Leben und Arbeiten in Irland - German Embassy Dublin
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Leben und Arbeiten in Irland Informationen für deutsche Staatsangehörige* Ein Leitfaden für den längerfristigen Aufenthalt in der Republik Irland Zusammengestellt von der Deutschen Botschaft Dublin Stand März / 2018 Alle Deutschen, die im Ausland leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Durch die Registrierung bei ELEFAND können Sie der Botschaft Ihre Erreichbarkeit im Notfall sowie Kontaktpersonen in Deutschland benennen. Die Botschaft Dublin veröffentlicht außerdem einen Newsletter in regelmäßigen Abständen zu wichtigen und interessanten Themen für alle Deutschen in Irland. Die Anmeldung erfolgt über Newsletter * (alle Angaben ohne Gewähr!)
Leben und Arbeiten in Irland (Stand 03/2018) Inhaltsübersicht 1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen ............................................................. 3 a) Allgemeine Informationen ............................................................................... 3 b) Besondere Zollvorschriften ............................................................................. 3 c) Aufenthaltsgenehmigung ................................................................................. 4 d) Einwohnermeldewesen .................................................................................... 4 e) Amtliche (deutsche) Papiere ............................................................................ 4 2. Wohnen in Irland ................................................................................................. 5 a) Allgemeines ..................................................................................................... 5 b) Haus- und Grunderwerb .................................................................................. 5 c) Preise............................................................................................................ 5 d) Mietwohnungen / Miethäuser .......................................................................... 5 3. Arbeiten in Irland ................................................................................................. 6 a) Allgemeine Informationen ............................................................................... 6 b) Arbeitssuche .................................................................................................... 6 c) Anerkennung von Qualifikationen .................................................................. 6 d) Einkommenssteuer .......................................................................................... 7 e) Soziale Sicherheit ............................................................................................ 7 4. Schulbesuch ......................................................................................................... 7 5. Straßenverkehr in Irland ...................................................................................... 9 6. Das irische Gesundheitswesen ............................................................................. 9 7. Wahlrecht ........................................................................................................... 10 8. Sonstiges ............................................................................................................ 11 a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin ................................................... 11 b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen ..................................................... 11 c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte ................................ 12 09. Die Deutsche Botschaft Dublin ....................................................................... 12 Hinweis: Die nachfolgenden Informationen sind auf dem Stand 03/2018. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Ebenso wenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte. 2
Leben und Arbeiten in Irland Informationen für deutsche Staatsangehörige* * (alle Angaben ohne Gewähr!) Die nachfolgenden Informationen sind als grundlegende Hinweise für deutsche Staatsangehörige gedacht, die beabsichtigen, in der Republik Irland zu leben und zu arbeiten. Die Ausführungen können lediglich einen Überblick über die wichtigsten Punkte im Zusammenhang mit einem längeren Aufenthalt auf der ''grünen Insel'' vermitteln. Soweit im Einzelfall weitere Informationen benötigt werden, empfiehlt es sich, direkt bei den zuständigen irischen Stellen nachzufragen. Die Deutsche Botschaft Dublin kann insoweit keine detaillierten Auskünfte erteilen. Ausführliche Informationen für Auswanderer und Auslandstätige erteilt das Bundesverwaltungsamt: Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige. Nicht zuletzt lohnt ein Blick auf das Internetangebot „Information on Public Services“ der Irischen Regierung [www.citizensinformation.ie]. Hier finden sich umfassende Informationen über die wichtigsten Belange des öffentlichen Lebens in Irland sowie speziell zum Thema „Auswandern nach Irland“ (Home >> Moving Country >> Moving to Ireland) in englischer Sprache. Telefonische Erreichbarkeit unter +353 76107 4000. 1. Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen a) Allgemeine Informationen Deutsche Staatsangehörige benötigen für Irland kein Einreisevisum. Zur Einreise in die Republik Irland benötigen deutsche Staatsangehörige einen auch bei Ausreise noch gültigen Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublik Deutschland. Auch vorläufige Dokumente werden zur Einreise anerkannt. Für Kinder unter 12 Jahren ist ein gültiger Kinderreisepass erforderlich. b) Besondere Zollvorschriften Umzugsgut, persönliches Gepäck und ein Kraftfahrzeug können grundsätzlich bei einem Wohnsitzwechsel innerhalb der EU ohne Zollabgaben eingeführt werden. Insbesondere bei der Einfuhr von Kraftfahrzeugen gelten teilweise besondere Bestimmungen, vgl. u. 5.d). Gleiches gilt für die Einfuhr von Haustieren (ausführlich dazu unter Ziff. 8). Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Customs Information Office.
