Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

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Einstieg in die
Unternehmertätigkeit
in der Republik
Kroatien

                                       Gesetzliche
                               Rahmenbedingungen
                            für die Gründung eines
                                Unternehmens und
                                 Rechtsformen der
                          Handelsgesellschaften –
                        Verfahren zur Eintragung
                          ins Handelsregister und
                              Beginn der Tätigkeit –
                           Wirtschaftstätigkeiten,
KROATISCHE                    für deren Eintragung
WIRTSCHAFTSKAMMER          ins Handelsregister die
                            vorherige Zustimmung
                           oder Genehmigung des
                      gesetzlich vorgeschriebenen
Zagreb, Januar 2013        Organs erforderlich ist
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

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INHALT

Handelsgesellschaften.......................................................... 7
Gesellschaft mit beschränkter Haftung .
(Kroatisch: d.o.o)................................................................... 9
Einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung .
(Kroatisch: j.d.o.o)............................................................... 12
Aktiengesellschaft (d.d.)..................................................... 13
Offene Handelsgesellschaft (j.t.d.).................................... 17
Kommanditgesellschaft (k.d.)............................................. 18
Wirtschaftliche Interessenvereinigung (GIU).................... 19
Zweigniederlassung............................................................ 20
Aufnahme der Geschäftstätigkeit....................................... 23
Vertretung............................................................................. 30
Gewerbebetrieb................................................................... 33
Einzelkaufmann.................................................................... 34
Branchenbedingte Sondergenehmigungen....................... 35
Wichtigere Institutionen und Ministerien der Republik
Kroatien................................................................................ 45

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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

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Der gesetzliche Rahmen für Auslandsinvestitionen beruht auf dem Grund-
satz der Gleichstellung der inländischen und ausländischen Investoren. Was
für die Beziehungen inländischer Investoren untereinander gilt, gilt gleicher-
maßen auch für die ausländischen Investoren.
   Dem ausländischen Investor werden außerdem zusätzliche Garantien ge-
geben, die dem inländischem Investor nicht zuteil werden. Laut Verfassung
der Republik Kroatien können die durch Kapitalanlagen erworbenen Rechte
weder durch Gesetz noch durch andere Rechtsakte eingeschränkt werden.
Zudem wird eine freie Ausfuhr der Gewinne und des Investitionskapitals
nach der Beendigung einer Investition und Erfüllung aller gesetzlichen Ver-
pflichtungen gewährleistet.
   Gründet ein ausländischer Investor in der Republik Kroatien eine Handels-
gesellschaft oder ist er an deren Gründung beteiligt, so ist er, unter der Vor-
aussetzung der Gegenseitigkeit, dem inländischen Investor hinsichtlich der
Bedingungen und der Rechtsstellung beim Erwerb von Rechten und Pflichten
gleichgestellt.
   Ausländer können in der Republik Kroatien Kapital investieren:
■ auf Grund von Verträgen
■ in eine Handelsgesellschaft
■ in eine Bank oder Versicherung
■ in die Gründung eines Gewerbebetriebs oder in eine Tätigkeit als Einzel-
   kaufmann
■ in den Erwerb einer Konzession zur wirtschaftlichen Nutzung von Natur-
   schätzen oder anderen Gütern, die für die Republik Kroatien von Interesse
   sind
■ in die Beteiligung an BOT- (build-operate-transfer) und BOOT- (build-
   own-operate-transfer) Geschäften.

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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

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I. HANDELSGESELLSCHAFTEN

   Die Handelsgesellschaft ist eine       Rechtsstellung der
juristische Person, deren Errichtung      Handelsgesellschaften
und Organisation durch das Gesetz            Alle Handelsgesellschaften sind
über Handelsgesellschaften geregelt       juristische Personen. Die Eigenschaft
sind. Die Eintragung der Gesell-          der juristischen Person erlangt die
schaft ins Gerichtsregister ist durch     Handelsgesellschaft mit der Eintra-
das Gerichtsregistergesetz und            gung ins Gerichtsregister.
durch die Vorschrift über das Ver-        Haftung der
fahren der Eintragung ins Gerichts-       Handelsgesellschaft
register geregelt. Nach dem Gesetz           Die Handelsgesellschaft haftet für
können in Kroatien Kapital- oder          ihre Vebindlichkeiten mit ihrem ge-
Personengesellschaften gegründet          samten Vermögen. Die Gesellschafter
werden.
                                          einer Gesellschaft mit beschränkter
    Kapitalgesellschaft:                  Haftung haften nicht für die Ver-
■ Gesellschaft mit beschränkter           bindlichkeiten der Gesellschaft, au-
  Haftung                                 ßer wenn dies durch das Gesetz über
                                          Handelsge-sellschaften bestimmt ist.
  - einfache Gesellschaft mit be-
  schränkter Haftung                         Die Gesellschafter einer offenen
                                          Handelsgesellschaft und Komple-
■ Aktiengesellschaft
                                          mentäre einer Kommanditgesell-
  Personengesellschaft:                   schaft haften für die Verbindlichkeiten
■ offene Handelsgesellschaft              der Gesellschaft persönlich, gesamt-
■ Kommanditgesellschaft                   schuldnerisch und uneingeschränkt
                                          mit ihrem ganzen Vermögen.
■ wirtschaftliche Interessenvereini-
  gung                                    Firma
  Durch das Gesetz werden auch die           Die Firma ist der Name, unter dem
Gründung einer Zweigniederlassung         eine Handelsgesellschaft ihre Ge-
sowie die Rechtsstellung des Einzel-      schäfte betreibt und unter dem sie am
kaufmanns geregelt.                       Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird
                                          durch die Erklärung über die Grün-
    Bei der Gründung                      dung der Gesellschaft oder den Ge-
    aller Formen von                      sellschaftsvertrag bzw. die Satzung der
Handelsgesellschaften wird                Handelsgesellschaft festgelegt. Die
 von einigen allgemeinen                  Handelsgesellschaft kann auch eine
Grundsätzen ausgegangen:                  abgekürzte Frima haben, die zusam-
Gründer                                   men mit der Firma ins Gerichtsregi-
   Jede inländische bzw. ausländische     ster eingetragen wird. Die Firma einer
natürliche oder juristische Person kann   Handelsgesellschaft muss sich von
eine Handelsgesellschaft gründen.         der Firma einer anderen, ins Handels-

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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             register des gleichen Registergerichts    und die Nummer der Eintragung, die
             eingetragenen Handelsgesellschaft         Firma und den Sitz des kontoführen-
             deutlich unterscheiden. Die Firma der     den Instituts sowie die Kontonummer
             Handelsgesellschaft muss neben der        enthalten. Gleiches gilt auch für die
             näheren Bezeichnung des Namens            Website der jeweiligen Gesellschaft.
             der Gesellschaft auch eine Bezeich-
                                                       Geschäftsgegenstand
             nung des Geschäftsgegenstands der
                                                           Geschäftsgegenstand einer Han-
             Gesellschaft, sowie eine Bezeich-
                                                       delsgesellschaft kann die Ausübung
             nung, aus der sichbar ist, um welche es
                                                       jeder erlaubten Tätigkeit sein.
             Rechtsform der Handelsgesellschaft
             sich handelt, z. B. Aktiengesellschaft        Unter dem Begriff erlaubte Tätig-
             oder d.d. (Deutsch GmbH) enthalten.       keit versteht man jede Tätigkeit, die
             Die Firma der Handelsgesellschaft         gesetzlich nicht verboten ist oder die
             muss in kroatischer Sprache und in        im Gegensatz zur Gesellschaftsmoral
             Lateinschrift geschrieben sein. Arabi-    steht. Der Geschäftsgegenstand der
             sche Ziffern können auch verwendet        Gesellschaft wird durch die Erklärung
             werden, sowie einzelne Fremdwörter,       über die Gründung der Gesellschaft
             wenn diese Teile des Namens bzw. der      oder den Gesellschaftsvertrag bzw.
             Firma eines Gesellschafters oder des      die Satzung der Handelsgesellschaft
             in der Republik Kroatien eingetrage-      festgelegt, und er wird ins Gerichts-
             nen Waren- oder Dienstleistungszei-       register unter Angabe der ihn ausma-
             chens des Gesellschafters bzw. seiner     chenden Tätigkeit entsprechend der
             in der Republik Kroatien registrierten    nationalen Klassifizierung der Tätig-
             Gesellschaft bilden, oder wenn sie in     keiten eingetragen. Falls für einzelne
             der kroatischen Sprache gebräuchlich      Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben
             sind, oder wenn keine entsprechende       ist, dass sie nur auf Grund der Zustim-
             Wörter in kroatischer Sprache existie-    mung, der Genehmigung oder eines
             ren sowie, wenn es sich um Wörter         anderen Aktes eines staatlichen Or-
             einer toten Sprache handelt. Die Fir-     gans oder einer Institution ausgeübt
             ma kann auch in einer Übersetzung in      werden dürfen, erfolgt die Eintragung
             eine oder mehrere Fremdsprachen ins       dieser Tätigkeiten ins Gerichtsregister
             Gerichtsregister eingetragen werden.      nur auf Grund der vorherigen Zustim-
             Für die Beifügung des Wortes Kroati-      mung oder Genehmigung dieses Or-
             en (Hrvatska) oder dessen Ableitungen     gans bzw. dieser Institution.
             im Firmennamen bedarf es der Zustim-      Sitz
             mung des Verwaltungsministeriums.            Sitz einer Handelsgesellschaft
                Die Handelsgesellschaft ist ver-       ist der durch die Erklärung über die
             pflichtet, die Firma und die abge-        Gründung der Gesellschaft oder den
             kürzte Firma entsprechend der ins         Gesellschaftsvertrag bzw. die Sat-
             Gerichtsregister eingetragenen Form       zung festgelegte Ort, an dem sich der
             zu verwenden. Die Ge schäftspapiere       Vorstand der Gesellschaft befindet
             des Unternehmens (Briefe, Rechnun-        und von dem aus die Geschäfte der
             gen u.a.) müssen die Firma, den Sitz,     Gesellschaft geleitet werden oder
             das Gericht der Registereintragung        der Ort in dem die Gesellschaft ihre

