Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...

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Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus
      Sicht der Patientensicherheit?
Impulsvortrag beim „Fachtag Digitalisierung“ Deutsche Rheuma Liga

                Marcel Weigand, Generalsekretär

             Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.

                       Berlin, 09.03.2020
                                                APS
Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Agenda
• Patientensicherheit?!
• Was zeichnet eine sichere digitale Anwendung aus?
• Digitalisierung und Patientensicherheit – 4 Beispiele
• Aktivitäten des APS im Bereich Digitalisierung
• Was bringt das DVG für die Versorgung?
• Fazit / Take-Home Message

             DVG und Patientensicherheit   APS   09.03.2020   2
Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Patientensicherheit?!

            DVG und Patientensicherheit   APS   09.03.2020   3
Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Patientensicherheit?!
Wissenswertes zur Patientensicherheit
•   Patientensicherheit (PSI) → unerwünschte Ereignisse bei der Behandlung/
    Versorgung von Patienten verhindern (z. B. Eingriffsseitenverwechslung,
    vermeidbare Infektionen, Medikationsfehler,…)
•   4 von 10 Patienten werden in der ambulanten und stationären Versorgung
    „geschädigt“ („harmed“) https://www.who.int/patientsafety/en/
•   80-90% der unerwünschten Ereignisse gehen auf Faktoren wie Kommunikation
    und Leadership zurück https://www.jointcommission.org/assets/1/6/HumanFactorsThe_Source.pdf
•   Knapp die Hälfte der Fehler gelten als vermeidbar de Vries, Eefje N., et al. "The incidence and nature of
    in-hospital adverse events: a systematic review." BMJ Quality & Safety 17.3 (2008): 216-223.

• Wir wissen in D. wenig über die tatsächliche Lage, weil entsprechende Daten
    fehlen → Kernaufgabe des APS, dies zu ändern

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Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Was zeichnet eine sichere digitale Anwendung aus?

            DVG und Patientensicherheit   APS   09.03.2020   5
Endlich digitaler?! Was bringt das DVG aus Sicht der Patientensicherheit? - Impulsvortrag beim "Fachtag Digitalisierung" Deutsche Rheuma Liga ...
Was zeichnet eine sichere digitale Anwendung aus?
3 Dimensionen, damit digitale Anwendungen die PSI erhöhen:
I.   Safe Health-IT:
     Datenverfügbarkeit,
     Datenintegrität, Datenschutz
II. Safe use of Health-IT:
     Anwendung läuft korrekt und
     Usability ermöglicht die
     korrekte Verwendung
III. Using Health-IT to improve
     safety: Anwendung wird
     eingesetzt, um Behandlung/
     zu verbessern                        Singh, H. & Sittig, D. (2015). Measuring and improving patient safety through health information
                                          technology: The Health IT Safety Framework. BMJ quality & safety. 25. 10.1136/bmjqs-2015-004486.

     → Alle drei Dimensionen nötig, damit IT-Anwendung Patientensicherheit erhöht!
                      DVG und Patientensicherheit                                                    APS                                     6
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Was soll Digitalisierung aus Sicht der
Patientensicherheit leisten? - 4 Beispiele

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Digitalisierung und Patientensicherheit (1)
Was soll Digitalisierung aus Sicht der Patientensicherheit leisten?
1) Kommunikation und Verfügbarkeit
   von Daten verbessern - die
   Informationen zu Behandlungen, wie
   Medikamente, Allergien, Befunde
   Notfalldaten, können eingesehen &
   ausgetauscht werden mit
   elektronischer Patientenakte (ePA)
2) (Selbst-) Monitoring von
   Behandlungsprozessen - bessere
   Einbindung der Patienten kann
   Erfolg der Behandlung steigern &
   Selbstmanagement fördern (z. B.
   App, die bei Diabetes unterstützt)            Elektronische Patientenakten. Bertelsmann Stiftung 2017

