Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien
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Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Gründung eines Unternehmens und Rechtsformen der Handelsgesellschaften – Verfahren zur Eintragung ins Handelsregister und Beginn der Tätigkeit – Wirtschaftstätigkeiten, KROATISCHE für deren Eintragung WIRTSCHAFTSKAMMER ins Handelsregister die vorherige Zustimmung oder Genehmigung des gesetzlich vorgeschriebenen Zagreb, Januar 2013 Organs erforderlich ist
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INHALT Handelsgesellschaften.......................................................... 7 Gesellschaft mit beschränkter Haftung . (Kroatisch: d.o.o)................................................................... 9 Einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung . (Kroatisch: j.d.o.o)............................................................... 12 Aktiengesellschaft (d.d.)..................................................... 13 Offene Handelsgesellschaft (j.t.d.).................................... 17 Kommanditgesellschaft (k.d.)............................................. 18 Wirtschaftliche Interessenvereinigung (GIU).................... 19 Zweigniederlassung............................................................ 20 Aufnahme der Geschäftstätigkeit....................................... 23 Vertretung............................................................................. 30 Gewerbebetrieb................................................................... 33 Einzelkaufmann.................................................................... 34 Branchenbedingte Sondergenehmigungen....................... 35 Wichtigere Institutionen und Ministerien der Republik Kroatien................................................................................ 45 3
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Der gesetzliche Rahmen für Auslandsinvestitionen beruht auf dem Grund- satz der Gleichstellung der inländischen und ausländischen Investoren. Was für die Beziehungen inländischer Investoren untereinander gilt, gilt gleicher- maßen auch für die ausländischen Investoren. Dem ausländischen Investor werden außerdem zusätzliche Garantien ge- geben, die dem inländischem Investor nicht zuteil werden. Laut Verfassung der Republik Kroatien können die durch Kapitalanlagen erworbenen Rechte weder durch Gesetz noch durch andere Rechtsakte eingeschränkt werden. Zudem wird eine freie Ausfuhr der Gewinne und des Investitionskapitals nach der Beendigung einer Investition und Erfüllung aller gesetzlichen Ver- pflichtungen gewährleistet. Gründet ein ausländischer Investor in der Republik Kroatien eine Handels- gesellschaft oder ist er an deren Gründung beteiligt, so ist er, unter der Vor- aussetzung der Gegenseitigkeit, dem inländischen Investor hinsichtlich der Bedingungen und der Rechtsstellung beim Erwerb von Rechten und Pflichten gleichgestellt. Ausländer können in der Republik Kroatien Kapital investieren: ■ auf Grund von Verträgen ■ in eine Handelsgesellschaft ■ in eine Bank oder Versicherung ■ in die Gründung eines Gewerbebetriebs oder in eine Tätigkeit als Einzel- kaufmann ■ in den Erwerb einer Konzession zur wirtschaftlichen Nutzung von Natur- schätzen oder anderen Gütern, die für die Republik Kroatien von Interesse sind ■ in die Beteiligung an BOT- (build-operate-transfer) und BOOT- (build- own-operate-transfer) Geschäften. 5
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I. HANDELSGESELLSCHAFTEN Die Handelsgesellschaft ist eine Rechtsstellung der juristische Person, deren Errichtung Handelsgesellschaften und Organisation durch das Gesetz Alle Handelsgesellschaften sind über Handelsgesellschaften geregelt juristische Personen. Die Eigenschaft sind. Die Eintragung der Gesell- der juristischen Person erlangt die schaft ins Gerichtsregister ist durch Handelsgesellschaft mit der Eintra- das Gerichtsregistergesetz und gung ins Gerichtsregister. durch die Vorschrift über das Ver- Haftung der fahren der Eintragung ins Gerichts- Handelsgesellschaft register geregelt. Nach dem Gesetz Die Handelsgesellschaft haftet für können in Kroatien Kapital- oder ihre Vebindlichkeiten mit ihrem ge- Personengesellschaften gegründet samten Vermögen. Die Gesellschafter werden. einer Gesellschaft mit beschränkter Kapitalgesellschaft: Haftung haften nicht für die Ver- ■ Gesellschaft mit beschränkter bindlichkeiten der Gesellschaft, au- Haftung ßer wenn dies durch das Gesetz über Handelsge-sellschaften bestimmt ist. - einfache Gesellschaft mit be- schränkter Haftung Die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft und Komple- ■ Aktiengesellschaft mentäre einer Kommanditgesell- Personengesellschaft: schaft haften für die Verbindlichkeiten ■ offene Handelsgesellschaft der Gesellschaft persönlich, gesamt- ■ Kommanditgesellschaft schuldnerisch und uneingeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen. ■ wirtschaftliche Interessenvereini- gung Firma Durch das Gesetz werden auch die Die Firma ist der Name, unter dem Gründung einer Zweigniederlassung eine Handelsgesellschaft ihre Ge- sowie die Rechtsstellung des Einzel- schäfte betreibt und unter dem sie am kaufmanns geregelt. Rechtsverkehr teilnimmt. Sie wird durch die Erklärung über die Grün- Bei der Gründung dung der Gesellschaft oder den Ge- aller Formen von sellschaftsvertrag bzw. die Satzung der Handelsgesellschaften wird Handelsgesellschaft festgelegt. Die von einigen allgemeinen Handelsgesellschaft kann auch eine Grundsätzen ausgegangen: abgekürzte Frima haben, die zusam- Gründer men mit der Firma ins Gerichtsregi- Jede inländische bzw. ausländische ster eingetragen wird. Die Firma einer natürliche oder juristische Person kann Handelsgesellschaft muss sich von eine Handelsgesellschaft gründen. der Firma einer anderen, ins Handels- 7
