Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal

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Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Energiewende
Solartreff 17.11.2021
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
IG Solar - Mitglieder

«Beitrag an die Energiewende leisten»

  Oliver Franz (Initiant) IT-Unternehmer, Niederweningen
  Urs Spengeler        Experte Solar, Niederweningen
  Christian Moser      Gemeinderat Niederweningen
  Martin Eberhard      Gemeinderat, Niederweningen
  Sibylle Hauser       Ex-Gemeinderätin, Niederweningen
  Konrad Stadler       Ingenieur, Niederweningen
  Richard Amstutz      Jurist, ex-Niederweningen
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Agenda

20:00 - Engagement IG Solar Wehntal, Energiewende (Oliver)
20:30 - E-Mobilität Vehicle to home (Urs & Richi)
20:40 - E-Mobilität (Fabian Häusler, EKZ Eltop)
21:10 - Energiegesetz (Sibylle)
21:20 - Fragen (alle)
Apero
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Die IG Solar unterstützt & motiviert

Die IG Solar berät, unterstützt und motiviert Privatpersonen und
Gemeinden, einen Beitrag an die Energiewende zu leisten, kostenlos!

Die IG Solar ist parteipolitisch neutral. Wenn es in der Politik um die
Energiewende geht, sind wir jedoch politisch total solar!

Folgende Aufgaben sind extern einzuholen und zu vergeben:
  Planung einer PV-Anlage (Fachplaner, EL-Planer, Architekt)
  Erstellen von Offerten (PV-Unternehmer)
  Realisierung einer PV-Anlage (PV-Unternehmer, Bauleiter, Architekt)
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Unsere Meinung
 Öffentliche Hand ist verpflichtet, Klimaziele von Bund
 umzusetzen. Behörden müssten als gutes Vorbild vorangehen
    Eigene Liegenschaften von Gemeinde, Kanton, Bund, Schulen,
    Zweckverbänden etc. sollten mit PV bestückt werden
        Neustes Positiv-Beispiel: ARA oberes Surbtal, Ehrendingen
        Zweckverband, Ehrendingen, Niederweningen, Oberweningen,
        Schöfflisdorf, Schleinikon und Schneisingen

    Unterstützung Private zur Erreichung der Netto-Null Ziele, bspw.
    durch finanzielle Förderung
    Unterstützung Private mittels einfachen Bewilligungsverfahren
 Als Stimmbürger können wir dies verlangen!
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Erfolge
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Wie fördert die Gemeinde
Niederweningen Solarenergie
 Gemeinde-eigene Liegenschaften werden bei der Unterhaltsplanung mit
 Schwerpunkt Energieverbrauch und Energieerzeugung geprüft.
 Bewilligung von Solarenergieanlagen;
    ausserhalb Kernzone mit Meldeblatt, gebührenfrei.
    In der Kernzone gemäss BZO Bewilligung erforderlich, wird von Gemeinde positiv geprüft und
    bewilligt.
 Gemeinde fördert den Bau von Solaranlagen finanziell, 2020 & 2021 & 2022
 auf Anregung und Überzeugung der IG Solar Wehntal
    2020: Finanzielle Unterstützung von neuen Anlagen, 100‘000 CHF; alles gebraucht.
    2021: Finanzielle Unterstützung von neuen Anlagen, 80‘000 CHF; alles gebraucht,
    2022: Aufgrund des grossen Erfolgs hat der GR weitere 60‘000 CHF ins Budget 2022
    genommen. Das Budget muss an der GV vom 15. Dez. 21 abgenommen werden.
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Ganzes Wehntal…

 Die Gemeinde Niederweningen ist sehr modern und vorbildlich
 Wie können wir gemeinsam die anderen Wehntaler Gemeinden
 motivieren, ebenfalls Ihre Einwohner zu unterstützen, einen Beitrag an die
 Energiewende leisten zu wollen
Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
Potential im Wehntal

Dachflächen
  Gering      NA        NA       NA        NA
  Mittel      120Stk.   80Stk.   110Stk    80Stk.
  Gut         100Stk.   70Stk.   110Stk.   90Stk.
  Sehr Gut    150Stk.   70Stk.   100Stk.   80Stk.
  Top         100Stk.   60Stk.   120Stk.   90Stk.
Energiewende
in 3 Schritten

     CO2
Wir brauchen mehr Solarstrom
 Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende

 Folgende Folien stammen von einem Vortrag von Swissolar am 16.11.21
Wir brauchen mehr Solarstrom
 Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende
Wir brauchen mehr Solarstrom
 Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende
Wir brauchen mehr Solarstrom
 Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende
 Die Sonne liefert der Schweiz jährlich 200-mal mehr Energie als wir brauchen (auf Dächer!)
 Solarstrom ist die günstigste, sauberste und wartungsärmste erneuerbare Energie
 Panelpreise pro Watt unter 30 Cents (1 Panel im Verkauf ca. 150 CHF)
Jede Anlage zählt
Kleinanlagen (EFH) rentieren gut
   Möglichst hoher Eigenverbrauch
   Amortisation in 10-15 Jahren, bei Lebensdauer von 25-30 Jahre
Grossanlagen brauchen guten Businessplan, damit sie rentieren
   Produktionsfirmen mit hohem Eigenverbrauch rentieren gut
   Bauernhöfe, Schulen, Turnhallen mit tiefem Eigenverbrauch leisten
   einen wichtigen Beitrag an Energiewende, wenn auch dieser [noch]
   nicht überall gut honoriert wird
       Tiefe Einspeisevergütung im Kanton ZH (7.3 Rp)
       (Kanton BS 13 Rp, Rümlang 16 Rp, Ehrendingen 10.6 Rp)

Je grösser die Anlage, desto besser das Preis-Leistungsverhältnis
Wir sollten maximal bauen; Stromverbrauch wird steigen

                                 https://www.vese.ch/pvtarif/#MapTitle
Rendite Hilfen
Förderungen
   Bund: Einmalvergütung (EIV),  ca. 20-25%
   Kanton: Investition kann an Steuern abgezogen werden  ca. 20%
   Gemeinde: Niederweningen bezahlt 400 CHF pro kWp  ca. 20%
   [Bsp Baden: Fördert 50% von EIV]
Eigenverbrauch erhöhen durch Ersatz von fossilen Verbrauchern
durch elektrische Verbraucher (Heizung, E-Mobilität)
ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch
   Mit Nachbarn zusammen grössere Anlagen bauen zu tieferen Kosten
   und besserem Eigenverbrauch
Ersatz Öl-Heizung durch WP
Wärmepumpe mit eigenem Strom betreiben
   Einsparung von ca. 3000 Liter Öl je nach Hausgrösse, PRO JAHR!
   Investition kann an Steuern abgezogen werden, neu über 3 Jahre verteilt!
   Amortisation in ca. 10 Jahren, bei Lebensdauer von ca. 20 Jahren
   CO2 Einsparung von 50’000 Auto-Km, PRO JAHR!
Je früher die Öl-Heizung ersetzt wird, desto früher beginnen Sie mit dem Sparen
   Ölkosten pro Jahr: ca 3500.-
   Stormkosten pro Jahr: ca 500-1000.- (zusätzlich zu eigener PV)

                                                                              CO2
Umsteigen auf E-Mobilität
Elektro-Auto mit eigenem Strom betreiben
   Dank sauberem Strom graue Energie nach 30’000 Km amortisiert
   Auto-Batterie als flexibler Speicher bei PV-Überschussproduktion
   Schreckensgespenst «stehen bleiben» ist nicht mehr begründet
Förderungen
   Keine Verkehrsabgabe im Kanton ZH
   Diverse Elektroboni bei Autoverkäufern
   Finanzielle Beiträge in gewissen fortschrittlichen Gemeinden, siehe auch
   https://www.swiss-emobility.ch/de/elektromobilitaet/Foerdermassnahmen/

                                                                              CO2
Elektro-Mobilität

1. Richi Amstutz / Urs Spengeler
2. Fabian Häusler (EKZ Eltop)
Bidirektionales Laden – Skizze
               Verteilnetz   Hausinstallation
Welches sind die Grundlagen?

