Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE)
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
TÜV SÜD Standard Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE) mit Modul Erzeugung EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen Modul Erzeugung EEneu: Neuanlagenkriterien Version 08/2013 TÜV SÜD Industrie Service GmbH Carbon Management Service Westendstraße 199 80686 München
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (kurz: Erzeugung EE) mit Modul Erzeugung EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen Modul Erzeugung EEneu: Neuanlagenkriterien Inhalt Teil I Umfang und Grundlagen 1. Umfang der Zertifizierung 2. Quellen und gesetzliche Grundlagen 3. Gültigkeit Teil II Allgemeine Anforderungen 4. Unternehmenspolitik 5. Kommunikation 6. Organisation Teil III Spezielle Anforderungen 7. Rechte und Genehmigungen 8. Energieträger und Energiequellen 9. Erfassung der zertifizierten Strommenge 10. Abzug langfristiger Lieferverpflichtungen 11. Doppelvermarktungsverbot 12. Deckung zwischen Erzeugung und Abgabe 13. Zertifikathandel Teil IV Optionale Anforderungen: 14. Modul EE+: Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen 15. Modul EEneu: Neuanlagenkriterien Änderungen gegenüber vorhergehenden Versionen 08/2013 Die Anforderungen des Moduls Erzeugung EEneu wurden überarbeitet. Außerdem wurde der Umgang mit Abzügen gemäß Kapitel 9 neu geregelt um eine Vereinheitlichung mit HKN-Registern zu erreichen. 10/2011 Die TÜV SÜD Standards CMS 83 (Erzeugung EE) und CMS 87 (Erzeugung EE+) wurden zusammengeführt. Der Standard Erzeugung EE+ (Sicherung von Arbeits- und Leistungszusagen) ist jetzt als Modul in den erweiterten Standard CMS 83 (Erzeugung EE) integriert. Ein weiteres Modul „Erzeugung EEneu“ mit der Definition von Neuanlagenkriterien für Wasserkraft wurde aufgenommen. Weitere redaktionelle Überarbeitungen wurden vorgenommen. 04/2011 Abschnitt 10 „Abzug langfristiger Lieferverpflichtungen“ (z.B. Realersatz und Konzessionsenergie) wurde hinzugefügt und das Format des Standards wurde vollständig überarbeitet. Weitere redaktionelle Veränderungen wurden vorgenommen. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 2 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ Begriffe und Definitionen Erneuerbare Wasserkraft (Speicherkraftwerke unter Abzug der Pumparbeit), Windenergie, Biomasse, Biogas, Energie Deponiegas, Solarenergie, Geothermie, sortierter biogener Anteil aus Haushalts- und Industrieabfällen. Biomasse Energieträger gemäß der zum Zeitpunkt der Zertifizierung aktuellen, gültigen deutschen Biomasse- Verordnung. Biogas Oberbegriff sowohl für Biogas aus Biomasse als auch für Klärgas und Deponiegas. Biomethan Auf Erdgasqualität aufbereitetes und ins Erdgasnetz eingespeistes Biogas. Inbetriebnahme Als Inbetriebnahme gilt die erstmalige Inbetriebsetzung eines Generators der Anlage bzw. der erneuerten Anlage nach Anlagenüberholung, Anlagenersatz oder Kapazitätserhöhung und die nachgewiesene Einspeisung in das öffentliche Stromnetz nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage bzw. der erneuerten Anlage. Ein Austausch eines weiteren Generators oder sonstiger technischer oder baulicher Teile nach der erstmaligen Inbetriebnahme führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. Abkürzungen CMS TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Carbon Management Service EEG Gesetz zur Neuregelung des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich der Bundesrepublik Deutschland HKN Herkunftsnachweis