Inhalt - IHK Mittlerer Niederrhein

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InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

                                            Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht

                     Ausgabe Nr. 05 | 2021

                         Liebe Leserinnen und Leser,
                         anbei erhalten Sie die aktuelle Ausgabe des Newsletters "InfoRecht". Enthalten sind
                         aktuelle Nachrichten aus dem Wirtschaftsrecht.

                         Viel Spaß beim Lesen,

                         RAin Doris Möller

                           Inhalt
                           Privates Wirtschaftsrecht                             EU-Kommission startet öffentliche
                              Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu                    Konsultationen zum EU-
                                                                                 Geschmacksmusterschutz und zu EU-
                              Gesetz zur Einführung elektronischer               weiten geografischen Angaben für
                              Wertpapiere von Bundestag                          Produkte
                              beschlossen
                                                                               Zusätzliche Newsletter
                           Öffentliches Wirtschaftsrecht
                                                                                 Brexit-Newsletter - Ausgabe April 2021
                              Abgrenzung Handwerk: Änderung der
                              Handwerksordnung                                   Zusätzliche Newsletter
                           Europäisches und Internationales                    Veröffentlichung
                           Wirtschaftsrecht                                      Neues aus dem DIHK Verlag: Das
                              EU-Binnenmarkt: EU-Rat einigt sich                 Berufsbildungsrecht auf dem neusten
                              über Verhandlungsmandat zum                        Stand
                              digitalen grünen Nachweis                        Zum Schluss
                              EU-Kommission legt Vorschlag für die               BSI stellt Sicherheitseinstellungen für
                              Regulierung von KI vor                             Windows 10 zur Verfügung
                              EU-Kommission präsentiert Vorschlag                BSI-Wirtschaftsumfrage: Home-Office
                              zur Überarbeitung der nicht finanziellen           vergrößert Angriffsfläche für Cyber-
                              Berichterstattung (CSR-Reporting)                  Kriminelle

                         Privates Wirtschaftsrecht
                         Bundesrat stimmt TKG-Novelle zu

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InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

                         Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am 07.05.2021 dem
                         Telekommunikationsmodernisierungsgesetz zugestimmt, das der Bundestag zwei
                         Wochen zuvor verabschiedet hatte. In einer begleitenden Entschließung weisen die
                         Länder jedoch darauf hin, dass weiteres Verbesserungspotential bestehe, welches in der
                         Zukunft zu untersuchen und gegebenenfalls gesetzgeberisch aufzugreifen sei.
                         Die Entschließung des Bundesrates finden Sie hier.

                         Damit das Gesetz wie geplant zum überwiegenden Teil am 01.12.2021 in Kraft treten
                         kann, muss es nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und anschließend im
                         Bundesgesetzblatt verkündet werden.

                         Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere von
                         Bundestag beschlossen
                         Der Bundestag hat am 06.05.2021 die Empfehlungen des Finanzausschusses (BT-Drs.
                         19/29372) angenommen und das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (BT-
                         Drs. 19/26925) verabschiedet. Nach Befassung im Bundesrat am 28. Mai 2021 wird das
                         Gesetz voraussichtlich zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden.

                         Das Gesetz ermöglicht die elektronische Begebung von Schuldverschreibungen und
                         Anteilscheinen. Hierzu werden spezielle Regelungen über den Erwerb und die
                         Übertragung elektronischer Wertpapiere (Zentralregisterwertpapier, Kryptowertpapier)
                         geschaffen. Elektronische Wertpapiere sind wie Sachen zu behandeln. Die Regelung
                         erfolgt technologieneutral. Die Wertpapierurkunde wird bei elektronischen
                         Schuldverschreibungen und Anteilscheinen durch die Eintragung in ein Wertpapierregister
                         ersetzt. Als Wertpapierregister gelten künftig zentrale Wertpapierregister sowie sog.
                         Kryptowertpapierregister.