 4 Grundsätze
    Anlagen müssen nach Regeln der Technik installiert werden und dürfen die Sicherheit nicht
    gefährden
    Anlagen müssen Störungen anderer Anlagen und Geräte der Hausinstallationen vermeiden
    Rückspeisung ins Netz: Es muss sichergestellt sein, dass das Verteilnetz störungsfrei betrieben
    werden kann und die Qualität des Netzes nicht beeinträchtigt wird
    Kein Stromhandel möglich mit bidirektionalen Ladestationen

 Wesentliche gesetzliche / behördliche Grundlagen
    Niederspannungs-Installationsverordnung
    Energieverordnung
    Weisung des ESTI Nr. 220
    Werkvorschriften der Netzbetreiberin (bzw. anwendbare technische Normen für das Netz)
Worauf ist beim Bau zu achten?
    Bei Beachtung der Grundsätze sind bidirektionale Ladestationen in
    Hausinstallationen grundsätzlich zulässig
    Die Rückspeiselösung muss eine Konformitätserklärung haben
    Nebst der Niederspannungs-Installationsnorm (SNR 44100:2020) ist die SIA
    SNR 592060 / SIA 2060:2020, « Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden
    » zu beachten
•   Unterscheiden zwischen
     • Inselnetzanlage (keine [auch nur kurzzeitige] Verbindung zum Netz):
        Fahrzeug ist reines Erzeugnis (Batterie), welche in die Hausinstallation
        zurückspeist. Zulässig sofern sicher & keine Störungen verursacht
     • Rückspeisung ins Netz: «Energieerzeugungsanlage»; zulässig, sofern
        sicher & keine Störungen der Hausinstallationen und des Netzes
•   Installation der Netzbetreiberin vorgängig anmelden («Installationsanzeige»
    und «Technisches Anschlussgesuch» -> Elektriker)
•   Sicherheitsnachweis sobald Installation fertiggestellt ist
Sicherheitsnachweis («SiNa»)

 Konformitätserklärung für elektrische Installation
 Kann nur durch Träger einer Installations- oder Kontrollbewilligung
 ausgestellt werden
 Bescheinigt die Mängelfreiheit einer elektrischen Installation
 «Endprodukt» der Installationskontrolle nach Niederspannungs-
 Installationsverordnung (NIV)
 Wird erstellt nach Neuinstallation, Änderung, periodische Kontrolle der
 elektrischen Installation, also auch bei fest angeschlossenen Ladestationen
 Muss vom Installateur / Kontrollorgan übergeben werden (Neuinstallation:
 vor Übergabe der Installation zum bestimmungsgemässen Gebrauch)
Pflichten des Eigentümers (Art. 5 NIV)

 Sorgt dafür, dass Installationen ständig den Anforderungen an Sicherheit und
 Vermeidung von Störungen genügen
 Erbringt auf Verlangen den Sicherheitsnachweis
 Muss technische Unterlagen während Lebensdauer der Installation
 aufbewahren
 Muss Grundlagen für den Sicherheitsnachweis während mindestens einer
 Kontrollperiode aufbewahren
 Muss Mängel unverzüglich beheben lassen
 Vgl. Art. 256 Abs. 1 OR, erhalt zum «tauglichen Gebrauch», sowie Art. 259a ff.
 OR, Mängelbehebungspflichten

 Rechtzeitige Anzeige der Arbeiten an den Mieter (vgl. Art. 257h Abs. 3 OR)
Mitteilungen

  Periodischer Sicherheitsnachweis
https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2012_201
1/2011-05_Sicherheitsnachweis_d.pdf
  Wie sicher sind Ihre elektrischen Installationen?
https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2012_201
1/2011-08_NIV_d.pdf
  Eigentümer? Sicherheitsnachweis!
https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2014_201
3/2013-02_sina_d.pdf
Bidirektionales Laden

 https://www.swiss-emobility.ch/de/Laden/bidirektionales-Laden.php

 Learnings Stand heute:
    Zurückspeisen ist erlaubt und möglich, aber noch relative umständlich und teuer
    Eine Ladestation kostet heute noch zwischen 10’000 und 15’000 CHF!
    Erst wenige Autos können rückspeisen: v.a. Japaner mit CHAdeMO Stecker
E-Mobilität

Elektromobilität von heute und morgen

17.11.2021 – Fabian Häusler
E-Mobilität
Inhaltsverzeichnis:
- Situation und Entwicklung der E-Mobilität
- Aufladen von Elektrofahrzeugen
- Ladelösungen im Einfamilienhaus
- Ladelösungen im Mehrfamilienhaus/Sammelgaragen
- Lademanagement
- Öffentliches Laden
E-Mobilität   Ausstiegsankündigungen Autos mit Verbrennungsmotoren

                                    Immer mehr Städte, Länder
                                    und Staaten, ziehen Autos mit
                                    Verbrennungsmotoren aus
                                    dem Verkehr.