KEV Kostendeckende Einspeisevergütung RECS Renewable Energy Certificate System TRU TÜV SÜD Renewable Unit Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 3 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ Vorwort Anlagenpool gemäß „Erzeugung EE+“ ist vergleichbar einem virtuellen Kraftwerk, das Die Erzeugungszertifizierung wird als freiwirt- gemäß dem Lastprofil der Stromkunden schaftlicher Herkunftsnachweis im Stromhandel produziert. oder als Basis für die Ausstellung landes- spezifischer, EU-konformer Herkunftsnachweise Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung verwendet. Die Erzeugungszertifizierung bezieht EEneu“ (Neuanlagenkriterien für Wasserkraft) ist sich immer auf konkrete Erzeugungsquellen und möglich, sofern es sich bei der zu zertifizierenden garantiert dem Abnehmer die Herkunft des Anlage Stroms aus Erneuerbaren Energien. Abnehmer um ein neu erschlossenes Wasserkraft- des erzeugten Stroms ist im Regelfall der potenzial handelt; oder Handel, aber auch Großverbraucher direkt. eine umfassende Anlagenüberholung oder Der vorliegende TÜV SÜD Standard verwendet ein Anlagenersatz vorgenommen wurden; den Begriff „Erneuerbare Energien“ im Sinne der oder deutschen Gesetzgebung (Erneuerbare- eine Kapazitätserhöhung mit einer Jahres- Energien-Gesetz, Biomasseverordnung). Wird mehrproduktion durchgeführt wurde. der Standard außerhalb Deutschlands Mit der Zertifizierung der Anlage verfügt der angewandt, und gelten dort andere Zertifikatnehmer über einen Nachweis, dass Festlegungen, wird die jeweils strengere seine Anlage eine Neuanlage im Sinne des TÜV Definition von Erneuerbaren Energien verwendet. SÜD Standards ist, und zum Zeitpunkt der Erst- Ist in einem Erzeugungsland eine Energiequelle Zertifizierung die Inbetriebnahme der Anlage nicht als erneuerbar anerkannt, die in nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Deutschland jedoch akzeptiert ist, wird sie auch im Rahmen einer TÜV SÜD-Zertifizierung nicht Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung anerkannt. Ebenfalls wird im Rahmen einer TÜV EEneu“ ist insbesondere für die Belieferung von SÜD-Zertifizierung außerhalb Deutschlands Ökostromprodukten geeignet, die nach dem TÜV keine Energiequelle akzeptiert, die in SÜD Stromproduktstandard „EE01“ zertifiziert Deutschland nicht anerkannt wäre. sind. Der Standard „Erzeugung EE“ teilt sich auf in „Allgemeine Anforderungen“, die das Unternehmen des Zertifikatnehmers betreffen, in „Spezielle Anforderungen“, die an die Produktion und Produktionserfassung der Anlagen gerichtet Teil I Umfang und Grundlagen sind und „Optionale Anforderungen“. Optionale Anforderungen sind definiert für die Zusicherung 1. Umfang der Zertifizierung von Arbeits- und Leistungszusagen (Modul „Erzeugung EE+“) sowie für den Nachweis als Der vorliegende Standard definiert Anforderun- Neuanlage (Modul „Erzeugung EEneu“). gen an die Erzeugung von Strom aus Erneuer- baren Energien. Die Zertifizierung des Moduls „Erzeugung EE+“ (Zusicherung von Arbeits- und Leistungs- zusagen) kann im Normalfall nur für einen 2. Quellen und gesetzliche Grundlagen Anlagenpool erfolgen. Mit dem zertifizierten a. Richtlinie 2009/28/EG des europäischen Anlagenpool ist der Zertifikatnehmer in der Lage Parlaments und des Rates vom 23.04.2009 dem Belieferten zuzusichern, dass der zur Förderung der Nutzung von Energie aus angefragte Fahrplan (Lastprofil) zu jedem erneuerbaren Quellen (Renewable Energy Zeitpunkt mit dem Anlagenpool produziert Directive); werden kann. Die Einhaltung des