                         Der Bundestag hat u. a. folgende Änderungen auf Empfehlung des Finanzausschusses
                         verabschiedet, die den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung ändern: Es
                         wird u. a. die Möglichkeit eröffnet, den Zugang zu niedergelegten Emissionsbedingungen
                         in bestimmten Fällen zu beschränken, die maximale Zeitspanne zwischen Niederlegung
                         der Emissionsbedingung und Eintragung im Register wird von einem auf drei Monate
                         verlängert und bei einer Einzeleintragung wird idR von einer Personalunion zwischen
                         Inhaber und Berechtigtem des elektronischen Wertpapiers ausgegangen und (auch)
                         rechtsfähige Personengesellschaften können eingetragen werden. Das Gesetz zur
                         Einführung elektronischer Wertpapiere soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft
                         treten. Es enthält verschiedene Übergangsvorschriften.

                         Öffentliches Wirtschaftsrecht

                         Abgrenzung Handwerk: Änderung der Handwerksordnung
                         Der Bundestag hat am Mittwoch, den 05.05.2021, den Entwurf der Bundesregierung für
                         ein fünftes Gesetz "zur Änderung der Handwerksordnung und anderer
                         handwerksrechtlicher Vorschriften" (19/27440, 19/28128, 19/28605 Nr. 1.7) in der vom
                         Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (19/29069) beschlossen. Die
                         Bundesregierung will mit der beschlossenen Novelle die Handwerksordnung an
                         Neuregelungen bei der Meisterpflicht anpassen (19/27440). Damit wird auch auf weitere
                         Entwicklungen im Handwerksrecht reagiert, die in der Handwerksordnung und anderen
                         handwerksrechtlichen Vorschriften noch nicht nachvollzogen wurden. Darüber hinaus
                         erfolgen Klarstellungen, so. z. B. die aktuelle Bezeichnung von Gewerben. Zugleich
                         werden die Verfahren bei Meisterprüfungen flexibilisiert und so auch das Ehrenamt
                         gestärkt. Die Bundesregierung rechnet durch die Änderungen mit Einsparungen in Höhe
                         von bis zu 8,62 Millionen Euro. Im Einzelnen werden in der Handwerksordnung Begriffe
                         zum Buchführungsverfahren angepasst. Änderungen im Prüfungswesen für
                         Gesellenprüfungen werden durch das "Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der
                         beruflichen Bildung" auch im Meisterprüfungsverfahrensrecht nachvollzogen.

                         Europäisches und Internationales
                         Wirtschaftsrecht
file:///C/Users/LKASCHEI/OneDrive%20-%20DIHK/Dokumente/geparkt/InfoRecht%20-%20Aktuelles%20aus%20dem%20Wirtschaftsrecht.html[17.05.2021 17:14:40]
InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

                         EU-Binnenmarkt: EU-Rat einigt sich über Verhandlungsmandat
                         zum digitalen grünen Nachweis
                         Das digitale „grüne Zertifikat“ soll den sicheren und freien Verkehr im Binnenmarkt
                         während der Corona-Pandemie erleichtern, indem es den Nachweis gibt, dass eine
                         Person gegen Covid-19 geimpft bzw. ein negatives Testergebnis erhalten oder von der
                         Krankheit genesen ist.

                         Für die Unternehmen sind ein funktionsfähiger Binnenmarkt und die damit einhergehende
                         Freizügigkeit in der EU wichtig. Dies gilt etwa für die Tourismuswirtschaft, den
                         Güterverkehr – der die internationalen Lieferketten aufrechterhält – oder für Grenzpendler,
                         die für die Betriebe in den Grenzregionen unverzichtbar sind.

                         Den Vorschlag für ein solches Zertifikat hatte die EU-Kommission bereits am 17.03.2021
                         vorgelegt. Das EU-Parlament sollte über den Vorschlag im Plenum Ende April abstimmen.
                         Danach könnten die Trilogverhandlungen beginnen.

                         Hier finden Sie die Pressemitteilung des EU-Rats.

