EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG - DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, 20.00 UHR, LINDENHALLE
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PARTEIVERSAMMLUNGEN CHRISTLICH-DEMOKRATISCHE VOLKSPARTEI (CVP): Donnerstag, 22. November 2018, 20.00 Uhr, Moränenstübli FDP.DIE LIBERALEN: Dienstag, 20. November 2018, 20.00 Uhr, Restaurant Schäfli SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI (SVP): Donnerstag, 6. Dezember 2018, 20.00 Uhr, Moränenstübli RECHTSMITTEL RECHTSMITTELBELEHRUNG FÜR VERWALTUNGSBESCHWERDE Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS 171.1) in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefoch- tene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. RECHTSMITTELBELEHRUNG FÜR STIMMRECHTSBESCHWERDE Gestützt auf § 17bis Gemeindegesetz in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstim- mungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen beim Regierungsrat Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde innert 10 Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen, wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwer- defrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG). STIMMRECHT An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen die in der Gemeinde Neuheim wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 des Schwei- zerischen Zivilgesetzbuchs; ZGB; SR 210), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach der Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften ausgeübt werden. | 3
INHALTSVERZEICHNIS TRAKTANDUM 1 5 Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 TRAKTANDUM 2 6 Festsetzung der Steuern – Genehmigung des Budgets 2019 – Beantwortung der Motion der FDP.Die Liberalen Neuheim und der SVP Neuheim betreffend «Steuerrabatt» TRAKTANDUM 3 22 Kenntnisnahme des Finanzplans und der Finanzstrategie für die Jahre 2019 bis 2022 TRAKTANDUM 4 29 Unbefristete Weiterführung der schulergänzenden Betreuung Neuheim TRAKTANDUM 5 33 Kreditbegehren von CHF 170’000 (exkl. MwSt.) für den Umbau des ehemaligen Werkraums in einen Musikraum TRAKTANDUM 6 Verschiedenes GEMEINDERAT NEUHEIM 4 |
TRAKTANDUM 1 GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER EINWOHNER GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 29. MAI 2018 An der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 haben 66 Stimmberechtigte teilgenommen. Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst: 1. Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde einstimmig genehmigt. 2. Die Jahresrechnung 2017 der Einwohnergemeinde Neuheim mit der vom Gemeinderat vor geschlagenen Gewinnverwendung (zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen CHF 908’966.00, Zuweisung freies Eigenkapital CHF 365’796.49 und Zuweisung an die Steuer- schwankungsreserven CHF 500’000.00) wurde einstimmig genehmigt. 3. Dem Kreditbegehren von CHF 410’000.00 (inkl. MwSt.) für die Sanierungs- und Unterhalts massnahmen beim gemeindlichen Kanalisationssystem wurde einstimmig zugestimmt. 4. Der Gemeinderat beantwortet die Fragen der SVP Neuheim im Sinne von § 81 Gemeindegesetz (Interpellationsrecht). 5. Verschiedenes PROTOKOLLAUFLAGE Das ausführliche Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 liegt für die Stimm berechtigten ab Mittwoch, 21. November 2018, während der ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. Es kann unter www.neuheim.ch unter der Rubrik «Politik/Gemeindeversammlung» auch heruntergeladen werden. ANTRAG DES GEMEINDERATS Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 sei zu genehmigen. TRAKTANDUM 1 | 5
TRAKTANDUM 2 FESTSETZUNG DER STEUERN – GENEHMIGUNG DES B UDGETS 2019 – BEANTWORTUNG DER MOTION DER FDP.DIE LIBERALEN NEUHEIM UND DER SVP NEUHEIM B ETREFFEND «STEUERRABATT» Das Budget für das Jahr 2019 ist in dieser Vorlage abgedruckt. Es basiert auf einem Steuerfuss von 65 % (Steuerfussreduktion von 2 %) und einem einmaligen Steuerrabatt von 4 %. Gemäss Budget ist mit einem Aufwandüberschuss (Fehlbetrag) von CHF 252’400.00 zu rechnen. ANTRAG DES GEMEINDERATES 1. Der Steuerfuss sei für das Jahr 2019 auf 65 % des kantonalen Einheitssatzes festzulegen. Zusätzlich sei ein einmaliger Steuerrabatt von 4 % zu gewähren. 2. Die Hundesteuer für die Hofhunde der Landwirtschaft seien bei CHF 10.00 und für alle übrigen Hunde bei CHF 60.00 festzulegen. 3. Das vorliegende Budget 2019 sei zu genehmigen. 4. Die Motion der FDP.Die Liberalen Neuheim und der SVP Neuheim sei nach der Genehmigung des Budgets 2019 als behandelt zu betrachten und als erledigt abzuschreiben. 6 | TRAKTANDUM 2
BUDGET 2019 Hauptkennzahlen Budget Budget Rechnung Rechnung Rechnung 2019 2018 2017 2016 2015 nach GV 1. ERFOLGSRECHNUNG Ertrag 12’831’300 12’473’800 13’330’945 13’009’952 11’733’182 Aufwand 13’083’700 12’807’600 11’556’153 12’179’821 11’311’305 Ertragsüberschuss (-Fehlbetrag) –252’400 –333’800 1’774’792 830’131 421’877 Cashflow (Selbstfinanzierung) * 435’700 551’800 2’430’792 1’872’502 1’439’847 2. INVESTITIONSRECHNUNG Ausgaben 3’630’000 6’420’000 2’221’515 831’871 627’170 Einnahmen 0 2’130’000 1’250’000 0 0 Nettoinvestitionen 3’630’000 4’290’000 971’515 831’871 627’170 3. BILANZ Finanzvermögen 5’999’086 5’318’673 4’918’714 Verwaltungsvermögen 7’178’016 6’886’016 7’614’004 Total Aktiven 13’177’102 12’204’689 12’532’718 Fremdkapital 4’542’317 4’110’785 5’278’518 Eigenkapital 8’634’785 8’093’904 7’254’200 Total Passiven 13’177’102 12’204’689 12’532’718 4. STEUERERTRÄGE Steuern natürliche Personen (NP) 3’750’000 3’643’000 4’289’556 4’074’694 3’325’923 Steuern juristische Personen (JP) 546’000 449’000 518’377 477’953 345’747 Grundstückgewinnsteuern 500’000 350’000 332’324 896’951 132’430 Erbschafts- und