Moduls „Erzeugung EE+“ ist insbesondere für die b. Gesetz zur Neuregelung des Rechts Belieferung von Ökostromprodukten geeignet, Erneuerbarer Energien im Strombereich der die nach dem TÜV SÜD Stromproduktstandard Bundesrepublik Deutschland (EEG) in seiner „EE02“ zertifiziert sind (Zertifizierung von jeweils aktuellen Fassung. Stromprodukten aus Erneuerbaren Energien mit zeitgleicher Lieferung). Ein zertifizierter Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 4 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ 3. Gültigkeit Teil III Spezielle Anforderungen Der vorliegende Standard (Version 08/2013) gilt ab dem 01.08.2013. 7. Rechte und Genehmigungen Zertifikatinhaber haben zwölf Monate nach der Der Zertifikatnehmer hat das ausschließliche und Einführung eines revidierten Standards Zeit, ihr langfristige Vermarktungsrecht an der zertifi- zertifiziertes System an die Anforderungen des zierten Erzeugung. Diese kann die Gesamter- revidierten Standards anzupassen. Das nach zeugung oder einen genau definierten Anteil Ablauf dieser Frist folgende Überwachungs- oder einer oder mehrerer Quellen umfassen. Wird die Wiederholungsaudit wird auf Grundlage des Erstvermarktung des zertifizierten Stroms revidierten Standards durchgeführt. Ausnahmen anderen Unternehmen oder Organisationen von dieser Regelung können in begründeten überlassen, so sind auch diese in die Fällen durch die Zertifizierstelle „klima und Zertifizierung einzubeziehen, sofern dies zur energie“ des TÜV SÜD zugelassen werden. Sicherstellung der dauerhaften Konformität mit dem Zertifizierungsstandard erforderlich ist. Die Entscheidung hierüber liegt im Zweifelsfalle bei der Zertifizierstelle „klima und energie“. Teil II Allgemeine Anforderungen Rechtliche Verpflichtungen und andere Anforderungen, die der Zertifikatnehmer zum ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen erfüllen 4. Unternehmenspolitik muss, werden ermittelt und allen für die Klimaschutz ist ein wesentliches Ziel der Umsetzung verantwortlichen Personen zugäng- Unternehmenspolitik des Zertifikatnehmers; der lich gemacht. Ausbau der Erneuerbaren Energien soll gefördert Der Zertifikatnehmer stellt sicher, dass die werden. Diese Ziele sind schriftlich festgelegt, geltenden rechtlichen Verpflichtungen und die stehen im Einklang mit den tatsächlichen anderen Anforderungen, zu denen sich die Aktivitäten des Unternehmens und gehen über Organisation verpflichtet hat, berücksichtigt eventuelle gesetzliche Anforderungen hinaus. werden. 5. Kommunikation 8. Energieträger und Energiequellen Wird die Zertifizierung öffentlich bekanntgege- Der erzeugte Strom wird vollständig aus Erneuer- ben, so müssen sämtliche dabei getroffenen Aus- baren Energien gewonnen und kann auf eindeu- sagen inhaltlich durch die Zertifizierung abge- tig beschriebene und identifizierbare Quellen deckt sein. Es darf keine irreführende Kommuni- zurückgeführt werden. Der Zertifikatnehmer wird kation betrieben werden. die Quellen seinen Kunden gegenüber offen legen. 6. Organisation Der Zertifikatnehmer benennt einen Auditbeauf- 9. Erfassung der zertifizierten Strommenge tragten, der für die Bilanzierung des erzeugten Zertifiziert wird die tatsächlich vermarktbare Stroms verantwortlich ist und alle erforderlichen Strommenge nach einem strengen Nettoprinzip. Informationen für die Zertifizierung zu Verfügung Diese ergibt sich aus der in das Netz stellt. eingespeisten Nettoerzeugung abzüglich des Die für die Einhaltung des Standards extern bezogenen Eigenbedarfs, der Pumparbeit notwendigen Prozesse, Zuständigkeiten und von Pumpspeicherkraftwerken sowie aller Verantwortlichkeiten sind definiert und langfristigen Lieferverpflichtungen, die explizit dokumentiert. Lieferungen aus den oder für die zertifizierten Kraftwerke/-n vorsehen (z.B. Realersatz/ Restitution/Servitute und Konzessionslieferungen). Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 5 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ 10. Abzüge 13. Zertifikathandel Von den in Punkt 9 erwähnten Abzügen kann zur Erfolgt die Lieferung nicht per Stromliefervertrag Vereinheitlichung mit den nationalen sondern in Form von Zertifikaten, so ist Herkunftsnachweissystemen abgewichen nachzuweisen, dass dies entsprechend bei der werden, wenn diese durch den Bezug inklusive Ermittlung der Stromkennzeichnung oder nachträglicher Entwertung bzw. Abgabe von Strominformation berücksichtigt wurde. Der national anerkannten Herkunftsnachweisen für Belieferte wird angehalten, seinen Strom-Mix, den jeweiligen Zeitraum kompensiert werden. Die bevor er durch den Einsatz der Zertifikate neu zur Kompensation verwendeten deklariert wird, an den Erzeuger zurückzu- Herkunftsnachweise müssen dabei von gleicher melden, sofern dies nicht bereits durch jeweilige Qualität sein, wie die durch die zertifizierten nationale Regelungen hinsichtlich Residualmix Kraftwerke generierten Herkunftsnachweise. Für abgedeckt ist. langfristige Lieferverpflichtungen ist zusätzlich Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms in Form nachzuweisen: von handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine a. dass die Beteiligten einverstanden sind, dass Megawattstunde zertifizierter Strommenge einer die Übertragung der Ansprüche am Mehrwert “TÜV SÜD Renewable Unit”, kurz: “TRU”. Ein der Erneuerbaren Energie innerhalb des „TRU“ ist der Nachweis, dass eine Herkunftsnachweissystems erfolgt; Megawattstunde Strom gemäß den Anforde- rungen dieses Standards zertifiziert wurde. b. dass der Ausgleich über die Herkunftsnachweiskonten leicht Empfehlung: Sofern die zertifizierten Produktions- nachvollziehbar im Nachgang erfolgt mengen nicht bereits in nationalen Registern registriert (Nachweis durch den Zertifikatnehmer). sind, ist anzuraten, die zertifizierte Erzeugung bzw. die TRU-Zertifikate in der Registerdatenbank BlueRegistry Unter vorgenannten Bedingungen wird ausrei- des TÜV SÜD registrieren zu lassen chend sichergestellt, dass die zertifizierte (www.blueregistry.de). Strommenge über alle Beteiligte hinweg bilanziert mit dem strikten Nettoprinzip konform ist. 11. Doppelvermarktungsverbot Teil IV Optionale Anforderungen Strommengen, die bereits mit dem Ziel des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gefördert 14. Modul „Erzeugung EE+“: Sicherung von wurden, können nicht zertifiziert werden. Arbeits- und Leistungszusagen Einspeisevergüteter Strom kann daher nicht Um die Einhaltung von vertraglich vereinbarten zertifiziert werden. Direkt vermarktete, nicht Leistungswerten aus den unter Punkt 8 geförderte Strommengen aus förderfähigen genannten Quellen zu gewährleisten (z.B. in Anlagen können berücksichtigt werden. Form von Lastprofilen), verfügt der Anbieter über Investitionsgeförderte Anlagen können ein zuverlässiges Verfahren, welches die berücksichtigt werden, sofern die Förderhöhe gesamte Prozesskette von der Kraftwerks- einen Anteil von 15% der gesamten Investitionen erzeugung bis zur Vertragsgestaltung und nicht übersteigt. Vertragsüberwachung einschließt. Die Einhaltung von Fahrplänen (Lastprofilen) soll