ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ - von Eltern für Eltern
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ELTERNMITWIRKUNG IN RHEINLAND-PFALZ von Eltern für Eltern Impressum: Ministerium für Bildung und Landeselternbeirat Rheinland-Pfalz (Hrsg.) Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz Tel.: 0 61 31 - 06131 - 16 0 Fax: 0 61 31 - 16 29 97 Web: www.bm.rlp.de Redaktion: Karina Lucas und Anja Dittrich Design & Satz: Muhr – Partner für Kommunikation, Wiesbaden Druck: Graphic Druck GmbH, Bad Kreuznach Erscheinungstermin: Juni 2020 (voraussichtlich) Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch Wahlbewerberinnen und -bewerbern oder Wahl- helferinnen und -helfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zweck der Wahlwer- bung verwendet werden. Dies gilt für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen. Miss- bräuchlich ist während dieser Zeit insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Infor- mationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Infor- mationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zweck der Wahl- werbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner poli- tischer Gruppen verstanden werden könnte. Den Parteien ist es gestattet, die Druckschrift zur Unter- richtung ihrer eigenen Mitglieder zu verwenden.
LIEBE ELTERN, LIEBE ERZIEHUNGS- BERECHTIGTE, die Mitwirkung von Eltern ist in Rheinland-Pfalz ein unverzichtbares Element des Schullebens. Eltern und Schulen gehen eine Erziehungspartnerschaft ein. Sie teilen die Verantwortung dafür, dass jedes Kind seinen Neigungen, seinen Fähigkeiten und seiner Entwicklung entsprechend das bestmögliche Erziehungs- und Bildungsangebot erhält. Diese Broschüre, die das Ministerium für Bildung in Zusammenarbeit mit dem Landeselternbeirat heraus- Dr. Stefanie Hubig Reiner Schladweiler gibt, soll Sie mit den Möglichkeiten der Mitwirkung am Ministerin für Bildung Sprecher des Schulleben vertraut machen. Wir wollen Sie ermuti- Landeselternbeirats gen, sich an der Schule Ihrer Kinder aktiv einzubringen, Rheinland-Pfalz beispielsweise als Klassenelternsprecherin oder Klassen- elternsprecher oder im Schulelternbeirat. Wer nicht gleich ein Amt übernehmen möchte, hat vielfältige andere Möglichkeiten, sich einzubringen, sei es bei Elternabenden, bei Schulveranstaltungen oder Festen. Wir freuen uns über Ihr Interesse. Der Landeselternbeirat unterstützt Sie gerne, wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen. Dr. Stefanie Hubig Reiner Schladweiler
Eltern und Schule als Erziehungspartner Beratungs- und Informationsrecht Eltern und Schulen sollen sich als Partner auf Augenhöhe Die Schule ist verpflichtet, die Eltern in allen Fragen zu begreifen. Für das Gelingen dieser Erziehungspartnerschaft beraten, die für die Entwicklung, den Leistungsstand, die ist die richtige Kommunikation und Kooperation zwi- Schullaufbahn und die Berufswahl ihres Kindes wichtig schen Schule und Elternhaus entscheidend. Eltern schul- sind. Deshalb haben Eltern ein Recht darauf, die ihr Kind pflichtiger Kinder haben folgende Rechte und Pflichten. betreffenden Unterlagen einzusehen, an seinem Unter- richt und an schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Schulbesuchs- und Informationspflicht Eltern nutzen Eltern sollen Elternsprechtage ihre Kinder regelmäßig zur Schule schicken, Elternsprechstunden Interesse für die Unterrichtsinhalte ihrer Kinder Unterrichtsbesuch nach Absprache zeigen und ggf. bei Aufgaben