EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

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EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
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EU-Wochenspiegel
Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt

Ausgabe: 26/17 • 29.06.2017

       – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Vorwort

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Leserinnen und Leser,

In dieser Woche stand das Thema „Zukunft der
EU-Finanzen“       und      „Zukunft     der
Regionalpolitik nach 2020“ im besonderen
Fokus in Brüssel:
Am Mittwoch stellte die EU-Kommission ihr
Reflexionspapier zur „Zukunft der EU-
Finanzen“ vor. Es enthält verschiedene
Szenarien entsprechend der fünf Szenarien
des Weißbuchs zur Zukunft Europas und stellt
dort insbesondere auch die Frage nach der
zukünftigen Rolle der europäischen Regional-
und Agrarpolitik.
An den Vortagen fand das 7. Kohäsionsforum
in Brüssel statt. Bei dieser Großkonferenz
versammelten sich hochrangige Vertreter aus
europäischen Institutionen – darunter u.a. 8
Mitglieder des Kollegiums der Kommissare,
Vertreter des Europäischen Parlaments und
des     Ausschusses     der    Regionen-    ,
                                                                                                           2
Zentralregierungen, regionale und lokale
Vertreter, Wirtschafts- und Sozialpartner,
Nichtregierungsorganisationen            und
Akademiker, um zur Zukunft der Europäischen
Struktur- und Investitionsfonds nach 2020 zu
debattieren. Dabei wurde deutlich, dass es
auch nach 2020 eine starke Kohäsionspolitik
geben muss, welche für alle Regionen Europas
zugänglich ist.
Die deutschen Bundesländer bringen sich mit
einer       gemeinsamen         Bund-Länder-
Stellungnahme zu den Prioritäten für die
Kohäsionspolitik nach 2020 ein, die in der
Vorwoche nach Brüssel gesandt wurde.

Mit besten Grüßen

Dr. Henrike Franz
Leiterin der Landesvertretung

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Inhaltsverzeichnis

    Vorwort .................................................................................................................... 2

    Aus den Institutionen ............................................................................................. 4
          Europäische Kommission – Reflexionspapier „Zukunft der EU-Finanzen“
          Europäische Kommission – Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen Geldwäsche,
           Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft
          Europäische Kommission – Innovationsanzeiger
          Europäische Kommission – Neue Leitlinien für mehr Transparenz von Unternehmen in
           Sozial- und Umweltbelangen
          Europäische Kommission – Kampf gegen aggressive Steuerplanung
          Europäischer Rat

    Aus den Fachbereichen                  .......................................................................................... 9
          Horizont 2020 KMU-Instrument - – ECH Elektrochemie Halle GmbH erhält Förderung
          Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt
          Hohe Standards beim Handelsabkommen mit Japan
          1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats geht nach Leipzig
          Neue Regeln schützen besser gegen Betrug beim Online-Kauf

    Was, wann, wo             ...................................................................................................... 14
          ChemMultimodal Partnertreffen in der LV
          Projekt EMPOWER: Neue Impulse für mehr Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden
          FRANKO.FOLIE!                                                                                                                  3
          Film „Pfarrer“ in der Landesvertretung in Brüssel gezeigt
          7. Kohäsionsforum in Brüssel

    Ausschreibungen               .................................................................................................. 18
          KOM – Programm Hercule III (3 Aufforderungen)
          EP – Stellenausschreibung Direktionsreferent
          KOM – Stellenausschreibung für nationale Sachverständige – END
          Europa Medien Preis Sachsen-Anhalt – Deine Ideen sind gefragt
          Startschuss für eine neue Generation der Europe-Direct-Informationszentren
          Ausschreibung für Literarische Übersetzungen veröffentlicht
          Young Europeans Award
          EU-Förderung im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahrs 2018

    Kontaktbörse ......................................................................................................... 25
          Europäische Projekte – Diverse Partnergesuche

    Büro intern / Tipp ................................................................................................. 26
          Tipp – Der Ommegang zu Brüssel
          GOEUROPE - Quizfragen

    Ihr Kontakt zu uns              ................................................................................................ 29

    Impressum ............................................................................................................. 30

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
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Aus den Institutionen
                                                                                        Zurück zur Übersicht

Europäische Kommission – Reflexionspapier „Zukunft der EU-Finanzen“

Am 28. Juni 2017 veröffentlichte die EU-Kommission ihr Reflexionspapier zur „Zukunft der EU-
Finanzen“
Der EU-Haushalt ab 2020 steht vor der großen Herausforderung, mit knapperen Mitteln mehr
zu finanzieren. Von der EU wird erwartet, eine größere Rolle in neuen Politikbereichen, wie
Migration, innere und äußere Sicherheit oder Verteidigung zu übernehmen. Zudem sollte
Europa seine führende Rolle auf globaler Ebene als wichtiger Geber von humanitärer Hilfe und
Entwicklungshilfe und als Vorreiter bei der Bekämpfung des Klimawandels bewahren. Dies
muss mit einem EU-Haushalt erreicht werden, der mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs
weiter schrumpft.
Das Reflexionspapier stellt Hauptpunkte der Debatte aus Sicht der EU-Kommission dar, die
entsprechend den fünf Szenarien des Weißbuchs gegliedert sind. Die Optionen reichen dabei
von einer Kürzung der Ausgaben für bestehende politische Maßnahmen bis zu einer Erhöhung
der Einnahmen.
Zudem stellt die EU-Kommission in dem Reflexionspapier grundlegende Merkmale des EU-
Haushalts dar. Von besonderem Interesse für die Regionen sind dabei auch die Ausführungen
in den Politikbereichen wie Kohäsion und Landwirtschaft. Das Reflexionspapier geht auch auf
übergeordnete Aspekte wie den Mehrwert der EU-Finanzierung oder die Verknüpfung
zwischen EU-Finanzierung und Strukturreformen in den Mitgliedstaaten ein.                                      4
Der durch das Weißbuch angestoßene und auf einer Reihe von Reflexionspapieren beruhende
Reflexionsprozess wird in die Ausarbeitung des Vorschlags für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen für eine EU mit 27 Mitgliedstaaten einfließen, den die Kommission Mitte 2018
vorzulegen beabsichtigt. • hf Quelle: EU-KOM

Das Reflexionspapier und weitere Informationen finden Sie hier:
http://ec.europa.eu/germany/news/oettinger-er%C3%B6ffnet-debatte-%C3%BCber-die-
zukunft-der-eu-finanzen_de

Europäische Kommission – Verschärfte EU-Regeln im Kampf gegen
Geldwäsche, Steuervermeidung und Terrorismusfinanzierung treten in Kraft