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Tätigkeit dauerhaft ausübt. Eine Ge-    Form der Gesellschaft dazu bestimmt
sellschaft kann nur einen Sitz haben,   sind. Die Personen, die eine Gesell-
welcher ins Gerichtssregister einzu-    schaft vertreten, sowie die Beschrän-
tragen ist.                             kungen ihrer Befugnisse gegenüber
Vertretung                              den Dritten sind ins Gerichtsregister
   Befugnis zur Vertretung einer Han-   einzutragen. Das Gesetz unterschei-
delsgesellschaft nach dem Gesetz ha-    det zwischen gesetzlichen Vertretern,
ben die Personen, die durch die Be-     bevollmächtigten Vertretern, Bevoll-
stimmungen des Gesetzes über Han-       mächtigten auf Grund des Arbeitsver-
delsgesellschaften für die jeweilige    hältnisses und Prokuristen.

  RECHTSFORMEN DER
  HANDELSGESELLSCHAFTEN

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER
HAFTUNG (GmbH/Kroatisch: d.o.o.)
   Gesellschaften mit beschränkter      ter Haftung ist eine juris tische
Haftung sind die häufigste Form der     Person, die ihre Eigenschaft als ju-
Handelsgesellschaften in Kroatien.      ristische Person mit der Eintragung
Die Gesellschaft mit beschränkter       ins Gerichtsregister erlangt. Das
Haftung ist eine Handelsgesellschaft,   Gesellschaftsvermögen ist von dem
in die eine oder mehrere juristische    übrigen Vermögen der Gesellschaf-
oder natürliche Personen, die Einla-    ter strikt getrennt. Die Gesellschaft
gen in den im Voraus vereinbarten       steht für ihre Verbindlichkeiten mit
Stammkapital einbringen. Die Ein-       ihrem ganzen Vermögen ein. Die
lagen müssen nicht gleich sein. Der     Gesellschafter haften nicht für die
Gründer kann bei der Gesellschafts-     Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
gründung mehrere Geschäftsanteile       Ausnahmsweise können die Gesell-
übernehmen. Der Gesamtbetrag al-        schafter für die Verbindlichkeiten
ler Einlagen muss dem Betrag des        der Gesellschaft haftungspflichtig
Stammkapitals der Gesellschaft ent-     werden, wenn sie den Umstand ihrer
sprechen (Art. 385).                    Nichthaftung für die Verpflichtungen
Gründer                                 der Gesellschaft missbrauchen.
   Gesellschafter können juristische    Stammkapital
oder natürliche entweder inländische       Das Stammkapital der Gesellschaft
oder ausländische Personen sein. Die    mit beschränkter Haftung muss auf
Gesellschaft kann auch von einer        die Währung der Republik Kroatien
Person errichtet werden und aus ei-     lauten - Kuna. Der Mindestbetrag
nem Gesellschafter bestehen.            des Stammkapitals ist 20.000 HRK.
   Die Gesellschaft mit beschränk-      Die Stammeinlage muss durch eine

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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             ganze Zahl ausgedrückt werden, wo-          Gründers und, sofern dieser eine
             bei diese Zahl ein Multiplikator der        natürliche Person ist, seine Perso-
             Zahl 100 sein muss. Die Summe der           nenkennzahl (kroatische Abkür-
             nominalen Beträge aller Geschäfts-          zung: OIB) und wenn der Gründer
             anteile muss mit dem Stammkapital           eine juristische Person auch Regi-
             der Gesellschaft übereinstimmen.            sternummer des Subjektes bzw.
             Vor der Eintragung der Gesellschaft         entsprechende Daten, wenn es um
             ins Gerichtsregister muss jeder Ge-         eine ausländische Person handelt ;
             sellschafter mindestens ein Viertel      ■ die Firma und den Sitz der Gesell-
             der in Geld zu leistenden Stammein-         schaft;
             lage einbezahlen. Dabei muss der Ge-     ■ den Geschäftsgegenstand der Ge-
             samtbetrag aller Geldeinzahlungen           sellschaft;
             mindestens 10.000 HRK sein, d.h.         ■ den Gesamtbetrag des Stammka-
             mindestens die Hälfte des Stamm-            pitals;
             kapitals muss in bar einbezahlt wer-     ■ die Anzahl und Nominalbeträge
             den. Eine Stammeinlage kann auch            von allen Geschäftsanteilen, die
             in Sachen und Rechten eingebracht           jeder Gründer übernimmt (bei
             werden, wobei sie vor der Eintragung        Einlagen in Sachen oder Rechten
             ins Gerichtsregister vollständig zu         auch deren genaue Beschreibung
             leisten ist. Geldeinlagen sind auf ein      und Wertangabe);
             Bankkonto bei einem Finanzinstitut       ■ eine Bestimmung darüber, ob die
             in Kroatien einzuzahlen.                    Gesellschaft beschränkt auf eine
             Gründung der Gesellschaft                   gewisse Zeit oder auf unbestimmte
                Die Gesellschaft mit beschränkter        Zeit errichtet wird;
             Haftung wird durch einen von allen       ■ die Rechte und Pflichten der Ge-
             Gründern unterzeichneten Gesell-            sellschafter gegenüber der Gesell-
             schaftsvertrag errichtet, der in Form       schaft zusätzlich zu ihrer Pflicht,
             einer notariellen Urkunde oder einer        Einlagen zu leisten, und die Rech-
             privat ausgestellen und notariell be-       te und Pflichten der Gesellschaft
             glaubigten Urkunde abgeschlossen            gegenüber den Gesellschaftern.
             wird. Wird die Gesellschaft von ei-      ■ Die Gesamtheit der Rechte und
             nem Gründer errichtet, so tritt an          Pflichten jedes Gesellschafters
             Stelle des Gesellschaftsvertrags eine       entspricht seinem Geschäftsan-
             vor dem Notar abgegebene Erklärung          teil. Der Geschäftsanteil jedes Ge-
             des Gründers über die Gründung der          sellschafters bestimmt sich in der
             Gesellschaft.                               Regel nach der Höhe der von ihm
              Der Gesellschaftsvertrag                   übernommenen Stammeinlage.
                 bzw. die Erklärung                   Gründungskosten
               über die Gründung der                     Den Gründern einer Gesellschaft
                Gesellschaft hat zu                   können keine Kosten der Vorberei-
                     enthalten:                       tungen bzw. Gründungskosten vergü-
             ■ den Vor-/Zunamen bzw. die Firma,       tet werden. Insbesondere ist es nicht
               den Wohnsitz bzw. den Sitz des         erlaubt, den Betrag dieser Kosten

