Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020/2021

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Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020/2021
GENERALOBERST-BECK-STR. 9 ● 55129 MAINZ
                TEL. 06131/ 95 300-11 ● FÜR KRANKMELDUNGEN -21 ● BETREUUNG -16
                                        FAX 06131/ 95 300-20
                              MAIL: martinusschule@mso.bildung-rp.de
                            HOMEPAGE: www.martinusschule-oberstadt.de

  17.8.2020

Elterninformation zum
Schuljahresbeginn
2020/2021

              Martinusschule Oberstadt
Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020/2021
Inhalt
Vorwort ______________________________________________________________________________ 2
Drei Szenarien ________________________________________________________________________ 2
  a. Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot ___________________________________ 2
  b. Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsgebot _____________________ 3
  c. Szenario 3: Temporäre Schulschließung __________________________________________ 3
Hygiene _____________________________________________________________________________ 3
  a. Gesundheit ____________________________________________________________________ 3
  b. Persönliche Hygiene ___________________________________________________________ 5
  c. Raumhygiene__________________________________________________________________ 7
  d. Raumnutzung __________________________________________________________________ 7
  e. Ausstattung aller Räume _______________________________________________________ 8
  f.   Händewaschen und Toilettengang ____________________________________________10
Allgemeines_________________________________________________________________________11
  a. Mindestabstand und Gruppengrößen __________________________________________11
  b. Schüler*innen mit Grunderkrankungen _________________________________________11
  c. Angehörige mit Risikoerhöhenden Grunderkrankungen _________________________12
Organisation ________________________________________________________________________12
  a. Feueralarm ___________________________________________________________________12
  b. Elternabende _________________________________________________________________13
  c. Unterricht allgemein ___________________________________________________________13
  d. Unterrichtszeit/ Betreuungszeit _________________________________________________14
  e. Notbetreuung ________________________________________________________________15
  f.   Wegeführung _________________________________________________________________15
  g. Ankommen ___________________________________________________________________16
  h. Raumzuweisung ______________________________________________________________17
  i.   Anweisungen für den Unterricht ________________________________________________18
  j.   Pausen _______________________________________________________________________18
  k. Mittagessen __________________________________________________________________19
  l.   Abholzeiten___________________________________________________________________20
  m. Elterngespräche ______________________________________________________________20
  n. I-Kräfte _______________________________________________________________________20
  o. Material abholen _____________________________________________________________20
Pädagogisches Konzept _____________________________________________________________21
  a. Unterricht allgemein ___________________________________________________________21
  b. Sportunterricht ________________________________________________________________21
  c. Musikunterricht ________________________________________________________________21
  d. Ausflüge/ Unterrichtsgänge/ Klassenfeste_______________________________________22
  e. Fernunterricht _________________________________________________________________22
  f.   Betreuung ____________________________________________________________________23
Dokumentation und Nachverfolgung _________________________________________________23
  a. Dokumentation _______________________________________________________________23
  b. Meldepflicht __________________________________________________________________24
  c. Vorgehen bei Corona-Verdacht _______________________________________________24
Anlage _____________________________________________________________________________25
  a. Die wichtigsten Hygieneregeln zusammengefasst _______________________________25
  b. Datenerhebung ______________________________________________________________26
  c. Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei ______________________________27
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(Vor- und Nachmittagsbereich)

Hinweis: wir befinden uns alle in einem sehr dynamischen Prozess, bei dem ggfs.
  kurzfristige Anpassungen erforderlich werden. Die hier festgehaltenen Dinge
betreffen alle drei vom Land vorgegebenen Szenarien. Einzelne Punkte müssen
ggf. geringfügig für Szenario 2 und 3 bei Eintreten der Szenarien angepasst wer-
                                       den.

                      Änderungen im Heft werden künftig blau markiert
                                        Stand: 14.08.2020

Vorwort
Werterziehung soll Kinder dazu befähigen, sich im Rahmen einer Gemeinschaft zu-
rechtzufinden, sich zu verwirklichen und den Umgang mit anderen Menschen ver-
antwortungsbewusst zu gestalten. Für die Entwicklung von Wertvorstellungen benö-
tigen Kinder Orientierung, die wir ihnen geben wollen.
Die Hausordnung, Schulordnung, der Hygieneplan usw. unterstützen uns mit ihren
Regeln darin, mit Schüler*innen und Erwachsenen in der Schule und auf dem
Schulweg hilfsbereit, freundlich und rücksichtsvoll umzugehen, damit sich in unserer
Schule alle wohl fühlen können.
Um dies allen zu verdeutlichen gibt es bei uns unter anderem das "Motto des Mo-
nats". Das Plakat dazu hängt an der Eingangstür, damit die Kinder daran erinnert
werden, worauf es in dem jeweiligen Monat besonders ankommt. Die Klassenlei-
tungen besprechen rechtzeitig mit den Kindern die nächste Regel. Natürlich heißt
die Einführung dieses Mottos nicht, dass alle anderen Regeln unbeachtet bleiben
können, es soll vielmehr dazu beitragen, dass alltägliche Umgangsformen wieder
mehr ins Bewusstsein rücken.
Schulleitungen sowie Pädagoginnen und Pädagogen gehen bei allem mit gutem
Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Schüler*innen die Hygienehin-
weise ernst nehmen und umsetzen. Alle Beschäftigten der Schulen, die Schulträger,
alle Schüler*innen sowie alle weiteren regelmäßig an den Schulen arbeitenden
Personen sind darüber hinaus gehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Ge-
sundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten.

Drei Szenarien
Ausschnitt aus den Leitlinien: Unter sorgfältiger Abwägung des Infektionsgesche-
hens und dem Recht der Schüler*innen auf Bildung sind drei unterschiedliche Sze-
narien für den Unterricht im Schuljahr 2020/ 2021 möglich: 1

         a. Szenario 1: Regelbetrieb ohne Abstandsgebot
Bei weiterhin niedriger Infektionsrate entfällt das Abstandsgebot in Schulen. Es gel-
ten die Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen des „Hygieneplan-Corona für
die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. überarbeiteten Fassung. Der Präsenzunter-
richt kann im regulären Klassenverband und in den regulären Lerngruppen stattfin-
den. Die Betreuung im Rahmen der „Betreuenden Grundschule“ erfolgt im

1   Kursiv gedruckte Texte sind Zitate aus den jeweils angegebenen Quellen.
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Regelbetrieb. Schüler*innen, die aufgrund eines ärztlichen Attests nach Nr. 4 des
„Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ in der 4. Fassung vom
Präsenzunterricht befreit sind, erhalten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Prä-
senzunterricht gleichsteht.

      b. Szenario 2: Eingeschränkter Regelbetrieb mit Abstandsge-
         bot
Aufgrund eines Anstiegs des Infektionsgeschehens werden für eine Schule, eine Re-
gion oder das Land das generelle Abstandsgebot und ggf. weitere Infektions-
schutz und Hygienemaßnahmen in Schulen wieder eingeführt. Damit wird ein
Wechsel zwischen Präsenzunterricht und häuslichen Lernphasen erforderlich. Eine
Notbetreuung ist anzubieten. Die Organisation und Durchführung einer Notfallbe-
treuung im Rahmen der „Betreuenden Grundschule“ regeln die Träger des Ange-
bots in Absprache mit der Schulleitung auf der Grundlage des Schreibens des Mi-
nisteriums für Bildung vom 28.4.2020.