durchgängig 12. Deckung zwischen Erzeugung und gewährleistet sein. Hierbei ist das kürzeste in der Abgabe nationalen Energiewirtschaft verwendete Zeitraster für Fahrpläne zu wählen. Sofern Daten Der Zertifikatnehmer nutzt ein zuverlässiges für die kürzesten Zeitraster nichtverfügbar sind, Verfahren zur kontinuierlichen Überwachung und muss die Einhaltung der Lastprofile durchgängig Sicherung der Erzeugung sowie zur Deckung mindestens im Stundenraster erfolgen. Im zwischen Erzeugung und Abgabe. Die Ausnahmefall gilt das Kriterium noch als erfüllt, Liefermengen und die Lieferqualität an Abnehmer wenn in maximal drei Perioden mit einer sind von beiden Parteien eindeutig Gesamtdauer von höchstens 18 Stunden pro gekennzeichnet und bestätigt. Jahr die abgegebene Leistung von der verbrauchten Leistung überschritten wurde. Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 6 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ Unvorhersehbare Ereignisse, die vom Doppelvermarktungsverbot für die produzierten Zertifikatnehmer nicht zu verantworten sind Strommengen gemäß Ziffer 11 gilt jedoch (Force Majeure/höhere Gewalt), sind von der uneingeschränkt. Einhaltung der Gleichzeitigkeit ausgenommen. Anlagen können als Neuanlagen anerkannt Etwaige Ergänzungslieferungen von Anlagen werden, wenn zum Zeitpunkt der Zertifizierung außerhalb des zertifizierten Anlagenpools gemäß dem Modul Erzeugung EEneu die entsprechen der Erzeugungstechnologie der Inbetriebnahme nicht länger als 36 Monate Hauptlieferung und sind ebenfalls nach dem TÜV zurück liegt. Die Zertifizierung von Neuanlagen SÜD Standard „Erzeugung EE mit Modul EE+“ kann längstens 12 Jahre nach der oder nach einem gleichwertigen Verfahren Inbetriebnahme aufrechterhalten werden. zertifiziert. Der Anteil externer Ergänzungsliefe- Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms gemäß rungen darf 5% der zertifizierten Jahresmenge dem Modul Erzeugung EEneu in Form von nicht überschreiten. handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine Der Zertifikatnehmer und seine Vertriebs- Megawattstunde zertifizierter Erzeugung einer organisation(en) gewähren dem Zertifizierer “TÜV SÜD Renewable Unit New”, kurz: TRUnew Einblick in alle Lieferverträge betreffend die (Erläuterung siehe Abschnitt 13). Produktion des zu zertifizierenden Kraftwerks oder Kraftwerkspools. b. Varianten zur Erfüllung des Neuanlagenkriteriums Der Zertifikatnehmer und seine Vertriebsorgani- sation(en) erstellt dem Käufer auf Wunsch eine Die Zertifizierung gemäß dem Modul „Erzeugung Dokumentation, aus welcher die Einhaltung der EEneu“ (Neuanlagenkriterien) ist möglich, sofern Leistungsanforderungen hervorgeht. Insbeson- es sich bei der zu zertifizierenden Anlage dere wird nachgewiesen, wie oft, in welchem Umfang und aus welchen Quellen externe um ein neu erschlossenes erneuerbares Ergänzungslieferungen eingesetzt wurden. Energiepotenzial handelt; oder eine umfassende Anlagenüberholung bzw. Erfolgt die Lieferung zertifizierten Stroms gemäß Teilersatz, oder dem Modul Erzeugung EE+ in Form von ein kompletter Anlagenersatz vorgenommen handelbaren Zertifikaten, so entspricht eine wurden; oder Megawattstunde zertifizierter Erzeugung einer eine Kapazitätserhöhung mit einer Jahres- “TÜV SÜD Renewable Unit+”, kurz: TRU+ mehrproduktion durchgeführt wurde. (Erläuterung siehe Abschnitt 13). Handelbare Zertifikate aus einem zertifizierten Neu erschlossenes Energiepotenzial Anlagenpool werden zunächst als TRU- Eine Neuanlage ist eine Anlage, die ein bisher Zertifikate