DATENSCHUTZ 2018 Praxis-Info - www.bptk.de
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Praxis-Info DATENSCHUTZ 2018 www.bptk.de
Impressum HERAUSGEBER Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) Klosterstraße 64 10179 Berlin Tel.: 030. 278 785 – 0 Fax: 030. 278 785 – 44 info@bptk.de Satz und Layout: PROFORMA GmbH & Co. KG www.bptk.de 1. Auflage, Juli 2018
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Inhaltsverzeichnis Editorial . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Gesetzliche Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Praxisorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Praxishomepage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Dokumentation der Maßnahmen zur Datensicherheit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Datenschutz-Folgenabschätzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Verträge mit Dienstleistern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Auftragsverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Reinigungsfirmen und andere Dienstleister . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Verhältnis zum Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Grundsätzliche Rechte des Patienten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Datenverarbeitung bei Diagnostik und Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Weitere Datenverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Einwilligung der Patienten in die Datenverarbeitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Informationspflichten – Patienteninformation der Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Dokumentation und Aufbewahrung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Exkurs: Schweigepflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Regeln bei Datenpannen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Sanktionen und Haftung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Weitere Informationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Alle Geschlechter sollen sich von dem Inhalt dieser Praxis-Info gleichermaßen angesprochen fühlen. Aus Gründen der Lesbarkeit erwähnen wir beide Geschlechter beziehungsweise nur die männliche Form, gemeint sind dann alle Geschlechter. In der Reihe Praxis-Info verwenden wir in diesem Sinne in den einzelnen Ausgaben abwechselnd entwe- der die weibliche oder die männliche Form. Bundes Psychotherapeuten Kammer 3
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Editorial Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ende Mai 2018 trat die EU-Datenschutzgrundverordnung Wir haben diese Änderungen zum Anlass genommen, die in Kraft. Sie ist damit auch in Deutschland unmittelbar wesentlichen Anforderungen in Sachen Datenschutz und gültig. Viele der Regelungen waren bei uns auch schon Schweigepflicht in einer Praxis-Info zusammenzufassen. vorher geltendes Recht. Dennoch bringen die EU-Vorga- ben zusätzliche Pflichten für die psychotherapeutische Praxis. Insbesondere drohen bei Verstößen empfindliche Geldbußen. Herzlichst Ihr Dietrich Munz 4 Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Datenschutz 2018 § Gesetzliche Vorschriften Für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in die eindeutig einer bestimmten oder bestimmbaren Per- Praxen ist insbesondere die EU-Datenschutzgrundverord- son zugeordnet werden können. Solche Daten sind zum nung und das Bundesdatenschutzgesetz in der seit dem Beispiel Name, Adresse, E-Mail-Adresse oder Sozialversi- 25. Mai 2018 geltenden Fassung wichtig. Weitere Anfor- cherungsnummer. derungen können sich aus weiteren Gesetzen wie dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch ergeben. Als besonders schutzbedürftig gelten Gesundheitsdaten. In der psychotherapeutischen Praxis geht es insbesondere Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt für um den Schutz von Gesundheitsdaten, also Daten der die Verarbeitung personenbezogener Daten. Verarbei- Patienten, die für die Behandlung benötigt werden. Die ten umfasst praktisch jede Art der Datenverwendung, Datenverarbeitung beginnt bereits