                       Die Juncker-Kommission hat den Kampf gegen Steuervermeidung,
                       Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu einer ihrer Prioritäten
                       erklärt.  Am      26.  Juni  ist   die   Vierte   Richtlinie    zur
                       Geldwäschebekämpfung in Kraft getreten. Sie verschärft die
                       bestehenden Regelungen und sorgt für eine wirksamere Bekämpfung
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Zudem schafft sie mehr Transparenz, um
Steuervermeidung zu verhindern. Zusätzliche Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Richtlinie
sind bereits in einem fortgeschrittenen Stadium. Darüber hinaus veröffentlichte die
Kommission einen Bericht, mit dem die Behörden der Mitgliedstaaten beim praktischen
Vorgehen gegen Geldwäsche-Risiken unterstützt werden sollen.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Gemäß den Vorgaben der neuen Richtlinie hat die Kommission bewertet, wie hoch die Risiken
von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in verschiedenen Branchen und für
unterschiedliche Finanzprodukte sind. Der aktuell veröffentlichte Bericht benennt die
riskantesten Bereiche und die von Kriminellen am häufigsten genutzten Geldwäschepraktiken.
Der neue Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche besteht aus zwei Rechtsakten (IP/15/5001):
der Vierten Geldwäscherichtlinie und der Geldtransfer-Verordnung, die beide am 20. Mai 2015
verabschiedet wurden.
Im Juli 2016 hat die Kommission einen Vorschlag vorgelegt, um schärfer gegen die
Terrorismusfinanzierung vorzugehen und nach den Enthüllungen der Panama-Papiere mehr
Transparenz bei Finanztransaktionen zu gewährleisten (IP/16/2380). Diese Änderungen zielen
darauf ab, strenge Sicherheitsvorkehrungen für Finanzströme aus stark risikobehafteten
Drittländern zu treffen, den Zugang der zentralen Meldestellen zu Informationen einschließlich
zentraler Bankkontenregister zu verbessern und gegen das Risiko anzugehen, dass
terroristische Aktivitäten mit Hilfe von virtuellen Währungen und Prepaid-Karten finanziert
werden. Der Vorschlag wird derzeit von Rat und Europäischem Parlament verhandelt, eine
Verabschiedung noch in diesem Jahr ist zu erwarten. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen
       Vierte Geldwäscherichtlinie Link und Geldtransfer-Verordnung Link

Europäische Kommission – Innovationsanzeiger: Deutschland ist
Spitzenreiter bei Investitionen in Innovationen
                                                                                                           5
                            Deutschland liegt bei den Unternehmensinvestitionen in
                            Innovationen EU-weit vorne. Insgesamt hat sich die
                            Innovationstätigkeit in der EU verbessert, allerdings bestehen
                            zwischen den Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede. Auf globaler
                            Ebene bleibt die EU immer noch hinter den weltweit führenden
                            Ländern zurück. Zu dem Ergebnis kommt der Innovationsanzeiger,
                            den die EU-Kommission am 20. Juni veröffentlicht hat. Schweden
                            nimmt demnach erneut die Führungsposition in der EU bei den
                            Innovationen ein, gefolgt von Dänemark, Finnland, den
                            Niederlanden, dem Vereinigten Königreich und Deutschland.
                            (20.06.2017) - Auf globaler Ebene kommt die EU an Kanada und die
                            USA heran, doch Südkorea und Japan setzen sich ab. Die größten
Fortschritte unter den internationalen Wettbewerbern weist China auf.
Der jährliche Europäische Innovationsanzeiger enthält eine vergleichende Bewertung der
Forschungs- und Innovationsleistungen der EU-Mitgliedstaaten sowie ausgewählter
Drittländer. Ein interaktives Online-Tool ermöglicht benutzerdefinierte Vergleiche der
Leistungswerte. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Pressemitteilung: Innovationstätigkeit in der EU etwas verbessert, doch die Fortschritte
       müssten gleichmäßiger verteilt sein Link
       Häufig gestellte Fragen Link
       Europäischer Innovationsanzeiger Link
       Regionaler Innovationsanzeiger Link

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
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Europäische Kommission – Neue Leitlinien für mehr Transparenz von
Unternehmen in Sozial- und Umweltbelangen

Die Europäische Kommission hat am 26. Juni Leitlinien für die
Offenlegung nichtfinanzieller Informationen vorgelegt, auf die
Unternehmen sich stützen können, um ihrer Verpflichtung zur
Offenlegung       bestimmter      Umwelt-       und     Sozialangaben
nachzukommen.
Diese Leitlinien folgen auf das Inkrafttreten der Richtlinie 2014/95/EU am 6. Dezember 2014,
durch die bestimmte große Unternehmen verpflichtet werden, gewisse nichtfinanzielle und
Diversität betreffende Angaben offenzulegen. Unternehmen, die in den Anwendungsbereich
dieser Richtlinie fallen, müssen künftig Angaben über Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in
Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte,
Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und
Kontrollorganen offenlegen.
Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien setzt die Kommission einen weiteren Meilenstein in
ihrem Bemühen um Transparenz und hochwertige, zielführende Rechenschaftslegung durch
Unternehmen. Wie in der Folgenabschätzung zur Richtlinie deutlich wird, bewirkt dies eine
Erhöhung der Leistungsfähigkeit sowie der Nachhaltigkeit von Wachstum und Arbeitsplätzen,
und das ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand.
In den vorgeschlagenen Leitlinien schlagen sich sowohl bewährte Praktiken als auch die
neuesten Entwicklungen nieder, einschließlich Erkenntnissen aus den Zielen für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen, dem Pariser Klimaabkommen, der vom Rat für
Finanzstabilität ins Leben gerufenen Task-Force „Klimabezogene Finanzinformationen“ unter                  6
Federführung der Wirtschaft und aus den laufenden Arbeiten der von der Europäischen
Kommission im Zuge der Initiative für eine Kapitalmarktunion eingesetzten Hochrangigen
Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Die Leitlinien sind unverbindlich
und bringen keinerlei Erweiterung des Geltungsbereichs der Richtlinie mit sich. Unternehmen,
die eine nichtfinanzielle Erklärung verfassen, können sich jedoch auf die Leitlinien stützen.
• eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität
       betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen Link
       Allgemeine Informationen über nichtfinanzielle Erklärungen Link

Europäische Kommission – Kampf gegen aggressive Steuerplanung

                        Die Europäische Kommission hat am 21. Juni neue strenge
                        Transparenzvorschriften für Intermediäre wie Steuerberater,
                        Buchhalter,     Banken     und     Anwälte    vorgeschlagen,    die
                        Steuerplanungsstrategien für Kunden ausarbeiten und empfehlen.
                        Jüngste Medienenthüllungen wie die „Panama Papers“ haben gezeigt,
wie Intermediäre Unternehmen und Einzelpersonen aktiv darin unterstützen, Steuern zu
umgehen – meist mithilfe von ausgefeilten grenzübergreifenden Systemen. Der aktuell
vorgelegte Vorschlag zielt darauf ab, dieser aggressiven Steuerplanung durch eine strengere

