2017 DIE MANDANTEN I INFORMATION - ZANTIS & MEURER ...

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DIE MANDANTEN I INFORMATION
Mai/Juni
 2017

                                Kanzlei für Steuerberatung Zantis und Meurer PartG mbB

              Themen dieser Ausgabe
                 Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände                           Benzinkosten des Arbeitnehmers
                 Anhebung der Schwelle bei GWG                                      Bonuszahlung der Krankenversicherung
                 BFH verwirft Sanierungserlass                                      Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge
                 Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer

              Ausgabe Nr. 3/2017 (Mai/Juni)

           Sehr geehrte Mandantin,
           sehr geehrter Mandant,
           nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie
           zusammengestellt.

                                                                         1
DIE MANDANTEN                         I    INFORMATION

                                                                      verlängerung bis zum 31.12.2017 bei Erstellung der Um-
       STEUERRECHT
                                                                      satzsteuererklärung durch den Steuerberater.
                                                                      Hinweis: Für Veranlagungszeiträume ab 2018 wird die Ab-
Unternehmer                                                           gabefrist für Umsatzsteuererklärungen bis zum 31.7. ver-
                                                                      längert, z. B. bis zum 31.7.2019 für die Umsatzsteuererklä-
Zuordnung gemischt-genutzter                                          rung 2018. Dies dürfte sich dann auch auf die Frist für die
Gegenstände zum                                                       Zuordnung zum Unternehmensvermögen auswirken.

Unternehmensvermögen                                                  3. Ausübung des Wahlrechts
Unternehmer, die im Jahr 2016 Gegenstände angeschafft                 Die vollständige oder teilweise Zuordnung des gemischt-
oder hergestellt haben, die sie sowohl für ihr Unternehmen            genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen
als auch privat nutzen, müssen diese bis zum 31.5.2017                kann durch eine Erfassung des Gegenstands in der Buch-
vollständig oder teilweise ihrem Unternehmensvermögen                 führung und durch die Geltendmachung des vollständigen
zuordnen, um den vollständigen oder anteiligen Vorsteuer-             oder teilweisen Vorsteuerabzugs in der Umsatzsteuer-Vor-
abzug geltend zu machen.                                              anmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung erfolgen.
                                                                      Die Voranmeldung bzw. Erklärung muss dann bis zum
Hintergrund: Für die Anschaffung oder Herstellung eines
                                                                      31.5.2017 beim Finanzamt eingehen.
unternehmerisch genutzten Gegenstands kann ein Unter-
nehmer die Vorsteuer geltend machen. Wird der Gegen-                  Hinweis: Ohne Buchführung oder ohne Abgabe einer Um-
stand nur teilweise für das Unternehmen genutzt und teil-             satzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklä-
weise privat, spricht man von einem gemischt-genutzten                rung kann die vollständige oder teilweise Zuordnung des
Gegenstand.                                                           gemischt-genutzten Gegenstands durch schriftliche Mittei-
                                                                      lung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.5.2017 erfol-
1. Wahlrecht des Unternehmers
                                                                      gen. Damit wir diese Frist einhalten können, sollten Sie uns
Bei der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt-                  rechtzeitig mitteilen, dass Sie ein Wirtschaftsgut ange-
genutzten Gegenstands hat der Unternehmer folgende                    schafft oder hergestellt haben, das Sie gemischt nutzen
Möglichkeiten:                                                        wollen.
