Einladung zur ordentlichen virtuellen Hauptversammlung 2021 - www.team.de - team SE
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team SE Süderbrarup Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 (virtuelle Hauptversammlung) Wir laden unsere Aktionäre ein zu unserer ordentlichen Hauptversammlung 2021 am Montag, den 26. April 2021, um 13:00 Uhr MESZ, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Angesichts der unabsehbaren weiteren Entwicklungen der COVID-19-Pandemie sowie der damit zusammenhängenden Verhaltensregeln hat der Vorstand der team SE mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die diesjährige ordentliche Haupt- versammlung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abzuhalten (virtuelle Hauptversammlung), um so insbesondere Gesund- heitsrisiken für die Aktionäre, die internen und externen Mitar- beiter und die Organmitglieder der Gesellschaft zu vermeiden sowie Planungssicherheit zu gewährleisten. Diese Entscheidung beruht auf dem am 28. März 2020 in Kraft getretenen Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stif- tungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Aus- wirkungen der COVID-19-Pandemie, das durch die Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossen- schafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Aus- wirkungen der COVID-19 Pandemie vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 in seiner Geltung verlängert und durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungs- verfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 geändert worden ist (C19-AuswBekG). Die ordentliche Hauptversammlung findet als virtuelle Haupt- versammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten im Haus der Hauptgenossenschaft Nord AG, Werftstraße 218, 24143 Kiel, statt. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Versammlung. Die gesamte Hauptver- sammlung wird nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 C19-AuswBekG unter der Internetadresse www.team.de/hv2021 im passwortgeschützten Internetservice (Internetservice) in Bild und Ton übertragen; diese Übertragung ermöglicht keine Teilnahme an der Hauptversammlung im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG (vgl. die näheren Hinweise nach der Wiedergabe der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen). 2
Tagesordnung 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020, des zusammengefassten Lageberichts für die Gesell- schaft und den Konzern sowie des Berichts des Auf- sichtsrats 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzge- winns Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 10.505.433,41 wie folgt zu verwenden: a) EUR 0,90 Dividende je Stückaktie für 11.497.301 Aktien EUR 10.347.570,90 b) Vortrag auf neue Rechnung EUR 157.862,51 Der Anspruch der Aktionäre auf ihre Dividende ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäfts- tag fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG). Die Dividende soll daher am 29. April 2021 ausgezahlt werden. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeit- raum Entlastung zu erteilen. 4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen. 5. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers Der Aufsichtsrat schlägt vor, PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Lorentzendamm 43, 24103 Kiel, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 zu wählen. 6. Beschlussfassung über die Wahl von Aufsichtsratsmit- gliedern Der Aufsichtsrat der team SE setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 Abs. 1 SEAG, § 21 SEBG in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der team SE sowie Teil B. Ziffer 1 der Mitbestimmungsvereinbarung über die Beteili- gung der Arbeitnehmer in der Societas Europaea (SE) vom 11. Dezember 2019 (Mitbestimmungsvereinbarung) aus insgesamt elf Mitgliedern zusammen. Es werden gemäß § 9 3
