Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE)

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Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE)
TÜV SÜD Standard

     Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus
                 Erneuerbaren Energien
                          (kurz: Erzeugung EE)
                                            mit

Modul Erzeugung EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen
                Modul Erzeugung EEneu: Neuanlagenkriterien

                                  Version 08/2013

TÜV SÜD Industrie Service GmbH  Carbon Management Service  Westendstraße 199  80686 München
Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE)
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

  Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                          (kurz: Erzeugung EE)
                                                     mit

            Modul Erzeugung EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen
                          Modul Erzeugung EEneu: Neuanlagenkriterien

Inhalt

Teil I Umfang und Grundlagen
   1. Umfang der Zertifizierung
   2. Quellen und gesetzliche Grundlagen
   3. Gültigkeit
Teil II Allgemeine Anforderungen
   4. Unternehmenspolitik
   5. Kommunikation
   6. Organisation
Teil III Spezielle Anforderungen
   7. Rechte und Genehmigungen
   8. Energieträger und Energiequellen
   9. Erfassung der zertifizierten Strommenge
  10. Abzug langfristiger Lieferverpflichtungen
  11. Doppelvermarktungsverbot
  12. Deckung zwischen Erzeugung und Abgabe
  13. Zertifikathandel
Teil IV Optionale Anforderungen:
  14. Modul EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen
  15. Modul EEneu: Neuanlagenkriterien

Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen
08/2013   Die Anforderungen des Moduls Erzeugung EEneu wurden überarbeitet. Außerdem wurde der Umgang mit
          Abzügen gemäß Kapitel 9 neu geregelt um eine Vereinheitlichung mit HKN-Registern zu erreichen.
10/2011   Die TÜV SÜD Standards CMS 83 (Erzeugung EE) und CMS 87 (Erzeugung EE+) wurden
          zusammengeführt. Der Standard Erzeugung EE+ (Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen) ist jetzt als
          Modul in den erweiterten Standard CMS 83 (Erzeugung EE) integriert. Ein weiteres Modul „Erzeugung
          EEneu“ mit der Definition von Neuanlagenkriterien für Wasserkraft wurde aufgenommen. Weitere
          redaktionelle Überarbeitungen wurden vorgenommen.
04/2011   Abschnitt 10 „Abzug langfristiger Lieferverpflichtungen“ (z.B. Realersatz und Konzessionsenergie) wurde
          hinzugefügt und das Format des Standards wurde vollständig überarbeitet. Weitere redaktionelle
          Veränderungen wurden vorgenommen.

Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH                                                             Seite 2 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

Begriffe und Definitionen
Erneuerbare      Wasserkraft (Speicherkraftwerke unter Abzug der Pumparbeit), Windenergie, Biomasse, Biogas,
Energie          Deponiegas, Solarenergie, Geothermie, sortierter biogener Anteil aus Haushalts- und
                 Industrieabfällen.
Biomasse         Energieträger gemäß der zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen, gültigen deutschen Biomasse-
                 Verordnung.
Biogas           Oberbegriff sowohl für Biogas aus Biomasse als auch für Klärgas und Deponiegas.
Biomethan        Auf Erdgasqualität aufbereitetes und ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas.
Inbetriebnahme   Als Inbetriebnahme gilt die erstmalige Inbetriebsetzung eines Generators der Anlage bzw. der
                 erneuerten Anlage nach Anlagenüberholung, Anlagenersatz oder Kapazitätserhöhung und die
                 nachgewiesene Einspeisung in das öffentliche Stromnetz nach Herstellung der technischen
                 Betriebsbereitschaft der Anlage bzw. der erneuerten Anlage. Ein Austausch eines weiteren
                 Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme
                 führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme.