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Überprüfung der bislang im Verborgenen gebliebenen Vorgehensweisen von Steuerplanern
und -beratern entgegenzuwirken.
Grenzüberschreitende Steuerplanungsstrategien, die bestimmte Merkmale und Kennzeichen
aufweisen und Regierungen Verluste verursachen können, müssen nun Steuerbehörden
unaufgefordert gemeldet werden, bevor sie zum Einsatz kommen. Die Kommission hat
mehrere Hauptkennzeichen ermittelt, zu denen auch die Nutzung von Verlusten zur Senkung
der Steuerlast, günstige Steuersonderregelungen und Vereinbarungen unter Beteiligung von
Ländern gehören, die die internationalen Standards für verantwortungsvolles Handeln nicht
einhalten.
Folgende Personen oder Unternehmen werden der Verpflichtung unterliegen,
grenzüberschreitende Systeme zu melden, die eines oder mehrere dieser Kennzeichen
aufweisen:
 der Intermediär, der das grenzüberschreitende System zur Umsetzung und Nutzung durch
    ein Unternehmen oder eine Einzelperson anbietet;
 die beratene Person oder das beratene Unternehmen, soweit der Intermediär, der das
    grenzüberschreitende System anbietet, nicht in der EU niedergelassen ist oder
    Verschwiegenheitspflichten unterliegt;
 die Person oder das Unternehmen, die bzw. das das grenzüberschreitende System umsetzt,
    soweit es von internen Steuerberatern oder Anwälten entwickelt wurde.
Die Mitgliedstaaten werden Angaben, die sie zu Steuerplanungsstrategien erhalten, über eine
zentrale Datenbank automatisch austauschen. Dadurch werden sie frühzeitig vor neuen Risiken
im Bereich der Steuervermeidung gewarnt und in die Lage versetzt, Maßnahmen zur
Unterbindung von schädlichen Vorgehensweisen zu ergreifen. Ein meldepflichtiges System hat
nicht zwangsläufig schädliche Auswirkungen, bedarf jedoch einer genauen Überprüfung durch
die Steuerbehörden. Die Mitgliedstaaten werden wirksame abschreckende Sanktionen gegen                     7
Unternehmen verhängen müssen, die den Transparenzvorschriften nicht nachkommen, damit
all diejenigen, die Steuermissbrauch unterstützen und fördern, nachhaltig von ihren
Machenschaften abgebracht werden.
Die neuen Vorschriften sind umfassend und decken alle Intermediäre, alle potenziell
schädlichen Systeme und alle Mitgliedstaaten ab. Jede Steuerstrategie, die eines oder mehrere
der erwähnten Kennzeichen aufweist, muss in Zukunft innerhalb von fünf Tagen ab
Bereitstellung an einen Kunden der für den Intermediär zuständigen Steuerbehörde unter
Angabe der Einzelheiten gemeldet werden.
Der Vorschlag in Gestalt einer Änderung der Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit
wird nun dem Europäischen Parlament zur Konsultation und dem Rat zur Annahme übermittelt.
Die neue Meldepflicht soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Die EU-Mitgliedstaaten wären ab
dann verpflichtet, alle drei Monate Informationen auszutauschen. • eag Quelle: PM KOM

Europäischer Rat

Am 22. und 23. Juni 2017 trafen sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union
in Brüssel zum Europäischen Rat.
Ergebnisse der Sitzung waren unter anderem die Verlängerung der Sanktionen gegen Russland
um weitere sechs Monate, die vollständige Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens in
Kooperation mit den internationalen Partnern der Europäischen Union und die Klärung des
Verfahrens zur Verlagerung der bisher in Großbritannien ansässigen EU-Agenturen –

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Europäische Bankenaufsicht EBA und Europäische Arzneimittelagentur EMA. Auf der
Ratssitzung im November 2017 soll hierzu eine Entscheidung erfolgen.
Weitere Themen waren Sicherheit und Verteidigung, Wirtschaftspolitik und Migration sowie
Digitales Europa.
Premierministerin May hat beim Europäischen Rat über ihren Vorschlag für die künftigen
Rechte von EU-Bürgerinnen in Großbritannien berichtet. Eine Diskussion hierzu erfolgte nicht,
da die Verhandlungen nicht von den Staats- und Regierungschefs, sondern von den
Verhandlungsführern geführt werden. • hf

Die Schlussfolgerungen und weitere Informationen zum Europäischen Rat finden Sie hier:
http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/european-council/2017/06/22-23/

                                                                                                           8

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
EU-Wochenspiegel Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt
Aus den Fachbereichen
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Horizont 2020 KMU-Instrument – ECH Elektrochemie Halle GmbH erhält
Förderung

Die Ergebnisse der aktuellen 1. Antragsphase (mit dem Stichtag Mai 2017) des KMU-
Instruments unter Horizont 2020 (H2020), dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und
Innovation, wurden von der EU-Kommission veröffentlicht. Ausgewählt wurden u.a.
Projektideen von sieben KMU aus Deutschland, darunter die Firma ECH Elektrochemie Halle
GmbH, die im Bereich elektrochemische Analyseverfahren tätig ist. Für die 1. Antragsphase des
KMU-Instruments erhalten die Unternehmen für Projekte aus den Bereichen Verkehrstechnik,
Energie und IT je 50.000 Euro und können damit ihre Projektideen zu einem Konzept
weiterentwickeln.

Mit etwa 3 Milliarden Euro über sieben Jahre gehört das KMU-Instrument zu den größeren
H2020-Fördertöpfen. Mit dessen Hilfe können KMU konkrete Ideen zur Marktreife entwickeln.
Es vereint schnelle Förderentscheidungen mit weitgehend themenoffener Förderung. Die
Förderung erfolgt phasenweise entlang des Innovationszyklus und gliedert sich in drei Phasen:

   Machbarkeit - Von der Idee zum Konzept (Phase 1)
   Umsetzung - Vom Konzept zur Marktreife (Phase 2)                                                           9
   Markteinführung - Kommerzialisierung (Phase 3)

Am KMU-Instrument teilnehmen dürfen nur einzelne gewinnorientierte KMU sowie Konsortien
aus gewinnorientierten KMU, die alle in europäischen Mitgliedstaaten oder in einem mit H2020
assoziierten Land niedergelassen sein müssen. Weitere Einrichtungen wie beispielsweise
Industrieunternehmen oder Universitäten können als Dritte, üblicherweise als
Unterauftragnehmer, eingebunden werden.
In der Phase 1 wird eine Machbarkeits- oder Durchführbarkeitsstudie mit einer Dauer von rund
sechs Monaten pauschal mit 50.000 Euro gefördert. Das Ziel in Phase 1 ist eine Bewertung des
Projektvorschlags. Im Fokus dieser Machbarkeitsstudie steht die kommerzielle Umsetzung. Das
Ergebnis von Phase 1 soll ein konkreter Businessplan sein, der eine Bewerbung für Phase 2
ermöglicht. Begleitet wird Phase 1 durch Coaching- und Unterstützungsmaßnahmen von bis
zu drei Tagen.
Bei den erfolgreichen Bewerbungen für die Phase 1 der Forschungsförderung für KMU
insgesamt liegen deutsche KMU auf Platz vier (142 KMU) hinter Spanien (455 KMU), Italien (401
KMU) und Großbritannien (270 KMU). Für die in dieser Verfahrensrunde ausgewählten 129
Unternehmen aus 25 Ländern stehen 6,4 Mio. Euro zur Verfügung. Die meisten erfolgreichen
Anträge stammen aus dem IT-Bereich (30 Projekte).
Der nächste Stichtag für Phase 1 des KMU-Instruments ist der 6. September 2017.
• dw Quelle: KOM-Pressemitteilung: s. hier

