Einwohnergemeinde-versammlung - Einladung zur Donnerstag, 18. November 2021, 19.30 Uhr - Gemeinde Widen
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Einladung zur Einwohnergemeinde- versammlung Donnerstag, 18. November 2021, 19.30 Uhr Sportzentrum Burkertsmatt www.widen.ch in der Dreifachsporthalle
Willkommen zur Einwohnergemeindeversammlung Liebe Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Nach wie vor ist unser Alltag geprägt von der Covid-19- Jahr 2026 auf CHF 20,51 Mio. erhöhen. Jedoch verfügt Pandemie. Der Gemeinderat hofft, dass sich alle die Gemeinde Widen mit einem Eigenkapital von Bürgerinnen und Bürger guter Gesundheit erfreuen. CHF 23,1 Mio. über eine solide Finanzlage, welche diese Nettoschuld verkraften kann. Entsprechend Die noch immer unsichere Situation hat den Gemein- soll der Steuerfuss von derzeit 75% für die nächsten derat wiederum veranlasst, die Gemeindeversamm- Jahre auf diesem Niveau belassen werden. Das lung vom 18. November 2021 in der Dreifachsporthalle Budget 2022 wurde mit einem Steuerfuss von 75 % des Sportzentrums Burkertsmatt durchzuführen. erstellt und sieht ein leicht negatives Gesamtergebnis Es gelten die nachstehenden Schutzmassnahmen: von CHF 194 695 vor. Die Nettoaufwendungen in den • Bildung von Sektoren Bereichen Bildung (+ CHF 142 000) und Gesundheit • Bestuhlung mit 1,5 m Abstand (+ CHF 122 000) steigen beide im Vergleich zum Bud- • Maskenpflicht get 2021. Dies ist zurückzuführen auf den erhöhten • Contact Tracing durch Angabe der Telefonnummer Besoldungsanteil der Lehrpersonen (Vergütung an auf dem Stimmrechtsausweis Kanton) sowie die höheren Kosten für die Pflege • Verzicht auf kulturelle Darbietung und Apéro nach (Pflegerestkostenfinanzierung), welche aufgrund der Versammlung gesetzlicher Grundlagen von der Gemeinde zu tragen Der Schwerpunkt der bevorstehenden Gemeindever- sind. sammlung ist die Genehmigung des Budgets 2022 Ferner werden an der Gemeindeversammlung, nach und die Informationen über die Aufgaben- und Finanz- der Behandlung der unten aufgeführten Traktanden, planung. Die Investitionsplanung 2022 bis 2026 die zurücktretenden Kommissions- und Behörden- sieht in den nächsten Jahren Investitionen von total mitglieder der Gemeinde Widen verabschiedet. CHF 31,46 Mio. vor. Hauptsächlich wird in den Neubau Schulhaus 1 mit Doppelturnhalle und Räumlichkeiten Wir freuen uns, Sie an der kommenden Einwohner- für die Tagesstrukturen sowie in den Ersatzneubau gemeindeversammlung begrüssen zu dürfen. des Kindergartens Kelleräcker, welcher im Jahr 2022 realisiert werden soll, investiert. Aufgrund der geplan- Gemeinderat Widen ten Investitionen wird sich die Nettoschuld bis ins Traktanden 1. Genehmigung des Protokolls der Einwohner- 7. Bewilligung eines Kredits von CHF 960 000 gemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 (inkl. MwSt.) für ein Schulraumprovisorium der Kreisschule Mutschellen (Anteil Gemeinde 2. Genehmigung Totalrevision Abwasser- und Widen CHF 224 640 inkl. MwSt.) Wasserreglement sowie neues Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen 8. Genehmigung des Budgets 2022 mit Festlegung (RFE Gebührenreglement) des Steuerfusses von 75% 3. Genehmigung Totalrevision Bestattungs- und 9. Einbürgerungen Friedhofreglement der Gemeinde Widen 9.1 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Familie Zoltán und Judit Székely 4. Bewilligung eines Kredits von CHF 980 000 mit Sohn Zoltán (inkl. MwSt.) für den Generellen Entwässerungs- 9.2 Zusicherung des Gemeindebürgerrechts plan 2. Generation an Frau Edna Nunes Falkowski 5. Bewilligung eines Kredits von CHF 1 280 000 10. Verschiedenes, Umfrage und Verabschiedungen (inkl. MwSt.) für die Sanierung der Pflanzerbach- strasse inkl. Abwasser- und Wasserleitung (22. Etappe) 6. Bewilligung eines Kredits von CHF 423 000 (inkl. MwSt.) für die Erstellung einer Pumptrack- anlage im Sportzentrum Burkertsmatt (Anteil Gemeinde Widen CHF 123 900 inkl. MwSt.) Aktenauflage Die Unterlagen zu den Geschäften liegen vom 5. bis Schalteröffnungszeiten 18. November 2021 während der Schalteröffnungs- Montag: 8.00–11.30, 14.00–18.30 Uhr zeiten auf der Kanzlei zur Einsicht auf. Dienstag bis Donnerstag: 8.00–11.30, 14.00–16.30 Uhr Freitag: 7.00–14.00 Uhr durchgehend 2
Botschaften Einwohnergemeindeversammlung vom 18. November 2021 Traktandum 1 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 liegt vom 5. November 2021 Antrag bis zur Einwohnergemeindeversammlung während Der Gemeinderat beantragt, das Protokoll der Ein- der Schalteröffnungszeiten auf der Kanzlei zur wohnergemeindeversammlung vom 24. Juni 2021 Einsicht auf. zu genehmigen. Traktandum 2 Genehmigung Totalrevision Abwasser- und Wasserreglement sowie neues Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE Gebührenreglement) Ausgangslage • Bei neu erstellten Abwasserleitungen ist die Aus- Das Abwasser- und das Wasserreglement, beide von führungsqualität der Leitungen mittels Kanalfern- 1995, sollen überarbeitet werden und nur noch den sehaufnahmen und Dichtigkeitsprüfungen kontrol- «Technischen Teil» enthalten. Das neue Gebühren- lieren zu lassen. Die Unterlagen sind, zusammen reglement regelt die Finanzierung von Erschliessungs- mit dem von allen Parteien unterschriebenen anlagen der entsprechenden Werke und deren Wert- Abnahmeprotokoll und den Ausführungsplänen, erhaltung mit den zweckgebundenen Mitteln und innert Monatsfrist dem Gemeinderat abzugeben. dessen Erhebung (Gebühren). • Die Einleitung von nicht verschmutztem Abwasser in die Kanalisation ist nur zulässig, sofern der Ein wesentlicher Bestandteil der Revision des Abwas- Nachweis vorliegt, dass das nicht verschmutzte ser- und des Wasserreglements ist die Einführung Abwasser weder versickert noch einer Sauber- verursachergerechter Gebühren. wasserleitung oder einem oberirdischen Gewässer zugeleitet werden kann. ABWASSERREGLEMENT • Ausserhalb der Bauzonen sind die häuslichen Die Totalrevision des Abwasserreglements soll mit Abwässer von landwirtschaftlichen Betrieben nur den wesentlichen Inhalten des Musterreglements des anzuschliessen, wenn die Bedingungen nach Kantons übereinstimmen, die heute angewandten Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer Begrifflichkeiten erfüllen und den aktuellen Gesetzen (Gewässerschutzgesetz, GSchG) vom 24. Januar und Normen entsprechen. 