Abkürzungen
CMS              TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Carbon Management Service
EEG              Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich der Bundesrepublik
                 Deutschland
HKN              Herkunftsnachweis
KEV              Kostendeckende Einspeisevergütung
RECS             Renewable Energy Certificate System
TRU              TÜV SÜD Renewable Unit

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TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

Vorwort                                                  Anlagenpool gemäß „Erzeugung EE+“ ist
                                                         vergleichbar einem virtuellen Kraftwerk, das
Die Erzeugungszertifizierung wird als freiwirt-          gemäß dem Lastprofil der Stromkunden
schaftlicher Herkunftsnachweis im Stromhandel            produziert.
oder als Basis für die Ausstellung landes-
spezifischer, EU-konformer Herkunftsnachweise            Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung
verwendet. Die Erzeugungszertifizierung bezieht          EEneu“ (Neuanlagenkriterien für Wasserkraft) ist
sich immer auf konkrete Erzeugungsquellen und            möglich, sofern es sich bei der zu zertifizierenden
garantiert dem Abnehmer die Herkunft des                 Anlage
Stroms aus Erneuerbaren Energien. Abnehmer                  um ein neu erschlossenes Wasserkraft-
des erzeugten Stroms ist im Regelfall der                    potenzial handelt; oder
Handel, aber auch Großverbraucher direkt.
                                                            eine umfassende Anlagenüberholung oder
Der vorliegende TÜV SÜD Standard verwendet                   ein Anlagenersatz vorgenommen wurden;
den Begriff „Erneuerbare Energien“ im Sinne der              oder
deutschen       Gesetzgebung       (Erneuerbare-            eine Kapazitätserhöhung mit einer Jahres-
Energien-Gesetz, Biomasseverordnung). Wird                   mehrproduktion durchgeführt wurde.
der      Standard    außerhalb      Deutschlands
                                                         Mit der Zertifizierung der Anlage verfügt der
angewandt,      und     gelten    dort    andere
                                                         Zertifikatnehmer über einen Nachweis, dass
Festlegungen, wird die jeweils strengere
                                                         seine Anlage eine Neuanlage im Sinne des TÜV
Definition von Erneuerbaren Energien verwendet.
                                                         SÜD Standards ist, und zum Zeitpunkt der Erst-
Ist in einem Erzeugungsland eine Energiequelle
                                                         Zertifizierung die Inbetriebnahme der Anlage
nicht als erneuerbar anerkannt, die in
                                                         nicht länger als 36 Monate zurückliegt.
Deutschland jedoch akzeptiert ist, wird sie auch
im Rahmen einer TÜV SÜD-Zertifizierung nicht
                                                         Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung
anerkannt. Ebenfalls wird im Rahmen einer TÜV
                                                         EEneu“ ist insbesondere für die Belieferung von
SÜD-Zertifizierung    außerhalb     Deutschlands
                                                         Ökostromprodukten geeignet, die nach dem TÜV
keine     Energiequelle    akzeptiert,  die    in
                                                         SÜD Stromproduktstandard „EE01“ zertifiziert
Deutschland nicht anerkannt wäre.
                                                         sind.
Der Standard „Erzeugung EE“ teilt sich auf in
„Allgemeine      Anforderungen“,      die    das
Unternehmen des Zertifikatnehmers betreffen, in
„Spezielle Anforderungen“, die an die Produktion
und Produktionserfassung der Anlagen gerichtet                Teil I Umfang und Grundlagen
sind und „Optionale Anforderungen“. Optionale
Anforderungen sind definiert für die Zusicherung         1. Umfang der Zertifizierung
von Arbeits- und Leistungszusagen (Modul
„Erzeugung EE+“) sowie für den Nachweis als              Der vorliegende Standard definiert Anforderun-
Neuanlage (Modul „Erzeugung EEneu“).                     gen an die Erzeugung von Strom aus Erneuer-
                                                         baren Energien.
Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung EE+“
(Zusicherung von Arbeits- und Leistungs-
zusagen) kann im Normalfall nur für einen                2. Quellen und gesetzliche Grundlagen
Anlagenpool erfolgen. Mit dem zertifizierten
                                                         a. Richtlinie 2009/28/EG des europäischen
Anlagenpool ist der Zertifikatnehmer in der Lage            Parlaments und des Rates vom 23.04.2009
dem      Belieferten    zuzusichern,  dass     der
                                                            zur Förderung der Nutzung von Energie aus
angefragte Fahrplan (Lastprofil) zu jedem
                                                            erneuerbaren Quellen (Renewable Energy
Zeitpunkt mit dem Anlagenpool produziert
                                                            Directive);
werden kann. Die Einhaltung des Moduls
„Erzeugung EE+“ ist insbesondere für die                 b. Gesetz zur Neuregelung des Rechts
Belieferung von Ökostromprodukten geeignet,                 Erneuerbarer Energien im Strombereich der
die nach dem TÜV SÜD Stromproduktstandard                   Bundesrepublik Deutschland (EEG) in seiner
„EE02“ zertifiziert sind (Zertifizierung von                jeweils aktuellen Fassung.
Stromprodukten aus Erneuerbaren Energien mit
zeitgleicher     Lieferung).    Ein  zertifizierter