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Eingliederung von Migranten in den Arbeitsmarkt - Neues Instrument soll
Kompetenzen schneller sichtbar machen

Zum Weltflüchtlingstag der Vereinten Nationen am 20. Juni hat die
EU-Kommission ein neues Instrument vorgestellt, das Kompetenzen
und Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen darstellen und ihnen
den Weg in den Arbeitsmarkt leichter machen soll. Konkret handelt
es sich um einen Off-/Online-Webeditor, der es Drittstaats-
angehörigen ermöglicht, ihre Kompetenzen, Qualifikationen und Erfahrungen so darzustellen,
dass sie EU-weit für Arbeitgeber, Bildungsanbieter und Organisationen, die mit Migranten
arbeiten, gut verständlich sind. Das Kompetenzprofil-Instrument soll es Aufnahmezentren und
öffentlichen Arbeitsverwaltungen ermöglichen, den betreffenden Menschen bei der
Anerkennung ihrer Qualifikationen zu helfen und ihnen Orientierungshilfe zu Bildung oder
Beschäftigung anzubieten.

Mit dem Instrument soll das Ungleichgewicht zwischen Kompetenzen und Arbeitsplatzangebot
für Drittstaatsangehörige behoben werden. Zielgruppe sind sowohl Drittstaatsangehörige mit
einem hohen Bildungsniveau – die möglicherweise Hilfe bei der Anerkennung ihrer
Qualifikationen brauchen –, als auch Drittstaatsangehörige mit einem niedrigem
Bildungsniveau, die weitergebildet werden müssen, um die auf unserem Arbeitsmarkt
geforderten Kompetenzen zu erwerben.
Außerdem hemmen die mangelnden Kenntnisse einiger Drittstaatsangehöriger in der/den
Sprache/n des Aufnahmelandes ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Das Instrument wird
bei der Identifizierung dieser Lücken helfen. Es ergänzt andere Tools zur Gewährleistung der                          10
Transparenz von Kompetenzen, wie den Europass und den Europäischen Qualifikationsrahmen,
die beide im Rahmen der neuen Agenda für Kompetenzen überarbeitet worden sind, um den
Arbeitgebern, Bildungsanbietern und zuständigen Behörden die Möglichkeit zu geben,
nationale Qualifikationen auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene miteinander zu
vergleichen.
Das Kompetenzprofil-Instrument der EU steht auch in Einklang mit dem Aktionsplan der
Europäischen Kommission für die Integration von Drittstaatsangehörigen, der ebenfalls vor
einem Jahr auf den Weg gebracht wurde, um die Mitgliedstaaten bei der Integration der 20
Millionen Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in der EU aufhalten, zu unterstützen. Die
Kommission hat seitdem verschiedene Initiativen für eine verbesserte Eingliederung von
Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt ergriffen, zuletzt die Initiative „Arbeitgeber
gemeinsam für Integration“, mit der die Bemühungen von Arbeitgebern zur Unterstützung der
Integration von Flüchtlingen und anderen Migranten gefördert werden.
• eag Quelle: PM KOM

Weitere Informationen:
MEMO: Fragen und Antworten zu dem Kompetenzprofil-Instrument                                     der       EU   für
Drittstaatsangehörige Link
Kompetenzprofil-Instrument der EU für Drittstaatsangehörige Link

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Hohe Standards beim Handelsabkommen mit Japan

                         Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat am 26. Juni die
                         Chancen für einen Abschluss der Handelsabkommen mit Japan und
                         Mexiko noch in diesem Jahr bekräftigt. In einer Pressekonferenz in
                         Brüssel verwies Malmström darauf, dass sich die Verhandlungen mit
                         Japan derzeit in der heißen Phase befänden, um das Abkommen auf
einem so ehrgeizigen Niveau wie das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen mit
Kanada (CETA) abzuschließen. Die EU will durch das Abkommen zwischen zwei derart starken
Wirtschaftsregionen die Globalisierung im Sinne europäischer Interessen und europäischer
Werte gestalten.
Behauptungen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Verhandlungsdokumenten
durch Greenpeace, die EU falle mit dem EU-Japan-Abkommen hinter ihre eigenen hohen
Standards zurück, seien grundlos, so Malmström. Die hohen Sicherheits-, Verbraucher- und
Umweltstandards seien in dem geplanten Abkommen ebenso gesichert wie das
Vorsorgeprinzip der EU, mit dem die EU auf der Grundlage präventiver Entscheidungen im
Risikofall ein hohes Umweltschutzniveau gewährleistet. Auch behalten beide Seiten das Recht,
ihre eigenen neuen Umwelt- und Verbrauchergesetze zu erlassen.
Die EU und Japan bekennen sich gemeinsam zum Pariser Klimaabkommen, zu nachhaltiger
Entwicklung und dem Kampf gegen illegalen Holzeinschlag.
Walfang sei ein ernstes Thema, das in anderen Foren als in den Handelsverhandlungen mit
Japan besprochen werde, so die EU-Handelskommissarin.
Die EU hatte von den Mitgliedstaaten das Mandat erhalten, die Verhandlungen in ihrem
Auftrag zu führen und in enger Einbindung des Europäischen Parlaments und der                              11
Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft darüber zu berichten. Die Berichte über den
jeweiligen Stand der Verhandlungen und die Verhandlungsvorschläge der EU-Seite stehen im
Anschluss an die Verhandlungsrunden auf den Internetseiten der EU-Kommission.
Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, wird die Kommission den Text des Abkommens
ebenfalls auf ihren Seiten veröffentlichen. Die Kommission setzt zudem alles daran, dass die
Mitgliedstaaten das Verhandlungsmandat ebenfalls öffentlich machen.
• eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       Ausführliche Informationen zum geplanten Handelsabkommen mit Japan Link
       Ein Videomitschnitt der Pressekonferenz mit Cecilia Malmström kann hier abgerufen
       werden Link

