ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern

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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
ELTERNMITWIRKUNG
                                                                                                       IN RHEINLAND-PFALZ
                                                                                                       von Eltern für Eltern

Impressum:
Ministerium für Bildung
und Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz (Hrsg.)
Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
Tel.: 0 61 31 - 06131 - 16 0
Fax: 0 61 31 - 16 29 97
Web: www.bm.rlp.de

Redaktion: Karina Lucas und Anja Dittrich
Design & Satz: Muhr – Partner für Kommunikation, Wiesbaden
Druck: Graphic Druck GmbH, Bad Kreuznach
Erscheinungstermin: Juni 2020 (voraussichtlich)

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz
herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahl-
helferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwer-
bung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Miss-
bräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor-
mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Infor-
mationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahl-
werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in
einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner poli-
tischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unter-
richtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
LIEBE ELTERN,
                                               LIEBE ERZIEHUNGS-
                                               BERECHTIGTE,
                                               die Mitwirkung von Eltern ist in Rheinland-Pfalz ein
                                               unverzichtbares Element des Schullebens. Eltern und
                                               Schulen gehen eine Erziehungspartnerschaft ein. Sie
                                               teilen die Verantwortung dafür, dass jedes Kind seinen
                                               Neigungen, seinen Fähigkeiten und seiner Entwicklung
                                               entsprechend das bestmögliche Erziehungs- und
                                               Bildungsangebot erhält.

                                               Diese Broschüre, die das Ministerium für Bildung in
                                               Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat heraus-
Dr. Stefanie Hubig       Reiner Schladweiler   gibt, soll Sie mit den Möglichkeiten der Mitwirkung am
Ministerin für Bildung   Sprecher des          Schulleben vertraut machen. Wir wollen Sie ermuti-
                         Landeselternbeirats   gen, sich an der Schule Ihrer Kinder aktiv einzubringen,
                         Rheinland-Pfalz       beispielsweise als Klassenelternsprecherin oder Klassen-
                                               elternsprecher oder im Schulelternbeirat. Wer nicht
                                               gleich ein Amt übernehmen möchte, hat vielfältige
                                               andere Möglichkeiten, sich einzubringen, sei es bei
                                               Elternabenden, bei Schulveranstaltungen oder Festen.

                                               Wir freuen uns über Ihr Interesse. Der Landeselternbeirat
                                               unterstützt Sie gerne, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe
                                               benötigen.

                                               Dr. Stefanie Hubig

                                               Reiner Schladweiler
ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
Eltern und Schule als Erziehungspartner                      Beratungs- und Informationsrecht