bei der Terminverein- zum Beispiel das Erheben, Ordnen, Speichern, Ändern, barung am Telefon, da Name und gegebenenfalls Tele- Anpassen, Nutzen, Weiterleiten, Verknüpfen, Löschen oder fonnummer des Patienten aufgenommen werden. Sollte Vernichten von Daten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die in der Praxis zum Beispiel ein Psychotherapeut oder eine Daten in elektronischer Form oder auf Papier vorliegen. Sprechstundenhilfe angestellt sein, sind auch die Daten Personenbezogene Daten sind dabei alle Informationen, der Beschäftigten zu schützen. Praxisorganisation Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Es bietet sich an, verschiedene Tätigkeiten, die demselben Als Praxisinhaber sind Sie verpflichtet, ein Verzeichnis von Zweck dienen, in einem Verzeichnis zusammenzufassen. „Verarbeitungstätigkeiten“ zu erstellen. Das Verzeichnis ist Die Datenschutzkonferenz hat ein Muster für das Verzeich- über alle Tätigkeiten eines Unternehmens zu führen, bei nis von Verarbeitungstätigkeiten erstellt. Dieses können denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (Arti- Sie unter folgendem Link herunterladen und ausfüllen: kel 30 DSGVO). Die Pflicht zur Führung des Verzeichnisses https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/Daten- trifft nicht nur Unternehmen, die mindestens 250 Mitarbei- schutzGVO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/Muster_Verzeich- ter haben, sondern auch psychotherapeutische Praxen, da nis_Verarbeitungstaetigkeiten.html. sie Gesundheitsdaten (Artikel 9 Absatz 1 DSGVO) verarbeiten. Früher hieß dieses Verzeichnis „Verfahrensverzeichnis“ Das Verzeichnis muss mindestens folgende Inhalte haben: und musste öffentlich zugänglich sein. Das neue Verzeich- nis der Verarbeitungstätigkeiten muss zwar nicht mehr • Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, öffentlich zugänglich sein. Es muss aber auf Verlangen der • gegebenenfalls Datenschutzbeauftragter, Aufsichtsbehörde vorgelegt werden können, damit Sie • Zweck der Verarbeitung, nachweisen können, dass Sie sich datenschutzkonform • Kategorien betroffener Personen, verhalten. • Kategorien personenbezogener Daten, • Kategorien von Empfängern und • vorgesehene Fristen zur Löschung. To-do: Änderungen müssen immer sofort in das Verfahrensver- Erstellen Sie ein Verzeichnis von zeichnis aufgenommen werden. Für jede Verarbeitungstä- Verarbeitungstätigkeiten. tigkeit sollte ein Verzeichnis erstellt werden, zum Beispiel ein Verzeichnis für die psychotherapeutische Dokumenta- tion in der Patientenakte. Wie konkret die Angaben sein müssen, wird erst die Auslegung durch die Aufsichtsbe- hörden genauer zeigen. Bundes Psychotherapeuten Kammer 5
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Praxishomepage Die Bundespsychotherapeutenkammer hat eine Muster- Eine Praxishomepage muss ein Impressum und eine Datenschutzerklärung erstellt, die Sie hier abrufen kön- Datenschutzerklärung enthalten. nen: https://www.bptk.de/uploads/media/20180518_ muster-datenschutzerklaerung.pdf. Impressumspflicht Psychotherapeuten, die ihre Dienste auch über das TSL-Verschlüsselung des Kontaktformulars Internet anbieten und über das Internet werben, haben Wenn Sie zum Beispiel über ein Kontaktformular oder nach § 5 Telemediengesetz die Pflicht, ein Impressum auf eine Online-Terminvergabe personenbezogene Daten ihrer Homepage einzustellen. Die Impressumspflicht gilt wie Name oder E-Mail-Adresse erheben, empfehlen wir unabhängig von den Regelungen der DSGVO weiter. dringend, diese Kommunikation zu verschlüsseln. Auch die Namen von Patientinnen und Patienten sind Gesund- Im Impressum sind anzugeben: heitsdaten, die besonders geschützt werden müssen. Dafür sollten Sie eine TSL-Verschlüsselung (Transport Layer • der Name und die Anschrift der Praxis, Security) verwenden, die häufig noch unter ihrer Vorgän- • die Angaben, die eine schnelle elektronische Kontakt- gerbezeichnung SSL-Verschlüsselung (Secure Socket Layer) aufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem bekannt ist. Anbieter ermöglichen, zum Beispiel E-Mail-Adresse, • die