DAP-UPDATE: REZEPTBELIEFERUNG - NINA THIELE, 21.09.2021 NEWS ZU SARS-COV-2-AMVERSVO UND HÄMOPHILIEARZNEIMITTELN - DAV-EXPO
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DAP-Update: Rezeptbelieferung News zu SARS-CoV-2-AMVersVO und Hämophiliearzneimitteln Nina Thiele, 21.09.2021
Agenda Ausnahmeregeln nach SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung • Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben • Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO • SGB V: Ausnahmen im Botendienst • Sonderregelungen Entlassrezepte • Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezepte • Weitere Sonderfälle Besonderheiten bei der Abgabe von Hämophiliearzneimitteln • Zusammenstellen von Normgrößen • Dokumentations- und Meldepflichten Nina Thiele 21.09.2021 3
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Zielsetzung • Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in der Pandemie • Anzahl der Apotheken- und Arztkontakte der Patienten minimieren • Senkung des Infektionsrisikos Kein Muss, sondern sinnvolle Anwendung der neuen Regeln und nur, wenn es notwendig ist Keine Retaxierungen und Beanstandungen in den Fällen des § 1 Abs. 4 der Verordnung Nina Thiele 21.09.2021 4
Lockerungen der Rahmenvertragsvorgaben Ist das verordnete oder das aut-idem-fähige Präparat nicht vorrätig oder nicht lieferbar Abweichen von Aut-idem-Kriterien bei der Abgabe eines wirkstoffgleichen Arzneimittels hinsichtlich (§ 1 Abs. 3 SARS-CoV-2- AMVersVO): • Packungsgröße (andere Packungsgröße und Teilmenge) • Packungsanzahl • Wirkstärke Ist keine wirkstoffgleiche Alternative vorhanden, darf nach Rücksprache mit dem Arzt ein aut-simile-fähiges Arzneimittel abgegeben werden. Nina Thiele 21.09.2021 5
Sonder-PZN nach SARS-CoV-2-AMVersVO # Ein Vermerk auf dem Rezept („Covid-19“ oder „Corona“) wird in der Vereinbarung zur technischen Umsetzung zwischen GKV- Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband nicht gefordert. Bitte erkundigen Sie sich aber bei Ihrem zuständigen Landesapothekerverband, ob in Ihrem Bundesland ggf. abweichende Regelungen dazu existieren. ## Die verordnete Gesamtmenge des Wirkstoffs darf dabei nicht überschritten werden. Nina Thiele 21.09.2021 6
Aut-simile Ist ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht vorrätig und nicht lieferbar: Nach Rücksprache mit dem Arzt darf ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden. Tipp: Äquivalenzdosistabellen der AMK Nina Thiele 21.09.2021 8
Ausnahmen im Botendienst Pro Lieferort und Tag kann bei Zustellung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels an gesetzliche Versicherte fix ein Zusatzbetrag von 2,50 € zzgl. MwSt. (= 2,98 €) abgerechnet werden. Kein Botendienst-Zuschlag bei: - Privatrezepten - OTC-Arzneimitteln - Hilfsmitteln - Medizinprodukten Förderung des Botendienstes: einmalige Abrechnung von 250 € zuzüglich MwSt. über die GKV Auszahlung über den Nacht- und Notdienstfonds Nina Thiele 21.09.2021 9
Ausnahmen im Botendienst Nina Thiele 21.09.2021 11
Sonderregelungen Entlassrezepte Bisherige Regelung Sonderregelung In der Regel auf eine Packung mit dem kleinsten Menge abhängig vom Versorgungsbedarf; der Normkennzeichen gemäß PackungsV (N1) begrenzt Klinikarzt darf eine Packung bis zum größten Normkennzeichen (N3) verordnen. Dürfen nur innerhalb von 3 Werktagen zulasten der Dürfen innerhalb von 6 Werktagen zulasten der GKV GKV beliefert werden* beliefert werden* Änderungen und Ergänzungen zu einer ausgestellten Heilungsmöglichkeiten nach Rahmenvertrag und Verordnung, generell und im Entlassmanagement, nach § 17 ApBetrO sollen erneute Arztbesuche der bedürfen der erneuten Unterschrift des Arztes mit Patienten durch Rücksprachen mit dem Datumsangabe verordnenden Arzt vermeiden. Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Verbandstoffe, Harn- und Blutteststreifen, Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31 Medizinprodukte und bilanzierte Diäten nach § 31 SGB V für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen SGB V für einen Zeitraum von bis zu 14 Tagen verordnungsfähig verordnungsfähig Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi nur in Im Rahmen des Entlassmanagements HiMi in einer einer Versorgungsmenge für bis zu 7 Kalendertage Versorgungsmenge für bis zu 14 Kalendertage verordnen verordnen * Hierbei ist der Ausstellungstag mitzuzählen, sofern er ein Werktag ist. Nina Thiele 21.09.2021 12