        Er ordnet den Gegenstand in vollem Umfang dem Pri-           Anhebung der Schwelle bei GWG
    vatvermögen zu. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht mög-
    lich. Dafür entfällt eine Umsatzbesteuerung der Privatnut-        Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhe-
    zung (sog. unentgeltliche Wertabgabe bzw. Entnahme).              bung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. gering-
                                                                      wertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 €
       Er ordnet den Gegenstand nur im Umfang der unter-             sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromate-
    nehmerischen Nutzung seinem Unternehmen zu und                    rialien oder auch Tablets bis zu einem Wert von 800 € so-
    macht die Vorsteuer nur insoweit und damit anteilig gel-          fort abgeschrieben werden können.
    tend. Soweit er den Gegenstand privat nutzt, ist der Vor-
    steuerabzug nicht möglich; dafür braucht er insoweit die          Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 1.1.2018 gelten.
    Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen.              Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zu-
                                                                      stimmen.
    Hinweis: Die unternehmerische Nutzung muss aber min-
    destens 10 % ausmachen. Ist sie geringer als 10 %, ge-            BFH verwirft Sanierungserlass
    hört der Gegenstand vollständig zum Privatvermögen, so
    dass ein anteiliger Vorsteuerabzug nicht möglich ist.             Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den
                                                                      sog. Sanierungserlass der Finanzverwaltung für rechtswid-
       Er ordnet den Gegenstand in vollem Umfang dem Un-             rig. Damit kann die Steuer auf Sanierungsgewinne nicht
    ternehmen zu. Die Vorsteuer kann in vollem Umfang gel-            mehr ohne Weiteres erlassen werden. Dies erschwert die
    tend gemacht werden. Dafür muss der Unternehmer die               Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen.
    Privatnutzung als sog. unentgeltliche Wertabgabe jährlich
                                                                      Hintergrund: Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn eine
    der Umsatzsteuer unterwerfen.
                                                                      Verbindlichkeit des insolvenzbedrohten Unternehmers vom
    Hinweis: Bei gemischt-genutzten Gebäuden gilt eine Be-            Gläubiger erlassen wird. Der Unternehmer muss dann sei-
    sonderheit; hier ist der Vorsteuerabzug nur in Höhe des           ne Verbindlichkeit gewinnerhöhend ausbuchen. Diese
    unternehmerisch genutzten Teils möglich.                          Gewinnerhöhung ist nicht steuerfrei, weil der Gesetzgeber
                                                                      die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne ab 1998 aufgeho-
2. Frist für Zuordnung zum Unternehmensvermögen
                                                                      ben hat. Der Unternehmer kann den Sanierungsgewinn nur
Soll der im Jahr 2016 angeschaffte oder hergestellte ge-              mit einem Verlustvortrag verrechnen. Allerdings geht dies
mischt-genutzte Gegenstand ganz oder teilweise dem Un-                uneingeschränkt nur bis zur Höhe von 1 Mio. €. Darüber hi-
ternehmen zugeordnet werden, muss diese Zuordnung bis                 naus ist dies nur im Umfang von 60 % möglich, so dass ein
zum 31.5.2017 erfolgen. Dies ist der gesetzliche Termin für           Gewinn von 40 % verbleibt (sog. Mindestbesteuerung).
die Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
                                                                      Um die sich hieraus ergebenden steuerlichen Folgen abzu-
Beim 31.5.2017 bleibt es auch dann, wenn im konkreten                 mildern, hat die Finanzverwaltung im Jahr 2003 den sog.
Fall eine Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteu-            Sanierungserlass veröffentlicht. Er ermöglicht in Sanie-
ererklärung gewährt worden ist, z. B. die allgemeine Frist-           rungsfällen einen Ausschluss der Mindestbesteuerung und