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien register des gleichen Registergerichts und die Nummer der Eintragung, die eingetragenen Handelsgesellschaft Firma und den Sitz des kontoführen- deutlich unterscheiden. Die Firma der den Instituts sowie die Kontonummer Handelsgesellschaft muss neben der enthalten. Gleiches gilt auch für die näheren Bezeichnung des Namens Website der jeweiligen Gesellschaft. der Gesellschaft auch eine Bezeich- Geschäftsgegenstand nung des Geschäftsgegenstands der Geschäftsgegenstand einer Han- Gesellschaft, sowie eine Bezeich- delsgesellschaft kann die Ausübung nung, aus der sichbar ist, um welche es jeder erlaubten Tätigkeit sein. Rechtsform der Handelsgesellschaft sich handelt, z. B. Aktiengesellschaft Unter dem Begriff erlaubte Tätig- oder d.d. (Deutsch GmbH) enthalten. keit versteht man jede Tätigkeit, die Die Firma der Handelsgesellschaft gesetzlich nicht verboten ist oder die muss in kroatischer Sprache und in im Gegensatz zur Gesellschaftsmoral Lateinschrift geschrieben sein. Arabi- steht. Der Geschäftsgegenstand der sche Ziffern können auch verwendet Gesellschaft wird durch die Erklärung werden, sowie einzelne Fremdwörter, über die Gründung der Gesellschaft wenn diese Teile des Namens bzw. der oder den Gesellschaftsvertrag bzw. Firma eines Gesellschafters oder des die Satzung der Handelsgesellschaft in der Republik Kroatien eingetrage- festgelegt, und er wird ins Gerichts- nen Waren- oder Dienstleistungszei- register unter Angabe der ihn ausma- chens des Gesellschafters bzw. seiner chenden Tätigkeit entsprechend der in der Republik Kroatien registrierten nationalen Klassifizierung der Tätig- Gesellschaft bilden, oder wenn sie in keiten eingetragen. Falls für einzelne der kroatischen Sprache gebräuchlich Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben sind, oder wenn keine entsprechende ist, dass sie nur auf Grund der Zustim- Wörter in kroatischer Sprache existie- mung, der Genehmigung oder eines ren sowie, wenn es sich um Wörter anderen Aktes eines staatlichen Or- einer toten Sprache handelt. Die Fir- gans oder einer Institution ausgeübt ma kann auch in einer Übersetzung in werden dürfen, erfolgt die Eintragung eine oder mehrere Fremdsprachen ins dieser Tätigkeiten ins Gerichtsregister Gerichtsregister eingetragen werden. nur auf Grund der vorherigen Zustim- Für die Beifügung des Wortes Kroati- mung oder Genehmigung dieses Or- en (Hrvatska) oder dessen Ableitungen gans bzw. dieser Institution. im Firmennamen bedarf es der Zustim- Sitz mung des Verwaltungsministeriums. Sitz einer Handelsgesellschaft Die Handelsgesellschaft ist ver- ist der durch die Erklärung über die pflichtet, die Firma und die abge- Gründung der Gesellschaft oder den kürzte Firma entsprechend der ins Gesellschaftsvertrag bzw. die Sat- Gerichtsregister eingetragenen Form zung festgelegte Ort, an dem sich der zu verwenden. Die Ge schäftspapiere Vorstand der Gesellschaft befindet des Unternehmens (Briefe, Rechnun- und von dem aus die Geschäfte der gen u.a.) müssen die Firma, den Sitz, Gesellschaft geleitet werden oder das Gericht der Registereintragung der Ort in dem die Gesellschaft ihre 8
Tätigkeit dauerhaft ausübt. Eine Ge- Form der Gesellschaft dazu bestimmt sellschaft kann nur einen Sitz haben, sind. Die Personen, die eine Gesell- welcher ins Gerichtssregister einzu- schaft vertreten, sowie die Beschrän- tragen ist. kungen ihrer Befugnisse gegenüber Vertretung den Dritten sind ins Gerichtsregister Befugnis zur Vertretung einer Han- einzutragen. Das Gesetz unterschei- delsgesellschaft nach dem Gesetz ha- det zwischen gesetzlichen Vertretern, ben die Personen, die durch die Be- bevollmächtigten Vertretern, Bevoll- stimmungen des Gesetzes über Han- mächtigten auf Grund des Arbeitsver- delsgesellschaften für die jeweilige hältnisses und Prokuristen. RECHTSFORMEN DER HANDELSGESELLSCHAFTEN GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GmbH/Kroatisch: d.o.o.) Gesellschaften mit beschränkter ter Haftung ist eine juris tische Haftung sind die häufigste Form der Person, die ihre Eigenschaft als ju- Handelsgesellschaften in Kroatien. ristische Person mit der Eintragung Die Gesellschaft mit beschränkter ins Gerichtsregister erlangt. Das Haftung ist eine Handelsgesellschaft, Gesellschaftsvermögen ist von dem in die eine oder mehrere juristische übrigen Vermögen der Gesellschaf- oder natürliche Personen, die Einla- ter strikt getrennt. Die Gesellschaft gen in den im Voraus vereinbarten steht für ihre Verbindlichkeiten mit Stammkapital einbringen. Die Ein- ihrem ganzen Vermögen ein. Die lagen müssen nicht gleich sein. Der Gesellschafter haften nicht für die Gründer kann bei der Gesellschafts- Verbindlichkeiten der Gesellschaft. gründung mehrere Geschäftsanteile Ausnahmsweise können die Gesell- übernehmen. Der Gesamtbetrag al- schafter für die Verbindlichkeiten ler Einlagen muss dem Betrag des der Gesellschaft haftungspflichtig Stammkapitals der Gesellschaft ent- werden, wenn sie den Umstand ihrer sprechen (Art. 385). Nichthaftung für die Verpflichtungen Gründer der Gesellschaft missbrauchen. Gesellschafter können juristische Stammkapital oder natürliche entweder inländische Das Stammkapital der Gesellschaft oder ausländische Personen sein. Die mit beschränkter Haftung muss auf Gesellschaft kann auch von einer die Währung der Republik Kroatien Person errichtet werden und aus ei- lauten - Kuna. Der Mindestbetrag nem Gesellschafter bestehen. des Stammkapitals ist 20.000 HRK. Die Gesellschaft mit beschränk- Die Stammeinlage muss durch eine 9
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien ganze Zahl ausgedrückt werden, wo- Gründers und, sofern dieser eine bei diese Zahl ein Multiplikator der natürliche Person ist, seine Perso- Zahl 100 sein muss. Die Summe der nenkennzahl (kroatische Abkür- nominalen Beträge aller Geschäfts- zung: OIB) und wenn der Gründer anteile muss mit dem Stammkapital eine juristische Person auch Regi- der Gesellschaft übereinstimmen. sternummer des Subjektes bzw. Vor der Eintragung der Gesellschaft entsprechende Daten, wenn es um ins Gerichtsregister muss jeder Ge- eine ausländische Person handelt ; sellschafter mindestens ein Viertel ■ die Firma und den Sitz der Gesell- der in Geld zu leistenden Stammein- schaft; lage einbezahlen. Dabei muss der Ge- ■ den Geschäftsgegenstand der Ge- samtbetrag aller Geldeinzahlungen sellschaft; mindestens 10.000 HRK sein, d.h. ■ den Gesamtbetrag des Stammka- mindestens die Hälfte des Stamm- pitals; kapitals muss in bar einbezahlt wer- ■ die Anzahl und Nominalbeträge den. Eine Stammeinlage kann auch von allen Geschäftsanteilen, die in Sachen und Rechten eingebracht jeder Gründer übernimmt (bei werden, wobei sie vor der Eintragung Einlagen in Sachen oder Rechten ins Gerichtsregister vollständig zu auch deren genaue Beschreibung leisten ist. Geldeinlagen sind auf ein und Wertangabe); Bankkonto bei einem Finanzinstitut ■ eine Bestimmung darüber, ob die in Kroatien einzuzahlen. Gesellschaft beschränkt auf eine Gründung der Gesellschaft gewisse Zeit oder auf unbestimmte Die Gesellschaft mit beschränkter Zeit errichtet wird; Haftung wird durch einen von allen ■ die Rechte und Pflichten der Ge- Gründern unterzeichneten Gesell- sellschafter gegenüber der Gesell- schaftsvertrag errichtet, der in Form schaft zusätzlich zu ihrer Pflicht, einer notariellen Urkunde oder einer Einlagen zu leisten, und die Rech- privat ausgestellen und notariell be- te und Pflichten der Gesellschaft glaubigten Urkunde abgeschlossen gegenüber den Gesellschaftern. wird. Wird die Gesellschaft von ei- ■ Die Gesamtheit der Rechte und nem Gründer errichtet, so tritt an Pflichten jedes Gesellschafters Stelle des Gesellschaftsvertrags eine entspricht seinem Geschäftsan- vor dem Notar abgegebene Erklärung teil. Der Geschäftsanteil jedes Ge- des Gründers über die Gründung der sellschafters bestimmt sich in der Gesellschaft. Regel nach der Höhe der von ihm Der Gesellschaftsvertrag übernommenen Stammeinlage. bzw. die Erklärung Gründungskosten über die Gründung der Den Gründern einer Gesellschaft Gesellschaft hat zu können keine Kosten der Vorberei- enthalten: tungen bzw. Gründungskosten vergü- ■ den Vor-/Zunamen bzw. die Firma, tet werden. Insbesondere ist es nicht den Wohnsitz bzw. den Sitz des erlaubt, den Betrag dieser Kosten 10
