Frühlingserwachen - Aufruf zum Frühja hrsputz Angaben zu Ter minen und Organisation den Infor mationen im Amtlichen Teil - Verwaltungsgemeinschaft ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Nr. 3 Freitag, den 8. März 2019 30. Jahrgang i n g s e r wa c h e n Frühl Fr ü h j a h r s p u t z Aufru f z u m O r g a n is a t io n Te r m in e n un d Angaben z u it te h m e n S ie b entne m t li c h e n Teil m a t io n en im A den I n fo r m u n en. e n K o m der einzeln
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -2- Nr. 3/2019 Amtlicher Teil Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Öffnungszeiten Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Allgemeine Verwaltung: Standesamt: Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Probstzella: Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Freitag 09.00 - 11.00 Uhr Donnerstag: 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr Einwohnermeldeämter Probstzella: Erweiterte Öffnungszeiten im Einwohnermeldeamt Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr und im Standesamt Donnerstag kein Sprechtag Obere Gasse 1, 07330 Probstzella Freitag: 09.00 - 11.00 Uhr Samstags-Sprechstunde Lehesten: Voranmeldungen für die Samstags-Sprechstunde im Ein- Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr wohnermeldeamt sowie im Standesamt bitte unter Donnerstag 14.00 - 16.00 Uhr Tel. 036735/46124 (Einwohnermeldeamt) Tel. 036735/46125 (Standesamt) Gräfenthal: Montag 14.00 - 16.00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Rathaus Gräfenthal Dienstag, 16:00 bis 18:00 Uhr Rathaus Lehesten Donnerstag 09:30 bis 11:30 Uhr Die Bürger der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge können jedes Einwohnermeldeamt im Bereich der Verwal- tungsgemeinschaft nutzen. Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: Markt 8, 07330 Probstzella, Telefon 036735/4610, Fax 036735/ 46155 LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau OT Langewiesen E-Mail: info@vg-schiefergebirge.de Gesamtherstellung und kostenlose Verteilung: Verantwortlich für den amtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG VG Schiefergebirge In den Folgen 43, Sven Mechtold, Gemeinschaftsvorsitzender 98704 Ilmenau OT Langewiesen Gemeinde Probstzella info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Sven Mechtold, Bürgermeister Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0 Stadt Lehesten Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 René Bredow, Bürgermeister Stadt Gräfenthal Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 / Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Wehr, Bürgermeister 9240921, E-Mail: d.wolf@wittich-langewiesen.de Für die sachliche Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände oder von Gemeinden Verantwortlich für Anzeigen: zeichnen diese selbst verantwortlich. David Galandt, LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, Das Amtsblatt erscheint in der Regel einmal monatlich. info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel.: 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax: 0 36 77 / 20 50 - Es wird an alle erreichbaren Haushalte in der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge kos- 21; Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte tenlos verteilt. Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen Im Bedarfsfall können Einzelexemplare über die Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die - Sekretariat z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben wer- Markt 8, 07330 Probstzella den von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie - Bürgerbüro bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder- Obere Marktstraße 1, 07349 Lehesten gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner - Bürgerbüro Ersatzleistung. Marktplatz 1, 98743 Gräfenthal Verlagsleiter: Mirko Reise kostenlos - bei Postversand gegen die Erstattung der Versandkosten - bezogen werden. Erscheinungsweise: In der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsge- biet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7 % MWSt.) Redaktionsschluss: beim Verlag bestellen. In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Rücksendung nur bei Rückporto. Nächster Redaktionsschluss Nächster Erscheinungstermin Montag, den 01.04.2019 Freitag, den 12.04.2019 Freundlicher Hinweis: Der Redaktionsschluss für die Ausgabe April ist der 01.04.2019. Bitte reichen Sie Ihre Beiträge als Word-Datei, pdf-Dokument bzw. jpg-Fotos pünktlich ein; für verspätete Einsendungen geben wir keine Garantie zur Veröffentlichung. S. Mechtold VG-Vorsitzender
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -3- Nr. 3/2019 Aufforderung zur Besetzung der Wahlvorstände Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge, in diesem Jahr werden am 26.05.2019 die Europawahl, Kreistagswahl und die Wahl zu den Stadt- und Gemeindräten, sowie am 27.10.2019 die Wahlen zum Thüringer Landtag stattfinden. Um diese Wahlen demokratisch und gesetzeskonform durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe als Wahlvorstände in den Wahllokalen und in den Briefwahlvorständen angewiesen. Die ehrenamtliche Arbeit der Wahlhelfer ist anspruchsvoll und unabdingbar für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf und das korrekte Auszählen der Stimmzettel. Ich rufe Sie daher zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft auf und bedanke mich schon jetzt für Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit. Bitte senden Sie hierzu den ausgefüllten Meldebogen auf dieser Seite an die Verwaltungsgemeinschaft zurück. Sven Mechtold Gemeinschaftsvorsitzender
