Ab jetzt wird gebaut: Neubau Saarbrücke Wiltingen gestartet - Landkreis Trier-Saarburg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Donnerstag, 11. Juli 2013 KREIS-NACHRICHTEN AUSGABE 28/2013 INFORMATIONEN UND BEKANNTMACHUNGEN DER KREISVERWALTUNG TRIER-SAARBURG Ab jetzt wird gebaut: Neubau Saarbrücke Wiltingen gestartet Offizieller Baubeginn mit Infrastukturminister Roger Lewentz - Behelfsbrücke wird errichtet deren Standort näher am Ortseingang gewünscht, dennoch sei der Baustart ein guter Tag für die Otrtsgemeinde. Un- terstützung wünsche er sich vom Infra- stukturminister bei dem zweiten wich- tigen Projekt der Gemeinde, dem neuen Bahnhaltepunkt im Ort. Behelfsbrücke wird in Sommerferien errichtet Schon am Tag des offiziellen Baube- ginns wurde mit den ersten Vorberei- tungen zur Errichtung der Behelfsbrü- cke begonnen. Diese soll bis zum Ende Symbolisch wird das Brückengeländer abmontiert - es packen mit an (v.l.): Kreisbeigeord- der Sommerferien fertig sein und den neter Dieter Schmitt, Landrat Günther Schartz, die Leiterin des Landesbetriebes Mobilität Verkehr mittels Ampelschaltung einspu- Trier, Edeltrud Bayer, der Konzer Bürgermeister Dr. Karl-Heinz Frieden und der Wiltinger rig regeln. Der Abriss der alten Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Rommelfanger (beide im Hintergrund), die Landtagsabgeord- Brücke beginnt laut Landesbetrieb Mo- nete Ingeborg Sahler-Fesel, Staatsminister Roger Lewentz, die Landtagsabgeordneten bilität am 15. Juli. Bis die Hilfsbrücke, die Bernd Henter (verdeckt) und Stephanie Nabinger sowie die beiden Bürgermeister Leo Lau- wenige Meter flussaufwärts errichtet er (Saarburg) und Bernhard Busch (Ruwer). wird, steht, wird die Strecke über die Saar vier Wochen lang voll gesperrt. Für Mit einem schwungvollen Stück eröff- Staatsminister Roger Lewentz sprach Wirtschaftsbetriebe und Winzer soll es nete die Winzerkapelle Wiltingen die Fei- von „gut angelegtem Geld zur Verbesse- dann möglich sein, über das Schodener er zum offiziellen Beginn des Neubaus rung der Mobilität im unteren Saartal“. Wehr zu fahren. Nach zwei Jahren Bau- der Saarbrücke Wiltingen. Zahlreiche Das Land bezuschusst den Brückenneu- zeit soll die neue Wiltinger Saarbrücke Ehrengäste, an der Spitze der rheinland- bau (Gesamtkosten 3,2 Mio. Euro) mit 2015 fertig sein. pfälzische Infrastrukturminister Roger 2,56 Mio. Die neue Saarbrücke werde Lewentz, waren der Einladung von Landrat Günther Schartz gefolgt, darun- auf einer Seite einen Gehweg und auf der anderen einen Radweg bekommen. Ausstellung ter auch viele Bürgerinnen und Bürger Die Gute Form 2013 aus Wiltingen. Die Leiterin des Landesbetriebs Mo- Die Schreinerinnung Trier-Saarburg bilität Trier, Edeltrud Bayer, stellt den verbindet die Lossprechung der neu- In den Sommerferien soll mit dem zwei- Brückenneubau vor. Zunächst werde en Handwerksgesellen traditionell mit jährigen Neubau begonnen werden. neben der alten Brücke eine Behelfs- einer Ausstellung der besten Gesellen- Landrat Schartz erinnerte in seiner Be- brücke errichtet, die während der Bau- stücke. Diese Ausstellung „Gute Form grüßung an die langjährigen Diskussi- zeit den Verkehr aufnehmen wird. Nach 2013“ findet in diesem Jahr in den onen über den Standort des Neubaus, dem Abbruch werde man dann eine Räumen der Kreisverwaltung in Trier aber auch an die Bedeutung der Brücke neue Brücke auf fünf Pfeilern errichten. statt. Vom 14. Juli bis 4. August sind im als Verbindung zwischen den Ortsteilen Der Wiltinger Ortsbürgermeister Lothar Hauptgebäude, Willy-Brandt-Platz 1, ein und zu den Weinbergen jenseits der Saar. Rommelfanger hätte sich zwar einen an- gutes Dutzend der Stücke während der normalen Öffnungszeiten (Mo - Do von 9 - 16 Uhr, FR 9 - 13 Uhr) zus ehen. Weiteres: Seite 2 | Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet Seite 3 | Ferienspaß 2013 ist gestartet Seite 4 | Amtliche Bekanntmachungen Seite 5 | Option für zweite Fachoberschule im Kreis Seite 5-7 | Stellenausschreibung / Bekanntmachungen