Es ist zu beachten, dass die mit dem Schreiben vom 23.06.2020 veröffentlichten
geltenden Regelungen zur Mittagsverpflegung und zum Mensabetrieb in der
Ganztagsschule in Angebotsform analog anzuwenden sind.
(https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/Leitlinien_GTS_20-21.pdf)

      c. Szenario 3: Temporäre Schulschließung
Aufgrund der innerschulischen, regionalen oder landesweiten Infektionslage wird
der Präsenzunterricht für einen Teil der Schule (einzelne Klassen oder Klassenstufen)
oder die gesamte Schule untersagt. Der Unterricht muss ausschließlich als Fernun-
terricht erfolgen. Eine Notbetreuung ist bei einer teilweisen Schulschließung für die
davon nicht betroffenen Schüler*innen anzubieten. Das Angebot der „Betreuen-
den Grundschule“ kann in diesem Fall, wie unter Szenario 2 beschrieben, stattfin-
den, sofern das Gesundheitsamt nichts Anderes verfügt.

Hygiene
      a. Gesundheit
Szenario 1, 2 & 3
Ausschnitt aus dem Hygieneplan-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz, 5.
überarbeitete Fassung:
Personen, die

- mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mit COVID-19 zu vereinbarende Symp-
tome aufweisen1,

- innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder

- einer sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen,

dürfen die Einrichtung nicht betreten.

Bei Auftreten von Symptomen während der Unterrichtszeit sind die betreffenden
Schüler*innen zu isolieren und die Eltern zu informieren. Zusätzlich sind in diesem Fall
das Datum, der Name des Kindes sowie eine Zuordnung der Erkrankung zu den
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Kategorien „Erkältungssymptome“, „Bauchschmerzen/Übelkeit“, „Allgemeine
Schmerzen“, „Sonstiges“ zu notieren, bei der Schulleiterin oder dem Schulleiter ge-
sichert aufzubewahren und nach vier Wochen zu vernichten.

Dabei gilt:

Für Schüler*innen, die einen banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des
Allgemeinbefindens bzw. mit nur leichten Symptomen haben (z.B. nur Schnupfen,
leichter Husten, Halsschmerzen) oder die eine anamnestisch bekannte Symptoma-
tik (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie) aufweisen, ist derzeit ein Ausschluss von der
Betreuung in der Schule nicht erforderlich. (siehe hierzu auch Merkblatt „Umgang
mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und
Schule“ des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie). (s. An-
hang)

Krankheitsanzeichen bei einem Kind nehmen wir ernst und handeln für alle in der
Folge verantwortungsvoll. Zu diesen Handlungen zählt u.a. das Fiebermessen. Wir
haben ein berührungsloses Messgerät, das im Sekretariat dafür bereit liegt. Sollten
Sie eine Messung bei ihrem Kind nicht wünschen, schreiben Sie eine kurze Mail an
martinusschule@mso.bildung-rp.de schreiben. Wir vermerken dies dann in den Un-
terlagen Ihres Kindes (in edoo.sys).

Husten und Niesen in die Armbeuge gehören
zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen!
Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Ab-
stand zu anderen Personen halten, am besten
wegdrehen. (→ Plakate hängen in jedem Klas-
sensaal)
Ausschnitt aus dem 3. Hygieneplan: „Hände-
desinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein
gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in aus-
reichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Ab-
trocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die voll-
ständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-saubereha-
ende.de). (…)
Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020/2021
Die Kinder und Erwachsenen werden angehalten in regelmäßigen Abständen die
Hände zu waschen (nach dem Betreten des Schulhauses, vor und nach dem Es-
sen, nach dem Spiel auf dem Pausenhof, nach Niesen und Husten). Zum Abtrock-
nen stehen auch in den Räumen ausreichend Papierhandtücher und Seife zur Ver-
fügung.
Der Hausmeister überprüft täglich die Handtuch- und Seifenspender. Fehlt etwas
wird es umgehend aufgefüllt (im Bedarfsfall wird kurzfristig Bescheid gegeben).

       b. Persönliche Hygiene
Szenario 1, 2 & 3
Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan:
Abstand halten, sofern der 5. Hygieneplan keine Ausnahmen vorsieht.

Verzicht auf Körperkontakt (Umarmungen, Händeschütteln, persönliche Berührun-
gen) sofern sich der Körperkontakt nicht zwingend aus unterrichtlichen, pädagogi-
schen oder gesundheitlichen Notwendigkeiten, wie z.B. bei Maßnahmen der Ersten
Hilfe ergibt.

Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB): grundsätzlich für alle Personen auf
dem Schulgelände (Lehrkräfte und weiteres schulisches Personal, Schüler*innen,
Externe) verpflichtend. Diese Pflicht umfasst alle Räume und Flächen im Schulge-
bäude (Unterrichts- und Fachräume, Flure, Gänge und Treppenhäuser, beim Pau-
senverkauf, in der Mensa, im Verwaltungsbereich) und im freien Schulgelände. Die
Hygieneregeln im Umgang mit den MNB sind zu beachten und einzuüben.

Ausnahmen:

aa) Schüler*innen:

   •   sobald sie ihren Sitzplatz im Unterrichtsraum erreicht haben.

   •   wenn dies aus pädagogisch-didaktischen Gründen erforderlich ist und durch
       die aufsichtführende Lehrkraft erlaubt wird.

   •   die sich ausschließlich innerhalb ihrer Klasse bzw. ihres Kurses im freien Schul-
       gelände aufhalten.

ab) Lehrkräfte und sonstiges Personal:

   •   soweit diese ihren jeweiligen Arbeitsplatz erreicht haben (z.B. im Unterrichts-
       raum bei entsprechendem Abstand zu den Schüler*innen; sofern der Ab-
       stand von mindestens 1,5 m eingehalten wird).

ac) Alle Personen:

   •   soweit dies zur Nahrungsaufnahme erforderlich ist (unter Einhaltung des Ab-
       stands von mind. 1,5 m).

   •   denen aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen das
       Tragen einer MNB nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärzt-
       liche Bescheinigung nachzuweisen.
Elterninformation zum Schuljahresbeginn 2020/2021
•   für die das Abnehmen der MNB zur Kommunikation mit Menschen mit Hör-
       oder Sehbehinderung oder aus sonstigen zwingenden Gründen erforderlich
       ist.

   •   Externe (z.B. Eltern), sofern sie auf einem festen Platz sitzen und der Abstand
       von mindestens 1,5 m eingehalten wird.

Für die Bereitstellung von Mund-Nasen-Bedeckungen sind die jeweiligen Personen
zuständig.
                                             Damit die Masken nicht vertauscht wer-
                                             den, UNBEDINGT beschriften!!!
                                             Hat ein Kind keine Maske dabei, kann
                                             es einmalig eine Maske von der Schule
                                             zur Verfügung gestellt bekommen.
                                             Diese liegen im Sekretariat.
                                             Kinder, die öfter ihre Maske nicht dabei-
                                             haben, verbleiben in der Pause im
                                             Raum und bekommen eine Info an die
                                             Eltern mit nach Hause.
                                             Zur Handhabung: jedes Kind und jeder
                                             Erwachsene befestigt seine Mund-Na-
                                             sen-Bedeckung mit einem Band um
                                             den Hals (Vergleich: Brillenband). Somit
                                             bleibt die Maske immer an der Person,
                                             kann nicht vertauscht werden.
                                          Eine Übertragung des Virus durch Kon-
                                          takt zu kontaminierten Gegenständen
                                          oder über kontaminierte Oberflächen,
                                          wodurch nachfolgend Infektionen beim
Menschen aufgetreten wären, gibt es derzeit keine belastbaren Belege. Allerdings
können Schmierinfektionen über Oberflächen nicht ausgeschlossen werden, die
kurz zuvor mit Viren kontaminiert wurden.
Es ist daher darauf zu achten, dass keine persönlichen Gegenstände geteilt wer-
den:
                ➢   Stifte
                ➢   Scheren
                ➢   Kleber
                ➢   Bücher
                ➢   Hefte
                ➢   Arbeitsblätter
                ➢   Schnellhefter
                ➢   Frühstück
                ➢   Mittagessen
                ➢   Süßigkeiten
                ➢   Keine Geburtstagsmitbringsel verteilen
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Jedes Kind bringt zusätzlich zu den Unterrichtsmaterialien ein eigenes Buch zum Le-
sen mit in die Schule.
Generell muss Material, das von der Schule ausgeliehen wird, nach Nutzung desin-
fiziert werden.

