Einwohnergemeinde Interlaken
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Einwohnergemeinde Interlaken Gemeinderat General-Guisan-Strasse 43 Postfach 3800 Interlaken Tel. 033 826 51 41 gemeindeschreiberei@interlaken.ch www.interlaken-gemeinde.ch G-Nr. 3086 Bericht und Antrag an den Grossen Gemeinderat S4.4.32 Marktgasse/Marktplatz K1.1.3 Einzelne öffentliche Bauten und Leitungen (Kanalisation Ortsnetz) Erneuerung und Umgestaltung Marktgasse inklusive Kanalisationssanierung, Rahmen- nachkredit für Regenwasserleitung Ausgangslage Die Stimmberechtigten haben in der Referendumsabstimmung vom 27. November 2016 einem Rahmen- kredit von 1,2 Mio. Franken für die Erneuerung und Umgestaltung der Marktgasse inklusive Kanalisa- tionssanierung mit 753 Ja- gegen 590 Nein-Stimmen zugestimmt. Das Ausführungsprojekt wurde in ei- nem Baubewilligungsverfahren genehmigt. Die Baubewilligung liegt seit dem 17. Februar 2017 vor. Im baubewilligten Projekt ist eine neue Regenabwasserleitung vom Ende des bestehenden Mikrotunnels bis zum Brunnen vor der Liegenschaft Nr. 45 vorgesehen. Dazu sollte die alte, sich grösstenteils nicht mehr in Betrieb befindende Mischwasserleitung wieder instand gestellt und genutzt werden. Eine umfassende Austrennung von Regenabwasser war damals noch nicht vorgesehen. Insbesondere auch im Zusam- menhang mit der geplanten Überbauung Bleikimatte (keine Versickerungsmöglichkeit) sollen nun aber in der Marktgasse zusätzliche Möglichkeiten zur Ableitung von Regenwasser geschaffen werden. Dazu soll eine durchgehende Regenwasserleitung bis zum "Dennergebäude" bzw. zum Hotel Bellevue in der Marktgasse mit Anschlüssen in die Neugasse und in die Blumenstrasse erstellt werden. An diese neue Leitung ist auch das im Zusammenhang mit den Erneuerungen der Liegenschaftsentwässerungen ausge- trennte Regenabwasser der angrenzenden Parzellen sowie die Strassenentwässerung anzuschliessen. Um mit den Arbeiten rechtzeitig im Herbst 2018 beginnen zu können, ist das Baubewilligungsverfahren für die Regenwasserleitung durchgeführt worden. Die Baubewilligung liegt seit dem 27. März 2018 vor. Prüfung alternativer Lösungen Als Anschlusspunkt der neuen Leitung an das Reinwasserleitungsnetz ist der vor einigen Jahren reali- sierte Mikrotunnel am südlichen Ende der Marktgasse ideal. Dies sowohl bezüglich der Höhenlage der Leitung (Tiefe rund 4,20 m), als auch aufgrund der Tatsache, dass die entsprechende Ableitung den Be- rechnungen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) entspricht. Aus diesem Grund war gegeben, den südlichen Teil der Marktgasse bis zum BLS-Niveauübergang dem Mikrotunnel anzuschliessen. Es wurde aber geprüft, ob der Bereich nördlich des Bahnübergangs eventuell direkt in die Aare eingeleitet werden könnte. Die berechneten Hochwasserkoten und die erforderliche Höhenlage der neuen Regen- wasserleitung haben aber ergeben, dass die Leitung bereits bei einem mittleren Hochwasserereignis res- pektive einem zufällig gemessenen Wasserstand im August 2017 unter dem Aarespiegel liegt. Bei einem ähnlich hoch gelegenen Einlauf aus einer privaten Liegenschaft war zudem ein Wasserrückstau sichtbar. Wegen der bestehenden Rückstaugefahr wurde entschieden, auch den nördlichen Teil der Marktgasse an den bestehenden Mikrotunnel anzuschliessen. Gemäss den vorhandenen Untersuchungen und Mes- sungen liegt ein Teil der Leitung unterhalb des ungespannten Grundwasserspiegels, weshalb eine offene Wasserhaltung erforderlich sein wird. Es ist jedoch nicht vorgesehen den Grundwasserspiegel abzusen- ken. Das anfallende Wasser soll in einer offenen Wasserhaltung mittels einer Sickerpackung und einer Drainageleitung gefasst und in den Mikrotunnel abgeleitet werden. Um ein allfälliges Nachrutschen von
