2017 DIE MANDANTEN I INFORMATION - ZANTIS & MEURER ...
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DIE MANDANTEN I INFORMATION Mai/Juni 2017 Kanzlei für Steuerberatung Zantis und Meurer PartG mbB Themen dieser Ausgabe Zuordnung gemischt-genutzter Gegenstände Benzinkosten des Arbeitnehmers Anhebung der Schwelle bei GWG Bonuszahlung der Krankenversicherung BFH verwirft Sanierungserlass Kündigung zuteilungsreifer Bausparverträge Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer Ausgabe Nr. 3/2017 (Mai/Juni) Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, nachfolgend haben wir in dieser Ausgabe wieder aktuelle Urteile und Neuerungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht für Sie zusammengestellt. 1
DIE MANDANTEN I INFORMATION verlängerung bis zum 31.12.2017 bei Erstellung der Um- STEUERRECHT satzsteuererklärung durch den Steuerberater. Hinweis: Für Veranlagungszeiträume ab 2018 wird die Ab- Unternehmer gabefrist für Umsatzsteuererklärungen bis zum 31.7. ver- längert, z. B. bis zum 31.7.2019 für die Umsatzsteuererklä- Zuordnung gemischt-genutzter rung 2018. Dies dürfte sich dann auch auf die Frist für die Gegenstände zum Zuordnung zum Unternehmensvermögen auswirken. Unternehmensvermögen 3. Ausübung des Wahlrechts Unternehmer, die im Jahr 2016 Gegenstände angeschafft Die vollständige oder teilweise Zuordnung des gemischt- oder hergestellt haben, die sie sowohl für ihr Unternehmen genutzten Gegenstands zum Unternehmensvermögen als auch privat nutzen, müssen diese bis zum 31.5.2017 kann durch eine Erfassung des Gegenstands in der Buch- vollständig oder teilweise ihrem Unternehmensvermögen führung und durch die Geltendmachung des vollständigen zuordnen, um den vollständigen oder anteiligen Vorsteuer- oder teilweisen Vorsteuerabzugs in der Umsatzsteuer-Vor- abzug geltend zu machen. anmeldung oder in der Umsatzsteuererklärung erfolgen. Die Voranmeldung bzw. Erklärung muss dann bis zum Hintergrund: Für die Anschaffung oder Herstellung eines 31.5.2017 beim Finanzamt eingehen. unternehmerisch genutzten Gegenstands kann ein Unter- nehmer die Vorsteuer geltend machen. Wird der Gegen- Hinweis: Ohne Buchführung oder ohne Abgabe einer Um- stand nur teilweise für das Unternehmen genutzt und teil- satzsteuer-Voranmeldung bzw. Umsatzsteuer-Jahreserklä- weise privat, spricht man von einem gemischt-genutzten rung kann die vollständige oder teilweise Zuordnung des Gegenstand. gemischt-genutzten Gegenstands durch schriftliche Mittei- lung gegenüber dem Finanzamt bis zum 31.5.2017 erfol- 1. Wahlrecht des Unternehmers gen. Damit wir diese Frist einhalten können, sollten Sie uns Bei der Anschaffung oder Herstellung eines gemischt- rechtzeitig mitteilen, dass Sie ein Wirtschaftsgut ange- genutzten Gegenstands hat der Unternehmer folgende schafft oder hergestellt haben, das Sie gemischt nutzen Möglichkeiten: wollen. Er ordnet den Gegenstand in vollem Umfang dem Pri- Anhebung der Schwelle bei GWG vatvermögen zu. Ein Vorsteuerabzug ist dann nicht mög- lich. Dafür entfällt eine Umsatzbesteuerung der Privatnut- Die Regierungskoalition hat sich Anfang März auf die Anhe- zung (sog. unentgeltliche Wertabgabe bzw. Entnahme). bung der Schwelle zur Sofortabschreibung für sog. gering- wertige Wirtschaftsgüter (GWG) geeinigt. Statt bislang 410 € Er ordnet den Gegenstand nur im Umfang der unter- sollen künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromate- nehmerischen Nutzung seinem Unternehmen zu und rialien oder auch Tablets bis zu einem Wert von 800 € so- macht die Vorsteuer nur insoweit und damit anteilig gel- fort abgeschrieben werden können. tend. Soweit er den Gegenstand privat nutzt, ist der Vor- steuerabzug nicht möglich; dafür braucht er insoweit die Hinweis: Die neue Schwelle soll ab dem 1.1.2018 gelten. Privatnutzung nicht der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bundestag