Einreisebedingungen: Vereinigte Arabische Emirate - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

Die Seite wird erstellt Gunnar Forster
 
WEITER LESEN
Einreisebedingungen:
                                           Vereinigte Arabische Emirate

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise

   Impfschutz
   Es gibt keine Pflichtimpfungen.
   Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für
   Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
   Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), auch Polio (Kinderlähmung),
   Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt
   oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und Tollwut empfohlen.

   HIV / AIDS
   Die Rävalenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzmaßnahmen sollten
   beachtet werden.

   MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
   MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen
   auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger
   auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die
   Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.

   Medizinische Versorgung
   Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten
   (siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre
   Dauermedikation.
   Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in
   ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit gültiger
   Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe :
   http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
   Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe
   auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20539]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Drogenbesitz und -Konsum
   An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als
   0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der
   einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft, siehe auch Besondere
   strafrechtliche Vorschriften.

   Medikamenteneinfuhr
   Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren
   Inhaltsstoffe verboten ist, siehe Besondere Zollvorschriften.

   Infrastruktur/Straßenverkehr
   Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse,
Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 1 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis.
   Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen
   Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.
   Aufgrund des Alkoholverbots in der Öffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar.
   Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht
   eine Geldstrafe.

   Führerschein
   Für die Mietwagenanmietung ist der -Führerschein grundsätzlich anerkannt, in der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma und
   Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der -Führerschein akzeptiert wird, ist eine Übersetzung
   vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.

   Weiterreise und Grenzübertritt nach Oman
   Die Grenzübergänge auf der Dubai Hatta Road E 44 sind westlich von Hatta seit 2015 für Ausländer gesperrt. Die Umfahrung
   erfolgt über die E 55, die E 102 und die Straße 42. Der Grenzübergang östlich von Hatta im weiteren Verlauf der E 44 ist für
   Ausländer geöffnet.

   Besonderheiten in der "Straße von Hormuz"
   Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa,
   Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den als auch von Iran beansprucht und in
   Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von -
   Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler
   Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.

   Besondere Verhaltenshinweise
   Die Gebräuche und Gesetze der sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.
   Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso
   erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch
   Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen
   und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.

   Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb
   der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen
   der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
   Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, - selbst das Kauen von Kaugummi - ist von Sonnenaufgang bis
   Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst
   dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.

   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit
   Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch

   Medizinische Versorgung.
   [20539]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinischen Einrichtungen sind zumindest in den Städten sehr gut. Dort gibt es auch deutschsprachige Ärzte. Die
   medizinische Versorgung ist auf dem Land jedoch nicht mit Europa zu vergleichen. Behandlungen sind teuer.

   Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend gekühlt werden. Für die
   Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist eine ärztliche Verschreibung in englischer
   Sprachenötig, die den Verwendungszweck und die für die Dauer des Aufenthaltes benötigte Menge bescheinigt.

   Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sowie einer Reiserückholversicherung wird dringend empfohlen.

   Essen und Trinken
   Wegen der Gefahr möglicher Darminfektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten.
   Leitungswasser ist in den Großstädten keimfrei, anderswo sollte es jedoch gefiltert werden bzw. abgefülltes Wasser benutzt
   werden. Beim Kauf von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen
   ist.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 2 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
Milch ist oftmals nicht pasteurisiert und sollte abgekocht werden. Trocken- und Dosenmilch nur mit keimfreiem Wasser anrühren.
   Milchprodukte aus ungekochter Milch vermeiden. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Auf
   rohe Salate und Mayonnaise sollte man außer in internationalen Hotels vorsichtshalber verzichten. Gemüse sollte gekocht und
   Obst geschält werden.

   Impfungen

     Titel                      Besondere Vorsichtsmaßnahmen                      Gesundheitszeugnis erforderlich

       Gelbfieber                Nein                                              -

       Cholera                   Nein                                              -

       Typhus & Polio            Ja                                                -

       Malaria                   Nein                                              -

       Essen & Trinken           -                                                 -

   Gesundheitszeugnis
   Ausländer über 18 Jahre benötigen zur Erlangung oder Verlängerung einer Arbeits- bzw. Aufenthaltserlaubnis einen negativen
   HIV-Test in englischer Sprache. Bei positivem Test wird die Einreise bzw. Aufenthaltsverlängerung verweigert. Mitgebrachte
   Atteste werden in der Regel anerkannt, wenn sie von einem WHO Collaborating Laboratory ausgestellt sind. Eine Nachtestung
   im Land ist möglich. Bei Antragstellern aus Europa und USA kann auf den Test verzichtet werden.
   Bei Vorliegen einer Lungentuberkulose, egal ob alt oder neu, kann die Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.

