Einreisebedingungen: Österreich - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Österreich

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle medizinische Hinweise
   West-Nil-Fieber
   2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
   Aus den östlichen Teilen Österreichs wurden 2018 (wie in den Jahren zuvor) einzelne menschliche Fälle gemeldet.
   Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene
   Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt
   zu West-Nil-Fieber.
   Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
   Eine Expositionsprophylaxe (s.u.) ist die einzige Schutzmöglichkeit.

   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen
   Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR), Influenza und
   Pneumokokken.
   In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In
   Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
   Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der
   Übertragungszeiten empfohlen,
       körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
       tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.

   Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20646]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Grenzkontrollen
   Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-
   slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.

   Straßenverkehr
   Aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartenzeiten bietet die österreichische Bundesgesellschaft ASFiNAG.
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
   Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste
   muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die
   vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder
   Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter
   schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit zu tragen. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen
   gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt.
   Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen
   dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen,
   wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern
   angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen.

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 1 von 9
Österreich
Maut/Vignette
   Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile.
   Maut für einzelne besondere Streckenabschnitte (insbesondere Alpenüberquerungen) gibt es zusätzlich. Dort entfällt dann die
   Vignettenpflicht.
   Die Vignette kann seit November 2017 neben der bisherigen Form als Klebevignette, dem sog. Pickerl, auch als digitale Vignette
   im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Bei der digitalen Vignette wird das
   Kennzeichen im System erfasst. Es ist zu beachten, dass die digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig
   ist und erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt.
   Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die
   Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der Mautordnung nicht gestattet. Ebenso ist
   ein Anbringen hinter dem Tönungsstreifen unzulässig.
   Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der
   Windschutzscheibe verhindern.
   Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
   Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
   Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
   Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und
   Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei
   fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft
   angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.

   Führerschein
   Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in
   Österreich volle Gültigkeit. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Webseite des österreichischen Ämter und
   Behördenwegweisers.

   Organentnahme in Österreich
   In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur
   entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.
   Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen
   (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (vor Reiseantritt nach Österreich).Das
   ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet unter Widerspruchsregister eingestellt. Das ausgefüllte
   Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post oder eingescannt als Mail an die angegebene Mailadresse übersandt
   werden.
   Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig. Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises muss beigefügt sein.
   Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.
   Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf
   Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister in Dresden.

   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt.
   [20646]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Die EHIC regelt die
   Versorgung und Kostenrückerstattung beim Krankheitsfall für EU- und EFTA-Staatsbürger. Im Krankheitsfall wenden sich EHIC-
   Inhaber direkt an einen Vertragsarzt. Anschriften sind bei einer Gebietskrankenkasse erhältlich. Bestimmte ambulante
   Behandlungen können aber auch in den Ambulatorien der Gebietskrankenkassen erfolgen.

   In der EHIC ist kein Rücktransport nach einer schweren Erkrankung oder einem Unfall im Ausland enthalten. Die gesetzlichen
   Krankenkassen dürfen diese Leistung nicht anbieten. Einen Rücktransport bezahlen nur private Reiseversicherungen. Es wird
   deshalb empfohlen für die Dauer des Aufenthalts eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen, die Risiken abdeckt,
   die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden.

   Die Notrufnummern lauten: Polizei: 133; Krankenwagen: 144; Feuerwehr: 122.

   Impfungen

     Titel                     Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 2 von 9
Österreich
Gelbfieber                     Nein                                          -

       Cholera                        Nein                                          -

       Typhus & Polio                 Nein                                          -

       Malaria                        Nein                                          -

       Essen & Trinken                Nein                                          -

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Landesweit besteht von April bis Oktober das Übertragungsrisiko von Borreliose/Lymekrankheit durch Zecken v.a. in Gräsern,
   Sträuchern und im Unterholz. Schutz bieten hautbedeckende Kleidung und insektenabweisende Mittel.