      c. Raumhygiene
Szenario 1, 2 & 3
Die Maßnahmen beziehen sich nicht nur auf Klassenräume, sondern auf alle
Räume. So sind z.B. auch für Lehrerzimmer, Sekretariate oder Versammlungsräume
organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, die eine bestmögliche Umsetzung von
Hygieneregeln ermöglichen.
Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollen
möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden (ggf. Ellen-
bogen benutzen). Die Türen bleiben daher offen stehen.
Eine möglicherweise erforderliche punktuelle Reinigung während des Schulbetrie-
bes (z.B. nach unbeabsichtigtem Niesen auf Tische) erfolgt umgehend durch den
Verursacher/ die Verursacherin.
Die Räume werden täglich gereinigt und die Oberflächen in den Räumen durch
unser Reinigungspersonal desinfiziert.
Besondere Beachtung finden hierbei: Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen-
und Fenstergriffe), Umgriff der Türen, Treppen- & Handläufe, Lichtschalter, Tische,
Stühle, Telefone, Kopierer, Computermäuse und Tastaturen (oder auch nach Be-
nutzung durch die Lehrkraft)
   1. Lüften
Ausschnitt aus dem Hygieneplan: Es ist auf eine intensive Lüftung der Räume zu
achten. Mindestens alle 20 min ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollstän-
dig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen, auch während des Un-
terrichts. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft aus-
getauscht wird. Vollständig geöffnete Fenster müssen wegen der damit einherge-
henden Unfallgefahr während der gesamten Dauer der Lüftung von einer Auf-
sichtsperson beaufsichtigt werden.
Aus Sicherheitsgründen verschlossene Fenster müssen für die Lüftung unter Aufsicht
einer Lehrkraft geöffnet werden.

      d. Raumnutzung
   2. Allgemein
Szenario 1, 2 & 3
Wo es möglich ist, sollte der Mindestabstand von 1,50 m weiter eingehalten wer-
den. An jedem Raum hängt ein Schild, wie viele Personen sich in dem jeweiligen
Raum aufhalten dürfen.
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3. Klassen- , Förder- und Zwischenräume
Szenario 1, 2 & 3
Wir haben unsere Tische im Abstand von 1,50 m nach hinten und 1 m zur Seite auf-
gestellt.
   4. Kinderküche
Szenario1, 2 & 3
Die Kinderküche darf bis auf Weiteres nicht zum Kochen bzw. Essen zubereiten ge-
nutzt werden → s. Hinweis Hygieneplan: Hauswirtschaftsunterricht kann in den da-
für vorgesehenen Fachräumen stattfinden, solange es sich nicht um Nahrungszu-
bereitung handelt.
Die Kinderküche wird lediglich zum Mittagessen der Nachmittagsbetreuung ge-
nutzt.
   5. Sporthalle
Szenario 1 & 3
Die Elternabende finden im Klassenverband in der Sporthalle statt. Es können max.
50 Personen am Elternabend teilnehmen.
Ausschnitt aus dem Hygienekonzept für den Sport im Innenbereich: Beim Training
und Wettkampf mit mehr als 10 Personen muss die Personenbegrenzung (1 Person
je 10 qm Verkaufs- oder Besucherfläche) eingehalten werden.

Unsere Sporthalle hat eine Fläche von 200 qm. Dementsprechend können 20 Per-
sonen die Halle zum Sportunterricht nutzen.
Szenario 2
Laut Hygieneplan (Nr. 4) kann der Sportunterricht aus Gründen des Infektionsschut-
zes nicht stattfinden. Auf Bewegungspausen ist dennoch zu achten. Die Sport-AGs
im Nachmittag entfallen.
   6. Schwimmhalle Taubertsbergbad
Informationen des Taubertsbergbades liegen der Schule zum Schwimmunterricht
vor.
   7. Werkraum
Szenario 1 & 3
Die ausgegebenen Werkzeuge müssen am Ende der Stunde durch die Lehrkraft
gereinigt werden. Ein Tausch der Werkzeuge im Unterricht ist nicht möglich.
Szenario 2
Es findet kein Werkunterricht statt.

       e. Ausstattung aller Räume
Szenario 1, 2 & 3
   •   Desinfektionssprühflasche für die Flächendesinfektion
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f. Händewaschen und Toilettengang
Szenario 1, 2 & 3
Es ist unbedingt regelmäßig mit den Kindern zu besprechen und bevor ein Kind zur
Toilette geht nochmal daran zu erinnern:
   •   Es wird in den Toiletten weiterhin Abstand gehalten!
   •   Vor den Toiletten sind auf dem Boden Markierungen angebracht.
   •   Die Toilettentüren zu den Waschräumen bleiben geöffnet.
   •   Die Kinder schauen an den Markierungen, ob der Toilettenraum frei ist.
   •   Es darf sich immer nur ein Kind/ eine Person im Toilettenraum aufhalten.
Es stehen ausreichend Papierhandtücher und Seife zur Verfügung. (Keine Handtü-
cher von zu Hause mitbringen!) Fehlt etwas, wird es umgehen aufgefüllt (bei Be-
darf muss das Kind, dass das Fehlen einer Sache bemerkt, bei einer Lehrkraft Be-
scheid geben). Der Hausmeister und die Reinigungskräfte kontrollieren täglich.
In den Pausen führt eine Pausenaufsicht Eingangskontrollen für die Toiletten durch.
Unbedingt die Toilettenregeln besprechen und beachten, sowie die Waschzeit
von mind. 20 Sekunden mit Hilfe eines Liedes einhalten (z.B. Refrain: Im Schatten
des Doms, Heile Gänsje)
                                                                 Diese Plakate hän-
                                                                 gen auf allen Toi-
                                                                 letten aus. Die Pla-
                                                                 kate zum Hände-
                                                                 waschen auch in
                                                                 jedem Klassensaal
                                                                 und Förderraum
                                                                 am Waschbecken.
Allgemeines
      a. Mindestabstand und Gruppengrößen
Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan: Grundsätzlich gilt für alle Personen, die sich auf
dem Schulgelände aufhalten, der Mindestabstand von 1,50 m.

Hiervon darf für Schüler*innen nur abgewichen werden, wenn es für den Unter-
richtsbetrieb im regulären Klassen- und Kursverband zwingend erforderlich ist. Auch
dann ist der maximal mögliche Abstand einzuhalten.

Der Mindestabstand von Schüler*innen zu Lehrkräften und sonstigem Personal ist
stets zu achten, sofern nicht zwingende pädagogisch-didaktische Gründe ein Un-
terschreiten erfordern.

In den Klassen- und Kursräumen sind feste Sitzordnungen einzuhalten. Eine frontale
Sitzordnung ist zu bevorzugen.