unterstützen Lehrer-Schüler-Eltern-Gespräche Lernschwierigkeiten mit der Klassen- oder Fachlehr- kraft besprechen, Gesetzliche Grundlagen sind insbesondere die Klassenlehrkraft ansprechen, wenn sie Veränderun- Schulgesetz (SchulG) gen oder Auffälligkeiten im sozialen Verhalten ihres Übergreifende Schulordnung (ÜSchO) Kindes beobachten, Schulordnung für die öffentlichen Grundschulen die Schule in allen für das Schulverhältnis bedeutsa- Schulwahlordnung men Fragen informieren, insbesondere über beson- dere Umstände, die die schulische Entwicklung des Alle Rechtsvorschriften sind auf der Elternseite des Kindes beeinflussen, Bildungsservers Rheinland-Pfalz - http://eltern. Fragen und Kritik am Unterricht oder am Lehrerver- bildung-rp.de – und über die Homepage des Landes- elternbeirates - http://leb.bildung-rp.de – jeweils halten direkt mit der Lehrkraft besprechen, unter „Rechtsgrundlagen“ abrufbar. Kritik der Lehrkräfte an ihren Kindern prüfen, mit ihren Kindern darüber sprechen und gemeinsame Lösungen suchen, Elternvertreterin oder Elternvertreter gemeinsam mit den Lehrkräften Maßnahmen zur Überwindung von Schwierigkeiten absprechen und Elternvertreterin oder Elternvertreter sein beutetet, dass Absprachen einhalten, man ein öffentliches Ehrenamt ausübt. In der rheinland- die Schulmaterialien bereitstellen und darauf pfälzischen Landesverfassung ist das Ehrenamt als Bür- achten, dass die Kinder sie gemäß Stundenplan zur gerpflicht verankert. Engagement in der Elternvertretung Schule mitnehmen, bietet in erster Linie die Möglichkeit, Bewährtes zu pfle- ihr Interesse an der schulischen Arbeit zeigen, bei- gen, gute Ansätze weiterzuführen, aber auch Verbesse- spielsweise durch ihre Teilnahme an Elternabenden rungsvorschläge einzubringen. Eltern haben die Chance, und der Mitwirkung an schulischen Veranstaltungen Entwicklungen verantwortlich mitzugestalten und ge- oder durch die Übernahme von Funktionen in der meinsam mit der Schule alles für die Zukunft und zum Elternmitwirkung. Wohle der Kinder zu tun. 4 5
Versicherung von ehrenamtlich tätigen Eltern Block 1: Rechte und Pflichten von Eltern und Elternvertretungen Wenn Sie bei der Ausübung Ihrer Aufgaben einen Unfall Block 2: Kommunikation und Gesprächsführung erleiden, haben Sie einen Anspruch auf Leistungen durch Block 3: Moderation – Lebendige Gestaltung von die Unfallkasse Rheinland-Pfalz. Der gesetzliche Unfallver- Elternabenden sicherungsschutz erstreckt sich insbesondere auf die Teilnahme an Sitzungen des Beirats beziehungsweise Bei Interesse und entsprechender Nachfrage von Eltern an Konferenzen und der damit verbundenen Wege, und Elternvertretungen, können die Inhalte dieser The- Teilnahme an Klassenfahrten als Aufsicht, menblöcke auch in kleineren Modulen vor Ort in Schulen Beförderung der Kinder zum Ort einer Veranstaltung intensiviert werden. im Auftrag der Schule mit dem Privat-PKW, Organisation und Durchführung von Schulfesten im Elternfachtag Auftrag der Schule, Einmal im Jahr findet eine landesweite Elternfortbildung Mithilfe bei Renovierungen von Gebäuden und an wechselnden Standorten und mit unterschiedlicher Pausenhöfen, thematischer Schwerpunktsetzung statt. Dieser Eltern- Tätigkeit als Schulweghelferin oder Schulweghelfer fachtag dient der Stärkung der individuellen Kompetenzen und Busbegleiterin oder Busbegleiter im Auftrag der in der Erziehung und Interaktion mit dem eigenen Kind. Städte, Gemeinden oder Schulverbände. Finanzielle Unterstützung Elternfortbildung