EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG - DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, 20.00 UHR, LINDENHALLE

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EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG - DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, 20.00 UHR, LINDENHALLE
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, 20.00 UHR, LINDENHALLE
EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG - DIENSTAG, 11. DEZEMBER 2018, 20.00 UHR, LINDENHALLE
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PARTEIVERSAMMLUNGEN

CHRISTLICH-DEMOKRATISCHE VOLKSPARTEI (CVP):
Donnerstag, 22. November 2018, 20.00 Uhr, Moränenstübli

FDP.DIE LIBERALEN:
Dienstag, 20. November 2018, 20.00 Uhr, Restaurant Schäfli

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI (SVP):
Donnerstag, 6. Dezember 2018, 20.00 Uhr, Moränenstübli

RECHTSMITTEL

RECHTSMITTELBELEHRUNG FÜR VERWALTUNGSBESCHWERDE
Gegen Gemeindeversammlungsbeschlüsse kann gemäss § 17 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (GG; BGS
171.1) in Verbindung mit § 39 ff. des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG; BGS 162.1) innert 20 Tagen seit
der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde
erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefoch-
tene Gemeindeversammlungsbeschluss ist genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und
soweit möglich beizulegen.

RECHTSMITTELBELEHRUNG FÜR STIMMRECHTSBESCHWERDE
Gestützt auf § 17bis Gemeindegesetz in Verbindung mit § 67 des Gesetzes über die Wahlen und Abstim-
mungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG; BGS 131.1) kann wegen Verletzung des Stimmrechts und
wegen Unregelmässigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen beim Regierungsrat
Beschwerde geführt werden. Tritt der Beschwerdegrund vor dem Abstimmungstag ein, ist die Beschwerde
innert 10 Tagen seit der Entdeckung einzureichen. Ist diese Frist am Abstimmungstag noch nicht abgelaufen,
wird sie bis zum 20. Tag nach dem Abstimmungstag verlängert. In allen übrigen Fällen beträgt die Beschwer-
defrist 20 Tage seit dem Abstimmungstag (§ 67 Abs. 2 WAG). Bei Abstimmungs- und Wahlbeschwerden ist
ausserdem glaubhaft zu machen, dass die behaupteten Unregelmässigkeiten nach Art und Umfang geeignet
waren, das Wahlergebnis wesentlich zu beeinflussen (§ 68 Abs. 2 WAG).

STIMMRECHT
An der Gemeindeversammlung sind gemäss § 27 der Kantonsverfassung und § 3 des Gesetzes über die
Wahlen und Abstimmungen die in der Gemeinde Neuheim wohnhaften Schweizer Bürgerinnen und Bürger,
die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender
Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden (Art. 398 des Schwei-
zerischen Zivilgesetzbuchs; ZGB; SR 210), stimmberechtigt. Das Stimmrecht kann frühestens fünf Tage nach
der Hinterlegung der erforderlichen Ausweisschriften ausgeübt werden.

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INHALTSVERZEICHNIS

TRAKTANDUM 1                                                                          5

Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018

TRAKTANDUM 2                                                                          6

Festsetzung der Steuern –
Genehmigung des Budgets 2019 –
Beantwortung der Motion der FDP.Die Liberalen Neuheim und
der SVP Neuheim betreffend «Steuerrabatt»

TRAKTANDUM 3                                                                         22

Kenntnisnahme des Finanzplans und der Finanzstrategie für die Jahre 2019 bis 2022

TRAKTANDUM 4                                                                         29

Unbefristete Weiterführung der schulergänzenden Betreuung Neuheim

TRAKTANDUM 5                                                                         33

Kreditbegehren von CHF 170’000 (exkl. MwSt.) für den Umbau des ehemaligen Werkraums
in einen Musikraum

TRAKTANDUM 6

Verschiedenes

GEMEINDERAT NEUHEIM

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TRAKTANDUM 1

GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER EINWOHNER­
GEMEINDEVERSAMMLUNG VOM 29. MAI 2018

An der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 haben 66 Stimmberechtigte teilgenommen.
Dabei wurden folgende Beschlüsse gefasst:

1.	Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 5. Dezember 2017 wurde einstimmig
    ­genehmigt.

2.	Die Jahresrechnung 2017 der Einwohnergemeinde Neuheim mit der vom Gemeinderat vor­
    geschlagenen Gewinnverwendung (zusätzliche Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen
    CHF 908’966.00, Zuweisung freies Eigenkapital CHF 365’796.49 und Zuweisung an die Steuer-
    schwankungsreserven CHF 500’000.00) wurde einstimmig genehmigt.

3.	Dem Kreditbegehren von CHF 410’000.00 (inkl. MwSt.) für die Sanierungs- und Unterhalts­
    massnahmen beim gemeindlichen Kanalisationssystem wurde einstimmig zugestimmt.

4.	Der Gemeinderat beantwortet die Fragen der SVP Neuheim im Sinne von § 81 Gemeindegesetz
    ­(Interpellationsrecht).

5.   Verschiedenes

PROTOKOLLAUFLAGE
Das ausführliche Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 liegt für die Stimm­
berechtigten ab Mittwoch, 21. November 2018, während der ordentlichen Bürozeiten in der Gemeindekanzlei
zur Einsichtnahme auf. Es kann unter www.neuheim.ch unter der Rubrik «Politik/Gemeindeversammlung»
auch heruntergeladen werden.

ANTRAG DES GEMEINDERATS
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 29. Mai 2018 sei zu genehmigen.

                                                                                        TRAKTANDUM 1 | 5
TRAKTANDUM 2

FESTSETZUNG DER STEUERN –
GENEHMIGUNG DES ­B UDGETS 2019 –
BEANTWORTUNG DER MOTION DER ­
FDP.DIE LIBERALEN NEUHEIM UND DER SVP NEUHEIM
­B ETREFFEND «STEUERRABATT»

Das Budget für das Jahr 2019 ist in dieser Vorlage abgedruckt. Es basiert auf einem Steuerfuss von 65 %
(Steuerfussreduktion von 2 %) und einem einmaligen Steuerrabatt von 4 %. Gemäss Budget ist mit einem
Aufwandüberschuss (Fehlbetrag) von CHF 252’400.00 zu rechnen.

ANTRAG DES GEMEINDERATES
1.	Der Steuerfuss sei für das Jahr 2019 auf 65 % des kantonalen Einheitssatzes festzulegen. Zusätzlich sei
    ein einmaliger Steuerrabatt von 4 % zu gewähren.

2.	Die Hundesteuer für die Hofhunde der Landwirtschaft seien bei CHF 10.00 und für alle übrigen Hunde
    bei CHF 60.00 festzulegen.

3.   Das vorliegende Budget 2019 sei zu genehmigen.

4.	Die Motion der FDP.Die Liberalen Neuheim und der SVP Neuheim sei nach der Genehmigung des
    ­Budgets 2019 als behandelt zu betrachten und als erledigt abzuschreiben.

6 | TRAKTANDUM 2
BUDGET 2019
Hauptkennzahlen

                                                     Budget           Budget    Rechnung     Rechnung       Rechnung
                                                       2019             2018        2017         2016           2015
                                                                                                 nach GV