    Eltern und Schulen sollen sich als Partner auf Augenhöhe     Die Schule ist verpflichtet, die Eltern in allen Fragen zu
    begreifen. Für das Gelingen dieser Erziehungspartnerschaft   beraten, die für die Entwicklung, den Leistungsstand, die
    ist die richtige Kommunikation und Kooperation zwi-          Schullaufbahn und die Berufswahl ihres Kindes wichtig
    schen Schule und Elternhaus entscheidend. Eltern schul-      sind. Deshalb haben Eltern ein Recht darauf, die ihr Kind
    pflichtiger Kinder haben folgende Rechte und Pflichten.        betreffenden Unterlagen einzusehen, an seinem Unter-
                                                                 richt und an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen.
    Schulbesuchs- und Informationspflicht
                                                                 Eltern nutzen
    Eltern sollen                                                 Elternsprechtage
     ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken,                 Elternsprechstunden
     Interesse für die Unterrichtsinhalte ihrer Kinder           Unterrichtsbesuch nach Absprache
       zeigen und ggf. bei Aufgaben unterstützen                  Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche
     Lernschwierigkeiten mit der Klassen- oder Fachlehr-
       kraft besprechen,                                         Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere
     die Klassenlehrkraft ansprechen, wenn sie Veränderun-       Schulgesetz (SchulG)
       gen oder Auffälligkeiten im sozialen Verhalten ihres       Übergreifende Schulordnung (ÜSchO)
       Kindes beobachten,                                         Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen
     die Schule in allen für das Schulverhältnis bedeutsa-       Schulwahlordnung
       men Fragen informieren, insbesondere über beson-
       dere Umstände, die die schulische Entwicklung des          Alle Rechtsvorschriften sind auf der Elternseite des
       Kindes beeinflussen,                                        Bildungsservers Rheinland-Pfalz - http://eltern.
     Fragen und Kritik am Unterricht oder am Lehrerver-          bildung-rp.de – und über die Homepage des Landes-
                                                                  elternbeirates - http://leb.bildung-rp.de – jeweils
       halten direkt mit der Lehrkraft besprechen,
                                                                  unter „Rechtsgrundlagen“ abrufbar.
     Kritik der Lehrkräfte an ihren Kindern prüfen, mit
       ihren Kindern darüber sprechen und gemeinsame
       Lösungen suchen,                                          Elternvertreterin oder Elternvertreter
     gemeinsam mit den Lehrkräften Maßnahmen zur
       Überwindung von Schwierigkeiten absprechen und            Elternvertreterin oder Elternvertreter sein beutetet, dass
       Absprachen einhalten,                                     man ein öffentliches Ehrenamt ausübt. In der rheinland-
     die Schulmaterialien bereitstellen und darauf              pfälzischen Landesverfassung ist das Ehrenamt als Bür-
       achten, dass die Kinder sie gemäß Stundenplan zur         gerpflicht verankert. Engagement in der Elternvertretung
       Schule mitnehmen,                                         bietet in erster Linie die Möglichkeit, Bewährtes zu pfle-
     ihr Interesse an der schulischen Arbeit zeigen, bei-       gen, gute Ansätze weiterzuführen, aber auch Verbesse-
       spielsweise durch ihre Teilnahme an Elternabenden         rungsvorschläge einzubringen. Eltern haben die Chance,
       und der Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen         Entwicklungen verantwortlich mitzugestalten und ge-
       oder durch die Übernahme von Funktionen in der            meinsam mit der Schule alles für die Zukunft und zum
       Elternmitwirkung.                                         Wohle der Kinder zu tun.
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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
Versicherung von ehrenamtlich tätigen Eltern                       Block 1: Rechte und Pflichten von Eltern und
                                                                                Elternvertretungen
    Wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Aufgaben einen Unfall              Block 2: Kommunikation und Gesprächsführung
    erleiden, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen durch            Block 3: Moderation – Lebendige Gestaltung von
    die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Der gesetzliche Unfallver-                 Elternabenden
    sicherungsschutz erstreckt sich insbesondere auf die
     Teilnahme an Sitzungen des Beirats beziehungsweise               Bei Interesse und entsprechender Nachfrage von Eltern
       an Konferenzen und der damit verbundenen Wege,                  und Elternvertretungen, können die Inhalte dieser The-
     Teilnahme an Klassenfahrten als Aufsicht,                        menblöcke auch in kleineren Modulen vor Ort in Schulen
     Beförderung der Kinder zum Ort einer Veranstaltung               intensiviert werden.
       im Auftrag der Schule mit dem Privat-PKW,
     Organisation und Durchführung von Schulfesten im                 Elternfachtag
       Auftrag der Schule,                                             Einmal im Jahr findet eine landesweite Elternfortbildung
     Mithilfe bei Renovierungen von Gebäuden und                      an wechselnden Standorten und mit unterschiedlicher
       Pausenhöfen,                                                    thematischer Schwerpunktsetzung statt. Dieser Eltern-
     Tätigkeit als Schulweghelferin oder Schulweghelfer               fachtag dient der Stärkung der individuellen Kompetenzen
       und Busbegleiterin oder Busbegleiter im Auftrag der             in der Erziehung und Interaktion mit dem eigenen Kind.
       Städte, Gemeinden oder Schulverbände.
                                                                       Finanzielle Unterstützung
    Elternfortbildung                                                  Ergänzend zu den genannten Fortbildungsangeboten
                                                                       können Zuschüsse für schuleigene Elternfortbildungsver-
    Eltern, die ihre Aufgaben in der Erziehung ihrer Kinder            anstaltungen zu Themen rund um die Erziehung bei der
    aber auch in der Rolle der Elternvertretung verantwor-             Koordinationsstelle für Elternarbeit beantragt werden.
    tungsvoll wahrnehmen möchten, können an verschie-
    denen Fortbildungen teilnehmen. Das Pädagogische                   Landeselterntage
    Landesinstitut führt hierzu im Auftrag des Bildungs-
    ministeriums sowohl regionale als auch überregionale               Der Landeselternbeirat veranstaltet jährlich einen landes-
    Veranstaltungen durch.                                             weiten Elterntag, an dem traditionell auch die Bildungs-
                                                                       ministerin teilnimmt.
    Regionale Angebote zu drei Themenschwerpunkten                     Die jeweils aktuellen Termine und Veranstaltungsorte
    Zur Stärkung der Rechte der Eltern, der Kommunikation              werden sowohl auf dem Bildungsserver und der Internet-
    und Kooperation in und mit Schule werden jedes Jahr an             seite des Landeselternbeirates veröffentlicht, als auch
    regionalen Standorten ganztägige Fortbildungen zu fol-             über das Elterninformationsportal (EIP) bekannt gegeben.
    genden Themenblöcken angeboten:                                    Näheres zu EIP finden Sie auf Seite 18.