seite 2 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 28 | 2013 Gymnasium Hermeskeil ausgezeichnet Wettbewerb „Jugend forscht“: Schulpreis überreicht Als Würdigung des herausragenden En- gagements ist das Gymnasium Hermes- vor allem die Qualität der eingereichten Forschungsprojekte. Beurteilt wurden Batterien richtig keil mit dem Jugend forscht Schulpreis 2013 ausgezeichnet worden. Schüler, zudem auch die besondere Förderkul- tur von Schulen im naturwissenschaft- entsorgen Schadstoffgehalt oft zu hoch Lehrer und Schulleiter Arno Ranft freuen lich-technischen Bereich und der Stel- sich über eine finanzielle Anerkennung lenwert, den der Wettbewerb Jugend Batterien enthalten oft zu viele Schwer- in Höhe von 1.000 Euro, die der gesamt- forscht dort einnimmt. Ein langjähriges metalle und sind häufig nicht richtig en Schule zu Gute kommt. Engagement war ebenso preiswürdig gekennzeichnet. Zu diesem Ergebnis wie ein besonders erfolgreicher Neuein- kommt eine aktuelle Studie im Auf- Die 80 Gewinnerschulen des Jugend stieg einer Schule in den Wettbewerb. trag des Umweltbundesamtes (UBA). forscht Schulpreises 2013 wurden in Der Zweckverband Abfallwirtschaft im Frankfurt ausgezeichnet. Mit dem Preis „Der Schulpreis soll auch künftig als An- Raum Trier (A.R.T.) weist in diesem Zu- würdigt die Stiftung Jugend forscht reiz für Schulen wirken, innovative päda- sammenhang darauf hin, dass Batterien e. V. das besondere Engagement von gogische Konzepte für die individuelle mit oder ohne Kennzeichnung auf jeden Schulen bei Deutschlands bekanntes- Förderung interessierter und begabter Fall ordnungsgemäß entsorgt werden tem Nachwuchswettbewerb. Gestif- Schülerinnen und Schüler zu entwickeln müssen. tet wurde der Schulpreis von der CTS und umzusetzen “, sagt Dr. Sven Baszio, Gruppen- und Studienreisen GmbH aus Geschäftsführender Vorstand der Stif- Schwermetallhaltige Batterien und Ak- Lemgo, einem europaweiten Anbieter tung Jugend forscht e. V. kus müssen die entsprechenden che- von Klassenfahrten und Studienreisen. mischen Symbole „Hg“, „Cd“ und „Pb“ Der Jugend forscht Schulpreis wurde im tragen, wenn die vorgeschriebenen Frühjahr 2013 bei allen Regionalwett- Schwellenwerte überschritten werden. bewerben der 48. Wettbewerbsrunde je Laut der Studie fehlt bei etwa der Hälf- einmal verliehen. Die Ehrung erhielten te der untersuchten Knopfzellen die Schulen, die in diesem Jahr hervorra- Schwermetall-Kennzeichnung. Positiv gende Leistungen unter Beweis stellen hervorgehoben werden in der Studie le- konnten. Wettbewerbsleiter und Jury diglich z.B. Akkus, die in Handys verwen- bewerteten dabei neben der Anzahl det werden. Rückgabe in Geschäften Wegen der Schwermetalle haben Batte- rien nichts im Hausmüll verloren. Statt- dessen gibt es für Altbatterien und –ak- kus Sammelboxen überall dort, wo die Energieträger verkauft werden. Auch der A.R.T. nimmt Batterien entgegen. Informationen zu Sammelstellen gibt es unter www.art-trier.de oder am Abfall- Telefon des A.R.T. (0651/9491414). Batterien möglichst vermeiden Grundsätzlich sollten Batterien durch Akkus ersetzt werden, insofern das tech- nisch möglich ist. Denn zusätzlich zur Schwermetallbelastung fällt auch die Energiebilanz von Batterien deutlich negativ aus. So wird bei der Herstellung von Batterien 40- bis 500-mal mehr En- Im Rahmen eines Unterrichtsprojektes war Landrat Günther Schartz am Balthasar-Neu- ergie eingesetzt, als in der Batterie zur mann-Technikum in Trier zu Gast. Die Schülerinnen und Schüler der Sozialkundekurse der Verfügung steht. Daher lohnt es sich, kreiseigenen Bildungseinrichtung diskutierten mit dem Landrat verschiedene Themen. So gezielt nach Produkten zu suchen, die ging es unter anderem um die Verkehrssituation in der Region Trier sowie um die Sicherheit ohne Batterien funktionieren. Auf solche des Atomkraftwerks Cattenom in Frankreich. Die Runde gab den Schülerinnen und Schü- weisen Qualitätssiegel wie „Der Blaue lern darüber hinaus vor allem auch einen Einblick, wie Kommunalpolitik funktioniert und Engel“ hin. Wichtige Tipps zum Thema was sie bewegen kann. Der Landrat ermunterte die Schülerinnen und Schüler sich zu enga- liefert außerdem der kostenlose UBA- gieren, so zum Beispiel in den Jugendparlamenten. Ratgeber „Batterien und Akkus“.
