Leben und Arbeiten in Irland - German Embassy Dublin

Die Seite wird erstellt Stephan Ullrich
 
WEITER LESEN
Leben und Arbeiten in Irland
               Informationen für deutsche Staatsangehörige*

                 Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt
                             in der Republik Irland

                 Zusammengestellt von der Deutschen Botschaft Dublin
                                 Stand März / 2018

Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen
werden. Durch die Registrierung bei ELEFAND können Sie der Botschaft Ihre
Erreichbarkeit im Notfall sowie Kontaktpersonen in Deutschland benennen.

Die Botschaft Dublin veröffentlicht außerdem einen Newsletter in regelmäßigen Abständen
zu wichtigen und interessanten Themen für alle Deutschen in Irland. Die Anmeldung
erfolgt über Newsletter

                                                                   * (alle Angaben ohne Gewähr!)
Leben und Arbeiten in Irland (Stand 03/2018)

Inhaltsübersicht

1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ............................................................. 3
   a) Allgemeine Informationen ............................................................................... 3
   b) Besondere Zollvorschriften ............................................................................. 3
   c) Aufenthaltsgenehmigung ................................................................................. 4
   d) Einwohnermeldewesen .................................................................................... 4
   e) Amtliche (deutsche) Papiere ............................................................................ 4
2. Wohnen in Irland ................................................................................................. 5
   a) Allgemeines ..................................................................................................... 5
   b) Haus- und Grunderwerb .................................................................................. 5
      c) Preise............................................................................................................ 5
   d) Mietwohnungen / Miethäuser .......................................................................... 5
3. Arbeiten in Irland ................................................................................................. 6
   a) Allgemeine Informationen ............................................................................... 6
   b) Arbeitssuche .................................................................................................... 6
   c) Anerkennung von Qualifikationen .................................................................. 6
   d) Einkommenssteuer .......................................................................................... 7
   e) Soziale Sicherheit ............................................................................................ 7
4. Schulbesuch ......................................................................................................... 7
5. Straßenverkehr in Irland ...................................................................................... 9
6. Das irische Gesundheitswesen ............................................................................. 9
7. Wahlrecht ........................................................................................................... 10
8. Sonstiges ............................................................................................................ 11
   a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin ................................................... 11
   b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen ..................................................... 11
   c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte ................................ 12
09. Die Deutsche Botschaft Dublin ....................................................................... 12

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind auf dem Stand 03/2018. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben
übernehmen. Ebenso wenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte.

                                                             2
Leben und Arbeiten in Irland
Informationen für deutsche Staatsangehörige*
* (alle Angaben ohne Gewähr!)

Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche
Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen, in der Republik Irland zu leben und
zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die
wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der
''grünen Insel'' vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt
werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen
nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten
Auskünfte erteilen.

Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das
Bundesverwaltungsamt: Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige.

Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public
Services“ der Irischen Regierung [www.citizensinformation.ie]. Hier finden sich
umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens
in Irland sowie speziell zum Thema „Auswandern nach Irland“ (Home >>
Moving Country >> Moving to Ireland) in englischer Sprache. Telefonische
Erreichbarkeit unter +353 76107 4000.

1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen
a) Allgemeine Informationen
Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Zur Einreise
in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen auch bei
Ausreise noch gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik
Deutschland. Auch vorläufige Dokumente werden zur Einreise anerkannt. Für
Kinder unter 12 Jahren ist ein gültiger Kinderreisepass erforderlich.

b) Besondere Zollvorschriften
Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei
einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden.
Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere
Bestimmungen, vgl. u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren
(ausführlich dazu unter Ziff. 8). Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Customs
Information Office.
c) Aufenthaltsgenehmigung
Deutsche Staatsangehörige benötigen auch bei einem längeren Aufenthalt in
Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine
Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis.

Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik
Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den
weiteren Aufenthalt eines eingereisten EU-Bürgers in Irland zu versagen und ihn
aufzufordern, das Land zu verlassen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung (vorbestraft zu sein reicht allein hierfür noch nicht), aus
gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe
angewiesen ist, erfolgen. Die Aufforderung, Irland zu verlassen muss mit einer
Begründung und einer Rechtsmittelfrist versehen sein.

Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden
sich auf den Internetseiten www.inis.gov.ie und www.citizensinformation.ie [

d) Einwohnermeldewesen
Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen
vergleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen,
besteht für Sie auch keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie brauchen bei den
irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei
der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden und eine Registrierung bei
ELEFAND bei der Deutschen Botschaft vorzunehmen. Irland ist dem
''Schengener Abkommen'' über die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen
bislang nicht beigetreten.

Bitte überlegen Sie, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim
Einwohnermeldeamt abzumelden.

e) Amtliche (deutsche) Papiere
In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des
Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier kann nach vorheriger
Terminvereinbarung über die Webseite der Botschaft die Wohnsitzänderung
erfolgen Terminvergabe Pass. Es wird geraten, mindestens. drei Monate vor dem
Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung
eines neuen Reisepasses sechs bis acht Wochen dauern kann. Erforderliche
Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Botschaft
(www.dublin.diplo.de/pass).

Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich
der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein
neuer Reisepass bzw. ein ''Notfallausweis'' zur Rückkehr nach Deutschland (u.U.
genügt ein ''Notfalldokument'') ist anschließend bei der Botschaft zu beantragen.
Deren Ausstellung geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte
Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Bei
Verlust von Bank- und Kreditkarten etc. kann die Botschaft dagegen nicht
weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem ausstellenden Kreditinstitut
aufzunehmen.
Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen
nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der
Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft stellt
keine neuen Führerscheine aus. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU-
Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden. Für die Neuausstellung sind daher
die irischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen
Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, zu diesem Zweck eine
Karteikartenabschrift als Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis
zusenden (Kraftfahrtbundesamt). Weitergehende Informationen erhalten Sie bei
Ihrer      irischen    Führerscheinstelle      oder       im      Internet     unter
www.citizensinformation.ie (Home >> Travel and Recreation >> Motoring >>
Driver licensing). Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben,
kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden.

2. Wohnen in Irland
a) Allgemeines
Die Wohnstandards in Irland unterscheiden sich deutlich von denen in
Deutschland in Bezug auf Größe, Stellflächen, Stauraum, Ausstattung, usw. Zu
bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards von den deutschen
abweichen (Steckdosen, Glühbirnen,usw.)

b) Haus- und Grunderwerb
Erwerb von Haus- und Grundeigentum unterscheidet sich erheblich von
Deutschland. Daher sollte auf jeden Fall eine rechtliche Beratung von einem
Rechtsanwalt (solicitor) eingeholt werden.

c) Preise
Das Preisniveau ist in der Regel höher als für vergleichbare Objekte in
Deutschland Im Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich
höher als in ländlichen Gebieten. Einen ersten Überblick vermittelt ein Blick auf
einschlägige Webseiten wie www.myhome.ie oder http://www.daft.ie/

d) Mietwohnungen / Miethäuser
Das Wohnungsangebot ist gering, in der Regel werden nur möblierte Objekte
angeboten. Angebote findet man unter www.daft.ie. Die Vermittlungsgebühr bei
Inanspruchnahme eines Maklers zahlt der Vermieter.

Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist,
sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Bei Fragen in
Mietangelegenheiten hilft die National Housing Organisation Threshold weiter,
www.threshold.ie
Kostenlose Rechtsberatung bietet die "Free Legal Advice Centres Ltd.":
www.flac.ie
Zur Beantragung von möglichen Steuererleichterungen gibt es Informationen auf
www.citizensinformation.ie [>> Housing >> Renting a home >> Tax relief for
tenants].

3. Arbeiten in Irland
a) Allgemeine Informationen
Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der
Europäischen Union nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Dublin vermittelt
keine Arbeitsplätze in Irland.

b) Arbeitssuche
Erfahrungsgemäß finden die Ausländer ihren Arbeitsplatz in Irland nicht selten
über direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Viele Firmen arbeiten häufig mit sog.
Recruiting Agencies zusammen und decken ausschließlich auf diesem Wege ihren
Personalbedarf.

Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle in Irland durch Beratung und – bei
Vorliegen geeigneter Angebote – auch durch Vermittlung leistet die Zentrale
Auslands- und Fachvermittlung ZAV

In Irland finden sich in den größeren Städten Büros der ''Irish National Training
and Employment Authority'' (FÁS), die mit den deutschen Arbeitsämtern
vergleichbar sind (FÁS Head Office)

Darüber hinaus gibt es unter anderem Online-Jobbörsen:
www.irishjobs.ie
www.kompass.ie
www.stepstone.ie
www.recruitireland.com

Auch die Deutsch-Irische Industrie-           und     Handelskammer      betreibt
Personalvermittlung http://irland.ahk.de

c) Anerkennung von Qualifikationen
Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung eines deutschen Befähigungsnachweises
dann unproblematisch sein wird, wenn die deutsche Qualifikation mit der irischen
vergleichbar ist. Andernfalls kann der Nachweis der Berufserfahrung, eine
Eignungsprüfung oder die Teilnahme an einem speziellen Anpassungslehrgang
verlangt werden

Nähere Informationen über die Anerkennung von Diplomen und
Berufsbildungsabschlüssen, erforderliche Nachweise, usw. erhalten Sie bei QQI
Quality and Qualifications Ireland
d) Einkommenssteuer
Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich wie in Deutschland im
Lohnabzugsverfahren einbehalten. Detaillierte Informationen erteilt die irische
Finanzbehörde www.revenue.ie.

e) Soziale Sicherheit
Die staatliche Sozialversicherung umfasst die Arbeitslosenversicherung, die
Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Invalidenrente, Betreuungsgeld und die
staatliche Altersvorsorge. In Irland lebende Deutsche sind den Einheimischen
hinsichtlich der sozialen Sicherheit gleichgestellt. Jedem Arbeitnehmer wird in
Irland eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (PPS No.) zugewiesen, die
für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für steuerliche Zwecke
verwendet wird.

Nähere Auskünfte über das irische Sozialversicherungssystem erteilt das
Department of Social Protection, www.welfare.ie.

Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die als Arbeitnehmer oder
Selbständige in Irland tätig sind, unterliegen ausschließlich dem irischen
Sozialversicherungssystem. Sie haben somit die gleichen Rechte und Pflichten
wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des
Arbeitnehmers oder der Sitz des Arbeitgebers außerhalb des Landes liegt. Eine
Ausnahme hiervon besteht für Personen, die von einem ausländischen
Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Irland entsandt
werden. In diesem Fall verbleibt der Arbeitnehmer weiterhin im bisherigen
Sozialversicherungssystem. Dies gilt auch für Selbstständige, die nur zeitweilig in
Irland tätig sind.

Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, können während ihres
vorübergehenden Aufenthalts im Land die Sachleistungen des irischen
Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen
EWR-Staat krankenversichert sind. Sie haben Anspruch auf medizinische
Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der
Grund des vorübergehenden Aufenthalts ist hierbei ohne Belang.

Nachweis für das bestehende Krankenversicherungsverhältnis ist die europäische
Krankenversicherungskarte.

4. Schulbesuch
Es gibt in Irland einige Vorschuleinrichtungen, die jedoch nicht verpflichtend sind
(genannt ''Crèches'', ''play-schools'' oder Montessori-Schulen). Die meisten der
Einrichtungen sind privat und kostenpflichtig.

Das Schuljahr an irischen Grundschulen beginnt Anfang September und dauert bis
Ende Juni. Das Schuljahr ist in drei Trimester unterteilt. Die Notenskala reicht
von A bis F, wobei A die beste Note ist.
Die Verfassung garantiert auch ein Recht auf Eigenunterrichtung, wovon jedoch
in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird.

Die Schulpflicht beginnt in Irland mit dem 6. Lebensjahr. Dennoch ist es hier
üblich, die Kinder bereits früher zur Schule zu schicken. In der Praxis gehen
nahezu alle Fünfjährigen und die Hälfte aller Vierjährigen bereits zur Schule.

Das irische Grundschulsystem umfasst sowohl staatlich finanzierte Grundschulen,
als auch Sonderschulen und private Grundschulen. Mit dem Begriff "Primary
School" werden sowohl die privaten als auch die staatlich finanzierten
Grundschulen bezeichnet. An der sog. "Gaelscoileanna" wird der Unterricht in
Irisch abgehalten. Irisch ist Pflichtfach. Ausnahmsweise kann ein Kind hiervon
befreit werden.