zum Kapital als Einlage hinzuzurech- sellschaft mehr als 50 Gesellschafter nen. Anspruch auf die Vergütung der hat, wenn die Gesellschaft Aktienge- Gründungskosten besteht nur bis zu sellschaften bzw. Gesellschaften mit dem Betrag, der im Gesellschaftsver- beschränkter Haftung mit einem ob- trag festgelegt ist. Falls vertraglich ligatorischen Aufsichtsrat aus einem nicht anders vereinbart, tragen die einheitlichen Punkt führt, bzw. wenn Gründer die Gründungskosten ent- sie am Grund-/Stammkapital solcher sprechend ihren Einlagen. Gesellschaften unmittelbar mit mehr Organe der Gesellschaft als 50 Prozent beteiligt ist, wobei die Obligatorische Organe der Ge- durchschnittliche Beschäftigtenzahl sellschaft sind der Vorstand und die in einer der Gesellschaften bzw. al- Gesellschafterversammlung. Der len Gesellschaften zusammen insge- Vorstand der Gesellschaft kann sich samt 200 übersteigt, sowie wenn die aus einem oder mehreren Vorstands- Gesellschaft Komplementär in einer mitgliedern (Direktoren) zusammen- Kommanditgesellschaft ist, wobei setzen. Vorstandsmitglied kann auch die durcschnittliche Gesamtzahl der ein ausländischer Staatsbürger sein. Beschäftigten in der Gesellschaft und Die Vorstandsmitglieder werden von der Kommanditgesellschaft zusam- den Gesellschaftern bestellt und ab- men 200 übersteigt (Art. 434.). Der berufen. Zu den Befugnissen des Vor- Aufsichtsrat muss mindestens drei stands gehören: die Leitung der Ge- Mitglieder haben. Hat er mehr als schäfte, Vertretung der Gesellschaft, drei Mitglieder, muss es eine ungera- ordnungsmäßige Buchführung der de Zahl sein. Auch ein ausländischer Gesellschaft, Erstellung der Finanz- Staatsbürger kann Mitglied des Auf- berichte und Führung des Buches der sichtsrats sein. Die Aufsichtsratsmit- Geschäftsanteile an der Gesellschaft. glieder werden von den Gesellschaf- Der Aufsichtsrat ist ein obligatori- tern gewählt. sches Organ nur in dem Falle, wenn Die Gesellschafterversammlung die Beschäftigtenzahl im Jahresdurch- ist ein obligatorisches Organ der Ge- schnitt 200 übersteigt, wenn dies für sellschaft mit beschränkter Haftung. eine Gesellschaft, die eine bestimmte Die Gesellschafter fassen in der Ver- Tätigkeit ausübt, durch ein besonde- sammlung Beschlüsse, zu denen sie res Gesetz vorgeschrieben ist, wenn durch das Gesetz über Handelsge- das Stammkapital der Gesellschaft sellschaften und den Gesellschafts- 600.000 HRK übersteigt und die Ge- vertrag befugt sind. 11
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien EINFACHE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG . (Kroatisch j.d.o.o.) Einfache Gesellschaft mit be- Gründung der Gesellschaft schränkter Haftung stellt eine Un- Die einfache Gesellschaft mit be- terform von der Gesellschaft mit schränkter Haftung ist auf eine einfa- beschränkter Haftung als die häufig- chere Weise zu errichten. Für solche ste Form der Handelsgesellschaft in Gründung der Gesellschaft müssen Kroatien dar. Die einfache Gesell- die Formulare des vom öffentlichen schaft ist in einer einfacheren Form Notar zusammengefassten Berichtes zu gründen und sie kann aus höch- genutzt werden, die eigentlich Anla- stens drei Mitgliedern und einem Ge- gen zum Gesetz über die Änderungen sellschafter bestehen. und Ergänzungen des Gesetzes über Gründer die Handelsgesellschaften (Narodne Die Gesellschafter können juristi- novine 111/2012) sind. Das erfüllte sche oder natürliche entweder inlän- Formular des Berichtes gilt als die dische oder ausländische Personen Liste von Gesellschaftsmitgliedern, sein. Die Gesellschaft kann auch die Liste von für die Geschäftsfüh- von einer bis höchtesens drei Perso- rung der Gesellschaft bevollmäch- nen errichtet werden und aus einem tigten Personen und es beinhaltet Gesellschafter bestehen. die Erklärung über die Annahme der Ernennung des Gesellschafter, sowie Stammkapital die Liste von Vorstandsmitgliedern, Das Stammkapital der Gesell- die in Gerichtsregister eingetragen schaft mit beschränkter Haftung werden. muss auf die Währung der Republik Kroatien lauten - Kuna. Der Min- Wird die Gesellschaft von einem destbetrag des Stammkapitals ist 10 Gründer errichtet, wird sie aufgrund HRK und der nominale Betrag des der Erklärung über die Gründung Geschäftsanteiles ist 1 HRK zu betra- der einfachen Gesellschaft mit be- gen. Die Einlagen für die übernom- schränkter Haftung gegründet, die menen Geschäftsanteile sind nur in in Form eines Berichtes über die bar einzubezahlen. Jeder Betrag von Gründung der einfachen Gesellschaft einer HRK des nominalen Betrags mit beschränkter Haftung mit einem des Geschätsanteiles gibt das Recht Mitglied gegeben wird. Wird die Ge- auf eine Stimme, bis das Stammka- sellschaft von mehreren Mitgliedern pital auf mindestens 20.000 HRK gegründet, wird sie durch den Ab- erhöht wird, wobei die Bestimmun- schluss des Gesellschaftsvertrags in gen des Gesetzes, die sich auf klas- Form eines Berichtes über die Grün- sische Gesellschaft mit beschränkter dung der einfachen Gesellschaft mit Haftung (Kroatisch d.o.o.) beziehen, beschränkter Haftung mit höchstens angewendet werden. drei Mitgliedern errichtet. 12
