Einreisebedingungen: Argentinien - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Argentinien EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit () sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Argentiniens (www.who.int), u. a. für die Iguaçu-Wasserfälle ist allen Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen, 10 Tage vor Einreise. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit behördlich vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Anfang 2016 werden vermehrt Denguefälle im gesamten Lande gemeldet. Das argentinische Gesundheitsministerium spricht von dem stärksten Dengueausbruch seit 2009. Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen. Malaria Es gibt ein minimales Risiko im Norden der Provinz Salta sowie Einzelfälle im Depto. Iguaçu in Misiones. Die anderen Regionen inkl. der Iguaçu-Wasserfälle gelten als malariafrei. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Standby-Medikation sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: - ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen - in den o.g. Regionen unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Hantavirus Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm- Einreisebedingungen: Seite 1 von 12 Argentinien
Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Argentinien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20752] Allgemeine Reiseinformationen Versorgung im Notfall Reisende nach Argentinien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung Straßen- und Flugverkehr Der Grenzübergang am Pass "Cristo Redentor" (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand sind auf der Webseite www.vialidad.gov.ar einsehbar. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte. Bergsteigen und Trekking Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. Wildes Campen sollte unterlassen werden. Informationen zum Nationalpark Aconcagua, auch zu den Parkgebühren, sind über die Webseite aconcagua.mendoza erhältlich. Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register. Eintragungen sind auf der Webseite Nahuel Huapi oder im Büro in Bariloche möglich: Av. San Martin 24, Mo - Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr, Sa und So von 10:00 bis 17:00 Uhr, Telefon +54 (0) 294 4423111, intern 113, E-Mail: informesnh@apn.gov.ar. Notrufnummer: 105. Besuch von Fußballspielen In argentinischen Stadien kommt es regelmäßig zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken. Ein Fußballspiel sollte möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde besucht und Fanblocks und Stehplätze gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei den meisten Banken jedoch nur bis zu 2000,- Pesos je Transaktion. Die Gebühren sind erheblich. Eine günstigere Alternative sind Online-Transferdienste. Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die Euro in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich. Insbesondere außerhalb von Buenos Aires akzeptieren viele Restaurants und Unterkünfte keine Kreditkarten. Es ist daher ratsam, sich bei der Buchung vorher zu erkundigen und ausreichend Bargeld dabei zu haben Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, in der zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Dies bedeutet, dass für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Einreisebedingungen: Seite 2 von 12 Argentinien
Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden. Sonstige Hinweise Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige ("Denuncia"). Bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires gibt es schriftliche Übersetzungshilfen. Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft in Buenos Aires. Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da die Sachfahndung z.T nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann, Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) Tel. 0054 11 4323 8900, Durchwahl 116310/116633- 5656/115050-9260, E-Mail serv.turista@gmail.com. Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Reisende unverzüglich auf ein Telefonat mit der deutschen Botschaft in Buenos Aires oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen. Kostenlose Rechtsschutzstellen für Touristen ("Defensoría del Turista") befinden sich in La Boca, San Telmo, Puerto Madero, Palermo, Recoleta, im Microcentro und am Kreuzfahrtterminal. Touristen können sich mit Problemen aller Art, Rechtsstreitigkeiten mit ihren touristischen Dienstleistern, aber auch in Notsituationen an diese Stelle wenden. Die Mitarbeiter sind mehrsprachig, Hotline 0800-6661518, E-Mail: turistacentral@defensoria.org.ar, www.defensoriaturista.org.ar. Rechtsschutzstellen für Touristen gibt es auch in anderen