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DIE MANDANTEN                             I    INFORMATION

eine vorläufige Stundung, bis die Sanierung abgeschlossen              Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer
ist, sowie anschließend einen Erlass der Einkommen- bzw.               können bis zu einem Betrag von 1.250 € abgezogen wer-
Körperschaftsteuer.                                                    den, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein
                                                                       anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht dem Arbeit-
Streitfall: Das Unternehmen des Klägers befand sich in der
                                                                       nehmer ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die
Krise. Im Jahr 2007 verzichtete die Bank des Klägers auf
                                                                       Kosten für das Zimmer nicht absetzbar. Hingegen sind die
Forderungen in Höhe von ca. 620.000 €, die das Finanzamt
                                                                       Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe abziehbar,
als steuerpflichtigen Sanierungsgewinn ansah. Es vernein-
                                                                       wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten be-
te außerdem die Anwendbarkeit des Sanierungserlasses,
                                                                       ruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt.
weil die Sanierungseignung fehlte; denn der Kläger erzielte
auch nach dem Forderungserlass weiterhin Verluste. Der                 Streitfälle: In zwei Fällen musste der Bundesfinanzhof
Kläger hielt den Sanierungserlass der Finanzverwaltung                 (BFH) nun entscheiden, wie der Höchstbetrag von 1.250 €
dagegen für anwendbar. Der zuständige Senat des BFH                    anzuwenden ist, wenn das Arbeitszimmer von einem Paar
rief den Großen Senat des BFH an, damit dieser klärt, ob               gemeinsam genutzt wird. In einem Fall lebte ein Lehrer-
der Sanierungserlass überhaupt rechtmäßig ist.                         Ehepaar zusammen in einem in Miteigentum stehenden
                                                                       Einfamilienhaus. Die beiden nutzten das Arbeitszimmer ge-
Entscheidung: Der Große Senat des BFH hält den Sanie-
                                                                       meinsam. Jeder von ihnen machte den Höchstbetrag von
rungserlass für rechtswidrig:
                                                                       1.250 € als Werbungskosten geltend.
        Der Sanierungserlass der Finanzverwaltung verstößt
                                                                       In dem anderen Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der
    gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwal-
                                                                       mit seiner Freundin in einer Wohnung lebte. Beide nutzten
    tung. Der Gesetzgeber sieht nämlich Sanierungsgewinne
                                                                       das Arbeitszimmer ebenfalls gemeinsam. Der Arbeitnehmer
    als steuerpflichtig an, nachdem er die Steuerbefreiung ab
                                                                       machte den Höchstbetrag von 1.250 € geltend. In beiden
    1998 aufgehoben hat.
                                                                       Fällen erkannte das Finanzamt den Abzug der Aufwendun-
        Diese Entscheidung des Gesetzgebers darf die Fi-              gen in der jeweils geltend gemachten Höhe nicht an.
    nanz-verwaltung nicht unterlaufen, indem sie nun die Steu -        Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab den Kla-
    ern, die auf Sanierungsgewinne entstehen, zunächst stun -          gen im Grundsatz statt, verwies die beiden Fälle aber zur
    det und anschließend erlässt. Im Ergebnis nimmt die Fi-            weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Finanzgericht (FG)
    nanzverwaltung damit eine Gesetzeskorrektur vor, die ihr           zurück:
    nicht zusteht.
                                                                              Der Höchstbetrag von 1.250 € wird nicht objektbezo-
       Unbeachtlich ist, dass der Sanierungserlass nicht die
                                                                           gen für das Arbeitszimmer gewährt, sondern personenbe-
    Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns anordnet, sondern
                                                                           zogen für jeden Steuerpflichtigen, der Aufwendungen für
    nur eine Billigkeitsregelung enthält, die zum Erlass der
                                                                           ein häusliches Arbeitszimmer getragen hat und dem kein
    Steuer führt. Denn damit unterstellt die Finanzverwaltung
                                                                           anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem Paar,
    eine sachliche Unbilligkeit der Steuerpflicht des Sanie-
                                                                           das zusammenlebt, kann also jeder der beiden den
    rungsgewinns. Diese Entscheidung steht jedoch ebenfalls
                                                                           Höchstbetrag geltend machen.
    nur dem Gesetzgeber zu.
                                                                              Im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Individualbe-
Hinweise: Allerdings können die Finanzämter künftig aus-                   steuerung. Auch ein Ehepaar bzw. Lebensgefährten wer-
nahmsweise eine Billigkeitsentscheidung treffen und die                    den daher nicht als Paar besteuert, sondern als zwei Ein-
Steuer stunden bzw. erlassen. Dies erfordert dann eine                     zelpersonen.
sorgfältige Einzelfallprüfung.
                                                                               Voraussetzung für die Gewährung des Höchstbetrags
Nach dem aktuellen Beschluss des Großen Senats muss                        für jeden Partner ist aber, dass jeder der beiden das Ar-
der Gesetzgeber tätig werden, wenn er für eine steuerliche                 beitszimmer für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit
Entlastung bei Sanierungsgewinnen sorgen will. Eine ent-                   nutzen kann. Das Arbeitszimmer muss also so ausgestal-
sprechende Regelung wurde bereits in das Gesetzge-                         tet sein, dass jeder Partner seiner Tätigkeit in dem erfor-
bungsverfahren eingebracht. Die Neuregelung wird aller-                    derlichen Umfang in dem Arbeitszimmer nachgehen kann.
dings von der Genehmigung durch die Europäische Kom-
                                                                              Sind die beiden Partner zur Hälfte Miteigentümer oder
mission abhängen.
                                                                           haben sie die Wohnung gemeinsam angemietet, kann je-
                                                                           der der beiden die von ihm getragenen Kosten für das
Arbeitgeber/Arbeitnehmer                                                   Zimmer bis zum Höchstbetrag von 1.250 € als Werbungs-
                                                                           kosten absetzen, wenn er bzw. sie die Voraussetzungen
Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer                                       für den Werbungskostenabzug erfüllt, also das Arbeits-
Nutzen Ehegatten oder Paare ein Arbeitszimmer gemein-                      zimmer beruflich oder betrieblich nutzt und ihm bzw. ihr
sam, kann jeder von ihnen den steuerlichen Höchstbetrag                    kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
von 1.250 € jährlich geltend machen, wenn ihm kein ande-               Hinweis: Der BFH ändert mit den beiden Urteilen seine bis-
rer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und beide die Aufwen-             herige Rechtsprechung, die den Höchstbetrag von 1.250 €
dungen für das Arbeitszimmer in entsprechender Höhe ge-                objektbezogen verstanden hat, also nur einmal für das ge-
tragen haben. Der Höchstbetrag von 1.250 € wird also nicht             samte Arbeitszimmer gewährt hat. Im Ergebnis kann nun
objektbezogen für das Arbeitszimmer, sondern personen-                 jeder (Ehe-)Partner den Höchstbetrag von 1.250 € als Wer-
bezogen für jeden Steuerpflichtigen gewährt, der das Ar-
beitszimmer nutzt.