1991, Art. 12 Abs. 4, nicht eingehalten werden und der Anschluss zumutbar ist. Folgende wesentlichen Änderungen wurden beim • Aufhebung der Allgemeinen Bedingungen über die Abwasserreglement angebracht: Abgaben, Anschlussgebühr, Erschliessungsbeiträge • Aufnahme der neuen Bestimmungen von Bund und Benützungsgebühren (Kapitel V). Diese werden und Kanton in einem separaten Reglement über die Finanzie- • Diverse Präzisierungen und Ergänzungen rung von Erschliessungsanlagen (RFE) festgelegt. • Verträge über gemeinsame Abwasseranlagen meh- rerer Gemeinden sind der kantonalen Abteilung für Das revidierte Abwasserreglement wurde durch die Umwelt zur Prüfung einzureichen. Sie treten mit der kantonale Fachstelle geprüft und entspricht den Zustimmung durch die Abteilung für Umwelt in Kraft. aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Gesetzen. • Das Überbauen von kommunalen Abwasseranlagen mit Gebäuden oder Gebäudeteilen ist nicht zulässig. WASSERREGLEMENT Ausnahmen sind nur im Einvernehmen mit der Die Gebührensysteme der Abwasserbeseitigung und kantonalen Fachstelle gestattet. der Wasserversorgung sind aufeinander abgestimmt, • Bei neu geplanten Gebäuden muss das Dachwasser da sie ähnliche Kostenstrukturen aufweisen und ähn- und Sickerwasser bis zur Grundstücksgrenze getrennt liche Bemessungskriterien verwenden. Es ist dem- vom verschmutzten Wasser abgeleitet werden. nach naheliegend, parallel zum Abwasserreglement • Bei der Erneuerung oder Renovierung/Sanierung auch das Wasserreglement zu überarbeiten. öffentlicher Abwasseranlagen sind die privaten Anlagen auf ihren Zustand zu überprüfen und bei Ähnlich wie das Abwasserreglement soll das Wasser- Bedarf zu sanieren. Die Prüfkosten gehen zu Lasten reglement hinsichtlich der neuen technischen Erkennt- der Spezialfinanzierung Abwasser der Gemeinde. nisse und Erfahrungen in der Anwendungspraxis 3
sowie der aktuellen gesetzlichen Grundlagen und Folgende wesentlichen Änderungen wurden beim Gesetze überarbeitet werden. Reglement angebracht: • Neu wird der Kostenteiler für Erschliessungsan- Folgende wesentlichen Änderungen wurden beim lagen geregelt. Die Grundeigentümer tragen die Wasserreglement angebracht: Kosten der Feinerschliessung (Abwasser, Strasse, • Aufnahme der neuen Bestimmungen von Bund Wasser) in der Regel vollumfänglich. Jene der und Kanton Groberschliessung höchstens zu 70 %. • Allgemeine Präzisierungen und Ergänzungen • Definition für eine Übergabe von Privatstrassen • Beschrieb der Zuständigkeiten Gemeinde- an die Gemeinde versammlung • Wechsel der Anschlussgebühr für Abwasser von • Beschrieb der Zuständigkeiten Gemeinderat 4,5% des Brandversicherungswertes auf CHF 35 • Aufhebung des Paragraphen 11, Finanzierung pro m2 der gesamten Gebäudegrundfläche und • Hausanschlüsse bis und mit Wasseruhr dürfen für in die Kanalisation entwässerte Aussenflächen nur durch konzessionierte Installateure erstellt, sowie CHF 35/m2 anrechenbare Geschossfläche unterhalten, verändert oder saniert werden. nach SIA 416 • Präzise Definition private Wasserversorgungs- • Wechsel der Anschlussgebühr für Wasser von 2% anlage (Hausanschluss und Hausinstallationen) des Brandversicherungswertes auf CHF 35/m2 • Aufhebung der Erschliessungsbeiträge, Anschluss- Geschossfläche nach SIA 416 gebühren und Wasserzins (Kapitel VII). Diese • Für Schwimmbassins, Whirlpools und Schwimm- werden in einem separaten Reglement über die teiche ab 8 m3 Nettoinhalt beträgt die Anschluss- Finanzierung von Erschliessungsanlagen (RFE) gebühr neu CHF 80/m3 Nettoinhalt. Dabei werden festgelegt. ebenfalls die Gebühren von 4,5% Abwasser • Die Vollendung von privaten Anlagen ist vor dem und 2 % Wasser von CHF 750/m3 Nettoinhalt auf- Eindecken zu melden. Bei vorschriftswidrigen gehoben. Ausführungen wird durch den Gemeinderat eine • Die Verbrauchsgebühr für Abwasser wird auf Abänderung verfügt. Die Anlage darf erst nach der CHF 0.42/m3 Frischwasser festgelegt; die für Was- Prüfung durch die Wasserversorgung in Betrieb ser beträgt CHF 1.08. Die Höhe der Verbrauchs- genommen werden. gebühren legt der Gemeinderat jährlich fest. • Aufhebung der Revision (§ 59) Von diesen Tarifen kann jährlich max. 30% abge- • Aufhebung der Tarifordnung zum Wasserreglement wichen werden. Grundlage für die Ausarbeitung des Wasserreglements • Die Gebühr für das Bauwasser wird neu einfach- stellte hauptsächlich das bestehende Reglement dar. heitshalber pauschal pro Wohnung abgerechnet. Zusätzlich wurden Reglemente anderer Aargauer Diese beträgt CHF 300 pro Einfamilienhaus mit Gemeinden beigezogen. 1 Wohnung, pro weitere Wohnung je CHF 100. Durch das vorliegende Reglement werden die Wasser- REGLEMENT ÜBER DIE FINANZIERUNG und Abwasseranschlussgebühren reduziert. Zusätz- VON ERSCHLIESSUNGSANLAGEN (RFE) lich wird eine Abkehr vom Gebäudewert und Bezug Dieses Reglement regelt die Verlegung der Kosten für auf die Grundstücksfläche vorgenommen und ein Strassen und kommunale Anlagen der Versorgung verursachergerechtes Gebührensystem eingeführt. mit Wasser sowie der Abwasserbeseitigung auf die Die für die Gebührenbemessung nachträgliche, teil- Grundeigentümer. Es wurde unter Berücksichtigung weise sich über Jahre hinziehende Schätzung durch folgender Ziele ausgearbeitet, nämlich dass es die Aargauische Gebäudeversicherung entfällt. • den neuen übergeordneten Vorschriften entspricht; • dem Verursacherprinzip Rechnung trägt; • weiterhin eine einfache Berechnung der Beiträge und Gebühren ermöglicht; • keinen hohen Administrationsaufwand erfordert; • unverhältnismässig hohe oder tiefe Beiträge ver- hindert. Berechnungsbeispiel Gebäudedaten: Gebäudetyp Abbruch Einfamilienhaus, Neubau Doppeleinfamilienhaus Zone W1 Grundstücksfläche 970 m2 Brandversicherungswert Altbau CHF 830 000 Brandversicherungswert Neubau CHF 1 200 000 Erstellungsjahr Altbau 1960 Trinkwasserverbrauch 380 m3 pro Jahr Nennweite Wasserzähler 20 mm 4