Von einer Durchmischung der Lerngruppen sollte abgesehen werden, wenn dies
aus schulorganisatorischen Gründen nicht zwingend erforderlich ist (z.B. Kurssystem,
klassenübergreifender Religions-/Ethikunterricht). Kommen in einer Lerngruppe Schü-
ler*innen aus verschiedenen Klassen zusammen, ist auf eine „blockweise“ Sitzord-
nung der Teilgruppen zu achten. Dies ist zu dokumentieren.

Auch bei Konferenzen, Elternabenden und anderen Veranstaltungen ist auf eine
feste Sitzordnung zu achten (Dokumentation).

      b. Schüler*innen mit Grunderkrankungen
Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan: „Auch Schüler*innen mit Grunderkrankungen
unterliegen der Schulpflicht.

Eine generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe für einen schweren COVID-19-
Krankheitsverlauf ist aus medizinischer Sicht insbesondere für Kinder und Jugendli-
che nicht möglich. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin
(DGKJ) geht davon aus, dass Kinder und Jugendliche mit chronischen Erkrankun-
gen, die gut kompensiert bzw. gut behandelt sind, auch kein höheres Risiko für
eine schwerere COVID-19-Erkrankung zu fürchten haben, als es dem allgemeinen
Lebensrisiko entspricht.6 Insofern muss im Einzelfall durch die Eltern/Sorgeberechtig-
ten in Absprache mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten äußerst kritisch ge-
prüft und abgewogen werden, inwieweit das mögliche erhebliche gesundheitli-
che Risiko eine längere Abwesenheit vom Präsenzunterricht und somit Isolation der
Schülerin oder des Schülers zwingend erforderlich macht.

In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine reguläre Beschulung mit ge-
sonderten Hygienemaßnahmen eine Alternative zur Befreiung von der Präsenz-
pflicht darstellen kann (geschützte Präsenz), damit die Anbindung an die Schule
und möglichst auch an die Klassengemeinschaft nicht verloren geht (z.B. Abstand
zu Mitschüler*innen, Tragen einer höherwertigen Schutzmaske). Es werden dann
nur einzelne Aktivitäten, bei denen Kontakte nur schwer vermieden werden kön-
nen, in Distanz fortgeführt oder räumlich und zeitlich getrennt von den Mitschülerin-
nen und Mitschülern durchgeführt (z.B. Sport), während Präsenzveranstaltungen
immer vorrangig durchgeführt werden.
Wird eine Befreiung vom Präsenzunterricht für medizinisch erforderlich gehalten, ist
dieses durch ein ärztliches Attest nachzuweisen und der Schule vorzulegen. Die be-
troffenen Schüler*innen erhalten ein Angebot im Fernunterricht, das dem Präsen-
zunterricht gleichsteht.

Fragen Sie ggf. bei Eltern nach, deren Kinder an einer Vorerkrankung leiden. Sollten
Eltern Kinder mit Vorerkrankungen in die Schule schicken, geschieht das auf deren
Verantwortung. Wir müssen dazu kein extra Attest oder sonstiges einfordern. Wich-
tig ist, dass Sie dies, wenn Sie mit den Eltern besprechen, kommunizieren.

      c. Angehörige mit Risikoerhöhenden Grunderkrankungen
Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan: Sofern eine Schülerin oder ein Schüler mit ei-
nem Angehörigen – insbesondere Eltern, Großeltern oder Geschwister – in häusli-
cher Gemeinschaft lebt und bei diesem Angehörigen eine relevante Erkrankung,
bei der eine Infektion mit SARS-Cov-2 ein besonders hohes gesundheitliches Risiko
darstellt, besteht, sind vorrangig Maßnahmen der Infektionsprävention innerhalb
der häuslichen Gemeinschaft zum Schutz dieser Angehörigen zu treffen.

Die Nichtteilnahme von Schüler*innen am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer
Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in
Betracht kommen. Dies setzt voraus, dass ein ärztliches Attest des betreffenden An-
gehörigen vorgelegt wird, aus dem sich die Corona-relevante Vorerkrankung
ergibt.

Eine Entbindung von der Teilnahme am Präsenzunterricht kommt vor allem dann in
Betracht, wenn sich die oder der Angehörige aufgrund des individuellen Verlaufs
ihrer oder seiner Vorerkrankung vorübergehend in einem Zustand erhöhter Vulne-
rabilität befindet. Die Verpflichtung der Schüler*innen zur Teilnahme am Fernunter-
richt und zur Teilnahme an Prüfungen bleibt bestehen.

Organisation
      a. Feueralarm
Kurzfassung:
•   Während der Übung tragen alle Beteiligte einen Mund-Nasen-Schutz (MNS). Bei
    einem realen Feueralarm darf das Tragen von einem MNS natürlich nicht zu ei-
    ner Verzögerung führen und es würde im Zweifel dann darauf verzichtet. Im
    Ernstfall geht die Menschenrettung vor.
•   Alle Beteiligten sollten die Gebäude zügig verlassen, aber Gedränge mit Kör-
    perkontakt vermeiden.
•   An den Sammelstellen sollten die Beteiligten größtmöglichen Abstand vonei-
    nander halten. Wo möglich, sollte ein Mindestabstand von 1,50 m eingehalten
    werden.
•   Nach Beendigung der Übung sollten die Beteiligten nicht gleichzeitig, sondern
    versetzt wieder in das Schulgebäude gehen. Also in Gruppen oder Klassen.
b. Elternabende
Nach § 2 Abs. 3 der 10. CoBeLVO sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen
mit bis zu 150 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung der notwendi-
gen Schutzmaßnahmen zulässig. Insbesondere gelten das Abstandsgebot, die
Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Sofern die Teilnehmenden
keine zugewiesenen Plätze haben, gilt zudem eine Personenbegrenzung von 1 Per-
son/10 m² Besucherfläche.
D.h. die Elternabende müssen alle an unterschiedlichen Tagen in der Turnhalle
stattfinden. Es können max. 50 Personen gleichzeitig an einem Elternabend teilneh-
men. Es ist eine feste Sitzordnung anzulegen und zu dokumentieren.

      c. Unterricht allgemein
Szenario 1 & 3
Die Durchmischung der Schülergruppen soll so wenig wie möglich bei so viel Nor-
malität wie möglich erfolgen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Klassenstufen 1/2,
wenn möglich, von Stufen 3/4, etwas getrennt sind und dann Unterricht in diesen
festen Gruppen erhalten. Allerdings wird es auch Fälle geben, in denen die Stufen
1-4 gemeinsam beispielsweise in Nachmittags-AGs in gemischten Gruppen zusam-
men sein werden. Oberstes Gebot dabei ist, dass die Hygieneregeln eingehalten
werden und immer nachvollziehbar ist, welche Gruppen an der Schule existieren
und wann sie zusammengekommen sind, damit ggf. eine Nachverfolgung der
Kontakte möglich sein wird.

Die Klassen bleiben in ihrem Klassenverbund zusammen und es werden nur klassen-
übergreifende Gruppen auf der Stufe gebildet (Religions- und Schwimmunterricht).
Im Nachmittagsbereich verfahren wir größtenteils ebenso, soweit organisatorisch
möglich.

In den Klassen, für das Mittagessen und für die Hausaufgabenbetreuung werden
den Kindern feste Plätze zugewiesen. Diese werden auf einem Sitzplan vermerkt.

Einzig die AGs, die von außerschulischen Partnern angeboten werden (Basketball,
Judo, Fußball, Forscher-AG, Französisch, Ukulele, Cajon) können stufenübergrei-
fend stattfinden.