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TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

3. Gültigkeit                                                Teil III Spezielle Anforderungen
Der vorliegende Standard (Version 08/2013) gilt
ab dem 01.08.2013.                                       7. Rechte und Genehmigungen
Zertifikatinhaber haben zwölf Monate nach der            Der Zertifikatnehmer hat das ausschließliche und
Einführung eines revidierten Standards Zeit, ihr         langfristige Vermarktungsrecht an der zertifi-
zertifiziertes System an die Anforderungen des           zierten Erzeugung. Diese kann die Gesamter-
revidierten Standards anzupassen. Das nach               zeugung oder einen genau definierten Anteil
Ablauf dieser Frist folgende Überwachungs- oder          einer oder mehrerer Quellen umfassen. Wird die
Wiederholungsaudit wird auf Grundlage des                Erstvermarktung des zertifizierten Stroms
revidierten Standards durchgeführt. Ausnahmen            anderen Unternehmen oder Organisationen
von dieser Regelung können in begründeten                überlassen, so sind auch diese in die
Fällen durch die Zertifizierstelle „klima und            Zertifizierung einzubeziehen, sofern dies zur
energie“ des TÜV SÜD zugelassen werden.                  Sicherstellung der dauerhaften Konformität mit
                                                         dem Zertifizierungsstandard erforderlich ist. Die
                                                         Entscheidung hierüber liegt im Zweifelsfalle bei
                                                         der Zertifizierstelle „klima und energie“.
   Teil II Allgemeine Anforderungen                      Rechtliche    Verpflichtungen  und    andere
                                                         Anforderungen, die der Zertifikatnehmer zum
                                                         ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen erfüllen
4. Unternehmenspolitik                                   muss, werden ermittelt und allen für die
Klimaschutz ist ein wesentliches Ziel der                Umsetzung verantwortlichen Personen zugäng-
Unternehmenspolitik des Zertifikatnehmers; der           lich gemacht.
Ausbau der Erneuerbaren Energien soll gefördert          Der Zertifikatnehmer stellt sicher, dass die
werden. Diese Ziele sind schriftlich festgelegt,         geltenden rechtlichen Verpflichtungen und die
stehen im Einklang mit den tatsächlichen
                                                         anderen Anforderungen, zu denen sich die
Aktivitäten des Unternehmens und gehen über              Organisation verpflichtet hat, berücksichtigt
eventuelle gesetzliche Anforderungen hinaus.             werden.

5. Kommunikation
                                                         8. Energieträger und Energiequellen
Wird die Zertifizierung öffentlich bekanntgege-          Der erzeugte Strom wird vollständig aus Erneuer-
ben, so müssen sämtliche dabei getroffenen Aus-          baren Energien gewonnen und kann auf eindeu-
sagen inhaltlich durch die Zertifizierung abge-
                                                         tig beschriebene und identifizierbare Quellen
deckt sein. Es darf keine irreführende Kommuni-          zurückgeführt werden. Der Zertifikatnehmer wird
kation betrieben werden.                                 die Quellen seinen Kunden gegenüber offen
                                                         legen.
6. Organisation
Der Zertifikatnehmer benennt einen Auditbeauf-           9. Erfassung der zertifizierten Strommenge
tragten, der für die Bilanzierung des erzeugten          Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare
Stroms verantwortlich ist und alle erforderlichen
                                                         Strommenge nach einem strengen Nettoprinzip.
Informationen für die Zertifizierung zu Verfügung        Diese ergibt sich aus der in das Netz
stellt.                                                  eingespeisten Nettoerzeugung abzüglich des
Die für die Einhaltung des Standards                     extern bezogenen Eigenbedarfs, der Pumparbeit
notwendigen Prozesse, Zuständigkeiten und                von Pumpspeicherkraftwerken sowie aller
Verantwortlichkeiten sind  definiert  und                langfristigen Lieferverpflichtungen, die explizit
dokumentiert.                                            Lieferungen aus den oder für die zertifizierten
                                                         Kraftwerke/-n     vorsehen     (z.B. Realersatz/
                                                         Restitution/Servitute                       und
                                                         Konzessionslieferungen).