Ergänzend zu den genannten Fortbildungsangeboten können Zuschüsse für schuleigene Elternfortbildungsver- Eltern, die ihre Aufgaben in der Erziehung ihrer Kinder anstaltungen zu Themen rund um die Erziehung bei der aber auch in der Rolle der Elternvertretung verantwor- Koordinationsstelle für Elternarbeit beantragt werden. tungsvoll wahrnehmen möchten, können an verschie- denen Fortbildungen teilnehmen. Das Pädagogische Landeselterntage Landesinstitut führt hierzu im Auftrag des Bildungs- ministeriums sowohl regionale als auch überregionale Der Landeselternbeirat veranstaltet jährlich einen landes- Veranstaltungen durch. weiten Elterntag, an dem traditionell auch die Bildungs- ministerin teilnimmt. Regionale Angebote zu drei Themenschwerpunkten Die jeweils aktuellen Termine und Veranstaltungsorte Zur Stärkung der Rechte der Eltern, der Kommunikation werden sowohl auf dem Bildungsserver und der Internet- und Kooperation in und mit Schule werden jedes Jahr an seite des Landeselternbeirates veröffentlicht, als auch regionalen Standorten ganztägige Fortbildungen zu fol- über das Elterninformationsportal (EIP) bekannt gegeben. genden Themenblöcken angeboten: Näheres zu EIP finden Sie auf Seite 18. Kontakt: Kontakt: Unfallkasse Rheinland-Pfalz E-Mail: info@ukrlp.de Pädagogisches Landesinstitut (PL) Orensteinstr. 10, 56626 Andernach – weitere Auskunft durch die Butenschönstraße 2, 67346 Speyer Tel.: 0 26 32 - 9 60-0 Schulleitung – Tel.: 06232 - 659-0 E-Mail: zentrale@pl.rlp.de 6 7
ELTERNMITWIRKUNG AUF Wahlen in der Klassenelternversammlung KLASSENEBENE Bei Wahlen, beispielsweise zur Klassenelternsprecherin oder zum Klassenelternsprecher, haben Eltern für jedes Aufgaben der Klassenelternversammlung (KEV) ihrer Kinder zwei Stimmen. Ist nur ein Sorgeberechtigter anwesend, verfügt dieser über beide Stimmen. Die KEV Die KEV besteht aus allen Eltern einer Klasse. Ihre wich- wählt spätestens vier Wochen nach Unterrichtsbeginn tigste Aufgabe ist es, im Interesse der Schülerinnen und eine Klassenelternsprecherin oder einen Klasseneltern- Schüler beratend und unterstützend mit den Klassen- sprecher und in einem zweiten Wahlgang die Stellvertre- und Fachlehrkräften zusammenzuarbeiten. Hier stehen terin oder den Stellvertreter. Ihre Amtszeit dauert ein oder vor allem Bildungs- und Erziehungsfragen im Vorder- zwei Jahre. In der Praxis hat sich eine zweijährige Amts- grund sowie alle anderen bildungs- und klassenbezoge- zeit bewährt. Zur Wahlveranstaltung lädt die Klassenlei- nen Themen. Im Schuljahr finden an allgemeinbildenden tung ein. Die KEV tagt in nicht-öffentlicher Sitzung. Ihre Schulen mindestens zwei Sitzungen, an berufsbildenden Beratungen unterliegen grundsätzlich nicht der Ver- Schulen mindestens eine Sitzung statt. schwiegenheit. Über Angelegenheiten, die einer vertrau- lichen Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu Themen für die KEV können u. a. sein: bewahren. Das Anfertigen eines Protokolls ist sinnvoll. Fragen zum Unterricht Grundsätze der Notengebung Klassenelternsprecherin oder Klassenelternsprecher Hausaufgaben/Lernzeit Eigenverantwortliches Lernen Aufgaben und Pflichten Durchführung von Klassenfahrten Einladung zur KEV, in Absprache mit der Klassenleitung Umgang mit Heterogenität (zweimal im Jahr) Klassenmanagement und Demokratieerziehung Leitung der KEV Bildung und Erziehung in der digitalen Welt Durchführung der Beschlüsse der KEV beratende Teilnahme an Klassen- und Stufenkonferenzen Informationspflicht der Schule Vertretung der KEV gegenüber der Schule und den Lehrkräften Die Klassenleitungen sind verpflichtet, die KEV über schulische und unterrichtsbezogene Angelegenheiten zu Die KEV kann die Klassenelternsprecherin und den Klas- informieren. Das ist die Grundlage für eine erfolgreiche senelternsprecher sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter Elternmitwirkung. durch Mehrheitsbeschluss abwählen. Ausscheiden und Nachwahl regelt die Schulwahlordnung. 8 9