Sie als Sorgeberechtigte entscheiden, ob ihr Kind unter diesen Voraussetzungen
(Durchmischung der Klassenstufen) an einer AG teilnimmt.
Szenario 2

Alle Klassenlehrer*innen werden ihre Klassen in Gruppe 1 und Gruppe 2 einteilen,
um für Szenario 2 vorbereitet zu sein. Evtl. kann die Teilung aus dem SJ 2019/2020
beibehalten werden.
Parallel zum Präsenzunterricht in Szenario 2 werden die pädagogischen Angebote
für den Fernunterricht für die Kinder, die aus persönlichen Gründen nicht an der
Präsenzbeschulung teilnehmen können, fortgesetzt.
Ausschnitt aus den Leitlinien: Die Klassenstufe 1 soll bis zu den Weihnachtsferien
möglichst jeden Tag Präsenzunterricht erhalten.
Gruppe 1 wird dann von 7:30 – 10 Uhr unterrichtet
Gruppe 2 wird dann von 10:30 – 13 Uhr unterrichtet

      d. Unterrichtszeit/ Betreuungszeit
Szenario 1
Um das Ankommen zu entzerren, haben wir leicht versetzte Ein- und Ausgleitzeiten.

        1. + 2. Klassen                                          3. + 4. Klassen
      7:40 - 7:50 Uhr             Offener Anfang               7:50 – 8:00 Uhr
 7:50 - 8:40 Uhr             1. Stunde                     8:00 – 8:50 Uhr
                                  5 min. Pause                 8:50 – 8:55 Uhr
 8:40 - 9:25 Uhr             2. Stunde                     8:55 – 9:45 Uhr
      9:25 – 9:45 Uhr             1. große Pause               9:55 – 10:15 Uhr
      9:45 – 10:15 Uhr            Frühstückspause              9:45 – 9:55 Uhr
 10:15 - 11:05 Uhr           3. Stunde                     10:15 – 11:05 Uhr
                                  5 min. Pause                 11:05 – 11:10 Uhr
 11:05 – 11:55 Uhr           4. Stunde                     11:10 – 12:00 Uhr
                                  2. große Pause               12:00 - 12:15 Uhr
                             5. Stunde (für 3. + 4. Sj.)   12:15 - 13:05 Uhr

Szenario 2
 Klassenstufe         Organisation                             Notbetreuung
 1. Klassen           Ankommen: 7:30 – 7:45 Uhr,               bis 16 Uhr
                      Unterricht: 7:45 – 11:30 Uhr,
                      Gehen: 11:30 – 11:45 Uhr Gehen
 2. Klassen           Ankommen: 7:45 – 8:00 Uhr,               bis 16 Uhr
                      Unterricht: 8:00 – 11:45 Uhr,
                      Gehen: 11:45 – 12 Uhr Gehen
 Notbetreuung         Ankommen: 8:00 – 8:15 Uhr                bis 16 Uhr
                      ab 9:00 Uhr wieder
 3. Klassen           Ankommen: 8:15 – 8:30 Uhr,               bis 16 Uhr
                      Unterricht: 8:30 – 12:15 Uhr,
                      Gehen: 12:15 – 12:30 Uhr
 4. Klassen           Ankommen: 8:30 – 8:45 Uhr,               bis 16 Uhr
                      Unterricht: 8:45 – 12:30 Uhr,
                      Gehen: 12:30 – 12:45 Uhr

→ Sollten Sie im Anschluss an die Unterrichtszeit Notbetreuung im Nachmittag be-
             nötigen, müssen Sie diese unbedingt per Mail anmelden

Szenario 3
Bei Schließung einzelner Klassen oder Stufen Unterricht, geht es für verbleibende
Klassen weiter wie in Szenario 1.
e. Notbetreuung
Szenario 2 & 3
Ausschnitt aus dem Schreiben des Ministeriums: "Beim Zugang von Schüler*innen
zur Notbetreuung soll neben der Orientierung an sogenannten systemwichtigen
Beschäftigungsbereichen auf die Bedürfnisse von berufstätigen Eltern angesichts
der wieder anlaufenden Wirtschaft Rücksicht genommen werden. Auch Schü-
ler*innen mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen die Möglichkeit erhalten, die
Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. Grundsätzlich gilt: Wer keine Kinderbetreu-
ung organisieren kann, aber dringend eine braucht, kann von der Notbetreuung
Gebrauch machen. Die Eltern sollen dabei verantwortlich handeln. Sollten die Zah-
len der Notbetreuung zu stark steigen, muss ggf. nachgesteuert werden."
Die Notbetreuung findet im Mehrzweckraum statt.
Die Kinder der Notbetreuung bringen ihre Arbeitsmaterialien weiterhin von zu
Hause mit. Achtung: da wir in der Schule noch kein ausreichendes W-LAN haben,
können die Kinder in der Schule in den Räumen außerhalb des PC-Raums mit An-
ton, Antolin oder Zahlenzorro arbeiten, da hierfür eine Internetverbindung benötigt
wird. (wir arbeiten an einem besseren Zugang)
Die Kinder der Notbetreuung bekommen keine Hausaufgaben. Sie werden wie die
Kinder im Fernunterricht beschult.
Zur Anmeldung schreiben Sie eine Mail mit folgende Angaben an martinus-
schule@mso.bildung-rp.de:

 Name des Kindes: __________________________________________________________
 Klasse: ___________
 Betreuungszeit: Tage: _____________________ Uhrzeit: von ________ bis __________
 Mein Kind nimmt normalerweise regulär an der Nachmittagsbetreuung teil:
 O ja O nein
 Grund für die Betreuung: ____________________________________________________

      f. Wegeführung
Szenario 1, 2 & 3
Die Wegeführung wird wie gehabt beibehalten.
Personen, die sich in folgenden Räumen aufhalten, nutzen ausschließlich das vom
Haupteingang aus gesehen linke Treppenhaus, das Betreten und Verlassen des
Schulhauses erfolgt durch den Haupteingang
    o 1a, FöRaum 1, 1b, Sporthalle, 3b, FöRaum 3, 3a, 3c, TG-Raum, 4a
Personen, die sich in folgenden Räumen aufhalten, nutzen ausschließlich das vom
Haupteingang aus gesehen rechte Treppenhaus, betreten und verlassen das
Schulhaus auch über dieses:
o 1c, Kinderküche, 2a, 2c, FöRaum 2, 2b, Mehrzweckraum, FöRaum 4, 4b, RU-
      Raum, 4c

                    Haupteingang    Eingang rechtes Trep-    Toilettennutzung Kinder
                                    penhaus
      1a                  X                                            EG
      1b                  X                                            EG
      1c                                       X                     1. OG
      2a                                       X                     1. OG
      2b                                       X                     1. OG
      2c                                       X                     1. OG
      3a                  X                                            EG
      3b                  X                                            EG
      3c                  X                                   Außentoilette Hinterhof
      4a                  X                                   Außentoilette Hinterhof
      4b                                       X              Außentoilette Hinterhof
      4c                                       X              Außentoilette Hinterhof
      MZR                                      X                     1. OG

Die Flure sind durch Bänder unterteilt, sodass ein Wechsel zwischen den Treppen-
häusern nicht stattfinden kann. Im ersten Stock ist die Flurkette versetzt worden. Es
ist ein kleiner Durchgang vom Lehrerzimmer zu den Toiletten für die Lehrer*innen
gegeben.
In den Fluren sind auf dem Boden Markierungen angebracht, damit auch dort ein
Abstand gewährleistet ist, sollten sich mehrere Personen auf dem Gang begeg-
nen.