   Andere Risiken
   Die vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene (u.a. gegen Tetanus, Diphtherie,
   Pertussis (Keuchhusten), Mumps, Masern, Röteln, Pneumokokken und Influenza) sollten vor der Reise ggf. aufgefrischt werden.
   Es kommt vereinzelt zu schweren Infektionen der Atemwege durch ein neues Coronavirus (MERS-CoV, die Abkürzung für Middle
   East Respiratory Syndrome Corona Virus). Wo genau und wie sich Menschen in verschiedenen Ländern anstecken können, ist
   unklar. Die Weltgesundheitsorganisation WHO geht davon aus, dass es bei sehr engem Kontakt zu Erkrankten auch zu einer
   Übertragung von Mensch zu Mensch kommen kann. Unnötiger Kontakt zu Kamelen und zu Fledermäusen sollte vermieden
   werden, da sie als Krankheitsüberträger vermutet werden.
   Hepatitis A und Hepatitis B kommen vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B
   sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und
   Jugendlichen erfolgen.

   HIV/Aids ist weltweit ein Problem und eine Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Die vereinigten Arabischen Emirate
   werden erst jetzt verzögert und zahlenmäßig noch relativ gering betroffen. Die bekannten Risiken sollte man auch hier meiden.
   Durch Schmetterlingsmücken übertragene Leishmaniose kommt landesweit vor und kann durch Insektenschutz vermieden
   werden.
   Tollwut kommt vor. Überträger sind u.a. streunende Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder,
   berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich
   ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
   Tuberkulose kommt vor. Bei besonderer Exposition sollte eine Impfung in Betracht gezogen werden.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Fri, 28 Sep 2018 09:00:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Fri, 28 Sep 2018 09:01:56 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Besondere strafrechtliche Vorschriften
   Redaktionelle Änderungen und Ergänzungen

    AKTUELLE HINWEISE
   Anfang Juni 2017 haben die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) die diplomatischen Beziehungen zu Katar abgebrochen, alle
   Flüge zwischen VAE und Katar sind ausgesetzt.
   Reisende werden gebeten, sich bezüglich ihrer Reiseverbindungen ggf. direkt mit ihrer jeweiligen Fluggesellschaft in Verbindung
   zu setzen.

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 3 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
Während katarischen Staatsangehörigen und Staatsangehörigen mancher anderer Länder mit „Residence Permit" für Katar die
   Einreise in und der Transit durch die VAE verwehrt werden soll, gilt dies nach Auskunft der VAE-Behörden nicht für EU-Bürger.
   Für die Einreise deutscher Staatsangehöriger sollten daher weiterhin ungeachtet eines möglichen katarischen Aufenthaltstitels
   oder Einreisestempels im Pass die üblichen Einreisebestimmungen gelten. Reisende in die VAE sollten keine öffentlichen
   Sympathiebekundungen für Katar vornehmen, auch nicht in sozialen Medien, siehe Besondere strafrechtliche Vorschriften