Angaben zur Aufsichtsbehörde (Landespsychothera- Die Datenschutzbehörden der Länder haben unterschied- peutenkammer), liche Anforderungen an Verschlüsselungen von Kon- • die gesetzliche Berufsbezeichnung und der Staat, der taktformular und Online-Terminvergabe. Einige fordern die Berufsbezeichnung verliehen hat, zusätzlich zur TSL-Verschlüsselung eine Ende-zu-Ende- • die Bezeichnung der Berufsordnung und wie diese Verschlüsselung. Falls Ihre zuständige Aufsichtsbehörde zugänglich ist, keine öffentlichen Informationsmaterialien zu diesen • eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn Fragen zur Verfügung gestellt hat, können Sie dort auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbracht werden). direkt anfragen. Datenschutzerklärung Auf einer Praxishomepage muss eine Datenschutzerklä- To-do: rung eingestellt sein, die die Nutzer über die Verarbeitung Versehen Sie Ihre Praxishomepage mit Impressum personenbezogener Daten auf der Homepage sowie ihre und Datenschutzerklärung. Verschlüsseln Sie Kon- Rechte informiert (Artikel 13 DSGVO). Dabei sind unter taktformular und Online-Terminvergabe. anderem anzugeben: 1. der Verantwortliche der Homepage, 2. gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte, 3. die Art, der Umfang, der Zweck, ggf. die Empfänger der verarbeiteten Daten, 4. die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung, 5. die Dauer der Speicherung, 6. die Widerrufsmöglichkeiten der Zustimmung zur Daten- verarbeitung sowie 7. die Betroffenenrechte. Diese Informationen müssen den Homepage-Nutzern präzise, verständlich, leicht zugänglich und in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Die Datenschutzerklärung sollte auf jeder Seite Ihrer Home- page direkt und klar erkennbar zugänglich sein, zum Beispiel am Seitenende. 6 Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Dokumentation der Maßnahmen zur • Das Praxisverwaltungssystem sollte nur auf einem PC Datensicherheit verwendet werden, der nicht mit dem Internet verbun- Datenschutz ist nicht lückenlos. Hacker nutzen immer wie- den ist. Ist dies nicht möglich, sollten die Patientenda- der Lücken von Datenschutz-Software. Damit Sie nachwei- ten besonders verschlüsselt und eine leistungsstarke sen können, dass Sie für den erforderlichen Datenschutz Firewall verwendet werden. gesorgt haben, sollten Sie ihre technischen und organi- • Das WLAN mit einem ausreichend hohen Sicherheits- satorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener standard (zurzeit WPA2) einrichten und mit einem Daten dokumentieren. Die EU-Datenschutzgrundverord- ausreichend langem Passwort schützen. Voreingestellte nung macht keine konkreten Vorgaben, welche Vorkeh- Passwörter des WLAN-Routers sollten geändert werden. rungen zu treffen und zu dokumentieren sind. • Bildschirme in der Praxis so aufstellen, dass sie von Patienten nicht eingesehen werden können. Was ist zu tun? • Keine Bearbeitung von Patientendaten oder Patienten- Stellen Sie fest, wo Ihre Praxis personenbezogene Daten akten in Anwesenheit Dritter, die mitlesen könnten. erhebt oder nutzt. Überlegen Sie, welche Patientenda- • Patientenakten in Papier- und/oder elektronischer ten Sie haben und wo sich diese befinden. Auf der Hand Form sicher verwahren und nach Ablauf der Aufbewah- liegt die Patientenakte. Denken Sie aber auch an die rungsfrist vernichten oder löschen. Beim Vernichten Kommunikation mit Patienten (handschriftlich ausgefüllte und Löschen sind DIN-Normen zu beachten, die je nach Formulare, Homepage). Das Gleiche gilt für Abrechnungs- Bundesland unterschiedlich sind (siehe „Dokumentation daten, aber auch Kontaktdaten Ihres beruflichen Netzwer- und Aufbewahrung“, Seite 10). kes (kooperierende Praxen, Intervisionsgruppe). Falls Sie • Die psychotherapeutische Behandlung findet grundsätz- Beschäftigte haben, gehören auch die Beschäftigtendaten lich im geschlossenen Raum statt, sodass Dritte nicht dazu. mithören können. Müssen die Therapieräume verlassen werden, beispielsweise bei einer Expositionstherapie, Zentrales Schutzziel ist die Vertraulichkeit und die