Abs. 1 Satz 1 der Satzung der team SE und Teil B. Ziffer 1 der Mitbestimmungsvereinbarung sowohl die sechs Vertreter der Aktionäre (Anteilseignervertreter) als auch die fünf Vertreter der Arbeitnehmer (Arbeitnehmervertreter) im Aufsichtsrat von der Hauptversammlung bestellt. Hinsichtlich der Wahl der fünf Arbeitnehmervertreter ist die Hauptversammlung gemäß § 9 Abs. 1 Satz 3 der Satzung der team SE und Teil B. Ziffer 1 und 3.1 der Mitbestimmungsvereinbarung an die diesbezüg- lichen Vorschläge des Konzernbetriebsrats gebunden. Im Übrigen ist die Hauptversammlung an Wahlvorschläge nicht gebunden, § 9 Abs. 1 Satz 4 der Satzung der team SE. Mit dieser ordentlichen Hauptversammlung endet die Amts- zeit sämtlicher amtierender Aufsichtsratsmitglieder des ersten Aufsichtsrats der team SE. Es ist daher die Neuwahl sowohl der sechs Anteilseignervertreter als auch der fünf Arbeitneh- mervertreter im Aufsichtsrat erforderlich. Das Aufsichtsrats- mitglied Herr Thomas Brebøl Christensen ist mit Wirkung zum 12. Februar 2021 aus persönlichen Gründen als Aufsichts- ratsmitglied zurückgetreten. a) Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgenden Personen als Vertreter der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wäh- len: aa) Herr Kristian Johnsen Hundebøll, Vorstandsvorsit- zender der dänischen Genossenschaft Dansk Land- brugs Grovvareselskab a.m.b.a (dlg), wohnhaft in Allerød, Dänemark; bb) Herr Niels Dengsø Jensen, Landwirt und Aufsichts- ratsvorsitzender der dlg, wohnhaft in Løgstrup, Dänemark; cc) Herr Lars Sørensen, CFO der dlg, wohnhaft in Kopen- hagen, Dänemark; dd) Herr Michael Möller, Vorstand der VR Bank Nord e.G, wohnhaft in Fahrdorf; ee) Herr Torsten Jensen, Vorstand der VR Bank Nord e.G, wohnhaft in Niebüll; ff) Herr Reinhard Stieglitz, Geschäftsführer a.D. der Raiffeisen Waren Kurhessen-Thüringen GmbH, wohn- haft in Felsberg-Rhünda. Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsrats- mitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl. 4
b) Folgende Personen werden gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 bis 3 der Satzung der team SE und Teil B. Ziffer 1 und 3.1 der Mitbestimmungsvereinbarung auf Vorschlag des Kon- zernbetriebsrats, der für die Hauptversammlung bindend ist, als Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat der team SE gewählt: aa) Frau Tanja Wesel, Betriebswirtin, Stellvertretende Vorsitzende des Konzernbetriebsrats der team SE sowie Vorsitzende des Betriebsrats der team SE, wohnhaft in Nottfeld; bb) Herr Helmut Kaiser, Groß und Außenhandelskauf- mann, Vorsitzender des Konzernbetriebsrats der team SE sowie Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der team baucenter GmbH & Co. KG, wohnhaft in Almdorf; cc) Herr Frank Stammler, kaufmännische Angestell- ter, Vorsitzender des Betriebsrats der team energie GmbH & Co. KG sowie Mitglied des Konzernbe- triebsrats der team SE, wohnhaft in Langwedel; dd) Herr Arne Behlau, IT-Applikationsmanager, Stellver- tretender Vorsitzender des Betriebsrats der team SE und Mitglied des Konzernbetriebsrats der team SE, wohnhaft in Hüsby; ee) Herr Frank-Udo Kirschstein, Disponent, Stellvertre- tender Vorsitzender des Betriebsrats der team energie GmbH & Co. KG und Mitglied des Konzernbetriebs- rats der team SE, wohnhaft in Hamburg. Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsrats- mitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Wahl erfolgt im Wege der Einzelwahl. c) Folgende Personen werden gemäß § 9 Abs. 3 der Sat- zung der team SE und Teil B. Ziffer 1 und 3.1 der Mitbe- stimmungsvereinbarung auf Vorschlag des Konzernbe- triebsrats, der für die Hauptversammlung bindend ist, zu Ersatzmitgliedern für die jeweils genannten Vertreter der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat der team SE gewählt: aa) Herr Kim Hanke, IT-Systemadministrator, wohnhaft in Schleswig, als Ersatzmitglied für Frau Tanja Wesel; bb) Herr Andreas Arndt, Baustoffverkäufer, wohnhaft in Viöl, als Ersatzmitglied für Herr Helmut Kaiser; 5
cc) Frau Carmen Werny, kaufmännische Angestellte, wohnhaft in Wuppertal, als Ersatzmitglied für Herr Frank Stammler; dd) Herr Matthias Köpp, Fachinformatiker, wohnhaft in Rügge, als Ersatzmitglied für Herr Arne Behlau; ee) Frau Ilka-Sabine Hansen, kaufmännische Angestellte, wohnhaft in Sörup, als Ersatzmitglied für Herr Frank-Udo Kirschstein. Die Bestellung erfolgt jeweils mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Haupt- versammlung, die über die Entlastung der Aufsichtsrats- mitglieder für das Geschäftsjahr 2022 beschließt. Die Ersatzmitglieder werden Mitglieder des Aufsichtsrats, wenn das Aufsichtsratsmitglied, für das sie als Ersatzmit- glied bestellt wurden, vor Ablauf der regulären Amtszeit ausscheidet und die Hauptversammlung vor diesem Aus- scheiden nicht