Geschäftsführung 3. die Deckung des Verlustes, aus- Die Gesellschaft muss gesetzliche gewiesen für das Vorjahr, wenn Reserven haben, in denen eine Viertel er nicht aus dem Gewinn gedeckt des gesamten Betrags vom Gewinn wird, ausgewiesen in jährlichen der Gesellschaft einzutragen ist, die Finanzberichten für das Jahr, für in Jahresberichten ausgewiesen ist, die sie ausgestellt werden genutzt und um den vorjährigen Verlust her- werden. abgesetzt. Die gesetzlichen Reserven Wird die Gesellschaft durch die können nicht für: Unfähigkeit der Zahlung gefährdet, 1. die Erhöhung des Stammkapitals ist die Gesellschafterversammlung durch die Umwandlung der Reser- gleich einzuberufen. ven in Stammkapital der Gesell- Vergröβert die Gesellschaft das schaft, Stammkapital, so dass es 20.000 Ku- 2. die Deckung des Verlustes für das nas erreicht oder noch gröβer wird, Jahr, für das die jährlichen Finanz- werden auf die Gesellschaft die Be- berichte erstattet werden, wenn er stimmungen, die sich auf klassische nicht aus dem vorjährigen Gewinn Gesellschaft mit beschränkter Haf- gedeckt wird, tung beziehen, angewendet. AKTIENGESELLSCHAFT. (AG/Kroatisch: d.d.) Die Aktiengesellschaft ist eine Han- sellschaft, womit die innere Organisa- delsgesellschaft, an der die Gesell- tion der Gesellschaft festgelegt wird. schafter (Aktionäre) mit ihren Einlagen Grundkapital am in Aktien aufgeteilten Grundkapital Das Grundkapital und die Aktien beteiligt sind. Die Aktiengesellschaft müssen auf einen Nennbetrag in Kuna kann auch von nur einer Person ge- lauten (Art. 161.). Der Mindestbetrag gründet werden bzw. die Gesellschaft des Grundkapitals ist 200.000 Kuna kann nur einen Aktionär haben. (HRK). Die Gesellschaft kann Aktien Die Aktiengesellschaft ist eine ju- mit oder ohne Angabe des Nennwerts ristische Person, die ihre Rechtsper- ausgeben. Der Nennbetrag der Aktie sönlichkeit mit der Eintragung ins muss mindestens 10 HRK sein. Ein Gerichtsregister erlangt. Nennwert, der den Mindestbetrag Die Gesellschaft haftet für ihre übersteigt, muss mit einer Zahl an- Verbindlichkeiten mit ihrem Vermö- gegeben werden, die Multiplikator gen. Die Aktionäre haften nicht für der Zahl 10 ist. Der Anteil am Kapital die Verbindlichkeiten der Gesell- wird bei Aktien mit Nennbetrag auf schaft. Die Grundurkunde der Akti- Grund des Verhältnisses zwischen engesellschaft ist die Satzung der Ge- ihrem Nennbetrag und dem Nenn- 13
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien betrag des Kapitals, und bei Aktien Sukzessivgründung vor. Die Gründer ohne Angabe des Nennwerts auf der Gesellschaft sind Aktieninhaber, Grund der Aktienzahl festgestellt. die die Satzung festgestellt haben. Aktien können auf den Namen Eine Aktiengesellschaft lauten (Art. 165.). Die Übertragung wird simultan gegründet, der Aktien, mit Ausnahme jener indem die Gründer: in dematerialisierter Form, erfolgt ■ alle Aktien der Gesellschaft über- durch Indossament. Die Form des nehmen und eine Erklärung dar- Indossaments, Rechtmäßigkeit der über beim Notar abgeben; Identifizierung des Inhabers und sei- ne Pflicht der Aktienübertragung sind ■ die Satzung feststellen und unter- entsprechend durch die Bestimmun- zeichnen und eine Erklärung dar- gen des Wechselgesetzes geregelt. über beim Notar abgeben; Dematerialisierte Aktien werden in ■ eine Erklärung über die Gründung Einklang mit dem entsprechenden, der Aktiengesellschaft beim Notar dematerialisierte Wertpapiere regeln- abgeben. den Gesetz (Art. 227.) übertragen. Eine Aktiengesellschaft Nach dem Umfang der aus ih- wird sukzessiv nen hervorgehenden Rechte können gegründet, indem die Aktien ordentliche Aktien oder Vor- Gründer: zugsaktien sein. Ordentliche Aktien ■ die Satzung beschließen; gewähren dem Inhaber Stimmrecht ■ einen Teil der Aktien übernehmen; in der Hauptversammlung, das Recht ■ einen öffentlichen Aufruf zur auf Auszahlung der Dividenden und Zeichnung von Aktien bekannt auf anteilige Auszahlung aus der Li- machen, worauf diese auf Grund quidations- bzw. Konkursmasse der des Aufrufs gezeichnet und be- Gesellschaft. zahlt werden. Vorzugsaktien gewähren dem In- Die Zeichnungsfrist für Aktien haber bestimmte Vorzugsrechte, z. kann höchstens drei Monate nach ih- B. das Recht auf Auszahlung einer rem Beginn betragen. Sind innerhalb Dividende in einem im Voraus fest- dieser Frist nicht alle Aktien gemäß gelegten Geldbetrag oder in einem dem öffentlichen Aufruf gezeich- Prozentsatz des Nennbetrags der net und bezahlt worden, können die Aktie, das Recht auf Vorrang bei der Gründer nach Ablauf dieser Frist in- Auszahlung der Dividende oder der nerhalb von fünfzehn Tagen die nicht Auszahlung von Restbeträgen aus gezeichneten Aktien selbst zeichnen der Konkursmasse und andere Rech- oder übernehmen. Sofern dies nicht te in Einklang mit dem Gesetz und der Fall ist, ist die Gründung der der Satzung der Gesellschaft. Gesellschaft gescheitert, und die Gründung der Gründer haben die Aktienzeichner Aktiengesellschaft aufzurufen, die eingezahlten Beträge Das Gesetz über Handelsgesell- innerhalb der nächsten fünfzehn Tage schaften sieht eine Simultan- oder zu übernehmen. 14
Sind alle Aktien gezeichnet, ha- publik Kroatien, Rechnungs- bzw. ben die Gründer innerhalb einer Frist Geschäftsbücher zu führen, ver- von fünfzehn Tagen nach Ablauf der urteilt worden ist, oder dass ihm Zeichnungsfrist die gezeichneten Ak- durch eine Maßregel der Siche- tien an die Zeichner zu verteilen und rung die Ausübung eines Berufs die Gründungsversammlung einzu- untersagt worden ist, welcher ganz berufen. oder teilweise mit dem Geschäfts- Anmeldung zur gegenstand der Gesellschaft über- Eintragung der einstimmt, und zwar in der Zeit Gesellschaft ins der Verbotswirkung; Gerichtsregister 5. Geschäftsleitungs- und Aufsichts- ratsmitglieder, d.h. Direktoren und Die Anmeldung zur Eintragung Mitglieder des Vorstands der Ge- der Gesellschaft ins Gerichtsregister sellschaft sowie ihr Wohnsitz und wird von allen Mitgliedern der Ge- Personenkennzahl; schäftsleitung und des Aufsichtsrats, 6. Falls die Gesellschaft eine natürli- d.h. allen Direktoren und Vorstands- che Person als Aktieninhaber hat, mitgliedern, eingereicht. ihr Vor- und Zuname, Wohnsitz, Die Anmeldung Nummer und Personenkennzahl zur Eintragung ins (bei Ausländern auch das Ausstel- Gerichtsregister hat lungsland der Urkunde); bei juri- folgende Angaben zu stischen Personen die Firma oder enthalten: Geschäftsname und Firmennum- 1. die Firma, den Sitz und den Ge- mer. schäftsgegenstand der Gesell- Der Anmeldung sind schaft; beizufügen: 2. den Betrag, der den ausgegebenen 1. Satzung der Gesellschaft und die Aktien entspricht; Urkunden, auf Grund derer die 3. den Gesamtbetrag der Einzahlun- Satzung beschlossen wurde, sowie gen für ausgegebene Aktien und die Urkunden, auf Grund derer die die Form der Zahlung; Gründer Aktien übernommen ha- 4. die Erklärung der Mitglieder der ben; Geschäftsleitung, d.h. der Di- 2. Falls bei der Gründung besondere rektoren, dass ihnen die Benach- Vorteile gewährt werden bzw. eine richtigungspflicht dem Gericht Sacheinlage oder Sachübernahme gegenüber bekannt ist, sowie vorliegt, Verträge, die dies festle- dass kein Mitglied der Geschäfts- gen und die Ausführung ermögli- leitung wegen der Straftaten des chen; Konkursmissbrauchs, des Miss- 3. Nachweis über die eingezahlte brauchs im Konkursverfahren, Summe, Einbringung von Sachen der Begünstigung der Gläubiger und Rechten sowie darüber, dass oder der Missachtung der Pficht die Gessellschaft über das Ge- aus dem Strafgesetzbuch der Re- nannte frei verfügen kann; 15