registriert. Erst bei einem Transfer der ungenutztes erneuerbares Energiepotential Zertifikate verbunden mit einem vertraglich erschließt. Die Auflagen der jeweiligen umwelt- vereinbarten Lastprofil können TRU+ – Zertifikate rechtlichen Genehmigung müssen dabei vollstän- übertragen werden. TRU+ Zertifikate können wie dig umgesetzt werden. TRU – Zertifikate verwendet werden; die umge- kehrte Verwendung ist nicht möglich. Anlagenüberholungen oder Teilersatz von Wasserkraftanlagen 15. Modul „Erzeugung EEneu“: Neuanlagenkriterien Eine überholte Wasserkraftanlage oder ein umfassender Teilersatz einer Wasserkraftanlage a. Allgemeines kann als Neuanlage deklariert werden, sofern die Grundsätzlich sind alle Anlagen unabhängig von in die Anlage getätigten Investitionen innerhalb ihrer Größe für die Anwendung der von fünf fortlaufenden Jahren mindestens den Neuanlagenkriterien geeignet, einschließlich Wert von 1.000 € pro Kilowatt vorhandener Anlagen, die eine Einspeisevergütung (z.B. EEG, Engpassleistung vor der Überholung bzw. dem KEV) beziehen können. Unter Ersatz überschreiten. Einspeisevergütung zählt hier auch „production Die spezifischen Investitionen beziehen sich auf support“ im Sinne des EECS-Systems bzw. das Basisjahr 2008. Um Inflation und Herkunftsnachweisystems. Das Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 7 von 8
TÜV SÜD Standard CMS 83 (Version 08/2013) Zertifizierung der Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien (Erzeugung EE) TÜV SÜD Zertifizierstelle „Klima und Energie“ Preisänderungen zu berücksichtigen, sind die Stillstandzeiten der Anlagen aufgrund von Kosten von Überholungsarbeiten ebenfalls auf Überholungsarbeiten von mehr als drei Monaten das Basisjahr 2008 auf- bzw. abzuzinsen. Dabei verlängern den maximal anzuerkennenden wird von einem Jahreszinssatz von 3 % Investitionszeitraum um die entsprechende ausgegangen, sofern keine landesspezifische Dauer des Stillstands. Die Investitionen dürfen Teuerungsrate für den entsprechenden Zeitraum keine Abschreibungen oder ähnliche Positionen nachgewiesen wird. aus früheren Investitionsvorhaben enthalten. Voraussetzung für den Erhalt der Zertifizierung Anerkannt werden Investitionen in den Bereichen nach Modul „Erzeugung EEneu“ ist ferner die Planung, Erdarbeiten, Infrastruktur, Arbeiten an vollständige Umsetzung der Überholungs- oder den Hauptkomponenten, den Turbinen und Ersatzarbeiten. Generatoren sowie der Regulierung. Voraussetzung für die Anerkennung der Kapazitätserhöhung gesamten Investition ist, dass Turbinen und Generatoren ihre technische Nutzungsdauer Als Neuanlagenkapazität kann ein Teil einer noch nicht überschritten haben. Anlage deklariert werden, wenn durch die Überholung der Anlage oder von Anlagenteilen Kosten für Studien (Machbarkeit etc.), für die eine tatsächliche Erhöhung des elektrischen Erstellung der Projektakte und Kosten zur Arbeitsvermögens des gesamten hydraulisch- Erstellung der Genehmigungsunterlagen können technischen Systems um mindestens 4% erreicht einbezogen werden, auch wenn sie bereits vor wird. In diesem Fall wird nicht die komplette dem genannten 5-Jahreszeitraum angefallen Anlage als neu klassifiziert, sondern nur die sind. Für eine detaillierte Auflistung der zusätzlich produzierte Jahresarbeit. anerkannten Investitionen verweisen wir auf die französische Verordnung vom 14.03.2011 bezüglich der Überholung von Anlagen, die hydraulische Energie nutzen (NOR: INDR1107585A). Copyright TÜV SÜD Industrie Service GmbH Seite 8 von 8
Sie können auch lesen