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE

   Terrorismus
   Die Terrororganisation IS hat seit September 2014 mit Anschlägen in Ländern gedroht, die mit den USA verbündet sind. Die
   Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) sind ein prominentes und aktives Mitglied der Anti-IS-Koalition. Reisenden wird empfohlen,
   sich insbesondere in größeren Menschenansammlungen sicherheitsbewusst und situationsgerecht zu verhalten.
   Kriminalität
   Die VAE zählen zu den sichersten Länder des Mittleren Ostens mit einer äußerst niedrigen Kriminalitätsrate. Dennoch sind
   vereinzelt Taschendiebstähle z. B. in großen Einkaufszentren oder bei Großveranstaltungen nicht auszuschließen. Besondere
   Aufmerksamkeit sollten alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen
   nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen.
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalreisende werden in der Regel über die Reiseveranstalter über die
   Sicherheitslage im Reiseland informiert.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Drogenbesitz und -Konsum
   An den Flughäfen werden auch Transitreisende auf Drogen kontrolliert. Für den Besitz auch nur geringster Mengen (weniger als
   0,1 g) in Reisegepäck, Kleidung oder am Körper drohen langjährige Haftstrafen. Im Rahmen von Strafverfahren wird selbst der
   u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und bestraft, siehe auch Besondere
   strafrechtliche Vorschriften.
   Medikamenteneinfuhr
   Vorsicht ist beim Mitführen von Medikamenten geboten, da die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren
   Inhaltsstoffe verboten ist, siehe Besondere Zollvorschriften.
   Infrastruktur/Straßenverkehr
   Reisen innerhalb der Emirate unterliegen keinen besonderen Beschränkungen. Zwischen Ballungszentren verkehren Autobusse,
   ansonsten gibt es Taxis und Sammeltaxis.
   Der Zustand der Straßen ist sehr gut. Allerdings führen hohe Verkehrsdichte und offensive Fahrweise mit hohen
   Geschwindigkeiten zu erhöhter Unfallgefahr.
   Aufgrund des Alkoholverbots in der Öffentlichkeit gibt es keine Promillegrenze, Alkohol am Steuer ist immer strafbar.
   Während der Fahrt darf der Fahrer ein Mobiltelefon nur mit einer Freisprecheinrichtung benutzen. Bei Zuwiderhandlung droht
   eine Geldstrafe.
   Führerschein
   Für die Mietwagenanmietung ist der EU-Führerschein grundsätzlich anerkannt, in der Praxis wird abhängig von Mietwagenfirma
   und Standort jedoch häufig der Internationale Führerschein verlangt. Sofern der EU-Führerschein akzeptiert wird, ist eine
   Übersetzung vorzulegen. Die Mietwagenbedingungen sollten genauestens geprüft werden.
   Weiterreise und Grenzübertritt nach Oman
   Die Grenzübergänge auf der Dubai Hatta Road E 44 sind westlich von Hatta seit 2015 für Ausländer gesperrt. Die Umfahrung
   erfolgt über die E 55, die E 102 und die Straße 42. Der Grenzübergang östlich von Hatta im weiteren Verlauf der E 44 ist für
   Ausländer geöffnet.
   Besonderheiten in der „Straße von Hormuz"
   Bei Bootsexkursionen vor der Westküste der VAE und in die Straße von Hormuz sind die Gewässer um die Inseln Abu Moussa,
   Greater Tumb und Lesser Tumb zu meiden. Die drei Inseln werden sowohl von den VAE als auch von Iran beansprucht und in
   Seekarten als zum jeweiligen Territorium gehörend ausgewiesen. Ausländische Bootsbesatzungen, die sich den Inseln von VAE-
   Seite genähert haben, sind von iranischer Seite unter dem Vorwurf der "Verletzung der iranischen Hoheitsgewässer und illegaler
   Einwanderung" festgenommen und in Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden.
   Besondere Verhaltenshinweise
   Die Gebräuche und Gesetze der VAE sind stark durch den Islam und dessen Glaubensinhalte und Wertvorstellungen geprägt.
   Frauen unterliegen keinen besonderen Beschränkungen oder Verboten. Ihnen ist das Führen eines Kraftfahrzeuges ebenso
   erlaubt wie die Bewegung in der Öffentlichkeit auch ohne männliche Begleitung. Hinsichtlich der Kleidung ist jedoch
   Zurückhaltung geboten. Schulterfreie Tops und sehr kurze Röcke oder Hosen entsprechen nicht den lokalen Wertvorstellungen
   und können zu unerwünschter und unangenehmer Aufmerksamkeit von Dritten führen.
   Ramadan
   Während des Fastenmonats Ramadan ist mit Einschränkungen im Alltag (z. B. tagsüber Schließung von Restaurants außerhalb
   der Hotels, reduzierte Arbeitszeiten bei Behörden) und mit erhöhter Sensibilität in religiösen Angelegenheiten sowie in Fragen
   der Respektierung islamischer Traditionen zu rechnen.
   Öffentliches Essen, Trinken, Rauchen, auch in Fahrzeugen, – selbst das Kauen von Kaugummi – ist von Sonnenaufgang bis
   Sonnenuntergang auch für Nichtmuslime bei Strafe verboten. Frauen sollten insbesondere während dieser Zeit möglichst