Schenkungssteuern 0 0 1’768 0 0 Übrige Steuern 9’000 7’000 7’225 6’615 6’410 Total Steuerertrag 4’805’000 4’449’000 5’149’250 5’456’213 3’810’510 Steuerfuss 65 % 67 % 67 % 67 % 67 % Steuerrabatt 4% 0% 0% 0% 0% 5. ANTEIL AN … … kantonalem Finanzausgleich 4’302’500 4’543’100 4’713’348 4’048’604 4’444’185 … nationalem Finanzausgleich –341’900 –323’000 –259’360 –253’602 –318’831 6. ANZAHL ARBEITNEHMER ( STELLENPROZENTE) PER 1.1.2019 Verwaltungsangestellte, Lernende 7,7 7,9 8,2 8,1 8,0 Betriebspersonal, Hauswarte 5,7 5,5 5,1 6,2 6,3 Schulverwaltung inkl. SEB 4,3 4,6 4,4 4,5 3,0 Lehrpersonen 23,3 24,4 24,9 24,0 23,5 Musikschule 3,1 3,4 3,2 3,1 3,2 Total 44,1 45,8 45,8 45,9 44,0 7. WOHNBEVÖLKERUNG Natürliche Personen 2’280 2’260 2’239 2’162 2’162 8. KENNZAHLEN NACH HRM2* Selbstfinanzierungsgrad 12,0 % 12,9 % 250,2 % 192,7 % 148,2 % Selbstfinanzierungsanteil 3,5 % 4,4 % 18,3 % 14,5 % 12,3 % Investitionsanteil 23,2 % 35,5 % 17,1 % 7,4 % 5,8 % Zinsbelastungsanteil 0,3 % 0,5 % 0,01 % 0,1 % 0,3 % Kapitaldienstanteil 8,9 % 9,1 % 5,1 % 5,8 % 6,3 % Nettoschuld pro Einwohner 1’404 –133 –651 –559 166 Steuerertrag NP pro Einwohner in CHF 1’645 1’612 1’916 1’885 1’538 * neue einheitliche Berechnungsgrundlagen der Finanzdirektion TRAKTANDUM 2 | 7
BUDGET 2019 Erfolgsrechnung nach Kostenarten (in 1’000 CHF) Budget Budget Rechnung Rechnung Rechnung 2019 2018 2017 2016 2015 nach GV 3 AUFWAND 30 Personalaufwand 6’853 6’802 6’853 6’596 6’388 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 2’945 2’769 2’110 2’112 1’973 33 Abschreibungen 1’089 1’066 679 748 697 34 Finanzaufwand 37 62 6 8 31 35 Einlagen in Spezialfinanzierungen – – – 189 321 36 Transferaufwand 2’159 2’036 1’840 1’654 1’833 38 Ausserordentlicher Aufwand – – 805 – 39 Interne Verrechnungen – 73 68 68 68 Total Aufwand 13’083 12’808 11’556 12’180 11’311 4 ERTRAG 40 Fiskalertrag 4’805 4’449 5’149 5’456 3’810 41 Regalien und Konzessionen 275 201 328 380 610 42 Entgelte 1’011 1’001 1’022 890 919 44 Finanzertrag 134 104 114 98 91 45 Entnahme aus Spezialfinanzierungen 151 181 23 106 – 46 Transferertrag 6’205 6’465 6’627 6’012 6’216 48 Ausserordentlicher Ertrag 250 – – – 19 49 Interne Verrechnungen und a.o. Ertrag – 73 68 68 68 Total Ertrag 12’831 12’474 13’331 13’010 11’733 Ergebnis –252 –334 1’775 830 422 BUDGET 2019 Erfolgsrechnung nach institutioneller Gliederung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 1 Präsidiales 1’286’000 103’500 1’299’100 103’500 1’324’281 112’262 2 Finanzen 624’200 9’607’400 585’100 9’217’900 371’924 10’101’486 3 Bildung 5’422’500 1’959’800 5’479’300 1’983’700 5’474’024 1’940’486 4 Bau und Planung 1’663’800 850’000 1’584’500 853’500 1’270’277 819’801 5 Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr 2’778’400 178’800 2’596’400 195’200 1’935’807 183’716 6 Soziales und Gesundheit 1’308’800 131’800 1’263’200 120’000 1’179’840 173’194 Total 13’083’700 12’831’300 12’807’600 12’473’800 11’556’153 13’330’945 Netto –252’400 –333’800 1’774’792 8 | TRAKTANDUM 2
PRÄSIDIALES Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 101 Einwohnergemeinde 48’200 – 70’600 – 27’425 – 102 RPK 9’700 – 9’700 – 7’976 – 105 Gemeinderat 316’800 – 297’300 – 265’980 – 106 Gewerbe- und Marktwesen – – 7’000 4’000 3’234 5’140 107 Übrige Kommissionen 6’900 – 13’100 – 14’251 – 110 Verwaltung 539’000 99’000 535’600 95’000 727’263 100’441 120 Allgemeine Bürokosten 59’400 – 65’000 – 48’236 – 131 IT-Anlage 130’300 – 159’800 – 100’486 – 133 Betreibungsamt 40’300 – 41’500 – 37’553 – 135 Friedensrichteramt 5’800 1’500 5’800 1’500 7’523 1’800 136 Weibelamt 2’000 – 2’000 – 2’200 – 140 Beiträge Kultur und Sport 127’600 3’000 91’700 3’000 82’154 4’881 Total 1’286’000 103’500 1’299’100 103’500 1’324’281 112’262 Netto 1’182’500 1’195’600 1’212’019 Begründungen Konto und B ezeichnung Budget Budget 2019 2018 101 3130.00 Dienstleistung Dritter 12’600 35’500 Investition für die neue Webseite der Gemeinde wurde ge- tätigt und wird im 1. Quartal 2019 aufgeschaltet. 105 3132.00 Honorare externe 45’000 30’000 Neu soll ein Kommunikationsexperte beigezogen werden Berater usw. können und die Klausur durch eine externe Person begleitet werden. 106 Gewerbe- und Marktwesen – 7’000 Die Kosten für den Unternehmer- sowie Agrarapéro werden neu unter der KST 101 aufgeführt. 131 IT-Anlage Gemeinde 130’300 159’800 Migration der IT zur Stadt Zug wurde erfolgreich umgesetzt. 140 3636.00 Beiträge an private Orga- 96’700 66’300 Einmalige Unterstützung des ESAF 2019 sowie des nisationen ohne Erwerbszweck Jubiläumsbuchs «50 Jahre Fasnacht», Bereinigung der Jugendförderung und Vereinsunterstützung auf den Zahlen von 2018 sowie zusätzliche Unterstützungen. TRAKTANDUM 2 | 9
FINANZEN Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 201 Kommissionen 1’800 – – – – – 210 Verwaltung 190’700 – 161’000 – – – 220 AHV, IV, EO, ALV + FAK –20’000 8’000 –30’000 4’000 –3’850 4’304 223 Andere Versicherungen 20’000 5’000 18’800 10’000 18’678 – 230 Liegenschaften Finanzvermögen 3’500 68’000 3’500 66’400 8’084 66’922 250 Passivzinsen 37’300 – 61’800 – 5’800 – 251 Aktivzinsen – 3’500 – 4’000 – 3’845 260 Ordentliche Steuern 45’000 4’546’000 40’000 4’092’000 39’349 4’807’934 261 Anteil Finanzausgleich 341’900 4’302’500 323’000 4’543’100 259’360 4’713’348 262 Übrige Steuern – 509’000 – 357’000 – 341’316 267 Gebühren Konzessionen – 165’400 – 141’400 – 163’817 270 Abschreibungen 4’000 – 7’000 – 44’503 – Total 624’200 9’607’400 585’100 9’217’900 371’924 10’101’486 Netto 8’983’200 8’632’800 9’729’562 Begründungen Konto und Bezeichnung Budget Budget 2019 2018 201 Kommissionen 1’800 – Neu wird die Grundstückgewinnsteuer-Kommission unter der KST 201 geführt. 210 3010.00 Löhne Verwaltungs 145’700 125’600 Erhöhung für individuelle Lohnerhöhungen in der gesamten personal Verwaltung. 