DAP-UPDATE: REZEPTBELIEFERUNG - NINA THIELE, 21.09.2021 NEWS ZU SARS-COV-2-AMVERSVO UND HÄMOPHILIEARZNEIMITTELN - DAV-EXPO

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DAP-Update: Rezeptbelieferung

News zu SARS-CoV-2-AMVersVO und Hämophiliearzneimitteln
Nina Thiele, 21.09.2021
DAP-UPDATE: REZEPTBELIEFERUNG - NINA THIELE, 21.09.2021 NEWS ZU SARS-COV-2-AMVERSVO UND HÄMOPHILIEARZNEIMITTELN - DAV-EXPO
Einleitung

             Nina Thiele 21.09.2021 2
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Agenda

Ausnahmeregeln nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
• Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben
• Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO
• SGB V: Ausnahmen im Botendienst
• Sonderregelungen Entlassrezepte
• Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezepte
• Weitere Sonderfälle

Besonderheiten bei der Abgabe von Hämophiliearzneimitteln
• Zusammenstellen von Normgrößen
• Dokumentations- und Meldepflichten

                                                            Nina Thiele 21.09.2021 3
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SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Zielsetzung
• Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in der Pandemie
• Anzahl der Apotheken- und Arztkontakte der Patienten minimieren
• Senkung des Infektionsrisikos

        Kein Muss, sondern sinnvolle Anwendung der neuen Regeln und
        nur, wenn es notwendig ist

        Keine Retaxierungen und Beanstandungen in den Fällen des § 1
        Abs. 4 der Verordnung

                                                              Nina Thiele 21.09.2021 4
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Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben

Ist das verordnete oder das aut-idem-fähige Präparat nicht vorrätig oder nicht
lieferbar  Abweichen von Aut-idem-Kriterien bei der Abgabe eines
wirkstoffgleichen Arzneimittels hinsichtlich (§ 1 Abs. 3 SARS-CoV-2-
AMVersVO):
• Packungsgröße (andere Packungsgröße und Teilmenge)
• Packungsanzahl
• Wirkstärke

Ist keine wirkstoffgleiche Alternative vorhanden, darf nach Rücksprache mit
dem Arzt ein aut-simile-fähiges Arzneimittel abgegeben werden.

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Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO

         # Ein Vermerk auf dem Rezept („Covid-19“ oder „Corona“) wird in der Vereinbarung zur technischen Umsetzung zwischen GKV-
         Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband nicht gefordert. Bitte erkundigen Sie sich aber bei Ihrem zuständigen
         Landesapothekerverband, ob in Ihrem Bundesland ggf. abweichende Regelungen dazu existieren.
         ## Die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs darf dabei nicht überschritten werden.
                                                                                                                     Nina Thiele 21.09.2021 6
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Sonder-PZN: Packungsanzahl

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Aut-simile

Ist ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht
lieferbar:

 Nach Rücksprache mit dem Arzt darf ein pharmakologisch-therapeutisch
vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden.

Tipp: Äquivalenzdosistabellen der AMK

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Ausnahmen im Botendienst

Pro Lieferort und Tag kann bei Zustellung eines verschreibungspflichtigen
Arzneimittels an gesetzliche Versicherte fix ein Zusatzbetrag von 2,50 € zzgl.
MwSt. (= 2,98 €) abgerechnet werden.

Kein Botendienst-Zuschlag bei:
- Privatrezepten
- OTC-Arzneimitteln
- Hilfsmitteln
- Medizinprodukten

Förderung des Botendienstes: einmalige Abrechnung von 250 € zuzüglich
MwSt. über die GKV  Auszahlung über den Nacht- und Notdienstfonds

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SGB V: Ausnahmen im Botendienst

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Ausnahmen im Botendienst

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Sonderregelungen Entlassrezepte

                         Bisherige Regelung                                                Sonderregelung
In der Regel auf eine Packung mit dem kleinsten                             Menge abhängig vom Versorgungsbedarf; der
Normkennzeichen gemäß PackungsV (N1) begrenzt                               Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten
                                                                            Normkennzeichen (N3) verordnen.
Dürfen nur innerhalb von 3 Werktagen zulasten der                           Dürfen innerhalb von 6 Werktagen zulasten der GKV
GKV beliefert werden*                                                       beliefert werden*
Änderungen und Ergänzungen zu einer ausgestellten                           Heilungsmöglichkeiten nach Rahmenvertrag und
Verordnung, generell und im Entlassmanagement,                              nach § 17 ApBetrO sollen erneute Arztbesuche der
bedürfen der erneuten Unterschrift des Arztes mit                           Patienten durch Rücksprachen mit dem
Datumsangabe                                                                verordnenden Arzt vermeiden.
Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen,                                  Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen,
Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31                            Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31
SGB V für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen                                 SGB V für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen
verordnungsfähig                                                            verordnungsfähig
Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi nur in                                Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi in einer
einer Versorgungsmenge für bis zu 7 Kalendertage                            Versorgungsmenge für bis zu 14 Kalendertage
verordnen                                                                   verordnen

* Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist.