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 4 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
dezente, langärmelige Kleidung tragen, Männer auf das Tragen kurzer Freizeitkleidung verzichten.
   Geld/Kreditkarten
   Landeswährung ist der Dirham (AED). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten ist mit Kreditkarten und oft auch mit
   Bankkarten meist problemlos möglich. Die Bezahlung mit Kreditkarten ist weit verbreitet.
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Nein
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja; mit Einschränkungen (siehe unten).
   Anmerkungen:
   Reisedokumente müssen noch mindestens sechs Monate nach dem beabsichtigten Ausreisedatum gültig sein.
   Die deutschen Kinderreisepässe werden nach Aussage des VAE-Außenministeriums und der Botschaft der VAE in Berlin
   anerkannt, sofern sie ein Lichtbild enthalten.
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige, die im Besitz eines regulären, biometrischen Reisepasses sind und Minderjährige mit
   Kinderreisepass, dürfen ohne Visum in das Hoheitsgebiet der Vereinigten Arabischen Emirate einreisen und sich dort zu
   touristischen, geschäftlichen (ohne Arbeitsaufnahme) oder zu Besuchszwecken für die Dauer von höchstens 90 Tagen innerhalb
   von 180 Tagen aufhalten. Die Möglichkeit für die VAE-Behörden, die o.g. Aufenthaltsdauer im Einklang mit den gültigen
   nationalen Rechtsvorschriften über die 90 Tage hinaus zu verlängern, bleibt davon unberührt.
   Die Einreise mit vorläufigen Reisepässen ist nach Angaben der Botschaft der VAE nicht mehr möglich. Weitere und verbindliche
   Auskünfte zur Einreise in die Emirate kann nur die Botschaft der VAE in Berlin erteilen. Allen Reisenden wird daher derzeit
   dringend empfohlen, rechtzeitig vor Reiseantritt (ggf. im Expressverfahren) einen regulären biometrischen Reisepass zu
   beantragen.
   Inhabern von Touristen-Visa ist es nicht erlaubt, in den Emiraten entgeltlich oder unentgeltlich zu arbeiten.
   Wenn ein nicht-touristischer Aufenthalt in den Emiraten angestrebt wird, sollten die aktuellen Einreisebestimmungen rechtzeitig
   vor der Ausreise bei der Botschaft der VAE in Berlin erfragt werden.
   Erfassung biometrischer Daten
   Bei der Ein- und Ausreise erfolgt die Passkontrolle mit Hilfe des biometrischen Augen- (Iris-)Scans.
   Überschreiten des Aufenthalts
   Bei Überschreiten des erlaubten Aufenthaltszeitraums drohen je nach Länge des illegalen Aufenthalts empfindliche Geldstrafen
   (derzeit 100,- AED pro Tag) und die Ausweisung. Bei längerer Überschreitung ist eine Inhaftierung nicht ausgeschlossen.
   Verlust/Diebstahl des Reisepasses
   Bei Verlust/Diebstahl eines deutschen Reisepasses während des Aufenthalts in den VAE kann durch die deutsche Botschaft in
   Abu Dhabi bzw. das Generalkonsulat in Dubai ein Ersatzdokument ausgestellt werden. Hierfür sowie für die spätere Ausreise aus
   den VAE ist unbedingt eine Passverlustanzeige bei der Polizei (bzw. in Abu Dhabi der Abu Dhabi Immigration Authority)
   erforderlich.
   Zurückweisung an der Grenze
   Die Grenzbehörden der VAE lassen eine Einreise ohne gültigen Reisepass nicht zu. Betroffene Passagiere werden wieder in ihr
   Herkunftsland (Abflugort) zurückgeschickt. Konsularische Hilfe in Passangelegenheiten durch die Botschaft oder das
   Generalkonsulat ist erst nach der Einreise, d.h. nicht innerhalb des internationalen Transitbereichs möglich.
   Arbeitsaufnahme
   In Einzelfällen ist es in Mitgliedsstaaten des Golfkooperationsrats vorgekommen, dass dort ansässige deutsche
   Staatsangehörige an der Ausreise gehindert wurden. Ein häufiger Grund sind arbeitsrechtliche Meinungsverschiedenheiten, die
   den Arbeitgeber („Sponsor") veranlassen, die zuständigen Behörden um die Verhängung von aufenthaltsrechtlichen
   Maßnahmen i. S. einer „Ausreisesperre" (engl. „travel ban") auch außerhalb von Gerichtsverfahren zu ersuchen. Auch die
   Nichterfüllung finanzieller Forderungen durch den Arbeitnehmer hat in der Vergangenheit zur Verwehrung der Ausreise geführt.
   Es wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses bzw. Beginn einer Geschäftstätigkeit über die geltende
   Rechtslage zu informieren.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erteilt die zuständige Vertretung des Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Einfuhr von Landes- oder Fremdwährung ist bis zu einem Gegenwert von 100.000 AED, die Ausfuhr uneingeschränkt
   möglich.
   Die Einfuhr von Waffen, Drogen, Falschgeld und pornographischen Artikeln wird streng bestraft. Bereits freizügige Titelseiten von
   Illustrierten können als Pornografie ausgelegt werden. Mitgeführte Datenträger wie Smartphones, Tablets, USB-Sticks werden
   ggfs. überprüft. Auch die Einfuhr und der Gebrauch von E-Zigaretten ist verboten und mit Beschlagnahme und Strafe bedroht.
   Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 5 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
Ausführliche Informationen bietet die Webseite der VAE „Controlled Medicines". In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich vor einer
Reise in die Emirate bei der Botschaft der VAE in Berlin zu erkundigen.
Informationen zu Einfuhrbestimmungen und Listen von erlaubten und unerlaubten Gütern sind beim Dubai Customs
Services abrufbar.
Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
oder dort telefonisch erfragen.

 BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
Das Fotografieren und Filmen (auch mit Mobiltelefon oder Smartphone) zumindest von folgenden Einrichtungen ist streng
verboten: militärische Anlagen, Häfen, Flughäfen, Herrscherpaläste, öffentliche Gebäude, Botschaftsgebäude, Industrieanlagen,
Erdöl-/Erdgasanlagen, Brücken. Die Fotografier- und Filmverbote, auf die oftmals, aber nicht an allen Stellen sichtbar, durch
Warnschilder aufmerksam gemacht wird, werden von den emiratischen Behörden konsequent geahndet. Bei Zuwiderhandlung
drohen Beschlagnahme der Aufnahmegeräte, Geld- und Freiheitsstrafen sowie die Ausweisung. Für die Dauer des
strafrechtlichen Verfahrens wird regelmäßig eine Ausreisesperre verhängt. Weder die deutsche Botschaft noch das
Generalkonsulat können hier Einfluss nehmen oder die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen erreichen.
Seit Einführung des „UAE Cyber Law" 2012 kann die Verbreitung, Veröffentlichung und Speicherung von Fotos, Informationen,
elektronischen Fotos, Kommentaren, Szenen, Neuigkeiten u.a. ohne Einverständnis der betroffenen Personen eine Verletzung
deren Persönlichkeitsrechte bedeuten. Solche Verstöße können mit Geldstrafen bis zu 500.000 AED und Haftstrafen bis zu 6
Monaten geahndet werden. Darüber hinaus steht auch die Nutzung von VPN-(Virtual Private Network) Software unter Strafe,
wenn die Software im Zusammenhang mit anderen Rechtsverstößen zum Einsatz kam (z.B. Nutzung illegaler Webseiten oder
Download urheberrechtlich geschützter Inhalte).
Die Behörden der VAE haben mitgeteilt, dass öffentliche Sympathiebekundungen für Katar z.B. in sozialen Medien unter Strafe
gestellt werden, so dass selbst eine Freiheitsstrafe oder empfindliche Geldstrafe nicht ausgeschlossen werden kann.
In den VAE ist Alkoholgenuss und Trunkenheit in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand.. Alkohol wird zwar in lizensierten Hotels,
Restaurants und Bars angeboten, jedoch ist auch dort der Konsum für Muslime und Nicht-Touristen ohne eine Lizenz (Erlaubnis)
grundsätzlich verboten. Im Emirat Sharjah herrscht ein totales Alkoholverbot.
Auf Drogenbesitz auch in Kleinstmengen und Drogenkonsum stehen in den VAE drakonische Strafen. Im Rahmen von
Strafverfahren wird selbst der u.U. einige Tage zurückliegende Konsum auch weicher Drogen durch Bluttests festgestellt und
bestraft. Für Drogenhandel kann die Todesstrafe verhängt werden.
Personen, die in den VAE offene oder streitige Forderungen aus früheren Geschäftsbeziehungen vor Ort hinterlassen haben,
können deswegen auch nach längerer Zeit bei Einreise oder im Transit zur Begleichung der Forderung vorläufig festgenommen
werden.
Das Strafrecht der VAE ist geprägt durch islamische Moralvorstellungen. Homosexualität und außerehelicher Geschlechtsverkehr
sowie der Austausch von Zärtlichkeiten in der Öffentlichkeit und sog. "cross-dressing" sind verboten und werden bei Anzeige
auch strafrechtlich geahndet. Sexuelle Übergriffe und Nötigung sowie Vergewaltigung werden in den VAE ebenfalls strafrechtlich
geahndet. Wegen des Verbots außerehelichen Geschlechtsverkehrs waren in Einzelfällen auch die (weiblichen) Opfer solcher
Straftaten strafrechtlicher Verfolgung in den VAE ausgesetzt.
Außereheliche Schwangerschaften können, wenn sie offiziellen Stellen bekannt werden (z.B. wenn wegen Komplikationen mit
der Schwangerschaft eine Behandlung erforderlich wird oder bei Anzeige) ebenfalls zu strafrechtlicher Verfolgung führen. Ledige
Schwangere, auch wenn sie kurz vor der Eheschließung stehen, sollten sich vor einer Reise in die VAE dieser Risiken bewusst
sein.
In Deutschland unbedenkliche Äußerungen zu Religionsfragen können in den VAE als Beleidigung des Islam oder des
Propheten strafrechtlich verfolgt und mit Geld-, evtl. sogar Freiheitsstrafen geahndet werden. Es gilt zudem ein Verbot der
Missionierung und Bekehrung von Muslimen.