Eltern haben ein verfassungsmäßiges Recht, die Schulform für ihre Kinder selbst
auszusuchen. Bei staatlichen Grundschulen sind die Schulbezirke zu beachten.
Eine Liste aller staatlich finanzierten Grundschulen findet sich unter
www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >>
Introduction to the Irish System >> Moving your children to primary school).
Was Privatschulen betrifft, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schule –
unabhängig von den Schulbezirken – frei auszuwählen. Allerdings haben die
Privatschulen in der Regel bestimmte Aufnahmebedingungen. Auskunft erteilen
die Sekretariate der Schulen.

Die Mehrzahl der weiterführenden Schulen in Irland verlangen keine Gebühren.
Die meisten "Voluntary Secondary Schools" nehmen an dem "free education
scheme" teil. "Community Schools" und "Comprehensive Schools" werden
staatlich finanziert. Die Gebühren an den privaten weiterführenden Schulen
variieren stark. Auch bei dem Besuch von staatlich finanzierten Schulen muss in
jedem Fall für Schulbücher und Schuluniform sowie für außerschulische
Aktivitäten gezahlt werden.

Die Bewerbung um einen Platz erfolgt direkt bei der Schule. Kontaktdaten von
Schulen können auf der Webseite des irischen Erziehungsministerium abgerufen
werden: www.education.ie.

Die Hochschulausbildung obliegt vor allem den Universitäten, "Institutes of
Technology" und "Colleges of Education" (Colleges für die Lehrerausbildung).
An den Universitäten und Colleges werden Studiengebühren (in unterschiedlicher
Höhe) erhoben. Im Bereich der weiterführenden Studiengänge, die zum Erwerb
höherer akademischer Grade einschließlich der Promotion führen, liegen die
Gebühren teilweise deutlich über den gewöhnlichen Studiengebühren.

Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt über das Central Applications
Office CAO.

Vor Aufnahme eines Auslandsstudiums in Irland ist es in jedem Fall ratsam, sich
mit dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) in Verbindung zu
setzen. Dort sind weitere Informationen über das Bildungs- und Hochschulwesen
in Irland erhältlich, deren Lektüre nachdrücklich empfohlen wird www.daad.de.
Ein Anschriftenverzeichnis der irischen Hochschulen findet sich auf Webseite der
Higher Education Authority HEA.

5. Straßenverkehr in Irland
In Irland herrscht Linksverkehr, Fahrzeuge mit Linkslenkung dürfen gefahren
werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW
mitfahren. Eine durchgehende doppelte Linie am Fahrbahnrand markiert die
Parkverbotszonen. Häufig kommt es zum so genannten ''clampen'' (Anbringen von
Wegfahrsperren), das bereits bei kurzer Falschparkdauer oder – auf
entgeltpflichtigen Parkplätzen – bei geringfügiger Überschreitung der Parkzeit
angewandt wird. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht gestattet.
Bei einem Autotransfer mit der Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff
nicht erlaubt.

Die Promillegrenze liegt in Irland bei 0,5 ‰; wer mit mehr Alkohol im Blut am
Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr.

Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten und wird
mit einem Bußgeld und Strafpunkten geahndet.

Nach einer Wohnsitzverlegung nach Irland muss das ggfls. mitgebrachte Auto
zugelassen werden. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite
www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >> Importing
a car) zu finden. Für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente
verbleibt eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die
bei der Einreichung ausgehändigte Quittung (VRT 25) sollte im Fahrzeug
aufbewahrt werden, bis die Fahrzeugregistrierung abgeschlossen ist.

6. Das irische Gesundheitswesen
Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den
deutschen Sätzen. Arztkosten müssen grds. selbst getragen werden, es sei denn es
handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus
(public hospital). Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal.
EU-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Irland ("ordinary residency") können
die gleichen Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung wie ein irischer
Staatsangehöriger in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Absicht,
mindestens ein Jahr zu bleiben. Ob man "ordinarily resident" ist, stellt die "Health
Service Executive" HSE fest.

Wegen zum Teil langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine
private Krankenversicherung angeraten.