c) Aufenthaltsgenehmigung Deutsche Staatsangehörige benötigen auch bei einem längeren Aufenthalt in Irland im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union keine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis. Zu beachten ist schließlich, dass jeder EU-Mitgliedsstaat (also auch die Republik Irland) nach dreimonatigem Aufenthalt in Ausnahmefällen das Recht hat, den weiteren Aufenthalt eines eingereisten EU-Bürgers in Irland zu versagen und ihn aufzufordern, das Land zu verlassen. Dies kann z.B. aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (vorbestraft zu sein reicht allein hierfür noch nicht), aus gesundheitlichen Gründen oder weil der eingereiste EU-Bürger auf Sozialhilfe angewiesen ist, erfolgen. Die Aufforderung, Irland zu verlassen muss mit einer Begründung und einer Rechtsmittelfrist versehen sein. Weitere Informationen und die Adressen der zuständigen irischen Stellen finden sich auf den Internetseiten www.inis.gov.ie und www.citizensinformation.ie [ d) Einwohnermeldewesen Die Republik Irland kennt kein Einwohnermeldewesen, das dem deutschen vergleichbar wäre. Da Sie als EU Bürger keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, besteht für Sie auch keine Melde- und Registrierungspflicht. Sie brauchen bei den irischen Behörden nicht formell anzumelden. Es empfiehlt sich jedoch, sich bei der örtlichen Polizeistation (Garda) zu melden und eine Registrierung bei ELEFAND bei der Deutschen Botschaft vorzunehmen. Irland ist dem ''Schengener Abkommen'' über die Abschaffung der Binnengrenzkontrollen bislang nicht beigetreten. Bitte überlegen Sie, sich vor Ihrem Umzug nach Irland in Deutschland beim Einwohnermeldeamt abzumelden. e) Amtliche (deutsche) Papiere In Passangelegenheiten wird die Deutsche Botschaft Dublin mit Verlegung des Wohnsitzes nach Irland für Sie zuständig. Hier kann nach vorheriger Terminvereinbarung über die Webseite der Botschaft die Wohnsitzänderung erfolgen Terminvergabe Pass. Es wird geraten, mindestens. drei Monate vor dem Ende der Gültigkeit einen neuen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung eines neuen Reisepasses sechs bis acht Wochen dauern kann. Erforderliche Informationen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite der Botschaft (www.dublin.diplo.de/pass). Der Verlust/Diebstahl des Reisepasses oder Personalausweises ist unverzüglich der Polizei und der ausstellenden Behörde oder der Botschaft anzuzeigen. Ein neuer Reisepass bzw. ein ''Notfallausweis'' zur Rückkehr nach Deutschland (u.U. genügt ein ''Notfalldokument'') ist anschließend bei der Botschaft zu beantragen. Deren Ausstellung geht leichter und schneller, wenn Sie vorher angefertigte Fotokopien aller verloren gegangenen Ausweispapiere vorlegen können. Bei Verlust von Bank- und Kreditkarten etc. kann die Botschaft dagegen nicht weiterhelfen. In diesem Fall ist Kontakt mit dem ausstellenden Kreditinstitut aufzunehmen.