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Digitalisierung und Patientensicherheit (2)
Was soll Digitalisierung aus Sicht der Patientensicherheit leisten?
3) KI kann Diagnostik unterstützen/
   verbessern - KI sollte dort zum Einsatz
   kommen, wo sie einen Mehrwert für die
   Versorgung schafft: Verbesserung
   diagnostischer Prozesse. KI ist (nur) ein
   Werkzeug – wie bei allen Werkzeugen
   hängt es davon ab, zum welchem Zweck
   es von wem es wie eingesetzt wird.
4) Unnötige Behandlungen vermeiden &
   Leitlinien berücksichtigen Auch bei der
   Wahl der geeigneten Therapie helfen
   digitale Tools & ePA bewirkt, dass Ärzte
   Leitlinien stärker berücksichtigen
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Digitalisierung und Patientensicherheit (3)
   Auf das WIE kommt es an …
• Digitale Gesundheitsanwendungen wie ePAs können
  die Qualität der Behandlung und die PSI verbessern.
• Digitale Interventionen adäquat einführen – sonst
  entstehen negative Effekte für die Behandlung
• Die Art und Weise in der Systeme entwickelt und
  implementiert werden, determiniert, ob es positive
  oder negative Effekte gibt.

→ Digitale Anwendungen dürfen nicht als Plug-In-
Technologien verstanden und implementiert werden –
sonst verringern sich die positiven Versorgungseffekte!
                                                          https://www.safetyandquality.gov.au/wp-
                                                          content/uploads/2018/02/Report-The-Impact-of-Digital-
                                                          Health-on-Safety-and-Quality-of-Healthcar....pdf

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Aktivitäten des APS im Bereich Digitalisierung

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Aktivitäten des APS im Bereich Digitalisierung (1)
Handlungsempfehlung zum IT-Risikomanagement
Ziele
1. Bei Ausfall/Störung der IT-Infrastruktur sichere
   Patientenbehandlung ermöglichen
2. Sicherer Betrieb digitaler, netzwerkangebundener
   Medizinprodukte
3. IT-Netz vor Manipulation und Datendiebstahl durch
   externe schützen
4. Digitale Daten vor unberechtigtem Zugriff schützen
5. Digitale Kompetenz aufbauen, um Störungen &
   Schwachstellen des IT-Systems zu erkennen
Kostenfreier Download der Broschüre unter:
https://www.aps-ev.de/wp-content/uploads/2018/05/2018_APS-HE_Digit_RM.pdf.pdf

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Aktivitäten des APS im Bereich Digitalisierung (2)
Checkliste zu Gesundheits-Apps
Worauf ist bei Gesundheits-Apps zu achten?
1.   Zweck und Funktionalität
2.   Qualität/ Zuverlässigkeit/ Bewertung
3.   Datenschutz (-erklärung)
4.   Herausgeber/ Impressum
5.   Finanzierungsform und finanzieller Hintergrund
     des Herstellers

Kostenfreier Download der Broschüre & Kurzfassung
sowie Webanwendung unter: https://www.aps-ev.de/wp-
content/uploads/2018/05/2018_APS-Checkliste_GesundheitsApps.pdf

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Was bringt das DVG für die Versorgung?

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Aktuelle Gesetzesinitiativen

1. Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)
2. Digitale Gesundheitsanwendungen-
     Verordnung (DiGAV)
3. Patientendaten-Schutzgesetz
     (PDSG)
Alle verfügbar unter: https://www.aps-
ev.de/stellungnahme/