                         EU-Kommission legt Vorschlag für die Regulierung von KI vor
                         Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 einen Gesetzesentwurf für die Regulierung
                         Künstlicher Intelligenz (KI) vorgelegt. Ziel der geplanten Verordnung ist es, einen
                         rechtlichen Rahmen für sichere und vertrauenswürdige KI zu schaffen. KI-Systeme, die
                         die Sicherheit, die Lebensgrundlagen und die Rechte der Menschen bedrohen und
                         demnach ein inakzeptables Risiko bergen, werden verboten. Für KI-Systeme mit hohem
                         Risiko gelten strenge Anforderungen. Die KI-Systeme, die in der Europäischen Union in
                         Verkehr gebracht werden und genutzt werden, sollen damit sicher und mit den
                         Grundrechten sowie europäischen Werten vereinbar sein. Die neue Verordnung soll für
                         alle Anbieter gelten, die KI-Systeme in der EU in Verkehr bringen oder in Betrieb nehmen,
                         unabhängig davon, ob diese Anbieter in der EU oder in einem Drittland ansässig sind. Für
                         Regelverstöße sind Geldbußen von bis zu 30 Millionen Euro vorgesehen.

                         KI ermöglicht gänzlich neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle.
                         Gleichzeitig können KI-Anwendungen hohe Risiken bergen z.B.: zur Aussonderung
                         bestimmter Personengruppen führen – etwa in einem KI-basierten Bewerbungsverfahren
                         oder bei einer automatisierten Bonitätsprüfung. Aber auch im Bereich Medizin, Mobilität
                         oder Industrie können KI-Anwendungen Gefahren in Bezug auf die körperliche
                         Unversehrtheit mit sich bringen.

                         Die Pläne, einen Regulierungsrahmen für KI zu schaffen, hatte die Kommission bereits im
                         Februar 2020 in ihrem „Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz“ festgehalten.

                         Die Verordnung folgt einem risikobasierten Ansatz und unterscheidet zwischen
                         Anwendungen von KI, die ein inakzeptables Risiko, ein hohes Risiko und ein geringes
                         oder minimales Risiko darstellen.

                         EU-Kommission präsentiert Vorschlag zur Überarbeitung der
                         nicht finanziellen Berichterstattung (CSR-Reporting)
                         Die EU-Kommission hat am 21.04.2021 eine weitreichende Änderung der nicht
                         finanziellen Berichterstattung (Non-financial Reporting Directive, NFRD) vorgeschlagen
                         und in Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) umbenannt. Dieser Entwurf
                         soll im Wesentlichen mehr Unternehmen als bisher zur nicht finanziellen Berichterstattung
                         verpflichten, die Berichtsinhalte erweitern und konkretisieren, europäische
                         Berichtsstandards einführen, die Berichterstattung einer Prüfung zur Erlangung
                         begrenzter Sicherheit unterwerfen sowie die betroffenen Unternehmen verpflichten, ihren
                         Jahresabschluss etc. im einheitlichen europäischen Berichtsformat zu veröffentlichen und
                         teilweise zu etikettieren. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen die
                         Rechnungslegungsrichtlinie (2013/34/EU), die Transparenzrichtlinie (2004/109/EG), die
                         Abschlussprüfungsrichtlinie (2006/43/EG) sowie die Abschlussprüfungsverordnung (VO
                         Nr. 537/2014) geändert werden.

                         Ab Geschäftsjahren, die am 01.01.2023 oder später beginnen, sollen alle großen
                         Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern in der Rechtsform AG, KGaA, GmbH oder der
                         OHG/KG, soweit keine natürliche Person haftet, grundsätzlich zur

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InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

                         Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet werden. Dies soll unabhängig von einer
                         etwaigen Kapitalmarktorientierung gelten. Kleine und mittlere kapitalmarktorientierte
                         Unternehmen sollen dann ab 01.01.2026 die Angaben zur Nachhaltigkeit auf Basis
                         spezifischer EU-Standards für KMU vornehmen. Ausgenommen von der verbindlichen
                         Nachhaltigkeitsberichtserstattung sollen kapitalmarktorientierte Kleinstunternehmen, d. h.
                         solche bis zu 10 Mitarbeitern, sein. Zudem sollen die Vorgaben grundsätzlich für alle
                         Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen gelten, einschließlich
                         Genossenschaftsbanken sowie Versicherungen auf Gegenseitigkeit,
                         Versicherungsgenossenschaften, unabhängig von ihrer Rechtsform, soweit sie die
                         Größenkriterien erfüllen.