und Bundesrat müssen dem Vorhaben noch zu- stimmen. Hinweis: Die unternehmerische Nutzung muss aber min- destens 10 % ausmachen. Ist sie geringer als 10 %, ge- BFH verwirft Sanierungserlass hört der Gegenstand vollständig zum Privatvermögen, so dass ein anteiliger Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Der Große Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hält den sog. Sanierungserlass der Finanzverwaltung für rechtswid- Er ordnet den Gegenstand in vollem Umfang dem Un- rig. Damit kann die Steuer auf Sanierungsgewinne nicht ternehmen zu. Die Vorsteuer kann in vollem Umfang gel- mehr ohne Weiteres erlassen werden. Dies erschwert die tend gemacht werden. Dafür muss der Unternehmer die Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen. Privatnutzung als sog. unentgeltliche Wertabgabe jährlich Hintergrund: Ein Sanierungsgewinn entsteht, wenn eine der Umsatzsteuer unterwerfen. Verbindlichkeit des insolvenzbedrohten Unternehmers vom Hinweis: Bei gemischt-genutzten Gebäuden gilt eine Be- Gläubiger erlassen wird. Der Unternehmer muss dann sei- sonderheit; hier ist der Vorsteuerabzug nur in Höhe des ne Verbindlichkeit gewinnerhöhend ausbuchen. Diese unternehmerisch genutzten Teils möglich. Gewinnerhöhung ist nicht steuerfrei, weil der Gesetzgeber die Steuerfreiheit für Sanierungsgewinne ab 1998 aufgeho- 2. Frist für Zuordnung zum Unternehmensvermögen ben hat. Der Unternehmer kann den Sanierungsgewinn nur Soll der im Jahr 2016 angeschaffte oder hergestellte ge- mit einem Verlustvortrag verrechnen. Allerdings geht dies mischt-genutzte Gegenstand ganz oder teilweise dem Un- uneingeschränkt nur bis zur Höhe von 1 Mio. €. Darüber hi- ternehmen zugeordnet werden, muss diese Zuordnung bis naus ist dies nur im Umfang von 60 % möglich, so dass ein zum 31.5.2017 erfolgen. Dies ist der gesetzliche Termin für Gewinn von 40 % verbleibt (sog. Mindestbesteuerung). die Abgabe der Umsatzsteuererklärung. Um die sich hieraus ergebenden steuerlichen Folgen abzu- Beim 31.5.2017 bleibt es auch dann, wenn im konkreten mildern, hat die Finanzverwaltung im Jahr 2003 den sog. Fall eine Fristverlängerung für die Abgabe der Umsatzsteu- Sanierungserlass veröffentlicht. Er ermöglicht in Sanie- ererklärung gewährt worden ist, z. B. die allgemeine Frist- rungsfällen einen Ausschluss der Mindestbesteuerung und 22
DIE MANDANTEN I INFORMATION eine vorläufige Stundung, bis die Sanierung abgeschlossen Hintergrund: Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer ist, sowie anschließend einen Erlass der Einkommen- bzw. können bis zu einem Betrag von 1.250 € abgezogen wer- Körperschaftsteuer. den, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Steht dem Arbeit- Streitfall: Das Unternehmen des Klägers befand sich in der nehmer ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, sind die Krise. Im Jahr 2007 verzichtete die Bank des Klägers auf Kosten für das Zimmer nicht absetzbar. Hingegen sind die Forderungen in Höhe von ca. 620.000 €, die das Finanzamt Kosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe abziehbar, als steuerpflichtigen Sanierungsgewinn ansah. Es vernein- wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten be- te außerdem die Anwendbarkeit des Sanierungserlasses, ruflichen und betrieblichen Tätigkeit darstellt. weil die Sanierungseignung fehlte; denn der Kläger erzielte auch nach dem Forderungserlass weiterhin Verluste. Der Streitfälle: In zwei Fällen musste der Bundesfinanzhof Kläger hielt den Sanierungserlass der Finanzverwaltung (BFH) nun entscheiden, wie der Höchstbetrag von 1.250 € dagegen für anwendbar. Der zuständige Senat des BFH anzuwenden ist, wenn das Arbeitszimmer von einem Paar rief den Großen Senat des BFH an, damit dieser klärt, ob gemeinsam genutzt wird. In einem Fall lebte ein Lehrer- der Sanierungserlass überhaupt rechtmäßig ist. Ehepaar zusammen