EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
1 EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt Ausgabe: 26/17 • 29.06.2017 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Vorwort Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, In dieser Woche stand das Thema „Zukunft der EU-Finanzen“ und „Zukunft der Regionalpolitik nach 2020“ im besonderen Fokus in Brüssel: Am Mittwoch stellte die EU-Kommission ihr Reflexionspapier zur „Zukunft der EU- Finanzen“ vor. Es enthält verschiedene Szenarien entsprechend der fünf Szenarien des Weißbuchs zur Zukunft Europas und stellt dort insbesondere auch die Frage nach der zukünftigen Rolle der europäischen Regional- und Agrarpolitik. An den Vortagen fand das 7. Kohäsionsforum in Brüssel statt. Bei dieser Großkonferenz versammelten sich hochrangige Vertreter aus europäischen Institutionen – darunter u.a. 8 Mitglieder des Kollegiums der Kommissare, Vertreter des Europäischen Parlaments und des Ausschusses der Regionen- , 2 Zentralregierungen, regionale und lokale Vertreter, Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Akademiker, um zur Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020 zu debattieren. Dabei wurde deutlich, dass es auch nach 2020 eine starke Kohäsionspolitik geben muss, welche für alle Regionen Europas zugänglich ist. Die deutschen Bundesländer bringen sich mit einer gemeinsamen Bund-Länder- Stellungnahme zu den Prioritäten für die Kohäsionspolitik nach 2020 ein, die in der Vorwoche nach Brüssel gesandt wurde. Mit besten Grüßen Dr. Henrike Franz Leiterin der Landesvertretung – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Inhaltsverzeichnis Vorwort .................................................................................................................... 2 Aus den Institutionen ............................................................................................. 4 Europäische Kommission – Reflexionspapier „Zukunft der EU-Finanzen“ Europäische Kommission – Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft Europäische Kommission – Innovationsanzeiger Europäische Kommission – Neue Leitlinien für mehr Transparenz von Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen Europäische Kommission – Kampf gegen aggressive Steuerplanung Europäischer Rat Aus den Fachbereichen .......................................................................................... 9 Horizont 2020 KMU-Instrument - – ECH Elektrochemie Halle GmbH erhält Förderung Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt Hohe Standards beim Handelsabkommen mit Japan 1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats geht nach Leipzig Neue Regeln schützen besser gegen Betrug beim Online-Kauf Was, wann, wo ...................................................................................................... 14 ChemMultimodal Partnertreffen in der LV Projekt EMPOWER: Neue Impulse für mehr Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden FRANKO.FOLIE! 3 Film „Pfarrer“ in der Landesvertretung in Brüssel gezeigt 7. Kohäsionsforum in Brüssel Ausschreibungen .................................................................................................. 18 KOM – Programm Hercule III (3 Aufforderungen) EP – Stellenausschreibung Direktionsreferent KOM – Stellenausschreibung für nationale Sachverständige – END Europa Medien Preis Sachsen-Anhalt – Deine Ideen sind gefragt Startschuss für eine neue Generation der Europe-Direct-Informationszentren Ausschreibung für Literarische Übersetzungen veröffentlicht Young Europeans Award EU-Förderung im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahrs 2018 Kontaktbörse ......................................................................................................... 25 Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche Büro intern / Tipp ................................................................................................. 26 Tipp – Der Ommegang zu Brüssel GOEUROPE - Quizfragen Ihr Kontakt zu uns ................................................................................................ 29 Impressum ............................................................................................................. 30 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Aus den Institutionen Zurück zur Übersicht Europäische Kommission – Reflexionspapier „Zukunft der EU-Finanzen“ Am 28. Juni 2017 veröffentlichte die EU-Kommission ihr Reflexionspapier zur „Zukunft der EU- Finanzen“ Der EU-Haushalt ab 2020 steht vor der großen Herausforderung, mit knapperen Mitteln mehr zu finanzieren. Von der EU wird erwartet, eine größere Rolle in neuen Politikbereichen, wie Migration, innere und äußere Sicherheit oder Verteidigung zu übernehmen. Zudem sollte Europa seine führende Rolle auf globaler Ebene als wichtiger Geber von humanitärer Hilfe und Entwicklungshilfe und als Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels bewahren. Dies muss mit einem EU-Haushalt erreicht werden, der mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs weiter schrumpft. Das Reflexionspapier stellt Hauptpunkte der Debatte aus Sicht der EU-Kommission dar, die entsprechend den fünf Szenarien des Weißbuchs gegliedert sind. Die Optionen reichen dabei von einer Kürzung der Ausgaben für bestehende politische Maßnahmen bis zu einer Erhöhung der Einnahmen. Zudem stellt die EU-Kommission in dem Reflexionspapier grundlegende Merkmale des EU- Haushalts dar. Von besonderem Interesse für die Regionen sind dabei auch die Ausführungen in den Politikbereichen wie Kohäsion und Landwirtschaft. Das Reflexionspapier geht auch auf übergeordnete Aspekte wie den Mehrwert der EU-Finanzierung oder die Verknüpfung zwischen EU-Finanzierung und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten ein. 4 Der durch das Weißbuch angestoßene und auf einer Reihe von Reflexionspapieren beruhende Reflexionsprozess wird in die Ausarbeitung des Vorschlags für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen für eine EU mit 27 