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10. Abzüge                                               13. Zertifikathandel
Von den in Punkt 9 erwähnten Abzügen kann zur            Erfolgt die Lieferung nicht per Stromliefervertrag
Vereinheitlichung      mit     den     nationalen        sondern in Form von Zertifikaten, so ist
Herkunftsnachweissystemen             abgewichen         nachzuweisen, dass dies entsprechend bei der
werden, wenn diese durch den Bezug inklusive             Ermittlung    der    Stromkennzeichnung      oder
nachträglicher Entwertung bzw. Abgabe von                Strominformation berücksichtigt wurde. Der
national anerkannten Herkunftsnachweisen für             Belieferte wird angehalten, seinen Strom-Mix,
den jeweiligen Zeitraum kompensiert werden. Die          bevor er durch den Einsatz der Zertifikate neu
zur          Kompensation            verwendeten         deklariert wird, an den Erzeuger zurückzu-
Herkunftsnachweise müssen dabei von gleicher             melden, sofern dies nicht bereits durch jeweilige
Qualität sein, wie die durch die zertifizierten          nationale Regelungen hinsichtlich Residualmix
Kraftwerke generierten Herkunftsnachweise. Für           abgedeckt ist.
langfristige Lieferverpflichtungen ist zusätzlich
                                                         Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms in Form
nachzuweisen:
                                                         von handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine
a. dass die Beteiligten einverstanden sind, dass         Megawattstunde zertifizierter Strommenge einer
   die Übertragung der Ansprüche am Mehrwert             “TÜV SÜD Renewable Unit”, kurz: “TRU”. Ein
   der Erneuerbaren Energie innerhalb des                „TRU“      ist   der   Nachweis,        dass    eine
   Herkunftsnachweissystems erfolgt;                     Megawattstunde Strom gemäß den Anforde-
                                                         rungen dieses Standards zertifiziert wurde.
b. dass      der    Ausgleich      über      die
   Herkunftsnachweiskonten                leicht         Empfehlung: Sofern die zertifizierten Produktions-
   nachvollziehbar   im    Nachgang      erfolgt         mengen nicht bereits in nationalen Registern registriert
   (Nachweis durch den Zertifikatnehmer).                sind, ist anzuraten, die zertifizierte Erzeugung bzw. die
                                                         TRU-Zertifikate in der Registerdatenbank BlueRegistry
Unter vorgenannten Bedingungen wird ausrei-              des      TÜV      SÜD      registrieren      zu    lassen
chend sichergestellt, dass die zertifizierte             (www.blueregistry.de).
Strommenge über alle Beteiligte hinweg bilanziert
mit dem strikten Nettoprinzip konform ist.

11. Doppelvermarktungsverbot                                 Teil IV Optionale Anforderungen
Strommengen, die bereits mit dem Ziel des
Ausbaus der Erneuerbaren Energien gefördert              14. Modul „Erzeugung EE+“: Sicherung von
wurden, können nicht zertifiziert werden.                    Arbeits- und Leistungszusagen
Einspeisevergüteter Strom kann daher nicht               Um die Einhaltung von vertraglich vereinbarten
zertifiziert werden. Direkt vermarktete, nicht           Leistungswerten aus den unter Punkt 8
geförderte Strommengen aus förderfähigen                 genannten Quellen zu gewährleisten (z.B. in
Anlagen      können    berücksichtigt  werden.           Form von Lastprofilen), verfügt der Anbieter über
Investitionsgeförderte     Anlagen     können            ein zuverlässiges Verfahren, welches die
berücksichtigt werden, sofern die Förderhöhe             gesamte Prozesskette von der Kraftwerks-
einen Anteil von 15% der gesamten Investitionen          erzeugung bis zur Vertragsgestaltung und
nicht übersteigt.                                        Vertragsüberwachung einschließt. Die Einhaltung
                                                         von Fahrplänen (Lastprofilen) soll durchgängig
12. Deckung zwischen Erzeugung und                       gewährleistet sein. Hierbei ist das kürzeste in der
    Abgabe                                               nationalen      Energiewirtschaft      verwendete
                                                         Zeitraster für Fahrpläne zu wählen. Sofern Daten
Der Zertifikatnehmer nutzt ein zuverlässiges
                                                         für die kürzesten Zeitraster nichtverfügbar sind,
Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung und
                                                         muss die Einhaltung der Lastprofile durchgängig
Sicherung der Erzeugung sowie zur Deckung
                                                         mindestens im Stundenraster erfolgen. Im
zwischen    Erzeugung      und     Abgabe.   Die
                                                         Ausnahmefall gilt das Kriterium noch als erfüllt,
Liefermengen und die Lieferqualität an Abnehmer
                                                         wenn in maximal drei Perioden mit einer
sind    von     beiden      Parteien    eindeutig
                                                         Gesamtdauer von höchstens 18 Stunden pro
gekennzeichnet und bestätigt.
                                                         Jahr die abgegebene Leistung             von der
                                                         verbrauchten Leistung überschritten wurde.

