Energiewende Solartreff 17.11.2021 - IG Solar Wehntal
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IG Solar - Mitglieder «Beitrag an die Energiewende leisten» Oliver Franz (Initiant) IT-Unternehmer, Niederweningen Urs Spengeler Experte Solar, Niederweningen Christian Moser Gemeinderat Niederweningen Martin Eberhard Gemeinderat, Niederweningen Sibylle Hauser Ex-Gemeinderätin, Niederweningen Konrad Stadler Ingenieur, Niederweningen Richard Amstutz Jurist, ex-Niederweningen
Agenda 20:00 - Engagement IG Solar Wehntal, Energiewende (Oliver) 20:30 - E-Mobilität Vehicle to home (Urs & Richi) 20:40 - E-Mobilität (Fabian Häusler, EKZ Eltop) 21:10 - Energiegesetz (Sibylle) 21:20 - Fragen (alle) Apero
Die IG Solar unterstützt & motiviert Die IG Solar berät, unterstützt und motiviert Privatpersonen und Gemeinden, einen Beitrag an die Energiewende zu leisten, kostenlos! Die IG Solar ist parteipolitisch neutral. Wenn es in der Politik um die Energiewende geht, sind wir jedoch politisch total solar! Folgende Aufgaben sind extern einzuholen und zu vergeben: Planung einer PV-Anlage (Fachplaner, EL-Planer, Architekt) Erstellen von Offerten (PV-Unternehmer) Realisierung einer PV-Anlage (PV-Unternehmer, Bauleiter, Architekt)
Unsere Meinung Öffentliche Hand ist verpflichtet, Klimaziele von Bund umzusetzen. Behörden müssten als gutes Vorbild vorangehen Eigene Liegenschaften von Gemeinde, Kanton, Bund, Schulen, Zweckverbänden etc. sollten mit PV bestückt werden Neustes Positiv-Beispiel: ARA oberes Surbtal, Ehrendingen Zweckverband, Ehrendingen, Niederweningen, Oberweningen, Schöfflisdorf, Schleinikon und Schneisingen Unterstützung Private zur Erreichung der Netto-Null Ziele, bspw. durch finanzielle Förderung Unterstützung Private mittels einfachen Bewilligungsverfahren Als Stimmbürger können wir dies verlangen!
Wie fördert die Gemeinde Niederweningen Solarenergie Gemeinde-eigene Liegenschaften werden bei der Unterhaltsplanung mit Schwerpunkt Energieverbrauch und Energieerzeugung geprüft. Bewilligung von Solarenergieanlagen; ausserhalb Kernzone mit Meldeblatt, gebührenfrei. In der Kernzone gemäss BZO Bewilligung erforderlich, wird von Gemeinde positiv geprüft und bewilligt. Gemeinde fördert den Bau von Solaranlagen finanziell, 2020 & 2021 & 2022 auf Anregung und Überzeugung der IG Solar Wehntal 2020: Finanzielle Unterstützung von neuen Anlagen, 100‘000 CHF; alles gebraucht. 2021: Finanzielle Unterstützung von neuen Anlagen, 80‘000 CHF; alles gebraucht, 2022: Aufgrund des grossen Erfolgs hat der GR weitere 60‘000 CHF ins Budget 2022 genommen. Das Budget muss an der GV vom 15. Dez. 21 abgenommen werden.
Ganzes Wehntal… Die Gemeinde Niederweningen ist sehr modern und vorbildlich Wie können wir gemeinsam die anderen Wehntaler Gemeinden motivieren, ebenfalls Ihre Einwohner zu unterstützen, einen Beitrag an die Energiewende leisten zu wollen
Potential im Wehntal Dachflächen Gering NA NA NA NA Mittel 120Stk. 80Stk. 110Stk 80Stk. Gut 100Stk. 70Stk. 110Stk. 90Stk. Sehr Gut 150Stk. 70Stk. 100Stk. 80Stk. Top 100Stk. 60Stk. 120Stk. 90Stk.