Mitgliedstaaten einfließen, den die Kommission Mitte 2018 vorzulegen beabsichtigt. • hf Quelle: EU-KOM Das Reflexionspapier und weitere Informationen finden Sie hier: http://ec.europa.eu/germany/news/oettinger-er%C3%B6ffnet-debatte-%C3%BCber-die- zukunft-der-eu-finanzen_de Europäische Kommission – Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft Die Juncker-Kommission hat den Kampf gegen Steuervermeidung, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten erklärt. Am 26. Juni ist die Vierte Richtlinie zur Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten. Sie verschärft die bestehenden Regelungen und sorgt für eine wirksamere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem schafft sie mehr Transparenz, um Steuervermeidung zu verhindern. Zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Richtlinie sind bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission einen Bericht, mit dem die Behörden der Mitgliedstaaten beim praktischen Vorgehen gegen Geldwäsche-Risiken unterstützt werden sollen. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie hat die Kommission bewertet, wie hoch die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in verschiedenen Branchen und für unterschiedliche Finanzprodukte sind. Der aktuell veröffentlichte Bericht benennt die riskantesten Bereiche und die von Kriminellen am häufigsten genutzten Geldwäschepraktiken. Der neue Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht aus zwei Rechtsakten (IP/15/5001): der Vierten Geldwäscherichtlinie und der Geldtransfer-Verordnung, die beide am 20. Mai 2015 verabschiedet wurden. Im Juli 2016 hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um schärfer gegen die Terrorismusfinanzierung vorzugehen und nach den Enthüllungen der Panama-Papiere mehr Transparenz bei Finanztransaktionen zu gewährleisten (IP/16/2380). Diese Änderungen zielen darauf ab, strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanzströme aus stark risikobehafteten Drittländern zu treffen, den Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen einschließlich zentraler Bankkontenregister zu verbessern und gegen das Risiko anzugehen, dass terroristische Aktivitäten mit Hilfe von virtuellen Währungen und Prepaid-Karten finanziert werden. Der Vorschlag wird derzeit von Rat und Europäischem Parlament verhandelt, eine Verabschiedung noch in diesem Jahr ist zu erwarten. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen Vierte Geldwäscherichtlinie Link und Geldtransfer-Verordnung Link Europäische Kommission – Innovationsanzeiger: Deutschland ist Spitzenreiter bei Investitionen in Innovationen 5 Deutschland liegt bei den Unternehmensinvestitionen in Innovationen EU-weit vorne. Insgesamt hat sich die Innovationstätigkeit in der EU verbessert, allerdings bestehen zwischen den Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede. Auf globaler Ebene bleibt die EU immer noch hinter den weltweit führenden Ländern zurück. Zu dem Ergebnis kommt der Innovationsanzeiger, den die EU-Kommission am 20. Juni veröffentlicht hat. Schweden nimmt demnach erneut die Führungsposition in der EU bei den Innovationen ein, gefolgt von Dänemark, Finnland, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Deutschland. (20.06.2017) - Auf globaler Ebene kommt die EU an Kanada und die USA heran, doch Südkorea und Japan setzen sich ab. Die größten Fortschritte unter den internationalen Wettbewerbern weist China auf. Der jährliche Europäische Innovationsanzeiger enthält eine vergleichende Bewertung der Forschungs- und Innovationsleistungen der EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählter Drittländer. Ein interaktives Online-Tool ermöglicht benutzerdefinierte Vergleiche der Leistungswerte. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Pressemitteilung: Innovationstätigkeit in der EU etwas verbessert, doch die Fortschritte müssten gleichmäßiger verteilt sein Link Häufig gestellte Fragen Link Europäischer Innovationsanzeiger Link Regionaler Innovationsanzeiger Link – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Europäische Kommission – Neue Leitlinien für mehr Transparenz von Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen Die Europäische Kommission hat am 26. Juni Leitlinien für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vorgelegt, auf die Unternehmen sich stützen können, um ihrer Verpflichtung zur Offenlegung bestimmter Umwelt- und Sozialangaben nachzukommen. Diese Leitlinien folgen auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/95/EU am 6. Dezember 2014, durch die bestimmte große Unternehmen verpflichtet werden, gewisse nichtfinanzielle und Diversität betreffende Angaben offenzulegen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie fallen, müssen künftig Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen. Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien setzt die Kommission einen weiteren Meilenstein in ihrem Bemühen um Transparenz und hochwertige, zielführende Rechenschaftslegung durch Unternehmen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie deutlich wird, bewirkt dies eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie der Nachhaltigkeit von Wachstum und Arbeitsplätzen, und das ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand. In den vorgeschlagenen Leitlinien schlagen sich sowohl bewährte Praktiken als auch die neuesten Entwicklungen nieder, einschließlich Erkenntnissen aus den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen, der vom Rat für Finanzstabilität ins Leben gerufenen Task-Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ unter 6 Federführung der Wirtschaft und aus den laufenden Arbeiten der von der Europäischen Kommission im Zuge der Initiative für eine Kapitalmarktunion eingesetzten Hochrangigen Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Leitlinien sind unverbindlich und bringen keinerlei Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie mit sich. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung verfassen, können sich jedoch auf die Leitlinien stützen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Link Allgemeine Informationen über nichtfinanzielle Erklärungen Link Europäische Kommission – Kampf gegen aggressive Steuerplanung Die Europäische Kommission hat am 21. Juni neue strenge Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater, Buchhalter, Banken und Anwälte vorgeschlagen, die Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen. Jüngste Medienenthüllungen wie die „Panama Papers“ haben gezeigt, wie Intermediäre Unternehmen und Einzelpersonen aktiv darin unterstützen, Steuern zu umgehen – meist mithilfe von ausgefeilten grenzübergreifenden Systemen. Der aktuell vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, dieser aggressiven Steuerplanung durch eine strengere – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Überprüfung der bislang im Verborgenen gebliebenen Vorgehensweisen von Steuerplanern und -beratern entgegenzuwirken. Grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die bestimmte Merkmale und Kennzeichen aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können, müssen nun Steuerbehörden unaufgefordert gemeldet werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Die Kommission hat mehrere Hauptkennzeichen ermittelt, zu denen auch die Nutzung von Verlusten zur Senkung der Steuerlast, günstige Steuersonderregelungen und Vereinbarungen unter Beteiligung von Ländern gehören, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln nicht einhalten. Folgende Personen oder Unternehmen werden der Verpflichtung unterliegen, grenzüberschreitende Systeme zu melden, die eines oder mehrere dieser Kennzeichen aufweisen: der Intermediär, der das grenzüberschreitende System zur Umsetzung und Nutzung durch ein Unternehmen oder eine Einzelperson anbietet; die beratene Person oder das beratene Unternehmen, soweit der Intermediär, der das grenzüberschreitende System anbietet, nicht in der EU niedergelassen ist oder Verschwiegenheitspflichten unterliegt; die Person oder das Unternehmen, die bzw. das das grenzüberschreitende System umsetzt, soweit es von internen Steuerberatern oder Anwälten entwickelt wurde. Die Mitgliedstaaten werden Angaben, die sie zu Steuerplanungsstrategien erhalten, über eine zentrale Datenbank automatisch austauschen. Dadurch werden sie frühzeitig vor neuen Risiken im Bereich der Steuervermeidung gewarnt und in die Lage versetzt, Maßnahmen zur Unterbindung von schädlichen Vorgehensweisen zu ergreifen. Ein meldepflichtiges System hat nicht zwangsläufig schädliche Auswirkungen, bedarf jedoch einer genauen Überprüfung durch die Steuerbehörden. Die Mitgliedstaaten werden wirksame abschreckende Sanktionen gegen 7 Unternehmen verhängen müssen, die den Transparenzvorschriften nicht nachkommen, damit all diejenigen, die Steuermissbrauch unterstützen und fördern, nachhaltig von ihren Machenschaften abgebracht werden. Die neuen Vorschriften sind umfassend und decken alle Intermediäre, alle potenziell schädlichen Systeme und alle Mitgliedstaaten ab. Jede Steuerstrategie, die eines oder mehrere der erwähnten Kennzeichen aufweist, muss in Zukunft innerhalb von fünf Tagen ab Bereitstellung an einen Kunden der für den Intermediär zuständigen Steuerbehörde unter Angabe der Einzelheiten gemeldet werden. Der Vorschlag in Gestalt einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt. Die neue Meldepflicht soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen. • eag Quelle: PM KOM Europäischer Rat Am 22. und 23. Juni 2017 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel zum Europäischen Rat. Ergebnisse der Sitzung waren unter anderem die Verlängerung der Sanktionen gegen Russland um weitere sechs Monate, die vollständige Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in Kooperation mit den internationalen Partnern der Europäischen Union und die Klärung des Verfahrens zur Verlagerung der bisher in Großbritannien ansässigen EU-Agenturen – – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Europäische Bankenaufsicht EBA und Europäische Arzneimittelagentur EMA. Auf der Ratssitzung im November 2017 soll hierzu eine Entscheidung erfolgen. Weitere Themen waren Sicherheit und Verteidigung, Wirtschaftspolitik und Migration sowie Digitales Europa. Premierministerin May hat beim Europäischen Rat über ihren Vorschlag für die künftigen Rechte von EU-Bürgerinnen in Großbritannien berichtet. Eine Diskussion hierzu erfolgte nicht, da die Verhandlungen nicht von den Staats- und Regierungschefs, sondern von den Verhandlungsführern geführt werden. • hf Die Schlussfolgerungen und weitere Informationen zum Europäischen Rat finden Sie hier: http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/06/22-23/ 8 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Aus den Fachbereichen Zurück zur Übersicht Horizont 2020 KMU-Instrument – ECH Elektrochemie Halle GmbH erhält Förderung Die Ergebnisse der aktuellen 1. Antragsphase (mit dem Stichtag Mai 2017) des KMU- Instruments unter Horizont 2020 (H2020), dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, wurden von der EU-Kommission veröffentlicht. Ausgewählt wurden u.a. Projektideen von sieben KMU aus Deutschland, darunter die Firma ECH Elektrochemie Halle GmbH, die im Bereich elektrochemische Analyseverfahren tätig ist. Für die 1. Antragsphase des KMU-Instruments erhalten die Unternehmen für Projekte aus den Bereichen Verkehrstechnik, Energie und IT je 50.000 Euro und können damit ihre Projektideen zu einem Konzept weiterentwickeln. Mit etwa 3 Milliarden Euro über sieben Jahre gehört das KMU-Instrument zu den größeren H2020-Fördertöpfen. Mit dessen Hilfe können KMU konkrete Ideen zur Marktreife entwickeln. Es vereint schnelle Förderentscheidungen mit weitgehend themenoffener Förderung. Die Förderung erfolgt phasenweise entlang des Innovationszyklus und gliedert sich in drei Phasen: Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1) Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2) 9 Markteinführung - Kommerzialisierung (Phase 3) Am KMU-Instrument teilnehmen dürfen nur