Aufbau der Elternvertretungen in Rheinland-Pfalz Ansprechpartner Bundeselternrat (BER) Kultusministerkonferenz (KMK), Bundesministerium für Bildung Arbeitsgemeinschaft der Landesvertretungen und Forschung (BMBF) mit sieben schulartbezogenen Ausschüssen Entsendung Landeselternbeirat (LEB) von Delegierten Ministerium für Bildung (BM) 34 + 2 Mitglieder 31 gewählte Vertreterinnen bzw. Vertreter der Schularten aus den drei Schulaufsichtsbezirken (Wahlbezirke), 3 Vorsitzende der Regionalbeiräte, evtl. bis zu 2 Vertreterinnen bzw. Vertreter der Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprachen Regionalelternbeirat (REB) Aufsichts- und Dienstleistungs- direktion (ADD) Trier und Außen- Gewählte Vertreterinnen oder Vertreter der Schularten stellen Koblenz und Neustadt evtl. eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Eltern nicht deutscher Herkunftssprache REB Rheinhessen-Pfalz 14 + 1 Mitglieder REB Koblenz 13 + 1 Mitglieder Regionale Wahlversammlung REB Trier 10 + 1 Mitglieder der Schulelternsprecherinnen und -sprecher bzw. der Wahlver- treterinnen und -vertreter von Grundschulen Arbeitsgemeinschaften der Schulelternbeiräte (ARGE) Schulaufsicht, Schulträger freiwillige Zusammenschlüsse auf kommunaler und regionaler Ebene (schulartspezifisch oder schulartübergreifend) mit beratender Stimme in Lehrerkonferenzen Schulelternbeirat (SEB) Schulleitung, örtlicher (die doppelte Anzahl von gewählten Elternvertreterinnen und gewählte Vertreterinnen und Schulträger -vertretern in der Gesamtkonferenz mit Stimmrecht) Vertreter der Eltern (Wahlverfahren und Zahl der Mitglieder unterscheiden sich nach der Schulgröße) 1-4 Mitglieder im Schulausschuss (gewählt vom Schulelternbeirat) Wahlversammlung/Urwahl* Klassenelternversammlung (KEV) Klassenleiterin Vorsitz: Klassenelternsprecher/in bzw. Klassenleiter * Alle Eltern der Schule bei Schulen bis zu acht Klassen und bei Förderschulen 10 11
ELTERNMITWIRKUNG AUF In diesen Fällen rückt die Stellvertreterin oder der Stell- vertreter mit der höchsten Stimmenzahl nach. SCHULEBENE Verfahrensweise des SEB Aufgaben des Schulelternbeirats (SEB) Der SEB tagt in nicht-öffentlicher Sitzung, kann jedoch Der SEB vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Gäste einladen. Die Schulleiterin oder der Schulleiter Schulaufsicht und der Öffentlichkeit. Er soll die Erzie- nimmt – bis auf Ausnahmefälle – grundsätzlich an den hungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und Sitzungen teil. Im Schuljahr müssen mindestens zwei Sit- mitgestalten. zungen stattfinden. Empfehlenswert ist jedoch ein häufi- geres Zusammentreffen, etwa monatlich oder einmal im Das Schulgesetz sieht drei Formen der Mitwirkung vor Quartal. Anhören (Stellungnahme des SEB) Benehmen (Austausch von Argumenten; Die Beratungen des SEB unterliegen nicht der Verschwie- Entscheidung durch die Schulleitung) genheit. Über Angelegenheiten, die einer vertraulichen Zustimmung (gemeinsame Entscheidung von Behandlung bedürfen, ist Stillschweigen zu bewahren. SEB und Schulleitung) Die