Energiewende in 3 Schritten CO2
Wir brauchen mehr Solarstrom Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende Folgende Folien stammen von einem Vortrag von Swissolar am 16.11.21
Wir brauchen mehr Solarstrom Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende
Wir brauchen mehr Solarstrom Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende
Wir brauchen mehr Solarstrom Als Gesellschaft brauchen wir mehr, viel mehr Solarstrom für die Wende Die Sonne liefert der Schweiz jährlich 200-mal mehr Energie als wir brauchen (auf Dächer!) Solarstrom ist die günstigste, sauberste und wartungsärmste erneuerbare Energie Panelpreise pro Watt unter 30 Cents (1 Panel im Verkauf ca. 150 CHF)
Jede Anlage zählt Kleinanlagen (EFH) rentieren gut Möglichst hoher Eigenverbrauch Amortisation in 10-15 Jahren, bei Lebensdauer von 25-30 Jahre Grossanlagen brauchen guten Businessplan, damit sie rentieren Produktionsfirmen mit hohem Eigenverbrauch rentieren gut Bauernhöfe, Schulen, Turnhallen mit tiefem Eigenverbrauch leisten einen wichtigen Beitrag an Energiewende, wenn auch dieser [noch] nicht überall gut honoriert wird Tiefe Einspeisevergütung im Kanton ZH (7.3 Rp) (Kanton BS 13 Rp, Rümlang 16 Rp, Ehrendingen 10.6 Rp) Je grösser die Anlage, desto besser das Preis-Leistungsverhältnis Wir sollten maximal bauen; Stromverbrauch wird steigen https://www.vese.ch/pvtarif/#MapTitle
Rendite Hilfen Förderungen Bund: Einmalvergütung (EIV), ca. 20-25% Kanton: Investition kann an Steuern abgezogen werden ca. 20% Gemeinde: Niederweningen bezahlt 400 CHF pro kWp ca. 20% [Bsp Baden: Fördert 50% von EIV] Eigenverbrauch erhöhen durch Ersatz von fossilen Verbrauchern durch elektrische Verbraucher (Heizung, E-Mobilität) ZEV: Zusammenschluss zum Eigenverbrauch Mit Nachbarn zusammen grössere Anlagen bauen zu tieferen Kosten und besserem Eigenverbrauch
Ersatz Öl-Heizung durch WP Wärmepumpe mit eigenem Strom betreiben Einsparung von ca. 3000 Liter Öl je nach Hausgrösse, PRO JAHR! Investition kann an Steuern abgezogen werden, neu über 3 Jahre verteilt! Amortisation in ca. 10 Jahren, bei Lebensdauer von ca. 20 Jahren CO2 Einsparung von 50’000 Auto-Km, PRO JAHR! Je früher die Öl-Heizung ersetzt wird, desto früher beginnen Sie mit dem Sparen Ölkosten pro Jahr: ca 3500.- Stormkosten pro Jahr: ca 500-1000.- (zusätzlich zu eigener PV) CO2
Umsteigen auf E-Mobilität Elektro-Auto mit eigenem Strom betreiben Dank sauberem Strom graue Energie nach 30’000 Km amortisiert Auto-Batterie als flexibler Speicher bei PV-Überschussproduktion Schreckensgespenst «stehen bleiben» ist nicht mehr begründet Förderungen Keine Verkehrsabgabe im Kanton ZH Diverse Elektroboni bei Autoverkäufern Finanzielle Beiträge in gewissen fortschrittlichen Gemeinden, siehe auch https://www.swiss-emobility.ch/de/elektromobilitaet/Foerdermassnahmen/ CO2
Elektro-Mobilität 1. Richi Amstutz / Urs Spengeler 2. Fabian Häusler (EKZ Eltop)
Bidirektionales Laden – Skizze Verteilnetz Hausinstallation
Welches sind die Grundlagen? 4 Grundsätze Anlagen müssen nach Regeln der Technik installiert werden und dürfen die Sicherheit nicht gefährden Anlagen müssen Störungen anderer Anlagen und Geräte der Hausinstallationen vermeiden Rückspeisung ins Netz: Es muss sichergestellt sein, dass das Verteilnetz störungsfrei betrieben werden kann und die Qualität des Netzes nicht beeinträchtigt wird Kein Stromhandel möglich mit bidirektionalen Ladestationen Wesentliche gesetzliche / behördliche Grundlagen Niederspannungs-Installationsverordnung Energieverordnung Weisung des ESTI Nr. 220 Werkvorschriften der Netzbetreiberin (bzw. anwendbare technische Normen für das Netz)