Material unterhalb des Grundwasserspiegels zu verhindern, muss eine geschlossene Spriessung mit Ele- menten eingesetzt werden. Bei bestehenden Leitungsquerungen wird kontrolliert werden müssen, ob die geschlossene Spriessung unterbrochen werden kann oder ob allenfalls Leitungsumlegungen erforderlich sein werden. Die entsprechenden, geschätzten Kosten sind als Risiko ausgewiesen und in den Gesamt- kosten eingerechnet. Kosten, Folgekosten und Finanzierung Die Kosten für die Projektierung und Bauleitung können aus den bereits bewilligten Krediten bezahlt wer- den und sind in der folgenden Zusammenstellung nicht mehr enthalten. Die Baukosten für die Regenwas- serleitung sind im Rahmenkredit jedoch nicht enthalten und wurden durch die Zeltner Ingenieure AG in einem Kostenvoranschlag (+/- 10%) aufgrund von Richtpreisen ermittelt (Beträge inkl. Mehrwertsteuer): Zur Aufteilung des Regenwassers auf seine Herkunft (massgebend für die Objektkredite) werden die ab- flusswirksamen Flächen verglichen, die für die Dimensionierung der Regenwasserleitung angenommen wurden. Die Angaben des GEP-Ingenieurs aufgrund einer Berechnung aus der GEP-Nachführung lauten: − Flächenanteil Strasse: 39 %, entsprechend 203'000 Franken − Flächenanteil Siedlung: 61 %, entsprechend 317'000 Franken Die zusätzlichen Kosten für die Regenwasserleitung sind in der rollenden Investitionsplanung, wie sie vom Gemeinderat in seiner Klausur vom März 2018 beraten worden ist, in den Jahren 2018 und 2019 berücksichtigt. Für die Folgekostenberechnungen sind die bereits beschlossenen Kredite (inklusive dem von den Stimmberechtigten genehmigten Rahmenkredit) mit dem vorliegend beantragten Rahmennach- kredit zusammen ausgewiesen. Gegenüber der Folgekostenberechnung in den Unterlagen für die Rah- menkreditbewilligung sind nun auch die neue Terminplanung (Ausführung 2018/2019) und die effektiven bisher getätigten Ausgaben berücksichtigt. Allgemeiner Haushalt Folgekosten in CHF 1‘000 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ø Ausgaben 74 597 699 Einnahmen 289 289 Investition netto 74 308 410 Kapitalkosten Abschreibung 20 20 20 20 20 20 20 17 Zins 1 5 12 15 15 15 14 14 13 13 Betriebs-/Unterhaltskosten Personal- und Sachaufwand wegfallende Kosten (-) Total 5 32 35 35 34 34 34 33 30 Anteil neue Regenwasserleitung 1 8 9 9 9 9 9 9 8 (Additionsdifferenzen +/- 1 sind Rundungsdifferenzen)
Die Folgekosten (allgemeiner Haushalt) belaufen sich im Durchschnitt der ersten acht Jahre auf 30'200 Franken (ein Steueranlagezehntel betrug im Rechnungsjahr 2017 0,87 Mio. Franken). Davon entfallen 7'600 Franken auf die neue Regenwasserleitung. Die Finanzierung dürfte in Anbetracht der geplanten Investitionen zum Teil aus neuen Fremdmitteln erfolgen. Der beantragte Kredit ist tragbar. SF Abwasser Folgekosten in CHF 1‘000 Jahr 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Ø Ausgaben 211 400 966 Einnahmen 524 Investition netto 211 400 442 Kapitalkosten Abschreibung 13 13 13 13 13 13 13 12 Zins 4 8 17 21 21 20 20 20 19 18 Betriebs-/Unterhaltskosten Personal- und Sachaufwand wegfallende Kosten (-) Total 8 30 34 34 33 33 33 33 30 Anteil neue Regenwasserleitung 1 7 9 9 9 9 9 9 8 (Additionsdifferenzen +/- 1 sind Rundungsdifferenzen) Die Folgekosten in der Spezialfinanzierung Abwasser belaufen sich im Durchschnitt der ersten acht Jahre auf 29'700 Franken. Davon entfallen 8'000 Franken auf die neue Regenwasserleitung. Die Finanzierung dürfte auch hier zu einem Teil aus neuen Fremdmitteln erfolgen. Die Investition ist auch bezüglich der ge- bührenfinanzierten Kanalisation tragbar. Bereits bewilligte oder beantragte Kredite Urne/GGR was 2018 2019 2020 2021 16.08.2016 Erneuerung Marktgasse (AP2 netto)1 257‘000 257'000 18.10.2016 Erneuerung Höhebrücke 260‘000 18.10.2016 Parkplätze Bleikimatte 240‘000 27.06.2017 Sanierung Beau-Rivage-Brücke 878‘000 26.11.2017 Erneuerung Centralstrasse (AP2 425‘000 332‘000 netto) 26.11.2017 Erneuerung Jungfraustrasse (AP2 372‘000 290‘000 netto) 15.05.2018 Gesamtplanung Aula 430'000 26.06.2018 Regenwasserleitung Marktgasse 51'000 152'000 Total (bewilligt und beantragt) 1'876‘000 781‘000 955‘000 332‘000 1 an Erkenntnisse aus Nachkreditvorlage Regenwasserleitung Marktgasse angepasst Objektkredite Bisher sind folgende Beträge als Objektkredite bewilligt: − Konto 6150.5010.07/620.501.87, Grosse Aare-Postplatz, Sanierung Marktgasse (AP2) Gemeinderatsbeschluss vom 13. Mai 2013 CHF 5‘000 Gemeinderatsbeschluss vom 19. August 2013 CHF 26‘000 Gemeinderatsbeschluss vom 22. Juli 2015 CHF 30‘000 Urnenabstimmung vom 27. November 2016 CHF 1'090'000 Gemeinderatsbeschluss vom 6. September 2017 CHF 15‘400 Total allgemeiner Haushalt CHF 1'166‘400