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -4- Nr. 3/2019 Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit min- destens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemeinde gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG). Kommunalwahl am 26. Mai 2019 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- republik Deutschland: Berufung des Wahlleiters und der Stellvertretung des Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Wahlleiters (§ 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG) Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- Der Gemeinderat der Gemeinde Probstzella hat am 21.02.2019 publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, in öffentlicher Sitzung Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- Herrn Robert Heerwagen derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Beamter der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische zum Wahlleiter (Beschluss-Nr. GP/BV/343/2019) und Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland (bis zum Wirksamwerden des am 29.03.2017 bean- Frau Anja Scheidig tragten Austritts) sowie Republik Zypern. Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit zur Stellvertreterin des Wahlleiters (Beschluss-Nr. GP/ oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt BV/343/2019) berufen. oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge ThürKWG). Hauptverwaltung 1.1 Markt 8 Für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder können Wahlvorschlä- 07330 Probstzella ge von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes Tel.: 03 67 35 / 4 61 13 oder von Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Fax: 03 67 35 / 4 61 55 Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- Sven Mechtold schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 28 Bewer- Bürgermeister ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Wahlausschussbildung Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor- schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor- für die Kommunalwahl in der Gemeinde Probstzella schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung am 26. Mai 2019 schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung 1. über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä- beschließen, ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder 2. das Ergebnis der Wahl in der Gemeinde festzustellen. Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unter- schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber Er besteht aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und vier in der des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor- Gemeinde wahlberechtigten Beisitzern. Für jeden Beisitzer be- schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der darf es der Berufung eines Stellvertreters. Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertre- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- ter können nicht Beisitzer oder Stellvertreter des Beisitzers sein. treter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter Bei der Auswahl der Beisitzer und deren Stellvertreter sind nach müssen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihen- erste Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der folge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmzahlen zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht zu berücksichtigen. auch der Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeich- Aus diesem Grund werden hiermit die Parteien und Wählergrup- ner des Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer pen aus der Gemeinde Probstzella aufgefordert, ihre Vorschlä- Kommunalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der ge für die Beisitzer und deren Stellvertreter bis 29. März 2019 Beauftragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter be- schriftlich einzureichen. rechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzuge- Diese sind zu richten an die ben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des - Wahlbüro - Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch Markt 8 andere ersetzt werden. 07330 Probstzella 1.2 Heerwagen Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach Wahlleiter dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, Öffentliche Bekanntmachung b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe Probstzella ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Anschrift. 1. Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: In der Gemeinde Probstzella sind am 26. Mai 2019 14 Gemein- deratsmitglieder zu wählen. a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage Wählbar für das Amt eines Gemeinderatsmitglieds sind Wahl- 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an- berechtigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass haben (§ 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, §§ 1 und 2 ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Eu- ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei ropäischen Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -5- Nr. 3/2019 c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Ostermontag Feiertage zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 ThürKWG bereits am Satz 2 ThürKWG. Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Die Liste zur Leistung von 2. Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einrei- Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver- chung des Wahlvorschlags sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in ge- Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr heimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be- in der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge in 07330 werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver- Probstzella, Markt 8, Raum 003 ausgelegt. sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank- sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur un- Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele- ter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein- gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei tragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Un- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer- terstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein- Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraus- Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh- setzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. mer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande- wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor- re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor- schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be- schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre schriften können nicht zurückgenommen werden. Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der 4. Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenver- statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne bindung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18.00 Uhr, des § 156 des Strafgesetzbuches. durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahl- 3. vorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Ostermontag Feiertage grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 ThürKWG bereits am Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Dieser Erklärung ist die Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Gemein- schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der ein- derat der Gemeinde Probstzella vertreten sind, müssen neben zelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor- beizufügen. schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich 5. von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 66 Unter- chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen schriften). eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 3.1 bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ- Wahlleiter der Gemeinde Probstzella, Verwaltungsgemeinschaft ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Ge- Schiefergebirge, Markt 8 in 07330 Probstzella, einzureichen. meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Be- Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder auftragten des Wahlvorschlages und der Mehrheit der übrigen Wählergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunter- Unterzeichner des Wahlvorschlages zurückgenommen werden. schriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Gemeinde- 6. ratsmitglieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- bedarf keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn reicht, so findet Mehrheitswahl statt, d. h. die Wahl wird ohne dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Ge- Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das samtheit im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben Recht der Stimmenhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. gemeinsamen Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind Der Wähler hat in diesem Fall so viele Stimmen, wie Gemeinde- oder wenn einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunter- ratsmitglieder zu wählen sind. schriften bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten 7. Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der Kreistag des Landkreises, in dem die Gemeinde liegt, oder im Gemeinde unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauf- Gemeinderat vertreten ist. tragten aufgefordert, festgestellte Mängel zu beseitigen. Mängel 3.2 der Wahlvorschläge müssen spätestens bis 22. April 2019 bis Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine 18.00 Uhr behoben sein. ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- Ostermontag Feiertage sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- ThürKWG bereits am Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Bis heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 zum gleichen Zeitpunkt sind auch noch Änderungen der Wahl- ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren vorschläge insoweit zulässig, als sie infolge Wegfalls von Bewer- Wahlvorschlags war. bern durch Tod oder nachträglichen Wählbarkeitsverlust veran- 3.3 lasst sind; Personen, die in solchen Fällen aufgestellt werden Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unter- sollen (Ersatzbewerber), sind in gleicher Weise wie Bewerber zu stützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des wählen. Am 23. April 2019 tritt der Wahlausschuss der Gemein- Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsge- de Probstzella zusammen und beschließt, ob die eingereichten meinschaft Schiefergebirge bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, Wahlvorschläge und Erklärungen zu Listenverbindungen den ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer durch das Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigen- Kommunalwahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen händige Unterschrift zu leisten. und als gültig zuzulassen sind.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -6- Nr. 3/2019 8. Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wäh- cher und weiblicher Form. lergruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un- Probstzella, 04.03.2019 terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Robert Heerwagen Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Wahlleiter Gemeinde Probstzella Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von Öffentliche Bekanntmachung zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvor- schlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unter- zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlaus- zur Wahl des Ortsteilbürgermeisters des Ortsteils schuss die Unterzeichnung für ungültig. Marktgölitz In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre- ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs- 1. sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste In dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung Marktgölitz der Gemeinde Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite Probstzella wird am 26. Mai 2019 ein Ortsteilbürgermeister als als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Ehrenbeamter der Gemeinde gewählt. Stellvertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Zum Ortsteilbürgermeister ist jeder Wahlberechtigte im Sinne Wahlvorschlags der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommu- der §§ 1 und 2 ThürKWG wählbar, der am Wahltag das 21. Le- nalwahlgesetz nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauf- bensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten seinen tragte und bei seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, Aufenthalt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung hat; der Aufent- verbindliche Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und halt in dem Ortsteil mit Ortsteilverfassung wird vermutet, wenn entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Be- die Person im Gebiet des Ortsteils mit Ortsteilverfassung gemel- auftragten. Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch det ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahl- des Melderechts maßgebend. Personen, die die Staatsangehö- vorschlags gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde abberufen rigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union und durch andere ersetzt werden. besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. 1.2 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach republik Deutschland: dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- des Bewerbers, publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines StelIvertreters, Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- Anschrift. en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als An- Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und lage beizufügen: Nordirland (bis zum Wirksamwerden des am 29.03.2017 bean- tragten Austritts) sowie Republik Zypern. a) die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürK- Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit WO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den Wahlvor- oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt schlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem anderen oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be- Zum Ortsteilbürgermeister kann außerdem nicht gewählt wer- auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, den, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte ein- verstanden ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grund- in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes gesetzes und der Landesverfassung eintritt. Darüber hinaus ist geltenden Bestimmungen nicht fehlt, nicht wählbar, wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei Landes geltenden Bestimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, für das Amt des Ortsteilbürgermeisters hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde eine schriftliche c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und Erklärung abzugeben, ob er wissentlich als hauptamtlicher oder zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, Satz 2 ThürKWG. dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein- 1.3 richtungen zusammengearbeitet hat; er muss ferner erklären, Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster dass er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte insbeson- der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Be- dere beim Landesamt für Verfassungsschutz sowie beim Bun- werbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den desbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens- Beruf und die Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des tes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm die Eignung Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums und der Anschrift die für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte Unterschriften von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtig- des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt (§ 24 Abs. 3 ten tragen,wie weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind, Satz 3 ThürKWG). insgesamt 20 Unterschriften. Bewirbt sich der bisherige Ortsteil- 1.1 bürgermeister als Einzelbewerber, sind keine Unterstützungsun- Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters können terschriften erforderlich. von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wäh- Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers ist als Anlage beizu- lergruppen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Zur Einrei- fügen: chung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefordert. Die Erklärungen des Bewerbers nach Anlage 6a zur ThürKWO, Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann dass er nicht für dieselbe Wahl in einem anderen Wahlvorschlag nur einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber ent- aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium für Staatssicherheit, halten darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 24 dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Ein- Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber darf nur in richtungen zusammengearbeitet hat, dass er mit der Einholung einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine der erforderlichen Auskünfte einverstanden ist sowie dass ihm Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahlvor- die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den schlag einer Partei oder Wählergruppe ist. für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -7- Nr. 3/2019 2. Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be- Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm- Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer in der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge in 07330 Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh- Probstzella, Markt 8, Raum 003 ausgelegt. mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank- ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur un- angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemein- ter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein- samen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller tragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlbe- die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Un- rechtigten Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer terstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein- worden sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraus- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewer- setzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. bers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- sowie die Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für die dieselbe Wahl einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei sowie Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine weitere Teilnehmer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahl- der Gemeinde an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in vorschlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Un- geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte terschriften können nicht zurückgenommen werden. Teilnehmer der Versammlung vorschlagsberechtigt war und den 3.4 Bewerbern Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter erforderliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvor- der Gemeinde ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an schlag ebenfalls vom Wahlleiter der Gemeinde mit einer Liste zur Eides statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Leistung der noch erforderlichen Unterschriften [Anlage 7a zur Sinne des § 156 des Strafgesetzbuches. ThürKWO] verbunden und unverzüglich nach Einreichung des 3. Wahlvorschlages ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- entsprechend. grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten 4. Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, im Gemeinderat chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen der Gemeinde Probstzella vertreten sind, müssen neben den eingereicht werden. Sie müssen spätestens am 12. April 2019 Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvor- bis 18.00 Uhr eingereicht sein. Die Wahlvorschläge sind beim schlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich Wahlleiter der Gemeinde Probstzella, Verwaltungsgemeinschaft von viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Schiefergebirge, Markt 8 in 07330 Probstzella, einzureichen. Ein- weitere Mitglieder des Ortsteilrats zu wählen sind (insgesamt 26 gereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 12. April 2019 bis Unterschriften). 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf- 3.1 tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter- Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträ- zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung ger eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder im Ge- des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. meinderat vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen 5. einzelnen Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wäh- reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen lergruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschrif- Bewerber durchgeführt. ten von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Ortsteilratsmit- 6. glieder zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter der keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Gemeinde Probstzella unverzüglich auf Mängel überprüft und Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit die Beauftragten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festge- im Gemeinderat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsa- stellte Mängel zu beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müs- men Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn sen spätestens am 22. April 2019 bis 18.00 Uhr behoben sein. einer der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Ostermontag Feiertage einzelnen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 ThürKWG bereits am bedürfte, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl un- Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Am 23. April 2019 tritt unterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag der Wahlausschuss der Gemeinde Probstzella zusammen und des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt, oder im Gemeinderat der beschließt, ob die eingereichten Wahlvorschläge den durch das Gemeinde Probstzella vertreten ist. Thüringer Kommunalwahlgesetz und die Thüringer Kommunal- 3.2 wahlordnung gestellten Anforderungen entsprechen und als Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine gültig zuzulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- der Wahl, so findet die Wahl nicht statt. heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 7. ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männli- Wahlvorschlags war. cher und weiblicher Form. 3.3 Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unter- Probstzella, den 04.03.2019 stützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des Robert Heerwagen Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsge- Wahlleiter Gemeinde Probstzella meinschaft Schiefergebirge bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigen- händige Unterschrift zu leisten. ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Ostermontag Feiertage sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 ThürKWG bereits am Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -8- Nr. 3/2019 Amtliche Bekanntmachung über die Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2016 Gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung wurde die ge- Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme bis zur Feststellung der prüfte Jahresrechnung der Gemeinde Probstzella für das Haus- Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2017 unter der oben ge- haltsjahr 2016 vom Gemeinderat am 21.02.2019 festgestellt. nannten Anschrift möglich. Die Jahresrechnung mit ihren Anlagen und der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit vom 11.03.2019 bis Probstzella, den 08.03.2019 zum 22.03.2019 im Verwaltungsgebäude der Verwaltungsge- Mechtold meinschaft Schiefergebirge in Probstzella, Markt 8 während der Bürgermeister allgemeinen Sprechzeiten öffentlich aus. Beschlüsse Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella fasste in der Gemeinderatssitzung am 21.02.2019 im öffentlichen Teil folgende Beschlüsse: Beschluss-Nr. 343/2019 Beschluss-Nr. 344/2019 Berufung Wahlleiter und Stellvertreter Denkmalgerechte Wiederherstellung der Itting Garagen Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beruft Herrn Hier: Vergabe Planungsleistung „Technische Gebäudeaus- Robert Heerwagen, Beamter der Verwaltungsgemeinschaft rüstung“ Schiefergebirge, zum Wahlleiter für die Kommunalwahl am Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beschließt 26.05.2019. die Vergabe der Planungsleistung für die Technische Ge- Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beruft Frau bäudeausrüstung der „Itting-Garagen“ an das Planungsbüro Anja Scheidig, Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft Schie- WFS - Ingenieurbüro für Haustechnik, Thimmendorf 62, 07368 fergebirge, zur Stellvertreterin des Wahlleiters für die Kommunal- Remptendorf, auf der Grundlage der Wettbewerbsunterlagen wahl am 26.05.2019. vom 27.11.2018 und dem Honorarangebot vom 20.02.2019 in Höhe von 18.308,47 €/brutto sowie dem Ingenieurvertrag vom 20.02.2019. Beschluss-Nr. 345/2019 Feststellung der Jahresrechnung 2016 Gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) stellt der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 fest: Bezeichnung Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Gesamt € € € 1 2 3 4 5 1. Soll-Einnahmen 2.968.387,73 1.171.809,20 4.140.196,93 davon Globalbereinigung - - - 2. + Neue Haushaltseinnahmereste - 7.000,00 7.000,00 3. ./. Abgang Alter Haushaltseinnahmereste - 353.171,13 353.171,13 4. ./. Abgang Alter Kasseneinnahmereste 8.211,51 0,00 8.211,51 5. Summe bereinigter Soll-Einnahmen 2.960.176,22 825.638,07 3.785.814,29 6. Soll-Ausgaben 2.960.170,52 687.945,30 3.648.115,82 Darin enthalten Überschuss VMHH 15.050,77 € 7. + Neue Haushaltsausgabereste - 257.000,00 257.000,00 8. ./. Abgang Alter Haushaltsausgabereste - 119.380,42 119.380,42 9. ./. Abgang Alter Kassenausgabereste -5,70 -73,19 -78,89 10. Summe bereinigter Soll-Ausgaben 2.960.176,22 825.638,07 3.785.814,29 11. Ausgleich 0,00 0,00 0,00 Die Sollausgaben des Verwaltungshaushaltes beinhalten eine Zuführung zum Vermögenshaushalt (§ 22 ThürGemHV) in Höhe von 230.789,45 €. In den Solleinnahmen des Vermögenshaushaltes ist eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 93.919,17 € ent- halten. Beschluss-Nr. 346/2019 Beschluss-Nr. 351/2019 Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2016 Photovoltaikanlage Großgeschwenda Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beschließt Hier: Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienst- gemäß § 80 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) die barkeit, Flurstücke 216/1, 216/4, 216/5, 216/6, Gemarkung Entlastung des Bürgermeisters Herrn Sven Mechtold für das Großgeschwenda Haushaltsjahr 2016. Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella beschließt, der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit Beschluss-Nr. 349/2019 (Leitungsrecht) zugunsten der PIN Privates Institut für Energie- Anerkennung erheblicher dienstlicher Gründe nach § 5 Abs. versorgung GmbH, Zielstattstraße 44, 81279 München sowie de- 2 ThürRKG ren Rechtsnachfolger im Grundbuch von Großgeschwenda, Blatt Der Gemeinderat der Einheitsgemeinde Probstzella erkennt er- 129, Flur 0, Flurstücke Nr. 216/1, 216/4, 216/5 und 216/6 durch hebliche dienstliche Gründe für die Nutzung des privaten Kraft- Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages zuzustimmen. fahrzeugs für Dienstfahrten des Bürgermeisters gemäß § 5 Abs. 2 ThürRKG an. Frühjahrsputz in der EG Probstzella Die Bekanntgabe des Termins erfolgt über die Informationstafeln und die Internet-Seite bzw. im nächsten Amtsblatt. S. Mechtold Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge -9- Nr. 3/2019 Einladung zur Informationsveranstaltung Bei der Auswahl der Beisitzer und deren Stellvertreter sind nach Möglichkeit die Parteien und die Wählergruppen in der Reihen- Baumaßnahme „Breite Straße“ in Lehesten folge der bei der letzten Stadtratswahl erhaltenen Stimmzahlen zu berücksichtigen. Sehr geehrte BürgerInnen! Aus diesem Grund werden hiermit die Parteien und Wählergrup- In Vorbereitung der ab 18. März 2019 geplanten Vollsperrung pen aus der Stadt Lehesten aufgefordert, ihre Vorschläge für die wegen der beginnenden Gesamtmaßnahme: Erneuerung der Beisitzer und deren Stellvertreter bis 29. März 2019 schriftlich L1096 im Zuge der Ortsdurchfahrt Lehesten einschließlich Neu- einzureichen. bau von Gehwegen, Parkstreifen und Nebenflächen in der Brei- Diese sind zu richten an die ten Straße sowie Neubau Ortsentwässerung und Neubau Trink- wasserleitungen, findet Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge am 12. März 2019 - Wahlbüro - um 18:00 Uhr Markt 8 im Kulturhaus Lehesten, Breite Straße 1 07330 Probstzella eine Informationsveranstaltung statt. Apel Dazu lade ich Sie herzlich ein und bitte Sie, diese zu Ihrer Infor- Wahlleiterin mation und zur Klärung noch offener Fragen zu nutzen. Es stehen Ihnen dafür kompetente Gesprächspartner zur Verfü- gung! Öffentliche Bekanntmachung Hinweis: Die überörtliche Umleitung wurde auf der Strecke Lehesten - Schmiedebach - Lichtentanne - Großgeschwenda zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen - Kleinneundorf - Probstzella festgelegt. Auf Grund beeng- zur Wahl der Stadtratsmitglieder der Stadt Lehesten ter Verhältnisse in Lichtentanne ist es dort erforderlich, den 1. Verkehr mittels Ampel zu regeln, wodurch hier mit längeren In der Stadt Lehesten sind am 26. Mai 2019 12 Stadtratsmitglie- Wartezeiten zu rechnen ist. der zu wählen. Ab Montag, den 04.03.2019 sind Arbeiten im Bereich des Auba- Wählbar für das Amt eines Stadtratsmitglieds sind Wahlberech- ches über die Wiese bis zur Breiten Straße (neben der Zufahrt tigte, die am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ zur Kläranlage) geplant. Diese sollen ohne Beeinflussung des 12 ThürKWG). Die Wahlberechtigung ergibt sich aus §§ 1 und 2 Straßenverkehrs auf der Breiten Straße stattfinden. ThürKWG. Danach sind Deutsche und Personen, die die Staats- René Bredow angehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Bürgermeister Lehesten Union besitzen, wahlberechtigt, wenn sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (§ 2 ThürKWG) und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in der Gemeinde haben; der Aufenthalt in der Gemeinde wird vermutet, wenn die Person in der Gemein- de gemeldet ist. Bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung im Sinne des Melderechts maßgebend (§ 1 Abs. 1, § 12 ThürKWG). Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundes- republik Deutschland: Kommunalwahl am 26. Mai 2019 Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Republik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Berufung des Wahlleiters und der Stellvertretung des Hellenische Republik (Griechenland), Irland, Italienische Re- Wahlleiters (§ 4 Abs. 2 Satz 3 ThürKWG) publik, Republik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Der Stadtrat der Stadt Lehesten hat am 24.01.2019 in öffentli- Großherzogtum Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Nie- cher Sitzung derlande, Republik Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, Königreich Schweden, Republik Sloweni- Frau Simone Apel en, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien und zur Wahlleiterin (Beschluss-Nr. SL/BV/299/2019) und Nordirland (bis zum Wirksamwerden des am 29.03.2017 bean- tragten Austritts) sowie Republik Zypern. Frau Kerstin Krause Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit Angestellte der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt zur Stellvertreterin der Wahlleiterin (Beschluss-Nr. SL/ oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen BV/299/2019) berufen. Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet (§ 12 ThürKWG). Anschrift: Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge 1.1 Hauptverwaltung Für die Wahl der Stadtratsmitglieder können Wahlvorschläge von Markt 8 Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes oder von 07330 Probstzella Wählergruppen aufgestellt werden. Zur Einreichung von Wahl- Tel.: 03 67 35 / 4 61 13 vorschlägen wird hiermit aufgefordert. Jede Partei oder jede Wählergruppe kann nur einen Wahlvor- Fax: 03 67 35 / 4 61 55 schlag einreichen. Ein Wahlvorschlag darf höchstens 24 Bewer- René Bredow ber enthalten. Die Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge Bürgermeister unter Angabe ihres Nachnamens und Vornamens sowie ihres Geburtsdatums, ihres Berufs und ihrer Anschrift im Wahlvor- Wahlausschussbildung schlag aufzuführen. Jeder Bewerber darf nur in einem Wahlvor- schlag aufgestellt werden; er muss hierzu seine Zustimmung für die Kommunalwahl in der Stadt Lehesten schriftlich erteilen. Jeder Wahlvorschlag muss den Namen und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wählergruppe als am 26. Mai 2019 Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere Bezeichnung Die Aufgabe des Wahlausschusses ist es hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Unterscheidung 1. über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame Wahlvorschlä- beschließen, ge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Alle Wahlvorschläge müssen die Unter- 2. das Ergebnis der Wahl in der Stadt festzustellen. schriften von zehn Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber Er besteht aus der Wahlleiterin als Vorsitzende und vier in der des Wahlvorschlags sind. Jede Person darf nur einen Wahlvor- Gemeinde wahlberechtigten Beisitzern. Für jeden Beisitzer be- schlag unterzeichnen. Bei Mehrfachunterzeichnungen erklärt der darf es der Berufung eines Stellvertreters. Wahlausschuss die Unterzeichnung für ungültig. Bewerber, Beauftragte für Wahlvorschläge und deren Stellvertre- In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellver- ter können nicht Beisitzer oder Stellvertreter des Beisitzers sein. treter zu bezeichnen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge - 10 - Nr. 3/2019 Der Beauftragte und sein Stellvertreter müssen wahlberechtigt 3.1 sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Unterzeichner des Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertre- eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag oder Stadtrat ter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stellvertreter be- vertreten ist, benötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen zeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahlvorschlags Wahlvorschlags neben den Unterschriften von zehn Wahlbe- der Stellvertreter. Soweit im Thüringer Kommunalwahlgesetz rechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wähler- nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei gruppe zu tragen hat, zusätzliche Unterstützungsunterschriften seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Stadtratsmitglieder Erklärungen zum Wahlvorschlag abzugeben und entgegen- zu wählen sind. Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf keiner zunehmen. Im Zweifelsfall gilt die Erklärung des Beauftragten. zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahl- Der Beauftragte und sein Stellvertreter können durch schriftliche vorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im Stadtrat oder im Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Erklärung der Mehrheit der Unterzeichner des Wahlvorschlags Wahlvorschlags ununterbrochen vertreten sind oder wenn einer gegenüber dem Wahlleiter abberufen und durch andere ersetzt der beteiligten Wahlvorschlagsträger mit einem eigenen einzel- werden. nen Wahlvorschlag keiner Unterstützungsunterschriften bedürf- 1.2 te, weil der Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl ununter- Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach brochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im Kreistag des dem Muster der Anlage 5 zur ThürKWO enthalten: Landkreises, in dem die Stadt liegt, oder im Stadtrat vertreten ist. a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, 3.2 b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine der Bewerber unter Angabe ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehr- heit der Unterzeichner des Wahlvorschlags (§ 14 Abs. 1 Satz 4 d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe ThürKWG) bereits Bewerber oder Unterzeichner des früheren ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer Wahlvorschlags war. Anschrift. 