250 3406.00 Verzinsung langfristige 37’300 61’800 Dank der weiterhin guten Liquidität mussten 2018 noch Verbindlichkeiten keine festen Vorschüsse aufgenommen werden. 260 Steuerertrag natürliche Personen 3’750’000 3’643’000 Obwohl eine Steuerreduktion von 2 % und ein einmaliger Rabatt von 4 % budgetiert sind, wird sowohl bei den natür- 260 Steuerertrag juristische Personen 546’000 449’000 lichen Personen als auch bei den juristischen Personen mit höheren Einnahmen gerechnet. 260 4893.00 Steuerschwankungs 250’000 – Steht im Zusammenhang mit der Steuerreduktion und dem reserve einmaligen Rabatt. 261 3621.70 Beitrag NFA an Kanton 341’900 323’000 Der Beitrag fällt 2019 um rund CHF 19’000 höher aus. 261 4621.50 Innerkantonaler Finanz- 4’302’500 4’543’100 Der kantonale Finanzausgleich wird 2019 um rund ausgleich CHF 240’000 tiefer ausfallen. 262 4022.00 Grundstückgewinn 500’000 350’000 Es wird mit höheren Grundstückgewinnsteuern gerechnet. steuern 267 4120.00 Konzessionen 165’400 141’400 Es wird mit höheren Konzessionsgebühren gerechnet. 10 | TRAKTANDUM 2
BILDUNG Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 301 Kommissionen 7’900 – 7’700 – 5’852 – 305 Verwaltung 570’500 – 523’900 – 524’206 – 306 SEB Schulergänzende Betreuung 169’600 68’400 196’600 79’000 171’703 57’603 307 Kindergarten 449’400 256’000 394’500 202’700 370’802 230’300 310 Primarschule 1’680’600 732’400 1’760’000 759’200 1’840’413 741’473 320 Oberstufenschule 1’354’800 530’800 1’266’300 593’100 1’269’785 560’479 330 Hauswirtschaft – – 217’500 – 162’356 – 331 Schulsport 21’700 – 20’400 – 21’930 – 332 Sprachheilschule usw. 123’200 37’900 100’800 15’500 100’488 18’500 333 Musikschule 547’300 332’500 557’700 332’500 535’466 330’040 340 Schul- und Gemeindebibliothek 62’700 – 56’600 – 57’654 – 350 Schuldienste und Diverses 356’500 1’800 273’200 1’700 369’756 2’091 352 Schulzahnpflege 27’000 – 26’100 – 28’710 – 390 Mobiliar 51’300 – 78’000 – 14’903 – Total 5’422’500 1’959’800 5’479’300 1’983’700 5’474’024 1’940’486 Netto 3’462’700 3’495’600 3’533’538 Begründungen Konto und B ezeichnung Budget Budget 2019 2018 305 3010.00 Löhne Verwaltungs 332’800 318’400 Neu inkl. Schulsozialarbeit (bisher 605). personal inkl. Lohnnebenkosten 101’900 85’600 305 Informatik Schule 84’200 60’500 Erweiterung der digitalen Verwaltung wie Online- Anmeldungen, inkl. Hardwareaufwand alt in KST 390. 306 3010.00 Löhne Verwaltungs 101’400 119’400 Reduziertes Angebot der schulergänzenden Betreuung. personal inkl. Lohnnebenkosten 23’200 26’100 307 3020.00 Löhne der Lehrkräfte 355’000 303’900 Budgetierung des 3. Kindergartens für ein ganzes Jahr (2. Semester 2018/19, 1. Semester 2019/20). inkl. Lohnnebenkosten 84’100 70’800 310 3020.00 Löhne der Lehrkräfte 1’318’900 1’383’000 Nur noch sieben Primarschulklassen; inkl. Textiles Gestalten (bisher 330). inkl. Lohnnebenkosten 277’600 305’500 320 3020.00 Löhne der Lehrkräfte 1’062’000 999’600 Inkl. Textiles Gestalten und Hauswirtschaft (bisher 330). inkl. Lohnnebenkosten 225’400 210’200 330 Hauswirtschaft – 217’500 Neu unter KST 310 und 320. 350 3636.00 Beiträge an private Orga- 214’700 120’000 Veränderungen bei der Sonderschulung. nisationen ohne Erwerbszweck 390 3111.00 Maschinen, Geräte – 19’300 Geräte mit Bezug zur Informatik neu unter KST 305. und Fahrzeuge TRAKTANDUM 2 | 11
BAU UND PLANUNG Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 401 Kommissionen 15’100 – 7’800 – 11’887 – 403 Verwaltung 279’900 29’000 276’500 49’000 341’372 75’024 405 Ortsplanung 206’800 – 221’800 – 15’662 – 407 Vermessung 1’500 – 1’500 – – – 416 Kanalisation und Kläranlage 473’200 473’200 383’300 383’300 305’457 305’457 418 Wasserversorgung 300’700 300’700 370’100 370’100 381’927 381’927 440 Unterhalt Strassen und Anlagen 347’100 8’500 285’100 8’500 175’144 29’631 461 Landwirtschaft 2’700 – 2’700 – 8’816 – 462 Brandschutz 16’000 12’600 16’000 12’600 16’199 7’647 465 Militäreinquartierungen 20’800 26’000 19’700 30’000 13’813 20’115 Total 1’663’800 850’000 1’584’500 853’500 1’270’277 819’801 Netto 813’800 731’000 450’476 Begründungen Konto und Bezeichnung Budget Budget 2019 2018 403 3010.00 Löhne Verwaltungs 203’500 180’700 Doppelbesetzung infolge Pensionierung und Nachfolge in personal der Abteilung Bau und Planung. 405 3130.00 Dienstleistung Dritter 1’800 21’800 Die Kosten für die Beratung Projekt LEK sind neu unter 3131.00. 405 3131.00 Planung und Projektie- 158’500 93’500 Mehraufwand aufgrund der Revision Orts- und Zonen rung Dritter planung sowie der Raumplanung Dorfkernaufwertung. 405 3637.00 Beiträge an private 40’000 90’000 Die Beiträge für die geschützten Denkmäler werden tiefer Haushalte budgetiert. 416 3010.00 Löhne Verwaltungs 34’000 – Ist auf die Umlagerung der Löhne Verwaltungs- und Be- personal triebspersonal aus den KST 403 und 526 zurückzuführen. inkl. Lohnnebenkosten 9’700 2’500 416 3131.00 Planungen 111’000 40’000 Höhere Initialkosten infolge Zentralisierung der Geobasis- und Projektierung daten (Leitungs- und Strassenkataster). 416 4510.00 Entnahme aus Spezial 143’200 73’300 Höhere Entnahme aus der Spezialfinanzierung aufgrund finanzierung des Eigenkapitals höherer Planungskosten. 418 3010.00 Löhne Verwaltungs 36’000 2’000 Ist auf die Umlagerung der Löhne Verwaltungs- und Be- personal triebspersonal aus den KST 403 und 526 zurückzuführen. inkl. Lohnnebenkosten 9’900 2’500 418 3130.00 Dienstleistung Dritter 8’600 55’600 Die Soft- und Hardwareanpassungen wurden 2018 abgeschlossen. 418 4210.00 Konzessionen 60’000 30’000 Infolge geplanter Überbauungen sind Mehreinnahmen budgetiert worden. 418 4510.00 Entnahme aus Spezial 7’700 107’100 Tiefere Entnahme aus der Spezialfinanzierung infolge höhe- finanzierung des Eigenkapitals rer Anschlussgebühren, tieferer Abschreibungen sowie der 2018 abgeschlossenen Soft- und Hardwareanpassung. 12 | TRAKTANDUM 2