Worauf ist beim Bau zu achten? Bei Beachtung der Grundsätze sind bidirektionale Ladestationen in Hausinstallationen grundsätzlich zulässig Die Rückspeiselösung muss eine Konformitätserklärung haben Nebst der Niederspannungs-Installationsnorm (SNR 44100:2020) ist die SIA SNR 592060 / SIA 2060:2020, « Infrastruktur für Elektrofahrzeuge in Gebäuden » zu beachten • Unterscheiden zwischen • Inselnetzanlage (keine [auch nur kurzzeitige] Verbindung zum Netz): Fahrzeug ist reines Erzeugnis (Batterie), welche in die Hausinstallation zurückspeist. Zulässig sofern sicher & keine Störungen verursacht • Rückspeisung ins Netz: «Energieerzeugungsanlage»; zulässig, sofern sicher & keine Störungen der Hausinstallationen und des Netzes • Installation der Netzbetreiberin vorgängig anmelden («Installationsanzeige» und «Technisches Anschlussgesuch» -> Elektriker) • Sicherheitsnachweis sobald Installation fertiggestellt ist
Sicherheitsnachweis («SiNa») Konformitätserklärung für elektrische Installation Kann nur durch Träger einer Installations- oder Kontrollbewilligung ausgestellt werden Bescheinigt die Mängelfreiheit einer elektrischen Installation «Endprodukt» der Installationskontrolle nach Niederspannungs- Installationsverordnung (NIV) Wird erstellt nach Neuinstallation, Änderung, periodische Kontrolle der elektrischen Installation, also auch bei fest angeschlossenen Ladestationen Muss vom Installateur / Kontrollorgan übergeben werden (Neuinstallation: vor Übergabe der Installation zum bestimmungsgemässen Gebrauch)
Pflichten des Eigentümers (Art. 5 NIV) Sorgt dafür, dass Installationen ständig den Anforderungen an Sicherheit und Vermeidung von Störungen genügen Erbringt auf Verlangen den Sicherheitsnachweis Muss technische Unterlagen während Lebensdauer der Installation aufbewahren Muss Grundlagen für den Sicherheitsnachweis während mindestens einer Kontrollperiode aufbewahren Muss Mängel unverzüglich beheben lassen Vgl. Art. 256 Abs. 1 OR, erhalt zum «tauglichen Gebrauch», sowie Art. 259a ff. OR, Mängelbehebungspflichten Rechtzeitige Anzeige der Arbeiten an den Mieter (vgl. Art. 257h Abs. 3 OR)
Mitteilungen Periodischer Sicherheitsnachweis https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2012_201 1/2011-05_Sicherheitsnachweis_d.pdf Wie sicher sind Ihre elektrischen Installationen? https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2012_201 1/2011-08_NIV_d.pdf Eigentümer? Sicherheitsnachweis! https://www.esti.admin.ch/inhalte/pdf/NIV_I/Deutsch/Publikationen/2014_201 3/2013-02_sina_d.pdf
Bidirektionales Laden https://www.swiss-emobility.ch/de/Laden/bidirektionales-Laden.php Learnings Stand heute: Zurückspeisen ist erlaubt und möglich, aber noch relative umständlich und teuer Eine Ladestation kostet heute noch zwischen 10’000 und 15’000 CHF! Erst wenige Autos können rückspeisen: v.a. Japaner mit CHAdeMO Stecker
E-Mobilität Elektromobilität von heute und morgen 17.11.2021 – Fabian Häusler
E-Mobilität Inhaltsverzeichnis: - Situation und Entwicklung der E-Mobilität - Aufladen von Elektrofahrzeugen - Ladelösungen im Einfamilienhaus - Ladelösungen im Mehrfamilienhaus/Sammelgaragen - Lademanagement - Öffentliches Laden
E-Mobilität Ausstiegsankündigungen Autos mit Verbrennungsmotoren Immer mehr Städte, Länder und Staaten, ziehen Autos mit Verbrennungsmotoren aus dem Verkehr. Quelle ICCT 2020
E-Mobilität Umfrage Anschaffung Elektroauto Wahrscheinlichkeit der Anschaffung eines Elektroautos, Umfrage TCS: Quelle TCS 2020
E-Mobilität Entwicklung der Neuzulassungen alternativer Antriebe 2010-2020 BEV – Battarie Elektrische Fahrzeuge PHEV – Plug in Hybrid HEV – Hybrid ohne Stecker FCEV – Brennstoffzellenfahrzeuge FCEV - ein paar dutzend Neuzulassungen 2020 Quelle IVZ 2021
E-Mobilität Entwicklung der Neuzulassungen BEV+PHEV Antriebe 2010-2020 Quelle ACEA 2021
E-Mobilität Szenario Neuzulassungen BEV/PHEV Quelle UVEK
E-Mobilität Elektroauto Laden Wie und wo kann ich mein Elektrofahrzeug laden?