einzelne gewinnorientierte KMU sowie Konsortien aus gewinnorientierten KMU, die alle in europäischen Mitgliedstaaten oder in einem mit H2020 assoziierten Land niedergelassen sein müssen. Weitere Einrichtungen wie beispielsweise Industrieunternehmen oder Universitäten können als Dritte, üblicherweise als Unterauftragnehmer, eingebunden werden. In der Phase 1 wird eine Machbarkeits- oder Durchführbarkeitsstudie mit einer Dauer von rund sechs Monaten pauschal mit 50.000 Euro gefördert. Das Ziel in Phase 1 ist eine Bewertung des Projektvorschlags. Im Fokus dieser Machbarkeitsstudie steht die kommerzielle Umsetzung. Das Ergebnis von Phase 1 soll ein konkreter Businessplan sein, der eine Bewerbung für Phase 2 ermöglicht. Begleitet wird Phase 1 durch Coaching- und Unterstützungsmaßnahmen von bis zu drei Tagen. Bei den erfolgreichen Bewerbungen für die Phase 1 der Forschungsförderung für KMU insgesamt liegen deutsche KMU auf Platz vier (142 KMU) hinter Spanien (455 KMU), Italien (401 KMU) und Großbritannien (270 KMU). Für die in dieser Verfahrensrunde ausgewählten 129 Unternehmen aus 25 Ländern stehen 6,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die meisten erfolgreichen Anträge stammen aus dem IT-Bereich (30 Projekte). Der nächste Stichtag für Phase 1 des KMU-Instruments ist der 6. September 2017. • dw Quelle: KOM-Pressemitteilung: s. hier – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt - Neues Instrument soll Kompetenzen schneller sichtbar machen Zum Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen am 20. Juni hat die EU-Kommission ein neues Instrument vorgestellt, das Kompetenzen und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen darstellen und ihnen den Weg in den Arbeitsmarkt leichter machen soll. Konkret handelt es sich um einen Off-/Online-Webeditor, der es Drittstaats- angehörigen ermöglicht, ihre Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen so darzustellen, dass sie EU-weit für Arbeitgeber, Bildungsanbieter und Organisationen, die mit Migranten arbeiten, gut verständlich sind. Das Kompetenzprofil-Instrument soll es Aufnahmezentren und öffentlichen Arbeitsverwaltungen ermöglichen, den betreffenden Menschen bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen zu helfen und ihnen Orientierungshilfe zu Bildung oder Beschäftigung anzubieten. Mit dem Instrument soll das Ungleichgewicht zwischen Kompetenzen und Arbeitsplatzangebot für Drittstaatsangehörige behoben werden. Zielgruppe sind sowohl Drittstaatsangehörige mit einem hohen Bildungsniveau – die möglicherweise Hilfe bei der Anerkennung ihrer Qualifikationen brauchen –, als auch Drittstaatsangehörige mit einem niedrigem Bildungsniveau, die weitergebildet werden müssen, um die auf unserem Arbeitsmarkt geforderten Kompetenzen zu erwerben. Außerdem hemmen die mangelnden Kenntnisse einiger Drittstaatsangehöriger in der/den Sprache/n des Aufnahmelandes ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Das Instrument wird bei der Identifizierung dieser Lücken helfen. Es ergänzt andere Tools zur Gewährleistung der 10 Transparenz von Kompetenzen, wie den Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen, die beide im Rahmen der neuen Agenda für Kompetenzen überarbeitet worden sind, um den Arbeitgebern, Bildungsanbietern und zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben, nationale Qualifikationen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene miteinander zu vergleichen. Das Kompetenzprofil-Instrument der EU steht auch in Einklang mit dem Aktionsplan der Europäischen Kommission für die Integration von Drittstaatsangehörigen, der ebenfalls vor einem Jahr auf den Weg gebracht wurde, um die Mitgliedstaaten bei der Integration der 20 Millionen Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, zu unterstützen. Die Kommission hat seitdem verschiedene Initiativen für eine verbesserte Eingliederung von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt ergriffen, zuletzt die Initiative „Arbeitgeber gemeinsam für Integration“, mit der die Bemühungen von Arbeitgebern zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten gefördert werden. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: MEMO: Fragen und Antworten zu dem Kompetenzprofil-Instrument der EU für Drittstaatsangehörige Link Kompetenzprofil-Instrument der EU für Drittstaatsangehörige Link – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Hohe Standards beim Handelsabkommen mit Japan Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 26. Juni die Chancen für einen Abschluss der Handelsabkommen mit Japan und Mexiko noch in diesem Jahr bekräftigt. In einer Pressekonferenz in Brüssel verwies Malmström darauf, dass sich die Verhandlungen mit Japan derzeit in der heißen Phase befänden, um das Abkommen auf einem so ehrgeizigen Niveau wie das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit Kanada (CETA) abzuschließen. Die EU will durch das Abkommen zwischen zwei derart starken Wirtschaftsregionen die Globalisierung im Sinne europäischer Interessen und europäischer Werte gestalten. Behauptungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Verhandlungsdokumenten durch Greenpeace, die EU falle mit dem EU-Japan-Abkommen hinter ihre eigenen hohen Standards zurück, seien grundlos, so Malmström. Die hohen Sicherheits-, Verbraucher- und Umweltstandards seien in dem geplanten Abkommen ebenso gesichert wie das Vorsorgeprinzip der EU, mit dem die EU auf der Grundlage präventiver Entscheidungen im Risikofall ein hohes Umweltschutzniveau gewährleistet. Auch behalten beide Seiten das Recht, ihre eigenen neuen Umwelt- und Verbrauchergesetze zu erlassen. Die EU und Japan bekennen sich gemeinsam zum Pariser Klimaabkommen, zu nachhaltiger Entwicklung und dem Kampf gegen illegalen Holzeinschlag. Walfang sei ein ernstes Thema, das in anderen Foren als in den Handelsverhandlungen mit Japan besprochen werde, so die EU-Handelskommissarin. Die EU hatte von den Mitgliedstaaten das Mandat erhalten, die Verhandlungen in ihrem Auftrag zu führen und in enger Einbindung des Europäischen Parlaments und der 11 Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft darüber zu berichten. Die Berichte über den jeweiligen Stand der Verhandlungen und die Verhandlungsvorschläge der EU-Seite stehen im Anschluss an die Verhandlungsrunden auf den Internetseiten der EU-Kommission. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Kommission den Text des Abkommens ebenfalls auf ihren Seiten veröffentlichen. Die Kommission setzt zudem alles daran, dass die Mitgliedstaaten das Verhandlungsmandat ebenfalls öffentlich machen. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Ausführliche Informationen zum geplanten Handelsabkommen mit Japan Link Ein Videomitschnitt der Pressekonferenz mit Cecilia Malmström kann hier abgerufen werden Link 1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats geht nach Leipzig Annika Jahnke versucht die Wirkung von Chemikaliengemischen in der Umwelt zu erforschen. Für ihr Projekt “CHEMO-RISK“ am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig erhielt sie das 1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats (ERC). Auf der Festveranstaltung zu 10 Jahren ERC in Berlin stellte die Forscherin am 21. Juni ihr Projekt vor. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Um das Risiko von Mischungseffekten von Chemikalien zu bewerten, fehlt es bislang an tauglichen Werkzeugen. Annika Jahnke will das Problem mit einem so genannten Chemometer lösen, das zum Beispiel die Form eines Silikonarmbands haben könnte. Mit ihm können Chemikalienmischungen aus der Umwelt gesammelt und im Labor charakterisiert werden. Das Chemometer funktioniert vergleichbar einem Thermometer und gibt Auskunft über das Maß an chemischer Aktivität. In über 1000 Projekten haben seit 2007 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den Europäischen Forschungsrat (European Research Council, ERC) fast zwei Milliarden Euro an deutsche Standorte geholt. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des ERC fand in Berlin eine Festveranstaltung statt. ERC- Präsidenten Jean-Pierre Bourguignon ehrte zusammen mit Bundesforschungsministerin Johanna Wanka Annika Jahnke als 1000. Empfängerin eines ERC-Stipendiums in Deutschland. Stellvertretend für 1000 exzellente Ideen wurden weitere ausgezeichnete Forschende ihre Projekte vorstellt. Anschließend diskutierte eine hochrangig besetzte Podiumsdiskussion, wie sich Deutschland auch in Zukunft erfolgreich beim europäischen Exzellenzwettbewerb positionieren kann. Die Top drei der deutschen Forschungsinstitutionen bei ERC-Stipendien sind die Max-Planck-Gesellschaft, die Universität München – LMU und die Technische Universität München – TUM. Der ERC wurde 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft eingerichtet und ist mit 13 Milliarden Euro der größte Einzelbereich von Horizont 2020, dem EU-Programm für Forschung und Innovation - das sind 17 Prozent des Gesamtbudgets. Der ERC finanziert grundlagenorientierte 12 Forschung über Horizont 2020. Entscheidungsorgan und verantwortlich für die Förderstrategie ist der wissenschaftliche Rat, ein unabhängiges Gremium von 22 hochrangigen Wissenschaftlern, das weitestgehend unabhängig von der Europäischen Kommission agiert. Vorsitzender ist der Präsident des ERC, Prof. Jean-Pierre Bourguignon, ehemaliger Direktor des Instituts des Hautes Études Scientifiques in Frankreich. Mitglieder aus Deutschland sind Prof. Michael Kramer, Max-Planck- Institut für Radioastronomie, Bonn sowie Prof. Kurt Mehlhorn, Max-Planck-Institut für Informatik, Saarbrücken. Der ERC richtet sich an exzellente Forschende in verschiedenen Karrierestufen. Angesprochen sind sowohl Nachwuchsforschende (ab zwei Jahre nach der Promotion) als auch etablierte Forschende. Die Förderung durch den ERC ermöglicht es diesen Personen, Teams frei zusammenzustellen und ihre bahnbrechende Forschung über mehrere Jahre finanziert zu bekommen. Die Gasteinrichtung der Forschenden muss in Europa liegen. Die Förderung durch den ERC ist personen- und nicht einrichtungsgebunden. Die Ausschreibungen sind themenoffen. Projektideen können daher aus allen Forschungsbereichen kommen. Hierdurch will der ERC den Forschenden ermöglichen, eigene und völlig neue Ansätze zu verfolgen. Die Nationale Kontaktstelle ERC berät und informiert im Auftrag des Bundesforschungs- ministeriums zu allen Aspekten des Programms. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: ERC Highlight: 10 Years of ERC: 1000th ERC grantee in Germany Link Europäischer Forschungsrat Link – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Neue Regeln schützen besser gegen Betrug beim Online-Kauf Verbraucherschutzbehörden sollen künftig schneller und wirkungsvoller gegen EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte beim Online-Handel vorgehen können. Am 21. Juni haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten auf eine engere europäische Zusammenarbeit bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten beim Online-Kauf geeinigt. Mit den neuen Regeln werden die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten ausgestattet. Damit können sie schneller reagieren, wenn Verbraucher EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte melden. Die Einigung auf die neuen Regeln muss nun noch formal vom Europäischen Parlament beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die nationale Umsetzung. Die Kommission schlug die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz letzten Mai gemeinsam mit weiteren Maßnahmen für den Online-Handel vor, damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem Umfang profitieren können. • eag Quelle: PM KOM Weitere Informationen: Daily News vom 22. Juni 2017 Link Pressemitteilung: Europäische Kommission schafft die Grundlagen für künftige Maßnahmen im Rahmen des EU-Verbraucherrechts Link Pressemitteilung: Kommission schlägt neue Vorschriften für den Online-Handel vor, 13 damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem Umfang profitieren können Link – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Was, wann, wo