KREIS-NACHRICHTEN seite 3 Ausgabe 28 | 2013 Kreis Trier-Saarburg Auftakt Ferienspaß 2013 bei Sommerwetter pur 630 Kinder, 77 Betreuerinnen und Be- treuer, 14 Busse und 10 Tage Spiel und Spaß - das zweiwöchige Kreisferi- enspaßprogramm ist am vergangenen Montag bei schönstem Sommerwetter gestartet. Das von der Kreisjugend- pflege organisierte Programm bietet Kindern zwischen 8 und 12 Jahren aus dem gesamten Landkreis ein abwech- selungsreiches und spannendes Ferien- programm, darunter u.a. Höhlenaben- teuer in der Luxemburgischen Schweiz, ein Erlebnistag auf einem Bauernhof und im Freilichtmuseum Roscheider Hof, Abstecher ins Walderlebniszentrum Trassem und den Wildpark Freisen so- wie natürlich Schwimmtage am Bostal- see und in den Freibädern im Kreis. Zum Auftakt gab es einen Tag zum Kennen- Freuen sich auf zwei Wochen Spiel und Spaß mit dem Ferienspaßprogramm 2013 - die Kin- lernen der Kindern der jeweiligen Busse. der und Betreuer des Busses „Saarburg II“. Mit Mentoring vor Ort – Mehr Frauen in die Kommunalpolitik Landrat Günther Schartz lud zum Besuch des Kreistages ein Die Gleichstellungsbeauftragten der in der Projektphase ein parteiübergrei- Netzwerken teilnehmen. Auf Grund der Landkreise Bernkastel-Wittlich, Eifel- fendes Qualifizierungsprogramm be- gewonnenen Erfahrung und zur Gewin- kreis, Vulkaneifel und Trier-Saarburg suchen. Dazu gehörten Tagesseminare nung von weiteren interessierten Per- führen das Projekt „Mit Mentoring vor wie beispielswesie „Strategien für eine sonen für die Gremienarbeit regte die Ort - Mehr Frauen in die Kommunal- erfolgreiche Politik“, „Überzeugen und Gruppe an, auch nach der Beendigung politik“ durch. Ziel des Projektes ist die Verhandeln“ oder „Die Kunst der Kom- des offiziellen Mentoringprojekts die Gewinnung von Frauen, die bereit sind munikation in Gruppen“. Eine kommu- politische Schulung weiterzuführen. für die Kommunalwahlen im kommen- nalpolitische Vortragsreihe vermittelte den Jahr zu kandidieren. Das Projekt ist gezielt Fachwissen für die spätere Gre- Landrat Schartz bedankte sich bei al- als Vier-Säulen-Programm aufgebaut. mienarbeit. len Mentees und Mentorinnen für ihr Es umfasst die Bereiche Qualifizierung, bisheriges Engagement, versprach das Fachinformation, Vernetzung und Men- Das Projekt endet im September mit ei- Projekt weiterhin zu unterstützen und toring und wird unterstützt vom Mini- ner Abschlussveranstaltung in Wittlich, wünschte den Frauen für ihre zukünf- sterium für Integration, Familie, Kinder, bei der Ministerin Alt den Frauen ihr tige kommunalpolitische Arbeit viel Er- Jugend und Frauen. Um einen Eindruck Teilnahmezertifikat überreichen wird. folg. Nähere Informationen zum Projekt für die Praxis zu gewinnen, hatte Land- Zuvor besuchen sie noch den Landtag gibt es bei der Gleichstellungsbeauf- rat Schartz die Frauen zum Besuch der in Mainz und können an einer Medi- tragten Anne Hennen, anne.hennen@ jüngsten Kreistagsitzung eingeladen. enschulung zum Umgang mit sozialen trier-saarburg.de, Tel. 0651-715253. Im Vorfeld hatten die Frauen zudem die Gelegenheit ihre persönlichen Er- fahrungen während der Projektzeit zu berichten und weitere Wünsche zu be- kunden. Hierbei wurde das Programm als durchweg positiv und bereichernd geschildert. In dem Projekt sind erfahrene Politi- kerinnen die Mentorinnen, die Frauen beim Einstieg in die Kommunalpolitik unterstützen. Hierzu gehört Vernet- zungsarbeit und Kontaktpflege. Die Po- litikerinnen sind Ansprechpartnerin für alle im Zusammenhang mit der Kom- munalpolitik stehenden Fragen. Au- Zu Gast im Kreistag Trier-Saarburg: Vor der Sitzung gab es Gelegenheit für ein Gruppenfo- ßerdem konnten die Teilnehmerinnen to der Projektteilnehmerinnen mit Landrat Günther Schartz.