    Kontakt:                                                           Kontakt:
    Unfallkasse Rheinland-Pfalz         E-Mail: info@ukrlp.de          Pädagogisches Landesinstitut (PL)
    Orensteinstr. 10, 56626 Andernach   – weitere Auskunft durch die   Butenschönstraße 2, 67346 Speyer
    Tel.: 0 26 32 - 9 60-0              Schulleitung –                 Tel.: 06232 - 659-0
                                                                       E-Mail: zentrale@pl.rlp.de
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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
ELTERNMITWIRKUNG AUF                                        Wahlen in der Klassenelternversammlung

    KLASSENEBENE                                                Bei Wahlen, beispielsweise zur Klassenelternsprecherin
                                                                oder zum Klassenelternsprecher, haben Eltern für jedes
    Aufgaben der Klassenelternversammlung (KEV)                 ihrer Kinder zwei Stimmen. Ist nur ein Sorgeberechtigter
                                                                anwesend, verfügt dieser über beide Stimmen. Die KEV
    Die KEV besteht aus allen Eltern einer Klasse. Ihre wich-   wählt spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn
    tigste Aufgabe ist es, im Interesse der Schülerinnen und    eine Klassenelternsprecherin oder einen Klasseneltern-
    Schüler beratend und unterstützend mit den Klassen-         sprecher und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertre-
    und Fachlehrkräften zusammenzuarbeiten. Hier stehen         terin oder den Stellvertreter. Ihre Amtszeit dauert ein oder
    vor allem Bildungs- und Erziehungsfragen im Vorder-         zwei Jahre. In der Praxis hat sich eine zweijährige Amts-
    grund sowie alle anderen bildungs- und klassenbezoge-       zeit bewährt. Zur Wahlveranstaltung lädt die Klassenlei-
    nen Themen. Im Schuljahr finden an allgemeinbildenden        tung ein. Die KEV tagt in nicht-öffentlicher Sitzung. Ihre
    Schulen mindestens zwei Sitzungen, an berufsbildenden       Beratungen unterliegen grundsätzlich nicht der Ver-
    Schulen mindestens eine Sitzung statt.                      schwiegenheit. Über Angelegenheiten, die einer vertrau-
                                                                lichen Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu
    Themen für die KEV können u. a. sein:                       bewahren. Das Anfertigen eines Protokolls ist sinnvoll.
     Fragen zum Unterricht
     Grundsätze der Notengebung                                Klassenelternsprecherin oder Klassenelternsprecher
     Hausaufgaben/Lernzeit
     Eigenverantwortliches Lernen                              Aufgaben und Pflichten
     Durchführung von Klassenfahrten                            Einladung zur KEV, in Absprache mit der Klassenleitung
     Umgang mit Heterogenität                                    (zweimal im Jahr)
     Klassenmanagement und Demokratieerziehung                  Leitung der KEV
     Bildung und Erziehung in der digitalen Welt                Durchführung der Beschlüsse der KEV
                                                                 beratende Teilnahme an Klassen- und
                                                                  Stufenkonferenzen
    Informationspflicht der Schule                                Vertretung der KEV gegenüber der Schule
                                                                  und den Lehrkräften
    Die Klassenleitungen sind verpflichtet, die KEV über
    schulische und unterrichtsbezogene Angelegenheiten zu       Die KEV kann die Klassenelternsprecherin und den Klas-
    informieren. Das ist die Grundlage für eine erfolgreiche    senelternsprecher sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter
    Elternmitwirkung.                                           durch Mehrheitsbeschluss abwählen. Ausscheiden und
                                                                Nachwahl regelt die Schulwahlordnung.

