Einreisebedingungen: Simbabwe - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER

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Einreisebedingungen:
                                           Simbabwe

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
   Medizinische Hinweise
   Aktuelle Medizinische Hinweise
   Cholera in Harare
   Im September 2018 ist es erneut zu Cholerafällen auch in der Hauptstadt Harare gekommen. Zur besseren Bekämpfung hat die
   Regierung einen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
   Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera
   infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe
   auch Merkblatt Cholera).
   Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen
   Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (Arbeit im Krankenhaus mit
   Cholerapatienten) gegeben.
   Für touristische Reisen nach Simbabwe ist eine Impfung nicht erforderlich, solange die üblichen Hygienehinweise (s.u.)
   eingehalten werden.

   Impfschutz
   Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet
   (Nachbarländer) ist für alle Personen älter als ein Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch
   www.who.int. Die internationale Impfbescheinigung über die Gelbfieberimpfung hat inzwischen eine lebenslange Gültigkeit.
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten),. auch gegen Polio,
   Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und
   Tollwut empfohlen.

   Malaria
   Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik)
   und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt
   durch starke Regenfälle ist immer wieder auch der Süden Zimbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen.
   Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt
   notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe
   (Tabletteneinnahme) notwendig.
   Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin,
   Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
   Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner
   besprochen werden.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.

   HIV/AIDS
   HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über 10% der
   Bevölkerung ist HIV-positiv, damit ist das Land eines der am schlimmsten betroffenen Länder weltweit. Durch sexuelle Kontakte,
   bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
   Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.

   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Mit Beginn der Regenzeit (November bis März) gibt es regelmäßig Durchfallepidemien im Lande, auch durch Typhus und Cholera
   verursacht. Meist sind ländliche Gebiete Simbabwes betroffen (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba). Auch in der
   Hauptstadt Harare kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Die Ursache dieser Epidemien ist der Mangel an sauberem
   Trinkwasser, können nur 50% der Einwohner Harares mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden.
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und

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Simbabwe
insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser,
   nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
   Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie
   unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
   Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen,
   Einmalhandtücher verwenden.

   Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
   Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem
   Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch
   dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (Vorsicht bei
   Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.

   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es
   gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr
   schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich - nicht
   zuletzt mit Einführung des US-Dollar - wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
   Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen.
   Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
   Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine ordentliche medizinische Behandlung am Ort wird
   empfohlen, vor Antritt der Reise eine hier gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug mit
   einschließt. Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma
   ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller
   Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe
   www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:
       zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
       auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
       kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
       immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
       Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
       trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
       abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

   [20572]

   Allgemeine Reiseinformationen

   Infrastruktur/Straßenverkehr
   In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen,
   schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeugen und überhöhte Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
   Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter
   Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land verzichtet werden.
   Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Es empfiehlt sich, bei Anmietung eine
   möglichst gute Versicherung abzuschließen, da Reisende sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen
   haften müssen.
   Von Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird dringend abgeraten. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter
   Wartung oftmals in schlechtem technischem Zustand.
   Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich
   sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet. Fehlt dieses, sollten Reisende einen pauschalen Preis aushandeln. Dies
   empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt
   Die Versorgung mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt
   zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.

   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.

   Geld/Kreditkarten
   Die gängige Währung in Simbabwe ist der 2009 als Zahlungsmittel eingeführte US-Dollar. In der Regel wird bar bezahlt. Es ist
   ratsam, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
   Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten
   werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch.
   Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich
   hingewiesen.
   Ende November 2016 hat die Zentralbank sogenannte "Bond Notes" im Verhältnis 1:1 zum US-Dollar eingeführt. Die Bond
   Notes sollen den US-Dollar ergänzen, nicht ersetzen, und sind nur in Simbabwe gültiges Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die
   bereits seit längerer Zeit im Umlauf befindlichen "Bond Coins". Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich.

Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 2 von 11
Simbabwe
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über "Western Union" Geld aus
   Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue.

   Fotografieren
   Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten
   Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare)
   ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von
   Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Auf dieses Verbot sollte unbedingt geachtet
   werden!

   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.
   [20572]

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND
    ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER
   Gesundheitsvorsorge
   Übersicht
   Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch
   problematisch. Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls
   möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden. Die Aufnahme in private wie
   auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben
   wird. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden.

   Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind
   dringend empfohlen.

   In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit
   Medikamenten. Dennoch sollte eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke unbedingt mitgenommen und unterwegs den
   Temperaturen entsprechend geschützt werden.