1. ERFOLGSRECHNUNG
   Ertrag                                        12’831’300        12’473’800   13’330’945   13’009’952     11’733’182
   Aufwand                                       13’083’700        12’807’600   11’556’153   12’179’821     11’311’305
   Ertragsüberschuss (-Fehlbetrag)                 –252’400          –333’800    1’774’792      830’131        421’877
   Cashflow (Selbstfinanzierung) *                  435’700           551’800    2’430’792    1’872’502      1’439’847
2. INVESTITIONSRECHNUNG
   Ausgaben                                       3’630’000         6’420’000    2’221’515     831’871         627’170
   Einnahmen                                              0         2’130’000    1’250’000           0               0
   Nettoinvestitionen                             3’630’000         4’290’000      971’515     831’871         627’170
3. BILANZ
   Finanzvermögen                                                                5’999’086    5’318’673      4’918’714
   Verwaltungsvermögen                                                           7’178’016    6’886’016      7’614’004
   Total Aktiven                                                                13’177’102   12’204’689     12’532’718
   Fremdkapital                                                                  4’542’317    4’110’785      5’278’518
   Eigenkapital                                                                  8’634’785    8’093’904      7’254’200
   Total Passiven                                                               13’177’102   12’204’689     12’532’718
4. STEUERERTRÄGE
   Steuern natürliche Personen (NP)               3’750’000         3’643’000    4’289’556    4’074’694      3’325’923
   Steuern juristische Personen (JP)                546’000           449’000      518’377      477’953        345’747
   Grundstückgewinnsteuern                          500’000           350’000      332’324      896’951        132’430
   Erbschafts- und Schenkungssteuern                      0                 0        1’768            0              0
   Übrige Steuern                                     9’000             7’000        7’225        6’615          6’410
   Total Steuerertrag                             4’805’000         4’449’000    5’149’250    5’456’213      3’810’510
   Steuerfuss                                          65 %              67 %         67 %         67 %           67 %
   Steuerrabatt                                         4%                0%           0%           0%             0%
5. ANTEIL AN …
   … kantonalem Finanzausgleich                   4’302’500         4’543’100    4’713’348    4’048’604      4’444’185
   … nationalem Finanzausgleich                    –341’900          –323’000     –259’360     –253’602       –318’831
6. ANZAHL ARBEITNEHMER
   ­( STELLENPROZENTE)
    PER 1.1.2019
    Verwaltungsangestellte, Lernende                     7,7              7,9          8,2          8,1            8,0
    Betriebspersonal, Hauswarte                          5,7              5,5          5,1          6,2            6,3
    Schulverwaltung inkl. SEB                            4,3              4,6          4,4          4,5            3,0
    Lehrpersonen                                        23,3             24,4         24,9         24,0           23,5
    Musikschule                                          3,1              3,4          3,2          3,1            3,2
    Total                                               44,1             45,8         45,8         45,9           44,0
7. WOHNBEVÖLKERUNG
   Natürliche Personen                                 2’280           2’260        2’239        2’162           2’162
8. KENNZAHLEN NACH HRM2*
   Selbstfinanzierungsgrad                           12,0 %            12,9 %     250,2 %      192,7 %         148,2 %
   Selbstfinanzierungsanteil                          3,5 %             4,4 %      18,3 %       14,5 %          12,3 %
   Investitionsanteil                                23,2 %            35,5 %      17,1 %        7,4 %           5,8 %
   Zinsbelastungsanteil                               0,3 %             0,5 %      0,01 %        0,1 %           0,3 %
   Kapitaldienstanteil                                8,9 %             9,1 %       5,1 %        5,8 %           6,3 %
   Nettoschuld pro Einwohner                          1’404              –133        –651         –559             166
   Steuerertrag NP pro Einwohner in CHF               1’645             1’612       1’916        1’885           1’538

   * neue einheitliche Berechnungsgrundlagen der Finanzdirektion

                                                                                                       TRAKTANDUM 2 | 7
BUDGET 2019
Erfolgsrechnung nach Kostenarten
(in 1’000 CHF)

                                                          Budget            Budget    Rechnung           Rechnung      Rechnung
                                                            2019              2018        2017               2016          2015
                                                                                                            nach GV

3    AUFWAND
30   Personalaufwand                                       6’853             6’802         6’853            6’596          6’388
31   Sach- und übriger Betriebsaufwand                     2’945             2’769         2’110            2’112          1’973
33   Abschreibungen                                        1’089             1’066           679              748            697
34   Finanzaufwand                                            37                62             6                8             31
35   Einlagen in Spezialfinanzierungen                         –                 –             –              189            321
36   Transferaufwand                                       2’159             2’036         1’840            1’654          1’833
38   Ausserordentlicher Aufwand                                                  –             –              805              –
39   Interne Verrechnungen                                     –                73            68               68             68
     Total Aufwand                                        13’083            12’808        11’556           12’180         11’311

4    ERTRAG
40   Fiskalertrag                                          4’805             4’449         5’149            5’456          3’810
41   Regalien und Konzessionen                               275               201           328              380            610
42   Entgelte                                              1’011             1’001         1’022              890            919
44   Finanzertrag                                            134               104           114               98             91
45   Entnahme aus Spezialfinanzierungen                      151               181            23              106              –
46   Transferertrag                                        6’205             6’465         6’627            6’012          6’216
48   Ausserordentlicher Ertrag                               250                 –             –                –             19
49   Interne Verrechnungen und a.o. Ertrag                     –                73            68               68             68
     Total Ertrag                                         12’831            12’474        13’331           13’010         11’733
     Ergebnis                                              –252              –334          1’775              830            422

BUDGET 2019
Erfolgsrechnung nach institutioneller Gliederung

                                                  Budget 2019                     Budget 2018                Rechnung 2017
                                               Aufwand             Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand        Ertrag

1    Präsidiales                              1’286’000        103’500        1’299’100      103’500       1’324’281      112’262
2    Finanzen                                   624’200      9’607’400          585’100    9’217’900         371’924   10’101’486
3    Bildung                                  5’422’500      1’959’800        5’479’300    1’983’700       5’474’024    1’940’486
4    Bau und Planung                          1’663’800        850’000        1’584’500      853’500       1’270’277      819’801
5    Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr     2’778’400        178’800        2’596’400      195’200       1’935’807      183’716
6    Soziales und Gesundheit                  1’308’800        131’800        1’263’200      120’000       1’179’840      173’194

     Total                                   13’083’700     12’831’300       12’807’600   12’473’800      11’556’153   13’330’945
     Netto                                    –252’400                        –333’800                                  1’774’792

8 | TRAKTANDUM 2
PRÄSIDIALES

                                            Budget 2019                  Budget 2018                 Rechnung 2017
                                         Aufwand          Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand          Ertrag

101   Einwohnergemeinde                   48’200               –        70’600              –        27’425             –
102   RPK                                  9’700               –         9’700              –         7’976             –
105   Gemeinderat                        316’800               –       297’300              –       265’980             –
106   Gewerbe- und Marktwesen                  –               –         7’000          4’000         3’234         5’140
107   Übrige Kommissionen                  6’900               –        13’100              –        14’251             –
110   Verwaltung                         539’000          99’000       535’600         95’000       727’263       100’441
120   Allgemeine Bürokosten               59’400               –        65’000              –        48’236             –
131   IT-Anlage                          130’300               –       159’800              –       100’486             –
133   Betreibungsamt                      40’300               –        41’500              –        37’553             –
135   Friedensrichteramt                   5’800           1’500         5’800          1’500         7’523         1’800
136   Weibelamt                            2’000               –         2’000              –         2’200             –
140   Beiträge Kultur und Sport          127’600           3’000        91’700          3’000        82’154         4’881
      Total                             1’286’000     103’500        1’299’100       103’500      1’324’281       112’262
      Netto                             1’182’500                    1’195’600                    1’212’019

Begründungen

Konto und B
          ­ ezeichnung                    Budget      Budget
                                            2019        2018

101 3130.00 Dienstleistung Dritter        12’600          35’500 Investition für die neue Webseite der Gemeinde wurde ge-
                                                                  tätigt und wird im 1. Quartal 2019 aufgeschaltet.
105 3132.00 Honorare externe              45’000          30’000 Neu soll ein Kommunikationsexperte beigezogen ­werden
    ­Berater usw.                                                 können und die Klausur durch eine externe Person
                                                                 ­begleitet werden.

106 Gewerbe- und Marktwesen                     –          7’000 Die Kosten für den Unternehmer- sowie Agrarapéro werden
                                                                 neu unter der KST 101 aufgeführt.

131 IT-Anlage Gemeinde                   130’300      159’800 Migration der IT zur Stadt Zug wurde erfolgreich umgesetzt.

140 3636.00 Beiträge an private Orga-     96’700          66’300 Einmalige Unterstützung des ESAF 2019 sowie des
    nisationen ohne Erwerbszweck                                 Jubiläums­buchs «50 Jahre Fasnacht», Bereinigung der
                                                                 Jugend­förderung und Vereinsunterstützung auf den Zahlen
                                                                 von 2018 sowie zusätzliche Unterstützungen.