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zum Kapital als Einlage hinzuzurech-      sellschaft mehr als 50 Gesellschafter
nen. Anspruch auf die Vergütung der       hat, wenn die Gesellschaft Aktienge-
Gründungskosten besteht nur bis zu        sellschaften bzw. Gesellschaften mit
dem Betrag, der im Gesellschaftsver-      beschränkter Haftung mit einem ob-
trag festgelegt ist. Falls vertraglich    ligatorischen Aufsichtsrat aus einem
nicht anders vereinbart, tragen die       einheitlichen Punkt führt, bzw. wenn
Gründer die Gründungskosten ent-          sie am Grund-/Stammkapital solcher
sprechend ihren Einlagen.                 Gesellschaften unmittelbar mit mehr
Organe der Gesellschaft                   als 50 Prozent beteiligt ist, wobei die
   Obligatorische Organe der Ge-          durchschnittliche Beschäftigtenzahl
sellschaft sind der Vorstand und die      in einer der Gesellschaften bzw. al-
Gesellschafterversammlung. Der            len Gesellschaften zusammen insge-
Vorstand der Gesellschaft kann sich       samt 200 übersteigt, sowie wenn die
aus einem oder mehreren Vorstands-        Gesellschaft Komplementär in einer
mitgliedern (Direktoren) zusammen-        Kommanditgesellschaft ist, wobei
setzen. Vorstandsmitglied kann auch       die durcschnittliche Gesamtzahl der
ein ausländischer Staatsbürger sein.      Beschäftigten in der Gesellschaft und
Die Vorstandsmitglieder werden von        der Kommanditgesellschaft zusam-
den Gesellschaftern bestellt und ab-      men 200 übersteigt (Art. 434.). Der
berufen. Zu den Befugnissen des Vor-      Aufsichtsrat muss mindestens drei
stands gehören: die Leitung der Ge-       Mitglieder haben. Hat er mehr als
schäfte, Vertretung der Gesellschaft,     drei Mitglieder, muss es eine ungera-
ordnungsmäßige Buchführung der            de Zahl sein. Auch ein ausländischer
Gesellschaft, Erstellung der Finanz-      Staatsbürger kann Mitglied des Auf-
berichte und Führung des Buches der       sichtsrats sein. Die Aufsichtsratsmit-
Geschäftsanteile an der Gesellschaft.     glieder werden von den Gesellschaf-
   Der Aufsichtsrat ist ein obligatori-   tern gewählt.
sches Organ nur in dem Falle, wenn            Die Gesellschafterversammlung
die Beschäftigtenzahl im Jahresdurch-     ist ein obligatorisches Organ der Ge-
schnitt 200 übersteigt, wenn dies für     sellschaft mit beschränkter Haftung.
eine Gesellschaft, die eine bestimmte     Die Gesellschafter fassen in der Ver-
Tätigkeit ausübt, durch ein besonde-      sammlung Beschlüsse, zu denen sie
res Gesetz vorgeschrieben ist, wenn       durch das Gesetz über Handelsge-
das Stammkapital der Gesellschaft         sellschaften und den Gesellschafts-
600.000 HRK übersteigt und die Ge-        vertrag befugt sind.

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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             EINFACHE GESELLSCHAFT MIT
             BESCHRÄNKTER HAFTUNG .
             (Kroatisch j.d.o.o.)
                Einfache Gesellschaft mit be-         Gründung der Gesellschaft
             schränkter Haftung stellt eine Un-          Die einfache Gesellschaft mit be-
             terform von der Gesellschaft mit         schränkter Haftung ist auf eine einfa-
             beschränkter Haftung als die häufig-     chere Weise zu errichten. Für solche
             ste Form der Handelsgesellschaft in      Gründung der Gesellschaft müssen
             Kroatien dar. Die einfache Gesell-       die Formulare des vom öffentlichen
             schaft ist in einer einfacheren Form     Notar zusammengefassten Berichtes
             zu gründen und sie kann aus höch-        genutzt werden, die eigentlich Anla-
             stens drei Mitgliedern und einem Ge-     gen zum Gesetz über die Änderungen
             sellschafter bestehen.                   und Ergänzungen des Gesetzes über
             Gründer                                  die Handelsgesellschaften (Narodne
                Die Gesellschafter können juristi-    novine 111/2012) sind. Das erfüllte
             sche oder natürliche entweder inlän-     Formular des Berichtes gilt als die
             dische oder ausländische Personen        Liste von Gesellschaftsmitgliedern,
             sein. Die Gesellschaft kann auch         die Liste von für die Geschäftsfüh-
             von einer bis höchtesens drei Perso-     rung der Gesellschaft bevollmäch-
             nen errichtet werden und aus einem       tigten Personen und es beinhaltet
             Gesellschafter bestehen.                 die Erklärung über die Annahme der
                                                      Ernennung des Gesellschafter, sowie
             Stammkapital
                                                      die Liste von Vorstandsmitgliedern,
                Das Stammkapital der Gesell-
                                                      die in Gerichtsregister eingetragen
             schaft mit beschränkter Haftung
                                                      werden.
             muss auf die Währung der Republik
             Kroatien lauten - Kuna. Der Min-            Wird die Gesellschaft von einem
             destbetrag des Stammkapitals ist 10      Gründer errichtet, wird sie aufgrund
             HRK und der nominale Betrag des          der Erklärung über die Gründung
             Geschäftsanteiles ist 1 HRK zu betra-    der einfachen Gesellschaft mit be-
             gen. Die Einlagen für die übernom-       schränkter Haftung gegründet, die
             menen Geschäftsanteile sind nur in       in Form eines Berichtes über die
             bar einzubezahlen. Jeder Betrag von      Gründung der einfachen Gesellschaft
             einer HRK des nominalen Betrags          mit beschränkter Haftung mit einem
             des Geschätsanteiles gibt das Recht      Mitglied gegeben wird. Wird die Ge-
             auf eine Stimme, bis das Stammka-        sellschaft von mehreren Mitgliedern
             pital auf mindestens 20.000 HRK          gegründet, wird sie durch den Ab-
             erhöht wird, wobei die Bestimmun-        schluss des Gesellschaftsvertrags in
             gen des Gesetzes, die sich auf klas-     Form eines Berichtes über die Grün-
             sische Gesellschaft mit beschränkter     dung der einfachen Gesellschaft mit
             Haftung (Kroatisch d.o.o.) beziehen,     beschränkter Haftung mit höchstens
             angewendet werden.                       drei Mitgliedern errichtet.

12
Geschäftsführung                          3. die Deckung des Verlustes, aus-
   Die Gesellschaft muss gesetzliche         gewiesen für das Vorjahr, wenn
Reserven haben, in denen eine Viertel        er nicht aus dem Gewinn gedeckt
des gesamten Betrags vom Gewinn              wird, ausgewiesen in jährlichen
der Gesellschaft einzutragen ist, die        Finanzberichten für das Jahr, für
in Jahresberichten ausgewiesen ist,          die sie ausgestellt werden genutzt
und um den vorjährigen Verlust her-          werden.
abgesetzt. Die gesetzlichen Reserven         Wird die Gesellschaft durch die
können nicht für:                         Unfähigkeit der Zahlung gefährdet,
1. die Erhöhung des Stammkapitals         ist die Gesellschafterversammlung
   durch die Umwandlung der Reser-        gleich einzuberufen.
   ven in Stammkapital der Gesell-           Vergröβert die Gesellschaft das
   schaft,                                Stammkapital, so dass es 20.000 Ku-
2. die Deckung des Verlustes für das      nas erreicht oder noch gröβer wird,
   Jahr, für das die jährlichen Finanz-   werden auf die Gesellschaft die Be-
   berichte erstattet werden, wenn er     stimmungen, die sich auf klassische
   nicht aus dem vorjährigen Gewinn       Gesellschaft mit beschränkter Haf-
   gedeckt wird,                          tung beziehen, angewendet.

AKTIENGESELLSCHAFT.
(AG/Kroatisch: d.d.)