                                                                                                                Nina Thiele 21.09.2021 12
Sonderregelungen Entlassrezepte

                                  Nina Thiele 21.09.2021 13
Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezept*

                                                                               Ohne Arztrücksprache möglich:
                                                                               • Ergänzung der Ziffer „4“
                                                                               • Ergänzung der Arztnummer
                                                                                 aus dem Arztstempel
                                                                               • Ergänzung der BSNR aus der
                                                                                 Codierleiste

                                                                               Nach Arztrücksprache möglich:
                                                                               • BSNR nicht
                                                                                 übereinstimmend

*Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages

                                                                                                Nina Thiele 21.09.2021 14
Exkurs: Heilung Entlassrezept*: BtM- und T-Rezept

                                                                               Ohne Arztrücksprache möglich:
                                                                               • Ergänzung Ziffer „4“, wenn
                                                                                 BSNR beginnend mit „75“
                                                                               • Ergänzung der Arzt-Nr. aus
                                                                                 dem Arztstempel

                                                                               Nach Arztrücksprache möglich:
                                                                               • Ergänzung bzw. Korrektur
                                                                                 BSNR, wenn Ziffer „4“
                                                                                 vorhanden, aber BSNR nicht
                                                                                 mit „75“ beginnt

*Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages

                                                                                                Nina Thiele 21.09.2021 15
Weitere Sonderfälle

Aut-idem-Kreuz
• Austausch nach Rücksprache mit dem Arzt
• Abgabe eines wirkstoffgleichen oder pharmakologisch-therapeutisch
   vergleichbaren Arzneimittels

Substitutionsausschlussliste:
• Grundsätzliche keine Ausnahmen zum Rahmenvertrag, aber vertragliche
   Absprachen mit Ersatzkassen und einigen Regionalkassen

Biologika:
• Keine Ausnahmen von den Abgaberegeln des Rahmenvertrags

Sprechstundenbedarf:
• Keine Ausnahmeregeln

                                                             Nina Thiele 21.09.2021 16
Weitere Sonderfälle

Hilfsmittel:

• Apotheke darf Unterschrift für Versicherten übernehmen (bis zum
  30.09.2021)
• 28-Tage-Frist ausgesetzt (bis 30.09.2021)
• Monatliche Pflegehilfsmittelpauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) bis zum
  31.12.2021 = 60 Euro

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Besonderheiten Abgabe von Hämophilie-Arzneimitteln

• Vereinheitlichung des Vertriebswegs seit dem 1. September 2020
       Apotheke
• Früher: Direktvertrieb der Hersteller an Hämophiliezentren,
  behandelnder Arzt gab Zubereitungen an Patienten
• Hintergrund: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
  (GSAV)
• Besondere Rezeptbelieferung und Dokumentations- und Meldepflichten

                                                              Nina Thiele   21.09.2021
Besonderheiten bei der Rezeptbelieferung

• Zusammenstellung von Normgrößen gemäß § 3 PackungsV möglich
       einmalige Zuzahlung des Patienten, wenn Packungsgröße in einen
       Normbereich fällt
• Keine Abgabe von Jumbopackungen erlaubt
• Regeln des Rahmenvertrags bzgl. des Austausches (z. B.
  Abgaberangfolge, Rabattverträge und preisgünstige Importe) relevant für
  die Abgabe
• Bei unklaren Verordnungen: Änderung nach ärztlicher Rücksprache

                                                               Nina Thiele   21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen

                                 Abgabefrage
                                 Der Arzt hat das Präparat 30
                                 Mal verordnet. Muss der
                                 Patient nun 30 Mal die
                                 Zuzahlung leisten? Gibt es
                                 die Möglichkeit, Packungen
                                 zusammenzustellen? Was
                                 müssen wir dabei beachten?

                                                  Nina Thiele   21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen

  Antwort
  Gemäß § 3 PackungsV kann die Apotheke die 30 N1-Packungen zu einer
  N3-Packung zusammenstellen.
  • Definierte Normbereiche für Antihämorrhagika:

  • 30 x N1        1 x N3
  • Patient zahlt nur 1 x die gesetzliche Zuzahlung
  • Es dürfen nur Packungen einer Wirkstärke zusammengefasst werden

                                                            Nina Thiele   21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen

  Hinweis
  Für den Antikörper Emicizumab, der ebenfalls zur Therapie der Hämophilie
  eingesetzt wird, gelten abweichende Normbereiche.

                                                               Nina Thiele   21.09.2021
Dokumentations- und Meldepflichten

  Dokumentation gemäß § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
  für alle Blutprodukte sowie Hämophilie-Arzneimittel:
  • Bezeichnung
  • Charge und Menge
  • Datum des Erwerbs und der Abgabe
  • Name und Anschrift des Arztes
  • Name/Firma und Anschrift des Lieferanten
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder jeweils
      die Angabe zur Arztpraxis
  • Aufbewahrung: 30 Jahre

                                                           Nina Thiele   21.09.2021
Dokumentations- und Meldepflichten

  Meldepflicht gemäß § 17 Abs. 6a ApBetrO nach der Abgabe eines
  Hämophilie-Arzneimittels:
  • Meldung an den Arzt (schriftlich/elektronisch)
    Dazu gehört Folgendes:
  • Bezeichnung des Arzneimittels
  • Chargenbezeichnung und Menge des Arzneimittels
  • Datum der Abgabe
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten

  • Arzt übermittelt an Deutsches Hämophilieregister

                                                             Nina Thiele   21.09.2021
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

                                       Nina Thiele 21.09.2021 25
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