seite 4 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 28 | 2013 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Sitzung des Kreiswahlausschusses zur Prüfung und Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013 Zur Prüfung und Zulassung der für die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg am 22. September 2013 eingereichten Wahlvorschläge wurde der Kreiswahlausschuss gem. § 58 in Verbindung mit § 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und § 4 der Kommunalwahlordnung (KWO) für Dienstag, den 13. August 2013 um 18.00 Uhr in das Konferenzzimmer (Zimmer Nr. 113) der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, einberufen. Tagesordnung: Öffentlicher Teil: 1. Verpflichtung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses 2. Informationen des Kreiswahlleiters und Einführung in die Aufgaben des Kreiswahlausschusses 3. Prüfung und Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Trier-Saarburg 4. Verschiedenes Die Sitzung ist öffentlich; jedermann hat Zutritt. 54290 Trier, den 08.07.2013 Kreisverwaltung Trier-Saarburg Dieter Schmitt, 1. Kreisbeigeordneter, zugleich Kreiswahlleiter Bundestagswahl 2013 Bekanntgabe Bekanntgabe Hinweise des Kreiswahlleiters zur Wahl gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über des 18. Deutschen Bundestages am 22. die Umweltverträglichkeitsprüfung die Umweltverträglichkeitsprüfung September 2013 (UVPG) (UVPG) Einreichung von Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Kreiswahlvorschlägen Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als zuständige Genehmigungsbehörde be- zuständige Genehmigungsbehörde be- Das Wahlamt der Kreisverwaltung weist kannt: kannt: darauf hin, dass die Frist zur Einreichung Die Joh. Grundhöfer GmbH & Co. KG, Die Annen GmbH & Co. KG, Werkstraße von Kreiswahlvorschlägen am, Deeswiese 1, 54314 Zerf, beantragt die 1, 54317 Gutweiler, beantragt die im- immissionsschutzrechtliche Änderungs- missionsschutzrechtliche Änderungs- Montag, dem 15. Juli 2013, genehmigung nach § 16 Bundes-Im- genehmigung nach § 16 Bundes-Im- um 18.00 Uhr, missionsschutzgesetz zur Erhöhung der missionsschutzgesetz auf Erhöhung der endet. Eingangslagerkapazität von 1.000 to auf Eingangslagerkapazität von derzeit ca. Parteien und nach Maßgabe des § 20 3.000 to für die Bauschuttaufbereitungs- 560 m³ auf 1.500 m³ der Bauschuttre- Bundeswahlgesetz (BWG) auch Wahlbe- anlage auf Gemarkung Zerf, Flur 6, Flur- cyclinganlage auf Gemarkung Gutwei- rechtigte (andere Kreiswahlvorschläge), stücke 3/10 und 5/11. Im Rahmen des ler, Flur 4, Flurstücke 2021/757 ff. Im die einen Kreiswahlvorschlag einreichen hierfür unter dem Aktenzeichen 11-144- Rahmen des hierfür unter dem Akten- wollen, werden hieran nochmals erin- 31 geführten Genehmigungsverfahrens zeichen 11-144-31 geführten Geneh- nert und gebeten dem Kreiswahlleiter wird keine Umweltverträglichkeitsprü- migungsverfahrens wird keine Umwelt- des fung durchgeführt. Die gemäß § 1 Abs. 2 verträglichkeitsprüfung durchgeführt. Wahlkreises 204 – Trier - bei der der Neunten Verordnung zur Durchfüh- Die gemäß § 1 Abs. 2 der Neunten Ver- Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Zim- rung des Bundes-Immissionsschutzge- ordnung zur Durchführung des Bundes- mer Nr. 355 oder 377, Willy-Brandt- setzes (Verordnung über das Genehmi- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung Platz 1, 54290 Trier gungsverfahren -9. BImSchV) erfolgte über das Genehmigungsverfahren -9. Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3 c BImSchV) erfolgte Vorprüfung des Ein- die vollständigen Wahlunterlagen bis UVPG hat ergeben, dass das Vorhaben zelfalls gemäß § 3 c UVPG hat ergeben, zum o.g. Termin einzureichen. keine erheblichen nachteiligen Umwelt- dass das Vorhaben keine erheblichen auswirkungen haben kann. nachteiligen Umweltauswirkungen ha- Rechtsgrundlagen für die Beteiligung ben kann. an der Bundestagswahl mit Wahlvor- Kreisverwaltung Trier-Saarburg schlägen und für das Wahlvorschlags- Trier, den 1.7.2013 Kreisverwaltung Trier-Saarburg verfahren sind insbesondere die §§ 18 Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor Trier, den 1.7.2013 bis 29 BWG und die §§ 32 bis 44 BWO. Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor
KREIS-NACHRICHTEN seite 5 Ausgabe 28 | 2013 Kreis Trier-Saarburg Option für eine zweite Fachoberschule im Landkreis FOS in Schweich: Vehementer Einsatz des Schulträgers war erfolgreich Erfreuliche Nachrichten flatterten zum im Landkreis bedarfsgerecht weiterzu- le, die mit der Fachhochschulreife ab- Ende des Schuljahres auf den Tisch: entwickeln und finde sich so auch im schließe, werde auch Schulabgänger Die Realschule plus in Schweich hat Schulentwicklungskonzept des Kreises. anderer Bildungseinrichtungen anspre- eine Option zur Einrichtung einer Fach- „Wir waren gemeinsam mit der Schule chen. oberschule (FOS) mit den Fachrich- immer davon überzeugt, dass die Errich- tungskombinationen Wirtschaft und tung der FOS in Schweich der richtige Bereits zum kommenden Schuljahr Verwaltung / Gesundheit und Soziales, Weg ist“, so der Landrat. 2013/2014 wird an der Realschule plus Schwerpunkt Gesundheit, zum Schul- in Konz eine Fachoberschule mit der jahr 2014/15 erhalten. „Es hat sich ge- Voraussetzung für die Einlösung der Fachrichtung Technik, Schwerpunkt lohnt, dass wir uns vehement für die Option ist, dass mindestens 50 Schüle- Technische Informatik, an den Start ge- Einrichtung dieses Bildungsgangs an rinnen und Schüler angemeldet wer- hen. Auch dafür hatte der Kreis den ent- der Schule eingesetzt haben“, so Landrat den, wobei für jede der beiden Fach- sprechenden Antrag gestellt. Das Land Günther Schartz. richtungen Wirtschaft und Verwaltung hatte für die Konzer Schule bereits im sowie Gesundheit und Soziales min- vergangenen Jahr eine Einrichtungsop- Der Kreis ist Schulträger der Realschule destens 25 Anmeldungen notwendig tion erteilt, die nun eingelöst wurde. plus in Schweich und hatte daher die Er- sind. Die Chancen dafür stehen nach richtung der Fachoberschule beantragt. Auskunft des Schulleiters der Realschule „Die beiden Fachoberschulen in Konz Obwohl der Antrag im Bildungsminis- plus, Jürgen Nisius, gut. So war im Vor- und nun künftig auch in Schweich tra- terium mehrfach zurückgestellt worden feld seitens der Schüler- und Elternschaft gen zur Stärkung des berufsbildenden war, hatte der Kreis immer daran festge- großes Interesse an der FOS bekundet Schulwesens im Landkreis bei“, so der halten. „Dieses Bildungsangebot ist eine worden. Er gehe daher davon aus, dass Landrat. Das entspreche dem bildungs- weitere Bereicherung für die Schulland- der neue Bildungsgang für Absolventen politischen Ziel des Kreises, in der Fläche schaft im Raum Schweich und darüber der Realschule plus attraktiv sei. Der Ein- die Möglichkeit für vielfältige Bildungs- hinaus“, freut sich der Landrat nun über zugsbereich der Fachoberschule werde abschlüsse anzubieten und damit auch die Entscheidung aus Mainz. Der Schritt aber über die Realschule plus Schweich auf den künftigen Fachkräftebedarf zu entspreche dem Bestreben, die Schulen selbst hinausgehen. Die Fachoberschu- reagieren. Stellenausschreibung Bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg ist ab sofort die Stelle einer/eines Jugendsozialarbeiterin/Jugendsozialarbeiters bzw. Jugendberufshelferin/Jugendberufshelfers zunächst in Teilzeitbeschäftigung mit wöchentlich 19,5 Stunden (50 % der tarif- lichen Arbeitszeit) für die Dauer von bis zu einem Jahr zu besetzen. Gesucht wird eine Person mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Dipl. So- zialarbeiter/in bzw. Dipl. Sozialpädagogin/Sozialpädagoge – mit staatlicher Aner- kennung – oder als Dipl. Pädagogin/Pädagoge oder eine Person mit vergleichbaren Abschlüssen. Erfahrungen in der Jugendhilfe, insbesondere in der Jugendsozialar- beit, sowie im Rahmen der Einzelfallhilfe und der sozialen Netzwerkarbeit sind von Vorteil. Kreis-Nachrichten online lesen Der Aufgabenbereich umfasst die Beratung, Förderung und Betreuung von sozial benachteiligten oder individuell beeinträchtigten jungen Menschen unter 25 Jah- Bereits dienstags können Sie die Kreis- ren bei dem Übergang von der Schule in den Beruf, die Akquise, Prüfung und Ver- Nachrichten online lesen unter mittlung von ausbildungs- und berufsvorbereitenden Bildungs-, Aktivierungs- und www.trier-saarburg.de Qualifizierungsmaßnahmen, die Planung und Durchführung von integrierten sozial- pädagogischen Projekten, sowie sozialraumorientiertes Arbeiten. Wir bieten ein interessantes und strukturell entwickeltes Arbeitsfeld mit regelmä- Kreis-Nachrichten ßigem kollegialem Fachaustausch und vorhandenen Netzwerkstrukturen. Das Ar- Redaktion beitsverhältnis richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öf- Kreisverwaltung Trier-Saarburg fentlichen Dienst (TVöD-SuE). Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse) werden erbe- Pressestelle ten bis zum 19. Juli 2013 an die Verantwortlich Thomas Müller, Martina Bosch Kreisverwaltung Trier-Saarburg Tel. 0651-715 -240 / -406 Zentralabteilung Mail: presse@trier-saarburg.de Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier
seite 6 KREIS-NACHRICHTEN Kreis Trier-Saarburg Ausgabe 28 | 2013 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntgabe zuletzt geändert durch Artikel 3 des 2. § 8, Erlass des Eigenanteils gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über Landesgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI. 1. Der Eigenanteil für den Personenkreis die Umweltverträglichkeitsprüfung S. 42), sowie des Kommunalabgaben- nach § 7 Abs. 2 wird für Schülerinnen (UVPG) gesetzes (KAG) vom 20.06.1995 (GVBI. S. und Schüler, die nicht volljährig sind, 175, BS 610-10), zuletzt geändert durch auf Antrag erlassen, Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg, Landesgesetz vom 15.02.2011 (GVBI. S. 1. falls sie im Haushalt der unterhalts- Willy-Brandt-Platz 1, 54290 Trier, gibt als 25), am 17.06.2013 folgende Satzung pflichtigen Personensorgeberech- zuständige Genehmigungsbehörde be- beschlossen, die hiermit öffentlich be- tigten leben, wenn das Einkommen kannt: kannt gemacht wird: des bzw. der Personensorgeberech- Die Verbandsgemeinde Schweich bean- tigten und ihr eigenes Einkommen tragt die wasserrechtliche Plangenehmi- Art. 1 16.000 € zuzüglich 2.000 € für jedes gung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushalts- Die Satzung des Landkreises Trier-Saar- weitere Kind, für das eine Personen- gesetz (WHG) für die Renaturierung des burg über die Schülerbeförderung vom sorgeberechtigte bzw. ein Personen- Lehmbaches mit Anschluss an den 27.12.1994 in der Fassung der Änderung sorgeberechtigter Kindergeld oder Föhrenbach innerhalb der Ortslage vom 22.06.2010 wird wie folgt geän- vergleichbare Leistungen erhält, oder Schweich und die Anlegung eines Re- dert: 2. falls sie im Haushalt eines unterhalts- genrückhaltebeckens außerhalb der 1. § 7, Eigenanteil pflichtigen Personensorgeberech- Ortslage. Im Rahmen des hierfür un- 1. Für Schülerinnen und Schüler der Se- tigten leben, wenn das Einkommen ter dem Aktenzeichen 11-661-40 ge- kundarstufe II der Gymnasien und In- dieses Personensorgeberechtigten führten Genehmigungsverfahrens wird tegrierten Gesamtschulen, in den Voll- und ihr eigenes Einkommen 14.000 keine Umweltverträglichkeitsprüfung zeitbildungsgängen der Fachschulen, € zuzüglich 2.000 € für jedes weitere durchgeführt. Die erfolgte Vorprüfung für deren Besuch eine abgeschlossene Kind, für das dieser Personensorgebe- des Einzelfalls gemäß § 3 c UVPG hat Berufsausbildung nicht zwingend rechtigte Kindergeld oder vergleich- ergeben, dass das Vorhaben keine er- erforderlich ist, sowie der Berufsbil- bare Leistungen erhält, oder heblichen nachteiligen Umweltauswir- denden Gymnasien, der Berufsfach- 3. falls sie nicht im Haushalt eines/ kungen haben kann. schulen, der Fachoberschulen und der einer unterhaltspflichtigen Personen- Berufsoberschulen wird ein monatli- sorgeberechtigten leben, wenn ihr Kreisverwaltung Trier-Saarburg cher Eigenanteil von 20,00 € festge- eigenes Einkommen und das Einkom- Trier, den 1.7.2013 setzt. Der Eigenanteil ist für höchstens men dieses bzw. dieser Personensor- Im Auftrag: Norbert Rösler, Baudirektor zwei Schülerinnen bzw. Schüler in ei- geberechtigten, in dessen oder in de- Satzung ner Familie zu zahlen. ren Haushalt sie zuletzt gelebt haben, zur Änderung der Satzung des 2. Der Eigenanteil ist von den unter- das Einkommen nach Nr. 1 oder Landkreises Trier-Saarburg haltspflichtigen Personensorgebe- 4. falls sie im Haushalt eines unter- rechtigten bzw. von den volljährigen haltspflichtigen Personensorgebe- über die Schülerbeförderung Schülerinnen bzw. Schülern zu zahlen. rechtigten leben, der mit einer Partne- (SchbefS) 3. Die Anzahl der Beförderungsmonate, rin oder einem Partner im Sinne des § vom 18. Juni 2013 in denen ein Eigenanteil zu zahlen ist, 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3 a des Zweiten Der Kreistag hat aufgrund des § 17 der wird jährlich vor Beginn des Schul- Buches Sozialgesetzbuch - Grundsi- Landkreisordnung (LKO) in der Fassung jahres von der Kreisverwaltung fest- cherung für Arbeitssuchende - vom vom 31.01.1994 (GVBI. S. 188, BS 2020- gelegt. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954), zuletzt 2), zuletzt geändert durch Landesge- 4. Der Eigenanteil ist für das laufende geändert durch Artikel 1 des Gesetzes setz vom 20.10.2010 (GVBI. S. 319), Schuljahr (Beginn 01.08.) in den Mo- vom 22.12.2006 (BGBl. I S. 3376), zu- bzw. aufgrund des § 24 der Gemeinde- naten September bis Dezember und sammen lebt, wenn das Einkommen ordnung (GemO) in der Fassung vom in den Monaten Januar bis Juni des dieses Personensorgeberechtigten, 31.01.1994 (GVBI. S. 153, BS 2020-1), darauf folgenden Kalenderjahres in: der Partnerin oder des Partners und zuletzt geändert durch Landesgesetz • zehn gleichen Raten (jeweils zum ihr eigenes Einkommen 16.000 € zu- vom 19.03.2009 (GVBI. S. 104), in Ver- Monatsletzten) oder züglich 2.000 € für jedes weitere Kind, bindung mit § 69 und § 95 Abs. 2 des • zweimal jährlich (30.09. und 01.02.) für das dieser Personensorgeberech- Landesgesetzes über die Schulen in oder tigte oder seine Partnerin oder sein Rheinland-Pfalz (Schulgesetz -SchuIG-) • einmal jährlich (30.09.) Partner Kindergeld oder vergleich- vom 30.03.2004 (GVBI. S. 239, BS 223- zu zahlen. Im Übrigen mit Beginn des bare Leistungen erhält, nicht über- 1), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Monats, in dem erstmals Fahrtkosten steigt, oder Lan-desgesetzes vom 31.01.2012 (GVBI. übernommen werden. 5. falls sie im Rahmen einer Maßnah- S. 42), und § 33 des Landesgesetzes über 5. Schülerinnen bzw. Schüler, die Ver- me nach § 27 des Achten Buches Sozi- die Errichtung und Finanzierung von suchsschulen besuchen, zahlen für algesetzbuch (SGB VIII) in der Fassung Schulen in freier Trägerschaft (Privat- die Dauer der schulorganisatorisch vom 14. Dezember 2006 (BGBl. I S. schulgesetz -PrivSchG-) vom 21.12.1957 festgelegten Versuchsphase keinen 3134) in der jeweils geltenden Fas- (GVBI. 1958 S. 15, BS 223-7) in der Fas- Eigenanteil. sung in Verbindung mit § 33 SGB VIII sung vom 04.09.1970 (GVBI. S. 372), in einer anderen Familie leben oder
KREIS-NACHRICHTEN seite 7 Ausgabe 28 | 2013 Kreis Trier-Saarburg nach § 27 SGB VIII in Verbindung mit von sonstigen Einkünften durch eine Schuljahres die Verlängerung schrift- § 34 SGB VIII in einem Heim oder einer Bescheinigung des Finanzamts oder lich abgelehnt wird. Änderungen der sonstigen betreuten Wohnform leben, einer Steuerberaterin oder eines in dem Antrag auf Schülerbeförde- wenn ihr eigenes Einkommen 12.000 Steuerberaters geführt werden. Dies rung gemachten Angaben (insbes. € nicht übersteigt. gilt entsprechend für den Nachweis Wohnsitzwechsel der Schülerin / des 2. Die Bestimmungen des Absatzes 1 von Werbungskosten, wenn sie den Schülers, Schulwechsel, Abbruch der gelten für volljährige Schülerinnen Arbeitnehmer-Pauschbetrag überstei- Schule) sind der Kreisverwaltung un- und Schüler mit der Maßgabe, dass an gen. verzüglich mitzuteilen. Bei Wegfall der die Stelle der oder des Personensorge- 6. Der Erlass vom Eigenanteil wird unter Voraussetzungen, die der Bewilligung berechtigen die unterhaltspflichtigen Vorbehalt bewilligt, wenn die Perso- der Schülerbeförderungskosten zu Elternteile bzw. der unterhaltspflichti- nensorgeberechtigten oder die Schü- Grunde lagen (z. B. Länge des Schul- ge Elternteil treten bzw. tritt. lerin bzw. der Schüler laufende Hilfe weges, tatsächlicher Schulbesuch), 3. Als Einkommen im Sinne des Absatzes zum Lebensunterhalt oder Arbeits- entfällt die Übernahme der Beförde- 1 und 2 gilt die Summe der positiven losengeld II erhalten bzw. erhält. Die rungskosten ab dem Zeitpunkt, in Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 bis jeweiligen Nachweise vom laufenden dem die Veränderung eingetreten ist. 3 des Einkommenssteuergesetzes. Ein Jahr sind im darauf folgenden Jahr bis Die Fahrkarten sind in diesen Fällen Ausgleich mit Verlusten in einzelnen zum 31.01. einzureichen um entschei- zurückzugeben bzw. sind die im Zu- Einkunftsarten oder mit Verlusten des den zu können, ob der Erlass bewilligt sammenhang mit der Nichtrückgabe Ehegatten ist nicht zulässig. Maßge- oder abgelehnt wird. Der Eigenanteil entstehenden Kosten der Kreisverwal- bend ist jeweils das Einkommen im ist gegebenenfalls rückwirkend ab Be- tung zu ersetzen. vorletzten Kalenderjahr vor dem Be- willigungsbeginn zurück zu fordern. 