   Die Aktiengesellschaft ist eine Han-   sellschaft, womit die innere Organisa-
delsgesellschaft, an der die Gesell-      tion der Gesellschaft festgelegt wird.
schafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen   Grundkapital
am in Aktien aufgeteilten Grundkapital       Das Grundkapital und die Aktien
beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft    müssen auf einen Nennbetrag in Kuna
kann auch von nur einer Person ge-        lauten (Art. 161.). Der Mindestbetrag
gründet werden bzw. die Gesellschaft      des Grundkapitals ist 200.000 Kuna
kann nur einen Aktionär haben.            (HRK). Die Gesellschaft kann Aktien
   Die Aktiengesellschaft ist eine ju-    mit oder ohne Angabe des Nennwerts
ristische Person, die ihre Rechtsper-     ausgeben. Der Nennbetrag der Aktie
sönlichkeit mit der Eintragung ins        muss mindestens 10 HRK sein. Ein
Gerichtsregister erlangt.                 Nennwert, der den Mindestbetrag
   Die Gesellschaft haftet für ihre       übersteigt, muss mit einer Zahl an-
Verbindlichkeiten mit ihrem Vermö-        gegeben werden, die Multiplikator
gen. Die Aktionäre haften nicht für       der Zahl 10 ist. Der Anteil am Kapital
die Verbindlichkeiten der Gesell-         wird bei Aktien mit Nennbetrag auf
schaft. Die Grundurkunde der Akti-        Grund des Verhältnisses zwischen
engesellschaft ist die Satzung der Ge-    ihrem Nennbetrag und dem Nenn-

                                                                             13
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             betrag des Kapitals, und bei Aktien      Sukzessivgründung vor. Die Gründer
             ohne Angabe des Nennwerts auf            der Gesellschaft sind Aktieninhaber,
             Grund der Aktienzahl festgestellt.       die die Satzung festgestellt haben.
                Aktien können auf den Namen           Eine Aktiengesellschaft
             lauten (Art. 165.). Die Übertragung      wird simultan gegründet,
             der Aktien, mit Ausnahme jener              indem die Gründer:
             in dematerialisierter Form, erfolgt
                                                      ■ alle Aktien der Gesellschaft über-
             durch Indossament. Die Form des
                                                        nehmen und eine Erklärung dar-
             Indossaments, Rechtmäßigkeit der
                                                        über beim Notar abgeben;
             Identifizierung des Inhabers und sei-
             ne Pflicht der Aktienübertragung sind    ■ die Satzung feststellen und unter-
             entsprechend durch die Bestimmun-          zeichnen und eine Erklärung dar-
             gen des Wechselgesetzes geregelt.          über beim Notar abgeben;
             Dematerialisierte Aktien werden in       ■ eine Erklärung über die Gründung
             Einklang mit dem entsprechenden,           der Aktiengesellschaft beim Notar
             dematerialisierte Wertpapiere regeln-      abgeben.
             den Gesetz (Art. 227.) übertragen.         Eine Aktiengesellschaft
                Nach dem Umfang der aus ih-                 wird sukzessiv
             nen hervorgehenden Rechte können            gegründet, indem die
             Aktien ordentliche Aktien oder Vor-               Gründer:
             zugsaktien sein. Ordentliche Aktien      ■ die Satzung beschließen;
             gewähren dem Inhaber Stimmrecht          ■ einen Teil der Aktien übernehmen;
             in der Hauptversammlung, das Recht       ■ einen öffentlichen Aufruf zur
             auf Auszahlung der Dividenden und           Zeichnung von Aktien bekannt
             auf anteilige Auszahlung aus der Li-        machen, worauf diese auf Grund
             quidations- bzw. Konkursmasse der           des Aufrufs gezeichnet und be-
             Gesellschaft.                               zahlt werden.
                Vorzugsaktien gewähren dem In-           Die Zeichnungsfrist für Aktien
             haber bestimmte Vorzugsrechte, z.        kann höchstens drei Monate nach ih-
             B. das Recht auf Auszahlung einer        rem Beginn betragen. Sind innerhalb
             Dividende in einem im Voraus fest-       dieser Frist nicht alle Aktien gemäß
             gelegten Geldbetrag oder in einem        dem öffentlichen Aufruf gezeich-
             Prozentsatz des Nennbetrags der          net und bezahlt worden, können die
             Aktie, das Recht auf Vorrang bei der     Gründer nach Ablauf dieser Frist in-
             Auszahlung der Dividende oder der        nerhalb von fünfzehn Tagen die nicht
             Auszahlung von Restbeträgen aus          gezeichneten Aktien selbst zeichnen
             der Konkursmasse und andere Rech-        oder übernehmen. Sofern dies nicht
             te in Einklang mit dem Gesetz und        der Fall ist, ist die Gründung der
             der Satzung der Gesellschaft.            Gesellschaft gescheitert, und die
             Gründung der                             Gründer haben die Aktienzeichner
             Aktiengesellschaft                       aufzurufen, die eingezahlten Beträge
                Das Gesetz über Handelsgesell-        innerhalb der nächsten fünfzehn Tage
             schaften sieht eine Simultan- oder       zu übernehmen.

14
Sind alle Aktien gezeichnet, ha-        publik Kroatien, Rechnungs- bzw.
ben die Gründer innerhalb einer Frist      Geschäftsbücher zu führen, ver-
von fünfzehn Tagen nach Ablauf der         urteilt worden ist, oder dass ihm
Zeichnungsfrist die gezeichneten Ak-       durch eine Maßregel der Siche-
tien an die Zeichner zu verteilen und      rung die Ausübung eines Berufs
die Gründungsversammlung einzu-            untersagt worden ist, welcher ganz
berufen.                                   oder teilweise mit dem Geschäfts-
      Anmeldung zur                        gegenstand der Gesellschaft über-
      Eintragung der                       einstimmt, und zwar in der Zeit
      Gesellschaft ins                     der Verbotswirkung;
      Gerichtsregister                  5. Geschäftsleitungs- und Aufsichts-
                                           ratsmitglieder, d.h. Direktoren und
   Die Anmeldung zur Eintragung            Mitglieder des Vorstands der Ge-
der Gesellschaft ins Gerichtsregister      sellschaft sowie ihr Wohnsitz und
wird von allen Mitgliedern der Ge-         Personenkennzahl;
schäftsleitung und des Aufsichtsrats,   6. Falls die Gesellschaft eine natürli-
d.h. allen Direktoren und Vorstands-       che Person als Aktieninhaber hat,
mitgliedern, eingereicht.                  ihr Vor- und Zuname, Wohnsitz,
      Die Anmeldung                        Nummer und Personenkennzahl
     zur Eintragung ins                    (bei Ausländern auch das Ausstel-
    Gerichtsregister hat                   lungsland der Urkunde); bei juri-
   folgende Angaben zu                     stischen Personen die Firma oder
         enthalten:                        Geschäftsname und Firmennum-
1. die Firma, den Sitz und den Ge-         mer.
   schäftsgegenstand der Gesell-            Der Anmeldung sind
   schaft;                                      beizufügen:
2. den Betrag, der den ausgegebenen     1. Satzung der Gesellschaft und die
   Aktien entspricht;                      Urkunden, auf Grund derer die
3. den Gesamtbetrag der Einzahlun-         Satzung beschlossen wurde, sowie
   gen für ausgegebene Aktien und          die Urkunden, auf Grund derer die
   die Form der Zahlung;                   Gründer Aktien übernommen ha-
4. die Erklärung der Mitglieder der        ben;
   Geschäftsleitung, d.h. der Di-       2. Falls bei der Gründung besondere
   rektoren, dass ihnen die Benach-        Vorteile gewährt werden bzw. eine
   richtigungspflicht dem Gericht          Sacheinlage oder Sachübernahme
   gegenüber bekannt ist, sowie            vorliegt, Verträge, die dies festle-
   dass kein Mitglied der Geschäfts-       gen und die Ausführung ermögli-
   leitung wegen der Straftaten des        chen;
   Konkursmissbrauchs, des Miss-        3. Nachweis über die eingezahlte
   brauchs im Konkursverfahren,            Summe, Einbringung von Sachen
   der Begünstigung der Gläubiger          und Rechten sowie darüber, dass
   oder der Missachtung der Pficht         die Gessellschaft über das Ge-
   aus dem Strafgesetzbuch der Re-         nannte frei verfügen kann;