      g. Ankommen
Szenario 1, 2 & 3
Ausschnitt aus dem 4. Hygieneplan: „Um im Falle einer Infektion bzw. eines Ver-
dachtsfalls ein konsequentes Kontaktmanagement durch das Gesundheitsamt zu
ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu beachten: (…) tägliche Dokumentation
der Anwesenheit weiterer Personen über Namens- und Telefonlisten im Sekretariat
(z. B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulaufsicht, Fachleiterinnen
und Fachleiter, außerschulische Partner, Erziehungsberechtigte). Deren Anwesen-
heit ist auf das Notwendigste zu reduzieren.“

Um den Aufwand für alle so gering wie möglich zu halten, sollen die Kinder daher
weiterhin ab dem Hoftor allein auf den Pausenhof kommen. Betreten Erziehungs-
berechtigte das Schulhaus ist ein Datenblatt auszufüllen.
Beim Betreten, Überqueren und Aufhalten auf dem Pausenhof Mund-Nasen-Schutz
tragen. In den Fluren, Treppenhäusern, Toiletten und Essensräumen muss weiterhin
der Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Weg zum Klassensaal, zur Toilette etc.).
Die Kinder stellen sich morgens an ihren gewohnten Aufstellplätzen auf.
Szenario 1 & 3
Die (verbliebenen) Klassen werden morgens klassenweise von ihrer Klassenlehrkraft
ins Schulhaus gebeten. Die Kinder können sich paarweise an den Markierungen
aufstellen.
Im Klassensaal waschen sich alle Kinder die Hände.
Szenario 2 & 3
Am Aufstellplatz sind Markierungen im Abstand von 1,50 m auf dem Boden ange-
bracht, die den Abstand gewährleisten sollen.
Jedes Kind stellt sich auf eine Markierung und wartet, bis es von der Lehrkraft/ Be-
treuungsperson ins Schulhaus gebeten wird.
Die Notbetreuungskinder warten hinter der Klasse 2c und halten Abstand zu ande-
ren Kindern.
Die Kinder werden einzeln ins Haus und mit Abstand zur jeweiligen Toilette zum
Händewaschen geschickt → je ein Junge – ein Mädchen in räumlichem Abstand,
die nächsten Kinder ca. 1 min später.

      h. Raumzuweisung
Szenario 1, 2 & 3
Die Klassen werden in ihren jeweiligen Klassenräumen beschult.
Die Kinder bleiben auch im Nachmittagsbereich in den zugewiesenen Räumen
und Gruppen.
Szenario 1 & 3
Jeweils 2 Kinder sitzen an einem gemeinsamen Tisch.
Die Betreuungsräume 1 & 2 stehen lediglich als Essensräume zur Verfügung und
nicht für den Freizeitbereich in der Zeit von 12 – 16 Uhr.
In der Früh- und Spätbetreuung (7 – 7:45 Uhr und 16 – 16:30 Uhr) können die Räume
zur Betreuung verwendet werden. In der Frühbetreuung nutzen die angemeldeten
Kinder gemeinsam den Betreuungsraum 1 (1. – 4. Klassen). In der Spätbetreuung
nutzen die 1 + 2. Klassen den Betreuungsraum 1 und die 3. + 4. Klassen den Betreu-
ungsraum 2.
Szenario 2
Ausschnitt aus dem 3. Hygieneplan: „Zur Vermeidung der Übertragung durch
Tröpfcheninfektion muss auch im Schulbetrieb ein Abstand von mindestens 1,50
Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Tische in den Klassenräumen
entsprechend weit auseinandergestellt werden müssen und damit deutlich weni-
ger Schüler*innen pro Klassenraum zugelassen sind als im Normalbetrieb.“
Vorbereitung:
Die Tische der Klassen sind morgens vorbereitet, sodass die Kinder möglichst wenig
durch die Klassenräume laufen müssen.
Da das Ankommen bzw. Zurückkommen aus der Pause mit Händewaschen, Ab-
stand halten usw. viel Zeit in Anspruch nimmt, sollen die Kinder, die fertig sind,
schon direkt mit dem Arbeiten am Platz beginnen können. Jedes Kind hat daher
einen Arbeitsplan, mit dem es beginnen kann.

      i. Anweisungen für den Unterricht
Szeanrio 1, 2 & 3
Morgens und nachmittags Instruktion der Kinder zu Hygienemaßnahmen (Abstand
einhalten, wo es möglich ist, Niesen und Husten in Ellenbogen, Hände regelmäßig
waschen, in jedem Fall vor und nach dem Essen, nach der Pause, nach dem Toi-
lettengang, beim Ankommen in der Schule)
Sitzkreise und andere Kooperationsformen (z.B. Stationenarbeit, Gruppen- und
Partnerarbeit) sind nicht möglich bzw. nur in abgewandelter Form (z.B. Stationen
als Päckchen für die Kinder am Platz packen)
Auf Bewegungspausen auch am Arbeitsplatz ist zu achten (→ Kartei „Bewegtes
Lernen).
Jacken können mit in die Klasse genommen werden und am Platz auf den Stuhl
gehängt werden. Schuhe werden vor dem Klassensaal getauscht (Straßen- und
Hausschuhe).
Ausschnitt aus den Leitlinien: Auf Druckaufträge für Schüler*innen sollte verzichtet
werden; nicht jeder Haushalt hat einen Drucker. Vorrangig sind die eingeführten
Schulbücher und Arbeitshefte zu verwenden. Ansonsten können Kopiervorlagen
mitgegeben werden.

      j. Pausen
Szenario 1, 2 & 3
Kontaktspiele auf dem Pausenhof sind untersagt! Es können pädagogische Pausen
durchgeführt werden, d.h. eine Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft gestaltet
die Hofpause mit jeweils einer Lerngruppe, z.B. durch Bewegungsübungen mit Si-
cherheitsabstand. → s. Ideensammlung (in jeder Klasse und jedem Zwischenraum,
sowie in der Betreuung befindet sich eine Mappe mit Ideen)
Material für die Pause, dass von Schulseite ausgegeben wird, kann in einer Kiste zur
Verfügung gestellt werden. Danach muss das Material gereinigt werden. Bitte mit
dem Nachmittagsbereich die Kisten zusammenstellen. Kiste bleibt im jeweiligen
Klassen-/ Förderraum
Während der Pausen soll von den Lehrkräften sowie Schüler*innen weiterhin ein
Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Die verschiedenen Klassen werden im Abstand nach draußen geschickt, um Stau
auf der Treppe bzw. an der Tür zu vermeiden. Beim Einlassen ins Haus ist auf Ab-
stände zu achten → erst zur Toilette schicken, wg. Händewaschen.
Szenario 1 & 3
   •   Frühstückspause und Laufpause sind versetzt geplant: 1. + 2. Klasse haben
       erst Laufpause, dann Frühstückspause, 3. + 4. Klassen umgekehrt, die 3.
       Stunde beginnt für alle um 10:15 Uhr
   •   Die Pausenhöfe sind in 5 Hälften unterteilt, es gibt für die verschiedenen Pau-
       sen Pläne, welche Klassen wann, welchen Pausenhofbereich nutzen.
   •   Die Pausenhöfe dürfen während der Pause nicht gewechselt werden.
Szenario 2
   •   Pro Pausenhofhälfte immer nur max. 15 Kinder
   •   Die Pausenhöfe dürfen während der Pause nicht gewechselt werden.
Die Spielgeräte auf den Pausenhöfen bleiben geöffnet, solange sich die Kinder an
die Abstandsregeln halten.
(→ die Fahrrad- und Rollerstangen dürfen nicht als Reckstangen genutzt werden,
sie haben einen zu großen Durchmesser!). Ist die Einhaltung der Abstandsregeln
nicht möglich, werden die Spielgeräte gesperrt. Die Lehrkräfte weisen die Kinder
ein bzw. teilen mit, wie viele Kinder an welchem Spielgerät sein dürfen.
Am Ende der Pause werden die Kinder einzeln ins Schulhaus geschickt. Die Kinder
ziehen sich an der Garderobe um, legen ihren Mundschutz am Platz ab und wa-
schen sich in der Klasse die Hände.

