Starkstrominstallation Fr. 12‘800.00 Anpassung Heizungs- und Sanitäranlagen Fr. 2‘000.00 Malerarbeiten innen und aussen Fr. 8‘500.00 Diverse Kleinarbeiten, Umgebungsarbeiten Fr. 7‘500.00 Honorare Architekt und Bauingenieur Fr. 20‘000.00 Diverses, Unvorhergesehenes, Baunebenkosten Fr. 11‘700.00 Total Fr. 100‘000.00 8
Dem Bauamt steht nach dem Umbau in den zentral gelegenen, zweckdienlichen Räumlichkeiten eine nutzbare Fläche von rund 100 m2 zur Verfügung. Das Platzangebot ist zwar nicht mehr ganz so gross wie im ehemaligen Gemeindehaus, doch können alle Fahrzeuge, Maschinen, Gerätschaften und Materialien des «täglichen Bedarfs» untergebracht werden. Nicht ständig benötigtes Material (z.B. für den Winterdienst) wird dezentral eingelagert. Der Vorplatz bietet dem Bauamt eine ausreichende Manövrier- und Bereitstellungsfläche. Die sanitären Anlagen können im neuen Teil des Feuerwehrmagazins genutzt werden. Antrag: Dem Verpflichtungskredit von Fr. 100‘000.00 für Umbauarbeiten im alten Teil des Feuerwehr- magazins für die Einrichtung des Werkhofs sei zuzustimmen. Traktandum 5 Bewilligung eines Verpflichtungskredits von Fr. 117‘800.00 als Anteil der Gemeinde Schmiedrued an die Sanierung der EMSRL-Technik der ARA Region Schöftland Die Kläranlage in Schöftland wurde im Jahr 1968 in Betrieb genommen. Die EMSRL-Technik (Elektro-, Mess-, Steuerungs- Regelungstechnik und das Leitsystem) wurde letztmalig im Jahre 1999 bis 2001 teilweise saniert. In den vergangenen Jahren wurde bei Sanierungen und werterhaltenden Massnahmen der EMSRL Anlagen eine kostenoptimierte Strategie verfolgt. 9
In der folgenden Tabelle sind zu erwartende Lebensdauern solcher Komponenten aufgeführt: Bereich Normale Lebensdauer Elektrotechnik 20 bis 25 Jahre Messtechnik 10 bis 15 Jahre Steuertechnik 15 bis 20 Jahre Regelungstechnik 15 bis 25 Jahre Leitsystemtechnik 5 bis 10 Jahre Bus- und Netzwerksysteme 5 bis 10 Jahre Heutige Situation Heute sind viele Komponenten der EMSRL-Technik über 20 bis zu 30 Jahre alt. Die Lebensdauern sind grundsätzlich überschritten. Für die bestehenden Anlageteile sind Ersatzteile und gleichwertige Systeme nur noch schwer bzw. gar nicht mehr erhältlich. Im Bereich der Leitsystemtechnik ist innerhalb von 3 Jahren ein Upgrade erforderlich. Die Anzahl der Störungen und Betriebsunterbrüche häufen sich, es müssen jeweils Ersatzteile beschafft werden. Grundlagen Der Vorstand des Abwasserverbandes Region Schöftland beauftragte im Jahre 2018 die Firma Reatech AG, Rotkreuz, mit der Erstellung eines Vorprojekts. Die Sanierung der EMSRL Anlagen umfasst: - Schaltschränke (teilweise 30 Jahre alt) - die Kommunikationsleitungen innerhalb der ARA - Teile der Elektroinstallationen - die gesamte Prozesssteuerung - das Upgrade des Leitsystems - die entsprechenden Planungsarbeiten inkl. Begleitung und Inbetriebnahme Die Preise verstehen sich inkl. Nebenkosten, exkl. MWST (Genauigkeit 15 %) Schaltanlagen Fr. 350'000.00 Messungen Fr. 80'000.00 Hardware speicherprogrammierbare Steuerung Fr. 50'000.00 Hardware Prozessleitsystem inkl. Lizenz-Update Fr. 13'000.00 Elektroinstallationen Fr. 130'000.00 Elektroschema Fr. 45'000.00 Software und Dienstleistungen Chestonag Fr. 120'000.00 Option Online-Schema (1200 Seiten) Fr. 7'000.00 Unvorhergesehenes Fr. 50'000.00 Elektroplanung und Begleitung Fr. 105'000.00 Total Fr. 950'000.00 Total inkl. MwSt. Fr. 1‘023‘000.00 10