Gesetzesinitiativen zur
Digitalisierung in hoher Schlagzahl

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Stand der Digitalisierung in Deutschland
Viel Aktionismus …
• Keine flächendeckende Telematikinfrastruktur und digitale Akten – noch sind
  nicht alle Praxen und Kliniken angeschlossen & die Voraussetzungen fehlen:
  Patientenakten / Befunde sind in Praxen und Kliniken nicht vollständig digitalisiert
• Die tägliche Versorgung sieht so aus: Zettelwirtschaft – Deutschland sucht den
  Impfpass ist unbeabsichtigt komisch vor diesem Hintergrund
• Pilotprojekte, Pilotprojekte, Pilotprojekte – Wann ist die Zeit der rein zeitlich,
  regional und indikationsbezogenen Projekte endlich vorüber? Kriterien zur
  Übernahme in die Regelversorgung fehlen – erst jetzt soll dies erfolgen!
• Vergleichsstudie der Bertelsmann Stiftung: D. auf dem vorletzten Platz
→ Es fehlt ein Zielbild für ein digitalisiertes Gesundheitswesen – alle im Bereich
eHealth erfolgreichen Länder haben eine eHealth-Strategie mit konkreten Zielen

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Digitale Versorgung Gesetz – DVG (1)
„App auf Rezept“ (§33a, §134 und §139e SGB V) /DiGAV
• Versicherte haben einen prinzipiellen Anspruch
  auf digitale Anwendungen (Apps) niedriger
  Risikoklassen (Klassen I u. IIa). Arzt kann
  verordnen u. Bezug über Krankenkassen möglich.
• In einem Verzeichnis beim BfArM sollen digitale
  Gesundheitsanwendungen gelistet werden.
• Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung
  (DiGAV) über 120 Kriterien zu Datensicherheit, u. -
  schutz, Wirksamkeit, Patientensicherheit.
• Fast Track: Anwendungen können für 12 Monate          Quelle: Bundesministerium für Gesundheit
                                                        https://www.bundesgesundheitsministerium.de/digitale-versorgung-

  vergütet werden, ohne dass Wirksamkeitsnachweis       gesetz.html

  vorliegen muss (Pilotstudie reicht)
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Digitale Versorgung Gesetz – DVG (2)
Apps auf Rezept - Einschätzung
• Gut dass sich endlich etwas tut – aber viele Fragen bleiben offen:
• Wie Ärzte oder Versicherte informiert werden z. B. wenn Sicherheitsmängel auftreten oder
  Anwendungen aus dem Verzeichnis genommen werden?
• Selbstangaben der Hersteller - stichprobenartige Überprüfung der Kriterien
• Passende Bewertungssystematik fehlt. NHS zeigt, wie man für verschiedene Arten und
  Risikoklassen jeweilige Anforderungen definieren kann.
• Die geplanten Fristen sind viel zu lang. Bis zu 9 Monate kann es dauern, bis eine Änderung einer
  App vollzogen ist. Das ist bei relevanten Mängeln viel zu lang. Was passiert bspw. in der
  Zwischenzeit? Apps sind agiler als das Gesetz.
 → Für bestimmte Patientengruppen können med. Apps hilfreich sein. Bei Umsetzung viele
Fragen offen. Die Verordnung von Apps wird die Versorgung kaum digitaler machen. Erst durch
sinnhafte Ein- und Anbindung der Anwendungen an ePA und Gesundheitseinrichtungen
entstehen Vorteile für Ärzte u. Pateinten
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Digitale Versorgung Gesetz – DVG (3)
Elektronische Patientenakte (ePA) §291h SGB V
• Ab 1.1.2021 haben Patienten das Anrecht auf die Anlage und „Erstbefüllung“ einer
  ePA in Arztpraxen und Kliniken. Nutzung bleibt für Patienten freiwillig.
• Angeschlossen sind zunächst Apotheken, Arztpraxen und Kliniken. Später - und nicht
  verpflichtend - können sich Pflegeheime / ambulante Pflegedienste sowie Hebammen und
  Physiotherapeuten anschließen.
• Ausbau in vier Schritten geplant - zu Beginn ist nur die Ablage von
  Behandlungsdokumenten möglich
• Im ersten Jahr können Patienten nicht auswählen, welche persönlichen Informationen
  ein Arzt/ Therapeut sehen darf. Dies wird erst 2022 möglich sein.