Bisherige Regelung Neue Regelung (exkl. MwSt.) (exkl. MwSt.) Anschlussgebühr (einmalig) Anschlussgebühr (einmalig) Brandversicherungswert des Altbaus kann vom Neubau Die bestehenden Flächen können vom Neubau abgezogen abgezogen werden (somit keine Zweifachgebühr): werden (somit keine Zweifachgebühr): • CHF 1 200 000.00 – CHF 830 000.00 = CHF 370 000.00 • Grundfläche = 260 m2 (neu) – 150 m2 (best.) = 110 m2 • In Kanalisation entwässerte Aussenfläche = neu und best. identisch • Geschossfläche = 700 m2 (neu) – 430 m2 (best.) = 270 m2 Abwasser Abwasser 4,5% von CHF 370 000 = CHF 16 650.00 CHF 35 × 110 m2 = CHF 3 850.00 CHF 35 × 270 m2 = CHF 9 450.00 Wasser Wasser 2% von CHF 370 000 = CHF 7 400.00 CHF 35 × 270 m2 = CHF 9 450.00 Total CHF 24 050.00 Total CHF 22 750.00 Grundgebühr (jährlich) Grundgebühr (jährlich) Abwasser Abwasser CHF 0 (keine Grundgebühr) CHF 0 (keine Grundgebühr) Wasser Wasser Pauschal bei DN 20 mm = CHF 90.00 20 × CHF 4 = CHF 80.00 Total CHF 90.00 Total CHF 80.00 Verbrauchsgebühr (jährlich je nach Verbrauch) Verbrauchsgebühr (jährlich je nach Verbrauch) Abwasser Abwasser 380 m3 × CHF 0.70 (– 40% Rabatt) = CHF 159.60 380 m3 × CHF 0.42 = CHF 159.60 Wasser Wasser 380 m3 × CHF 1.80 (– 40% Rabatt) = CHF 410.40 380 m3 × CHF 1.08 = CHF 410.40 Total CHF 570.00 Total CHF 570.00 Nach Rechtskraft des Einwohnergemeindeversamm- lungsbeschlusses zu den neuen Reglementen werden diese ab dem 1. Januar 2022 als Beurteilungsgrund- lage verwendet. Weitere Details können den Reglementen sowie Antrag den Synopsen entnommen werden. Diese Unterlagen Der Gemeinderat beantragt, die Totalrevision der können online auf der Homepage www.widen.ch Abwasser- und Wasserreglemente sowie das neue abgerufen oder in Papierform bei der Kanzlei Reglement über die Finanzierung von Erschlies- (kanzlei@widen.ch oder Tel. 056 649 29 19) bestellt sungsanlagen zu bewilligen. werden. Traktandum 3 Genehmigung Totalrevision Bestattungs- und Friedhofreglement der Gemeinde Widen Ausgangslage Raster in der Wiese bestattet. Als Namensträger sind Für die Erweiterung des Friedhofs Kürzi wurde an der drei Natursteinblöcke vorgesehen. Im hinteren Teil Einwohnergemeindeversammlung vom 21. Juni 2018 wurde ein Platz für die Abdankung im Freien geschaf- ein Kredit von CHF 540 000 genehmigt. Nach der Aus- fen, welcher mit diversen Bäumen teilweise beschat- schreibung der Arbeiten im Dezember 2020/Januar tet wird. Der Bereich für die Urnenplattengräber liegt 2021 wurde im März 2021 mit den Bauarbeiten zur im westlichen Teil der Erweiterung. Im östlichen Teil Erweiterung des Friedhofs begonnen. Die Bauarbeiten des bestehenden Friedhofs wurde der neue Bereich sind mittlerweile abgeschlossen. für Aschenbestattungen geschaffen. Der Friedhof wurde im Norden bis zur Gyrenbachöff- Mit dem Abschluss der Bauarbeiten kann die Erwei- nung erweitert. Den Abschluss bildet ein Zaun, welcher terung des Friedhofs genutzt werden. Aus diesem den Blick in die Ferne zulässt. Im östlichen Teil der Grund hat der Gemeinderat beschlossen, das beste- Erweiterung ist das neue Urnengemeinschaftsgrab hende Bestattungs- und Friedhofreglement aus dem angelegt. Die Urnen werden in einem vorgegebenen Jahre 1999 zu ergänzen bzw. einer Totalrevision zu 5
unterziehen. Das neue Reglement muss vor allem • Das Anspruchsrecht auf eine Bestattung auf dem auch die neuen Grabformen berücksichtigen. Friedhof Kürzi wird neu definiert. Dies sind grund- sätzlich Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz Im Friedhofreglement werden von der Gemeindever- in der Gemeinde Widen. Ausnahmsweise und auf sammlung die Grundsatzregelungen und Eckwerte für Antrag können auch nicht ortsansässig gewesene das Bestattungswesen beschlossen. Ebenso wird im Personen nach der Kremation auf dem Friedhof Anhang zum Friedhofreglement der Gebührentarif Kürzi beigesetzt werden, falls diese Personen, oder festgelegt. Angehörige der verstorbenen Personen, mindestens 15 Jahre in der Gemeinde Widen gewohnt haben, Die wichtigsten Neuerungen oder die Beisetzung in ein bestehendes Grab Das neue Reglement beinhaltet folgende Änderungen: erfolgt. • Es werden drei neue Bestattungsarten aufgenom- • Die Kostentragung bei Mittellosigkeit und Insolvenz men: das Urnenplattengrab sowie die Beisetzung wird neu im Reglement aufgenommen. Damit wer- der Asche für verstorbene Personen und Tiere den die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, (ohne Behältnis). um allfällige Aufwendungen, die nicht aus dem • Im neuen Reglement wird nur noch ein Kindergrab Nachlass gedeckt werden können, an die nächsten für Kinder bis 12 Jahre aufgeführt. Das alte Regle- Angehörigen zu verrechnen. ment sah zwei Kindergrabarten vor, eines für Kinder • Im Weiteren werden die Kosten sowie die Grabfeld- bis 6 Jahre und eines für Kinder bis 12 Jahre. masse neu definiert. • Die Bestattungsarten Familiengräber und Urnen- kuben werden nicht mehr angeboten. • Die Kosten für ein angemessenes Begräbnis werden definiert. bereich aschenbestattungen bereich urnenplattengrab Das überarbeitete Bestattungs- und Friedhofreglement soll per 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt werden. Weitere Details können dem Reglement inkl. Gebühren- anhang sowie der Synopse entnommen werden. Antrag Diese Unterlagen können online auf der Homepage Der Gemeinderat beantragt, das überarbeitete www.widen.ch abgerufen oder in Papierform bei der Bestattungs- und Friedhofreglement mit Inkraft- Kanzlei (kanzlei@widen.ch oder Tel. 056 649 29 19) setzung per 1. Januar 2022 zu genehmigen. bestellt werden. 6
Traktandum 4 Bewilligung eines Kredits von CHF 980 000 (inkl. MwSt.) für den Generellen Entwässerungsplan 2. Generation Ausgangslage Allgemeines Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) zeigt, wie das Die Gemeinde verfügt heute über einen GEP der Abwasser unter Beachtung der ökologischen und 1. Generation aus dem Jahre 2002. Das bisherige Ent- ökonomischen Aspekte abzuleiten ist und die ober- wässerungssystem beruht zu einem grossen Teil auf und unterirdischen Gewässer qualitativ und quantita- dem Mischsystem. Dies bedeutet, dass das Abwasser tiv geschützt werden können. Als wichtiges Instrument aus Haushalt, Gewerbe und Industrie sowie das der Gemeindebehörde ist der GEP die Grundlage für Regen- und Sickerwasser gemischt der Kanalisation den zweckmässigen Ausbau und die Werterhaltung übergeben und nach einer entsprechenden Behand- der kommunalen Abwasseranlagen sowie für die lung in der Abwasserreinigungsanlage Bremgarten Entwässerungsart der einzelnen Parzellen. Der GEP der Reuss zugeführt werden. ist laufend den veränderten Verhältnissen anzupas- Die Entwässerungskonzepte sind aufgrund früherer sen und ca. alle 15 Jahre umfassend zu überarbeiten. Erkenntnisse und des verstärkten Umweltbewusst- Inzwischen ist der GEP der Gemeinde Widen 19-jährig, seins sowie des Klimawandels viel umfassender und und die damals festgelegten Massnahmen wurden daher differenzierter als früher zu betrachten. umgesetzt. Damit das bestehende Entwässerungs- Obwohl die Kanalisation weiterhin ein zentrales Ele- system auf wirtschaftliche Weise genutzt, bewirt- ment der Entwässerung darstellt, gewinnen andere schaftet sowie weiterentwickelt und die bestehende Elemente, z.B. Retention, Versickerung von Regenwas- Entwässerungsplanung aktualisiert werden kann, ser, Kanalnetzbewirtschaftung sowie die Kenntnisse beabsichtigt die Gemeinde, den Generellen Entwäs- über Auswirkungen der Abflüsse von befestigten serungsplan 2. Generation erarbeiten