                                                                                                         TRAKTANDUM 2 | 9
FINANZEN

                                            Budget 2019                  Budget 2018                Rechnung 2017
                                         Aufwand          Ertrag      Aufwand          Ertrag      Aufwand          Ertrag

201   Kommissionen                         1’800            –                –             –             –              –
210   Verwaltung                         190’700            –          161’000             –             –              –
220   AHV, IV, EO, ALV + FAK             –20’000        8’000          –30’000         4’000        –3’850          4’304
223   Andere Versicherungen               20’000        5’000           18’800        10’000        18’678              –
230   Liegenschaften Finanzvermögen        3’500       68’000            3’500        66’400         8’084         66’922
250   Passivzinsen                        37’300            –           61’800             –         5’800              –
251   Aktivzinsen                              –        3’500                –         4’000             –          3’845
260   Ordentliche Steuern                 45’000    4’546’000           40’000     4’092’000        39’349      4’807’934
261   Anteil Finanzausgleich             341’900    4’302’500          323’000     4’543’100       259’360      4’713’348
262   Übrige Steuern                           –      509’000                –       357’000             –        341’316
267   Gebühren Konzessionen                    –      165’400                –       141’400             –        163’817
270   Abschreibungen                       4’000            –            7’000             –        44’503              –
      Total                              624’200    9’607’400          585’100     9’217’900       371’924    10’101’486
      Netto                                         8’983’200                      8’632’800                    9’729’562

Begründungen

Konto und ­Bezeichnung                    Budget      Budget
                                            2019        2018

201 Kommissionen                            1’800              – Neu wird die Grundstückgewinnsteuer-Kommission unter
                                                                 der KST 201 geführt.

210 3010.00 Löhne Verwaltungs­           145’700      125’600 Erhöhung für individuelle Lohnerhöhungen in der gesamten
    personal                                                  Verwaltung.

250 3406.00 Verzinsung langfristige       37’300          61’800 Dank der weiterhin guten Liquidität mussten 2018 noch
    Verbindlichkeiten                                            keine festen Vorschüsse aufgenommen werden.

260 Steuerertrag natürliche Personen    3’750’000   3’643’000 Obwohl eine Steuerreduktion von 2 % und ein einmaliger
                                                              Rabatt von 4 % budgetiert sind, wird sowohl bei den natür-
260 Steuerertrag juristische Personen    546’000      449’000 lichen Personen als auch bei den juristischen Personen mit
                                                              höheren Einnahmen gerechnet.

260 4893.00 Steuerschwankungs­           250’000               – Steht im Zusammenhang mit der Steuerreduktion und dem
    reserve                                                      einmaligen Rabatt.

261 3621.70 Beitrag NFA an Kanton        341’900      323’000 Der Beitrag fällt 2019 um rund CHF 19’000 höher aus.

261 4621.50 Innerkantonaler Finanz-     4’302’500   4’543’100 Der kantonale Finanzausgleich wird 2019 um rund
    ausgleich                                                 CHF 240’000 tiefer ausfallen.

262 4022.00 Grundstückgewinn­            500’000      350’000 Es wird mit höheren Grundstückgewinnsteuern gerechnet.
    steuern

267 4120.00 Konzessionen                 165’400      141’400 Es wird mit höheren Konzessionsgebühren gerechnet.

10 | TRAKTANDUM 2
BILDUNG

                                            Budget 2019                   Budget 2018                   Rechnung 2017
                                         Aufwand          Ertrag      Aufwand            Ertrag       Aufwand            Ertrag

301   Kommissionen                          7’900           –            7’700               –           5’852               –
305   Verwaltung                          570’500           –          523’900               –         524’206               –
306   SEB Schulergänzende Betreuung       169’600      68’400          196’600          79’000         171’703          57’603
307   Kindergarten                        449’400     256’000          394’500         202’700         370’802         230’300
310   Primarschule                      1’680’600     732’400        1’760’000         759’200       1’840’413         741’473
320   Oberstufenschule                  1’354’800     530’800        1’266’300         593’100       1’269’785         560’479
330   Hauswirtschaft                            –           –          217’500               –         162’356               –
331   Schulsport                           21’700           –           20’400               –          21’930               –
332   Sprachheilschule usw.               123’200      37’900          100’800          15’500         100’488          18’500
333   Musikschule                         547’300     332’500          557’700         332’500         535’466         330’040
340   Schul- und Gemeindebibliothek        62’700           –           56’600               –          57’654               –
350   Schuldienste und Diverses           356’500       1’800          273’200           1’700         369’756           2’091
352   Schulzahnpflege                      27’000           –           26’100               –          28’710               –
390   Mobiliar                             51’300           –           78’000               –          14’903               –
      Total                             5’422’500   1’959’800        5’479’300       1’983’700       5’474’024        1’940’486
      Netto                             3’462’700                    3’495’600                       3’533’538

Begründungen

Konto und B
          ­ ezeichnung                    Budget      Budget
                                            2019        2018

305 3010.00 Löhne Verwaltungs­           332’800      318’400      Neu inkl. Schulsozialarbeit (bisher 605).
    personal
    inkl. Lohnnebenkosten                101’900          85’600

305 Informatik Schule                     84’200          60’500 Erweiterung der digitalen Verwaltung wie Online-
                                                                 Anmeldungen, inkl. Hardwareaufwand alt in KST 390.

306 3010.00 Löhne Verwaltungs­           101’400      119’400 Reduziertes Angebot der schulergänzenden Betreuung.
    personal
    inkl. Lohnnebenkosten                 23’200          26’100

307 3020.00 Löhne der Lehrkräfte         355’000      303’900 Budgetierung des 3. Kindergartens für ein ganzes Jahr
                                                              (2. Semester 2018/19, 1. Semester 2019/20).
      inkl. Lohnnebenkosten               84’100       70’800

310 3020.00 Löhne der Lehrkräfte        1’318’900   1’383’000 Nur noch sieben Primarschulklassen; inkl. Textiles
                                                              ­Gestalten (bisher 330).
      inkl. Lohnnebenkosten              277’600      305’500

320 3020.00 Löhne der Lehrkräfte        1’062’000     999’600 Inkl. Textiles Gestalten und Hauswirtschaft (bisher 330).
    inkl. Lohnnebenkosten                 225’400     210’200

330 Hauswirtschaft                              –     217’500 Neu unter KST 310 und 320.

350 3636.00 Beiträge an private Orga-    214’700      120’000 Veränderungen bei der Sonderschulung.
    nisationen ohne Erwerbszweck

390 3111.00 Maschinen, Geräte                   –         19’300 Geräte mit Bezug zur Informatik neu unter KST 305.
    und Fahrzeuge

                                                                                                               TRAKTANDUM 2 | 11
BAU UND PLANUNG

                                           Budget 2019                   Budget 2018                  Rechnung 2017
                                        Aufwand          Ertrag       Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag

401   Kommissionen                       15’100            –            7’800              –          11’887              –
403   Verwaltung                        279’900       29’000          276’500         49’000         341’372         75’024
405   Ortsplanung                       206’800            –          221’800              –          15’662              –
407   Vermessung                          1’500            –            1’500              –               –              –
416   Kanalisation und Kläranlage       473’200      473’200          383’300        383’300         305’457        305’457
418   Wasserversorgung                  300’700      300’700          370’100        370’100         381’927        381’927
440   Unterhalt Strassen und Anlagen    347’100        8’500          285’100          8’500         175’144         29’631
461   Landwirtschaft                      2’700            –            2’700              –           8’816              –
462   Brandschutz                        16’000       12’600           16’000         12’600          16’199          7’647
465   Militäreinquartierungen            20’800       26’000           19’700         30’000          13’813         20’115
      Total                            1’663’800     850’000        1’584’500        853’500       1’270’277        819’801
      Netto                             813’800                       731’000                        450’476

Begründungen

Konto und ­Bezeichnung                   Budget      Budget
                                           2019        2018

403 3010.00 Löhne Verwaltungs­          203’500      180’700 Doppelbesetzung infolge Pensionierung und Nachfolge in
    personal                                                 der Abteilung Bau und Planung.

405 3130.00 Dienstleistung Dritter        1’800          21’800 Die Kosten für die Beratung Projekt LEK sind neu
                                                                ­unter 3131.00.

