Einreisebedingungen: Simbabwe - EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER
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Einreisebedingungen: Simbabwe EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSBÜRGER Medizinische Hinweise Aktuelle Medizinische Hinweise Cholera in Harare Im September 2018 ist es erneut zu Cholerafällen auch in der Hauptstadt Harare gekommen. Zur besseren Bekämpfung hat die Regierung einen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Für touristische Reisen nach Simbabwe ist eine Impfung nicht erforderlich, solange die üblichen Hygienehinweise (s.u.) eingehalten werden. Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (Nachbarländer) ist für alle Personen älter als ein Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch www.who.int. Die internationale Impfbescheinigung über die Gelbfieberimpfung hat inzwischen eine lebenslange Gültigkeit. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten),. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Malaria Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik) und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt durch starke Regenfälle ist immer wieder auch der Süden Zimbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe. HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über 10% der Bevölkerung ist HIV-positiv, damit ist das Land eines der am schlimmsten betroffenen Länder weltweit. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Mit Beginn der Regenzeit (November bis März) gibt es regelmäßig Durchfallepidemien im Lande, auch durch Typhus und Cholera verursacht. Meist sind ländliche Gebiete Simbabwes betroffen (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba). Auch in der Hauptstadt Harare kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Die Ursache dieser Epidemien ist der Mangel an sauberem Trinkwasser, können nur 50% der Einwohner Harares mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Einreisebedingungen: Seite 1 von 11 Simbabwe
insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich - nicht zuletzt mit Einführung des US-Dollar - wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen. Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine ordentliche medizinische Behandlung am Ort wird empfohlen, vor Antritt der Reise eine hier gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug mit einschließt. Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe www.dtg.org oder www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. [20572] Allgemeine Reiseinformationen Infrastruktur/Straßenverkehr In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeugen und überhöhte Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land verzichtet werden. Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Es empfiehlt sich, bei Anmietung eine möglichst gute Versicherung abzuschließen, da Reisende sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen haften müssen. Von Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird dringend abgeraten. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischem Zustand. Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet. Fehlt dieses, sollten Reisende einen pauschalen Preis aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt Die Versorgung mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Die gängige Währung in Simbabwe ist der 2009 als Zahlungsmittel eingeführte US-Dollar. In der Regel wird bar bezahlt. Es ist ratsam, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren. Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich hingewiesen. Ende November 2016 hat die Zentralbank sogenannte "Bond Notes" im Verhältnis 1:1 zum US-Dollar eingeführt. Die Bond Notes sollen den US-Dollar ergänzen, nicht ersetzen, und sind nur in Simbabwe gültiges Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die bereits seit längerer Zeit im Umlauf befindlichen "Bond Coins". Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich. Einreisebedingungen: Seite 2 von 11 Simbabwe
Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über "Western Union" Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue. Fotografieren Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Auf dieses Verbot sollte unbedingt geachtet werden! Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. [20572] EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE, SCHWEIZERISCHE UND ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGER Gesundheitsvorsorge Übersicht Die medizinische Versorgung ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen (insbesondere in ländlichen Gebieten) Ärzte und qualifiziertes Pflegepersonal. Bei Unfällen sollte, falls möglich, auf Einlieferung in ein privates Krankenhaus in Bulawayo oder Harare bestanden werden. Die Aufnahme in private wie auch staatliche Krankenhäuser erfolgt jedoch nur, wenn entweder Vorkasse geleistet oder eine Garantieerklärung abgegeben wird. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US$ – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Dennoch sollte eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke unbedingt mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden. Impfungen Titel Besondere Vorsichtsmaßnahmen Gesundheitszeugnis erforderlich Essen & Trinken 4 - Malaria 3 - Typhus & Polio Ja - Cholera 2 - Gelbfieber 1 - Anmerkungen Impfungen [1] Eine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die innerhalb von sechs Tagen nach Aufenthalt oder Transit in den von der WHO ausgewiesenen Infektionsgebieten einreisen wollen und die über ein Jahr alt sind. Ausgenommen sind Transitpassagiere in Simbabwe, die den Flughafen nicht verlassen. Der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung wird bei der Einreise aus Europa über London bzw. Johannesburg nicht verlangt. [2] Eine Impfbescheinigung gegen Cholera ist keine Einreisebedingung, das Risiko einer Infektion besteht jedoch in ländlichen Gebieten v.a. während der Regenzeit von November bis März. Da die Wirksamkeit der Schutzimpfung umstritten ist, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Antritt der Reise ärztlichen Rat einzuholen. Um sich zu schützen sollte man eine sorgfältige Trinkwasser- und Lebensmittelhygiene anwenden. Eine Impfung ist nur in seltenen Fällen zu empfehlen. [3] Malariaschutz ist für Gebiete unter 1200 m ganzjährig (erhöhtes Risiko von November bis einschließlich Juni) und insbesondere im Norden (Sambesi-Tal, Kariba-Becken, Victoria-Fälle) erforderlich. In Harare und Bulawayo besteht ein sehr geringes Risiko. Die vorherrschende gefährlichere Malariaart Plasmodium falciparum soll chloroquinresistent sein. [4] Wegen der Gefahr möglicher Infektionen ist auf eine sorgfältige Trinkwasser- und Nahrungsmittelhygiene zu achten, beispielsweise Typhus-Epidemien treten regelmäßig auf. Wasser sollte generell vor der Benutzung zum Trinken, Zähneputzen und zur Eiswürfelbereitung entweder abgekocht oder anderweitig sterilisiert werden oder abgepackt gekauft werden. Beim Kauf Einreisebedingungen: Seite 3 von 11 Simbabwe
von abgepacktem Wasser sollte darauf geachtet werden, dass die Original-Verpackung nicht angebrochen ist. Trocken- und Dosenmilch nur mit sterilisiertem Wasser anrühren. Fleisch- und Fischgerichte nur gut durchgekocht und heiß serviert essen. Der Genuss von Schweinefleisch, rohen Salaten und Mayonnaise sollte vermieden werden. Gemüse sollte gekocht und Obst geschält werden. Gesundheitszeugnis Für eine Daueraufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses (Health Certificate) in englischer Sprache erforderlich, das zeigt, dass der Reisende frei von ansteckenden Krankheiten, speziell von Tuberkulose, ist. Ein Röntgenbefund des Thorax ist beizufügen, der Röntgenfilm möglichst mitzugeben. Andere Risiken Bilharziose-Erreger kommen landesweit in manchen Teichen und Flüssen vor, das Schwimmen und Waten in Binnengewässern sollte daher vermieden werden. Gut gepflegte Schwimmbecken mit gechlortem Wasser sind unbedenklich. Hepatitis A und Hepatitis B kommen landesweit vor. Eine Hepatitis A-Schutzimpfung wird generell empfohlen. Die Impfung gegen Hepatitis B sollte bei längerem Aufenthalt und engem Kontakt zur einheimischen Bevölkerung sowie allgemein bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen. Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist in Simbabwe endemisch und kommt landesweit vor. Am besten schützt man sich, indem man Tierkontakte vermeidet. Pest kommt in der Region Matabeleland North vor. Der Schutz vor Ratten und Flöhen durch sichere Schlafplätze und häufigeres Wäschewechseln sowie das Fernhalten von bereits Erkrankten reduzieren die Ansteckungsgefahr. Bei beruflicher Tätigkeit in Pestgebieten empfiehlt sich die prophylaktische Einnahme von Antibiotika. Die Schlafkrankheit kommt landesweit vor, insbesondere im im Karibabecken im Norden des Landes. Es empfehlen sich sorgfältige Mücken-Schutzmaßnahmen. Tollwut kommt landesweit vor. Überträger sind u.a. Hunde, Katzen, Waldtiere und Fledermäuse. Für Rucksackreisende, Kinder, berufliche Risikogruppen und bei längeren Aufenthalten wird eine Impfung empfohlen. Bei Bisswunden so schnell wie möglich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. [col] Reisewarnung Überblick Stand - Tue, 11 Sep 2018 13:45:00 +0200 (Unverändert gültig seit: Tue, 11 Sep 2018 13:43:23 +0200) Letzte Änderungen: Medizinische Hinweise (Aktuelle medizinische Hinweise, Cholera in Harare, Redaktionelle Änderungen) AKTUELLE HINWEISE Im Zusammenhang mit den am 30. Juli 2018 stattgefundenen Präsidentschafts- und Parlamentswahlen ist es im zentralen Geschäftszentrum der Hauptstadt Harare zu Demonstrationen mit teilweise gewaltsamen Auseinandersetzungen gekommen. Reisende sollten sich von Menschenansammlungen fernhalten, die Lageentwicklung über die lokalen Medien verfolgen und Anweisungen von Sicherheitskräften unbedingt Folge leisten. Die Beteiligung an Diskussionen mit politischem Inhalt sollte, auch in den sozialen Medien, vermieden werden. Außerhalb ihrer Unterkunft sollten Reisende stets Ausweisdokumente mit sich führen. LANDESSPEZIFISCHE SICHERHEITSHINWEISE Innenpolitische Situation Die unklare politische und wirtschaftliche Entwicklung des Landes bergen ein erhöhtes Unsicherheitspotential. Ausländer sollten die unmittelbare Umgebung von Demonstrationen sofort verlassen und nicht fotografieren. Auch dürfen Ausländer ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder Schnappschussfotografien mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann. In Notfällen ist von den Sicherheitskräften in der Regel keine Hilfe zu erwarten. Kriminalität Bei Reisen nach Simbabwe muss berücksichtigt werden, dass die ausgesprochen schwierige politische, wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung zu einem Anstieg der Kriminalität geführt hat. Vor allem in den Innenstädten von Harare und Einreisebedingungen: Seite 4 von 11 Simbabwe
Bulawayo, aber auch in den kleineren Städten, sind verstärkt Taschendiebstähle und „smash and grab"-Überfälle zu verzeichnen. Nach Einbruch der Dunkelheit sollte man möglichst nicht zu Fuß unterwegs sein. Im Auto sollten die Fenster immer geschlossen und die Türen von innen verriegelt sein. Handtaschen, Fotoapparate usw. sollten nicht sichtbar im Auto liegen. Nachts besteht ein erhöhtes Überfallrisiko, besonders in den Städten, an roten Ampeln und unbeleuchteten Kreuzungen. Flugreisen Die europäische Kommission hat mit Wirkung vom 16. Mai 2017 eine Betriebsuntersagung für den europäischen Luftraum gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen (siehe EU Air Safety List). Krisenvorsorgeliste Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Pauschalurlauber werden in der Regel über ihre Reiseveranstalter mit aktuellen Informationen versorgt. Weltweiter Sicherheitshinweis Es wird gebeten, auch den weltweiten Sicherheitshinweis zu beachten. ALLGEMEINE REISEINFORMATIONEN Infrastruktur/Straßenverkehr In Simbabwe herrscht Linksverkehr. Meist schlechter Straßenzustand, nicht funktionierende Ampeln, Tiere auf Landstraßen, schlechte Straßenbeleuchtungen und Fahrzeugen und überhöhte Geschwindigkeiten stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Bei Reisen mit dem eigenen PKW oder Mietwagen sollten die Hauptstraßen nicht verlassen werden. Wegen erhöhter Unfallgefahr sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Fahrten über Land verzichtet werden. Der Zustand der Mietwagen ist nicht mit dem in europäischen Ländern zu vergleichen. Es empfiehlt sich, bei Anmietung eine möglichst gute Versicherung abzuschließen, da Reisende sonst, auch bei Fremdverschulden, für die Schäden am Mietwagen haften müssen. Von Überlandfahrten mit öffentlichen Bussen wird dringend abgeraten. Diese sind wegen fehlender Ersatzteile und mangelhafter Wartung oftmals in schlechtem technischem Zustand. Taxen stehen vor allem von den großen Hotels aus zu Verfügung, können aber auch per Telefon gerufen werden. Grundsätzlich sind lizensierte Taxis mit Taxametern ausgestattet. Fehlt dieses, sollten Reisende einen pauschalen Preis aushandeln. Dies empfiehlt sich insbesondere bei einer längeren Fahrt Die Versorgung mit elektrischem Strom und Trinkwasser ist nicht flächendeckend gesichert. Die schlechte Stromversorgung führt zudem zur Beeinträchtigung von Telekomunikation. Führerschein Der Internationale Führerschein ist erforderlich und nur in Verbindung mit dem nationalen deutschen Führerschein gültig. Geld/Kreditkarten Die gängige Währung in Simbabwe ist der 2009 als Zahlungsmittel eingeführte US-Dollar. In der Regel wird bar bezahlt. Es ist ratsam, nach Ankunft größere Geldbeträge in Hotels etc. im Safe zu deponieren, um das Diebstahlrisiko zu minimieren. Die Versorgung mit Bargeld durch Abhebung mit internationalen Bankkarten an Bankautomaten ist fast unmöglich. Kreditkarten werden nur noch sehr selten akzeptiert; wenn überhaupt, dann zumeist Visa-Kreditkarten, Mastercard hingegen kaum noch. Reisende sollten ihre Reise daher mit ausreichend Bargeld antreten. Auf das dadurch erhöhte Diebstahlrisiko wird ausdrücklich hingewiesen. Ende November 2016 hat die Zentralbank sogenannte „Bond Notes" im Verhältnis 1:1 zum US-Dollar eingeführt. Die Bond Notes sollen den US-Dollar ergänzen, nicht ersetzen, und sind nur in Simbabwe gültiges Zahlungsmittel. Gleiches gilt für die bereits seit längerer Zeit im Umlauf befindlichen „Bond Coins". Ein Rückumtausch in US-Dollar ist in der Regel nicht möglich. Bei Geldmangel oder Verlust der mitgebrachten Reisemittel besteht die Möglichkeit, sich über „Western Union" Geld aus Deutschland in kleineren Mengen überweisen zu lassen. Eine Filiale befindet sich in Harare in Nr. 12 Samora Machel Avenue. Fotografieren Das Fotografieren und Filmen von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, Polizisten, VIPs und sicherheitsrelevanten Gebäuden (z. B. der Amtssitz des Präsidenten "Zimbabwe House" oder auch "State House" auf der Borrowdale Road in Harare) ist verboten. Dies wird durchaus sehr weit ausgelegt. Landschaftsfotos, bei denen zufälligerweise Farmen von Regierungsmitgliedern mitaufgenommen wurden, führten schon zu Verhaftungen. Auf dieses Verbot sollte unbedingt geachtet werden! Versorgung im Notfall Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung. EINREISEBESTIMMUNGEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE Reisedokumente Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich: Reisepass: Ja Vorläufiger Reisepass: Nein Personalausweis: Nein Vorläufiger Personalausweis: Nein Kinderreisepass: Ja Anmerkungen: Reisedokumente müssen sechs Monate über die Reise hinaus gültig sein. Bei der Einreise aus einem Land, in dem Gelbfieber-Gefahr besteht, muss ein internationaler Impfpass mit einer gültigen Impfung Einreisebedingungen: Seite 5 von 11 Simbabwe