Weiteres Vorgehen Das Submissionsverfahren inkl. Arbeitsvergaben ist für das Frühjahr 2020 geplant. Die Aus- führung der Arbeiten sind für den Herbst 2020 / Frühling 2021 vorgesehen. Es gilt der Kostenteiler zwischen den Verbandsgemeinden zum Zeitpunkt der Ausführung. Für die Sanierung der EMSRL-Technik auf der ARA Schöftland benötigt der Vorstand des Abwasserverbandes einen Kredit in der Höhe von Fr. 950'000 bzw. Fr. 1‘023‘000.00 inkl. MwSt. An diesen Kosten hat sich die Gemeinde Schmiedrued gemäss aktuellem Kostenteiler mit 11.514 % oder Fr. 117‘790.00 zu beteiligen. Antrag: Dem Verpflichtungskredit von Fr. 117‘800.00 als Anteil der Gemeinde Schmiedrued an die Sanierung der EMSRL-Technik der ARA Region Schöftland sei zuzustimmen. Traktandum 6 Genehmigung von Kreditabrechnungen 6.1. Neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr Rued Bruttoanlagekosten in den Jahren 2016 bis 2019 Fr. 464‘686.00 Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 27.11.2015 Fr. 470‘000.00 Kreditunterschreitung Fr. 5‘314.00 Beitrag der Aargauischen Gebäudeversicherung Fr. 233‘688.00 Nettoinvestition Fr. 230‘998.00 Nettoanteil Gemeinde Schmiedrued Fr. 136‘746.20 6.2. Sanierung Friedhof Schiltwald Bruttoanlagekosten in den Jahren 2014 bis 2017 Fr. 151‘018.80 Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 21.11.2014 Fr. 130‘000.00 Kreditüberschreitung Fr. 21‘018.80 Die Kosten für den neuen Parkplatz sind rund Fr. 10‘500.00 teurer ausgefallen, als in der Kostenschätzung vorgesehen war. Für die fachliche Begleitung der sich im Verlaufe der Zeit als komplex erwiesenen Sanierungsarbeiten musste eine Bauleitung eingesetzt werden. 11
6.3. Schaffung Arbeitszone Gebiet Chänelmatt Bruttoanlagekosten in den Jahren 2011 bis 2015 Fr. 60‘338.80 Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 04.06.2010 Fr. 48‘000.00 Kreditüberschreitung Fr. 12‘338.80 Der Grosse Rat hat im September 2013 die Richtplanänderung, welche für die Schaffung der Arbeitszone Chänelmatt notwendig gewesen wäre, abgelehnt. In der Folge wurde eine Teil- revision der Nutzungsplanung für die Schaffung einer Spezialzone in diesem Gebiet vorge- nommen. Beide langwierigen Verfahren verursachten hohe Planungskosten. 6.4. Erweiterung der Kiesgrube Allmend Bruttoanlagekosten in den Jahren 2011 bis 2013 Fr. 6‘264.05 Verpflichtungskredit Gemeindeversammlung vom 04.06.2010 Fr. 20‘000.00 Kreditunterschreitung Fr. 13‘7635.95 Die grundlegenden Planungskosten wurden von der Firma Sebastian Müller AG, Rickenbach, getragen. Der Gemeinde verblieben einzig die gemeindespezifischen Kosten. Antrag: Finanzkommission und Gemeinderat beantragen, die Kreditabrechnungen zu genehmigen: 6.1. Neues Tanklöschfahrzeug für die Feuerwehr Rued 6.2. Sanierung Friedhof Schiltwald 6.3. Schaffung Arbeitszone Gebiet Chänelmatt 6.4. Erweiterung der Kiesgrube Allmend Traktandum 7 Genehmigung des Budgets 2020 mit einem Steuerfuss von unverändert 120 % Das Budget 2020 weist bei einem Steuerfuss von unverändert 120 % ein operatives Ergebnis von minus Fr. 138‘430 aus. Nach der Entnahme aus den Aufwertungsreserven ergibt sich ein Gesamtergebnis von minus Fr. 94‘430. Bekanntlich verfolgt der Gemeinderat die Strategie, den Steuerfuss sukzessive soweit anzuheben, damit die Grundvoraussetzungen in Bezug auf den Steuerfuss für den Bezug von kantonalen Ergänzungsbeiträgen geschaffen werden. Die Steuerfuss-Schwelle liegt für das nächste Jahr bei 127 %. Auch wenn der Steuerfuss auf dieses Niveau angehoben würde, gäbe es im Jahr 2020 für Schmiedrued, «Dank» der guten Rechnungsabschlüsse in den Jahren 2017 und 12