Alle deutschen Führerscheine sind in Irland uneingeschränkt gültig und brauchen nicht umgeschrieben zu werden. Der Verlust/ Diebstahl muss unverzüglich der Polizei und der ausstellenden Behörde angezeigt werden. Die Botschaft stellt keine neuen Führerscheine aus. Ein neuer Führerschein kann nach geltendem EU- Recht nur im Wohnsitzland beantragt werden. Für die Neuausstellung sind daher die irischen Führerscheinstellen zuständig. Bitte lassen Sie sich von der deutschen Führerscheinbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, zu diesem Zweck eine Karteikartenabschrift als Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrerlaubnis zusenden (Kraftfahrtbundesamt). Weitergehende Informationen erhalten Sie bei Ihrer irischen Führerscheinstelle oder im Internet unter www.citizensinformation.ie (Home >> Travel and Recreation >> Motoring >> Driver licensing). Sollten Sie noch einen Meldewohnsitz in Deutschland haben, kann ein neuer Führerschein alternativ dort (persönlich) beantragt werden. 2. Wohnen in Irland a) Allgemeines Die Wohnstandards in Irland unterscheiden sich deutlich von denen in Deutschland in Bezug auf Größe, Stellflächen, Stauraum, Ausstattung, usw. Zu bedenken ist auch, dass die irischen technischen Standards von den deutschen abweichen (Steckdosen, Glühbirnen,usw.) b) Haus- und Grunderwerb Erwerb von Haus- und Grundeigentum unterscheidet sich erheblich von Deutschland. Daher sollte auf jeden Fall eine rechtliche Beratung von einem Rechtsanwalt (solicitor) eingeholt werden. c) Preise Das Preisniveau ist in der Regel höher als für vergleichbare Objekte in Deutschland Im Großraum Dublin ist der Preis für ein Einfamilienhaus deutlich höher als in ländlichen Gebieten. Einen ersten Überblick vermittelt ein Blick auf einschlägige Webseiten wie www.myhome.ie oder http://www.daft.ie/ d) Mietwohnungen / Miethäuser Das Wohnungsangebot ist gering, in der Regel werden nur möblierte Objekte angeboten. Angebote findet man unter www.daft.ie. Die Vermittlungsgebühr bei Inanspruchnahme eines Maklers zahlt der Vermieter. Da das Mietrecht in Irland nicht mit den deutschen Verhältnissen vergleichbar ist, sollte auch hier möglichst ein Solicitor eingeschaltet werden. Bei Fragen in Mietangelegenheiten hilft die National Housing Organisation Threshold weiter, www.threshold.ie Kostenlose Rechtsberatung bietet die "Free Legal Advice Centres Ltd.": www.flac.ie
Zur Beantragung von möglichen Steuererleichterungen gibt es Informationen auf www.citizensinformation.ie [>> Housing >> Renting a home >> Tax relief for tenants]. 3. Arbeiten in Irland a) Allgemeine Informationen Eine Arbeitsgenehmigung ist für Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union nicht erforderlich. Die Deutsche Botschaft Dublin vermittelt keine Arbeitsplätze in Irland. b) Arbeitssuche Erfahrungsgemäß finden die Ausländer ihren Arbeitsplatz in Irland nicht selten über direkte Kontaktaufnahme zu Firmen. Viele Firmen arbeiten häufig mit sog. Recruiting Agencies zusammen und decken ausschließlich auf diesem Wege ihren Personalbedarf. Unterstützung bei der Suche nach einer Stelle in Irland durch Beratung und – bei Vorliegen geeigneter Angebote – auch durch Vermittlung leistet die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung ZAV In Irland finden sich in den größeren Städten Büros der ''Irish National Training and Employment Authority'' (FÁS), die mit den deutschen Arbeitsämtern vergleichbar sind (FÁS Head Office) Darüber hinaus gibt es unter anderem Online-Jobbörsen: www.irishjobs.ie www.kompass.ie www.stepstone.ie www.recruitireland.com Auch die Deutsch-Irische Industrie- und Handelskammer betreibt Personalvermittlung http://irland.ahk.de c) Anerkennung von Qualifikationen Grundsätzlich gilt, dass die Anerkennung eines deutschen Befähigungsnachweises dann unproblematisch sein wird, wenn die deutsche Qualifikation mit der irischen vergleichbar ist. Andernfalls kann der Nachweis der Berufserfahrung, eine Eignungsprüfung oder die Teilnahme an einem speziellen Anpassungslehrgang verlangt werden Nähere Informationen über die Anerkennung von Diplomen und Berufsbildungsabschlüssen, erforderliche Nachweise, usw. erhalten Sie bei QQI Quality and Qualifications Ireland