Sitzungen werden protokolliert. Informationspflicht der Schule Schulelternsprecherin und Schulelternsprecher Die Schulleitung ist verpflichtet, den SEB über alle Angelegenheiten zu informieren, Der SEB wählt die Schulelternsprecherin oder den die für das Schulleben bedeutsam sind und Schulelternsprecher und deren Stellvertreterin oder auf Bezugsquellen für Gesetzes- und Verordnungs- Stellvertreter für zwei Jahre. Sie können durch förmli- texte hinzuweisen. chen Beschluss des SEB abgewählt werden und schei- den damit aus ihrem Amt aus. Wahl und Zusammensetzung des SEB Aufgaben der Schulelternsprecherin oder des Schulelternbeiräte werden an allen Schulen gebildet, Schulelternsprechers sofern sie nicht ausschließlich von volljährigen Schüle- rinnen und Schülern besucht werden. Die Amtszeit des Die Schulelternsprecherin oder der Schulelternsprecher SEB beträgt zwei Jahre und endet mit der Konstituie- lädt nach Bedarf zu den Sitzungen des SEB ein. Sie rung des neuen SEB. Ein Mitglied des SEB scheidet aus oder er stimmt einen Termin mit der Schulleitung ab, seinem Amt aus, bespricht mit ihr die Tagesordnung und fügt deren Bei- wenn es kein Kind mehr an der betreffenden träge ein. Schule hat oder wenn es von seinem Amt zurücktritt. 12 13
Mitwirkung der Eltern mit nicht deutscher Tipps für Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache Herkunftssprache im Schulelternbeirat (SEB) Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften halten Ist der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit nicht bei Sprachproblemen eine Vertrauensperson zu deutscher Herkunftssprache größer als 10%, sollen Gesprächen in der Schule mitnehmen, die übersetzen deren Eltern entsprechend im SEB vertreten sein. Sie und unterstützen kann können nachträglich dazu gewählt werden und gehö- offen mit Lehrkräften umgehen, sie können entschei- ren dem SEB mit beratender Stimme an. dende Hilfe und Unterstützung bei der Schullaufbahn des Kindes bieten im Regionalelternbeirat (REB) Kontakt zu den Miteltern halten und Informationen Mindestens eine Vertreterin oder ein Vertreter der austauschen, beispielsweise auf Elternabenden, an Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache soll in Schulfesten, im Stadtteil etc. den REB gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, be- Funktionen der Elternmitwirkung wahrnehmen, um nennt der REB aus diesem Kreis eine Elternvertreterin die Anliegen der Kinder mit nicht deutscher Herkunfts- oder einen Elternvertreter. sprache einzubringen sich bei schulischen Aktivitäten engagieren im Landeselternbeirat (LEB) sich über Rechte und Pflichten von Eltern, Schülerinnen Mindestens zwei Vertreterinnen oder Vertreter der und Schülern sowie Lehrkräften informieren Eltern mit nicht deutscher Herkunftssprache sollen in den LEB gewählt werden. Ist dies nicht der Fall, be- Hinweis nennt der LEB aus diesem Kreis einen oder zwei Eltern- Oftmals sind Lehrkräfte für Herkunftssprachenunterricht vertreterinnen oder Elternvertreter. bereit, Eltern in schulischen Fragen zu unterstützen. Förderung von Schülerinnen und Schülern mit nicht deutscher Herkunftssprache Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutsch- kenntnissen werden grundsätzlich im Rahmen der inneren und äußeren Differenzierung gefördert. Darüber hinaus können unter bestimmten Bedingungen besondere För- dermaßnahmen angeboten werden. Der Herkunftsspra- chenunterricht ist ein wünschenswertes zusätzliches Kontakt: Beauftragter der Landesregierung Postfach 3180, 55021 Mainz Angebot. Er unterstützt die schulische und soziale Inte- für Migration und Integration Tel.: 0 61 31 - 16 56 36 gration und fördert die sprachliche und kulturelle Persön- Ministerium für Familie, Frauen, E-Mail: BMLI@mffjiv.rlp.de lichkeitsentwicklung. Jugend, Integration und Web: http://integration.rlp.de Verbraucherschutz 14 15