Zurück zur Übersicht ChemMultimodal Partnertreffen in der LV Am 20. Juni 2017 fand in der Landesvertretung Brüssel ein Treffen der insgesamt 14 transnationalen Partner im INTERREG-Projekt "ChemMultimodal" statt. Lead Partner des Projektes ist das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen- Anhalt. Auch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, die Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und das isw - Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung sind Teil der Projektpartnerschaft. Gemeinsam mit den weiteren europäischen Partnern werden aktuell Ansätze ausgearbeitet, um Chemieunternehmen bei der umweltfreundlichen 14 Gestaltung ihrer Transportwege unterstützen zu können. Um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen, müssen in Sachsen-Anhalt wie auch im restlichen Europa nicht nur die produktionsbedingten CO2-Emissionen reduziert sondern auch die Transportwege dekarbonisiert werden. Die rund 30 Teilnehmenden des Treffens stimmten unter anderem ab, wie Unternehmen der Chemieindustrie bzw. der Logistikbranche für die Vorteile der Schiene, unter anderem ein geringeres Unfallrisiko, sensibilisiert werden können. Dabei kamen die Projektpartner überein, dass umweltfreundliche Transportkonzepte nur dann erfolgreich sein können, wenn Vorteile von Schiene und Straße kombiniert, Transportwege also multimodal gestaltet werden können. In der ab Herbst 2017 folgenden Pilotphase sollen die entwickelten Ansätze gemeinsam mit Unternehmen aus allen Partnerregionen hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit getestet werden. Zu den weiteren Ergebnissen des Projektes werden eine gemeinsam mit den Chemieverbänden erarbeitete Strategie sowie Maßnahmepläne für die beteiligten Regionen gehören. www.interreg-central.eu/chemmultimodal • Gastbeitrag des MW – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Projekt EMPOWER: Neue Impulse für mehr Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden Magdeburg. Wie können für öffentliche Gebäude zuverlässige Daten über den Energieverbrauch und mögliche Einsparungen gewonnen werden? Wie sieht ein alltagstaugliches Energiemanagement aus? Und welche Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen können daraus abgeleitet werden? Diese Fragen stehen im Fokus des INTERREG Europe Projektes EMPOWER. Im Januar gestartet, wird es für fünf Jahre aus EU- Mitteln gefördert. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist dabei einer von neun europäischen Projektpartnern. Vertreter aus Slowenien, Spanien, Frankreich, Irland, Italien, Polen, Portugal und Schweden bringen sich mit ein. Am 22. Juni fand in der Investitionsbank das erste Treffen der regionalen Stakeholder statt. Zu diesen gehören u. a. das Finanzministerium, die Landesenergieagentur (LENA), der Städte- und Gemeindebund und die Ingenieurkammer. Gemeinsam sollte auf das Energiemonitoring und -management von geförderten Projekten geschaut werden. Im Fokus standen Projekte aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE. Das Ziel: Mit einfachen Instrumenten sollen öffentliche Einrichtungen ihr Energiemanagement effektiver gestalten und die Einsparpotenziale aus der energetischen Sanierung optimal nutzen. 15 Die Investitionsbank koordiniert darüber hinaus das Themenfeld Finanzmodelle. „Wir bringen unser Know-how zu Finanzierung, Förderung und Beratung ein und bekommen Einblicke in die Finanzbedarfe und -lösungen der Partnerregionen“, begründete Claudia Zott, Projektleiterin für die IB, das Engagement. Gleichzeitig soll die Entwicklung neuer Finanzlösungen für die energetische Gebäudesanierung vorangetrieben werden. Hintergrund: Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) gibt es in der Bundesrepublik 186.000 öffentliche Gebäude. Vier Milliarden geben Kommunen jedes Jahr für Energie aus. Der Großteil dieser Kosten entfällt auf kommunale Gebäude. Ein effizientes Energiemonitoring und -management macht Einsparpotenziale sichtbar. Die Größten liegen in der energetischen Sanierung von öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften, wie zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Schulen und Schwimmbäder. Mit geeigneten Maßnahmen lassen sich große Einsparungen erzielen, so dass sich die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz auch wirtschaftlich rentabel realisieren lassen. Damit wird auch ein Beitrag zur langfristigen Entlastung der öffentlichen Haushalte geleistet. Zum INTERREG Europe-Projekt EMPOWER: EMPOWER ist ein interregionales Projekt mit dem Ziel CO2-Emissionen durch dynamisches Monitoring der Energieeffizienz von Gebäuden maßgeblich zu senken. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist dabei einer von neun europäischen Projektpartnern. Bis 2021 wird EMPOWER mit 1,9 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert. Die Energieagentur Podravje (Energap) in Slowenien leitet das Projekt. Der Inhalt dieser Pressemitteilung gibt lediglich die Sicht der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wieder. Die für das INTERREG-Programm zuständigen EU-Behörden sind für den Inhalt nicht verantwortlich. • Gastartikel Investitionsbank Sachsen-Anhalt – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