Provinzen: in Mar del Plata (defensoriadelturistamdp@gmail.com), Bariloche (contacto@defensoriabariloche.gob.ar), Villa Carlos Paz (gusmartri@gmail.com), Posadas (mesadeentrada@defensoriaposadas.gob.ar) und San Juan (defensor@sanjuan.gov.ar). [20752] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die Krankenversorgung - besonders die stationäre - ist im Allgemeinen gut, außerhalb von Buenos Aires kann der Standard jedoch niedriger sein. Rechnungen müssen oft sofort in bar gezahlt werden. Bei Reisen in die Provinz sollten Medikamente in Form einer Reiseapotheke in ausreichender Menge mitgeführt werden. Die Kosten für ärztliche Behandlungen und stationären Aufenthalt sind in der Regel niedriger als in Deutschland. Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung und einer Reiserückholversicherung wird sehr empfohlen. Essen und Trinken Zur Vermeidung häufig auftretender Magen- und Darmerkrankungen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten. Von dem Genuss von Leitungswasser, Eiswürfeln und nicht industriell hergestelltem Speiseeis sollte grundsätzlich abgesehen werden. Wasser sollte vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Milch ist pasteurisiert, einheimische Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Durchgegarte Fleisch-, Geflügel- und Fischgerichte sowie geschältes Obst und Gemüse sind ebenfalls unbedenklich. Von dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird allerdings abgeraten. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken - - Malaria 3 - Typhus & Polio 2 - Cholera Nein - Gelbfieber 1 - Anmerkungen Impfungen Im Dreiländerdreieck, mit den angrenzenden argentinischen Provinzen entlang des Uruguay sowie den angrenzenden südöstlichen Landesteilen Paraguays, ist ein Impfschutz gegen Gelbfieber empfohlen, da an der angrenzenden Westgrenze Einreisebedingungen: Seite 3 von 12 Argentinien
Brasiliens (Rio Grande do Sul) das Gelbfiebervirus in Affen nachgewiesen wurde. Nachdem Gelbfiebermücken das Virus von den Affen auf den Menschen übertragen können, besteht für die Bevölkerung der betroffenen Regionen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Die örtlichen Gesundheitsbehörden haben aus diesem Grund eine Impfaktion in der Bevölkerung der betroffenen Regionen durchgeführt. Reisenden, die explizit die folgenden Gebiete besuchen (insbesondere auch grenzüberschreitenden Besucher der Iguazu- Nationalparks), ist ein Gelbfieber-Impfschutz empfohlen: - Formosa und Misiones jeweils in der gesamten Provinz; - Chaco im Departement Bermejo; - Corrientes in den Departements Berón de Astrada, Capital, General Alvear, General Paz, Ituzaingó, Itatí, Paso de los Libres, San Cosme, San Miguel, San Martín und San Tomé; - Jujuy in den Departements Ledesma, Santa Barbara, San Pedro und Valle Grande; - Salta in den Departments Anta, General José de San Martín, Orán und Rivadavia; - Iguaçu-Wasserfälle. Argentinien gehört bislang nicht zu den klassischen Gelbfieberländern, so dass ein Gelbfieberschutz für die anderen Landesteile nicht erforderlich ist. Typhus kommt vor, Poliomyelitis nicht. Eine Typhusimpfung wird bei Rucksackreisen und Langzeitaufenthalten empfohlen. Das Malariarisiko ist gering und besteht vor allem in den ländlichen Gebieten entlang der Grenze zu Bolivien (im Norden der Provinz Salta) und entlang der Grenze zu Paraguay (im Depto. Iguaçu in Misiones). Die übrigen Gebiete gelten als malariafrei. Die weniger gefährliche Form Plasmodium vivax herrscht vor. Gesundheitszeugnis Für Langzeitaufenthalte wird ein Gesundheitszeugnis ("Health Certificate") sowie ein HIV-Test in deutscher und englischer Sprache verlangt (Formular auf Anfrage über die Botschaft). Andere Risiken Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden. Das durch Stechmücken übertragene Dengue-Fieber kommt vor. Im Dezember 2015 und Januar 2016 kam es zu einem ungewöhnlich starken Anstieg der Fallzahlen. Es empfiehlt sich ein wirksamer Insektenschutz. Landesweit besteht eine erhöhte Infektionsgefahr für Hepatitis A. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/Aids ist eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Gesundheitsrisiko bergen. Die durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt im Nordosten vor. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung, Mückennetze und insektenabweisende Mittel. Tollwut kommt landesweit vor. Die durch das Hantavirus übertragene Erkrankung kommt selten und eher in ländlichen Gebieten vor. In beiden Fällen sollte der Kontakt zu streunenden Hunden, Katzen, Waldtieren und Nagetieren, sowie zu deren Sekreten gemieden werden. Bei Bisswunden oder Infektionsverdacht so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Zunahme von Infektionen durch das Zika-Virus besteht, Schwangeren und Frauen die schwanger werden möchten, wird geraten, eine Reise in die Ausbruchsgebiete zu meiden. Auf ausreichenden Mückenschutz ist zu achten. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Thu, 02 Aug 2018 15:00:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Mon, 24 Sep 2018 11:58:50 +0200) Letzte Änderungen: Redaktionelle Änderungen LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE In Argentinien gibt es immer wieder Streiks und Demonstrationen. Dabei kann es zu Straßensperrungen und erheblichen Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr kommen. Auch der Flugverkehr kann betroffen sein. Vereinzelt kam es in der Vergangenheit auch zu Plünderungen und gewalttätigen Protesten. Reisende sollten daher Demonstrationen und Menschenansammlungen meiden und sich in den Medien (z.B. über die App
Infobae) sowie bei ihren Gastgebern und Reiseveranstaltern über die aktuelle Lage informieren. Kriminalität Grundsätzlich ist landesweit Vorsicht und Wachsamkeit angebracht. Auch in den besseren Wohngegenden kommt es zu Überfällen. Wertgegenstände sollten nicht offen getragen, Bargeld nur in geringen Mengen mitgeführt werden. Bei Überfällen sollte kein Widerstand geleistet werden, da die Täter in der Regel bewaffnet sind und vor Gewaltanwendung nicht zurückschrecken. An belebten Orten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss mit Trickdiebstählen gerechnet werden, wie etwa jemanden mit Senf o.ä. zu beschmutzen, hilfsbereit mit der Reinigung zu beginnen und dabei alle greifbaren Gegenstände zu entwenden. Wertgegenstände sollten nicht in Handtaschen oder Rucksäcken, sondern z.B. in Brustbeuteln eng am Körper transportiert werden. Ausweisdokumente etc. sollten von Bargeld getrennt und sicher (Hotelsafe) verwahrt werden. In Hotels der niedrigen Preisklasse kommen häufig Diebstähle vor, aber auch in besseren Hotels sollten Handtaschen und Gepäck in öffentlich zugänglichen Räumen (Lobby etc.) niemals unbeaufsichtigt gelassen werden. Besondere Aufmerksamkeit ist bei Bargeldabhebungen oder –tausch sowie an den touristischen Anziehungspunkten von Buenos Aires wie La Boca (insbesondere an Werktagen und in wenig bevölkerten Nebenstraßen abseits der Calle Caminito), San Telmo, der Bahnstation Retiro und im Stadtzentrum geboten. In letzter Zeit sind der Botschaft auch vermehrt Überfälle aus der Stadt Mendoza gemeldet worden. Überall ist nach Einbruch der Dunkelheit besondere Vorsicht geboten. Nach Einbruch der Dunkelheit wird empfohlen, Taxis telefonisch zu bestellen (sog. Radio-Taxis oder Remis). Am internationalen Flughafen Ministro Pistarini (Ezeiza) sollte ausschließlich ein ‚Remise'-Dienst (wird im Ankunftsbereich an festen Ständen angeboten) genutzt werden. In Argentinien ist eine größere Menge gefälschter Banknoten, insbesondere 100-Peso-Noten, im Umlauf. Sie sind zwar zu erkennen, wenn die üblichen Sicherheitsmerkmale geprüft werden, die Gefahr ist jedoch groß, beim Geldumtausch auf offener Straße oder durch Trickbetrug ('Umtausch' gegen Falschgeld unter dem Vorwand, nicht wechseln zu können. In Einzelfällen kann es auch an Geldautomaten zur Ausgabe von Falschgeld kommen. In diesem Fall sprechen Sie am besten umgehend bei der dazugehörenden Bank vor. Naturkatastrophen Die vulkanische Andenkette ist eine seismisch aktive Zone, so dass es zu Erdbeben kommen kann. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam. Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Versorgung im Notfall Reisende nach Argentinien sollten unbedingt auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung Straßen- und Flugverkehr Der Grenzübergang am Pass „Cristo Redentor" (Direktverbindung Mendoza-Santiago) sowie weitere Pässe nach Chile sind während der Wintermonate von Mai bis September wegen starker Schneefälle häufig gesperrt. Aktuelle Informationen zum Straßenzustand sind auf der Webseite www.vialidad.gov.ar einsehbar. Flugverspätungen sind an der Tagesordnung, was insbesondere in Bezug auf (transkontinentale) Anschlussflüge bei der Reiseplanung berücksichtigt werden sollte. Bergsteigen und Trekking Bergbesteigungen und Trekking müssen in gewissen Gebieten durch das Ministerium für Tourismus genehmigt werden. In den Bergen können sich die Witterungsverhältnisse sehr rasch ändern. Warnungen und Anweisungen der lokalen Behörden sollten beachtet werden. Es wird empfohlen, Wanderungen und Bergtouren in Begleitung eines anerkannten örtlichen Leiters durchzuführen, auch um das Risiko von Überfällen zu vermindern. Wildes Campen sollte unterlassen werden. Informationen zum Nationalpark Aconcagua, auch zu den Parkgebühren, sind über die Webseite