SICHERHEIT, INFRASTRUKTUR UND VERKEHR Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 501 Kommissionen 2’100 – 2’000 – – – 503 Verwaltung 161’200 – 152’200 – – – 505 Polizei 5’500 200 6’500 200 2’374 260 515 Ver- und Entsorgung – – – – 68’444 – 517 Abfallbewirtschaftung 73’100 14’000 79’200 14’000 54’709 15’308 520 Hauswartung 249’800 – 235’700 5’000 – – 521 Mehrzweckgebäude Neuhof 158’800 21’900 107’300 21’900 – – 522 Asylunterkunft 130’000 15’000 130’000 – – – 525 Friedhof und Bestattungen 96’900 – 36’900 – 22’822 – 526 Werkdienste 335’600 11’400 403’500 49’400 394’666 65’045 527 Gemeindehaus 66’100 – 23’900 – 54’079 528 Schulhaus Dorf 725’500 1’500 766’400 1’500 730’491 6’110 529 Lindenhalle 110’300 11’000 112’900 11’000 165’264 20’565 530 Winterdienst 62’800 3’000 62’800 3’000 82’049 4’454 531 Öffentliche Plätze und Anlagen 164’200 14’000 53’200 14’000 27’035 120 532 Schulhaus Chilematt inkl. 128’400 21’100 80’700 2’500 – – Jugendraum 545 Verkehr 97’600 – 97’600 – 93’902 – 565 Feuerwehr 199’600 64’600 226’900 71’600 139’536 58’902 566 Altes Feuerwehrdepot 200 1’100 200 1’100 – – 575 Feuerwehrdepots u. Einrichtungen – – – – 26’943 12’952 585 Schiesswesen 3’000 – 3’000 – 294 – 590 Zivilschutz – – – – 54’629 – 595 Notorganisation GFS 7’700 – 15’500 – 18’570 – Total 2’778’400 178’800 2’596’400 195’200 1’935’807 183’716 Netto 2’599’600 2’401’200 1’752’091 TRAKTANDUM 2 | 13
Begründungen Konto und Bezeichnung Budget Budget 2019 2018 520 3010.00 Löhne Verwaltungs 196’500 185’100 Für den Unterhalt der neuen Schulanlage ist das Stellenetat personal des Hausdienstes um 30 Stellenprozente erhöht worden. inkl. Lohnnebenkosten 51’100 48’700 521 3300.40 Planmässige 90’000 34’000 Die höheren Abschreibungen erfolgen infolge dringender Abschreibungen Werterhaltungsarbeiten. 522 4470.00 Pacht- und Mietzinse 15’000 – Mietzinseinnahmen vom Kanton für zwei Monate. Liegenschaften (Verwaltungs vermögen) 525 3143.00 Unterhalt übriger Tiefbau 75’000 15’000 Das Gemeinschaftsgrab soll neu gestaltet werden (CHF 60’000). 526 3010.00 Löhne Verwaltungs 234’700 220’900 Das Stellenetat des Werkdienstes wurde um 40 Stellen personal prozent auf 320 Stellenprozente angehoben. 526 3111.00 Maschinen, Geräte 5’000 78’000 Im Budgetjahr 2019 sind keine grossen Ersatzbeschaffun- und Fahrzeuge gen von Maschinen oder Geräten vorgesehen. 527 3110.00 Büromöbel und -geräte 35’000 10’000 Einerseits sollen die Arbeitsplatzbeleuchtungen an die heutigen Anforderungen angepasst und Stehpulte angeschafft werden. 527 3300.40 Planmässige 16’000 – Die höheren Abschreibungen erfolgen infolge dringender Abschreibungen Hochbauten Sanierungsarbeiten. 528 3144.00 Unterhalt Hochbauten, 115’300 157’800 Die PV-Anlage ist im Jahr 2018 auf dem Ergänzungsbau Gebäude montiert worden (–CHF 72’000). Die Schliessanlage im Schulhaus Dorf kann nicht mehr ausgebaut werden und muss ersetzt werden (CHF 60’000). 531 3140.00 Unterhalt an 69’000 2’000 Die drei Ortseinfahrts-Stelen sollen durch neue ersetzt Grundstücken werden, welche von der Gemeinde sowie auch den Verei- nen benützt werden können (CHF 42’000). Die Laufbahn und die Weitsprunganlage bedürfen einer Reparatur (CHF 12’000). 531 3300.30 Planmässige Abschrei- 45’000 – Ordentliche Abschreibung der geplanten LEK-Massnah- bungen men. 532 3144.00 Unterhalt Hochbauten, 96’500 35’500 Der Schulpavillon muss rückgebaut sowie der Platz instand Gebäude gestellt werden (CHF 70’000). 532 4260.00 Rückerstattungen und 4’200 – Die Reinigung des Spielgruppenraums wird intern der Ab- Kostenbeteiligung Dritter teilung Soziales und Gesundheit KST 645 belastet. 532 4470.00 Pacht- und Mietzinse 14’400 – Die Miete des Spielgruppenraums wird intern der Abteilung Liegenschaften (Verwaltungsver- Soziales und Gesundheit KST 645 belastet. mögen) 565 3111.00 Maschinen, Geräte – 20’000 Im Budgetjahr 2019 sind keine grossen Ersatzbeschaffun- und Fahrzeuge gen von Maschinen oder Geräten vorgesehen. 14 | TRAKTANDUM 2
SOZIALES UND GESUNDHEIT Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 601 Kommissionen 3’400 – – – – – 605 Verwaltung 178’000 – 183’400 – 198’671 26’988 615 Fürsorge und Vormundschaft – – – – 1’623 – 625 Unterstützungen gemäss BG 445’000 130’000 436’500 120’000 381’265 140’535 645 Sozialfürsorge 161’400 – 153’400 – 287’227 5’671 655 Bevorschussung von Alimenten 25’000 1’800 – – – – 665 Gesundheitswesen 496’000 – 489’900 – 311’054 – Total 1’308’800 131’800 1’263’200 120’000 1’179’840 173’194 Netto 1’177’000 1’143’200 1’006’646 Begründungen Konto und B ezeichnung Budget Budget 2019 2018 601 Kommissionen 3’400 – Die Jugendkommission wird neu im Konto 601 geführt. 625 3132.00 Honorare externe Berater 10’000 – Unterstützung in einem Fall, bei welchem wirtschaftliche Sozialhilfe zurückgefordert werden soll. 655 Bevorschussungen von Alimenten 25’000 – Alimentenbevorschussungen werden neu separat budgetiert. TRAKTANDUM 2 | 15