Das öffentliche Gesundheitswesen wird von der "Health Service Executive" HSE
geleitet. Sie ist die größte staatliche Organisation des Landes. www.hse.ie
Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des
Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine "medical card"
(dazu sogleich) verfügen, die es ermöglicht, das ganze Angebot des öffentlichen
Gesundheitssystems kostenfrei in Anspruch zu nehmen Unter Kategorie II hat
man als "non-medical card holder" Anspruch auf kostenfreie stationäre
Behandlung in staatlichen Krankenhäusern, wobei eine tägliche Gebühr zu
entrichten ist; die Behandlung durch einen praktischen Arzt ("General
Practitioner" GP) ist selbst zu bezahlen, es sei denn man ist Inhaber einer sog.
"GP Visit Card".

Weitere Informationen finden sich unter www.citizensinformation.ie [>> Health
>> Entitlement to health services >> Medical cards]. In Irland lebende EU-
Bürger, die nicht in Irland arbeiten oder selbstständig sind, und die nicht von
Irland, sondern von einem anderen EU-Land Sozialleistungen erhalten, können
ohne Bedürftigkeitsprüfung eine "medical card" erhalten.

Neben dem Karteninhaber sind im Regelfall der finanziell vom Inhaber abhängige
Ehegatte sowie Kinder, denen der Inhaber zum Unterhalt verpflichtet ist,
mitversichert.

7. Wahlrecht
Um das Wahlrecht für Bundestagswahlen auszuüben, müssen im Ausland lebende
wahlberechtigte Deutsche beantragen, in das Wählerverzeichnis ihres letzten
Wohnortes in Deutschland eingetragen zu werden. Formulare für diesen Antrag
und Merkblätter können angefordert werden beim
Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
65180 Wiesbaden
Tel.: +49-611 75-4863
Fax: +49 (0) 611 72 40 00
e-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de
Webseite: www.bundeswahlleiter.de.

Auskünfte erteilt das Büro des Bundeswahlleiters unter +49 (0) 611 75 48 63.

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl in Irland ist grundsätzlich, dass
der eigene Name im Wahlregister ("Register of Electors") eingetragen ist.

Bis zum 25. November jeden Jahres besteht die Möglichkeit, eine Änderung bzw.
die Aufnahme zu beantragen. Das ergänzte Register wird jeweils am 01. Februar
veröffentlicht und tritt am 15. Februar in Kraft. Wer als Wahlberechtigter den
Termin für die Aufnahme in das Register versäumt hat, kann eine späte Aufnahme
seines Namens in das Register beantragen. Der Antrag für die Aufnahme in das
Ergänzungsregister ("Supplemental Register") muss spätestens 15 Arbeitstage vor
der    Wahl      gestellt   werden.    Einsichtnahme    ist    möglich    unter
www.checktheregister.ie     oder während der Dienstzeiten bei den
Stadtverwaltungen, in öffentlichen Bibliotheken, Postämtern und Polizeiwachen
("Garda Stations").
Antragsunterlagen für die Aufnahme in das Wahlregister und alle sonstigen
Unterlagen sind bei den Stadtverwaltungen, in den öffentlichen Bibliotheken,
Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations") erhältlich. Die Adressen sind in
allen öffentlichen Telefonverzeichnissen angegeben.

Bei Kommunalwahlen kann jede im Wahlregister registrierte volljährige Person
teilnehmen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk hat.

Bei Wahlen zum Europaparlament dürfen alle volljährigen EU-Bürger
teilnehmen, die in der Republik Irland leben und deren Namen im Wahlregister
registriert sind.

Nur volljährige, im Wahlregister registrierte irische Staatsangehörige können an
allen anderen Wahlen und Referenda teilnehmen, wobei bei den Wahlen zum
irischen Unterhaus (Dáil) auch britische Staatsangehörige teilnehmen dürfen.

Um seine Wahlberechtigung nachzuweisen, sind die Geburtsurkunde bzw. die
Einbürgerungsurkunde vorzulegen.

Weitere Informationen zu der Möglichkeit, an Wahlen in Irland teilzunehmen,
finden sich im Internet unter www.citizensinformation.ie [>> Government in
Ireland].