einen zuvor vom Konzernbetriebsrat ge- wählten und der Hauptversammlung durch den Konzern- betriebsrat zur Wahl vorgeschlagenen Nachfolger wählt. Die Amtszeit der in den Aufsichtsrat nachgerückten Er- satzmitglieder endet mit der Beendigung der nächsten Hauptversammlung, wenn in dieser ein zuvor vom Kon- zernbetriebsrat gewählter und der Hauptversammlung durch den Konzernbetriebsrat zur Wahl vorgeschlagener Nachfolger für das ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied bestellt wird, spätestens aber zu dem Zeitpunkt, in dem die reguläre Amtszeit des ausgeschiedenen Aufsichts- ratsmitglieds abgelaufen wäre. 7. Beschlussfassung über die Löschung der Satzungsrege- lung in § 13 zum Fachbeirat § 13 der Satzung berechtigt den Aufsichtsrat zur Bildung eines Fachbeirats. Aufsichtsrat und Vorstand sehen aktuell und für die Zukunft keinen Bedarf für die Bildung eines Fach- beirats. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfas- sung vor: § 13 der Satzung wird gestrichen. Um die übrige Nummerierung der Satzung beizubehalten wird anstelle des gestrichenen § 13 der Satzung folgende Rege- lung neu eingefügt: „§ 13 (ohne Regelungsinhalt)“ 6
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsrege- lung in § 11 zur inneren Ordnung und Beschlussfassung im Aufsichtsrat Das Aktiengesetz lässt bereits heute die Durchführung von virtuellen Aufsichtsratssitzungen vor. § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung enthält heute die Regelung: „Der Aufsichtsrat tritt auf Einladung des Vorsitzenden zusammen.“ Die Formulierung sollte wegen der Möglichkeit der Durchführung von virtuellen Sitzungen sprachlich angepasst werden. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung durch folgende Regelung zu ersetzen: „Die Sitzungen finden auf Einladung des Vorsitzenden statt.“ 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzungsrege- lung in § 12 Absatz 3 zur Regelung der D&O Versicherung für die Aufsichtsratsmitglieder § 12 Absatz 3 Satz 2 der Satzung sieht einen Selbstbehalt der Aufsichtsratsmitglieder bei der D&O Versicherung vor. Das Gesetz schreibt dagegen keinen Selbstbehalt vor. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen folgende Beschlussfas- sung vor: § 12 Absatz 3 Satz 2 der Satzung wird ersatzlos gestrichen. 7
Vorlagen an die Aktionäre Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversamm- lung zugänglich zu machenden Unterlagen sowie weitere Informa- tionen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab der Einberufung der Hauptversammlung und während der virtuellen Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter www.team.de/hv2021 zugänglich. Die der Hauptversammlung zugänglich zu machen- den Unterlagen liegen zusätzlich in den Geschäftsräumen der Ge- sellschaft (team Allee 22, 24392 Süderbrarup), während der übli- chen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme der Aktionäre, aus. Auf Verlangen werden jedem Aktionär Abschriften dieser Unterlagen kostenfrei übersandt. Etwaige bei der Gesellschaft eingehende und veröffentlichungs- pflichtige Gegenanträge, Wahlvorschläge und Ergänzungsver- langen von Aktionären werden ebenfalls über die oben genannte Internetseite zugänglich gemacht werden. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptver- sammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten, Übertragung der Hauptversammlung Mit Blick auf die fortdauernde COVID-19-Pandemie wird die or- dentliche Hauptversammlung der team SE am 26. April 2021 auf Grundlage des C19-AuswBekG als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten mit der Möglichkeit der elektronischen Zuschaltung (Zuschal- tung) durchgeführt. Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten kön- nen daher nicht physisch an der Hauptversammlung teilnehmen. Sie können die gesamte Hauptversammlung per Bild- und Ton- übertragung über den unter der Internetadresse www.team.de/hv2021 zugänglichen passwortgeschützten Internetservice verfolgen; diese Bild- und Tonübertragung ermöglicht keine Teilnahme im Sinne von § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG. 8