d) Einkommenssteuer Die Einkommenssteuer wird grundsätzlich wie in Deutschland im Lohnabzugsverfahren einbehalten. Detaillierte Informationen erteilt die irische Finanzbehörde www.revenue.ie. e) Soziale Sicherheit Die staatliche Sozialversicherung umfasst die Arbeitslosenversicherung, die Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Invalidenrente, Betreuungsgeld und die staatliche Altersvorsorge. In Irland lebende Deutsche sind den Einheimischen hinsichtlich der sozialen Sicherheit gleichgestellt. Jedem Arbeitnehmer wird in Irland eine Steuer- und Sozialversicherungsnummer (PPS No.) zugewiesen, die für die lohnbezogenen Sozialversicherungsbeiträge sowie für steuerliche Zwecke verwendet wird. Nähere Auskünfte über das irische Sozialversicherungssystem erteilt das Department of Social Protection, www.welfare.ie. Staatsangehörige eines EU-Mitgliedsstaates, die als Arbeitnehmer oder Selbständige in Irland tätig sind, unterliegen ausschließlich dem irischen Sozialversicherungssystem. Sie haben somit die gleichen Rechte und Pflichten wie die einheimische Bevölkerung. Dies gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Arbeitnehmers oder der Sitz des Arbeitgebers außerhalb des Landes liegt. Eine Ausnahme hiervon besteht für Personen, die von einem ausländischen Unternehmen für einen Zeitraum von höchstens 24 Monaten nach Irland entsandt werden. In diesem Fall verbleibt der Arbeitnehmer weiterhin im bisherigen Sozialversicherungssystem. Dies gilt auch für Selbstständige, die nur zeitweilig in Irland tätig sind. Personen, die keinen Wohnsitz in Irland haben, können während ihres vorübergehenden Aufenthalts im Land die Sachleistungen des irischen Krankenversicherungssystems in Anspruch nehmen, wenn sie in einem anderen EWR-Staat krankenversichert sind. Sie haben Anspruch auf medizinische Erstversorgung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Der Grund des vorübergehenden Aufenthalts ist hierbei ohne Belang. Nachweis für das bestehende Krankenversicherungsverhältnis ist die europäische Krankenversicherungskarte. 4. Schulbesuch Es gibt in Irland einige Vorschuleinrichtungen, die jedoch nicht verpflichtend sind (genannt ''Crèches'', ''play-schools'' oder Montessori-Schulen). Die meisten der Einrichtungen sind privat und kostenpflichtig. Das Schuljahr an irischen Grundschulen beginnt Anfang September und dauert bis Ende Juni. Das Schuljahr ist in drei Trimester unterteilt. Die Notenskala reicht von A bis F, wobei A die beste Note ist. Die Verfassung garantiert auch ein Recht auf Eigenunterrichtung, wovon jedoch
in der Praxis kaum Gebrauch gemacht wird. Die Schulpflicht beginnt in Irland mit dem 6. Lebensjahr. Dennoch ist es hier üblich, die Kinder bereits früher zur Schule zu schicken. In der Praxis gehen nahezu alle Fünfjährigen und die Hälfte aller Vierjährigen bereits zur Schule. Das irische Grundschulsystem umfasst sowohl staatlich finanzierte Grundschulen, als auch Sonderschulen und private Grundschulen. Mit dem Begriff "Primary School" werden sowohl die privaten als auch die staatlich finanzierten Grundschulen bezeichnet. An der sog. "Gaelscoileanna" wird der Unterricht in Irisch abgehalten. Irisch ist Pflichtfach. Ausnahmsweise kann ein Kind hiervon befreit werden. Eltern haben ein verfassungsmäßiges Recht, die Schulform für ihre Kinder selbst auszusuchen. Bei staatlichen Grundschulen sind die Schulbezirke zu beachten. Eine Liste aller staatlich finanzierten Grundschulen findet sich unter www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >> Introduction to the Irish System >> Moving your children to primary school). Was Privatschulen betrifft, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Schule – unabhängig von den Schulbezirken – frei auszuwählen. Allerdings haben die Privatschulen in der Regel bestimmte