   Impfungen

     Titel                       Besondere Vorsichtsmaßnahmen                        Gesundheitszeugnis erforderlich

       Essen & Trinken            4                                                   -

       Malaria                    3                                                   -

       Typhus & Polio             Ja                                                  -

       Cholera                    2                                                   -

       Gelbfieber                 1                                                   -

   Anmerkungen Impfungen
   [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach
   Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind.
   Ausgenommen sind Transitpassagiere in Simbabwe, die den Flughafen nicht verlassen. Der Nachweis einer gültigen
   Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London bzw. Johannesburg nicht verlangt.

   [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch in ländlichen
   Gebieten v.a. während der Regenzeit von November bis März. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es
   sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und
   Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen.

   [3] Malariaschutz ist für Gebiete unter 1200 m ganzjährig (erhöhtes Risiko von November bis einschließlich Juni) und
   insbesondere im Norden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) erforderlich. In Harare und Bulawayo besteht ein sehr
   geringes Risiko. Die vorherrschende gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein.

   [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten,
   beispielsweise Typhus-Epidemien treten regelmäßig auf. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen
   und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf

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Simbabwe
von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trocken- und
   Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der
   Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst
   geschält werden.

   Gesundheitszeugnis
   Für eine Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (Health Certificate) in englischer
   Sprache erforderlich, das zeigt, dass der Reisende frei von ansteckenden Krankheiten, speziell von Tuberkulose, ist. Ein
   Röntgenbefund des Thorax ist beizufügen, der Röntgenfilm möglichst mitzugeben.

   Andere Risiken
   Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern
   sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich.

   Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung
   gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei
   Kindern und Jugendlichen erfolgen.

   HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle
   Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes
   Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

   Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Simbabwe endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem
   man Tierkontakte vermeidet.

   Pest kommt in der Region Matabeleland North vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres
   Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in
   Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika.

   Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor, insbesondere im im Karibabecken im Norden des Landes. Es empfehlen sich
   sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen.

   Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder,
   berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich
   ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

   [col]

   Reisewarnung
   Überblick
   Stand - Tue, 11 Sep 2018 13:45:00 +0200
   (Unverändert gültig seit: Tue, 11 Sep 2018 13:43:23 +0200)
   Letzte Änderungen:
   Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise, Cholera in Harare, Redaktionelle Änderungen)

    AKTUELLE HINWEISE
   Im Zusammenhang mit den am 30. Juli 2018 stattgefundenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist es im zentralen
   Geschäftszentrum der Hauptstadt Harare zu Demonstrationen mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen.
   Reisende sollten sich von Menschenansammlungen fernhalten, die Lageentwicklung über die lokalen Medien verfolgen und
   Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten.
   Die Beteiligung an Diskussionen mit politischem Inhalt sollte, auch in den sozialen Medien, vermieden werden.
   Außerhalb ihrer Unterkunft sollten Reisende stets Ausweisdokumente mit sich führen.

    LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE
   Innenpolitische Situation
   Die unklare politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bergen ein erhöhtes Unsicherheitspotential.
   Ausländer sollten die unmittelbare Umgebung von Demonstrationen sofort verlassen und nicht fotografieren. Auch dürfen
   Ausländer ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches
   Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies
   als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann.
   In Notfällen ist von den Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten.
   Kriminalität
   Bei Reisen nach Simbabwe muss berücksichtigt werden, dass die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und
   soziale Lage der Bevölkerung zu einem Anstieg der Kriminalität geführt hat. Vor allem in den Innenstädten von Harare und
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Simbabwe
Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab"-Überfälle zu
   verzeichnen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man möglichst nicht zu Fuß unterwegs sein.
   Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten
   nicht sichtbar im Auto liegen. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und
   unbeleuchteten Kreuzungen.
   Flugreisen
   Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 16. Mai 2017 eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen
   die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen (siehe EU Air Safety List).
   Krisenvorsorgeliste
   Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine
   schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen
   Informationen versorgt.
   Weltweiter Sicherheitshinweis
   Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten.

    ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN
   Infrastruktur/Straßenverkehr
   In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen,
   schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeugen und überhöhte Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar.
   Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter
   Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land verzichtet werden.
   Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Es empfiehlt sich, bei Anmietung eine
   möglichst gute Versicherung abzuschließen, da Reisende sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen
   haften müssen.
   Von Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird dringend abgeraten. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter
   Wartung oftmals in schlechtem technischem Zustand.
   Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden.
   Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet. Fehlt dieses, sollten Reisende einen pauschalen Preis
   aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt
   Die Versorgung mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt
   zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation.
   Führerschein
   Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig.
   Geld/Kreditkarten
   Die gängige Währung in Simbabwe ist der 2009 als Zahlungsmittel eingeführte US-Dollar. In der Regel wird bar bezahlt. Es ist
   ratsam, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren.
   Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten
   werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch.
   Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich
   hingewiesen.
   Ende November 2016 hat die Zentralbank sogenannte „Bond Notes" im Verhältnis 1:1 zum US-Dollar eingeführt. Die Bond Notes
   sollen den US-Dollar ergänzen, nicht ersetzen, und sind nur in Simbabwe gültiges Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die bereits seit
   längerer Zeit im Umlauf befindlichen „Bond Coins". Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich.
   Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union" Geld aus
   Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue.
   Fotografieren
   Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten
   Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare)
   ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von
   Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Auf dieses Verbot sollte unbedingt geachtet
   werden!
   Versorgung im Notfall
   Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug
   nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

    EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE

   Reisedokumente
   Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
   Reisepass: Ja
   Vorläufiger Reisepass: Nein
   Personalausweis: Nein
   Vorläufiger Personalausweis: Nein
   Kinderreisepass: Ja
   Anmerkungen:
   Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein.
   Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 5 von 11
Simbabwe
gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen, ist diese
   Impfung nicht vorgeschrieben.
   Visum
   Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den
   Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration
   Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich.
   Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, welches die Aufnahme jeglicher Art von Tätigkeit im Land nicht
   erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen
   Geld- und Haftstrafen führen können.
   Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein so genanntes Business Visum zu beantragen, der richtige
   Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erteilt.
   Reisende, die beabsichtigen, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des
   Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, benötigen eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine
   Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa). Beides ist beim Department of Immigration, Linquenda
   House, Nelson Mandela Ave. zu erhalten. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um
   unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden.
   Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen.
   Zuständig ist jeweils das Department of Immigration.
   Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen.
   Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon
   vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den
   Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.

    BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN
   Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde nach Angaben der zuständigen Behörden
   Anfang 2016 auf 2000,- US-Dollar reduziert. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei den simbabwischen Behörden über
   den aktuellen Stand zu informieren.
   Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführt Menge bei der Einreise
   unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach
   Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000,- US-Dollar. Weitere Informationen finden sich auf der
   Webseite des simbabwischen Zolls.
   Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine
   Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt
   beim Zoll in Harare nachzufragen.
   Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender
   Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an
   jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von
   Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste
   erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere
   Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich.
   Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen
   eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden.
   Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden
   oder dort telefonisch erfragen.

    BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN
   Das Fotografieren von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, VIPs und sicherheitsrelevanter öffentlicher Gebäude ist nicht
   gestattet.
   Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen
   Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden.

    MEDIZINISCHE HINWEISE
   Aktuelle Medizinische Hinweise
   Cholera in Harare
   Im September 2018 ist es erneut zu Cholerafällen auch in der Hauptstadt Harare gekommen. Zur besseren Bekämpfung hat die
   Regierung einen Gesundheitsnotstand ausgerufen.
   Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera
   infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe
   auch Merkblatt Cholera).
   Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen
   Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit
   Cholerapatienten) gegeben.
   Für touristische Reisen nach Simbabwe ist eine Impfung nicht erforderlich, solange die üblichen Hygienehinweise (s.u.)
   eingehalten werden.

Einreisebedingungen:                                                                                                      Seite 6 von 11
Simbabwe
Impfschutz
   Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B.
   Nachbarländer) ist für alle Personen älter als ein Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch
   www.who.int. Die internationale Impfbescheinigung über die Gelbfieberimpfung hat inzwischen eine lebenslange Gültigkeit.
   Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich
   einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de
   Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen
   Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza.
   Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und
   Tollwut empfohlen.
   Malaria
   Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik)
   und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt
   durch starke Regenfälle ist immer wieder auch der Süden Zimbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet.
   Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die
   gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate
   nach dem Aufenthalt ausbrechen.
   Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt
   notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe
   (Tabletteneinnahme) notwendig.
   Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin,
   Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw.
   Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner
   besprochen werden.
   Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen:
   - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
   - in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
   - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen.
   Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe.
   HIV/AIDS
   HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über 10% der
   Bevölkerung ist HIV-positiv, damit ist das Land eines der am schlimmsten betroffenen Länder weltweit. Durch sexuelle Kontakte,
   bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko.
   Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen.
   Durchfallerkrankungen und Cholera
   Mit Beginn der Regenzeit (November bis März) gibt es regelmäßig Durchfallepidemien im Lande, auch durch Typhus und Cholera
   verursacht. Meist sind ländliche Gebiete Simbabwes betroffen (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba). Auch in der
   Hauptstadt Harare kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Die Ursache dieser Epidemien ist der Mangel an sauberem
   Trinkwasser, z.B. können nur 50% der Einwohner Harares mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden.
   Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und
   insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser,
   nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum
   Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie
   unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem
   Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen,
   Einmalhandtücher verwenden.
   Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis)
   Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem
   Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch
   dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht
   bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten.
   Medizinische Versorgung
   Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es
   gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr
   schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich – nicht
   zuletzt mit Einführung des US-Dollar – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten.
   Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen.
   Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
   Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine ordentliche medizinische Behandlung am Ort wird
   empfohlen, vor Antritt der Reise eine hier gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug mit
   einschließt. Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma
   ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller
   Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert.
   Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich
   beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B.
   www.dtg.org oder www.frm-web.de).
   Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
   Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende
   Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
   Die Angaben sind:

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 7 von 11
Simbabwe
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
           auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für
           kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
           immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische
           Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
           trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte
           abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

    LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND
   Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen
   Beziehungen mit Deutschland.
   Mehr

    WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE
   Akkordeon

   [col]

   Pass- und Visabestimmungen
   Notwendige Einreisedokumente

     Titel                            Pass erforderlich          Visum erforderlich          Rückflugticket erforderlich

       Türkei                          Ja                         Ja                          Ja

       Andere EU-Länder                Ja                         1/2                         Ja

       Schweiz                         Ja                         Ja/2                        Ja

       Österreich                      Ja                         Ja/2                        Ja

       Deutschland                     Ja                         Ja/2                        Ja

   Reisepassinformationen
   Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.

   Visainformationen
   Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der
   obigen Tabelle genannten Länder:

   [1] Malta und Zypern.

   Visum bei der Einreise:
   Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei
   der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen
   können:

   [2] (a) EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von
   Malta und Zypern);
   (b) Schweiz;
   (c) Türkei.
   Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den
   Grenzübergängen erteilt.
   Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der
   folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden:

   (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Bulgarien, Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern);

   (b) Schweiz;

Einreisebedingungen:                                                                                                   Seite 8 von 11
Simbabwe
(c) Türkei.

   Einreise mit Kindern
   Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
   Österreicher: Eigener Reisepass.
   Schweizer: Eigener Reisepass.
   Türken: Eigener Reisepass.
   Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
   Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument
   (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

   Gültigkeit
   Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig.
   KAZA-Visum: 30 Tage.

   Transit
   Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über
   gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum.

   Visaarten und Kosten
   Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry).

   Seit Dezember 2016 wird wieder das KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ausgestellt.

   Kosten
   Visum bei der Einreise:
   Single entry: 30 US$;
   Double entry: 45 US$;
   Multiple entry: 55 US$.
   KAZA-Visum: 50 US$.

   Antrag erforderlich
   (a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung).
   (b) 2 farbige Passfotos.
   (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses.
   (d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute.
   (e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen)
   (f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts.
   (g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg)
   (h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip).
   (i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe.

   [col]

   Geld
   Geldwechsel
   Theoretisch können alle gängigen Währungen bei dazu autorisierten Banken, Hotels und Wechselstuben zum offiziellen
   Wechselkurs umgetauscht werden. US-Dollar, Euro und Rand sind jedoch derzeit offizielle Zahlungsmittel. Größere
   Bargeldsummen sollten sicher aufbewahrt werden.

   Währung
   1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und
   10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent.
   1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1
   US$. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent.

   2009 wurde der Simbabwe Dollar suspendiert. Seitdem dienen der US-Dollar und der südafrikanische Rand als legale
   Zahlungsmittel.

   Devisenbestimmungen

Einreisebedingungen:                                                                                                  Seite 9 von 11
Simbabwe
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen in bar nur in Höhe des
   deklarierten Betrags, maximal im Gegenwert von 2000 US$.

   Kreditkarten
   Visa und Mastercard sind am gebräuchlichsten, Diners Club und American Express werden theoretisch akzeptiert. Bei
   funktionstüchtigen Geldautomaten erfährt Visa die höchste Akzeptanz. Achtung: Zurzeit werden Kreditkarten jedoch nur noch
   sehr selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte.

   Reiseschecks
   Werden in Banken und großen Hotels in Städten und Touristengebieten angenommen.

   Öffnungszeiten der Bank
   Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr.

   [col]

   Zollfrei Einkaufen
   Überblick
   Die folgenden Artikel können zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden:
   Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 US$ einschließlich Parfüm, Geschenke sowie
   Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung)
   und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 18 J.).

   Verbotene Importe
   Betäubungsmittel, Honig, Spielzeugwaffen, Klappmesser, automatische Langwaffen, pornographische Erzeugnisse, die meisten
   Lebensmittel.

   [col]

    HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN
   Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des
   Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen
   können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen
   Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den
   für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten.

   Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel
   Media.

   [col]

    QUELLENANGABEN
   [20572] Simbabwe - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit:
   11.09.2018)
   Haftungsausschluss
   Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig
   eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für
   eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch
   ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere
   Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem
   jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen
   diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen.
   Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie
   einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung,
   abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende
   Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.

   [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 11.09.2018)
   Information
   Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von
   Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr.
Einreisebedingungen:                                                                                                    Seite 10 von 11
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