Voraussetzungen für die Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimmrechts, sowie die Zuschaltung zur Hauptversammlung Zur Ausübung der Aktionärsrechte, insbesondere des Stimm- rechts, sowie zur Zuschaltung zur Hauptversammlung über den Internetservice sind gemäß § 16 Abs. 2 der Satzung der team SE diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister der Gesell- schaft eingetragen sind. Wird ein Antrag auf Erteilung der Zustim- mung zur Übertragung oder Belastung von Aktien der Gesell- schaft gemäß § 19 Abs. 4 der Satzung der team SE nicht fristge- recht gestellt oder unterbleibt die Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der team SE zu einer Übertragung oder Belastung der Aktien, gilt der im Aktienregister eingetragene Aktionär gegenüber der Gesellschaft als Aktionär. Daher ist für die Zuschaltung zur Hauptversammlung und Aus- übung der Aktionärsrechte über den Internetservice nach § 16 Abs. 2 der Satzung der team SE der im Aktienregister am 19.03.2021, 00:00 Uhr MEZ, eingetragene Aktienbestand maß- geblich. Anträge auf Umschreibungen im Aktienregister, die der Gesellschaft in der Zeit vom 19.03.2021, 00:00 Uhr MEZ, bis ein- schließlich 26.04.2021, 24:00 Uhr MESZ, zugehen, werden erst mit Wirkung nach der Hauptversammlung am 27.04.2021 verar- beitet und berücksichtigt. Passwortgeschützter Internetservice Den Aktionären werden mit dem Einladungsschreiben zur Haupt- versammlung individuelle Zugangsdaten zur Nutzung des unter der Internetadresse www.team.de/hv2021 zugänglichen passwortgeschützten Internetservice der Gesell- schaft übersandt. Über diesen Internetservice können die Aktionäre (und ggf. deren Bevollmächtigte) unter anderem die Hauptversammlung in Bild und Ton verfolgen sowie gemäß den dafür vorgesehenen Verfah- ren unter anderem ihr Stimmrecht über elektronische Kommuni- kation (Briefwahl) ausüben, Fragen einreichen oder Widerspruch zu Protokoll erklären. Stimmabgabe durch Briefwahl Aktionäre können ihre Stimmen schriftlich oder im Wege elektro- nischer Kommunikation abgeben (Briefwahl). Ein Formular zur Stimmabgabe durch Briefwahl wird den Aktionären zusammen mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt und steht auch unter der Internetadresse www.team.de/hv2021 zum Download zur Verfügung. Briefwahlstimmen können bis Sonntag, den 25. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter der folgenden Postanschrift 9
team SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland oder über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerru- fen werden. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Zugangs bei der Gesellschaft. Am Tag der virtuellen Hauptversammlung können Briefwahlstim- men bis zum Beginn der Abstimmung über den Internetservice abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Bei mehreren ein- gehenden Stimmabgaben wird nur die bei der Gesellschaft zu- letzt eingegangene berücksichtigt; dies gilt auch, wenn der Ge- sellschaft für dieselbe Aktie eine Stimmabgabe per Briefwahl und eine Stimmabgabe beruhend auf einer unwiderrufenen Vollmacht (siehe unten) zugehen. Bevollmächtigung Dritter zur Ausübung des Stimmrechts und sonstiger Rechte Aktionäre können ihr Stimmrecht und sonstige Rechte auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen. Bevollmächtigte Dritte können das Stimmrecht ihrerseits durch Briefwahl ausüben las- sen. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Der Bevollmächtigte hat gemäß § 16 Abs. 6 Satz 3 der Satzung der team SE eine schriftliche Vollmacht vorzulegen, die die Anfor- derungen an die Schriftform (§ 126 BGB) oder die elektronische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), erfüllt. Auch die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 16 Abs. 6 Satz 3 der Satzung der team SE der Schriftform (§ 126 BGB), die durch die elektro- nische Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektroni- schen Signatur (§ 126a BGB) ersetzt werden kann. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf oder der Nachweis der Bevollmäch- tigung kann aufgrund des Formerfordernisses in § 16 Abs. 6 Satz 3 der Satzung der team SE nicht über den Internetservice erfolgen. Erfolgt die Vollmachtserteilung an einen Intermediär (z.B. ein Kreditinstitut), einen Stimmrechtsberater, eine Aktionärsvereini- gung oder eine andere der in § 135 AktG gleichgestellten Institu- tionen oder Personen (gemeinsam professionelle Stimmrechts- vertreter), gelten für die Bevollmächtigung die gesetzlichen Be- stimmungen des § 135 AktG, woraus sich abweichende Beson- derheiten ergeben können. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich bei der Bevollmächtigung professioneller Stimmrechtsvertre- ter rechtzeitig mit diesen wegen einer möglicherweise geforderten Form der Vollmacht abzustimmen. 10