Aufnahmebedingungen. Auskunft erteilen die Sekretariate der Schulen. Die Mehrzahl der weiterführenden Schulen in Irland verlangen keine Gebühren. Die meisten "Voluntary Secondary Schools" nehmen an dem "free education scheme" teil. "Community Schools" und "Comprehensive Schools" werden staatlich finanziert. Die Gebühren an den privaten weiterführenden Schulen variieren stark. Auch bei dem Besuch von staatlich finanzierten Schulen muss in jedem Fall für Schulbücher und Schuluniform sowie für außerschulische Aktivitäten gezahlt werden. Die Bewerbung um einen Platz erfolgt direkt bei der Schule. Kontaktdaten von Schulen können auf der Webseite des irischen Erziehungsministerium abgerufen werden: www.education.ie. Die Hochschulausbildung obliegt vor allem den Universitäten, "Institutes of Technology" und "Colleges of Education" (Colleges für die Lehrerausbildung). An den Universitäten und Colleges werden Studiengebühren (in unterschiedlicher Höhe) erhoben. Im Bereich der weiterführenden Studiengänge, die zum Erwerb höherer akademischer Grade einschließlich der Promotion führen, liegen die Gebühren teilweise deutlich über den gewöhnlichen Studiengebühren. Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt über das Central Applications Office CAO. Vor Aufnahme eines Auslandsstudiums in Irland ist es in jedem Fall ratsam, sich mit dem Deutschen Akademischen Auslandsdienst (DAAD) in Verbindung zu setzen. Dort sind weitere Informationen über das Bildungs- und Hochschulwesen in Irland erhältlich, deren Lektüre nachdrücklich empfohlen wird www.daad.de.
Ein Anschriftenverzeichnis der irischen Hochschulen findet sich auf Webseite der Higher Education Authority HEA. 5. Straßenverkehr in Irland In Irland herrscht Linksverkehr, Fahrzeuge mit Linkslenkung dürfen gefahren werden. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz eines PKW mitfahren. Eine durchgehende doppelte Linie am Fahrbahnrand markiert die Parkverbotszonen. Häufig kommt es zum so genannten ''clampen'' (Anbringen von Wegfahrsperren), das bereits bei kurzer Falschparkdauer oder – auf entgeltpflichtigen Parkplätzen – bei geringfügiger Überschreitung der Parkzeit angewandt wird. Das Übernachten auf Straßen und Parkplätzen ist nicht gestattet. Bei einem Autotransfer mit der Fähre ist die Mitnahme von Reservekraftstoff nicht erlaubt. Die Promillegrenze liegt in Irland bei 0,5 ‰; wer mit mehr Alkohol im Blut am Straßenverkehr teilnimmt, riskiert ein Fahrverbot von mindestens einem Jahr. Das Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt ist verboten und wird mit einem Bußgeld und Strafpunkten geahndet. Nach einer Wohnsitzverlegung nach Irland muss das ggfls. mitgebrachte Auto zugelassen werden. Detaillierte Informationen sind auf der Webseite www.citizensinformation.ie (Moving Country >> Moving to Ireland >> Importing a car) zu finden. Für die Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente verbleibt eine Frist von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung des Antrags. Die bei der Einreichung ausgehändigte Quittung (VRT 25) sollte im Fahrzeug aufbewahrt werden, bis die Fahrzeugregistrierung abgeschlossen ist. 6. Das irische Gesundheitswesen Die Kosten für Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte liegen über den deutschen Sätzen. Arztkosten müssen grds. selbst getragen werden, es sei denn es handelt sich um eine Notfallbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus (public hospital). Es herrscht ein akuter Mangel an einheimischem Pflegepersonal. EU-Bürger mit gewöhnlichem Wohnsitz in Irland ("ordinary residency") können die gleichen Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung wie ein irischer Staatsangehöriger in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist die Absicht, mindestens ein Jahr zu bleiben. Ob man "ordinarily resident" ist, stellt die "Health Service Executive" HSE fest. Wegen zum Teil langer Wartezeiten im öffentlichen Gesundheitssystem ist eine private Krankenversicherung angeraten. Das öffentliche Gesundheitswesen wird von der "Health Service Executive" HSE geleitet. Sie ist die größte staatliche Organisation des Landes. www.hse.ie