   Auch die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Betroffen sind vor allem Gebiete unter 1000
   m sowie Flussniederungen entlang der Donau, in Kärnten, in der Steiermark und im Burgenland. Gegen diese Krankheit wird
   eine Impfung empfohlen.

   Hepatitis B kommt vor. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen
   Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen.

   Österreich gilt als tollwutfrei.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Mon, 24 Sep 2018 10:45:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Mon, 24 Sep 2018 10:45:15 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Aktuelle Hinweise (Entfall)

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Kriminalität
   Reisenden wird insbesondere an Bahnhöfen, auf Flugplätzen und in öffentlichen Verkehrsmitteln empfohlen, die üblichen
   Vorsichtsmaßnahmen gegen Kleinkriminalität (vor allem Taschendiebstähle) zu treffen und auf Sicherheitshinweise der lokalen
   Polizei zu achten.
   Naturkatastrophen
   Bei Aktivitäten in den Bergen Österreichs sollten sich Reisende über aktuelle Witterungshinweise informieren. Aktuelle Hinweise
   zur Lawinengefahr bieten die Lawinenwarndienste Österreichs. Absperrungen und Warnhinweise sind zu beachten. Weitere
   Informationen sind der Webseite des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Grenzkontrollen
   Seit September 2015 führt Österreich wieder Grenzkontrollen an der österreichisch-ungarischen als auch der österreichisch-
   slowenischen Grenze durch. Dies kann unter Umständen zu Wartezeiten im grenzüberschreitenden Verkehr führen.
   Straßenverkehr
   Aktuelle Verkehrsinformationen, auch zu Grenzwartenzeiten bietet die österreichische Bundesgesellschaft ASFiNAG.
   Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Personen, die den Führerschein noch keine zwei Jahre besitzen, gilt 0,1 Promille.
   Für in- und ausländische Lenker mehrspuriger Fahrzeuge gilt eine Mitführ- und Tragepflicht von Warnwesten. Solch eine Weste
   muss rot, orange oder gelb sein und der ÖNORM EN 471 entsprechen (auf dem Etikett der Jacke ersichtlich). Die Warnweste, die
   vom Fahrer immer mitgeführt werden muss, ist beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Autobahn, Autostraße oder
   Freilandstraße für das Aufstellen eines Warndreiecks, auf einer unübersichtlichen Straßenstelle, bei durch Witterung bedingter

