Einrichtung von Pflegestützpunkten (PSP) im Kreis Steinfurt
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Pflegestützpunkte – Ausgangslage - Anstieg des professionellen Hilfebedarfs bei Mehrfacherkrankungen und Pflegebedürftigkeit • zu oft, zu früh, zu lange im Krankenhaus • Dauerkunden bei Haus- und Fachärzten • hoher Medikamentenverbrauch • vielfältiger Leistungsbedarf bei Heil- und Hilfsmittel • Präventions-, Rehabilitations-, Beratungs- und sonstiger Dienstleistungsbedarf • differenzierter Versorgungs- und Pflegebedarf • palliativer Versorgungsbedarf
Pflegestützpunkte – Ausgangslage … es fehlt weniger an professionellen Hilfen – mehr am zeit- und bedarfsadäquaten Einsatz derselben Vielzahl von Hilfen vorhanden - agieren häufig unverbunden neben-/nacheinander - ergänzen sich selten – beeinträchtigen sich eher - vielfältige Umwege und Fehlsteuerungen führen zu nichtbedarfsnotwendigen Aufwendungen und beeinträchtigter Lebensqualität deshalb: - mehr Koordination – Kooperation – Integration nötig - aufeinander abgestimmte Leistungserbringung im Rahmen einer Komplexleistung
Engagiertes Einzelkämpfertum
Pflegestützpunkte Lotse sein/werden in der Angebots- und Informationsflut … damit verbindliche Teilhabe von allen möglich wird!
Pflegestützpunkte – Ausgangslage Zur Ausgangslage: • mehr ältere, insbesondere hochbetagte Menschen • mehr multimorbide – mehr pflegebedürftige Menschen • Zunahme von Handicaps bei schwindenden Eigenressourcen • „Selbsthilfe-Kräfte“ rückläufig – Kinder selbst im fortgeschrittenen Alter – Enkel weit weg – selbst berufstätig/eigene Familie – Single-Haushalte • Versorgungswünsche - Versorgungswirklichkeit
Pflegestützpunkte – im Pflege-Weiterentwicklungsgesetz • § 92 c SGB XI – Pflegestützpunkte: „Zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten richten die Pflegekassen und Krankenkassen Pflegestützpunkte ein, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt.“ • Das Land NRW hat von seinem Bestimmungsrecht Gebrauch gemacht und eine Allgemeinverfügung erlassen.
Allgemeine Grundsätze und Zielsetzungen • Einrichtung zum 01.11.2009 • Beratungsleistungen aus einer Hand SGB I, V, XI und XII • Berücksichtigung von vorhandenen und bewährten Strukturen • sparsamer Einsatz von Versicherungsbeiträgen und Sozialhilfeleistungen
Pflegestützpunkte – Aufgaben • umfassende und unabhängige Auskunft und Beratung über die verschiedenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfeangebote • Koordinierung und Vernetzung der verschiedenen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschl. Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen • Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote • vorhandene Strukturen sind einzubeziehen • Die Krankenkassen und Kommunen haben sich an den PSP zu beteiligen
Rahmenvereinbarung - Zielsetzung - • Bereits vorhandene finanzielle, fachliche und organi- satorische Ressourcen sollen optimal gebündelt werden • Pflegestützpunkte sollen als Knotenpunkte eines Gesamt-netzwerkes nach möglichst einheitlichen Kriterien errichtet und ausgestaltet werden • Kein Aufbau neuer Parallelstrukturen • PSP werden in Anbindung an vorhandene Beratungs-strukturen der Pflege- und Krankenkassen sowie der Kommunen eingerichtet
Rahmenvereinbarung - Start-/Erprobungsphase - • Damit zunächst gemeinsame Erkenntnisse aus der Errichtung und Arbeit der PSB gesammelt und ausgewertet werden können, haben sich Parteien der Rahmenvereinbarung zunächst auf eine Start- und Erprobungsphase verständigt • Sie beginnt im Kreis Steinfurt für jeden Stützpunkt mit der Errichtung zum 01.11.2009 und endet gemein-sam mit dem 31.12.2010
Rahmenvereinbarung - Anzahl und Standorte - • In der Start- und Erprobungsphase werden 3 Standorte im Kreis Steinfurt (Rheine, Ibbenbüren, Steinfurt) eingerichtet • Einer in Anbindung an die Kommune, zwei in Anbindung an die ortsansässigen Pflege-/Krankenkassen • Es gilt das Verhältnis von zwei (Pflege- /Krankenkassen) zu eins (Kommunen)
Rahmenvereinbarung - Personal - • Das Anforderungsprofil der qualifizierten Pflegeberater ergibt sich aus § 7 a SGB XI bzw. den Empfehlungen des GKV- Spitzenver-bandes nach § 7 a Absatz 3 Satz 3 SGB XI • Insbesondere Pflegefachkräfte, Sozialver- sicherungsfachangestellte oder Sozialarbeiter mit einer (modularen) Zusatzqualifikation sind als Pflegeberater einzusetzen
Rahmenvereinbarung - sonstige Regelungen - • Aufgabe des PSP ist insbesondere die neutrale und unabhängige Beratung, Information und Unter-stützung der Ratsuchenden • Die qualifizierte Pflegeberatung gemäß § 7 a SGB XI einschl. Versorgungsplan ist integraler Bestandteil der Arbeit der PSP Fallkonferenzen mit den beteiligten Leistungsträgern • Leistungsentscheidungen werden nicht im PSP getroffen; sie obliegen weiterhin den jeweils zuständigen Leistungsträgern
Rahmenvereinbarung - sonstige Regelungen - • Gebot der engen und vertrauensvollen Zusammen-arbeit mit den Demenz- Servicezentren der Landes-initiative Demenz- Service • Die Beteiligten des örtlichen PSP verständigen sich auf den Einbezug der öffentlich geförderten Wohn-raumberatungsstellen in das Beratungsangebot
Herausforderungen* für die Regionen bei der Errichtung der Pflegestützpunkte • Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur und Erzielung von Effizienzgewinnen • Schaffung eines Mehrwertes für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen durch Beratungsleistungen aus einer Hand • Vernetzung und Optimierung der Beratungsangebote • Festlegung der Zahl der Mitarbeiter in den Pflegestützpunkten unter Berücksichtigung der Zahl der Ratsuchenden und dem mit der Qualität der Beratungs- und Unterstützungsbedarfe in Verbindung stehenden Aufwand. * vgl. Die Präambel sowie Abschnitt IV, Abs. 3 der Rahmenvereinbarung Pflegestützpunkte
Regelungen im Stützpunktevertrag (lt. der Rahmenvereinbarung/RV PSP) • Vorbereitung und Umsetzung von Versorgungsplänen (Abschnitt I, Abs. 2 RV PSP) • Anwesenheitskontinuität der Präsenzkräfte (Abschnitt I, Abs. 2 RV PSP) • Zusammenarbeit mit den anderen an der Beratung und Unterstützung Beteiligten (Abschnitt II, Abs. 2 RV PSP) • Kooperation mit örtlichen Pflegekonferenzen/Selbsthilfegruppen (Abschnitt II, Abs. 5 RV PSP)
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