Die Leistungen der Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Der Kategorie I gehören diejenigen an, die über eine "medical card" (dazu sogleich) verfügen, die es ermöglicht, das ganze Angebot des öffentlichen Gesundheitssystems kostenfrei in Anspruch zu nehmen Unter Kategorie II hat man als "non-medical card holder" Anspruch auf kostenfreie stationäre Behandlung in staatlichen Krankenhäusern, wobei eine tägliche Gebühr zu entrichten ist; die Behandlung durch einen praktischen Arzt ("General Practitioner" GP) ist selbst zu bezahlen, es sei denn man ist Inhaber einer sog. "GP Visit Card". Weitere Informationen finden sich unter www.citizensinformation.ie [>> Health >> Entitlement to health services >> Medical cards]. In Irland lebende EU- Bürger, die nicht in Irland arbeiten oder selbstständig sind, und die nicht von Irland, sondern von einem anderen EU-Land Sozialleistungen erhalten, können ohne Bedürftigkeitsprüfung eine "medical card" erhalten. Neben dem Karteninhaber sind im Regelfall der finanziell vom Inhaber abhängige Ehegatte sowie Kinder, denen der Inhaber zum Unterhalt verpflichtet ist, mitversichert. 7. Wahlrecht Um das Wahlrecht für Bundestagswahlen auszuüben, müssen im Ausland lebende wahlberechtigte Deutsche beantragen, in das Wählerverzeichnis ihres letzten Wohnortes in Deutschland eingetragen zu werden. Formulare für diesen Antrag und Merkblätter können angefordert werden beim Bundeswahlleiter Statistisches Bundesamt 65180 Wiesbaden Tel.: +49-611 75-4863 Fax: +49 (0) 611 72 40 00 e-Mail: bundeswahlleiter@destatis.de Webseite: www.bundeswahlleiter.de. Auskünfte erteilt das Büro des Bundeswahlleiters unter +49 (0) 611 75 48 63. Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl in Irland ist grundsätzlich, dass der eigene Name im Wahlregister ("Register of Electors") eingetragen ist. Bis zum 25. November jeden Jahres besteht die Möglichkeit, eine Änderung bzw. die Aufnahme zu beantragen. Das ergänzte Register wird jeweils am 01. Februar veröffentlicht und tritt am 15. Februar in Kraft. Wer als Wahlberechtigter den Termin für die Aufnahme in das Register versäumt hat, kann eine späte Aufnahme seines Namens in das Register beantragen. Der Antrag für die Aufnahme in das Ergänzungsregister ("Supplemental Register") muss spätestens 15 Arbeitstage vor der Wahl gestellt werden. Einsichtnahme ist möglich unter www.checktheregister.ie oder während der Dienstzeiten bei den
Stadtverwaltungen, in öffentlichen Bibliotheken, Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations"). Antragsunterlagen für die Aufnahme in das Wahlregister und alle sonstigen Unterlagen sind bei den Stadtverwaltungen, in den öffentlichen Bibliotheken, Postämtern und Polizeiwachen ("Garda Stations") erhältlich. Die Adressen sind in allen öffentlichen Telefonverzeichnissen angegeben. Bei Kommunalwahlen kann jede im Wahlregister registrierte volljährige Person teilnehmen, die ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk hat. Bei Wahlen zum Europaparlament dürfen alle volljährigen EU-Bürger teilnehmen, die in der Republik Irland leben und deren Namen im Wahlregister registriert sind. Nur volljährige, im Wahlregister registrierte irische Staatsangehörige können an allen anderen Wahlen und Referenda teilnehmen, wobei bei den Wahlen zum irischen Unterhaus (Dáil) auch britische Staatsangehörige teilnehmen dürfen. Um seine Wahlberechtigung nachzuweisen, sind die Geburtsurkunde bzw. die Einbürgerungsurkunde vorzulegen. Weitere Informationen zu der Möglichkeit, an Wahlen in Irland teilzunehmen, finden sich im Internet unter www.citizensinformation.ie [>> Government in Ireland]. 