E-Mobilität Lademodie nach IEC 61851 Mode 1 (Notlösung) Mode 2 Mode 3 Mode 4 Anschluss CEE-Steckdose, CEE-Steckdose, Steckdose Typ 2 Festes Ladekabel Energieseitig: Typ 13, Typ 23 Typ 13, Typ 23 Ladekabel Typ 1 / 2 Anschluss Fahrzeug: Typ 1, Typ 2 Typ 1, Typ 2 Typ 1, Typ 2 Typ 2, CCS, CHAdeMO einphasig / max. 16A, 3.6kW max. 16A, 3.6kW max. 16A, 3.6kW DC dreiphasig: max. 16A, 11kW max. 32A, 22kW max. 63A, 43.5kW bis 500A, 350kW Kommunikation zum Keine Ladegerät im Kabel Ladestation Ladestation Fahrzeug: Kommunikation Verriegelung: Im Fahrzeug Im Fahrzeug Im Fahrzeug und Im Fahrzeug Ladesteckdose
E-Mobilität Steckdosen • Arbeiten an elektrischen Installationen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt werden. • Die nötigen Anmeldungen und Nachweise muss der Elektroinstallateur der Netzbetreiberin (EW) einreichen. • Pro Elektrofahrzeug ist eine separate Sicherung und ein separater Fehlerstrom-Schutzschalter (FI) zu verwenden. • Lassen Sie bestehende Installationen, die für den Anschluss von Elektrofahrzeugen vorgesehen sind, durch einen Fachmann überprüfen. • Sämtliche Bestandteile der Ladevorrichtungen sind periodisch auf ihre Sicherheit zu prüfen.
E-Mobilität Steckdosen Quelle electro suisse
E-Mobilität Steckdosen Warum keine Steckdosen? Haushaltssteckdosen Typ 13: • Bemessungsstrom 10A • Dauerlast 6 – 8 A • Keine verriegelte Stecker • Alte Installationen ohne Fehlerstromschutzschalter! Bei Versuchen des deutschen Stromkonzerns E.on, bei dem ein Elektroauto mit einer Haushaltssteckdose und einem Verlängerungskabel geladen worden ist, hat sich die Steckdose innert 15 Minuten auf 81° erhitzt - der Ladevorgang musste abgebrochen werden.