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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
Aufbau der Elternvertretungen in Rheinland-Pfalz                                                               Ansprechpartner

         Bundeselternrat (BER)                                                                                          Kultusministerkonferenz (KMK),
                                                                                                                        Bundesministerium für Bildung
         Arbeitsgemeinschaft der Landesvertretungen
                                                                                                                        und Forschung (BMBF)
         mit sieben schulartbezogenen Ausschüssen
                                                                                          Entsendung
         Landeselternbeirat (LEB)                                                       von Delegierten                 Ministerium für Bildung (BM)

         34 + 2 Mitglieder
         31 gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schularten aus
         den drei Schulaufsichtsbezirken (Wahlbezirke),
         3 Vorsitzende der Regionalbeiräte, evtl. bis zu
         2 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern mit nicht deutscher
         Herkunftssprachen

         Regionalelternbeirat (REB)                                                                                     Aufsichts- und Dienstleistungs-
                                                                                                                        direktion (ADD) Trier und Außen-
         Gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Schularten
                                                                                                                        stellen Koblenz und Neustadt
         evtl. eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Eltern
         nicht deutscher Herkunftssprache
         REB Rheinhessen-Pfalz                 14 + 1 Mitglieder
         REB Koblenz                           13 + 1 Mitglieder
                                                                                      Regionale Wahlversammlung
         REB Trier                             10 + 1 Mitglieder
                                                                                      der Schulelternsprecherinnen
                                                                                      und -sprecher bzw. der Wahlver-
                                                                                      treterinnen und -vertreter
                                                                                      von Grundschulen
         Arbeitsgemeinschaften der Schulelternbeiräte (ARGE)                                                            Schulaufsicht, Schulträger
         freiwillige Zusammenschlüsse auf kommunaler und regionaler Ebene
         (schulartspezifisch oder schulartübergreifend)

         mit beratender Stimme in Lehrerkonferenzen                                   Schulelternbeirat (SEB)           Schulleitung, örtlicher
         (die doppelte Anzahl von gewählten Elternvertreterinnen und                  gewählte Vertreterinnen und       Schulträger
         -vertretern in der Gesamtkonferenz mit Stimmrecht)                           Vertreter der Eltern
                                                                                      (Wahlverfahren und Zahl der
                                                                                      Mitglieder unterscheiden
                                                                                      sich nach der Schulgröße)
         1-4 Mitglieder im Schulausschuss
         (gewählt vom Schulelternbeirat)
                                                                                      Wahlversammlung/Urwahl*

         Klassenelternversammlung (KEV)                                                                                 Klassenleiterin
         Vorsitz: Klassenelternsprecher/in                                                                              bzw. Klassenleiter

     * Alle Eltern der Schule bei Schulen bis zu acht Klassen und bei Förderschulen

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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
ELTERNMITWIRKUNG AUF                                       In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stell-
                                                                vertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach.
     SCHULEBENE
                                                                Verfahrensweise des SEB
     Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB)
                                                                Der SEB tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, kann jedoch
     Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der      Gäste einladen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter
     Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erzie-   nimmt – bis auf Ausnahmefälle – grundsätzlich an den
     hungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und        Sitzungen teil. Im Schuljahr müssen mindestens zwei Sit-
     mitgestalten.                                              zungen stattfinden. Empfehlenswert ist jedoch ein häufi-
                                                                geres Zusammentreffen, etwa monatlich oder einmal im
     Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor       Quartal.
      Anhören (Stellungnahme des SEB)
      Benehmen (Austausch von Argumenten;                      Die Beratungen des SEB unterliegen nicht der Verschwie-
       Entscheidung durch die Schulleitung)                     genheit. Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen
      Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von                  Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu bewahren.
       SEB und Schulleitung)                                    Die Sitzungen werden protokolliert.