                    DVG und Patientensicherheit                  APS                     19
Digitale Versorgung Gesetz – DVG (4)
Elektronische Patientenakte (ePA) - Einschätzung
• Die ePA ist die Königsdisziplin unter den digitalen Anwendungen und sollte als
  Behandlungsmangement-Plattform verstanden werden
• Der Anfang ist gemacht und alle Beteiligten sollten ihr Bestes dafür tun, damit es die Vorteile für
  Patienten ausspielen kann. Vorteile der ePA überwiegen!
• Keine Einzellösungen (eRezept) – alle Funktionen müssen mit/ in der ePA möglich sein -
  vorbildlich wurde dies in Dänemark mit www.sundhed.dk gelöst
• Es fehlt ein klarer Ausbauplan: unklar ist, ab wann andere Gesundheitsberufe und Einrichtungen
  verpflichtend eingebunden werden.
• Die ePA ist ein Netzwerk – das funktioniert nur wenn alle integriert werden
→ Was ab Januar 2021 zur Verfügung stehen wird, ist weit von einer nützlichen ePA entfernt. Der
Erfolg wird wesentlich davon abhängen, welche Haltung Ärzte zur ePA haben: propagieren sie
die ePA oder verweigern sie sich?

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Digitale Versorgung Gesetz – DVG (4)
Weitere Neuerungen bei Videosprechstunde, Telekonsil und eArztbrief
• Videosprechstunde wird besser vergütet und Ärzte können auf ihrer Internetseite über ihr
  Angebot an Onlinesprechstunden informieren.
• Telemedizin wird gestärkt, indem Telekonsile extrabudgetär vergütet werden.
• Der Telefaxversand wird geringer vergütet als das Versenden eines eArztbriefes
• Datenzentrum beim GKV-Spitzenverband geschaffen und die Nutzbarkeit von
  Gesundheitsdaten für Versorgungsforschungszwecke soll verbessert werden.
• Innovationsfonds wird bis 2024 mit 200 Mio. € p.a. (bislang 300 Mio.) fortgeführt
Einschätzung: Es ist sinnvoll Videosprechstunde und Telekonsile zu fördern. Gerade in
ländlichen Regionen eine sinnvolle Option. Aber: jede Praxis muss individuelle Lösung
schaffen. Dass zukünftig Versorgungsforschung mit Abrechnungsdaten möglich sein wird, ist
ebenfalls sinnvoll. Aber: Datenschutz und -sicherheit müssen gewährleistet werden -
Rückverfolgbarkeit von einzelnen Patienten muss unterbunden werden.
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Fazit/ Take-Home Message
„Wir sind bei der Digitalisierung erst beim ‚Gruß aus der Küche‘
angelangt“ (Dr. med. Markus Leyck Dieken, Geschäftsführer der gematik)
• Nutzen für Behandlung u. Verbesserung der Patientensicherheit muss
  Ausgangspunkt bei Entwicklung und Einführung von Anwendungen sein
• Digitale Anwendungen können Versorgung besserer und sicherer machen
  → sie dürfen aber nicht als Plug-In-Technologie verstanden werden!
• Digitale Gesundheitskompetenz stärken - bei Gesundheitsberufen u. Patienten
• Anschlussfähigkeit nicht nur technisch u. semantisch in Bezug auf andere
  Anwendungen, sondern zu bestehende Versorgungsstrukturen und -prozessen
• eHealth-Strategie mit konkreten Versorgungszielen würde für Patienten
  & Gesundheitsberufe Orientierung bieten und erklären, wozu das Ganze dient!

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Vielen Dank!
Marcel Weigand
Generalsekretär
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.
& Leiter Kooperationen und digitale Transformation
Unabhängige Patientenberatung Deutschland
weigand@aps-ev.de             marcel.weigand@patientenberatung.de
Twitter: https://twitter.com/marcelweigand
LinkedIn: https://www.linkedin.com/in/marcel-weigand
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