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 3 von 9
Österreich
schlechter Sicht und bei Dämmerung oder Dunkelheit zu tragen. Für Mitfahrer besteht keine Warnwestenpflicht. Bei Verstößen
   gegen das Nicht-Tragen, aber auch schon gegen das Nicht-Mitführen werden Organstrafverfügungen ausgestellt.
   Führer eines Pkw, eines Kombifahrzeugs oder eines Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen
   dürfen bei winterlichen Fahrverhältnissen ihr Fahrzeug in der Zeit vom 1. November bis 15. April nur dann in Betrieb nehmen,
   wenn an allen Rädern Winterreifen montiert oder unter bestimmten Voraussetzungen Schneeketten an den Antriebsrädern
   angebracht sind. Näheres ist den Internetseiten des österreichischen Automobilclubs ÖAMTC zu entnehmen.
   Maut/Vignette
   Auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen gilt eine Vignettenpflicht für PKW, Motorräder und leichte Wohnmobile.
   Maut für einzelne besondere Streckenabschnitte (insbesondere Alpenüberquerungen) gibt es zusätzlich. Dort entfällt dann die
   Vignettenpflicht.
   Die Vignette kann seit November 2017 neben der bisherigen Form als Klebevignette, dem sog. Pickerl, auch als digitale Vignette
   im ASFiNAG-Webshop oder über die ASFiNAG-App zum identischen Preis erworben werden. Bei der digitalen Vignette wird das
   Kennzeichen im System erfasst. Es ist zu beachten, dass die digitale Vignette erst ab dem 18. Tag nach dem Kaufdatum gültig
   ist und erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen berechtigt.
   Klebevignetten dürfen nur auf die Windschutzscheibe, z.B. am linken Rand oder hinter dem Rückspiegel, geklebt werden. Die
   Anbringung auf einer nicht versenkbaren, linken vorderen Seitenscheibe ist nach der Mautordnung nicht gestattet. Ebenso ist
   ein Anbringen hinter dem Tönungsstreifen unzulässig.
   Nicht erlaubt sind spezielle Folien, Saugnäpfe oder Klebebänder, die einen direkten Kontakt der Vignette mit der
   Windschutzscheibe verhindern.
   Bei Motorrädern ist die Vignette sichtbar an einem nicht oder nur schwer zu entfernenden Teil des Motorrades anzubringen.
   Nicht geklebte Vignetten sowie nicht gelochte Zeitvignetten (2-Monats-Vignetten, 10-Tages-Vignetten) sind ungültig.
   Der untere Vignettenabschnitt muss aufbewahrt werden. Die Trägerfolie mit Seriennummer dient als Kaufnachweis.
   Es werden neuerdings verstärkt automatische Kontrollen durchgeführt. Die Kontrolle erfolgt durch Polizei, Zollwache und
   Mautaufsichtsorgane. Deutsche Fahrer werden dabei durch eine Abfrage beim Kraftfahrzeugregister Flensburg identifiziert. Bei
   fehlender, nicht ordnungsgemäß angebrachter oder manipulierter Vignette werden hohe Strafen erhoben. Fehlerhaft
   angebrachte Vignetten werden bei den automatischen Kontrollen nicht erfasst.
   Führerschein
   Alle deutschen Führerscheinmodelle, ebenso wie die der anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftraums, haben in
   Österreich volle Gültigkeit. Informationen hierzu finden Sie auch auf der Webseite des österreichischen Ämter und
   Behördenwegweisers.
   Organentnahme in Österreich
   In Österreich gilt die sogenannte Widerspruchsregelung, d.h. wer in Österreich verstirbt, kann einer Organentnahme nur
   entgegenwirken, wenn zu Lebzeiten dagegen Widerspruch eingelegt wurde.
   Hierzu ist die kostenlose Eintragung in das Widerspruchsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen
   (ÖBIG) erforderlich. Diese Möglichkeit besteht auch für im Ausland lebende Personen (z.B. vor Reiseantritt nach Österreich).Das
   ÖBIG hat die entsprechenden Formulare als Download im Internet unter Widerspruchsregister eingestellt. Das ausgefüllte
   Formular muss eigenhändig unterschrieben und per Post oder eingescannt als Mail an die angegebene Mailadresse übersandt
   werden.
   Eine Beglaubigung der Unterschrift ist nicht notwendig. Eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises muss beigefügt sein.
   Gegen Beifügung eines vorfrankierten Briefumschlags bei postalischer Übersendung bestätigt das ÖBIG die Eintragung.
   Österreichische Transplantationszentren sind verpflichtet, vor einer Transplantation das Widerspruchsregister des ÖBIG auf
   Eintrag zu prüfen, nicht aber eine Eintragung im deutschen Verfügungszentralregister in Dresden.
   Geld/Kreditkarten
   Zahlungsmittel ist der Euro. Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind überall
   möglich.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE
   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Ja
   Personalausweis: Ja
   Vorläufiger Personalausweis: Ja, muss gültig sein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Österreich ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den
   Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957. Reisedokumente außer dem vorläufigen Personalausweis dürfen seit
   höchstens einem Jahr abgelaufen sein.
   Hinweise für die Einreise von Minderjährigen
   Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der
   Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 4 von 9
Österreich
BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN

   Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen
   schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des
   grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
   Ein- und Ausfuhr von Heimtieren
   Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u.
   Finnland, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen) gilt folgende Regelung: Es ist ein EU-Heimtierausweis
   mitzuführen. Dieser Ausweis dient u. a. dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist. Ein Musterausweis sowie
   weitergehende Informationen sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft erhältlich.
   Informationen finden Sie auch auf der Homepage des österreichischen Bundesministeriums für Gesundheit. Seit 2011 ist für neu
   gekennzeichnete Tiere der Mikrochip verpflichtend.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Seit dem 1. Oktober 2017 ist es in Österreich an allen öffentlichen Orten nicht mehr erlaubt, das Gesicht durch Kleidung oder
   andere Gegenstände zu verhüllen bzw. zu verbergen. Ein Verstoß zieht eine Strafe von 150,- Euro nach sich, die in bar oder mit
   Kreditkarte beglichen werden kann. Weitere Auskünfte erteilt das österreichische Bundesministerium für Inneres.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle medizinische Hinweise
   West-Nil-Fieber
   2018 ist es in Europa zu einer Zunahme von West-Nil-Fieber gekommen.
   Aus den östlichen Teilen Österreichs wurden 2018 (wie in den Jahren zuvor) einzelne menschliche Fälle gemeldet.
   Es handelt sich bei West-Nil-Fieber um eine durch Zugvögel verbreitete, von tagaktiven Mücken auf den Menschen übertragene
   Virus-Erkrankung. Sie kann in seltenen Fällen zu einer Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) führen. Näheres siehe Merkblatt
   zu West-Nil-Fieber.
   Eine Schutzimpfung oder eine spezifische Behandlung, gibt es nicht.
   Eine Expositionsprophylaxe (s.u.) ist die einzige Schutzmöglichkeit.
   Impfschutz
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Instituts für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden (siehe www.rki.de). Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen
   Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch gegen Polio (Kinderlähmung), Masern, Mumps, Röteln (MMR),
    Influenza und Pneumokokken.
   In großen Teilen des Landes kommt es durch Zecken zur Übertragung der Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). In
   Österreich ist der Impfschutz gegen FSME öffentlich empfohlen.
   Aufgrund der mücken- und zeckengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden in den Risikogebieten und während der
   Übertragungszeiten empfohlen,
   •        körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   •        tagsüber und in den Abendstunden Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen aufzutragen.
   Lassen Sie sich von Ihrem Hausarzt oder einem Reisemediziner zu diesen Impfungen beraten.
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE

Einreisebedingungen:                                                                                                     Seite 5 von 9
Österreich
Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel               Pass                Visum                Rückflugticket              Personalausweis/Identitätskarte
                         erforderlich        erforderlich         erforderlich

       Andere EU-          Nein/1             Nein                 Nein                        Ja/1
       Länder

       Türkei              Ja                 2                    Ja                          -

       Österreich          -                  -                    -                           -

       Schweiz             Nein               Nein                 Nein                        Ja

       Deutschland         Nein               Nein                 Nein                        Ja

   Personalausweise/Identitätskarten
   U. a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder könenn für einem Aufenthalt von bis zu 3
   Monaten mit gültigem Personalausweis/Identitätskarte einreisen:

   EU-Länder und Schweiz ([1] Ausnahmen: Einen Reisepass benötigen Staatsangehörige von Dänemark, Großbritannien,
   Lettland, Litauen, Irland (Rep.) und Schweden.).

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei Visumpflicht noch mindestens 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Reisepässe von EU-
   Bürgern und Schweizern müssen während des Aufenthalts gültig sein.

   Anmerkung zum Reisepass
   Österreich ist Unterzeichner und Anwender der EU-Rechtsakte (Schengener Abkommen).

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für einen
   Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:

   (a) EU-Länder und Schweiz.
   (b) [2] Türkische Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengen-Land besitzen.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Personalausweis, maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Schweizer: Identitätskarte oder eigener Reisepass.

   Türken: Eigener Reisepass.