zu lassen. Diese Flächen auf Gewässer, in qualitativer und quantitativer Bearbeitung umfasst das gesamte Gemeindegebiet, Hinsicht bei der Entwässerungsplanung an Bedeu- sie darf sich nicht nur auf die Bauzonenflächen tung. beschränken. Der Ablauf der GEP-Bearbeitung richtet sich nach den Hauptziele GEP Weisungen der Abteilung für Umwelt, Sektion Abwas- Die Hauptziele der GEP-Bearbeitung sind nach serreinigung und Siedlungsentwässerung, des Kantons wie vor: Aargau. Der Umfang richtet sich vorwiegend nach • Nicht verschmutztes Regenwasser und Fremd- den Bearbeitungsrichtlinien des Verbandes Schwei- wasser trennen und versickern lassen oder in zerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute benachbarte Vorfluter ableiten. VSA sowie den gemeindespezifischen Anforderungen • Optimaler Schutz der natürlichen Gewässer und Bedürfnissen. (Gewässerschutz bei Regenwetter). • Entlastung von «schwachen» Vorflutern. • Entschärfung von Rückstauproblemen. • Entlastung des Netzes durch Sauberwasser- abtrennung (Teiltrennsystem). • Optimale Nutzung bestehender Anlagen, Netz- und Beckenbewirtschaftung. • Erschliessung von Neubaugebieten mit zukunfts- gerichteten Entwässerungssystemen. • Optimaler Mitteleinsatz bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Entwässerungssysteme. • Werterhaltung der Abwasseranlagen nach Mass- nahmenplan und Prioritäten. • Verbesserungen des ARA-Betriebes; Abstimmung ARA – Abwassernetz. Abwassernetz der Gemeinde Widen Gesamtfläche Gemeindegebiet 262 ha Wald 44 ha Baugebiet 103 ha Fassungsvermögen Baugebiet (Bevölkerungsentwicklung 2040) 4400 Einwohner Anzahl Liegenschaften innerhalb Baugebiet ca. 850 Anzahl Liegenschaften ausserhalb Baugebiet ca. 13 Das öffentliche Abwasserleitungsnetz umfasst eine Zuständigkeitsbereiche Länge von rund 20 km und ca. 580 Schächte. 7
Projektbeschrieb tungen, Regenbecken usw.) kommt, wenn immer Im Vergleich zum GEP der 1. Generation wird der Um- möglich, der Immissionsansatz gemäss STORM- fang der zukünftigen Entwässerungsplanung erweitert. Richtlinie (Software für die Modellierung wasser- Es fliessen die Erkenntnisse aus dem GEP – Bear- wirtschaftlicher Systeme) zum Tragen. beitung der letzten 15 bis 20 Jahre – ein, und es wird • Die Projektierung der Sonderbauwerke ist mit Hilfe deshalb vom «Generellen Entwässerungsplan der technischen Richtlinie STORM, VSA April 2013, 2. Generation» gesprochen. durchzuführen resp. die Wirkung der bestehenden Bauwerke mit der technischen Richtlinie zu über- Bei der neuen GEP-Bearbeitung müssen unter ande- prüfen. rem folgende Ergänzungen behandelt werden: • Die privaten Sammelleitungen wurden beim • Für das öffentliche Gemeinwesen ist der Generelle GEP der 1. Generation in den wenigsten Fällen Entwässerungsplan (GEP) die Richtlinie, welche für behandelt. Sie müssen im GEP der 2. Generation die Planung, den Bau, die Weiterentwicklung und aufgenommen und bezüglich des baulichen und den Betrieb der örtlichen Siedlungsentwässerung hydraulischen Zustandes überprüft werden. massgebend ist. Es ist deshalb besonders wichtig, • In Gemeinden mit mehr als 4000 Einwohnern dass der GEP periodisch nachgeführt, überprüft, besteht unter Umständen ein Potenzial zur Energie- ergänzt und überarbeitet wird. Aus diesem Grund nutzung aus Abwasser. Im Zustandsbericht Kanali- ist es entscheidend, dass in erster Linie – bevor neue sation ist aufzuzeigen, ob und wo dies möglich ist. Daten in irgendeinem System erfasst werden – der • Im Rahmen der GEP-Bearbeitung ist zu kontrollie- Bericht Datenbearbeitung und Verwaltung mit allen ren, ob die Abwasserabnahmeverträge und Ver- involvierten Stellen (Gemeinde Widen, Abteilung träge unter Eigentümern privater Sammelleitungen Bau und Planung, Verfasser Werkplan Abwasser, vorhanden sind. Wo sie fehlen, sind Vorschläge für 0der evtl. Kanton) erarbeitet und abgesprochen wird. das weitere Vorgehen zu unterbreiten. Dieser Punkt ist nicht neu, wurde aber beim GEP • Optimierung der späteren periodischen Nachfüh- der 1. Generation in den wenigsten Fällen berück- rungen. Der GEP muss ein Nachführungskonzept sichtigt. Inzwischen schreibt der Kanton Aargau enthalten. das Datenmodell GEP – AGIS (Aargauisches Geo- • Im Rahmen der GEP-Bearbeitung werden Erfolgs- grafisches Informationssystem) vor. kontrollen durchgeführt. Der GEP muss zudem • Bei der Planung von neuen und der Überprüfung aufzeigen, wie die Erfolgskontrollen zukünftig von bereits realisierten Massnahmen zur Abwasser- durchzuführen sind. behandlung bei Regenwetter (Hochwasserentlas- Vorgehen und Abwicklung Die Bearbeitung des GEP erfolgt grundsätzlich in folgenden drei Phasen: Phase 1 Phase 2 Phase 3 Projektgrundlagen Entwässerungskonzept Vorprojekte Projektgrundlagen Entwässerungskonzept Leitungsnetz und Sonderbauwerke Abwasserkataster Fremdwasserreduktion Zustandsbericht Gewässer Versickerung des unverschmutzten Regenwassers Zustandsbericht Fremdwasser Retention von unverschmutztem Regenwasser Zustandsbericht Kanalisation Behandlung von verschmutztem Regenwasser Zustandsbericht Versickerung Abflusssteuerung im Entwässerungsnetz Zustandsbericht Einzugsgebiete Störfallvorsorge im Einzugsgebiet Zustandsbericht Gefahrenbereiche Unterhalt, Reparatur und Renovierung des Entwässerungsnetzes Bericht Abwasseranfall Projektdokumentation Datenbearbeitung GEP-Nachführung 8
Die Projektgrundlagen, das Entwässerungskonzept lung Bau und Planung, Widen, übernommen. Die sowie die Vorprojekte sind im Einvernehmen mit Projektleitung arbeitet intensiv mit der Abteilung Bau dem Auftraggeber und den kantonalen Fachstellen und Planung zusammen. Dabei soll ein regelmässiger zu erarbeiten und phasenweise zur Vorprüfung ein- Austausch stattfinden, um die Koordination sicher- zureichen. Dies ergibt eine GEP-Bearbeitungszeit zustellen. von ca. 3 bis 4 Jahren. Die Erarbeitung des GEP 2. Generation ist für die Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben. Der Gemeinde- Projektablauf rat erhält dadurch ein wichtiges und nachhaltiges Die Projektleitung übernimmt das Ingenieurbüro, Führungsinstrument für eine sinnvolle, wirtschaftliche welches nach der Ausschreibung den Zuschlag und ökologische Abwasserbeseitigung. erhält. Die Bauherrenvertretung wird von der Abtei- Ablauf GEP-Bearbeitung Termine/Kosten Die Ausführung der Arbeiten beginnt nach der Kredit- lung, und die Arbeiten werden im Jahr 2024 gemäss genehmigung durch die Einwohnergemeindeversamm- den folgenden Meilensteinen abgeschlossen: Pflichtenheft CHF 7 000 Januar 2022 Genehmigung Pflichtenheft durch Kanton April 2022 Erfassung Liegenschaftsentwässerung