     Informationspflicht der Schule
                                                                Schulelternsprecherin und Schulelternsprecher
     Die Schulleitung ist verpflichtet,
      den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren,        Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den
       die für das Schulleben bedeutsam sind und                Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder
      auf Bezugsquellen für Gesetzes- und Verordnungs-         Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmli-
       texte hinzuweisen.                                       chen Beschluss des SEB abgewählt werden und schei-
                                                                den damit aus ihrem Amt aus.
     Wahl und Zusammensetzung des SEB
                                                                Aufgaben der Schulelternsprecherin oder des
     Schulelternbeiräte werden an allen Schulen gebildet,       Schulelternsprechers
     sofern sie nicht ausschließlich von volljährigen Schüle-
     rinnen und Schülern besucht werden. Die Amtszeit des       Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher
     SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituie-       lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Sie
     rung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus      oder er stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab,
     seinem Amt aus,                                            bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Bei-
      wenn es kein Kind mehr an der betreffenden               träge ein.
        Schule hat oder
      wenn es von seinem Amt zurücktritt.

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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
Mitwirkung der Eltern mit nicht deutscher                    Tipps für Eltern mit nicht deutscher
     Herkunftssprache                                             Herkunftssprache

      im Schulelternbeirat (SEB)                                  Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften halten
       Ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit nicht      bei Sprachproblemen eine Vertrauensperson zu
       deutscher Herkunftssprache größer als 10%, sollen            Gesprächen in der Schule mitnehmen, die übersetzen
       deren Eltern entsprechend im SEB vertreten sein. Sie         und unterstützen kann
       können nachträglich dazu gewählt werden und gehö-           offen mit Lehrkräften umgehen, sie können entschei-
       ren dem SEB mit beratender Stimme an.                        dende Hilfe und Unterstützung bei der Schullaufbahn
                                                                    des Kindes bieten
      im Regionalelternbeirat (REB)                               Kontakt zu den Miteltern halten und Informationen
       Mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der           austauschen, beispielsweise auf Elternabenden, an
       Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache soll in          Schulfesten, im Stadtteil etc.
       den REB gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, be-        Funktionen der Elternmitwirkung wahrnehmen, um
       nennt der REB aus diesem Kreis eine Elternvertreterin        die Anliegen der Kinder mit nicht deutscher Herkunfts-
       oder einen Elternvertreter.                                  sprache einzubringen
                                                                   sich bei schulischen Aktivitäten engagieren
      im Landeselternbeirat (LEB)                                 sich über Rechte und Pflichten von Eltern, Schülerinnen
       Mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter der            und Schülern sowie Lehrkräften informieren
       Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache sollen
       in den LEB gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, be-    Hinweis
       nennt der LEB aus diesem Kreis einen oder zwei Eltern-     Oftmals sind Lehrkräfte für Herkunftssprachenunterricht
       vertreterinnen oder Elternvertreter.                       bereit, Eltern in schulischen Fragen zu unterstützen.

     Förderung von Schülerinnen und Schülern mit
     nicht deutscher Herkunftssprache

     Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutsch-
     kenntnissen werden grundsätzlich im Rahmen der inneren
     und äußeren Differenzierung gefördert. Darüber hinaus
     können unter bestimmten Bedingungen besondere För-
     dermaßnahmen angeboten werden. Der Herkunftsspra-
     chenunterricht ist ein wünschenswertes zusätzliches          Kontakt:
                                                                  Beauftragter der Landesregierung   Postfach 3180, 55021 Mainz
     Angebot. Er unterstützt die schulische und soziale Inte-     für Migration und Integration      Tel.: 0 61 31 - 16 56 36
     gration und fördert die sprachliche und kulturelle Persön-   Ministerium für Familie, Frauen,   E-Mail: BMLI@mffjiv.rlp.de
     lichkeitsentwicklung.                                        Jugend, Integration und            Web: http://integration.rlp.de
                                                                  Verbraucherschutz