in einem in Miteigentum stehenden Einfamilienhaus. Die beiden nutzten das Arbeitszimmer ge- Entscheidung: Der Große Senat des BFH hält den Sanie- meinsam. Jeder von ihnen machte den Höchstbetrag von rungserlass für rechtswidrig: 1.250 € als Werbungskosten geltend. Der Sanierungserlass der Finanzverwaltung verstößt In dem anderen Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwal- mit seiner Freundin in einer Wohnung lebte. Beide nutzten tung. Der Gesetzgeber sieht nämlich Sanierungsgewinne das Arbeitszimmer ebenfalls gemeinsam. Der Arbeitnehmer als steuerpflichtig an, nachdem er die Steuerbefreiung ab machte den Höchstbetrag von 1.250 € geltend. In beiden 1998 aufgehoben hat. Fällen erkannte das Finanzamt den Abzug der Aufwendun- Diese Entscheidung des Gesetzgebers darf die Fi- gen in der jeweils geltend gemachten Höhe nicht an. nanz-verwaltung nicht unterlaufen, indem sie nun die Steu - Entscheidung: Der Bundesfinanzhof (BFH) gab den Kla- ern, die auf Sanierungsgewinne entstehen, zunächst stun - gen im Grundsatz statt, verwies die beiden Fälle aber zur det und anschließend erlässt. Im Ergebnis nimmt die Fi- weiteren Sachverhaltsaufklärung an das Finanzgericht (FG) nanzverwaltung damit eine Gesetzeskorrektur vor, die ihr zurück: nicht zusteht. Der Höchstbetrag von 1.250 € wird nicht objektbezo- Unbeachtlich ist, dass der Sanierungserlass nicht die gen für das Arbeitszimmer gewährt, sondern personenbe- Steuerfreiheit des Sanierungsgewinns anordnet, sondern zogen für jeden Steuerpflichtigen, der Aufwendungen für nur eine Billigkeitsregelung enthält, die zum Erlass der ein häusliches Arbeitszimmer getragen hat und dem kein Steuer führt. Denn damit unterstellt die Finanzverwaltung anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Bei einem Paar, eine sachliche Unbilligkeit der Steuerpflicht des Sanie- das zusammenlebt, kann also jeder der beiden den rungsgewinns. Diese Entscheidung steht jedoch ebenfalls Höchstbetrag geltend machen. nur dem Gesetzgeber zu. Im Steuerrecht gilt der Grundsatz der Individualbe- Hinweise: Allerdings können die Finanzämter künftig aus- steuerung. Auch ein Ehepaar bzw. Lebensgefährten wer- nahmsweise eine Billigkeitsentscheidung treffen und die den daher nicht als Paar besteuert, sondern als zwei Ein- Steuer stunden bzw. erlassen. Dies erfordert dann eine zelpersonen. sorgfältige Einzelfallprüfung. Voraussetzung für die Gewährung des Höchstbetrags Nach dem aktuellen Beschluss des Großen Senats muss für jeden Partner ist aber, dass jeder der beiden das Ar- der Gesetzgeber tätig werden, wenn er für eine steuerliche beitszimmer für seine berufliche oder betriebliche Tätigkeit Entlastung bei Sanierungsgewinnen sorgen will. Eine ent- nutzen kann. Das Arbeitszimmer muss also so ausgestal- sprechende Regelung wurde bereits in das Gesetzge- tet sein, dass jeder Partner seiner Tätigkeit in dem erfor- bungsverfahren eingebracht. Die Neuregelung wird aller- derlichen Umfang in dem Arbeitszimmer nachgehen kann. dings von der Genehmigung durch die Europäische Kom- Sind die beiden Partner zur Hälfte Miteigentümer oder mission abhängen. haben sie die Wohnung gemeinsam angemietet, kann je- der der beiden die von ihm getragenen Kosten für das Arbeitgeber/Arbeitnehmer Zimmer bis zum Höchstbetrag von 1.250 € als Werbungs- kosten absetzen, wenn er bzw. sie die Voraussetzungen Das gemeinsam genutzte Arbeitszimmer für den Werbungskostenabzug erfüllt, also das Arbeits- Nutzen Ehegatten oder Paare ein Arbeitszimmer gemein- zimmer beruflich oder betrieblich nutzt und ihm bzw. ihr sam, kann jeder von ihnen den steuerlichen Höchstbetrag kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. von 1.250 € jährlich geltend machen, wenn ihm kein ande- Hinweis: Der BFH ändert mit den beiden Urteilen seine bis- rer Arbeitsplatz zur Verfügung steht und beide die Aufwen- herige Rechtsprechung, die den Höchstbetrag von 1.250 € dungen für das Arbeitszimmer in entsprechender Höhe ge- objektbezogen verstanden hat, also nur einmal für das ge- tragen haben. Der Höchstbetrag von 1.250 € wird also nicht samte Arbeitszimmer gewährt hat. Im Ergebnis kann nun objektbezogen für das Arbeitszimmer, sondern personen- jeder (Ehe-)Partner den Höchstbetrag von 1.250 € als Wer- bezogen für jeden Steuerpflichtigen gewährt, der das Ar- beitszimmer nutzt. 33