Elternmitwirkung in Konferenzen und Gremien Ansprechpartner für Fragen im Schulalltag Schulausschuss die Klassen- und Fachlehrkräfte Seine Aufgaben sind im Schulgesetz aufgelistet. Große sind zuständig für Fragen, die einzelne Schülerinnen Bedeutung hat sein sachgerechter Ausgleich bei Mei- und Schüler oder die Klasse betreffen nungsverschiedenheiten. Mitglieder sind Lehrkräfte, die Schulleitung Schülerinnen und Schüler sowie Eltern im jeweils glei- ist zuständig für pädagogische und organisatorische chen Verhältnis. Die Schülersprecherin oder der Schü- Themen und Stundenplan- oder Vertretungsregelungen lersprecher sowie die Schulelternsprecherin oder der die Schulaufsicht der ADD Schulelternsprecher sind kraft ihres Amtes Mitglieder. ist zuständig für Unterrichtsversorgung und Die Schulleiterin oder der Schulleiter leitet den Schul- Dienstaufsicht ausschuss und hat beratenden Stimme. der Schulträger Schulbuchausschuss ist zuständig für Lernmittelausstattung, Baumaß- Bei Neueinführungen von Schulbüchern ist der Aus- nahmen und Gebäudeunterhaltung schuss zu hören. Mitglieder sind je 3 Lehrkräfte, die Landkreise und kreisfreien Städte 3 Eltern und 3 Schülerinnen und Schüler. sind als Kostenträger zuständig für die Schülerbe- Klassen-, Stufen- und Fachkonferenzen förderung Sie haben durch ihre Beschlüsse wesentlichen Anteil an der Gestaltung des schulischen Lebens und Arbei- tens. Eltern können als Mitglied des Schulausschusses Weitere Ansprechpartner sind: oder als Klassenelternvertreterin oder Klasseneltern- vertreter beratend teilnehmen. Notenkonferenzen wer- das zuständige Jugendamt den ohne Eltern- und Schülervertretung durchgeführt. bzw. die Jugendsachbearbeiterin und der Jugendsach- Gesamtkonferenz bearbeiter der Polizei bei weitergehenden Problemen Sie führt in Abstimmung mit der Schulleiterin oder die Schulpsychologischen Beratungszentren dem Schulleiter Entscheidungen herbei, die die schuli- bei psychologischen Fragestellungen im schulischen sche Arbeit bestimmen. Mitglieder des Schulausschus- Kontext ses und weitere dazu bestimmte Elternvertreterinnen der REB und der LEB über seine Geschäftsstelle und Elternvertreter nehmen stimmberechtigt teil. und deren Mitglieder bei allen offenen Fragen Schulträgerausschuss die Koordinationsstelle für Elternarbeit im Er berät Maßnahmen, die Schulgebäude und -ausstat- Ministerium für Bildung tung betreffen. Ihm sollen auch an den Schulen des Schulträgers gewählte Elternvertreterinnen und Eltern- vertreter angehören. Dienstbesprechungen Sie dienen der Information zwischen Schulleitung und Kontakt: Kollegium und finden ohne Elternbeteiligung statt. Die Kontaktdaten der hier angegebenen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf den folgenden Seiten. Dort dürfen keine Beschlüsse gefasst werden, die Kon- ferenzen vorbehalten sind. 16 17