1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats geht nach Leipzig

Annika Jahnke versucht die Wirkung von Chemikaliengemischen in der Umwelt zu erforschen.
Für ihr Projekt “CHEMO-RISK“ am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig
erhielt sie das 1000. Stipendium des Europäischen Forschungsrats (ERC). Auf der
Festveranstaltung zu 10 Jahren ERC in Berlin stellte die Forscherin am 21. Juni ihr Projekt vor.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Um das Risiko von Mischungseffekten von Chemikalien zu bewerten, fehlt es bislang an
tauglichen Werkzeugen. Annika Jahnke will das Problem mit einem so genannten Chemometer
lösen, das zum Beispiel die Form eines Silikonarmbands haben könnte. Mit ihm können
Chemikalienmischungen aus der Umwelt gesammelt
und im Labor charakterisiert werden. Das Chemometer
funktioniert vergleichbar einem Thermometer und gibt
Auskunft über das Maß an chemischer Aktivität.
In über 1000 Projekten haben seit 2007
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über den
Europäischen Forschungsrat (European Research
Council, ERC) fast zwei Milliarden Euro an deutsche
Standorte geholt. Anlässlich des zehnjährigen Bestehens
des ERC fand in Berlin eine Festveranstaltung statt. ERC-
Präsidenten Jean-Pierre Bourguignon ehrte zusammen
mit Bundesforschungsministerin Johanna Wanka Annika
Jahnke als 1000. Empfängerin eines ERC-Stipendiums in
Deutschland. Stellvertretend für 1000 exzellente Ideen wurden weitere ausgezeichnete
Forschende ihre Projekte vorstellt. Anschließend diskutierte eine hochrangig besetzte
Podiumsdiskussion, wie sich Deutschland auch in Zukunft erfolgreich beim europäischen
Exzellenzwettbewerb positionieren kann. Die Top drei der deutschen Forschungsinstitutionen
bei ERC-Stipendien sind die Max-Planck-Gesellschaft, die Universität München – LMU und die
Technische Universität München – TUM.
Der ERC wurde 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft eingerichtet und ist mit 13 Milliarden
Euro der größte Einzelbereich von Horizont 2020, dem EU-Programm für Forschung und
Innovation - das sind 17 Prozent des Gesamtbudgets. Der ERC finanziert grundlagenorientierte               12
Forschung über Horizont 2020.
Entscheidungsorgan und verantwortlich für die Förderstrategie ist der wissenschaftliche Rat,
ein unabhängiges Gremium von 22 hochrangigen Wissenschaftlern, das weitestgehend
unabhängig von der Europäischen Kommission agiert. Vorsitzender ist der Präsident des ERC,
Prof. Jean-Pierre Bourguignon, ehemaliger Direktor des Instituts des Hautes Études
Scientifiques in Frankreich. Mitglieder aus Deutschland sind Prof. Michael Kramer, Max-Planck-
Institut für Radioastronomie, Bonn sowie Prof. Kurt Mehlhorn, Max-Planck-Institut für
Informatik, Saarbrücken.
Der ERC richtet sich an exzellente Forschende in verschiedenen Karrierestufen. Angesprochen
sind sowohl Nachwuchsforschende (ab zwei Jahre nach der Promotion) als auch etablierte
Forschende. Die Förderung durch den ERC ermöglicht es diesen Personen, Teams frei
zusammenzustellen und ihre bahnbrechende Forschung über mehrere Jahre finanziert zu
bekommen. Die Gasteinrichtung der Forschenden muss in Europa liegen. Die Förderung durch
den ERC ist personen- und nicht einrichtungsgebunden. Die Ausschreibungen sind
themenoffen. Projektideen können daher aus allen Forschungsbereichen kommen. Hierdurch
will der ERC den Forschenden ermöglichen, eigene und völlig neue Ansätze zu verfolgen.
Die Nationale Kontaktstelle ERC berät und informiert im Auftrag des Bundesforschungs-
ministeriums zu allen Aspekten des Programms. • eag Quelle: PM KOM

       Weitere Informationen:
       ERC Highlight: 10 Years of ERC: 1000th ERC grantee in Germany Link
       Europäischer Forschungsrat Link

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Neue Regeln schützen besser gegen Betrug beim Online-Kauf

                        Verbraucherschutzbehörden     sollen  künftig   schneller   und
                        wirkungsvoller gegen EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte
                        beim Online-Handel vorgehen können. Am 21. Juni haben sich
                        Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten
                        auf eine engere europäische Zusammenarbeit bei der Durchsetzung
von Verbraucherrechten beim Online-Kauf geeinigt.
Mit den neuen Regeln werden die nationalen Behörden mit mehr Befugnissen zur besseren
Durchsetzung von Verbraucherrechten ausgestattet. Damit können sie schneller reagieren,
wenn Verbraucher EU-weite Verstöße gegen Verbraucherrechte melden.
Die Einigung auf die neuen Regeln muss nun noch formal vom Europäischen Parlament
beschlossen werden. Danach haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit für die nationale
Umsetzung.
Die Kommission schlug die Überarbeitung der Verordnung über die Zusammenarbeit im
Verbraucherschutz letzten Mai gemeinsam mit weiteren Maßnahmen für den Online-Handel
vor, damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem
Umfang profitieren können. • eag Quelle: PM KOM

      Weitere Informationen:
      Daily News vom 22. Juni 2017 Link
      Pressemitteilung: Europäische Kommission schafft die Grundlagen für künftige
      Maßnahmen im Rahmen des EU-Verbraucherrechts Link
      Pressemitteilung: Kommission schlägt neue Vorschriften für den Online-Handel vor,                   13
      damit Verbraucher und Unternehmen von den Vorteilen des Binnenmarkts in vollem
      Umfang profitieren können Link

       – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Was, wann, wo
                                                                                        Zurück zur Übersicht

ChemMultimodal Partnertreffen in der LV

Am 20. Juni 2017 fand in der Landesvertretung
Brüssel ein Treffen der insgesamt 14
transnationalen Partner im INTERREG-Projekt
"ChemMultimodal" statt. Lead Partner des
Projektes ist das Ministerium für Wirtschaft,
                                    Wissenschaft
                                         und
                                   Digitalisierung
                                  des       Landes
                                      Sachsen-
                                  Anhalt. Auch
                                  das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, die
                                  Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und das isw -
                                  Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung sind
                                  Teil der Projektpartnerschaft.
                                  Gemeinsam mit den weiteren europäischen Partnern
                                  werden        aktuell    Ansätze     ausgearbeitet,    um
                                  Chemieunternehmen          bei   der   umweltfreundlichen                    14
                                  Gestaltung ihrer Transportwege unterstützen zu können.
                                  Um die Klimaziele des Pariser Abkommens zu erreichen,
müssen in Sachsen-Anhalt wie auch im restlichen Europa nicht nur die produktionsbedingten
CO2-Emissionen reduziert sondern auch die Transportwege dekarbonisiert werden. Die rund
30 Teilnehmenden des Treffens stimmten unter anderem ab, wie Unternehmen der
Chemieindustrie bzw. der Logistikbranche für die Vorteile der Schiene, unter anderem ein
geringeres Unfallrisiko, sensibilisiert
werden können. Dabei kamen die
Projektpartner      überein,      dass
umweltfreundliche Transportkonzepte
nur dann erfolgreich sein können,
wenn Vorteile von Schiene und Straße
kombiniert,     Transportwege      also
multimodal gestaltet werden können.
In der ab Herbst 2017 folgenden
Pilotphase sollen die entwickelten
Ansätze gemeinsam mit Unternehmen
aus allen Partnerregionen hinsichtlich
ihrer Umsetzbarkeit getestet werden.
Zu den weiteren Ergebnissen des
Projektes werden eine gemeinsam mit den Chemieverbänden erarbeitete Strategie sowie
Maßnahmepläne für die beteiligten Regionen gehören.
www.interreg-central.eu/chemmultimodal
• Gastbeitrag des MW