DIE MANDANTEN I INFORMATION bungskosten abziehen, sofern er entsprechende Aufwen- Zugleich stellt der BFH aber auch klar, dass der Arbeitneh- dungen für das Zimmer getragen hat. mer die selbst getragenen Kosten im Einzelnen darlegen und nachweisen muss. Ein pauschaler Vortrag des Arbeit- Die Zurückverweisung erfolgte in beiden Fällen, weil das nehmers, er habe einzelne Kosten selbst getragen, reicht FG nun noch ermitteln muss, ob tatsächlich jeder Partner nicht aus. das Arbeitszimmer während des gesamten Jahres für seine berufliche Tätigkeit genutzt hatte. Der BFH hat sich in einer weiteren Entscheidung zur Frage geäußert, ob die Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu einem Benzinkosten des Arbeitnehmers negativen steuerlichen Wert führen können. Dies ist nach Auffassung des Gerichts nicht der Fall. Ein „geldwerter Darf der Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nut- Nachteil“ kann aus der Überlassung eines Dienstwagens zen und muss er die gesamten Benzinkosten für den Pkw zur Privatnutzung also nicht entstehen. selbst tragen, so mindern diese Aufwendungen den geld- werten Vorteil aus der Pkw-Privatnutzung. Hintergrund: Die Überlassung eines Dienstwagens an den Alle Steuerpflichtigen Arbeitnehmer, den dieser auch privat nutzen darf, führt zu einem geldwerten Vorteil, der entweder nach der sog. 1 %- Bonuszahlung der Krankenversicherung Methode mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat oder Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zu Erstattun- nach der sog. Fahrtenbuchmethode nach den für die Pri- gen und Zuschüssen der gesetzlichen Krankenversicherun- vatfahrten entstandenen Aufwendungen zu bewerten ist. gen geäußert, die an den Steuerpflichtigen für die Teilnah- Streitfall: Der Kläger war Arbeitnehmer und durfte seinen me an gesundheitsfördernden Maßnahmen im Rahmen ei- Dienstwagen auch privat nutzen. Der geldwerte Vorteil wur- nes Bonusprogramms gezahlt werden. Danach werden die de nach der sog. 1 %-Methode ermittelt. Da der Bruttolis- Krankenkassen über derartige Erstattungen und Zuschüsse tenpreis des Dienstwagens ca. 52.000 € betrug, ergab sich im Laufe des Jahres 2017 Papierbescheinigungen ausstel- ein geldwerter Vorteil von rund 6.240 €. Der Kläger musste len, die dann beim Finanzamt zur Überprüfung eingereicht aber alle Benzinkosten für den Wagen selbst tragen; dies werden können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, waren im Streitjahr ca. 6.000 €. Er wollte diese Kosten dass die Erstattungen steuerlich nicht zuungunsten des steuerlich absetzen. Steuerpflichtigen berücksichtigt werden. Entscheidung: Der Bundesfinanzhof ließ einen Abzug zu: Hintergrund: Verschiedene Krankenkassen bieten sog. Bo- nusprogramme an: Lässt der Versicherte bestimmte kos- Der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines tenfreie Vorsorgeuntersuchungen durchführen oder nimmt Dienstwagens mindert sich zum einen um ein pauschales er an bestimmten gesundheitsfördernden Maßnahmen teil, Entgelt, das der Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber zah- erhält er einen Zuschuss für zusätzliche kostenpflichtige len muss. Zum anderen mindert es sich aber auch um die Gesundheitsmaßnahmen wie Brillen, Massagen etc., die einzelnen Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer tragen muss. der Versicherte selbst zahlen muss. In beiden Fällen – pauschales Nutzungsentgelt oder vom