                         Durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs im Bereich der
                         Nachhaltigkeitsberichterstattung, müssen die nun zusätzlich erfassten Unternehmen ab
                         dem Jahr 2022 für das vorangegangene Geschäftsjahr auch den Berichtspflichten nach
                         Art. 8 der sog. Taxonomie-Verordnung (EU) 2020/852 nachkommen. Die betroffenen
                         Unternehmen haben Angaben, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des
                         Unternehmens sowohl in Bezug auf Umsatz als auch Investitions- und Betriebsausgaben
                         mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind, die als ökologisch nachhaltige
                         Wirtschaftstätigkeiten einzustufen sind, vorzunehmen. Diese Angaben sollen in den
                         geplanten EU-Standard integriert werden. Inhaltlich richten sich die Angaben aber nach
                         der Taxonomie-Verordnung und den delegierten Rechtsakten zu dieser Verordnung. Zur
                         Umsetzung der Taxonomie-Verordnung hat die Kommission am 21.04.2021 einen
                         delegierten Rechtsakt mit Kriterien für etwa 100 Wirtschaftstätigkeiten politisch
                         verabschiedet, die zur Bewertung des Klimaschutzbeitrags genutzt werden müssen. Bis
                         Ende des Jahres wird die Kommission weitere Kriterien für die verbleibenden vier
                         Umweltschutzziele der Taxonomie verabschieden. Bis zum 01.06.2021 wird die
                         Kommission die Umsetzung der in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen
                         Offenlegungspflicht durch einen delegierten Rechtsakt konkretisieren.

                         Links zu Pressemitteilung der EU-Kommission, den FAQ der EU-Kommission zum
                         Richtlinienentwurf sowie zum Factsheet nachhaltiges Finanzwesen.

                         EU-Kommission startet öffentliche Konsultationen zum EU-
                         Geschmacksmusterschutz und zu EU-weiten geografischen
                         Angaben für Produkte
                         Im Zusammenhang mit dem Geschmacksmusterschutz sollen die Meinungen aller vom
                         Geschmacksmusterschutz in Europa Betroffenen zu ausgewählten Fragen eingeholt
                         werden. So zum Beispiel zu der umstrittenen Frage, ob die Vorschriften für den Schutz
                         von Ersatzteilen geändert werden sollten, sowie zu möglichen Optionen bezüglich der
                         Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (6/2002) und der Richtlinie über
                         den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen (98/71/EG). Der
                         Geschmacksmusterschutz soll EU-weit zugänglicher und erschwinglicher werden sowie
                         mehr Kompatibilität der Vorschriften zum Geschmacksmusterschutz auf EU- und
                         nationaler Ebene geschaffen werden.

                         Die zweite Konsultation betrifft den EU-weiten Schutz von geografischen Angaben für
                         nicht-landwirtschaftliche Produkte (d.h. Güter aus Handwerk und Industrie), wie
                         beispielsweise in Deutschland „Solinger Messer“ oder Meissner Porzellan, Uhren aus
                         Glashütte etc., die ein Produkt aus einem bestimmten Ort kennzeichnen, von dem sich
                         seine besonderen Eigenschaften ableiten. Für solche Produkte beabsichtigt die
                         Kommission, eine gründliche Folgenabschätzung der potenziellen Kosten und Vorteile
                         eines effizienten und transparenten EU-Systems zum Schutz dieser Angaben
                         durchzuführen. Die öffentliche Konsultation zielt darauf ab, detailliertere Ansichten aller
                         relevanten Interessengruppen zu erfassen, unter anderem zu den Problemen mit den
                         derzeit bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten, zu den Vorteilen und Risiken von EU-
                         Maßnahmen sowie zu den verfügbaren politischen Optionen, einschließlich der Kontrolle
                         und Durchsetzung eines künftigen EU-Schutzsystems für solche Erzeugnisse

                         Die Konsultationen finden Sie unter folgendem Link.