       k. Mittagessen
Szenario 1 & 3
Die Pflicht zum Tragen einer MNB in der Mensa entfällt nur am Platz. Es muss ge-
währleistet sein, dass das Abstandsgebot von 1,5 m zwischen Schüler*innen der
verschiedenen Klassen bzw. Kurse eingehalten wird.
Die Kinder essen daher mit ihrer Klasse. Für das Mittagessen stehen die Kinderkü-
che, der Betreuungsraum 1 und 2 zur Verfügung. Die Kinder haben in den Räumen
feste Sitzplätze.
Die Kurzbetreuungskinder verbleiben vorerst in ihren Klassen und gehen mit diesen
in den jeweiligen Mittagessenraum und später in die Klasse zurück. Sie müssen je-
doch weiterhin ihr eigenes Mittagessen mitbringen.
Der Getränkespender wird nur von den Erzieherinnen, FSJlern oder Küchenpersonal
benutzt (Karaffen).
Erst wenn alle Kinder mit dem Essen fertig sind, geht es hinaus auf den Pausenhof
zum Spielen. Vorher kann aufgrund fehlender Aufsicht kein Kind auf den Hof ge-
schickt werden.
l. Abholzeiten
Szenario 1, 2 & 3
Das Betreten des Schulgeländes und der Schule für externe Besucher ist nur unter
der Auflage gestattet, dass täglich die Anwesenheit weiterer Personen über Na-
mens- und Telefonlisten im Sekretariat (z. B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertre-
ter der Schulaufsicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Partner, Erzie-
hungsberechtigte) dokumentiert wird. Deren Anwesenheit ist auf das Notwen-
digste zu reduzieren.
Die Kinder können nur zum Unterrichtsende oder jeweils zur vollen Stunde im Nach-
mittagsbereich abgeholt werden. Sie werden zur angegebenen Zeit auf den Vor-
derhof geschickt.

Ändert sich etwas an den angegebenen Zeiten, müssen die Kinder am Morgen ei-
nen Zettel mit in die Schule bringen, auf dem die Abholzeit für den Tag vermerkt ist.

      m. Elterngespräche
Elterngespräche können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Ein
Betreten des Schulhauses ohne vorherige Vereinbarung soll nicht geschehen.

      n. I-Kräfte
Szenario 2
Der Abstand zu den Kindern muss ebenso eingehalten werden, bei Bedarf, z.B. bei
notwendigem engen Kontakt zwischen Schüler*innen und I-Helfer, wird Mund-Na-
sen-Schutz angelegt (I-Kraft und Kind).
Für die I-Kräfte steht in jedem Saal nur noch der Stuhl zur Verfügung. Ein Tisch hat
momentan keinen Platz mehr.
Hygieneregeln des Hauses gelten auch für I-Kräfte.

      o. Material abholen
Szenario 1, 2 & 3
Das Betreten des Schulgeländes für externe Besucher ist nur unter der Auflage ge-
stattet, dass täglich die Anwesenheit weiterer Personen über Namens- und Telefon-
listen im Sekretariat (z. B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertreter der Schulauf-
sicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Partner, Erziehungsberech-
tigte) dokumentiert wird. Deren Anwesenheit ist auf das Notwendigste zu reduzie-
ren.
Das Material sollte daher weiter vor dem Schultor an Sie übergeben werden bzw.
ausgetauscht werden, sollte dies nötig sein. Dazu können alle Tore genutzt werden
→ in der Feuerwehrzufahrt ist genügend Platz.
Pädagogisches Konzept
       a. Unterricht allgemein
   1. Schulklingel
Die Klingel bleibt ausgeschaltet.
   2. Vertretungskonzept
Szenario 1, 2 & 3
Die Klassen dürfen nicht aufgeteilt werden.
Szenario 1
Es gibt keinen Aufteilplan, um die Gruppen nicht zu durchmischen.
o Vertretungskonzept:
  ▪ 1. Doppelbesetzungen der Lehrer in den Klassen werden aufgelöst
  ▪ 2. Doppelführung zweier Klassen durch den Nachbarklassenraum-Lehrer
  ▪ 3. Klassen kommen später zur Schule oder gehen früher nach Hause
  ▪ 4. Klassen bleiben zu Hause (Reihum) (Notbetreuung für max. 10 Kinder →
     werden im Nebenraum der Parallelklassen betreut)
   3. Unterrichtsplanung allgemein
   -   PC-Unterricht in allen 2. – 4. Klassen mit jeweils halber Klasse im PC-Raum bis
       genügend Tablets vorhanden sind (und die Infrastruktur einigermaßen funkti-
       oniert) → eine PC-Nutzungsordnung geht Ihnen in der nächsten Woche zu
   -   Der Förderunterricht der 2. Klassen findet in den Zeiten des PC-Unterrichts im
       Lichthof im 1. OG statt. Es ist daher darauf zu achten, dass auf den Fluren
       nicht gesprochen wird. (Leises Schulhaus)
   -   AG finden klassenintern statt (keine Durchmischung von Jahrgangsstufen),
       AG-Thema wird mit der Klasselehrkraft und den Schüler*innen der jeweiligen
       Klasse besprochen und ggf. im Schuljahr angepasst

       b. Sportunterricht
   -   Wie und ob Sport-/ Schwimmunterricht stattfindet, muss noch ergänzt wer-
       den.
   -   Der Sportunterricht im Freien ist dem Sportunterricht im Innenbereich vorzu-
       ziehen.

       c. Musikunterricht
   -   Die Singkids entfallen bis auf Weiteres, da der Abstand von 3 m zu allen Sei-
       ten und 4 m zum Chorleiter nicht eingehalten werden kann.
   -   In den Klassen kann nicht gesungen werden, da der Abstand von 3 m zu al-
       len Seiten nicht eingehalten werden kann.
   -   Flötenunterricht findet auch bis auf Weiteres nicht statt, da auch hier der Ab-
       stand von 3 m nicht eingehalten werden kann.
d. Ausflüge/ Unterrichtsgänge/ Klassenfeste
Ausflüge mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sollen bis zu den Herbstferien nicht
stattfinden, danach wird neu entschieden.

      e. Fernunterricht
Szenario 1
Ausschnitt aus den Leitlinien: „Zu Beginn des Schuljahres werden alle Schüler*innen
in den Umgang mit für sie geeigneten Lernplattformen und einem Videokonferenz-
system eingeführt.“
(s. Unterrichtsplanung allgemein)
Szenario 2 & 3
Ausschnitt aus den Leitlinien: „Fernunterricht soll entsprechend den geltenden
Stundenplänen erteilt werden. Für die Gestaltung des Fernunterrichts gibt es ver-
schiedene Möglichkeiten, z.B. Videokonferenzen mit der Lerngruppe oder Wo-
chenplanarbeit mit Telefonkonferenzen und Feedback durch die Lehrkraft.

Zu Hause erledigte Arbeiten müssen kontrolliert werden.

Die Klassenleitung koordiniert Anzahl und Umfang der Arbeitsaufträge, die im Rah-
men des Fernunterrichts oder für die Phasen häuslichen Lernens (Szenarien 2 und 3)
den Schüler*innen erteilt werden. Die Schüler*innen organisieren, dokumentieren
und reflektieren mit Hilfe eines an das Alter der Schüler*innen angepassten Lernpla-
ners das Lernen und Arbeiten zuhause.