gegen Gelbfieber vorgelegt werden. Für Reisende, die aus Deutschland über London oder Johannesburg einreisen, ist diese Impfung nicht vorgeschrieben. Visum Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Simbabwe ein Visum. Dieses kann nur bei der Einreise sowohl an den Landesgrenzen als auch an den Flughäfen erteilt werden. Detaillierte Informationen sind beim Department of Immigration Zimbabwe oder bei der simbabwischen Botschaft in Berlin erhältlich. Das bei der Einreise erhältliche Visum ist ein touristisches Visum, welches die Aufnahme jeglicher Art von Tätigkeit im Land nicht erlaubt. Auch ehrenamtliche Praktika stellen einen Verstoß gegen simbabwische Aufenthaltsbestimmungen dar, die zu hohen Geld- und Haftstrafen führen können. Für die Aufnahme einer Tätigkeit, auch einer freiwilligen, ist ein so genanntes Business Visum zu beantragen, der richtige Aufenthaltstitel wird anschließend vom Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. erteilt. Reisende, die beabsichtigen, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthaltes noch eines der Nachbarländer zu besuchen, benötigen eine Visumverlängerung bzw. gegebenenfalls eine Änderung in ein Visum zur mehrfachen Einreise (Multiple-Entry-Visa). Beides ist beim Department of Immigration, Linquenda House, Nelson Mandela Ave. zu erhalten. Es empfiehlt sich, die Änderung oder Verlängerung rechtzeitig zu beantragen, um unangenehme Folgen wie Verschiebung der Abreise zu vermeiden. Auch die Einwanderungsbehörden in den größeren Städten können eine Visumverlängerung oder Änderung vornehmen. Zuständig ist jeweils das Department of Immigration. Verstöße gegen die simbabwischen Aufenthaltsbestimmungen können zu hohen Geldstrafen und Haft führen. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes. BESONDERE ZOLLVORSCHRIFTEN Die Freigrenze für die zollfreie Einfuhr von Waren und Gütern bei der Einreise wurde nach Angaben der zuständigen Behörden Anfang 2016 auf 2000,- US-Dollar reduziert. Es wird empfohlen, sich vor Antritt der Reise bei den simbabwischen Behörden über den aktuellen Stand zu informieren. Die Einfuhr von Bargeld ist weiterhin in unbeschränkter Höhe möglich. Allerdings sollte die eingeführt Menge bei der Einreise unbedingt beim simbabwischen Zoll deklariert werden, damit der Restbetrag bei Ausreise wieder mitgeführt werden kann. Nach Angaben des simbabwischen Zolls beträgt die Höchstgrenze 2.000,- US-Dollar. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des simbabwischen Zolls. Bei Ausfuhr einer größeren Menge an Kunsthandwerk und Shona-Skulpturen, die zum Verkauf bestimmt sind, muss eine Genehmigung der Zollbehörde vorgelegt werden. Die Vorschriften können sich ständig ändern, daher empfiehlt es sich, direkt beim Zoll in Harare nachzufragen. Nach simbabwischem Recht ist die Einfuhr von persönlichen Jagdwaffen (Gewehren) für eine Jagdsafari mit dazugehörender Munition prinzipiell zwar erlaubt. Für die Einfuhr ist eine befristete Erlaubnis (Temporary Import Permit) notwendig, die man an jedem internationalen Flughafen Simbabwes erhalten kann. Die Einfuhr von automatischen Langwaffen sowie von Faustfeuerwaffen ist nicht gestattet. Die temporäre Ausfuhr von Jagdgewehren (welche von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste erfasst sind) aus Deutschland nach Simbabwe ist aufgrund eines bestehenden Waffenembargos jedoch verboten. Weitere Informationen sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erhältlich. Weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren erhalten Sie bei der Botschaft Ihres Ziellandes. Nur dort kann Ihnen eine rechtsverbindliche Auskunft gegeben werden. Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Webseite des deutschen Zolls und per App "Zoll und Reise" finden oder dort telefonisch erfragen. BESONDERE STRAFRECHTLICHE VORSCHRIFTEN Das Fotografieren von Militäranlagen und -fahrzeugen, Soldaten, VIPs und sicherheitsrelevanter öffentlicher Gebäude ist nicht gestattet. Homosexuelle Handlungen sind mit Strafe bedroht (Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Haft), werden von der derzeitigen Regierung öffentlich verurteilt und, wie in vielen anderen afrikanischen Ländern, auch traditionell als unmoralisch empfunden. MEDIZINISCHE HINWEISE Aktuelle Medizinische Hinweise Cholera in Harare Im September 2018 ist es erneut zu Cholerafällen auch in der Hauptstadt Harare gekommen. Zur besseren Bekämpfung hat die Regierung einen Gesundheitsnotstand ausgerufen. Cholera