                 Quelle ICCT 2020
E-Mobilität                       Umfrage Anschaffung Elektroauto

 Wahrscheinlichkeit der Anschaffung eines Elektroautos, Umfrage TCS:

                                                                Quelle TCS 2020
E-Mobilität   Entwicklung der Neuzulassungen alternativer Antriebe 2010-2020

                                                 BEV – Battarie Elektrische Fahrzeuge
                                                 PHEV – Plug in Hybrid
                                                 HEV – Hybrid ohne Stecker
                                                 FCEV – Brennstoffzellenfahrzeuge
                                                 FCEV - ein paar dutzend Neuzulassungen 2020

                               Quelle IVZ 2021
E-Mobilität   Entwicklung der Neuzulassungen BEV+PHEV Antriebe 2010-2020

                                   Quelle ACEA 2021
E-Mobilität   Szenario Neuzulassungen BEV/PHEV

                     Quelle UVEK
E-Mobilität                          Elektroauto Laden

Wie und wo kann ich mein Elektrofahrzeug laden?
E-Mobilität                               Lademodie nach IEC 61851

                     Mode 1 (Notlösung) Mode 2               Mode 3                Mode 4
Anschluss            CEE-Steckdose,    CEE-Steckdose,        Steckdose Typ 2       Festes Ladekabel
Energieseitig:       Typ 13, Typ 23    Typ 13, Typ 23        Ladekabel Typ 1 / 2

Anschluss Fahrzeug: Typ 1, Typ 2       Typ 1, Typ 2          Typ 1, Typ 2          Typ 2, CCS,
                                                                                   CHAdeMO

einphasig /          max. 16A, 3.6kW   max. 16A, 3.6kW       max. 16A, 3.6kW       DC
dreiphasig:          max. 16A, 11kW    max. 32A, 22kW        max. 63A, 43.5kW      bis 500A, 350kW

Kommunikation zum Keine                Ladegerät im Kabel    Ladestation           Ladestation
Fahrzeug:         Kommunikation

Verriegelung:        Im Fahrzeug       Im Fahrzeug           Im Fahrzeug und       Im Fahrzeug
                                                             Ladesteckdose
E-Mobilität                            Steckdosen

• Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen nur durch
  Fachpersonal ausgeführt werden.

• Die nötigen Anmeldungen und Nachweise muss der
  Elektroinstallateur der Netzbetreiberin (EW) einreichen.

• Pro Elektrofahrzeug ist eine separate Sicherung und ein
  separater Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) zu verwenden.

• Lassen Sie bestehende Installationen, die für den Anschluss
  von Elektrofahrzeugen vorgesehen sind, durch einen
  Fachmann überprüfen.

• Sämtliche Bestandteile der Ladevorrichtungen sind
  periodisch auf ihre Sicherheit zu prüfen.
E-Mobilität   Steckdosen

                           Quelle electro suisse
E-Mobilität                          Steckdosen

Warum keine Steckdosen?
Haushaltssteckdosen Typ 13:

•   Bemessungsstrom 10A
•   Dauerlast 6 – 8 A
•   Keine verriegelte Stecker
•   Alte Installationen ohne
    Fehlerstromschutzschalter!

Bei Versuchen des deutschen Stromkonzerns E.on, bei
dem ein Elektroauto mit einer Haushaltssteckdose und
einem Verlängerungskabel geladen worden ist, hat sich
die Steckdose innert 15 Minuten auf 81° erhitzt - der
Ladevorgang musste abgebrochen werden.
E-Mobilität               Steckdosen

Warum keine Steckdosen?
                          Bei DC-Fehlerströmen ohne Funktion
                          Personen sind gefährdet!

                                       Mode 1
E-Mobilität                           Steckdosen

Warum brauche ich eine Ladestation?

• Eine Ladestation ermöglicht ein sicheres Aufladen des Elektrofahrzeugs
• Die Ladestation kommuniziert mit dem Fahrzeug und reagiert auf
  dessen Anforderungen
• Lastabwurf per Softschaltung ist je nach Ladestation möglich
• Wichtige Sicherheitsmerkmale sind integriert wie die Sperrung der
  Ladekabel während des Ladevorganges
• DC-Fehlerstromerkennungen sind bei den meisten Geräten bereits
  integriert
• Anbindungen in das Heimnetzwerk je nach Modell
• RFID oder Zugangsschutz per Schlüssel je nach Modell
• Appsteuerungen und Verbrauchsauflistungen je nach Modell
E-Mobilität                          Ladestation Einfamilienhaus