Die Aktionäre werden gebeten, für die Bevollmächtigung von Per- sonen, die keine professionellen Stimmrechtsvertreter sind, das Vollmachtsformular zu verwenden, welches den Aktionären mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung übersandt wird und auch unter www.team.de/hv2021 zum Download zur Verfü- gung steht. Der Nachweis der Bevollmächtigung auf dem Postweg oder bei Nutzung der elektronischen Form, d.h. unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB), per E-Mail muss der Gesellschaft aus organisatorischen Gründen bis spä- testens Sonntag, den 25. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse zugehen: postalisch: team SE c/o Better Orange IR & HV AG Haidelweg 48 81241 München Deutschland per E-Mail: team@better-orange.de Die Nutzung des Internetservices durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zu- gangsdaten zum Internetservice erhält. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4, Satz 2 und 3 C19-AuswBekG Recht auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß 122 Abs. 2 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tages- ordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Die Mindestbe- teiligung wird durch Eintragung im Aktienregister nachgewiesen. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Be- schlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§ 126 BGB) oder in elektronischer Form, d.h. unter Verwendung einer qualifi- zierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum Donnerstag, den 1. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter fol- gender Postanschrift oder bei Nutzung der elektronischen Form (§ 126a BGB) unter folgender E-Mail-Adresse zugehen: team SE z.Hd. des Vorstands team Allee 22 24392 Süderbrarup Deutschland 11
per E-Mail: hauptversammlung@team.de Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden – soweit sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden – unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundes- anzeiger bekannt gemacht. Sie werden außerdem über die Inter- netseite der Gesellschaft unter www.team.de/hv2021 zugänglich gemacht. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Abs. 1, 127 AktG i.V.m. § 1 Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG Aktionäre können Gegenanträge im Sinne von § 126 AktG gegen einen Vorschlag der Verwaltung zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge im Sinne von § 127 AktG zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmit- gliedern machen. Die Gesellschaft macht Gegenanträge und Wahlvorschläge ein- schließlich des Namens des Aktionärs, einer etwaigen Begrün- dung und etwaig gesetzlich geforderter Angaben sowie einer et- waigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.team.de/hv2021 zugänglich, wenn ihr die Gegenanträge oder die Wahlvorschläge spätestens mindes- tens 14 Tage vor der Hauptversammlung, also bis Sonntag, den 11. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, unter der nachstehenden Adres- se zugehen: postalisch: team SE z.Hd. Frau Svenja Meyer team Allee 22 24392 Süderbrarup Deutschland per Telefax: +49 (4641) 9860-9023 per E-Mail: hauptversammlung@team.de Anderweitig adressierte Anträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags bzw. der etwaigen Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa wenn der Gegenan- trag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegen- antrags braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder Abschluss- prüfern gelten die vorstehenden Sätze gemäß § 127 AktG sinn- gemäß. Wahlvorschläge müssen nicht begründet werden. Eine Veröffentlichung kann außer in den Fällen des § 126 Abs. 2 AktG 12