                                                                            15
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             4. Berechnung der Gründungskosten                   Organe der
                mit einer Aufgliederung nach Po-             Aktiengesellschaft:
                sten und dem Gesamtbetrag;
                                                         ■  die Geschäftsleitung
             5. Urkunden über die Ernennung der
                                                         ■  der Aufsichtsrat
                Geschäftsleitung und des Auf-
                sichtsrats, d.h. der Direktoren und      ■  der Vorstand
                Mitglieder des Vorstands;                ■  die Hauptversammlung.
             6. Gründungs- und Gründungsprü-                Der Vorstand einer Aktiengesell-
                fungsbericht nebst ihren urkund-         schaft setzt sich aus einer oder meh-
                lichen Unterlagen;                       reren natürlichen Personen (Direkto-
             7. Falls für die Bestimmung über            ren) zusammen, deren Anzahl durch
                den Geschäftsgegenstand oder             die Satzung festgelegt ist. Setzt sich
                eine andere Bestimmung der Sat-          der Vorstand aus mehreren Perso-
                zung eine Zustimmung, Erlaubnis          nen zusammen, muss eine von ihnen
                oder anderes Zeugnis einer Be-           zum Vorsitzenden ernannt werden.
                hörde oder Institution erforder-         Mindestens ein Mitglied des Gesell-
                lich ist, entsprechende Urkunde          schaftsvorstands einer Gesellschaft,
                der jeweiligen Behörde oder In-          die eine Geschäftstätigkeit betreibt,
                stitution.                               muss fest angestellt sein.
                                                            Mitglied des Vorstands kann jede
                     Registereinträge:                   unbeschränkt geschäftsfähige natür-
             1.   Firma der Gesellschaft;                liche Person sein, außer wenn sie we-
             2.   Sitz der Gesellschaft;                 gen bestimmter Straftaten verurteilt
             3.   Geschäftsgegenstand;                   worden ist, und zwar gilt diese Maß-
             4.   Höhe des Grund- bzw. genehmig-         nahme für die Dauer von fünf Jah-
                  ten Kapitals;                          ren seit der Rechtskraft des Urteils.
             5.   Datum des Satzungsbeschlusses;         Diese Einschränkung gilt auch für
             6.   Vor-/Zunamen der Geschäftslei-         Personen, denen durch die Verhän-
                  tung, des Vorsitzenden und der         gung einer Maßregel der Sicherung
                  Mitglieder des Aufsichtsrats, ihre     die Ausübung eines Berufs untersagt
                  Personenkennzahl und Wohnsitz;         worden ist, der ganz oder teilweise
                                                         mit dem Geschäftsgegenstand der
             7.   Zeitraum der Geschäftstätigkeit
                                                         Gesellschaft übereinstimmt, und
                  der Gesellschaft;
                                                         zwar in der Zeit der Verbotswirkung.
             8.   Falls die Gesellschaft eine natürli-
                                                         Vorstandsmitglieder können kroati-
                  che Person als Aktieninhaber hat,
                                                         sche oder ausländische Staatsbürger
                  ihr Vor- und Zuname, Wohnsitz,
                                                         sein, und sie werden vom Aufsichts-
                  Nummer und Personenkennzahl
                                                         rat auf höchstens fünf Jahre ernannt.
                  (bei Ausländern auch das Ausstel-
                  lungsland der Urkunde); bei juri-
                                                               Befugnisse und
                  stischen Personen die Firma oder
                                                             Verpflichtungen des
                  Geschäftsname und Firmennum-
                                                                 Vorstands:
                  mer.                                   ■ Geschäftsführung der Gesell-
                                                           schaft;

16
■ Vertretung;                              Der Aufsichtsrat überwacht die
■ Vorbereitung von Hauptversamm-        Geschäftsführung der Gesellschaft
   lungsbeschlüssen;                    und kann zu diesem Zweck die Ge-
■ Vorbereitung von Verträgen;           schäftsbücher und andere Dokumen-
■ Ausführung von Hauptversamm-          te der Gesellschaft einsehen. Über
   lungsbeschlüssen;                    die durchgeführte Aufsicht hat der
■ Berichterstattung an den Auf-         Aufsichtsrat der Hauptversammlung
   sichtsrat über Fragen der Gesell-    einen schriftlichen Bericht zu erstat-
   schaftsführung.                      ten.
   Der Aufsichtsrat besteht aus min-       Die Hauptversammlung ist ein
destens drei Mitgliedern. Ihre Zahl     Organ der Gesellschaft, an dem die
wird durch die Satzung bestimmt         Aktionäre beteiligt sind, die dadurch
und muss eine ungerade Zahl sein.       ihre Rechte in den Angelegenheiten
Auch ein Ausländer kann Mitglied        der Gesellschaft ausüben. Das Teil-
des Aufsichtsrats sein. Es gibt auch    nahmerecht an der Hauptversamm-
keine Hindernisse zu einer vollkom-     lung haben alle Aktionäre der Gesell-
men ausländischer Besetzung des         schaft.
Aufsichtsrats. Mitglieder des Auf-         Die Zuständigkeit der Hauptver-
sichtsrats werden von der Hauptver-     sammlung ist durch die Satzung
sammlung auf höchstens vier Jahre       geregelt. In der Regel bedürfen die
gewählt und können erneut gewählt       Beschlüsse der einfachen Mehrheit.
werden.

OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT
(OHG/Kroatisch: j.t.d.)
   Die offene Handelsgesellschaft ist   Gründer
ein Zusammenschluss zweier oder            Gesellschafter können natürliche
mehrerer Personen zwecks dauer-         und juristische bzw. inländische und
hafter Ausübung einer Tätigkeit unter   ausländische Personen sein. Ihre ge-
einer gemeinsamen Firma, wobei je-      genseitigen Beziehungen in der Ge-
der Gesellschafter unbeschränkt und     sellschaft regeln die Gesellschafter
gesamtschuldnerisch den Gläubigern      durch einen Gesellschaftsvertrag,
für die Verbindlichkeiten der Gesell-   wobei ihnen völlige Freiheit ge-
schaft mit seinem gesamten Ver-         währt ist, denn die Bestimmungen
mögen haftet. Ein einzelner Gesell-     des Gesetzes über Handelsgesell-
schafter kann über seinen Anteil an     schaften finden Anwendung nur in
der Gesellschaft ohne Zustimmung        dem Fall, dass gewisse Fragen nicht
der anderen Gesellschafter nicht frei   durch den Gesellschaftsvertrag ge-
verfügen.                               regelt sind.

                                                                           17
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             Stammkapital                              eine notariell beglaubigte Anmel-
                Die offene Handelsgesellschaft         dung zur Eintragung ins Gerichtsre-
             hat kein Stammkapital. Wenn durch         gister eingereicht wird.
             den Gesellschaftsvertrag nicht an-
             ders geregelt, haben die Gesell-                Die Anmeldung
             schafter gleiche Einlagen zu lei-              zur Eintragung ins
             sten. Die Einlagen können aus Geld,           Gerichtsregister hat
             Sachwerten und Rechten, Arbeit               folgende Angaben zu
             und anderen Dienstleistungen oder                  enthalten:
             Gütern bestehen.                          ■ die Firma, den Sitz und den Ge-
                An der Geschäftsführung der Ge-          schäftsgegenstand der Gesell-
             sellschaft nehmen alle Gesellschaf-         schaft;
             ter teil. Es kann im Gesellschafts-       ■ die Gesellschafter (Vor-/Zuname,
             vertrag vorgesehen werden, dass die         Personenkennzahl und Wohnsitz
             Geschäftsführung nur einem oder             bzw. Firma und Sitz für jeden Ge-
             nur bestimmten Gesellschaftern              sellschafter);
             übertragen wird. Jeder Gesellschaf-       ■ die zur Vertretung der Gesellschaft
             ter ist berechtigt, die Gesellschaft zu     berechtigten Personen und den
             vertreten.                                  Umfang ihrer Vollmachten;
             Gründung der Gesellschaft                 ■ die Rechts- und Organisations-
                Die offene Handelsgesellschaft           form.
             wird durch den Vertragsabschluss            Der Anmeldung ist der Vertrag
             gegründet,der nicht notariell beur-       über die Gründung (Gesellschafts-
             kundet sein muss, und anschließend        vertrag) beizufügen.

             KOMMANDITGESELLSCHAFT .
             (KG/Kroatisch: k.d.)
                Die Kommanditgesellschaft ist ein      Gründer
             Zusammenschluss zweier oder meh-             Gesellschafter der Kommanditge-
             rerer Personen zwecks dauerhafter         sellschaft können sowohl inländische
             Ausübung einer Tätigkeit unter einer      als auch ausländische natürliche oder
             gemeinsamen Firma, wobei minde-           juristische Personen sein. Die Kom-
             stens eine Person den Gläubigern der      manditgesellschaft ist eine juristische
             Gesellschaft unbeschränkt und ge-         Person, die ihre Rechtspersönlichkeit
             samtschuldnerisch mit ihrem gesam-        mit der Eintragung ins Gerichtsregi-
             ten Vermögen haftet (Komplemen-           ster erlangt.
             tär), und mindestens eine haftet für      Stammkapital
             die Verpflichtungen der Gesellschaft         Die Kommanditgesellschaft hat
             nur bis zum Betrag einer bestimmten       kein Stammkapital.
             Vermögenseinlage (Kommanditist).