2018, keine Ergänzungsbeiträge. Deshalb und weil zwar ein Defizit ausgewiesen werden muss, dieses aber mit Fr. 94‘430 in einem vertretbaren Rahmen liegt, wird für das Jahr 2020 auf den Antrag für eine weitere Erhöhung des Steuerfusses verzichtet. Der Gemeinderat wird nun die weitere (finanzielle) Entwicklung genau beobachten und im nächsten Jahr in der Finanzplanung auch die Steuerfuss-Frage wieder thematisieren. Die Personallöhne 2020 wurden mit einer Erhöhung von pauschal mit 1.0 % ins Budget aufgenommen. Die definitive Festlegung der Besoldungen durch den Gemeinderat erfolgt im Dezember 2019, nach dem Budgetentscheid durch die Gemeindeversammlung. Trotz der Sparbemühungen und der getroffenen Anordnungen ergeben sich bei zahlreichen, mehrheitlich nicht direkt beeinflussbaren Budgetpositionen Mindereinnahmen bzw. Mehraus- gaben. Beim Finanz- und Lastenausgleich erhält Schmiedrued beispielsweise einen um rund Fr. 48‘000 tieferen Beitrag. Die Verlustscheine von nicht bezahlten Krankenkassenprämien müssen zu 85 % von den Wohnsitzgemeinden bezahlt werden. Für das nächste Jahr ist dafür mit einem Aufwand von Fr. 35‘000 zu rechnen. Bei den Restkosten an die Pflegefinanzierung können wir aufgrund der aktuellen Zahlen von einem um rund Fr. 25‘000 niedrigeren Aufwand ausgehen. Die Höhe dieser Beiträge ist aber praktisch nicht voraussehbar. Sie hängen von der Anzahl Pflegeheimbewohnenden und deren Pflegeeinstufung ab. Im Jahr 2020 findet wieder ein gemeinsames Jugendfest der Gemeinden Schlossrued und Schmiedrued statt. Austragungsort ist die Gemeinde Schmiedrued. Für diesen Anlass wird ein Beitrag von Fr. 25‘000 zur Verfügung gestellt. Einige Zahlen aus der Artengliederung: Budget 2020 Budget 2019 Abweichung Rechnung 2018 Personalaufwand 892‘270 958‘650 - 66‘380 911‘038.30 Sach- und Betriebsaufwand 1‘080‘440 895‘850 + 184‘590 1‘061‘355.20 Abschreibungen Verwaltungsverm. 425‘250 411‘500 + 13‘750 337‘494.95 Fiskalertrag (Steuerertrag) 2‘314‘650 2‘191‘000 + 123‘650 2‘100‘872.65 13
Nettoaufwand der Erfolgsrechnung Budget 2020 Entwicklung des Nettoaufwandes nach Dienststellen 1'600'000 1'400'000 1'200'000 1'000'000 800'000 600'000 Rechnung 2016 400'000 Rechnung 2017 200'000 Rechnung 2018 - Budget 2019 Budget 2020 14
Zusammenzug der Erfolgsrechnung: Nettoaufwand (+) Nettoertrag (-) Budget 2020 Budget 2019 Abweichung Rechnung 2018 0 Allgemeine Verwaltung 639‘910 684‘000 - 44‘090 640'934.01 1 Öffentliche Ordnung / Sicherheit 232‘690 231‘500 1‘190 209'759.94 2 Bildung 1‘428‘100 1‘355‘850 72‘250 1'299'036.41 3 Kultur, Sport und Freizeit 83‘570 94‘150 - 10‘580 117'305.20 4 Gesundheit 341‘630 355‘600 - 13‘970 362'844.60 5 Soziale Sicherheit 509‘750 440‘550 69‘200 413'691.50 6 Verkehr/Nachrichtenübermittl. 330‘700 291‘250 39‘450 271'427.35 7 Umwelt / Raumordnung 85‘370 97‘100 - 11‘730 75'978.00 8 Volkswirtschaft -58‘150 - 26‘950 - 31‘200 - 58'468.20 9 Finanzen *) -28‘390 - 30‘850 2‘460 - 25'261.15 Nettoaufwand 3‘565‘180 3‘492‘200 72‘980 3'307'247.66 Steuern - 2‘300‘850 - 2‘181‘000 - 119‘850 - 2'091'701.75 Finanz- und Lastenausgleich - 1‘125‘900 - 1‘174‘000 48‘100 - 1'345'100.00 Buchgewinne auf Liegenschaften 0.00 - 297‘900 297‘900 0.00 Entnahme Aufwertungsreserve - 44‘000 - 47‘000 3‘000 - 49'499.95 Aufwandüberschuss (+) / 94‘430 - 207‘700 302‘130 - 179'054.04 Ertragsüberschuss (-) *) ohne Steuern, Finanz- und Lastenausgleich und allfällige Buchgewinne Im dreistufigen Erfolgsausweis dargestellt, präsentieren sich die Ergebnisse wie folgt: Einwohnergemeinde (ohne Werke) Budget 2020 Budget 2019 Betrieblicher Aufwand ohne Abschreibungen 3‘838‘980 3‘734‘950 Abschreibungen 343‘250 329‘200 Betrieblicher Ertrag ohne Steuerertrag 1‘694‘300 1‘703‘500 Steuerertrag 2‘314‘650 2‘191‘000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 173‘280 -169‘650 Ergebnis aus Finanzierung 34‘850 330‘350 Operatives Ergebnis - 138‘430 160‘700 Ausserordentliches Ergebnis 44‘000 47‘000 Gesamtergebnis - 94‘430 207‘700 Wasserwerk Budget 2020 Budget 2019 Betrieblicher Aufwand 114‘050 105‘300 Betrieblicher Ertrag 181‘700 175‘700 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 67‘650 70‘400 Ergebnis aus Finanzierung 1‘000 800 Operatives Ergebnis 66‘650 69‘600 Ausserordentliches Ergebnis 0 0 Gesamtergebnis 66‘650 69‘600 15