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DIE MANDANTEN                         I    INFORMATION

bungskosten abziehen, sofern er entsprechende Aufwen-                   Zugleich stellt der BFH aber auch klar, dass der Arbeitneh-
dungen für das Zimmer getragen hat.                                     mer die selbst getragenen Kosten im Einzelnen darlegen
                                                                        und nachweisen muss. Ein pauschaler Vortrag des Arbeit-
Die Zurückverweisung erfolgte in beiden Fällen, weil das
                                                                        nehmers, er habe einzelne Kosten selbst getragen, reicht
FG nun noch ermitteln muss, ob tatsächlich jeder Partner
                                                                        nicht aus.
das Arbeitszimmer während des gesamten Jahres für seine
berufliche Tätigkeit genutzt hatte.                                     Der BFH hat sich in einer weiteren Entscheidung zur Frage
                                                                        geäußert, ob die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu einem
Benzinkosten des Arbeitnehmers                                          negativen steuerlichen Wert führen können. Dies ist nach
                                                                        Auffassung des Gerichts nicht der Fall. Ein „geldwerter
Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nut-
                                                                        Nachteil“ kann aus der Überlassung eines Dienstwagens
zen und muss er die gesamten Benzinkosten für den Pkw
                                                                        zur Privatnutzung also nicht entstehen.
selbst tragen, so mindern diese Aufwendungen den geld-
werten Vorteil aus der Pkw-Privatnutzung.
Hintergrund: Die Überlassung eines Dienstwagens an den                  Alle Steuerpflichtigen
Arbeitnehmer, den dieser auch privat nutzen darf, führt zu
einem geldwerten Vorteil, der entweder nach der sog. 1 %-               Bonuszahlung der Krankenversicherung
Methode mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder                  Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu Erstattun-
nach der sog. Fahrtenbuchmethode nach den für die Pri-                  gen und Zuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherun-
vatfahrten entstandenen Aufwendungen zu bewerten ist.                   gen geäußert, die an den Steuerpflichtigen für die Teilnah-
Streitfall: Der Kläger war Arbeitnehmer und durfte seinen               me an gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen ei-
Dienstwagen auch privat nutzen. Der geldwerte Vorteil wur-              nes Bonusprogramms gezahlt werden. Danach werden die
de nach der sog. 1 %-Methode ermittelt. Da der Bruttolis-               Krankenkassen über derartige Erstattungen und Zuschüsse
tenpreis des Dienstwagens ca. 52.000 € betrug, ergab sich               im Laufe des Jahres 2017 Papierbescheinigungen ausstel-
ein geldwerter Vorteil von rund 6.240 €. Der Kläger musste              len, die dann beim Finanzamt zur Überprüfung eingereicht
aber alle Benzinkosten für den Wagen selbst tragen; dies                werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden,
waren im Streitjahr ca. 6.000 €. Er wollte diese Kosten                 dass die Erstattungen steuerlich nicht zuungunsten des
steuerlich absetzen.                                                    Steuerpflichtigen berücksichtigt werden.