wird über ungenügend aufbereitetes Trinkwasser oder rohe Lebensmittel übertragen. Nur ein kleiner Teil der an Cholera infizierten Menschen erkrankt und von diesen wiederum die Mehrzahl mit einem vergleichsweise milden klinischen Verlauf, siehe auch Merkblatt Cholera). Eine Cholera-Impfung steht zur Verfügung. Sie erfordert eine zweimalige Schluckimpfung mit einem mindestens zweiwöchigen Vorlauf. Die Indikation für eine Choleraimpfung ist in der Regel nur bei besonderen Expositionen (z.B. Arbeit im Krankenhaus mit Cholerapatienten) gegeben. Für touristische Reisen nach Simbabwe ist eine Impfung nicht erforderlich, solange die üblichen Hygienehinweise (s.u.) eingehalten werden. Einreisebedingungen: Seite 6 von 11 Simbabwe
Impfschutz Bei der direkten Einreise aus Deutschland sind Pflichtimpfungen nicht vorgesehen, bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (z.B. Nachbarländer) ist für alle Personen älter als ein Jahr der Nachweis einer gültigen Gelbfieberimpfung erforderlich, siehe auch www.who.int. Die internationale Impfbescheinigung über die Gelbfieberimpfung hat inzwischen eine lebenslange Gültigkeit. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden, siehe www.rki.de Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Pertussis (Keuchhusten), ggfs. auch gegen Polio, Mumps, Masern, Röteln (MMR), Pneumokokken und Influenza. Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A und Typhus, bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition auch Hepatitis B und Tollwut empfohlen. Malaria Malaria tritt landesweit auf. Besonders hohe Risiken bestehen im Norden (Sambesital), im Osten/Südosten (Grenze Mosambik) und in der Region um die Viktoriafälle. Geringe Risiken bestehen in Harare und Bulawayo und in Höhen über 1200m. Bedingt durch starke Regenfälle ist immer wieder auch der Süden Zimbabwes stärker als üblich von der Malaria belastet. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb neben der immer notwendigen Expositionsprophylaxe eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Atovaquon/Proguanil, Doxycyclin, Mefloquin) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird daher allen Reisenden empfohlen: - körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden), - in den frühen Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen, - unter einem imprägnierten Moskitonetz zu schlafen. Siehe auch Merkblatt Expositionsprophylaxe. HIV/AIDS HIV/AIDS ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen. Über 10% der Bevölkerung ist HIV-positiv, damit ist das Land eines der am schlimmsten betroffenen Länder weltweit. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften, empfohlen. Durchfallerkrankungen und Cholera Mit Beginn der Regenzeit (November bis März) gibt es regelmäßig Durchfallepidemien im Lande, auch durch Typhus und Cholera verursacht. Meist sind ländliche Gebiete Simbabwes betroffen (insbesondere Chinhoyi, Nyamapanda, Kariba). Auch in der Hauptstadt Harare kommt es immer wieder zu Ausbrüchen. Die Ursache dieser Epidemien ist der Mangel an sauberem Trinkwasser, z.B. können nur 50% der Einwohner Harares mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser versorgt werden. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und insbesondere Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z. B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden. Schlafkrankheit (Afrikanische Trypanosomiasis) Im Norden des Landes - vor allem im Karibabecken - kann es sporadisch (auch bei Safari-Touristen) zu einer Infektion mit dem Erreger der Schlafkrankheit kommen, die durch große, tagaktive Tsetse-Fliegen mit einem schmerzhaften Stich auch durch dünneren Stoff hindurch übertragen werden kann. Vermeidung der Fliegenstiche durch angemessenes Verhalten (u.a. Vorsicht bei Fahren in offenen Safarifahrzeugen) und entsprechende Kleidung ist hier besonders angeraten. Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung auf dem Lande und in der Hauptstadt ist mit westeuropäischen Strukturen nicht vergleichbar. Es gibt zumindest in der Hauptstadt einige Kliniken und Krankenhäuser (Privatsektor) mit sehr ordentlichen Verhältnissen. Sehr schwer erkrankte Patienten sollten nach Südafrika / Deutschland ausgeflogen werden. In vielen Apotheken findet sich – nicht zuletzt mit Einführung des US-Dollar – wieder eine zufriedenstellende Ausstattung mit Medikamenten. Bei Reisen in abgelegene Landesteile sollten Reisende jedoch eine gut sortierte individuelle Reiseapotheke mit sich führen. Auch hierzu ist Beratung durch einen Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll. Aufgrund der oftmals fehlenden medizinischen Voraussetzungen für eine ordentliche medizinische Behandlung am Ort wird empfohlen, vor Antritt der Reise eine hier gültige Reisekrankenversicherung abzuschließen, die einen Ambulanz-Rettungsflug mit einschließt. Medizinische Evakuierungen bietet im Gastland Emergency Medical Rescue Services - EMRES - oder auch die Firma ACE Air & Ambulance an. Im medizinischen Notfall wird der komplette Patiententransfer, inklusive Benachrichtigung aller Facharztrichtungen, nach Südafrika organisiert. Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Tropenerfahrung haben (siehe z.B. www.dtg.org oder www.frm-web.de). Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Die Angaben sind: Einreisebedingungen: Seite 7 von 11 Simbabwe
zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes; auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten; immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen; trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein. LÄNDERINFOS ZU IHREM REISELAND Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland. Mehr WEITERE HINWEISE FÜR IHRE REISE Akkordeon [col] Pass- und Visabestimmungen Notwendige Einreisedokumente Titel Pass erforderlich Visum erforderlich Rückflugticket erforderlich Türkei Ja Ja Ja Andere EU-Länder Ja 1/2 Ja Schweiz Ja Ja/2 Ja Österreich Ja Ja/2 Ja Deutschland Ja Ja/2 Ja Reisepassinformationen Allgemein erforderlich, muss bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Visainformationen Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder: [1] Malta und Zypern. Visum bei der Einreise: Staatsangehörige u.a. folgender Länder können für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen gebührenpflichtige Visa bei der Einreise erhalten, sofern sie Rück- oder Weiterreisedokumente und ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt vorweisen können: [2] (a) EU-Länder und Schweiz (Ausnahmen: Kein Visum für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten benötigen u.a. Staatsbürger von Malta und Zypern); (b) Schweiz; (c) Türkei. Das Touristen-Visum wird bei der Einreise an den Flughäfen in Harare, Bulawayo oder Victoria Falls und an den Grenzübergängen erteilt. Das gemeinsame KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ist bis zu 30 Tage gültig. Es kann u.a. von den Staatsbürgern der folgenden in der obigen Tabelle genannten Länder beantragt werden: (a) Deutschland, Österreich und alle anderen EU-Staaten (Ausnahme: Bulgarien, Irland (Rep.), Malta, Rumänien und Zypern); (b) Schweiz; Einreisebedingungen: Seite 8 von 11 Simbabwe
(c) Türkei. Einreise mit Kindern Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass oder eigener Reisepass. Österreicher: Eigener Reisepass. Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Gültigkeit Visa sind für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten gültig. KAZA-Visum: 30 Tage. Transit Ansonsten visumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 6 Stunden weiterfliegen, den Flughafen nicht verlassen und über gültige Weiterreisedokumente verfügen, benötigen kein Transitvisum. Visaarten und Kosten Einfachvisum (Single entry), Zweifachvisum (Double entry) und Mehrfachvisum (Multiple entry). Seit Dezember 2016 wird wieder das KAZA-Visum für Sambia und Simbabwe ausgestellt. Kosten Visum bei der Einreise: Single entry: 30 US$; Double entry: 45 US$; Multiple entry: 55 US$. KAZA-Visum: 50 US$. Antrag erforderlich (a) 1 Antragsformular (downloadbar auf der Internetseite der