 MEDIZINISCHE HINWEISE
Impfschutz
Es gibt keine Pflichtimpfungen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt jedoch die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für
Kinder und Erwachsene anlässlich einer Reise zu überprüfen und zu vervollständigen, siehe www.rki.de.
Dazu gehören für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis (Keuchhusten), ggf. auch Polio
(Kinderlähmung), Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei
Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch die Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken-Krankheit (ACWY), und
Tollwut empfohlen.
HIV / AIDS
Die Rävalenz ist niedrig. Trotzdem besteht ein grundsätzliches Infektionsrisiko. Die bekannten Schutzmaßnahmen sollten
beachtet werden.
MERS (Middle East Respiratory Syndrome)
MERS ist eine Infektionskrankheit, die seit 2012 in Ländern der Arabischen Halbinsel vereinzelt schwere Atemwegserkrankungen
auslöst. Ursache ist ein Corona-Virus (MERS-CoV), dessen Biologie noch nicht ganz geklärt ist. Kamele scheinen die Überträger
auf den Menschen zu sein. Zu Übertragungen von Mensch zu Mensch kam es nur bei sehr engem Kontakt zu Kranken. Die
Prophylaxe-Empfehlungen für Reisende konzentrieren sich deshalb darauf, unnötige Kontakte mit Tieren zu meiden.
Medizinische Versorgung
Teilweise ist die Einfuhr von selbst gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ohne ärztliche Verschreibung verboten
(siehe auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr). Bitte beachten sie dies für Reiseapotheke bzw. ihre
   Dauermedikation.
   Die medizinische Versorgung ist insgesamt als gut zu bezeichnen. Auch deutschsprachige Ärzte sind häufig anzutreffen. Nur in
   ländlicheren Regionen kann es noch zu Versorgungseinschränkungen kommen. Ein ausreichender, weltweit gültiger
   Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind grundsätzlich empfohlen.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Fernreiseerfahrung haben (siehe z.B.:
   http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/).
   Die Einfuhr von einigen gängigen Medikamenten bzw. deren Inhaltsstoffen ist ohne ärztliche Verschreibung verboten (siehe
   auch Kapitel Allgemeine Reiseinformationen / Medikamenteneinfuhr).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                        Pass erforderlich           Visum erforderlich            Rückflugticket erforderlich

       Schweiz                      Ja                          Nein                         Ja

       Österreich                   Ja                          Nein                         Ja

       Deutschland                  Ja                          Nein                         Ja

       Türkei                       Ja                          Ja                           Ja

       Andere EU-Länder             Ja                          Nein/1                       Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.