− Konto 7201.5032.16/710.501.37, Kanalisationserneuerung Grosse Aare-Postplatz (AP2) inkl. private Hausanschlüsse Gemeinderatsbeschluss vom 25. Mai 2016 CHF 95‘000 Urnenabstimmung vom 27. November 2016 CHF 110'000 Gemeinderatsbeschluss vom 21. Dezember 2016 CHF 95‘000 Gemeinderatsbeschluss vom 18. Januar 2017 CHF 50‘000 Gemeinderatsbeschluss vom 6. September 2017 CHF 115‘000 Gemeinderatsbeschluss vom 6. September 2017 CHF 6'600 Gemeinderatsbeschluss vom 6. Dezember 2017 CHF 910‘000 Total Spezialfinanzierung Abwasser CHF 1'381'600 Gesamttotal CHF 2'548'000 Objektkredite aus einem Rahmenkredit beschliesst der Gemeinderat, sofern im Kreditbeschluss keine andere Regelung getroffen wird (Artikel 86 des Organisationsreglements 2000 vom 28. November 1999, OgR 2000, ISR 101.1). Vorliegend ist keine davon abweichende Regelung vorgesehen. Der Gemeinderat hat deshalb die Aufteilung des Rahmennachkredits auf diese zwei Objektkredite unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Grossen Gemeinderat am 9. Mai 2018 formell als Nachkredite wie folgt vorgenommen: − Konto 6150.5010.07/620.501.87, Grosse Aare-Postplatz, Sanierung Marktgasse (AP2) CHF 203‘000 − Konto 7201.5032.16/710.501.37, Kanalisationserneuerung Grosse Aare-Postplatz (AP2) inkl. private Hausanschlüsse CHF 317‘000 Rechtliches Es entspricht der ständigen Praxis der Gemeinde Interlaken, dass Vorhaben, bei denen der Strassenkör- per und die Kanalisation zeitgleich saniert werden, im Sinne der Einheit der Materie zusammengerechnet werden und das zuständige Organ auf dem Gesamtbetrag bestimmt wird, obwohl der Gemeinderat ab- schliessend für den Kredit für die Kanalisation zuständig wäre. Sind dann Nachkredite ausschliesslich zur Kanalisation nötig, beschliesst diese der Gemeinderat abschliessend, weshalb obige Aufstellung der Ob- jektkredite bereits fünf Nachkredite enthält, die nach der Urnenabstimmung vom November 2016 bewilligt werden mussten. Ist jedoch ein Rahmennachkredit für Strassenbau und Kanalisation nötig, kommt die Praxis der Zusammenrechnung zum Zuge. Gestützt auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b OgR 2000 beschliesst der Grosse Gemeinderat abschlies- send über Nachkredite von mehr als zehn Prozent der Ausgabe, wenn die Summe von Ausgabe und Nachkredit die Gemeinderatskompetenz übersteigt. Bisher sind gesamthaft 2,548 Mio. Franken bewilligt. Der Rahmennachkredit von 520'000 Franken übersteigt damit zehn Prozent und er liegt schon alleine über der Gemeinderatskompetenz. Die Zusammenrechnung von Nachkredit und Ausgabe ergibt 3,048 Mio. Franken. Das Organisationsreglement sieht jedoch nicht vor, dass Nachkredite dem fakultati- ven oder obligatorischen Referendum unterstellt werden. Folgen der Ablehnung des Nachkredits Sollte der Nachkredit nicht bewilligt werden, könnte die Regenwasserleitung nicht wie geplant zeitgleich mit der Sanierung der Marktgasse gebaut werden. Das Regenwasser müsste in die bestehende Ka- nalisation geleitet werden. Spätestens mit dem Bau der Überbauung Bleikimatte würde die Kanalisations- leitung in der Marktgasse zu klein, um das zusätzliche (Strassen)Abwasser zu schlucken und müsste dann erweitert werden, wozu wohl die Marktgasse mit den entsprechenden Mehrkosten wieder aufgebro- chen werden müsste.
Antrag Für den Bau einer Regenwasserleitung im Rahmen der Erneuerung und Neugestaltung der Markt- gasse und der Erneuerung der Kanalisation Marktgasse wird ein Rahmennachkredit von CHF 520‘000.00 bewilligt. Interlaken, 9. Mai 2018 Gemeinderat Interlaken Urs Graf Philipp Goetschi Gemeindepräsident Sekretär
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