auch unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausge- übten Beruf und Wohnort der vorgeschlagenen Kandidaten bzw. im Fall des Vorschlags einer juristischen Person als Abschluss- prüfer die Firma und den Sitz des vorgeschlagenen Abschluss- prüfers enthält. Gegenanträge oder Wahlvorschläge, die nach §§ 126, 127 AktG zugänglich zu machen sind, gelten gemäß § 1 Abs. 2 Satz 3 C19-AuswBekG als in der Hauptversammlung gestellt, wenn der den Antrag stellende bzw. den Wahlvorschlag unterbreitende Aktionär ordnungsgemäß durch das Aktienregister legitimiert ist. Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG; Fragerecht nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Satz 2, Hs 2 C19-AuswBekG Das Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist im Falle einer virtuellen Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 C19 AuswBekG erheblich eingeschränkt. Danach haben die Aktionäre lediglich das Recht, Fragen im Wege der elektroni- schen Kommunikation zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 C19- AuswBekG). Der Vorstand kann zudem gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 2 C19-AuswBekG festlegen, dass Fragen bis spätestens einen Tag vor der Hauptversammlung einzureichen sind. Hiervon hat der Vorstand der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichts- rats Gebrauch gemacht. Etwaige Fragen sind bis spätestens einen Tag vor der Haupt- versammlung, d.h. bis Samstag, den 24. April 2021, 24:00 Uhr MESZ, über den Internetservice einzureichen. Eine Einreichung von Fragen auf einem anderen Übermittlungsweg ist nicht mög- lich. Nach Ablauf der vorstehend genannten Frist und während der Hauptversammlung können Fragen nicht eingereicht werden. Es werden ausschließlich Fragen in deutscher Sprache berücksich- tigt. Bei der Beantwortung der Fragen entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 C19-AuswBekG nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er Fragen beantwortet. Er kann Fragen bei deren Beantwortung zusammenfassen, wenn ihm dies sinnvoll er- scheint. Es ist vorgesehen, die Fragensteller im Rahmen der Fra- genbeantwortung namentlich zu nennen. Bitte beachten Sie dazu noch die weitergehenden Erläuterungen zu den Aktionärsrechten und zum Datenschutz am Ende dieser Einladungsbekanntma- chung. Möglichkeit zum Widerspruch gegen einen Beschluss der Hauptversammlung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 C19-AuswBekG Die Aktionäre und ihre Bevollmächtigten, die ihr Stimmrecht aus- geübt haben, können bis zum Schluss der Hauptversammlung über den Internetservice Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung zu Protokoll erklären. 13
Hinweise zum Datenschutz Bei der Erstellung von Zugangsdaten für den Internetservice, Einreichung von Fragen im Vorfeld der virtuellen Hauptversamm- lung, Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht sowie im Rahmen der Nutzung des Internetservices und der Teilnahme an der virtuel- len Hauptversammlung verarbeiten wir personenbezogene Da- ten der jeweiligen Aktionäre (z.B. Name und Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart der Aktien und individu- elle Zugangsdaten für die Nutzung des Internetservices) sowie gegebenenfalls personenbezogene Daten ihrer Bevollmächtigten. Dies geschieht, um Aktionären oder ihren Bevollmächtigten die Teilnahme an und die Ausübung ihrer Rechte im Zusammenhang mit der virtuellen Hauptversammlung zu ermöglichen. Verantwortliche für die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist: team SE team Allee 22 24392 Süderbrarup E-Mail: datenschutz@team.de. Soweit wir uns zur Durchführung der virtuellen Hauptversamm- lung Dienstleister bedienen, verarbeiten diese ihre personenbe- zogenen Daten nur in unserem Auftrag und sind im Übrigen zur Vertraulichkeit verpflichtet. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen steht jedem Be- troffenen ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschrän- kungs-, Löschungs- und ggf. Widerspruchsrecht bezüglich der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung und auf Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundver- ordnung können jederzeit unter www.team.de/hv2021 abgerufen oder vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft unter folgender Postanschrift oder E-Mail-Adresse angefordert werden: 14
postalisch: Vater Solutions GmbH z.Hd. Thomas Cedzich Liebigstraße 26 24145 Kiel Telefon: +49 431 20084-575 Telefax: +49 431 20084-222 Mobil: +49 160 8826106 E-Mail: Tcedzich@vater-gruppe.de Süderbrarup, im März 2021 team SE Kevin Lorenzen Carsten Gemeinhardt Vorstand Vorstand 15
team SE team Allee 22 24392 Süderbrarup Tel. +49 (0) 4641 9860-0 Fax +49 (0) 4641 9860-9035 hauptversammlung@team.de www.team.de
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