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TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

Unvorhersehbare      Ereignisse,      die  vom           Doppelvermarktungsverbot für die produzierten
Zertifikatnehmer nicht zu verantworten sind              Strommengen gemäß Ziffer 11 gilt jedoch
(Force Majeure/höhere Gewalt), sind von der              uneingeschränkt.
Einhaltung der Gleichzeitigkeit ausgenommen.
                                                         Anlagen können als Neuanlagen anerkannt
Etwaige Ergänzungslieferungen von Anlagen                werden, wenn zum Zeitpunkt der Zertifizierung
außerhalb des zertifizierten Anlagenpools                gemäß dem Modul Erzeugung EEneu die
entsprechen der Erzeugungstechnologie der                Inbetriebnahme nicht länger als 36 Monate
Hauptlieferung und sind ebenfalls nach dem TÜV           zurück liegt. Die Zertifizierung von Neuanlagen
SÜD Standard „Erzeugung EE mit Modul EE+“                kann     längstens   12       Jahre  nach   der
oder nach einem gleichwertigen Verfahren                 Inbetriebnahme aufrechterhalten werden.
zertifiziert. Der Anteil externer Ergänzungsliefe-
                                                         Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms gemäß
rungen darf 5% der zertifizierten Jahresmenge
                                                         dem Modul Erzeugung EEneu in Form von
nicht überschreiten.
                                                         handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine
Der Zertifikatnehmer und seine Vertriebs-                Megawattstunde zertifizierter Erzeugung einer
organisation(en) gewähren dem Zertifizierer              “TÜV SÜD Renewable Unit New”, kurz: TRUnew
Einblick in alle Lieferverträge betreffend die           (Erläuterung siehe Abschnitt 13).
Produktion des zu zertifizierenden Kraftwerks
oder Kraftwerkspools.                                    b. Varianten zur Erfüllung des
                                                            Neuanlagenkriteriums
Der Zertifikatnehmer und seine Vertriebsorgani-
sation(en) erstellt dem Käufer auf Wunsch eine           Die Zertifizierung gemäß dem Modul „Erzeugung
Dokumentation, aus welcher die Einhaltung der            EEneu“ (Neuanlagenkriterien) ist möglich, sofern
Leistungsanforderungen hervorgeht. Insbeson-             es sich bei der zu zertifizierenden Anlage
dere wird nachgewiesen, wie oft, in welchem
Umfang und aus welchen Quellen externe                      um ein neu erschlossenes erneuerbares
Ergänzungslieferungen eingesetzt wurden.                     Energiepotenzial handelt; oder
                                                            eine umfassende Anlagenüberholung bzw.
Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms gemäß            Teilersatz, oder
dem Modul Erzeugung EE+ in Form von                         ein kompletter Anlagenersatz vorgenommen
handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine                 wurden; oder
Megawattstunde zertifizierter Erzeugung einer               eine Kapazitätserhöhung mit einer Jahres-
“TÜV SÜD Renewable Unit+”, kurz: TRU+                        mehrproduktion durchgeführt wurde.
(Erläuterung siehe Abschnitt 13).
Handelbare Zertifikate aus einem zertifizierten          Neu erschlossenes Energiepotenzial
Anlagenpool werden zunächst als TRU-                     Eine Neuanlage ist eine Anlage, die ein bisher
Zertifikate registriert. Erst bei einem Transfer der     ungenutztes     erneuerbares    Energiepotential
Zertifikate verbunden mit einem vertraglich              erschließt. Die Auflagen der jeweiligen umwelt-
vereinbarten Lastprofil können TRU+ – Zertifikate        rechtlichen Genehmigung müssen dabei vollstän-
übertragen werden. TRU+ Zertifikate können wie           dig umgesetzt werden.
TRU – Zertifikate verwendet werden; die umge-
kehrte Verwendung ist nicht möglich.                     Anlagenüberholungen oder Teilersatz von
                                                           Wasserkraftanlagen
15. Modul „Erzeugung EEneu“:
    Neuanlagenkriterien                                  Eine überholte Wasserkraftanlage oder ein
                                                         umfassender Teilersatz einer Wasserkraftanlage
a. Allgemeines                                           kann als Neuanlage deklariert werden, sofern die
Grundsätzlich sind alle Anlagen unabhängig von           in die Anlage getätigten Investitionen innerhalb
ihrer   Größe     für   die   Anwendung     der          von fünf fortlaufenden Jahren mindestens den
Neuanlagenkriterien geeignet, einschließlich             Wert von 1.000 € pro Kilowatt vorhandener
Anlagen, die eine Einspeisevergütung (z.B. EEG,          Engpassleistung vor der Überholung bzw. dem
KEV)        beziehen        können.        Unter         Ersatz überschreiten.
Einspeisevergütung zählt hier auch „production           Die spezifischen Investitionen beziehen sich auf
support“ im Sinne des EECS-Systems bzw.                  das Basisjahr 2008. Um Inflation und
Herkunftsnachweisystems.                    Das
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TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013)
 Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien
                           (Erzeugung EE)