PLANINVESTITIONSRECHNUNG nach Institutioneller Gliederung Budget 2019 Budget 2018 Rechnung 2017 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 4 BAU UND PLANUNG Tiefbauten Strassen/ Verkehrswege Sanierung Oberlandstrasse 1. Teil 115’183 Sanierung Oberlandstrasse 2. Teil 600’000 460’000 Erschliessungsstrasse Unterdorf 1’350’000 2. Etappe – Perimeterbeiträge 880’000 Übrige Tiefbauten Ausbau Wasserversorgung – Planungskredit Wasser versorgung 2013–2017 – Neues Reservoir Blattweid 160’000* – Sanierung Quellgruppen Blatt Ausbau Abwasserentsorgung – Abschluss Kanalaufnahmen/ 250’000 San. DS 2 – Nachführung GEP/Sanierung 150’000 50’706 Kanalisation Total Bau und Planung 750’000 – 2’220’000 880’000 165’889 – 5 SICHERHEIT, INFRA STRUKTUR UND VERKEHR Gemeindehaus Werterhaltende Massnahmen1 160’000 Schulhaus Dorf Erweiterungsbau Schulhaus Dorf 3’000’000 2’055’626 – Auflösung Reserve Bauvorhaben 1’250’000 1’250’000 Umbau Werkraum 170’000 Mehrzweckgebäude Neuhof Werterhaltende Massnahmen1 900’000 Asylunterkunft Bau Asylunterkunft 1’200’000 1’200’000 Spielplätze/Anlagen Gesamtsanierung Spielplatz 150’000 Chilematt (LEK) Sanierung Begegnungsplatz (LEK) 150’000 Sanierung/Ergänzung Spielplatz 150’000 SH Dorf (LEK) Total Sicherheit, Infrastruktur 2’880’000 – 4’200’000 1’250’000 2’055’626 1’250’000 und Verkehr Total 3’630’000 – 6’420’000 2’130’000 2’221’515 1’250’000 Nettoinvestitionen 3’630’000 4’290’000 971’515 Kursiv = geplante, noch nicht bewilligte Vorhaben. * Dieses Projekt wird vorderhand nicht realisiert. 1 Gemäss Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug § 26 Abs. 2 sind die werterhaltenden Massnahmen gebundene Ausgaben, die in die Kompetenz des Gemeinderats fallen. 16 | TRAKTANDUM 2
BERICHT UND ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜFUNGS KOMMISSION ZUM BUDGET 2019 Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger Die unterzeichnenden Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Neuheim haben den Voranschlag der Einwohnergemeinde Neuheim für das Jahr 2019 geprüft und festgestellt, dass dieser den Vorschriften über den Gemeindehaushalt und das Rechnungswesen sowie der gemeindlichen Zustän- dig-keitsordnung für Ausgabenbeschlüsse entspricht. Das Budget 2019 weist bei einem Aufwand von CHF 13’083’700.00 und einem Ertrag von CHF 12’831’300.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 252’400.00 aus. Aufgrund der vorgenommenen Prüfung beantragen wir der Gemeindeversammlung die Genehmigung des Budgets 2019 und des zugrunde liegenden Steuerfusses. Neuheim, 23. Oktober 2018 Die Rechnungsprüfungskommission Markus G. Simmen Emil Schweizer Martin Amacher TRAKTANDUM 2 | 17
MOTION DER FDP.DIE LIBERALEN NEUHEIM UND DER SVP NEUHEIM BETREFFEND «STEUERRABATT» – ENTSCHEID ÜBER DIE ERHEBLICHERKLÄRUNG EINLEITUNG Am 23. Juli 2018 reichten die FDP.Die Liberalen Neuheim und die SVP Neuheim eine Motion betreffend Steuerrabatt mit folgendem Wortlaut ein: MOTIONSTEXT In den vergangenen Jahren war im Kanton Zug, aber auch in der Gemeinde Neuheim, immer wieder die Rede von Steuererhöhungen. Glücklicherweise konnten diese bisher vermieden werden, da eine Kumulation von Sondereffekten immer wieder für gute und hervorragende Rechnungsabschlüsse sorgten. Neben vielen anderen Vorzügen der Gemeinde Neuheim, ist auch ein stabiler Steuerfuss ein wichtiger Faktor für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort. Dazu wollen wir Sorge tragen. Nach ausführlichen Gesprächen unter erfahrenen lokalen Finanzexperten und Analysen der Rechnungen über Jahre zurück, kommen wir deshalb zum Schluss, dass der aktuelle Steuerfuss immer noch der Richtige ist. Jedoch wurden, dank Sondereffekten und der globalen Grosswetterlage, von den Bürgern zu viele Steuer- gelder eingetrieben. Die Steuerschwankungsreserve der Gemeinde ist seit Jahren mit CHF 1 Mio. gut dotiert. Mehrfach wurde mit einer teilweisen Auflösung der Reserve budgetiert, worauf dann aber jeweils verzichtet werden konnte. Nun wurde, unserer Meinung nach richtigerweise, mit der Gewinnverwendung 2017 eine weitere halbe Million Franken in die Steuerschwankungsreserve überwiesen. Und dieser Betrag soll nun ge- mäss dieser Motion dort wieder herausgelöst und den Bürgern mittels Steuerrabatt zurückerstattet werden. Welche Sondereffekte verschafften der Gemeinde Neuheim diese ausserordentlichen Rechnungs abschlüsse? Es waren dies der Börsengang der Glencore, welcher mit einer systemischen Verzögerung von zwei Jahren für ausserordentliche Erträge beim Zuger Finanzausgleich (ZFA) sorgte. Dann führten verschiedene Phasen von ausserordentlicher Bautätigkeit zu hohen Erträgen bei den Grundstückgewinnsteuern. Bereits die Ankündigung der sogenannten Erbschaftssteuerreform-Initiative auf Bundesebene, welche Erb- schaften sogar rückwirkend zusätzlich besteuern wollte, sorgte für zahlreiche präventive Haus- und Firmen- überschreibungen, mit entsprechenden Rekordeinnahmen bei der Verwaltung bzw. dem Notariat und den Erbschafts- und Schenkungssteuern. Und im vergangenen Rechnungsjahr waren nun die ausserordentlich hohen Nachsteuern für das Rekord ergebnis verantwortlich, was vermutlich ein einmaliger Effekt ist und mit der globalen Grosswetterlage zu tun hat. 18 | TRAKTANDUM 2
Weshalb ein Steuerrabatt und keine Steuerfusssenkung? Die Gemeinde Neuheim ist gemäss Leitbild ein Familiendorf. Mit einer minimen Steuerfusssenkung wird man keine Familien anlocken; lediglich die Grundstückpreise würden steigen, was gerade für junge Familien und solche, die eng kalkulieren müssen, nicht zuträglich ist. Ein einmaliger und deutlicher Steuerrabatt hingegen entlastet das Familien-Budget sofort und erlaubt grös- sere Anschaffungen oder Investitionen zu tätigen. Bereinigt um die Sonderfaktoren erscheint uns der aktuelle Steuerfuss derjenige zu sein, den wir uns lang- fristig leisten können. Eine nachhaltige Steuerpolitik sollte auf jeden Fall verhindern, dass der Steuerfuss zu einem späteren Zeitpunkt wieder erhöht werden muss. Das Risiko für ein solches Szenario erscheint uns bei einer Steuerfusssenkung im Moment zu gross. Und für die Gebergemeinden des ZFA im Kanton wäre es ebenfalls ein schlechtes Signal, wenn Neuheim nun auf ihre Kosten eine aggressive Steuersenkungspolitik verfolgen würde. UNSER FAZIT Eine Steuerfusssenkung halten wir im Moment nicht für eine richtige und nachhaltige Finanzstrategie, je- doch sollen die CHF 500’000, welche mit der Gewinnverwendung 2017 den Steuerschwankungsreserven zugeschrieben wurden, mittels Steuerrabatt von 8 % für das Jahr 2019 den Bürgern wieder zurückerstattet werden. Für künftige Budgets (2020 usw.) soll der Gemeinderat prüfen, ob bei allfälligen einmaligen Sonder einnahmen erneut ein Steuerrabatt sinnvoll wäre. Forderungen: 1. Der Steuerfuss ist auf dem Stand von 2018 bei 67 % zu belassen. 