8. Anträge, bei denen die Vorausset- ginn des Schuljahres, für das der Erlass zungen für die Übernahme von Fahr- des Eigenanteils beantragt wird. Liegt 3. § 9, Antragsverfahren kosten nicht gegeben sind, werden das Einkommen in dem Kalenderjahr, 1. Schülerfahrkosten werden auf Antrag von der Kreisverwaltung unter Ertei- in dem das Schuljahr beginnt, für das übernommen. lung einer schriftlichen Begründung der Erlass des Eigenanteils beantragt 2. Antragsberechtigt sind die unterhalts- abgelehnt; dies gilt auch, falls die An- wird, oder in dem vorausgegangenen pflichtigen Personensorgeberech- träge nur teilweise begründet sind. Kalenderjahr wesentlich niedriger, so tigten der Schülerin bzw. des Schülers 9. Die Absätze 1 bis 4 gelten sinngemäß ist auf Antrag das niedrigere Einkom- oder die volljährige Schülerin bzw. der für den Erlass des Eigenanteils. Der men dieses Kalenderjahres maßge- volljährige Schüler sowie Pflegeeltern. Antrag auf Erlass des Eigenanteils ist bend. Für die Zahl der zu berücksich- Es sind die vom Landkreis bereitge- jährlich zu stellen. tigenden Kinder ist der Zeitpunkt der stellten Antragsformulare zu verwen- Antragstellung maßgebend. Erhöht den, die bei der Schule und der Kreis- Art. 2 sich die Zahl der Kinder bis zum Ende verwaltung erhältlich sind. Neu § 11 - Inkrafttreten des Schuljahres, für das der Erlass des 3. Schülerfahrkosten werden vom Zeit- Eigenanteils beantragt wird, wird die punkt des Eingangsdatums an über- Diese Satzung tritt am Tage nach der öf- höhere Zahl ab dem Beginn des auf nommen; eine rückwirkende Geltend- fentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie die Änderung folgenden Monats be- machung ist ausgeschlossen. gilt erstmals für die Schülerbeförderung rücksichtigt. 4. Der Antrag ist in der Regel für die Dau- im Schuljahr 2013 / 2014. 4. Als Einkommen nach Abs. 3 Satz 1 gel- er des Schulbesuchs einmal zu stellen. ten auch Einkünfte, die allein nach aus- Ein erneuter Antrag ist insbesondere 54290 Trier, den 18. Juni 2013 ländischem Steuerrecht zu versteuern erforderlich, wenn sich der Wohnsitz Kreisverwaltung Trier-Saarburg sind oder keiner staatlichen Besteue- der Schülerin bzw. des Schülers än- Günther Schartz, Landrat rung unterliegen. Bei Einkünften aus dert, die Schülerin bzw. der Schüler nichtselbstständiger Arbeit ist von die Schule wechselt oder die Beförde- Hinweis: dem um den Arbeitnehmer-Pausch- rungsart sich ändert. Die Verletzungen der Bestimmungen betrag verminderten Bruttobetrag 5. Für Schülerinnen bzw. Schüler der Se- über auszugehen. Andere Einkünfte sind kundarstufe II ist der Antrag für jedes 1. Ausschließungsgründe ( § 16 Abs. 1 entsprechend Abs. 3 zu ermitteln. Be- Schuljahr neu zu stellen. LKO) und träge in ausländischer Währung wer- 6. Die Schulen händigen die Antragsfor- 2. die Einberufung und die Tagesord- den in Euro umgerechnet. mulare den Schülerinnen bzw. Schü- nung von Sitzungen des Kreistages 5. Das nach Abs. 3 Satz 1 maßgebliche lern aus und übersenden die ausge- ( § 27 LKO) ist unbeachtlich, wenn Einkommen ist durch Vorlage des füllten Anträge nach Bestätigung der sie nicht innerhalb eines Jahres entsprechenden Einkommensteuer- Schulform bzw. der ersten Fremdspra- nach der öffentlichen Bekanntma- bescheides nachzuweisen. Liegt ein che der Kreisverwaltung. chung der Satzung schriftlich un- solcher Bescheid nicht vor, kann der 7. Die Bewilligung der Fahrkosten erfolgt ter Bezeichnung der Tatsache, die Nachweis von Einkünften aus nicht- für die Dauer eines Schuljahres. Sie eine solche Rechtsverletzung be- selbstständiger Arbeit durch eine verlängert sich jeweils für ein weiteres gründen können, gegenüber der Bescheinigung des Bruttolohns im Schuljahr bis zum Ende des Schul- Kreiserwaltung geltend gemacht Erfassungszeitraum, der Nachweis besuchs, wenn nicht vor Ablauf des worden ist.
Sie können auch lesen