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien 4. Berechnung der Gründungskosten Organe der mit einer Aufgliederung nach Po- Aktiengesellschaft: sten und dem Gesamtbetrag; ■ die Geschäftsleitung 5. Urkunden über die Ernennung der ■ der Aufsichtsrat Geschäftsleitung und des Auf- sichtsrats, d.h. der Direktoren und ■ der Vorstand Mitglieder des Vorstands; ■ die Hauptversammlung. 6. Gründungs- und Gründungsprü- Der Vorstand einer Aktiengesell- fungsbericht nebst ihren urkund- schaft setzt sich aus einer oder meh- lichen Unterlagen; reren natürlichen Personen (Direkto- 7. Falls für die Bestimmung über ren) zusammen, deren Anzahl durch den Geschäftsgegenstand oder die Satzung festgelegt ist. Setzt sich eine andere Bestimmung der Sat- der Vorstand aus mehreren Perso- zung eine Zustimmung, Erlaubnis nen zusammen, muss eine von ihnen oder anderes Zeugnis einer Be- zum Vorsitzenden ernannt werden. hörde oder Institution erforder- Mindestens ein Mitglied des Gesell- lich ist, entsprechende Urkunde schaftsvorstands einer Gesellschaft, der jeweiligen Behörde oder In- die eine Geschäftstätigkeit betreibt, stitution. muss fest angestellt sein. Mitglied des Vorstands kann jede Registereinträge: unbeschränkt geschäftsfähige natür- 1. Firma der Gesellschaft; liche Person sein, außer wenn sie we- 2. Sitz der Gesellschaft; gen bestimmter Straftaten verurteilt 3. Geschäftsgegenstand; worden ist, und zwar gilt diese Maß- 4. Höhe des Grund- bzw. genehmig- nahme für die Dauer von fünf Jah- ten Kapitals; ren seit der Rechtskraft des Urteils. 5. Datum des Satzungsbeschlusses; Diese Einschränkung gilt auch für 6. Vor-/Zunamen der Geschäftslei- Personen, denen durch die Verhän- tung, des Vorsitzenden und der gung einer Maßregel der Sicherung Mitglieder des Aufsichtsrats, ihre die Ausübung eines Berufs untersagt Personenkennzahl und Wohnsitz; worden ist, der ganz oder teilweise mit dem Geschäftsgegenstand der 7. Zeitraum der Geschäftstätigkeit Gesellschaft übereinstimmt, und der Gesellschaft; zwar in der Zeit der Verbotswirkung. 8. Falls die Gesellschaft eine natürli- Vorstandsmitglieder können kroati- che Person als Aktieninhaber hat, sche oder ausländische Staatsbürger ihr Vor- und Zuname, Wohnsitz, sein, und sie werden vom Aufsichts- Nummer und Personenkennzahl rat auf höchstens fünf Jahre ernannt. (bei Ausländern auch das Ausstel- lungsland der Urkunde); bei juri- Befugnisse und stischen Personen die Firma oder Verpflichtungen des Geschäftsname und Firmennum- Vorstands: mer. ■ Geschäftsführung der Gesell- schaft; 16
■ Vertretung; Der Aufsichtsrat überwacht die ■ Vorbereitung von Hauptversamm- Geschäftsführung der Gesellschaft lungsbeschlüssen; und kann zu diesem Zweck die Ge- ■ Vorbereitung von Verträgen; schäftsbücher und andere Dokumen- ■ Ausführung von Hauptversamm- te der Gesellschaft einsehen. Über lungsbeschlüssen; die durchgeführte Aufsicht hat der ■ Berichterstattung an den Auf- Aufsichtsrat der Hauptversammlung sichtsrat über Fragen der Gesell- einen schriftlichen Bericht zu erstat- schaftsführung. ten. Der Aufsichtsrat besteht aus min- Die Hauptversammlung ist ein destens drei Mitgliedern. Ihre Zahl Organ der Gesellschaft, an dem die wird durch die Satzung bestimmt Aktionäre beteiligt sind, die dadurch und muss eine ungerade Zahl sein. ihre Rechte in den Angelegenheiten Auch ein Ausländer kann Mitglied der Gesellschaft ausüben. Das Teil- des Aufsichtsrats sein. Es gibt auch nahmerecht an der Hauptversamm- keine Hindernisse zu einer vollkom- lung haben alle Aktionäre der Gesell- men ausländischer Besetzung des schaft. Aufsichtsrats. Mitglieder des Auf- Die Zuständigkeit der Hauptver- sichtsrats werden von der Hauptver- sammlung ist durch die Satzung sammlung auf höchstens vier Jahre geregelt. In der Regel bedürfen die gewählt und können erneut gewählt Beschlüsse der einfachen Mehrheit. werden. OFFENE HANDELSGESELLSCHAFT (OHG/Kroatisch: j.t.d.) Die offene Handelsgesellschaft ist Gründer ein Zusammenschluss zweier oder Gesellschafter können natürliche mehrerer Personen zwecks dauer- und juristische bzw. inländische und hafter Ausübung einer Tätigkeit unter ausländische Personen sein. Ihre ge- einer gemeinsamen Firma, wobei je- genseitigen Beziehungen in der Ge- der Gesellschafter unbeschränkt und sellschaft regeln die Gesellschafter gesamtschuldnerisch den Gläubigern durch einen Gesellschaftsvertrag, für die Verbindlichkeiten der Gesell- wobei ihnen völlige Freiheit ge- schaft mit seinem gesamten Ver- währt ist, denn die Bestimmungen mögen haftet. Ein einzelner Gesell- des Gesetzes über Handelsgesell- schafter kann über seinen Anteil an schaften finden Anwendung nur in der Gesellschaft ohne Zustimmung dem Fall, dass gewisse Fragen nicht der anderen Gesellschafter nicht frei durch den Gesellschaftsvertrag ge- verfügen. regelt sind. 17
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Stammkapital eine notariell beglaubigte Anmel- Die offene Handelsgesellschaft dung zur Eintragung ins Gerichtsre- hat kein Stammkapital. Wenn durch gister eingereicht wird. den Gesellschaftsvertrag nicht an- ders geregelt, haben die Gesell- Die Anmeldung schafter gleiche Einlagen zu lei- zur Eintragung ins sten. Die Einlagen können aus Geld, Gerichtsregister hat Sachwerten und Rechten, Arbeit folgende Angaben zu und anderen Dienstleistungen oder enthalten: Gütern bestehen. ■ die Firma, den Sitz und den Ge- An der Geschäftsführung der Ge- schäftsgegenstand der Gesell- sellschaft nehmen alle Gesellschaf- schaft; ter teil. Es kann im Gesellschafts- ■ die Gesellschafter (Vor-/Zuname, vertrag vorgesehen werden, dass die Personenkennzahl und Wohnsitz Geschäftsführung nur einem oder bzw. Firma und Sitz für jeden Ge- nur bestimmten Gesellschaftern sellschafter); übertragen wird. Jeder Gesellschaf- ■ die zur Vertretung der Gesellschaft ter ist berechtigt, die Gesellschaft zu berechtigten Personen und den vertreten. Umfang ihrer Vollmachten; Gründung der Gesellschaft ■ die Rechts- und Organisations- Die offene Handelsgesellschaft form. wird durch den Vertragsabschluss Der Anmeldung ist der Vertrag gegründet,der nicht notariell beur- über die Gründung (Gesellschafts- kundet sein muss, und anschließend vertrag) beizufügen. KOMMANDITGESELLSCHAFT . (KG/Kroatisch: k.d.) Die Kommanditgesellschaft ist ein Gründer Zusammenschluss zweier oder meh- Gesellschafter der Kommanditge- rerer Personen zwecks dauerhafter sellschaft können sowohl inländische Ausübung einer Tätigkeit unter einer als auch ausländische natürliche oder gemeinsamen Firma, wobei minde- juristische Personen sein. Die Kom- stens eine Person den Gläubigern der manditgesellschaft ist eine juristische Gesellschaft unbeschränkt und ge- Person, die ihre Rechtspersönlichkeit samtschuldnerisch mit ihrem gesam- mit der Eintragung ins Gerichtsregi- ten Vermögen haftet (Komplemen- ster erlangt. tär), und mindestens eine haftet für Stammkapital die Verpflichtungen der Gesellschaft Die Kommanditgesellschaft hat nur bis zum Betrag einer bestimmten kein Stammkapital. Vermögenseinlage (Kommanditist). 18