405 3131.00 Planung und Projektie-      158’500          93’500 Mehraufwand aufgrund der Revision Orts- und Zonen­
    rung Dritter                                                planung sowie der Raumplanung Dorfkernaufwertung.

405 3637.00 Beiträge an private          40’000          90’000 Die Beiträge für die geschützten Denkmäler werden tiefer
    ­Haushalte                                                  budgetiert.

416 3010.00 Löhne Verwaltungs­           34’000               – Ist auf die Umlagerung der Löhne Verwaltungs- und Be-
    personal                                                    triebspersonal aus den KST 403 und 526 zurückzuführen.
    inkl. Lohnnebenkosten                 9’700           2’500

416 3131.00 Planungen                   111’000          40’000 Höhere Initialkosten infolge Zentralisierung der Geobasis-
    und ­Projektierung                                          daten (Leitungs- und Strassenkataster).

416 4510.00 Entnahme aus Spezial­       143’200          73’300 Höhere Entnahme aus der Spezialfinanzierung aufgrund
    finanzierung des Eigenkapitals                              höherer Planungskosten.

418 3010.00 Löhne Verwaltungs­           36’000           2’000 Ist auf die Umlagerung der Löhne Verwaltungs- und Be-
    personal                                                    triebspersonal aus den KST 403 und 526 zurückzuführen.
    inkl. Lohnnebenkosten                 9’900           2’500

418 3130.00 Dienstleistung Dritter        8’600          55’600 Die Soft- und Hardwareanpassungen wurden 2018
                                                                ­abgeschlossen.

418 4210.00 Konzessionen                 60’000          30’000 Infolge geplanter Überbauungen sind Mehreinnahmen
                                                                ­budgetiert worden.

418 4510.00 Entnahme aus Spezial­         7’700      107’100 Tiefere Entnahme aus der Spezialfinanzierung infolge höhe-
    finanzierung des Eigenkapitals                           rer Anschlussgebühren, tieferer Abschreibungen sowie der
                                                             2018 abgeschlossenen Soft- und Hardwareanpassung.

12 | TRAKTANDUM 2
SICHERHEIT, INFRASTRUKTUR UND VERKEHR

                                           Budget 2019                Budget 2018              Rechnung 2017
                                        Aufwand          Ertrag    Aufwand          Ertrag    Aufwand       Ertrag

501   Kommissionen                        2’100               –      2’000               –          –            –
503   Verwaltung                        161’200               –    152’200               –          –            –
505   Polizei                             5’500             200      6’500             200      2’374          260
515   Ver- und Entsorgung                     –               –          –               –     68’444            –
517   Abfallbewirtschaftung              73’100          14’000     79’200          14’000     54’709       15’308
520   Hauswartung                       249’800               –    235’700           5’000          –            –
521   Mehrzweckgebäude Neuhof           158’800          21’900    107’300          21’900          –            –
522   Asylunterkunft                    130’000          15’000    130’000               –          –            –
525   Friedhof und Bestattungen          96’900               –     36’900               –     22’822            –
526   Werkdienste                       335’600          11’400    403’500          49’400    394’666       65’045
527   Gemeindehaus                       66’100               –     23’900               –     54’079
528   Schulhaus Dorf                    725’500           1’500    766’400           1’500    730’491        6’110
529   Lindenhalle                       110’300          11’000    112’900          11’000    165’264       20’565
530   Winterdienst                       62’800           3’000     62’800           3’000     82’049        4’454
531 Öffentliche Plätze und Anlagen      164’200          14’000     53’200          14’000     27’035          120
532 Schulhaus Chilematt inkl.           128’400          21’100     80’700           2’500           –           –
    ­Jugendraum
545 Verkehr                              97’600               –     97’600               –     93’902            –
565 Feuerwehr                           199’600          64’600    226’900          71’600    139’536       58’902
566 Altes Feuerwehrdepot                    200           1’100        200           1’100           –           –
575 Feuerwehrdepots u. Einrichtungen           –              –           –              –     26’943       12’952
585 Schiesswesen                          3’000               –      3’000               –        294            –
590 Zivilschutz                                –              –           –              –     54’629            –
595 Notorganisation GFS                   7’700               –     15’500               –     18’570            –
      Total                            2’778’400     178’800      2’596’400     195’200      1’935’807    183’716
      Netto                            2’599’600                  2’401’200                  1’752’091

                                                                                                  TRAKTANDUM 2 | 13
Begründungen

Konto und ­Bezeichnung                  Budget    Budget
                                          2019      2018

520 3010.00 Löhne Verwaltungs­          196’500   185’100 Für den Unterhalt der neuen Schulanlage ist das Stellenetat
    personal                                              des Hausdienstes um 30 Stellenprozente erhöht worden.
    inkl. Lohnnebenkosten                51’100    48’700

521 3300.40 Planmässige                  90’000    34’000 Die höheren Abschreibungen erfolgen infolge dringender
    ­Abschreibungen                                       Werterhaltungsarbeiten.

522 4470.00 Pacht- und Mietzinse         15’000          – Mietzinseinnahmen vom Kanton für zwei Monate.
    Liegenschaften (Verwaltungs­
    vermögen)

525 3143.00 Unterhalt übriger Tiefbau    75’000    15’000 Das Gemeinschaftsgrab soll neu gestaltet werden
                                                          (CHF 60’000).

526 3010.00 Löhne Verwaltungs­          234’700   220’900 Das Stellenetat des Werkdienstes wurde um 40 Stellen­
    personal                                              prozent auf 320 Stellenprozente angehoben.

526 3111.00 Maschinen, Geräte             5’000    78’000 Im Budgetjahr 2019 sind keine grossen Ersatzbeschaffun-
    und Fahrzeuge                                         gen von Maschinen oder Geräten vorgesehen.

527 3110.00 Büromöbel und -geräte        35’000    10’000 Einerseits sollen die Arbeitsplatzbeleuchtungen an
                                                           die ­heutigen Anforderungen angepasst und Stehpulte
                                                          ­angeschafft werden.

527 3300.40 Planmässige                  16’000          – Die höheren Abschreibungen erfolgen infolge dringender
    ­Abschreibungen Hochbauten                             Sanierungsarbeiten.

528 3144.00 Unterhalt Hochbauten,       115’300   157’800 Die PV-Anlage ist im Jahr 2018 auf dem Ergänzungsbau
    Gebäude                                               montiert worden (–CHF 72’000). Die Schliessanlage im
                                                          Schulhaus Dorf kann nicht mehr ausgebaut werden und
                                                          muss ersetzt werden (CHF 60’000).

531 3140.00 Unterhalt an                 69’000     2’000 Die drei Ortseinfahrts-Stelen sollen durch neue ersetzt
    ­Grundstücken                                         ­werden, welche von der Gemeinde sowie auch den Verei-
                                                           nen benützt werden können (CHF 42’000). Die Laufbahn
                                                           und die Weitsprunganlage bedürfen einer Reparatur
                                                           (CHF 12’000).

531 3300.30 Planmässige Abschrei-        45’000          – Ordentliche Abschreibung der geplanten LEK-Massnah-
    bungen                                                 men.

532 3144.00 Unterhalt Hochbauten,        96’500    35’500 Der Schulpavillon muss rückgebaut sowie der Platz ­instand
    Gebäude                                               gestellt werden (CHF 70’000).

532 4260.00 Rückerstattungen und          4’200          – Die Reinigung des Spielgruppenraums wird intern der Ab-
    Kostenbeteiligung Dritter                              teilung Soziales und Gesundheit KST 645 belastet.

532 4470.00 Pacht- und Mietzinse         14’400          – Die Miete des Spielgruppenraums wird intern der Abteilung
    Liegenschaften (Verwaltungsver-                        Soziales und Gesundheit KST 645 belastet.
    mögen)

565 3111.00 Maschinen, Geräte                 –    20’000 Im Budgetjahr 2019 sind keine grossen Ersatzbeschaffun-
    und Fahrzeuge                                         gen von Maschinen oder Geräten vorgesehen.