CHF 485 000 Dezember 2022 Spülarbeiten Abwasserleitungen CHF 75 000 Dezember 2022 Kanalfernsehaufnahmen CHF 108 000 Dezember 2022 Aufbereitung Kataster auf GEP – AGIS CHF 11 000 März 2023 GEP Bearbeitung CHF 165 000 Juni 2024 Messeinrichtungen für Kalibrierung hydraulische Berechnung CHF 13 000 März 2024 Gewässerökologie CHF 7 000 April 2024 Zustand Versickerung CHF 11 000 Mai 2024 Versickerungsanlagen CHF 4 000 Juni 2024 Nebenkosten CHF 6 000 Unvorhergesehenes, Öffentlichkeitsarbeit CHF 88 000 Total (inkl. MwSt.) CHF 980 000 Gemäss Kostenschätzung des Ingenieurbüros Mini- zusicherung erfolgt aufgrund des Pflichtenhefts für kus Vogt & Partner, Wettingen, fallen Kosten von den GEP. Es wird mit einem Kantonsbeitrag von CHF 980 000 (inkl. MwSt., +/–20%) an. Die Kosten CHF 80 000 gerechnet. gehen zu Lasten der Investitionsrechnung der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung. Der Kanton Aargau leistet an die Kosten der Erstellung und Überarbeitung des GEP einen Beitrag in der Höhe Antrag von 20% der Planerstellungskosten. Diese umfassen Der Gemeinderat beantragt, zur Erarbeitung des das Pflichtenheft, den Zustandsbericht, das Entwäs- Generellen Entwässerungsplans 2. Generation serungskonzept und die Vorprojekte. Ausgenommen einen Kredit von CHF 980 000 (inkl. MwSt., sind Kosten für den Abwasserkataster, Leitungs- Kostenstand September 2021) zu bewilligen. spülungen und Dichtheitsprüfungen. Die Beitrags- 9
Traktandum 5 Bewilligung eines Kredits von CHF 1 280 000 (inkl. MwSt.) für die Sanierung der Pflanzerbachstrasse inkl. Abwasser- und Wasserleitung (22. Etappe) Veranlassung Bereich der Strassenparzelle erneuert und vier neue In der Dorngasse und der Pflanzerbachsiedlung wurde Schieberkombinationen benötigt. in den letzten 15 Jahren die Wasserleitung ersetzt. Dazwischen liegt die Pflanzerbachstrasse, welche Übrige Werkleitungen gemäss «Erhaltungsmanagement Strassen» von 2014, Bei der Erarbeitung des Bauprojekts durch ein Inge- mittelfristig (3 bis 6 Jahre), zu sanieren ist. Ebenfalls nieurbüro werden die übrigen Werke über ihren weist die Abwasseranlage in der Pflanzerbachstrasse Bedarf an einer Sanierung (Elektrisch, Telefon, TV) gemäss Generellem Entwässerungsplan (GEP) ver- angefragt. Eine koordinierte Bauweise ist dadurch schiedene Schäden auf, die mit einer Sanierung von sichergestellt, und es können allenfalls Kosten- anderen Werken resp. im Zuge einer Fahrbahnsanie- synergien genutzt werden. rung zu beheben sind. Strasse Weiter ereignete sich in der Dorngasse beim Über- Da für den Bau der beiden Werkleitungen (Abwasser- gang in die Pflanzerbachstrasse im Jahr 2018 ein und Wasserleitung) die Fahrbahn auf der Pflanzer- Wasserrohrbruch. Dabei musste festgestellt werden, bachstrasse erheblich beansprucht wird und auf- dass sich die Wasserleitung in einem schlechten grund der konventionellen Grabarbeiten nicht mehr Zustand befand, und es musste ein ca. 80 Meter lan- viel Belag übrigbleibt, ist vorgesehen, die komplette ger Bereich der Wasserleitung saniert werden. Diese Strasse zu sanieren. Dabei wird der Asphaltbelag Wasserleitung bestand bereits aus duktilen Gussroh- (Deck- und Tragschicht) auf einer Fläche von 2900 m2 ren, welche damals als bruchsicher galten. Leider hat ersetzt. Je nach Zustand der Randabschlüsse werden der Rohrhersteller in den 70er- und 80er-Jahren pro- diese ersetzt, und die Strassenentwässerung wird pagiert, diese Stahlrohre direkt ins Erdreich zu ver- erneuert. Werden auf den beidseitigen Gehwegen legen. Insbesondere die Wechselwirkung von Lehm keine Werkleitungen verlegt, wird auf diesen, mit und Kies und den elektrischen Strömen führt an den einer Fläche von 1530 m2, nur die Asphaltdeckschicht Gussleitungen zu Entladungen und schlussendlich ersetzt. zur elektrochemischen Zerstörung der Rohre. Aussen sind diese Rohre inzwischen übersät von angegriffe- Kosten nen Stellen, und es brechen Löcher durch, welche zu Es ist mit folgenden Baukosten zu rechnen kostspieligen Wasserrohrleitungsbrüchen führen. (Stand Juni 2021), ± 20%): Dies und die Werterhaltung Trinkwasserversorgung Wasserleitung sind die Gründe, die Abwasser- und die Wasserlei- Tiefbauarbeiten CHF 280 000 tung in der Pflanzerbachstrasse zu sanieren. Installateurarbeiten CHF 158 000 Technische Kosten CHF 44 000 Projektgestaltung MwSt. + Rundung CHF 38 000 Abwasserleitung Total Wasserleitung CHF 520 000 Das Projekt sieht vor, die bestehende Abwasserleitung DN 250/300 mm in der Pflanzerbachstrasse ab der Abwasserleitung Dorngasse bis zum Pflanzerbach zu ersetzen. Die Lei- Tiefbauarbeiten CHF 316 000 tungslänge beträgt 345 Meter, und die Leitung führt Technische Kosten CHF 32 000 über sieben Kontrollschächte mit anschliessendem MwSt. + Rundung CHF 27 000 Einlauf in die Abwassersammelleitung, welche paral- Total Abwasserleitung CHF 375 000 lel zum Pflanzerbach verläuft. Mit dem Ersatz der Strasse Leitung werden sämtliche angeschlossenen Haus- Tiefbauarbeiten CHF 325 000 anschlussleitungen bis zur Strassenparzelle erneuert Technische Kosten CHF 32 000 und die weiterführenden Leitungen bis zu den ein- MwSt. + Rundung CHF 28 000 zelnen Gebäuden mittels Kanalfernsehen auf ihren Total Strasse CHF 385 000 Zustand aufgenommen. Sind schadhafte oder undichte Hausanschlussleitungen zu beklagen, sind Gesamttotal Sanierung diese zu Lasten des jeweiligen Eigentümers zu Pflanzerbachstrasse (inkl. MwSt.) CHF 1 280 000 renovieren. Die Kosten für die Abwasser- und die Wasserleitung Wasserleitung (Sanierung 22. Etappe) gehen zu Lasten der Spezialinvestitionsrechnungen. Der Ersatz der Wasserleitung ist ab der Strasse im Die Strasse wird über die Gemeindeinvestitions- Dornäcker bis zur Pflanzerbachsiedlung vorgesehen. rechnung abgerechnet. Dabei wird die bestehende Wasserleitung aus dem Jahre 1981 mit einem Durchmesser von 125 mm auf einer Länge von 455 Metern ersetzt. Mit dem Ersatz der Wasserleitung werden auch vier Hydranten ausgewechselt, drei Hausanschlüsse im 10
Projektperimeter ■ Geplanter Ersatz der Wasser- und Abwasserleitungen Antrag Der Gemeinderat beantragt, für die Sanierung der Pflanzerbachstrasse einen Kredit von CHF 1 280 000 (inkl. MwSt., Kostenstand Juni 2021) zu bewilligen. 11