zuständigen diplomatischen Vertretung). (b) 2 farbige Passfotos. (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist, und Kopie des Reisepasses. (d) Ticket für Rück- oder Weiterreise und Nachweis über die Reiseroute. (e) Unterkunftsnachweis (Hotelbuchungen) (f) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (g) Gebühr (bei Antragstellung in bar, per Verrechnungsscheck oder Überweisung mit Beleg) (h) Frankierter Einschreiben-Rückumschlag für die Zustellung des Blattvisums (Visa Slip). (i) Ggf. frühere Visa von Simbabwe. [col] Geld Geldwechsel Theoretisch können alle gängigen Währungen bei dazu autorisierten Banken, Hotels und Wechselstuben zum offiziellen Wechselkurs umgetauscht werden. US-Dollar, Euro und Rand sind jedoch derzeit offizielle Zahlungsmittel. Größere Bargeldsummen sollten sicher aufbewahrt werden. Währung 1 Südafrikanischer Rand = 100 Cents. Währungskürzel: R, ZAR (ISO-Code). Banknoten sind im Wert von 200, 100, 50, 20, und 10 R im Umlauf; Münzen in den Nennbeträgen 5, 2 und 1 R sowie 50, 20, 10 und 5 Cent. 1 US-Dollar = 100 Cents. Währungskürzel: US$, USD (ISO-Code). Banknoten gibt es im Wert von 100, 50, 20, 10, 5, 2 und 1 US$. Münzen gibt es in den Nennbeträgen 1 US$ sowie 50, 25, 10, 5 und 1 Cent. 2009 wurde der Simbabwe Dollar suspendiert. Seitdem dienen der US-Dollar und der südafrikanische Rand als legale Zahlungsmittel. Devisenbestimmungen Einreisebedingungen: Seite 9 von 11 Simbabwe
Unbeschränkte Einfuhr von Fremdwährung, Deklarationspflicht. Ausfuhr von Fremdwährungen in bar nur in Höhe des deklarierten Betrags, maximal im Gegenwert von 2000 US$. Kreditkarten Visa und Mastercard sind am gebräuchlichsten, Diners Club und American Express werden theoretisch akzeptiert. Bei funktionstüchtigen Geldautomaten erfährt Visa die höchste Akzeptanz. Achtung: Zurzeit werden Kreditkarten jedoch nur noch sehr selten akzeptiert. Einzelheiten vom Aussteller der betreffenden Kreditkarte. Reiseschecks Werden in Banken und großen Hotels in Städten und Touristengebieten angenommen. Öffnungszeiten der Bank Mo, Di, Do, Fr 08.00-15.00 Uhr, Mi 08.00-14.00 Uhr, Sa 08.00-12.00 Uhr. [col] Zollfrei Einkaufen Überblick Die folgenden Artikel können zollfrei nach Simbabwe eingeführt werden: Waren bis zu einem Gesamtwert von 200 US$ einschließlich Parfüm, Geschenke sowie Tabakwaren in geöffneten Verpackungen ohne Mengenbegrenzung (keine Altersbegrenzung) und 5 l alkoholische Getränke (davon bis zu 2 l Spirituosen) (Personen ab 18 J.). Verbotene Importe Betäubungsmittel, Honig, Spielzeugwaffen, Klappmesser, automatische Langwaffen, pornographische Erzeugnisse, die meisten Lebensmittel. [col] HINWEISE ZU EINREISE- UND GESUNDHEITSPOLIZEILICHEN INFORMATIONEN Bitte beachten Sie, dass die vorstehenden Informationen lediglich allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten zum Gegenstand haben, die zudem Änderungen unterliegen können. Über weitere für Sie und Ihre Mitreisenden maßgebliche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen sowie deren aktuellen Stand bis zu Ihrer Abreise informieren Sie sich bitte bei Ihrer Vertriebsstelle, auf www.tui.com/einreisebestimmungen oder bei den für Sie zuständigen Botschaften/Konsulaten. Die Informationen zu den Pass- und Visumerfordernissen veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media. [col] QUELLENANGABEN [20572] Simbabwe - Reise- und Sicherheitshinweise - Auswärtiges Amt - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 11.09.2018) Haftungsausschluss Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird daher empfohlen. Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden. [col] Der Reiseführer - Columbus Travel Media Ltd. - Stand - 24.09.2018 (Unverändert gültig seit: 11.09.2018) Information Einreisebestimmungen für deutsche, schweizerische und österreichische Staatsbürger werden mit freundlicher Genehmigung von Columbus Travel Media veröffentlicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Einreisebedingungen: Seite 10 von 11 Simbabwe
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