18
Gründung der Gesellschaft                 ■ Vor-/Zuname, Personenkennzahl
   Die Gesellschaft wird durch einen         und Wohnsitz bzw. Firma und Sitz
Gründungsvertrag (Gesellschafts-             für jedes Gesellschaftsmitglied;
vertrag) gegründet. Im Vertrag muss       ■ Vor-/Zuname der zur Vertretung
festgelegt werden, welche Mitglieder         der Gesellschaft bevollmächtigten
in der Gesellschaft die Rechtsstel-          Personen und ihre Vollmachten;
lung des Komplementärs bzw. des           ■ Angaben über die Kommanditi-
Kommanditisten innehaben.                    sten;
      Die Anmeldung                       ■ Höhe der vertraglich vereinbarten
     zur Eintragung ins                      und geleisteten Einlage eines je-
    Gerichtsregister hat                     den von ihnen.
   folgende Angaben zu                       Mit der Leitung der Geschäfte der
         enthalten:                       Gesellschaft und deren Vertretung
■ die Firma, den Sitz und den Ge-         sind Komplementäre betraut.
  schäftsgegenstand der Gesell-
  schaft;

WIRTSCHAFTLICHE
INTERESSENVEREINIGUNG .
(Kroatisch: GIU)
   Eine wirtschaftliche Interessen-       der Gesellschafter können nicht die
vereinigung ist eine juristische Per-     Form von Wertpapieren haben. Die
son, die von zwei oder mehreren na-       Geschäftstätigkeit muss mit der Ge-
türlichen oder juristischen Personen      schäftstätigkeit der Mitglieder zu-
mit dem Zweck gegründet wird, die         sammenhängen, und zwar als eine
wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mit-      unterstützende Tätigkeit.
glieder zu erleichtern oder zu fördern,   Gründung der Vereinigung
wobei die juristische Person keinen          Die wirtschaftliche Interessen-
Gewinn für sich selbst erzielt. Die       vereinigung wird durch den Verei-
Mitglieder der Vereinigung können         nigungsvertrag gegründet, welcher
die Personen sein, die wirtschaftliche    in Form einer notariell beglaubigten
Tätigkeit ausüben. In die Vereinigung     Urkunde abgeschlossen wird. Der
können sich auch die Mitglieder ein-      Vertrag hat folgende Angaben zu
schreiben, die sich mit freien Berufen    enthalten:
beschäftigen.                             ■ die Firma, den Sitz und den Ge-
Stammkapital                                 schäftsgegenstand der Vereini-
   Die Vereinigung wird ohne Stamm-          gung;
kapital gegründet, und die Rechte         ■ Angaben über die Mitglieder der

                                                                           19
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

                Vereinigung (Firma, Vor-/Zuna-        (Art. 588.) werden von allen Mit-
                me, Rechtsform, Sitz bzw. Wohn-       gliedern der neuen Geschäftsleitung
                sitz der Vereinigungsmitglieder,      eingereicht.
                Register und Nummer des Ein-             Für die Verbindlichkeiten der Ver-
                trags im Register);                   einigung haften neben der Vereini-
             ■ im Fall einer auf befristete Zeit      gung subsidiär auch die Mitglieder
                errichteten Vereinigung, den Zeit-    selbst und zwar unbeschränkt mit
                raum ihrer Tätigkeit.                 ihrem gesamten Vermögen. Der Vor-
                Die Vereinigung wird ins Ge-          stand der Vereinigung führt deren
             richtsregister eingetragen und er-       Geschäfte und vertritt sie. Der Vor-
             langt somit ihre Rechtspersönlich-       stand kann aus einer oder mehreren
             keit. Die Anmeldung zur Eintragung       natürlichen Personen bestehen, die
             ins Gerichtsregister sowie für alle      von den Mitgliedern der Vereinigung
             Änderungen im Gerichtsregister           ernannt werden.

             ZWEIGNIEDERLASSUNG
                Nach der kroatischen Gesetzge-              Der Anmeldung
             bung können ausländische Handels-             zur Eintragung der
             gesellschaften und Einzelkaufleute           Zweigniederlassung
             eine Geschäftstätigkeit in der Repu-        ins Gerichtssregister
             blik Kroatien betreiben, indem sie          ist im Original und in
             eine Zweigniederlassung gründen          beglaubigter Übersetzung
             (Art. 612.). Für die Gründung und        in die kroatische Sprache
             Tätigkeit der Zweigniederlassungen                beizufügen:
             ausländischer Handelsgesellschaften
                                                      1. Auszug aus dem Register, in das
             gelten die Bestimmungen, die für
                                                         der Gründer eingetragen ist und
             die Gründung inländischer Nieder-
                                                         aus dem deren Rechtsform und der
             lassungen maβgebend sind.
                                                         Zeitpunkt der Gründung des aus-
                Die Zweigniederlassung ist keine
                                                         ländischen Gründers ersichtlich
             juristische Person. Die aus der Ge-
                                                         sind, sowie Angaben über die zur
             schäftstätigkeit der Zweigniederlas-
                                                         Vertretung bevollmächtigten Per-
             sung erwachsenden Rechte und Ver-
                                                         sonen und ihre Vollmachten (Art.
             bindlichkeiten hat der Gründer inne
                                                         613.);
             bzw. übernimmt sie. Die Zweignie-
                                                      2. Beschluss des Gründers über die
             derlassung ist unter ihrer Firma tätig
                                                         Gründung der Zweigniederlas-
             und muss sowohl ihren als auch den
                                                         sung;
             Sitz des Gründers angeben.

20
3. Öffentlich beglaubigte Abschrift        Das Registergericht
   der Erklärung über die Gründung         kann die Eintragung
   nach dem Recht des Landes, in           bewilligen, wenn der
   dem der Gründer seinen einge-          Gründer nachgewiesen
   tragenen Sitz hat (Gesellschafts-                hat:
   vertrag oder Satzung des Grün-
                                        ■ dass er rechtsgültig gegründet
   ders);
                                           worden ist und dass er im Lande
4. Öffentlich beglaubigte Kurzfas-
                                           seines eingetragenen Sitzes be-
   sung des letzten Jahresabschlusses
                                           steht;
   des Gründers.
                                        ■ dass auch die Personen aus der
   Der Gründer reicht seine Anmel-
                                           Republik Kroatien die Mög-
dung zur Eintragung bei dem Regi-
                                           lichkeit haben, in dem Land, in
stergericht ein, in dessen Gebiet die
                                           dem der Gründer seinen Sitz hat,
Zweigniederlassung ihren Sitz ha-
                                           Zweigniederlassungen unter den
ben soll. Der Anmeldung ist Folgen-
                                           gleichen Bedingungen, die dem
des im Original und in beglaubigter
                                           Gründer in der Republik Kroatien
Übersetzung in die kroatische Spra-
                                           gewährleistet sind, zu gründen.
che beizufügen:
                                           Der Gründer ist verpflichtet, jede
1. Nachweis über die Eintragung
                                        Änderung der Angaben dem Register-
   der ausländischen Person in ein
                                        gericht zu melden.
   Register, das im Lande des einge-
                                           Wenn derselbe Gründer mehrere
   tragenen Sitzes der ausländischen
                                        Zweigniederlassungen in der Re-
   Person geführt wird (aus der die
                                        publik Kroatien errichtet, wird das
   Rechtsform und das Datum des
                                        Gründungsverfahren für jede Zweig-
   Eintrags hervorgehen);
                                        niederlassung einzeln durchgeführt.
2. Namen der zur Vertretung ermäch-
                                        In der Anmeldüng zur Eintragung
   tigten Personen und Umfang ihrer
                                        ins Gerichtsregister muss die Haupt-
   Vollmachten;
                                        niederlassung angegeben und die
3. Entscheidung der Gründer über        Reihenfolge der übrigen durch lau-
   die Errichtung der Zweignieder-      fende Nummern festgelegt werden.
   lassung;                             Der Gründer ist verpflichtet, in jeder
4. Abschrift der Erklärung über die     Zweigniederlassung eine oder meh-
   Gründung, des Gesellschaftsver-      rere vertretungsbefugte Personen zu
   trags oder der Satzung des Grün-     ernennen, welche auch für mehrere
   ders, öffentlich und in Einklang     Zweigniederlassungen verantwortlich
   mit den Vorschriften des Landes      sein können.
   beglaubigt, in dem der Gründer          Da sie keine juristischen Personen
   seinen eingetragenen Sitz hat;       sind, können Zweigniederlassungen
5. Öffentlich beglaubigte Kurzfas-      im Rechtsverkehr keine Rechte erwer-
   sung des letzten Jahresabschlusses   ben oder Verbindlichkeiten eingehen.
   des Gründers.                        Alle aus der Tätigkeit der Zweignie-
                                        derlassung erwachsenden Rechte und
                                        Verbindlichkeiten übernimmt der