14 | TRAKTANDUM 2
SOZIALES UND GESUNDHEIT

                                           Budget 2019                 Budget 2018                  Rechnung 2017
                                        Aufwand          Ertrag     Aufwand           Ertrag      Aufwand           Ertrag

601   Kommissionen                        3’400            –              –               –              –              –
605   Verwaltung                        178’000            –        183’400               –        198’671         26’988
615   Fürsorge und Vormundschaft              –            –              –               –          1’623              –
625   Unterstützungen gemäss BG         445’000      130’000        436’500         120’000        381’265        140’535
645   Sozialfürsorge                    161’400            –        153’400               –        287’227          5’671
655 Bevorschussung von Alimenten         25’000          1’800              –              –              –               –
665 Gesundheitswesen                    496’000              –      489’900                –       311’054                –
      Total                            1’308’800     131’800       1’263’200        120’000      1’179’840        173’194
      Netto                            1’177’000                   1’143’200                     1’006’646

Begründungen

Konto und B
          ­ ezeichnung                   Budget      Budget
                                           2019        2018

601 Kommissionen                          3’400              – Die Jugendkommission wird neu im Konto 601 geführt.

625 3132.00 Honorare externe Berater     10’000              – Unterstützung in einem Fall, bei welchem wirtschaftliche
                                                               Sozialhilfe zurückgefordert werden soll.

655 Bevorschussungen von Alimenten       25’000              – Alimentenbevorschussungen werden neu separat
                                                               ­budgetiert.

                                                                                                       TRAKTANDUM 2 | 15
PLANINVESTITIONSRECHNUNG
nach Institutioneller Gliederung

                                                   Budget 2019                    Budget 2018                   Rechnung 2017
                                               Aufwand            Ertrag       Aufwand           Ertrag       Aufwand            Ertrag
4    BAU UND PLANUNG
     Tiefbauten Strassen/­
     Verkehrswege
     Sanierung Oberlandstrasse 1. Teil                                                                         115’183
     Sanierung Oberlandstrasse 2. Teil          600’000                        460’000
     Erschliessungsstrasse Unterdorf                                         1’350’000
     2. Etappe
     – Perimeterbeiträge                                                                       880’000

     Übrige Tiefbauten
     Ausbau Wasserversorgung
     – Planungskredit Wasser­
        versorgung 2013–2017
     – Neues Reservoir Blattweid                                               160’000*
     – Sanierung Quellgruppen Blatt
     Ausbau Abwasserentsorgung
     – Abschluss Kanalaufnahmen/                                              250’000
        San. DS 2
     – Nachführung GEP/Sanierung               150’000                                                         50’706
        Kanalisation
     Total Bau und Planung                      750’000                –     2’220’000         880’000         165’889                –

5    SICHERHEIT, INFRA­
     STRUKTUR UND VERKEHR
     Gemeindehaus
     Werterhaltende Massnahmen1                 160’000

     Schulhaus Dorf
     Erweiterungsbau Schulhaus Dorf                                          3’000’000                       2’055’626
     – Auflösung Reserve Bauvorhaben                                                         1’250’000                       1’250’000
     Umbau Werkraum                             170’000

     Mehrzweckgebäude Neuhof
     Werterhaltende Massnahmen1                 900’000

     Asylunterkunft
     Bau Asylunterkunft                       1’200’000                      1’200’000

      Spielplätze/Anlagen
      Gesamtsanierung Spielplatz                150’000
     ­Chilematt (LEK)
      Sanierung Begegnungsplatz (LEK)           150’000
      Sanierung/Ergänzung Spielplatz            150’000
      SH Dorf (LEK)

     Total Sicherheit, Infrastruktur          2’880’000                –     4’200’000       1’250’000       2’055’626       1’250’000
     und Verkehr

     Total                                    3’630’000                –     6’420’000       2’130’000       2’221’515       1’250’000
     Nettoinvestitionen                                       3’630’000                      4’290’000                         971’515

    Kursiv = geplante, noch nicht bewilligte Vorhaben.
*   Dieses Projekt wird vorderhand nicht realisiert.
1
  	Gemäss Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug § 26 Abs. 2 sind die werterhaltenden Massnahmen gebundene Ausgaben, die in die Kompetenz
    des Gemeinderats fallen.

16 | TRAKTANDUM 2
BERICHT UND ANTRAG DER RECHNUNGSPRÜFUNGS­
KOMMISSION ZUM BUDGET 2019

Geschätzte Mitbürgerinnen und Mitbürger

Die unterzeichnenden Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission der Gemeinde Neuheim haben den
Voranschlag der Einwohnergemeinde Neuheim für das Jahr 2019 geprüft und festgestellt, dass dieser den
Vorschriften über den Gemeindehaushalt und das Rechnungswesen sowie der gemeindlichen Zustän-
dig-keitsordnung für Ausgabenbeschlüsse entspricht.

Das Budget 2019 weist bei einem Aufwand von CHF 13’083’700.00 und einem Ertrag von
CHF 12’831’300.00 einen Aufwandüberschuss von CHF 252’400.00 aus.

Aufgrund der vorgenommenen Prüfung beantragen wir der Gemeindeversammlung die Genehmigung des
Budgets 2019 und des zugrunde liegenden Steuerfusses.

Neuheim, 23. Oktober 2018

Die Rechnungsprüfungskommission

Markus G. Simmen                    Emil Schweizer                         Martin Amacher

                                                                                     TRAKTANDUM 2 | 17
MOTION DER FDP.DIE LIBERALEN NEUHEIM UND DER
SVP NEUHEIM BETREFFEND «STEUERRABATT» – ENTSCHEID
ÜBER DIE ERHEBLICHERKLÄRUNG

EINLEITUNG
Am 23. Juli 2018 reichten die FDP.Die Liberalen Neuheim und die SVP Neuheim eine Motion betreffend
­Steuerrabatt mit folgendem Wortlaut ein:

MOTIONSTEXT
In den vergangenen Jahren war im Kanton Zug, aber auch in der Gemeinde Neuheim, immer wieder die Rede
von Steuererhöhungen. Glücklicherweise konnten diese bisher vermieden werden, da eine Kumulation von
Sondereffekten immer wieder für gute und hervorragende Rechnungsabschlüsse sorgten.

Neben vielen anderen Vorzügen der Gemeinde Neuheim, ist auch ein stabiler Steuerfuss ein wichtiger Faktor
für einen attraktiven Wohn- und Wirtschaftsstandort. Dazu wollen wir Sorge tragen.

Nach ausführlichen Gesprächen unter erfahrenen lokalen Finanzexperten und Analysen der Rechnungen
über Jahre zurück, kommen wir deshalb zum Schluss, dass der aktuelle Steuerfuss immer noch der Richtige
ist.
Jedoch wurden, dank Sondereffekten und der globalen Grosswetterlage, von den Bürgern zu viele Steuer-
gelder eingetrieben. Die Steuerschwankungsreserve der Gemeinde ist seit Jahren mit CHF 1 Mio. gut dotiert.
Mehrfach wurde mit einer teilweisen Auflösung der Reserve budgetiert, worauf dann aber jeweils verzichtet
werden konnte. Nun wurde, unserer Meinung nach richtigerweise, mit der Gewinnverwendung 2017 eine
weitere halbe Million Franken in die Steuerschwankungsreserve überwiesen. Und dieser Betrag soll nun ge-
mäss dieser Motion dort wieder herausgelöst und den Bürgern mittels Steuerrabatt zurückerstattet werden.

Welche Sondereffekte verschafften der Gemeinde Neuheim diese ausserordentlichen Rechnungs­
abschlüsse?
Es waren dies der Börsengang der Glencore, welcher mit einer systemischen Verzögerung von zwei Jahren
für ausserordentliche Erträge beim Zuger Finanzausgleich (ZFA) sorgte. Dann führten verschiedene Phasen
von ausserordentlicher Bautätigkeit zu hohen Erträgen bei den Grundstückgewinnsteuern.
Bereits die Ankündigung der sogenannten Erbschaftssteuerreform-Initiative auf Bundesebene, welche Erb-
schaften sogar rückwirkend zusätzlich besteuern wollte, sorgte für zahlreiche präventive Haus- und Firmen-
überschreibungen, mit entsprechenden Rekordeinnahmen bei der Verwaltung bzw. dem Notariat und den
Erbschafts- und Schenkungssteuern.
Und im vergangenen Rechnungsjahr waren nun die ausserordentlich hohen Nachsteuern für das Rekord­
ergebnis verantwortlich, was vermutlich ein einmaliger Effekt ist und mit der globalen Grosswetterlage zu tun
hat.