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Projekt EMPOWER: Neue Impulse für mehr Energieeffizienz in öffentlichen
Gebäuden

Magdeburg. Wie können für öffentliche Gebäude zuverlässige Daten über den
Energieverbrauch und mögliche Einsparungen gewonnen werden? Wie sieht ein
alltagstaugliches     Energiemanagement         aus?    Und      welche     Investitionen   in
Energieeffizienzmaßnahmen können daraus abgeleitet werden? Diese Fragen stehen im Fokus
des INTERREG Europe Projektes EMPOWER. Im Januar gestartet, wird es für fünf Jahre aus EU-
Mitteln gefördert. Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) ist dabei einer von neun
europäischen Projektpartnern. Vertreter aus Slowenien, Spanien, Frankreich, Irland, Italien,
Polen, Portugal und Schweden bringen sich mit
ein.
Am 22. Juni fand in der Investitionsbank das
erste Treffen der regionalen Stakeholder statt.
Zu diesen gehören u. a. das Finanzministerium,
die Landesenergieagentur (LENA), der Städte-
und Gemeindebund und die Ingenieurkammer.
Gemeinsam sollte auf das Energiemonitoring
und -management von geförderten Projekten
geschaut werden. Im Fokus standen Projekte
aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III
plus EFRE.
Das Ziel: Mit einfachen Instrumenten sollen öffentliche Einrichtungen ihr Energiemanagement
effektiver gestalten und die Einsparpotenziale aus der energetischen Sanierung optimal nutzen.                        15
Die Investitionsbank koordiniert darüber hinaus das Themenfeld Finanzmodelle. „Wir bringen
unser Know-how zu Finanzierung, Förderung und Beratung ein und bekommen Einblicke in die
Finanzbedarfe und -lösungen der Partnerregionen“, begründete Claudia Zott, Projektleiterin
für die IB, das Engagement. Gleichzeitig soll die Entwicklung neuer Finanzlösungen für die
energetische Gebäudesanierung vorangetrieben werden.
Hintergrund:
Laut Deutscher Energie-Agentur (dena) gibt es in der Bundesrepublik 186.000 öffentliche
Gebäude. Vier Milliarden geben Kommunen jedes Jahr für Energie aus. Der Großteil dieser
Kosten entfällt auf kommunale Gebäude. Ein effizientes Energiemonitoring und -management
macht Einsparpotenziale sichtbar. Die Größten liegen in der energetischen Sanierung von
öffentlichen Gebäuden und Liegenschaften, wie zum Beispiel Verwaltungsgebäude, Schulen
und Schwimmbäder. Mit geeigneten Maßnahmen lassen sich große Einsparungen erzielen, so
dass sich die Investitionen zur Steigerung der Energieeffizienz auch wirtschaftlich rentabel
realisieren lassen. Damit wird auch ein Beitrag zur langfristigen Entlastung der öffentlichen
Haushalte geleistet.
Zum INTERREG Europe-Projekt EMPOWER:
EMPOWER ist ein interregionales Projekt mit dem Ziel CO2-Emissionen durch dynamisches
Monitoring der Energieeffizienz von Gebäuden maßgeblich zu senken. Die Investitionsbank
Sachsen-Anhalt (IB) ist dabei einer von neun europäischen Projektpartnern. Bis 2021 wird
EMPOWER mit 1,9 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
(EFRE) kofinanziert. Die Energieagentur Podravje (Energap) in Slowenien leitet das Projekt.
Der Inhalt dieser Pressemitteilung gibt lediglich die Sicht der Investitionsbank Sachsen-Anhalt wieder. Die für das
INTERREG-Programm zuständigen EU-Behörden sind für den Inhalt nicht verantwortlich.
• Gastartikel Investitionsbank Sachsen-Anhalt

          – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
FRANKO.FOLIE!

Seit 10 Jahren weht vom 21. Juni - dem Tag der Fête de
la musique - bis zum 14. Juli - dem französischen
Nationalfeiertag - ein französischer Wind durch
Magdeburg         und       Sachsen-Anhalt.      Konzerte,
Ausstellungen,       Filme,      Vorträge,    thematische
Stadtführungen, Märkte und Theateraufführungen
warten auf zahlreiche Besucher. Für Kinder gibt es
Puppentheater       und      einen    kunstpädagogischen
Workshop.
Was wäre Frankreich ohne sein leckeres Essen?! So lockt
ein    französisches      Picknick,   und    verschiedene
Gastronomen in Magdeburg tischen französische
Spezialitäten auf. (Stk) • eag Quelle: Facebook
www.frankofolie.de

Film „Pfarrer“ in der Landesvertretung in Brüssel gezeigt

Gemeinsam mit dem Goethe-Institut und der
Vertretung der EKD in Brüssel zeigte die
Landesvertretung Sachsen-Anhalt in Brüssel den                                                             16
Dokumentarfilm „Pfarrer“ von Chris Wright und Stefan
Kolbe am 26. Juni 2017. Dieser Film wurde unter
anderem von der Mitteldeutschen Medienförderung
gefördert.
Die beiden atheistischen Filmemacher begleiteten ein
Jahr eine Gruppe junger Männer und Frauen in der
Endphase ihrer Ausbildung zum Pfarrer im Predigerseminar in der Lutherstadt Wittenberg. In
dem Film geht es um die Auseinandersetzung der Protagonisten und Filmemacher um
grundlegende menschliche Fragen von Glauben und Unglauben, Trost und Verzweiflung,
Wahrheit und Wahnsinn.
Im Anschluss an den Film bestand die Möglichkeit mit
den beiden Filmemachern Christ Wright und Stefan
Kolbe sowie Valentin Wendebourg, Sondervikar in der
EKD Vertretung in Brüssel, Absolvent des
Predigerseminars Wittenberg 2016, über den Film –
moderiert von Christina Nord (Goethe-Institut) zu
diskutieren. Davon machten viele Zuschauerinnen und
Zuschauer bei diesem Dokumentarfilm, der zur
Auseinandersetzung einlädt, rege Gebrauch.
An den Folgetagen waren zwei weitere Dokumentarfilme der beiden Filmemacher in Brüssel zu
sehen: „Das Block“ schaut sich das Leben in einem Plattenbau aus nächster Nähe an. „Technik“
des Glücks“ begibt sich auf die Spuren des ehemaligen Kohlekraftwerks Zschornewitz. Beide
Filme wurden ebenfalls in Sachsen-Anhalt gedreht. • hf (Fotos: ug)