Integ- muss der Datenschutz gewahrt bleiben, zum Beispiel rität der Daten (Artikel 32 DSGVO). Um Vertraulichkeit zu sollte der Patient gegebenenfalls nicht namentlich sichern, sind die Informationen vor Unbefugten zu verber- angesprochen werden. gen. Die Integrität der Daten zu sichern bedeutet, diese • Mitarbeiter und Dienstleister im Datenschutz unterrich- nicht beabsichtigt oder unbeabsichtigt zu verändern. ten und zur Einhaltung der Datenschutzregelungen und der Schweigepflicht verpflichten. In der psychotherapeutischen Praxis sind zum Beispiel • Ein Datenschutzkonzept für die Praxis aufstellen, folgende Maßnahmen erforderlich: das festlegt, wer auf welche Unterlagen zugreifen kann, wann und durch wen personenbezogene Daten • Telefonische Auskünfte nicht im Beisein von Dritten gelöscht werden und wie mit Datenpannen und Daten- geben, insbesondere keine Namen und Diagnosen schutzverstößen umgegangen wird. nennen. • Patientendaten nur verschlüsselt über das Internet versenden (zum Beispiel E-Mails, Chats, Videotelefo- nate). Standard ist eine TSL-Verschlüsselung. Manche To-do: Aufsichtsbehörden verlangen auch eine Ende-zu-Ende- • Fragen Sie zur notwendigen Verschlüsselung von Verschlüsselung. Das gilt auch für die Online-Terminver- E-Mails, Kontaktformular und Online-Terminver- gabe. gabe die zuständige Aufsichtsbehörde für Daten- • Keine SMS-Kommunikation mit Patienten. schutz an. • PCs mit einem ausreichend langen Passwort schützen. 1 • Verwenden Sie das Praxisverwaltungssystem • Betriebssystem und Virenscanner ständig aktualisieren. möglichst nur auf einem PC, der nicht mit dem Internet verbunden ist. • Erstellen Sie eine Aufstellung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicher- 1 Tipps für gute Passwörter vom Bundesamt für Sicherheit in der heit. Informationstechnik finden Sie hier: https://www.bsi-fuer-buerger.de/ BSIFB/DE/Empfehlungen/Passwoerter/passwoerter_node.html. Bundes Psychotherapeuten Kammer 7
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Datenschutz-Folgenabschätzung Praxispersonal Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist ein spezielles Beschäftigte einer Praxis sind über die datenschutzrecht- Instrument, um vorab besondere Risiken bei der Verar- lichen Vorgaben beim Umgang mit personenbezogenen beitung von Daten einzuschätzen. Sie ist jedoch nur dann Daten zu unterrichten und auf die Einhaltung zu verpflich- durchzuführen, wenn die Verarbeitung personenbezoge- ten. Zu der Belehrung gehört zum Beispiel, dass perso- ner Daten ein hohes Risiko für die Patienten darstellt. Dies nenbezogene Daten nur zu einem bestimmten Zweck wird bei einer umfangreichen Verarbeitung von Gesund- verarbeitet werden dürfen und nicht darüber hinaus. Die heitsdaten angenommen. In einer psychotherapeutischen Unterrichtung und Verpflichtung auf den Datenschutz Einzelpraxis ist das in der Regel nicht der Fall. sollte am ersten Arbeitstag geschehen. Regelmäßige Updates Ein Muster für die Verpflichtung von Beschäftigten finden Rechtsgrundlagen und Sicherheitsstandards können Sie hier: https://www.lda.bayern.de/media/info_ver- sich ändern. Aus diesem Grund sollte die Aktualität von pflichtung_beschaeftigte_dsgvo.pdf. Nutzerinformationen und Software regelmäßig überprüft werden. Um Praxispersonal für das Thema Datenschutz und Daten- schutzrisiken zu sensibilisieren, bietet es sich an, eine Datenschutzbeauftragter praxisinterne Richtlinie zum Datenschutz zu erstellen, in In der Psychotherapeutenpraxis ist in der Regel kein der konkrete Handlungsanweisungen zum Umgang mit Datenschutzbeauftragter notwendig. Ein Datenschutz- Patientendaten gegeben werden. beauftragter muss zum Beispiel bestellt werden, wenn entweder mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten To-do: beschäftigt sind oder wenn eine umfangreiche Verarbei- Unterrichten Sie Ihre Beschäftigten über den tung von Gesundheitsdaten erfolgt (Artikel 37 DSGVO). erforderlichen Datenschutz und lassen Sie sich dies Bei einer Einzelpraxis liegt jedoch keine umfangreiche schriftlich und mit Unterschrift bestätigen. Verarbeitung vor. In größeren Praxisgemeinschaften sollte aber davon ausgegangen werden. Sie können einen Datenschutzbeauftragten auch freiwillig benennen. Falls ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden muss, ist dieser der Aufsichtsbehörde zu melden. Er kann in der Praxis arbeiten oder als externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Er hat unter anderem die Aufgabe, den Verantwortlichen und die Beschäftigten einer Praxis zu beraten und die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutz- vorschriften zu überwachen. 