2. Für das Budget 2019 ist ein Steuerrabatt von 8 % zu gewähren. Wir möchten die Gemeindeversammlung bitten, unsere Motion zu unterstützen und erheblich zu erklären. Wir erwarten, dass diese Motion dem Souverän an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 zur Abstimmung zu unterbreitet wird. Ausserdem verlangen wir, dass der gesamte Motionstext im Botschafts- bericht abgedruckt wird. STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES Wie die Motionäre bereits erwähnt haben, sind diverse Sondereffekte für die guten resp. hervorragenden Rechnungsergebnisse der letzten Jahre verantwortlich. Nicht nur auf der Einnahmenseite, sondern auch die gute Kostendisziplin der gesamten Verwaltung haben die Ergebnisse positiv beeinflusst. Das Budgetieren der Grundstückgewinnsteuer bleibt aber schwierig, wobei eine wie von den Motionären erwähnte ausserordentliche Bautätigkeit auch zu deutlich höheren Grundstückgewinnsteuern führt, ist nicht per se gegeben. Viele Liegenschaftsverkäufe, wie z. B. die Überbauung an der oberen Rainstrasse, wurden durch juristische Personen getätigt, die gesetzlich nicht der Grundstückgewinnsteuer unterliegen. Die Erträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer waren nur für den Rechnungsabschluss 2014 (Aufwand überschuss von rund CHF 223’000) mit rund CHF 132’000 relevant höher als in den Vorjahren. Die in den Jahren 2015–2017 bezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern von total rund CHF 1’800 haben die Jahresergebnisse weder nachhaltig noch betragsmässig markant beeinflusst. TRAKTANDUM 2 | 19
Wie die Motionäre richtig erwähnen, sind die ausserordentlichen Nachsteuern bei den natürlichen Personen massgebend für das Rekordergebnis 2017 verantwortlich. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Steuererträge von 2013 bis 2019: Steuerart Budget Budget Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung Rechnung (in CHF 1’000) 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss Steuerfuss 65 % 67 % 67 % 67 % 67 % 67 % 69 % Rabatt 4 % Rabatt 4 % Natürliche Personen 3’750 3’643 4’290 4’075 3’326 3’278 3’186 Juristische Personen 546 449 518 478 346 320 184 Grundstückgewinnsteuer 500 350 332 897 132 805 607 Erbschafts- und Schenkungssteuern 0 0 2 0 0 132 61 Diverse 9 7 7 7 6 8 8 Total 4’805 4’449 5’149 5’457 3’810 4’543 4’046 Aus der Grafik ist ersichtlich, dass die Grundstückgewinnsteuern massiv schwanken können. 2014 betrugen die Grundstückgewinnsteuern rund 18 %, 2015 nur rund 4 % der gesamten Steuererträge. Seit 2014 beläuft sich der Steuerfuss der Gemeinde bei 67 % und damit im hinteren Mittelfeld im Vergleich mit den Zuger Einwohnergemeinden. Obwohl der Ergänzungsbau (Schulhaus Dorf II) 2018 fertiggestellt wurde, sieht der Finanzplan für die kom- menden Jahre 2019 bis 2022 mit den diversen Strassensanierungen (Total CHF 2’025’000), den wert erhaltenden Massnahmen beim Gemeindehaus, Mehrzweckgebäude Neuhof und dem Chilemattschulhaus (Total CHF 2’160’000), dem Bau einer Asylunterkunft (Total CHF 1’200’000), den Investitionen bei der Wasser ver- und Abwasserentsorgung (Total CHF 1’180’000) sowie den Kosten für die Umsetzung des Landschafts entwicklungskonzeptes (LEK) (Total CHF 450’000) für die Gemeinde Neuheim grosse Investitionen vor. Trotz den hohen Investitionen in den kommenden Jahren, will der Gemeinderat mit den im Rechnungsab- schluss 2017 zusätzlich gebildeten Steuerschwankungsreserven von CHF 500’000, mit der Senkung des Steuerfusses von 67 % auf 65 % und für 2019 mit einem einmaligen Steuerrabatt von 4 % schrittweise das Budget der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Im Finanzplan sind denn auch in den Jahren 2020 – 2022 Entnahmen aus der Steuerschwankungsreserve vorgesehen. Der Gemeinderat ist dezidiert der Auffassung, dass nur ein stabiler und nachhaltiger Steuerfuss die Steuer- last berechenbar macht. Mit der vorgesehenen Senkung des Steuerfusses um 2 % auf 65 % würde sich der Steuerfuss dem kantonalen Durchschnitt (2018: 62.7%) annähern, was die Attraktivität als Familiendorf eher stärkt. Ob die von den Motionären erwähnte Wertsteigerung der Liegenschaften bei einer massvollen Re- duktion des Steuerfusses eintreten wird, ist eher unwahrscheinlich, spielen doch bei den Immobilienpreisen noch andere Faktoren eine Rolle. Der Gemeinderat hat die Motion im Rahmen der Budgetdebatte beraten und die von den Motionären ge- nannten Aspekte in die Erarbeitung des Budget 2019 einfliessen lassen. Es wird eine kontinuierliche, unseren Möglichkeiten angepasste Finanzpolitik verfolgt, deshalb wird eine Gewährung eines einmaligen Steuerra- batts von 8 % als nachhaltig nicht zielführend erachtet. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Steu- 20 | TRAKTANDUM 2
erlast durch die vom Gemeinderat budgetierte Reduktion des Steuerfusses von 2 % und dem Steuerrabatt 2019 von 4 %, um total 6 % sinken wird. STELLUNGNAHME DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION Die Rechnungsprüfungskommission vertritt die Auffassung der Motionäre, wonach einerseits der Steuerfuss auf dem Stand von 2018 bei 67 % zu belassen ist und andererseits ein Steuerrabatt für 2019 von 8 % zu gewähren ist. Sie unterstützt deshalb die Motion, welche als erheblich zu erklären ist. ANTRAG DES GEMEINDERATES Die Motion betreffend Steuerrabatt sei nach der Genehmigung des Budgets 2019 als behandelt zu betrach- ten und als erledigt abzuschreiben. TRAKTANDUM 2 | 21