                         Beide Konsultationen enden am 22.07.2021.

                         Zusätzliche Newsletter

file:///C/Users/LKASCHEI/OneDrive%20-%20DIHK/Dokumente/geparkt/InfoRecht%20-%20Aktuelles%20aus%20dem%20Wirtschaftsrecht.html[17.05.2021 17:14:40]
InfoRecht - Aktuelles aus dem Wirtschaftsrecht

                         Brexit-Newsletter - Ausgabe April 2021
                         Informationen rund um das Handels- und Kooperationsabkommen (TCA) zwischen der
                         Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich sowie die Auswirkungen auf die
                         deutschen Unternehmen erfahren Sie in der letzten Ausgabe des Brexit-Newsletters.

                         Hier finden Sie die letzte Ausgabe zur Information.

                         Zusätzliche Newsletter
                         Aktuelle Steuerinformationen finden Sie unter: Steuern | Finanzen | Mittelstand (dihk.de)

                         Den Newsletter "AUFTRAGSWESEN AKTUELL" können Sie hier abonnieren:
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                         Veröffentlichung
                         Neues aus dem DIHK Verlag: Das Berufsbildungsrecht auf dem
                         neusten Stand
                         Die DIHK-Publikation „Das Berufsbildungsrecht“ (A5, 192 S.) wurde auf den aktuellen
                         Stand gebracht. Sie enthält die für die Praxis relevantesten Gesetze, wie das
                         Berufsbildungs- und das Jugendarbeitsschutzgesetz, die Musterprüfungsordnungen für
                         die Durchführung von Ausbildungs- und Fortbildungsprüfungen u.v.m.. Bezug über
                         Internet-Bestellshop: www.dihk-verlag.de.

                         Zum Schluss
                         BSI stellt Sicherheitseinstellungen für Windows 10 zur
                         Verfügung
                         Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im Rahmen der „Studie
                         zu Systemaufbau, Protokollierung, Härtung und Sicherheitsfunktionen in Windows 10“
                         (Win10) Handlungsempfehlungen zur Absicherung der Windows-Systeme veröffentlicht,
                         um die nötige Konfiguration des Betriebssystems zu erleichtern.

                         Die Empfehlungen sowie andere bereits veröffentlichte Teilergebnisse zur Studie sind auf
                         der Website des BSI (ext. Link) abrufbar. Das BSI stellt auch die empfohlenen
                         Konfigurationseinstellungen als direkt in Windows importierbare Gruppenrichtlinienobjekte
                         (GPO) zum Download (ext. Link) bereit.

                         BSI-Wirtschaftsumfrage: Home-Office vergrößert Angriffsfläche
                         für Cyber-Kriminelle
                         Das BSI hat am 15.04.2021 eine Umfrage zur IT-Sicherheit im Home-Office veröffentlicht.
                         Aus der Umfrage geht hervor, dass sich die Anzahl an Home-Office-Arbeitsplätzen durch
                         die COVID-19-Pandemie mehr als verdoppelt hat.
                         Das Tempo der Digitalisierung in Unternehmen wurde hierdurch ebenfalls beschleunigt:
                         Unternehmen ziehen Projekte zur Digitalisierung vor. Allerdings nutzen nur 42 % der
                         befragten Unternehmen ausschließlich eigene IT. Über die Hälfte der Unternehmen
                         investiert weniger als 10 % ihrer IT-Ausgaben in IT-Sicherheit. Dadurch ergibt sich eine
                         ideale Ausgangssituation und Angriffsfläche für Cyberkriminelle.

                         Das BSI empfiehlt bis zu 20 % der IT-Ausgaben in IT-Sicherheit zu investieren. Einfache
                         und kostengünstige Sicherheitsmaßnahmen wie Mobil Device Management,
                         Notfallübungen oder der Grundsatz IT-Sicherheit werden laut der Befragung nicht
                         genügend umgesetzt.

                         Die ausführlichen Ergebnisse der Umfrage stehen auf der Webseite des BSI (ext. Link)
                         zum Download (PDF; ext. Link) bereit.

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