3.3 Dem Wahlvorschlag sind als Anlagen beizufügen: Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unter- a) die Erklärungen der Bewerber nach dem Muster der Anlage stützungsunterschriften persönlich nach der Einreichung des 6 zur ThürKWO, dass sie nicht für dieselbe Wahl in einem an- Wahlvorschlags in eine vom Wahlleiter bei der Verwaltungsge- deren Wahlvorschlag als Bewerber aufgestellt sind und dass meinschaft Schiefergebirge bis zum 22. April 2019, 18.00 Uhr, sie ihrer Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen, ausgelegte Liste unter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 Anschrift und ihres Geburtsdatums einzutragen und eine eigen- ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei händige Unterschrift zu leisten. ACHTUNG: Da der Karfreitag oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, und der Ostermontag Feiertage sind, endet die Frist gemäß § 37 c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und Abs. 2 ThürKWG bereits am Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschriften wird Satz 2 ThürKWG. vom Wahlleiter der Gemeinde mit dem Wahlvorschlag verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags 2. Alle von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellten Dienstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Bewerber müssen in einer zu diesem Zweck einberufenen Ver- Donnerstag von 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr sammlung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr den wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in ge- in der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge in 07330 heimer Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Probstzella, Markt 8, Raum 003, ausgelegt. Teilnehmer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Be- Der Wahlleiter der Stadt Lehesten legt die Liste zur Leistung von werbern ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Ver- Unterstützungsunterschriften außerdem im Bürgerbüro Lehes- sammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung ten, Obere Marktstraße 1 in 07349 Lehesten, unverzüglich nach eines gemeinsamen Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Ver- Einreichung des Wahlvorschlags aus. sammlung aller beteiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krank- Die Bewerber können auch durch eine Versammlung von Dele- heit oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur un- gierten, die von den wahlberechtigten Mitgliedern einer Partei ter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Ein- oder den wahlberechtigten Angehörigen einer Wählergruppe aus tragungsraum bei der Verwaltungsgemeinschaft Schiefergebirge aufzusuchen, erhalten auf Antrag einen Eintragungsschein. Die der Mitte einer vorgenannten Mitgliederversammlung zu diesem Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass Zweck gewählt sind, in geheimer Abstimmung gewählt werden. die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Un- Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl der Bewer- terstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine ber und die Festlegung ihrer Reihenfolge im Wahlvorschlag, Ort Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person hat auf dem Ein- Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. tragungsschein an Eides statt zu versichern, dass die Voraus- Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh- setzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins vorliegen. mer der Versammlung gegenüber dem Gemeindewahlleiter an Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- Eides statt zu versichern, dass die Wahl sowie die Festlegung sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie der Reihenfolge in geheimer Abstimmung erfolgt ist, dass jeder Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine ande- wahlberechtigte Teilnehmer der Aufstellungsversammlung vor- re Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvor- schlagsberechtigt war und dass den sich für die Aufstellung be- schlag für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unter- werbenden Personen Gelegenheit gegeben wurde, sich und ihre schriften können nicht zurückgenommen werden. Ziele der Versammlung in angemessener Zeit vorzustellen. Der 4. Wahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist zulässig (Listenver- statt zuständig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne bindung). Sie muss spätestens am 22. April 2019, 18.00 Uhr, des § 156 des Strafgesetzbuches. durch übereinstimmende Erklärung der Beauftragten der Wahl- vorschläge gegenüber dem Wahlleiter der Gemeinde erfolgen. 3. ACHTUNG: Da der Karfreitag und der Ostermontag Feiertage Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- sind, endet die Frist gemäß § 37 Abs. 2 ThürKWG bereits am grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten Donnerstag, 18. April 2019, 16.00 Uhr. Dieser Erklärung ist die Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag, im schriftliche Zustimmung der Mehrheit der Unterzeichner der ein- Kreistag des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt oder im Stadt- zelnen beteiligten Wahlvorschläge (§ 14 Abs. 1 Satz 4 ThürKWG) rat der Stadt Lehesten vertreten sind, müssen neben den Un- beizufügen. terschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag 5. jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von Die Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntma- viermal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Stadt- chung der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ratsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 58 Unterschriften). eingereicht werden.
Sie können auch lesen