Traktandum 6 Bewilligung eines Kredits von CHF 423 000 (inkl. MwSt.) für die Erstellung einer Pumptrack- anlage im Sportzentrum Burkertsmatt (Anteil Gemeinde Widen CHF 123 900 inkl. MwSt.) Sachverhalt track dient einer breiten Nutzergruppe vom Erwachse- Die Abgeordneten des Gemeindeverbands Sport-, nen bis zum Kind. Er bringt Generationen und Familien Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt zusammen, fördert die Gesundheit und macht Spass. haben an ihrer Versammlung vom 9. September 2021 beschlossen, den Stimmberechtigten der Verbands- Erläuterungen zum Projekt gemeinden einen Kredit für die Erstellung einer Der gewählte Standort liegt im nördlichen Teil des Pumptrackanlage zu beantragen. Die Anlage soll auf Sportzentrums Burkertsmatt. Der Ort eignet sich gut dem Gelände der Burkertsmatt errichtet werden. für eine spannende Anlage. Der geplante Pumptrack weist folgende Laufmeter aus: Ein Pumptrack ist ein geschlossener Rundkurs mit Kidstrack: 59 Laufmeter Wellen, Mulden und Anliegerkurven, der von verschie- Pumptrack: 210 Laufmeter denen nicht motorisierten Sportgeräten (Kickboards, Fahrräder, Inlineskates usw.) befahren werden kann. Die Fläche für den Pumptrack beträgt rund 2400 m2 Pumptrackanlagen sind bei Kindern und Jugendlichen und schliesst einen Aufenthaltsbereich mit Parkbän- sehr beliebt und können auch in den Schul- und Sport- ken, Tischgarnituren und einer Feuerstelle ein. Auch unterricht eingebunden werden. Die Benutzung der im Aussenbereich des Pumptracks (oben) sind zahl- Pumptrackanlage kommt insbesondere dem grossen reiche Sitzgelegenheiten (Quadersteine) vorgesehen. Bewegungsdrang von Kindern entgegen. Ein Pump- Diese sind auf dem Situationsplan eingezeichnet. Situationsplan Beispiel einer Pumptrackanlage 12
pumptrack Standort Pumptrackanlage Standort Pumptrackanlage Unterhalt Gemäss den gültigen Satzungen des Gemeindever- Dank eines speziellen Asphaltverfahrens ist der bands Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Pumptrack sehr wartungsarm. Mäharbeiten und Burkertsmatt wird an den Gemeindeversammlungen Abfallentsorgung können durch das vorhandene auf Antrag der Abgeordnetenversammlung über die- Personal des Sportzentrums abgedeckt werden. sen Kredit beschlossen. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die Mehrheit der gültigen Gesamtstimmen und Lärmemissionen die Mehrheit der Verbandsgemeinden dem Kredit Das Befahren des Pumptracks verursacht keinen über- zustimmen. mässigen Lärm. Der Betrieb des Pumptracks ist mit deutlich geringeren Lärmemissionen verbunden als die bereits auf der Burkertsmatt existierende Skater- anlage mit Minirampe und weiteren Elementen. Antrag Realisierung Der Gemeinderat beantragt, für die Erstellung einer Die Realisierung soll im Frühjahr 2022 erfolgen. Pumptrackanlage im Sportzentrum Burkertsmatt einen Kredit von CHF 423 000 (inkl. MwSt., Kosten- Erstellungskosten Pumptrackanlage stand 1. September 2021) zu bewilligen (Anteil Bruttokosten gemäss Offerte, inkl. MwSt. Gemeinde Widen CHF 123 900 inkl. MwSt.). (Kostenschätzung ± 5 %, Stand 1. September 2021) CHF 423 000 Beitrag Swisslos-Sportfonds Aargau – CHF 53 000 Nettokosten (inkl. MwSt.) CHF 370 000 Anteil Gemeinden an den Bruttokosten gemäss Einwohnerzahl 30. Juni 2021: Berikon 36,3 % CHF 153 500 Rudolfstetten-Friedlisberg 34,4 % CHF 145 600 Widen 29,3 % CHF 123 900 100,0% CHF 423 000 13
Traktandum 7 Bewilligung eines Kredits von CHF 960 000 (inkl. MwSt.) für ein Schulraumprovisorium der Kreisschule Mutschellen (Anteil Gemeinde Widen CHF 224 640 inkl. MwSt.) Sachverhalt oder Chemie) nicht an den Primarschulen unterrichtet Nach Jahren sinkender Schülerinnen- und Schüler- werden kann. Ausserdem wäre eine dezentrale Organi- zahlen an der Kreisschule Mutschellen wird seit sation mit sehr vielen Nachteilen für Stundenplanung, kurzem wieder ein deutlicher Anstieg festgestellt. Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen usw. verbun- Für die kurz- und längerfristige Schulraumplanung den. Auch für den sicheren Weg, d.h. die Begleitung wurde deshalb die Metron Raumentwicklung AG der Schülerinnen und Schüler von einem Schulge- mit einer Analyse zur Schulraumplanung beauftragt. bäude zum anderen, wäre die Schule verantwortlich. Die Ergebnisse zeigen, dass kurzfristig mehr Schul- Verworfen werden musste auch die Idee, drei Klassen raum geschaffen werden muss. an die Oberstufe Bremgarten zu schicken. Dort steht ebenfalls kein freier Schulraum zur Verfügung. Die Bereits für das Schuljahr 2021/22 mussten Schulzim- Schulgelder hätten überdies rund CHF 420 000 pro mer umverteilt und neu organisiert werden. Alle sind Jahr betragen. Deshalb wird ein Pavillon als Proviso- zusammengerückt. Trotzdem fehlen Gruppenräume. rium vorgeschlagen. Auch wenn nach dieser Spitze Der Unterricht nach Lehrplan 21 ist nur bedingt mög- die Schülerzahlen leicht rückläufig prognostiziert lich. Im Schuljahr 2022/23 wird die Gesamtzahl der werden, muss jedoch davon ausgegangen werden, Schülerinnen und Schüler voraussichtlich rund 570 dass künftig mindestens 25 bis 26 Abteilungen betragen. In den nächsten drei Jahren wird die Anzahl notwendig sind, um alle Schülerinnen und Schüler sogar auf ca. 600 Schüler anwachsen. Aufgrund dieser entsprechend ihrem Leistungsniveau einschulen zusätzlichen Schülerzahlen steigen die Abteilungen zu können. an der Kreisschule von 26 auf mindestens 28 Abtei- lungen. Die mit einem Provisorium bereitgestellten Flächen werden mit dem voraussichtlichen Rückgang der Der starke Anstieg ist aktuell zu einem grossen Teil Schülerinnen- und Schüler-Abteilungszahlen gezielt auf eine Verschiebung des Stichdatums bei der Ein- für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und den schulung in den Kindergarten in den Schuljahren Fachunterricht genutzt. Damit können auch die päda- 2013/14 bis 2016/17 zurückzuführen. Die dadurch gogischen Anforderungen an die räumliche Infra- zahlenmässig grösseren Jahrgänge treten in den struktur erfüllt werden. Das Provisorium kann später kommenden Jahren in die Oberstufe ein. Zwar rechnet auch im Rahmen der Schulerweiterung, z.B. für natur- man nach dem schrittweisen Ausscheiden dieser wissenschaftliche Fächer oder für die Schulverwal- Jahrgänge aus der Sekundarstufe mit einem Rückgang tung, genutzt werden. Es wird von einem Zeithorizont der Schülerinnen- und Schülerzahlen. Allerdings wird von voraussichtlich 8 bis 10 Jahren ausgegangen. aufgrund der hohen Bautätigkeit mit einer Zunahme der Bevölkerung im Einzugsgebiet der Kreisschule Pavillonlösung gerechnet. Das wird sich auch auf die Schülerzahlen Es ist ein zweigeschossiger Schulpavillon als System- an der KSM auswirken. bau aus Holz oder Metall vorgesehen. Der vorfabri- zierte modulartige Aufbau ermöglicht eine kurze Schulraum wird dringend benötigt Bauzeit und bietet eine flexible Einteilung der Raum- Durch die Metron Raumentwicklung AG wurde geprüft, einheiten. welche Räume wie genutzt werden können (Bestan- desaufnahme und Potenzialanalyse). Ein weiteres Raumprogramm pro Geschoss: Zusammenrücken ist ab dem Schuljahr 2022/23 nicht Je 2 Klassenzimmer, Eingang/Garderobe mehr möglich. Der Anstieg der Schülerzahlen ist nur Zusätzlich: mit der Schaffung von zusätzlichen Unterrichtszim- WC, Technik, Gruppenräume mern zu bewältigen. Eine Arbeitsgruppe des Aus- Die notwendigen Erschliessungsinfrastrukturen wie schusses hat sich intensiv damit beschäftigt, wie dies Wasser, elektrische Energie, Heizung und Abwasser- bewerkstelligt werden kann. In den Dorfschulen von entsorgung sind teilweise vorhanden resp. werden Berikon und Widen steht kein zusätzlicher Schulraum vom benachbarten Schulhaus KSM 3 herangeführt. zur Verfügung; eine Dislokation könnte auch nur für einen Teil des Unterrichts erfolgen, da für den an Weil der Pavillon bereits im Juli 2022 zur Verfügung der Oberstufe häufig zu erteilenden Fachunterricht stehen muss, besteht für die Realisation ein knapp (z.B. Hauswirtschaft, Technisches Werken, Biologie bemessener Zeitrahmen. In dieser Zeit müssen das Projekt ausgearbeitet und ein Baubewilligungs- und ein Ausschreibungsverfahren gemäss dem Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (früher Sub- missionsdekret) durchgeführt werden. Der Schwellen- wert ist deutlich überschritten, weshalb die Aus- schreibung im offenen Verfahren durchzuführen ist. Ein erfahrener Architekt wird für die Vorbereitungs- arbeiten, das Baugesuchsverfahren, die Ausschrei- Alter Pavillon mit 4 Klassenzimmern bung und die Ausführung beigezogen. 14
Bevölkerungsentwicklung im Einzugsgebiet der Kreisschule Mutschellen Schülerprognose gesamt der Kreisschule Mutschellen (2020 – 2035) Prognose der Abteilungen an der Kreisschule Mutschellen (2020 – 2035) Baukosten Abschliessend halten die Verantwortlichen der KSM Kostenvoranschlag (inkl. Honorare) fest, dass sich der Arbeitsmarkt für Lehrpersonen der BKP 1 Rückbau, Anpassungen, Sekundarstufe 1 sehr stark verschlechtert hat. Es ist Werkleitungen CHF 45 000 kaum mehr möglich, qualifiziertes Lehrpersonal zu BKP 2 Schulpavillon Gebäude CHF 860 000 finden. Mit einem vernünftigen Raumkonzept, in BKP 3 Nebenkosten, welchem ein zeitgemässer Unterricht möglich ist, exkl. Anschlussgebühren CHF 5 000 möchten die Führungsgremien den Lehrpersonen und BKP 9 Mobiliar, Schulwandtafeln CHF 50 000 natürlich auch den Schülerinnen und Schülern eine Bruttokosten (inkl. MwSt.) CHF 960 000 angemessene Infrastruktur bieten. Anteil Gemeinden an den Bruttokosten gemäss Schülerzahlen (Stichtag 31. März 2021): Berikon 30,0% CHF 288 000 Oberwil-Lieli 18,2% CHF 174 720 Antrag Rudolfstetten-Friedlisberg 28,4% CHF 272 640 Der Gemeinderat beantragt, für ein Schulraum- Widen 23,4% CHF 224 640 provisorium der Kreisschule Mutschellen einen Kredit von CHF 960 000 (inkl. MwSt., Kosten- Eine Variante, einen Pavillon zu leasen, wurde eben- stand 1. September 2021) zu bewilligen (Anteil falls geprüft. Bei einer Nutzungsdauer von vier und Gemeinde Widen CHF 224 640 inkl. MwSt.). mehr Jahren ist die Variante Kauf kostengünstiger. 15
Traktandum 8 Genehmigung des Budgets 2022 mit Festlegung des Steuerfusses von 75% ERLÄUTERUNGEN ZUM BUDGET 2022 Das vorliegende Budget 2022 basiert auf einem gleich- Der betriebliche Aufwand steigt gegenüber dem Bud- bleibenden Steuerfuss von 75 % und weist ein opera- get 2021 um CHF 138 218. Die höhere Belastung ist auf tives Ergebnis von minus CHF 1 411 915 aus. Der ausser- den Transferaufwand zurückzuführen, welcher nicht ordentliche Ertrag beinhaltet die Entnahme aus der beeinflusst werden kann. Aufwertungsreserve, aus welcher die Gemeinde Widen Der betriebliche Ertrag steigt um CHF 64 353 gegen- einen Betrag von rund CHF 1,2 Mio. entnehmen kann. über dem Budget 2021. Der Fiskalertrag wird mit Nach dieser Entnahme resultiert ein leicht negatives CHF 133 300 höher budgetiert als im Vorjahr. Gesamtergebnis von CHF 194 695. Das Eigenkapital- konto (inkl. kumulierter Ergebnisse der Vorjahre) weist Gegenüber dem Budget 2021 verschlechtert sich das per 1. Januar 2021 einen Stand von CHF 23,1 Mio. auf. Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit um CHF 73 865 und weist einen Verlust von CHF 1,68 Mio. aus. Die Selbstfinanzierung in der Erfolgsrechnung der Einwohnergemeinde beträgt CHF 692 593. Die Netto- Aus dem Ergebnis nach betrieblicher Tätigkeit und dem investitionen von rund CHF 3,7 Mio. können somit Ergebnis nach Finanzierung resultiert das operative zu 19 % aus der Erfolgsrechnung finanziert werden. Ergebnis. Dieses Ergebnis dient als langfristiges Mass Der Finanzierungsfehlbetrag beträgt rund CHF 3 Mio. für die Steuerung des Gemeindefinanzhaushaltes. DREISTUFIGER ERFOLGSAUSWEIS EINWOHNERGEMEINDE OHNE SPEZIALFINANZIERUNGEN Erfolgsausweis Budget Budget Abweichung Rechnung Erfolgsrechnung (in CHF) 2022 2021 2020 Betrieblicher Aufwand 15 238 496 15 100 278 138 218 1% 15 709 448 30 Personalaufwand 2 653 022 2 707 267 –54 245 –2 % 2 702 910 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 1 660 403 1 940 966 –280 563 –14 % 2 551 706 33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 1 338 564 1 372 779 –34 215 –2 % 1 338 974 36 Transferaufwand 9 586 507 9 079 266 507 241 6% 9 115 859 Betrieblicher Ertrag 13 557 572 13 493 219 64 353 0% 14 383 750 40 Fiskalertrag 11 972 300 11 839 000 133 300 1% 12 144 255 41 Regalien und Konzessionen 107 500 113 200 – 5 700 –5 % 107 978 42 Entgelte 414 652 423 816 – 9 164 –2 % 513 533 45 Entnahmen aus Fonds u. Spezialfinanzierungen 13 633 10 000 3 633 36 % 12 460 46 Transferertrag 1 049 487 1 107 203 –57 716 –5 % 1 605 524 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit –1 680 924 –1 607 059 – 73 865 5% – 1 325 699 34 Finanzaufwand 41 828 34 978 6 850 20 % 40 409 44 Finanzertrag 310 837 330 037 –19 200 –6 % 202 521 Ergebnis aus Finanzierung 269 009 295 059 – 26 050 – 9% 162 112 Operatives Ergebnis –1 411 915 –1 312 000 –99 915 8% – 1 163 587 48 Ausserordentlicher Ertrag 1 217 220 1 315 635 –98 415 –7 % 1 420 353 Ausserordentliches Ergebnis 1 217 220 1 315 635 – 98 415 – 7% 1 420 353 Gesamtergebnis Erfolgsrechnung – 194 695 3 635 – 198 330 –5456% 256 766 (+ = Ertragsüberschuss/– = Aufwandüberschuss) 16