8. Sonstiges a) Adresse der Botschaft von Irland in Berlin Für Fragen zum Thema Leben und Arbeiten in der Republik Irland steht selbstverständlich auch die Irische Botschaft in Berlin zur Verfügung. Botschaft von Irland Jägerstraße 51 10117 Berlin Tel: +49 (0)30 220720 Fax: +49 (0)30 22072299 Opening Hours/Öffnungszeiten: 09:30-12:30 & 14:30 -16:45 Mon-Fri e-Mail: Berlin@dfa.ie Internetpräsenz: www.embassyofireland.de In Bezug auf die Kontaktadressen der irischen Honorarkonsulate in Deutschland kontaktieren Sie bitte die irische Botschaft. b) Besondere strafrechtliche Bestimmungen Verbindliche Informationen zu speziellen strafrechtlichen Bestimmungen können vom irischen Justizministerium (Department of Justice) über die irische Botschaft in Berlin erbeten werden. Allgemeine Information zum ausländischen Recht erteilt das Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln
(www.bundesverwaltungsamt.de). c) Rechtsverfolgung in Irland, deutschsprachige Anwälte Ein Merkblatt zur Rechtsverfolgung in Irland und eine unverbindliche Liste mit Anschriften von deutschsprachigen Anwälten in Irland skönnen bei der Deutschen Botschaft angefordert werden. 09. Die Deutsche Botschaft Dublin Die Deutsche Botschaft in Dublin ist zuständig für die Belange deutscher Staatsangehöriger, die in der Republik Irland leben, bei der Erledigung von Passfragen und in Personenstandsangelegenheiten (Familiensachen, Eheschließungs-, Geburten-, Todesfall-, Erbscheinsangelegenheiten etc.). Eine Anmeldung (im Sinne von „Ich wohne jetzt in Irland!“) bei der Botschaft ist weder vorgeschrieben noch erforderlich, eine Registrierung Bie ELEFAND 8s.o.) jedoch empfehlenswert. Die Adresse der Botschaft lautet: Embassy of the Federal Republic of Germany 31 Trimleston Avenue Booterstown/Blackrock Co. Dublin Ireland Tel.: (+353-1-) 269 - 30 11 (Mo - Do: 8:00 bis 17:00 Uhr, Fr: 8.00 bis 14.00 Uhr) Fax: (+353-1-) 269 39 46 e-Mail: info@dublin.diplo.de Internetpräsenz: www.dublin.diplo.de Öffnungszeiten für Publikumsverkehr: Montag: 09:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: 09:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 11:30 und 14:00 bis 16:00 Uhr Donnerstag: ganztägig geschlossen Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr Für die Pass- und Visabeantragung muss für Vorsprachen zuvor ein Termin vereinbart werden. Wegbeschreibung Die Botschaft ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Stadt kommend wie folgt zu erreichen: Busse Nr. 4/a (in Richtung Blackrock/Stradbrook), Nr. 7/a (in Richtung Loughlinstown/Cherrywood bzw. Mackintosh Park)), Nr. 8 (in Richtung Dalkey) oder Nr. 45 (in Richtung Bray) bis Haltestelle St. Helens Road (gegenüber befinden sich das Tara-Towers Hotel und eine Tankstelle). Dort an der Ampel die Straße überqueren und direkt in die Trimleston Avenue gehen. Die Botschaft liegt nach ca. 150 m auf der rechten Seite. Oder mit der DART in Richtung Bray oder Greystones bis zur Station
Booterstown fahren, bis zur Ampel gehen und dann rechts die Küstenstraße entlang weiter bis zur nächsten Ampel. An dieser Ampel die Straße überqueren und direkt in die Trimleston Avenue gehen. Die Botschaft liegt nach ca. 150 m auf der rechten Seite. Außerdem gibt es einen deutschen Honorarkonsul in Galway. Adresse und Telefon-/Faxnummer finden sich auf der Homepage der Deutschen Botschaft Dublin. Wenngleich die Botschaft deutschen Staatsbürgern im Ausland in vielen Fällen helfen kann, so ist sie doch nicht die Filiale eines Kreditinstituts. Bei Geldverlust gilt daher in erster Linie das Prinzip ''Hilfe zur Selbsthilfe''. Die Botschaft berät Sie daher gerne, wie Sie sich von Angehörigen rasch Geld überweisen lassen können oder über Kreditkartenunternehmen schnell an Bargeld kommen können. Darüber hinaus kann die Botschaft leider nicht die Funktion eines Reisebüros oder einer Krankenkasse übernehmen. Dublin, im März 2018 Hinweis : Die vorstehenden Informationen sind auf dem Stand 13/2018. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt. Dennoch kann die Deutsche Botschaft Dublin keine Garantie für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Ebensowenig handelt es sich um rechtlich in irgendeiner Weise verbindliche Auskünfte.
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