8 Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Verträge mit Dienstleistern Auftragsverarbeitung Reinigungsfirmen und andere Dienstleister Manche Praxen beauftragen für die Wartung der IT- Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für andere Systeme oder die Buchhaltung einen Dienstleister. Wenn Personen, die Dienstleistungen für die Praxis erbringen, dabei personenbezogene Daten, zum Beispiel Patien- zum Beispiel müssen Reinigungsfirmen zur Geheimhal- tendaten, verarbeitet werden, spricht man von einer tung verpflichtet werden. Wenn der Vertrag nicht mit Auftragsverarbeitung (Artikel 28 DSGVO). Dafür muss ein einer Einzelperson geschlossen wird, sondern mit einem schriftlicher Vertrag, eine „Vereinbarung zur Auftragsver- Unternehmen, sollte dieses wiederum seine Mitarbeiter, arbeitung“, geschlossen werden. Im Vertrag muss der die in der Praxis tätig sind, zur Geheimhaltung verpflich- Dienstleister insbesondere zur Geheimhaltung verpflich- ten. Dies sollte im Vertrag ausdrücklich festgehalten tet werden (§ 203 Absatz 4 Nummer 1 Strafgesetzbuch werden. [StGB]). Der Auftragsverarbeiter ist vom Praxisinhaber sorgfältig To-do: auszuwählen und ist an dessen Weisungen gebunden. • Schließen Sie Verträge zur Auftragsverarbeitung Er haftet gemeinsam mit dem Aufraggeber und hat ab. selbstständige datenschutzrechtliche Pflichten zu erfüllen. • Verpflichten Sie Ihren IT-Service oder Ihren Reini- Dennoch trägt der verantwortliche Praxisinhaber weiter- gungsdienst zur Geheimhaltung. hin die Gesamtverantwortung. Verhältnis zum Patienten Grundsätzliche Rechte des Patienten Die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ist auch zur Patienten haben nach der EU-Datenschutzgrundver- Erfüllung vertragspsychotherapeutischer Pflichten oder ordnung grundlegende Rechte zum Schutz ihrer Daten aufgrund sozialrechtlicher Regelungen zulässig (Arti- erhalten. Ihre „Betroffenenrechte“ umfassen unter ande- kel 9 Absatz 3 DSGVO). Das betrifft die Auskunftspflicht rem das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung unrichtiger gegenüber Leistungsträgern wie der Krankenversiche- Daten, Löschung von Daten, Einschränkung der Verarbei- rung, Unfallversicherung oder Rentenversicherung (§ 100 tung und das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 15 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch [SGB V]), gegenüber bis 21 DSGVO). Außerdem können sich Betroffene bei der der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkasse Aufsichtsbehörde beschweren. Darüber müssen die Pati- (§ 295 SGB V) oder dem Medizinischen Dienst der Kran- enten informiert werden (siehe „Informationspflichten“, kenversicherung (§ 276 SGB V). Auch um Rechtsansprüche Seite 10). geltend zu machen, zum Beispiel zur Durchsetzung von Honoraransprüchen gegenüber dem Patienten, dürfen Datenverarbeitung bei Diagnostik und Behandlung Gesundheitsdaten verarbeitet werden. Grundsätzlich ist die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zur Diagnostik, Behandlung und Dokumentation zulässig Weitere Datenverarbeitung (Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe h DSGVO i. V. m. § 22 Absatz 1 Ohne Rechtsgrundlage ist die Verarbeitung von Gesund- Nummer 1 Buchstabe b Bundesdatenschutzgesetz). Eine heitsdaten darüber hinaus nicht zulässig. Dafür ist dann besondere Einwilligung des Patienten ist hierfür nicht eine ausdrückliche und zweckgebundene Einwilligung notwendig. Auch die Datenverarbeitung bei Prävention des Patienten notwendig. Eine pauschale Einwilligung für und Nachsorge ist damit zulässig. Dies gilt sowohl für alle nicht einzeln aufgeführten Zwecke ist unzulässig. Sie Behandlungen in GKV-Praxen als auch in Privatpraxen. ist vielmehr für ausdrücklich genannte Zwecke einzuholen und ist beispielsweise erforderlich, wenn mit der neuen Bundes Psychotherapeuten Kammer 9