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
7. Kohäsionsforum in Brüssel

Am 26. und 27. Juni 2017 fand das 7. Kohäsionsforum in Brüssel statt. Bei dieser alle drei Jahre
stattfindenden Konferenz mit mehr als 700 Menschen, darunter hochrangigen Vertretern aus
europäischen Institutionen, Zentralregierungen, regionale und lokale Vertreter, Wirtschafts-
und Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen und Akademiker ging es diesmal
insbesondere um die Zukunft der Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020.
Zu der Vielzahl prominenter Sprecher gehörten u.a. Kommissionspräsident Juncker die für
Regionalpolitik zuständige Kommissarin Cretu, weitere Vizepräsidenten der EU-Kommission
und Kommissare (Vizepräsidenten der Kommission Katainen und Oettinger, Kommissare
Moscovici, Hogan, Vella und Thyssen) sowie die Abgeordneten des Europäischen Parlaments
McGuiness, Krehl, van Nistlerooij und Westphal und der Präsident des Ausschusses der
Regionen Markkula sowie Vertretern von Zentralregierungen und Regionen. Staatssekretär Dr.
Schneider nahm als Berichterstatter der AdR-Stellungnahme zur Zukunft der Kohäsionspolitik
an der Podiumsdiskussion „Unterschieden in Regionen, Städten und ländlichen Gegenden
begegnen“ teil.
Übereinstimmend betonten die Sprecherinnen und Sprecher die Notwendigkeit einer starken
Kohäsionspolitik nach 2020. Es gab eine große Unterstützung dafür, dass die Kohäsionspolitik
weiterhin für alle Regionen Europas zugänglich ist.
Die Veranstaltung umfasste Grundsatzreden, drei Podiumsdiskussionen und drei parallel
laufende Workshops zu wichtigen Fragestellungen zur Zukunft Europas und zur Zukunft der
Europäischen Struktur- und Investitionsfonds nach 2020. Das Forum bot Entscheidungsträgern,
Interessengruppen und Akteuren eine Plattform zur Diskussion, wie die EU-Regionalpolitik die
Lebensbedingungen und Möglichkeiten aller europäischen Bürger vor dem Hintergrund der                      17
Globalisierung, des technologischen Wandels und der zunehmenden Ungleichheit verbessern
kann.
Ergebnisse des 7. Kohäsionsforums fließen in den 7. Kohäsionsberichts ein, der im Herbst
veröffentlicht werden soll.
Kurz vor dem 7.Kohäsionsforum wurde die gemeinsame Stellungnahme von Bund und Ländern
nach Brüssel übermittelt. In dieser legen Bundesregierung und Länder dar, welche Prioritäten
sie für die europäische Kohäsionspolitik nach 2020 sehen. • hf

Weitere Informationen zum 7. Kohäsionsforum:
http://ec.europa.eu/regional_policy/de/newsroom/news/2017/06/27-06-2017-7th-cohesion-
forum-webstreaming

Weiterführenden Informationen zur Bund-Länder-Stellungnahme:
http://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2017/20170723-zypries-kohaesions-
ist-solidaritaet.html

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Ausschreibungen
                                                                                      Zurück zur Übersicht

Gegenstand:                  EUROPÄISCHE KOMMISSION
                             Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von
                             Vorschlägen — 2017 — Technische Unterstützung bei der
                             Betrugsbekämpfung in der EU
Fundstelle: Abl.             C 196 vom 20. Juni 2017
                             http://eur-lex.europa.eu/legal-
                             content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE
Bewerbungsfrist:             9. August 2017

Antragsunterlagen:           Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm
                             „Hercule III“ eingereicht werden:
                             https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op
                             portunities/herc/index.html
                             Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur
                             Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten
                             Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen
                             werden:
                             http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de
                             Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen                    18
                             zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind
                             über das Teilnehmerprotal einzureichen.

Gegenstand:                  EUROPÄISCHE KOMMISSION
                             Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von
                             Vorschlägen — 2017 — Rechtliche Weiterbildung und
                             Rechtsstudien
Fundstelle: Abl.             C 196 vom 20. Juni 2017
                             http://eur-lex.europa.eu/legal-
                             content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE
Bewerbungsfrist:             9. August 2017

Antragsunterlagen:           Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm
                             „Hercule III“ eingereicht werden:
                             https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op
                             portunities/herc/index.html
                             Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur
                             Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten
                             Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen
                             werden:
                             http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de
                             Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen
                             zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind
                             über das Teilnehmerprotal einzureichen.

      – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Gegenstand:                    EUROPÄISCHE KOMMISSION
                                Programm „Hercule III“ — Aufforderung zur Einreichung von
                                Vorschlägen — 2017 — Schulungen und Konferenzen zur
                                Betrugsbekämpfung in der EU
 Fundstelle: Abl.               C 196 vom 20. Juni 2017
                                http://eur-lex.europa.eu/legal-
                                content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:196:FULL&from=DE
 Bewerbungsfrist:               9. August 2017

 Antragsunterlagen:             Anträge können nur über das Teilnehmerportal für das Programm
                                „Hercule III“ eingereicht werden:
                                https://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/op
                                portunities/herc/index.html
                                Alle Unterlagen im Zusammenhang mit dieser Aufforderung zur
                                Einreichung von Vorschlägen können von dem 5 genannten
                                Teilnehmerportal oder von folgender Website heruntergeladen
                                werden:
                                http://ec.europa.eu/anti-fraud/policy/hercule_de
                                Etwaige Fragen oder Anfragen nach zusätzlichen Informationen
                                zu dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind
                                über das Teilnehmerprotal einzureichen.

 Gegenstand:                     EUROPÄISCHES PARLAMENT
                                                                                                            19
                                 Stellenausschreibung PE/199/S
                                 Bediensteter auf Zeit
                                 Direktionsreferent (AD 5)
                                 (m/w)
 Fundstelle: Abl.                C 198 A vom 22. Juni 2017
                                 http://eur-lex.europa.eu/legal-
                                 content/DE/TXT/HTML/?uri=OJ:C:2017:198A:FULL&from=DE
 Bewerbungsfrist:                24. Juli 2017

 Antragsunterlagen:              Die Bewerber müssen den offiziellen Bewerbungsbogen für diese
                                 Stellenausschreibung verwenden (im Original oder als Kopie), der
                                 dem o.g. Amtsblatt beigefügt ist.

Gegenstand: Europäische Kommission – Stellenausschreibungen für nationale
Sachverständige END
Die Kommission sucht 33 nationale Sachverständige für Abordnungen in ihren nachstehend
aufgeführten Generaldirektionen.