                                                                           21
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             Gründer. Im Rechtsstreit mit Dritt-          der Republik Kroatien] 152/11,
             personen ist die Gesellschaft bzw. der       111/12)
             Einzelkaufmann als ihr Inhaber die       ■   Gesetz über das Gerichtsregister
             Partei, und nicht die Zweigniederlas-        (Narodne novine 1/95, 57/96,
             sung, zu betrachten.                         45/99, 54/05, 40/07, 91/10, 90/11)
                Zweigniederlassungen müssen ihre      ■   Ordnung über das Verfahren zur
             Geschäftsbücher in Einklang mit den          Eintragung ins Handelsregister
             in der Republik Kroatien geltenden           (Narodne novine 22/12)
             Vorschriften führen. Dies umfasst das    ■   Erlass über das Verfahren und An-
             Rechnungslegungsgesetz, die Interna-         forderungen für den Zugang zu
             tionalen Standards der Rechnungsle-          den Angaben des Gerichtsregisters
             gung und Steuervorschriften.                 (Narodne novine 138/02)
               Für die Gründung von                   ■   Gesetz über die Nationale Klassi-
               Handelsgesellschaften                      fikation (Narodne novine 98/94,
                   maßgebende                             4/95)
                   Vorschriften:                      ■   Erlass über die Nationale Klassi-
                Die Vorschriften, die in Kraft ste-       fikation der Tätigkeiten (Narodne
             hen, sind auf offizieller Seite vom          novine 58/07, 72/07)
             Amtsblatt Narodne novine zugäng-         ■   Ordnung über die Klassifikati-
             lich: http://narodne-novine.nn.hr/           on der Wirtschaftssubjekte nach
             default.aspx                                 der Nationalen Klassifikation der
             ■ Gesetz über Handelsgesellschaf-            Wirtschaftszweige – NKD 2007
                ten (Narodne novine [Amtsblatt            (Narodne novine 80/07, 45/09,
                                                          16/12)

22
II. AUFNAHME DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

   Die Errichtung einer Handelsge-       der Echtheit gewisser öffentlicher
sellschaft in der Republik Kroatien      Rechtsurkunden durchführt.
muss beim Registergericht (auch          Beglaubigte Übersetzung
genannt: Handels-gericht), dem              Ist eine Urkunde in einer Fremd-
Staatlichen Amt für Statistik, der       sprache abgefasst, muss sie von ei-
Steuerverwaltung, der Kroatischen        nem beeidigten Übersetzer in die
Anstalt für Rentenversicherung und       kroatische Sprache übersetzt werden.
der Kroatischen Anstalt für Kranken-     Die Kosten der Übersetzung hängen
versicherung eingetragen werden.         von der Anzahl der übersetzten Sei-
Üblicherweise wird ein inländischer      ten ab.
Rechtsanwalt mit der Überwachung
                                         Bankkonto der Gesellschaft
des Verfahrens der Gesellschafts-
                                            Das Stamm-/Grundkapital (10.00
gründung beauftragt.
                                         HRK für die Einfach mit beschränk-
   Vor der Eintragung ins Gerichts-      ter Haftung, 20.000 HRK für die Ge-
register ist nachzuprüfen, ob die ge-    sellschaft mit beschränkter Haftung
wünschte Firma (Name) der Handels-       bzw. 200.000 HRK für die Ak-tien-
gesellschaft in demselben Gerichts-      gesellschaft) muss auf ein Bankkonto
register bereits eingetragen ist. Für    eingezahlt werden, und die Bestäti-
die Beifügung des Wortes Kroatien        gung über die Einzahlung dieses Be-
(Hrvatska) oder dessen Ableitungen       trags muss bei der registergerichtli-
im Firmennamen bedarf es der Zu-         chen Eintragung beigefügt werden.
stimmung des Zentralen staatlichen
                                            Die Konten zur Abwicklung des
Verwaltungsamtes.
                                         Zahlungsverkehrs aller juristischen
Geschäftsräume                           und natürlichen Personen werden
   Um eingetragen zu werden, muss        von Banken auf Grund eines einge-
die Handelsgesellschaft eine offiziel-   gangenen Vertragsverhältnisses in
le Anschrift in Kroatien haben. Der      Einklang mit dem kroatischen Recht
Rechtsvertreter kann vorläufig seine     eröffnet und geführt (Gesetz über
Geschäftsanschrift als Anschrift der     den inländischen Zahlungsverkehr,
Gesellschaft, die das Verfahren zur      Narodne novine 133/09). Ein Wirt-
Eintragung ins Gerichtsregister ein-     schaftssubjekt kann bei mehreren
geleitet hat, angeben.                   Banken nach seiner Wahl Konten er-
Notarielle Beurkundung                   öffnen. Pro Bank kann je ein Konto
   Alle öffentlichen Urkunden müs-       für den laufenden Geschäftsverkehr
sen notariell beglaubigt werden.         eröffnet werden, je eins für jede
Nach dem kroatischen Recht ist der       Organisationseinheit und mehrere
Notar eine Privatperson mit bestimm-     Konten für Sonderzwecke. Hat das
ten Eigenschaften und Befugnissen        Wirtschaftssubjekt mehrere Konten
eines öffentlichen Beamten, der Be-      für den laufenden Geschäftsverkehr,
urkundungen und Beglaubigungen           muss es bestimmen, über welches

                                                                           23
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             Konto Aufträge zur Deckung ge-                Der Anmeldung ist
             setzlicher Verbindlichkeiten und                 beizufügen:
             öffentlicher Abgaben, Aufträge zur
                                                      1. Gründungsurkunde         (Gesell-
             Einlösung von Wertpapieren und
                                                         schaftsvertrag, Erklärung über
             Instrumenten zur Zahlungsabsiche-
                                                         die Gründung, Versammlungsbe-
             rung, Aufträge zur Vollstreckung
                                                         schluss u.a.) samt Beilagen, ein-
             aus Gerichtsurteilen und zur Voll-
                                                         schließlich der notariell beglau-
             streckung anderer vollstreckbarer
                                                         bigten Vollmachten der Bevoll-
             Urkunden ausgeführt bzw. Evidenz
                                                         mächtigten;
             über rückständige Zahlungsaufträge
             abgewickelt werden.                      2. Verzeichnis der Gesellschafter
                                                         oder Komplementäre bzw. der
                    Anmeldung zur                        Gründer, mit ihren Vor- und Zu-
                     Eintragung ins                      namen, dem Wohnsitz und der Per-
                    Gerichtsregister                     sonenkennzahl, oder, bei Auslän-
                Für die Eintragung ins Gerichtsre-       dern, mit der Reisepassnummer,
             gister ist das Registergericht zustän-      dem Ausstellungsland, der Firma
             dig, auf dessen Gebiet sich der Sitz        bzw. dem Namen, Sitz und der
             des einzutragenden Subjekts befindet.       Bezeichnung des Registergerich-
             Das Verfahren zur Eintragung ins Ge-        tes und –nummer, unter der sie im
             richtsregister wird eingeleitet, indem      Gerichtsregister eingetragen sind,
             die Anmeldung zur Eintragung beim           den Betrag des Grundkapitals der
             Registergericht eingereicht wird.           Gesellschaft, die Ordnungszah-
                  Die Anmeldung                          len, sowie die Nominalbeträge der
                zur Eintragung ins                       übernommenen Geschäftsanteile
               Gerichtsregister muss                     der Gründer und geleistete Zah-
                     enthalten:                          lungen;
                                                      3. Nachweis über die Leistung der
             1. die Firma, den Sitz und den Ge-
                                                         Gründungseinlagen bzw. über
                schäftsgegenstand;
                                                         die Leistung der Sachwerte und
             2. die Höhe des Stammkapitals der           Rechte, mit dem Verzeichnis, der
                Gesellschaft;                            Beschreibung und Bewertung der-
             3. die Erklärung der Mitglieder des         selben, und, im Falle von Liegen-
                Vorstands, dass sie über ihre Aus-       schaften, mit dem Grundbuchaus-
                kunftspflicht gegenüber dem Ge-          zug;
                richt belehrt worden sind und dass    4. Nachweis über die Ernennung der
                keine Umstände bestehen, die ge-         zur Vertretung ermächtigten Vor-
                gen die Bestimmung des Artikels          standsmitglieder, unter Angabe
                239 des 2. Absatzes des Gesetz           des Umfangs ihrer Vertretungs-
                über Handelsgesellschaften sind;         macht, oder der Nachweis über
             4. die Namen bzw. Firmen der Ge-            die Bestellung der Prokuristen
                sellschafter und, falls die Gesell-      unter Angabe des Umfangs ih-
                schafter natürliche Personen sind,       rer Vertretungsmacht samt ihren
                ihre Personenkennzahl.                   beglaubigten Unterschriften und