Entscheidung: Der Bundesfinanzhof ließ einen Abzug zu:                  Hintergrund: Verschiedene Krankenkassen bieten sog. Bo-
                                                                        nusprogramme an: Lässt der Versicherte bestimmte kos-
       Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines               tenfreie Vorsorgeuntersuchungen durchführen oder nimmt
    Dienstwagens mindert sich zum einen um ein pauschales               er an bestimmten gesundheitsfördernden Maßnahmen teil,
    Entgelt, das der Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber zah-            erhält er einen Zuschuss für zusätzliche kostenpflichtige
    len muss. Zum anderen mindert es sich aber auch um die              Gesundheitsmaßnahmen wie Brillen, Massagen etc., die
    einzelnen Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer tragen muss.             der Versicherte selbst zahlen muss.
    In beiden Fällen – pauschales Nutzungsentgelt oder vom
    Arbeitnehmer getragene Kfz-Kosten – ist der Arbeitneh-              Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im letzten Jahr entschie-
    mer insoweit nicht bereichert. Nur hinsichtlich der verblei-        den, dass derartige Zuschüsse keinen Einfluss auf den
    benden Differenz entsteht bei ihm ein Vorteil.                      Sonderausgabenabzug haben dürfen. Der Sonderausga-
        Der Gesetzgeber ist sowohl bei der 1 %-Methode als             benabzug für Krankenversicherungsbeiträge wird also
    auch bei der Fahrtenbuchmethode davon ausgegangen,                  durch diese Zuschüsse nicht gemindert.
    dass der Arbeitgeber alle Kfz-Kosten trägt. Ist dies im Ein-        Information des BMF: Das BMF geht nun auf das Problem
    zelfall nicht so, weil tatsächlich der Arbeitnehmer bestimmte       ein, dass die Krankenkassen in ihren elektronischen Be-
    Kfz-Kosten selbst trägt oder ein pauschales Nutzungsent-            scheinigungen die Zuschüsse im Rahmen des Bonuspro-
    gelt an seinen Arbeitgeber zahlen muss, mindert sich der            gramms als Beitragsrückerstattungen ausweisen. Dies wür-
    geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers.                                de entgegen der BFH-Rechtsprechung zu einer Minderung
       Damit kam es bei dem Kläger nur in Höhe von 240 €               des Sonderausgabenabzugs zulasten des Steuerzahlers
    zu einer Bereicherung, nämlich in Höhe der Differenz zwi-           führen.
    schen dem Wert nach der 1 %-Methode und den vom Klä -
                                                                        Um dies zu verhindern, werden die Krankenkassen Be-
    ger bezahlten Benzinkosten.
                                                                        scheinigungen in Papierform ausstellen, in denen die Höhe
Hinweise: Der BFH unterscheidet nicht zwischen einem                    der Zuschüsse aufgrund eines Bonusprogramms aus -
pauschalen Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers und einzel-                gewiesen ist. Der Steuerpflichtige kann diese Bescheini-
nen Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer tragen muss. Damit                 gung bei seinem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt
widerspricht das Gericht der Finanzverwaltung, die nur die              prüft dann, ob die elektronisch übermittelte Beitragsrücker-
Übernahme von Leasingraten durch den Arbeitnehmer                       stattung zu hoch war und ändert ggf. den Bescheid. Steuer-
steuerlich berücksichtigt, nicht aber einzelne Kfz-Kosten               pflichtige, die keine Papierbescheinigung von ihrer
des Arbeitnehmers. Der BFH weist darauf hin, dass in Lea -              Krankenversicherung erhalten, sollen dem BMF zufolge
singraten auch einzelne Kfz-Kosten enthalten sind, so dass              davon ausgehen können, dass die Bonusleistungen aus ih-
eine unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht                      rem Bonusprogramm von der Neuregelung nicht umfasst
gerechtfertigt ist.                                                     sind.

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DIE MANDANTEN                          I    INFORMATION

Hinweise: Wie lange das Verfahren um die Ausstellung der          Denn mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife hat die
Bescheinigungen dauern soll, ist unklar. Fragen Sie daher         Bausparkasse unter Berücksichtigung des Zwecks des
im Zweifel bei Ihrer Kasse nach. Möglicherweise werden            Bausparvertrages (dieser besteht für den Bausparer darin,
die Bescheide hinsichtlich der Höhe des Sonderausgaben-           durch die Erbringung von Ansparleistungen einen Anspruch
abzugs vorläufig ergehen, um eine Änderung nach Über-             auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen) das
sendung der Bescheinigung in Papierform zu ermöglichen.           Darlehen des Bausparers vollständig empfangen.
                                                                  Damit hat der Bausparer das korrespondierende Zweckdar-
Kündigung zuteilungsreifer                                        lehen mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife vollständig
Bausparverträge                                                   gewährt, unabhängig davon ob der Bausparer verpflichtet
                                                                  ist, über den Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife hin-
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden,             aus weitere Ansparleistungen zu erbringen.
dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann,
wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif        Hinweis: Bausparverträge sind somit im Regelfall zehn
sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.               Jahre nach Zuteilungsreife kündbar.

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