   Nr.        GD                                           Anmerkungen                      Einsendefrist
                                                                                            Bewerbungen
    01        AGRI-D-3                                      verkürzte Zeit                   25/07/2017
    02        CLIMA-B-3                                     verkürzte Zeit                   25/07/2017
    03        CLIMA-C-2                                                                      25/09/2017
    04        CNECT-R-4                                     verkürzte Zeit                   25/07/2017

         – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
05        COMP-D-6                                                                        25/09/2017
    06        COMP-E-3                                     verkürzte Zeit                     25/07/2017
    07        COMP-G-5                                     verkürzte Zeit                     25/07/2017
    08        DEVCO-04                                     unentgeltlich                      25/09/2017
    09        DEVCO-06                                     unentgeltlich                      25/09/2017
    10        ECFIN-D-3                               verkürzte Zeit, 2 Stellen               25/07/2017
    11        ECFIN-F-2                                    verkürzte Zeit                     25/07/2017
    12        ECFIN-L-5                                                                       25/09/2017
    13        EMPL-D-2                                    verkürzte Zeit                      25/07/2017
    14        ENV-C-2                              verkürzte Zeit, unentgeltlich              25/07/2017
    15        ESTAT-C-3                                                                       25/09/2017
    16        ESTAT-G-2                                                                       25/09/2017
    17        ESTAT-G-4                                                                       25/09/2017
    18        FISMA-D-4                                                                       25/09/2017
    19        GROW-03                                                                         25/09/2017
    20        HOME-D-1                                                                        25/09/2017
    21        JRC-A-3                                       verkürzte Zeit                    25/07/2017
    22        JUST-B-2                                      verkürzte Zeit                    25/07/2017
    23        JUST-B-3                                      verkürzte Zeit                    25/07/2017
    24        SANTE-E-4                                     verkürzte Zeit                    25/07/2017
    25        SANTE-E-5                                     verkürzte Zeit                    25/07/2017
    26        SANTE-G-3                                     verkürzte Zeit                    25/07/2017
    27        SG-E-1                                        verkürzte Zeit                    25/07/2017    20
    28        TAXUD-B-3                                                                       25/09/2017
    29        TAXUD-C-1                                                                       25/09/2017
    30        TRADE-D-1                                                                       25/09/2017
    31        TRADE-G-2                                                                       25/09/2017
    32        TRADE-H-5                                                                       25/09/2017

Fundstelle: Rundschreiben der Ständigen Vertretung vom Länderbeobachter
Alle aktuellen Vakanzen für Nationale Sachverständige finden Sie auch auf der Website der
Ständigen Vertretung bei der EU in Brüssel:
http://www.bruessel-eu.diplo.de/Vertretung/bruessel__eu/de/04-Service-und-
Karriere/Arbeiten-bei-EU/03-02-END/02-END.html. Diese Stellen werden daher nicht im
Internationalen Stellenpool aufgenommen.
Bewerbungsfrist: siehe Tabelle
Die Bewerbungsunterlagen müssen zur Prüfung bei der Ständigen Vertretung (StäV) in Brüssel
3 Tage vor der in der Ausschreibung genannten Frist unter der Emailadresse: pol-eu2-30-
eu@brue.diplo.de eingehen.
Für nach genannter Frist eingehende Bewerbungen kann die StäV die fristgerechte
Weiterleitung nicht garantieren. Bewerber/innen laufen u.U. dann Gefahr, dass Ihre Bewerbung
nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Die Bewerbungsunterlagen müssen unbedingt per E-Mail versandt werden, zunächst durch
den Kandidaten oder die entsendende Behörde an die genannte E-Mail-Adresse in der StäV.
Von hier werden die Bewerbungsunterlagen nach Prüfung per E-Mail an die Generaldirektion
Humanressourcen (GD HR) bzw. die ausschreibende EU-Dienststelle weitergeleitet.

         – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
Jeder Bewerbungseingang wird von der StäV per E-Mail bestätigt. Sollten Sie keine Bestätigung
erhalten, erkundigen Sie sich bitte noch einmal.
Auskunft erteilt: Ständige Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU
Frau Pilarski,
Tel.: ++32-2-787.10.39
E-Mail: anke.pilarski@diplo.de / pol-eu2-30-eu@brue.diplo.de
Bewerbungsunterlagen:
Die GD HR/ausschreibende EU-Dienststelle benötigt den Lebenslauf im Europass-Format sowie
ein Motivationsschreiben. Die Bewerbungsunterlagen können grundsätzlich in den drei EU-
Arbeitssprachen (Deutsch, Englisch und Französisch) eingereicht werden. Bitte nennen Sie im
Betreff Ihrer E-Mail die folgenden Informationen:
 Ausschreibende EU-Dienstelle
 Bewerbungsfrist
 Name(n), Vorname(n) des Bewerbers/der Bewerberin
 entsendende Behörde/Referat

Zusage der Kostenübernahme:
Für die Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die GD HR/ausschreibende EU-
Dienststelle benötigt die StäV unbedingt die Zusage des Dienstherren über die Fortzahlung
der Bezüge/des Gehalts. Die entsendende Behörde kann entweder bei Weiterleitung der
Bewerbungsunterlagen an die StäV diese Zusage formlos in der E-Mail angeben oder in einem
Schreiben die Fortzahlung der Bezüge/ des Gehalts für die/den Bewerber/-in bestätigen.
Bekommt die GD HR/ ausschreibende EU-Dienststelle eine Bewerbung von einer Ständigen
Vertretung eines Mitgliedstaates zugeleitet, wird davon ausgegangen, dass die entsendende
Behörde die Fortzahlung der bisherigen Bezüge zugesagt hat. Die Prüfung dieser                             21
Voraussetzung obliegt der StäV. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, kann die StäV die
Bewerbung daher nicht weiterleiten.

Weitere Unterlagen:
Erst bei erfolgreicher Bewerbung werden den Bewerber/innen seitens der GD HR Formulare
zur verwaltungstechnischen Vorbereitung der END-Entsendung (Secondment request forms)
mit der Bitte um Rücksendung zugehen.

Drei Tipps für Ihre Bewerbung:
   Informieren Sie sich am besten bereits im Vorfeld der Erstellung Ihrer
    Bewerbungsunterlagen über die EU-Behörde/Dienstelle, von der die END-Position
    ausgeschrieben wird. Hilfreich hierbei ist auch ein Blick in das amtliche Verzeichnis der
    Europäischen Union. Hier finden Sie in einer hierarchische Navigation zur organisationalen
    Struktur der EU-Organe:
   Prüfen sie die Stellenbeschreibungen genau und passen Sie Ihr Motivationsschreiben dem
    Anforderungsprofil der END-Stelle an. Hinweise zur Erstellung eines Motivationsschreibens
    sowie Formulierungsvorschläge finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts. Dort
    können Sie auch Musterbeispiele herunterladen.
   Gestalten Sie Ihren Lebenslauf so aussagekräftig wie möglich. Stellen Sie speziell für die
    angestrebte END-Stelle Fähigkeiten und Erfahrungen heraus, die Sie mitbringen. Durch das
    Europass-Format ist es möglich, zu jeder beruflichen Station ihres Werdegangs auch
    genauer über die dabei erlernten Fähigkeiten zu berichten.

        – Kurznachrichten der Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU • Nr. 26/17 • 29.06.2017 –
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