18 | TRAKTANDUM 2
Weshalb ein Steuerrabatt und keine Steuerfusssenkung?
Die Gemeinde Neuheim ist gemäss Leitbild ein Familiendorf. Mit einer minimen Steuerfusssenkung wird man
keine Familien anlocken; lediglich die Grundstückpreise würden steigen, was gerade für junge Familien und
solche, die eng kalkulieren müssen, nicht zuträglich ist.
Ein einmaliger und deutlicher Steuerrabatt hingegen entlastet das Familien-Budget sofort und erlaubt grös-
sere Anschaffungen oder Investitionen zu tätigen.
Bereinigt um die Sonderfaktoren erscheint uns der aktuelle Steuerfuss derjenige zu sein, den wir uns lang-
fristig leisten können. Eine nachhaltige Steuerpolitik sollte auf jeden Fall verhindern, dass der Steuerfuss zu
einem späteren Zeitpunkt wieder erhöht werden muss. Das Risiko für ein solches Szenario erscheint uns bei
einer Steuerfusssenkung im Moment zu gross.
Und für die Gebergemeinden des ZFA im Kanton wäre es ebenfalls ein schlechtes Signal, wenn Neuheim nun
auf ihre Kosten eine aggressive Steuersenkungspolitik verfolgen würde.

UNSER FAZIT
Eine Steuerfusssenkung halten wir im Moment nicht für eine richtige und nachhaltige Finanzstrategie, je-
doch sollen die CHF 500’000, welche mit der Gewinnverwendung 2017 den Steuerschwankungsreserven
zugeschrieben wurden, mittels Steuerrabatt von 8 % für das Jahr 2019 den Bürgern wieder zurückerstattet
werden. Für künftige Budgets (2020 usw.) soll der Gemeinderat prüfen, ob bei allfälligen einmaligen Sonder­
einnahmen erneut ein Steuerrabatt sinnvoll wäre.

Forderungen:
1. Der Steuerfuss ist auf dem Stand von 2018 bei 67 % zu belassen.
2. Für das Budget 2019 ist ein Steuerrabatt von 8 % zu gewähren.

Wir möchten die Gemeindeversammlung bitten, unsere Motion zu unterstützen und erheblich zu erklären.

Wir erwarten, dass diese Motion dem Souverän an der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2018 zur
Abstimmung zu unterbreitet wird. Ausserdem verlangen wir, dass der gesamte Motionstext im Botschafts-
bericht abgedruckt wird.

STELLUNGNAHME DES GEMEINDERATES
Wie die Motionäre bereits erwähnt haben, sind diverse Sondereffekte für die guten resp. hervorragenden
Rechnungsergebnisse der letzten Jahre verantwortlich. Nicht nur auf der Einnahmenseite, sondern auch die
gute Kostendisziplin der gesamten Verwaltung haben die Ergebnisse positiv beeinflusst.

Das Budgetieren der Grundstückgewinnsteuer bleibt aber schwierig, wobei eine wie von den Motionären
erwähnte ausserordentliche Bautätigkeit auch zu deutlich höheren Grundstückgewinnsteuern führt, ist nicht
per se gegeben. Viele Liegenschaftsverkäufe, wie z. B. die Überbauung an der oberen Rainstrasse, wurden
durch juristische Personen getätigt, die gesetzlich nicht der Grundstückgewinnsteuer unterliegen.

Die Erträge der Erbschafts- und Schenkungssteuer waren nur für den Rechnungsabschluss 2014 (Aufwand­
überschuss von rund CHF 223’000) mit rund CHF 132’000 relevant höher als in den Vorjahren. Die in den
Jahren 2015–2017 bezahlten Erbschafts- und Schenkungssteuern von total rund CHF 1’800 haben die
Jahresergebnisse weder nachhaltig noch betragsmässig markant beeinflusst.

                                                                                              TRAKTANDUM 2 | 19
Wie die Motionäre richtig erwähnen, sind die ausserordentlichen Nachsteuern bei den natürlichen Personen
massgebend für das Rekordergebnis 2017 verantwortlich.

Die nachfolgende Aufstellung zeigt die Steuererträge von 2013 bis 2019:

Steuerart                             Budget      Budget       Rechnung      Rechnung      Rechnung      Rechnung      Rechnung
(in CHF 1’000)                          2019        2018           2017          2016          2015          2014          2013
                                     Steuerfuss   Steuerfuss    Steuerfuss    Steuerfuss    Steuerfuss    Steuerfuss    Steuerfuss
                                          65 %         67 %          67 %          67 %          67 %          67 %          69 %
                                     Rabatt 4 %                                                                         Rabatt 4 %

Natürliche Personen                     3’750        3’643         4’290         4’075         3’326         3’278         3’186
Juristische Personen                      546          449           518           478           346           320           184
Grundstück­gewinnsteuer                   500          350           332           897           132           805           607
Erbschafts- und ­Schenkungssteuern          0            0             2             0             0           132            61
Diverse                                     9            7             7             7             6             8             8
Total                                   4’805        4’449         5’149         5’457         3’810         4’543         4’046

Aus der Grafik ist ersichtlich, dass die Grundstückgewinnsteuern massiv schwanken können. 2014 betrugen
die Grundstückgewinnsteuern rund 18 %, 2015 nur rund 4 % der gesamten Steuererträge.

Seit 2014 beläuft sich der Steuerfuss der Gemeinde bei 67 % und damit im hinteren Mittelfeld im Vergleich
mit den Zuger Einwohnergemeinden.

Obwohl der Ergänzungsbau (Schulhaus Dorf II) 2018 fertiggestellt wurde, sieht der Finanzplan für die kom-
menden Jahre 2019 bis 2022 mit den diversen Strassensanierungen (Total CHF 2’025’000), den wert­
erhaltenden Massnahmen beim Gemeindehaus, Mehrzweckgebäude Neuhof und dem Chilemattschulhaus
(Total CHF 2’160’000), dem Bau einer Asylunterkunft (Total CHF 1’200’000), den Investitionen bei der Wasser­
ver- und Abwasserentsorgung (Total CHF 1’180’000) sowie den Kosten für die Umsetzung des Landschafts­
entwicklungskonzeptes (LEK) (Total CHF 450’000) für die Gemeinde Neuheim grosse Investitionen vor.

Trotz den hohen Investitionen in den kommenden Jahren, will der Gemeinderat mit den im Rechnungsab-
schluss 2017 zusätzlich gebildeten Steuerschwankungsreserven von CHF 500’000, mit der Senkung des
Steuerfusses von 67 % auf 65 % und für 2019 mit einem einmaligen Steuerrabatt von 4 % schrittweise das
Budget der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler entlasten. Im Finanzplan sind denn auch in den Jahren
2020 – 2022 Entnahmen aus der Steuerschwankungsreserve vorgesehen.

Der Gemeinderat ist dezidiert der Auffassung, dass nur ein stabiler und nachhaltiger Steuerfuss die Steuer-
last berechenbar macht. Mit der vorgesehenen Senkung des Steuerfusses um 2 % auf 65 % würde sich der
Steuerfuss dem kantonalen Durchschnitt (2018: 62.7%) annähern, was die Attraktivität als Familiendorf eher
stärkt. Ob die von den Motionären erwähnte Wertsteigerung der Liegenschaften bei einer massvollen Re-
duktion des Steuerfusses eintreten wird, ist eher unwahrscheinlich, spielen doch bei den Immobilienpreisen
noch andere Faktoren eine Rolle.

Der Gemeinderat hat die Motion im Rahmen der Budgetdebatte beraten und die von den Motionären ge-
nannten Aspekte in die Erarbeitung des Budget 2019 einfliessen lassen. Es wird eine kontinuierliche, unseren
Möglichkeiten angepasste Finanzpolitik verfolgt, deshalb wird eine Gewährung eines einmaligen Steuerra-
batts von 8 % als nachhaltig nicht zielführend erachtet. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Steu-

20 | TRAKTANDUM 2
erlast durch die vom Gemeinderat budgetierte Reduktion des Steuerfusses von 2 % und dem Steuerrabatt
2019 von 4 %, um total 6 % sinken wird.