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Elternmitwirkung in Konferenzen und Gremien                  Ansprechpartner für Fragen im Schulalltag

      Schulausschuss                                              die Klassen- und Fachlehrkräfte
       Seine Aufgaben sind im Schulgesetz aufgelistet. Große        sind zuständig für Fragen, die einzelne Schülerinnen
       Bedeutung hat sein sachgerechter Ausgleich bei Mei-          und Schüler oder die Klasse betreffen
       nungsverschiedenheiten. Mitglieder sind Lehrkräfte,         die Schulleitung
       Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im jeweils glei-       ist zuständig für pädagogische und organisatorische
       chen Verhältnis. Die Schülersprecherin oder der Schü-        Themen und Stundenplan- oder Vertretungsregelungen
       lersprecher sowie die Schulelternsprecherin oder der        die Schulaufsicht der ADD
       Schulelternsprecher sind kraft ihres Amtes Mitglieder.       ist zuständig für Unterrichtsversorgung und
       Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet den Schul-     Dienstaufsicht
       ausschuss und hat beratenden Stimme.                        der Schulträger
      Schulbuchausschuss                                           ist zuständig für Lernmittelausstattung, Baumaß-
       Bei Neueinführungen von Schulbüchern ist der Aus-            nahmen und Gebäudeunterhaltung
       schuss zu hören. Mitglieder sind je 3 Lehrkräfte,           die Landkreise und kreisfreien Städte
       3 Eltern und 3 Schülerinnen und Schüler.                     sind als Kostenträger zuständig für die Schülerbe-
      Klassen-, Stufen- und Fachkonferenzen                        förderung
       Sie haben durch ihre Beschlüsse wesentlichen Anteil
       an der Gestaltung des schulischen Lebens und Arbei-
       tens. Eltern können als Mitglied des Schulausschusses      Weitere Ansprechpartner sind:
       oder als Klassenelternvertreterin oder Klasseneltern-
       vertreter beratend teilnehmen. Notenkonferenzen wer-        das zuständige Jugendamt
       den ohne Eltern- und Schülervertretung durchgeführt.         bzw. die Jugendsachbearbeiterin und der Jugendsach-
      Gesamtkonferenz                                              bearbeiter der Polizei bei weitergehenden Problemen
       Sie führt in Abstimmung mit der Schulleiterin oder          die Schulpsychologischen Beratungszentren
       dem Schulleiter Entscheidungen herbei, die die schuli-       bei psychologischen Fragestellungen im schulischen
       sche Arbeit bestimmen. Mitglieder des Schulausschus-         Kontext
       ses und weitere dazu bestimmte Elternvertreterinnen         der REB und der LEB über seine Geschäftsstelle
       und Elternvertreter nehmen stimmberechtigt teil.             und deren Mitglieder bei allen offenen Fragen
      Schulträgerausschuss                                        die Koordinationsstelle für Elternarbeit im
       Er berät Maßnahmen, die Schulgebäude und -ausstat-           Ministerium für Bildung
       tung betreffen. Ihm sollen auch an den Schulen des
       Schulträgers gewählte Elternvertreterinnen und Eltern-
       vertreter angehören.
      Dienstbesprechungen
       Sie dienen der Information zwischen Schulleitung und       Kontakt:
       Kollegium und finden ohne Elternbeteiligung statt.          Die Kontaktdaten der hier angegebenen Ansprechpartnerinnen und
                                                                  Ansprechpartner finden Sie auf den folgenden Seiten.
       Dort dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die Kon-
       ferenzen vorbehalten sind.
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Weitere Informationen
                                                                                     Adressen
     Internet
                                                                                     Ministerium für Bildung
     Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz – http://bildung-rp.de – ist eine der        Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
     größten Auskunftsquellen für alle Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und         Tel.: 0 61 31 - 16 0
     Schüler und Eltern.                                                             Fax: 0 61 31 - 16 29 97
                                                                                     E-Mail: poststelle@bm.rlp.de
     Die Homepage des LEB – http://leb.bildung-rp.de – ist eine Informations-        Web: http://www.bm.rlp.de
     plattform für Eltern. Sie finden dort Gesetzestexte, Schulordnungen,
     Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, viele weiterführende Infor-           Koordinationsstelle für Elternarbeit