Finanzierungsausweis Budget Budget Abweichung Rechnung Investitionsrechnung (in CHF) 2022 2021 2020 Investitionsausgaben 3 763 162 3 240 151 523 011 16% 703 900 50 Sachanlagen 2 795 000 1 858 000 937 000 50 % 666 900 52 Immaterielle Anlagen 0 0 0 0 56 Investitionsbeiträge 968 162 1 382 151 –413 989 –30 % 37 000 Investitionseinnahmen 15 529 422 025 –406 496 – 96% 220 000 63 Investitionsbeiträge 15 529 422 025 – 406 496 – 96% 220 000 Ergebnis Investitionsrechnung –3 747 633 –2 818 126 – 929 507 33% –483 900 Selbstfinanzierung 692 593 827 532 –134 939 – 16% –945 975 Finanzierungsergebnis – 3 055 040 – 1 990 594 –1 064 446 53% 462 075 (+ = Finanzierungsüberschuss/– = Finanzierungsfehlbetrag) NETTOAUFWAND UND SELBSTFINANZIERUNG Nettoaufwand je Abteilung (in CHF) Budget Budget Abweichung Rechnung 2022 2021 2020 0 Allgemeine Verwaltung 1 925 642 2 021 555 – 95 913 –5 % 1 891 657 1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 699 724 682 749 16 975 2% 581 375 2 Bildung 4 732 129 4 589 586 142 543 3% 4 523 922 3 Kultur, Sport und Freizeit 746 482 656 281 90 201 14 % 663 516 4 Gesundheit 836 495 738 186 98 309 13 % 935 257 5 Soziale Sicherheit 1 777 567 1 727 656 49 911 3% 1 601 757 6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 781 127 916 388 –135 261 – 15 % 902 812 7 Umweltschutz und Raumordnung 393 320 374 229 19 091 5% 526 557 8 Volkswirtschaft –39 989 – 39 196 – 793 2% –28 834 9 Finanzen 1 498 718 1 465 566 33 152 2% 1 569 473 Abschreibungen 2 118 141 2 149 532 –31 391 –1% 2 122 021 Entnahme aus Fonds und Spezialfinanzierungen 13 633 10 000 3 633 36 % 12 460 = Nettoaufwand 11 246 707 10 993 468 253 239 2% 11 057 929 9 Steuerertrag 11 939 300 11 821 000 118 300 1% 12 003 904 = Cashflow (Selbstfinanzierung) 692 593 827 532 – 134 939 –16% 945 975 BERICHT ZUM BUDGET 2022 ALLGEMEINE VERWALTUNG Schnittstellen wird ein Betrag von CHF 13 000 einge- stellt. Im Bereich E-Government arbeitet der Kanton Aargau eng mit den Aargauer Gemeinden zusammen. Mit der Die budgetierten Baubewilligungsgebühren steigen E-Government-Strategie Aargau haben Kanton und im Jahr 2022 auf voraussichtlich CHF 61 800 (Budget Gemeinden vereinbart, den Ausbau des Online-Dienst- 2021 CHF 44 950). leistungsangebots gemeinsam voranzutreiben und das bestehende Angebot schrittweise zu optimieren ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, und zu erweitern. Die Finanzierung des «Einwohner- VERTEIDIGUNG portalPLUS» soll während der Realisierungsphase Der Beitrag an die Regionalpolizei beträgt CHF 160 000 (2020 bis 2023) mit einem Digitalisierungsfünfliber (Budget 2021 CHF 150 000). An das Regionale Zivil- pro Jahr und Einwohner sichergestellt werden (Beitrag standsamt wird mit einem Beitrag von rund CHF 10 000 Widen CHF 9608). Der Ausbau der Digitalisierung in gerechnet. Beim Regionalen Betreibungsamt Mut- der Verwaltung wird weiterhin gefördert. Für neue 17
schellen-Kelleramt kann mit einem Nettoertrag SOZIALE SICHERHEIT (Gewinn) zu Gunsten der Gemeinde Widen von rund Das bereits gebuchte Programm für den Seniorenaus- CHF 23 000 (Budget 2021 CHF 24 000) gerechnet wer- flug aus dem Jahr 2020 wurde aufgrund von Covid-19 den. An die Feuerwehr Mutschellen müssen voraus- ins Jahr 2022 verschoben, wofür wiederum CHF 32 000 sichtlich Entschädigungen von CHF 230000 (Budget ins Budget aufgenommen werden (Budget 2021 2021 CHF 200 000) geleistet werden. Die Entschädi- CHF 25 000). Für Massnahmen zur Platzierung von gung an das Regionale Führungsorgan wird nach Jugendlichen muss ein Betrag von CHF 68 400 (Bud- Massgabe der Einwohnerzahl berechnet. Für Widen get 2021 CHF 94 000) budgetiert werden. Bei der wird ein Anteil von rund CHF 83 800 (Budget 2021 materiellen Hilfe wird mit Kosten von CHF 512 820 CHF 83 200) budgetiert. (Budget 2021 CHF 464 550) gerechnet. Für Reparatu- ren in der Asylunterkunft sind Kosten in der Höhe BILDUNG von CHF 10 000 budgetiert. Leicht steigende Kosten Der Besoldungsanteil für Lehrpersonen von Kindergar- sind bei den Restkosten für Sonderschulung, Heime ten, Primarschule und Oberstufe beträgt CHF 1 624 047 und Werkstätten, welche von CHF 900 000 auf (Budget 2021 CHF 1 459 626). Der Betriebskostenan- CHF 924 932 steigen, auszumachen. Für die Finan- teil an die Kreisschule Mutschellen steigt gegenüber zierung nicht bezahlter Krankenkassenprämien dem Budget 2021 von CHF 462 594 auf CHF 495 607. werden wiederum CHF 50 000 eingestellt. An die Allgemeine Musikschule wird ein Beitrag von CHF 156 920 (Vorjahr CHF 140 533) budgetiert. Für VERKEHR UND NACHRICHTENÜBERMITTLUNG das Schulsekretariat Widen wurde eine Pensener- Für das Vorprojekt «Sanierung Rebbergstrasse» sind höhung um 25% per 1. Januar 2022 vorgenommen. CHF 12 000 budgetiert. Der Budgetposten «Unterhalt Die Schulsozialarbeiterin ist fast täglich im Einsatz Strassen» ist mit CHF 80 000 (Vorjahr CHF 121 500) und zu fallbezogenen Problemen im Zusammenhang mit der «Unterhalt Strassenbeleuchtung» mit CHF 27 000 Internet, Chatten und Medienkonsum bei Schülerin- (Vorjahr CHF 73 100) budgetiert. nen und Schülern. Für den Präventionskurs an der Primarschule Widen wurden Kosten in der Höhe von UMWELTSCHUTZ UND RAUMORDNUNG CHF 2100 budgetiert. Für das Projekt «Energiestadt» sind wieder CHF 6000 KULTUR, SPORT UND FREIZEIT im Budget 2022 vorgesehen. Der Beitrag für die Ener- gieberatung für den GEAK (Gebäudeenergieausweis) Zur Aufwertung des Grillplatzes Gugelholz, welcher ist mit CHF 10 000 budgetiert. Für die Teilrevision rege durch die Bevölkerung benutzt wird, sind CHF 6000 BNO Widen werden CHF 48 000 budgetiert. für den Ersatz der Sitzbänke und die Anschaffung eines Tisches im Budget 2022 eingestellt worden. Für den VOLKSWIRTSCHAFT Betrieb der Zentrumsbibliothek Mutschellen muss mit einem Gemeindeanteil von CHF 52 262 (Budget 2021 Die Elektra Widen Betriebs AG hat eine Konzessions- CHF 50 273) gerechnet werden. An den Gemeindever- gebühr auf der Stromabgabe von 0,65 Rp./kWh zu band Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Bur- entrichten. Die Abgabe entspricht in etwa den budge- kertsmatt müssen voraussichtlich Gemeindebeiträge tierten Einnahmen von jährlich rund CHF 107 500 für von CHF 224 248 (Budget 2021 CHF 190 000) geleistet die Gemeinde Widen. Diese Einnahmen führen zum werden. Für den Tennisclub wird als finanzielle Unter- Nettoertrag in der Abteilung Volkswirtschaft. stützung ein Beitrag von CHF 50 000 für den Ersatz- neubau des Clubhauses und den Neubau eines vierten Tennisplatzes budgetiert. GESUNDHEIT Bei der Pflegefinanzierung wird aufgrund der laufen- den Beitragsfälle und der Abrechnung im Jahr 2020 mit Kosten von CHF 465 000 (Budget 2021 CHF 343 000) gerechnet. Die Höhe der Beiträge an die Pflegefinan- zierung ist abhängig von der Zahl der Pflegeheimbe- wohner mit zivilrechtlichem Wohnsitz in Widen und den angefallenen Pflegekosten. Der Beitrag an die Spitex wird mit CHF 230 282 (Vorjahr CHF 253 100) budgetiert. 18
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