   Anmerkung zum Reisepass
   Für eine visumfreie Einreise können nur reguläre elektronische Reisepässe genutzt werden. Die Einreise ist mit dem vorläufigen
   Reisepass nicht möglich.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder erhalten bei der Einreise am
   Flughafen einen gebührenfreien Einreisestempel, der für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
   innerhalb von 180 Tagen gültig ist sowie für mehrmalige Einreisen in diesem Zeitraum berechtigt:
   (a) Deutschland, Österreich und andere EU-Länder (Ausnahmen: [1] Großbritannien und Irland (Rep.). Das Visum für einen
   Aufenthalt von bis zu 30 Tagen kann von den Staatsangehörigen dieser Länder bei der Einreise kostenlos beantragt werden.);

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 7 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
(b) Schweiz.
Achtung: Staatsangehörige der Türkei müssen vor der Reise ein Visum beantragen.

Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass (ausdrücklich empfohlen besonders für langfristige,
nichttouristische Aufenthalte), muss noch mindestens 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Minderjährige unter 18 Jahren
müssen in Begleitung eines volljährigen Sorgeberechtigten sein, um einreisen zu können. Visumpflichtige Reisende müssen
mindestens 18 Jahre sein, um ein Visum für eine durch einen Sorgeberechtigten unbegleitete Reise beantragen zu können.
Minderjährige Reisende, die einen anderen Nachnamen als der mitreisende Sorgeberechtigte tragen, müssen bei der Einreise
eine Geburtsurkunde mit sich führen. Für alleinreisende Jugendliche unter 21 Jahren ist der Hotel Check-In oftmals untersagt.
Einzelheiten sollten vor der Reise mit dem jeweiligen Hotel abgeklärt werden.
Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
(Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren
Für Katzen, Hunde (müssen mindestens 16 Wochen alt sein) und Vögel wird ein tierärztliches Gesundheitszeugnis benötigt.
Hunde und Katzen müssen außerdem mit einem implantierten Microchip versehen und gegen Tollwut geimpft worden sein. Nur
Blindenhunde sind mit Genehmigung und unter strikten Auflagen im Passagierraum eines Flugzeugs erlaubt.
In allen Fällen muss jedoch eine vorherige Bewilligung vom Ministerium für Klimawandel und Umwelt eingeholt werden (Ministry of
Climate Change and Environment).

Bearbeitungsdauer
Botschaftsvisum:
3-5 Tage. Es wird empfohlen, den Antrag rechtzeitig zu stellen, frühestens aber 4 Wochen vor der Abreise.

Gültigkeit

Visum für kurzen Aufenthalt: 2 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 30 Tagen, einmalige Einreise, nicht
verlängerbar.
Visum für längeren Aufenthalt: Aufenthalt von max. 90 Tagen, einmalige Einreise, nicht verlängerbar.
Visum für mehrere Einreisen: Aufenthalt von 3 Monaten, maximaler Aufenthalt pro Einreise: 30 Tage.
Visum für mehrere Einreisen: 6 Monate gültig ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von 6 Monaten, maximaler Aufenthalt
pro Einreise: 14 Tage.
96-Stunden-Visum: 14 Tage gültig, für einen max. Aufenthalt von 4 Tagen.

Aufenthaltsverlängerung
Es besteht die Möglichkeit, das 30-tägige kostenlose Visum gegen eine Gebühr von 600 Dh beim Immigrationsamt um weitere
30 Tage zu verlängern.
Das Touristenvisum für 30 bzw. 90 Tage kann nicht verlängert werden.
Das Geschäftsvisum für 30 Tage kann einmalig verlängert werden

Transit
Ansonsten visumpflichtige Reisende, die mit dem nächsten Anschluss innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige
Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Dauert der Transit-Aufenthalt mindestens 8 Stunden und max. 96 Stunden, kann bei der Ankunft ein 96-Stunden-Visum
beantragt werden. Mit diesem Visum darf der Flughafen verlassen werden. Weitere Informationen sind von der transportierenden
Fluggesellschaft erhältlich.