TRAKTANDUM 3 KENNTNISNAHME DES FINANZPLANS UND DER F INANZSTRATEGIE FÜR DIE JAHRE 2019 BIS 2022 FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN FÜR DIE JAHRE 2019 BIS 2022 Als Ergänzung zum Budget unterbreitet Ihnen der Gemeinderat wie jedes Jahr einen Finanzplan. Die Plan- rechnungen stellen für den Gemeinderat Richtlinien dar, welche für Entscheide in der Gemeindepolitik zu berücksichtigen sind. Planungen sind mit Unsicherheiten behaftet und können lediglich Richtgrössen und Trends aufzeigen. Buchhalterische Genauigkeit ist hier nicht zu erwarten, können doch künftige Einfluss- faktoren unterschiedlicher Natur nicht in Planungen abgebildet werden. Eine alljährliche Überarbeitung ist unumgänglich und eine laufende Anpassung an veränderte Ausgangslagen vonnöten, damit die Planzahlen als geeignetes Führungsinstrument eingesetzt werden können. Vorbemerkung zum neuen Finanzhaushaltsgesetz – Berechnungsmethode der Abschreibungen Das Referendum zum neuen Finanzhaushaltsgesetz wurde nicht ergriffen. Das neue Gesetz ist somit per 1. Januar 2018 in Kraft getreten. In Bezug auf die Abschreibungen, welche neu linear zu erfolgen haben, ist eine dreijährige Übergangsfrist im Gesetz aufgenommen worden. Analog zum Kanton Zug wurden die Abschreibungen nach der noch heutig gültigen degressiven Methode für alle Planjahre berechnet. Es ist vorgesehen, 2019 die Anlagebuchhaltung einzuführen und das Budget 2020 erstmals mit den linearen Ab- schreibungssätzen zu berechnen. Der Finanzplan setzt sich wie folgt zusammen: Tabelle 1 (Investitionen) Tabelle 1 gibt Aufschluss über beschlossene oder höchstwahrscheinlich zu tätigende Investitionen mit zwin- gendem Charakter. Ebenfalls erfasst werden mögliche Projekte, die im Gemeinderat zwar diskutiert, aber dem Souverän noch nicht zur Entscheidungsfindung unterbreitet worden sind. Die geplanten Vorhaben sind in Kursivschrift dargestellt. Gemäss § 26 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug gelten werter- haltende Massnahmen (2019 beim Gemeindehaus und beim Mehrzweckgebäude Neuhof ) als gebundene Ausgaben, was zur Folge hat, dass die Kompetenz beim Gemeinderat liegt. Tabelle 2 (Investitionen und Finanzierung) Die Tabelle 2 bildet die Finanzierung der Investitionen ab. Die für die kommenden Jahre geplanten Investiti- onen haben einen vorübergehenden Anstieg der festen Vorschüsse (Kredite) und demnach höhere Schuld- zinsen zur Folge. 2019 wird der Fokus auf die Sanierung des 2. Teils der Oberlandstrasse (CHF 600’000), den Bau der Asylunterkunft (CHF 1’200’000), die Sanierung der Spielplätze und Anlagen im Zusammenhang mit dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) (CHF 450’000) gelegt. Zudem sind die oben erwähnten werterhaltenden Massnahmen beim Gemeindehaus (CHF 160’000) und dem Mehrzweckgebäude Neuhof (CHF 900’000) geplant. 22 | TRAKTANDUM 3
Tabelle 3 (Erfolgsrechnung 2019–2022) Diese Tabelle vermittelt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Erfolgsrechnung der Jahre 2019–2022. 2019 gehen wir trotz der Steuerfussreduktion und des geplanten Steuerrabatts sowohl bei den Steuern der natürlichen Personen als auch bei den juristischen Personen von leicht höheren Einnahmen aus. Gleichzeitig fallen 2019 die Einnahmen aus dem kantonalen Finanzausgleich um rund 5,3% (CHF 240’600) tiefer als 2018 aus. Unser Beitrag an den eidgenössischen Finanzausgleich NFA steigt um rund CHF 18’900. Geplant ist 2019 auch eine Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve von CHF 250’000. Annähernd ausgeglichene Rechnungen ab 2020 sind nur mit kontinuierlicher Auflösung der in den letzten Jahren gebildeten Steuerschwankungsreserve möglich, welche in den ertragsreichen Jahren zu diesem Zweck gebildet wurde. Auf der Kostenseite haben alle Abteilungen sehr diszipliniert budgetiert, daher bean- tragt der Gemeinderat, den Steuerfuss für 2019 von 67 % auf 65 % zu senken und einen einmaligen Steuer- rabatt von 4 % zu gewähren. Der vorliegende Finanzplan steht in Einklang mit der Finanzstrategie der Gemeinde Neuheim und zielt darauf ab, die Gemeinde durch einen stabilen Steuerfuss auch in Zukunft möglichst attraktiv zu halten und den finanziellen Spielraum für kommende Projekte zu schaffen. TRAKTANDUM 3 | 23
FINANZPLAN Tabelle 1 Nr. Objekt 2019 2020 2021 2022 Abteilung Bildung 3.1 ICT Projekt Schule 135 Abteilung Bau und Planung 4.1 Sanierung Oberlandstrasse 600 4.2 Sanierung Birkenstrasse 455 4.3 Sanierung Maiackerstrasse 160 4.4 Sanierung Poststrasse 130 4.5 Sanierung Hinterburgstrasse 145 4.6 Sanierung Obere Rainstrasse 535 Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr 5.1 Ersatz Reform Muli 880 (ZG 27’074) 200 5.2 Gemeindehaus 5.2.1 Werterhaltende Massnahmen 160 5.2.2 Sanierung Heizung 100 5.3 Schulhaus Dorf 5.3.1 Umbau Werkraum in Musikraum 170 5.3.2 Sanierung Heizung 500 5.3.3 Ersatz Beleuchtung/Akustikdecke 200 5.3.4 Sanierung Dach 3. OG 150 5.4 Schulhaus Chilematt 5.4.1 Werterhaltende Massnahmen 1’100 5.4.2 Sanierung Mehrzweckraum 500 5.5 Mehrzweckgebäude Neuhof 5.5.1 Werterhaltende Massnahmen 900 5.5.2 Unterstand für Werkdienstmaterial 300 5.5.3 Sanierung Wohnung, Notwohnungen, 240 Garderoben und Duschen 5.6 Spielplätze/Anlagen 5.6.1 Gesamtsanierung Spielplatz Chilematt (LEK) 150 5.6.2 Gesamtsanierung Begegnungsplatz (LEK) 150 5.6.3 Sanierung/Ergänzung Spielplatz SH Dorf (LEK) 150 5.6.4 Sportplatz Neuhof Drainageleitung ersetzen 100 5.7 Bau Asylunterkunft 1’200 Total Verwaltungsvermögen 3’480 1’515 2’165 1’270 Spezialfinanzierungen S 1.1 Abwasserentsorgung S 1.1.1 Sanierung/Werterhaltung 150 150 S 2.1 Ausbau Wasserversorgung S 2.1.1 Sanierung/Werterhaltung 250 S 2.1.2 Genereller Ausbau (Quelle Sarbach A) 400 S 2.1.3 Ringleitung Hinterburg (Hydrant 8 – Hydrant 9) 230 Total Spezialfinanzierungen 150 780 250 0 Total Verwaltungsvermögen und Spezialfinanzierungen 3’630 2’295 2’415 1’270 Kursiv = geplante, noch nicht bewilligte Vorhaben. 24 | TRAKTANDUM 3