FRANKO.FOLIE! Seit 10 Jahren weht vom 21. Juni - dem Tag der Fête de la musique - bis zum 14. Juli - dem französischen Nationalfeiertag - ein französischer Wind durch Magdeburg und Sachsen-Anhalt. Konzerte, Ausstellungen, Filme, Vorträge, thematische Stadtführungen, Märkte und Theateraufführungen warten auf zahlreiche Besucher. Für Kinder gibt es Puppentheater und einen kunstpädagogischen Workshop. Was wäre Frankreich ohne sein leckeres Essen?! So lockt ein französisches Picknick, und verschiedene Gastronomen in Magdeburg tischen französische Spezialitäten auf. (Stk) • eag Quelle: Facebook www.frankofolie.de Film „Pfarrer“ in der Landesvertretung in Brüssel gezeigt Gemeinsam mit dem Goethe-Institut und der Vertretung der EKD in Brüssel zeigte die Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Brüssel den 16 Dokumentarfilm „Pfarrer“ von Chris Wright und Stefan Kolbe am 26. Juni 2017. Dieser Film wurde unter anderem von der Mitteldeutschen Medienförderung gefördert. Die beiden atheistischen Filmemacher begleiteten ein Jahr eine Gruppe junger Männer und Frauen in der Endphase ihrer Ausbildung zum Pfarrer im Predigerseminar in der Lutherstadt Wittenberg. In dem Film geht es um die Auseinandersetzung der Protagonisten und Filmemacher um grundlegende menschliche Fragen von Glauben und Unglauben, Trost und Verzweiflung, Wahrheit und Wahnsinn. Im Anschluss an den Film bestand die Möglichkeit mit den beiden Filmemachern Christ Wright und Stefan Kolbe sowie Valentin Wendebourg, Sondervikar in der EKD Vertretung in Brüssel, Absolvent des Predigerseminars Wittenberg 2016, über den Film – moderiert von Christina Nord (Goethe-Institut) zu diskutieren. Davon machten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei diesem Dokumentarfilm, der zur Auseinandersetzung einlädt, rege Gebrauch. An den Folgetagen waren zwei weitere Dokumentarfilme der beiden Filmemacher in Brüssel zu sehen: „Das Block“ schaut sich das Leben in einem Plattenbau aus nächster Nähe an. „Technik“ des Glücks“ begibt sich auf die Spuren des ehemaligen Kohlekraftwerks Zschornewitz. Beide Filme wurden ebenfalls in Sachsen-Anhalt gedreht. • hf (Fotos: ug) – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
7. Kohäsionsforum in Brüssel Am 26. und 27. Juni 2017 fand das 7. Kohäsionsforum in Brüssel statt. Bei dieser alle drei Jahre stattfindenden Konferenz mit mehr als 700 Menschen, darunter hochrangigen Vertretern aus europäischen Institutionen, Zentralregierungen, regionale und lokale Vertreter, Wirtschafts- und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Akademiker ging es diesmal insbesondere um die Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020. Zu der Vielzahl prominenter Sprecher gehörten u.a. Kommissionspräsident Juncker die für Regionalpolitik zuständige Kommissarin Cretu, weitere Vizepräsidenten der EU-Kommission und Kommissare (Vizepräsidenten der Kommission Katainen und Oettinger, Kommissare Moscovici, Hogan, Vella und Thyssen) sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments McGuiness, Krehl, van Nistlerooij und Westphal und der Präsident des Ausschusses der Regionen Markkula sowie Vertretern von Zentralregierungen und Regionen. Staatssekretär Dr. Schneider nahm als Berichterstatter der AdR-Stellungnahme zur Zukunft der Kohäsionspolitik an der Podiumsdiskussion „Unterschieden in Regionen, Städten und ländlichen Gegenden begegnen“ teil. Übereinstimmend betonten die Sprecherinnen und Sprecher die Notwendigkeit einer starken Kohäsionspolitik nach 2020. Es gab eine große Unterstützung dafür, dass die Kohäsionspolitik weiterhin für alle Regionen Europas zugänglich ist. Die Veranstaltung umfasste Grundsatzreden, drei Podiumsdiskussionen und drei parallel laufende Workshops zu wichtigen Fragestellungen zur Zukunft Europas und zur Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020. Das Forum bot Entscheidungsträgern, Interessengruppen und Akteuren eine Plattform zur Diskussion, wie die EU-Regionalpolitik die Lebensbedingungen und Möglichkeiten aller europäischen Bürger vor dem Hintergrund der 17 Globalisierung, des technologischen Wandels und der zunehmenden Ungleichheit verbessern kann. Ergebnisse des 7. Kohäsionsforums fließen in den 7. Kohäsionsberichts ein, der im Herbst veröffentlicht werden soll. Kurz vor dem 7.Kohäsionsforum wurde die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern nach Brüssel übermittelt. In dieser legen Bundesregierung und Länder dar, welche Prioritäten sie für die europäische Kohäsionspolitik nach 2020 sehen. • hf Weitere Informationen zum 7. Kohäsionsforum: http://ec.europa.eu/regional_policy/de/newsroom/news/2017/06/27-06-2017-7th-cohesion- forum-webstreaming Weiterführenden Informationen zur Bund-Länder-Stellungnahme: http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170723-zypries-kohaesions- ist-solidaritaet.html – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Ausschreibungen Zurück zur Übersicht Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017 — Technische Unterstützung bei der Betrugsbekämpfung in der EU Fundstelle: Abl. C 196 vom 20. Juni 2017 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 9. August 2017 Antragsunterlagen: Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden: https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op portunities/herc/index.html Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen 18 zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerprotal einzureichen. Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017 — Rechtliche Weiterbildung und Rechtsstudien Fundstelle: Abl. C 196 vom 20. Juni 2017 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 9. August 2017 Antragsunterlagen: Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden: https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op portunities/herc/index.html Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerprotal einzureichen. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Gegenstand: EUROPÄISCHE KOMMISSION Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen — 2017 — Schulungen und Konferenzen zur Betrugsbekämpfung in der EU Fundstelle: Abl. C 196 vom 20. Juni 2017 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 9. August 2017 Antragsunterlagen: Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm „Hercule III“ eingereicht werden: https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op portunities/herc/index.html Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen werden: http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind über das Teilnehmerprotal einzureichen. Gegenstand: EUROPÄISCHES PARLAMENT 19 Stellenausschreibung PE/199/S Bediensteter auf Zeit Direktionsreferent (AD 5) (m/w) Fundstelle: Abl. C 198 A vom 22. Juni 2017 http://eur-lex.europa.eu/legal- content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:198A:FULL&from=DE Bewerbungsfrist: 24. Juli 2017 Antragsunterlagen: Die Bewerber müssen den offiziellen Bewerbungsbogen für diese Stellenausschreibung verwenden (im Original oder als Kopie), der dem o.g. Amtsblatt beigefügt ist. Gegenstand: Europäische Kommission – Stellenausschreibungen für nationale Sachverständige END Die Kommission sucht 33 nationale Sachverständige für Abordnungen in ihren nachstehend aufgeführten Generaldirektionen. Nr. GD Anmerkungen Einsendefrist Bewerbungen 01 AGRI-D-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 02 CLIMA-B-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 03 CLIMA-C-2 25/09/2017 04 CNECT-R-4 verkürzte Zeit 25/07/2017 – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