   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Hinweis: Alleinreisende österreichische Minderjährige benötigen bei der Ausreise aus Österreich eine amtlich beglaubigte
   Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten / Eltern sowie ihre Geburtsurkunde und eine Passkopie der
   Sorgeberechtigten / Eltern. Alleinreisenden ausländischen Minderjährigen wird eine Reiseerlaubnis der Eltern/Sorgeberechtigten
   empfohlen.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Einreise mit Haustieren
   Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und aus nicht tollwutfreien Drittstaaten benötigen einen EU-Heimtierausweis

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 6 von 9
Österreich
(pet pass) bzw. einen nationalen Heimtierausweis, der nur von dazu ermächtigten Tierärzten ausgestellt werden kann, und
   müssen als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muss hervorgehen, dass bei dem
   Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde. Die Einfuhr ist auf
   5 Tiere beschränkt. Heimtiere unter 4 Monate sind von der Impfpflicht gegen Tollwut ausgenommen.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen sowie für Vögel und Kleintiere aus nicht tollwutfreien Drittstaaten gilt die folgende
   zusätzliche Vorschrift:

   Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt. Für den Eintritt in das EU-Gebiet muss bei den Haustieren 3 Monate vor der
   Einreise eine Untersuchung auf Anwesenheit von vakzinalen Antikörpern durchgeführt werden. Ausnahme: Die 3-Monatsfrist gilt
   nicht für Heimtiere aus dessen EU-Heimtierausweis hervorgeht, dass die Blutentnahme durchgeführt wurde bevor dieses Tier das
   Gebiet der Gemeinschaft verlassen hat und dass bei der Blutanalyse genügend Antikörper auf Tollwut nachgewiesen worden
   sind.

   Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,
   Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis, der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die
   Einfuhr benutzt werden.

   Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
   Konsumentenschutz erhältlich.

   Bearbeitungsdauer
   Kurzfristiger Aufenthalt: Zwischen 2 und 10 Arbeitstagen.
   Längerfristiger Aufenthalt: Mehrere Monate.

   Gültigkeit
   Kurzzeitvisum: bis zu 3 Monate. Transitvisum: bis zu 5 Tage.

   Aufenthaltsverlängerung
   EU-Bürger und Schweizer, die sich länger als 3 Monate in Österreich aufhalten wollen, müssen sich Ihr Aufenthaltsrecht bei der
   zuständigen Verwaltungsbehörde bescheinigen lassen. Dazu ist u. U. der Reisepass erforderlich.

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Reisende, die aus einem Nicht-Schengen-Land mit dem nächsten Anschluss in ein anderes Nicht-
   Schengen-Land weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Weiterreisepapiere verfügen, benötigen kein
   Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einreisevisum (Kurzzeit-/Langzeitvisum), Flughafentransit- und Transitvisum.

   Kosten
   Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen).

   Antrag erforderlich
   Je nach Nationalität, Grund und Dauer des Aufenthalts unterschiedlich. Nähere Angaben erteilen die zuständigen
   konsularischen Vertretungen. (s. Kontaktadressen).
   Schengen-Visum:
   (a) Reisepass, der mindestens 3 Monate über die Visumgültigkeit hinaus gültig ist und der innerhalb der letzten 10 Jahre
   ausgestellt wurde, sowie Kopien der ersten vier Seiten des Reisepasses.
   (b) Ggf. alle Dokumente im Original, die den Zweck (z. B. Einladung von Privatpersonen oder Firmen, ärztliches Attest und
   Terminvereinbarung beim behandelnden Arzt oder in einem Krankenhaus) und die Bedingungen des geplanten Aufenthalts (z.
   B. Hotelreservierung) rechtfertigen.
   (c) Dokumente, die beweisen, dass der (eingeladene) Ausländer über ausreichende Mittel zur Bestreitung der Kosten für
   Aufenthalt und Rückreise sowie für eventuelle Kosten für seine ärztliche Versorgung verfügt, ggf. in Form einer
   Kostenübernahmeverpflichtung.
   (d) Dokument, das beweist, dass der Ausländer auf individueller oder kollektiver Grundlage Inhaber einer die Kosten für die
   Rückführung aus ärztlichen Gründen, die dringende ärztliche Behandlung und/oder Krankenhausversorgung deckenden