8. Sonstiges
a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin
Für Fragen zum Thema Leben und Arbeiten in der Republik Irland steht
selbstverständlich auch die Irische Botschaft in Berlin zur Verfügung.
Botschaft von Irland
Jägerstraße 51
10117 Berlin

Tel: +49 (0)30 220720
Fax: +49 (0)30 22072299
Opening Hours/Öffnungszeiten: 09:30-12:30 & 14:30 -16:45 Mon-Fri
e-Mail: Berlin@dfa.ie
Internetpräsenz: www.embassyofireland.de

In Bezug auf die Kontaktadressen der irischen Honorarkonsulate in Deutschland
kontaktieren Sie bitte die irische Botschaft.

b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können
vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft
in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht
erteilt     das        Bundesverwaltungsamt           in      50728         Köln
(www.bundesverwaltungsamt.de).

c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte
Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit
Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland skönnen bei der Deutschen
Botschaft angefordert werden.

09. Die Deutsche Botschaft Dublin
Die Deutsche Botschaft in Dublin ist zuständig für die Belange deutscher
Staatsangehöriger, die in der Republik Irland leben, bei der Erledigung von
Passfragen    und     in    Personenstandsangelegenheiten      (Familiensachen,
Eheschließungs-, Geburten-, Todesfall-, Erbscheinsangelegenheiten etc.). Eine
Anmeldung (im Sinne von „Ich wohne jetzt in Irland!“) bei der Botschaft ist
weder vorgeschrieben noch erforderlich, eine Registrierung Bie ELEFAND 8s.o.)
jedoch empfehlenswert. Die Adresse der Botschaft lautet:
Embassy of the Federal Republic of Germany
31 Trimleston Avenue
Booterstown/Blackrock
Co. Dublin
Ireland
Tel.: (+353-1-) 269 - 30 11 (Mo - Do: 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr: 8.00 bis 14.00 Uhr)
Fax: (+353-1-) 269 39 46
e-Mail: info@dublin.diplo.de
Internetpräsenz: www.dublin.diplo.de

Öffnungszeiten für Publikumsverkehr:
Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: ganztägig geschlossen
Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr

Für die Pass- und Visabeantragung muss für Vorsprachen zuvor ein Termin
vereinbart werden.

Wegbeschreibung
Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Stadt kommend wie
folgt zu erreichen:
Busse Nr. 4/a (in Richtung Blackrock/Stradbrook), Nr. 7/a (in Richtung
Loughlinstown/Cherrywood bzw. Mackintosh Park)), Nr. 8 (in Richtung Dalkey)
oder Nr. 45 (in Richtung Bray) bis Haltestelle St. Helens Road (gegenüber
befinden sich das Tara-Towers Hotel und eine Tankstelle). Dort an der Ampel die
Straße überqueren und direkt in die Trimleston Avenue gehen. Die Botschaft liegt
nach ca. 150 m auf der rechten Seite.

Oder mit der DART in Richtung Bray oder Greystones bis zur Station
Booterstown fahren, bis zur Ampel gehen und dann rechts die Küstenstraße
entlang weiter bis zur nächsten Ampel. An dieser Ampel die Straße überqueren
und direkt in die Trimleston Avenue gehen. Die Botschaft liegt nach ca. 150 m
auf der rechten Seite.

Außerdem gibt es einen deutschen Honorarkonsul in Galway. Adresse und
Telefon-/Faxnummer finden sich auf der Homepage der Deutschen Botschaft
Dublin.

Wenngleich die Botschaft deutschen Staatsbürgern im Ausland in vielen Fällen
helfen kann, so ist sie doch nicht die Filiale eines Kreditinstituts.
Bei Geldverlust gilt daher in erster Linie das Prinzip ''Hilfe zur Selbsthilfe''. Die
Botschaft berät Sie daher gerne, wie Sie sich von Angehörigen rasch Geld
überweisen lassen können oder über Kreditkartenunternehmen schnell an Bargeld
kommen können.

Darüber hinaus kann die Botschaft leider nicht die Funktion eines Reisebüros oder
einer Krankenkasse übernehmen.

Dublin, im März 2018

Hinweis : Die vorstehenden Informationen sind auf dem Stand 13/2018. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen
zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben
übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte.
Sie können auch lesen