STELLUNGNAHME DER RECHNUNGSPRÜFUNGSKOMMISSION
Die Rechnungsprüfungskommission vertritt die Auffassung der Motionäre, wonach einerseits der Steuerfuss
auf dem Stand von 2018 bei 67 % zu belassen ist und andererseits ein Steuerrabatt für 2019 von 8 % zu
gewähren ist. Sie unterstützt deshalb die Motion, welche als erheblich zu erklären ist.

ANTRAG DES GEMEINDERATES
Die Motion betreffend Steuerrabatt sei nach der Genehmigung des Budgets 2019 als behandelt zu betrach-
ten und als erledigt abzuschreiben.

                                                                                       TRAKTANDUM 2 | 21
TRAKTANDUM 3

KENNTNISNAHME DES FINANZPLANS UND DER
­F INANZSTRATEGIE FÜR DIE JAHRE 2019 BIS 2022

FINANZ- UND INVESTITIONSPLAN FÜR DIE JAHRE 2019 BIS 2022
Als Ergänzung zum Budget unterbreitet Ihnen der Gemeinderat wie jedes Jahr einen Finanzplan. Die Plan-
rechnungen stellen für den Gemeinderat Richtlinien dar, welche für Entscheide in der Gemeindepolitik zu
berücksichtigen sind. Planungen sind mit Unsicherheiten behaftet und können lediglich Richtgrössen und
Trends aufzeigen. Buchhalterische Genauigkeit ist hier nicht zu erwarten, können doch künftige Einfluss-
faktoren unterschiedlicher Natur nicht in Planungen abgebildet werden. Eine alljährliche Überarbeitung ist
unumgänglich und eine laufende Anpassung an veränderte Ausgangslagen vonnöten, damit die Planzahlen
als geeignetes Führungsinstrument eingesetzt werden können.

Vorbemerkung zum neuen Finanzhaushaltsgesetz – Berechnungsmethode der Abschreibungen

Das Referendum zum neuen Finanzhaushaltsgesetz wurde nicht ergriffen. Das neue Gesetz ist somit per
1. Januar 2018 in Kraft getreten. In Bezug auf die Abschreibungen, welche neu linear zu erfolgen haben,
ist eine dreijährige Übergangsfrist im Gesetz aufgenommen worden. Analog zum Kanton Zug wurden die
Abschreibungen nach der noch heutig gültigen degressiven Methode für alle Planjahre berechnet. Es ist
vorgesehen, 2019 die Anlagebuchhaltung einzuführen und das Budget 2020 erstmals mit den linearen Ab-
schreibungssätzen zu berechnen.

Der Finanzplan setzt sich wie folgt zusammen:

Tabelle 1 (Investitionen)
Tabelle 1 gibt Aufschluss über beschlossene oder höchstwahrscheinlich zu tätigende Investitionen mit zwin-
gendem Charakter. Ebenfalls erfasst werden mögliche Projekte, die im Gemeinderat zwar diskutiert, aber
dem Souverän noch nicht zur Entscheidungsfindung unterbreitet worden sind. Die geplanten Vorhaben sind
in Kursivschrift dargestellt. Gemäss § 26 Abs. 2 Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug gelten werter-
haltende Massnahmen (2019 beim Gemeindehaus und beim Mehrzweckgebäude Neuhof ) als gebundene
Ausgaben, was zur Folge hat, dass die Kompetenz beim Gemeinderat liegt.

Tabelle 2 (Investitionen und Finanzierung)
Die Tabelle 2 bildet die Finanzierung der Investitionen ab. Die für die kommenden Jahre geplanten Investiti-
onen haben einen vorübergehenden Anstieg der festen Vorschüsse (Kredite) und demnach höhere Schuld-
zinsen zur Folge. 2019 wird der Fokus auf die Sanierung des 2. Teils der Oberlandstrasse (CHF 600’000),
den Bau der Asylunterkunft (CHF 1’200’000), die Sanierung der Spielplätze und Anlagen im Zusammenhang
mit dem Landschaftsentwicklungskonzept (LEK) (CHF 450’000) gelegt. Zudem sind die oben erwähnten
werterhaltenden Massnahmen beim Gemeindehaus (CHF 160’000) und dem Mehrzweckgebäude Neuhof
(CHF 900’000) geplant.

22 | TRAKTANDUM 3
Tabelle 3 (Erfolgsrechnung 2019–2022)
Diese Tabelle vermittelt einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung der Erfolgsrechnung der Jahre
2019–2022. 2019 gehen wir trotz der Steuerfussreduktion und des geplanten Steuerrabatts sowohl bei den
Steuern der natürlichen Personen als auch bei den juristischen Personen von leicht höheren Einnahmen aus.
Gleichzeitig fallen 2019 die Einnahmen aus dem kantonalen Finanzausgleich um rund 5,3% (CHF 240’600)
tiefer als 2018 aus. Unser Beitrag an den eidgenössischen Finanzausgleich NFA steigt um rund CHF 18’900.
Geplant ist 2019 auch eine Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve von CHF 250’000.

Annähernd ausgeglichene Rechnungen ab 2020 sind nur mit kontinuierlicher Auflösung der in den letzten
Jahren gebildeten Steuerschwankungsreserve möglich, welche in den ertragsreichen Jahren zu diesem
Zweck gebildet wurde. Auf der Kostenseite haben alle Abteilungen sehr diszipliniert budgetiert, daher bean-
tragt der Gemeinderat, den Steuerfuss für 2019 von 67 % auf 65 % zu senken und einen einmaligen Steuer-
rabatt von 4 % zu gewähren.

Der vorliegende Finanzplan steht in Einklang mit der Finanzstrategie der Gemeinde Neuheim und zielt darauf
ab, die Gemeinde durch einen stabilen Steuerfuss auch in Zukunft möglichst attraktiv zu halten und den
finanziellen Spielraum für kommende Projekte zu schaffen.

                                                                                           TRAKTANDUM 3 | 23
FINANZPLAN                                                                             Tabelle 1

Nr.   Objekt                                                   2019    2020    2021       2022
      Abteilung Bildung
3.1   ICT Projekt Schule                                                        135

      Abteilung Bau und Planung
4.1   Sanierung Oberlandstrasse                                 600
4.2   Sanierung Birkenstrasse                                           455
4.3   Sanierung Maiackerstrasse                                         160
4.4   Sanierung Poststrasse                                                     130
4.5   Sanierung Hinterburgstrasse                                                          145
4.6   Sanierung Obere Rainstrasse                                                          535

      Abteilung Sicherheit, Infrastruktur und Verkehr
5.1   Ersatz Reform Muli 880 (ZG 27’074)                                200

5.2   Gemeindehaus
      5.2.1 Werterhaltende Massnahmen                           160
      5.2.2 Sanierung Heizung                                           100

5.3   Schulhaus Dorf
      5.3.1 Umbau Werkraum in Musikraum                         170
      5.3.2 Sanierung Heizung                                           500
      5.3.3 Ersatz Beleuchtung/Akustikdecke                                                200
      5.3.4 Sanierung Dach 3. OG                                                           150

5.4   Schulhaus Chilematt
      5.4.1 Werterhaltende Massnahmen                                          1’100
      5.4.2 Sanierung Mehrzweckraum                                              500

5.5   Mehrzweckgebäude Neuhof
      5.5.1 Werterhaltende Massnahmen                           900
      5.5.2 Unterstand für Werkdienstmaterial                                   300
      5.5.3 Sanierung Wohnung, Notwohnungen,                                              240
             Garderoben und Duschen

5.6   Spielplätze/Anlagen
      5.6.1 Gesamtsanierung Spielplatz Chilematt (LEK)          150
      5.6.2 Gesamtsanierung Begegnungsplatz (LEK)               150
      5.6.3 Sanierung/Ergänzung Spielplatz SH Dorf (LEK)        150
      5.6.4 Sportplatz Neuhof Drainageleitung ersetzen                  100

5.7   Bau Asylunterkunft                                       1’200

      Total Verwaltungsvermögen                                3’480   1’515   2’165     1’270

      Spezialfinanzierungen
S 1.1 Abwasserentsorgung
      S 1.1.1 Sanierung/Werterhaltung                           150     150

S 2.1 Ausbau Wasserversorgung
      S 2.1.1 Sanierung/Werterhaltung                                           250
      S 2.1.2 Genereller Ausbau (Quelle Sarbach A)                      400
      S 2.1.3 Ringleitung Hinterburg (Hydrant 8 – Hydrant 9)            230

      Total Spezialfinanzierungen                               150     780     250          0
      Total Verwaltungsvermögen und Spezialfinanzierungen      3’630   2’295   2’415     1’270

      Kursiv = geplante, noch nicht bewilligte Vorhaben.