     mationen und themenbezogene Links.                                              Tel.: 06131 162917
                                                                                     E-Mail: elternarbeit@bm.rlp.de
     Das Elterninformationsportal (EIP) - https://eltern.bildung-rp.de/
     elternmitwirkung/eip-elterninformationsportal.html - dient der Kommuni-         Geschäftsstelle des Landeselternbeirats (LEB)
     kation mit gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern per E-Mail.      Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz
     Es wird vom Landeselternbeirat (LEB), den Regionalelternbeiräten (REB) und      Geschäftsführerin: N.N.
     von der Koordinationsstelle für Elternarbeit in dem für Bildung zuständigen     Tel.: 0 61 31 - 16 29 26
     Ministerium genutzt, um auf direktem Weg Informationen an amtierende            Verwaltungsangestellte: Tanja Büttner
     Elternvertretungen weiter zu geben.                                             Tel.: 0 61 31 - 16 29 28
                                                                                     Fax: 0 61 31 - 16 29 27
     Zugang zum EIP:                                                                 E-Mail: leb@leb.rlp.de
     Voraussetzung für den Zugang zum EIP ist eine gültige E-Mail-Adresse sowie
     eine Funktion in der Elternvertretung.                                          Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)
     1. Schritt: Registrieren Sie Ihre persönlichen Daten unter:                     und Regionalelternbeirat (REB)
                 https://portale.bildung-rp.de/eip/register und bestätigen Sie die   – Zentralstelle Trier –
                 daraufhin erzeugte E-Mail.                                          Postfach 1320, 54203 Trier
     2. Schritt: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an unter: https://           Tel.: 06 51 - 94 94 0
                 portale.bildung-rp.de/ und geben Sie Ihre Funktion, die Schule,     Fax: 06 51 - 94 94 17 0
                 die Amtszeit sowie die Klasse Ihres Kindes ein.                     E-Mail: poststelle@add.rlp.de
     3. Schritt: Senden Sie die Daten zur Prüfung an die Schule ab (Button           Web: http://www.add.rlp.de
                 „Speichern & Verifizierung beantragen” oder Schlüsselsymbol).
     4. Schritt: Nach Bestätigung Ihrer Daten durch die Schule nehmen Sie an         ADD – Außenstelle Koblenz
                 der Kommunikation per EIP teil.                                     – Schulaufsicht –
                                                                                     Postfach 200 555, 56005 Koblenz
     Die Koordinationsstelle für Elternarbeit kann Ihnen Hilfestellung geben.        Tel.: 02 61 - 20 54 6 - 0
                                                                                     Fax: 02 61 - 20 54 6 - 13 53 2
     Weitere Internetadressen, die für Sie von Interesse sein könnten:               E-Mail: poststelle@add.rlp.de
      Elternportal (Homepage für Eltern): http://eltern.bildung-rp.de
      Schulpsychologische Beratungszentren:                                         ADD – Außenstelle Neustadt
       http://schulpsychologie.bildung-rp.de                                         – Schulaufsicht –
      Pädagogisches Landesinstitut: http://www.pl.rlp.de                            Postfach 100 262, 67402 Neustadt (Weinstr.)
      Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von                Tel.: 0 63 21 - 99 0
       Schulen (PES): http://pes.bildung-rp.de                                       Fax: 0 63 21 - 99 23 57
      Bundeselternrat: http://www.bundeselternrat.de                                E-Mail: poststelle@add.rlp.de
      Mädchen-Zukunftstag: http://www.girls-day.de
      Jungen-Zukunftstag: http://www.boys-day.de                                    Publikationen
      Informationen rund um die Leseförderung: http://www.leselust-rlp.de
      Stiftung Lesen: http://www.stiftunglesen.de                                   Das Ministerium für Bildung veröffentlicht regelmäßig Informationsmateria-
                                                                                     lien zu unterschiedlichen Themenbereichen. Die Publikationen stehen Schü-
                                                                                     lerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften unter dem Link
                                                                                     https://bm.rlp.de/de/service/publikationen/ zum Download bzw. zum Be-
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                                                                                                                                                                  19
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