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 7 von 9
Österreich
gültigen Auslandsreisekrankenversicherung ist. Grundsätzlich muss der Antragsteller eine Versicherung im Wohnsitzstaat
   abschließen. Wenn der Gastgeber eine Versicherung für den Antragsteller abschließt, so muss er dies im eigenen Wohnsitzstaat
   tun. Die abgeschlossene Versicherung muss für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten und für die ganze Dauer des
   Aufenthalts gelten. Die Versicherung muss eine minimale Deckung von 30.000 € aufweisen.
   (e) Visumgebühr.
   (f) 1 biometrisches Passbild.
   (g) 1 ausgefülltes Antragsformular.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Fremdwährungen und Reiseschecks werden von allen Banken, Sparkassen und Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen
   umgetauscht. Fast alle Reisebüros und Hotels nehmen ebenfalls Fremdwährungen an.

   Währung
   1 Euro = 100 Cents. Währungskürzel: €, EUR (ISO-Code). Banknoten gibt es in den Werten 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500
   Euro, Münzen in den Nennbeträgen 1 und 2 Euro, sowie 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cents.

   Devisenbestimmungen
   Für Reisende innerhalb der EU bestehen keine Beschränkungen für die Einfuhr oder Ausfuhr von Landes- und
   Fremdwährungen.

   Reisende, die in die EU einreisen oder aus ihr ausreisen und Barmittel von 10.000 € oder mehr (oder den Gegenwert in anderen
   Währungen oder anderen leicht konvertiblen Werten wie auf Dritte ausgestellte Schecks) mit sich führen, müssen diesen Betrag
   bei den Zollbehörden anmelden (ausgefülltes Formular ZA 292 bereit halten, herunterladbar auf www.bmf.gv.at).

   Kreditkarten
   Werden in allen größeren Städten und Urlaubsregionen von zahlreichen Hotels, Restaurants, Geschäften und Tankstellen
   akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Gute Akzeptanz in Euro in Banken, Wechselstuben, größeren Hotels und manchen Geschäften.

   Öffnungszeiten der Bank
   Im Allgemeinen: Mo-Fr 08.30-12.30 und 13.30-16.00/17.00 Uhr (Zentralen sind teils durchgehend und abends länger geöffnet).
   Zum Teil unterschiedliche Öffnungszeiten in den einzelnen Bundesländern. Die Wechselstuben in Flughäfen und Bahnhöfen
   öffnen täglich 08.00-22.00 Uhr.

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   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Österreich eingeführt werden:
   200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak (ohne aufgedruckte Warnhinweise in Deutsch);
   1 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt über 22 % oder 2 l Spirituosen mit einem Alkoholgehalt bis höchstens 22 %;
   4 l Wein (kein Schaumwein);
   16 l Bier;
   Geschenke/sonstige Waren bis zu einem Gesamtwert von 430 € (Flug- und Seereisen) bzw. 300 € (Reisen mit der Bahn/dem
   Auto); Kinder unter 15 Jahren generell 150 €.
   Anmerkung:
   (a) Die Zollfreiheit der Waren hat zur Bedingung, dass sie im persönlichen Gepäck des Reisenden mitgeführt werden.
   (b) Tabakwaren und alkoholische Getränke dürfen nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.

   Verbotene Importe
   Frisches Fleisch und konserviertes Fleisch, Milch und Milchprodukte (siehe auch Einfuhrbestimmungen), bestimmte Waffen. Für
   lebendes Geflügel, Fleisch und Fleischerzeugnisse besteht im Reiseverkehr ein generelles Einfuhrverbot aus Drittländern
   (ausgenommen aus den Färöer, Grönland, Island, Liechtenstein und der Schweiz).

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Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 8 von 9
Österreich
HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

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    QUELLENANGABEN
   [20646] Österreich - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 26.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   24.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 26.09.2018 (Unverändert gültig seit: 24.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 9 von 9
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