Praxis-Info: Datenschutz 2018 elektronischen Gesundheitskarte der Krankenversicherun- Informationspflichten – Patienteninformation der gen freiwillige digitale Anwendung wie die Patientenakte Praxis oder das Patientenfach der Telematikinfrastruktur genutzt Bevor Patientendaten verarbeitet werden, müssen die werden sollen. Der Patient muss auch einwilligen, wenn Patienten darüber informiert werden, was mit ihren Daten eine private Verrechnungsstelle genutzt werden soll. geschieht. Dazu können Sie zum Beispiel ein Informati- onsblatt in Ihrer Praxis gut sichtbar auslegen oder aushän- gen. Patienten sollen wissen, wer welche Informationen Einwilligung der Patienten in die über sie zu welchem Zweck speichert und wie er diese Datenverarbeitung Daten nutzt. Ist eine Einwilligung notwendig, muss der Patient Die Patienteninformation muss beinhalten: diese für eine ganz bestimmte Datenverarbei- tung abgeben. Dazu muss der Patient ausreichend • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen informiert sein, für welchen Zweck welche Daten und des Datenschutzbeauftragten, verarbeitet werden sollen und welche Personen die • den Zweck der Datenverarbeitung, Daten empfangen. Eine pauschale Einwilligung für • die Empfänger der Daten, falls die Daten weitergege- alle möglichen Zwecke ist unzulässig. Die Einwilli- ben werden, gung muss ausdrücklich erfolgen: Sie ist mündlich, • die Dauer der Speicherung der Daten, schriftlich oder elektronisch wirksam. Um die Einwil- • die Rechtsgrundlage, ligung des Patienten auch belegen zu können, ist es • die Betroffenenrechte (Artikel 15 bis 21 DSGVO). jedoch ratsam, sie schriftlich oder mit qualifizierter elektronischer Signatur einzuholen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat ein Muster für die Patienteninformation zum Datenschutz in der Praxis erarbeitet. Dieses Muster finden Sie hier: www.kbv.de/ Bei der Einwilligung in die Verarbeitung von Gesundheits- media/sp/Praxisinformation_Datenschutz_Patientenin- daten von Minderjährigen hängt die Wirksamkeit davon formation_Muster.docx. ab, ob dieser fähig ist, die Bedeutung und Auswirkung der Einwilligung einschätzen zu können. Eine feste Dokumentation und Aufbewahrung Altersgrenze gibt es dafür nicht. Es kann aber ange- Bei der Dokumentation muss sichergestellt sein, dass ein nommen werden, dass in der Regel mit der Vollendung unbefugter Zugriff ausgeschlossen ist. Die Dokumentation des 16. Lebensjahres die notwendige Einsichtsfähigkeit muss deshalb verschlossen aufbewahrt werden, wenn gegeben ist. Wenn die Einsichtsfähigkeit nicht gegeben der Psychotherapeut den Raum verlässt. Die Dokumenta- ist, müssen die Sorgeberechtigten, wie Eltern oder der tion kann auch außerhalb der Praxis aufbewahrt werden, Vormund, einwilligen. solange der Ort für die Lagerung von Dokumentationen geeignet ist. Die Akte muss nicht nur vor dem Zugriff unbefugter Dritter geschützt werden, sondern auch vor To-do: anderen Einflüssen, die die Akte beschädigen oder gar Benennen Sie die Rechtsgrundlage, aufgrund derer zerstören können. Die Dokumentation ist mindestens zehn Sie Patientendaten verarbeiten: Jahre aufzubewahren. • in dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, Die Dokumentation kann auch elektronisch geführt wer- • in der Datenschutzerklärung auf der Homepage den (§ 630f Bürgerliches Gesetzbuch). Für diese gelten sowie grundsätzlich die gleichen Datenschutz- und Aufbewah- • in der Patienteninformation der Praxis. rungspflichten. Der Computer, auf dem Patientenunter- lagen gespeichert sind, muss passwortgeschützt sein. Außerdem sollte eine automatische Bildschirmsperre mit geringer Zeitspanne aktiviert werden, um den Inhalt vor Blicken Dritter zu schützen. weiter Seite 12 10 Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Exkurs: Schweigepflicht Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das und dem Medizinischen Dienst der Krankenversiche- verpflichtet, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer rung. Gegenüber diesen Organisationen hat der Psycho- beruflichen Tätigkeit von Patienten oder von Dritten therapeut gesetzliche Offenbarungspflichten. anvertraut und bekannt geworden ist. Im Rahmen von kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Außerdem bestehen gesetzliche Offenbarungsbe- Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre fugnisse bei Kindeswohlgefährdung. Wenn konkrete dürfen Informationen über Patienten und Dritte anony- Hinweise einer Kindeswohlgefährdung vorliegen, misiert verwendet werden. können Jugendämter informiert werden (§ 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Die Schweigepflicht ist einerseits in § 8 der Musterbe- Kinderschutz sowie entsprechende Landesgesetze zur rufsordnung für die Psychologischen Psychotherapeu- Information der Jugendämter bei Kindeswohlgefähr- ten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dungen). Hierbei ist abzuwägen, was am besten für das (https://www.bptk.de/fileadmin/user_upload/Recht/ Kindeswohl ist. Satzungen_und_Ordnungen/musterberufsordnung. PDF) sowie in den Berufsordnungen der Landespsycho- Eine Offenbarungsbefugnis besteht ferner, wenn therapeutenkammern geregelt. Sie ist aber auch eine ein Psychotherapeut Dritte, wie IT-Wartungsdienste, Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag nach § 603a mit Dienstleistungen in der Praxis beauftragt (§ 203 Bürgerliches Gesetzbuch. Absatz 3 Satz 2 StGB). Das Strafgesetzbuch stellt unter Strafe, wer ein Geheim- Ausnahmen können sich auch aus dem Strafgesetzbuch nis verrät, das ihm als Psychotherapeut anvertraut ergeben. Psychotherapeuten sind von der Schweige- wurde oder sonst bekannt geworden ist (§ 203 StGB). pflicht entbunden, wenn sie von geplanten, besonders Strafbar macht sich nicht nur der Psychotherapeut, schweren oder gefährlichen Straftaten erfahren. In sondern auch berufsmäßige Gehilfen, zum Beispiel diesen Fällen müssen sie die Strafverfolgungsbehör- Auszubildende. Seit einer Änderung des § 203 StGB im den (Polizei, Staatsanwaltschaft) informieren. Wer November 2017 gehören dazu auch „sonstige mitwir- dann keine Anzeige erstattet, macht sich strafbar kende Personen“, das heißt IT-Dienstleister, die von der (§ 138 StGB). Praxis mit der Wartung des Praxisverwaltungssystems beauftragt werden. Mitarbeiter und Gehilfen sowie die Letztlich kann ausnahmsweise die Schweigepflicht sonstigen mitwirkenden Personen sind vom Psychothe- gebrochen werden, wenn es sich darum handelt, eine rapeuten zur Geheimhaltung zu verpflichten. Auch ein gegenwärtige Gefahr für die Gesundheit oder das Verstoß gegen diese Pflicht ist strafbar. Andere Berufs- Leben anderer Menschen abzuwenden (Rechtfertigen- geheimnisträger müssen nicht extra zur Geheimhaltung der Notstand, § 34 StGB). verpflichtet werden. Schweigepflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde Entbindung von der Schweigepflicht Um die Einhaltung des Datenschutzes zu überprüfen, Eine Ausnahme von der Schweigepflicht ist möglich, haben Aufsichtsbehörden das Recht, die Räumlich- wenn der Patient den Psychotherapeuten von der keiten des Verantwortlichen einschließlich der Daten- Schweigepflicht entbindet. Dies setzt eine wirksame verarbeitungsanlagen zu betreten und Zugang zu Einwilligung des Patienten voraus. Diese muss konkret allen personenbezogenen Daten zu erlangen. Diese und ausreichend informiert erteilt werden. Um die Ent- Befugnisse sind jedoch für Berufsgeheimnisträger wie bindung von der Schweigepflicht belegen zu können, Psychotherapeuten beschränkt, soweit diese dadurch sollte sie immer schriftlich erfolgen. gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen würden (§ 29 Bundesdatenschutzgesetz). Das heißt, Aufsichts- Gesetzliche Offenbarungspflichten und -befugnisse behörden können zum Beispiel keine Einsichtnahme in Die Schweigepflicht besteht zum Beispiel nicht gegen- Patientenakten verlangen. über der Kassenärztlichen Vereinigung, Krankenkasse Bundes Psychotherapeuten Kammer 11