Arbeitnehmer getragene Kfz-Kosten – ist der Arbeitneh- Der Bundesfinanzhof (BFH) hat im letzten Jahr entschie- mer insoweit nicht bereichert. Nur hinsichtlich der verblei- den, dass derartige Zuschüsse keinen Einfluss auf den benden Differenz entsteht bei ihm ein Vorteil. Sonderausgabenabzug haben dürfen. Der Sonderausga- Der Gesetzgeber ist sowohl bei der 1 %-Methode als benabzug für Krankenversicherungsbeiträge wird also auch bei der Fahrtenbuchmethode davon ausgegangen, durch diese Zuschüsse nicht gemindert. dass der Arbeitgeber alle Kfz-Kosten trägt. Ist dies im Ein- Information des BMF: Das BMF geht nun auf das Problem zelfall nicht so, weil tatsächlich der Arbeitnehmer bestimmte ein, dass die Krankenkassen in ihren elektronischen Be- Kfz-Kosten selbst trägt oder ein pauschales Nutzungsent- scheinigungen die Zuschüsse im Rahmen des Bonuspro- gelt an seinen Arbeitgeber zahlen muss, mindert sich der gramms als Beitragsrückerstattungen ausweisen. Dies wür- geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers. de entgegen der BFH-Rechtsprechung zu einer Minderung Damit kam es bei dem Kläger nur in Höhe von 240 € des Sonderausgabenabzugs zulasten des Steuerzahlers zu einer Bereicherung, nämlich in Höhe der Differenz zwi- führen. schen dem Wert nach der 1 %-Methode und den vom Klä - Um dies zu verhindern, werden die Krankenkassen Be- ger bezahlten Benzinkosten. scheinigungen in Papierform ausstellen, in denen die Höhe Hinweise: Der BFH unterscheidet nicht zwischen einem der Zuschüsse aufgrund eines Bonusprogramms aus - pauschalen Nutzungsentgelt des Arbeitnehmers und einzel- gewiesen ist. Der Steuerpflichtige kann diese Bescheini- nen Kfz-Kosten, die der Arbeitnehmer tragen muss. Damit gung bei seinem Finanzamt einreichen. Das Finanzamt widerspricht das Gericht der Finanzverwaltung, die nur die prüft dann, ob die elektronisch übermittelte Beitragsrücker- Übernahme von Leasingraten durch den Arbeitnehmer stattung zu hoch war und ändert ggf. den Bescheid. Steuer- steuerlich berücksichtigt, nicht aber einzelne Kfz-Kosten pflichtige, die keine Papierbescheinigung von ihrer des Arbeitnehmers. Der BFH weist darauf hin, dass in Lea - Krankenversicherung erhalten, sollen dem BMF zufolge singraten auch einzelne Kfz-Kosten enthalten sind, so dass davon ausgehen können, dass die Bonusleistungen aus ih- eine unterschiedliche steuerliche Behandlung nicht rem Bonusprogramm von der Neuregelung nicht umfasst gerechtfertigt ist. sind. 44
DIE MANDANTEN I INFORMATION Hinweise: Wie lange das Verfahren um die Ausstellung der Denn mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife hat die Bescheinigungen dauern soll, ist unklar. Fragen Sie daher Bausparkasse unter Berücksichtigung des Zwecks des im Zweifel bei Ihrer Kasse nach. Möglicherweise werden Bausparvertrages (dieser besteht für den Bausparer darin, die Bescheide hinsichtlich der Höhe des Sonderausgaben- durch die Erbringung von Ansparleistungen einen Anspruch abzugs vorläufig ergehen, um eine Änderung nach Über- auf Gewährung eines Bauspardarlehens zu erlangen) das sendung der Bescheinigung in Papierform zu ermöglichen. Darlehen des Bausparers vollständig empfangen. Damit hat der Bausparer das korrespondierende Zweckdar- Kündigung zuteilungsreifer lehen mit Eintritt der erstmaligen Zuteilungsreife vollständig Bausparverträge gewährt, unabhängig davon ob der Bausparer verpflichtet ist, über den Zeitpunkt der erstmaligen Zuteilungsreife hin- Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich entschieden, aus weitere Ansparleistungen zu erbringen. dass eine Bausparkasse Bausparverträge kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif Hinweis: Bausparverträge sind somit im Regelfall zehn sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind. Jahre nach Zuteilungsreife kündbar. 55
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