Kosten
Deutsche, Österreicher und Schweizer erhalten am Flughafen einen kostenlosen Einreisestempel für einen Aufenthalt von 90
Tage, der zu mehrmaligen Einreisen berechtigt und 6 Monate gültig ist.
Nur in Ausnahmefällen werden Visa von der Botschaft ausgestellt.

Antrag erforderlich
(a) 2 Antragsformulare.
(b) 2 Passfotos.
(c) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
   (d) Gebühr.
   (e) Fax oder Schreiben des Gastgebers in den Vereinigten Arabischen Emiraten, das direkt an die Botschaft geschickt werden
   muss.
   (f) Ggf. Aufenthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
   (g) Ggf. bestätigte Hotelbuchung und ein bestätigtes Rückreiseticket.
   (i) Geburtsurkunde für Reisende unter 21 Jahren.
   Geschäftsvisum zusätzlich:
   (h) Firmenschreiben.
   Bei postalischer Anforderung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizufügen. U. U. sind weitere Unterlagen
   erforderlich.
   Unterlagen für ein Visum bei der Einreise
   (a) Reisepass, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist.
   (b) bestätigte Rück-/Weiterreisetickets.
   (c) 2 ausgefüllte Antragsformulare.
   (d) 2 aktuelle Passfotos.
   (e) Visumgebühr.
   (f) ggf. Hotelbuchung.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Geld kann in den meisten Hotels, beim UAE Exchange Centre aber auch bei privaten Wechselstuben umgetauscht werden.
   Wechselstuben findet man auch in Souks, in Einkaufszentren, im Deira City Center und an Flughäfen. Sie haben i. Allg.
   zwischen 08.30-13.00 Uhr und zwischen 16.30-20.30 Uhr geöffnet.

   Währung
   1 (VAE) Dirham = 100 Fils. Währungskürzel: Dh, AED (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 1000, 500, 200, 100, 50, 20,
   10 und 5 Dh. Münzen gibt es im Wert von 1 Dh sowie 50, 25, 10 und 5 Fils. Die 5 und 10 Fils-Münzen spielen im Bargeldverkehr
   kaum eine Rolle, denn alle Beträge werden auf die nächste 25-Fils-Stufe auf- oder abgerundet. Der Dirham ist an den US$
   gebunden.

   Devisenbestimmungen
   Keine Beschränkungen

   Kreditkarten
   American Express, Diners Club, Visa und Mastercard werden in vielen Hotels, Mietwagenfirmen, in einigen Restaurants und in
   größeren Geschäften akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Werden in Hotels, Wechselstuben und in Banken angenommen. Sie sollten in Euro ausgestellt sein.

   Öffnungszeiten der Bank
   Sa-Mi 08.00-13.00 Uhr, einige Banken haben auch 16.30-18.30 Uhr geöffnet. Donnerstags haben Banken von 08.00-12.00 Uhr
   geöffnet. Abweichende Öffnungszeiten während des Ramadan.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Folgende Artikel können im Handgepäck zollfrei in die Vereinigten Arabischen Emirate eingeführt werden (Personen ab 18 J.):
   400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak;
   2 l Spirituosen oder zwei Kisten Bier à 24 Dosen (max. 355 ml pro Dose) (in Sharjah herrscht jedoch Alkoholverbot) (nur Nicht-
   Muslime);
   Geschenke im Wert von bis zu 3.000 AED.

   Verbotene Importe
   Drogen und Narkotika, Schusswaffen und Munition ohne Genehmigung, Natur- oder gezüchtete Perlen ohne Genehmigung,
   israelische Waren, Waren, deren Hersteller von der Arabischen Liga boykottiert werden, Falschgeld, pornografische Erzeugnisse
   (auch alle Arten westlicher Zeitschriften) und bestimmte verbotene Bücher sowie E-Zigaretten.
   Alkohol darf nicht auf dem Landweg importiert werden. Muslime dürfen weder Wein, Alkohol noch Schweinefleisch einführen.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 9 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
[col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20539] Vereinigte Arabische Emirate - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 30.09.2018
   (Unverändert gültig seit: 28.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 30.09.2018 (Unverändert gültig seit: 28.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 10 von 10
Vereinigte Arabische Emirate
Sie können auch lesen