24
persönliche Identifikationsnum-      Gesellschaft, deren Aktien er besitzt
   mer bzw., bei Ausländern, mit der    oder an der er Anteile hält, auf den
   Reisepassnummer und dem Aus-         Konten einen eingetragenen, nicht-
   stellungsland;                       erledigten fälligen Zahlungsauftrag
5. sofern bei der Gründung Vorrech-     haben, des weiteren die Bestätigun-
   te gewährt oder Sachwerte und        gen der Steuerverwaltung, der Kroa-
   Rechte eingebracht werden, Be-       tischen Anstalt für Krankenversiche-
   richt des Wirtschaftsprüfers über    rung und der Kroatischen Anstalt für
   die Gründung und die Wirtschafts-    Rentenversicherung, dass weder er
   prüfung der Gründung, falls diese    noch die Gesellschaft, deren Aktien
   durchgeführt worden ist;             er besitzt oder an der er Anteile hält,
6. Verzeichnis der zur Geschäfts-       steuer-/renten- bzw. krankenversi-
   führung befugten Personen, ihre      cherungsbezogene rückständige Ver-
   Vor- und Zunamen, Geburtsdaten,      pflichtungen haben. Die Erklärung
   persönliche Identifikationsnum-      darf nicht älter als acht Tage sein,
   mer, Wohnsitze, Befugnisse und       einschließlich des Tages, an dem die
   vor dem Notar abgegebene Erklä-      Anmeldung eingereicht wurde. Das
   rungen, dass sie die Ernennung       Gerichtsregister ist öffentlich und
   annehmen;                            jeder kann, ohne sein rechtliches In-
7. sofern die Gesellschaft einen Auf-   teresse nachweisen zu müssen, die im
   sichtsrat hat, das Verzeichnis der   Hauptbuch eingetragenen Angaben
   Mitglieder des Aufsichtsrats mit     einsehen und öffentliche Angaben
   Angabe ihrer Geburtsdaten und        aus den Urkunden erhalten sowie die
   Wohnsitze;                           Ausstellung eines Auszugs oder einer
8. die Genehmigung bzw. Zustim-         beglaubigten Fotokopie beantragen.
   mung des staatlichen Organs, falls   Gerichtsgebühren für die Eintragung
   diese laut Vorschriften zur Grün-    ins Gerichtsregister betragen 400
   dung und registergerichtlichen       HRK.
   Eintragung erforderlich ist;         Bekanntmachung der
9. ein notariell beurkundetes Unter-    Eintragung
   schrift der Vorstandsmitglieder,        Nach der Eintragung ins Gerichts-
   das beim Gerichtsregister hinter-    register stellt das Registergericht die
   legt wird.                           Eintragungsangaben dem Amtsblatt
   Der Gründer der Gesellschaft hat     Narodne novine und den Tageszei-
der Anmeldung zur Eintragung ins        tungen zu. Die Veröffentlichung in
Gerichtsregister auch die notariell     Narodne novine kostet 900 HRK.
beglaubigte Erklärung beizufügen,                               Kontakt – Amtsblatt:
dass weder er noch die Gesellschaft,        Narodne novine – Odjel oglasa i pretplate
                                           10020 Zagreb, Ulica Savski gaj, XIII. put 6
an der er Anteile hat oder deren Ak-                     Tel.: +385 (0)1 6652-777
tien er besitzt, unbezahlte fällige                      Fax: +385 (0)1 6652-897
Verbindlichkeiten haben, sowie die                                       www.nn.hr
Bestätigung des kontoführenden Fi-
nanzinstituts, dass weder er noch die

                                                                                  25
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien

             Anfertigung des Stempels                         stergerichtliche Eintragung und der
                Nach Erhalt eines positiven Be-               Bescheid über die Klassifizierung des
             scheids über die Eintragung ins Ge-              Wirtschaftssubjekts vom Staatlichen
             richtsregister ist der Stempel anzufer-          Amt für Statistik aufgelegt.
             tigen. Dem Auftrag zur Anfertigung                              Kontakt – Finanzministerium /
                                                                                         Steuerverwaltung:
             des Stempels wird eine Kopie des Be-                  Ministarstvo financija – Porezna uprava
             scheids über die Eintragung ins Ge-                10000 Zagreb, Josipa Ruđera Boškovića 5
             richtsregister beigefügt. Der Stempel                              Tel.: +385 (0)1 4809-555
             enthält die Firma der Gesellschaft                                 Fax: +385 (0)1 4809-530
                                                                                           www.pu.mfin.hr
             und die Registernummer.
                                                              Rentenversicherung
             Firmennummer                                        Arbeitgeber, juristische und natür-
                Beim Staatlichen Amt für Statistik            liche Personen, die zur Zahlung von
             wird innerhalb einer Frist von 15 Ta-            Rentenabgaben verpflichtet sind, ha-
             gen nach Erhalt des Bescheids über               ben der nach dem Sitz des Arbeitge-
             die Eintragung ins Gerichtsregister              bers zuständigen Verwaltungseinheit
             der Antrag auf Tätigkeitsklassifizie-            der Kroatischen Anstalt für Renten-
             rung gemäß den Vorschriften über                 versicherung innerhalb von 15 Tagen
             die Nationale Klassifizierung der                nach Beginn der Tätigkeit zuzustellen:
             Tätigkeiten, sowie auf Erteilung der             ■ Anmeldeschein M-11 P über den
             Firmennummer (kroatische Abkür-                     Beginn der Geschäftstätigkeit des
             zung: MBS) und des Tätigkeitskodes                  Abgabepflichtigen;
             gestellt. Dem Antrag wird beigefügt:             ■ Anmeldeschein M-1 P für jeden
             1. Bescheid über die Eintragung ins                 Neuangestellten.
                Gerichtsregister;
                                                                Den Anmeldescheinen
             2. Vordruck RPS-1 (erhältlich in den
                                                                   wird beigefügt:
                Papierläden des Narodne novine).
                   Kontakt – Staatliches Amt für Statistik:   1. Beschluss über die Eintragung ins
                               Državni zavod za statistiku       Gerichtsregister;
                                     10000 Zagreb, Ilica 3    2. Bescheid über die Klassifizie-
                              Tel.: +385 (0)1 4806-111
                                             www.dzs.hr          rung des Wirtschaftssubjekts vom
                                                                 Staatlichen Amt für Statistik.
             Steuernummer                                                  Kontakt – Kroatische Anstalt für
                Den Antrag auf Zuteilung ei-                                            Rentenversicherung:
             ner Steuernummer ist beim örtlich                    Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje
             zuständigen Steueramt zu stellen.                              10000 Zagreb, Mihanovićeva 3
                                                                                 Tel.: +385 (0)1 4595-500
             Gleichzeitig mit der Eintragung                                     Fax: +385 (0)1 4577-105
             dieser Angaben ins Computersy-                                              www.mirovinsko.hr
             stem erfolgt auch die Eintragung                     http://e-prijave.mirovinsko.hr/ep-prijave/
             ins Register der Gewinnsteuer- und               Krankenversicherung
             Mehrwertsteuerpflichtigen, so dass                 Juristische Personen, die zur
             kein gesonderter Antrag notwendig                Zahlung der Krankenversicherungs-
             ist. Zur Einsicht werden ein Satz der            abgaben verpflichtet sind, müssen
             Unterlagen (in Kopie) über die regi-             der zuständigen Gebietseinheit der

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