FINANZPLAN Tabelle 2 Investitionen und Finanzierung (in CHF 1’000) 2019 2020 2021 2022 Investitionen Bruttoinvestitionen 3’630 2’295 2’415 1’270 abzüglich Subventionen, Beiträge und Desinvestitionen 0 0 0 0 abzüglich Entnahmen aus Spezialfinanzierungen IR 0 0 0 0 abzüglich Auflösung Rückstellungen Strassenunterhalt 0 0 0 0 abzüglich Auflösung Rückstellung Verkehr 0 0 0 0 abzüglich Auflösung Reserven für Bauvorhaben 0 0 0 0 Total Nettoinvestitionen 3’630 2’295 2’415 1’270 Eigenfinanzierung Auflösung Reserven/Rückstellungen (Steuern) –250 –250 –150 –150 zuzüglich Einlagen in Spezialfinanzierungen LR 0 0 0 0 Bildung von Rückstellungen 0 0 0 0 Abschreibungen VVM ohne Spezialfinanzierungen 921 1’022 1’143 1’142 + / – Rechnungsergebnis –252 –133 24 –55 Total Eigenfinanzierung 419 639 1’017 937 Zu verzinsende Schulden (Saldo per 31.12.) 5’200 6’800 8’200 8’500 Zinsbelastung (netto) 37 61 82 88 Schuldzinsen in % der Steuern 0,6 % 0,4 % 0,7 % 0,9 % (inkl. Grundstückgewinnsteuern und Finanzausgleich) TRAKTANDUM 3 | 25
FINANZPLAN Tabelle 3 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Rechnung Budget Budget Budget Budget Budget Einwohnerzahl per Ende Jahr 2’239 2’260 2’280 2’300 2’320 2’340 Nettoverschuldung in CHF 1’000 –1’457 –300 3’200 4’800 6’400 6’700 Verschuldung pro Einwohner –650 –130 1’400 2’090 2’760 2’860 Anzahl Arbeitnehmer (Stellenprozente) 45,8 45,8 44,1 45,0 46,0 46,0 Steuerfuss 67 67 65 65 65 65 Rabatt 4 Ertrag Gemeindesteuern 4’808 4’092 4’296 4’460 4’520 4’560 Kantonaler Finanzausgleich 4’713 4’543 4’303 4’300 4’300 4’300 Grundstückgewinnsteuern 332 350 500 400 400 400 Übrige Steuern 9 7 9 10 10 10 Aktivzinsen 4 4 4 5 5 5 Gebühren / Konzessionen 164 141 165 165 170 170 Mieterträge Finanzvermögen 67 66 68 67 67 67 Auflösung Reserven/Rückstellungen 0 0 250 250 150 150 Total 10’097 9’203 9’595 9’657 9’622 9’662 Aufwand Präsidiales 1’212 1’196 1’182 1’275 1’280 1’300 Finanzen 58 179 228 231 231 234 Bildung 3’533 3’496 3’463 3’449 3’301 3’411 Bau und Planung 450 731 814 750 750 800 Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr (SIV) 1’752 2’401 2’600 2’500 2’400 2’300 Soziales und Gesundheit 1’007 1’143 1’177 1’170 1’190 1’210 Einlagen in Spezialfinanzierungen 0 0 0 0 0 0 Zinsen 6 61 37 61 82 88 Abschreibungen Finanzen 45 7 4 4 4 4 Kantonales Entlastungsprogramm 0 0 0 0 0 0 Aufwand NFA 259 323 342 350 360 370 Total 8’322 9’537 9’847 9’790 9’598 9’717 Mehraufwand (–) / Ertrag 1’775 –334 –252 –133 24 –55 Abschreibungen Abteilung Finanzen 7 4 4 4 4 Bildung (Informatik) 0 0 0 54 32 Bau und Planung 108 60 116 117 175 Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr (SIV) 758 857 902 968 931 Total 873 921 1’022 1’143 1’142 26 | TRAKTANDUM 3
KENNTNISNAHME DER FINANZSTRATEGIE 2019 BIS 2022 EINLEITUNG Gemäss Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug vom 31. August 2006 sind die Gemeinden verpflichtet, eine Finanzstrategie zu entwickeln. Die Finanzstrategie bildet neben Budget und Finanzplanung ein wichti- ges finanzielles Führungsinstrument. Sie wird jeweils im Budgetzyklus bewertet und einer allfälligen Revision unterzogen. Die Strategie stellt die Grundsätze und Leitlinien für die Finanzplanung zur Verfügung und dient der zielgerich- teten langfristigen Planung unter Einbezug von externen Risiken. Das Papier soll der Legislative einen Einblick in die mittelfristige Finanzplanung des Gemeinderats geben. AUSGANGSLAGE Die Finanzstrategie hat einen gesunden und nachhaltigen Gemeindehaushalt zum Ziel. Dabei will die Einwoh- nergemeinde Neuheim die geschaffenen Werte erhalten und neue Investitionen auf einen gesunden Haushalt hin ausrichten. Die Ausgaben sollen straff kontrolliert werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den finanziellen Mitteln sicherzustellen. Der Steuerfuss soll langfristig möglichst attraktiv bleiben. STEUERFUSS / STEUERKRAFT Ziele: Die Einwohnergemeinde Neuheim ist um einen mittel- und längerfristig attraktiven und berechenbaren Steuerfuss bestrebt. Der aktuelle Anteil der juristischen Personen von rund 10 % der Steuereinnahmen soll zumindest beibehalten resp. im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten leicht ausgebaut werden. Massnahmen: – Zur Aufrechterhaltung und weiteren Verbesserung der Steuerkraft soll die Attraktivität der Gemeinde in den Bereichen Infrastruktur, Schulen und verkehrstechnische Erschliessung kontinuierlich verbessert werden. – Neuheim soll seine Vorteile als Familiendorf laufend ausbauen. Das kulturelle Angebot durch die be- stehenden Vereine wird durch die Gemeinde vor allem durch die Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur unterstützt. – Natürlichen und juristischen Personen soll ein qualitativ guter Service Public angeboten werden. Juris tische Personen sollen durch optimale Rahmenbedingungen von der Attraktivität der Gemeinde profi tieren. RECHNUNGSERGEBNIS / INVESTITIONEN Ziele: – Ein wichtiges finanzielles Hauptziel ist ein längerfristig ausgeglichener Gemeindehaushalt. Die Ausga- benpolitik soll den Entwicklungen des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums angepasst sein und entsprechend massvoll betrieben werden. – Investitionen in das Verwaltungsvermögen sollen wenn immer möglich langfristig (10 Jahre) zum über- wiegenden Teil eigenfinanziert sein. TRAKTANDUM 3 | 27
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