Weitere Informationen Adressen Internet Ministerium für Bildung Der Bildungsserver Rheinland-Pfalz – http://bildung-rp.de – ist eine der Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz größten Auskunftsquellen für alle Schulen, Lehrkräfte, Schülerinnen und Tel.: 0 61 31 - 16 0 Schüler und Eltern. Fax: 0 61 31 - 16 29 97 E-Mail: poststelle@bm.rlp.de Die Homepage des LEB – http://leb.bildung-rp.de – ist eine Informations- Web: http://www.bm.rlp.de plattform für Eltern. Sie finden dort Gesetzestexte, Schulordnungen, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen, viele weiterführende Infor- Koordinationsstelle für Elternarbeit mationen und themenbezogene Links. Tel.: 06131 162917 E-Mail: elternarbeit@bm.rlp.de Das Elterninformationsportal (EIP) - https://eltern.bildung-rp.de/ elternmitwirkung/eip-elterninformationsportal.html - dient der Kommuni- Geschäftsstelle des Landeselternbeirats (LEB) kation mit gewählten Elternvertreterinnen und Elternvertretern per E-Mail. Mittlere Bleiche 61, 55116 Mainz Es wird vom Landeselternbeirat (LEB), den Regionalelternbeiräten (REB) und Geschäftsführerin: N.N. von der Koordinationsstelle für Elternarbeit in dem für Bildung zuständigen Tel.: 0 61 31 - 16 29 26 Ministerium genutzt, um auf direktem Weg Informationen an amtierende Verwaltungsangestellte: Tanja Büttner Elternvertretungen weiter zu geben. Tel.: 0 61 31 - 16 29 28 Fax: 0 61 31 - 16 29 27 Zugang zum EIP: E-Mail: leb@leb.rlp.de Voraussetzung für den Zugang zum EIP ist eine gültige E-Mail-Adresse sowie eine Funktion in der Elternvertretung. Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) 1. Schritt: Registrieren Sie Ihre persönlichen Daten unter: und Regionalelternbeirat (REB) https://portale.bildung-rp.de/eip/register und bestätigen Sie die – Zentralstelle Trier – daraufhin erzeugte E-Mail. Postfach 1320, 54203 Trier 2. Schritt: Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an unter: https:// Tel.: 06 51 - 94 94 0 portale.bildung-rp.de/ und geben Sie Ihre Funktion, die Schule, Fax: 06 51 - 94 94 17 0 die Amtszeit sowie die Klasse Ihres Kindes ein. E-Mail: poststelle@add.rlp.de 3. Schritt: Senden Sie die Daten zur Prüfung an die Schule ab (Button Web: http://www.add.rlp.de „Speichern & Verifizierung beantragen” oder Schlüsselsymbol). 4. Schritt: Nach Bestätigung Ihrer Daten durch die Schule nehmen Sie an ADD – Außenstelle Koblenz der Kommunikation per EIP teil. – Schulaufsicht – Postfach 200 555, 56005 Koblenz Die Koordinationsstelle für Elternarbeit kann Ihnen Hilfestellung geben. Tel.: 02 61 - 20 54 6 - 0 Fax: 02 61 - 20 54 6 - 13 53 2 Weitere Internetadressen, die für Sie von Interesse sein könnten: E-Mail: poststelle@add.rlp.de Elternportal (Homepage für Eltern): http://eltern.bildung-rp.de Schulpsychologische Beratungszentren: ADD – Außenstelle Neustadt http://schulpsychologie.bildung-rp.de – Schulaufsicht – Pädagogisches Landesinstitut: http://www.pl.rlp.de Postfach 100 262, 67402 Neustadt (Weinstr.) Personalmanagement im Rahmen erweiterter Selbstständigkeit von Tel.: 0 63 21 - 99 0 Schulen (PES): http://pes.bildung-rp.de Fax: 0 63 21 - 99 23 57 Bundeselternrat: http://www.bundeselternrat.de E-Mail: poststelle@add.rlp.de Mädchen-Zukunftstag: http://www.girls-day.de Jungen-Zukunftstag: http://www.boys-day.de Publikationen Informationen rund um die Leseförderung: http://www.leselust-rlp.de Stiftung Lesen: http://www.stiftunglesen.de Das Ministerium für Bildung veröffentlicht regelmäßig Informationsmateria- lien zu unterschiedlichen Themenbereichen. Die Publikationen stehen Schü- lerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften unter dem Link https://bm.rlp.de/de/service/publikationen/ zum Download bzw. zum Be- 18 stellen zur Verfügung. 19
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