Verschiedene Möglichkeiten:

• Industriesteckdose mit Ladegerät Mode 2

• Ladestation AC bis 22kW mit oder ohne Zugriffsmöglichkeiten

• Ladestation AC bis 22kW mit Energiemanagement z.B. PV Optimierung
E-Mobilität                                    Ladestationen Mehrfamilienhaus/Sammelgaragen

Zwei empfehlenswerte Systeme:

Flachbandkabel mit separatem E-Mobilitätszähler (In einigen Energieversorgungsgebieten Pflicht im MFH)
•   Verbrauchsabrechnung direkt an den Ladestationsnutzer. Direktabrechnung, Datenaufbereitungen, Webzugriff
•   Schlanke Installation und einfach erweiterbar
•   Ladestationen bis 22kW möglich
•   Lademanagement dynamisch oder statisch, Herstellergebunden oder Herstellerneutral
•   PV Eigenverbrauch nur mit ZEV und Energiemanagement möglich
•   Einbindung in ein OCPP 1.6 Backend*
•   Monitoring und Fernwartungen möglich*

Einzelzählerverkabelung

•   Stromverbrauch direkt über den Wohnungszähler
•   Aufwendiger in der Erweiterung
•   Ladestationen in der Regel auf 11kW oder weniger begrenzt
•   Lademanagement dynamisch oder statisch, Herstellergebunden oder Herstellerneutral
•   PV Eigenverbrauch einfacher lösbar
•   Einbindung in ein OCPP 1.6 Backend möglich*
•   Monitoring und Fernwartungen möglich*

*benötigt einen Internetanschluss
E-Mobilität                   Flachbandsystem

Kommunikation Kabelgebunden
E-Mobilität                   Flachbandsystem

Kommunikation WLAN oder PLC
E-Mobilität    Lastverteilung Mehrfamilienhaus

Lastmessung:

                          Dynamisches Lademanagement
E-Mobilität                         Szenario 63A Flachband dyn. Lademanagement Mehrfamilienhaus

Szenario 63A Flachband
Reichweite pro Fahrzeug in Kilometern – Tagesbedarf Schweiz 37 km
E-Mobilität                                 Öffentliches Laden

Vorteile:

• Verschiedene Ladestationen AC und DC mit unterschiedlichen Tarifen und
  Ladeleistungen vorhanden
• DC: Kurze Ladezeiten bei hohen Leistungen
• Diverse Fahrstromanbieter auf dem Markt vertreten
• Dichtes Ladenetzt in der Schweiz schon heute vorhanden
• Lokalisierung der Ladestationen über App, Web oder Fahrzeug
• An vielen Standorten sind Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden

Nachteile:

• Intransparente Preispolitik (Start-, Grund, Roaming-Gebühren, kWh Tarife, Standzeittarife)
• Der Strom kostet fast immer mehr als zu Hause
• Ladekarten und App’s funktionieren nicht an jeder Ladestation, somit
  verschiedene Ladekarten notwendig
• Es ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich was mich eine Ladung kostet
• Je nach Reiseziel (Europa) bedarf es einer genauen Routenplanung
E-Mobilität           Öffentliches Laden

                        Gleichstrom DC bis 350kW

    Wechselstrom AC
    Ladestation bis
    22kW
Am 28. November: Ja zum Zürcher
Energiegesetz
Sibylle Hauser
Gründe für das Energiegesetz

 Klimaschutz: CO2-Ausstoss reduzieren
 Ein wirksames Gesetz
 Heizen wird günstiger
 Investition in Arbeitsplätze und Innovationen bei uns
 Klare Rahmenbedingungen  gibt Planungs- und
 Investitionssicherheit
 Eine Faire Lösung für alle
Heizungsersatz - Ein Projekt von 2014!

  26 Kantone haben 2014 Mustervorschriften der Kantone für den
  Energiebereich (MuKen) ausgearbeitet.
  Bis 2020 hätten alle Kantone ein neues Energiegesetz einführen
  sollen
  Stand 2021:
  17 Kantone haben ein neues Energiegesetz, davon 7 Kantone mit
  strengeren Vorgaben als die Mustervorschriften. In zwei Kantonen
  wurde ein neues Energiegesetz abgelehnt.
Herzlichen Dank für Ihre
Teilnahme - Fragen?
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