                      TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“

Preisänderungen zu berücksichtigen, sind die             Stillstandzeiten der Anlagen aufgrund von
Kosten von Überholungsarbeiten ebenfalls auf             Überholungsarbeiten von mehr als drei Monaten
das Basisjahr 2008 auf- bzw. abzuzinsen. Dabei           verlängern den maximal anzuerkennenden
wird von einem Jahreszinssatz von 3 %                    Investitionszeitraum um die entsprechende
ausgegangen, sofern keine landesspezifische              Dauer des Stillstands. Die Investitionen dürfen
Teuerungsrate für den entsprechenden Zeitraum            keine Abschreibungen oder ähnliche Positionen
nachgewiesen wird.                                       aus früheren Investitionsvorhaben enthalten.
                                                         Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung
Anerkannt werden Investitionen in den Bereichen
                                                         nach Modul „Erzeugung EEneu“ ist ferner die
Planung, Erdarbeiten, Infrastruktur, Arbeiten an
                                                         vollständige Umsetzung der Überholungs- oder
den Hauptkomponenten, den Turbinen und
                                                         Ersatzarbeiten.
Generatoren      sowie      der     Regulierung.
Voraussetzung für die Anerkennung der
                                                         Kapazitätserhöhung
gesamten Investition ist, dass Turbinen und
Generatoren ihre technische Nutzungsdauer                Als Neuanlagenkapazität kann ein Teil einer
noch nicht überschritten haben.                          Anlage deklariert werden, wenn durch die
                                                         Überholung der Anlage oder von Anlagenteilen
Kosten für Studien (Machbarkeit etc.), für die
                                                         eine tatsächliche Erhöhung des elektrischen
Erstellung der Projektakte und Kosten zur
                                                         Arbeitsvermögens des gesamten hydraulisch-
Erstellung der Genehmigungsunterlagen können
                                                         technischen Systems um mindestens 4% erreicht
einbezogen werden, auch wenn sie bereits vor
                                                         wird. In diesem Fall wird nicht die komplette
dem genannten 5-Jahreszeitraum angefallen
                                                         Anlage als neu klassifiziert, sondern nur die
sind. Für eine detaillierte Auflistung der
                                                         zusätzlich produzierte Jahresarbeit.
anerkannten Investitionen verweisen wir auf die
französische Verordnung vom 14.03.2011
bezüglich der Überholung von Anlagen, die
hydraulische     Energie     nutzen      (NOR:
INDR1107585A).

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