aconcagua.mendoza erhältlich. Die Parkverwaltung des Nationalparks Nahuel Huapi führt ein Trekking-Register. Eintragungen sind auf der Webseite Nahuel Huapi oder im Büro in Bariloche möglich: Av. San Martin 24, Mo – Fr von 8:00 bis 17:00 Uhr, Sa und So von 10:00 bis 17:00 Uhr, Telefon +54 (0) 294 4423111, intern 113, E-Mail: informesnh@apn.gov.ar. Notrufnummer: 105. Besuch von Fußballspielen In argentinischen Stadien kommt es regelmäßig zu schweren Ausschreitungen rivalisierender Fangruppen, die auch vor Waffeneinsatz nicht zurückschrecken. Ein Fußballspiel sollte möglichst in Begleitung ortskundiger einheimischer Fußballfreunde besucht und Fanblocks und Stehplätze gemieden werden. Hotels informieren auch über Organisationen, die den Eintritt, die An- und Abfahrt organisieren. Geld/Kreditkarten Landeswährung ist der argentinische Peso (ARS). Mit Bank- und Kreditkarten kann an Geldautomaten Bargeld abgehoben werden, bei den meisten Banken jedoch nur bis zu 2000,- Pesos je Transaktion. Die Gebühren sind erheblich. Eine günstigere Alternative sind Online-Transferdienste. Dollar lassen sich grundsätzlich im ganzen Land tauschen, manche Banken lehnen jedoch den Tausch für Nicht-Kunden ab. Wechselstuben oder Banken, die Euro in Pesos tauschen, sind außerhalb von Buenos Aires weniger häufig. Die Bezahlung mit Kreditkarte ist nicht immer möglich. Insbesondere außerhalb von Buenos Aires akzeptieren viele Restaurants und Unterkünfte keine Kreditkarten. Es ist daher ratsam, sich bei der Buchung vorher zu erkundigen und ausreichend Bargeld dabei zu haben
Der Kauf von Fremdwährungen in Argentinien ist für Ausländer nur in der Höhe möglich, in der zuvor argentinische Pesos in Argentinien gekauft wurden. Dies bedeutet, dass z.B. für eine Weiterreise keine brasilianischen Reales oder US-Dollar in Argentinien gekauft werden können, wenn Pesos aus Deutschland mitgebracht wurden. Da der vorherige Kauf der Pesos beim Kauf der Fremdwährung nachgewiesen werden muss, sollten Quittungen von Wechselstuben, aber auch von Geldautomaten, hierfür aufbewahrt werden. Sonstige Hinweise Bei Diebstahl verlangen deutsche Versicherungen für die Erstattung den Nachweis einer polizeilichen Anzeige („Denuncia"). Bei der deutschen Botschaft in Buenos Aires gibt es schriftliche Übersetzungshilfen. Im Falle des Verlusts des Reisepasses ist die polizeiliche Verlustanzeige für die Wiederausreise unerlässlich. Informationen hierzu erteilt die deutsche Botschaft in Buenos Aires. Von der Weiterreise mit bereits als gestohlen gemeldeten, aber wieder aufgefundenen Reisepässen wird abgeraten, da die Sachfahndung z.T nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Die Stadt Buenos Aires hat ein Kommissariat für Touristen eingerichtet, in dem auch in diversen Fremdsprachen Hilfestellung geleistet werden kann, Avenida Corrientes Nr. 436 (Plaza San Nicolás) Tel. 0054 11 4323 8900, Durchwahl 116310/116633- 5656/115050-9260, E-Mail serv.turista@gmail.com. Bei einer Festnahme oder Inhaftierung sollten Reisende unverzüglich auf ein Telefonat mit der deutschen Botschaft in Buenos Aires oder dem zuständigen Honorarkonsul bestehen. Kostenlose Rechtsschutzstellen für Touristen („Defensoría del Turista") befinden sich in La Boca, San Telmo, Puerto Madero, Palermo, Recoleta, im Microcentro und am Kreuzfahrtterminal. Touristen können sich mit Problemen aller Art, z.B. Rechtsstreitigkeiten mit ihren touristischen Dienstleistern, aber auch in Notsituationen an diese Stelle wenden. Die Mitarbeiter sind mehrsprachig, Hotline 0800-6661518, E-Mail: turistacentral@defensoria.org.ar, www.defensoriaturista.org.ar. Rechtsschutzstellen für Touristen gibt es auch in anderen Provinzen: in Mar del Plata (defensoriadelturistamdp@gmail.com), Bariloche (contacto@defensoriabariloche.gob.ar), Villa Carlos Paz (gusmartri@gmail.com), Posadas (mesadeentrada@defensoriaposadas.gob.ar) und San Juan (defensor@sanjuan.gov.ar). EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Ja Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Das Reisedokument muss bei Einreise gültig sein. Eine Gültigkeitsdauer über die Dauer des geplanten Aufenthalts hinaus wird empfohlen. Visum Deutsche Staatsangehörige können bis zu 90 Tage als Touristen visafrei nach Argentinien einreisen. Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung bis zu insgesamt 6 Monaten ist vor Ort (Ausländerbehörde) möglich. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Sofern ein längerer Aufenthalt oder eine Erwerbstätigkeit in Argentinien geplant ist, sollte vor Reiseantritt das argentinische Konsulat wegen der Visabestimmungen kontaktiert werden. Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Kinder unter 14 Jahren müssen auf Reisen eine Bescheinigung über die Einwilligung der Sorgeberechtigten mit sich führen. Wird der Minderjährige von nur einem Sorgeberechtigten begleitet, so ist die Einwilligung des anderen Sorgeberechtigten notwendig, die Mitnahme der Geburtsurkunde ist empfehlenswert. Ist nur ein Elterteil sorgeberechtigt (auch bei Verwitweten), so muss hierüber ein Nachweis mitgeführt werden. Reist der Minderjährige allein oder in Begleitung volljähriger Dritter, so müssen die Bescheinigungen Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer des Begleiters und/oder der Empfangsperson am Zielort enthalten. Kinder unter 6 Jahren werden bei Ein- und Ausreise in das Register der argentinischen Einwanderungsbehörden eingetragen. Weitere Informationen erteilt die Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulate Argentiniens in Deutschland. Auch Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren benötigen für die Ein- und Ausreise grundsätzlich die Erlaubnis des/der (beider) Sorgeberechtigten. Für jede Reise wird eine neue Reisegenehmigung benötigt. Die Einwilligungen und Nachweise müssen von dem argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Verbindliche Auskünfte erteilen nur die argentinischen Konsulate. Diese Pflicht soll zwar nur für argentinische Staatsangehörige und Ausländer mit längerfristigem (visumpflichtigem) Aufenthalt bestehen; es hat sich jedoch bewährt, wenn sich auch deutsche Touristen mit vorübergehendem Aufenthalt der Praxis fügen. Sonstiges Seit 2012 werden von jedem Reisenden am Einreiseflughafen / Seehafen die Fingerabdrücke digital eingescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt. Ein- und Ausreise über die USA Bei Ein- und Ausreise über die USA sind die Einreisebestimmungen für die USA zu beachten. Bei Passverlust in Argentinien kann es insbesondere in der Touristensaison November bis April schwierig werden, für einen von der deutschen Botschaft in Buenos Aires ausgestellten Ersatzpass rechtzeitig vor dem Rückflug ein Visum von der US-Botschaft zu erhalten. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. Einreisebedingungen: Seite 6 von 12 Argentinien
BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Für die Einfuhr von Zahlungsmitteln (Bargeld, Reiseschecks) gibt es keine Beschränkungen, ab einem Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren muss die Einfuhr deklariert werden. Bei der Ausreise darf maximal der Gegenwert von 10.000,- US-$ für Erwachsene bzw. 5.000,- US-$ für Minderjährige unter 16 Jahren mitgeführt werden. Die Mitnahme höherer Beträge ist nicht gestattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der argentinischen Zollbehörden. Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Drogen Drogenhandel und Drogenkonsum sind in Argentinien strafbar und werden verfolgt. Auch der Besitz von Kleinstmengen ist nicht straffrei und kann zu hohen Gefängnisstrafen führen. Die Haftbedingungen in Argentinien sind nicht mit denen deutscher Gefängnisse vergleichbar. Artenschutz Es ist verboten, ohne Genehmigung bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren. Die Verbote richten sich auch gegen die Veräußerung von Produkten oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden. Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich. Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung unter www.ambiente.gov.ar. Unabhängig von den argentinischen Regelungen bestehen auch in Deutschland Einfuhrverbote oder Genehmigungsvorbehalte für Tiere, die unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fallen. Nähere Informationen zur Einfuhr finden sich auf der Webseite MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle medizinische Hinweise Zika-Virus-Infektion In der Region wird aktuell eine deutliche Zunahme von durch Mücken übertragbaren Zika-Virus-Infektionen beobachtet, die klinisch ähnlich wie Dengue-Fieber verlaufen, allerdings für ungeborene Kinder eine Gefahr darstellt. Eine Impfung, eine Chemoprophylaxe oder eine spezifische Therapie stehen absehbar nicht zur Verfügung. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher Schwangeren und Frauen, die schwanger werden wollen, in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit (DTG) sowie dem Robert-Koch-Institut von vermeidbaren Reisen in Zika-Virus-Ausbruchsgebiete abzusehen, da ein Risiko frühkindlicher Fehlbildungen bei einer Infektion der Frau gegeben ist. Bei unvermeidbaren Reisen muss auf eine ganztägige konsequente Anwendung persönlicher Schutzmaßnahmen zur Vorbeugung von Mückenstichen geachtet werden, siehe auch: Schutzmaßnahmen Mückenstiche. Weitere Informationen zur Zika-Virus-Infektion und deren Prävention finden Sie im Merkblatt Zika-Virus des Gesundheitsdienstes. Impfschutz Bei Reisen in die ausgewiesenen Gelbfieber-Endemiegebiete Argentiniens (www.who.int), u. a. für die Iguaçu-Wasserfälle ist allen Reisenden ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eine rechtzeitige Impfung zu empfehlen, d.h. 10 Tage vor Einreise. Aus Argentinien kommend kann die Impfung bei Weiterreise in ein Drittland verlangt werden. Weder bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (häufig die Nachbarstaaten) noch bei direkter Einreise aus Deutschland ist der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung derzeit behördlich vorgeschrieben. Das Auswärtige Amt empfiehlt außerdem, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes (www.rki.de) für Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen. Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Mumps, Masern Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen. Dengue-Fieber Anfang 2016 werden vermehrt Denguefälle im gesamten Lande gemeldet. Das argentinische Gesundheitsministerium spricht von dem stärksten Dengueausbruch seit 2009. Dengue wird in weiten Teilen des Landes durch den Stich der tagaktiven Mücke Aedes aegypti übertragen. Die Erkrankung geht in der Regel mit Fieber, Hautausschlag und ausgeprägten Gliederschmerzen einher. In seltenen Fällen treten insbesondere bei Kindern der Lokalbevölkerung zum Teil schwerwiegende Komplikationen inkl. möglicher Todesfolge auf. Diese sind jedoch bei Reisenden insgesamt extrem selten. Da es derzeit weder eine Impfung bzw. Chemoprophylaxe noch eine spezifische Therapie gegen Dengue gibt, besteht die einzige Möglichkeit zur Vermeidung dieser Virusinfektion in der konsequenten Anwendung persönlicher Maßnahmen. Malaria Es gibt ein minimales Risiko im Norden der Provinz Salta sowie Einzelfälle im Depto. Iguaçu in Misiones. Die anderen Regionen inkl. der Iguaçu-Wasserfälle gelten als malariafrei. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil kann die Mitnahme einer Standby-Medikation sinnvoll sein. Dies sollte unbedingt vor der Reise mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen: Einreisebedingungen: Seite 7 von 12 Argentinien
· ganzkörperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), · Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen · ggf. in den o.g. Regionen unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen HIV / AIDS Durch ungeschützte sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch (unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen Die meisten Durchfallerkrankungen lassen sich durch eine konsequente Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene vermeiden. Hantavirus Diese insgesamt seltene Erkrankung kann landesweit in der Regel in ländlichen Gebieten nach durchschnittlich 2-4 Wochen nach Aufnahme von mit Hantaviren kontaminierten Sekreten infizierter Nagetiere über die Atemwege bzw. den Magen-Darm- Kanal zu grippeähnlichen Symptomen wie Kopf- und Gliederschmerzen führen. In seltenen Fällen können tödliche Komplikationen durch Befall der Nieren oder des Herz-Lungensystems entstehen (hämorrhagisches Fieber mit renalem Syndrom, HFRS oder kardio-pulmonales Syndrom, HPS bzw. HCPS). Eine Übertragung von Mensch zu Mensch findet nur in extrem seltenen Fällen statt. Eine Impfung bzw. medikamentöse Prophylaxe existiert nicht. Medizinische Versorgung Das medizinische Versorgungsangebot ist in großen Städten und insbesondere Buenos Aires in der Regel mit dem in Europa zu vergleichen. Sie ist auf dem Lande jedoch vielfach technisch, apparativ und hygienisch problematisch. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Vor einer Reise nach Argentinien wird eine individuelle Beratung durch Tropen- bzw. Reisemediziner empfohlen; zu Beratungsstellen siehe auch www.dtg.org. Die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort stellen auf Wunsch Listen der ihnen bekannten deutsch- und englischsprachigen Ärzte zur Verfügung. Die Angaben erfolgen aufgrund von Informationen, die den Auslandsvertretungen zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegen. Die Hinweise und insbesondere die Benennung der Ärzte sind dabei unverbindlich und ohne Gewähr. Der Patient hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem von ihm selbst erteilten Behandlungsauftrag aufzukommen. Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbesondere bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Türkei Ja Nein/1 Ja Andere EU-Länder Ja Nein/1 Ja Schweiz Ja Nein/1 Ja Österreich Ja Nein/1 Ja Deutschland Ja Nein/1 Ja Einreisebedingungen: Seite 8 von 12 Argentinien
Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei Visumfreiheit bei der Einreise noch mindestens 3 Monate, bei Visumpflicht noch mindestens 6 Monate gültig sein. Anmerkung zum Reisepass Da sich die Einreisebestimmungen kurzfristig ändern können, sollten sich Reisende rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen nach dem aktuellen Stand erkundigen. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, sofern sie als Touristen für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen einreisen: Deutschland, Österreich sowie alle EU-Länder, Schweiz und Türkei. [1] Ein Visum ist allgemein für Geschäftsreisende erforderlich, ausgenommen sind Geschäftsreisende aus den folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder, wenn sie an Meetings und Konferenzen teilnehmen: (a) Deutschland, Österreich, Schweiz, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland (Rep.), Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei und Ungarn; (b) Schweiz; (c) Türkei. Für Studienreisen von bis zu 90 Tagen ist kein Visum notwendig. Für Studienreisen über 90 Tage erfolgt die Einreise zunächst als Tourist. Eine Aufenthaltsgenehmigung zu Studienzwecken ist dann innerhalb von 30 Tagen bei der Einwanderungsbehörde zu beantragen Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Sorgeberechtigte, die allein mit minderjährigen Kindern unter 14 Jahren reisen, müssen eine entsprechende Genehmigung des zweiten Sorgeberechtigten mit sich führen. Für diejenigen, die z. B. alleiniges Sorgerecht haben bzw. verwitwet sind, muss ebenfalls eine Bescheinigung mitgeführt werden. Minderjährige, die unter 14 Jahre alt sind und allein ein- oder ausreisen, müssen eine entsprechende Genehmigung ihrer Sorgeberechtigten mit sich führen. Auf dieser Genehmigung müssen der Namen, Anschrift und Ausweis- oder Passnummer der Empfangsperson in Argentien oder ggf. des Reisebegleiters des Kindes stehen. Für alle Fälle sind die Dokumente ins Spanische zu übersetzen, damit es bei den Einreiseformalitäten keine Probleme gibt. Außerdem müssen die Dokumente vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden. Alleinreisende Kinder zwischen 14 und 18 Jahren müssen ebenfalls über eine Reiseerlaubnis verfügen, wenn sie die argentinische Staatsbürgerschaft besitzen oder wenn sie visumpflichtig sind. Nicht-visumpflichtigen, alleinreisenden Minderjährigen wird die Mitnahme einer Reiseerlaubnis empfohlen. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, sich vor Abreise bei der Botschaft über die aktuellen Bestimmungen zu informieren, da nur diese verbindliche Auskunft erteilt. Hinweis: In Argentinien wird man erst mit 21 Jahren volljährig. Reisende mit Wohnsitz in Europa, die das 18., aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet haben, sollten daher eine Bescheinigung über die Volljährigkeit in ihrem Heimatland mit sich führen. Alternativ können Reisende über 18, aber unter 21 Jahren eine Einverständniserklärung ihrer Eltern/Sorgeberechtigten mitführen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Einreise mit Haustieren Für Hunde und Katzen werden ein maximal 10 Tage altes Gesundheitszeugnis sowie ein Impfausweis als Nachweis einer Tollwutimpfung benötigt. Tiere unter 3 Monaten benötigen kein Tollwutimpfzertifikat. Gesundheitszeugnis und Tollwutimpfzertifikat müssen von einer konsularischen Vertretung Argentiniens beglaubigt worden sein und auf Spanisch vorliegen. Die Fluggesellschaft muss ca. 24 Std. vor der Ankunft den Destinationsflughafen von dem Tiertransport in Kenntnis setzen. Bei Ankunft erfolgt eine tierärztliche Untersuchung, deren Kosten der Reisende trägt. Einreisebedingungen: Seite 9 von 12 Argentinien
Bearbeitungsdauer Je nach Visumtyp und Nationalität unterschiedlich. Es wird empfohlen, dass sich Reisende spätestens 45 Tage vor ihrer geplanten Abreise mit dem zuständigen Konsulat in Verbindung setzen. Gültigkeit Je nach Visumart und Nationalität unterschiedlich. Transit Ansonsten visumpflichtige Reisende, die innerhalb von 12 Stunden weiterfliegen, über gültige und bestätigte Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ist ein Wechsel der Fluggesellschaft oder des Flughafens nötig, sollte man sich bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob Transit- Visumfreiheit besteht. Visaarten und Kosten U.a. Touristen-, Geschäfts-, Arbeits- , Studenten- und Transitvisum. Kosten Antragstellung in Berlin: Touristenvisum: 150 € Geschäfts-/Arbeitsvisum (kurzfristig, Aufenthalt von max. 60 Tagen): 200 €. Arbeitsvisum (langfristig): 200 €. Staatsbürger mancher Länder erhalten das Visum kostenlos. Auskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Antrag erforderlich Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich (Die argentinischen Konsulate wünschen, dass sich Reisende telefonisch nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.). In der Regel: (a) Terminvereinbarung mit der zuständigen konsularischen Vertretung. (b) 2 Antragsformulare (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen argentinischen Botschaft). (c) 2 aktuelle Passfotos in Farbe (4 x 4 cm). (d) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist und 1 freie Seite enthält. (e) Gebühr (Beleg über die Bareinzahlung auf das Konto des argentinischen Konsulats). (f) Hin- und Rückreiseticket bzw. -bestätigung, Unterkunftsnachweis. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes (nur Touristenvisum, 50 US$ pro Tag). (h) Hotelreservierung in Argentinien. Geschäftsvisum: (a-h), (i) Firmenschreiben der einladenden oder der entsendenden Firma in spanischer Sprache im Original. Die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. Die einladende Firma muss die Einreise des deutschen Geschäftspartners bei der argentinischen Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) beantragen. Die Erteilung der Genehmigung dauert bis zu 4 Monate. Arbeitsvisum: (i) Leumundszeugnis, ärztliches Attest, Arbeitsvertrag, Anschreiben der Firma. Das Anschreiben der Firma muss auf Spanisch vorliegen, und die Unterschrift des Firmenvertreters muss notariell beglaubigt und mit der Haager Apostille überbeglaubigt sein. (j) Ggf. Aufenthaltstitel für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Insbesondere für Arbeitsvisa, aber auch für Geschäftsvisa sind u. U. zusätzliche Unterlagen erforderlich. Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag und der Zahlungsbeleg beizufügen. [col] Geld Geldwechsel In allen größeren Städten gibt es Banken und Cambios (Wechselstuben). Generell wird die Mitnahme von US-Dollar empfohlen, jedoch sollte Bargeld im Land nur im notwendigen Umfang mitgeführt werden. Euro können nur in den Großstädten in fast allen Banken und Wechselstuben gewechselt werden. Währung 1 Argentinischer Peso = 100 Centavos. Währungskürzel: Arg$, ARS (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 100, 50, 20, 10 und 5 und 2 Arg$ im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 2 und 1 Arg$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Centavos. Einreisebedingungen: Seite 10 von 12 Argentinien
US-Dollar werden in einigen Hotels und Touristenzentren akzeptiert. Preise in Pesos und in Dollar werden beide mit '$' ausgezeichnet. Bei Unklarheiten sollte deshalb nachgefragt werden. Werden Pesos in Argentinien gekauft, kann nur eine Fremdwährung in der gleichen Höhe innerhalb des Landes erworben werden, Quittungen von Wechselstuben sollten daher aufbewahrt werden. Devisenbestimmungen Die Ein- und Ausfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist unbeschränkt möglich. Die Einfuhr von Währung im Gegenwert von über 10.000 US$ ist deklarationspflichtig. Kreditkarten Diners Club, American Express, Visa und Mastercard werden akzeptiert, jedoch außerhalb von Buenos Aires nicht sehr häufig. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Achtung: Reisende, die mit ihrer Bankkundenkarte im Ausland bezahlen und Geld abheben wollen, sollten sich vor Reiseantritt bei ihrem Kreditinstitut über die Nutzungsmöglichkeit ihrer Karte informieren. Reiseschecks US-Dollar-Reiseschecks werden empfohlen. Es kann allerdings schwierig sein, diese außerhalb der größeren Städte umzutauschen. Sicherer ist die Nutzung von Geldautomaten und Kreditkarten. Öffnungszeiten der Bank Mo-Fr 10.00-15.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Folgende Artikel können zollfrei nach Argentinien eingeführt werden (Personen unter 18 Jahren dürfen jeweils die Hälfte der angegebenen Mengen einführen): Der Gesamtwert der Waren darf den Gegenwert von 300 US$ (Einreise über Flug- und Seehäfen) und folgende Mengen nicht überschreiten: 400 Zigaretten und 50 Zigarren; 2 l Spirituosen; 5 kg Lebensmittel (keine frischen). Bei Einreise auf dem Landweg darf der Gesamtwert der Waren den Gegenwert von 150 US$ (Personen unter 16 Jahren maximal 75 US$) und folgende Mengen nicht überschreiten: 200 Zigaretten und 25 Zigarren; 1 l Spirituosen; 2 kg Lebensmittel (keine frischen). Verbotene Importe Frische Lebensmittel (insbesondere Fleisch- und Milchprodukte, Brot, Obst und Gemüse, Honig und Honigprodukte), Betäubungsmittel, Drogen, Sprengstoff und pornographische Erzeugnisse. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN Einreisebedingungen: Seite 11 von 12 Argentinien
[20752] Argentinien - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 26.09.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 26.09.2018 (Unverändert gültig seit: 02.08.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 12 von 12 Argentinien
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