Abwasserbeseitigung Budget 2020 Budget 2019 Betrieblicher Aufwand 334‘050 232‘850 Betrieblicher Ertrag 245‘350 162‘500 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 88‘700 - 70‘350 Ergebnis aus Finanzierung 600 600 Operatives Ergebnis - 89‘300 - 70‘950 Ausserordentliches Ergebnis 0 0 Gesamtergebnis - 89‘300 - 70‘950 Abfallwirtschaft Budget 2020 Budget 2019 Betrieblicher Aufwand 94‘950 90‘300 Betrieblicher Ertrag 92‘200 91‘200 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 2‘750 900 Ergebnis aus Finanzierung 300 300 Operatives Ergebnis - 2‘450 1‘200 Ausserordentliches Ergebnis 0 0 Gesamtergebnis - 2‘450 1‘200 Zusammenzug der Investitionsrechnung: Nettoaufwand (+) Nettoertrag (-) Budget 2020 Budget 2019 Abweichung Rechnung 2018 0 Allgemeine Verwaltung 0 - 202‘072 202‘072.00 1‘556‘253.60 1 Öffentliche Ordnung / Sicherheit 0 0 - 317‘866.95 2 Bildung 0 300‘000 - 300‘000 0 6 Verkehr/Nachrichtenübermittl. 461‘250 261‘250 200‘000 - 52‘926.25 7 Umwelt / Raumordnung 44‘000 - 15‘000 59‘000 - 47‘297.30 Nettoaufwand 505‘250 344‘178 161‘072 1‘138‘163.10 Abteilung 6: - 2. Tranche Sanierung der Gemeindestrassen - Umbauarbeiten im alten Feuerwehrmagazin (separates Traktandum) Abteilung 7: - Anteil an Sanierung der EMSRL-Technik der ARA (separates Traktandum) Die Finanzkommission hat das Budget 2020 der Einwohnergemeinde geprüft und für in Ordnung befunden. Antrag: Das Budget der Einwohnergemeinde Schmiedrued für das Jahr 2020 sei mit einem unveränderten Steuerfuss von 120 % zu genehmigen. Traktandum 8 Mitteilungen und Verschiedenes 16
Traktanden der Ortsbürgergemeindeversammlung Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 An der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 beim Waldhaus haben von insgesamt 226 Stimmberechtigten deren 22 teilgenommen (9.73 %). Es wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Zustimmung zum Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018 2. Kenntnisnahme des Rechenschaftsberichts 2018 3. Zustimmung zur Jahresrechnung 2018 Antrag: Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 14. Juni 2019 sei zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigung des Budgets 2020 Nettoaufwand (+) Nettoertrag (-) Budget 2020 Budget 2019 Abweichung Rechnung 2018 0 Allgemeine Verwaltung 13‘550 3‘650 + 9‘900 10‘059.60 8 Volkswirtschaft - 12‘290 - 2‘400 - 9‘890 -10‘151.80 9 Finanzen - 1‘260 - 1‘250 - 10 92.30 Im dreistufigen Erfolgsausweis dargestellt, präsentieren sich die Ergebnisse wie folgt: Ortsbürgergemeinde Budget 2020 Budget 2019 Betrieblicher Aufwand 18‘700 12‘450 Betrieblicher Ertrag 5‘000 8‘650 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit - 13‘700 - 3‘800 Ergebnis aus Finanzierung 1‘410 1‘400 Operatives Ergebnis - 12‘290 - 2‘400 Ausserordentliches Ergebnis 0.00 0.00 Gesamtergebnis - 12‘290 - 2‘400 Die Finanzkommission hat das Budget 2020 geprüft und für in Ordnung befunden. Antrag: Das Budget der Ortsbürgergemeinde für das Jahr 2020 sei zu genehmigen. 17
Traktandum 3 Mitteilungen und Verschiedenes 18
Notizen: 19
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