Auf Druckaufträge für Schüler*innen sollte verzichtet werden; nicht jeder Haushalt
hat einen Drucker. Vorrangig sind die eingeführten Schulbücher und Arbeitshefte
zu verwenden.

Schüler*innen brauchen auch im Fernunterricht regelmäßig Rückmeldung. Jede
Lehrkraft, die Fernunterricht erteilt, muss mindestens zweimal pro Woche in einem
festgelegten Zeitraum den Schüler*innen Rückmeldungen geben oder für Fragen
zur Verfügung stehen.

Auch für die Eltern müssen Möglichkeiten zur verlässlichen Kontaktaufnahme mit
den Lehrkräften sichergestellt sein.

Wir werden im Fernunterricht mit https://learningview.org arbeiten. Diese Plattform
bietet die Möglichkeit den Wochenplan digital einzustellen.
Als Lehrer können wir Lernziele für die Klassen erstellen und Schülern bei Bedarf ein-
zelne Aufgaben zuweisen. Verschiedene Aufgabentypen wie Buch, Arbeitsheft, Ar-
beitsblatt oder Weblink erleichtern den Überblick. Außerdem können einfache
Selbsttests mit mehreren Multiple-Choice Fragen erstellt werden, damit Lernende
ihren aktuellen Wissenstand besser selbst einschätzen können.
Für jede Klasse erhalten wir einen aktuellen Überblick über den bisherigen Lernziel-
stand. Bei ausgewählten Aufgaben kann eine Prüfung durch die Lehrperson einfor-
dert werden. Ein Überblick über die bisherig erledigten Aufgaben der ganzen
Klasse zu jedem Themengebiet erleichtert die Arbeit und die Kontrolle. Durch einen
Klick können von Lehrerseite selbst Aufgaben als erledigt markiert werden.
Das Lernjournal gibt einen chronologischen Überblick über die letzten Aktivitäten
eines Schülers.
Lerningview.org kann als App auf dem PC, Tablet oder Handy installiert oder als
Link in einem Browserfenster geöffnet werden.
Sie erhalten im Laufe der nächsten Wochen noch entsprechende Unterlagen mit
der Zustimmung zur Nutzung. Außerdem werden wir Sie über Sprechzeiten der
Schulleitung, Lehrkräfte und Betreuerinnen im Nachmittagsbereich noch gesondert
informieren.

       f. Betreuung
Neu:
   •   die Kurzbetreuungskinder werden mit ihrer Klasse bis zum Ende ihrer jeweili-
       gen Betreuungszeit betreut und nicht in zusätzliche Gruppen geschickt.
   •   die Eltern können nur zur vollen Stunde abholen, die Kinder werden zur an-
       gegebenen Zeit nach draußen geschickt
   •   externe AG-Leiter im Nachmittagsbereich müssen tagesaktuelle Anwesen-
       heitslisten führen

Dokumentation und Nachverfolgung
       a. Dokumentation
Um im Falle einer Infektion bzw. eines Verdachtsfalls ein konsequentes Kontaktma-
nagement durch das Gesundheitsamt zu ermöglichen, ist vor allem Folgendes zu
beachten:
   •   regelhaftes Dokumentieren der Anwesenheit in den Klassen- und Kursbü-
       chern,
   •   tägliche Dokumentation der Anwesenheit des regelhaft in der Schule einge-
       setzten Personals,
   •   Dokumentation von Einzelförderung mit engem Kontakt zu Schüler*innen
       (z.B. Integrationskräfte),
   •   tägliche Dokumentation der Anwesenheit weiterer Personen über Namens-
       und Telefonlisten im Sekretariat (z. B. Handwerker, Vertreterinnen und Vertre-
       ter der Schulaufsicht, Fachleiterinnen und Fachleiter, außerschulische Part-
       ner, Erziehungsberechtigte). Deren Anwesenheit ist auf das Notwendigste zu
       reduzieren.
Achten Sie unbedingt darauf und sofort über Änderungen Ihrer Kontaktdaten zu
informieren. (neue Telefonnummer/ Handynummer, Adressänderung bei Umzug…)
b. Meldepflicht
Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan: In Schulen ist laut Infektionsschutzgesetz die
Leitung der Einrichtung für die Sicherstellung der Hygiene verantwortlich.

      c. Vorgehen bei Corona-Verdacht
Vorgehen bei einem Erkrankungsfall in der Schule

Ausschnitt aus dem 5. Hygieneplan: Sowohl der Verdacht einer COVID-19-Erkran-
kung sowie die Erkrankung selbst ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. t IfSG melde-
pflichtig.

Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Ge-
sundheitsamt spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt
hat, vorliegen. Die Gesundheitsämter stellen dafür i.d.R. standardisierte Meldefor-
mulare zur Verfügung. Ein entsprechendes Formular ist auch auf der Internetseite
des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz unter https://lua.rlp.de/de/ser-
vice/downloads/infektionsschutz/ abrufbar. Eine Meldung darf wegen einzelner
fehlender Angaben nicht verzögert werden (vgl. § 9 Abs. 3 IfSG). Zeitgleich ist auch
die zuständige Schulaufsicht zu informieren. Die Nachmeldung oder Korrektur von
Angaben hat unverzüglich nach deren Vorliegen an das Gesundheitsamt zu erfol-
gen, das die ursprüngliche Meldung erhalten hat. Das Gesundheitsamt ist befugt,
von dem Meldenden Auskunft über Angaben zu verlangen, die die Meldung zu
enthalten hat.

Das Gesundheitsamt entscheidet in eigener Verantwortung nach einer entspre-
chenden Risikobewertung auf der Basis des Infektionsschutzgesetzes über Quaran-
tänemaßnahmen, SARS-CoV-2 Testungen und Schließungen von einzelnen Klassen,
Kursen oder ganzen Schulen.
Anlage
      a. Die wichtigsten Hygieneregeln zusammengefasst

Dieses Plakat hängt in jedem Raum aus. Besprechen Sie unbedingt die Regeln täg-
lich mit Ihrem Kind!
Zur Information:
Hinweis aus dem Schreiben des Ministeriums (Die Paragrafen wurden denen der Schulord-
nung für die rheinland-pfälzischen Grundschulen und die Realschule Plus des Bistums
Mainz angepasst. Die Schulordnung wurde Ihnen mit dem Schulvertrag vor Beginn des 1.
Schuljahres zugesandt):

Schüler*innen die sich nicht an die Hygiene- und Abstandsregelungen halten können
Bei Schüler*innen, die sich nicht an die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen hal-
ten, liegt ein Verstoß gegen die Ordnung in der Schule im Sinne von § 45 der Schulordnung
für die rheinland-pfälzischen Grundschulen und die Realschule Plus des Bistums Mainz vor.
Als erzieherische Einwirkung gem. § 45 Abs. 2 sollte zunächst eine Ermahnung ausgespro-
chen werden. Wird dieser Ermahnung nicht Folge geleistet, kann eine Untersagung der
Teilnahme am Unterricht oder ein Ausschluss von der Schule auf Zeit erfolgen. Gem. § 47
Abs. 1.4 und § 48 Abs. 3 können diese Maßnahmen auch vorläufig durch die Schulleiterin
oder den Schulleiter ausgesprochen werden.

Kinder, die sich trotz mehrfacher Ermahnung nicht an diese Infektionsschutzregeln halten,
bekommen eine Information für Sie als Eltern mit nach Hause.

Bei wiederholtem Zuwiderhandeln müssen wir das entsprechende Kind dann auch zukünf-
tig wegen der Gefährdung anderer vom Besuch unserer Einrichtung ausschließen.
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