Gründung der Gesellschaft ■ Vor-/Zuname, Personenkennzahl Die Gesellschaft wird durch einen und Wohnsitz bzw. Firma und Sitz Gründungsvertrag (Gesellschafts- für jedes Gesellschaftsmitglied; vertrag) gegründet. Im Vertrag muss ■ Vor-/Zuname der zur Vertretung festgelegt werden, welche Mitglieder der Gesellschaft bevollmächtigten in der Gesellschaft die Rechtsstel- Personen und ihre Vollmachten; lung des Komplementärs bzw. des ■ Angaben über die Kommanditi- Kommanditisten innehaben. sten; Die Anmeldung ■ Höhe der vertraglich vereinbarten zur Eintragung ins und geleisteten Einlage eines je- Gerichtsregister hat den von ihnen. folgende Angaben zu Mit der Leitung der Geschäfte der enthalten: Gesellschaft und deren Vertretung ■ die Firma, den Sitz und den Ge- sind Komplementäre betraut. schäftsgegenstand der Gesell- schaft; WIRTSCHAFTLICHE INTERESSENVEREINIGUNG . (Kroatisch: GIU) Eine wirtschaftliche Interessen- der Gesellschafter können nicht die vereinigung ist eine juristische Per- Form von Wertpapieren haben. Die son, die von zwei oder mehreren na- Geschäftstätigkeit muss mit der Ge- türlichen oder juristischen Personen schäftstätigkeit der Mitglieder zu- mit dem Zweck gegründet wird, die sammenhängen, und zwar als eine wirtschaftliche Tätigkeit ihrer Mit- unterstützende Tätigkeit. glieder zu erleichtern oder zu fördern, Gründung der Vereinigung wobei die juristische Person keinen Die wirtschaftliche Interessen- Gewinn für sich selbst erzielt. Die vereinigung wird durch den Verei- Mitglieder der Vereinigung können nigungsvertrag gegründet, welcher die Personen sein, die wirtschaftliche in Form einer notariell beglaubigten Tätigkeit ausüben. In die Vereinigung Urkunde abgeschlossen wird. Der können sich auch die Mitglieder ein- Vertrag hat folgende Angaben zu schreiben, die sich mit freien Berufen enthalten: beschäftigen. ■ die Firma, den Sitz und den Ge- Stammkapital schäftsgegenstand der Vereini- Die Vereinigung wird ohne Stamm- gung; kapital gegründet, und die Rechte ■ Angaben über die Mitglieder der 19
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Vereinigung (Firma, Vor-/Zuna- (Art. 588.) werden von allen Mit- me, Rechtsform, Sitz bzw. Wohn- gliedern der neuen Geschäftsleitung sitz der Vereinigungsmitglieder, eingereicht. Register und Nummer des Ein- Für die Verbindlichkeiten der Ver- trags im Register); einigung haften neben der Vereini- ■ im Fall einer auf befristete Zeit gung subsidiär auch die Mitglieder errichteten Vereinigung, den Zeit- selbst und zwar unbeschränkt mit raum ihrer Tätigkeit. ihrem gesamten Vermögen. Der Vor- Die Vereinigung wird ins Ge- stand der Vereinigung führt deren richtsregister eingetragen und er- Geschäfte und vertritt sie. Der Vor- langt somit ihre Rechtspersönlich- stand kann aus einer oder mehreren keit. Die Anmeldung zur Eintragung natürlichen Personen bestehen, die ins Gerichtsregister sowie für alle von den Mitgliedern der Vereinigung Änderungen im Gerichtsregister ernannt werden. ZWEIGNIEDERLASSUNG Nach der kroatischen Gesetzge- Der Anmeldung bung können ausländische Handels- zur Eintragung der gesellschaften und Einzelkaufleute Zweigniederlassung eine Geschäftstätigkeit in der Repu- ins Gerichtssregister blik Kroatien betreiben, indem sie ist im Original und in eine Zweigniederlassung gründen beglaubigter Übersetzung (Art. 612.). Für die Gründung und in die kroatische Sprache Tätigkeit der Zweigniederlassungen beizufügen: ausländischer Handelsgesellschaften 1. Auszug aus dem Register, in das gelten die Bestimmungen, die für der Gründer eingetragen ist und die Gründung inländischer Nieder- aus dem deren Rechtsform und der lassungen maβgebend sind. Zeitpunkt der Gründung des aus- Die Zweigniederlassung ist keine ländischen Gründers ersichtlich juristische Person. Die aus der Ge- sind, sowie Angaben über die zur schäftstätigkeit der Zweigniederlas- Vertretung bevollmächtigten Per- sung erwachsenden Rechte und Ver- sonen und ihre Vollmachten (Art. bindlichkeiten hat der Gründer inne 613.); bzw. übernimmt sie. Die Zweignie- 2. Beschluss des Gründers über die derlassung ist unter ihrer Firma tätig Gründung der Zweigniederlas- und muss sowohl ihren als auch den sung; Sitz des Gründers angeben. 20
3. Öffentlich beglaubigte Abschrift Das Registergericht der Erklärung über die Gründung kann die Eintragung nach dem Recht des Landes, in bewilligen, wenn der dem der Gründer seinen einge- Gründer nachgewiesen tragenen Sitz hat (Gesellschafts- hat: vertrag oder Satzung des Grün- ■ dass er rechtsgültig gegründet ders); worden ist und dass er im Lande 4. Öffentlich beglaubigte Kurzfas- seines eingetragenen Sitzes be- sung des letzten Jahresabschlusses steht; des Gründers. ■ dass auch die Personen aus der Der Gründer reicht seine Anmel- Republik Kroatien die Mög- dung zur Eintragung bei dem Regi- lichkeit haben, in dem Land, in stergericht ein, in dessen Gebiet die dem der Gründer seinen Sitz hat, Zweigniederlassung ihren Sitz ha- Zweigniederlassungen unter den ben soll. Der Anmeldung ist Folgen- gleichen Bedingungen, die dem des im Original und in beglaubigter Gründer in der Republik Kroatien Übersetzung in die kroatische Spra- gewährleistet sind, zu gründen. che beizufügen: Der Gründer ist verpflichtet, jede 1. Nachweis über die Eintragung Änderung der Angaben dem Register- der ausländischen Person in ein gericht zu melden. Register, das im Lande des einge- Wenn derselbe Gründer mehrere tragenen Sitzes der ausländischen Zweigniederlassungen in der Re- Person geführt wird (aus der die publik Kroatien errichtet, wird das Rechtsform und das Datum des Gründungsverfahren für jede Zweig- Eintrags hervorgehen); niederlassung einzeln durchgeführt. 2. Namen der zur Vertretung ermäch- In der Anmeldüng zur Eintragung tigten Personen und Umfang ihrer ins Gerichtsregister muss die Haupt- Vollmachten; niederlassung angegeben und die 3. Entscheidung der Gründer über Reihenfolge der übrigen durch lau- die Errichtung der Zweignieder- fende Nummern festgelegt werden. lassung; Der Gründer ist verpflichtet, in jeder 4. Abschrift der Erklärung über die Zweigniederlassung eine oder meh- Gründung, des Gesellschaftsver- rere vertretungsbefugte Personen zu trags oder der Satzung des Grün- ernennen, welche auch für mehrere ders, öffentlich und in Einklang Zweigniederlassungen verantwortlich mit den Vorschriften des Landes sein können. beglaubigt, in dem der Gründer Da sie keine juristischen Personen seinen eingetragenen Sitz hat; sind, können Zweigniederlassungen 5. Öffentlich beglaubigte Kurzfas- im Rechtsverkehr keine Rechte erwer- sung des letzten Jahresabschlusses ben oder Verbindlichkeiten eingehen. des Gründers. Alle aus der Tätigkeit der Zweignie- derlassung erwachsenden Rechte und Verbindlichkeiten übernimmt der 21