E-Mobilität Steckdosen Warum keine Steckdosen? Bei DC-Fehlerströmen ohne Funktion Personen sind gefährdet! Mode 1
E-Mobilität Steckdosen Warum brauche ich eine Ladestation? • Eine Ladestation ermöglicht ein sicheres Aufladen des Elektrofahrzeugs • Die Ladestation kommuniziert mit dem Fahrzeug und reagiert auf dessen Anforderungen • Lastabwurf per Softschaltung ist je nach Ladestation möglich • Wichtige Sicherheitsmerkmale sind integriert wie die Sperrung der Ladekabel während des Ladevorganges • DC-Fehlerstromerkennungen sind bei den meisten Geräten bereits integriert • Anbindungen in das Heimnetzwerk je nach Modell • RFID oder Zugangsschutz per Schlüssel je nach Modell • Appsteuerungen und Verbrauchsauflistungen je nach Modell
E-Mobilität Ladestation Einfamilienhaus Verschiedene Möglichkeiten: • Industriesteckdose mit Ladegerät Mode 2 • Ladestation AC bis 22kW mit oder ohne Zugriffsmöglichkeiten • Ladestation AC bis 22kW mit Energiemanagement z.B. PV Optimierung
E-Mobilität Ladestationen Mehrfamilienhaus/Sammelgaragen Zwei empfehlenswerte Systeme: Flachbandkabel mit separatem E-Mobilitätszähler (In einigen Energieversorgungsgebieten Pflicht im MFH) • Verbrauchsabrechnung direkt an den Ladestationsnutzer. Direktabrechnung, Datenaufbereitungen, Webzugriff • Schlanke Installation und einfach erweiterbar • Ladestationen bis 22kW möglich • Lademanagement dynamisch oder statisch, Herstellergebunden oder Herstellerneutral • PV Eigenverbrauch nur mit ZEV und Energiemanagement möglich • Einbindung in ein OCPP 1.6 Backend* • Monitoring und Fernwartungen möglich* Einzelzählerverkabelung • Stromverbrauch direkt über den Wohnungszähler • Aufwendiger in der Erweiterung • Ladestationen in der Regel auf 11kW oder weniger begrenzt • Lademanagement dynamisch oder statisch, Herstellergebunden oder Herstellerneutral • PV Eigenverbrauch einfacher lösbar • Einbindung in ein OCPP 1.6 Backend möglich* • Monitoring und Fernwartungen möglich* *benötigt einen Internetanschluss
E-Mobilität Flachbandsystem Kommunikation Kabelgebunden
E-Mobilität Flachbandsystem Kommunikation WLAN oder PLC
E-Mobilität Lastverteilung Mehrfamilienhaus Lastmessung: Dynamisches Lademanagement
E-Mobilität Szenario 63A Flachband dyn. Lademanagement Mehrfamilienhaus Szenario 63A Flachband Reichweite pro Fahrzeug in Kilometern – Tagesbedarf Schweiz 37 km
E-Mobilität Öffentliches Laden Vorteile: • Verschiedene Ladestationen AC und DC mit unterschiedlichen Tarifen und Ladeleistungen vorhanden • DC: Kurze Ladezeiten bei hohen Leistungen • Diverse Fahrstromanbieter auf dem Markt vertreten • Dichtes Ladenetzt in der Schweiz schon heute vorhanden • Lokalisierung der Ladestationen über App, Web oder Fahrzeug • An vielen Standorten sind Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden Nachteile: • Intransparente Preispolitik (Start-, Grund, Roaming-Gebühren, kWh Tarife, Standzeittarife) • Der Strom kostet fast immer mehr als zu Hause • Ladekarten und App’s funktionieren nicht an jeder Ladestation, somit verschiedene Ladekarten notwendig • Es ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich was mich eine Ladung kostet • Je nach Reiseziel (Europa) bedarf es einer genauen Routenplanung
E-Mobilität Öffentliches Laden Gleichstrom DC bis 350kW Wechselstrom AC Ladestation bis 22kW
Am 28. November: Ja zum Zürcher Energiegesetz Sibylle Hauser
Gründe für das Energiegesetz Klimaschutz: CO2-Ausstoss reduzieren Ein wirksames Gesetz Heizen wird günstiger Investition in Arbeitsplätze und Innovationen bei uns Klare Rahmenbedingungen gibt Planungs- und Investitionssicherheit Eine Faire Lösung für alle
Heizungsersatz - Ein Projekt von 2014! 26 Kantone haben 2014 Mustervorschriften der Kantone für den Energiebereich (MuKen) ausgearbeitet. Bis 2020 hätten alle Kantone ein neues Energiegesetz einführen sollen Stand 2021: 17 Kantone haben ein neues Energiegesetz, davon 7 Kantone mit strengeren Vorgaben als die Mustervorschriften. In zwei Kantonen wurde ein neues Energiegesetz abgelehnt.
Herzlichen Dank für Ihre Teilnahme - Fragen?
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