05 COMP-D-6 25/09/2017 06 COMP-E-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 07 COMP-G-5 verkürzte Zeit 25/07/2017 08 DEVCO-04 unentgeltlich 25/09/2017 09 DEVCO-06 unentgeltlich 25/09/2017 10 ECFIN-D-3 verkürzte Zeit, 2 Stellen 25/07/2017 11 ECFIN-F-2 verkürzte Zeit 25/07/2017 12 ECFIN-L-5 25/09/2017 13 EMPL-D-2 verkürzte Zeit 25/07/2017 14 ENV-C-2 verkürzte Zeit, unentgeltlich 25/07/2017 15 ESTAT-C-3 25/09/2017 16 ESTAT-G-2 25/09/2017 17 ESTAT-G-4 25/09/2017 18 FISMA-D-4 25/09/2017 19 GROW-03 25/09/2017 20 HOME-D-1 25/09/2017 21 JRC-A-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 22 JUST-B-2 verkürzte Zeit 25/07/2017 23 JUST-B-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 24 SANTE-E-4 verkürzte Zeit 25/07/2017 25 SANTE-E-5 verkürzte Zeit 25/07/2017 26 SANTE-G-3 verkürzte Zeit 25/07/2017 27 SG-E-1 verkürzte Zeit 25/07/2017 20 28 TAXUD-B-3 25/09/2017 29 TAXUD-C-1 25/09/2017 30 TRADE-D-1 25/09/2017 31 TRADE-G-2 25/09/2017 32 TRADE-H-5 25/09/2017 Fundstelle: Rundschreiben der Ständigen Vertretung vom Länderbeobachter Alle aktuellen Vakanzen für Nationale Sachverständige finden Sie auch auf der Website der Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel: http://www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/04-Service-und- Karriere/Arbeiten-bei-EU/03-02-END/02-END.html. Diese Stellen werden daher nicht im Internationalen Stellenpool aufgenommen. Bewerbungsfrist: siehe Tabelle Die Bewerbungsunterlagen müssen zur Prüfung bei der Ständigen Vertretung (StäV) in Brüssel 3 Tage vor der in der Ausschreibung genannten Frist unter der Emailadresse: pol-eu2-30- eu@brue.diplo.de eingehen. Für nach genannter Frist eingehende Bewerbungen kann die StäV die fristgerechte Weiterleitung nicht garantieren. Bewerber/innen laufen u.U. dann Gefahr, dass Ihre Bewerbung nicht mehr berücksichtigt werden kann. Die Bewerbungsunterlagen müssen unbedingt per E-Mail versandt werden, zunächst durch den Kandidaten oder die entsendende Behörde an die genannte E-Mail-Adresse in der StäV. Von hier werden die Bewerbungsunterlagen nach Prüfung per E-Mail an die Generaldirektion Humanressourcen (GD HR) bzw. die ausschreibende EU-Dienststelle weitergeleitet. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Jeder Bewerbungseingang wird von der StäV per E-Mail bestätigt. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, erkundigen Sie sich bitte noch einmal. Auskunft erteilt: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU Frau Pilarski, Tel.: ++32-2-787.10.39 E-Mail: anke.pilarski@diplo.de / pol-eu2-30-eu@brue.diplo.de Bewerbungsunterlagen: Die GD HR/ausschreibende EU-Dienststelle benötigt den Lebenslauf im Europass-Format sowie ein Motivationsschreiben. Die Bewerbungsunterlagen können grundsätzlich in den drei EU- Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) eingereicht werden. Bitte nennen Sie im Betreff Ihrer E-Mail die folgenden Informationen: Ausschreibende EU-Dienstelle Bewerbungsfrist Name(n), Vorname(n) des Bewerbers/der Bewerberin entsendende Behörde/Referat Zusage der Kostenübernahme: Für die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die GD HR/ausschreibende EU- Dienststelle benötigt die StäV unbedingt die Zusage des Dienstherren über die Fortzahlung der Bezüge/des Gehalts. Die entsendende Behörde kann entweder bei Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die StäV diese Zusage formlos in der E-Mail angeben oder in einem Schreiben die Fortzahlung der Bezüge/ des Gehalts für die/den Bewerber/-in bestätigen. Bekommt die GD HR/ ausschreibende EU-Dienststelle eine Bewerbung von einer Ständigen Vertretung eines Mitgliedstaates zugeleitet, wird davon ausgegangen, dass die entsendende Behörde die Fortzahlung der bisherigen Bezüge zugesagt hat. Die Prüfung dieser 21 Voraussetzung obliegt der StäV. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die StäV die Bewerbung daher nicht weiterleiten. Weitere Unterlagen: Erst bei erfolgreicher Bewerbung werden den Bewerber/innen seitens der GD HR Formulare zur verwaltungstechnischen Vorbereitung der END-Entsendung (Secondment request forms) mit der Bitte um Rücksendung zugehen. Drei Tipps für Ihre Bewerbung: Informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld der Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen über die EU-Behörde/Dienstelle, von der die END-Position ausgeschrieben wird. Hilfreich hierbei ist auch ein Blick in das amtliche Verzeichnis der Europäischen Union. Hier finden Sie in einer hierarchische Navigation zur organisationalen Struktur der EU-Organe: Prüfen sie die Stellenbeschreibungen genau und passen Sie Ihr Motivationsschreiben dem Anforderungsprofil der END-Stelle an. Hinweise zur Erstellung eines Motivationsschreibens sowie Formulierungsvorschläge finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Dort können Sie auch Musterbeispiele herunterladen. Gestalten Sie Ihren Lebenslauf so aussagekräftig wie möglich. Stellen Sie speziell für die angestrebte END-Stelle Fähigkeiten und Erfahrungen heraus, die Sie mitbringen. Durch das Europass-Format ist es möglich, zu jeder beruflichen Station ihres Werdegangs auch genauer über die dabei erlernten Fähigkeiten zu berichten. – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Sie können auch lesen