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Gründer. Im Rechtsstreit mit Dritt- der Republik Kroatien] 152/11, personen ist die Gesellschaft bzw. der 111/12) Einzelkaufmann als ihr Inhaber die ■ Gesetz über das Gerichtsregister Partei, und nicht die Zweigniederlas- (Narodne novine 1/95, 57/96, sung, zu betrachten. 45/99, 54/05, 40/07, 91/10, 90/11) Zweigniederlassungen müssen ihre ■ Ordnung über das Verfahren zur Geschäftsbücher in Einklang mit den Eintragung ins Handelsregister in der Republik Kroatien geltenden (Narodne novine 22/12) Vorschriften führen. Dies umfasst das ■ Erlass über das Verfahren und An- Rechnungslegungsgesetz, die Interna- forderungen für den Zugang zu tionalen Standards der Rechnungsle- den Angaben des Gerichtsregisters gung und Steuervorschriften. (Narodne novine 138/02) Für die Gründung von ■ Gesetz über die Nationale Klassi- Handelsgesellschaften fikation (Narodne novine 98/94, maßgebende 4/95) Vorschriften: ■ Erlass über die Nationale Klassi- Die Vorschriften, die in Kraft ste- fikation der Tätigkeiten (Narodne hen, sind auf offizieller Seite vom novine 58/07, 72/07) Amtsblatt Narodne novine zugäng- ■ Ordnung über die Klassifikati- lich: http://narodne-novine.nn.hr/ on der Wirtschaftssubjekte nach default.aspx der Nationalen Klassifikation der ■ Gesetz über Handelsgesellschaf- Wirtschaftszweige – NKD 2007 ten (Narodne novine [Amtsblatt (Narodne novine 80/07, 45/09, 16/12) 22
II. AUFNAHME DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT Die Errichtung einer Handelsge- der Echtheit gewisser öffentlicher sellschaft in der Republik Kroatien Rechtsurkunden durchführt. muss beim Registergericht (auch Beglaubigte Übersetzung genannt: Handels-gericht), dem Ist eine Urkunde in einer Fremd- Staatlichen Amt für Statistik, der sprache abgefasst, muss sie von ei- Steuerverwaltung, der Kroatischen nem beeidigten Übersetzer in die Anstalt für Rentenversicherung und kroatische Sprache übersetzt werden. der Kroatischen Anstalt für Kranken- Die Kosten der Übersetzung hängen versicherung eingetragen werden. von der Anzahl der übersetzten Sei- Üblicherweise wird ein inländischer ten ab. Rechtsanwalt mit der Überwachung Bankkonto der Gesellschaft des Verfahrens der Gesellschafts- Das Stamm-/Grundkapital (10.00 gründung beauftragt. HRK für die Einfach mit beschränk- Vor der Eintragung ins Gerichts- ter Haftung, 20.000 HRK für die Ge- register ist nachzuprüfen, ob die ge- sellschaft mit beschränkter Haftung wünschte Firma (Name) der Handels- bzw. 200.000 HRK für die Ak-tien- gesellschaft in demselben Gerichts- gesellschaft) muss auf ein Bankkonto register bereits eingetragen ist. Für eingezahlt werden, und die Bestäti- die Beifügung des Wortes Kroatien gung über die Einzahlung dieses Be- (Hrvatska) oder dessen Ableitungen trags muss bei der registergerichtli- im Firmennamen bedarf es der Zu- chen Eintragung beigefügt werden. stimmung des Zentralen staatlichen Die Konten zur Abwicklung des Verwaltungsamtes. Zahlungsverkehrs aller juristischen Geschäftsräume und natürlichen Personen werden Um eingetragen zu werden, muss von Banken auf Grund eines einge- die Handelsgesellschaft eine offiziel- gangenen Vertragsverhältnisses in le Anschrift in Kroatien haben. Der Einklang mit dem kroatischen Recht Rechtsvertreter kann vorläufig seine eröffnet und geführt (Gesetz über Geschäftsanschrift als Anschrift der den inländischen Zahlungsverkehr, Gesellschaft, die das Verfahren zur Narodne novine 133/09). Ein Wirt- Eintragung ins Gerichtsregister ein- schaftssubjekt kann bei mehreren geleitet hat, angeben. Banken nach seiner Wahl Konten er- Notarielle Beurkundung öffnen. Pro Bank kann je ein Konto Alle öffentlichen Urkunden müs- für den laufenden Geschäftsverkehr sen notariell beglaubigt werden. eröffnet werden, je eins für jede Nach dem kroatischen Recht ist der Organisationseinheit und mehrere Notar eine Privatperson mit bestimm- Konten für Sonderzwecke. Hat das ten Eigenschaften und Befugnissen Wirtschaftssubjekt mehrere Konten eines öffentlichen Beamten, der Be- für den laufenden Geschäftsverkehr, urkundungen und Beglaubigungen muss es bestimmen, über welches 23
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Konto Aufträge zur Deckung ge- Der Anmeldung ist setzlicher Verbindlichkeiten und beizufügen: öffentlicher Abgaben, Aufträge zur 1. Gründungsurkunde (Gesell- Einlösung von Wertpapieren und schaftsvertrag, Erklärung über Instrumenten zur Zahlungsabsiche- die Gründung, Versammlungsbe- rung, Aufträge zur Vollstreckung schluss u.a.) samt Beilagen, ein- aus Gerichtsurteilen und zur Voll- schließlich der notariell beglau- streckung anderer vollstreckbarer bigten Vollmachten der Bevoll- Urkunden ausgeführt bzw. Evidenz mächtigten; über rückständige Zahlungsaufträge abgewickelt werden. 