Sonderregelungen Entlassrezepte Nina Thiele 21.09.2021 13
Exkurs: Heilungsmöglichkeiten Entlassrezept* Ohne Arztrücksprache möglich: • Ergänzung der Ziffer „4“ • Ergänzung der Arztnummer aus dem Arztstempel • Ergänzung der BSNR aus der Codierleiste Nach Arztrücksprache möglich: • BSNR nicht übereinstimmend *Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages Nina Thiele 21.09.2021 14
Exkurs: Heilung Entlassrezept*: BtM- und T-Rezept Ohne Arztrücksprache möglich: • Ergänzung Ziffer „4“, wenn BSNR beginnend mit „75“ • Ergänzung der Arzt-Nr. aus dem Arztstempel Nach Arztrücksprache möglich: • Ergänzung bzw. Korrektur BSNR, wenn Ziffer „4“ vorhanden, aber BSNR nicht mit „75“ beginnt *Heilungsmöglichkeiten auf Entlassrezepten nach Anlage 8 des Rahmenvertrages Nina Thiele 21.09.2021 15
Weitere Sonderfälle Aut-idem-Kreuz • Austausch nach Rücksprache mit dem Arzt • Abgabe eines wirkstoffgleichen oder pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels Substitutionsausschlussliste: • Grundsätzliche keine Ausnahmen zum Rahmenvertrag, aber vertragliche Absprachen mit Ersatzkassen und einigen Regionalkassen Biologika: • Keine Ausnahmen von den Abgaberegeln des Rahmenvertrags Sprechstundenbedarf: • Keine Ausnahmeregeln Nina Thiele 21.09.2021 16
Weitere Sonderfälle Hilfsmittel: • Apotheke darf Unterschrift für Versicherten übernehmen (bis zum 30.09.2021) • 28-Tage-Frist ausgesetzt (bis 30.09.2021) • Monatliche Pflegehilfsmittelpauschale (§ 40 Abs. 2 Satz 1 SGB XI) bis zum 31.12.2021 = 60 Euro Nina Thiele 21.09.2021 17
Besonderheiten Abgabe von Hämophilie-Arzneimitteln • Vereinheitlichung des Vertriebswegs seit dem 1. September 2020 Apotheke • Früher: Direktvertrieb der Hersteller an Hämophiliezentren, behandelnder Arzt gab Zubereitungen an Patienten • Hintergrund: Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) • Besondere Rezeptbelieferung und Dokumentations- und Meldepflichten Nina Thiele 21.09.2021
Besonderheiten bei der Rezeptbelieferung • Zusammenstellung von Normgrößen gemäß § 3 PackungsV möglich einmalige Zuzahlung des Patienten, wenn Packungsgröße in einen Normbereich fällt • Keine Abgabe von Jumbopackungen erlaubt • Regeln des Rahmenvertrags bzgl. des Austausches (z. B. Abgaberangfolge, Rabattverträge und preisgünstige Importe) relevant für die Abgabe • Bei unklaren Verordnungen: Änderung nach ärztlicher Rücksprache Nina Thiele 21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen Abgabefrage Der Arzt hat das Präparat 30 Mal verordnet. Muss der Patient nun 30 Mal die Zuzahlung leisten? Gibt es die Möglichkeit, Packungen zusammenzustellen? Was müssen wir dabei beachten? Nina Thiele 21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen Antwort Gemäß § 3 PackungsV kann die Apotheke die 30 N1-Packungen zu einer N3-Packung zusammenstellen. • Definierte Normbereiche für Antihämorrhagika: • 30 x N1 1 x N3 • Patient zahlt nur 1 x die gesetzliche Zuzahlung • Es dürfen nur Packungen einer Wirkstärke zusammengefasst werden Nina Thiele 21.09.2021
Zusammenstellen von Normgrößen Hinweis Für den Antikörper Emicizumab, der ebenfalls zur Therapie der Hämophilie eingesetzt wird, gelten abweichende Normbereiche. Nina Thiele 21.09.2021
Dokumentations- und Meldepflichten Dokumentation gemäß § 17 Abs. 6a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) für alle Blutprodukte sowie Hämophilie-Arzneimittel: • Bezeichnung • Charge und Menge • Datum des Erwerbs und der Abgabe • Name und Anschrift des Arztes • Name/Firma und Anschrift des Lieferanten • Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse des Patienten oder jeweils die Angabe zur Arztpraxis • Aufbewahrung: 30 Jahre Nina Thiele 21.09.2021
Dokumentations- und Meldepflichten Meldepflicht gemäß § 17 Abs. 6a ApBetrO nach der Abgabe eines Hämophilie-Arzneimittels: • Meldung an den Arzt (schriftlich/elektronisch) Dazu gehört Folgendes: • Bezeichnung des Arzneimittels • Chargenbezeichnung und Menge des Arzneimittels • Datum der Abgabe • Name, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort des Patienten • Arzt übermittelt an Deutsches Hämophilieregister Nina Thiele 21.09.2021
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Nina Thiele 21.09.2021 25
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