24 | TRAKTANDUM 3
FINANZPLAN                                                                       Tabelle 2
Investitionen und Finanzierung (in CHF 1’000)

                                                        2019    2020    2021        2022
Investitionen

Bruttoinvestitionen                                     3’630   2’295   2’415       1’270
abzüglich Subventionen, Beiträge und Desinvestitionen       0       0       0           0
abzüglich Entnahmen aus Spezialfinanzierungen IR            0       0       0           0
abzüglich Auflösung Rückstellungen Strassenunterhalt        0       0       0           0
abzüglich Auflösung Rückstellung Verkehr                    0       0       0           0
abzüglich Auflösung Reserven für Bauvorhaben                0       0       0           0
Total Nettoinvestitionen                                3’630   2’295   2’415       1’270

Eigenfinanzierung

Auflösung Reserven/Rückstellungen (Steuern)             –250     –250    –150        –150
zuzüglich Einlagen in Spezialfinanzierungen LR             0        0       0           0
Bildung von Rückstellungen                                 0        0       0           0
Abschreibungen VVM ohne Spezialfinanzierungen            921    1’022   1’143       1’142
+ / – Rechnungsergebnis                                 –252     –133      24         –55
Total Eigenfinanzierung                                  419     639    1’017        937

Zu verzinsende Schulden (Saldo per 31.12.)              5’200   6’800   8’200       8’500

Zinsbelastung (netto)                                     37      61      82          88

Schuldzinsen in % der Steuern                           0,6 %   0,4 %   0,7 %       0,9 %
(inkl. Grundstückgewinnsteuern und Finanzausgleich)

                                                                         TRAKTANDUM 3 | 25
FINANZPLAN                                                                                   Tabelle 3

                                                  2017     2018     2019     2020     2021     2022
                                              Rechnung   Budget   Budget   Budget   Budget   Budget
Einwohnerzahl per Ende Jahr                      2’239    2’260    2’280    2’300    2’320     2’340
Nettoverschuldung in CHF 1’000                  –1’457     –300    3’200    4’800    6’400     6’700
Verschuldung pro Einwohner                        –650     –130    1’400    2’090    2’760     2’860
Anzahl Arbeitnehmer (Stellenprozente)             45,8     45,8     44,1     45,0     46,0      46,0

Steuerfuss                                         67       67       65       65       65         65
Rabatt                                                                4

Ertrag
Gemeindesteuern                                  4’808    4’092    4’296    4’460    4’520     4’560
Kantonaler Finanzausgleich                       4’713    4’543    4’303    4’300    4’300     4’300
Grundstückgewinnsteuern                            332      350      500      400      400       400
Übrige Steuern                                       9        7        9       10       10        10
Aktivzinsen                                          4        4        4        5        5         5
Gebühren / Konzessionen                            164      141      165      165      170       170
Mieterträge Finanzvermögen                          67       66       68       67       67        67
Auflösung Reserven/Rückstellungen                    0        0      250      250      150       150
Total                                           10’097    9’203    9’595    9’657    9’622     9’662

 Aufwand
 Präsidiales                                     1’212    1’196    1’182    1’275    1’280     1’300
 Finanzen                                           58      179      228      231      231       234
 Bildung                                         3’533    3’496    3’463    3’449    3’301     3’411
 Bau und Planung                                   450      731      814      750      750       800
 Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr (SIV)      1’752    2’401    2’600    2’500    2’400     2’300
 Soziales und Gesundheit                         1’007    1’143    1’177    1’170    1’190     1’210
 Einlagen in Spezialfinanzierungen                   0        0        0        0        0         0
 Zinsen                                              6       61       37       61       82        88
 Abschreibungen Finanzen                            45        7        4        4        4         4
 Kantonales Entlastungsprogramm                      0        0        0        0        0         0
­Aufwand
 NFA                                              259      323      342      350      360        370
Total                                            8’322    9’537    9’847    9’790    9’598     9’717

Mehraufwand (–) / Ertrag                         1’775    –334     –252     –133       24        –55

Abschreibungen
Abteilung
Finanzen                                                     7        4        4        4          4
Bildung (Informatik)                                         0        0        0       54         32
Bau und Planung                                            108       60      116      117        175
Sicherheit, Infrastruktur u. Verkehr (SIV)                 758      857      902      968        931
Total                                                      873      921     1’022    1’143     1’142

26 | TRAKTANDUM 3
KENNTNISNAHME DER FINANZSTRATEGIE 2019 BIS 2022

EINLEITUNG
Gemäss Finanzhaushaltsgesetz des Kantons Zug vom 31. August 2006 sind die Gemeinden verpflichtet,
eine Finanzstrategie zu entwickeln. Die Finanzstrategie bildet neben Budget und Finanzplanung ein wichti-
ges finanzielles Führungsinstrument. Sie wird jeweils im Budgetzyklus bewertet und einer allfälligen Revision
unterzogen.

Die Strategie stellt die Grundsätze und Leitlinien für die Finanzplanung zur Verfügung und dient der zielgerich-
teten langfristigen Planung unter Einbezug von externen Risiken. Das Papier soll der Legislative einen Einblick
in die mittelfristige Finanzplanung des Gemeinderats geben.

AUSGANGSLAGE
Die Finanzstrategie hat einen gesunden und nachhaltigen Gemeindehaushalt zum Ziel. Dabei will die Einwoh-
nergemeinde Neuheim die geschaffenen Werte erhalten und neue Investitionen auf einen gesunden Haushalt
hin ausrichten. Die Ausgaben sollen straff kontrolliert werden, um einen verantwortungsvollen Umgang mit
den finanziellen Mitteln sicherzustellen. Der Steuerfuss soll langfristig möglichst attraktiv bleiben.

STEUERFUSS / STEUERKRAFT
Ziele:
Die Einwohnergemeinde Neuheim ist um einen mittel- und längerfristig attraktiven und berechenbaren
­Steuerfuss bestrebt. Der aktuelle Anteil der juristischen Personen von rund 10 % der Steuereinnahmen soll
 zumindest beibehalten resp. im Rahmen der beschränkten Möglichkeiten leicht ausgebaut werden.

Massnahmen:
–	Zur Aufrechterhaltung und weiteren Verbesserung der Steuerkraft soll die Attraktivität der Gemeinde in
   den Bereichen Infrastruktur, Schulen und verkehrstechnische Erschliessung kontinuierlich verbessert
   werden.
–	Neuheim soll seine Vorteile als Familiendorf laufend ausbauen. Das kulturelle Angebot durch die be-
   stehenden Vereine wird durch die Gemeinde vor allem durch die Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur
   unterstützt.
–	Natürlichen und juristischen Personen soll ein qualitativ guter Service Public angeboten werden. Juris­
   tische Personen sollen durch optimale Rahmenbedingungen von der Attraktivität der Gemeinde profi­
   tieren.

RECHNUNGSERGEBNIS / INVESTITIONEN
Ziele:
–	Ein wichtiges finanzielles Hauptziel ist ein längerfristig ausgeglichener Gemeindehaushalt. Die Ausga-
    benpolitik soll den Entwicklungen des Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstums angepasst sein und
    entsprechend massvoll betrieben werden.
–	Investitionen in das Verwaltungsvermögen sollen wenn immer möglich langfristig (10 Jahre) zum über-
    wiegenden Teil eigenfinanziert sein.

                                                                                               TRAKTANDUM 3 | 27
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