2. Verzeichnis der Gesellschafter oder Komplementäre bzw. der Anmeldung zur Gründer, mit ihren Vor- und Zu- Eintragung ins namen, dem Wohnsitz und der Per- Gerichtsregister sonenkennzahl, oder, bei Auslän- Für die Eintragung ins Gerichtsre- dern, mit der Reisepassnummer, gister ist das Registergericht zustän- dem Ausstellungsland, der Firma dig, auf dessen Gebiet sich der Sitz bzw. dem Namen, Sitz und der des einzutragenden Subjekts befindet. Bezeichnung des Registergerich- Das Verfahren zur Eintragung ins Ge- tes und –nummer, unter der sie im richtsregister wird eingeleitet, indem Gerichtsregister eingetragen sind, die Anmeldung zur Eintragung beim den Betrag des Grundkapitals der Registergericht eingereicht wird. Gesellschaft, die Ordnungszah- Die Anmeldung len, sowie die Nominalbeträge der zur Eintragung ins übernommenen Geschäftsanteile Gerichtsregister muss der Gründer und geleistete Zah- enthalten: lungen; 3. Nachweis über die Leistung der 1. die Firma, den Sitz und den Ge- Gründungseinlagen bzw. über schäftsgegenstand; die Leistung der Sachwerte und 2. die Höhe des Stammkapitals der Rechte, mit dem Verzeichnis, der Gesellschaft; Beschreibung und Bewertung der- 3. die Erklärung der Mitglieder des selben, und, im Falle von Liegen- Vorstands, dass sie über ihre Aus- schaften, mit dem Grundbuchaus- kunftspflicht gegenüber dem Ge- zug; richt belehrt worden sind und dass 4. Nachweis über die Ernennung der keine Umstände bestehen, die ge- zur Vertretung ermächtigten Vor- gen die Bestimmung des Artikels standsmitglieder, unter Angabe 239 des 2. Absatzes des Gesetz des Umfangs ihrer Vertretungs- über Handelsgesellschaften sind; macht, oder der Nachweis über 4. die Namen bzw. Firmen der Ge- die Bestellung der Prokuristen sellschafter und, falls die Gesell- unter Angabe des Umfangs ih- schafter natürliche Personen sind, rer Vertretungsmacht samt ihren ihre Personenkennzahl. beglaubigten Unterschriften und 24
persönliche Identifikationsnum- Gesellschaft, deren Aktien er besitzt mer bzw., bei Ausländern, mit der oder an der er Anteile hält, auf den Reisepassnummer und dem Aus- Konten einen eingetragenen, nicht- stellungsland; erledigten fälligen Zahlungsauftrag 5. sofern bei der Gründung Vorrech- haben, des weiteren die Bestätigun- te gewährt oder Sachwerte und gen der Steuerverwaltung, der Kroa- Rechte eingebracht werden, Be- tischen Anstalt für Krankenversiche- richt des Wirtschaftsprüfers über rung und der Kroatischen Anstalt für die Gründung und die Wirtschafts- Rentenversicherung, dass weder er prüfung der Gründung, falls diese noch die Gesellschaft, deren Aktien durchgeführt worden ist; er besitzt oder an der er Anteile hält, 6. Verzeichnis der zur Geschäfts- steuer-/renten- bzw. krankenversi- führung befugten Personen, ihre cherungsbezogene rückständige Ver- Vor- und Zunamen, Geburtsdaten, pflichtungen haben. Die Erklärung persönliche Identifikationsnum- darf nicht älter als acht Tage sein, mer, Wohnsitze, Befugnisse und einschließlich des Tages, an dem die vor dem Notar abgegebene Erklä- Anmeldung eingereicht wurde. Das rungen, dass sie die Ernennung Gerichtsregister ist öffentlich und annehmen; jeder kann, ohne sein rechtliches In- 7. sofern die Gesellschaft einen Auf- teresse nachweisen zu müssen, die im sichtsrat hat, das Verzeichnis der Hauptbuch eingetragenen Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats mit einsehen und öffentliche Angaben Angabe ihrer Geburtsdaten und aus den Urkunden erhalten sowie die Wohnsitze; Ausstellung eines Auszugs oder einer 8. die Genehmigung bzw. Zustim- beglaubigten Fotokopie beantragen. mung des staatlichen Organs, falls Gerichtsgebühren für die Eintragung diese laut Vorschriften zur Grün- ins Gerichtsregister betragen 400 dung und registergerichtlichen HRK. Eintragung erforderlich ist; Bekanntmachung der 9. ein notariell beurkundetes Unter- Eintragung schrift der Vorstandsmitglieder, Nach der Eintragung ins Gerichts- das beim Gerichtsregister hinter- register stellt das Registergericht die legt wird. Eintragungsangaben dem Amtsblatt Der Gründer der Gesellschaft hat Narodne novine und den Tageszei- der Anmeldung zur Eintragung ins tungen zu. Die Veröffentlichung in Gerichtsregister auch die notariell Narodne novine kostet 900 HRK. beglaubigte Erklärung beizufügen, Kontakt – Amtsblatt: dass weder er noch die Gesellschaft, Narodne novine – Odjel oglasa i pretplate 10020 Zagreb, Ulica Savski gaj, XIII. put 6 an der er Anteile hat oder deren Ak- Tel.: +385 (0)1 6652-777 tien er besitzt, unbezahlte fällige Fax: +385 (0)1 6652-897 Verbindlichkeiten haben, sowie die www.nn.hr Bestätigung des kontoführenden Fi- nanzinstituts, dass weder er noch die 25
Einstieg in die Unternehmertätigkeit in der Republik Kroatien Anfertigung des Stempels stergerichtliche Eintragung und der Nach Erhalt eines positiven Be- Bescheid über die Klassifizierung des scheids über die Eintragung ins Ge- Wirtschaftssubjekts vom Staatlichen richtsregister ist der Stempel anzufer- Amt für Statistik aufgelegt. tigen. Dem Auftrag zur Anfertigung Kontakt – Finanzministerium / Steuerverwaltung: des Stempels wird eine Kopie des Be- Ministarstvo financija – Porezna uprava scheids über die Eintragung ins Ge- 10000 Zagreb, Josipa Ruđera Boškovića 5 richtsregister beigefügt. Der Stempel Tel.: +385 (0)1 4809-555 enthält die Firma der Gesellschaft Fax: +385 (0)1 4809-530 www.pu.mfin.hr und die Registernummer. Rentenversicherung Firmennummer Arbeitgeber, juristische und natür- Beim Staatlichen Amt für Statistik liche Personen, die zur Zahlung von wird innerhalb einer Frist von 15 Ta- Rentenabgaben verpflichtet sind, ha- gen nach Erhalt des Bescheids über ben der nach dem Sitz des Arbeitge- die Eintragung ins Gerichtsregister bers zuständigen Verwaltungseinheit der Antrag auf Tätigkeitsklassifizie- der Kroatischen Anstalt für Renten- rung gemäß den Vorschriften über versicherung innerhalb von 15 Tagen die Nationale Klassifizierung der nach Beginn der Tätigkeit zuzustellen: Tätigkeiten, sowie auf Erteilung der ■ Anmeldeschein M-11 P über den Firmennummer (kroatische Abkür- Beginn der Geschäftstätigkeit des zung: MBS) und des Tätigkeitskodes Abgabepflichtigen; gestellt. Dem Antrag wird beigefügt: ■ Anmeldeschein M-1 P für jeden 1. Bescheid über die Eintragung ins Neuangestellten. Gerichtsregister; Den Anmeldescheinen 2. Vordruck RPS-1 (erhältlich in den wird beigefügt: Papierläden des Narodne novine). Kontakt – Staatliches Amt für Statistik: 1. Beschluss über die Eintragung ins Državni zavod za statistiku Gerichtsregister; 10000 Zagreb, Ilica 3 2. Bescheid über die Klassifizie- Tel.: +385 (0)1 4806-111 www.dzs.hr rung des Wirtschaftssubjekts vom Staatlichen Amt für Statistik. Steuernummer Kontakt – Kroatische Anstalt für Den Antrag auf Zuteilung ei- Rentenversicherung: ner Steuernummer ist beim örtlich Hrvatski zavod za mirovinsko osiguranje zuständigen Steueramt zu stellen. 10000 Zagreb, Mihanovićeva 3 Tel.: +385 (0)1 4595-500 Gleichzeitig mit der Eintragung Fax: +385 (0)1 4577-105 dieser Angaben ins Computersy- www.mirovinsko.hr stem erfolgt auch die Eintragung http://e-prijave.mirovinsko.hr/ep-prijave/ ins Register der Gewinnsteuer- und Krankenversicherung Mehrwertsteuerpflichtigen, so dass Juristische Personen, die zur kein gesonderter Antrag notwendig Zahlung der Krankenversicherungs- ist. Zur Einsicht werden ein Satz der abgaben verpflichtet sind, müssen Unterlagen (in Kopie) über die regi- der zuständigen Gebietseinheit der 26
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