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Die Bearbeitung von Patientenunterlagen sollte so Auch bei einer elektronischen Dokumentation sind beson- geschehen, dass Dritte keinen Einblick nehmen können. dere DIN-Vorschriften für eine ordnungsgemäße Vernich- Patientenakten dürfen nicht in der Öffentlichkeit, bei- tung zu beachten. Von den Datenschutzbeauftragten der spielsweise im Zug, bearbeitet werden. Länder werden unterschiedliche Angaben zur Höhe der Sicherheitsstufe gemacht. Es empfiehlt sich daher, vor der Nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen sind die Akten zu Vernichtung Informationen im eigenen Bundesland einzu- vernichten, soweit sie nicht mehr benötigt werden. Die holen oder die Akten nach der höchsten Sicherheitsstufe Akten dürfen jedoch nicht einfach in einem Papierkorb zu vernichten. entsorgt, sondern müssen zuvor in einem Aktenvernichter zerkleinert werden. Damit kann auch ein Unternehmen beauftragt werden, das professionell Akten vernichtet. To-do: Für das Vernichten der Akten gibt es DIN-Vorschriften, die Vernichten Sie Patientenakten nach Ablauf der in Sicherheitsstufen vorgeben, wie groß die zerkleinerten Aufbewahrungsfristen. Partikel sein dürfen. Regeln bei Datenpannen Trotz Sicherheitsvorkehrungen sind Datenpannen nicht als hohes Risiko Rufschädigung, Diskriminierung oder immer zu vermeiden, zum Beispiel wenn ein Arztbrief erhebliche wirtschaftliche Nachteile genannt. Ihre zustän- falsch adressiert, in die Praxis eingebrochen oder ein dige Aufsichtsbehörde finden Sie hier: Computer per Virus oder Wurm nach Daten durchsucht https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_ wurde. Ein solcher Verstoß gegen den Datenschutz muss Links/anschriften_links-node.html (Aufsichtsbehörden der in der Regel innerhalb von 72 Stunden der Aufsichtsbe- Länder für den nicht-öffentlichen Bereich). hörde, die für den Datenschutz zuständig ist, gemeldet werden. Eine Meldung an die Personen, zu deren Daten Dritte unbefugt Zugang erlangt haben, hat dann zu To-do: erfolgen, wenn ein „hohes Risiko“ für deren Rechte und Melden Sie Datenschutzverstöße Ihrer Aufsichtsbe- Freiheiten besteht. In der Begründung der Vorschrift sind hörde für Datenschutz. Sanktionen und Haftung Bei Verstößen gegen den Datenschutz kann die Aufsichts- dass abgemahnte Verstöße gar nicht wettbewerbs- behörde mit Verwarnungen oder empfindlichen Geldbu- rechtlich relevant sind. Geben Sie bei der noch unklaren ßen reagieren. Daneben können Patienten, deren Daten Rechtslage nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung nicht ausreichend geschützt wurden, Schadensersatz ab. Wenden Sie sich im Zweifel an einen Rechtsanwalt. geltend machen. Neu ist, dass nicht nur ein materieller, sondern auch ein immaterieller Schaden, zum Beispiel Abmahnfähig ist jedoch der Verstoß gegen die Impres- wegen schwerer Persönlichkeitsverletzungen, zum Scha- sumspflicht nach dem Telemediengesetz. densersatz verpflichtet. Verstöße gegen die Schweigepflicht können strafrechtlich Zurzeit ist unter Juristen strittig, ob Verstöße gegen die verfolgt werden (§ 203 StGB) und daneben zivilrechtli- Datenschutzgrundverordnung auch abgemahnt werden che Ansprüche, zum Beispiel wegen der Verletzung von können. Abmahnungen können grundsätzlich nur von Nebenpflichten aus dem Behandlungsvertrag, zur Folge Wettbewerbern geltend gemacht werden. Denkbar ist, haben. 12 Bundes Psychotherapeuten Kammer
Praxis-Info: Datenschutz 2018 Weitere Informationen Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder stimmen ihre Auffassung zur Auslegung der DSGVO untereinander ab. Diese Informationen werden durch die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Kurzpapieren zur Verfügung gestellt. Diese finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/ Kurzmeldungen/DSGVO_Kurzpapiere1-3.html. Lassen Sie sich von Ihrer Aufsichtsbehörde für Datenschutz oder Ihrem Datenschutzexperten beraten! Bundes Psychotherapeuten Kammer 13
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